110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung Weißenthurm - · PDF file2 das Stadtgebiet Sinzig,...

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  • ANLAGE 12

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    Neubau der 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung Weienthurm - Sechtem, Bl. 4197 sowie der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Neuenahr, Bl. 0095 Umweltstudie ___________________________________________________________________________

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    1 Allgemeinverstndliche Zusammenfassung

    Zur Beurteilung, ob und in welchem Umfang Dritte von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden knnen, werden die Ergebnisse aus der Umweltver-trglichkeitsstudie entsprechend 6 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 UVPG allge-mein verstndlich zusammengefasst.

    1.1 Ziel der Antragstellung und der Umweltvertrglichkeitsstudie

    Die heutigen und zuknftigen Anforderungen an das 220-/380-kV-Hochspannungs-netz der deutschen und europischen Energieversorger sind geprgt durch einen an-steigenden Transport groer elektrischer Energiemengen ber weite Entfernungen. Whrend in der Vergangenheit die Struktur des Transportnetzes durch eine verbrauchsnahe Erzeugung geprgt war, erfolgt gegenwrtig eine zunehmende rum-liche Verschiebung von Erzeugung und Verbrauch in Nord-Sd-Richtung. Hinter-grund hierfr ist die stetig ansteigende Einspeisung von Windenergie in Kstennhe, aber auch der sich ndernde Kraftwerkspark in Deutschland, beispielsweise durch den Zubau von konventionellen Kraftwerken im Ruhrgebiet und an der Nordseeks-te. Der dort zuviel erzeugte Strom muss bis in die sddeutschen Verbrauchszentren transportiert werden. Um die zuknftigen Aufgaben des erheblich steigenden berregionalen Stromtrans-portes auch weiterhin erfllen zu knnen und die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewhrleisten, muss das bestehende 220-/380-kV-Hochspannungsnetz ausgebaut und modernisiert werden. Die RWE Transportnetz Strom GmbH plant in diesem Zusammenhang die Errich-tung einer neuen 110-/380-kV-Freileitung zwischen der Umspannanlage (UA) Wei-enthurm (nrdlich von Koblenz) und der UA Sechtem (sdwestlich von Kln). Die neue 110-/380-kV-Freileitung soll im Trassenraum der og. 220-kV und 110-kV Freileitungen errichtet werden, die hierfr zurckgebaut werden mssen. Damit ver-bunden sind Manahmen an diversen 110-kV-Freileitungsanbindungen. Der vorliegende Antrag umfasst den Abschnitt zwischen der Umspannanlage Wei-enthurm und dem Punkt Neuenahr fr die 380-kV-Hochspannungsfreileitung sowie zwischen der Umspannanlage Weienthurm und dem Punkt Bad Neuenahr fr die 110-kV-Hochspannungsfreileitung. Ziel der Umweltvertrglichkeitsstudie ist es, die Auswirkungen des Leitungsbauvor-habens auf die Umwelt frhzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben, zu bewerten und zu bercksichtigen.

    1.2 Untersuchungsraum

    Der Untersuchungsraum umfasst den Bereich des vorhandenen Trassenbandes von der Gemeinde Grafschaft im Norden ber das Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler,

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    das Stadtgebiet Sinzig, das Gebiet der Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal, das Stadtgebiet Andernach bis zum Gebiet der Verbandsgemeinde Weienthurm. Der Untersuchungsraum erstreckt sich auf ein Abstand von 200 m beidseitig der Leitungsachse fr die Biotoptypenkartierung sowie die

    Schutzgter Boden und Wasser 500 m beidseitig der Leitungsachse fr das Schutzgut Mensch sowie fr die

    Schutzgebiete und 5.000 m beidseitig der Leitungsachse fr die Natura 2000-Gebiete und das Land-

    schaftsbild.

    1.3 berblick ber die umweltrelevanten Projektwirkungen

    Allgemein ist festzuhalten, dass bei diesem Vorhaben eine erhebliche Vorbelastung durch die vorhandenen, teilweise zurckzubauenden Freileitungen gegeben ist. Fol-gende umweltrelevanten Projektwirkungen wurden untersucht: Flcheninanspruchnahme (Fundamente der Maste) Raumanspruch der Maste und Leitungen (Landschaftsbild / Trennwirkung fr die

    Tierwelt) temporre Flcheninanspruchnahme (Zuwegungen, Arbeitsbereiche) Strungen (optisch / akustisch / Staub) durch Verkehr und Bauttigkeiten Niederfrequente elektrische und magnetische Felder Schall-Emissionen Schadstoff-Emissionen (Ozon u. Stickoxide)

    1.4 Vermeidungs- und Minimierungsmanahmen

    Zur Vermeidung bzw. Minimierung von zustzlichen Beeintrchtigungen sind fol-gende Manahmen zu nennen: Nutzung des vorhandenen Trassenbandes einschl. Leitungsschutzstreifen Auflage der 380- und 110-kV-Leitungsbndel auf 1 Mastgestnge Demontage von 2 weitgehend parallel verlaufenden Hochspannungsfreileitungen Anordnung der Maste im Gleichschritt zur verbleibenden 380-kV-Hoch-

    spannungsfreileitung Begehung der Maststandorte und Zuwegungen vor Baubeginn durch eine fach-

    kundige Person und ggf. Anpassung der Zeitablaufplanung an die vorgefundene Situation

    bedarfsweise Auslage von Fahrbohlen im Bereich der Zuwegungen Aufstellung von Schutzzunen im Umfeld empfindlicher Bereiche Einzelbaumschutz gem. RAS LP-4 [viii] Verwendung des beim Aushub der neuen Mastfundamente anfallenden Bodens

    zur Verfllung der bei den Demontagen entstehenden Fundamentgruben lageweises Verfllen der Baugruben

