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Rechtliche Bedingungen einer Ausschreibung in Algerien

RA Jean-Gabriel Recq, 26.02.2013 in Berlin

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Diem & Partner in Deutschland

Wirtschaftskanzlei mit 18 Anwälten in Stuttgart Zugelassenes Anwaltsbüro in Istanbul

(Investitionen in die Türkei) ISO-2001 zertifizierte Kanzlei mit QM-System Französisches Referat seit 1998 mit drei

Berufsträgern

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Diem & Partner in Algerien Seit 2006 im französischsprachigen Nordafrika (auch

Algerien) tätig Kooperation mit Abbès BOUMEDIENE, Wirtschaftsjurist in

Oran 20 Jahre Berufserfahrung als Justiziar in einem Staatölkonzern

in Algerien Gesichertes Kommunikationssystem mit Herrn Boumediene

Mitglied der AHK Algier und des Afrika Vereins Co-Autor des „Wirtschaftsführer Algerien“ (mit AHK, GTAI)

2012 Teilnahme an der GWK Algerien/Deutschland Blog: www.investieren-in-nordafrika.de

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Rechtsrahmen und Geschäftsklima in Algerien

Algerien bietet ausländischen Investoren großes Potential, jedoch … ist das Geschäftsklima für ausländische Investoren

(noch) nicht optimal, wie z. B. die Notwendigkeit mehrheitlicher lokaler Partner bei einer Tochtergesellschaft vor Ort zu haben (51%/49%),

… sind die Gesetze auslegungsbedürftig. Sie werden zu oft korrigiert, manchmal sogar rückwirkend,

… ist die Bürokratie sehr schwer.

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Das neue Vergaberecht in Algerien

Verordnung vom 07.10.2010, welche im Jahre 2011, 2012 und zuletzt am 13.01.2013 geändert wurde

Bis 2011 galten strengere Rahmenbedingungen Begünstigung für algerische Beteiligten (préférence nationale) Komplizierte Entscheidungsprozesse

Seit 2012, gelten erbliche Erleichterungen bis zum vereinfachten Zugang für den Mittelstand, wie z.B. bessere Verteilung der Lose

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Das neue Vergaberecht in Algerien

Neues durch die Reform 2013: Es gibt nicht mehr ein einheitliches Vergaberecht sondern zahlreiche Rahmenbedingungen Vergaberecht für Staat und staatliche Behörden (Verordnung

vom 07.10.2010 geändert) Vergaberecht für öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichen

Zweck (angepasste Verordnung vom 07.10.2010) Vergaberecht für Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz):

Die Verordnung vom 07.10.2010 findet keine Anwendung mehr, eigene Vergaberegelungen

Das Gesetzbuch über Investition kann auch Anwendung finden!!

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Anwendungsbereich des Vergaberechts

Schwellenwerte laut Verordnung vom 07.10.2010 (keine Änderung) Bau- und Lieferaufträge: ab DA 8.000.000,00 (€ 80.000,00) Planungs- und Dienstleistungsaufträge: ab DA 4.000.000,00 (€

40.000,00) Wer muss ein Vergabeverfahren öffnen?

Staat und staatliche Behörde Öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichen Zweck Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz)

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Art von Vergabe Die Ausschreibung ist das normale

Vergabeverfahren (national/international) Offene oder beschränkte Ausschreibung Ausschreibung mit ausgewählten Anbieter (consulation

sélective) /Teilnahmewettbewerb (concours) Neu seit 2012: das Verfahren bei einer Ausschreibung mit

ausgewählten Anbieter oder Teilnahmewettbewerb wird fortgeführt, auch wenn nur ein Anbieter sich an der Ausschreibung beteiligt, seit 2012 „appel d‘offre unique“ (nicht gré à gré)

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Art von Vergabe Freihändige Vergabeverfahren (gré à gré) mit

mindestens drei Kostenvoranschlägen/Angeboten Laufende und wiederkehrende Aufträge der Behörden

Einfaches freihändiges Verfahren (kaum Regelungen) Eilverfahren (urgence) Prioritäre Projekte mit nationalem Interesse vergabefreie Sektoren (Transporte, Hotel und Restaurant,

juristische Leistungen)

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Beteiligung eines ausländischen Unternehmens Ein ausländisches Unternehmen kann sich an folgende

Ausschreibungen beteiligen Internationale Ausschreibungen Internationale und nationale Ausschreibungen Freihändige Verfahren

Ein ausländisches Unternehmen kann sich an der Ausschreibung allein oder in Bietergemeinschaft mit einem ausländischen oder algerischen Partner beteiligen

Ein ausländisches Unternehmen kann sich an einer rein nationalen Ausschreibung beteiligen, jedoch nur wenn es ein JV mit einem algerischem Partner (49%/51%) ist

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Erleichterungen für den deutschen Mittelstand (2012)

Verbesserung der Verteilung der Losen Laut Art. 15 müssen die öffentliche Aufträge, soweit

dies möglich ist, im Verhältnis der Natur und des Umfangs des Projekts und der Spezialisierung der Wirtschaftsakteuren, geteilt werden

