14.11.25 VL Vergaberecht Kehrberg

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Einführung ins Vergaberecht, Dr. Kehrberg, Tu Berlin

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Vorlesung Technische Universität Berlin - Baurecht und Bauökonomie -

„Bauvergaberecht“

Dozent: Dr. Jan Kehrberg, Rechtsanwalt

26.05.2015

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Inhaltsübersicht •  Einführung ins Vergaberecht

•  Vorbereitung des Vergabeverfahrens •  Ausschreibungspflicht

•  Eignungsvoraussetzungen/Zuschlagskriterien

•  Vertragsarten

•  Leistungsbeschreibung

•  Produktneutralität

•  Vergabe nach Losen

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Inhaltsübersicht •  Verfahren bis zur Angebotsfrist

•  Wertung

•  Aufhebung des Vergabeverfahrens

•  Zuschlagserteilung

•  Vertragsabwicklung

•  Ausblick

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Einführung ins Vergaberecht

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Einführung ins Vergaberecht Vergaberecht

Ø  öffentlicher Auftraggeber Ø  Unternehmen Ø  Entgeltlicher Vertrag über Bau-, Liefer-,

Dienstleistung

Ø  Beschaffung der öffentlichen Hand •  ursprünglich Haushaltsrecht •  heute zusätzlich EU-Richtlinienrecht

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Einführung ins Vergaberecht Grundsätze

Ø Wettbewerb Ø  Transparenz Ø  Gleichbehandlung Ø wirtschaftliche Beschaffung

§ 97 Abs. 1 GWB § 2 (EG) VOB/A

Ø  Herleitung gesamten Vergabeverfahrensrechts

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Ausschreibungspflicht

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Ausschreibungspflicht

Ø Welche Leistung?

Ø  EU-weite Vergabe?

Ø  Verfahrensart?

Ø  Ausnahmetatbestände

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Welche Leistung?

Ø  Bauleistung: VOB/A

Ø  Dienstleistung: VOL/A, VOF

Ø  Lieferleistung: VOL/A

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens EU-weite Vergabe?

Schwellenwert für Bauleistungen = Auftragswert, ab dem EU-weit zu vergeben ist

inkl. aller Optionen, Lose usw.

Ø  seit 2014: 5.186.000 € [freiberufliche Leistungen 207.000 €]

Ø  Anpassung alle 2 Jahre

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens EU-weite Vergabe? •  Schwellenwert erreicht oder überschritten

Ø  GWB – VgV – EG VOB/A

•  Schwellenwert unterschritten

Ø  VOB/A

Ø  zweigeteilt Unterschied: Rechtsschutz

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Aufbau (EG) VOB/A •  3 Abschnitte

•  §§ 1 f. Anwendungsbereich, Grundsätze

•  § 3 Verfahrensarten

•  §§ 4 ff. Vergabeunterlagen

•  §§ 14 ff. Ende Angebotsfrist

•  §§ 17 ff. Verfahrensabschluss

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens

Nichtoffenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung

Verhandlungsverfahren Freihändige Vergabe

Verfahrensarten

Offenes Verfahren Öffentliche Ausschreibung

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Offenes Verfahren/öffentliche Ausschreibung

•  Regelverfahren •  Unternehmen geben Ø  Unterlagen zur Eignung und Ø  Angebot für Leistung

in einem Schritt ab

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens nichtoffenes Verfahren/ beschränkte Ausschreibung •  enge Anwendungsvoraussetzungen Ø  1. Schritt: Eignungsprüfung

Teilnahmewettbewerb oder Auswahl AG Ø  2. Schritt: Angebot

nur ausgewählte Unternehmen geben Angebot ab Ø  Achtung: KEINE VERHANDLUNGEN!

Verhandlungen ausschließlich bei Verhandlungsverfahren/freihändiger Vergabe!