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    1.5 Beschreibung der zu betrachtenden Schutzgter und Erheblich-keitsprfung

    Folgende Schtzgter werden im Rahmen der Umweltvertrglichkeitsstudie nher betrachtet: Mensch (einschlielich der menschlichen Gesundheit) Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Landschaft Boden Wasser Luft Klima Kulturgter und sonstige Sachgter Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgtern Baubedingt sind Schall-Emissionen durch die Personen- und Materialtransporte mit-tels LKW entlang der Zufahrtstrassen sowie durch den Einsatz von Baumaschinen am Maststandort selbst zu erwarten. Die Baustellen werden i.d.R. nur tagsber be-trieben, die Einsatzzeit an jedem Maststandort selbst beschrnkt sich auf wenige Ta-ge. Die zu erwartenden baubedingten Schall-Emissionen fhren nicht zu relevanten, dauerhaften zustzlichen Schall-Immissionen fr die in der Umgebung der Leitungs-trasse lebenden Menschen. Somit knnen erhebliche, zustzliche vorhabensbedingte Beeintrchtigungen fr das Schutzgut Mensch (einschl. menschliche Gesundheit) ausgeschlossen werden. Beim Betrieb von Hochspannungsfreileitungen treten elektrische und magnetische Felder auf. Die geplanten Leitungen werden so errichtet und betrieben, dass die An-forderungen der 26. BImSchV eingehalten werden. Somit sind keine erheblichen Be-eintrchtigungen zu erwarten. Whrend des Betriebes der Hochspannungsfreileitungen kann es durch die Korona zu Emissionen von Ozon und Stickstoff kommen. Diese Effekte sind aber so mini-mal, dass sie keine Relevanz fr die Schutzgter haben. Die mit den Korona-Effekten einhergehenden Schall-Emissionen knnen potenziell nur zu einer ber-schreitung des Immissions-Richtwertes innerhalb eines Reinen Wohngebietes (im Sinne der Baunutzungsverordnung) in der Nacht fhren, wenn ein Mindestabstand von 40 m zwischen der Leitungsachse und dem Reinen Wohngebiet unterschritten wird. Die entlang der Trasse gelegenen Reinen Wohngebiete befinden sich in einem Abstand von 89 m und 387 m zur Leitungsachse, so dass keine erheblichen Beein-trchtigungen durch dauerhafte Lrm-Immissionen zu erwarten sind. Der Neubau und die Demontage der Hochspannungsfreileitungen verursachen Beein-trchtigungen von Natur und Landschaft durch temporre Flcheninanspruchnahmen fr Zuwegungen, Baupltze und Lagerfl-

    chen, Lrm und Schadstoffeintrge durch Baumaschinen whrend der Bauzeit, dauerhafte zustzliche Inanspruchnahme im Bereich von 79 Maststandorten, dauerhafte Inanspruchnahme von 300 m im Bereich der Zuwegung zu Mast Nr.

    42, dauerhafte Inanspruchnahme von 10.926 m Waldflchen fr die Erweiterung des

    Leitungsschutzstreifens

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    Ausweisung von 54 neue Maststandorten im Landschaftsschutzgebiet "Rhein-Ahr-Eifel",

    Errichtung der neuen, hheren Maste mit Sicherung des Leitungsschutzstreifens. Der berwiegende Teil der durch den Leitungsneubau verursachten Eingriffe in Na-tur und Landschaft kann durch die Demontage der beiden Hochspannungsfreileitun-gen funktional und im rumlichen Zusammenhang in ausreichendem Ma ausgegli-chen werden. Nur fr die dauerhafte Inanspruchnahme von 300 m Gehlzflchen ist ein unmittelbarer Ausgleich nicht mglich. Aufgrund des berhanges bei den sich aus der Demontage ergebenden Ausgleichs-manahmen (z.B. 24.000 m Aufhebung Leitungsschutzstreifen, Reduzierung der berspannten Flche um 17.000 m) kann auch dieser Eingriff als kompensiert be-trachtet werden. Durch die Demontage und den Neubau der Hochspannungsfreileitungen entstehen Ent- und Belastungen im Bereich der Landschaft bzw. des Landschaftsbildes. Auch wenn durch den Abbau von 2 Hochspannungsfreileitungen mit 266 Masten ber eine Lnge von jeweils ca. 33 km deutliche Entlastungen gegeben sind, stellt der Neubau von 33 km (Bl. 4197) mit 101 Masten und 2 km (Bl. 0095) mit 6 Masten eine Beein-trchtigung dar. Durch die Gleichartigkeit der Maste und die Anordnung im Gleich-schritt wirkt das Leitungsband nach dem Umbau harmonischer. Insgesamt betrachtet ist nicht von einer erheblichen, zustzlichen Beeintrchtigung des Schutzgutes Land-schaft auszugehen. Bei der Mastgrndung knnen Beeintrchtigungen des Bodenhaushaltes nicht ausge-schlossen werden: pro Mastfundament wird eine Flche von 3 - 5 m vollstndig ver-siegelt, 60 bis 250 m werden durch den Bodenaushub bei der Fundamentherstellung tiefgreifend gestrt. Bei der Demontage werden die Fundamente bis in eine Tiefe von 1,2 m entfernt und mit dem rtlich, bei der Mastgrndung im unmittelbaren Umfeld, gewonnenen Erdaushub wieder verfllt. Die Entsiegelung und Wiederverfllung der vorhandenen Mastfundamente ist als funktionale Kompensation fr die Beeintrchti-gungen des Bodenhaushaltes zu werten. Der Neugrndung von 79 Maste stehen die Rekultivierung von 238 Maststandorten, der dreifachen Menge, gegenber. Aufgrund dieses quantitativen berschusses und der Kleinf