15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro...

32
AVOSAX GmbH · Falgardring 7 · D-08223 Falkenstein Tel.: +49(0)3745 74430-20 · Fax: +49(0)3745 74430-21 · E-Mail: [email protected] BEWÄHRT · REPRODUZIERBAR · INTERFERENZFREI mit konfektionierter Diagnostik zur physiologisch funktionellen Therapie Wie würde es Ihnen gefallen, mit einem System ALLE komplexen Bewegungen der Kiefergelenke 1:1 im Artikulator darstellen zu können? Infoveranstaltung: am 7.11.2014, 15 bis 18 Uhr 01099 Dresden · Conference Center Neustadt Stauffenbergallee 25a EINLADUNG ZUR INFOVERANSTALTUNG wird Sie begeistern! JETZT ANMELDEN UNTER: Telefon 03745 7443020 oder [email protected] Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 , F 45733, ISSN 0938-8486 DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN Wahlergebnisse der Kammerwahl 2014 Resümee zur 25. Fachdental GOZ – gesondert berechnungsfähige Materialkosten Mundschleimhaut- erkrankungen Teil 3 ANZEIGE 14 10

Transcript of 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro...

Page 1: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

AVOSAX GmbH · Falgardring 7 · D-08223 FalkensteinTel.: +49(0)3745 74430-20 · Fax: +49(0)3745 74430-21 · E-Mail: [email protected]

BEWÄHRT · REPRODUZIERBAR · INTERFERENZFREImit konfektionierter Diagnostik zur physiologisch funktionellen Therapie

Wie würde es Ihnen gefallen, mit einem System A L L E komplexen Bewegungen der Kiefer gelenke 1 : 1 im Artikulator

darstellen zu können?

Infoveranstaltung:am 7.11.2014, 15 bis 18 Uhr01099 Dresden · Conference Center Neustadt Stauffenbergallee 25a

EINLADUNGZUR INFOVERANSTALTUNG

wird Sie begeistern!

JETZT ANMELDEN UNTER:

Telefon 03745 7443020

oder [email protected]

Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.)

ZahnärzteblattSACHSEN

15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486

D I E M O N AT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

Wahlergebnisseder Kammerwahl2014

Resümee zur 25. Fachdental

GOZ – gesondert berechnungsfähigeMaterialkosten

Mundschleimhaut-erkrankungen Teil 3

ANZEIGE

1410

Page 2: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Z 1 Einführung in die zahnärztliche Hypnose 27./28.02.2015Z 2 Grundlagen der zahnärztlichen Hypnose 17./18.04.2015Z 3 Trancetechniken 08./09.05.2015Z 4 Anwendungen der zahnärztlichen Hypnose I 19./20.06.2015Z 5 Anwendungen der zahnärztlichen Hypnose II 18./19.09.2015 Z 6 Anwendungen der zahnärztlichen Hypnose III 06./07.11.2015

Die Kurse finden jeweils freitags von 14:00-20:00 Uhr und samstags von 9:00-17:00 Uhr statt. Der Kurs Z 1 kann losgelöst von den anderen Bausteinen gebucht werden. Die Kursgebühr beträgt pro Wochenende: 420 EuroGemäß Empfehlung BZÄK/DGZMK erhalten Sie 17 Punkte (pro Wochenende).

Fortbildungsreihe „Zahnärztliche Hypnose“Start: 27./28. Februar 2015

Nähere Informationen: Fortbildungsakademie der LZK Sachsen, Frau Nikolaus, Telefon 0351 8066-104

Noch Restplätze!

Fortbildungsakademieder Landeszahnärztekammer Sachsen

Die Fortbildungsprogrammhefte 1. Halbjahr 2015 für Zahnärzte und für Praxismitarbeiterinnen erhalten alle sächsischen Zahnarztpraxen Ende November per Post zugestellt.

2. Halbjahr 2013Fortbildungsprogramm PraxismitarbeiterinnenHerausgegeben von der Landeszahnärztekammer Sachsen

unter Mitwirkung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen

Landeszahnärztekammer SachsenKörperschaft des öff entlichen Rechts

PROPHYLAXE

PROTHETIK IMPLANTOLOGIE

JUGENDZAHNHEILKUNDE

PARODONTOLOGIE

1. Halbjahr 2014

Fortbildungsprogramm PraxismitarbeiterinnenHerausgegeben von der Landeszahnärztekammer Sachsen

unter Mitwirkung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen

1. Halbjahr 2015

2. Halbjahr 2013

Fortbildungsprogramm

ZahnärzteHerausgegeben von der Landeszahnärztekammer Sachsen

unter Mitwirkung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen

Landeszahnärztekammer Sachsen

Körperschaft des öff entlichen Rechts

PROPHYLAXE

PROTHETIK

IMPLANTOLOGIE

JUGENDZAHNHEILKUNDE

PARODONTOLOGIE

1. Halbjahr 2015

Fortbildungsprogramm

ZahnärzteHerausgegeben von der Landeszahnärztekammer Sachsen

unter Mitwirkung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen

Fortbildungs-programmhefte1. Halbjahr 2015

Page 3: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 3Leitartikel

Selbstverwaltung statt FremdbestimmungDie Beteiligung an der Wahl zur Kammerversammlung lag bei rund 60 Prozent unddamit deutlich über der zur Landtagswahl in Sachsen. Das ist gut, aber ausruhen dür-fen wir uns nicht, denn die Anzahl junger Kammerdelegierter hält sich in Grenzen.Egal ob bei KZV oder Kammer, es wird immer schwieriger, standespolitischen Nach-wuchs zu gewinnen. Warum sollte sich ein Mitglied der „Generation Y“ aber über-haupt engagieren? Nun, kurz gesagt, damit seine Work-Life-Balance künftig nichtempfindlich gestört wird. Ausufernde staatliche Bürokratie und omni potente krankeKassen können künftig noch stärker den Spaß am Beruf beeinträchtigen. Wenn wir alsFreier Beruf eine Zukunft haben und weiterhin für unsere Patienten eine der bestenBetreuungen der Welt anbieten wollen, dann ist dies nur durch eigenes Tun möglich. Um nur einige Beispiele der letzten Zeit herauszugreifen: Der Spitzenverband derKrankenkassen fordert eine Zulassung auf Zeit für Mediziner, die AOK Baden-Würt-temberg hält die Vergütung von Zahnärzten in Höhe eines Oberarztgehaltes nicht fürnachvollziehbar, denn schließlich seien nicht alle Zahnärzte Oberärzte. Im Gemein -samen Bundesausschuss verdienen über hundert Leute ihr Geld mit der Erfindungneuer Regeln zur „Qualität“ in jeder erdenklichen Ausprägung. Im Gegenzug ver-sucht unsere Kammer, das Thema Begehungen durch Gesundheitsämter, Landesdirek-tion und Gewerbeaufsicht so zu gestalten, dass sich nicht auch noch Industrie undDentalhandel eine goldene Nase verdienen.Ein weiterer Aufreger ist für viele Kollegen die Barmer Ersatzkasse, die mit ihrem lusti-gen Programm „Quality smile“ gezielt das gewachsene Vertrauen zwischen Patientund Behandler stört. Nur der Patient, der einen so genannten Qs-Zahnarzt aufsucht,erhält den unglaublichen Zuschussbetrag von 20 Euro. Der Zahnarzt muss sich im Gegenzug verpflichten, die PZR für 60 Euro zu erbringen. Vollmundige Aussage von „Quality smile“ – „Wir sorgen dafür, dass deutlich mehr Patienten in Ihre Praxiskommen.“ Aussage meiner Patienten: „Ich wechsle doch nicht wegen so nem Quatsch den Zahn-arzt.“ Aussage von mir: „Es soll auch Kassen geben, die für eine PZR deutlich mehr Zuschuss ohne Bedingungen geben.“Überhaupt muss man sich fragen, wofür es noch Ersatzkassen gibt. Wer den Punktwertdes vierten Quartals sieht, kann die Schlusslichter deutlich ausmachen. Die heißenlängst nicht mehr AOK oder IKK. Explizit ausgenommen sei hier die Techniker Kran-kenkasse, mit der seit Jahren eine Verhandlung auf Augenhöhe stattfindet. Es gibt also viele Baustellen. Und auch, wenn es unbequem und nicht per se im Berufs-bild verankert ist – wenn wir uns nicht selbst engagieren, wird man uns dominieren.Das kann nicht in unserem Sinne und auch nicht im Interesse unserer Patienten sein.

Dr. Thomas Breyer

Dr. Thomas Breyer

Page 4: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Impressum

Zahnärzteblatt SACHSEN

HerausgeberInformationszentrum Zahngesundheit Sachsen

Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsenund der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsenwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

SchriftleitungDr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig

Redaktion Gundula Feuker, Beate Riehme

Mitarbeiterin Ines Maasberg

RedaktionsanschriftInformationszentrum ZahngesundheitSchützenhöhe 11, 01099 DresdenTelefon 0351 8066-276, Fax 0351 8066-279E-Mail: [email protected]

VerlagSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-611

Anzeigen, Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-610www.satztechnik-meissen.de

AnzeigenabteilungSabine SperlingTelefon 03525 718-624E-Mail: [email protected]

AnzeigenpreiseZurzeit ist die Preisliste Nr. 17 vom Januar 2012 gültig.

Bezugspreis/AbonnementpreiseJahresabonnement 45,00 EuroEinzelverkaufspreis 5,50 Eurozzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer

Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlun-gen im In- und Ausland entgegen.

Auflage5.324 Druckauflage, II. Quartal 2014

VertriebDas Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlichbis auf August + September (Doppelausgabe). Mitglie-der der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrerMitgliedschaft.

Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos undZeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichneteoder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unauf -gefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffent -lichen.Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestat-tet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt.

© 2014 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 0938-8486

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/144Inhalt

LeitartikelSelbstverwaltung statt Fremdbestimmung 3

Aktuell25. Fachdental in Leipzig mit Besucherplus 5

Veranstalter erhält positives Echo von Ausstellern 6

Leserbrief zu Artikel im Septemberheft 7

MDR Radio macht „in Zähne“ 7

Meldungen 7, 28

Patientenberatung – von Information bis Vermittlung 8

Beschluss des Landesausschusses 9

Sitzungstermine Zulassungsausschuss Sachsen 2015 10

Praxisausschreibung 10

Wahlergebnisse Kammerwahl 2014 16

Fortbildung20 Jahre sächsische Fortbildung zur ZMP –eine Erfolgsgeschichte 22

Mundschleimhauterkrankungen – Teil 3 23

TermineAnkündigung 54. und 55. Kammerversammlung 10

Stammtische 10

Kurse im November/Dezember 2014 12

PraxisführungLaborpositionen BEL II versus BEB – eine Auswahl 14

Sachlich-rechnerische Berichtigung nachfalscher KIG-Einstufung 18

GOZ-Telegramm der LZK Sachsen 19

GOZ – gesondert berechnungsfähige Materialkosten 20

Röntgenbescheinigung der Praxismitarbeiterinnoch gültig? 21

Personalien 21, 31

Redaktionsschluss für die Ausgabe Dezember ist der 18. November 2014

Page 5: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 5Aktuell

Die diesjährige Veranstaltung hatte alsSchwerpunkte die ästhetische Zahnheil-kunde, die Prophylaxe und die Kinder-zahnheilkunde.Es ist eine schöne Tradition, dass sich dieLandeszahnärztekammer zur Fachdental„präsentieren“ darf. Der Satztechnik Mei-ßen sei an dieser Stelle ausdrücklich ge-dankt. Nun hat „Ihre Kammer“ nichts zuverkaufen, aber ein offenes Ohr für alle,die vorüberschlendern.

25. Fachdental in Leipzig mit Besucherplus

Als Vorstandsmitglied der Landeszahnärz-tekammer Sachsen vertrete ich die Interes-sen unserer Kammer in der Landesarbeits-gemeinschaft für Jugendzahnpflege desFreistaates Sachsen e. V. (LAGZ Sachsen).Die LAGZ ist ein Zusammenschluss dersächsischen Körperschaften der Zahnärzte,der Verbände der gesetzlichen Kranken-kassen in Sachsen, der sächsischen Städteund Kommunen sowie des FreistaatesSachsen zum Zweck der Förderung der

Anzeige

TM

Der Messestand der Zahnärzte in Sachsen erlebte an beiden Tagen sehr regen Besucherandrang

4.385 Zahnärzte, Zahntechniker und Zahnmedizinische Fachangestellte zog es zum wichtigsten Treffpunkt der Dental-branche in Mittel- und Ostdeutschland. Insgesamt sahen 92 Prozent der Besucher das Messeangebot als vollständig anund waren mit der Fachdental Leipzig wieder sehr zufrieden (Note 1,9). 81 Prozent der Besucher würden die FachdentalLeipzig sofort weiterempfehlen. 75 Prozent der Besucher sind sich jetzt schon sicher: Auf die Fachdental Leipzig kommensie auch 2015 wieder.

Jugendzahnpflege in Sachsen. Oder etwaskürzer: Gruppenprophylaxe nach § 21SGB V. Seit zwei Jahren bin ich die Vor-standsvorsitzende der LAGZ. Was lag beiden Schwerpunktthemen der Messe alsonäher, als auch diese Facette der „Kammer-arbeit“ zu beleuchten? So entstand prak-tisch am Vorabend der Messe die Idee, eine kleine Material-Auswahl zur aktuel -len Schwerpunktarbeit der LAGZ mit -zunehmen. Projekte zur Vermeidung der

Page 6: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/146Aktuell

„Frühkindlichen Karies“ bei den 0- bis 3-Jäh -rigen beschäftigen uns seit geraumer Zeit.Neonfarbene Aufkleber zum ThemaZahnpflege für die Mutterpässe und diegelben Kinderuntersuchungshefte derKinderärzte gehören ebenso dazu, wieder blaue „Zahnärztliche Vorsorgepass“.Unser jüngstes „Baby“ ist in Kooperationmit den sächsischen Hebammen entstan-den: ein Aufklärungsflyer mit „Eltern put-zen Kinderzähne – Zahnbürste für den al-lerersten Zahn“. Dass dieser auch schonmit der gleichen Sorgfalt geputzt werdenmuss wie alle anderen Milch- und blei-benden Zähne, ist längst nicht allen Elternbekannt. Das sahen auch die sehr interes-sierten Messebesucher so. Viel Lob gab es für das Projekt mit denHebammen – die kleinen Zahnbürstenwaren der Renner. Wenn alle diese Bürs-ten ihren Weg in einen Kindermund fin-

den, ist schon ein Teil des Zieles erreicht –gesunde Kinderzähne. Auch die blauen „Zahnärztlichen Vor -sorgepässe“ gingen weg wie warme Semmeln. Den Wiedererkennungsgradfünf Jahre nach Ersterscheinung fand ichbeachtlich.

Nicht nur die Sachsen, sondern auchMessebesucher aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg äußerten sichdurchweg positiv über die Früchte der Arbeit der LAGZ in Sachsen.Keine kritischen Stimmen? Doch! Eine ein-zige in sechs Stunden Standbetreuung: Einejunge Zahnarzthelferin meinte, die Vorsor-gehefte seien völliger Quatsch, ihr kleinerSohn hätte trotzdem acht (!) Löcher in denZähnen. Das lässt mich ehrlich gesagt an ihrer Eignung für diesen Beruf zweifeln.Mein schönstes Erlebnis? Die vielen per-sönlichen Gespräche mit ehemaligen, jet-zigen und künftigen Kolleginnen und Kol-legen, mit Praxismitarbeiterinnen und miteiner ehemaligen Kommilitonin, die ich27 Jahre nach Studienende dank Fach -dental wiedergesehen habe. Liebe Isolde –endlich ist mir Dein Name eingefallen.