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Verhandlungsverfahren/freihändige Vergabe Ø  1. Schritt: Eignungsprüfung

Teilnahmewettbewerb oder Auswahl AG Ø  2. Schritt: Angebot

nur ausgewählte Unternehmen geben Angebot ab Ø  Verhandlungen sind zulässig über •  Änderungen der Leistung; Grenze: völlig andere

Leistung als ausgeschrieben •  Preis

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Verhandlungsverfahren/freihändige Vergabe •  enge Anwendungsvoraussetzungen

Hauptanwendungsfall: § 3 Abs. 4 Nr. 3 EG VOB/A / § 3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A Ø  Leistung nicht eindeutig und erschöpfend

beschreibbar Ø  Kalkulation Vergütung nicht möglich

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Ausnahmen vom Vergaberecht Ø  §§ 100 ff. GWB

•  insb. Immobiliengeschäfte: Kauf/Verkauf, Miete es sei denn, Beschaffung, z.B. Bauverpflichtung

Ø  Inhouse-Geschäfte

Ø  außerdem: Anwendungsbereich prüfen z.B. kein entgeltlicher Vertrag

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Eignungsvoraussetzungen

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Eignungsvoraussetzungen § 2 Abs. 1 (EG) VOB/A, § 97 Abs. 4 GWB Ø  Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige

sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben.

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Eignungsvoraussetzungen § 6 Abs. 3 Nr. 1 (EG) VOB/A

Ø  Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen.

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Eignungsvoraussetzungen § 6 Abs. 3 Nr. 2 (EG) VOB/A Ø  Präqualifikation (PQ)

Bieter gibt PQ-Nr. an AG ruft Angaben ab Bürokratieabbau

Ø  oder Einzelnachweise

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Eignungsvoraussetzungen Ø  Umsatz Ø  Arbeitnehmerzahl Ø  Referenzen Ø  Insolvenz, Straftaten usw. ggf. Mindestanforderungen und Auswahlkriterien

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Eignungsvoraussetzungen § 6 Abs. 3 Nr. 3, 4 (EG) VOB/A Ø  nur für den konkreten Auftrag ERFORDERLICHE

Angaben und Nachweise

•  erheblicher bürokratischer Aufwand für Bieter! insb. Handelsregister, Versicherungsbestätigung

•  möglichst zunächst Eigenerklärungen •  Bieter in engerer Wahl: Eigenerklärungen durch

Nachweise bestätigen lassen, § 6 Abs. 3 S. 2 EG VOB/A

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Zuschlagskriterien

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Zuschlagskriterien Ø  Preis

Ø Qualität

Ø Konzeptwertung

Ø Beschleunigungsmaßnahmen

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vertragsarten

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vertragsarten § 4 Abs. 1 Nr. 1 (EG) VOB/A Regelfall: Einheitspreisvertrag Ø  Teilleistungen nach Maß, Gewicht oder Stückzahl

angeben Ø  Vergütung nach ausgeführter Menge

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vertragsarten •  § 4 Abs. 1 Nr. 2 (EG) VOB/A

in geeigneten Fällen: Pauschalvertrag

Ø  Detailpauschalvertrag Bausoll liegt detailliert fest Vergütung pauschaliert, nicht nach Menge

Ø  Globalpauschalvertrag

Bausoll global beschrieben Vergütung pauschaliert, nicht nach Menge

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vertragsarten § 4 Abs. 2 (EG) VOB/A Stundenlohnvertrag Ø  Bauleistungen geringeren Umfangs, die

überwiegend Lohnkosten verursachen Ø  Vergütung nach Aufwand

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung Grundsatz: § 7 Abs. 1 Nr. 1 (EG) VOB/A •  Leistung eindeutig und erschöpfend beschreiben •  gleiches Verständnis •  Preise kalkulierbar Ø  Vergleichbarkeit der Angebote

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung § 7 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6, 7 (EG) VOB/A konkretisieren •  Nr. 2 relevante Umstände für Preisermittlung

•  Nr. 3 kein ungewöhnliches Wagnis Ø Umstände, auf die Bieter keinen Einfluss hat Ø Auswirkung auf Preiskalkulation

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung § 7 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6, 7 (EG) VOB/A konkretisieren •  Nr. 6 wesentliche Verhältnisse Baustelle

•  Nr. 7 VOB/C z.B.-Zufahrtsmöglichkeiten

-Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser -Baugrund einschl. Hindernisse (Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste)

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung

•  Bedarfspositionen § 7 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 (EG) VOB/A: Ø  „grundsätzlich nicht“ Ø  aber nicht per se unstatthaft (OLG Düsseldorf,

09.01.2013 - VII-Verg 26/12). Ø  jedoch kein Ausgleich unzureichender Planung

(Vergabereife) Ø  Preiskalkulation muss möglich sein

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung

•  Bedarfspositionen Ø  Obergrenze: •  Rechtsprechung und Literatur gehen von maximal

10 % aus •  Rechtsprechung im Einzelfall 15% (1. VK Bund,

14.07.2005 – VK1 – 50/05)

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung •  Wahlpositionen (Alternativpositionen) Ø  in VOB/A nicht geregelt Ø  zulässig wenn berechtigtes Bedürfnis AG

(OLG Düsseldorf, B. v. 22.02.2012 - VII-Verg 87/11; Beschl. v. 13.04.2011 - Verg 58/10; Beschl. v. 24.3.2004 - Verg 7/04; OLG München, Beschl. v. 27.01.2006 - VII - Verg. 1/06)

Ø  z.B. zur Ermittlung der kostengünstigsten Ausführungsvariante (OLG Düsseldorf, a.a.O.)

