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Stand: 21.10.2015 Teil 2 öffentlich Ausschussvorlage KPA/19/18 Eingegangene Stellungnahmen zu der mündlichen Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen Drucks. 19/1981 18. Schulleiter der Max-Beckmann-Schule Frankfurt S. 28 19. Interessenverband hessischer Schulleiterinnen und Schulleiter S. 35 20. Hessischer Landkreistag S. 37 21. Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren S. 39 22. Hessischer Philologenverband S. 41 23. Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e. V. (GLB) S. 43 24. Hessischer Elternverein S. 46 25. Landesschülervertretung Hessen S. 47 26. Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium S. 48

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Stand: 21.10.2015 Teil 2 öffentlich

Ausschussvorlage KPA/19/18 Eingegangene Stellungnahmen zu der mündlichen Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen – Drucks. 19/1981 – 18. Schulleiter der Max-Beckmann-Schule Frankfurt S. 28

19. Interessenverband hessischer Schulleiterinnen und Schulleiter S. 35

20. Hessischer Landkreistag S. 37

21. Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren S. 39

22. Hessischer Philologenverband S. 41

23. Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e. V. (GLB) S. 43

24. Hessischer Elternverein S. 46

25. Landesschülervertretung Hessen S. 47

26. Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium S. 48

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Stellungnahme des Schulleiters der Max-Beckmann-Schule, Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main,

anlässlich der öffentlichen mündlichen Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für eine Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen (Drucks. 19/1981)

(Betr. Gründung neuer eigenständiger Oberstufengymnasien)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2004 arbeite ich an der Max-Beckmann-Schule, zunächst als stellvertretender Schulleiter und seit 2010 als Schulleiter. Zuvor war ich 12 Jahre an einem grundständigen Gymnasium im Vogelsbergkreis tätig, davon vier Jahre als Oberstufenleiter. Im Dezember 2011 wurde ich als Mitglied in den Planungsausschuss für den Aufbau eines neuen Oberstufengymnasiums in Frankfurt berufen und im Januar 2013 zum kommissarischen Leiter der Neuen Gymnasialen Oberstufe (NGO) Frankfurt am Main ernannt. Da eine Eigenständigkeit der neuen Schule aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich war, stimmte im März 2013 die Schulkonferenz der Max-Beckmann-Schule einer Anfrage des Staatlichen Schulamtes Frankfurt zu, die NGO für eine Übergangsphase als Außenstelle der MBS unter meiner Gesamtleitung zu betreiben, um den Aufbau der neuen Oberstufe zu unterstützen und mit unseren langjährigen Erfahrungen als Oberstufengymnasium zu begleiten. In Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Frankfurt am Main haben wir für die Außenstelle Neue Gymnasiale Oberstufe ein eigenständiges Schulprofil entwickelt, um die Attraktivität des neuen Standortes für die Schülerschaft zu erhöhen und das fast ausschließlich dort unterrichtende Kollegium mitverantwortlich in die konzeptionelle Entwicklung der neuen Oberstufe einbinden zu können. Die Besetzung eines Leitungsteams der NGO mit Funktionsstelleninhabern bis hin zum Leiter der Außenstelle war aufgrund der aktuellen Gesetzeslage allerdings bislang nicht möglich. Gleichwohl finden im Frühjahr 2016 die ersten Abiturprüfungen an der Neuen Gymnasialen Oberstufe (mit voraussichtlich 110 Prüflingen zuzüglich der etwa 180 Prüflinge der MBS) statt.

Nachfrage und Zusammensetzung der Schülerschaft

Seit Beginn des laufenden Schuljahres besuchen unsere Schule insgesamt knapp 1040 Schülerinnen und Schüler an den beiden ca. 7 km auseinanderliegenden Standorten. Dennoch konnten wir mit diesem Angebot die seit Jahren steigende Nachfrage nach Plätzen an einem Oberstufengymnasium in Frankfurt und Umgebung nur teilweise befriedigen. Für das laufende Schuljahr hatten wir ca. 500 Erstbewerbungen (gegenüber 410 Anfragen im Vorjahr) für die Einführungsphase an MBS und NGO aus Frankfurt und Umgebung, konnten davon aber an den beiden Standorten – weil wir auch einige eigene Wiederholer hatten - nur 350 Neuaufnahmen für diese Jahrgangsstufe zusagen.

