1/2010 Brandaus - die Zeitschrift der niederösterreichischen Feuerwehren

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P.b.b. Verlagspostamt 1140 Wien · 08Z037934M · www.noelfv.at Porträt: Bgm. Barbara Schwarz, Dürnstein, 12 Wissen: Dienstanweisung neu: Brandsicherheitswachen, 20 Heiße Weihnachten, feuriger Silvester Heiße Weihnachten, feuriger Silvester Dramatische Einsätze während der Feiertage Dramatische Einsätze während der Feiertage Die Zeitschrift der Niederösterreichischen Feuerwehren 1 · 2010 Brandaus Brandaus Die Zeitschrift der Niederösterreichischen Feuerwehren 1 · 2010

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Spontanhilfe nach Unfall, Topstory: Heiße Weihnachten, feuriger Silvester, Porträt: Barbara Schwarz, Bürgermeisterin von Dürnstein, Feuerwehrleistungsabzeichen Gold, Fotostrecke: Ausbildungsprüfung Löscheinsatz Gold, Serie: Die Familie Feuerwehr, Teil 2, Dienstanweisung neu: Brandsicherheitswachen, Tarifordnung des NÖ LFV, Neues LFA in Hofstetten-Grünau, Änderung der Dienstordnung: Disziplinarrecht, Vorstellung Franz Resperger

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P.b.b.Verlagspostamt1140Wien·08Z037934M·www.noelfv.at

Porträt:Bgm. Barbara Schwarz,Dürnstein, 12

Wissen:Dienstanweisung neu:Brandsicherheitswachen, 20

Heiße Weihnachten,feuriger SilvesterHeiße Weihnachten,feuriger SilvesterDramatische Einsätze während der FeiertageDramatische Einsätze während der Feiertage

Die Zeitschrift derNiederösterreichischenFeuerwehren1 · 2010BrandausBrandaus Die Zeitschrift derNiederösterreichischenFeuerwehren1 · 2010

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Brandaus-Leserreisezur „Interschutz 2010“

Renommierte Fachmesse: Neues aus der Welt der Feuerwehrtechnik

In Zusammenarbeit mit demReisebüro Haschka kann Brandauswieder eine Leserreise mit Bus oderFlugzeug zur der internationalenLeitmesse für Rettung, Brand-/Katastrophenschutz anbieten.

Text: A. Scheuringer, M. Seyfert

Die „Interschutz 2010 – Der rote Hahn“(www.interschutz.de) in Leipzig wirdvon 7. bis 12. Juni 2010 wieder Mekkafür Entscheidungsträger, Fachfirmenund Feuerwehrleute aus der ganzenWelt sein. In den fünf Hallen und demFreigelände des LeipzigerMessegeländeserwarten die Besucher rund 1000 Aus-steller mit dem aktuellenWeltmarktan-gebot für die Bereiche Rettung, Brand-/Katastrophenschutz und Sicherheit.Fachforen, Seminare, Kongresse undVorführungen am Freigelände bildendas Rahmenprogramm zur Ausstellung.

BusreisenTermine:Sonntag, 6. 6. – Mittwoch, 9. 6. 2010(Nächtigung inWittenberg)Donnerstag, 10. 6. – Sonntag 13. 6. 2010(Nächtigung in Dresden)Programm:1. Tag: Anreise ins gebuchte Hotel,Zustiege in St. Pölten und Stockerau

2. Tag, Fahrt zur Messe und ganztägigerBesuch der „Interschutz – Der RoteHahn“ in Leipzig.3. Tag, Gegen Aufpreis wird ein interes-santes Ausflugspaket angeboten.(Oder individueller Messebesuch, eigeneAnreise.)4. Tag: Nach dem Frühstück Beginn derHeimreise.Leistungen:Busfahrt immodernen Reisebus, 3 xÜbernachtung im gutenMittelklasse-hotel mit Frühstück, 1 x Hin-/Rückfahrtzur Messe, 1 x Tageseintrittskarte zuInterschutz.Preis pro Person im DoppelzimmerEUR 295,-Einzelzimmerzuschlag EUR 85,-Mindestteilnehmer je Termin35 Personen.

TagesflugTermin:Montag, 7. 6. 2010Programm:Sonderflug amMorgen vonWien nachLeipzig, Zugtransfer vom Flughafen zurMesse und retour. Rückflug am Abendvon Leipzig nachWien.

Leistungen:Sonderflug, Zugtransfer vom Flughafenzur Messe und retour, 1 x Eintritt Inter-schutz 2010

Preis pro Person, EUR 265,- (inklusiveTaxen) (Tarifstand November 2009)Obligatorische ReisestornoversicherungEUR 15,- pro Person.Mindestteilnehmer 160 Personen.

Detailprogramme und ver-bindliche Anmeldungen unterhttp://www.haschka.at

Haschka GmbH, Hollabrunner Str. 213702 OberrußbachTel.: 02955/70 381, Fax: 02955/70 414,Mail: [email protected]:Alfred ScheuringerTel: 0664/35 76 820 oder E-Mail:[email protected]

Es gelten die Allg. Reisebedingungen inder letztgültigen Fassung (ARB 1992).Für Tagesflug Stornokosten 100 %.Programmänderungen und Irrtümervorbehalten!Veranstalter: Haschka Ges.m. b. H.,Veranstalterverzeichnis Eintragungs-nummer: 2008/0030Kundengeldabsicherung nach Maßgabeder österreichischen Reisebürosiche-rungsverordnung (RSV) BGBI.II Nr.316/1999. Die Kundengelder sindabgesichert durch Bankgarantie.Abwickler: MONDIAL ASSISTANCE -ELVIA REISEVERSICHERUNG AG,1120WIEN

Rund 1000 Aussteller erwarten das Publikum am Leipziger Messegelände

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Anmeldeschluss:15. 2. 2010!

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Mit neuer Kraft und frischemMut sind wir ins Jahr 2010gestartet.Wir haben vieleserreicht, haben enorm viel ge-arbeitet, auch ein wenig gefeiert– und das aus gutemGrund.Nun aber heißt es für uns alle,das Erreichte auch Schritt fürSchritt undmit Bedacht in diePraxis umzusetzen.

Da wäre einmal das Leitbild, dassich der NiederösterreichischeLandesfeuerwehrverband zuseinem 140-Jahr-Jubiläum„verpasst“ hat.Diese Leitsätzemüssen wir uns alle miteinanderverinnerlichen und versuchen,nach bestemWissen und Gewis-sen danach zu handeln und zuleben. Nicht nur im ureigenenBereich der Feuerwehr, sondernauch in unserem privatenUmfeld. Denn nur, wer in allenLebenslagen bereit ist, diesenGrundsätzen zu folgen, der istglaubwürdig und echt! Diesemunserem Leitbild zu folgen –das ist es nicht zuletzt, was dieQualität, dieWertschätzungund das Ansehen dieser größtenFreiwilligenorganisation desLandes ausmacht.

Ein gewaltig großer Schritt istmit der Zertifizierung der Lan-desfeuerwehrschule gelungen.Diese Form der europaweit aner-kannten Qualitätssicherunggarantiert allen unseren Feuer-wehrmitgliedern eine Ausbildungauf Höchstniveau und auch dieAnerkennung dieser Ausbildungauf privatwirtschaftlicher Ebene.Die Zertifizierung bringt die nie-derösterreichischen Feuerwehrenin jenen Bereich, wo sie durchauskonkurrenz- und wettbewerbs-fähig sind in den Bereichen Aus-bildung, Fachwissen und Praxis-orientierung. Nicht umsonst gibtes eine Menge Unternehmen, die

sich bei der Personalauswahl imZweifelsfalle für das Feuerwehr-mitglied entscheiden.Weil ebenderen Ausbildung anerkannt undgeschätzt ist, weil der soziale undmenschliche Background, weildie Herzensbildung stimmt…

Die digitale Alarmierung ist nunnach dem Landesregierungs-beschluss vomDezember auchfür die NÖ Feuerwehren Realitätgeworden. Zuerst sei es einmalvorweg genommen: Niemandbraucht Angst vor dieser techni-schen Neuerung zu haben – wirvomNÖ Landesfeuerwehrver-band garantieren rechtzeitigeund umfassende sowohl techni-sche als auch organisatorischeInformationen. Die MöglichkeitRufempfänger mittels digitalerTechnik (POCSAGModulation)zu betreiben wird parallel zurbestehenden analogen Alarmie-rungstechnik angeboten. Somitist auch kein unmittelbarerAustausch der jetzt bestehendenEinrichtungen oder der analogenRufempfänger erforderlich. Dietechnischen Adaptierungen sindin Arbeit, also wird das System bisspätestens Mitte des Jahres allenFreiwilligen Feuerwehren zurVerfügung stehen.

Die Zukunft hat also schonbegonnen!

Euer

Josef BuchtaLandesbranddirektorPräsident des ÖsterreichischenBundesfeuerwehrverbandes

Das Erreichte müssenwir auch umsetzen!

Unserem Leitbildgemäß zu lebenund zu handeln —das macht nichtzuletzt Qualitätund Wertschätzungder FreiwilligenFeuerwehren aus ...

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Brandaus: Inhalt

Sein Hobby zumBerufmachen.Oftbekommtman eine solche Chancenicht.Wenn einem dann noch dazu derspannende Job des Pressesprechers imNÖ Landesfeuerwehrkommando an-geboten wird, muss man dem Schicksaleigentlich dankbar sein. Bin ich auch

und vertrete somitseit 4. Jänner die Inte-ressen der NÖ Feuer-wehren gegenüberMedien, der Politik,den Kollegen der be-freundeten Blaulicht-organisationen, aberauch derWirtschaft.In den nächsten Zeilen

möchte ichmich bei euch, liebe Kamera-dinnen und Kameraden, kurz vorstellen.

Die größte Leidenschaft gehört, wiekönnte es anders sein, der Feuerwehr.Der trat ich als 14jähriger 1975 in Krit-zendorf (Abschnitt Klosterneuburg) bei,wo bereits auch Urgroßvater, GroßvaterundVater die Truppe verstärkten.1996 wurde ich zum Kommandantengewählt, im September 2008 mussteich nach drei einstimmigenWahlendie Funktion aus beruflichen Gründenzurücklegen. Der Feuerwehr bin ichnatürlich treu geblieben – als Einsatz-fahrer, Atemschutzträger, Schiffsführeroder auch Zillenfahrer bei jährlich etwa150 bis 200 Einsätzen.

Als gelernter Schriftsetzer bei derKronen Zeitung verschlug es mich baldzum Journalismus, der bereits seit 30Jahrenmeine Berufslaufbahn dominiert.Davon insgesamt zwei Jahrzehnte beimKURIER, die vergangenen fünf Jahre inder Funktion des Chefreporters.Sieben Jahre durfte ich das NÖN-Teamals Redaktionsleiter in Klosterneuburgverstärken.

Mir war und ist es ein großes Anliegen,die Feuerwehren in der Öffentlichkeitso zu präsentieren,wie sie es sichverdient haben.Wir sind für unsereMitmenschen zu jeder Tages- undNachtzeit ein verlässlicher Garant fürderen Sicherheit. Das wird allzu oftvergessen oder nicht so gewürdigt,wie es sich 90.000 ehrenamtliche FF-Mitglieder verdient hätten.

Insofern freue ichmich auf einespannende Zusammenarbeit mit euchund stehe jederzeit mit Rat und Tat zurVerfügung. Erreichbar bin ich unter0676/534 23 35 oder [email protected]

Neu im TeamBrandaus-Leserreise zur „Interschutz 2010“ 2

Spontanhilfe nach Unfall 5

Topstory: Heiße Weihnachten, feuriger Silvester 6

Porträt: Barbara Schwarz, Bürgermeisterin von Dürnstein 12

Feuerwehrleistungsabzeichen Gold 14

Brandaus: NewsKurzmeldungen 42

Kontakte im NÖ LFKDO 45

Brandaus: DialogLebensretter 46

Kolumne: „Freiwillig“ 47

Jugend 48

Brandaus: AlbumHistorisches: Feuerschiffe 50

Änderung der Dienstordnung: Disziplinarrecht 52

Brandaus: RubrikenCartoon „Flo & Co“ 49

Feuerwehr-Fragebogen 58

Vorstellung Franz Resperger 3

Editorial 4

Brandaus: WissenFotostrecke: Ausbildungsprüfung Löscheinsatz Gold 16

Serie: Die Familie Feuerwehr, Teil 2 18

Dienstanweisung neu: Brandsicherheitswachen 20

Tarifordnung des NÖ LFV (zum Herausnehmen) 25

Planspiel 37

Neues LFA in Hofstetten-Grünau 38

Leserbriefe 40

News aus der NÖ Landes-Feuerwehrschule 41

Brandaus: Topstories

Euer Franz Resperger

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ACHTUNG – WICHTIGER HINWEIS:

Bei jeder Veranstaltung sind die Bestimmungen desTabakgesetzes (Nichtraucherschutz) einzuhalten.Detailinformationen auf der Homepage des NÖ Landesfeuer-wehrverbandes www.noelfv.at unter Merkblatt Tabakgesetz.

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Brandaus: TopstoriesBrandaus: Topstories 5

Der Kurier berichtete und Landesfeuerwehrkommandant Josef Buchta reagierte sofort

5.000 Euro Soforthilfe fürdie Witwe und ihre Kinder

Josef Eglseer verunglückteam 29. Dezember tödlich

Zwei Tage vor dem Jahres-wechsel ging für zweiminderjährige Kinder undderen Mutter die Welt unter.An diesem Tag verlor der37-jährige Familienvaterund engagierte Atem-schutzwart Josef Eglseervon der FeuerwehrSt. Pantaleon im BezirkAmstetten bei Forst-

Unterstützungsfonds:

arbeiten sein Leben.Der Gemeindemitarbeiterwurde beim Holzfällenvon einem umstürzendenBaum erschlagen.

Text: Franz Resperger

Foto: zVg, Faksimile: Kurier

Der tragische Tod des aller-orts geschätzten Feuerwehr-mannes löste im gesamtenBezirk tiefe Betroffenheit,aber auch eine Welle derHilfsbereitschaft aus. AuchLandesfeuerwehrkomman-dant Josef Buchta zeigte sichvom Tod des Kameraden tieferschüttert und überwies derschwer geschockten Familieals erste Soforthilfe 5000 Euroaus dem Unterstützungs-fonds des Landesfeuerwehr-verbandes.Diese Bilderwerden derVa-

ter von Josef Eglseer und seinneunjähriger Sohn wohl niewiedervergessen. Siemusstenmit ansehen, wie der 50 Zen-

Spontanhilfe für Witwe undzwei minderjährige Waisen

timeter dicke Baumstamm –er wurde mit einem Stahlseilgesichert–aufden37-jährigenFeuerwehrmann stürzte.Josef Eglseer hatte keine

Überlebenschance. Trotz so-fortiger Rettungsmaßnah-men verstarb der Mann nochan der Unglücksstelle.JohannKammerhuber, Komman-

dant der FF St. Pantaleon,kann das Unglück nicht fas-sen: „Der Josef war ein guterMann.MeineKameradenwa-ren total geschockt, als sie amEinsatzort eingetroffen sind.“Unter schwerem Schock

steht vor allem die Familie.Die trauert um ihren Sohn,Ehemann und geliebten Va-ter. Auch imNÖLandesfeuer-wehrkommando zeigte mansich über die Todesnachrichtdes Kameraden aus St. Panta-leon erschüttert. Landes-kommandant Josef Buchta:„Für mich stand sofort fest,dasswir raschhelfenmüssen.Vor allem in Not muss diegroße niederösterreichischeFeuerwehrfamilie zueinan-der stehen. Geldzuwendun-gen können zwar dasmenschliche Leid nicht lin-dern, vielleicht aber dochexistenzielle Nöte abfedern.Unsere Gedanken sind beider Familie des verstorbenenKameraden.“

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Brandaus: Topstories6

Heiße Weihnachten,Wieder Großkampftage für di eHeiße Weihnachten,Wieder Großkampftage für di e

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7Brandaus: Topstories

feuriger Silvestere Einsatzkräftefeuriger Silvestere Einsatzkräfte

Speziell zu den Feiertagen um Weihnachten

und Silvester kommen die Einsatzkräfte der

Freiwilligen Feuerwehren immer wieder

besonders kräftig „zum Handkuss“.

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Brennende Kerzelöst Zimmerbrand ausInderNacht zumChristtag–genauum

1.13 Uhr – wurde die Feuerwehr Gum-poldskirchen zu einem Zimmerbrandalarmiert. Beim Eintreffen der Feuer-wehr schlugen den Einsatzkräften im1. Stock bereits meterhohe Flammenentgegen. Atemschutzträger kämpftensichmit einemHD-Rohr zumBrandherd– Auslöser war vermutlich eine brennen-de Kerze gewesen – vor und hatten dasFeuer binnenMinuten unter Kontrolle.Um sicher zu gehen, dass keine Glut-

nester mehr vorhanden waren, suchtedie Feuerwehr den Raum noch mit Hilfeder Wärmebildkamera ab. Es wurde

Drei Fahrzeugbergungen musste die FF Amstetten am 24. 12. bewältigen

Text: Angelika Zedka

Fotos: H. Wimmer, BFKDO Amstetten,FF Klosterneuburg, FF Tulln, FF Baden-Leesdorf, G. Rohrhofer, FF Amstetten

Gefahrenpotenzial:7000 Liter TreibstoffMehr als 100 Feuerwehrleute waren

am Stefanitag nach einer Explosion ineiner Lagerhalle in Hadersdorf amKamp im Einsatz. In der Halle befandensich zum Zeitpunkt der Explosion nichtnur drei Lastwagen sondern auch rund7000LiterTreibstoff.HohesGefahrenpo-ten-zial also, dem die Feuerwehren ausHadersdorf, Straß im Straßertale, Kam-mern, Gobelsburg-Zeiselberg, Langen-lois, Etsdorf und Krems mit massivemSchaumeinsatz entgegenwirkten.Die Feuerwehr Krems unterstützte mit

Schaummittelreserven, sodassderBrandrasch unter Kontrolle und schließlichrund zwei Stunden später gelöscht war.

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8 Brandaus: Topstories

Alle Jahre wieder — die Feiertage rund um Weihnachten

und Silvester bedeuten Hochbetrieb für die Freiwilligen

Feuerwehren. Seien es nun (Christbaum)Brände, Probleme

mit Feuerwerkskörpern oder auch Verkehrsunfälle,

deren Ursachen oft nicht nur Schnee und Eis sind —

die Feuerwehrleute sind gefordert. Was sich rund um den

Jahreswechsel in diesem Bereich getan hat, davon soll hier

ein Eindruck wiedergegeben werden.

Großbrand nach Explosion in einer Lagerhalle in Hadersdorf

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Wohnung in Tulln durch Brand verwüstet

nichts mehr gefunden, die 24 Männerkonnten nach einer Stunde einrücken.

Drei Unfälle am StückDrei Fahrzeuge geborgenGleich drei Unfälle beschäftigten die

Feuerwehr Amstetten am HeiligenAbend in den Morgenstunden. Auf derArdaggerstraße hatte ein Lenker um 7Uhr die Herrschaft über sein Fahrzeugverloren und war in den Straßengrabengerutscht. Die Feuerwehr barg das Fahr-zeug.In der Dürckheimstraße musste nur

eine Stunde danach ebenfalls ein PkwausdemStraßengrabengeborgenwerden.Um 9.30 Uhr schließlich schleuderte

ein Lenker mit seinem Fahrzeug auf derEggersdorferstraße. Auch dieses Automussten die Feuerwehrleute bergen.

Haus brannte nach Party300.000 Euro SchadenIn der Nacht zum 27. 12. wurde die

Feuerwehr zu einemWohnhausbrand inLunz/See gerufen: Jugendliche hattendort eine Party gefeiert. Nachdem sichalle zur Ruhe begeben hatten, bemerkteeiner der Jugendlichen beißendenRauchgeruch.Die Feuerwehr alarmieren und die

Freunde wecken und schnellstens ausdem brennenden Haus bringen, gingHand in Hand. Als die Einsatzkräfte ein-trafen, brannte bereits der gesamteDachstuhl. Der Brandherd dürfte ein inder Küche beheizter Ofen gewesen sein.73 Mitglieder der eingesetzten Feuer-wehren kämpften zum Teil mit schwe-rem Atemschutz gegen das Feuer. ZweiJugendliche mussten mit Brandwunden

bzw. Rauchgasvergiftung ins Landeskli-nikumMostviertel nach Scheibbs einge-liefert werden. Die Polizei schätzt denSachschaden auf rund 300.000 Euro.

Pfarrer entdecktFeuer am AltarBrandgeruch witterte der Pfarrer der

St. Marien-Kirche in Amstetten am 27.12. im Bereich des Altars seiner Kirche.Bei denVorbereitungsarbeiten zur Sonn-tagsmesse entdeckte der Priester dasFeuer und wählte sofort den Feuerwehr-notruf 122.Die Brandursache ist wohl noch unge-

klärt,manweiß aber, dass imBereichdesAltars Kerzen aufgestellt waren. Die Feu-

erwehr Amstetten war jedenfalls in Mi-nutenschnelle am Brandort, erkundetendas Terrain vorerst mit Hilfe einerWärmebildkamera, bevor sie den Innen-angriffmit schweremAtemschutz startete.Dank der raschen Alarmierung konnte

größerer Schaden abgewendet werden.Mit Hilfe eines Überdruckbelüftungs-

gerätes sorgten die Feuerwehrmitgliederzusätzlich noch dafür, dass die Kircherauchfrei gemacht wurde und die Got-tesdienstbesucher ungehindert ihreMesse feiern konnten.

Fernseher brannteWohnung verwüstetEin brennender Fernseher in einer

Souterrainwohnung in der KönigstetterStraße in Tulln rief am 30. 12. nachmit-tags ebenfalls die Feuerwehr auf denPlan.Ein17jährigerLehrlingbemerkte inder elterlichenWohnung Rauch. Er alar-mierte sofort dieFeuerwehr,warteteundwies die Einsatzkräfte vorbildlich ein.Dank der raschen Alarmierung konnteder Brand gezielt und umgehend ge-löscht werden.Die schwer inMitleidenschaft gezoge-

ne Wohnung musste mit dem Hoch-drucklüfter vom Rauch befreit werden.Ehe die Feuerwehr abrückte, wurde derBrandort zur Sicherheit noch mit einerWärmebildkamera nach eventuellenGlutnestern abgesucht.

Balkonbrand:Alte Dame gerettetDramatischeMinutendurchlebtendie

Mitglieder der Freiwilligen FeuerwehrStadt Haag in den letzten Stunden desalten Jahres. Sie waren zu einem Brandin die Franz Grubbauerstraße gerufenworden.SchonbeiderAnfahrtbot sichdenEin-

satzkräften ein bedrohliches Szenario:

Amstetten: Feuer in der Kirche

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Brandaus: Topstories 9

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Brandaus: Topstories10

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Vom Balkon der Wohnung war starkeRauchentwicklung zu bemerken. Umge-hend wurden die Feuerwehren Pinners-dorf und Haindorf nachalarmiert, dazuverständigtemandasRoteKreuzunddiePolizei.Raschwar klar, dass sicheinePerson in

derWohnung befand, die es raschest zubefreien galt – es handelte sich um eineverwirrte alte Dame. Sie versuchte ver-zweifelt, das Feuer, das durch auf demBalkon gelagertes Altpapier, Müllsäckeund diverse andere Gegenstände guteNahrung bekommen hatte, zu löschen.Der Atemschutztrupp drang in die

Wohnung ein, rettete die Bewohnerin

und entfernte die glosendenGegenstän-de vom Balkon.

Feuerwerkskörperlöst Balkonbrand ausEin vermutlich fehl geleiteter Feuer-

werkskörper verursachte kurz nach demKnallen der Sektkorken in der Silverster-nacht einen Brand auf demBalkon einerWohnung in der Liese Prokop-Wohn-hausanlage in Klosterneuburg. Die Be-wohner waren abwesend, also musstedie Teleskopmastbühne in Stellung ge-bracht werden. Unter schwerem Atem-schutz konnte der Brand mit einemHochdruckrohr raschabgelöschtwerden.

Sternspritzer setztWohnung in BrandEin Sternspritzer neben dem Christ-

baum entzündet, verursachte am Neu-jahrstag abends in Mautern einenWoh-nungsbrand in der Göttweiger Straße.Der Sternspritzer hatte binnen Sekun-den denTeppichboden in Brand gesetzt.Mutter (88) undTochter hatten versucht,das Feuer selbst zu löschen, was aller-dings nicht mehr möglich war. Einhilfreicher Nachbar verständigte dieFeuerwehr, die schließlich einen Innen-angriff mit mehreren Atemschutztruppsstartete und so den Brand und dieGlutnester schnell unter Kontrolle hatte.Die Mauterner Feuerwehr wurde vonden Kameraden aus Baumgarten undMauternbach unterstützt.Glücklicherweise wurde niemand ver-

letzt, die Wohnzimmereinrichtung warallerdings vernichtet.

Dramatische Szenenauf der WestautobahnNoch während die Feuerwehr Press-

baum am 29. 12. zu einemUnfall auf derWestautobahn Richtungsfahrbahn Salz-burg in Höhe Großram raste, kam dieAlarmierung zu einem zweiten Unfalldrei Kilometer nach der ersten Unfall-stelle.Der Einsatzleiter schickte daraufhin,

bereits unterwegs zumerstenUnfallsort,„Last Pressbaum“ weiter zur zweitenUnfallstelle, um dort die Erkundung derLage und eventuelle Erstmaßnahmendurchzuführen.Unterdessen befreiten die Feuerwehr-

kameraden eine Schwerverletzte, die aufeinem Lagerplatz der ASFINAG unmit-telbar neben der Abfahrt zur Raststationzu versorgen war. Ein Auto war dort aufeinen Haufen gelagerter Leitschienengeschleudertworden.Die dabei aus demFahrzeug geschleuderte Beifahrerin lan-dete neben einem zweiten Stoß Leit-schienen. Angehörige von Rotem Kreuzund Arbeiter-Samariterbund versorgtendieVerletzte. Die Feuerwehr unterstütztedieErsthelfer dabei, dasUnfallopfer vomschwer zugänglichen Standort in denRettungshubschrauber zu transportie-ren.

