16/3499€¦ · Hinsichtlich der Bewertung von alternativen Lösungen bzw. Varianten stellen sich...

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3499 11. 03. 2010 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FW vom 22.12.2009 Aufwertung einer Wohngebietsstraße in München- Forstenried zur Staatsstraße Im Stadtteil Forstenried der Landeshauptstadt München soll die bisher als Ortsstraße ausgewiesene „Stäblistraße“ zur Staatsstraße aufgewertet werden, um dann per Durchstich di- rekt mit der Autobahn A 95 verbunden zu werden. Seit Jah- ren kämpfen direkt und indirekt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner dieses Münchner Ortsteils gegen den geplan- ten Durchstich. Zahlreiche Bürgerversammlungen des Be- zirks 19, zuletzt im April 2009, haben sich mehrheitlich ebenfalls gegen dieses Projekt ausgesprochen. Während der gerade abgeschlossenen Einwendungsphase zum Planfest- stellungsverfahren haben voraussichtlich zudem mehr als 2.000 Bürgerinnen und Bürger schriftliche Einwendungen dagegen vorgebracht. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist die im Vorfeld durchgeführte Aufwertung zur Staatsstraße, die bei Festhalten an den Planungen quasi eine neue Ortsdurchfahrung statt der vielerorts ange- strebten Ortsumfahrung darstellt, zu bewerten, insbe- sondere hinsichtlich a) der allgemeinen rechtlichen Bewertung? b) einer verkehrlichen Notwendigkeit? c) bisher seitens der LH München, beispielsweise im west- lichsten Bereich der Ortseinfahrt vom Neurieder Krei- sel her, durchgeführter Bauversuche, die nach Klage eingestellt werden mussten? 2. Worauf gründen die der Planfeststellung zugrunde lie- genden Zahlen insbesondere hinsichtlich a) der aktuellen Verkehrslage? b) des prognostizierten Verkehrs? c) des zu erwartenden Schwerverkehrs? 3. Mit welchen Auswirkungen wird aufgrund des Stäbli- straßen-Durchstichs auf das gesamte Stadtviertel und insbesondere direkt im Umgriff liegende Knotenpunk- te, wie zum Beispiel die • Einmündung Filchnerstraße, • Einmündung Parkplatz Schwimmbad und Schreber- gärten, • Kreuzung Drygalski-Allee, • Kreuzung Fertig-/Rohrauerstraße, • Kreuzung Ilka-/Hauschildstraße, • Einmündung Diemendorferstraße, • Kreuzung Spindlerplatz, • Einmündung Hechendorferstraße, • Einmündung Millöckerstraße, • Einmündung Münsingerstraße, • Einmündung Traublingerstraße, • Kreuzung Aidenbachstraße, • Kreuzung Garatshausener-/Allmanshausenerstraße, • Einmündung Baierbrunnerstraße, • Einmündung Koppstraße, • Einmündung Sankt-Wendel-Straße oder die • Kreuzung Wolfratshauser Straße, gerechnet? 4. Hinsichtlich der Bewertung von alternativen Lösungen bzw. Varianten stellen sich die Fragen: a) Welche alternativen Konzepte bzw. Varianten wurden bewertet? b) Mit welchem Ergebnis wurden diese jeweils bewertet? c) Wo sind diese Ergebnisse einsehbar? 5. Wie stellen sich die durch den Durchstich verursachten Eingriffe in schützenswerte Ortsstrukturen dar, insbe- sondere hinsichtlich a) denkmalgeschützter Gebäude im Ortskern? b) der allgemeinen Wohn- und Lebensstrukturen? c) des Ortsbildes allgemein? Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 04.02.2010 Für den Neubau der Staatsstraße 2344, Stäblistraße, zwi- schen der BAB A 95 und der Forstenrieder Allee führt die Regierung von Oberbayern auf Antrag der Landeshauptstadt München vom 28. September 2009 das Planfeststellungsver- fahren durch. Es wurde mit Schreiben vom 5. Oktober 2009 eingeleitet. Die Planunterlagen haben vom 2. November bis 1. Dezember 2009 bei der Landeshauptstadt München zur öf- fentlichen Einsichtnahme ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 15. Dezember 2009. Bis dahin sind rund 3.300 Einwendungen bei der An- hörungsbehörde eingegangen, davon ca. 900 individuelle Einwendungsschreiben und ca. 2.400 auf Unterschriften- listen. Außerdem liegen z. T. sehr umfangreiche Schriftsätze von insgesamt fünf Anwaltskanzleien vor, die von der Gemeinde Neuried und von 65 Bürgern mit der Vertretung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