Iris Langhans

Veranstalter erhält positives Echo von Ausstellern

„Als sächsische Körperschaften sindwir mit der 25. Auflage der FachdentalLeipzig sehr zufrieden. Wir bedankenuns ausdrücklich bei der Arbeitsge-meinschaft der veranstaltenden Den-taldepots für diese gute Veranstaltung.Besonders wichtig für uns ist, dass sichdas gesamte Spektrum an Industrie undHandel in Leipzig präsentiert und sofür uns als Endkunden die Möglichkeitbesteht, mit allen Marktteilnehmernins Gespräch zu kommen“, fasst Dr. Thomas Breyer, Vizepräsident derLandeszahnärztekammer Sachsen, zusammen.

„Es freut uns, dass wir zum 25. Bestehender Fachdental in Sachsen einen Ausstel-lerrekord und ein Besucherplus verkün-den können. Ich bin seit 25 Jahren jedesJahr dabei gewesen und die FachdentalLeipzig ist nach wie vor eine sehr erfolg-reiche Veranstaltung. In 25 Jahren hatsich die Dentalbranche stets weiterentwi-ckelt. So hat damals beispielsweise nochkeiner einen Gedanken an die Prophyla-xe oder das digitale Röntgen verschwen-det. Heute ist die Prophylaxe einer derwichtigsten zahnmedizinischen Bereicheund die digitale Zahnarztpraxis nicht

mehr wegzudenken“, berichtet JürgenThiele, Sprecher der veranstaltendenDentaldepots.

„Das ganze Surrounding passt einfach.Die Messe ist perfekt, um unsere neuenProdukte zu zeigen und diese einer quali-tativ hochwertigen Besucherzielgruppezu präsentieren. Wir hatten sehr viele Be-ratungsgespräche am Stand, daher ist dieMesse für uns Gold wert.“ (Dr. Ernst Wühr, Head of Germany/Austria/Switzerland, Kuraray Europe GmbH)

„Wir freuen uns jedes Jahr auf die Gele-genheit, unsere Produkte in einem starkenUmfeld zu präsentieren. Wir treffen hierauf hochinteressierte Zahnärzte und Zahn-techniker. Daher hat die Fachdental Leip-zig für uns einen sehr hohen Stellenwert.“(Anton Abele, Gesamtleitung Marketing& Professional Services, Ivoclar VivadentGmbH).

„Wir haben am Stand sehr viele interes-sante Gespräche geführt. Hier am Messe-standort Leipzig treffen wir auf eine jun-ge, innovative Zielgruppe, die sich sehrfür neue Produkte interessiert.“ (Carsten Tomas Geisler, VerkaufsleitungRegion Ost, Heraeus Kulzer GmbH)

„Die Fachdental Leipzig ist für uns immerpositiv: Der Standort ist super und die Organisation passt.“ (Michael Schuster, Vertrieb, UltradentDental-Medizinische Geräte GmbH &Co. KG)

„Wir stellten bei den Besuchern eine über-durchschnittliche Wertschätzung unsererLeistungen fest. Die Fachdental Leipzig isteine der besten Messen. Die hohe Besu-cherqualität hier vor Ort erzeugt bei unsein deutlich positives Feedback.“ (Giorgio Nocera, Director Architecture +Facilities, Henry Schein Dental Deutsch-land GmbH)

Dipl.-Stom. Iris Langhans (li.) konnte viele „Zahnbürsten für den ersten Zahn“und Vorsorgepässe überreichen

Die vorab angekündigte Info-Möglich-keit zum QM-Handbuch der KZV zogsehr viele Messebesucher zielgerichtetan den Stand der sächsischen Zahnärzte

Page 7: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 7Aktuell

Leserbrief zu „Gut gerüstet für den Berufsstart“im ZBS 09Mit großem Interesse las ich den Beitragüber unseren Berufsnachwuchs und wieer schon vor dem eigentlichen Start ganzklare Vorstellung hat und seine konkretenErwartungen ans kommende Berufslebenstellt.

Wie unbedarft bin ich doch damals, 1977,in mein Berufsleben eingestiegen. Sichergab es auch unter uns damals viele, dieschon vor dem Studium wussten, in wel-chem Dienstjahr man welche Gehalts-gruppe haben wird. Ich habe mich beiAbschluss des Arbeitsvertrages über einerstes Gehalt von 700 Mark und darüberhinaus über einen unverhofften Land -zuschlag von 100 Mark gefreut! Das Studium hatte ich aufgenommen,weil ich einerseits gerne in Akten wühlteund andererseits handwerklich nicht un-begabt war. Auf jeden Fall wollte ich vielmit Menschen zu tun haben. Aufs Landhatte es mich verschlagen, weil ein Onkelvon mir schon sehr lange in einer länd -lichen Praxis als Arzt tätig war und mirder Umgang der Menschen dort so ganzanders, viel herzlicher als in unserem großen Ambulatorium in der Kleinstadtvorkam. Das gefiel mir, so wollte auch ichgerne arbeiten. Frisch verheiratet, das Diplom und denVertrag als ZÄ in Weiterbildung an derPoliklinik in der Tasche, wurden am Wo-chenende vor Arbeitsbeginn zwei Zim-mer ohne Wasser und Heizung bezogen.Die eigentliche Wohnung im Hause sollteja bald frei werden. Zehn Wochen dauer-te dieses Provisorium.Familiengründung und Weiterbildungwurden unter einen Hut gebracht, zweiKinder geboren, die Weiterbildung so erstnach acht statt fünf Jahren mit der Fach-zahnarztprüfung abgeschlossen, die Außenstelle, in der ich seit Jahren schonselbstständig arbeiten durfte, als Leiterinübernommen und 1991 ging es Hals überKopf in die eigene Niederlassung, an glei-cher Stelle, auf dem Lande, auf dem Dorf.In meinem Dorf.

Ich bin inzwischen seit 36 Jahren hier tä-tig, habe ganze Familien betreut, kennedie Familienanamnesen aus eigenem Er-leben. Die Erstklässler von damals sinddie Eltern von heute, von den damaligenTeenies sind schon einige Großeltern.Und die Großeltern von damals nun zumTeil verstorben. Gerade heute hörte ichwieder von einer älteren Dame, die anKrebs erkrankt ist und eine Chemo be-kommen hatte, wie froh und dankbar siesei, dass sie ihren Zahnarzt noch hier imDorfe hat und nicht erst woandershin fahren muss.So richtig reich bin ich nicht geworden,aber ich bin reich an wunderschönen Er-fahrungen und vor allem rundum zufrie-den und glücklich. Ich wohne wunderbarim Grünen. Ich gehöre hierher und ich gehöre dazu.

In absehbarer Zeit werde ich mein Berufs-leben aus gesundheitlichen Gründenwohl beenden müssen, ich mache mirkeine großen Hoffnungen, einen Nach-folger zu finden. Der oben genannte Be-richt bestätigt das wohl.Vielleicht entlocken meine Zeilen der Er-innerung vielen nun nur ein Schmunzelnund ein müdes Lächeln. Wenn ich abermit meinen heutigen Gedanken auch nureinen jungen Menschen zum Nachden-ken anregen konnte, dass auch die Leuteauf dem Land sehr dankbare Patientensind, dann wäre ich froh.

Ich bin mir bewusst, es braucht heutemehr noch als früher eine große PortionIdealismus, sich in ländlicher Gegendniederzulassen. Aber es lohnt sich. Ich würde mich heute wieder so entschei-den wie damals.

Mit kollegialen GrüßenMonika Starke

MDR Radio macht„in Zähne“

Zwei Stunden volles Programm mit Fra-gen rund um das Thema Zähne hattePressesprecher Dr. Thomas Breyer am30. September bei MDR 1 Radio Sachsenzu bestreiten. Live im Studio und am Telefon für die sehr aktiven Hörer erleb-te er ein breites Fragenspektrum – von Fissurenversiegelung, Zahnseide bei Kindern, elektrische Zahnbürste pro undkontra, Wurzel- und Parobehandlung,frei liegende Zahnhälse bis Krankenkas-senzuschüsse für PZR.

Schweizer stimmtengegen Einheitskrankenkasse

Am 28. September stimmte die Schweizüber die Schaffung einer öffentlichen Einheitskrankenkasse ab. Bei einer Beteili-gung von 46,7 Prozent der stimmberech-tigten Eidgenossen an dieser Volksabstim-mung sprachen sich 61,8 Prozent gegeneine öffentliche Einheitskrankenkasse undfür die Beibehaltung des jetzigen Systemsmit 61 privaten Krankenkassen aus. Eineöffentliche Einheitskrankenkasse sollte dasSystem für die Patienten vereinfachen,Kosten sparen und die Senkung von Kran-kenkassenprämien herbeiführen.

Page 8: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/148Aktuell

über das Vermittlungsverfahren bei derLandeszahnärztekammer Sachsen. Aufder Grundlage des Sächsischen Heilberu-fekammergesetzes bietet die Kammer mitdem Vermittlungsverfahren ein Instru-ment zur außergerichtlichen Beilegungvon Streitigkeiten an. Das Verfahren wirdindividuell, vertraulich und unter Aus-schluss der Öffentlichkeit geführt. Es setztdie Zustimmung aller Beteiligten voraus.Ziel ist es stets, das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis zu stärken und eine Einigungim Sinne eines selbstbestimmten Interes-

Dr. Stephan Albani berichtete über die zeit-liche Entwicklung der Patientenberatungund deren strukturelle Basis. Er stellte dasAnliegen und die Arbeit im Einzelnen vor.Das Arzt-Patienten-Verhältnis hat sich inden letzten Jahren stark verändert, vompaternalistischen hin zum partnerschaftli-chen Prinzip. Dies verdeutlichen nebendem gestiegenen Informationsbedürfnisder Patienten nicht zuletzt gesetzlicheRegelungen, wie das Patientenrechte -gesetz, oder die Installation der unabhän-gigen Patientenberatung Deutschland –UPD. Dessen ungeachtet hat sich der Berufsstand bereits mit der Gründung derLandeszahnärztekammer Sachsen seinerVerantwortung für die Patienteninteres-sen gestellt und ein entsprechendes Bera-tungsangebot etabliert.Dieser spezielle Beratungsservice findeteine hohe Akzeptanz. Er wird nicht nurvon den Krankenkassen und dem UPD,sondern auch von der Kollegenschaftselbst empfohlen und genutzt. Allein fürdas Jahr 2013 wurden 6.079 telefonischeAnfragen und 654 schriftliche Vorgängeregistriert. Daten, die für sich sprechen.Hauptaufgaben der Patientenberatungsind die Informationsvermittlung rund umdie zahnärztliche Behandlung, die Unter-stützung bei der Zahnarztsuche sowie dieBeratung zu Heil- und Kostenplänen undRechnungslegungen. Auch die Hilfestel-lung bei Problemen mit einer zahnärztli-chen Behandlung im Sinne einer Lotsen-funktion gehört zum Aufgabenbereichder Patientenberatung. Die persönliche,individuelle und vertrauliche Beantwor-tung von Fragen wird von den Anfragen-den geschätzt. Selbstverständlich für dieBeratungstätigkeit ist die Einhaltung derbesonderen Regeln des Datenschutzesund der Schweigepflicht. Die Öffnungs-zeiten der Patientenberatung sind so ge-staltet, dass eine leichte Zugängigkeit desBeratungsangebotes, auch für berufstäti-ge Patienten, erreicht wird (Mo. bis Do.von 7:00 bis 18:00 Uhr und Fr. von 7:00bis 13:00 Uhr).Im Weiteren informierte Frau Koeppel

Patientenberatung – von Information bis Vermittlung

sensausgleichs zu finden. Die Parteiendes Verfahrens werden dabei aktiv in dieSachverhaltsklärung und Erarbeitung vonLösungswegen eingebunden. Eine zivil-rechtliche und unter Umständen aufwen-dige gerichtliche Auseinandersetzung mitden im Raum stehenden Vorwürfenund/oder Forderungen kann auf diesemWeg häufig vermieden werden.Das Verfahren selbst wird durch den Rechts-ausschuss der LZKS geführt. Von der Kam-merversammlung bestätigte Sachverstän -dige unterstützen den Rechtsausschuss inseiner Arbeit. Demzufolge zeichnet sichdas Verfahren durch eine hohe Fachkom-petenz aus. Die Mitglieder des Rechtsaus-schusses sind bei der Wahrnehmung ihrerAufgaben zur Neutralität verpflichtet. Eswird der Grundsatz der Objektivierungvorgetragener Vorwürfe und Forderungenund der darauf gegründeten Vermittlunggelebt. Die nebenstehende aktuelle Über-sicht verdeutlicht den Wirkungsgrad dergeleisteten Arbeit. Vermittlungsthemensind zum Beispiel behauptete oder tatsäch-lich fehlerhafte Behandlungen und darausresultierende Ersatzforderungen, verwei-gerte Notdienstbehandlungen sowie Rech-nungsstreitigkeiten.Im dritten Vortragsteil zeigte Rechtsan-walt Dr. Jürgen Trilsch Alternativen zumVermittlungsverfahren auf. So hat der Patient die Möglichkeit, sein Anliegenstrafrechtlich und/oder zivilrechtlich zuverfolgen. Denkbare Vorwürfe für eineStrafanzeige können fahrlässige und/odervorsätzliche Körperverletzung, unterlas-sene Hilfeleistung oder auch die Verlet-

Zur Kammerversammlung am 14. Juni wurden die Delegierten über die Arbeit der Patientenberatung der sächsischenZahnärzte informiert.

Patientenberatung– Ansprechpartner für Patienten und

Zahnärzte– Beratung zu zahnmedizinischen

Themen – Informationsvermittlung– Organisation der Patientenakademie– Unterstützung bei der Zahnarztsuche– Beratung zu Heil- und Kostenplänen/

zahnärztlichen Rechnungen/Aus-legungen der GOZ

– Argumentationshilfe für Gesprächemit Krankenkassen und Kosten-erstattern/Beihilfe

– Vermittlung unabhängiger Privat-gutachter

– Vermittlung in Problemsituationen– Lotsenfunktion – Vermittlung von

Gesprächspartnern

persönlich, individuell, vertraulich

* 2013/2014 noch nicht alle Vorgänge abgeschlossen

Stand 14. August 2014 Anzahl Beratender Hinweis Vergleich2011 666 79,43 % 11,71 %

(78 Vergleiche)2012 731 79,48 % 11,35 %

(83 Vergleiche)2013 654 79,51 %* 8,26 %*

(54 Vergleiche)2014 455 72,74 %* 4,39 %*

(20 Vergleiche)

Page 9: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 9Aktuell

zung der ärztlichen Schweigepflicht sein.Diese Option ist insbesondere dann we-nig zielführend, wenn eine einvernehm -liche Regelung angestrebt wird.Zivilklagen werden in Abhängigkeit vomStreitwert beim Amtsgericht (bis 5.000,00 €Gesamtforderung) oder Landgericht (ab5.001,00 €Gesamtforderung) verhandelt.Beim Landgericht gewährleisten Arzthaf-tungskammern eine entsprechende Spe-zialisierung. Ein weiteres Grundproblemder zivilrechtlichen Auseinandersetzungsind eine lange Verfahrensdauer und dieentstehenden Verfahrenskosten. Davon

Beschluss des LandesausschussesDer Landesausschuss der Zahnärzte undKrankenkassen für den Freistaat Sachsenhat von Amts wegen zu prüfen, ob in ei-nem Planungsbereich eine zahnärztlicheoder kieferorthopädische Unterversor-gung besteht oder droht. Unterversorgungist festzustellen, wenn der Bedarf denStand der zahnärztlichen Versorgung ummehr als 100 v. H. überschreitet.Hierfür wird jährlich im Einvernehmenmit den Landesverbänden der Kranken-kassen und der vdek-Landes vertretungder Bedarfsplan der KZV Sachsen für dievertragszahnärztliche Versorgung erstellt.Grundlagen für die Erstellung sind die Be-darfsplanungs-Richtlinien Zahnärzte so-

wie die Beschlüsse des GemeinsamenBundesausschusses. Die zahnärztlichenund kieferorthopädischen Planungs-bereiche sind identisch und entsprechenden Landkreisen im Freistaat Sachsen.Der Bedarfsplan wurde dem Staatsminis-terium für Soziales und Verbraucher-schutz als oberster Landesbehörde vor -gelegt.In der Sitzung des Landesausschusses derZahnärzte und Krankenkassen für denFreistaat Sachsen am 11.09.2014 gab esvon den beteiligten Zahnärzten und Kran-kenkassen und dem Staatsministeriumkeine Hinweise und Beschwerden, diegegen eine flächendeckende zahnärztli-

abgesehen, bedeuten die zeitlichen Auf-wendungen durch notwendige Abspra-chen mit der eigenen Rechtsvertretungund die Wahrnehmung von Terminen beiGericht sowie die nervlichen Belastungeneines Prozesses eine nicht unerheblicheBeeinträchtigung im Praxisalltag. Nichtzuletzt werden Gerichtsverfahren öffent-lich geführt.Als weitere Alternative zum Vermittlungs-verfahren sind die Beratung und Unter-stützung von Patienten durch Dritte, wiez. B. die gesetzliche Krankenversiche-rung, den MDK (Erstellung von Gutach-

ten) oder auch den UPD (Lotsenfunktionim Gesundheitswesen), zu nennen.Mit diesen Ausführungen wurde deutlich,dass die Patientenberatung der sächsi-schen Zahnärzte und das Vermittlungs-verfahren bei der Landeszahnärztekam-mer Sachsen ein praxistauglichesInstrument für einen selbstbestimmtenUmgang mit Problemfällen in der Praxissein können. Die Mitarbeiter der Patien-tenberatung erreichen Sie unter der Ruf-nummer 0351 8066-256/-257.