Rettungsfahrer starbbei EinsatzfahrtDemanderenTeilderEinsatzkräftebot

sich unterdessen nur drei Kilometer ent-fernt auf der A1 ein wesentlich schlim-meres Bild:Ein Pkw einer Rettungsorganisation

(Johanniter/Wien) lag auf der Überhol-spur gegen die Fahrtrichtung auf demDach. Eine Person wurde bereits vonErsthelfern eines ebenfalls zufällig vor-beifahrenden Einsatzwagens des RKPurkersdorf betreut. Tragischerweisegab es seitens der inzwischen eingetrof-Zugang der Feuerwehr... ...über Steckleiter und Balkon

Wohnungsbrand in Mautern: Feuerwehreinsatz nach vergeblichem Löschversuchder Bewohner

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11Brandaus: Topstories

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fenen Notarztmannschaft die Auskunft,dass es für den verunfallten Fahrer keineHilfe mehr gab.Ursprünglichmusste man annehmen,

dass in dem verunfallten Einsatzfahr-zeug eine Organspende transportiertwerde – unter Mithilfe der ASFINAG-Mannschaft wurde das Fahrzeug eiligstaufgestellt und mit Unterstützung derAutobahnpolizei durchsucht. Kurze Zeitspäter war es Gewissheit: Das Johanni-terauto war unterwegs, um lebensnot-wendige Blutkonserven abzuholen.Nachdem die Besatzung des zweiten

Notarzthubschraubers Christophorus 9gestartet war konnte kurze Zeit späterdamitbegonnenwerden,dieFahrspurenfrei zu machen. Zuerst wurde das Fahr-zeug durch eine Privatfirma verladenund auf Anweisung der Autobahnpolizeisichergestellt. Anschließend unterstütz-te die Mannschaft die ASFINAG bei derReinigung der Fahrbahn von größerenFahrzeugteilen.Den anwesenden Kameraden der FF

Pressbaumbliebnunnurmehrdas Inne-halten: Feuerwehrkurat Mag. WolfgangAumann sprach einige besinnlichWortezum Gedenken an den im freiwilligenDienst verstorbenen Kollegen der Ret-tungsorganisation.„Bei den 240 Einsätzen die die FF

Pressbaum 2009 zu bewerkstelligen hat-

tewird vor allemdieser Einsatz nicht nurmir sondern auchmeinerMannschaft intrauriger Erinnerung bleiben,“ sagt Ein-satzleiter Christian Brandl . „Es war derletzte Einsatz im Jahr 2009 und für unsder einzige, bei dem ein Todesopfer zubeklagen war. Darüber hinaus hat unsbesonders erschüttert, dass es einenSanitäter betroffen hat, der unterwegswar, um lebensrettende Blutkonserven

zu holen.“ Weiter betont Brandl: „Trotzder guten Ausbildung und der hervorra-genden Arbeit, die meine Mannschaftvollbrachte, zeigt sich gerade bei solchenEinsätzen so kurz nach denWeihnachts-feiertagen und mit Beteiligung einesebenfalls Ehrenamtlichen Helfers, wiewichtigdieUnterstützungunseresFKURundPeerW.Aumann ist.Er ist eineunver-zichtbare Stütze in unserer Feuerwehr!“

Tödlicher Unfall auf der A1: Rettungsfahrer verunglückt

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Brandaus: Topstories12

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Sie hat das Handy immer — auchim Urlaub — dabei und auch immereingeschaltet. Seit sie Bürgermeis-terin von Dürnstein ist, geht Mag.Barbara Schwarz mit einem anderenBlick auf die Dinge durchs Leben.„Mir fällt in einem Dorf in Spanienschon auf, dass der Kanaldeckelwackelt,“ gesteht sie ein wenigselbstironisch und gibt zu, dassdie fast sechs Jahre, die sie nunder Wachaugemeinde Dürnstein alsBürgermeisterin vorsteht, wie imFlug vergangen sind.

Text: Angelika Zedka

Fotos: zVg, Mathias Seyfert

Im zarten Alter von zwei Jahren kam diegebürtige Saalfeldnerin und studierteBetriebswirtschafterin mit ihren Elternnach Krems. Seit ihrer Hochzeit mit

einem Steuerberater lebt das Paar inDürnstein. Die Töchter sind 22 und 19und studieren beide. Die eine Chemie,die andere Physik.In der Steuerberatungskanzlei ihres

Mannes arbeitet Barbara Schwarz nurmehr im Back-Office-Bereich mit. „Ichhabe keine direkten Kundenkontaktemehr, arbeite nur meinem Mann zu,“sagt sie, um sofort von ihrem geliebtenDürnstein zu sprechen:Es sei manchmal etwas schwierig, mit

dem überbordenden Tourismus zurechtzu kommen, aber man müsse sich ein-fach drauf einstellen. „Im Ausland höreich immer wieder, dass ich eigentlich ineinem Paradies lebe – und dieses Para-diesmussmananderen auch zugänglichmachen,“ ist sie überzeugt, wenngleichman sehr darauf achtenmüsse, dass„wirnicht zu einem Freilichtmuseum ver-kommen.“

„Mein Job macht so viel Spaß,ich empfinde ihn nicht als Arbeit“

Die Wachau als Weltkulturerbe siehtBarbara Schwarz als Herausforderung.„Wir sind gefordert, dieses Erbe anzu-nehmen und zu bewahren, es aber auch– sehr sorgfältig zwar – weiterzuentwi-ckeln. Wir haben eine 1000jährige Bau-geschichte, dennoch lebenwir imHeute.Es muss uns wichtig sein, den Charakterder Landschaft zu erhalten, Erbe heißtaber immer auch Entwicklung,“ sagt sie.

Wurzeln schlagen880 Einwohner umfasst die kleine

Wachaugemeinde mit den Katastral-gemeinden Ober- und Unterloiben. 16Kinder werden in derVolksschule unter-richtet, derKindergarten ist ebenfalls einewichtige Sozialeinrichtung. „Man mussdie KinderWurzeln schlagen lassen.Wirbrauchen sie in der Feuerwehr, in denSportvereinen, im Chor,“ setzt sie aufBodenständigkeit.

Dürnsteins Bürgermeisterin Mag. Barbara SchwarzPorträt:

Barbara Schwarz: „Ich bin in der glücklichen Lage, den Idealfall leben zu dürfen.“

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13Brandaus: Topstories

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Ihr Bürgermeisteramt sieht sie in ers-ter Linie als Serviceeinrichtung. „UnserArbeitgeber ist der Bürger und ich habefür ihndazusein,“zieht sieeinmöglichstzeitnahes Terminmanagement durch.„Wenn jemand ein Problem hat, dannwill er nicht erst in 14 Tagen mit mir da-rüber reden, dass muss möglichst sofortpassieren,“ weigert sie sich, Problemezukategorisieren: „Es gibt keine kleinenund großen Probleme, ein Problem istein Problem.“Das „Problem“ Feuerwehr hat sie in

beeindruckender Manier im Griff – esgab drei Feuerwehren bzw. drei Züge(Dürnstein, Oberloiben, Unterloiben),die wurden zusammengelegt und daslängst notwendig gewordene neueFeuerwehrhaus entsteht an einem sehrgeeigneten Standort in Oberloiben. „Ichselbst habe keine persönlichen Berüh-rungspunkte mit der Feuerwehr, ichhabe sie aber als eine enorm wichtigeInstitution auch im gemeinschaftlichenLeben kennen und schätzen gelernt,“betont Barbara Schwarz neben der ste-ten Einsatzbereitschaft auch die starkesoziale Funktion der Feuerwehr. „Wirhaben eine gut funktionierende Feuer-wehrjugend und können bei Hochwas-ser, Unfällen, Bränden, aber auch beiFesten auf unsere Feuerwehr bauen.“Dass auch Frauen und Mädchen Feuer-wehrmitglieder sind, sieht sie als beson-ders wichtig an. Denn: „Wir brauchendie Frauen, um während der Woche dieEinsatzbereitschaft aufrecht erhalten zukönnen.“

Thema HochwasserHochwasser ist gerade in Dürnstein

immerwieder einThema.DerHochwas-serschutz ist inUmsetzung.BeimAufbauder mobilen Schutzelemente soll sichauch die Bevölkerung beteiligen. „Daswerde ich mit Sicherheit einfordern. Ichhabe das Vertrauen in unsere Bürger,dass sie helfen werden,“ sagt die Bürger-meisterin. Gleichzeitig weiß sie: „Wirkennen einander alle, da entsteht eineandere Qualität der Solidarität.“Gemeinsam mit der Bergrettung wird

alsodasneueFeuerwehrhaus inOberloi-ben gebaut. Ein Projekt, das nahezu einJahresbudget verschlingt. Aber: „Auchdas ist ein Zeichen, wie wichtig uns dieFeuerwehr ist.“ Gleichzeitig sei dieserNeubau auch ein Signal für die Jugend.„Es wurde mit Bedacht geplant undmit Augenmaß dimensioniert, wird aberden modernsten Stand der Technik auf-weisen“, kennt Schwarz die Pläne natür-lich. Mit Markus Bauer habe man einenumsichtigen und hervorragenden Kom-mandanten.Hinsichtlichder zunehmendschwieri-

ger werdenden Finanzierung von Feuer-wehren macht sich die Gemeinde-managerin ebenfalls Gedanken: „Es ist

Meine Aufgabe ist es, für die Bürgervon Dürnstein da zu sein.

Hin und wieder ist Frau Bürgermeisterauch beim Feuerwehreinsatz dabei.

Freiwilligenarbeit ist wichtig: „Jedersoll seinen Teil zum Gemeinschafts-leben beitragen.“

natürlich zu überlegen, ob jede Kata-stralgemeinde ein eigenes Feuerwehr-haus benötigt, ob man nicht bezüglichverschiedener technischer Gerätschaf-ten Synergien besser nutzen könnte.“Einer Art Freiwilligen-Abgabe steht sie

positiv gegenüber: „Das hat was“, meintsie. In manchen Ländern werden in derAusbildung so genannte Soft Skills abge-fragt bzw. bewertet, was so viel heißt,dass auch das soziale Engagement be-wertetwird,wenneszumBeispieldarumgeht einen Studienplatz zu bekommen.„Jeder sollte seinen Teil zum Gemein-schaftsleben beitragen,“ ist BarbaraSchwarz überzeugt. „Wenn wir dasschaffen, dann haben wir gewonnen!“

Familie ist enorm wichtigLesen und Reisen stehen auf der Frei-

zeit-Prioritätenliste der Wachauerin. Ei-ne Freizeit, die sie am liebsten mit ihrerFamilie verbringt, die voll hinterderFrauBürgermeisterin steht. Aus Interesse anKunstgeschichte, aber auch aus Liebe zuDürnsteinundauchauseinerArtPflicht-bewusstsein heraus („Das gehört sicheinfach“) führt Barbara Schwarz ihreGäste höchstpersönlich durch die histo-rischen Gemäuer des Ortes.Gäste, zu denen viele Staatschefs und

auch gekrönte Häupter zählen. Gäste,die sich als „ganz normale Menschen“entpuppen, wenn man mit ihnen kom-muniziert. Lachend erzählt sie von ih-rem höchst privaten Einkauf mit einersüdafrikanischen Politikerin („bei unshätte sie den Rang einer Landeshaupt-frau“), die partout ein Wachauer Dirndlerstehen wollte. Das Unternehmen seiletztendlich zwar gescheitert, aber „wirhaben eine unheimliche Hetz gehabt.“Sehr stolz ist Barbara Schwarz auf ihre

funktionierende Familie, die ein enor-mer Kraftquell für sie ist. Stolz ist dieTeamarbeiterin auch darauf, dass sie esschafft, Leute zu begeistern und alsErfolg sieht sie an, dass „ich so gerneBürgermeisterinbin,wie ichesbin,dennich wollte es ja gar nicht werden.“

Mehr Frauen in die PolitikAls persönliches Ziel nennt sie die

Fähigkeit, dass „ich immer weiß, welcheAufgaben ich annehmen sollte.“ DenAnspruch politisch höher zu steigenstellt sie nicht, aber„ichnehmean,wennes ein Angebot gibt, das für mich passt.“Wünschen würde sie sich, dass mehrFrauen den Mut zum Schritt in dieKommunalpolitik wagten. Die gesundeMischung aus Harmoniebedürfnis, Rea-litätsbewusstsein und vielen anderenKomponenten wäre laut ihrer Meinungideal.Da hat die attraktive Gemeindechefin,

die auch Vorsitzende des ArbeitskreisesWachau ist, wohl noch eine MengeArbeit vor!

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Geprüft: Praktische Einsatztätigkeit

Das Feuerwehrleistungsabzeichenin Gold, auch gerne als „Feuerwehr-matura“ bezeichnet, ist die umfas-sendste Prüfung, bei der ein Feuer-wehrmitglied im Rahmen eines Ein-zelbewerbes ein Leistungsabzeichenerwerben kann. Die Wurzeln desniederösterreichischen FLA in Goldreichen bis in die späten Fünfziger-jahre des vergangenen Jahrhundertszurück. Seither sind nach nunmehr52 Bewerben ca. 8 % der NÖFeuerwehrmitglieder stolze Trägerdes Feuerwehrleistungsabzeichensin Gold.

Text: Karl Graf

Fotos: Alfred Scheuringer, StefanSchneider

Ab dem Jahre 2003 wird nun, jeweils imMonat Mai, ein völlig neu strukturierterBewerb, welcher besonders auf die Um-setzbarkeit des erlerntenWissens in derPraxis, auf Aktualität und Einsatznähewert legt, in der NÖ Landesfeuerwehr-schule in Tulln durchgeführt. In jedem

Feuerwehrausbildung aufhöchstem Niveau: Das Goldene

Feuerwehrleistungsabzeichen

Feuerwehrbezirk sorgt ein qualifiziertesund erfahrenes Ausbilderteam dafür,dass ein hohes Niveau erreicht werdenkannunddie Bewerbsteilnehmer die ge-stellten Aufgaben bestmöglich bewälti-gen. Hier werden in vielen Ausbildungs-stunden die einzelnen Bewerbsdiszipli-nen vorgestellt, mit bewerbsähnlichenBeispielen beübt und objektiv beurteilt.

Persönliche HerausforderungTrotz der intensiven Vorbereitungen

bleibtderBewerbumdasFeuerwehrleis-tungsabzeichen in Gold für jeden Be-werbsteilnehmer doch eine persönlicheHerausforderung. Der jährliche Anteilvon Teilnehmern, die das Bewerbszielnicht erreichen, belegt dies. Natürlichhat das negative Abschneiden unter-schiedliche Gründe wie Nervosität undPrüfungsangst. Allerdings werden auchteilweise persönliche Grenzen der Teil-nehmer erreicht. Gleichzeitigwird durchdenUmstand, dass nicht jeder Bewerbs-teilnehmer das angestrebte Ziel automa-tisch erreicht, die Wertigkeit des FLA inGold verdeutlicht. Bei der negativen Be-

Landesfeuerwehrkommandant Josef Buchta gratuliert den erfolgreichen Teilnehmern

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mit einer formierten Einheit.�Die Disziplin „Praktische Einsatz-

tätigkeit“ verlangt praktischeKenntnisse bei wichtigen Knoten imFeuerwehrdienst sowie das sichereund zielgerechteVorgehen bei einemLöscheinsatz.

Der nächste Bewerb um das Feuer-wehrleistungsabzeichen inGoldwirdam7. und 8. Mai 2010 in der NÖ Landesfeu-

urteilung in einer Bewerbsdisziplin hatjeder Bewerbsteilnehmer die Möglich-keit, diese eineDisziplin beimnächstfol-genden Bewerb um das FLA in Gold zuwiederholen und – nach positivem Ab-schluss – das Leistungsabzeichen zu er-werben.

Die DisziplinenDer Bewerb um das Feuerwehrleis-

tungsabzeichen in Gold setzt sich ausachtDisziplinenzusammen,dieallesamtpositiv abgeschlossen werdenmüssen.�Die Disziplin „Ausbildung in der

Feuerwehr“ befasst sich mit derHandhabung des Handbuches derGrundausbildung sowie demGrundwissen über Löschgruppeund technische Gruppe.

�In der Disziplin „Berechnen,Ermitteln, Entscheiden“werdeneinfache Löschmittelbedarfsberech-nungen, Kenntnisse über Lösch-wasserförderung im Gelände sowieFeuerwehrwissen bei Momentan-entscheidungen verlangt.

�Die Disziplin „Führungsverfahren“prüft die Fähigkeiten des Bewerbs-teilnehmers zur Führung undAbwicklung eines Brandeinsatzesund eines Technischen Einsatzes.

�Bei der Disziplin „Formulieren undGeben von Befehlen“wird diefür die Bewältigung eines Schadens-ereignisses notwendige mündlicheBefehlsgebung überprüft.

�Die Disziplin „Brandschutzplan“zeigt die Kenntnisse des Bewerbsteil-nehmers beim Lesen und Beurteileneines Brandschutzplanes auf.

�In der Disziplin „Fragen aus demFeuerwehrwesen“wird dasWissenaus den unterschiedlichen Feuer-wehrfachbereichen geprüft.

�Bei der Disziplin „Verhalten vor derGruppe“ zeigt der Bewerbsteil-nehmer seine Fähigkeiten bei derDurchführung einerMarschbewegung

Beim „FLA in Gold“ sind gleichermaßen theoretisches Wissen ... ... und Körpereinsatz gefordert

erwehrschule veranstaltet. Die Bewerbs-leitung mit ihrem erfahrenen Bewerter-team hofft auf eine hohe Anzahl von Be-werbsteilnehmern.Die Vorbereitungslehrgänge in den je-

weiligen Bezirken beginnen unter-schiedlich in den ersten Monaten desJahres 2010. Genaue Informationen zuBeginnzeiten und Veranstaltungsortsind über das jeweilige Bezirksfeuer-wehrkommando erhältlich.

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Brandaus:WissenBrandaus:WissenGeprüftes Wissen:

Wissensüberprüfung. In den BereichenSchadstoff und Knotenkunde wird das Wissen er Atem-schutzgeräteträger getestet.

Fragen. Auch der Maschinist zeigt mit seinenAntworten, wie gut er sich auf den Theorieteil derAusbildungsprüfung vorbereitet hat.

Druckkontrolle. Vor dem Einmarsch in das Brand-objekt bereiten sich die Atemschutzgeräteträger auf diebevorstehende Aufgabe vor.

Türcheck. Nach der Hitzekontrolle wird dieRauchschicht an der Decke gekühlt, um die Gefahr einesFlashovers zu minimieren.

Start. Nach dem Auslosen der Funktionen in derGruppe, meldet der Gruppenkommandant dem Prüferteamdie Einsatzbereitschaft

AusbildungsprüfungLöscheinsatz GoldAls eine der ersten Kandidatenstellte sich eine Gruppe der FF Geyersbergder „Ausbildungsprüfung Löscheinsatz“in der Stufe Gold.Brandaus war dabei und hat den Bewerberngenau auf die Finger gesehen.

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Ausrüsten. Den wachsamen Augen des Prüfersentgeht kein Fehler der Atemschutzgeräteträger beimAnlegen der Geräte.

Teamwork. Nach Erkundung und erweitertemAngriffsbefehl, hilft der Gruppenkommandant beimAnschließen der Lungenautomaten.

Gerätekunde. Jedes Gruppenmitglied muss einGerät bei geschlossenen Fahrzeugtüren finden und dessenVerwendung erläutern.

Erste Hilfe. Der Wassertruppmann stellt an einem„Verunfallten“ seine Kenntnisse als Ersthelfer unterBeweis.

Nachbesprechung. Gemeinsam werden positiveAspekte und Fehler des „Einsatzes“ aufgearbeitet undanalysiert.

Gratulation. Das Prüferteam freut sich mit der Gruppeüber die bestandene Ausbildungsprüfung und verleiht diegoldenen Abzeichen.

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Die Mitglieder einer Feuerwehr sindganz normale Menschen. Allerortshört man: „Ich bin gestresst!“. Wel-che Auswirkungen Stress im Feuer-wehrdienst und im Einsatzfall mitsich bringt und welche positiven Ef-fekte Stress in beiden Bereichen ha-ben kann, beleuchtet Klaus MichaelPollak in einer aktuellen Projektar-beit.

Text: Richard Berger

Fotos: BFK Mödling, FF MödlingArchiv Gottfried Bauer

„Ichbin imStress“: FasthatmandenEin-druck,werkeinenStresshätte,wäreauchnicht wichtig oder wertvoll, liest man alseinleitenden Satz in einer aktuellen Pro-

jektarbeit von Klaus Michael Pollak. DasKapitel Stress ist eigentlich ein Randka-pitel in dieser Arbeit. Die häufig verwen-dete Floskel „ich bin gestresst“ ist aller-dings so weit verbreitet, dass sie für dieEinleitung dieses Teils der ArtikelseriezumThema„AbweichendesVerhalten inder Feuerwehr – Analyse und Maßnah-men für die Aus- und Fortbildung vonFührungskräften im Feuerwehrwesen“perfekt geeignet ist. In dieser Serie wer-den bestimmte Themenbereiche ausdemtäglichenFeuerwehrlebenbeleuch-tet und deren Auswirkung auf die Füh-rung verdeutlicht. Am Ende soll dieKernaussage der Projektarbeit in einemAbschlussartikel den Feuerwehrfüh-rungskräften, aberauchderMannschaft,näher gebracht werden.

Stress – Tod auf Raten:Familie Feuerwehr hilft!

Die Familie Feuerwehr:

Zum ThemaStress ist, nach Hans Selye (austro-ka-

nadischer Mediziner und Stress-For-scher), eine Umschreibung eines biolo-gischen Zustandes, in dem der Körperauf Herausforderungen oder Verände-rungen (Furcht, Schmerz, Zorn oderWut) im täglichen Leben reagiert. DieseHerausforderungen oder Veränderun-gen sind gerade im Feuerwehrwesenhäufig zu finden. Ob der erste Innenan-griff eines 16-jährigen Feuerwehrmit-gliedes, die neue Funktion als Komman-dant oder ein internes Hick-Hack: vorStress sind auch hart gesottene Feuer-wehrmitglieder nicht gefeit. „Natürlichgibt es auch den positiven Stress – Eu-stress – der mit Freude, Konzentrationund dem Gefühl hoher Selbstachtungeinher geht. So führt meist dieser positi-ve Stress dazu, dass sich ein Einsatzleiterbesonders penibel konzentriert und derEinsatz zum Erfolg wird.Der Körper reagiert in drei Phasen auf

Stress. Er trifft dabei keine Unterschei-dung, was den Stress ausgelöst hat, eszählt nur, dass jetzt imMoment eine An-passung notwendig ist.1. Alarmphase: Der Körper schüttet

unter anderem Adrenalin aus, um not-wendige Energie bereit zu stellen. DieHerzfrequenz erhöht sich, dieGedankenüberschlagen sich, dieMuskeln spannensich an.2.Widerstandsphase:Der Körper ver-

sucht, dem Stressauslöser zu widerste-hen. Weitere Energie wird gespeichert,um sich der dadurch ausgelösten Stö-rung anzupassen.3. Erschöpfungsphase: Bleibt der

Stressauslöser hartnäckig bestehen,kann der Körper durch den entstehen-denVerschleiß (permanentes wiederho-len der Alarm- und Widerstandsphase)nicht zur Ruhe kommen. Dies kann zuKrankheiten führen.Chronischer Stress – das heißt, entwe-

der ein Stressauslöser besteht perma-nent, oder man hastet von einem Stress-auslöser zum Nächsten – ist gefährlich.Diese andauernden Belastungen kön-nen körperliche Symptome, Verhaltens-probleme, emotionale Schwierigkeiten(psychische Symptome) oder eine Kom-bination derer mit sich bringen. Körper-liche Symptome können Essstörungen,Herzklopfen, erhöhter Blutdruck, ge-schwächterWiderstand gegenKrankhei-

Erschöpfungsphase nach Stress: Man muss auch zur Ruhe kommen können!

SERIETEIL 2

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oberen Drittel der Skala. Ein anstehen-der Berufswechsel kann ebenfalls Stressauslösen, wie auch die Aufnahme einesDarlehens oder der Weggang von Sohnoder Tochter aus dem Elternhaus. ImletztenViertelderSkala findensichStres-soren wie Änderung der Freizeitgestal-tung, Änderung von sozialen Kontaktenoder schlicht und einfach:Weihnachten.Ein bestimmter Stressor wirkt bei je-

dem Feuerwehrmitglied anders. DieFührungsspitze in der Feuerwehr – unddies sind nicht nur Kommandanten,sondern alle Mitglieder mit Führungs-aufgaben – kann den Kameraden recht-zeitig helfen, in dem sie die Bereitschaftzeigt, für Kollegen da zu sein. Das kannden Akt derWiederanpassung beschleu-nigen und dadurch Stress vermindern.

Stress in der FeuerwehrEinsätze sind oft sehr starke Stresso-

ren, insbesondere wenn Leichen gefun-den oder gefährliche Aufgaben gelöstwerden sollen. Die möglichst frühe Ein-schaltung von Peers ist hier unbedingtempfohlen. Vorbelastete Kameradensollten durch Einsätze nicht zusätzli-chem Stress ausgesetzt werden. DasFeingespür der Führungskräfte ist hierextremgefragt. Auch der Einsatz der Per-sonalressourcen sollte mit dem notwen-digen Gefühl durchdacht werden. So istein Einsatz nach einemSuizid auf der Ei-senbahnstrecke nicht unbedingt derrichtige Einsatz für einen 15-jährigenFeuerwehrmann. Die Belastung durchinterne Machtkämpfe in der Feuerwehrist auch nicht zu vernachlässigen. ImDienstbetrieb mag sich dieser Stressornicht ausgeprägt auswirken. Kommt einsolcherMachtkampf dann imEinsatzfallvor und unterschiedliche Befehle über-schlagen sich, kann das besonders fürdie jüngerenKameradenzueinemernst-haften Problem werden. Es müssen kla-re Anweisungen von einer Person kom-men. Die Verarbeitung von verschiede-nen Befehlen (auch von nur einer Per-son), kann den sonst so„normalen“ Ein-satzstress noch zusätzlich verstärken.Stress ist die Angst, irgendetwas nichthinzubekommen, nicht fertig zu werden

ten oder Magen-Darmprobleme sein.Als psychische Symptome lassen sich –unter anderen – Suchtmittelmissbrauch,Unfallneigung, Angst, Reizbarkeit, nega-tivesDenken,DepressionoderFamilien-konflikte nennen. In der Arbeitswelt istdiese Reaktion unter dem Begriff „Burn-Out“ bekannt geworden, was aber auchdurchaus für den Feuerwehrbereich zu-treffen kann. Neuere Untersuchungenaus England haben gezeigt, dass man-gelndes Lob für Mitarbeiter durch denChef als höchster Stressfaktor gilt. Einehrliches und persönlich formuliertesLobdurch denKommandanten ist somiteines der wirksamsten Mittel, um denStressabzubauen.Es istalsoganzeinfach.