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  • Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3499

    11. 03. 2010

    Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FW vom 22.12.2009

    Aufwertung einer Wohngebietsstraße in München-Forstenried zur Staatsstraße

    Im Stadtteil Forstenried der Landeshauptstadt München soll die bisher als Ortsstraße ausgewiesene „Stäblistraße“ zur Staatsstraße aufgewertet werden, um dann per Durchstich di-rekt mit der Autobahn A 95 verbunden zu werden. Seit Jah-ren kämpfen direkt und indirekt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner dieses Münchner Ortsteils gegen den geplan-ten Durchstich. Zahlreiche Bürgerversammlungen des Be-zirks 19, zuletzt im April 2009, haben sich mehrheitlich ebenfalls gegen dieses Projekt ausgesprochen. Während der gerade abgeschlossenen Einwendungsphase zum Planfest-stellungsverfahren haben voraussichtlich zudem mehr als 2.000 Bürgerinnen und Bürger schriftliche Einwendungen dagegen vorgebracht.

    Ich frage die Staatsregierung:

    1. Wie ist die im Vorfeld durchgeführte Aufwertung zur Staatsstraße, die bei Festhalten an den Planungen quasi eine neue Ortsdurchfahrung statt der vielerorts ange-strebten Ortsumfahrung darstellt, zu bewerten, insbe-sondere hinsichtlich

    a) der allgemeinen rechtlichen Bewertung?

    b) einer verkehrlichen Notwendigkeit?

    c) bisher seitens der LH München, beispielsweise im west-

    lichsten Bereich der Ortseinfahrt vom Neurieder Krei-sel her, durchgeführter Bauversuche, die nach Klage eingestellt werden mussten?

    2. Worauf gründen die der Planfeststellung zugrunde lie-genden Zahlen insbesondere hinsichtlich

    a) der aktuellen Verkehrslage?

    b) des prognostizierten Verkehrs?

    c) des zu erwartenden Schwerverkehrs?

    3. Mit welchen Auswirkungen wird aufgrund des Stäbli-straßen-Durchstichs auf das gesamte Stadtviertel und insbesondere direkt im Umgriff liegende Knotenpunk-te, wie zum Beispiel die • Einmündung Filchnerstraße,• Einmündung Parkplatz Schwimmbad und Schreber-

    gärten, • Kreuzung Drygalski-Allee,• Kreuzung Fertig-/Rohrauerstraße,• Kreuzung Ilka-/Hauschildstraße,

    • Einmündung Diemendorferstraße,• Kreuzung Spindlerplatz,• Einmündung Hechendorferstraße,• Einmündung Millöckerstraße, • Einmündung Münsingerstraße,• Einmündung Traublingerstraße,• Kreuzung Aidenbachstraße,• Kreuzung Garatshausener-/Allmanshausenerstraße,• Einmündung Baierbrunnerstraße,• Einmündung Koppstraße,• Einmündung Sankt-Wendel-Straße oder die• Kreuzung Wolfratshauser Straße,

    gerechnet?

    4. Hinsichtlich der Bewertung von alternativen Lösungen bzw. Varianten stellen sich die Fragen:

    a) Welche alternativen Konzepte bzw. Varianten wurden bewertet?

    b) Mit welchem Ergebnis wurden diese jeweils bewertet? c) Wo sind diese Ergebnisse einsehbar?

    5. Wie stellen sich die durch den Durchstich verursachten Eingriffe in schützenswerte Ortsstrukturen dar, insbe-sondere hinsichtlich

    a) denkmalgeschützter Gebäude im Ortskern?

    b) der allgemeinen Wohn- und Lebensstrukturen?

    c) des Ortsbildes allgemein?

    Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 04.02.2010

    Für den Neubau der Staatsstraße 2344, Stäblistraße, zwi-schen der BAB A 95 und der Forstenrieder Allee führt die Regierung von Oberbayern auf Antrag der Landeshauptstadt München vom 28. September 2009 das Planfeststellungsver-fahren durch. Es wurde mit Schreiben vom 5. Oktober 2009 eingeleitet. Die Planunterlagen haben vom 2. November bis 1. Dezember 2009 bei der Landeshauptstadt München zur öf-fentlichen Einsichtnahme ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 15. Dezember 2009.