Kerstin Koeppel

che oder kieferorthopädische Versorgungsprechen.Der Landesausschuss hat gem. § 100 (1)SGB V beschlossen, dass auf Grundlagedes Bedarfsplanes für keinen Planungsbe-reich der zahnärztlichen und kieferortho-pädischen Versorgung (mit dem StandZahnärzte vom 30.06.2014) eine beste-hende oder drohende Unterversorgungfestzustellen war.

Die nächste Sitzung des Landesaus-schusses der Zahnärzte und Kranken-kassen findet am 6. Mai 2015 im Zahnärztehaus statt.

p eureos heilberufe gmbh steuerberatungsgesellschaft Nikolaistraße 3 - 9 / 04109 Leipzig Telefon: 0341 / 9999 2100

p www.eureos.deIna Burkhardt & Stephan Ludwig – Steuerberater/in

Ab sofort und perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Mit der eureos heilberufe gmbh verstärken wir als eureos unsere Beratungskompetenz im Gesundheitsmarkt mit starken Synergien durch starke und erfahrene Partner. Als Steuerberatungsgesell-

Ärzten, Apothekern und Angehörigen weiterer Heilberufe.

eureos – Wir beraten persönlich!

Neu – eureos-Steuerberatung für Heilberufe

Anzeige

Page 10: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Datum: Dienstag, 28. Oktober 2014, 20 Uhr; Ort: Gaststätte „Apels Garten“, Leipzig; Information: Dr. med. Angela Echtermeyer-Bodamer, Telefon 0341 4612012

Datum: Mittwoch, 12. November 2014, 18 Uhr; Ort: Hotel „Heidemühle“, Oelsa OT Karsdorf; Thema: Aktuelle Standespolitik; Information: Dr. med. dent. Michael Dude, Telefon 03504 629022

Datum: Mittwoch, 12. November 2014, 19 Uhr; Ort: Hotel „Kaiserhof“, Radeberg;Thema: Elektronische Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematik-Infrastruktur/Online-Rollout Testregion Sachsen; Information: Dr. med. Simone Pasternok, Telefon03528 442846

Datum: Mittwoch, 12. November 2014, 19:30; Ort: Gaststätte „Frohnauer Hammer“,Annaberg-Buchholz; Thema: QM – Bewährtes und Neues; Information: Dr. med. Jürgen Hartmann, Telefon 03733 679030

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1410Termine

SitzungstermineZulassungsausschussSachsen 2015Einreichungstermine Sitzungstermine04. Februar 25. Februar25. März 15. April03. Juni 24. Juni12. August 02. September07. Oktober 28. Oktober18. November 09. Dezember

Bitte beachten Sie:Anträge an den ZulassungsausschussSachsen sind vollständig, mindestens dreiWochen (siehe Einreichungstermin) vorSitzung des Zulassungsausschusses, beider Geschäftsstelle des Zulassungsaus-schusses Sachsen, Schützenhöhe 11,01099 Dresden einzureichen.Die Geschäftsstelle des Zulassungsaus-schusses prüft Anträge und Unterlagenauf Vollständigkeit und fristgerechten Ein-gang. Verspätete Anträge mit unvollständigenUnterlagen, fehlender Gebühr werdendem Zulassungsausschuss nicht vor -gelegt und demnach auch nicht entschie-den.

Die Anträge können abgerufen werdenunter www.zahnaerzte-in-sachsen.de imBereich Zahnärzte/Download/Zulassungoder über die KZV Sachsen, Geschäftsbe-reich Mitglieder, Telefon 0351 8053-416.

Anzeige

Leipzig

Stammtische

Weißeritzkreis

Radeberg

Annaberg

Ankündigung:

Die 54. und 55. Kammerversammlung finden am

Sonnabend, 22. November 2014, ab 9:30 Uhr,im Hörsaal des Zahnärztehauses, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden

statt.

Die Kammerversammlung am Vormittag wird die Legislatur beenden.

Ab 13:00 Uhr konstituiert sich die neu gewählte Kammerversammlung, die aus ihrer Mitte den Vorstand wählt.

Die Kammerversammlung ist für Kammermitglieder öffentlich. Anmeldungen bitte in der Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer Sachsen vornehmen.

Die genaue Tagesordnung kann in der Geschäftsstelle, Telefon 0351 8066-240, ab dem 1. November 2014 abgerufen werden.

Kennziffer 2016/0781Planungsbereich BautzenÜbergabetermin 01.01.2015Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis

Kennziffer 2026/0782Planungsbereich Dresden, StadtÜbergabetermin 01.01.2015Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis

Die Bewerbungen senden Sie bitte schrift-lich unter u. g. Kennziffer an die KZVSachsen, PF 100 954, 01079 Dresden.

Praxisausschreibung

Page 11: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbHAußenstelle Chemnitz

Weststraße 21 · 09112 ChemnitzTelefon: (0371) 3 55 67 53 · Fax: (0371) 3 55 67 [email protected] · www.ADMEDIO.de

Unternehmen der ETL-Gruppe

ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbHNiederlassung Pirna

Bahnhofstraße 15b · 01796 PirnaTelefon: (03501) 56 23-0 · Fax: (03501) 56 23-30

[email protected] · www.ADMEDIO.de

Wir sind eine mittelgroße Steuerberatungsgesellschaft – insbesondere auf die Beratung von Zahnärzten spezialisiert – und unterstützen Sie gern

ADMEDIO PirnaSteuerberatung im Gesundheitswesen

Der „richtige“ Wert einer Praxis –immer wieder heiß umstritten

Kontakt:

Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)Daniel LüdtkeSteuerberater

Wie viel ist meine Praxis wert? Diese Frage stellt sich jederPraxisinhaber irgendwann – spätestens beim Verkaufoder bei Übergabe der Praxis. Der Wert einer (zahn)ärzt-lichen Praxis kann nach verschiedenen Methoden berech-net werden. Dabei setzen sich immer mehr die ertrags-wert orientierten Bewertungsmethoden durch. Im Jahr2008 hatte die Bundesärztekammer ihre „Richtlinie zurBewertung von Arztpraxen“ – die sogenannte Ärztekam-mermethode – novelliert. Diese Methode ist bei der Be-wertung von Arztpraxen weitverbreitet und wird auchvon der Finanzverwaltung anerkannt. Wie alle Bewer-tungsmethoden, hat sie jedoch ihre Vor- und Nachteile.

Substanzwert kann leicht bestimmt werdenDer Wert einer Praxis setzt sich dabei aus dem „Substanz-wert“ (materieller Praxiswert) und dem „ideellen Wert“(immaterieller Praxiswert) zusammen. Der materiellePraxiswert lässt sich relativ einfach bestimmen. Ausge-hend von den im Anlageverzeichnis der Arztpraxis aufge-führten Wirtschaftsgütern, z. B. der Praxiseinrichtungeinschließlich der medizinisch-technischen Geräte, derBüroausstattung, der EDV, dem medizinischen Materialsowie dem Praxis- und Sprechstundenbedarf, wird der aktuelle Marktwert dieser Wirtschaftsgüter ermittelt.Soll das Praxisgrundstück mit veräußert werden und wurden Ein- oder Umbauten getätigt, so sind auch diesezu bewerten. Hier besteht besonderer Beratungsbedarf!

Ideeller Wert hängt von vielen Faktoren abSchwieriger ist es, den ideellen Wert (Goodwill) der Praxiszu bestimmten. Darunter versteht man die Chance, eineeingeführte Arztpraxis mit ihrem Patientenstamm wirt-schaftlich erfolgreich fortzuführen. Hierbei spielen derStandort, die Organisation der Praxis, die Anzahl der Pa-tienten und die Leistungsfähigkeit der Praxis und des Per-sonals eine wesentliche Rolle. Von besonderer Bedeu-tung ist die über Jahre entstandene Vertrauensbezie -hung zwischen dem Praxisinhaber und seinen Patienten,d. h., der ideelle Praxiswert ist nachhaltig von der Persondes Praxisinhabers geprägt. Nach der Ärztekammer -methode soll der ideelle Wert der ärztlichen Praxis stär -ker ertragswertorientiert und zukunftsbezogen er -

mittelt werden. Nach der Ärztekammermethode wirdder ideelle Praxiswert folgendermaßen ermittelt:

übertragbarer Umsatz– übertragbare Kosten= übertragbarer Gewinn– alternatives Arztgehalt= nachhaltig erzielbarer Gewinn× Prognosemultiplikator= Ideeller Wert (Goodwill)

Der übertragbare Gewinn ermittelt sich als Saldo aus demübertragbaren Umsatz und den übertragbaren Kosten.Um den übertragbaren Umsatz zu ermitteln, wird vomdurchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Kalen-derjahre ausgegangen. Dieser wird um nicht übertragba-re Umsatzanteile bereinigt, d. h. um Leistungen, die per-sonengebunden dem Praxisinhaber zuzurechnen sind, wieGutachtertätigkeiten. Auch bei den übertragbaren Kostenwird von den durchschnittlichen Praxiskosten der letztendrei Kalenderjahre ausgegangen. Diese werden um nichtübertragbare Kosten, kalkulatorische Kosten und künftigentstehende Kosten korrigiert.

Fazit:Den „richtigen“ Praxiswert gibt es nicht. Jede Bewer-tungsmethode hat Vor- und Nachteile.Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Dann sprechen Sieuns an. Wir beraten Sie gern!

Page 12: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1412Termine

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz D 72/14 PD Dr. Dr. Matthias Schneider 07.11.2014,(mit vorherigem Selbststudium) 14:00-17:30 Uhr

Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis D 73/14 Dr. Tobias Gehre, 07.11.2014,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Simona Günzler 14:00-19:00 Uhr

Rituale mit hohem Erinnerungswert im Stressalltag – D 75/14 Prof. Dr. Gerd Schnack 08.11.2014,Leicht, schnell und komplex umsetzbar 09:00-17:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen)

Rechtliche Fallstricke in der digitalen Praxis D 77/14 RA Christoph Sorek 12.11.2014,14:00-18:00 Uhr

Die Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen – D 78/14 Dr. Uwe Tischendorf 12.11.2014,Schwerpunkte: Endodontie, Mehrkostenvereinbarungen 14:00-19:00 Uhrmit Hinweisen zum Patientenrechtegesetz, die neuen BEMA-Nummern, PZR versus IP-Leistungen (auch für Praxismitarbeiterinnen)

Der implantologische Misserfolg – Risiken erkennen, D 79/14 Doz. Dr. med. habil. 12.11.2014,Komplikationen vorbeugen und behandeln Michael Fröhlich 14:00-19:00 Uhr

Präsentieren mit Power Point D 80/14 Inge Sauer 14.11.2014,(auch für Praxismitarbeiterinnen) 14:00-18:00 Uhr

Liquiditätssicherung als Schlüssel zum Praxiserfolg D 81/14 Dr. Susanne Woitzik 14.11.2014,14:00-19:00 Uhr

Intensivkurs Wurzelkanalfüllung D 82/14 Dr. Christoph Huhn 14.11.2014,14:00-19:00 Uhr15.11.2014,09:00-16:00 Uhr

Homöopathie für Zahnärzte (Kurs 3) D 83/14 Prof. (asoc. inv.) Dr. 14.11.2014,Heinz-Werner Feldhaus 14:00-19:00 Uhr

15.11.2014,09:00-17:00 Uhr

Praxistuning – So bringen Sie Ihre Praxis auf Touren D 84/14 Dr. Susanne Woitzik 15.11.2014,09:00-15:00 Uhr

Dresden

für Zahnärzte

Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106E-Mail: [email protected]

Petra Kokel (Ressortleiterin, Kurse Strahlenschutz): Tel. 0351 8066-102Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108Anett Hopp (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-107Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113

Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungsprogramm für das 2. Halbjahr 2014 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Fortbildungsakademie: Kurse im November/Dezember 2014

Page 13: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 13Termine

Die Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen – L 08/14 Dr. Uwe Tischendorf 03.12.2014,Schwerpunkte: Endodontie, Mehrkostenvereinbarungen 14:00-19:00 Uhrmit Hinweisen zum Patientenrechtegesetz, die neuen BEMA-Nummern, PZR versus IP-Leistungen (auch für Praxismitarbeiterinnen)

Leipzig

Arbeitssystematik bei der Patientenbehandlung D 85/14 Dr. Richard Hilger 21.11.2014,Vier-Hand-Technik (auch für Praxismitarbeiterinnen) 09:00-18:00 Uhr

Aufbereitung mit NiTi-Instrumenten: Welche Instrumente D 86/14 Dipl.-Stom. Michael Arnold 21.11.2014,eignen sich wofür? 14:00-19:00 Uhr

Kariesbehandlung ohne Bohren D 87/14 Prof. Dr. Sebastian Paris 21.11.2014,mit praktischen Übungen 15:00-19:00 Uhr

Professionelle Dentalfotografie D 88/14 Erhard J. Scherpf 22.11.2014,Basiswissen Dentalfotografie und Praxis der Patientenfotografie 09:00-17:00 Uhr

Weichgewebsmanagement D 89/14 Dr. Holger Janssen 22.11.2014,Praktischer Arbeitskurs am Schweinekiefer von A–Z 09:00-16:00 Uhr

Einstieg in ein praxisinternes Qualitätsmanagement – Grundkurs D 92/14 Inge Sauer 28.11.2014,(auch für Praxismitarbeiterinnen) 14:00-18:00 Uhr

Diagnostik und Therapie der Craniomandibulären Dysfunktion D 93/14 Dipl.-Stom. Tom Friedrichs, 28.11.2014,Priv.-Doz. Dr. Ingrid Peroz 14:00-19:00 Uhr

29.11.2014,9:00-16:00 Uhr

Die zauberhafte Zahnarztpraxis D 95/14 Dipl.-Sozialpäd. 29.11.2014,Therapeutisches Zaubern® ein Medium zur positiven Kontakt- Annalisa Neumeyer 09:00-17:00 Uhraufnahme und zur Entspannung von ängstlichen Patienten(auch für Praxismitarbeiterinnen)

Kompositfüllungen – „State of the Art“ D 96/14 Wolfgang-M. Boer 05.12.2014,14:00-19:00 Uhr06.12.2014,09:00-17:00 Uhr

Akupunktur für Zahnärzte – Verständnis und Therapie von D 97/14 Dr. Jochen Gleditsch, 06.12.2014,Problempatienten (Aufbaukurs) Dr. Hans Ulrich Markert 09:00-17:00 Uhr

Praxis Knigge D 187/14 Betül Hanisch 07.11.2014,Mit dem ersten Eindruck beeindrucken 13:00-20:00 Uhr

Halitosis – Upgrade 2014 D 195/14 Dr. Stefan Koch 26.11.2014,Mundgeruch? – Von A wie Anamnese bis Z wie Zungenreiniger 14:00-17:30 Uhr

Fit im Kopf – Da geht noch was! D 303/14 Gisela Christina Jobst 29.11.201409:00-14:30 Uhr

Dresden

für Praxismitarbeiterinnen

Page 14: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1414Praxisführung

Im Bundeseinheitlichen Leistungsver-zeichnis der abrechnungsfähigen zahn-technischen Leistungen (BEL II) sind in einer Laborposition viele Arbeitsschrittesubsumiert. In der Bundesbenennungsliste (BEB) istdies häufig nicht der Fall, so dass hier un-ter Umständen für eine Laborleistungmehrere Einzelleistungen abrechnungs-fähig sind.