StressquellenFür die Arbeit als Feuerwehrführungs-

kraft ist esnützlich, einenÜberblicküberdie die Bedeutung einzelner Stressquel-len, so genannter Stressoren, zu bekom-men. Je höher der Stressfaktor, umsoschwieriger ist es, sich an die aktuelle Si-tuation wieder anzupassen. So steht aufPlatz eins der WiederanpassungsskalanachThomas Holmes und Richard Rahe(amerikanische Forscher) der Tod einesLebenspartners, dicht gefolgt von Schei-dung undTod eines nahen Familienmit-glieds. AuchHeirat, Entlassungoder Ein-tritt in den Ruhestand finden sich im

Stress vor schwieriger Aufgabe Wenn es schnell gehen muss: Einsatzstress als Belastung

Klaus Michael Pollak ist Coach, Füh-rungs- und Medientrainer, Wirt-schaftscoach, beschäftigt sich mitstaatlichem Krisenmanagement undsystemischer Kommunikation. Er istbesonders in Niederösterreich und inder nördlichen Steiermark durch seineFührungs- und Kommunikationsse-minare im Feuerwehrwesen bekanntgeworden. Sein Rat ist auch bei Spit-zenpolitikernderNÖLandesregierungund bei Feuerwehrfunktionären imRahmen derModule der höheren Feu-erwehrausbildung gefragt.

Zur Person

Klaus Michael Pollak

usw.Wennwir erkennen, dass es sich beiStress um Angst handelt, wird klar, wo-rumeswirklichdabei geht.Dawir alsGe-genteil von Angst das Vertrauen zu sichund anderen erkennen können, gilt esdiese zu stärken. Kurz gefasst: Vertraueals Kommandant deinen Leuten unddeine Angst (Stress) sinkt!

Sonderfall SuizidDie Gesamtzahl an Selbsttötungen ist

generell rückläufig. Allerdings steigt dieAnzahl der Suizide bei Jugendlichen zwi-schen 14 und 18 Jahren deutlich an. Auseiner Studie der Wiener Werkstätte fürSuizidforschung aus dem Jahr 2008 gehthervor, dass jeder fünfte Jugendliche dieSelbsttötung eindeutig als die Lösung al-ler Probleme sieht. „Dahinter verbirgt

sich häufig auch eine entsprechendeSinnkrise“, meintWolfram Dorrmann inseinem Fachbuch „Suizid“. Die Füh-rungskraft in der Feuerwehr sollte in die-sem Zusammenhang auf oben stehendeStressoren achten. Diese können sogarzur Selbsttötung führen. Dabei geht esmeist umPensionisten und Jugendliche.Aber alleine der Satz „Ich wäre am liebs-ten tot“ oder„Ich kann so nicht weiterle-ben“ muss nicht immer die Selbsttö-tungsabsicht implizieren. „Vielmehrkönnen solche Aussagen auch so etwas

wie ein seelisches Sicherheitsventil sein,um sich vom Druck starker Emotionenzu befreien. Ähnlich wie Ausbrüche vonZorn oder vonWeinen.“, kann man demHandbuch Psychische Störungen vonHans-Ullrich Wittchen entnehmen. EinSelbsttötungsversuch oder andere suizi-dale Gesten kommen etwa zehn Malhäufiger vor, als einevollendeteSelbsttö-tung. Sie sind aber immer als Hilferuf zuverstehen, den wir hören sollten.Die häufigsten Auslöser für Suizide

sind Abbruch enger Beziehungenmit ei-nem geliebten Menschen, Tod eines Le-benspartnersoderKindes,Krankheitsdi-agnoseoderPensionierung.DieseAuslö-ser sollten von uns als Führungskräftesehr wohl ernst genommen werden. Einoffenes Auge hierfür und die Bereit-

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schaft, einfach für den Betroffenen oderdie Betroffene da zu sein, kann Druckvon dieser Person nehmen.

Intervention: Strategienzur StressbewältigungKlausM. Pollak verweist in seinemKa-

pitel „Stress“ auf fünf einfache Punkte,wieman als Führungskraft auf Stress sei-ner Kameraden eingehen kann. So kanndie Führungskraft „aktiv auf Stress rea-gieren“. Die Führungskraft kann den ge-stressten Kamerad unterstützen, um insaktive Tun zu kommen. Sie kann einfachnachfragen, was der Gestresste gegenden Stressor tun kann. Auch Zeitmana-gement ist ein Thema, dass Stressorenentgegenwirken kann. Den Kameradenzu vermitteln, auch einmal „nein“ zu sa-gen, hilft.Stress lässt sich auch regulieren: Klei-

ne Portionen oder kleine Schritte zu täti-

gen, nimmt den Stressoren dieWirkung.Man kann „das auslösende Ereignis inseine Teilbereiche fragmentieren“, alsoin kleineBrocken zerlegen. ImDienstbe-trieb kann ein Stressor beispielsweise ei-ne Fahrzeugausschreibung sein. Geradeim freiwilligen Feuerwehrdienst bleibtdiese Aufgabe meist an einem sehr klei-nen Personenkreis hängen. Die Aus-schreibung in kleinen Brocken aufzuar-beiten, ist nicht nur leicht möglich, son-dern ist auch derWeg, den professionel-le Consultingunternehmen einschlagen.Unbedingt sollte man als Führungskraftim Feuerwehrwesen Prioritäten festle-gen. Diese können aber auch im Privat-bereich hilfreich sein. Die Order „Men-schenrettung“ im Einsatzfall zeigt eineklare Priorität vor all den anderen klei-nen Dingen, die sich rund um dasWrackunddieeingeklemmtePersonauftun. Im„Leben“ sind Prioritäten auch das „Um

und Auf“ der Stressbewältigung. Geradewenn es um den Erwerb eines Eigenhei-mes geht, stürzen sich vieleMenschen ineinen künstlichen Stress. Die Kombina-tion der Stressregulierung (kleine Schrit-te) und der Prioritätenfestlegung (zuerstder eine Bauabschnitt, dann der nächs-te) verringern das geballte Auftreten vonStressoren. Mit der fünften Methode,dem Stress entgegenzuwirken, könnenalle vier vorher genannten angewandtwerden: Kontakte pflegen. Dabei kommtder Feuerwehrfamilie eine zentrale Rolleals soziales Sicherheitsnetz zu. Aus denErfahrungen der „bunt gemischten“Feuerwehrfamilie können andere ler-nen. So lernt der Betroffene, dass mansich nicht geschlagen geben darf. KlausMichael Pollak schließt sein Kapitel mitdem prägenden Satz: „Die aufmerksameFeuerwehrfamilie rettet, schützt undbirgt auch ihre Mitglieder!“

Neue Dienstanweisungfür Brandsicherheitswachen

In der Ballsaison besonders aktuell:

Vor allem in der Faschingszeit sind die NÖ Feuerwehren bei Brandsicherheitswachen im Einsatz

Vorgaben und Hinweise zu dieserThematik gibt die neue Dienst-anweisung (DA) „4.1.2 Durchführungvon Brandsicherheitswachen (BSW)bei Veranstaltungen“ des NÖ LFV,

welche hier auszugsweise vorgestelltund kommentiert wird.

Text: Pius Schafhuber

Fotos: Stamberg, P. Hniliczka, P. S.

Auf Grund der Änderungen des Nieder-österreichischenVeranstaltungsgesetzeswurde die Arbeitsgruppe„VorbeugenderBrandschutz – Regelwerke“ des NÖ LFVbeauftragt,diebestehendeDienstanwei-

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regelung, Herstellung von Sicherheits-beleuchtungen etc. dürfen nicht von derBSW durchgeführt werden. Personal,welches mit solchen Aufgaben betrautist, darf nicht in die Stärke der BSW ein-gerechnet werden.

Gesetzliche Vorgaben zurFestlegung der Stärke einerBrandsicherheitswacheLaut demNÖFeuerwehrgesetz hat die

Gemeinde fürVeranstaltungen, die ihrerArt nach mit erhöhter Brandgefahr ver-bunden sind, sowie bei brandgefährli-chen Tätigkeiten die Beistellung einerBrandsicherheitswache anzuordnen.Nach erfolgter Prüfung, des erforderli-chen Sicherheitskonzeptes gemäß demNÖ Veranstaltungsgesetz durch diezuständigeBehörde, ist für die bescheid-mäßige Festlegungder Stärke der Brand-sicherheitswache vom Feuerwehrkom-mandanten die erforderliche Mann-schaftsstärkeundAusrüstungderBehördebekannt zu geben.Die hiefür erforderlichen Unterlagen

(z. B. Sicherheitskonzept und ggf. Bewil-ligungsbescheide) sind der örtlich zu-ständigen Feuerwehr mind. zwei Kalen-derwochen vor dem Veranstaltungsbe-ginn zu übermitteln.Die Beistellung einer Brandsicher-

heitswache ist eine Aufgabe im Rahmender örtlichen Feuerpolizei. Sollte die ört-lich zuständige Feuerwehr den erforder-lichen Brandsicherheitswachdienst nichtinausreichenderStärkeundmitentspre-chender Ausrüstung stellen können,sind andere Freiwillige Feuerwehrenoder Betriebsfeuerwehren zur Hilfeleis-tung heranzuziehen. Die Anordnungeiner Brandsicherheitswache erfolgtdurch einen Bescheid, welcher sich andenVeranstalter richtet.Dieser Bescheid muss mindestens

folgenden Inhalt haben:�Stärke der Brandsicherheitswache�Ausrüstung der Brandsicherheitswache�Aufgaben der Brandsicherheitswache

und größeren Feuerwehren gleicherma-ßen angewendet werden kann. So wur-den etwa Voraussetzungen erarbeitetund definiert, welche den Einsatz einesKLF anstatt eines TLF ermöglichen.Ebenso wurden einheitliche Anforde-rungen an die Ausbildung derMitgliederder BSWundderenpersönlicher Schutz-ausrüstung festgelegt.Um die Stärke der Brandsicherheits-

wache einheitlich anordnen zu können,wurden zwei Methoden erarbeitet. Einetabellarische Festlegungsmethode fürStandardfälle und eine Matrixmethodefür Sonderfälle, in welcher u. a. diebrandschutztechnische Ausstattung derjeweils zubeurteilendenVeranstaltungs-örtlichkeit berücksichtigt wird. Die neueDA „Durchführung von Brandsicher-heitswachen (BSW) bei Veranstaltun-gen“ lässt auchAbweichungenzu, soferndie Sicherheit der Personen und derBrandschutz gewährleistet sind.Nachdem der Entwurf der neuen DA

erstellt war, wurde dieser an mehrerePilotfeuerwehren Niederösterreichs, so-wohl aus dem ländlichen als auch demstädtischen Raum, ausgegeben. Diesewurden um Feedback hinsichtlich derAnwendbarkeit dieser DA gebeten. Dieaufgezeigten Verbesserungspotentialewurden bewertet und eingearbeitet.

Neue AnsätzeDie neue Dienstanweisung enthält

Empfehlungen über technische und tak-tische Möglichkeiten, welche als Vor-schlag zur Problemlösung gedacht sind.Die Einsatzbereitschaft der örtlichenFeuerwehr zur Erfüllung ihrer Aufgabengemäß NÖ Feuerwehrgesetz darf durchdie Stellung einer Brandsicherheitswa-che nicht beeinträchtigt werden. DieMitglieder und Gerätschaften der BSWdürfen nicht für andere Aufgaben derörtlichen Feuerwehr (z.B. anderen Ein-satz außerhalb derVeranstaltungsstätte)abgezogen werden. Aufgaben, wie z. B.Lotsendienst, Ordnerdienst, Verkehrs-

sung, welche die Tätigkeiten der Feuer-wehren bei Brandsicherheitswachen imRahmen von Veranstaltungen regelt, zuadaptieren.Die Neuauflage der gegenständlichen

Dienstanweisung dient sowohl den NÖFeuerwehren, als auch den Behörden(Gemeinden) als Leitlinie und sorgt fürlandesweit einheitliche Bestimmungen,damit der Brandsicherheitswachdienstbei Veranstaltungen in gesetz- undzweckmäßiger Weise angeordnet wer-den kann.

DefinitionUnter Veranstaltung im Sinne dieser

DA versteht man alle öffentlichen Thea-tervorstellungen und alle Arten von öf-fentlichen Schaustellungen, Darbietun-gen und Belustigungen. Sofern sie nichtausdrücklich von den Bestimmungendes NÖ Veranstaltungsgesetzes ausge-nommen sind. Etwa Veranstaltungen ingewerbebehördlich genehmigten Gast-gewerbebetriebsanlagen in dem dafürvorgesehenen und genehmigten Um-fang, Ausstellungen in baubehördlichbewilligten Gebäuden, wenn der bewil-ligte Verwendungszweck die Durchfüh-rung der geplanten Veranstaltung um-fasst, Sportveranstaltungen, welche ih-rer Art nach eine Gefährdung der Zu-schauer nicht erwarten lassen, etc. DieÜberwachung von brandgefährlichenTätigkeiten außerhalb vonVeranstaltun-gen wird durch diese DA nicht geregelt.Die nunmehr vorliegende DA wurde

unter Berücksichtigung bereits beste-hender Regelwerke anderer österrei-chischer LandesfeuerwehrverbändeunddesÖBFVerstellt. GrößterWertwur-de darauf gelegt, dass sie von kleineren

Kontrolle von Löscheinrichtungen vorder Veranstaltung

Fluchtwege dürfen nicht verstellt sein … … und müssen freigehalten werden!

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KostenersatzDamit es bei der Verrechnung nach-

träglich zu keinen Missverständnissenbetreffend der Kostentragung kommt,wurde in die DA aufgenommen, dassderjenige, der die Beistellung einerBrandsicherheitswachebegehrthatoderwem eine solche angeordnet wurde, derGemeinde gegenüber zum Kostenersatzverpflichtet ist (siehe NÖ FG).

Aufgaben derBrandsicherheitswacheBei brandgefährlichen Tätigkeitenim Zuge von Veranstaltungen:Dabei handelt es sich um Tätigkeiten,

welche eine Brandgefahr hervorrufenkönnen. Dies kann z. B. dann der Fallsein,wennalsHöhepunkt einerKonzert-veranstaltung ein Bühnenfeuerwerk ge-zündet werden soll. Zur Gefahrenab-wehr sind entsprechende Maßnahmenerforderlich.

Bei Veranstaltungen:Bei der Durchführung von Veranstal-

tungen können oftmals besondere Ris-ken, welche die Gefährdung von Perso-nen und Sachen möglich machen, ent-stehen. Gefahrenquellen können etwaunachtsam weggeworfene oder falschentsorgte Rauchwaren sein, um nur einBeispiel zu nennen. Bei Messen und an-derenVeranstaltungen (z.B.Motorsport-

Events), bei denenbrennbareFlüssigkei-ten oder Gase zum Einsatz kommen, istim Allgemeinen mit einem erhöhtenBrandrisiko zu rechnen.Die Brandsicherheitswache hat daher

die Aufgabe, in Verbindung mit den vor-handenen Vorbeugenden Brandschutz-maßnahmen der Veranstaltungsstätte,zusätzlichVorkehrungenzurBrandverhü-tung und Brandbekämpfung vorzusehen.Das Brand- und Personengefähr-

dungspotential soll durch die Brandsi-cherheitswache selbst und die zusätzli-chen erforderlichen Brandschutzmaß-nahmenwieder auf ein vertretbaresMaßverringert werden. Mit diesen Ersatz-maßnahmen soll dann der Durchfüh-rung der Veranstaltung aus Sicht desBrandschutzes nichts entgegenstehen.

Die Aufgabender Brandsicherheitswache sind:

�Verhinderung von Personenschädendurch vorbeugende Kontrolltätigkeit

�Erkennen von Bränden�Alarmierung zusätzlicher Einsatzkräfte�Menschenrettung�Einleitung der ggf. erforderlichenEvakuierungsmaßnahmen

�LöschversucheNicht zu den Aufgaben der Kräfte der

Brandsicherheitswache gehört dieDurchführung der gesamten Evakuie-rungsmaßnahmen, sowie das Beseitigen

der die Veranstaltung negativ beein-trächtigenden Umstände.

Stärke der Brandsicherheitswache:Die nachstehend angeführten Festle-

gungen hinsichtlich Stärke und Ausrüs-tung einer Brandsicherheitswache, ab-hängig von der Art der Veranstaltung,sind Richtwerte (siehe Tabelle 1).Werden parallel zur Tabelle 1 Berech-

nungen über die in Anhang 1 der DAbefindliche Matrix vorgenommen, undführen diese zu unterschiedlichen Er-gebnissen, so ist der höherwertigenVariante der Vorzug zu geben.

Bei Abweichungen von der Tabelle 1bzw. für die Auswahl der Stärkeeiner Brandsicherheitswache sindbesonders nachstehende Gegeben-heiten zu berücksichtigen:

�Art und Ort der Veranstaltung (liegteine Genehmigung als Veranstal-tungsbetriebsstätte vor?)

�Lage der Veranstaltung (Freigelände,Keller, 1.Obergeschoß usw.)

�Maximal bzw. gleichzeitig anwesendeBesucherzahl (Menschenansamm-lung, Zielpublikum)

�Auslastungsgrad (Verhältnis dererwarteten Besucher zu denmax. zu-lässigen Besuchern. (Ist die max.Besucheranzahl nicht definiert, sosind hier z.B. die Fluchtwegsbreiten

Veranstaltungen, Theateraufführungen etc. mit offenem Licht und Feuer oderBühnenpyrotechnik (dazu ist nicht zu zählen: wenn von dem offenen Licht keine 1:1besondere Brandgefahr ausgeht, z.B.: Teelichter, Rauchen, Gaskocher, Griller, ...)

Theater mit dem Stand der Technik entsprechenden Brandschutzmaßnahmen 1:1mit mehr als 120 Besuchern

Veranstaltungen in Baulichkeiten vorübergehenden Bestandes 1:3 Ja*(„fliegende Bauten“, Zelte) über 1.000 Besucher

Motorsportveranstaltungen 1:3 Ja*

Motorflugveranstaltungen 1:5 Ja*

Stadtteilfeste, Straßenfeste, Veranstaltung mit fehlenden Geräten der Erweiterten 1:1Löschhilfe bei großer Brandlast oder brandgefährlichen Tätigkeiten

Zirkus mit mehr als 120 Besuchern oderVerwendung von offenem Licht und Feuer 1:3 Ja*

Feuerwerke 1:3 Ja*

Besondere Fälle Berechnung über Tabelle 2 Ja*

VERANSTALTUNGEN MANNSCHAFTSSTÄRKE TLF

Tabelle 1

* Es ist zu prüfen, ob die Stellung eines Tanklöschfahrzeuges notwendig (unter Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrtenund Aufstellflächen, sowie der Löschwasserversorgung während der Veranstaltung) und zweckmäßig ist. Sollte die örtlichzuständige Feuerwehr für die BSW kein TLF zur Verfügung haben, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob nicht als gleichwertigeErsatzmaßnahme ein KLF ausreichend ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn mit der Standardausrüstung eines KLF (Entfer-nung zur Löschwasserentnahme) die Vornahme zumindest eines Rohres vor Beginn der Veranstaltung ermöglicht wird.In diesen Fällen hat die Mannschaftsstärke mindestens 1:3 zu betragen, falls in der Spalte „Einsatzstärke“ keine höhereZahl vorgesehen ist.

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als Grundlage heranzuziehen.)�Hilfsbedürftigkeit des Publikums(Kinder, behinderte bzw. sonstigeBeeinträchtigungen)

�Fluchtwegsituation�Verwendung von offenem Licht undFeuer oder von pyrotechnischenGegenständen

�Zufahrtsmöglichkeit weitererEinsatzkräfte

�Übersichtlichkeit der Veranstaltungs-örtlichkeit (Nutzung vieler uneinseh-barer Räume, Schwierigkeiten bei derBranderkennung)

�Löschwasserversorgung�Vorhandene technische Brandschutz-einrichtungen (Brandmeldeanlage,Brandrauchentlüftungseinrichtung,Evakuierungseinrichtung usw.)

�Brandlast derVeranstaltungsstätten und

Einbauten (Bühne, Dekorationen, etc.)�vorhandene Kommunikations-einrichtungen

�andere besondere Gefahren

Berechnungstabelle:AlsHilfestellung zur Ermittlungder er-

forderlichen Stärke der Brandsicher-heitswache, bei Nichtzutreffen der inTa-belle 1 angeführtenVeranstaltungsarten,wurde die im Anhang 1 der DA befindli-che Berechnungstabelle entwickelt. Eswird jedoch ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass alle erhaltenen Ergebnissedieser Hilfsmittel aufgrund der tatsäch-lichen Gegebenheiten zu hinterfragensind. Umdie Berechnung zur Festlegungder Stärke und Ausrüstung der Brandsi-cherheitswache zu erleichtern, wurdeein EDV-Programm erstellt, welches auf

der Homepage des NÖ LFV für alle Feu-erwehrenNiederösterreichsabrufbar ist.(Kurz-Link: http://bit.ly/5syuen)

Organisation des Brand-sicherheitswachdienstesDie Diensteinteilung für eine BSW –

unter Berücksichtigung der erforderli-chen Ausbildung – ist Aufgabe deszuständigen Feuerwehrkommandanten.Der Kommandant der BSW muss min-destens die Gruppenkommandanten-ausbildung (Abschluss Gruppenkom-mandant - ASM10) und die übrigenMit-glieder der BSWmüssenmindestens dieGrundausbildung (Abschuss Trupp-mann - ASMTRM) absolviert haben. DieBSW muss als solche durch ihre Dienst-oder Einsatzbekleidung eindeutigerkennbar sein. Je nach Art der Veran-

Beispiel: Faschingsball, max. 250 Besucher gleichzeitig in ebenerdigem Lokal (Ortskern) → Zwei Mann Brandsicherheitswache!

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staltung sind vom Kommandanten dieerforderliche zusätzliche persönlicheSchutzausrüstung sowie die erforderli-chen Gerätschaften, Fahrzeuge undLöschmittel festzulegen.

Mindestens müssen jedochnachstehende Ausrüstungs-erfordernisse erfüllt werden:

�Dienst- oder Einsatzbekleidung�Zusätzliche persönliche Schutzaus-rüstung (Branddienst) griffbereit

�Kommunikationsmittel�Beleuchtungsmittel

DurchführungDerDienstbeginn für die Brandsicher-

heitswache ist so anzusetzen, dass eineAugenscheinkontrolle des gesamten zuüberwachendenBereichesnoch vor Ein-lass derBesucher vorgenommenwerdenkann.Zusätzlich soll die Möglichkeit beste-

hen, allfällig erforderliche Schutzmaß-nahmen (z.B.: Aufbau einer Löschlei-tung) vorzusehen und festgestellte (ge-ringe) Mängel vor Beginn der Veranstal-tung durch denVeranstalter beheben zulassen.Die Brandsicherheitswache ist für die

gesamte genutzte Veranstaltungsstättezuständig und hat für den Brandschutzwährend der Veranstaltung zu sorgen.Der Dienst der Brandsicherheitswacheendet nach der Kontrolle der Veranstal-tungsräume und nachdem die Besucherdie Veranstaltung verlassen haben.Wur-denbrandgefährlicheTätigkeitendurch-geführt so sindentsprechendeNachkon-trollen gem.TRVBO 119 durchzuführen.Die Sicherheitsvorkehrungen bei

Veranstaltungen zur Brandverhütungund Brandbekämpfung sowie die dafürerforderlichenMaßnahmen werden vonder zuständigen Behörde per Bescheidfestgelegt. Auf diese bescheidmäßig vor-geschriebenenAuflagen ist besonders zuachten.Unabhängig davon, ob zusätzliche

vorgeschriebene Brandschutzmaßnah-men vorliegen, sind nachstehendePunkte im Rahmen der bestehendenMöglichkeiten zu beachten.

Vor der Veranstaltung:Bei derBegehung (Kontrolle) ist imBe-

sonderen auf folgendes zu achten:�Feststellung von besonderen Gefähr-dungen (z.B. Einsichtnahme in dasSicherheitskonzept – Fluchtwegfüh-rung, Brandlasten usw.)

�Freihaltung und Benutzbarkeit vonFluchtwegen, Notausgängen bzw.sonstiger Rettungs- und Angriffswege

�Freihaltung und Benutzbarkeit derFlächen für die Feuerwehr (Zufahr-ten, Aufstellflächen für Hubrettungs-geräte und Bewegungsflächen fürEinsatzfahrzeuge)

�Betriebsbereitschaft der Brandmelde-einrichtung bzw. sonstiger internerAlarmierungseinrichtungen

�Information über vorhandeneLöschgeräte (tragbare und fahrbareFeuerlöschgeräte,Wandhydranten)einholen

�Überprüfung der Zugänglichkeit derLöschwasserentnahmestellen

�Überprüfung des Brandmeldeweges –externe AlarmierungWerden bei dieser Begehung Sicher-

heitsmängel festgestellt, sind diese demVeranstalter / Betreiber bzw. dessen be-vollmächtigtem Vertreter zur sofortigenBehebung noch vor Beginn der Veran-staltung nachweislich zur Kenntnis zubringen. Um die diesbezügliche Doku-mentation zu vereinfachen wurde einProtokollblatt erstellt und der DA imAn-hang beigefügt. Eine Nachkontrolle aufBehebung dieser festgestellten Mängelist durchzuführen. Werden beanstande-te Mängel nicht beseitigt, hat der Kom-mandant der Brandsicherheitswachedies dem Veranstalter/Betreiber oderdessen Beauftragtem schriftlich mitzu-teilenunddenFeuerwehrkommandantenzu verständigen, der die weiteren Maß-nahmen, wie z.B. Verständigung derzuständigen Behörde, setzt. Bis zurweiterenVeranlassung durch den Feuer-wehrkommandanten bzw. der zuständi-gen Behörde verbleibt die Brandsicher-heitswache vor Ort. Das von der Behördenamhaft gemachte entscheidungsbe-fugte Organ hat vor Ort die Situation zubeurteilen und schriftlich die weiterenMaßnahmen anzuordnen.

