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Investitionszuschuss Wagniskapital
RA Peter Siedlatzek
25. Juli 2013
Zur Person – Peter Siedlatzek
� Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist, Unternehmer
� Werdegang: Universität (Bayreuth), Haarmann Hemmelrath (Düsseldorf), Clifford
Chance (Frankfurt), WSS Redpoint (Köln)
� Expertise:
− Beratung von Investoren und Unternehmen zu Fragen der Unternehmens-
finanzierung (insb. Venture Capital, Crowdfunding, öffentliche Angebote) finanzierung (insb. Venture Capital, Crowdfunding, öffentliche Angebote)
− Beratung bei Unternehmenstransaktionen (Kauf, Verkauf, Umwandlung)
− Begleitung innovativer Geschäftsmodelle / Wachstumsunternehmen bei Gründung,
Geschäftsaufbau und Wachstum
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Agenda
� Grundlage und Gegenstand des Investitionszuschusses
� Geförderte Branchen
� Anforderungen an Unternehmen, Investor und Beteiligung (Überblick)
� Bewilligungsverfahren (Überblick)
� Nachweis- und Informationspflichten
� Stimmen / Bewertung / Fazit
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
� Stimmen / Bewertung / Fazit
� Offene Fragen
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Grundlage und Gegenstand des Investitionszuschusses
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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Grundlage und Gegenstand des Zuschusses
� Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur
Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative
Unternehmen v. 24.4.2013
� Ziel: Verbesserung der Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen
� Ansatz: Anreiz für Investoren, privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen
� Mittel: Erstattung von 20% des investierten Kapitals (max. p.a. und Investor T€ 50)
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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� Mittel: Erstattung von 20% des investierten Kapitals (max. p.a. und Investor T€ 50)
� Zentrale Voraussetzung: „Mindesthaltedauer“ der Beteiligung von 3 Jahren
� Zeitraum: Mai 2013 – Dezember 2016
� Umfang: € 150 Mio.
� Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bemessung des Zuschusses
� Zuschuss: 20 % des „Kaufpreises“ der Anteile
� Bemessungsgrundlage: Nominalwert und gezahltes „Agio“ (maßgeblich Gesellschafts-
bzw. Beteiligungsvertrag)
� Begrenzungen der Höhe nach:
− Pro Investor und Kalenderjahr max. Anteilskäufe bis T€ 250
− Pro Unternehmen und Kalenderjahr max. Anteilskäufe bis € 1 Mio.
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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− Pro Unternehmen und Kalenderjahr max. Anteilskäufe bis € 1 Mio.
� Wird Obergrenze pro Investor überschritten, wird max. Fördersumme T€ 50 bewilligt
Geförderte Branchen
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
28 Maschinenbau 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
30 Sonstiger Fahrzeugbau (ohne 30.1 „Schiff- und Bootsbau“)
33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
58 Verlagswesen 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und
Geförderte Branchen (abschließender Katalog)
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
60 Rundfunkveranstalter 61 Telekommunikation
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
63 Informationsdienstleistungen
71 Architektur-/ Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
72 Forschung und Entwicklung
73 Werbung und Marktforschung 74 Sonstige freiberufl iche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
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Anforderungen an Unternehmen, Investor und Beteiligung
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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Anforderungen an Unternehmen (I II)
� Bei Antragstellung (kumulativ):
− Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, …)
− Nicht älter als zehn Jahre
− Kleines Unternehmen d.h. < 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und Umsatz bzw.
Bilanzsumme nicht mehr als € 10. Mio.
− Kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Unternehmen, die jünger als drei Jahre
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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− Kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Unternehmen, die jünger als drei Jahre
sind, grds. keine „Unternehmen in Schwierigkeiten“; Ausnahme: bestehende
Insolvenzantragspflicht)
− Keine Börsennotierung oder diesbezügliche Vorbereitungshandlungen (einschl.