Das BEL II kommt verpflichtend für dieRegelversorgung und für Regelversor-gungsanteile bei gleichartigen Zahner-satzversorgungen zum Ansatz – die BEBfür alle Leistungen, die im BEL II nicht ab-gebildet sind. Die Vertragspartner zum BEL II haben fürdie Positionen festgelegt, wie oft diese ab-rechnungsfähig sind. Während das BEL IIein verpflichtend anzuwendendes Ge-bührenverzeichnis ist – § 88 SGB V –,kann für private zahntechnische Leistun-gen neben dem BEB auch eine eigeneentwickelte Liste (Nicht-BEL) zur Abrech-nung kommen. Da derzeit neben der neuen BEB Zahn-technik® auch die BEB 97 noch sehr häu-fig zur Anwendung kommt, sind die Be-schreibungen für beide Verzeichnissenachfolgend in den Beispielen mit aufge-führt.

Bei einer gleichartigen Versorgung, z. B.keramisch voll verblendete Krone, fallenin der Regel die Arbeitsvorbereitungsleis-tungen, die Versandkosten und die Verar-beitungskosten Material in der Zahntech-nik nach BEL II an. Dies sind: 001 0 = Modell, 005 1 = Säge-modell, 012 0 = Mittelwertartikulator,933 0 = Versandkosten und 970 0 = Ver-arbeitungsaufwand NEM.

Laborpositionen BEL II versus BEB – eine Auswahl

Im Bereich der BEB können neben dem Modell mehrere Einzelpositionen zusätzlichabgerechnet werden.

BEB 97 BEB Zahntechnik®

Modell ZTG0021 Modell für Sägesegment 1.01.09.0 (zweiphasig, trennbar

hergestelltes Modell sowie der Gipssockel)

zusätzlich zusätzlich

0103 Modellsegment sägen 1.02.02.0 Segment herstellen und bearbeiten (Sägeschnitt)

0212 Dowel-Pin setzen (je Stumpf 1.02.01.0 Pin setzen, je Segmentoder Modellsegment)

0213 Ausblocken eines Stumpfes1.02.03.0 Stumpfsegment bearbeiten

0216 Stumpf vorbereiten

0104 Stumpf aus Superhartgips 1.03.01.0 Einzelstumpf aus Superhartgips

oder oder

0105 Stumpf aus Kunststoff 1.03.02.0 Einzelstumpf aus Kunststoff

Anders stellt sich die zahntechnische Abrechnung bei einer andersartigen Versorgungdar. Hier werden alle zahntechnischen Leistungen aus einem privaten Verzeichnis, z. B. der BEB, entnommen.

Beispiel Sägemodell

Betrachtet man das Sägemodell (siehe Abb. 1), gibt es nur eine BEL II-Position 005 1für das eigentliche Modell und das Trennen des Zahnkranzes in systembedingte Segmente. Die erforderlichen Sägestümpfe sind den BEL II-Positionen der Kronen zugeordnet und können ebenfalls nicht gesondert berechnet werden.

e -FortbildungZu diesem Beitrag können Sie Fortbildungspunkte erhalten.

www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Abb. 1 – Sägemodell mit systembeding-ten Segmenten

Abb. 2 – Modell mit KunststoffsockelQuelle: Fotolia

Page 15: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 15Praxisführung

Beispiel Teleskopkronen

Als Regelversorgungsleistung ist die BELII-Position 002 3 nebenstehenden Festzu-schuss-Befunden zugeordnet (siehe Ta-belle 1). Werden in der RegelversorgungTeleskopkronen hergestellt, ist in jedemFall darauf zu achten, dass der Zahntech-niker die BEL II-Position 002 3 (Verwen-dung von Kunststoff) nicht berechnendarf.Dies ist dem Umstand geschuldet, dassder Gemeinsame Bundesausschuss denFestzuschuss-Befunden abrechnungsfähi-ge zahntechnische Regelleistungen zuge-ordnet hat. Diese Aufzählung ist abschlie-ßend, das heißt: Wird eine Laborleistungzusätzlich berechnet, stellt die gesamteprothetische Versorgung abrechnungs-technisch keine Regelversorgung mehrdar. Leistungsinhalt der BEL II-Position 002 3ist z. B. die Verwendung von Kunststoffso-ckelschalen, die an den Gipszahnkranzangebracht werden (siehe Abb. 2). Die weitere Verwendungsmöglichkeitstellt die Zahnfleischmaske dar, wenn z. B.vorhandene Primärteile wieder verwen-det werden. Zusätzlich berechnungsfähig ist sie nurzu den BEL II-Positionen 005 1 (Sägemo-dell), 005 2 (Einzelstumpfmodell) und005 3 (Modell nach Überabdruck). Fazit: Ist durch den Zahnarzt eine Teles -koparbeit als Regelversorgung beauftragt,kann die BEL II-Position 002 3 nicht be-rechnet und damit zahntechnisch auchkeine Sockelschalen verwendet werden.

Bei der gleich- oder andersartigen Versor-gung mit Teleskopkronen ist die Verwen-dung von Kunststoff nach einem privatenLeistungsverzeichnis berechnungsfähig. Hier gibt es eine Position für das Kunst-stoffmodell, so dass die gesonderte Be-rechnung von Sockelschalen nicht erfor-derlich ist. Im Gegensatz zum BEL II sind die Positi -onen für die Zahnfleischmaske und dasKunststoffmodell als einzelne Leistungenaufgeführt (siehe Tabelle 2).

Im BEL II sind Preise vereinbart, die nach oben nicht überschritten werden dürfen(Höchstpreisliste). Ebenso ist gesetzlich geregelt, dass im Praxislabor die Preise für dieLeistungen um 5 % niedriger sein müssen als für das gewerbliche Labor. Die BEB beinhaltet keine Preise. Zugrunde gelegt werden hier Planzeiten, die sich ausden jährlichen Betriebsstunden, dem Betriebsstundensatz, dem betriebserforderlichenErlösstundensatz etc. zusammensetzen können. Entsprechend der Gemeinsamen Erklärung der KZBV, der Spitzenverbände der gesetz-lichen Krankenkassen und des VDZI muss bei Beauftragung des zahntechnischen La-bors mitgeteilt werden, welche zahntechnischen Leistungen der Regelversorgung bzw.der gleich- oder andersartigen Versorgung zuzuordnen sind. Bei Betrachtung der verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten in den unterschiedli-chen Verzeichnissen ist eine richtige Anwendung nur möglich, wenn der Laborauftragvollständig und korrekt ausgefüllt ist. Simona Günzler/Inge Sauer

Der BEL II-Pos. 002 3 als Regelversorgungsleistungen zugeordnete Festzuschuss-Befunde

1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Kroneoder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn

1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn

2.1 – Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei 2.5 ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine

Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalenVerankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn

6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungs-bedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen imgegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopenoder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese

6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese

6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalen Zahnersatz oderschleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer

6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbaroder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekun-därteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung

6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn

7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbe-grenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone

7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied,höchstens viermal je Kiefer

7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette

Tabelle 1

BEB 97 BEB Zahntechnik®

0223 Zahnfleischmaske, 1.04.06.0 Zahnfleischmaske,abnehmbar je Segment

Modell K0009 Modell aus Kunststoff 1.01.08.0 Kunststoffmodell

Tabelle 2

Page 16: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1416Kammerwahl 2014

Wahlergebnisse Kammerversammlung 2014Gemäß § 13 Wahlordnung der Landeszahnärztekammer Sachsen zur Wahl der Kammerversammlung gibt der Wahlleiter Folgendes bekannt:In der öffentlichen Stimmenauszählung am 26. September 2014 wurde das folgende Ergebnis ermittelt.

Stimmberechtigte: 4.668abgegebene Stimmen: 2.747gültige Stimmen: 2.732ungültige Stimmen: 15Wahlbeteiligung: 58,8%gewählte Mitglieder der Kammerversammlung: 69

Wahlkreis I Chemnitz StadtDr. René Loos 137 StimmenDr. Daniel Wolf 142 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis II Plauen StadtDr. Frank Liebetrau 53 StimmenDipl.-Stom. Ulrich Wölfel 60 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis III Zwickau StadtNancy Riedel 37 StimmenDipl.-Stom. Edgar Schenk 58 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis IV AnnabergDr. Achim Awißus 53 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis V Chemnitzer LandDipl.-Stom. Heike Murrer 75 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis VI FreibergDr. Hans-Lutz Erler 63 StimmenDr. Dietmar Jolie 56 StimmenStephan Kiel 51 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis VII ElstertalkreisDr. Sabine Hoyer 37 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis VIII GöltzschtalkreisDipl.-Stom. Helmut Polster 77 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis IX Mittlerer ErzgebirgskreisDr. Frieder Meyer 50 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis X MittweidaDr. Ralf Heusinger 60 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XI StollbergBenny Riech 31 StimmenDipl.-Stom. Andreas Tschöpe 35 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XII Aue-SchwarzenbergDipl.-Stom. Ingolf Beierlein 71 StimmenDr. Annette Nöbel 47 StimmenDr. René Tzscheutschler 50 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XIII Zwickauer LandDr. Thorsten Werner 72 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XIV Dresden StadtCaroline Filler 104 StimmenDipl.-Stom. Andreas Kempe 112 StimmenHans-Joachim Klaudius 92 StimmenDr. Helko Knoch 172 StimmenDr. Christoph Meißner 210 StimmenDr. Hanna Sahre 99 StimmenDr. Hagen Schönlebe 219 StimmenDr. Simone Sperling 118 Stimmen

kein Nachfolgekandidat:

Wahlkreis XV Universität DresdenProf. Dr. Klaus Böning 27 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Page 17: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 17Kammerwahl 2014

Wahlkreis XVI BautzenTobias Hellebrand 50 StimmenDr. Stephan Jesinghaus 49 StimmenDr. Margret Worm 47 StimmenDr. Mathias Wunsch 99 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XVII MeißenDr. Thomas Breyer 58 StimmenDipl.-Stom. Bertold Kunze 40 StimmenMartin Zeitschel 36 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XVIII Niederschlesischer Oberlausitzkreis

Es wurden keine Kandidaten aufgestellt

Wahlkreis XIX GörlitzDr. Mathias Görlach 45 StimmenDr. Agnes Niedzielski 22 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XX Riesa-GroßenhainDipl.-Stom. Iris Langhans 64 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXI LöbauDr. Angela Grundmann 49 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXII ZittauDr. Lutz Hochberger 50 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXIII Sächsische SchweizDr. Grit Hantzsche 56 StimmenDr. Peter Mensinger 80 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXIV WeißeritzkreisDr. Uwe Friedrich 59 StimmenMartin Rüger 70 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXV HoyerswerdaIsabell Schulze 15 StimmenDr. Thomas Zitzelsberger 44 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXVI Dresden LandDr. Burkhard Wolf 61 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXVII Kamenz

Es wurden keine Kandidaten aufgestellt

Wahlkreis XXVIII Leipzig StadtChristoph Barnasch 89 StimmenDr. Thomas Barth 104 StimmenDr. Carsten Bieber 111 StimmenDr. Knut Brückner 99 StimmenDr. Barbara Engel 122 StimmenDr. Tobias Gehre 129 StimmenDr. Gisela Herold 167 StimmenDr. Andreas Höfner 117 StimmenDr. Axel Kießig 186 StimmenDipl.-Stom. Dirk Lachmann 87 StimmenTheresa Sahre 60 StimmenDr. Hans Andreas Vogel 247 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXIX Universität LeipzigProf. Dr. Karl-Heinz Dannhauer 19 StimmenProf. Dr. Hans-Ludwig Graf 13 StimmenProf. Dr. Torsten Wilhelm Remmerbach 8 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXX Delitzsch-Eilenburg

Es wurden keine Kandidaten aufgestellt

Wahlkreis XXXI DöbelnDr. Andreas Hillmann 50 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXXII Leipziger LandDipl.-Stom. Karl-Dieter Bell 38 StimmenDr. Thomas Hermann 60 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXXIII Borna-Geithain

Es wurden keine Kandidaten aufgestellt

Wahlkreis XXXIV Grimma-WurzenDipl.-Stom. Christine Jacoby 54 StimmenDr. Peter Lorenz 71 Stimmen

kein Nachfolgekandidat

Wahlkreis XXXV Torgau-Oschatz

Es wurden keine Kandidaten aufgestellt

Page 18: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1418Praxisführung

Sachlich-rechnerische Berichtigung nach falscher KIG-Einstufung

Das Sozialgericht Gotha hat im November2013 eine grundlegende Entscheidung zueinem sachlich-rechnerischen Berichti-gungsverfahren im Rahmen einer Fehlein-schätzung zur kieferorthopädischen Indi-kationsgruppe durch den behandelndenZahnarzt gefällt (Urteil vom 27. November2013, AZ: S 7 KA 5978/09).Der Referent für Kieferorthopädie derKZV Thüringen, Dipl.-Stom. Hans-OttoVonderlind, hat im Thüringer Zahnärzte-blatt 06/2014 über diese Entscheidungmit nachfolgendem Artikel informiert. Diese Entscheidung sollte jedem Behand-ler vergegenwärtigen, die Zuordnung zuden Indikationsgruppen sorgfältig zu prü-fen, um nicht mit etwaigen Berichtigungs-verfahren konfrontiert zu werden.

Ass. jur. Meike Gorski-Goebel

Bekanntlich stellen kieferorthopädischeBehandlungen im Kindesalter eine Ver-tragsleistung dar, wenn zu Beginn derSchwierigkeitsgrad III bis V für die kiefer-orthopädischen Indikationsgruppen vor-liegt. Diese Einstufung wird klinisch er-bracht und mit der Geb.-Pos. 01Kabgerechnet. In der Regel sind keine zu-sätzlichen diagnostischen Leistungen zurFeststellung des Behandlungsbedarfs-grads erforderlich. Diese Regelung, die inden Kieferorthopädischen Richtlinien zurkieferorthopädischen Behandlung Ab-schnitt B, Pkt. 3 fixiert ist, wird von derKZV Thüringen in der Weise interpretiert,dass es ausschließlich in seltenen Grenz-fällen möglich ist, z. B. ein Röntgenbildbzw. ein Modell anzufertigen, um die Zu-ordnung zum Schwierigkeitsgrad sicherzu gestalten. Bei fehlerhafter Einstufungder kieferorthopädischen Indikations-gruppe Grad II ist demgemäß zu entschei-den, ob die klinische Messung des räum-lichen Ausmaßes der Zahnfehlstellung imkindlichen Mund sicher durchgeführtwerden konnte oder nicht. Begründetkann die Abrechnung von Modellen z. B.bei aufgeregten Kindern mit motorischerUnruhe, geringem Platzangebot für die

Messung im Mund u. Ä. oder wenn derMessbereich nahe des Grenzwertes fürdie Schwierigkeitsgruppe II lag sein.In dem o. g. Urteil zugrunde liegendenBehandlungsfall reichte die behandelndePraxis einen kieferorthopädischen Be-handlungsplan mit dem Schwierigkeits-grad KIG III bei der Krankenkasse zur Kos-tenübernahme ein. Die Krankenkasseleitete daraufhin das gesetzlich vereinbar-te Gutachterverfahren ein. Der Gutachterkorrigierte sowohl die Indikationsgruppeals auch den Schwierigkeitsgrad. Die kie-ferorthopädische Indikationsgruppe wur-de mit dem Schwierigkeitsgrad II festge-legt. Daraufhin lehnte die Krankenkassedie Kostenübernahme für die kieferortho-pädische Behandlung ab. Ein Obergut-achten wurde für diesen Behandlungsfallnicht beantragt. Somit wurde die Gutach-terentscheidung vom Zahnarzt aner-kannt. Damit waren auch die kieferortho-pädischen Maßnahmen einschließlichdes Aufstellens eines Behandlungsplaneskeine Vertragsleistung. Entsprechend o. g.Argumentation umfasste die sachlichrechnerische Berichtigung nicht alle zurAbrechnung erbrachten Leistungen, umder besonderen Grenzsituation für diemessbare Abweichung Rechnung zu tra-gen. Gegen den Berichtigungsbescheidwurde erfolglos Widerspruch erhoben,anschließend Klage beim SozialgerichtGotha eingelegt. Die Klägerin trug vor, dass sie klinisch ei-ne Gruppe III erkannt habe und somitsämtliche diagnostischen Leistungen ein-schließlich des kieferorthopädischen Be-handlungsplanes zu Recht gegenüber derKasse abrechnen könne. Das Sozialge-richt wies die Klage ab. Das Urteil istrechtskräftig.