Während der Veranstaltung:Die Mitglieder der Brandsicherheits-

wache haben dieVorgänge (insbesonde-re brandgefährlicheHandlungen) in denihnenzugewiesenenBereichenwährendder gesamten Dauer der Veranstaltungaufmerksam zu beobachten.Werden imVeranstaltungsbereich Brandgeruch,unvorhergesehene Rauchentwicklung

oder ein Entstehungsbrand wahrge-nommen, so sind sofort�die Ursache des Brandgeruches oderder Rauchentwicklung zu ermitteln

�im Falle eines Brandes die Brandmel-dung in geeigneterWeise zu veranlas-sen

�Personen aus dem unmittelbarenGefahrenbereich zu retten und

�Brandbekämpfungsmaßnahmendurchzuführen.

Aufgaben nach derVeranstaltung:Sobald die Veranstaltung beendet ist

unddieBesucherdieVeranstaltungsstät-te verlassen haben, führt die Brandsi-cherheitswache den Schlussrundgangdurch.Der Kommandant der Brandsicher-

heitswache gibt demBetreiber die Been-digung des Brandsicherheitswachdiens-tes bekannt.

Bericht der BrandsicherheitswacheÜber den durchgeführten Brandsi-

cherheitswachdienst ist ein Einsatzbe-richt zu erstellen. Beanstandungen,Mängel, Beschwerden u. dgl., die sichwährend der Brandsicherheitswacheergeben haben, sind in dem, der DAbeigefügten, Formblatt „Protokoll“ fest-zuhalten.BeimanchenwiederkehrendenVeran-

staltungen liegen hiefür eigene Proto-kollbücher auf.Ziel der Neugestaltung dieser Dienst-

anweisung war es, eine landesweit ein-heitlicheVorgangsweise festzulegen.Umdie dafür notwendigen Schulungsmaß-nahmen ebenfalls für ganz Niederöster-reich gleich gestalten zu können, wurdevon der Arbeitsgruppe „VorbeugenderBrandschutz – Regelwerke“ eine PowerPoint Präsentation zu diesemThema er-stellt, welche allen Interessierten auf derHomepage des NÖ LFV zur Verfügungsteht. (Kurz-Link zu allen Dokumentenzur neuen Dienstanweisung 4.1.2:http://bit.ly/6KzQsz)

Kontrollbuch für veranstaltungsspezifische Vermerke

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

Tarifordnung

des Niederösterreichischen

Landesfeuerwehrverbandes

Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 25. September 2009 Beschluss der NÖ Landesregierung vom 15.12.2009

ZUM HERAUSNEHMEN!

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

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Tarifordnung des

Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes

Inhaltsverzeichnis

Seite

Allgemeine Bestimmungen 3 Kostenersatz 3Kostenfreiheit 3Berechnung 4Reinigung und Wiederinstandsetzung 5 Sonstige Tarife 5Umsatzsteuer 5Inkrafttreten 5

Tarif A 1. Mannschaft 62. Fahrzeuge und Anhänger 6 3. Löschgeräte, Schläuche und Zubehör, Leitern 7 4. Geräte mit motorischem Antrieb 8 5. Atemschutzgeräte 8 6. Werkzeuge, Beleuchtungsgeräte und sonstige Einsatzgeräte 8 7. Persönliche Ausrüstung – Schutzbekleidung 10 8. Wasserdienst 10 9. Kommunikationseinrichtungen 11

10. Einsatzgeräte für gefährliche Stoffe 11

Tarif B Pauschalierte Beistellungen und Einsatzleistungen 12

Tarif C Brandmeldeanlagen 12

Tarif D Verbrauchsmaterialien 12

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

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TARIFORDNUNG des Landesfeuerwehrverbandes Niederösterreich

Tarifordnung für kostenersatzpflichtige Einsatzleistungen bzw. Beistellungen von Geräten durch

Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren im Bundesland

Artikel I

Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Tarifordnung beinhaltet die Kostensätze für Einsatzleistungen der Freiwilligen Feuer-wehren und Betriebsfeuerwehren bzw. für die Benutzung von Feuerwehreinrichtungen.

(2) In den Tarifgruppen A - C sind die Kostensätze für Einsatzleistungen bzw. für die Beistellung von Personal, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen festgesetzt.

(3) In der Tarifgruppe D sind die Kosten für Verbrauchsmaterialien (wie Bindemittel, Kraftstoffe, Löschmittel, Pölzmaterial, Reinigungsmittel etc.) festgelegt, die getrennt zu verrechnen sind.

Artikel II

Kostenersatz

Soweit nach den einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Rechts oder aufgrund von Rechtsge-schäften nach Zivilrecht ein Kostenersatz für Einsatzleistungen von Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren bzw. für die Benutzung von Feuerwehreinrichtungen zu leisten ist, wird dieser – sofern nicht Kostenfreiheit gemäß Artikel III dieser Tarifordnung vorliegt – nach Maßgabe des Tarifs A – C bzw. des Tarifs D dieser Tarifordnung berechnet.

Kostenersatz ist im Besonderen zu leisten bei:

1. Einsatzleistungen aller Art

2. Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen

3. Beistellung von Personal, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Kommunikationsein-richtungen

4. Anschluss von Brandmeldeanlagen an das Feuerwehr-Nachrichtennetz sowie Prüfung und Wartung solcher Brandmeldeanschlüsse

Artikel III

Kostenfreiheit

Diese Tarifordnung findet keine Anwendung:

1. wenn die Freiwillige Feuerwehr bzw. Betriebsfeuerwehr zur erbrachten Dienst-, Sach- oder Einsatzleistung aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen verpflichtet war und nach diesen Rechtsvorschriften ein Kostenersatz nicht vorgesehen ist, beispielsweise bei Elementarereig-nissen und zur Rettung von Menschen und Tieren.

2. bei falschem Alarm, wenn dieser unbeabsichtigt war ("Blinder Alarm").

3. wenn Personal und Gerät nicht zum Einsatz gekommen sind oder kommen konnten (versuchte Einsatzleistung), außer die Anforderung der Feuerwehr erfolgte mutwillig.

4. Kostenfreiheit besteht nicht bei Brandmelder-Fehl- bzw. Täuschungsalarm.

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

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Artikel IV

Berechnung

(1) Bei der Beistellung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ohne Bedienungspersonal der Feuerwehr ist für die Berechnung jener Zeitraum maßgebend, den der Benützer - ohne Rück-sicht auf die tatsächliche Benützungsdauer - im Besitz der beigestellten Gegenstände war. Die Berechnung erfolgt nach den im Teil A enthaltenen Tarifsätzen. Die Beistellung von fahrbaren Schiebeleitern, Kreislaufgeräten, Pressluftatmern sowie von Geräten, die mit Verbrennungsmotoren oder E-Motoren angetrieben werden - darunter fallen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge - darf nur mit Bedienungsmannschaft erfolgen.

(2) Der Kostensatz für eine Beistellung von Geräten bzw. Ausrüstungsgegenständen ist mit dem halben Neuwert des beigestellten Gegenstandes nach oben begrenzt, wenn dieser in unbeschädig-tem Zustand zurückgestellt wird.

(3) Bei kostenpflichtigen Einsatzleistungen, sonstigen Arbeitsleistungen oder Beistellungen mit Bedienungspersonal der Feuerwehr sind die Wegzeiten vom Standort der Feuerwehr zum Beistel-lungsort und zurück in die für die Berechnung maßgebende Zeit einzubeziehen; ebenso Wartezei-ten und sonstige Unterbrechungen oder Behinderungen, die durch Verschulden des Zahlungs-pflichtigen oder seiner Organe entstehen.

(4) Beim Stundensatz ist die erste Stunde jeweils voll zu rechnen. Jede weitere angefangene Stunde wird bis zu 30 Minuten mit dem halben Stundensatz, darüber hinaus mit dem vollen Stun-densatz in Rechnung gestellt. Sieht der nachstehend abgedruckte Tarif A neben den Stundensät-zen auch eine Verrechnung nach Tagessätzen vor, so werden Einsatzleistungen bzw. Beistellun-gen bis zu vier Stunden nach den Stundensätzen, ab der angefangenen fünften Stunde jedoch nach dem Tagessatz (siehe Artikel IV, Abs. 5) verrechnet. Sieht der nachstehend abgedruckte Tarif A keinen Stundensatz, sondern nur ein pauschalierter Kostensatz ab 5 Stunden vor, so ist dieser Kostensatz auch für die Zeit von 1 bis 5 Stunden gültig.

(5) Die Tagessätze (Kostensätze) der Tarifposten 2.01 – 2.23 und 4.01 - 4.09 gelten für einmali-ge zusammenhängende Leistungen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Stunden; für die übrigen Tarifposten gilt ein Zeitraum von 24 Stunden. Bei Einsatzleistung über den Tagessatz hinaus be-ginnt die Berechnung wieder von vorne. Löst ein Feuerwehrfahrzeug ein anderes mit der gleichen Tarifpost ab, erfolgt die Verrechnung so, als ob ein Fahrzeug durchgehend in Betrieb gewesen wäre.

(6) Werden Geräte und Ausrüstungsgegenstände von einem zu verrechnenden Feuerwehrfahr-zeug - maßgebend ist der den Baurichtlinien des ÖBFV (Beschluss durch Landesfeuerwehrrat) entsprechende Beladeplan - entnommen, hat keine weitere Verrechnung zu erfolgen; dies gilt je-doch nicht für Geräte nach Tarif A Pos. 2.14 und Verbrauchsmaterial nach Tarif D, beispielsweise für Bindemittel. Vom Feuerwehrfahrzeug zusätzlich mitgeführte Geräte und Ausrüstungsgegen-stände sind jedoch nach Tarif A zu verrechnen.

(7) Für Bereitstellungen von Feuerwehrfahrzeugen und Anhängern - das sind Fälle, wo diese nicht zum Einsatz kommen - sind nur 60 Prozent der Tarifpost zu verrechnen. Bei Ausstellungen und Zirkusveranstaltungen kommen jedoch die Pauschaltarifposten nach Tarif B zur Anwendung.

(8) Für den Zu- und Abtransport von beigestellten Geräten bzw. Ausrüstungsgegenständen nach Tarif A, wird nach Pos. 2.01 – 2.17 berechnet, sofern nicht die Bestimmungen nach Artikel IV, Abs. 6 zutreffen. Bedienungsmannschaften werden nach Pos. 1.01 verrechnet.

(9) Zur Verrechnung dürfen nur jene Fahrzeuge, Geräte und Mannschaften gelangen, welche entsprechend den taktisch-technischen Dienstvorschriften der Feuerwehren für den Einsatz tat-sächlich erforderlich waren.

(10) Die Gebühren/privatrechtlichen Kostensätze für den Anschluss von Brandmeldern (Brand-meldeanlagen) an das Feuerwehr-Brandmeldenetz sowie für die Bereitstellung von Leitungswegen sind halbjährlich, jeweils bis 15. Februar und 15. August, im Voraus zu entrichten. Für Bruchteile eines Monats ist der volle Monatssatz zu verrechnen.

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

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Artikel V

Reinigung und Wiederinstandsetzung

Für die Reinigung und Wiederinstandsetzung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ein-schließlich Schutzbekleidung nach besonderen Einsätzen, die über das normale Maß hinausgeht (z.B. Einsätzen mit gefährlichen Stoffen, bei Technischen Hilfeleistungen mit besonderer Schmutz-belastung), wird der dafür erbrachte Zeit- und Materialaufwand gesondert berechnet. Erweist sich eine Reinigung oder Wiederinstandsetzung technisch oder wirtschaftlich als unmöglich, ist der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) zu verrechnen.

Artikel VI

Sonstige Tarife

Für die in den nachfolgenden Tarifen nicht enthaltenen Leistungen, sind unter sinngemäßer An-wendung vergleichbarer Positionen angemessene Kosten einzuheben.

Artikel VII

Umsatzsteuer

Die nach dieser Tarifordnung ermittelten Kostensätze für Freiwillige Feuerwehren unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht (Mehrwertsteuer).

Artikel VIII

Inkrafttreten

(1) Diese Tarifordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Tarifordnung des Landesfeuerwehrverbandes Niederösterreich, Ausgabe 3/04, außer Kraft.

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

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Besonderer Teil

Tarif A

Tarif für die Beistellung von Mannschaften, Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen:

1. Mannschaft:

Pos. Gegenstand Kostensatz in 1.01 Einsatztätigkeit,

pro Person und Stunde 20,00

1.02 Bei Ausstellungen, Messen, Ganztagsveranstaltungen - Pauschalgebühr pro Person und 12 Stunden

93,00

1.03 Bei Zirkus-, Theater- und sonstige Veranstaltungen (Clubbing, Raverparty, …), pro Person und Stunde,

20,00

1.04 Kommissionsdienst von Mitgliedern der Feuerwehr Empfehlung 20,00, pro Person und Stunde

Sonderregelung nach der Höchsttarife-Verordnung für

Rauchfangkehrergewerbe 1.05 Sachverständigentätigkeit durch Kommandanten, Beauftragte

oder Organe des LFV für z.B. Bauverhandlungen, Bauplatzerklärungen und dgl. Empfehlung 39,00 pro Person und Stunde

Sonderregelung nach der Höchsttarife-Verordnung für

Rauchfangkehrergewerbe

2. Fahrzeuge und Anhänger:

Kostensatz in Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 12 Std. pauschaliert

2.01 Unter 1,5 t Gesamtgewicht 22,00 110,00 2.02 1,5 t bis 3,5 t Gesamtgewicht 43,00 215,00 2.03 über 3,5 t Gesamtgewicht 62,00 308,00 2.04 TLF, SLF 73,00 363,00 2.05 RLF 94,00 468,00

Sonderfahrzeuge 2.06 Drehleiter DL 18, DL 25 110,00 2.07 Drehleiter DL 30, Teleskopmast, Gelenkbühnen 165,00 2.08 WLA-SST mit Wechselladefahrzeug (WLF),

WLA-Deko mit WLF, Gefahrgutfahrzeug 187,00

2.09 Öleinsatzfahrzeug 85,00 424,00 2.10 Atemschutz-, Atemluft-, Tauchfahrzeug 158,00 787,00 2.11 ULF, GTLF 136,00 677,00 2.12 Rüstfahrzeuge (ohne Kran), LKW mit Kran bis 100 kN 102,00 506,00 2.13 Rüstfahrzeug mit Kran (SRF-K), LKW mit Kran über 100 kN, WLF

mit Kran 125,00 616,00

2.14 Kranfahrzeug mit mehr als 300 kN Hubkraft 209,00

2.15 Anhänger bis 750 kg Nutzlast 11,00

2.16 Anhänger 750 – 3.500 kg Nutzlast 35,00 2.17 LKW Anhänger über 3.500 kg Nutzlast 51,00 2.18 Wechselladeaufbau Atemluft 90,00 450,00 2.19 Wechselladeaufbau SRF 60,00 300,00 2.20 Wechselladeaufbau Pritsche, Wechselladeaufbau Mulde 10,00 50,00 2.21 Wechselladeaufbau Einsatzleitung, Wechselladeaufbau

Versorgung, Wechselladeaufbau Feuerwehrmedizinischer Dienst 40,00 200,00

2.22 Wechselladeaufbau Strom 60,00 300,00 2.23 Wechselladeaufbau Schlauch, Wechselladeaufbau Tank 20,00 100,00

Anmerkung zu Pos. 2.01 bis 2.17:

Die Berechnung der Besatzung der Fahrzeuge erfolgt gesondert nach der Position 1.01.

Die Verrechnung von Treibstoffen ist nur bei Anwendung der Tagessätze zu diesen Tarifposten im Sinne der Bestimmungen

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

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des Tarifs D gesondert zu verrechnen

Hinsichtlich eingesetzter Geräte bzw. Ausrüstungsgegenstände wird auf Art. IV Abs. 6 verwiesen.

Trägerfahrzeuge mit entsprechendem Container bzw. Sattelauflieger (z.B. Öl, GSF, Atem) werden wie die Sonderfahrzeuge

behandelt.

Bereitstellungsklausel:

siehe Artikel IV Abs. 7.

Hinsichtlich der Reinigung, im Besonderen bei Pos. 2.08 den Artikel V beachten!

3. Löschgeräte, Schläuche und Zubehör, Leitern:

Kostensatz in Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 24 Std. pauschaliert

3.01 Einstellspritze, Kübelspritze, Feuerpatsche tragbare Feuerlöscher (Lösch- und Treibmittel nach Tarif D)

6,00

3.02 Trockenlöschgerät P50 (Lösch- und Treib- mittel nach Tarif D), Wasserstrahlpumpe

10,00 50,00

3.03 Trockenlöschgerät TroLA 250 (Lösch- und Treibmittel nach Tarif D)

14,00 66,00

3.04 Druck- und Saugschlauch - C, B, A, sowie H-Druckschlauch

8,00

3.05 Luftzuführschlauch, flexibel oder gummiert, Schnellkupplungsrohr, Spezialschläuche (z.B. öl- und säurefest)

10,00

3.06 Hydrantenschlüssel, Kupplungsschlüssel, Schutzkorb für den Saugkorb, Schlauchbinde, Schlauchträger, Übergangsstück

2,00

3.07 Saugkorb, Strahlrohr ( alle Größen) 6,00 3.08 Verteiler, Zumischer, Sammelstück 9,00 3.09 Unterflurhydrantenstandrohr mit Schlüssel, Schaumrohr -

Schwerschaum, Schaumrohr - Mittelschaum, Schlauchbrücke 20,00

3.10 Heumess-Sonde 9,00 3.11 Fahrbare Schiebleiter (nicht hydraulisch) 22,00 110,00 3.12 Tragbare Schiebleiter, Strickleiter 7,00 33,00 3.13 Bockleiter, Hakenleiter, Steckleiterteil 6,00

Anmerkung: Die Beistellung der fahrbaren Schiebleiter erfolgt nur mit Bedienungsmannschaft - die Berechnung hierfür erfolgt

gesondert nach den Pos. 1.01

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Brandaus 1 · 2010

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

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4. Geräte mit motorischem Antrieb:

Kostensatz in Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 12 Std. pauschaliert

4.01 E-Seilwinde, E-Trennschleifer (Trennscheiben nach Tarif D), E-Bohrmaschine, E-Fasspumpe, E-Säge, E-Bohrhammer

14,00 66,00

4.02 Hochleistungslüfter - Turboventilator; Tauchpumpe unter 1000l/min, Wassersauger; Motorkettensäge, Ölumfüllpumpe, Benzinmotor-Trennschleifer, Leichtschaumgerät, Hochdruckreiniger

20,00 100,00

4.03 Tauchpumpe von 1000l/min bis 2000 l/min, Auspumpaggregat und Tragkraftspritze bis 1000l/min, Stromerzeuger bis 5 kVA, Kompressor für Steinbohrgerät

26,00 127,00

4.04 Tauchpumpe über 2000l/min, Auspumpaggregat und Tragkraftspritze über 1000l/min, Stromerzeuger 5 kVA bis 12 kVA

35,00 170,00

4.05 Stromerzeuger von 12 kVA - 20 kVA 43,00 215,00 4.06 Stromerzeuger über 20 kVA 51,00 253,00 4.07 Hydr. Rettungssatz über 100 kN (einschließlich Hydraulikschere

und -spreizer) ohne Stromversorgung 18,00 88,00

4.08 Stromerzeuger von 51 kVA bis 200 kVA 60,00 300,00 4.09 Auspumpaggregat über 5.000 l/min, Stromgeneratoren über 200 kVA 75,00 375,00

Anmerkung: Die Beistellung der Geräten mit motorischem Antrieb erfolgt nur mit Bedienungsmannschaft - die Berechnung

hierfür erfolgt gesondert nach den Pos. 1.01

Anmerkung zu Pos. 4.02 bis 4.06: Bei Anwendung der Tagessätze zu diesen Tarifposten ist für Geräte mit Antrieb durch

Verbrennungsmotoren der verbrauchte Treibstoff im Sinne der Bestimmungen des Tarifs D gesondert zu verrechnen.

5. Atemschutzgeräte:

Kostensatz in Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 24 Std. pauschaliert

5.01 Atemmaske (Filter nach Tarif D), Maske ohne Reinigung 11,00 5.02 Saugschlauchgerät; Druckschlauchgerät ohne Pressluft (Maske

hierzu jeweils ohne Reinigung) 21,00

5.03 Pressluftatmer, komplett (ohne Pressluft), Sauerstoffschutzgerät ( ohne Sauerstoff und Alkalipatrone), Wiederbelebungsgerät (Ambu Orospirator u.ä:), Sauerstoffbehandlungsgerät (ohne Sauerstoff) jede Flaschenfüllung laut Pos. 5.04 – 5.12

19,00 94,00

5.04 Füllen einer Pressluftflasche 0,4 bis 0,6 l 200 bar

1,50

5.05 1 bis 2 l 200 bar 2,50 5.06 4 l 200 bar 3,00 5.07 7 l 200 bar 5,50 5.08 10 l 200 bar 7,00 5.09 12 l 200 bar 8,00 5.10 15 l 200 bar 9,00 5.11 6 bis 7 l 300 bar 8,00 5.12 50 l 200 bar 30,00 5.13 50 l 300 bar 44,00 5.14 Sauerstoffflasche laut tatsächlichem Aufwand

Anmerkung: Ein Verleih von Atemschutzgeräten ohne Bedienungsmannschaft ist grundsätzlich verboten; die Berechnung der

Mannschaft erfolgt nach der Pos. 1.01.

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

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6. Werkzeuge, Beleuchtungsgeräte und sonstige Einsatzgeräte:

Kostensatz in Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 24 Std. pauschaliert

6.01 Abseilgerät (Abseilhose, Rettungsbremse u.ä.) 20,00 6.02 Absperrmaterial, komplett 15,00 6.03 Autogen- Schweiß- und Schneidgerät (ohne Gas, Autogen-

Schweißgerät ebenso) 10,50 53,00

6.04 Beil (Hammer-, Spitz-) Bergungswerkzeug („Force“ u.ä.)

9,00

6.05 Drahtseil, je 10 m (z.B. Abschlepp- und Sicherungsseile bis Ø16 mm

3,50

6.06 Eimer 2,50 6.07 Feldküche Nach Aufwand 6.08 Feldkochherd (ohne Brennstoff) 30,00 6.09 Flaschenzug, Hanfseilzug, Greifzug 10,50 53,00 6.10 Freilandverankerung 4,00 19,50 6.11 Hacke, Feuerwehrbeil 9,00 6.12 Haken (Ausräum-, Feuer-, Forst-), Hammer 5,50 6.13 Hanf- und Kunststofftau je 20 m 7,50 6.14 Hebegerät (mechanisch - Handwinde) 10,00 6.15 Hebekissen, Hebeballon,

Arbeitsdruck über 1 bar (Luft nach Tarif D) 26,00 127,00

6.16 Hebekissen, Hebeballon, Arbeitsdruck unter 1 bar (Luft nach Tarif D)

34,00 171,00

6.17 Hitzeschutzschild (Metallfolie) 7,50 6.18 Leine (Rettungsleine) 4,50 6.19 Leinenschießgerät (ohne Treibsatz) 9,00 44,00 6.20 Plane 11,00 6.21 Pölzapparat (Graben- und Deckenstütze) 4,50 6.22 Pressluft-, Trenn- und Meißelhammer (ohne Pressluft) 9,00 44,00 6.23 Pressluftbohrer 9,00 44,00 6.24 Schäkel 4,50 6.25 Schaufel, Krampen, Piassavabesen, Handsäge, Astsäge 4,50 6.26 Schleppstange 5,50 6.27 Seilrolle, Umlenkrolle 5,50 6.28 Krankentrage (Bergetuch) 10,00 6.29 Transportroller, Rangierroller 10,00 6.30 Werkzeug klein (Handwerkzeug je Stk.) 3,00 6.31 Werkzeug Koffer komplett 10,50 6.32 Zündmaschine (Sprengausrüstung komplett) 34,00 6.33 Zelt, bis 10 Mann 32,00 6.34 Zelt, über 10 Mann 45,00 6.35 Handscheinwerfer, Sturmlampe, Kabeltrommel,

Arbeitsscheinwerfer (mit Stativ und Kabel), Unterwasserscheinwerfer, Unterwasserstablaterne,

9,00 44,00

6.36 Wärmebildkamera 28,00 138,00 6.37 Fernthermometer 11,00 55,00 6.38 Schnelleinsatzzelt (gegebenenfalls mit Beheizung) 40,00 200,00

Anmerkung zu Pos. 6.35:

Zuzüglich Kostensatz nach Pos. 4.03 bis 4.06 für den Betrieb eines Stromerzeugers.

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

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7. Persönliche Ausrüstung - Schutzbekleidung:

Kostensatz in

Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 24 Std.

pauschaliert

7.01 Feuerwehrgurt 6,00

7.02 Hitzeschutzanzug 12,00 58,00

7.03 Hitzeschutzanzug Metallfolie 12,00 58,00

7.04 Hitzeschutzhandschuhe oder Hitzeschutzhaube 11,00

7.05 Hitzeschutzhandschuhe oder Hitzeschutzhaube

(Metallfolie) 17,00

7.06 Schutzbekleidung Schutzstufe 1:

Brandschutzbekleidung, Einsatzbekleidung Reinigung nach Artikel V

7.07 Schutzbekleidung Schutzstufe 2:

Teilschutzbekleidung

Leichter Kontaminationsschutz (nicht gasdicht)

Leichter Hitzeschutz (therm. Strahlung)

26,00 127,00

7.08 Schutzbekleidung Schutzstufe 3:

Vollschutzbekleidung

Schwerer Kontaminationsschutz (gasdicht)

Schwerer Hitzeschutz (Flammen)

69,00 341,00

7.09 Stiefel (Gummi) kurz oder lang 8,00

7.10 Wathose 20,00

8. Wasserdienst:

Kostensatz in

Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 24 Std.

pauschaliert

8.01 Anker, Ankerseil, Arbeitsleine, Schiffshaken, 4,00

8.02 Ruder, Rettungsring (samt Leine) 4,50

8.03 Arbeitsboot, K-Boot 43,00 215,00

8.04 Motorzille 26,00 127,00

8.05 Motorboot, Feuerwehrrettungsboot 41,00 206,00

8.06 Schlauchboot, Kunststoffboot (ohne Motor) 10,00 50,00

8.07 Schlauchboot, Kunststoffboot (mit Motor) 26,00 127,00

8.08 Rettungsweste 5,00 22,00

8.09 Taucheranzug (Trocken) komplett 76,00

8.10 Taucheranzug (Nass) komplett 46,00

8.11 Zille (Holz) komplett ohne Motor 9,00 44,00

8.12 Zille (Kunststoff) komplett ohne Motor 10,00 50,00

8.13 Unterwasserkamera ohne Boot 51,00 253,00

8.14 Unterwasserschneidegerät 30,00 149,00

8.15 Außenbordmotor bis 15 kW( 20 PS), 20,00 99,00

8.16 Außenbordmotor über 15 kW bis 30 kW (20 PS bis 40 PS), 25,00 127,00

8.17 Außenbordmotor über 30 kW (40 PS) 34,00 171,00

Anmerkung: Die Beistellung eines Motorbootes erfolgt nur mit Bedienungsmannschaft (Schiffsführer); die Berechnung

hierfür erfolgt gesondert nach der Position 1.01.