    Bis dahin sind rund 3.300 Einwendungen bei der An-hörungsbehörde eingegangen, davon ca. 900 individuelle Einwendungsschreiben und ca. 2.400 auf Unterschriften-listen. Außerdem liegen z. T. sehr umfangreiche Schriftsätze von insgesamt fünf Anwaltskanzleien vor, die von der Gemeinde Neuried und von 65 Bürgern mit der Vertretung

    Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de -Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

  • Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/3499

    ihrer Interessen im Planfeststellungsverfahren beauftragt wurden. Die Anhörungsbehörde ist derzeit damit beschäftigt, die Einwendungen zu ordnen und zu erfassen. Anschließend werden sie – voraussichtlich noch im Januar 2010 – der Lan-deshauptstadt München zur Äußerung zugeleitet. Sobald die-se Äußerung der Landeshauptstadt München vorliegt, wird die Regierung von Oberbayern entscheiden, wann und wo der Erörterungstermin stattfindet, und diesen durchführen. Über den weiteren Ablauf des Verfahrens kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.

    Zu 1.: Die ca. 1 km lange Stäblistraße im Stadtteil München-Fors-tenried ist Teil einer überörtlichen Straßenverbindung inner-halb der Landeshauptstadt München, die in Ost-West-Rich-tung zwischen der Forstenrieder Allee und der Lochhamer Straße verläuft.

    Weil die bisherige Einstufung der Straßen als Ortsstraßen nicht mehr der tatsächlichen Verkehrsbedeutung entsprach, wurde der bestehende Ortsstraßenzug Forstenrieder Allee – Stäblistraße – Lochhamer Straße – Siemensallee aufgrund der geänderten Verkehrsbedeutung mit Wirkung vom 1. Ja-nuar 2009 zur Staatsstraße (St) 2344 aufgestuft. Gemäß Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Bay-StrWG) ist eine Aufstufung einer Straße in eine höhere Straßenklasse notwendig, wenn sich die Verkehrsbedeutung geändert hat.

    Die St 2344 beginnt an der St 2063 in Planegg. Sie bildet gemäß Art. 3 BayStrWG zwischen den Bundesfernstraßen BAB A 95 und B 11 (Wolfratshauser Straße) ein zusammen-hängendes Straßennetz und dient insgesamt der Er-schließung der überregionalen Räume im Westen und Süden der Landeshauptstadt München.

    Gegen die Aufstufungsverfügung wurde beim Bayer. Ver-waltungsgericht München eine Klage eingereicht, sodass die verfügte Aufstufung zur St 2344 zum gegenwärtigen Zeit-punkt (Stand: Januar 2010) noch nicht bestandskräftig ge-worden ist.

    Auch bei der neuen Straßenklasse bleibt die Zuständigkeit für Neu- und Ausbaumaßnahmen nach wie vor bei der Lan-deshauptstadt München, die gemäß Art. 42 BayStrWG zu-ständiger Straßenbaulastträger für die Ortsdurchfahrten von Staatsstraßen innerhalb der Stadtgrenzen ist.

    Frühere Planungsverfahren der Landeshauptstadt München für die Verlängerung der Stäblistraße waren nicht relevant für die Aufstufung zur Staatsstraße.

    Zu den weiteren Fragen hat uns das Baureferat der Landes-hauptstadt München als zuständiger Baulastträger und Er-steller der Planfeststellungsunterlagen sowie als Antragstel-ler der Planfeststellung Folgendes mitgeteilt:

    Zu 2. a) und b):

    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklung

    des Münchner Verkehrsmodells zum „multimodalen Ge-

    samtverkehrsmodell München“ wurde es erforderlich, die Verkehrsmodellrechnungen für die Verlängerung der Stäbli-straße an den neuen Erkenntnisstand anzupassen.

    Die bisherigen Verkehrsmodellrechnungen (vgl. Billigungs-beschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 – Verlängerte Stäblistraße – vom 16.07.2008) beruhten auf ei-ner Basisanalyse 2000 mit einer lokal fortgeschriebenen Ver-kehrsanalyse für 2005. Die Prognose hatte den Zeithorizont 2015, die ebenfalls lokal auf 2020 fortgeschrieben wurde. Mit der Weiterentwicklung des Verkehrsmodells für die Re-gion München zum „multimodalen Gesamtverkehrsmodell München“ erfolgte die modellweite Aktualisierung der Strukturdaten für die gerechnete Analyse 2005 und die Prog-nose 2020. Diese Prognose wurde lokal auf einen Prognose-horizont 2025 fortgeschrieben.