In seiner Urteilsbegründung führt das Ge-richt aus:Im vorliegenden Behandlungsfall handeltes sich nicht um einen Leistungsfall dergesetzlichen Krankenkasse, da nachMaßgabe der KFO-Richtlinien des Bun-

desausschusses die hierfür erforderlicheKIG-Einstufung der Zahnfehlstellung nichtvorliegt. Die Klägerin habe kein Obergut-achten beantragt und somit die Einschät-zung der beigeladenen Krankenkasse mit-tels Gutachten akzeptiert, weshalb diesefür die Beteiligten verbindlich wurde.Die gerichtliche Überprüfung beschränktsich daher auf die Frage, ob die Abrech-nung der Aufstellung eines kieferorthopä-dischen Behandlungsplans sowie diestreitgegenständliche Röntgenaufnahmeerforderlich gewesen sind.Das Gericht vermochte nicht zu erken-nen, unter welchem diagnostischen Ge-sichtspunkt im Hinblick auf die Feststel-lung des Behandlungsbedarfsgrads dieAnfertigung des kieferorthopädischen Be-handlungsplans sinnvoll gewesen war.Sofern die Klägerin in diesem Zusammen-hang auf die Vorlage einer fundierten Ent-scheidungsgrundlage für die Krankenkas-se verweist, muss dies nur beim Vorliegender Voraussetzungen für eine Abrech-nung über die GKV der Fall sein. Das Ge-richt geht davon aus, dass die Klägerinden Behandlungsplan nur deshalb erstelltund bei der Krankenkasse eingereicht ha-be, weil sie unzutreffend vom Vorliegeneines zur Abrechnung über die GKV be-rechtigten Indikationsgrades ausging unddamit die kieferorthopädische Behand-lung insgesamt als abrechnungsfähig an-sah. Stellt sich allerdings im Rahmen deranschließenden Überprüfung durch dieKrankenkasse heraus, dass dies nicht derFall ist, liegt das Risiko der im Zusam-menhang mit den bis dahin nutzlos aufge-wendeten Behandlungskosten bei derKlägerin. Sie hat demnach keinen An-spruch auf Vergütung der Geb.-Pos. 5 BEMA-Z.Die Klägerin hat auch keinen Anspruchauf Vergütung der Röntgenaufnahmegem. Ä935d BEMA-Z. Denn nach Maß-gabe der KFO-Richtlinien sind bei der kli-nischen Untersuchung zur Feststellungdes kieferorthopädischen Behandlungs-bedarfsgrades i. d. R. keine weiteren diag-

Wichtiges Urteil für die kieferorthopädische Behandlung vom Sozialgericht Gotha

Page 19: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 19Praxisführung

nostischen Maßnahmen erforderlich.Dies ist nur in Einzelfällen und damit aus-nahmsweise der Fall, wobei diagnosti-sche Leistungen in zahnmedizinisch sinn-voller Weise zu beschränken sind.Die beklagte KZV hatte vorliegend bereitsüber den Regelfall, d. h. die Basisvergü-tung gem. der Geb.-Pos. 01k BEMA-Z, hinausgehend eine Reihe diagnostischerLeistungen der Klägerin – wie Röntgen-aufnahme, Analyse von Kiefermodellen –vergütet. Das Gericht folgt der Auffassungder KZV, dass nichts dafür spricht, dassdarüber hinausgehend zur Feststellung,ob der Behandlungsfall der vertragszahn-

ärztlichen Versorgung zuzuordnen ist,auch die Anfertigung der streitgegen-ständlichen Röntgenaufnahme erforder-lich gewesen ist. Soweit die Klägerin inder mündlichen Verhandlung ausführt,dass dies zur Basisdiagnostik gehöre, wer-de damit kein auf Grundlage einer medi-zinischen Indikation beruhender Ausnah-mefall beschrieben. Vielmehr scheint dieKlägerin die in Abschnitt B Nr. 2 und 3 derKFO-Richtlinien festgelegten Vorgabenzur Ermittlung des Behandlungsbedarfs-grads routinemäßig um einen diagnosti-schen Anteil zu erweitern. Eine derartigeVerfahrensweise ist richtlinienwidrig und

deshalb nicht geeignet, einen Vergü-tungsanspruch auf der Grundlage derKfo-Richtlinie Abschnitt B Nr. 3 zu be-gründen.Die KZV hat daher zu Recht die ange-fochtenen Bescheide erlassen. Das bishe-rige Vorgehen der KZV Thüringen wurdedamit bestätigt.

Dipl.-Stom. Hans-Otto VonderlindReferent Kieferorthopädie

der KZV Thüringen

Wir danken für die freundliche Nach-druckgenehmigung.

GOZ-Telegramm

Welche Berechnung kann für die Herstellung und Anwendung von sogenannten „Schnarcherschienen“ empfohlen werden?

Die zahnärztliche Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Herstellung von Schnarcherschienen ist in der GOZ 2012 nicht beschrieben. Werden entsprechende Maßnahmen erbracht, ist eine Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ in Analogie vorzunehmen.Werden vom Patienten entsprechende Maßnahmen gewünscht, ohne Vorliegen einer (zahn)medizinischenNotwendigkeit, muss zusätzlich die Vergütung der Leistungen vor Beginn der Behandlung in einem Heil- undKostenplan gemäß § 2 Abs. 3 GOZ mit dem Patienten schriftlich vereinbart werden.Erforderliche Laborkosten gemäß § 9 GOZ und Abformmaterialien können zusätzlich berechnet werden. Weitere Materialien können berechnet werden, wenn die zur Vergütung herangezogene Analogposition dieszulässt.

GOZ – § 6 Abs. 1 Satz 1Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, könnenentsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnissesdieser Verordnung berechnet werden.

GOZ – § 2 Abs. 3Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muss dieeinzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist. § 6 Abs. 1 bleibt unberührt.

GOZ – § 4 Abs. 4Kosten, die nach Absatz 3 mit den Gebühren abgegolten sind, dürfen nicht gesondert berechnet werden.

GOÄ – § 4 Abs. 4Kosten, die nach Absatz 3 mit den Gebühren abgegolten sind, dürfen nicht gesondert berechnet werden.

GOZ §§ 2, 4 und 6GOZ-Infosystem

Frage

Antwort

Theorie

Fundstelle

http://goz.lzk-sachsen.org

Page 20: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1420Praxisführung

GOZ – gesondert berechnungsfähige MaterialkostenGemäß § 4 Absatz 3 der Gebührenord-nung für Zahnärzte sind mit den Gebüh-ren die Praxiskosten einschließlich derKosten für Füllungsmaterial, für denSprechstundenbedarf, für die Anwendungvon Instrumenten und Apparaten sowiefür die Lagerhaltung abgegolten, soweitnicht im Gebührenverzeichnis etwas an-deres bestimmt ist. Demzufolge sind inder Regel nur Materialien zusätzlich ge-sondert berechnungsfähig, wenn sie aus-drücklich in der GOZ genannt sind. Diestrifft auf die nachfolgend genannten Materialien zu:A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen – Abformmaterial (Allg. Best., Nr. 2) – Anästhetika (Geb.-Nrn. 0090, 0100) C. Konservierende Leistungen – Einmal verwendbare Nickel-Titan-

Instrumente zur Wurzelkanalaufberei-tung (Allg. Best.)

– Verankerungselemente (Glasfaserstift,Schraubenaufbau etc., Geb.-Nrn.2195, 2190)

– Konfektioniertes Provisorium (Geb.-Nrn. 2250, 2260)

D. Chirurgische Leistungen – Knochenersatzmaterialien (Allg. Best.,

Nr. 3 – z. B. Geb.-Nrn. 3000 bis 3045,3130, 3190, 3200)

– Materialien zur Förderung der Blutge-rinnung (Allg. Best., Nr. 3)

– Materialien zur Geweberegeneration(Allg. Best., Nr. 3 – z. B. Membranen)

– Materialien zum Verschluss von ober-flächlichen Blutungen bei hämorrhagi-schen Diathesen oder wenn dies zumSchutz wichtiger anatomischer Struktu-ren (zum Beispiel Nerven) erforderlichist (Allg. Best., Nr. 3)

– Atraumatisches Nahtmaterial (Allg.Best., Nr. 3 – z. B. Geb.-Nrn. 3000 bis3045, 3100, 3110, 3120, 3130, 3190,3200)

– Nur einmal verwendbare Explantati-onsfräsen (Allg. Best., Nr. 3 – z. B. Geb.-Nrn. 3000 bis 3045)

– Konfektionierte apikale Stiftsysteme(Geb.-Nrn. 3110, 3120)

E. Leistungen bei Erkrankungen derMundschleimhaut und des Parodontiums – Knochenersatzmaterialien (Allg. Best.,

Nr. 2)

– Materialien zur Förderung der Blut-gerinnung (Allg. Best., Nr. 2)

– Materialien zur Geweberegeneration(Allg. Best., Nr. 2 – z. B. Membranen,Geb.-Nr. 4138)

– Materialien zur Fixierung von Membra-nen (Allg. Best., Nr. 2)

– Materialien zum Verschluss von ober-flächlichen Blutungen bei hämorrhagi-schen Diathesen oder wenn dies zumSchutz wichtiger anatomischer Struktu-ren (z. B. Nerven) erforderlich ist (Allg. Best., Nr. 2)

– Atraumatisches Nahtmaterial (Allg. Best., Nr. 2)

– Antibakterielle Materialien (Geb.-Nr. 4025)

– Knochenkollektor/Knochenschaber(Geb.-Nr. 4110)

G. Kieferorthopädische Leistungen – Die Geb.-Nrn. 6100, 6120, 6140 und

6150 enthalten Material- und Laborkos-ten für Standardmaterialien, z. B. un-progr. Edelstahlbrackets, unprogr. At-tachments und Edelstahlbänder. Werdendarüber hinausgehende Materialien ver-wendet, können die Mehrkosten für die-se Materialien gesondert berechnet wer-den, wenn dies vor der Verwendung mitdem Zahlungspflichtigen nach persönli-cher Absprache schriftlich vereinbartworden ist. Der Hinweis „Eine Erstattung

d. Erstattungsstellen ist möglicherweisenicht in vollem Umfang gewährleistet“ist erforderlich. (Allg. Best.)

– Hilfsmittel nach den Geb.-Nrn. 6160(Headgear) und 6170 (Kopf-Kinn-Kappe)

J. Funktionsanalytische und funktions-therapeutische Leistungen – Material- u. Laborkosten f. Bissnahme/

Lieferung u. Anbringung Stützstift -besteck (Geb.-Nr. 8010)

– Material- u. Laborkosten f. d. Artikulati-on des OK- u. UK Modells im (halb) in-div. Artikulator (Geb.-Nrn. 8020 bis8035)

– Material- u. Laborkosten f. d. Einstel-lung des (halb) indiv. Artikulators(Geb.-Nrn. 8050 bis 8065)

K. Implantologische Leistungen – Implantate (Allg. Best., Nr. 2 – Geb.-

Nrn. 9010, 9020) – Implantatteile (Allg. Best., Nr. 2 – Geb.-

Nrn. 9040, 9050, 9060) – Nur einmal verwendbare Implantatfrä-

sen (Allg. Best., Nr. 2 – Geb.-Nrn. 9010,9020)

– Knochenersatzmaterialien (Allg. Best.,Nr. 2 – Geb.-Nrn. 9100, 9110, 9120,9130)

– Materialien zur Förderung der Blut-gerinnung (Allg. Best., Nr. 2)

– Materialien zur Förderung der Gewe-beregeneration (Allg. Best., Nr. 2 – z. B.Membranen)

– Materialien zur Fixierung von Membra-nen (Allg. Best., Nr. 2)

– Material- u. Laborkosten f. Röntgen-messschablone, Orientierungsschablo-ne/Positionierungsschablone, Navigati-onsschablone, Fixierungselemente f.Navigationsschablone (Geb.-Nrn.9000 bis 9005)

– Materialien zum Verschluss von ober-flächlichen Blutungen bei hämorrhagi-schen Diathesen oder wenn dies zumSchutz wichtiger anatomischer Struktu-ren – zum Beispiel Nerven – erforder-lich ist (Allg. Best., Nr. 2)

– Atraumatisches Nahtmaterial (Allg.Best., Nr. 2)

– Einmal verwendbare Explantationsfrä-sen (Allg. Best., Nr. 2)

– Knochenkollektor/Knochenschaber(Geb.-Nr. 9090)

Darüber hinaus entschied der BGH,dass Materialkosten abweichend von § 4 Abs. 3 GOZ extra berechnungsfähigsind, wenn die Kosten 75 % des 2,3-fa-chen des Gebührensatzes der zugehöri-gen Gebührennummer übersteigen. Das Beratungsforum für Gebührenord-nungsfragen sieht dies zumindest für diefolgenden Materialien als gegeben an:– Oraqix® im Zusammenhang mit der

Geb.-Nr. 0080– ProRoot MTA® im Zusammenhang mit

der Berechnung der Geb.-Nr. 2440– Harvard MTA OptiCaps® im Zusam-

menhang mit der Berechnung derGeb.-Nr. 2440.

BGH – Az.: III ZR 264/03 vom 27.05.2004

Page 21: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14

L. Zuschläge zu bestimmten zahnärzt-lich-chirurgischen Leistungen – Bei nichtstationärer Durchführung be-

stimmter zahnärztlich-chirurgischerLeistungen in der Praxis niedergelasse-ner Zahnärzte oder in Krankenhäusernkönnen zur Abgeltung der Kosten fürdie Aufbereitung wiederverwendbarerOperationsmaterialien bzw. -geräteund/oder von Materialien, die mit dereinmaligen Verwendung verbrauchtsind, Zuschläge berechnet werden.

§ 9 GOZ – Ersatz von Auslagen für zahn-technische Leistungen – Abschnitt A, Allg. Bestimmungen, Ziffer 3 Versandkosten

– mit Ausnahme Porto für Rechnungenberechnungsfähig

§ 10 GOÄ – Werden Leistungen aus dem Gebüh-

renverzeichnis der GOÄ berechnet, be-stimmt § 10 GOÄ, für welche Auslagenim Zusammenhang mit diesen Leistun-gen Ersatz gefordert werden kann.

Abrechnungsfähige Verbrauchsmateri -alien können nur zum tatsächlichenPreis – ohne Lagerhaltungskosten – be-rechnet werden. Diese Übersicht finden Sie auch im GOZ-Infosystem-Online www.goz.lzk-sachsen.org zum Download.

BUST Niederlassung Dresden:

Jägerstraße 6

01099 Dresden

Telefon: 0351 828 17-0

Telefax: 0351 828 17-50

E-Mail: [email protected]

www.BUST.de

Profitieren Sie von unserer

spezialisierten Branchenerfahrung:

Sicherheit für Ihre Zukunft!