Anmerkung zu Pos. 8.03 bis 8.07 sowie 8.15 bis 8.17: Bei Anwendung der Tagessätze zu diesen Tarifposten ist für Geräte mit

Antrieb durch Verbrennungsmotoren der verbrauchte Treibstoff im Sinne der Bestimmungen des Tarifs D gesondert zu

verrechnen.

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

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9. Kommunikationseinrichtungen:

Kostensatz in Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 24 Std. pauschaliert

9.01 Feldtelefon, Gegensprechanlage je Stück 11,00 9.02 Fernsprech-Kabelrolle 10,00 9.03 Tauchertelefon 11,00 53,00 9.04 Handfunkgerät 10,00 47,00 9.05 drahtloses Tauchertelefon 17,00 86,00 9.06 Megaphon (ohne Batteriekosten) 11,00

10. Einsatzgeräte für gefährliche Stoffe:

Kostensatz in Pos. Gegenstand je Std. ab 5 Std. bis

je 24 Std. pauschaliert

10.01 Abdeckplane 4 x 6 m, 0,5 mm 15,00 10.02 Planen PVC 4 x 10 m 17,00 10.03 Auffang-Behälter 1000 l 9,00 44,00 10.04 Auffang-Behälter 2000 l 17,00 83,00 10.05 Auffang-Behälter 3000 l faltbar mit Gerüst 24,00 121,00 10.06 Auffang-Behälter 5000 l Kunststoff 24,00 121,00 10.07 Auffang-Behälter Edelstahl 300 l 9,00 44,00 10.08 Edelstahlbehälter (rund) mit Deckel 25,00 121,00 10.09 Eimer, Edelstahl 10 l 8,00 10.10 Kanister 50 l, stapelbar 8,00 10.11 Kunststoffwanne 50 l 4,50 22,00 10.12 Kunststoffwanne 220 l 8,00 39,00 10.13 Ölfass bis 200 l 4,00 20,00 10.14 Behälter 220 l 8,00 39,00 10.15 Falt-Tank 3000 l im Packsack 24,00 121,00 10.16 Falt-Tank 3000 l geschl. im Packsack 37,00 182,00 10.17 Auffang-Rinne Edelstahl 4-teilig 5,50 28,00 10.18 Auffang-Trichter Edelstahl 40 x 40 6,00 31,00 10.19 Kastenrinne Edelstahl 5,50 28,00 10.20 Trichter, Edelstahl Durchmesser 250 mm 8,00 10.21 Explosimeter, Gasspürgerät (Prüfröhrchen als Verbrauchs-

material) 34,00

10.22 Pauschale für alle übrigen Messgeräte (je Gerät) 51,00 10.23 Strahlenmessgerät 14,00 66,00 10.24 B-Druckschläuche 20 m antistatisch 16,00 10.25 C-Druckschläuche 15 m antistatisch 16,00 10.26 PVC Saug- und Druckschläuche DN 50 (10m) 16,00 10.27 Saug- und Druckschläuche säurefest DN 32 (10m) 30,00 10.28 Ölsperren ( je 10 lfm) 100,00 10.29 Dichtkissensatz 34,00 171,00 10.30 Fass-Pumpe Flux ex-gesch. m. Zubehör 24,00 121,00 10.31 Handmembranpumpe Edelstahl 15,00 72,00 10.32 Handumfüllpumpe 12,00 61,00 10.33 Säure- Tauchpumpe EEx 400 V mit Motorschutz 39,00 193,00 10.34 Schlauchquetschpumpe, EEx Umfüllpumpe 39,00 193,00 10.35 Öl-Wassersauger samt Zubehör 25,00 127,00

35Brandaus: Wissen

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Tarif B

Tarif für pauschalierte Beistellungen und Einsatzleistungen:

Pos. Gegenstand Kostensatz in 11.01 Aufsperren einer Wohnung (gleichgültig ob durch

Nachschlüssel, Fenstereinstieg o.ä.) 35,00

bzw. nach Aufwand 11.02 Abschleppen eines Kraftfahrzeuges (Freimachen eines Verkehrsweges

gem. § 89a StVO 1960) nach Aufwand

11.03 Anschleppen eines Kraftfahrzeuges 35,00 nach Aufwand

11.04 Brandsicherheitswachdienst bei Ausstellungen, Messen, (ganztägigen Veranstaltungen) - Pauschalgebühr für Tanklöschfahrzeug, je 12 Std jedoch ohne Mannschaft (Mannschaft nach 1.02)

145,00

11.05 Brandsicherheitswachdienst bei Zirkusveranstaltungen - Pauschalgebühr für Tanklöschfahrzeug, je Vorstellung, jedoch ohne Mannschaft (Mannschaft nach 1.03)

72,00

11.06 Wassertransport nur Tanklöschfahrzeug mit Fahrer (Pauschale) 43,00/je Fahrt 11.07 Personenbefreiung aus Aufzügen

(max. 30 min., darüber hinaus nach Aufwand) 83,00

Tarif C

Tarif für Brandmeldeanlagen

Pos. Gegenstand Kostensatz in

12.01 Anschluss für Brandmelder (Vollanschluss) oder nach Vereinbarung der

LFV pro Monat 51,00

12.02 Anschluss für Brandmelder (Digitaler Anschluss) oder nach

Vereinbarung der LFV pro Monat 44,00

12.03 Ein- oder Ausschaltung oder nach Vereinbarung der LFV je Fall 26,00

12.04 Brandmelder- Fehl- und Täuschungsalarmierung mind. 242,00 bzw.

nach Aufwand

entsprechend der

alarmplanmäßigen

Ausrückung

Tarif D

Tarif für Verbrauchsmaterialien: 1. Kraftstoffe, Öle, Reinigungsmittel (z.B. Benzin, Gemisch, Dieselkraftstoff, Motoröl, Petroleum) 2. Pölzmaterial (z.B. Gerüstklammer, Holz jeder Art) 3. Atemschutzmaterial (z.B. Alkalipatrone für Sauerstoffschutzgerät, Alkalipatrone für Tauchgerät,

Atemfilter, Fluchthauben) 4. Sonstiges Verbrauchsmaterial

(z.B. Dissougas, Kohlensäure, Löschpulver, Netzmittel, Bindemittel jeder Art, Ölsaugmaterial (Sorbtücher, -watte, -netzsperre), Sägespäne, Torfmull, Pressluft, Sauerstoff - med. rein, Prüfröhrchen, Schaummittel, Stickstoff, Trennscheiben, Treibladung für Leinenschießgerät usw.

Anmerkung zu den Positionen 1 - 4: Die Berechnung erfolgt zu den Tagespreisen.

Brandaus: Wissen36

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37Brandaus: Wissen

Schadenslage:

Eigene Lage:

Allgemeine Lage:

Auftrag:

Eigene Absicht:

Aufgaben und Aufträgean die Einheiten:

Verbindung:

Versorgung:

Geben Sie den Einsatzbefehlan die GruppenkommandantenEigene Kräfte:RLFA 2000 Stärke 1:8 undKDOF Stärke 1:3

Text: Horst Gangl

Foto: Mathias Seyfert

Planspiele sind eine sinnvolle Aus- undFortbildung für Führungskräfte.Wer sei-ne Befehlsgebung festigen will, für denist esunerlässlich, sichmitEinsatzszena-rien auseinanderzusetzen, die in dieserForm immer wieder auch im eigenenEinsatzbereich auftreten könnten.Mitdenken zahlt sich also aus: Mit 13Feuerwehrmitgliedern, dem RLFA 2000und demKDOF treffen Sie auf die darge-stellte Schadenslage. Geben Sie den Ein-satzbefehl!

Die Lösung finden Sie auf Seite 40.

Lastwagen auf Auto gestürzt!Verkehrsunfall mit eingeklemmter PersonPlanspiel:

eingeklemmter Pkw-Lenker

Ölaustritt

regennasse Fahrbahn

Bezirksfrequenz

umgestürzter Lkw

EL

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38 Brandaus: Wissen

Die FF Hofstetten-Grünau ist mit dem Allrad-Fahrzeug für Einsätze abseits der Straße gerüstet

20 km südlich von St. Pöltenliegt die Marktgemeinde Hofstetten-Grünau. Bereits im Jahr 1083erstmals urkundlich erwähnt, istdiese Gemeinde die älteste desromantischen Pielachtals.

Text: Hannes Draxler

Fotos: Rosenbauer International AG,Feuerwehr Hofstetten

Hofstetten-Grünau ist in den letztenJahrzehnten zu einer der aufstrebends-ten Gemeinden Niederösterreichs ge-worden. Familiengerechter Wohnbau,reges Vereinsleben, Arbeitsplätze durchneue Betriebsansiedlungen, eine Viel-zahl an gastronomischen Betrieben undErholungseinrichtungen führen zueinem ständigen Wachstum. Derzeitleben2.600Einwohner im36 km2 großenGemeindegebiet mit sieben Katastralge-meinden.Die Freiwillige Feuerwehr wurde 1882

gegründet. Bis 1926 wurde das Lösch-wasser mit Hydrophor, Kasten- undHanddruckspritzen gefördert. Die ersteMotorspritze stand dann bis 1961 inVer-wendung. Als erstes Fahrzeug wurde1930 ein Steyr angekauft. Bis 1965 waren

im Gemeindegebiet eine zweite Freiwil-lige Feuerwehr – die FFGrünsbach – unddie BTF einer Fabrik tätig. Die FF Hof-stetten-Grünau istTeildesFeuerwehrab-schnittes Kirchberg an der Pielach.

Unterstützung im Fuhrpark1978 wurde ein Chevrolet „Suburban

CK“ als Pumpenfahrzeug angekauft,welcher noch immer im Einsatz ist. Dieanderen Fahrzeuge, die zu Beginn der80er Jahre angekauftwurden, sind indenletzten Jahren bereits ersetzt worden.Der Hauptfluss des Tales – die Pielach –verursacht regelmäßig Überschwem-mungen. Daher kaufte die FF Hofstet-ten-Grünau im Jahr 1998 einen Prit-schenwagen, einen VW 70T, zum Trans-port von Sandsäcken, aber auch alsTransporter fürdie1994gegründeteFeu-erwehrjugend. 1992 wurde die Einsatz-zentrale für die gemeinsame Nutzungmit dem Roten Kreuz umgebaut. VierHauptgaragen und eine Nebengaragebeherbergen die Fahrzeuge. Seit 1994sind die alten Gerätschaften, Bilder, Mo-delle, Bekleidungen etc. im Schauraumfür die Öffentlichkeit zugänglich.Obwohl fast alle Hofzufahrten zu den

150 landwirtschaftlichen Betrieben

asphaltiert sind, müssen bei vielenEinsätzen allradbetriebene Fahrzeugeeingesetzt werden. Die Löschwasserver-sorgung ist oft nur über unwegsamesGeländemöglich. 2005beteiligte sichdieFeuerwehraneinerRLFA-Ankaufsaktiondes NÖ LFV: der MAN 18.280 verfügtüber einen 2.400 Liter Wassertank undüber alle notwendigenGerätschaften fürdieBrandbekämpfungunddaswichtigs-te Equipment für technische Einsätze.Der Schwerpunkt der etwa 150 jährli-

chen Einsätze sind Unfälle entlang derB39 und der Mariazeller Bahn, Brandsi-cherheitswachen bei Großveranstaltun-gen, Auspumparbeiten, Wasserversor-gungen und Brandeinsätze.Das Löschfahrzeug mit Allradantrieb

wurde im offenen Verfahren entspre-chend dem BundesvergabegesetzEU-weit ausgeschrieben. Den Zuschlagerhielt die Firma Rosenbauer mit demFahrgestellMercedes„Vario 818DA“. DieKosten von € 192.000 übernahmen dasLand NÖ, die Gemeinde und die Feuer-wehr zu je einem Drittel.Nach der Auftragsvergabe wurde der

Aufbau und die Einrichtung des Fahr-zeuges in Neidling, im niederösterrei-chischenWerkvonRosenbauer, realisiert.

Offroad-Experte für dieFeuerwehr Hofstetten-Grünau

LFA auf Mercedes Benz Vario 818 / 4x4Technik:

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Brandaus: Wissen 39

Absenkvorrichtung für die Tragkraftspritze im Heck des Fahrzeuges

Rosenbauer Stromerzeuger für die Stromversorgung der elektrischen Geräte

Die Basis stellt ein Mercedes Benz„Vario818“miteinemRadstandvon3,7mund der bewährten Mercedes Benz 4x4Allradtechnologie. Der Antriebsmotorverfügt über eine Maximalleistung von130 kW (180 PS) und entspricht der Ab-gasnorm Euro 5.Durch den extrem hohen Böschungs-

winkel von 37° vorne und 18° hinten so-wie einer Bodenfreiheit von 170 mm, istderMercedes BenzVario einMeister sei-ner Klasse, bezogen auf die Geländegän-gigkeit bei maximaler Zuladung. Ver-stärktwirddieseshervorragendeundäu-ßerst stabile Fahrverhalten durch einenextrem tief liegenden Gesamtschwer-punkt des Fahrzeuges.

Aufbau und AusrüstungDas Rosenbauer CL-Konzept (Com-

pactLine) wurde auch bei diesem Fahr-gestell und dieser Fahrzeugtype verwirk-licht. Der Aufbau wurde, wie für das CL-Konzept üblich, als Rosenbauer-Groß-raumaufbau in Leichtbauweise ausselbsttragenden„Sandwichplatten“ aus-geführt. Die Mannschaftskabine ist imAufbau integriert und wird mit diesemgemeinsam gefertigt. Nach der Demon-tage der Rückenwand des originalenFahrgestelles, wird der gesamte Aufbaumit der Mannschaftskabine (wahlweisevier oder sieben Sitze) auf den Rahmendes Fahrgestelles aufgesetzt undmit die-sem verbunden.BeidiesemFahrzeugsind inderMann-

schaftskabine in der zweiten Reihe dreiund in der dritten Reihe vier Einzelsitzeverbaut. Die Sitze in der dritten Reihesind mit Comfort Halterungen für diePressluftatmer ausgestattet, um derMannschaft dasAnlegenderAtemschutz-geräte während der Anfahrt zur Einsatz-stelle zu ermöglichen. An der Rückwandder Kabine ist ein klappbarer Tisch unter-gebracht, der im Bedarfsfall für die Ein-satzleitstelle benutzt werden kann.In den Sitzbankkästen unter den Ein-

zelsitzen in der Mannschaftskabine sind

einige Ausrüstungsgegenstände wieSchutzanzüge, Gummistiefel undWathose gehaltert. AuchderHitzeschutzsowie die Atemschutz-Reserveflaschensind in diesen Kästen gehaltert.Auf eine ergonomische Gestaltung der

Innenbeleuchtung wurde von den Inge-nieuren großen Wert gelegt. Die Innen-beleuchtung ist, ähnlich den „AT“-Fahr-zeugen (AluTechnik), als indirekte Be-leuchtung ausgeführt.DasDachdesCL-Aufbaues ist komplett

begehbar. Es ist mit einem Antirutschbe-lag gestrichen, damit die Sicherheit auchbei Nässe oder Schneefall gewährleistetist. Zurweiteren Erhöhung der Sicherheitist dasDach seitlichmit einerDachgalerieversehen, inderdie LED-Dachflächenbe-leuchtung integriert ist. Des Weiteren istam Dach eine Dachbox als Stauraum fürAusrüstung untergebracht.Der Aufbau besteht aus selbsttragen-

den „Sandwichplatten“, welche mitei-nanderverschraubtundverklebtwurden.Durch die Verwendung dieser extremsteifen und stabilen Platten, kann aufeinen Mittelsteg bei den Geräteräumengänzlich verzichtet werden. Dies wirktsich wiederum positiv auf das zur Verfü-gung stehende Beladevolumen und die

Erreichbarkeit der gehalterten Ausrüs-tungsgegenstände aus.Die beiden seitlichen Geräteräume

sind durch elektrisch angetriebene Roll-läden verschlossen. Sie verschließenauch die Gerätetiefräume, daher sindkeine Klappen mehr notwendig und dieGeräteräume können auch in engenStrassen oder Hohlwegen leicht geöffnetwerden. Die Vorteile der elektrisch be-triebenenRolllädenbestehendarin,dassalle Geräteräume zeitgleich und schnel-ler geöffnet werden können. Der Fahrerkann von seinem Platz aus – nochwährend die Mannschaft aussteigt – dieRollläden öffnen. Sollte dies nicht funk-tionieren, so können die Rollläden aufeinfachste Weise manuell notbedientwerden. Natürlich können die Rolllädenauch direkt durch Drucktasten an derFahrzeugseite geöffnet oder geschlossenwerden. Sämtliche Rollläden verfügenüber Schließkraftbegrenzer und End-schalter, welche das Einklemmen vonPersonen oder Ausrüstungsgegenstän-den beimÖffnen oder Schließen verhin-dern.ImHeckwurde eineRosenbauerCom-

fort Absenkvorrichtung für dieTragkraft-spritze „Fox“ installiert. Das Absenkenund die Entnahme werden dadurchwesentlich erleichtert.Für die Halterung anderer schwerer

Geräte, wie etwa des Stromerzeugers,wurde auf die bewährten Drehfächerzurückgegriffen.Sämtliche Ausrüstungsgegenstände

sind in Gruppen zusammengefasst undkönnen einzeln entnommen werden.Die gesamte Beladung entspricht derBaurichtlinie des ÖBFV.Um auch in der Nacht sicher arbeiten

zu können, ist das Fahrzeug mit einemLichtmastmit einer Lichtpunkthöhe vonca. 5,8 m ausgestattet. Vier einzelnschaltbare Scheinwerfer (jeweils 1.000Watt) erhellen, zusammenmit der in derAufbaublende integrierten Umfeldbe-leuchtung (Halogentechnik), die Ein-satzstelle. Mit Wechselstrom versorgt

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werden die Scheinwerfer,Tauchpumpenund alle anderen elektrischen Gerätenvon einem Rosenbauer Stromerzeuger.

ZusatzausrüstungAls zusätzliche Löscheinrichtung hat

sich die Feuerwehr Hofstetten für eineRosenbauer „Poly SL35 CAFS“ entschie-den. Dieser Trolly hat ein Nennvolumenvon35LiternundwirdmiteinernormalenPressluftflasche, so wie sie für Atem-schutzgeräteVerwendung findet, betrie-ben. Durch den leichten und spezielldafür entwickelten Textilschlauch, istder Einsatz in den zahlreichen Tiefgara-

gen der Gemeinde Hofstetten problem-los möglich. Dieser Trolly wird von derFeuerwehr Hofstetten-Grünau auch zuBrandsicherheitswachenmitgenommen.Die Feuerwehr Hofstetten hat sich

auch fürzahlreicheSonderausrüstungenentschieden, die nicht im normalenBeladeumfang eines LFVerwendung fin-den, wie z. B. einem 5.000 Liter Falttank,der als Zwischenspeicher bei Pendelbe-trieb mit Tanklöschfahrzeugen einge-setzt werden soll. Auch die zahlreichentechnischen Einsätze nach Unfällenwurden bedacht: Wagenheber, Rangier-rollen sowieZahnstangenwinde sindmit

an Bord. Leitern und Motorkettensägenfindet man auf ebenfalls auf der Ausrüs-tungsliste dieses Fahrzeuges.Sämtliche elektrischen Einheiten wie

etwa die Signalanlage, MartinhörnerFrontblitzleuchten undUmfeldbeleuch-tung sind in die CAN-Bus-Technologieintegriert und können daher direkt vomFahrersitz aus über dieBildschirmbedie-nung geschalten werden.Das KLF, ein geländegängiger Chevro-

let Suburban CK bleibt trotz seineshohen Alters mit der Normbeladungfür Einsätze im unwegsamen Geländeweiter im Einsatz.

Leserbriefe

Schreiben Sie uns!

Leserbriefe schickenSie bitte an folgendeAnschrift:

NÖ Landesfeuerwehrkommando

3430 Tulln

Langenlebarner Straße 108

Fax: 0 22 72 / 90 05 - 13 135

E-Mail: [email protected]

dingt dazu gehört. ich hoffe,das war nur ein einmaligerUmfaller!

Leopold Peter

Brandaus 12/2009

Betreff: Porträt

Ich habe im Dezember-Brandaus das Portrait vonChefinspektor Scheidl gele-sen. Das war sehr interessantund aufschlussreich. Ichfinde es toll,dass Bran-daus immerwieder überinteressan-te Personenschreibt,die nichtaus der

Ausbildung

Betreff: FLA GoldIch vermisse seit langerZeit die Planspiele vomGoldenen FLA.Warumhabt ihr damit aufgehört?

Monika Turnwalder

Antwort der Redaktion:Die Planspiele sind –rechtzeitig zu Beginn derAusbildung in den Bezirken –wieder in Brandaus vertreten!

Dezember-Brandaus

Betreff: Einsatzberichte

In Ausgabe 12/09 gab es fastkeine Einsatzberichte. Dasfinde ich sehr schlecht, weildas ja zur Feuerwehr unbe-

Feuerwehr kommen, abermit der Feuerwehr oft zu tunhaben.

Michael Erding

Landesfeuerwehrrat

Betreff: Information

Ich würde mir wünschen,dass Brandaus auch überBeschlüsse aus dem Landes-feuerwehrrat berichtet,sowie das vor längerer Zeit

P.b.b.

Verlagsp

ostamt1140Wien·08Z037934M

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Porträt:Rudolf Scheidl,Chefbrandermittler, 20

Topstory:Ab sofort: DigitaleAlarmierung in NÖ, 7

Straßenverkehr: Wiesichersind die Helfer?Straßenverkehr: Wiesichersind die Helfer?Retter sind von Tag zu Tag mehr gefordertRetter sind von Tag zu Tag mehr gefordert

Die Zeitschrift derNiederösterreichischenFeuerwehren12 · 2009

BrandausBrandaus Die Zeitschrift derNiederösterreichischenFeuerwehren12 · 2009

Brandaus: Topstories20

Brandaus 12 · 2009

Den „Kommissar mit der kaltenSchnauze“ schätzt Rudolf Scheidlebenso wie jenen mit dem Skalpell(Gerichtsmediziner), wenn der Chef-brandermittler des NÖ Landeskrimi-nalamtes (LKA) mit seinem Team inSachen Feuer alarmiert wird. Ganzbesonders wichtig ist ihm das guteTeamwork mit denen, die „als ersteam Brandort sind“. Die Feuerwehr-leute haben für ihn eine enorm wich-tige Aufgabe. „Sie müssen mit Au-genmaß und hohem Verantwortungs-bewusstsein ihre Aufgaben erfüllenund tun das auch,“ sagt er.

Text: Angelika Zedka

Fotos: Mathias Seyfert, ZVG

20 Jahre im„Geschäft“ haben für Scheidlwohl manches zur Routine werden las-sen. Nichtsdestotrotz haben für den

Chefinspektor Aus- und Fortbildung ho-hen Stellenwert. Denn er gibt sich nichtdamit zufrieden, jemandem eine Brand-legung nachgewiesen zu haben. Er hin-terfragt und beleuchtet die Umständeauch von psychologischer Seite her. „Ichwill erfahren,warum jemandeine solcheTat begeht.“

Keine Spur zerstörenExtrem wichtig sei – so Scheidl – dass

Spuren gesichert werden können.„Durch das Feuer selbst und den erfolg-ten Löscheinsatz werden zwar viele Spu-ren vernichtet. Wenn allerdings, wie wires inEinzelfällen schonerlebthaben,da-nach sofort mit den Aufräumarbeitenbegonnen wird, dann stehen wir beina-he auf verlorenem Posten,“ appelliert eran alle Einsatzkräfte, denErmittlern jeneZeit zu geben, die sie für die Spurensi-cherung benötigen.

Ohne Kommunikation gäbe eskaum einen Ermittlungserfolg

Intensiv gestaltet sich dabei auch dieZusammenarbeit mit den Hunden.Selbst Hundeliebhaber und Besitzer ei-nes jungen Zwergpinschers setzt Scheidlauf die untrügliche Nase der vierbeini-gen„Kommissaremitder kaltenSchnau-ze“, von denen das Landespolizeikom-mandoNÖ vier einschlägig ausgebildeteim Dienst hat. „Oft schon hat uns einerder Hunde auf eine wichtige Spur ge-führt,“ erzählt er und erwähnt im glei-chen Atemzug auch die KTZ (Kriminal-technische Zentralstelle im Innenminis-terium), die Landesstelle für Brandver-hütung mit ihren Sachverständigen und– für den Fall, dass Todesopfer zu bekla-gen sind – den Gerichtmediziner als un-verzichtbareHelfer auf demWegzurAuf-klärung eines strafbaren Tatbestandes.Wachsam sein, gut zuhören und kom-

munizieren – diese drei Eigenschaftennennt Scheidl als wichtigste in seinem

Chefinspektor Rudolf Scheidl, oberster Brandermittler des LandeskriminalamtesPorträt:

Rudolf Scheidl setzt auf Teamarbeit

21Brandaus: Topstories

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Aufgabenbereich. Und die Aufklärungs-quote bestätigt das eindrucksvoll:Von 37Brandstiftungen im Jahr 2009 sind 33aufgeklärt. Die letzten fünf spektakule-renBrandserienwieZeiselmauer, Ardag-ger, Hirschwang, Waidhofen/Thaya undGloggnitz konnten bravourös geklärtwerden. Ein Ergebnis penibler Ermitt-lungen und fortschreitender Technik,mit deren Hilfe jede auch nur geringsteSpur analysiert und zugeordnet werdenkann.Als gelernter technischer Zeichner zog

es den jungen Rudolf Scheidl, der imWaldviertel aufgewachsen war, 1971gleich nach absolvierter Ausbildung zurExekutive.„DieGendarmerie hat umBe-dienstete geworben und ich war interes-siert,“ erzählt er. Bis 1977 trugScheidl dieUniform, ab 1978 ist die damalige Krimi-nalabteilung, heute LKA, seine berufli-che Heimat. In der Raub-Gruppe erlern-te er das kriminalistische Handwerk,aber schon bald wechselte er in den Er-mittlungsbereich Brand- , Explosions-und Sprengstoffdelikte. Nach sechs Jah-ren folgten wieder zehn Jahre „beimRaub“, ehe der Kriminalist 1998 schließ-lichChef der achtMitarbeiter der Brand-ermittlungsgruppe wurde.