geplante Übernahme durch börsennotiertes Unternehmen)
Anforderungen an Unternehmen (I II)
� Zwischen Antragstellung und Ende der Mindesthalteda uer (kumulativ) :
− Hauptsitz in EU und mindestens eine im Handelsregister eingetragene
Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
− Fortlaufende wirtschaftliche (mit Gewinnerzielungsabsicht) Aktivität, hauptsächlich
(mehr als 75 %) in innovativer Branche (siehe Katalog) Aktivität muss spätestens
ein Jahr nach Investition aufgenommen werden
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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ein Jahr nach Investition aufgenommen werden
− Unternehmen muss unabhängig sein, d.h. darf nicht von einem anderen
Unternehmen beherrscht sein
− Mittel müssen spätestens zwei Jahre nach Investition für Geschäftstätigkeit in
innovativer Branche eingesetzt worden sein (keine Verlustdeckung
vorausgegangener Jahre)
Anforderungen an Investor (I II)
� Bei Antragstellung (kumulativ):
− Volljährige, natürliche Person mit Hauptwohnsitz in EU; Investor darf Anteile über
Ein-Mann-GmbH (oder EU Äquivalent) mit Sitz in EU und Geschäftszweck
beschränkt auf Eingehen und Halten von Beteiligungen halten
− Erwerb von Gesellschaftsanteilen auf eigene Rechnung und von eigenem Geld
(nicht durch Kredite finanziert)
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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(nicht durch Kredite finanziert)
− Anteilserwerb wirtschaftlich motiviert und erfolgt auf Basis eines Businessplans
− Investor verfolgt realistische Ausstiegsstrategie aus der Beteiligung
− Erstmalige Beteiligung am Unternehmen (keine Aufstockung bestehender Anteile)
Anforderungen an Investor (I II)
� Wenn folgende Voraussetzungen im Zeitraum von zwei Jahren vor Antragstellung
und während der Mindesthaltedauer nicht vorlagen:
− Verbundenheit zwischen Investor und Unternehmen. Verbundenheit liegt z.B. vor
bei:
• Beteiligung > 25% Kapital/Stimmrechte direkt oder indirekt über nahe
Angehörige (gleiches gilt für Liquidation Preference > 25%)
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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Angehörige (gleiches gilt für Liquidation Preference > 25%)
• entgeltliches Anstellungs- bzw. Geschäftsführungsverhältnis
• Zahlungen für Büro-, Management- und Beratungsdienstleistungen, die 50% der
Beteiligungssumme oder T€ 10 pro Jahr übersteigen
− Vereinbarung, die Dritten verpflichtet, dem Investor die Anteile zu einem späteren
Zeitpunkt abzukaufen
Anforderungen an Beteiligung
� Voraussetzungen hinsichtlich der erworbenen Anteile (Beteiligung):
− Gewöhnliche (gewinnabhängige Vergütung) und voll Risiko tragende Anteile
− Von der Gesellschaft neu ausgegeben (keine Übernahme bestehender Anteile)
− Zuführung von zusätzlichen finanziellen Mitteln (keine Ablösung von Krediten; keine
Umwandlung von Nachrangdarlehen in Eigenkapital)
− „Kaufpreis“ der Anteile mindestens T€ 10 (bei Meilensteinen: jede Zahlung
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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− „Kaufpreis“ der Anteile mindestens T€ 10 (bei Meilensteinen: jede Zahlung
mindestens T€ 10)
− Investor muss erworbene Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach
Unterzeichnung des „Gesellschaftsvertrages“ halten
Laut Richtlinie unschädlich: Marktübliche Anti-Dilu tion Regeln und Liquidationspräferenzen, wenn für alle externen Inv estoren einer Finanzierungsrunde gleich ausgestaltet und kein Inv estor besser gestellt.
Bewilligungsverfahren
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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Bewilligungsverfahren (I II III)
Regelverfahren : Beteiligung an bestehendem Unternehmen
� Schritt 1: Antrag des Unternehmens beim BAFA
Feststellungsbescheid über Förderfähigkeit (Gültigkeit: 6 Monate)
� Schritt 2: Antrag des Investors auf Bewilligung des Zuschusses
Bewilligungsbescheid (Gültigkeit: 3 Monate bzw. 15 Monate bei Meilensteinen)
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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� Schritt 3: Beteiligung; Zahlung der Investitionssumme
� Schritt 4: Antrag des Investors auf Auszahlung des Zuschusses unter Nachweis der
Beteiligung (alle Unterlagen müssen innerhalb der im Bescheid genannten 3-Monats-
Frist eingehen, ansonsten verfällt Förderanspruch)
� Schritt 5: Zahlung durch BAFA an Investor
Bewilligungsverfahren (I II III)
Ausnahmefall : Beteiligung des Investors an der Gründung
� Schritt 1: Antragstellung durch Investor
� Schritt 2: Gründung des Unternehmens und Eintragung in das Handelsregister
� Schritt 3: Antragstellung durch das Unternehmen (spätestens 3 Monate nach
Antragstellung durch Investor – Ausschlussfrist)
� Schritte 4 u. 5: s. Regelverfahren
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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� Schritte 4 u. 5: s. Regelverfahren
Es ist ausgeschlossen, dass alle Mitgründer eines U nternehmens eine Zuwendung beantragen können. Mindestens einer der Mitgründer muss die Gründung ohne Beantragung eines Investitionszuschusses vollziehen .