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Etwa 15% der Bewerbungen kamen aus dem Frankfurter Umland – überwiegend aus dem Main-Taunus-Kreis und dem Hochtaunuskreis, weil es dort keine eigenen Oberstufengymnasien gibt. Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern konnten wir aber als Frankfurter Schule nur wenige (unter Berücksichtigung standortnaher Wohnlagen) aufnehmen. Der Bewerberkreis umfasste auch 71 Schülerinnen und Schüler aus grundständigen Gymnasien (14%). Da sich unser im Hessischen Schulgesetz beschriebener Bildungsauftrag als Oberstufengymnasium im Wesentlichen an Schülerinnen und Schüler aus Schulen ohne eigene Oberstufe richtet, nehmen wir aus diesem Bewerberkreis grundsätzlich nur zwei Kandidaten pro Klasse auf, um die Leistungsspitze in den Kursen mit Blick auf das Landesabitur zu gewährleisten. Die überwiegende Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler kommen aus Gesamtschulen (60%), die in der Regel keine eigene Oberstufe haben, sowie aus Realschulen (32%), einige wenige aus Berufs- und Hauptschulen (mit Oberstufeneignung).

Mit einigen ausgewählten Schulen pflegen wir einen engeren Austausch. So kooperieren wir mit der Georg-Büchner-Schule und der IGS Nordend in der Lehrerausbildung und haben regelmäßig gegenseitige Abordnungen von Lehrkräften. Auf Schulleitungsebene werten wir die Leistungsbiographien der gemeinsamen Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur aus und entwickeln auf dieser Grundlage gemeinsame Förderkonzepte. Ein ähnlicher Austausch besteht auch mit der Friedrich-Ebert-Schule (IGS) und der Brüder-Grimm-Schule (Realschule), sowie neuerdings auch zwischen der Paul-Hindemith-Schule (IGS) und der Außenstelle Neue Gymnasiale Oberstufe, die die Gründung eines Schulverbundes bereits vor einem Jahr eingeleitet haben.

Für das laufende Schuljahr sind bei MBS und NGO geeignete Erstbewerbungen aus insgesamt 76 Schulen eingegangen. Die tatsächlich für die neue Einführungsphase aufgenommenen Schülerinnen und Schüler kommen immer noch aus über 40 verschiedenen Schulen. Diese große Heterogenität unserer Schülerschaft setzt sich auch in Bezug auf deren Herkunftsfamilien fort. Zur Zeit haben wir einen auch für Frankfurter Gymnasien außergewöhnlich hohen Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund von knapp über 50%. Noch höher ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne akademischen Familienhintergrund. Die besondere pädagogische Herausforderung unserer schulischen Arbeit besteht darin, eine für eine gymnasiale Oberstufe außergewöhnlich heterogene Schülerschaft zu integrieren und in nur drei Jahren auf die zentralen Abschlussprüfungen des Landesabiturs vorzubereiten.

Die o. g. Bewerberzahlen belegen nachdrücklich die amtlichen Prognosen hinsichtlich einer auch langfristig stark ansteigenden Nachfrage nach zusätzlichen Schulplätzen in der gymnasialen Oberstufe in Frankfurt und Umgebung. Gestützt durch meine langjährigen Erfahrungen an einem Oberstufengymnasium und den regelmäßigen intensiven Austausch mit den Schulleitungen verschiedener Gesamt- und Realschulen bin ich überzeugt davon, dass diese steigende Nachfrage mit einem pädagogisch und organisatorisch begründeten steigenden Bedarf an Schulplätzen an eigenständigen Oberstufengymnasien korreliert, dem in Frankfurt und Umgebung auch auf lange Sicht nur durch die Gründung neuer Oberstufenschulen pädagogisch angemessen begegnet werden kann. Dies möchte ich im Folgenden näher begründen und anhand ausgewählter Beispiele aus der Arbeit der Max-Beckmann-Schule verdeutlichen.