Bestes Einvernehmen„Die Zusammenarbeit mit den örtli-

chen Feuerwehren war nicht immer ide-al,“ erinnert er sich zurück, dass er vorJahrzehnten erkennen musste, wie sehrLöschtrupps im Übereifer des Helfensdie Ermittlungsarbeit be- bzw. sogar ver-hindert hatten.„Dashat sich total insPo-sitive gewandelt,“ hat sich Scheidl dieserProblematik sehr bald angenommen, in-dem er auf Kommunikation setzte unddie Zusammenarbeit zwischen Feuer-wehren und Exekutive in den Vorder-grunddes gemeinsamenErfolges rückte.Zahlreiche Vorträge bei Feuerwehrentragen wesentlich zum gegenseitigenVerständnis bei.Ein Netzwerk von 94 Bezirksbrander-

mittlern ermöglicht profunde Beurtei-lung eines Brandortes. Übersteigt einBrand laut Schätzung die 150.000 Euro-Schadenssumme oder wird eine Brand-leiche aufgefunden, so wird Scheidl perHandy alarmiert. Am Telefon erfährt ererste Einzelheiten, ordnet an, was sofortzu unternehmen ist und macht sich aufdenWeg.

Ohne VorurteileVorurteilsfrei gegen alles und jeden –

egal um wen es sich handelt, unabhän-gig vonNamen,Rangoder Stellung–ma-chen sich Scheidl und seine Kollegendann ans Werk. „Jeder Brandfall ist an-ders gelagert, die Ermittlungen gestaltensich immer schwierig,“ spricht er aus Er-fahrung. Es sei wichtig, die Brandver-laufsspuren zu erkennen und in der Fol-

ge auch richtig zu interpretieren. AlleindieSituationamBrandort lasseoft schondenSchluss zu, dass ein gerichtlich straf-barer Tatbestand vorliegt.Gefühle sind dabei nicht gefragt. „Ich

habe schon so viele Tote gesehen, wenneinem das jedesMal an die Nerven geht,dann ist man falsch am Platz,“ hat derChefermittler eine Art Schutzschild ge-gen derartigeTragödien errichtet.Wenn-gleich so manches schon an der Psychekratzt. Wie zum Beispiel ein Brand mitvier toten Kindern, den Scheidl noch gutin Erinnerung hat. „Da wurde in einem

Der Kommissar mit der kaltenSchnauze

Wachsam sein, gut zuhören undkommunizieren – drei wichtigeEigenschaften

Sommerhäuschen gefeiert, das Bett ge-riet in Brand und die Erwachsenen ha-ben sich selbst in Sicherheit gebrachtund die Kinder verbrennen lassen,“ istihm derartiges Verhalten unbegreiflich.Trotz enorm hoher Aufklärungsquote

gibt es einen Fall, an dem der oberste„Brandkieberer“ nach wie vor „kiefelt“.„Der verfolgtmichwahrscheinlich in diePension, es handelt sich um die so ge-nannte Halali-Bande.“ Eine vermutlichausländischeTätergruppebricht in Jagd-schlösser und Jagdhäuser ein, raubtwertvolle Jagdwaffen und setzt das Ge-bäude danach in Brand. Bis dato gibt esjede Menge Hinweise und Spuren ausinsgesamt acht gleichartigen Vorfällen,aber keinenTäter.„Sogar eineDNA-Spurkonnten wir sichern, trotzdem keinWei-terkommen,“ rätseln Scheidl und seineMannen, vermuten aber, dass die Täterihr Arbeitsgebiet in die Steiermark verla-gert haben,wozwei ähnlicheVorgehens-weisen bekannt sind.

Ein Job mit GefahrenDass sich ein Chefermittler nicht im-

mer aufder sicherenSeitebewegt, davonkann Scheidl ebenfalls ein Liedchen sin-gen: „Ein Brandstifter, den wir überführthaben, hatmir geschworen, dass ermichbis anmeinLebensendeverfolgenwird.“Gelassen registriert er solche Androhun-gen, speichert sie im Hinterkopf abersehr wohl ab. Brandstifter – so weiß er –sind in der Regel nicht potentielle Krimi-nelle. „Das sind Zerstörer oder Rach-süchtige, die zumeist Weicheier oderdem Alkohol verfallen sind.“ Ausnahmesei jener Brandstifter von Waidho-fen/Thaya, der mehrere Lagerhallen sei-nes ehemaligen Dienstgebers abgefa-ckelt hatte. „Er hatte sogar eine „Todes-liste“ im Kopf. Polizisten, Lehrer und El-tern sollten erschossen werden, das isteinmehrals radikalerTyp,“weißScheidl.Die ständige Konfrontation mit dem

Verbrechen erfordert Ausgleich, denScheidl beim Fischen sucht. Aber auchbeim Sport: die ehemalige Speerwurf-Größe Eva Janko ist zweimal pro Wocheseine Tennispartnerin, 41 Schitage imvergangenenWinter in seinem Zweitdo-mizil Mariazell sprechen eine deutlicheSprache. Der ambitionierte Porsche-Fahrer (911, schwarz) liebt das Reisenund wandelt dabei gerne auf histori-schen Pfaden. Ach ja, noch eines gestehter: „Ich hab’ einen Tick.“ Scheidl sam-melt Armbanduhren. 96 Stück nennt erseinEigen. ZumInterview trägt er zur ro-tenBrille einenPorscheDesign-Chrono-graphen mit rotem Lederband. Das hatStil.Was sich der seit 36 Jahren verheirate-

te zweifacheVater und vierfacheOpa ammeisten wünscht? „Ich möchte gesund75 werden!“ Das und mehr möge ihm inaller Bescheidenheit beschieden sein!

schon war. Über unsererFunktionäre kommt javieles nicht bis zu uns an derBasis durch. Und schließlichbetreffen die Beschlüsseja alle und nicht nur dieFunktionäre.

Martin Huber

Mögliche Lösung von Seite 37

Schadenslage:

Eigene Lage:

Allgemeine Lage:

Auftrag:

Eigene Absicht:

Aufgaben und Aufträgean die Einheiten:

Verbindung:

Versorgung:

Verkehrsunfall - eingeklemmter Pkw -Lenker und umgestürzter Lkw – Ölaustritt beim Pkw

RLFA 2000 und KDOF mit 13 Feuerwehrmitgliedern

Vorsicht : regennasse Fahrbahn

Alle erforderlichen Maßnahmen zur Menschenrettung und zum Freimachen der Verkehrswege

Ich WILL: eine schonende Menschenrettung – Beseitigung des Ölaustritts – Bergung der Fahrzeuge

RLFA 2000 - führt schonende Menschenrettung durch, Bindung Ölaustritt undanschließend Bergung der beiden Fahrzeuge sowie Freimachen der Verkehrswege

KDOF ist Einsatzleitstelle - Verbindung auf Bezirksfrequenz

Im Bedarfsfall an die Einsatzleitung melden

„WIEDERHOLEN“ – „DUCHFÜHREN“

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Page 41: 1/2010 Brandaus - die Zeitschrift der niederösterreichischen Feuerwehren

Mit dem Bewusstwerden der Bedeu-tung von Qualitätsmanagement unddem Erkennen der darauf begründe-ten Chancen wurde der erste großeSchritt in einen zukunfts- und vorallem kundenorientierten Weg für dieNÖ LFWS eingeschlagen.

Text: Friedrich Eigenschink, Sonja Zöch

Wie alles begannDie Idee der Zertifizierung nach ISO

9001 wurde von der NÖ LFWS schon imZuge der Errichtung des neuen Schulge-bäudes geboren, umdie qualitativ hoch-wertige und vielseitige Ausbildungsstät-te mit denmodernen Übungsanlagen inein adäquates Qualitätsmanagement-system einzubetten. Der Aspekt Qualitätsollte in den Mittelpunkt gerückt wer-den; damit soll auch inZukunft eine zeit-gerechte und optimale Ausbildung aufdem Gebiet des Feuerwehrwesens ge-währleistet sein.

Zielsetzung der NÖ LFWSMit dem geplanten Qualitätsmanage-

mentsystem sollte die Aufbau- und Ab-lauforganisation so gestaltet werden,dass klare Unternehmensziele definiertund erreicht werden können. OptimalerNutzen für unsere Lehrgangsteilnehmeraber auch für das Land Niederösterreichals Eigentümer, die Mitarbeiter derSchule sowie für denNÖLFV als wesent-liche Schnittstelle zu den FeuerwehrenNiederösterreichs, sind erklärte Ziele.

Der Weg zur ZertifizierungIm Mai 2007 beschlossen die Landes-

feuerwehrschulen Österreichs und de-ren Verbände – unter dem ÖBFV als

Dachorganisation – sich gemeinsam aufdenWeg zu machen, um sich nach demNormenwerk ISO 9001 (Qualitätsmana-gementsystem – Anforderungen) zertifi-zieren zu lassen.Gemeinsam wurde eine einheitliche

Basis für ein Qualitätsmanagementsys-tem nach ISO 9001 erarbeitet. In einemweiteren Schritt wurde auf Landesebenegearbeitet und die Basis auf die Bedürf-nisse der einzelnen Schulen angepasst.Aufgrund der Größe und der Struktur

der NÖ LFWS gab es dabei noch einigeszu tun: Als eigene Dienststelle des Lan-des Niederösterreich mit knapp 60 Mit-arbeitern (in den anderen Bundeslän-dern ist die Landesfeuerwehrschule inden jeweiligen Landesfeuerwehrver-band eingebettet) wurden alle Abteilun-gen (von der Ausbildung über die Küchebis hin zur Verwaltung) unter die Lupegenommen und Strukturen und Abläufedefiniert. Dabei entstand ein Prozess-modell, das die wesentlichen Abläufe inder NÖ LFWS abbildet.In zahlreichen Stunden wurde ge-

meinsam mit den Mitarbeitern an Pro-zessbeschreibungen gefeilt, neue Abläu-fe definiert, geschult und umgesetzt –nach Möglichkeit ließen wir schon indieser Entwicklungsphase Verbesserun-gen einfließen. Die Normanforderungender ISO 9001 wurden immer wieder aufsNeue durchleuchtet – man definierteZiele und entwickelte ein Leitbild.Schließlich wurde das Zertifizierungs-

audit im November angesetzt. Dabeikam ein externer Auditor der Firma„Quality Austria“ zuuns andieNÖLFWSund prüfte vor Ort, ob wir ein normkon-formes Qualitätsmanagementsystemaufgebaut haben und dieses auch leben.

Geschafft!Der erste große Meilenstein konnte

mit der Zertifizierung der NÖ LFWS er-reicht werden. Der Grundsatz der „stän-digenVerbesserung“ ist in derNorm ver-ankert, denn schließlich gibt es immeretwas, das man besser machen kann. Indiesem Sinne sind wir uns sicher, dassunser Weg noch viele Meilensteine ent-hält, die wir natürlich erreichen wollen –für uns, für unsere Kunden, für unserePartner!

Qualitätsmanagementsystemnach ÖNORM EN ISO9001:2008Hinter dem Qualitätsmanagement

steckt eine simpler Gedanke: Gute Qua-lität von Arbeitsabläufen führt zu guterQualität der Arbeitsergebnisse. Es ist al-so nicht die Qualität des Produktes, diegenormtwird, sondern derWeg zurQua-lität – also die Abläufe und die Strukturdahinter.Die ISO 9001:2008 „Qualitätsmanage-

mentsysteme - Anforderungen“ ist eineinternationale Norm und definiert denMindeststandard eines Qualitätsmana-gementsystems.Ein weiterer Meilenstein ist die Har-

monisierung von Ausbildung unter denFeuerwehrschulen Österreichs. Damitsoll auch das Ziel erreicht werden, dasszukünftig Ausbildung in Feuerwehr-schulen, wie Ausbildung in anderen Er-wachsenenausbildungsstätten, auch imBerufsleben anerkannt wird.

Projektteam mit Schulleiter Eigenschink (2. v. r.) und Auditor Jörgl (Mitte)

Das Leitbild der NÖ Landes-Feuer-wehrschule

News aus der NÖ Landes-Feuerwehrschule

Zertifiziert nach ISO 9001

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Ohne Kran stellten die Gloggnitzer Feuerwehrmitglieder dasauf der Seite liegende Unfallfahrzeug wieder auf die Räder

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Die S6 war in den Tagen vorWeihnachten ein unfall-trächtiger Ort: Von 18. bis 21.12. wurden bei fünf Unfällenacht Personen verletzt. Anneun Fahrzeugen entstandzumTeil erheblicher Sach-schaden.Um 6:30 Uhr am 21. 12.wurde bei einemUnfall beikm 10 in FahrtrichtungWien

Einsatz bei Schneetreiben auf der Südautobahn.Glücklicherweise wurde niemand verletzt

Die Feuerwehr Laxenburgwurde am 19. Dezemberum 20:54 Uhr zu einerFahrzeugbergung aufdie A2, FahrtrichtungWienalarmiert.Der Fahrzeuglenker warvermutlich auf Grund derschneebedeckten Fahrbahnins Schleudern geraten, ge-gen die Betonleitwand ge-prallt und war schließlichquer zur Fahrtrichtung aufder zweiten Fahrspur zumStillstand gekommen.Beim Eintreffen der Feuer-wehr war die Einsatzstellebereits von der Autobahn-polizei sowie der Asfinagabgesichert. Das beschädigteFahrzeug wurde von der

Feuerwehr von der Auto-bahn verbracht und an einervon der Polizei bezeichnetenStelle gesichert abgestellt.

Die Feuerwehr Laxenburgstand mit drei Fahrzeugenund 26 Mann 30Minutenim Einsatz.

Bezirk Mödling

Fahrzeugbergung nach Verkehrsunfall auf der A2

Bezirk Neunkirchen

VorweihnachtlichesChaoswochenende

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Bezirk Mödling-

Gleich zwei Einsätze hattedie FF Maria Enzersdorf am20. 12 zu bewältigen.Um 11:11 Uhr wurde in dieHauptstraße 72 alarmiert –ein technischer Defekt an derHeizungsanlage war Grundfür einWassergebrechen. DergesamteWohnkeller der Lie-genschaft stand unterWas-ser. Mittels Nass-Sauger be-seitigten die Einsatzkräftedie unerwünschtenWasser-

mengen und konnten nachrund eineinhalb Stundenwieder einrücken.Die nächste Alarmierung gabes um17:54 Uhr. In einerBetriebsgarage der EVN AGlösten laufen gelasseneMotoren von Schneeräum-fahrzeugen die Brandmelde-anlage aus. Dies konnte raschdefiniert und die Anlagewieder in den Bereitschafts-modus rückgestellt werden.

Wassergebrechen — Alarm bei EVN

Wenige Tage vor Weihnachten half die FF Maria Enzersdorfbei der Beseitigung eines Wasserschadens

Brandaus: NewsBrandaus: News

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eine Person verletzt, die vomRettungsteam aus Gloggnitzins Krankenhaus Neun-kirchen gebracht wurde.Eine Stunde lang währte derEinsatz für die FF Gloggnitz,deren Mitglieder das Unfall-fahrzeug mit Muskelkraftwieder auf die Räder stellenund so von der Fahrbahnentfernen konnten. Die FFGloggnitz stand unter Ein-satzleitung von T. Rauchmitzwei Fahrzeugen, die Auto-bahnpolizeiWart mit einemFahrzeug im Einsatz.

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Höhepunkt der Feierlichkeiten war die Übergabe vonAuszeichnungen

Bezirk Tulln-

der Unfallverursacher mitdem Notarztwagen ins Lan-desklinikumDonauregionTulln gebracht werden.Von der Feuerwehr Stocke-rau und Tulln wurde die ab-gesicherte Unfallstelle aus-geleuchtet und ein Brand-schutz aufgebaut. Nach Ab-schluss der Unfallaufnahmedurch die Exekutive wurdeder Mazda wieder aufgerich-tet und wie der Suzuki mitdem Abschleppfahrzeug zurTullner Markenwerkstatttransportiert. Die Einsatz-kräfte der StadtfeuerwehrTulln waren um 22:50 Uhrwieder eingerückt.

Überholmanöver mit fatalen Folgen

Auf der B122 in Aschbachkam es am 21. 12. zu einemschwerenVerkehrsunfall, beidem eine Person unbe-stimmten Grades verletztwurde. Die FeuerwehrenAschbach und Niederhaus-leiten/Höfing wurden um14:59 Uhr durch die BAZAmstetten zur Menschret-tung alarmiert. Ein Pkw warauf einen Sattelzug aufgefah-ren, wobei das Fahrzeug un-ter den Lkw gedrückt wurde.Beim Eintreffen der Feuer-wehren stellte sich heraus,

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Bezirk Amstetten

Menschenrettung nach Verkehrsunfall

Der Pkw wurde bei dem Unfall unter den LKW gedrückt

Bezirk Tulln-

Ehrenring für Landesfeuerwehrrat Thallauer

dass der Lenker nicht imFahrzeug eingeklemmtworden war und bereitsvon der anwesenden Polizeierstversorgt wurde.Der unbestimmten Gradesverletzte Insasse wurde zurweiteren Untersuchung mitdem Notarzt ins Landesklini-kumMostviertel Amstettengebracht. Die FeuerwehrAschbach führte die Bergungdes Pkws durch und reinigtedie Straße von herumliegen-den Fahrzeugteilen undFlüssigkeiten.

LFR Josef Thallauer wurdeals Dank für den vorbild-haften Einsatz zumWohledes Feuerwehrwesens derEhrenring derMarktgemeindeWürmla überreicht.

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Bei einem Überholmanöver streifte der Lenker dieses Pkwsein anderes Auto und landete prompt selbst auf dem Dach

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Tulln

Auf der RichtungsfahrbahnKrems der S5 bei km 80,05kurz nach der Anschluss-stelle Tulln ereignete sich am18. 12. einVerkehrsunfall, zudem die StadtfeuerwehrTulln um 20:09 Uhr alarmiertwurde.Ein 23-jähriger Lenker einesMazda 121 hat bei demVer-such einen vor ihm fahren-den Suzuki Vitara zu überho-len diesen touchiert und dieKontrolle über sein Fahrzeugverloren. In weiterer Folgeüberschlug sich der Mazdaund landete auf dem Dach.Während der Lenker des Su-zuki unverletzt blieb, musste

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Dieses hängen gebliebene Fahrzeug machten die Mitgliederder FF St. Veit/Triesting wieder fahrbereit

Von der BezirksalarmzentraleBaden wurde die FreiwilligeFeuerwehr St. Veit/Triestingam 18.12. gegen 7:15 Uhr zueiner Pkw-Bergung imBereich Morgenrot alarmiert.Die Besatzung des erstein-treffenden Fahrzeuges fandan der Einsatzstelle folgendeLage vor:Eine Pkw-Lenkerin war mitihrem Fahrzeug von einerschneeglatten ansteigendenNebenfahrbahn der B 18abgekommen und in derBöschung hängen geblieben.

Das Fahrzeug saß mit derBodenplatte auf, konntejedoch von den Feuerwehr-kameradenmit Muskelkraftwieder auf die Fahrbahngeschoben werden. Dabeiwurde der Pkwmit der Seil-winde des Rüstlöschfahrzeu-ges gegen ein weiteresAbrutschen gesichert.Nach der Bergung konntedie Lenkerin mit ihremunbeschädigten Fahrzeugihre Fahrt fortsetzen unddie FF St. Veit/Tr. wiedereinrücken.

Pkw-Bergung in St. Veit/Triesting

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Bezirk Baden Bezirk Korneuburg-

A22: SchwererVerkehrsunfallAuf der Donauuferautobahn,RichtungsfahrbahnWien,war es am 17.12. zu einemschwerenVerkehrsunfallzwischen zwei Pkws gekom-men. Da nicht klar war, ob-und wie viele Personen ein-geklemmt worden waren,wurde die FF der Stadt Kor-neuburg zu einem "Ver-kehrsunfall mit Menschen-rettung" alarmiert. Nach derErkundung durch den Ein-satzleiter konnte jedoch überFunk rasch Entwarnung ge-geben werden: Die Fahrzeu-ginsassen waren bereits vomRettungsdienst versorgt undabtransportiert worden..

Bezirk Amstetten-

Lkw-Bergung

Am Samstag den 19.12.2009,gegenMittag, wurde die FFHaagmittels Personenruf-empfänger und SMS zurLkw-Bergung alarmiert.Aufgrund der winterlichenWetterverhältnisse war einLkw imOrtsgebiet von Stadt

Haag, am Gabrielberg hän-gen geblieben.Vorerst wurdenur mit der Seilwinde desschweren Rüstfahrzeugesversucht, den Lkw aus demSchnee zu ziehen.Gemeinsammit SRF undTLF4000 glückte dasVorhabenschließlich und die Feuer-wehr konnte einrücken.

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Josef ScharfJosef Scharf wurde am 24.Juli 1918 geboren und trat1946 – als damals 26-Jäh-riger – der FeuerwehrEchsenbach bei.Es war die karge Zeit nachdem Krieg, geprägt vomWiederaufbau und vonImprovisation.Was nichtvorhanden war, musstedurch persönlichen Ein-satz wettgemacht werden.Er hat überall, wo Hilfebenötigt wurde, tatkräftigmitgeholfen, so auch beider Errichtung beiderFeuerwehrhäuser.Der Feuerwehrdienst undinsbesondere die Aufgabe,anderen in Not zu helfen,war für ihn Ehrensache.Das Land NÖ verlieh ihmdie Ehrenmedaillen für

Wir trauern um

25, 40, 50 und 60 Jahre Tä-tigkeit auf dem Gebiet desFeuerwehr- und Rettungs-wesen. Durch seinen Ein-satz und Engagement hatJosef Scharf ein Stück Feu-erwehrgeschichte ge-schrieben.

EBR Johann Kößl„Leise kam das Leid zuihm, trat an seine Seite,schaute still und ernst ihnan, blickte dann insWeite.Leise nahm es seine Hand,ist mit ihm geschritten,lies ihn niemals wiederlos, er hat viel gelitten.Leise ging dieWanderungüber Tal und Hügel,und uns wär's als wüchsenstill, seiner Seele Flügel.“Dieses Zitat soll einerseitsden tiefen Schmerz des

Verlustes und der Tren-nung aufzeigen, anderer-seits aberauch einenWeg ausTrauer undLeid be-schreiben,um allen,die um Eh-renbrandrat Johann Kößltrauern, auf dieseWeiseHoffnung zu geben.Nach langer, mit Geduldertragener Erkrankung istunser FeuerwehrkameradEhrenbrandrat JohannKößl amMittwoch, den 6.Jänner 2010 im 70. Le-bensjahr verstorben.In seinen 17 Jahren alsFeuerwehrkommandantbzw. 20 Jahren als Ab-schnittsfeuerwehrkom-

mandant organisierte erdrei Leistungsbewerbe inWaidhofen und war maß-geblich an der Erneue-rung der Infrastruktur desFeuerwehrhauses und ander Neubeschaffung vonFahrzeugen der Feuer-wehrWaidhofen/Ybbs-Stadt beteiligt.Für seine verdienstvolleTätigkeiten im Feuer-wehrdienst wurden Eh-renbrandrat Johann Kößlzahlreiche Auszeichnun-gen der Gemeinde unddes Landes Niederöster-reich verliehen. VomNie-derösterreichischen Lan-desfeuerwehrverband er-hielt er, wie auch vomÖsterreichischen Bundes-feuerwehrverband, diehöchste Auszeichnung.

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Page 45: 1/2010 Brandaus - die Zeitschrift der niederösterreichischen Feuerwehren

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Bezirk Mödling-

Person aus PkwbefreitNach einem einsatzreichenWochenende wurde die Frei-willige Feuerwehr amMon-tag den 21.12.2009 um 00:49Uhr zu einer Pkw-Bergungnach einemVerkehrsunfallauf die A2 in FahrtrichtungWien alarmiert. An der Ein-satzstelle angekommen wur-de festgestellt, dass sichnoch eine verletzte Personim Fahrzeug befand. Sofortwurde die Frau – gemeinsammit dem bereits anwesendenRoten Kreuz – aus ihremFahrzeug befreit.

Bezirk Gmünd

Feuerwehr rettet zwei Schwerverletzte

Eingespielte Zusammenarbeit von Feuerwehr und Rotem Kreuz

Verkehrsunfall mit Men-schenrettung lautete dieAlarmierung von FlorianTulln an die FF Gross Schö-nau. Innerhalb kürzester Zeitfuhren LFA-B und TLFA 3000mit 12 Mann aus. Am Ein-satzort eingetroffen erkun-dete der Einsatzleiter sofortdie Lage.Ein Pkw war auf einen Lade-wagen aufgefahren, es gabzwei Schwerverletzte und ei-nen Leichtverletzten. Polizeiund ein Rettungsfahrzeugwaren schon vor Ort. DieTLFA Besatzung begann so-fort den Brandschutz aufzu-bauen, die LFB-A Besatzung

bereitete die Menschenret-tung vor.Nachdem die Schwerverletz-ten von den eintreffendenNotarztteams erstversorgtund stabilisiert waren, konn-ten die Feuerwehrleute mitdemHerausschneiden derPersonen beginnen. DieVer-letzten wurden mittels Hub-schrauber und NAW in dieKrankenhäuser gebracht.Den Abtransport desWracksübernahm nach dem Reini-gen der Unfallstelle dieebenfalls alarmierte Feuer-wehrWeitra.Die Feuerwehren waren rundzwei Stunden im Einsatz.