Bewilligungsverfahren (I II III)
Weitere wesentliche Eckpunkte
� Beteiligung darf nicht vor Antragstellung beim BAFA erfolgen
� Beteiligung darf eingegangen werden, wenn Investor Antrag gestellt hat; Bescheid
muss noch nicht vorliegen (aber: Risiko einer Nichtbewilligung)
� Beteiligung muss innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung eingegangen und
(i.R.d. Auszahlungsantrags) nachgewiesen worden sein
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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(i.R.d. Auszahlungsantrags) nachgewiesen worden sein
� Nach Ablauf der Dreimonatsfrist verliert Bewilligungsbescheid automatisch seine
Gültigkeit (auflösende Bedingung); Gewährung der Zuwendung nach Ablauf i.d.R nicht
mehr möglich (bei neuem Antrag läge Beteiligung vor Antragstellung vor)
� Mit Antragstellung Abgabe einer Versicherung über subventionserhebliche Tatsachen
i.S.d. § 2 des Subventionsgesetzes; Strafbarkeit insb. bei vorsätzlichen oder
leichtfertigen Falschangaben / unvollständigen Angaben (§ 264 StGB)
Nachweis- und Informationspflichten
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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Gemeinsame Nachweis- und Informationspflichten von Investor und Unternehmen� Teilnahme an Evaluationen des IVZ und Bereitstellung „notwendiger“ Daten
� Verpflichtung, dem BAFA alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder
Einsicht in alle Unterlagen zu gewähren, die die Einhaltung der
Zuwendungsvoraussetzungen belegen (z. B. Jahresabschluss, Gewinn- und
Verlustrechnung, Personalkosten u. ä.)
� BAFA ist berechtigt, bis zu fünf Jahre nach Ende der Mindesthaltedauer alle
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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� BAFA ist berechtigt, bis zu fünf Jahre nach Ende der Mindesthaltedauer alle
notwendigen Unterlagen anzufordern / einzusehen
� BAFA kann weitere Nachweisunterlagen – auch solche, die nicht in der Richtlinie
genannt sind – sowohl vom Unternehmen als auch vom Investor anfordern
� Umfassendes Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes (§§ 91, 100 BHO)
Zusätzliche Nachweis- und Informationspflichten von Unternehmen� Unternehmen muss jährlich nachweisen, dass Fördervoraussetzungen fortbestehen
(Zwischennachweis); daneben Mitteilungspflicht wenn:
− Hauptsitz außerhalb EU oder keine im Handelsregister eingetragene
Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
− Unternehmen nicht mehr fortlaufend, hauptsächlich in einer innovativen Branche
oder nicht mehr wirtschaftlich - mit Gewinnerzielungsabsicht - aktiv
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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oder nicht mehr wirtschaftlich - mit Gewinnerzielungsabsicht - aktiv
− Unternehmen von einem anderen Unternehmen beherrscht
− Anteile mit das Risiko des Investors mindernden Nebenabreden verbunden
� Aufbewahrungsfrist für Belege im Zusammenhang mit geförderter Investition: fünf
Jahre nach Ablauf Mindesthaltedauer
Zusätzliche Nachweis- und Informationspflichten von Investor� Während der Mindesthaltedauer: Anzeige von Änderungen beim Investment oder beim
Unternehmen, die für Bewilligung maßgebend waren (Verkauf der Anteile, Eintritt von
Verbundenheit, Wechsel der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens); daneben:
Investor hat jährlich durch geeignete Unterlagen Erklärung des Geschäftsführers des
Unternehmens, nachzuweisen, dass er Anteile gemäß dem vorgelegten
Gesellschaftsvertrag weiterhin inne hat
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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Gesellschaftsvertrag weiterhin inne hat
� Anzeige, wenn Investor nach Antragstellung Zuwendungen für denselben Zweck bei
anderen öffentlichen Stellen beantragt oder erhält
� Beantragung / Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Vermögen des Investors oder
des Unternehmens
� Wegfall oder Änderung der für die Bewilligung der Zuwendung beim Investor oder
beim Unternehmen maßgebliche Umstände
Stimmen / Bewertung / Fazit
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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Stimmen
� BAND / VC-Magazin unter Berufung auf das BAFA: − In den ersten zwei Wochen 143 Anträge von Unternehmen gestellt / im ersten Monat
257 Anträge von Unternehmen− Im ersten Monat 84 Anträge von Investoren− Im ersten Monat insgesamt 85 Anträge positiv beschieden
� Startup: Honestly (www.honestly.de) - Kundenfeedback per Smartphone“Zusage für den Zuschuss war für unseren Investor genau das richtige Signal sich schnell für einen sechsstelligen Betrag zu entscheiden“
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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schnell für einen sechsstelligen Betrag zu entscheiden“
� Deutsche Bank Research − Instrument riskiert erhebliche Streuverluste und Mitnahmeeffekte− Es ist wichtiger, die Startup-Förderung vom Ende her zu denken: Was muss sich
ändern, damit innovative Startups sich leichter am Markt durchsetzen? […]. Wie können erfolgreiche IPOs vorbereitet werden?