    Da die Aktualisierung der Verkehrsmodellrechnung auf-grund der neuen verbesserten Erkenntnis- und Datenlage für das laufende Planungsverfahren unumgänglich war, wurden auch noch neuere aktuelle Planungen im Bereich des Ratzin-gerplatzes (Einkaufszentrum mit ca. 20.000 m2 Verkaufs-fläche) und eine Überarbeitung der Planungen im Bereich Siemens-Obersendling (Abhängung der Koppstraße gemäß Bebauungsplanentwurf) für die Berechnungen mit dem mul-timodalen Gesamtverkehrsmodell München eingearbeitet.

    Für das Planungsverfahren zur Verlängerung der Stäbli-straße bestätigen die aktualisierten und auf den Prognose-zeithorizont 2025 fortgeschriebenen Modellrechnungen grundsätzlich die bisher getroffenen Aussagen im v. g. Billi-gungsbeschluss vom 16.07.2008 zur Verlängerung der Stäb-listraße. Die teilweise auftretenden und überwiegend gering-fügigen Abweichungen gegenüber den bisherigen Modell-rechnungen sind die logische Konsequenz der Aktualisie-rung der Strukturdaten und der angepassten Planungen (Rat-zingerplatz und Siemens-Obersendling).

    Zu 2. c): Der Schwerverkehrsanteil in städtischen Hauptverkehrs-straßen liegt durchschnittlich bei ca. 8–11 % des Gesamtver-kehrs. Im Bereich Forstenried–Solln–Obersendling liegt der Schwerverkehrsanteil nach den Zählungen aus dem Jahr 2005 im Durchschnitt bei einer Größenordnung von 5 % des Gesamtverkehrs (siehe nachfolgende Abbildung). Das Straßennetz ist somit mit deutlich geringerem Schwerver-kehr belastet als vergleichbare Straßen in anderen Bereichen. Zählungen aus dem Jahr 2008 nach Einführung des Lkw-Transitverbotes haben in diesem Bereich keine Veränderun-gen bei der Anzahl der gezählten Lkws ergeben. Sowohl der Straßenzug Liesl-Karlstadt-Straße – Herterichstraße als auch der Straßenzug Stäblistraße – Lochhamer Straße sind keine ausgeprägten Ausweichrouten für den Schwerverkehr. Zu-dem ist heute die Herterichstraße von der Wolfratshauser Straße nach Westen im Schwerverkehr nur für Anlieger geöffnet und die Liesl-Karlstadt-Straße ist ab der Nessel-wanger Straße nach Osten für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamt-gewicht vollständig gesperrt.

  • Drucksache 16/3499 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Seite 3

    Da in den Gewerbegebieten von Obersendling produzieren-des Gewerbe abnimmt und die Zahl der Arbeitsplätze im Dienstleistungsgewerbe zunimmt, ist trotz allgemein weiter steigendem Güterverkehr langfristig nicht mit erhöhtem Schwerverkehr im betrachteten Straßennetz zu rechnen. Die auf der o. g. Analyse aufbauenden Prognosen des Schwer-verkehrs für 2025 wurden jedoch mit einer maßvollen Stei-gerungsrate versehen, um ungeachtet umweltpolitischer Randbedingungen auf der sicheren Seite zu liegen. Die ent-sprechenden Anteile des Schwerverkehrs am prognostizier-ten Gesamtverkehr können der Abbildung entnommen wer-den. Der SchwerverkehrsaAnteil nach der Prognose liegt zwar prozentual niedriger als in der Analyse, absolut gesehen jedoch steigt die Zahl der Fahrzeuge im Schwerverkehr, weil der Gesamtverkehr zunimmt.

    Zu 3.: Wird der Durchstich Stäblistraße realisiert, werden die Straßen im Ortskern Forstenried entlastet und Teile des Ver-kehrs auf die neue Trasse verlagert. Für Forstenried ergeben sich gegenüber dem Prognosenullfall (Planfall ohne Durch-stich Stäblistraße) im Bereich des Ortskernes und in der Liesl-Karlstadt-Straße deutliche Reduzierungen, in der be-stehenden Stäblistraße nimmt der Verkehr zu. Weiter nach Osten, in der Lochhamer Straße, ergeben sich nur noch ge-ringe Veränderungen, in der Siemensallee verändert sich die Verkehrsmenge durch die Verlängerung der Stäblistraße na-hezu nicht. Zu beachten ist, dass die Prognosen sowohl für den „Nullfall“ als auch für den „Planfall“ gegenüber der „Verkehrsanalyse 2005“ eine allgemeine Zunahme des Verkehrs beinhalten.