Erfolgreich seit über

80 Jahren

Anzeige

Röntgenbescheinigung der Praxismitarbeiterin noch gültig?Die Durchführung der Aktualisierung derKenntnisse im Strahlenschutz für die Pra-xismitarbeiterinnen hat, wie gesetzlichvorgeschrieben, maximal fünf Jahre nachder letzten Aktualisierung bzw. nach demErsterwerb der Kenntnisse im Strahlen-schutz zu erfolgen.Checken Sie die Gültigkeit der entspre-chenden Bescheinigungen Ihres Praxis-personals auf die Einhaltung der Fristen.Denken Sie dabei auch an Mitarbeiterin-nen, die temporär (Mutterschutz) nicht inIhrer Praxis tätig sind.

Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisseim Strahlenschutz werden als Selbstlern-paket (Schulungs-CD) mit anschließenderPrüfung über den BuS-Dienst der Landes-zahnärztekammer Sachsen bzw. überzentrale Prüfungstermine der Fortbil-dungsakademie (Termine siehe Fortbil-dungsprogramm Praxismitarbeiterinnen)angeboten. In dieser Terminübersicht sindauch Kurstermine für eine Aktualisierungohne vorheriges Selbststudium ersicht-lich.

Zahnärztliche Stelle

Wir trauern um unseren Kollegen

Dr. med. dent.

Dieter Sehm(Radebeul)

geb. 02.12.1935 gest. 12.09.2014

Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.

Wir trauern um unsere Kollegin

Christel Seidel(Waldenburg)

geb. 18.12.1940 gest. 26.08.2014

Page 22: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1422Fortbildung

Anzeigen

Untere Dorfstraße 44 ❘ 09212 Limbach-OberfrohnaTelefon (0 37 22) 9 28 06 ❘ Fax (0 37 22) 81 49 12 ❘ www.funktion-design.de

Wir fertigen für Sienach individueller Planung

RezeptionenBehandlungszeilenArbeitszeilen fürLabor und SteriUmzüge

Ergänzungen der vor-handenen Einrichtung

Entsorgung – Verwertung- Entwickler/Fixierer- medizinische Abfälle- Amalgam-Abscheider- Rotoren usw.

Wir garantieren fachlich kompetenteAufarbeitung.

Redenta Sprechen Sie mit uns: REDENTA Meißen

Andreas StaudteHafenstraße 32 ·01662 MeißenTelefon (0 35 21) 73 79 69Fax (0 35 21) 7 19 07 16e-mail: [email protected]: www.Redenta.de

Praxisentsorgung mit System.

20 Jahre sächsische ZMP – Eine ErfolgsgeschichteDie Bausteinfortbildung für die Zahnme-dizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)an der Landeszahnärztekammer hat seitJahren in der beruflichen Fortbildung derMitarbeiter einen hohen Stellenwert.Sie begann vor 20 Jahren im September1994. Man entschied sich in Sachsen fürden dualen Fortbildungsweg.

Aus ihrem Erfahrungsschatz heraus kon-zipierte der damalige Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses, OMR Prof.Dr. med. Heinz Nossek, zusammen mitDipl.-Stom. Carola Hebold, dem damalszuständigen Vorstandsmitglied, und derdamaligen Ressortleiterin, Frau Standfuß,eine solide inhaltlich anspruchsvolleKursreihe, mit dem Ziel, eine qualifi -zierte Prophylaxe in die Praxis einzu-führen. Frau Schmidt war im Verwal-tungsbereich der LZKS von Anfang an verantwortlich für die Umsetzung dieserFortbildung.Professor Nossek führte diese Fortbildungals Kursleiter bis 1999. Den theoretischenUnterricht übernahm er zunächst allein.Von 1996 an wurden nach und nach wei-tere Referenten mit dem Unterricht be-traut. Sie kommen heute, wie die meistenKursteilnehmer auch, aus Sachsen (Plau-en, Leipzig, Dresden).1999 übernahm Prof. Thomas Hoffmanndie Kursleitung und entwickelte die Fort-bildung weiter.

Seit 2002 ist Dr. Michael Krause, nieder-gelassener Zahnarzt in Dresden, mit derKursleitung betraut.Von Beginn an wurden Inhalte, Ausbil-dungsmethodik und Prüfungsmodalitätenkontinuierlich weiterentwickelt. Beson-derer Wert wird dabei auf das Feedbackder Unterrichtsteilnehmer gelegt, um ef-fektiv Korrekturmöglichkeiten vorneh-men zu können. Auch in der Prophylaxegilt die Halbwertszeit medizinischenWissens von etwa fünf Jahren. Obwohlim Rahmen der Kurse an der LZKS nur dieVermittlung von theoretischem Wissen imVordergrund steht, sind auch Praxisbe-standteile eingebunden, um z. B. gleicheMaßstäbe bei Befunderhebung oder PZRzu setzen. Neben der Wissensvermittlungspielt auch das Anpassen an die Praxis-entwicklung eine wichtige Rolle. Durchdas Auffächern und die fortschreitendeSpezialisierung im Tätigkeitsbereich desZahnarztes ist der Allrounder, die Zahn-medizinische Fachassistentin, kurz ZMF,heute viel weniger gefragt. Der Bedarf derPraxis für die ZMP, die dem Zahnarzt ei-nen großen Teil prophylaktischer Arbeitabnehmen kann, ist dafür gestiegen.Die Bilanz kann sich sehen lassen:Im Zeitraum von 1994 bis 2008 erreich-ten 198 Zahnmedizinische Fachassisten-tinnen ihren Abschluss. Bis heute schlos-sen 782 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdie Aufstiegsfortbildung zur/zum Prophy-

laxeassistentin/-en ab. Auch im folgendenJahr nehmen wieder 36 Zahnmedizini-sche Fachangestellte an der Qualifizie-rung teil. Im kommenden Jahr wird die800er Marke bei den ZMP überschritten.Die Fortbildung zur Kieferorthopädi-schen Prophylaxeassistentin (KOP), eineFortbildungsbesonderheit Sachsens, be-endeten bis 2007 35 Teilnehmerinnen.Danach wurde die KOP nicht mehr aus-reichend nachgefragt.Das Referententeam hofft, dass mit derAufstiegsfortbildung zur ZMP auch in denkommenden Jahren dazu beigetragenwird, kompetentes, qualifiziertes und mo-tiviertes Personal für die Praxen auszubil-den und damit die Prophylaxe als Be-standteil einer modernen Zahnheilkundein noch mehr sächsischen Praxen einzu-bringen.

Dr. med. Michael Krause

www.zahnaerzte-in-sachsen.de/Praxisteam/Fortbildung/

Aufstiegsfortbildung

Page 23: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 23Fortbildung

Mundschleimhauterkrankungen – Teil 3

Lichen ruber planus

Der Lichen ruber planus ist eine häufige,chronisch entzündliche Erkrankung, diesich an Haut, Mundschleimhaut und imGenitalbereich manifestieren kann. Sie istnicht kontagiös. Der Lichen ruber planustritt meist im Alter zwischen 30 und 60 Jah -ren auf, wobei Frauen häufiger betroffensind (Verhältnis 2:1, Bork et al., 2008, S. 74–83). Die Ätiologie ist bislang nicht geklärt. Ein autoimmunologischer Hintergrundwird vermutet, ist aber keinesfalls gesi-chert (Parashar, 2011, Bork et al., 2008, S. 74–83).Es wird außerdem beschrieben, dass Pa-tienten mit einem Lichen ruber planussignifikant häufiger unter negativemStress, Ängsten und Depressionen leiden(Chaudhary, 2004). Auslösende Faktorenkönnen weiterhin Medikamente (NSAID,ACE-Hemmer, Betablocker) sowie denta-le Restaurationen (Sugerman et al., 2002),insbesondere auch Goldrestaurationen(Bork et al., S. 75), sein. Der Lichen ruber planus kann auch in As-soziation mit anderen immunologisch be-dingten Erkrankungen, wie z. B. derDermatomyositis, dem Lichen sclerosusund atrophicus, der Myasthenia gravis,der Colitis ulcerosa etc., auftreten (Suger-man et al., 2002). In aller Regel entwi-ckelt sich ein Lichen ruber planus jedochspontan und verläuft schubweise. Einekausale Therapie ist aufgrund der unkla-ren Ätiologie bislang nicht möglich, wo-bei eine symptomatische Behandlung Be-schwerden deutlich lindern kann. DieAbheilung erfolgt spontan (Bork et al.,2008, S. 74).

KlinikBei bestehender Hautbeteiligung zeigensich rötliche bis bläulich-rötliche, wachs-artig matt glänzende Papeln vor allem anden Beugeseiten der Handgelenke, imBereich der Flanken, des Kreuzbeins undder Genitale sowie an den Unterschen-kel-Streckseiten (Abb. 1). Nach Anfeuch-ten der Papeln kann man auch an ihnendie für den Lichen ruber typischen Wick-ham-Streifen nach Louis Frédérik Wick-ham, 1861–1919 (s. auch Abb. 2) sehen.Es liegt meist ein starker Juckreiz vor(Bork et al., 2008, S. 74–83).

Es gibt aber nicht zwangsläufig Haut-symptome, es ist auch ein isolierter Befall

der Mundschleimhaut möglich. Dabeiunterscheidet man sechs mögliche Er-scheinungsbilder: papulös, retikulär,

Der folgende Artikel zu Mundschleimhauterkrankungen wird zwei Themen gewidmet sein, mit denen sich jede zahnärzt-liche Kollegin/jeder zahnärztliche Kollege eingehend beschäftigen sollte. Zum einen betrifft das den Lichen ruber planusmit seinem sehr vielgestaltigen klinischen Bild, das oft verkannt wird. Zum anderen werden wir auf die verschiedenenVorläuferläsionen des oralen Plattenepithelkarzinoms eingehen, um die Früherkennung bösartiger Mundschleimhautver-änderungen weiter zu verbessern.Die abgedruckten Bilder entstammen allesamt dem großen Pool der Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgiedes Universitätsklinikums Dresden (Direktor: Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Günter Lauer). Dort hat sich vor vielen Jahrendie Mundschleimhaut-Sprechstunde als Spezial-Sprechstunde etabliert und findet heute immer dienstags von 8:00 bis12:00 Uhr statt. Gern ist die Anmeldung von Patienten telefonisch unter 0351 4582710 möglich.

Abb. 1 – Typische Papeln im Bereich derUS-Streckseite bei einem Lichen ruberplanus

Abb. 2 – Typisches retikuläres Muster eines Lichen ruber mucosae im Planumbuccale rechts (Wickham-Streifen)

Abb. 3 – Plaqueartiger Lichen ruber mucosae im Bereich des Zungenrückens

Page 24: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1424Fortbildung

plaqueartig, atrophisch, erosiv und bul-lös. Am häufigsten findet man das retiku-läre Muster (Wickham-Streifen, Abb. 2),die vorzugsweise im Bereich des Zungen-rückens auftretenden plaqueartigen Ver-änderungen (Abb. 3) sowie Erosionenauch in Form der Gingivitis desquamativa(Abb. 4, 5). Und dies kann alles bei einemPatienten zugleich auftreten (Parashar,2011)! Die lichenoiden Läsionen tretenoft symmetrisch auf und betreffen zumeistdas Planum buccale, die Zunge, das Lip-penrot, den Gaumen und die Gingiva(Bork et al., 2008, S. 74–83).Erosive und atrophe Formen des Lichen ru-ber verdienen besondere Beachtung, denndies können Vorstufen eines malignen Ge-schehens sein. Das Risiko, an einem Plat-tenepithelkarzinom der Mundschleimhautzu erkranken, ist bei dauerhaftem Beste-hen dieser Läsionen erhöht (Sugerman,2002). Ist der Palpationsbefund der betref-fenden Stelle also derb und innerhalb vonzwei Wochen nicht regredient, ist drin-gend eine Probeexzision durchzuführenbeziehungsweise der Patient zu einemFacharzt/Fachzahnarzt zu überweisen!

arzt informiert werden. Was sagen die ge-nannten Blutwerte nun aus? Zuerst ein-mal ist eine deutliche Abweichung imBlutbild auszuschließen, wie sie zum Bei-spiel bei einer Leukämie auftritt. Diesekann durchaus Mundschleimhautverän-derungen hervorrufen. Auch eine Störungim Eisenstoffwechsel kann bedeutsamsein, insbesondere ein Mangel an Eisen.Des Weiteren besteht nicht selten einMangel an Vitamin B12. Der zugehörigeLangzeitmarker Holotranscobalamin gibtAuskunft darüber, ob dieser schon längerbesteht. Das Vitamin D3 (1,25 Dihydro -xyvitamin D) ist für viele Vorgänge imKörper bedeutsam, insbesondere auch fürdie Stimmungslage, das Immunsystemund das Stütz- und Bindegewebe. Es wirdim Wesentlichen unter Einfluss der UVB-Strahlung im Körper selbst produziert, einMangel ist aber leider nicht selten. VorBeginn der Substitution durch den Haus-arzt sind die Nierenfunktion (Creatinin)und der Calcium-/Phosphat-Haushalt zuprüfen, da diese für die Verstoffwechse-lung des Vitamins D3 eine große Rollespielen. Eine Überdosierung dieses fett-löslichen Vitamins ist strengstens zu ver-meiden. Auch Zink und Folsäure sindwichtige Spurenelemente für eine intakteSchleimhaut. Der Glukosespiegel gibtAuskunft über einen eventuellen Diabe-tes mellitus, der schlecht eingestellt auchzu einem Lichen ruber führen kann.Zur Diagnostik gehört weiterhin ein Aller-gietest auf zahnärztliche Metalle undKunststoffe sowie auf Duftstoffe (Stan-dardreihen). Dieser erfolgt beim Derma-tologen (Epikutantest). Eine Allergiekommt ziemlich selten vor, kann abermanchmal Auslöser für eine lichenoideLäsion, gerade wenn sie sehr lokalisiertist, sein. Kritisch betrachtet ist allerdingsanzumerken, dass ein Allergietest, also ei-ne Präsentation des Allergens auf derHaut, auch erst zu einer Allergie führenkann. Außerdem sind Hautreaktionennicht mit Schleimhaut-Reaktionen ver-gleichbar. So treten an der Mundschleim-haut sehr selten kontaktallergische Reak-tionen auf, da das Allergen durch denSpeichel sofort verdünnt und weggespültwird. Als Allergene wirken außerdem nurMetallionen oder das Monomer des Me-thylmethacrylats, so dass bei korrekterVerarbeitung kaum allergenes Potenzial

Des Weiteren ist zu bedenken, dass dieMundschleimhaut bei Vorliegen eines Lichen ruber mucosae eine allgemein er-höhte Vulnerabilität aufweist. Diese kannbei mechanischer Beanspruchung durcheine Prothese zu Rötungen und Erosionenführen. Somit ist bei einer therapieresis-tenten Prothesenstomatitis auch immerein Lichen ruber histologisch auszu-schließen (Bork et al., 2008, S. 80)!Das subjektive Beschwerdebild eines Lichen ruber mucosae ist ebenso unter-schiedlich wie die klinischen Erscheinun-gen. So können die Patienten völlig be-schwerdefrei sein oder ein starkes Bren -nen und auch Schmerzen beim Genusssaurer, scharf gewürzter und harter Spei-sen verspüren. Des Weiteren kann einegewisse Mundtrockenheit auftreten(Parashar, 2011, Bork et al., 2008, S. 80).