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung •  Wahlpositionen (Alternativpositionen) Ø  Grenze: kein Ausgleich unzureichender Planung

(Vergabereife), (OLG Naumburg, Beschl. v. 01.02.2008 - 1 U 99/07).

Ø  nur geringfügige Teile der ausgeschriebenen Leistung (VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.06.2011 - 1 VK 26/11; VK Münster, Beschl. v. 11.02.2010 - VK 29/09).

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung •  Stundenlohnarbeiten Ø  § 7 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 (EG) VOB/A:

nur im unbedingt erforderlichen Umfang, soweit Notwendigkeit noch nicht sicher

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7 Abs. 9 (EG) VOB/A Ø  allgemeine Darstellung der Bauaufgabe

(Baubeschreibung) Ø  in Teilleistungen gegliedertes

Leistungsverzeichnis

§ 7 Abs. 12 (EG) VOB/A Ø  gleichartige Leistungen unter einer Position

-- gewerkeweise

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Funktionale Leistungsbeschreibung § 7 Abs. 13-15 (EG) VOB/A Ø wenn kombinierte Ausschreibung von Planung

und Bauleistung zweckmäßig, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln

Ø  GÜ/TÜ

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Funktionale Leistungsbeschreibung •  teilfunktionale Leistungsbeschreibung

nur Teil der Planung wird mit ausgeschrieben Ø  nicht in VOB/A geregelt Ø  zulässig, wenn zweckmäßig

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Produktneutralität

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Produktneutralität § 7 Abs. 8 (EG) VOB/A •  Grundsatz: keine Produkte vorschreiben •  zu verwendende Produkte offen formulieren, z.B.

nach Standardleistungsbuch •  im Leistungsverzeichnis vom Bieter vorgesehene

Fabrikats- und Gerätetypen abfragen •  unzulässig: anonymisierte Produktbeschreibung Ø  erkennbar an bestimmten Abmessungen, Farben,

Anpreisungen 45

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Produktneutralität

Voraussetzungen für Ausnahme: •  Produktvorgabe sachlich gerechtfertigt •  objektive und auftragsbezogene Gründe •  Gründe nachweisbar •  andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014 - VII-Verg 29/13; Beschl. v. 22.05.2013 - VII-Verg 16/12; Beschl. v. 01.08.2012 - VII-Verg 10/12; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.11.2013 - 15 Verg 5/13)

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Produktneutralität Beispiele: •  technische Zwänge, gestalterische Gründe,

einheitliche Wartung (EuGH, Urt. v. 08.04.2008 – C-337/05; OLG Celle, Beschl. v. 22.05.2008 - 13 Verg 1/08; OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.05.2007 - 11 Verg 12/06; Beschl. v. 28.10.2003 - 11 Verg 9/03; 1. VK Hessen, Beschl. v. 17.04.2013 - 69 d VK - 11/2013; VK Südbayern, Beschl. v. 05.06.2013 - Z3-3-3194-1-12-03/13)

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Produktneutralität Beispiele: •  Kompatibilität - Notwendigkeit einer zusätzlichen

Schnittstelle (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014 - VII-Verg 29/13; Beschl. v. 22.05.2013 - VII-Verg 16/12; OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.10.2003 - 11 Verg 9/03; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.11.2013 - 15 Verg 5/13)

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Produktneutralität •  Ausnahme: Auftragsgegenstand kann nicht

anders beschrieben werden Ø  dann Vorgabe eines Leitfabrikats mit dem Zusatz

„oder gleichwertig“

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Vergabe nach Losen

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vergabe nach Losen § 5 Abs. 2 (EG) VOB/A, § 97 Abs. 3 GWB grundsätzlich Aufteilung in Lose Zweck: Mittelstandsförderung •  Teillose: Aufteilung der Menge Ø  z.B. mehrere Gebäude •  Fachlose: Aufteilung nach Art/Fachgebiet Ø  z.B. gewerkeweise