    Betrachtet man die Verteilung des künftigen Verkehrsauf-kommens, so wird deutlich, dass die Liesl-Karlstadt-Straße

    hierbei – den Durchstich der Stäblistraße vorausgesetzt – ei-ne deutliche Entlastung um bis zu 16.500 Kfz/Tag und die Forstenrieder Allee (im Abschnitt zwischen der Stäblistraße und der Liesl-Karlstadt-Straße) um ca. 8.000 Kfz/Tag ge-genüber dem Prognosenullfall (Planfall ohne Durchstich Stäblistraße) erfährt. Der neuen Belastung aus dem Lücken-schluss wird mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen entgegengewirkt.

    Das Planungsziel, sowohl die Lücke im Hauptstraßennetz gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan der Landeshauptstadt München zu schließen als auch die Straßen Liesl-Karlstadt-Straße und Forstenrieder Allee zu entlasten, wird erreicht.

    Unbestritten ist, dass sich die Verlängerung der Stäblistraße im Wesentlichen im Umfeld von Forstenried auswirkt, inso-fern sind derzeit weitere Überlegungen zu den abgefragten Knotenpunkten nicht veranlasst.

    Zu 4.: Die Verwaltung der Landeshauptstadt München hat in ihrer Untersuchung alle denkbaren Ausbauvarianten untersucht und bewertet. Dabei wurden zur Bewertung die Auswirkun-gen auf den Verkehr, die Umwelt, die städtebauliche Situati-on, auf private Grundstücke und auf die Kosten berücksich-tigt. Die Ergebnisse sind in der Bekanntgabe des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.07.2007 „Durchstich Stäblistraße, Sachstand und weiteres Vorgehen“ (http:// www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLA GE/1184299.pdf) ausführlich beschrieben (siehe Text des Vortrages der Referentin Ziff. 2 und 3). Auch im Rahmen des Billigungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünord-nung Nr. 1739 – Verlängerte Stäblistraße – vom 16.07.2008 (http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ SITZUNGS-VORLAGE/1449035.pdf) wurden alternative Lösungen un-tersucht (vgl. Nr. 1.4 S. 38). Eine Zusammenfassung findet sich in den Planfeststellungs-unterlagen, Unterlage 1 – Erläuterungsbericht Verkehrsanla-gen, Seiten 12–20 (die Planfeststellungsunterlagen sind bis auf Weiteres unter http://www.regierung.oberbayern.bay-ern.de/Bereich3/3wirueberuns/3sgvorstellung/32sgvorstell/ 32_plan_staebli.asp einsehbar). Hier finden sich ebenso Aussagen zu großräumigen Varianten.

    Zu 5.: Hier wird grundsätzlich auf die Inhalte der Planfeststellungs-unterlagen verwiesen (Unterlage 1: Erläuterungsbericht; Un-terlage 9: Landschaftspflegerischer Begleitplan). Darüber hinaus wurde auch im Rahmen des Billigungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 – Verlänger-te Stäblistraße – vom 16.07.2008 der Eingriff in die Orts-strukturen untersucht. Es wird im Satzungstext u. a. auf das Kapitel 6 (Auswirkungen der Planung) sowie Kapitel 7 (Um-weltbericht, z. B. Schutzgut Stadtbild, Schutzgut Kulturgü-ter) der Begründung verwiesen. Insbesondere wird zu dem Thema Eingriff in die Ortsstrukturen auf den Punkt C des Billigungsbeschlusses, Unterpunkt 3.2 – Städtebauliche Auswirkungen der Planung – verwiesen (Seiten 51 ff.). U. a. wird dort wie folgt ausgeführt (Zitate in kursiv):

  • Seite 4 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/3499

    Zu 5. a): In der Nähe der neuen Trasse der Stäblistraße befinden sich die in die Denkmalliste der Landeshauptstadt München ein-getragenen Einzelbaudenkmäler, die ehemalige Volksschu-le, Forstenrieder Allee 175, die kath. Pfarrkirche, Forstenrie-der Allee 180 a und der sog. Derzbachhof, Forstenrieder Al-lee 179. „Die erwähnten Gebäude werden durch die Verlängerung der Stäblistraße deutlich von vorhandenen Beeinträchtigun-gen entlastet. Gegenüber der derzeitigen Situation ergibt sich damit eine erhebliche Verbesserung, auch wenn durch den verbleibenden Verkehr keine vollständige Reduzierung zu erwarten ist (siehe Lärm- und Schadstoffgutachten).

