130228 Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen ... · 3. Fachtagung 14. -15.03.2013...

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Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 Klaus Kargoll 3. Fachtagung "Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen" 14./15.03.2013

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  • Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110

    Klaus Kargoll3. Fachtagung "Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    14./15.03.2013

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    Regelungen - Begriffe

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    Anlagenbetreiber

    Arbeitsverantwortlicher

    Anlagenverantwortlicher

    Verantwortliche Elektrofachkraft

    Unternehmer

    Arbeitgeber

    Betreiber

    Klaus Kargoll

    BGV A3

    DIN VDE 0105-100

    DIN VDE 1000-10

    BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift

    ArbSchG Arbeitsschutzgesetz

    BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

    ... für elektrische Anlagen...:

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    Arbeitgeber- / Unternehmerverantwortung

    Quellen: BGV A1 / ArbSchG / BetrSichV

    Arbeitgeber müssen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten sorgen und sind verantwortlich für die Erfüllung der folgenden Pflichten:

    � Erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen treffen

    � Für die geeignete Organisation sorgen

    � Gefährdungsbeurteilung vornehmen

    � Betroffene über Gefährdungen unterweisen

    Sie können zuverlässige und fachkundige Personen beauftragen, Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Dabei müssen sie die Befähigung der Personen berücksichtigen

    � ….

    3Klaus Kargoll

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    Anlagenbetreiber müssen für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen sorgen und sind u. a. verantwortlich für die Erfüllung der folgenden Pflichten:

    � Schädliche Rückwirkungen der Anlagen auf andere Einrichtungen und die Umgebung verhindern

    � Nachteilige Einwirkungen von außen auf die Anlagen vermeiden

    � Anlagen und Betriebsmittel im sicheren Zustand erhalten

    � Inspektions-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten veranlassen

    � Mit Betreibern verbundener Anlagen abgestimmt arbeiten

    4Klaus Kargoll

    Betreiberverantwortung Quellen: u. a. BetrSichV / DIN VDE 0105-100 und Erläuterungen Bd. 13

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    DIN VDE 0105-100 / EN 50110 Betrieb von elektrischen Anlagen

    aus Abschnitt 4.3 – Organisation:

    � Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenbetreibers stehen......

    � Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen......

    � Für jede Arbeit muss ein Arbeitsverantwortlicher festgelegt werden.

    � Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche müssen Schaltungen ..und den Arbeitsplan…miteinander vereinbaren…

    � Die Vorbereitung komplexer Arbeiten muss schriftlich erfolgen� .....

    5Klaus Kargoll

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    Überschaubare Arbeiten

    DIN VDE 0105-100 ( aus Abschnitt 4.3)

    Eine Elektrofachkraft kann festlegen, wie die Arbeit durchzuführen ist, damit die Sicherheit gewährleistet ist:

    a) in übersichtlichen Anlagen oder Anlagenteilen unter eindeutigen oder übersichtlichen Begleitumständen

    und

    b) wo überschaubare Arbeiten stattfinden oder

    c) bei Instandhaltungsarbeiten, die entsprechend vereinbarter Abläufe durchgeführt werden.

    6Klaus Kargoll

    Besondere Vorgaben für Hochspannungsanlagen und für das Arbeiten unter Spannung beachten!

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    Klaus Kargoll

    Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten)

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    AnlagenbetreiberAnlagenbetreiber

    NetzbetreiberNetzbetreiber

    Hersteller/ReparaturbetriebHersteller/

    Reparaturbetrieb

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    Klaus Kargoll

    Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten)

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    AnlagenbetreiberAnlagenbetreiber

    Definition aus DIN VDE 0105-100:� Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt

    aus den Leitlinien des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik):

    � Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen (vgl. VGH Bad. Württ. DVBl. 1988, 542; VG Gießen BVwZ 1991, 914)

    � Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. ….

