W301330z -Prüfzeugnis-Konformitätsprüfung RLT-Gerät M-WRG ...
10. 07. 2014 Einführung von eCall in Deutschland – Technik, Legislative, Zeitrahmen,...
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10. 07. 2014
Einführung von eCall in Deutschland – Technik, Legislative, Zeitrahmen,
Konformitätsprüfung
Martin GrzebellusNavCert [email protected]
112 PANEUROPÄSICHER NOTRUF
10 .07. 2014 2
Traffic ControlCentre
The eCall concept
MSD
MSD
FSD
112 E112
FSD FSD
Das eCall Konzept
PILOTPROJEKT HEERO
10 .07. 2014 4
HeERO
Harmonized eCall European pilOt
• Pilotprojekt• Januar 2011 bis Dezember 2014 • 15 Teilnehmerländer• Finanzierung durch EU von € 8
Millionen , bei einem Gesamt-budget von € 16 Millionen
• Insgesamt 82 Partner• 5 zusätzliche Länder nehmen teil
ohne externe Finanzierung
eCall Ordnungspolitische Maßnahmen
Geregelt in der
Novellierung zur
2007/46/EC Adoption in
2014
Empfehlung an MS für die
Impelmentierung in MNO
C(2011)6269 Final 8.
September 2011
Delegierte Verordnung
(EU) No 305/2013
vom 3. April 2013
Beschluss 585/2014
vom 15. Mai 2014
Zeitrahmen Leitstellen
Beschluss über Einführung von eCall vom 15. 5. 2014
Leitstellen müssen– 6 Monate vor der
verpflichtenden Einführung von eCall für Fahrzeuge durch Typzulassung jedoch nicht später als
– am 1. Oktober 2017 eCall verarbeiten können
BESCHLUSS Nr. 585/2014/EU Artikel 1Die Mitgliedstaaten errichten in ihrem
Hoheitsgebiet spätestens sechs Monate vor dem Tag der Anwendung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung
von Richtlinie 2007/46/EG, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober 2017, gemäß den in der delegierten Verordnung (EU) Nr. 305/2013 festgelegten Spezifikationen die Infra struktur für eCall-Notrufabfragestellen, …..
Zeitrahmen Fahrzeuge
Typzulassungsanforderungen für eCall vom 26. 2. 2014
– Jede Typzulassung für Fahrzeuge ab 1. 10. 2015 setzt eCall IVS voraus
– Aber Hersteller soll genügend Zeit haben für Anpassung an Anforderungen
ENTWURF für Verordnung PROV(2014)0154 Artikel 7Ab dem …* erteilen nationale Typgenehmigungsbehörden neuen Fahrzeugtypen nur
dann eine EG-Typgenehmigung in Bezug auf das bordeigene 112 eCall-System, wenn diese den Bestimmungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten entsprechen.
BegründungDas Parlament hat die verbindliche
Einführung des bordeigenen eCall-Systems bis 2015 gefordert und hält nach wie vor an diesem Ziel fest. Da die Industrie jedoch ausreichend Vorlaufzeit für die Entwicklung und die Tests von eCall-Systemen benötigt
und da noch nicht bekannt ist, wann diese Verordnung
schlussendlich erlassen wird, kann der Termin 1. Oktober 2015 zu einem späteren Zeitpunkt
erneut geprüft werden.
Einführung eCall• Kompromiss zwischen Parlament, Rat und Kommission in trilogischen
Gesprächen nach Konstituierung Parlament also Q4 2014 für Typzulassung Fahrzeuge
2014 2015 2016 2017
? ? !
Verordnung 154(2014)
Entscheidung 585(2014)
IVS PSAP01.10.2015 01.04.201501.04.2016 01.10.201501.10.2016 01.04.201601.04.2017 01.10.201601.10.2017 01.04.2017
01.10.2017
Rechtsrahmen
10 .07. 2014 10
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2013 DER KOMMISSION vom 26. November 2012
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Verordnung legt die Spezifikationen für die Aufrüstung der Infrastrukturen der Notrufabfragestellen fest, die für eine ordnungsgemäße Annahme und Bearbeitung von eCall-Notrufen erforderlich sind, um die Kompatibilität, Interoperabilität und Kontinuität des harmonisierten EU-weiten eCall-Dienstes zu ge währleisten.
Artikel 3: Anforderungen
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• …., dass alle eCall-Notruf abfragestellen für die Bearbeitung von eCall-Notrufen und den Empfang der Mindestdatensätze ausgerüstet sind, die entspre chend den Normen „Intelligente Transportsysteme — eSicher heit — Paneuropäische Notruf-Betriebsanforderungen“ (EN 16072) und „Intelligente Transportsysteme — eSicherheit — Anforderungen an Notruf-Anwendungsprotokolle“ (EN 16062)
• Die eCall-Notrufabfragestelle muss in der Lage sein, den Dateninhalt des Mindestdatensatzes zu empfangen und dem eCall-Notrufmitarbeiter klar und verständlich darzustellen
• Die eCall-Notrufabfragestelle muss Zugang zu einem ge eigneten geografischen Informationssystem (GIS) oder einem gleichwertigen System haben
• Die eCall-Notrufabfragestelle muss eine Tonverbindung zum Fahrzeug her stellen und die eCall-Daten verarbeiten; falls nötig kann die eCall-Notrufabfragestelle den Anruf und den Mindestdatensatz an eine andere Notrufabfragestelle, eine Notdienstleitstelle oder einen Dienstleistungspartner umlei ten. Die Umleitung kann über eine Daten- oder Audioverbin dung oder vorzugsweise über beide erfolgen.
Artikel 4: Konformitätbewertung
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Die Mitgliedstaaten benennen die Behörden, die für die Bewer tung der Konformität des Betriebs der eCall-Notrufabfragestellen mit den Anforderungen in Artikel 3 zuständig sind, und melden sie der Kommission. Die Konformitätsbewertung beruht auf dem Teil der Norm „Intelligente Transportsysteme — eSicher heit — Vollständige Komformitätsprüfungen für eCall“ (EN 16454), der sich auf die Konformität der Notrufabfragestellen mit dem europaweiten eCall-Dienst bezieht.
Artikel 6Privatsphäre und Datenschutz
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Insbesondere stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass personenbezogene Daten gegen Missbrauch, wie unrechtmäßigen Zugriff, Veränderung oder Verlust, geschützt sind und dass Be stimmungen für die Speicherung personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Verarbeitung und den Schutz auf der angemessenen Ebene erlassen und ordnungsgemäß einge halten werden.
Konformitätsprüfung
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• NavCert akkreditiert durch DAkkS für eCall • NavCert führt Konformitätsprüfung durch nach EN 16454
• EN 15722 MSD für eCall• EN 16072 operative Anforderungen• EN 16102 Drittanbieter• ETSI TS 102 936-1 Konformität• ETSI TS 102 936-2 Konformität• ETSI TS 122 001 UMTS• ETSI TS 122 003 Dienstaspekte• ETSI TS 122 011 Dienste• ETSI TS 122 105 Leistungsmerkmale• ETSI TS 123 107 Dienstgüte• ETSI TS 123 122 Funktionen• ETSI TS 124 008 Basisfunktionen• ETSI TS 126 267 Inband Modem• ETSI TS 126 269 eCall Daten Übertragung• ETSI TS 127 007, Benutzerterminal• ETSI TS 131 102 Subscriber Identity Module (USIM) • ETSI TS 134 123-1, Konformitätsprüfung
10.07.2014 15© NavCert