    Neben der Betrachtung der einzelnen Baudenkmäler ist aber von besonderer Bedeutung, dass das Denkmalensemble von den Belastungen durch den Durchgangsverkehr freigehalten wird. Erst dadurch kann das Ziel erreicht werden, den alten, dörflich geprägten Ortskern von Forstenried wieder als städtebauliche Gruppe mit zentralen Funktionen erleben zu lassen.

    Die optischen Beeinträchtigungen, die mit den Lärm- und Immissionsschutzwänden für den nördlichsten Randbereich des Ensembles verbunden sind, wiegen demgegenüber nur gering und lassen sich außerdem durch gestaltende Maß-nahmen minimieren.“

    Zu 5. b): „Dies gilt ebenfalls für die sozial-räumlichen (gesellschaft-lichen) Beziehungen, die innerhalb der Ortsgemeinschaft Forstenried bestehen [und entsprechend für die allgemeinen Wohn- und Lebensstrukturen]. So ist durch gesicherte Über-gänge an der Scheidegger Straße, an der Rothspitzstraße und der Forstenrieder Allee mehrfach eine fußläufige Über-querung [der Stäblistraße] innerhalb kurzer Distanzen mög-lich (< 200 m); eine wesentliche Beeinträchtigung der beste-henden Sozialbeziehungen von Anwohnern wie auch der ge-wachsenen gesellschaftlichen Strukturen von Forstenried wird deshalb nicht erwartet ...“.

    Zu 5. c):

    Das eigentliche Dorfzentrum von Forstenried (insbesondere

    das allgemeine Ortsbild) wird „... durch die geplante Ver-

    längerung der Stäblistraße deutlich vom Verkehr entlastet und es wird die Möglichkeit eröffnet, eine organische und le-benswerte Dorfstruktur, die wegen des derzeit hohen Ver-kehrsaufkommens kaum besteht, wieder aufleben zu lassen. Betroffen sind vom Bauvorhaben lediglich randliche Berei-che des denkmalgeschützten Ensembles sowie einige Sied-lerhäuser, die zum typischen Umfeld des ehemaligen Dorfes gehören. In den betroffenen Teilbereichen können die Aus-wirkungen durch eine spezifische Gestaltung der öffentli-chen und privaten Freiflächen gemindert werden. In der Ab-wägung der Vor- und Nachteile überwiegen beim Ortsbild die Vorteile, sodass damit die Möglichkeiten für eine deutli-che Verbesserung des historischen Ortskerns eröffnet wer-den.

    Die Planung verändert [aber] das unmittelbare Ortsbild ent-lang der Straßenführung tatsächlich grundsätzlich. Es wird eine deutliche räumliche Zäsur errichtet, die [...] als Ver-schlechterung des Umfeldes von den betroffenen Anwohnern empfunden wird ...“.

    Es „... kann [aber] bei der konkreten Ausgestaltung der Pla-nung, insbesondere der Lärmschutzwände, eine hinnehmba-re Ortsverträglichkeit sichergestellt werden. Insbesondere die Ausgestaltung der Schallschutzwände ab einer Höhe von 2 m mit überwiegend transparenten Materialien (z. B. Glas) sowie die umfangreichen Begrünungsmaßnahmen entlang der Schallschutzwände sowie der fast durchgehend einge-haltene Abstand von min. 5 m zu den benachbarten Grund-stücken (Ausnahme: Einmündungsbereiche der Straße) stel-len einen noch vertretbaren Eingriff in das Umfeld dar. Dies gilt sowohl für das unmittelbare Nahfeld entlang der Schall-schutzwände wie auch für die visuelle „Fernwirkung“ auf das Umfeld des Dorfkerns.“

    Ein Teil der Fragen wurde auch in den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren vorgebracht. Die Regierung von Oberbayern wird diese in die Abwägung im Rahmen des weiteren Planfeststellungsverfahrens einbeziehen.

  • Drucksache 16/3499 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Seite 5