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Kerschbaumer DominikFahrzeugförderungen,Mindestausrüstung,Atemschutz,Schadstoff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 177

Ing. Litschauer EwaldNachrichtendienst. . . . . . . . . . . 16 659

Marx JuliaLeistungsbewerbe,FMD, SVE,Feuerwehrkuraten. . . . . . . . . . . . . . 13 173

Franz RespergerPressesprecher,Öffentlichkeits-arbeit . . . . . . . . . . . . . .0676 / 53 42 335

Paul BrigitteBuchhaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 436

Pfaffinger MichaelFunkwerkstätte . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 673

Schönbäck JohannBuchhaltung,Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 164

Ing. Brix AlbertVorbeugenderBrandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 171

Eismayer GerdaSonderdienste,Zivildienst, FDISKFirst-Level-Support . . . . . . . . . 13 168

Funkwerkstätte . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 337

Hagn ManfredHaustechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 757

Hollauf SiegfriedGeräteförderungen,Feuerwehrgeschichte,Wasserdienst,Wasserdienst-leistungsbewerb. . . . . . . . . . . . . . . . . 16 663

Ing. Hübl ChristianAusbildung,Feuerwehrjugend . . . . . . . . . . . . . . . 13 166

Ing. Jestl KurtFeuerwehrtechnik,Ausschreibungen. . . . . . . . . . . . . . . . 13 172

Seyfert MathiasBrandaus . . . . . . .0676/861 13 206

Sonnberger GerhardBüroleitung, PräsidialeAngelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . 13 150

Ing. Steiner JosefNachrichtendienst,Elektrotechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 169

Ing. Tischleritsch MichaelBetriebsfeuerwehren, Vorbeu-gender Brandschutz, Katas-trophenhilfsdienst. . . . . . . . . . . . . 13 212

Wagner GerdaAuszeichnungen,Feuerwehrführerscheine,Unfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 154, 13 170

Zach PeterInformations-technologie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 466

Zedka AngelikaÖffentlichkeits-arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .0676/861 10 122

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Brandaus 1 · 2010

Brandaus: DialogBrandaus: Dialog

„Wir haben nicht nachgedacht,wir sind einfach zu der Frau hin undhaben versucht zu helfen.“ — Die14-jährige Stefanie Ehrentraud ausGrafenwörth empfindet das, was sieund ihre Freundin Jacqueline Birsakgeleistet haben, als ganz normal.Die beiden Mädchen der Grafenwört-her Feuerwehrjugend sind mit ihremmutigen Einschreiten vermutlich zuLebensrettern geworden.

Text: Angelika Zedka

Fotos: Mathias Seyfert, FF Grafenwörth

Als einige Schüler auf dem KirchbergerBahnhof auf den Bus, der sie von der

Schule nach Hause bringen soll, warten,bricht vor ihren Augen eine ältere Frauzusammen. „Sie war ungefähr 60 Jahrealt,“ schätzt Stefanie und erzählt weiter:„Sie hat sich auf derWiese zusammenge-kauert und unheimlich gejammert.“ Diebeiden Mädchen zögern keine Sekundelang und kümmern sich um die Frau,während zwei Erwachsene die Rettungverständigen.„Wir haben versucht, die Frau aufzu-

setzen und sie zu beruhigen“, erinnertsich Stefanie, die auch ihre Jacke auszogund der Patientin umhängte, als dieseklagte, dass ihr kalt sei. „Dann war ihrsofortwieder zuwarm, sie legte die Jackewieder ab.Wir haben sie dann in die sta-

„Wir haben nicht nachgedacht,wir haben einfach geholfen …“

bile Seitenlagegebrachtundwenig späterwar dann Gott sei Dank die Rettung da.“

Kürzlich ausgebildetZwei Tage vor diesem Vorfall hatten

Stefanie und Jacqueline das Fertigkeits-abzeichenFeuerwehrsicherheit undErs-te Hilfe erworben – nichts ahnend, dasssie ihre dabei erworbenen Kenntnisse sorasch in der Praxis anwenden werdenmüssen.In einer mehrmonatigen Ausbildung

hatten sie bei der Grafenwörther Feuer-wehrjugend, der beideMädchen seit vierJahren angehören, die wichtigstenKenntnisse inErsterHilfe erlernt.„Geradein so einem Fall entscheidet die richtige

Zwei Mädchen aus der Feuerwehrjugend wurden zu LebensretternZivilcourage:

LBD Josef Buchta beglückwünscht Stefanie Ehrentraud und ihre Freundin Jacqueline Birsak, die beim Fototerminverhindert war, zu ihrer mutigen und verantwortungsvollen Tat

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Brandaus 1 · 2010

Erste Hilfe in den ersten Minuten oftüber leben und Tod,“ lobt Markus Mu-cha, Orststellenleiter des Roten KreuzesKirchberg am Wagram, die großartigeReaktion der jungen Damen. Er hattenachträglich inErfahrung gebracht, dassdie Patientin an massiven Herzproble-men gelitten hatte.

Stolzer Feuerwehrkommandant„Der Mut zu helfen kommt nicht von

ungefähr,“ weiß Grafenwörths Feuer-wehrkommandant Fritz Ploiner. Er ist zuRecht stolz auf seineMädels und lobt imgleichenAtemzugdievorbildlicheArbeit,die bei der Feuerwehrjugend geleistetwird. 15 junge Menschen sind derzeitMitgliederderFeuerwehrjugendGrafen-wörth. Stefanie und Jacqueline hattenbei einem so genannten „action day“ inihrer SchuleGefallen ander Familie Feu-erwehr gefunden und sind nach wie vorbegeistert von der Gemeinschaft. Feuer-wehrjugendführerManfred Ploiner setztmit seinenMädchenundBuben eine 31-jährige Tradition in Grafenwörth fort. Solange nämlich existiert hier eine Feuer-wehrjugend. „Wir haben jedes Landes-lager besucht und sind wirklich stolz aufunseren Nachwuchs,“ betonen er undFKDT Ploiner.

Allerhöchstes LobAber nicht nur in Grafenwörth ist man

stolz auf die beiden jugendlichen Le-bensretterinnen – Landesfeuerwehr-kommandant Josef Buchta lud die Mäd-chen, nachdem er von ihrer außeror-

Rot Kreuz-Ortsstellenleister Markus Mucha, Stefanie Ehrentraud, JacquelineBirsak und Feuerwehrkommandant Fritz Ploiner – das Rote Kreuz beschenke diebeiden Mädchen mit Gutscheinen einer Fast Food-Kette

dentlichen Leistung erfahren hatte, zusich ins Landesfeuerwehrkommandoein. „Ich bin stolz auf Euch, das habt ihrgroßartig gemacht. Ihr seid der Beweisdafür, wie wichtig und fruchtbar dieArbeit inderFeuerwehrjugend ist,“ belo-bigte er Stefanie, die leider ohne ihre ver-hinderte Freundin Jacqueline gekom-men war. Sein Geschenk an die beidenmutigen Mädels aus der Feuerwehrju-gend: Ein Jubiläumsbuch „140 Jahre NÖLandesfeuerwehrverband“, gediegenesSchreibgerät und ein USB-Stick.

Die Charta bzw. das Leitbild derFreiwilligen Feuerwehren Nieder-österreichs enthält 16 Leitsätze, die andieser Stelle zum besserenVerständ-nis Punkt für Punkt erläutert werden:

Alle Freiwilligen in der Feuerwehrsind gleich berechtigte Mitglieder mitallen gesetzlich verankerten Rechtenund Pflichten.Jedes Feuerwehrmitglied hat die

gleichen Rechte und Pflichten. DieFeuerwehrhierarchie stellt jedoch ver-schiedene Anforderungen an die ein-zelnenMitglieder. Diese nach bestemWissen und Gewissen zu erfüllenmuss oberstes Gebot für jeden Einzel-nen sein.

Wir pflegen ein offenes, ehrlichesund faires Miteinander ohne Ansehendes Geschlechtes, der Religionszuge-hörigkeit und der Herkunft unsererMitglieder.Die Hilfe für Mitmenschen in Notsi-

tuationen hat für jedes Feuerwehr-mitgliedVorrang. Egal ob schwarze,braune oder weiße Hautfarbe, obHindu, Katholik oder Moslem, obÖsterreicher, Serbe oder Chinese –jeder ist Mensch wie Du und ich. AlleFeuerwehrmitglieder haben das glei-che Ziel: Helfen! Und das geht nur ge-meinsam durch Menschen für Men-schen! ImMittelpunkt all unsererHandlungen steht also der Mensch alsMensch und nicht als Angehöriger ei-ner Bevölkerungsgruppe, einer Religi-onsgemeinschaft oder auch einer Be-rufsgruppe oder Partei. Not und Be-drängnis bleiben die gleichen, auchwenn unterschiedliche Menschen da-von getroffen werden.

Angelika Zedka, AbteilungÖffentlichkeitsarbeit im NÖ LFV

Zum LeitbildFreiwillig

AngelikaZedka

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Auf dem Bahnhof in Kirchberg amWagram erlebten die Mädchendramatische Minuten

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Brandaus: Wissen48

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Sich auf dem Wasser mitder Feuerwehrzille sicherfortzubewegen, will gelerntsein: deshalb hat die Feu-erwehrjugendgruppe derFeuerwehr Baden-Stadtim vergangenen Jahr diesespannende Ausbildungabsolviert und berichtetfür Brandaus von ihrenErlebnissen.Unser Feuerwehrjugend-

führer hat sich vor zweiJahren eingebildet, sich zumZillenfahrer ausbilden zulassen. Da er das nicht gerneallein machen wollte, hat ergleich alle Feuerwehrjugend-führer der Feuerwehr zum„Fahren mit der Feuerwehr-zille“ (dieWasserdienst-Ausbildung der NÖ Landes-Feuerwehrschule heißt„WD20“) angemeldet.Nun hat er auch uns, seine

Feuerwehrjugend, aufsWasser geschickt – um dasFertigkeitsabzeichen„Wasserdienst“ zu erwerben.Wir machten das Fertigkeits-abzeichen jedoch nicht allein(für unsere Feuerwehrju-gendgruppe wäre es ein zugroßer Aufwand, außerdemist unser Feuerwehrjugend-führer der Bezirkssachbear-beiter Feuerwehrjugend),vielmehr machten die Feuer-wehrjugendgruppen derFeuerwehren Baden-Wei-kersdorf, Sooß und Tribus-winkel mit. So kamen wir mit

FertigkeitsabzeichenWasserdienstFeuerwehrjugendstunde am Wasser: 2010 geht es weiter!

Freunden zusammen unddie Ausbildung im größerenKreismachte auchmehr Spaß!Angefangen haben wir ei-

gentlich mit demHöhepunktder Ausbildung, nämlich mitdem Zillenfahren. Leiderhatten wir im September kei-ne fahrbereite Zille im Bezirkzur Verfügung, daher habenwir das Zillenfahren bei denKameraden der FF Achau imBezirk Mödling erlernt. DieAchauer Kameraden habendie Zille am Gelände derKläranlage gelagert, die ander Mödling (der Bach heißtwirklich so) liegt. Dort habenwir die Zille insWasser gelas-sen und konnten einen gan-zen Tag auf der Mödling undeinemNebenarm das Zillen-fahren üben. Nach einer Un-terweisung unseres Feuer-wehrjugendführers durftenwir gleich in die Zille – dasschaut viel leichter aus,wenn unser Feuerwehr-jugendführer fährt, selber„rudern“ ist ganz schön an-strengend! Nach mehrerenÜbungsfahrten mit immerweniger Hilfe, traten wir amNachmittag zur Prüfung an.Wir mussten „zweimän-nisch“ (das bedeutet, dasszwei Personenmit der Zillefahren) einen Parcours be-stehend aus verschiedenenManövern bewältigen undeinen Rettungsring in ein 3 x3 m großes Quadrat werfen.

Zu lernen waren das richtigeAbstoßen in einem engenKanal, Kurven mit „weitzie-hen“ und „aufreiben“ befah-ren, wenden, wechselnzwischen Steuermann undKranzlmann, bergwärts zurAnlegestelle fahren unddie Zille richtig am Ufer„anzuheften“.Unsere Feuerwehrjugend-

führer wurden bei derAusbildung vom AchauerWasserdienst-Sachbearbeiterunterstützt, die drei sindganz schön ins Schwitzengekommen!

Auch Theorie ist wichtigIm Oktober begann dann

die Theorieausbildung mitden Grundlagen für denWasserdienst. Dazu haben

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In der Zille: mit voller Kraft voraus!

... die Rettungsweste gehört unbedingt dazuSicher ist sicher: ...

wir an zwei Abenden bei unsim Feuerwehrhaus unseremFeuerwehrjugendführeraufmerksam zugehört undgelernt, wie etwa ein Dammaufgebaut ist, welche Gefah-ren imWasser auf uns lau-ern, welche Einbauten es inFlüssen gibt und welcheSicherheitsvorkehrungen wirbeachten müssen. Das wareigentlich recht interessantund unser Feuerwehrju-gendführer hat uns auchständig zuWiederholungenaufgefordert. Der anschlie-ßende Test war wirklichnicht schwierig, wennmangut aufgepasst hat (oder dieLehrunterlage aufmerksamgelesen hat). Etwa die Hälfteder angetretenen Feuer-wehrjugendmitglieder hatdie volle Punktezahl ge-schafft und niemand istdurchgefallen!Im November ging es mit

den Knoten weiter: Da dasgenau so gut klappte, wie dieAusbildung davor, bekamenwir bei derWeihnachtsfeierim Dezember das Abzeichenvon unserem Feuerwehr-kommandanten überreicht!

2010 geht es weiter!Ach ja, im Frühling gibt es

noch eine Einheit „Zillenfah-ren“ für unsere Nachzügler,aber wir fahren sicher mit.Dann können wir zeigen,dass wir bereits selbstständigmit der Zille umgehenkönnen!

Brandaus: News48 Brandaus: Jugend

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49Brandaus: NewsBrandaus: Jugend

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13. Februar:

Schibewerb!Mach mit beim

Die Pisten auf dem Annaberg im Bezirk Lilienfeld

werden am Samstag, 13. Februar, beim 8. Landesschibewerb

von den Rennläufern der NÖ Feuerwehrjugend bevölkert sein.

Die jungen Schi-Asse werden einanderin zwei unterschiedlichen Bewerbenmessen: im alpinen Riesentorlauf undim Snowboard.Ein Antreten in beiden Bewerben istnicht möglich. Für Teilnehmer bzw.deren Erziehungsberechtigte undBegleitpersonen sei angemerkt, dassgemäß §26b des NÖ SportgesetzesMinderjährige bis zum vollendeten15. Lebensjahr beim Befahren vonSchipisten einen handelsüblichenWintersporthelm tragen müssen.

Der Schibewerb der NÖ FJ erfreut sichimmer größerer Beliebtheit. ImVorjahrhaben fast 400 junge Feuerwehrmit-glieder aus ganz Niederösterreich umMedaillen und Pokale gerungen. ImVordergrund steht immer der olympi-sche Gedanke – dabei sein ist alles. DieSiegerverkündung wird voraussichtlichum 16 Uhr über die Bühne gehen.

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Feuerschiffe — obzwar meist rotwegen der besseren Sichtbarkeit —haben nichts mit den Feuerlösch-booten zu tun – und schon gar nichtmit jenen kleinen, wendigen Booten,die auch „Brander“ genannt wurden.Letztere wurden bei den frühenSeescharmützeln entweder alsschwimmende Fackeln oder Brand-sätze an feindliche Segelschiffeherangeführt, oder – armiert mitKatapulten – sie schleudertenbrennbare Geschoße auf den Gegner(in der Antike als „griechischesFeuer“ bezeichnet, weil bei derSeeschlacht von Salamis erfolgreicheingesetzt).

Text: Günter Annerl

Fotos: pixelio.de / Helmut Brunken /Jürgen Frey / Jens Bredehorn

Die Feuerschiffe, über welche hier be-richtet wird, waren über Jahrhunderteals schwimmende Leuchttürme an sol-chen Stellen verankert, an denen es we-gen zu starker Strömung oder wegen derWassertiefenichtmöglichwar,einenfestenLeuchtturm zu bauen. Als solche warensie wie Leuchtbojen und LeuchttürmeKüstensignalstationen für die Seefahrt.

Diese Schiffe mit ihren auffallendenFarben und Formen des Schiffskörperswaren an einer festen Position auf Seeverankert, derweiße Schiffsname andenSeiten bezog sich meist auf den lokalenNamen der Untiefe. Mit Schirm- oderPilzankern wurden diese Schiffe fixiert,die Position laufend durch Peilungen,mit zwei in unmittelbarer Nähe liegen-den Tonnen – den so genannten „Wach-tonnen“ – kontrolliert. Dies war wichtig,weil sie als Fixmarkierung in den Seekar-ten verzeichnet waren.Der oftmals langweilige Hauptdienst

der Besatzung bestand aus der Wartungder Leuchtanlage und der Abgabe vonakustischen und visuellenWarnsignalenbei Sturm und Nebel, außerdem war dieAusschau nach möglichen Schiffsunfäl-len eineweitereVerpflichtung.NebenbeiwarenmeteorologischeBeobachtungen,Strömungsuntersuchungen, Messen derWellenhöheundKontrolle desMeerwas-sers nach Verschmutzungen zusätzlicheDienstverpflichtungen. Ebenso ornitho-logische Beobachtungen der Zugvögel:Bei weit vor der Küste liegenden Feuer-schiffen war die starke Lichtquelle An-ziehungspunkt für die Vogelschwärme,die gerne diese Stationen als vorüberge-hende Habitate akzeptierten.

Die Besatzung blieb meist zweiWochen an Bord, um sich dann zweiWochen an Land vomDienst zu erholen.

Geschichte der FeuerschiffeAls Urform der Feuerschiffe könnten

speziell konzipierte Formen der römi-schen Rudergaleeren gedient haben.Diese durch Rudersklaven bewegtenSchiffe trugen an einem Stummelmasteinen eisernen Korb, in dem nächtensFeuer brannte. Dies sollte in der Dunkel-heit Schiffe in den Hafen lotsen und Pi-raten abschrecken.Die Holländer entwickelten im 15.

Jahrhundert die „Lichtschiffe“, die vorden Hafeneinfahrten lagen und erstnach Rückkehr der letzten Fischerbooteeingezogen wurden. Eine sich täglichwiederholende Prozedur. 1683 soll imKattegatt (Meeresgebiet zwischen Jüt-land ,Dänemark, und der schwedischenWestküste) von Sonnenaufgang bis Son-nenuntergang ein Schiff mit Licht vorAnker gelegen haben, dies ist jedoch nurdurch karge Unterlagen überliefert.Das erste, nur für diesen Zweck kon-

struierte Schiff – die „Nore“, wurde 1731auf private Iniiative von Kapitän Ham-blin gebaut (1674 hatte die zuständigeBehörde dies als Idee eines Tollen abge-

Das Museumsfeuerschiff liegt im Emder Ratsdelft

Feuer und Licht auf SeeHistorisches:

Feuerschiffe

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50 Brandaus: Album

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Beleuchtungskörper des Feuerschiffes

lehnt) und in der Themsemündung ver-ankert. Fast einhundert Jahre langwarendie Briten Vorreiter, dann erst reüssiertediese Idee an der europäischen Küste.Die ersten Feuerschiffe segelten selbst

an ihren Ankerplatz, erst später wurdensiemit Dampfschleppern auf ihre Positi-on gezogen, damit verkümmerte ihreSegelausrüstung. Die ersten eigenenMaschinenanlagen dienten weniger derFortbewegung, als demGegenfahren beischwerer See und zur Entlastung derAnkerketten.Erst im20. Jahrhundertwur-den die Maschinenanlagen so dimensio-niert, dass die eigene Fortbewegung unddasVerharren auf Position gesichert war.Um die Mitte des 19. Jahrhunderts

wuchs die Zahl der Feuerschiffe so stark,dass Unterscheidungsmerkmale einge-führt werden mussten. Der Höhepunktwar mit rund 350 Schiffen in der Mittedes vergangenen Jahrhunderts erreicht.

Nächtliche Markierungen undkonstruktive DetailsVerschiedene Feuer- und Lampenva-

riationen wurden eingeführt. Lampe-kränze mit Festfeuer an einem odermehreren Masten, bei einmastigenSchiffen war die Lampenanordnungübereinander, bei den rahgetakelten so-gar in Dreiecksform, weißes Licht wegenhoher Sichtbarkeit war bevorzugt,grünes oder rotes eher selten (auch umVerwechslungen mit Positionslampenzu verhindern). Nach der Einführungder, umeinenMastenkreisendenSchein-werfer kam als Ergänzung das Blinkfeuerdazu, die Verfeinerungen der Optikschufen charakteristische Signalfeuer.Die Konstruktion der Rümpfe musste

die hohe Belastung der See, Stürme, Or-kane und Strömungen gerecht werden,vor allemwennderWindquerab anblies.Die ursprünglichen Feuerschiffe wa-

ren stabil gebaute Segler oder Lotsen-schiffe mit Holzrümpfen. Ab Mitte des19. Jahrhunderts baute man die ersten

Eisenschiffe, doch war das Vertrauen indie Metallurgie noch sehr verhalten, so-dassman sich für die Kompositbauweiseentschied. Eisenspanten wurden mitHolzbeplankung versehen und gegen1870entschiedensichdieSchwedenundFinnen, doch wieder Ganzmetallschiffezu bauen.Deutschland, bei der Herstellung

hochwertigen Stahls führend, baute1888 die „Weser III“ aus Stahl und dielange Verwendung mit mehreren Um-bauten bis 1977 bürgte für gediegeneQualität. Je nach Dünungs- und Strö-mungsverhältnissen wurden unter-schiedliche Rumpfformen konstruiert,für die lange ozeanische Dünung warendie runden Formen das Gegebene, fürdie steile und harteNordseewar die ova-le Lösung sinnvoller. In deutsch-schotti-scher Zusammenarbeit wurde 1901 dasersteunbemannteFeuerschiff, die„OtterRock“ (NamederStation) gebaut,welchejahrzehntelang in zahlreichenVariantennachgebaut wurde.

Gefährliches Leben an BordDer Dienst auf einem Feuerschiff war

nicht gerade ein beneidenswertes Da-sein. Die Tücken des Meeres – wenn dieAnkerkette riss und das Schiff auf denStrand oder eine Untiefe geworfen wur-de – aber auch Kollisionen mit anderenSchiffen machten der Besatzung zuschaffen. 1934wurde das berühmte Feu-erschiff „Nantucket“ vor der US-Küstevom Passagierschiff „Olympic“ imNebelgerammtundsankmit siebenMann.Da-mit hatte sich die „Olympic“ in dieSchicksale ihrer Schwesterschiffe „Tita-nic“ (deren Werdegang hinlänglich be-kannt ist) und „Gigantic“, nach Fertig-stellung in „Britannic“ umgetauft undam 21. 11. 1916 als Lazarettschiff im Ka-nal von Kia auf eine Seemine gelaufenund innerhalb einer Stunde gesunken,eingereiht. 1936 riss sich die „DauntRock“ im schweren Sturm vom Anker

und in einer 63-stündigen Rettungsope-ration konnten die acht Besatzungsmit-glieder geborgen werden, 1937 sank dasFeuerschiff „Bürgermeister O'Swald“ aufStationElbe Imit allen15Mann ineinemOrkan.Weltweit gingen rund 75 Feuerschiffe

verloren, hunderte Mann der Besatzun-gen verloren dabei ihr Leben.

Götterdämmerungund NeuzeitDer Unterhalt von Feuerschiffen war

teuer, abgesehen von denRisken an Leibund Leben. Schon 1890 hatte der Deut-sche JuliusPintscheinGasfeuer konstru-iert, das monatelang ohne menschlicheWartung auskam:Das unbemannte Feu-erschiff (UFS) wird von Land aus perFunk überwacht, ist vollgestopft mitElektronik, meldet automatisch die ge-fordertenDaten, bei Ausfall schaltet sichdie Reservebeleuchtung ein, beiWasser-einbruch laufen die Pumpen an.Das letzte bemannte Feuerschiff, die„Borkumriff“, wurde am 15. 7. 1988 vonseiner Position abgezogen, das weltweitletzte Feuerschiff, auf der belgischenStation „West-Hinder“, verließ diese am1. April 1994 für immer.Was tun mit diesen stabilen Pötten?

Viele wurden Museumsschiffe und lie-gen nun vertäut in sicheren Hafenbe-cken, einige wurde zu Restaurants um-funktioniert, andere zu Abenteuerschif-fen, mit denen man markante Küstenund Fjorde abfahren kann, einige wur-den zu Seglern zurückgebaut. So auchdie„Sonderburg“, welche auf der StationKiel diente und heute als Segler „Alexan-der von Humboldt“ (aus der Becks-Bier-werbung als das Schiff mit den grünenSegeln bekannt) Seetouristen zu Matro-sen ausbildet.Das nautisch-technische Denkmal „Feuerschiff Elbe 1“

Brandaus 1 · 2010

Brandaus: Album 51

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Brandaus: Wissen52

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Änderung der Dienstordnung

DISZIPLINARRECHT

Aufgrund des § 40 NÖ Feuerwehrgesetz, LGBl. 4400, treten gemäß Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 18. Dezember 2009 und der Genehmigung der NÖ Landesregierung vom 8. Jänner 2010 mit Wirkung vom 15. Jänner 2010 folgende Änderungen der Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehr in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dienstanweisung 1.3.2. des NÖ Landesfeuerwehrkommandanten vom 1.1.2002 außer Kraft. Anhang A ist auf alle Disziplinarverfahren anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängig und noch nicht rechtskräftig abgeschlossen waren.

§ 12 Ende der Mitgliedschaft

(4) Die Verfügung gemäß Abs. 3 erfolgt durch den Feuerwehrkommandanten nach Beratung im Feuerwehrkommando. Sie ist dem Feuerwehrmitglied schriftlich mitzuteilen. Der Betroffene hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen bei der Disziplinarkommission Beschwerde zu erheben. In diesem Falle ist ein Verfahren gemäß den Verfahrensbestimmungen des Anhanges A der Dienstordnung durchzuführen.

§ 24 Disziplinarverfahren

Die näheren Bestimmungen über die Disziplinarorgane, die Disziplinarstrafen und das Verfahren werden im Anhang A zur Dienstordnung geregelt.

ANHANG A: § 1 Disziplinarvergehen

(1) Verstößt ein Feuerwehrmitglied gegen Gesetze, Dienstvorschriften, Befehle oder schädigt es durch sein Verhalten im Dienst oder außerhalb des Dienstes die Interessen und das Ansehen des Feuerwehrwesens, kann wegen des Disziplinarvergehens gegen das Feuerwehrmitglied als Beschuldigtem ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.

(2) Hat ein Feuerwehrmitglied erstmalig eine Dienstpflichtverletzung begangen, die keine oder nur un-

bedeutende Folgen nach sich gezogen hat, ist das Mitglied zu belehren und notwendigenfalls zu er-mahnen.