Begünstigung der innovativen technische Lösungen Möglichkeit eine oder mehrere - von der

Baubeschreibung abweichende technische Varianten - anzubieten (sehr wichtig)

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Ausländische Beteiligung und Investitionspflicht (Änderung in 2013) Art. 24 (neu) sieht eine Investitionspflicht des

ausländischen Anbieters bei internationalen Ausschreibungen und zwar in Partnerschaft mit einem algerischen Partner vor (bisher diskutiert): Bei Ausschreibungen von Staatsunternehmen gilt Art. 24 (neu)

nicht; Die Investitionspflicht gilt auch nicht für alle Projekte (nur für

aufgelistete Projekte); Die Investitionspflicht ist an dem Gegenstand der

Ausschreibung nicht mehr gebunden; Art 24 (neu) schreibt keine mehrheitliche Beteiligung für den

algerischen Partner (51%) vor, wie bisher (neue Liberalisierungswelle?);

Freie Wahl des algerischen Partners (bisher offizielle Liste von Partner).

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Die Begünstigung der algerischen Anbieter (la préference nationale) Das Prinzip (Art. 23): Dem algerischen Anbieter wird eine

Begünstigung von 25% gewährt, d. h. er kann bis 125% teuer sein als der ausländische Anbieter

Anwendung dieser Begünstigung im Verhältnis des Anteils der algerischen Produkte/Unternehmen bei der Ausschreibung: Soweit der ausländischer Anbieter sich in einer

Bietergemeinschaft von 50 % mit einem algerischen Partner an einer Ausschreibung beteiligt, hat er eine Begünstigung von 12,5% in Verhältnis zu den anderen Anbietern

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Beteiligung an einer Ausschreibung in Partnerschaft mit algerischem Partner Beteiligung an einer nationalen Ausschreibung

durch ein JV (51%/49%) Beteiligung an einer internationalen

Ausschreibung in Bietergemeinschaft mit einem algerischen Partner mit einem algerischen Partner als Subcontractor.

Vorteil der algerischen Partnerschaft Der ausl. Anbieter profitiert von der nationalen

Begünstigung Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Referenzen

auf Ebene der Gruppe bewertet Bessere Kenntnisse des Markts/der kulturellen

Unterschieden

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Wie wird der Anbieter ausgewählt?

Die Auswahlkriterien werden in der Ausschreibung veröffentlicht

Mögliche Auswahlkriterien (art. 56) Preis, Qualität der Leistung und Ausführungsplan Technische und finanzielle Zusicherungen Finanzierung Algerische Herkunft der Produkte oder Beteiligung von

algerischen Unternehmen (préférence nationale) Die Auswahlkriterien werden in der Regel gewichtet

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Wie wird der Anbieter ausgewählt?

Die Auswahl des Anbieters erfolgt in zwei Phasen:

Präsentation der technischen Anforderungen (dossier technique)

Präsentation der finanziellen Anforderungen (dossier financier)

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Verfahrensablauf und Beschwerde Die Ausschreibung kann eingestellt werden, soweit die

Angebote in keinem Verhältnis zu hoch sind (Art. 44); Soweit nur ein Angebot vorliegt, kann die Ausschreibung

ebenfalls eingestellt werden (annulation pour infructuosité). Reform von 2013: Reduzierung solcher Einstellungen bei

Ausschreibungen mit Auswahl/Wettbewerbsteilnahme; Durchführung der Ausschreibung (procédure de l‘offre unique)

Beschwerde innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung der vorübergende Vergabe Die Beschwerde muss innerhalb von 15 Tagen durch den

zuständigen Ausschuss bearbeitet werden

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Nach der Vergabe

Sanktionen bei Verzug oder schlechte Ausführung des erteilten Auftrages Finanzielle Strafe (art. 9) bis zur Kündigung des

Auftrages (art. 112) Ergänzung des Auftrages durch Nachträge (hier ist das

algerische Vergaberecht sehr formell) Sinnvoll ist nach der Vergabe ein gutes Vertragsmanagement

zu organisieren

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Empfehlungen bei Beteiligung an einer Ausschreibung in Algerien Sich von Anfang von guten Beratern, auch bei der

Vorbereitung der technischen Vorgaben, unterstützen zu lassen;

Das Angebot nicht nur unter technischen und finanziellen Aspekte, sondern auch unter rechtlichen Aspekten prüfen lassen;

In französischer Sprache zu arbeiten oder sich von Beratern unterstützen lassen, die französisch sprechen;

Die interkulturellen Unterschieden zu berücksichtigen, ohne auf seine eigene Persönlichkeit als deutscher Investor zu verzichten;

Ein gutes Vertragsmanagement nach der Vergabe einrichten.

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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

RA Jean-Gabriel RECQPartnerDiem & Partner RechtsanwälteHölderlinplatz 5, D-70193 StuttgartTel: +49 711 228 54 56email: [email protected]

In Zusammenarbeit mit Herrn Abbès BOUMEDIENE, Oran