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Pädagogische Schwerpunkte und Vorzüge eines eigenständigen Oberstufengymnasiums

Mit den folgenden Ausführungen möchte ich nicht in Frage stellen, dass unter gewissen regionalen Gegebenheiten die Einrichtung von studienqualifizierenden Bildungsgängen an Gesamtschulen ein pädagogisch sinnvolles und erfolgreiches Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler aus dem Mittelstufenbereich mit entsprechender Eignungsempfehlung darstellt. In Regionen mit einer demographisch bedingten stark heterogenen Schülerschaft und einer hohen Dichte an Real- und Gesamtschulen ohne eigene Oberstufe stellen eigenständige Oberstufengymnasien aber eine wichtige und meines Erachtens auch unverzichtbare Erweiterung des gymnasialen Bildungsangebotes dar. Wenn der Bedarf an Oberstufenplätzen in diesen Regionen wächst, sollte daher in Zukunft auch wieder die Gründung neuer eigenständiger Oberstufenschulen möglich sein.

A. Ein eigenständiges Oberstufengymnasium kann aufgrund der großen Jahrgangsbreite ein vielfältiges Angebot an Wahlmöglichkeiten insbesondere im Leistungskurs- und Fremdsprachenbereich bereitstellen.

1. Eine Schülerschaft mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen benötigt (anders als in homogeneren Systemen) ein entsprechend breites Angebot an Leistungskursen in möglichst allen wählbaren Fächern, damit sich individuellen Stärken besonders entfalten und gegebenenfalls Lerndefizite in anderen Bereichen kompensiert werden können. So können wir an der Max-Beckmann-Schule mit einer Jahrgangsbreite von etwa 200 Schülerinnen und Schülern regelmäßig auch Leistungskurse in Fächern wie Spanisch, Französisch, Physik und Chemie realisieren, die in kleineren Systemen aufgrund zu geringer Anwahlen oft nicht zustande kommen.

2. Eine große Anzahl von Schülerinnen und Schülern aus Realschulen und dem mittleren Bildungsgang von Gesamtschule lernen in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache. Sie müssen in der gymnasialen Oberstufe mit einer zweiten Fremdsprache beginnen und diese bis zum Abitur durchführen. Auch in diesem Bereich kann an einem Oberstufengymnasium ein kontinuierliches Angebot gewährleistet werden, ohne dass die Einrichtung möglicherweise sehr kleiner Fremdsprachenkurse durch entsprechend höherer Kursstärken in anderen Fächern kompensiert werden müsste.

B. Ein Oberstufengymnasium ist trotz großer Jahrgangsbreiten als Schule insgesamt dennoch überschaubar genug, so dass sich die schulische Arbeit optimal auf ihren besonderen Bildungsauftrag konzentrieren kann, Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zu integrieren, individuell zu beraten und zu fördern und in nur drei Jahren auf die zentralen Abschlussprüfungen des Landesabiturs vorzubereiten.

1. Um unterschiedliche Lernvoraussetzungen in der Einführungsphase zu kompensieren, müssen entsprechende individuelle Förderangebote durchführbar sein. An der Max-Beckmann-Schule zum Beispiel nehmen alle Schülerinnen und Schüler der E-Phase verbindlich einmal in der Woche an sog. Lernlaboren im Rahmen des Regelunterrichtes teil. Dazu wählen sie sich wöchentlich neu in Kleingruppen von 8 Teilnehmern zu

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jeweils selbstgewählten Themenschwerpunkten ein und arbeiten dort selbständig unter Anleitung einer Lehrkraft. Dieses personalintensive Konzept können wir nur umsetzen, weil wir den Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung gezielt im Oberstufenbereich einsetzen können. Die Entlastungsstunden für die Lehrkräfte, die mit der organisatorischen und konzeptionellen Begleitung der Lernlabore beauftragt sind, können wir aus dem Sockeldeputat finanzieren, das uns als eigenständigem Oberstufengymnasium zugewiesen wird. Ein ähnliches Angebot mit anderen Schwerpunktsetzungen zur Förderung des selbständigen Lernens führen wir auch an der NGO mit vergleichbarem Aufwand durch.

2. Für die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund hat – auch wenn sie in Deutschland geboren wurden – Deutsch in der Regel den Charakter einer Zweitsprache. Um die Schwierigkeiten beim Lese- und Textverständnis sowie in der Schriftsprache zu kompensieren, haben wir Konzepte und Trainingseinheiten im Bereich DaF (Deutsch als Fachsprache) entwickelt, die auch und gerade in den naturwissenschaftlichen Fächern umgesetzt werden. Diese Unterstützung benötigen auch Schülerinnen und Schüler aus nichtakademischen Familien, die ebenfalls nicht an die gymnasiale Bildungssprache gewöhnt sind. Dies ist ein weiteres Beispiel für einen Arbeitsschwerpunkt, der in dieser konzentrierten Form unter den Rahmenbedingungen eines eigenständigen Oberstufengymnasiums optimal umsetzbar ist.