− Maßnahmenbündel erforderlich: Zuwanderung, Bildung, Bürokratieabbau, Wettbewerbspolitik, aber auch die gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber Gründern
Stimmen
� Ausschluss von Preferred Shares und Convertible Bonds bei der Förderung geht an Marktpraxis vorbei
� Beschränkung auf alleine investierende Business Angel nicht nachvollziehbar
� Auswahl und Bezeichnung innovativer Branchen ist willkürlich
� Mittelbeschaffung in der Seed-Phase auf Grund der gesunkenen Gründungskosten
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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� Mittelbeschaffung in der Seed-Phase auf Grund der gesunkenen Gründungskosten nicht das eigentliche Problem; Anreize für die A-Runden gefordert
Eigene BewertungPositive Faktoren / Chancen Negative Faktoren / Risi ken
Großteil von typischen Business Angel Transaktionen durch Programm abgedeckt
Sofortiger monetärer Zuschuss anstatt steuerlicher Vergünstigung
Reduktion der Ausfallsumme bei
Nichtgewährung, wenn z.B. ein Gründer über Kapitalgesellschaft am Unternehmen mehr als 50% hält
Risiko der Rückzahlung bei:- Wegfall der Innovation durch
Änderung der Strategie- Änderungen im Gesellschafterkreis
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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klassischem Scheitern des Investments durch Insolvenz / insolvenzbedingte Liquidation
(Wegfall der Unabhängigkeit, Mitverkaufspflicht)
- Eintritt von Verbundenheit mit Investor
Umfassendes Einsichts- und Prüfungsrecht des BAFA und des BRH bei Unternehmen und Investor
Beratungs- und „Inkubator“-Beziehungen zu prüfen (finanzielle Verbundenheit)
Fazit
� Zuschuss in einer Vielzahl von Konstellationen sinnvoll, wenn Bürde der Subvention,
d.h. Informationspflichten und Einsichtsrechte von Behörden, in Kauf genommen wird
� Zustimmungsrechte des Investors bei Maßnahmen, die zum Wegfall der Förderung
führen, sollten im Vertragswerk geregelt sein (Nachteil: kann einfache
Beteiligungsstruktur verkomplizieren)
� Möglichkeit der Rückforderung wegen Wegfalls der Fördervoraussetzungen sollte
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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� Möglichkeit der Rückforderung wegen Wegfalls der Fördervoraussetzungen sollte
einkalkuliert werden (Handhabe der zur Rückforderung führenden Tatbestände durch
BAFA noch abzuwarten; bislang sehr formalistischer Ansatz da die Behörde das
Marktumfeld nicht kennt); bei Rückforderung ist der Betrag mit 5% p.a. über
Basiszinssatz zu verzinsen.
Offene Frage
� Steuerliche Behandlung des Zuschusses noch unklar
− Zuschüsse grundsätzlich entweder sofort zu besteuern oder über Reduktion der
Anschaffungskosten bei Verkauf zu berücksichtigen (EStR R 6.5)
− Unterschiedliche Behandlung bei Business Angel als natürliche Person bzw.
Investition über GmbH?
− Wohl im Gespräch: Steuerfreistellung des Zuschusses (tatsächliche Umsetzung aber
Grundlage/Gegenstand Branchen Anforderungen Verfahren Pflichten Stimmen / Bewertung / Fazit Fragen
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− Wohl im Gespräch: Steuerfreistellung des Zuschusses (tatsächliche Umsetzung aber
völlig unklar)
Vielen Dank!
KontaktKontakt
per E-Mail: [email protected]
via LinkedIn oder XING: Peter Siedlatzek
Twitter: petersiedlatzek
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