DiagnostikDiagnostisch sollte nach ausführlicher Er-hebung der Anamnese und klinischer Un-tersuchung der Ausgangsbefund erst ein-mal gut fotodokumentiert und auchhistologisch gesichert werden. Dabei isttypischerweise Folgendes nachweisbar:Orthohyper- oder Parakeratose; bandför-miges lymphozelluläres subepithelialesInfiltrat; Keratinozyten-Apoptosen (civat-te bodies). Sind diese Kriterien nicht er-füllt oder wird auf eine histopathologi-sche Diagnosesicherung verzichtet, darfman nicht von einem Lichen ruber muco-sae sprechen, sondern lediglich von eineroralen lichenoiden Läsion (Parashar,2011). Für die Probeentnahme zur Diag-nosesicherung ist weiterhin zu beachten,dass sie nicht im Bereich einer erosivenLäsion erfolgen darf, da dort das Epithelzur Beurteilung der o.g. Kriterien fehlt(Bork et al., 2008, S. 81–82). Am bestenwird sie im Randbereich von retikulärenoder leukoplaken Anteilen entnommen.Des Weiteren ist eine Blutentnahme zurKontrolle folgender Parameter beimHausarzt zu empfehlen: großes Blutbild,Eisenstoffwechsel, Vitamin B12 mit Holo-transcobalamin, Vitamin D3, Creatinin,Calcium, Phosphat, Zink, Folsäure undGlukose im Serum. Es ist zu beachten,dass die gesetzlichen Krankenkassennicht üblicherweise für alle o.g. Parame-ter aufkommen, das heißt die Patientenmüssen über die Zuzahlung beim Haus-

Abb. 4 – Ausgeprägte erosive Verände-rung (s. Pfeil) im Planum buccale rechtsbei bestehendem Lichen ruber mucosae

Abb. 5 – Gingivitis desquamativa beibestehendem Lichen ruber mucosae

Page 25: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 25Fortbildung

Anzeigen

Gesucht und gefunden: Wir bringen die richtigen Partner zusammen!Sie suchen eine Praxis zur Übernahme oder einen Nachfolger?

Dann setzen Sie auf die Praxisbörse der Deutschen Ärzte Finanz: Wir bieten Ihnen einen bundesweiten Kundenkreis, jahrzehntelanges Know-how und absolute Vertraulichkeit.

Praxis- und Kooperationsangebote aus allen Fachrichtungen

Aussagekräftige Exposés

Konkrete Festlegung des Übernahme- bzw. Abgabeprofi ls

Realistische Zeit- und Zielplanung

Attraktive Finanzierungsstrategien undviele weitere Services

Wir vermitteln Ihnen auchAssistenzzahnärzte !

Viele Fragen, ein Ansprechpartner:Gunnar Gerke

Telefon 03 51/4 54 15-10

Mobil 01 73/3 16 86 30

[email protected]

www.aerzte-finanz.de

vorhanden sein sollte. Im Übrigen habenCompositematerialien ein hohes Allergie-potenzial, welches aber durch die raschePolymerisation und die weitgehend be-rührungsfreie Verarbeitung kaum zumTragen kommt. Hochallergen sind eben-falls Duftstoffmixe wie ätherische Öleund Perubalsam. Bei positivem Testergeb-nis sollte das entsprechende Allergen ge-mieden werden, gegebenenfalls durchAustausch von Füllungen oder Zahn -ersatz (Bork et al., 2008, S. 209–214)

TherapieNach Durchführung der kompletten Di-agnostik kommen wir nun zur Therapie:Eine kausale Therapie des Lichen ruberplanus ist bislang nicht möglich (Bork etal., 2008, S. 82), es können lediglichSymptome durch entsprechende Medika-mente gelindert werden. Bei intakter

Schleimhaut und Beschwerdefreiheit istkeine Intervention erforderlich. Bei aus-geprägteren Befunden, insbesondere beiErosionen, ist eine lokale Therapie, inmanchen Fällen auch eine systemischeTherapie angezeigt. Grundsätzlich sind Spülungen mit Salbei-tee und Distelöl zu empfehlen. Salbeiteewirkt antibakteriell und beruhigend, Dis-telöl beinhaltet natürliche entzündungs-hemmende Mediatoren und benetzt dieempfindliche Schleimhaut. Zur lokalen Therapie dienen generell Kortikoide (Bork et al., 2008, S. 82). Emp-fehlenswert ist die Verordnung von Triam-cinolon/Micotar®-Mundgel (Rp. Triamci-nolon acetat 0,1 % Micotar Mundgel zu10,0 g). Das ist eine Kombination aus ei-nem Kortikoid und einem Antimykotikumund lässt sich durch die pastöse Konsistenzgut auf lokalisierte Befunde auftragen. Wo

die Spülwirkung des Speichels hoch ist,kann man die Paste auch auf ein Stück Ga-ze aufbringen und für ca. 10–15 min aufdie entsprechende Stelle auflegen. LokaleKortikoide sollten maximal zweimal täg-lich aufgetragen werden, um relevante sys-temische Wirkungen und damit Neben-wirkungen in Grenzen zu halten. Korti -koide können bei fehlerhafter AnwendungAtrophien der Schleimhaut verursachenund bei hohen systemischen Dosen Ma-gen-, Darm-Ulcera, Osteoporose und ei-nen Diabetes mellitus auslösen. Neben Triamcinolon/Micotar®-Mundgel ist dieVerordnung von Volon® A Haftsalbe (Wirk-stoff ebenfalls Triamcinolon) möglich.Nach Anbruch ist dies sehr viel länger halt-bar, aber durch die steifere Konsistenz anvielen Stellen schlechter aufzutragen. Bei generalisierten Befunden empfiehltsich eine Kortikoid-Spüllösung, z. B.

Page 26: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1426Fortbildung

Celestamine® (Wirkstoff Betamethason,Rp. Celestamine® N 0,5 liqu. 2 x N1, s. 1.Woche früh und abends mit 35 Tropfenspülen, 2. Woche früh mit 35 Tropfenspülen, 3. Woche ausschleichen). Celes-tamine® ist eigentlich ein Kortikoid zumEinnehmen, hier soll aber nur lokal damitgespült werden. Zum Spülen eignet sich außerdem folgende Hydrocortison-Spül-lösung (Rp. Hydrocortisonacetat 0,5 g, Li-docainhydrochlorid 1,0 g, Dexpanthenol2,0 g, Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat 0,05 g, Macrogol-40-gly-cerolhydroxystearat 0,2 g, Propylengly-col 20,0 g, Pfefferminzöl 0,15 g, gereinig-tes Wasser zu 100,0 g). Sie ist ebenfallsmaximal zweimal pro Tag anzuwenden. Bei sehr ausgeprägten erosiven, lokali-sierten Befunden, die nicht auf eine Salbeoder Spülung ansprechen, empfiehlt sichTriam Inject, welches subläsional in wö-chentlichem Abstand über 5 Wochen ap-pliziert wird (1 Ampulle je 10 mg pro An-wendung). Neben den lokalen Kortikoiden ist dieAnwendung von lokalen Immunmodula-toren möglich. Dazu zählen zum Beispieldie Protopic®-Salbe (Rp. Protopic®-SalbeN1 30 g 2 x tgl.) oder die Elidel®-Creme.Diese sind bislang nur für bestimmte Indi-kationen im Bereich der Haut und Geni-tal-Schleimhaut zugelassen. Laut ver-schiedener Studien ist die Anwendung ander Mundschleimhaut aber auch erfolg-versprechend (Scheer et al., 2006, Ass-mann et al., 2004). Dies wäre dann einsogenannter off-label-use, so dass die Pa-tienten entsprechend aufgeklärt werdenmüssen. Außerdem kommt es bei der An-wendung dieser Immunmodulatoren oftzu einem Brennen an der Schleimhautund die Wirkung tritt manchmal erst nachein bis zwei Wochen ein. Letztlich muss man mit dem Patienten ein-fach Verschiedenes ausprobieren. Die Prä-ferenzen sind dabei ganz unterschiedlich.Bei sehr schweren Verläufen ist eine syste-mische Kortikoid-Stoßtherapie erforder-lich. Sollte das für eine dauerhafte Besse-rung nicht ausreichen, ist eine systemischeTherapie mit Quensyl® oder Immunsup-pressiva möglich. Dies wird in der Regel inder Dermatologie durchgeführt.In jedem Fall ist ein angemessenes Recallvon großer Bedeutung! Die Intervalle ge-stalten sich nach der Schwere der Sympto-

matik. Bei stark erosiven oder atrophen For-men empfehlen wir eine Wiedervorstellungalle 8–12 Wochen, bei intakter Schleim-haut ohne Beschwerden alle 6–12 Monate.

Vorläuferläsionen des oralenPlattenepithelkarzinomsZu den Vorläuferläsionen des oralen Plat-tenepithelkarzinoms zählen die Leuko-plakie, die Erythroplakie und der Lichenruber mucosae (AWMF Leitlinie 007/092,2010). In der aktuellen Leitlinie derAWMF (007/092, 2010) sind Begrifflich-keiten wie fakultative und obligate Prä-kanzerosen, Präkonditionen etc. wegge-fallen, man spricht nur noch vonVorläuferläsionen. Diese bedürfen alleder gleichen Aufmerksamkeit, da jededieser Läsionen entarten kann! Hoch ver-dächtig sind jedoch generell die verrukö-

se Leukoplakie (Abb. 6), die Erythroplakie(Abb. 7) und der erosive (s. Abb. 4) oderatrophe Lichen ruber mucosae.Grundsätzlich ist die Früherkennung vonVorläuferläsionen durch Inspektion undPalpation entscheidend! Bei jedem Patien-ten muss regelmäßig eine Mundschleim-haut-Kontrolle erfolgen. Risikofaktoren fürdie Entstehung eines Plattenepithelkarzi-noms der Mundschleimhaut sind Nikotin-und Alkohol abusus sowie die oft damit inVerbindung stehende mangelnde Mund-hygiene (Bork et al., 2008, S. 362). Insbe-sondere die Kombination von Alkohol und Tabak erhöht das Risiko deutlich, dader Alkohol zu einer Permeabilitätsverän-derung des oralen Epithels führt und damittoxische Produkte des Tabaks leichter indie subepitheli alen Kompartimente über-treten können (DGZMK, 2007). Des Wei-teren spielen das Auftreten von humanenPapillomaviren, insbesondere Typ 16 und18, und speziell im asiatischen Raum auchdas Betelnusskauen eine Rolle (AWMF007-100OL, 2012, Bork et al., 2008, S. 362, DGZMK, 2007).Besteht nun eine auffällige Veränderungim Bereich der Mundschleimhaut und istdiese innerhalb von zwei Wochen nicht regredient, dann ist dringend die Über-weisung zu einem Facharzt/Fachzahn-arzt bzw. in die Fachklinik zur weiterenDiagnostik erforderlich (AWMF 007-100OL, 2012, AWMF 007/092, 2010).Eine Verzögerung von mehr als vier Wo-chen verschlechtert die Prognose signi -fikant! Des Weiteren ist zu beachten,dass regrediente Befunde bis zur voll-ständigen Abheilung beobachtet werdenmüssen, da der Rückgang einer eventu-ell überlagernden entzündlichen Kom-ponente eine eigentlich maligne Läsionverschleiern kann (AWMF Leitlinie007/092, 2010).Der Goldstandard in der Diagnostik vonVorläuferläsionen bzw. Plattenepithelkar-zinomen ist nach wie vor die Probeexzisi-on (AWMF 007-100OL, 2012, AWMF007/092, 2010). Histopathologisch unter-scheidet man nach verschiedenen Dys-plasiegraden (s. Tabelle 1, Seite 27, SIN-Klassifikation, AWMF 007/092, 2010).Die Dysplasiegrade SIN II und SIN III be-deuten ein hohes Entartungsrisiko undbedürfen dringend der vollständigen Exzision. Geringgradige intraepitheliale

Abb. 6 – Hoch verdächtige verruköseLeukoplakie mit erythroplaken Anteilenim Bereich Zungenrand/Zungenunter-seite; Übergang Mundboden rechts mitÜberschreitung der Mittellinie (s. Pfeil)

Abb. 7 – Hoch verdächtige Erythroplakie;Mundboden rechts am Übergang zurZungenunterseite mit kleiner Erosion (s. Pfeil)

Page 27: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 27Fortbildung

Neoplasien können engmaschig beob-achtet werden. Generell gilt, dass orien-tierend an der Leukoplakie nicht dys -plastische Läsionen alle sechs Monateund gering dysplastische Läsionen alledrei Monate kontrolliert werden sollten.Für lichenoide Veränderungen werdenKont rollintervalle je nach Ausprägungvon maximal vier Monaten empfohlen(AWMF Leitlinie 007/092, 2010).

LeukoplakieDie Leukoplakie ist die häufigste präma -ligne Veränderung der Mundschleimhautund ist definiert als eine vorwiegend weißeVeränderung, die weder klinisch noch his-topathologisch als eine andere definierba-re Schleimhautveränderung charakterisiertwerden kann. Sie kommt öfter bei Män-nern vor, meist im mittleren Alter. Die Prä-valenzen liegen zwischen 0,2 und 5 %. Risikofaktoren sind, wie bereits erwähnt, Alkohol- und Nikotinabusus, vor allem inkombinierter Form. Weitere mögliche Begleitfaktoren können schlechte Mund -hygiene, chronisch traumatische Irritati -onen, niedriger sozio-ökonomischer Status,Vitaminmangel (Vitamine A, C), genetischeFaktoren etc. sein (DGZMK, 2007).Leukoplakien treten am häufigsten an derWangenschleimhaut, der Mukosa des Al-veolarfortsatzes, dem Mundboden, derZunge, den Lippen und dem Gaumen auf.Zeigen leukoplake Veränderungen nachAusschalten möglicher ätiologischer Fak-toren (scharfe Zahnkanten und andere me-chanische Irritationen, Nikotinabusus etc.)keine Rückbildungstendenz, sollte einehistopathologische Abklärung zur Diagno-sesicherung und Feststellung des Dyspla-siegrades erfolgen (DGZMK, 2007). BeiMalignitätsverdacht müssen die Patientensofort zu einem Facharzt/Fachzahnarztbzw. in die Fachklinik überwiesen werden!Klinisch unterscheidet man die homoge-ne, inhomogene und die proliferative ver-ruköse Leukoplakie. Die maligne Trans-formationsrate liegt zwischen 3 und 8 %

in fünf Jahren, die verruköse Leukoplakieist allerdings eine aggressive Sonderform,die in fast allen Fällen maligne transfor-miert. Es ist aber zu beachten, dass prinzi-piell jede Leukoplakie entarten kann,auch solche, die zunächst histologischkeine Epitheldysplasie aufweisen. Ein er-höhtes Entartungsrisiko besteht außerdembei Frauen, bei einem längeren Bestehender Leukoplakie, bei Nichtrauchern, beieiner Lokalisation an Mundboden/Zunge,bei Inhomogenität, also einer unregelmä-ßigen exophytischen Oberfläche, beiCandida-Infektion und bei einem Zustandnach bereits stattgehabtem Plattenepithel -karzinom (DGZMK, 2007).

Dr. med. dent. Marika Schubert, FZÄ für Oralchirurgie,

Praxis Dr. Dr. Ronald Mai, Altes Schloss Zabeltitz, Großenhain

Dr. med. Dr. med. dent. Ninette Tödtmann,

FÄ für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-

und Gesichtschirurgie Universitätsklinikum Dresden

Dr. med. dent. Anne Weißflog, FZÄ für Oralchirurgie,

Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurgie

Universitätsklinikum Dresden

Dr. med. Dr. med. dent. Ronald Mai, FA für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,

Niederlassung Altes Schloss Zabeltitz,Großenhain

Literaturverzeichnis abrufbar unterwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

geringgradige Dysplasie SIN I geringes Risiko (Beobachtung)

mäßiggradige Dysplasie SIN II hohes Risiko (Exzision!)

hochgradige Dysplasie/ SIN III hohes Risiko (Exzision!)Carcinoma in situ

Tab. 1 – Einteilung der Dysplasiegrade (SIN = squamöse intraepitheliale Neoplasie)

Abb. 8 – Homogene bis inhomogene leu-koplake Läsion anteriorer Mundbodenrechts (s. Pfeil). Empfehlung: vollständi-ge Exzision.

Abb. 9 – Erythroleukoplake Läsion amrechten Zungenrand mit deutlich atro-pher Schleimhaut. Hier ist bereits ein frü-hes Karzinom zu vermuten. Empfehlung:sofortige Überweisung in eine Fachklinikzur weiteren Diagnostik und Therapie.