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vergabe nach Losen •  Ausnahme: wirtschaftliche oder technische Gründe für

Gesamtvergabe Ø  Gründe für Gesamtvergabe müssen überwiegen (OLG

Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2012 - VII-Verg 52/11). Ø  erhöhter Ausschreibungs-, Prüfungs- und

Koordinierungsmehraufwand sowie höherer Aufwand bei Gewährleistungen sind typischerweise mit Losvergabe verbundener Mehraufwand, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.03.2012 - VII-Verg 92/11)

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vergabe nach Losen •  wirtschaftliche Gründe Ø  unwirtschaftliche Zersplitterung i.S.v.

unverhältnismäßigen Kostennachteilen und Gewährleistungsrisiken (VK Hessen, Beschl. v. 10.09.2007 - 69 d VK – 37/2007; 1. VK Sachsen, Beschl. v. 04.02.2013 - 1/SVK/039-12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2007 - VII - Verg 10/07; VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.08.2013 - VK 1 - 13/13)

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Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vergabe nach Losen •  technische Gründe Ø  bautechnische Kopplungen benachbarter

Baukörper (2. VK Bund, Beschl. v. 8.10.2003 - VK 2 - 78/03).

Ø  Risiko, dass Teilleistungen nicht zusammenpassen

(OLG Koblenz, Beschl. v. 04.04.2012 - 1 Verg 2/11)

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Verfahren bis zur Angebotsfrist

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Verfahren bis zur Angebotsfrist Kommunikation mit den Bietern

•  Rückfragen zu den Vergabeunterlagen, § 12 Abs. 7 (EG) VOB/A

•  innerhalb von 6 Tagen beantworten

•  anonymisiert an alle Bieter

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Verfahren bis zur Angebotsfrist Kommunikation mit den Bietern

•  Rügen Ø  Behauptung eines Vergaberechtsverstoßes Ø  Abhilfeverlangen Ø  = Vorbereitung Nachprüfungsverfahren! Ø  unverzüglich und fundiert beantworten Ø  notfalls Vergabeunterlagen ändern, Angebotsfrist ggf.

verlängern

Ø  gegen zurückgewiesene Rüge muss Bieter innerhalb von 15 Tagen Nachprüfungsantrag stellen, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB

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Wertung

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Wertung § 16 (EG) VOB/A •  Abs. 1 formelle Prüfung •  Abs. 2 Eignungsprüfung •  Abs. 3-5 rechnerische, technische und

wirtschaftliche Prüfung •  Abs. 6-10 Wertung

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Wertung formelle Prüfung Prüfung von Ausschlussgründen Ø  verspätete Angebote Ø  formell unzureichende Angebote Ø  Änderungen an Vergabeunterlagen Ø  unvollständige Preisangaben Ø wettbewerbswidrige Angebote Ø  unzulässige Nebenangebote Ø  vorsätzlich falsche Erklärung zur Eignung

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Wertung formelle Prüfung Prüfung von Ausschlussgründen •  insbesondere: unvollständige Preisangaben Ø  nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 c) (EG) VOB/A

unschädlich, wenn -unwesentliche Position UND -keine Änderung der Wertungsreihenfolge

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Wertung formelle Prüfung Prüfung von Ausschlussgründen •  insbesondere: unvollständige Preisangaben Ø  hierunter fallen auch Mischkalkulationen durch

Auf- und Abpreisungen, da der abgefragte Preis für die Leistung nicht angegeben wird (KG, Beschl. v. 14.08.2012 - Verg 8/12)

Ø  nach diesen Grundsätzen sind auch spekulative Preise, 0,01 €-Positionen und negative Preise zu behandeln

Ø  aufklären, ggf. ausschließen

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Wertung formelle Prüfung

•  § 16 Abs. 1 Nr. 3 (EG) VOB/A •  fehlende Erklärungen und Nachweise

MÜSSEN nachgefordert werden

•  NICHT dagegen fehlerhafte Angaben •  Frist: 6 Kalendertage, danach Ausschluss

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Wertung Eignungsprüfung •  Prüfung anhand der geforderten Angaben, ob das

Unternehmen grundsätzlich geeignet ist, die Leistung auszuführen

Ø  z.B. Arbeitnehmerzahl ausreichend?; Referenzen über vergleichbare Leistungen vorhanden?