3. Insbesondere diese Schülerinnen und Schüler sind auch in der Oberstufe noch auf ein individuelles Lernberatungsangebot angewiesen, für das die Lehrkräfte nicht nur besonders qualifiziert sein müssen, sondern auch entsprechende Beratungsstunden benötigen. An der Max-Beckmann-Schule finden an beiden Standorten regelmäßige Teamsitzungen der Klassen- und Jahrgangsteams und sich daran anschließende Beratungstage für Schülerinnen und Schüler statt. Um die Kontinuität in der pädagogischen Arbeit zu stärken, unterrichten wir zudem die Kernfächer in der gymnasialen Oberstufe im Klassenverband. Aufgrund der großen Jahrgangsbreite können wir dies organisatorisch umsetzen, ohne dass dies zu tiefgreifenderen Einschränkungen im Kurs- und Wahlbereich führt.

4. Um besondere Förder- und Beratungsangebote im Bereich der gymnasialen Oberstufe durchführen zu können, benötigt man entsprechend qualifizierte Lehrkräfte, die diese Aufgaben wahrnehmen und gleichzeitig in ihrem Unterricht die mit dem Landesabitur verbundenen gymnasialen Qualitätsstandards gewährleisten. Dies ist in einem eigenständigen Oberstufengymnasium in besonderem Maße möglich, weil sich die Bildungsarbeit der Schule ausschließlich auf die drei Jahrgangsstufen der Oberstufe konzentriert. Entsprechende Konzepte und Fortbildungen können zielgerichtet, zeitnah und nachhaltig umgesetzt und ausgewertet werden, weil die Lehrkräfte durch ihren schwerpunktmäßigen Einsatz in der Oberstufe eine darauf konzentrierte Kontinuität in ihrer pädagogischen Arbeit erfahren und dort in stabilen Teams langfristig zusammenarbeiten.

C. Ein eigenständiges Oberstufengymnasium bietet allen Abgängern von Real- und Gesamtschulen mit Oberstufeneignung unabhängig von der abgebenden Schule die Möglichkeit eines gemeinsamen Neuanfangs unter gleichen Startbedingungen.

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Ich erwähne diesen Aspekt gesondert, weil er auf allen Informationsveranstaltungen und bei jedem Aufnahmegespräch, das ich führe, ein konstantes Argument für die Schulwahl bildet. Es ist in einer Region mit einer hohen Dichte von Schulen im Sekundarstufen-I-Bereich für die betroffenen Schüler und deren Eltern naturgemäß ein starkes psychologisches Argument, weil es in einer Schülerschaft mit höchst unterschiedlichen Lernbiografien ein verbindendes Element von hoher motivationaler Kraft darstellt. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass dieses Gefühl eines gemeinsamen Neuanfangs in der Wahrnehmung der Betroffenen ganz deutlich mit der Erwartung korreliert, dass die gleichen Startbedingungen an einem Oberstufengymnasium gerade darin bestehen, dass unterschiedliche Lernvoraussetzungen mit einem daran angepassten differenzierten Förderangebot kompensiert werden. Insofern ist es nicht nur ein „psychologisches“ oder motivationales Argument, sondern vor allem auch ein inhaltlich und pädagogisch begründetes, das die besondere Attraktivität dieses Bildungsganges ausmacht, die sich in den kontinuierlich steigenden Bewerberzahlen in Frankfurt widerspiegelt.

D. Nur an einem eigenständigen Oberstufengymnasium ist es möglich, die für eine in vielerlei Hinsicht sehr heterogene Schülerschaft dringend erforderlichen Förder- und Beratungsangebote differenziert anzubieten und durchzuführen, weil es über ein eigenes Sockeldeputat (Entlastungsstunden für Lehrkräfte) und entsprechende Funktionsstellen im Leitungsbereich verfügt, um diese Angebote auch konzeptionell und organisatorisch umzusetzen und zu begleiten.