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    Klaus Kargoll

    Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten)

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    AnlagenbetreiberAnlagenbetreiber

    NetzbetreiberNetzbetreiber

    Hersteller/ReparaturbetriebHersteller/

    Reparaturbetrieb

    AnlagenverantwortlicherAnlagenverantwortlicher

    ArbeitsverantwortlicherArbeitsverantwortlicher

    ArbeitskräfteArbeitskräfte

    ArbeitgeberArbeitgeberWeisu

    ng

    intern

    ArbeitsverantwortlicherArbeitsverantwortlicher

    ArbeitskräfteArbeitskräfte

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    Erteilung der Freischaltgenehmigung oder Freischaltung, ggf. Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen durch die Netzführung

    Erteilung der VE, FWV gemäß der „Richtlinie - Netzführung im Übertragungs- und Verteilungsnetz“

    Entgegennahme der FWV oder VEAnlagenver-antwortlicher

    Netz-führung

    VE FWV Verfügungserlaubnis (VE) oder

    Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV)

    Beispiel

    Klaus Kargoll

    Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes(Quelle: RWE Deutschland AG)

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    Durchführungserlaubnis

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    Arbeitsver-antwortlicher

    Arbeits-kräfte Beginn der Arbeiten

    Anlagenver-antwortlicher

    DE

    FzA Freigabe zur Arbeit

    Entgegennahme der DE

    Kontrolle, ggf. Durchführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle

    Einweisung der Arbeitskräfte an der Arbeitsstelle und Freigabe zur Arbeit

    Veranlassung, Ausführung oder Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen(5 Sicherheitsregeln) an der Arbeitsstelle / Station

    Einweisung des Arbeitsverantwortlichen an der Arbeitsstelle über die durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen. Erteilung der Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen

    Beispiel

    Klaus Kargoll

    Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes(Quelle: RWE Deutschland AG)

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    Anlagenbetreiber sind (ständig) verantwortlich für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage

    Arbeitgeber bzw. Unternehmer sind (ständig) verantwortlich für die Sicherheit der Mitarbeiter und sorgen für

    � die geeignete Organisation

    � die Unterweisung aller Betroffenen

    � die Benennung der Verantwortlichen wenn diese ausreichend qualifiziert sind

    Wenn an einer elektrischen Anlage gearbeitet wird

    � trägt ein Anlagenverantwortlicher die Verantwortung

    � ist ein (oder sind mehrere) Arbeitsverantwortliche (r) benannt

    � wurden komplexe Arbeiten schriftlich vorbereitet

    12Klaus Kargoll

    Zusammenfassung

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    13Klaus Kargoll

    Das Buch zur DIN VDE 0105-100

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    14Klaus Kargoll

    Dipl. – Ing. Klaus Kargoll

    Tel. 02307 – 3 10 80

    mobil 01578 – 94 94 363

    E-Mail [email protected]

    Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

    gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110

  • Klaus Kargoll 15

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    B 12.1 zu § 12 (der BetrSichV) „Betreiber“

    Frage:Wer ist als Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage anzusehen.

    Antwort:Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen (vgl. VGH Bad. Württ. DVBl. 1988, 542; VG Gießen BVwZ 1991, 914).

    Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. ….

    Maßgeblich hierbei ist die privatrechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen dem Eigentümer der Betriebsanlagen und dem Nutzer. Ein Verpächter bleibt Betreiber, wenn er allein über die sicherheitstechnischen Vorkehrungen entscheidet.

    16Klaus Kargoll

    Betreiberaus den Leitlinien des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    DIN VDE 0105-100 / EN 50110

    Betrieb von elektrischen Anlagen

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    aus Abschnitt 1: Anwendungsbereich

    Diese Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.

    ....

    ....

    Diese Norm gilt nicht beim Benutzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die den einschlägigen Normen entsprechen und die konstruiert und installiert wurden für den Gebrauch durch Laien.

    Klaus Kargoll

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    18Klaus Kargoll

    1. Beispiel Mietwohnung

    Reparaturarbeiten Wohnungsverteiler

    ElektrofachkraftElektrofachkraft

    MieterMieter

  • 3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"

    19Klaus Kargoll

    ElektrofachkraftElektrofachkraft

    ArbeitsverantwortlicherArbeitsverantwortlicher

    AnlagenverantwortlicherAnlagenverantwortlicher

    Betreiber(allg. verantwortlich für den sicheren Betrieb)

    Betreiber(allg. verantwortlich für den sicheren Betrieb)

    Vermieter EigentümerVermieter Eigentümer

    1. Beispiel Mietwohnung

    Reparaturarbeiten Wohnungsverteiler – Verantwortliche -

    MieterMieter Benutzer(trägt hier als Laie keine Verantwortung)

    Benutzer(trägt hier als Laie keine Verantwortung)