•  Bieter müssen Mindestanforderungen erfüllen •  bei Teilnahmewettbewerb ggf. Auswahl zwischen

mehreren geeigneten Bewerbern

•  ggf. aufklären

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Wertung Eignungsprüfung •  Bieter kann sich in europaweiten Vergaben auf

der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 6 Abs. 8 EG VOB/A

Ø  insb. Nachunternehmer-, GU-Vergaben

•  bei nationalen Vergaben gilt grundsätzlich das Selbstausführungsgebot

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Wertung rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung •  Angebot inhaltlich richtig und in sich stimmig?

•  im Zweifel Einheitspreis maßgebend; Ausnahme: Pauschalpreis

Ø  ggf. aufklären

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Wertung Wertung i.e.S. •  unverhältnismäßig niedriges Angebot,

§ 16 Abs. 6 (EG) VOB/A Ø wenn Angebot > 20 % niedriger als

nächsthöheres Angebot („Aufgreifschwelle“), (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.04.2012 - VII-Verg 61/11)

Ø  § 3 BerlAVG: > 10 % Aufgreifschwelle Ø wenn sonstige Zweifel bestehen

Ø  dann aufklären, nie sofort ausschließen

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Wertung Wertung i.e.S. Wertung anhand der bekanntgemachten Kriterien Ø  Preis

Ø  ggf. Qualität

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Wertung Aufklärung

•  Aufklärung des Angebotsinhalts, § 15 (EG) VOB/A

Ø  Bieter darf nur erläutern Ø  KEINE Änderungen am Angebot Ø  KEINE Verhandlungen

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Aufhebung des Vergabeverfahrens

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Aufhebung des Vergabeverfahrens •  Aufhebungsgründe, § 17 Abs. 1 (EG) VOB/A

Ø  kein Angebot entspricht Ausschreibung alle Angebote auszuschließen

Ø  grundlegende Änderung Vergabeunterlagen z.B. Leistungsänderung

Ø  oder andere schwerwiegende Gründe z.B. Kürzung Haushaltsmittel

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Aufhebung des Vergabeverfahrens •  Aufhebung ist immer möglich, kein Zwang des AG

zum Vertragsschluss

•  jedoch ggf. Schadensersatzanspruch, wenn kein Aufhebungsgrund besteht

•  i.d.R. negatives Interesse = Kosten der Angebotserstellung

•  Ausnahmsweise positives Interesse – entgangener Gewinn

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Zuschlagserteilung

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Zuschlagserteilung Informationspflichten

europaweite Vergaben: •  § 101a GWB, § 19 EG VOB/A •  Vorabinformationspflicht •  10/15 Tage vor Zuschlagserteilung •  Name des erfolgreichen Bieters •  Gründe der Nichtberücksichtigung •  Frühester Zeitpunkt der Zuschlagserteilung

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Zuschlagserteilung Informationspflichten •  nach Vorabinformation müssen erfolglose Bieter

unverzüglich rügen •  AG muss Rüge unverzüglich bescheiden •  hilft AG Rüge nicht ab, muss Bieter innerhalb der

10/15-Tages-Frist einen Nachprüfungsantrag stellen

•  mit Zustellung des Nachprüfungsantrags besteht

Zuschlagsverbot

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Zuschlagserteilung Informationspflichten

§ 19 VOB/A •  nach Zuschlagserteilung •  auf Antrag Bieter innerhalb von 15 Tagen •  Gründe für die Nichtberücksichtigung •  Name des erfolgreichen Bieters •  Merkmale und Vorteile des erfolgreichen

Angebots

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Vertragsabwicklung

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Vertragsabwicklung •  Ausschreibungspflichten von Nachträgen Ø  Leistungsänderungen Ø  zusätzliche Leistungen

•  Nachträge sind neue Verträge Ø  Ausschreibungspflicht nach allg. Vergaberecht Ø  ggf. erleichterte Verfahren nach § 3 Abs. 5 Nr. 5,

6 EG VOB/A

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Ausblick

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Ausblick •  neue Richtlinie 2014/24

•  Inkrafttreten April 2014 •  Umsetzung bis April 2016

•  Wesentliche Neuerungen: Ø  Vertragsänderungen Ø  Verfahrensfristen Ø  Verfahrensvoraussetzungen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ihre Fragen beantworte ich selbstverständlich gern.

Für weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit und gern zur Verfügung:

Dr. Jan Kehrberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht GSK Stockmann + Kollegen Mohrenstraße 42 10117 Berlin Tel. 030 203907-0 [email protected]

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