Abb. 10 – Differenzialdiagnostisch kom-men eine hyperplastische Candidoseoder ein bereits manifestes Karzinom infrage. Empfehlung: vollständige Exzision.

Fallbeispiele (Fortsetzung Seite 28)

Page 28: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1428Fortbildung

Abb. 12 – Invasives Karzinom am Arcuspalatoglossus links (s. Pfeil). Auch dieseVeränderung ist nur zu erkennen, wennman den weichen Gaumen entspre-chend genau inspiziert. Die Früherken-nung ist für die Prognose des Patientenentscheidend!

Abb. 13 – Plattenepithelkarzinom amAlveolarfortsatz vestibulär im linkenUnterkiefer (s. Pfeil). Auch hier ist dieFrüherkennung durch eine eingehendeklinische Untersuchung möglich. Es sollte sofort die Überweisung in die entsprechende Fachklinik erfolgen.

Das Dentalhistorische

Museum in Zschadraß

Zschadraß bei Leipzig ist seit einigen Jahren Standort eines ganz besonderen Museums. Der Museumsgründer, Zahntechni-

kermeister Andreas Haesler, hat mit dem Dentalhistorischen

Museum etwas geschaffen, was weltweit einzigartig ist. Die hessische Zahnärztezeitung titelte: »Beste Voraussetzungen für

einen Wallfahrtsort«. Und dies ist nicht übertrieben. Unzählige Exponate präsentieren die Entwicklung der Zahnmedizin. Gemein-

sam mit dem Dentalhistorischen Museum haben wir für 2015 wieder zwei Kalender aufgelegt. Einen Motivkalender, der einige

Exponate des Museums zeigt, und einen Kalender mit historischen Illustrationen und Postkarten.

Die Kalender haben das Format 30 x 46 cm und sind zum Preis von

direkt zu, damit weitere Räumlichkeiten um- und ausgebaut werden können. Sichern Sie sich Ihr Exemplar!

Satztechnik Meißen GmbH · Am Sand 1c · 01665 Nieschütz · Telefon 03525/7186-0 · Fax 03525/7186-12 · [email protected]

© S

atzt

echn

ik M

eiße

n G

mbH

, 201

4

Anzeige

Weltkonferenz der iADH tagte in Berlin

Abb. 11 – Plattenepithelkarzinom am hin-teren Zungenrand (s. Pfeil). Dieses istleicht zu übersehen, so sollten bei jederzahnärztlichen Untersuchung auch diedistalen Zungenanteile inspiziert (Heraus-ziehen der Zunge mittels Kompresse) undMundboden sowie Zunge palpiert werden!

Wie die Mundgesundheit von Menschenmit Behinderungen verbessert werdenkann, diskutierten vom 2. bis 4. Oktoberdie Teilnehmer auf der 22. Weltkonferenzder Internationalen Vereinigung zur Ver-besserung der Mundgesundheit von Men-schen mit Behinderung (iADH) in Berlin.Ausgerichtet von der Arbeitsgemeinschaft„Zahnärztliche Behindertenbehandlung”des BDO stand die Veranstaltung unterSchirmherrschaft der BZÄK.Für eine bessere Mundgesundheit bedarf eseiner Mischung aus klaren gesetzlichen

Regelungen durch die Politik und einer be-sonderen Fürsorge durch die Zahnmedizin.Darin waren sich die Experten der Auftakt-pressekonferenz, Prof. Dr. Dimitris Emma-nouil, Präsident der iADH, Kongresspräsi-dent Prof. Dr. Andreas G. Schulte, Prof. Dr.Dietmar Oesterreich, Vizepräsident derBZÄK, Dr. Dr. Wolfgang Jakobs, Vorsitzen-der des BDO, und der WissenschaftlicheLeiter Prof. Dr. Thomas Weischer, (EFOSS),einig.Neben Menschen mit Behinderung zählenauch ältere und pflegebedürftige Men-

schen zur Gruppe der sogenannten Risiko-patienten. Diese stellen insbesondere beichirurgischen Eingriffen Zahnärzte vor Herausforderungen und bedürfen oft be-sonderer Maßnahmen und der Zusammen-arbeit mit anderen Medizinern. Darauf verweist auch das Thema des Kon-gresses „Medicine meets Disability“.Die iADH setzt sich deshalb auch für dieAus-, Weiter- und Fortbildung auf dem Gebiet „Zahnmedizin für Menschen mitbesonderen Bedürfnissen“ (Special CareDentistry) ein. PM BZÄK, 6.10.2014

→ →→

Page 29: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion wieder.

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 29Herstellerinformation

Zahnprophylaxe-Initiativen ausgezeichnetDer Wrigley Prophylaxe Preis gehörtzu den renommiertesten Auszeich-nungen auf dem Gebiet der Karies-prophylaxe. In diesem Jahr wird erzum zwanzigsten Mal verliehen. Denmit 4.000 Euro dotierten ersten Preisim Bereich „Wissenschaft“ erhielt Dr.Yvonne Wagner aus der Studiengrup-pe um Prof. Roswitha Heinrich-Welt-zien, Jena. Ihr Präventionsprogrammzur Verbesserung der Mundgesund-heit bei Kleinkindern zeigt, dass früheBeratung der Eltern plus frühe Zahn-arztbesuche ab dem Durchbruch desersten Zahnes die verbreitete früh-kindliche Karies verhindern können.Für die Studie berieten Mitarbeiterdes Erstbesuchsdienstes der Stadt Jenadie Eltern von über 1.000 Neugebore-nen der Jahrgänge 2009 und 2010zum Thema Kariesprävention. Zusätz-lich konnten die Familien an einemPräventionsprogramm teilnehmen,das regelmäßige zahnärztliche Unter-suchungen an der Poliklinik Jena abdem ersten Zahn sowie eine erneuteElternberatung umfasste. Das Ergeb-nis: Keines der Kinder des Programmshatte mit drei Jahren Karies oder ei-nen versorgten Zahn. GleichaltrigeKinder, die nicht im Programm waren,hatten dagegen zu 17 % Karies undim Schnitt vier versorgte Zähne. Den mit 3.000 Euro dotierten zweitenPreis der Kategorie „Wissenschaft“vergab die Jury an die Arbeitsgruppeum Dr. And reas Zenthöfer, Heidel-berg. Sie kümmerte sich um die Mund-gesundheit von demenzkranken Senioren in Pflegeheimen. Für ihr Pro-jekt schulten sie das Personal in Pfle-geheimen und richteten Ultraschall-bäder zur Prothesenreinigung ein.Beide Maßnahmen führten gegen-über den Vergleichsheimen zu einerhoch signifikanten Verbesserung derMundgesundheit. Der dritte, mit 2.000 Euro dotiertePreis im Bereich „Wissenschaft“ gingan die Arbeitsgruppe um PD Dirk Zie-bolz, Göttingen. Sie wies erstmals ora-le Bakterien-DNA am Herzmuskelnach, ebenso wie das LBS-Binding

Protein und eine dadurch ausgelösteStimulation von Entzündungssigna-len. Die Ergebnisse weisen auf einenKausalzusammenhang zwischen Paro-dontitis und Herzinsuffizienz hin. Den ersten Platz im Bereich „Öffentli-cher Gesundheitsdienst“ mit einerPrämie von 1.000 Euro erhielt ein Pro-jekt der Bayerischen Landesarbeitsge-meinschaft Zahngesundheit (LAGZ),das Anregungen und Ideen für dieGruppenprophylaxe in Kitas entwi-ckelte. Das Unterrichtswerk, erstelltvom Team um Dr. Herbert Michel, er-möglicht es Zahnärzten, Kindern aufspielerische Weise Lust auf gesundeZähne zu machen und das Bewusst-sein für Mundgesundheit und zahnge-sunde Rituale frühzeitig zu wecken.Ein weiteres Projekt zur zahnmedi -zinischen Gruppenprophylaxe bei 14-jährigen Jugendlichen wurde miteiner Ehrenurkunde für das kreati -ve Engagement ausgezeichnet: DieZahnmedizinstudentin Sophie Schle-gel aus Crimmitschau bei Zwickaukonzipierte eine ehrgeizige Modell-

unterrichtsstunde bei Achtklässlern:Sie zeigte abschreckende Videos, ver-teilte Handouts und Give-aways unddiskutierte mit den Jugendlichen über diverse Themen zur Mundge -sund heit, etwa Piercing, Bleaching und Rauchen.Erstmals wurde zusätzlich der mit2.000 Euro dotierte Sonderpreis Praxisverliehen. Er ging an Dr. Hans Ritzen-hoff von der Zahnarzt-Ambulanz inHagen. Die Ambulanz ist Teil einer karitativen Einrichtung für Randgrup-pen der Gesellschaft, wie etwa Be-dürftige, Asylsuchende, Zuwanderer,Menschen mit psychischen Problemenoder Suchterkrankungen. Der Zahn-arzt und sein Team, darunter auch unter Aufsicht praktizierende Zahn-medizinstudenten der UniversitätWitten-Herdecke, arbeiten dort zwei-mal pro Woche ehrenamtlich.

Weitere Informationen:Wrigley GmbHTelefon 089 66510338www.wrigley-dental.de

Page 30: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

„Competence Fortbildungsevents“ von Ivoclar Vivadentumfassen Experten SYMPOSIEN und Intensiv SEMINAREund bieten Zahnärzten und Zahntechnikern die Gelegen-heit, von namhaften Referenten erfolgreiche Therapie-konzepte kennenzulernen. Diese betreffen die Trendthe-men „Adhäsive Zahnmedizin – Composite und Keramik inder Zahnerhaltung“, „Vollkeramische Restaurationen undBefestigung“, „Rekonstruktion und Bruxismus“ sowie„Vollkeramik und Implantatprothetik“. Erfahrene und renommierte Referenten aus Hochschule,Praxis und Labor zeigen eigene Studienergebnisse undwissenschaftliche Übersichten und berichten über ihre kli-nischen Erfahrungen. Die Referenten wägen den Einsatzunterschiedlicher Materialien sowie Applikationstechni-ken ab und zeigen die Zusammenhänge zu Indikationenund Vorgehensweisen auf. An Fallbeispielen werden kli-nisch bewährte Therapiekonzepte aufgezeigt. Im Mittel-punkt stehen das Erreichen von Langzeitstabilität und Ästhetik sowie die Steigerung der Effizienz. Der Termin in Ihrer Nähe: Experten Symposium „Vollkera-mik & Befestigung“ in Radebeul/Dresden am 12.11.2014.

Weitere Informationen:Ivoclar Vivadent GmbH, Telefon 07961 8890www.ivoclarvivadent.de

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/1430Herstellerinformation/Kleinanzeigen

MARION LAUNHARDTSteile Straße 1701259 DresdenTel. (03 51) 2 03 36 10Fax (03 51) 2 03 36 60

www.KFO-aus-Sachsen.de

für KFO

Markt

Beilagenhinweis:Dieser Ausgabe liegen Beilagen der Ivoclar Vivadent GmbH

sowie der Dental Balance GmbH bei.

Wir bitten um freundliche Beachtung.

Praxisabgabe/-suche/-vermietung

Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des

Herausgebers/der Redaktion wieder.

Praxisvertretung ab 4/2015 beiKrankheit, Schwangerschaftund Urlaub, ggf. auch lang-fristig; ostdt. ZA, berufserfah-ren, kompetent, zuverlässig,diskret; Chiffre 1013

Suche ab 2015 Einzelzahnarzt-praxis im südl. oder östl. Speck- gürtel von Leipzig. Chiffre 1008

Delitzsch (Nordsachsen),S-Bahn Leipzig – Umzugs-bedingt frei gewordene Praxis-räume (114 m2, 2 BHZ, P-Lab.) in bester Stadtlage sofort zu vermieten. Chiffre 1012

Erfolgreiche Therapie-konzepte kennenlernen

Leipzig – moderne, attraktiveEinzelpraxis abzugeben. Ärzte-haus, 135 qm, 2 BHZ, erweiter-bar, rund 500 Scheine/Qu., ausprivaten Gründen, ab sofort.

Chiffre 1014

Anzeige

Biete Sammlung zahnärztli-chen Instrumentariums undZahntechnikartikel der 20er bis 70er Jahre sowie Tretbohr-maschine und Feldbehand-lungsstuhl (1. Weltkrieg). Preis: VB, Telefon 03723 3101

Page 31: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,

Zahnärzteblatt SACHSEN 10/14 31Personalien

60 02.11.1954 Dipl.-Stom. Mathias Remus01900 Bretnig-Hauswalde

02.11.1954 Dr. med. Christine Schubert08626 Adorf

02.11.1954 Dipl.-Stom. Ulrich Spenke09116 Chemnitz

03.11.1954 Dr. med. Cornelia Purkert01277 Dresden

05.11.1954 Dipl.-Med. Brigitte Horn04838 Eilenburg

08.11.1954 Dr. med. Martina Schiller08645 Bad Elster

12.11.1954 Dipl.-Stom. Hermann Loos09224 Chemnitz/OT Grüna

13.11.1954 Dipl.-Stom. Gabriele Herold09350 Lichtenstein

13.11.1954 Dipl.-Stom. Friederike Niemz02977 Hoyerswerda

14.11.1954 Dr. med. Andreas Graf01468 Friedewald

14.11.1954 Dipl.-Stom. Ulrike Lindemann01844 Neustadt

17.11.1954 Dipl.-Stom. Rita Ott07985 Elsterberg

18.11.1954 Dipl.-Stom. Udo Zschockelt04720 Döbeln

19.11.1954 Dr. med. Thomas Steinberger09465 Sehmatal/OT Cranzahl

21.11.1954 Dipl.-Stom. Marita Frenzel01877 Schmölln-Putzkau

21.11.1954 Dr. med. Wolfgang Ungermann02929 Rothenburg

23.11.1954 Dr. med. Christiane Steinke04229 Leipzig

25.11.1954 Dipl.-Stom. Jochen Puschmann08289 Schneeberg

65 01.11.1949 Dr. med. Matthias Zimmermann01189 Dresden

03.11.1949 Dr. med. Jens Göpel01259 Dresden

06.11.1949 Dr. med. Thomas Jeschky04571 Rötha

06.11.1949 Margit Morgenstern01259 Dresden

Geburtstage im November 2014

22.11.1949 Dr. med. Volker Zinke04129 Leipzig

25.11.1949 Dipl.-Med. Angelika Kühn04821 Brandis

70 02.11.1944 Dr. med. dent. Bodo Fiedler02727 Neugersdorf

03.11.1944 Monika Mauersberger01307 Dresden

07.11.1944 Gabriele Hecht08066 Zwickau

07.11.1944 Dr. med. Monika Schlenker04736 Waldheim

20.11.1944 Dr. med. dent. Sigrun Oemus-Rumpf04288 Leipzig

29.11.1944 Carmen Lindau02826 Görlitz

75 19.11.1939 Dipl.-Med. Karin Türpe04279 Leipzig

20.11.1939 Peter Petzold01326 Dresden

82 24.11.1932 SR Dr. med. dent. Gisela Dyrna04316 Leipzig/OT Mölkau

30.11.1932 SR Dr. med. dent. Eberhard Seifert09496 Marienberg

83 21.11.1931 Johannes Gascho04509 Krostitz

84 05.11.1930 Dr. med. dent. Sigrid Christiani01589 Riesa

85 07.11.1929 Christa Retzlaff01067 Dresden

86 14.11.1928 Dr. med. dent. Renate Gerling01309 Dresden

26.11.1928 Anna Maria Lorenz08393 Meerane

87 05.11.1927 Prof. Dr. med. Dr. med. dent. habil.Joachim Weiskopf04316 Leipzig

88 12.11.1926 SR Dr. med. dent. Annemarie Böttrich09113 Chemnitz

17.11.1926 Dr. Dr. Johannes Luczak04177 Leipzig

Wir gratulieren!

Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion.

Page 32: 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 …ZT ANMELDEN UNTER: 20 e Teilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.) Zahnärzteblatt SACHSEN 15. OKTOBER 2014, 25. JAHRGANG, 5,50 €,