§ 2 Disziplinarstrafen

(1) Disziplinarstrafen sind

1. der schriftliche Verweis, 2. die Sperre für Verleihung von Auszeichnungen (für einen bestimmten Zeitraum) 3. die Sperre von der Teilnahme an Leistungsbewerben (für einen bestimmten Zeitraum) 4. die Abberufung aus der Dienstverwendung, 5. die Aberkennung des Dienstgrades, 6. der Ausschluss aus der Feuerwehr.

(2) Wird auf Ausschluss aus der Feuerwehr erkannt, ist eine neuerliche Aufnahme in eine NÖ

Feuerwehr frühestens 5 Jahre nach Rechtskraft des Erkenntnisses möglich. Tritt ein Beschuldigter während eines Disziplinarverfahrens aus der Feuerwehr aus, ist eine neuerliche Aufnahme in eine NÖ Feuerwehr frühestens 5 Jahre nach dem Tag des Austritts möglich.

§ 3 Zusammentreffen von Disziplinarvergehen

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53Brandaus: Wissen

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(1) Hat ein Beschuldigter durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Disziplinarvergehen begangen und wird über diese Disziplinarvergehen gleichzeitig erkannt, so ist nur eine Strafe zu verhängen, die nach dem schwerstwiegenden Disziplinarvergehen zu bemessen ist. Die weiteren Disziplinarvergehen sind als Erschwerungsgründe zu werten.

(2) Sind an einem Disziplinarvergehen mehrere Mitglieder der Feuerwehr beteiligt, so ist das

Disziplinarverfahren für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen, sofern die getrennte Führung der Disziplinarverfahren nicht aus anderen Gründen geboten ist.

§ 4 Verjährung

(1) Die Verfolgung eines Feuerwehrmitgliedes wegen eines Disziplinarvergehens ist unzulässig, wenn innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis vom Vergehen und von der Person des Disziplinarbeschuldigten vom Feuerwehrkommandanten oder vom Disziplinaranwalt keine Verfolgungshandlung (Ladung, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Ersuchen um Ausforschung und dergleichen) vorgenommen wurde.

(2) Sind 3 Jahre seit der Beendigung des Disziplinarvergehens vergangen, dürfen Disziplinarvergehen

nicht mehr bestraft werden. (3) Falls gegen das Feuerwehrmitglied ein gerichtliches Strafverfahren oder ein

Verwaltungsstrafverfahren geführt wird, beginnen die Fristen gemäß Abs 1 und Abs 2 erst mit Rechtskraft der Verurteilung oder der Einstellung des gerichtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Verfahrens.

(4) Scheidet ein Feuerwehrmitglied während der Verjährungsfristen aus der Feuerwehr aus, so wird die

Verjährung solange gehemmt, bis ein Wiedereintritt in eine NÖ Feuerwehr erfolgt. § 5 Disziplinaranwalt

(1) Der Disziplinaranwalt hat alle ihm aufgrund einer Disziplinaranzeige nach Abtretung durch den zuständigen Feuerwehrkommandanten oder nach Weiterleitung durch die Disziplinarkommission zur Kenntnis gebrachten Verstöße gegen Feuerwehrvorschriften und gröbliche Verletzungen des Ansehens der Feuerwehr zu verfolgen und bei der Disziplinarkommission Anträge auf Bestrafung, Abmahnung des Feuerwehrmitgliedes oder Einstellung des Verfahrens zu stellen.

(2) Der Disziplinaranwalt und ein Stellvertreter werden vom Landesfeuerwehrkommandanten für die

Dauer der laufenden Funktionsperiode ernannt.

Der Disziplinaranwalt ist in seiner Tätigkeit an Weisungen des Landesfeuerwehrkommandanten gebunden, muss Mitglied einer NÖ Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr oder Betriebsfeuerwehr) und rechtskundig sein.

(3) Der Disziplinaranwalt hat das unbeschränkte Recht der Akteneinsicht in die Disziplinarakten und die

angeschlossenen Akten in jedem Stadium des Verfahrens. Er kann an den Beschuldigten, die Zeugen und an sonstige vernommene Personen Fragen stellen und an jedem Augenschein teilnehmen.

(4) Der Disziplinaranwalt hat seine Aufgaben so rasch wie möglich auszuführen. (5) Der zuständige Feuerwehrkommandant ist über die Einleitung, über die Einstellung und das

Ergebnis des Disziplinarverfahrens schriftlich zu informieren. § 6 Disziplinarkommission und Disziplinaroberkommission

(1) Disziplinarorgane erster Instanz sind: a) der Feuerwehrkommandant b) die Disziplinarkommission beim Landesfeuerwehrkommando

Disziplinarorgan zweiter Instanz ist: c) die Disziplinaroberkommission beim Landesfeuerwehrkommando.

(2) Der Feuerwehrkommandant ist zuständig für die Suspendierung und Erlassung eines

Disziplinarerkenntnisses (§§ 9, 12) gegen Feuerwehrmitglieder seiner Feuerwehr, ausgenommen

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Funktionäre dieser Feuerwehr, sowie Feuerwehrfunktionäre gemäß § 48 Abs 2 NÖ FG sowie Feuerwehrmitglieder, denen ein Dienstgrad vom Landesfeuerwehrkommandanten verliehen wurde.

Der Feuerwehrkommandant kann ein Disziplinarverfahren in jedem Stadium des Verfahrens an die Disziplinarkommission abtreten.

(3) Die Disziplinarkommission ist zuständig für die Suspendierung und Erlassung eines Disziplinarerkenntnisses gegen Feuerwehrmitglieder, für welche nicht der Feuerwehrkommandant zuständig ist und für Verfahren, die vom Feuerwehrkommandanten gemäß Abs 2 an den Disziplinaranwalt abgetreten wurden und in Fällen gemäß § 12 Abs 4 Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren.

Sie ist beim Landesfeuerwehrkommando eingerichtet und besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Mitgliedern. Die Disziplinarkommission wird vom Landesfeuerwehrkommandanten für die Dauer der laufenden Funktionsperiode ernannt.

(4) Die Disziplinarkommission entscheidet in Senaten. Ein Senat besteht aus dem Vorsitzenden oder

seinem Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern. Der Disziplinarkommission ist ein geeigneter Schriftführer beizustellen.

(5) Die Zusammensetzung des Senates für jedes einzelne Verfahren wird vom Vorsitzenden bestimmt. (6) Die Disziplinaroberkommission ist beim Landesfeuerkommando eingerichtet, sie besteht aus dem

Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Mitgliedern. Die Disziplinaroberkommission wird vom Landesfeuerkommandanten für die Dauer der laufenden Funktionsperiode ernannt.

(7) Die Disziplinaroberkommission entscheidet in Senaten. Ein Senat besteht aus dem Vorsitzenden

oder seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters den Ausschlag.

Der Disziplinaroberkommission ist ein geeigneter Schriftführer beizustellen. (8) Alle Mitglieder der Disziplinarkommission müssen Mitglieder einer NÖ Feuerwehr sein (Freiwillige

Feuerwehr oder Betriebsfeuerwehr). Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter müssen rechtskundige Personen sein.

(9) Die Mitglieder der Disziplinarkommission und der Disziplinaroberkommission sind in Ausübung ihres

Amtes an keine Weisungen gebunden. (10) Die Disziplinarkommission wird über Antrag des Disziplinaranwalts tätig und durch ihren

Vorsitzenden einberufen, die Disziplinaroberkommission wird über Berufung des Disziplinaranwalts oder des Beschuldigten tätig und von ihrem Vorsitzenden einberufen.

(11) Disziplinarkommission und Disziplinaroberkommission haben mit Stimmenmehrheit zu entscheiden.

Die Disziplinarstrafe des dauernden Ausschlusses kann nur einstimmig verhängt werden. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. Der Vorsitzende hat seine Stimme zuletzt abzugeben.

(12) Die Mitglieder der Disziplinarkommission, der Disziplinaroberkommission, der Disziplinaranwalt

sowie alle übrigen Funktionäre und Feuerwehrmitglieder sind verpflichtet, über die ihnen in Ausübung ihrer Funktion zur Kenntnis gelangenden Tatsachen eines Disziplinarverfahrens Stillschweigen zu bewahren, sofern nicht das Interesse der NÖ Feuerwehr an der Offenlegung dieser Tatsachen das private Interesse an Geheimhaltung überwiegt.

§ 7 Verteidiger

(1) Der Beschuldigte kann sich selbst verteidigen oder durch einen Rechtsanwalt, einen Verteidiger in Strafsachen oder ein Feuerwehrmitglied verteidigen lassen. Der Verteidiger hat seine Funktion durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Mitglieder der Feuerwehr, die dienstlich mit dem den Ge-genstand des Disziplinarverfahrens bildenden Tatbestand befasst waren, können nicht als Verteidi-ger fungieren.

(2) Der Verteidiger ist über alle ihm in dieser Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen zur

Verschwiegenheit verpflichtet.

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(3) Der Verteidiger und der Beschuldigte haben das Recht auf Akteneinsicht. Sie können die Ladung von Zeugen und Sachverständigen, sowie die Herbeischaffung sonstiger Beweismittel für die münd-liche Verhandlung beantragen.

§ 8 Zustellungen an den Beschuldigten

Zustellungen an den Beschuldigten haben zu eigenen Handen zu erfolgen. Hat der Beschuldigte einen Verteidiger namhaft gemacht, haben Zustellungen zu dessen Handen zu erfolgen.

§ 9 Einstellung des Disziplinarverfahrens vor Durchführung einer Verhandlung

(1) Der Vorsitzende der Disziplinarkommission hat nach Einlangen der Anträge des Disziplinaranwalts einen Senat zur Entscheidung darüber einzuberufen, ob ein Disziplinarverfahren durchzuführen ist.

(2) Das Disziplinarverfahren ist mit Bescheid einzustellen, wenn sich herausstellt, dass

1. der Beschuldigte das ihm angelastete Disziplinarvergehen nicht begangen hat oder 2. das ihm zur Last gelegte Vergehen nicht erwiesen werden kann oder 3. das ihm zur Last gelegte Vergehen kein Disziplinarvergehen darstellt oder 4. Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit oder die Verfolgung ausschließen, oder die

Voraussetzungen des Abs 3 gegeben sind. (3) Die Disziplinarkommission kann aufgrund einer internen Beratung von der Durchführung eines

Disziplinarverfahrens absehen, wenn

1. das Verschulden des Angezeigten gering ist, 2. bedeutende Folgen aus der Tat nicht entstanden sind und 3. anzunehmen ist, dass die Verhängung einer Disziplinarstrafe nicht erforderlich ist, um das

angezeigte Mitglied oder andere Feuerwehrmitglieder von der Begehung weiterer Disziplinarvergehen abzuhalten, oder wenn diese Zwecke bereits durch eine rechtskräftige gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verurteilung erreicht sind. Auf die Bestimmung des § 1 Abs. 2 wird verwiesen.

§ 10 Verhandlung

(1) In allen übrigen Fällen ist die mündliche Verhandlung anzuberaumen (Verhandlungsbeschluss) und zu dieser die Parteien sowie die in Betracht kommenden Zeugen und sonstigen Personen zu laden. Die mündliche Verhandlung ist so anzuberaumen, dass zwischen ihr und der Zustellung des Beschlusses ein Zeitraum von mind. 4 Wochen liegt. In der Ladung ist dem Beschuldigten das Vergehen, das ihm zur Last gelegt wird, kurz und deutlich zu bezeichnen und die Zusammensetzung der Disziplinarkommission bekannt zu geben. Schließlich ist der Beschuldigte in der Ladung aufzufordern, die seiner Verteidigung dienlichen Beweismittel mitzubringen oder so rechtzeitig bekannt zu geben, dass sie zur Verhandlung noch herbeigeschafft werden können.

Ist der Beschuldigte trotz ausgewiesener Ladung ohne triftigen Grund zur Verhandlung nicht er-schienen, kann der Vorsitzende anordnen, dass in Abwesenheit des Beschuldigten verhandelt wird. Wegen begründeter Verhinderung des Beschuldigten ist auf angemessene Zeit zu vertagen.

(2) Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich. Der Beschuldigte kann ein Feuerwehrmitglied als

Vertrauensperson beiziehen. Beratungen und Abstimmungen der Disziplinarkommission sind vertraulich.

(3) Den Gang der Verhandlung bestimmt der Vorsitzende. Die Parteien haben das Recht,

Beweisanträge zu stellen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende. Der Vorsitzende, die übrigen Mitglieder der Disziplinarkommission, der Disziplinaranwalt, der Beschuldigte sowie sein Verteidiger sind berechtigt, an jede zu vernehmende Person Fragen zu stellen.

(4) Nach Aufnahme der vom Vorsitzenden zugelassenen Beweise ist das Beweisverfahren zu schließen

und dem Disziplinaranwalt das Wort zu erteilen, sodann dem Beschuldigten und seinem Verteidiger.

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Brandaus 1 · 2010

(5) Danach zieht sich die Disziplinarkommission zur vertraulichen Beratung zurück. Unmittelbar nach dem Beschluss der Disziplinarkommission ist das Erkenntnis samt den wesentlichen Gründen mündlich zu verkünden und dem Beschuldigten Rechtsmittelbelehrung zu erteilen.

(6) Über den Gang der mündlichen Verhandlung und das verkündete Erkenntnis ist ein vom

Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterfertigendes Verhandlungsprotokoll aufzunehmen. Die Aufnahme auf Schallträger ist zulässig, wenn dagegen kein Einwand erhoben wird. Die Übertragung in Vollschrift hat spätestens binnen zwei Wochen zu erfolgen. Der Schallträger ist mindestens 1 Monat ab Übertragung aufzubewahren.

Einwendungen wegen Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Verhandlungsprotokolls sind binnen fünf Tagen ab Zustellung beim Vorsitzenden anzubringen. Wenn den Einwendungen nicht Rechnung getragen wird, sind diese dem Verhandlungsprotokoll als Nachtrag anzuschließen.

(7) Über die Beratungen der Disziplinarkommission ist ein Beratungsprotokoll aufzunehmen, das vom

Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterfertigen ist. § 11 Vertagung und Unterbrechung

(1) Der Vorsitzende ist berechtigt, bei Vorliegen besonderer Gründe, insbesondere um den Ausgang eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens abzuwarten oder bei Ausscheiden des Beschuldigten aus der Feuerwehr, das Disziplinarverfahren zu unterbrechen oder die mündliche Verhandlung zu vertagen.

Bei Wiederaufnahme einer vertagten Verhandlung hat der Vorsitzende deren wesentliche Ergebnisse nach dem Protokoll und den sonst zu berücksichtigenden Akten mündlich vorzutragen. Die Verhandlung ist jedoch zu wiederholen, wenn sich die Zusammensetzung der Disziplinarkom-mission geändert hat oder seit der Vertagung mehr als drei Monate verstrichen sind.

§ 12 Disziplinarerkenntnis

(1) Das Disziplinarerkenntnis hat auf Schuldspruch oder Einstellung des Verfahrens zu lauten. Im Falle des Schuldspruchs ist die Strafe festzusetzen.

(2) Das Disziplinarerkenntnis ist schriftlich auszufertigen und dem Beschuldigten und dem

Disziplinaranwalt zuzustellen. Es hat die Rechtsmittelbelehrung zu enthalten, dass innerhalb von 14 Tagen ab der Zustellung das Rechtsmittel der Berufung an die Disziplinaroberkommission erhoben werden kann.

(3) Bei Verhängung einer Disziplinarstrafe, die auf Abberufung aus der Dienstverwendung oder

Aberkennung des Dienstgrades lautet, sind Statuten und Organisationsvorschriften betroffener dritter Personen zu beachten (Österreichischer Bundesfeuerwehrverband). Gegebenenfalls ist im Erkenntnis nur festzustellen, dass ein disziplinäres Vergehen vorliegt und darüber die betroffene dritte Person zu verständigen.

§ 13 Berufung

(1) Gegen ein Erkenntnis des Feuerwehrkommandanten oder der Disziplinarkommission (§§ 1 Abs 2,9 Abs 3 und 12) ist das Rechtsmittel der Berufung möglich. Die Berufung gegen ein Erkenntnis des Feuerwehrkommandanten ist innerhalb von 14 Tagen ab der Zustellung des Disziplinarerkenntnisses an die Disziplinarkommission zu richten, gegen ein Erkenntnis der Disziplinarkommission ist die Berufung an die Disziplinaroberkommission zu richten. Wenn nur der Beschuldigte Berufung erhebt, darf die über die Berufung entscheidende Disziplinarkommission oder Disziplinaroberkommission das angefochtene Erkenntnis nicht zu Ungunsten des Beschuldigten abändern.

(2) Für das Verfahren vor der Disziplinaroberkommission gelten die Bestimmungen der §§ 10 – 12

sinngemäß, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Wenn die Berufung nicht zurückzuweisen ist oder bereits aus der Aktenlage ersichtlich ist, dass das angefochtene Erkenntnis aufzuheben ist, ist eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Hat gegen die Einstellung des Disziplinarverfahrens ohne vorherige mündliche Verhandlung, oder bei Absehen von der Durchführung eines Disziplinarverfahrens, der Disziplinaranwalt Berufung erhoben, kann die Disziplinaroberkommission den Bescheid ohne Durchführung einer mündlichen

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57Brandaus: Wissen

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Verhandlung beheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Disziplinarkommission zurückverweisen oder ihr die Einleitung eines Disziplinarverfahrens auftragen.

(3) Die Disziplinaroberkommission hat das Recht, Ergänzungen des Verfahrens anzuordnen, selbst

vorzunehmen oder die Verhandlung zu wiederholen. Sie kann von der Disziplinarkommission alle Bezug habenden Unterlagen einfordern.

(4) Die Berufung ist zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingebracht worden ist. § 14 Suspendierung

Nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens kann vom zuständigen Disziplinarorgan die Suspendierung verfügt werden, wenn der Verbleib des Beschuldigten in der Feuerwehr Feuerwehrinteressen zuwiderläuft, über ihn die Untersuchungshaft verhängt wurde oder sonstige schwerwiegende Gründe gegen einen Weiterverbleib vorliegen.

Gegen die Suspendierung ist kein Rechtsmittel zulässig.

Die Suspendierung ist unverzüglich aufzuheben, wenn die Umstände, die für die Suspendierung maßgebend gewesen sind, wegfallen.

Die Suspendierung endet spätestens mit dem Abschluss des Disziplinarverfahrens. § 15 Ausfertigung

(1) Alle Erkenntnisse der Disziplinarorgane, auch Einstellungen, das Absehen von der Durchführung eines Disziplinarverfahrens und die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung, sind schriftlich auszufertigen und dem Beschuldigten und dem Disziplinaranwalt zuzustellen.

(2) Eine weitere Ausfertigung dieser Erkenntnisse ist dem Feuerwehrkommandanten jener Feuerwehr

zuzustellen, deren Mitglied der Beschuldigte ist. (3) Der Vorsitzende der Disziplinarkommission hat nach Rechtskraft des Erkenntnisses den Vollzug der

Disziplinarstrafe zu veranlassen. § 16 Anwendung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991

Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist auf das Disziplinarverfahren das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) 1991 in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 8, 10, 12, 40 bis 42, 51 bis 53a, 55, 57, 63 Abs. 1, 64 Abs. 2, 66 Abs. 2, 67a bis 67g, 68 und 73 bis 80, und die §§ 3, 5, 6, 7 und 19 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) 1991 anzuwenden.

§ 17 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

Soweit in dieser Dienstordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen in gleicher Weise.

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Was hat Sie ursprünglich zum Eintrittin die Freiwillige Feuerwehr bewegt?Wie derVater, so der Sohn; dadurch –und natürlich durch den Beitrittmeiner Freunde zur Feuerwehrjugend –war derWeg eigentlich vorgegeben.

Was hat Ihr Mentor bei der Feuerwehrzu Ihnen gesagt, das Sie nie vergessenwerden?„Mit Speck fängt manMäuse“ war dieMotivationsansage unseres ehemaligenBezirksfeuerwehrkommandanten zuLeistungsbewerben und Ausbildungs-prüfungen.

Welche Eigenschaften schätzen Sie beieiner Führungskraft besonders?Mitarbeiter begeistern und delegierenzu können, eine offene Gesprächs-führung, denMut, Entscheidungenzu treffen, eine klare Zielsetzung undpersönliche Durchsetzungskraft.

Welche Fehler entschuldigen Sieam ehesten?Mich ärgert jeder Fehler, aber manmuss sie nutzen, um besser zu werden.Grundsätzlich ist jeder Fehler ent-schuldbar, der keine Schäden an Lebenoder Allgemeingut verursacht.

Was schätzen Sie bei Ihren Freundenam meisten?Zeit für belanglose Dinge im Lebenaufzubringen, den Eigennutz hintenanstellen und gemeinsam Lachen.

Ihr größter Fehler?Ungeduld und schwer „Nein“ sagen zukönnen.

Ihre Lieblingsbeschäftigung?Wunschdenken: Ohne Handy undInternet an einem Pool oder amMeerirgendwo in Griechenland.

Ihr einprägsamster Einsatzbei der Feuerwehr?Hochwasser 2006 an der March, beidem uns der Damm imwahrstenSinne desWortes, unter den Füßenweggebrochen ist.

Brandaus: Feuerwehr-FragebogenBrandaus: Feuerwehr-Fragebogen

BFREduard KammererLeiter des Referats 1 im ÖBFV,Abschnittsfeuerwehrkom-mandant Zistersdorf (NÖ)

Impressum

Was war ein erinnerungswürdigesKameradschaftserlebnis in Ihrem Leben?Die uneigennützige Hilfe vonMitgliedern meiner Feuerwehr imlandwirtschaftlichen Betrieb einesschwer verunglückten Kameraden überden Zeitraum vonmehreren Monaten.

Welche humanitären Leistungenbewundern Sie?Die Begleitung vonMenschen in derletzten Lebensphase und die ObsorgevonHospizhelfern, damit Alleinstehendekeinen einsamen Tod sterben müssen.

Ihr Motto?Was du nicht selbst bewältigen kannst,verlange von keinem anderem.

Ihre Lieblingsfernsehserie?Welt- und Sportnachrichten.

Ein Song, der wichtig in Ihrem Lebenwar?„Küss die Hand schöne Frau“, EAV.

Was bestellen Sie bei Feuerwehrfesten?Schnitzelbrot und ein Krügel Bier.

Welche Speise können Sie selbst kochen?Gegrilltes am offenen Feuer und in derPfanne.

Ihr Lieblingsgetränk?Weichselsaft mit Leitungswasser.

Ein Platz in NÖ, an dem Sie gerne sind?Zuhause imWeinviertel.

Wichtig!Bitte senden Sie Leserbriefe,

Beiträge und Fotos ausschließlich an

[email protected]

Medieninhaber, Herausgeber:NÖ LandesfeuerwehrverbandLangenlebarner Straße 108, A-3430 TullnTel. 0 22 72 / 90 05 - 131 70, Fax Dw 131 35

Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des NÖ LFV:Franz Resperger

Redaktion:Mathias SeyfertAngelika Zedka

Redaktionsteam:

Günter AnnerlRichard BergerBianca BleiHannes DraxlerChristoph GruberPhilipp GutledererLeander HankoPamela HniliczkaMario KrammelKarl LindnerHannes MedwenitschMax MörzingerGerda PokornyManfred SammerAlfred ScheuringerStefan SchneiderFlorian SicheritzNorbert StanglWolfgang ThürrJörg TomanMarkus TrobitsKarin WittmannHarald WolkersdorferReinhard Zeilinger

Beratung und Blattkonzeption:Dr. Martin Zimper

Verlag:Österreichischer AgrarverlagDruck- und Verlags GmbH Nfg. KGTel. 0043 (0) 1/981 77-0, Fax Dw 111E-Mail: [email protected]

Anzeigenkontakt, Marketing:Gerda Pokorny — DW 109

Layout:Gerda Pokorny — DW 109

Druck:Druckerei Ferdinand Berger & SöhneWiener Straße 80, 3580 Horn

Erscheinungsweise:Monatlich

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Jahresabo:

€ 25,– / Ausland € 34,–Das Abonnement ist nach Erhalt des 11. Heftesbinnen zwei Wochen schriftlich kündbar.

Für unverlangt eingesandte Beiträge wirdkeine Haftung übernommen. Der Nachdruckvon Artikeln ist nur nach Absprache mit derRedaktion mit Quellenangabe zulässig.

Titelbild: M. Seyfert

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58 Brandaus: Album

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Brandaus 1 · 2010

Brandaus: Album 59

Brandaus 10 · 2009

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USB-Stick: Wissens-Träger

Die Grundlage der Ausbildung unsererFeuerwehrmitglieder ist das Hand-buch für die Grundausbildung. DiesesHandbuch, welches sich in seinerUmsetzung schon viele tausende Malebewährt hat, ist nun auch online imInternet abrufbar, oder als „offline“-Version auf einem USB-Stick erhältlich.

Text und Foto: Wolfgang Fink

Die Ausbildung, welche anhand desHandbuchs für die Grundausbildung inden Feuerwehren durchgeführt werdensoll, stellt das Fundament des Gesamt-ausbildungssystems dar, auf welches inweiterer Folge bei unzähligen weiterenAusbildungenaufgebautwird.Darum istdieses Handbuch auch ein systemati-scherLeitfaden fürdenAusbilder. Esent-hält die grundlegenden Kenntnisse undFertigkeiten welche für eine erfolgreicheundmöglichst unfallfreie Durchführung

unserer Einsätze erforderlich ist.

Seitens der Verantwortlichen desÖBFV wurde dieses, mit Sicherheit einesder wertvollsten Ausbildungsmittel, nunauch elektronisch und für jedes Feuer-wehrmitglied frei zugänglich, zur Verfü-gung gestellt.

Einen Link zur Online Version desHandbuchs für die Grundausbildungfindetman auf derHomepage desÖster-reichischen Bundesfeuerwehrverban-des (www.bundesfeuerwehrverband.atoder unter www.noelfv.at → „Fachbe-reichAusbildung“→ Infobox„weitere In-

Handbuch für Grundausbildungonline und auf USB-Stick

formationen“) bzw. ist der USB-Stick(1GB) mit der „Offline“-Version desHandbuches für die Grundausbildungim NÖ Landesfeuerwehrkommando beiGerda Wagner (Tel.: 02272/9005 DW13154,E-Mail: [email protected])um€10,00 / Stk. erhältlich.

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