Ich denke, durch die vorangehenden Ausführungen ist deutlich geworden, dass die besondere pädagogische und organisatorische Herausforderung für Schulleitung und Kollegium einer Oberstufe mit sehr heterogener Schülerschaft darin besteht, durch entsprechende zusätzliche Förder- und Unterstützungsangebote die gymnasialen Qualitätsstandards zu gewährleisten und selbstverständlich auch die Beachtung der durch Oberstufenverordnung und Landesabitur vorgegebenen schulrechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu garantieren. In einem eigenständigen Oberstufengymnasium stehen die für die Umsetzung dieser Aufgabe notwendigen Deputatsstunden (eigenes Sockeldeputat für die Oberstufe im Umfang von 18 Wochenstunden) und Funktionsstellen im Leitungsbereich in vollem Umfang zur Verfügung.

Die aktuelle Perspektive? Da die Neugründung von Oberstufengymnasien aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich ist, kann ein stark wachsender Bedarf an Schulplätzen in diesem Bereich nur durch die Einrichtung neuer gymnasialer Oberstufen an Gesamtschulen oder die Erweiterung bestehender Oberstufengymnasien gedeckt werden. Bitte erlauben Sie mir als Schulleiter eines Oberstufengymnasiums, dessen Schülerzahl sich durch die Einrichtung einer Außenstelle in drei Jahren nahezu verdoppelt hat, hierzu einige Anmerkungen.

1. An der Außenstelle haben wir nicht nur ein eigenes Profil entwickelt, sondern auch die sächliche Ausstattung der Pavillonanlage in Zusammenarbeit mit dem Stadtschulamt organisiert. Es gibt – auch aufgrund der räumlichen Distanz zur Stammschule – eigene naturwissenschaftliche Sammlungen, ebenso für die Fächer Kunst, Musik und

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Darstellendes Spiel. Natürlich hat der neue Standort auch eine eigene Lehrmittel- und Schülerbibliothek, sowie eine autonome und zeitgemäße EDV-Ausstattung, die ebenfalls betreut werden muss. Die pädagogische, konzeptionelle und organisatorische Leitung liegt in den Händen eines Koordinations- und Leitungsteams der Außenstelle, für deren Mitglieder aber keine Funktionsstellen zur Verfügung stehen. Dasselbe gilt auch für den Leiter der Außenstelle, der dort alleine die Aufgaben eines stellvertretenden Schulleiters und Studienleiters wahrnimmt. Ich selber pendele als Schulleiter regelmäßig zwischen den Standorten, kann dadurch aber weder an dem einen, noch dem anderen Standort kontinuierlich präsent sein.

2. Die notwendigen Entlastungstunden für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben erwirtschaften wir zu einem Teil aus den in Relation zu den Schülerzahlen gestiegenen Deputaten. Vom Staatlichen Schulamt erhalten wir insgesamt 6 weitere Entlastungsstunden aus Sondermitteln für die Mitglieder des Leitungsteams als Aufwandsentschädigung für die fehlenden Funktionsstellen. Als eigenständiges Oberstufengymnasium würde die Neue Gymnasiale Oberstufe aber zusätzlich 18 weitere Deputatsstunden als sog. Sockeldeputat erhalten. Diese dringend notwendigen Entlastungsstunden für Aufgaben im organisatorischen (Kurseinteilung, Stundenpläne, Klausurpläne etc.) und konzeptionelle Arbeiten können wir momentan nur deswegen aufbringen, weil wir die Möglichkeit in vollem Umfang nutzen, einen Teil der Stunden aus dem Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung für Leitungsaufgaben einsetzen zu können. Diese Stunden fehlen dadurch aber für die Planung und Durchführung von pädagogischen Projekten und Differenzierungsangeboten. Es ist uns bewusst, dass die pädagogische Aufbauarbeit allen Beteiligten ein besonderes Engagement abverlangt. Dies wird auch von der Schüler- und Elternschaft an der Außenstelle anerkannt und getragen. Eine dauerhafte Lösung gerade auch mit Blick auf die ab diesem Schuljahr auch am neuen Standort durchzuführenden Abiturprüfungen kann dies aber nicht sein.

3. Vor noch größere pädagogische und organisatorische Herausforderungen wäre jede Gesamtschule gestellt, an die eine gymnasiale Oberstufe in der Größenordnung eines eigenständigen Oberstufengymnasiums angegliedert werden würde. Im Unterschied zu unserer Schule würde sich zudem der Schwerpunkt der bisherigen Arbeit an der (den) betroffenen Gesamtschule(n) deutlich verlagern.

Eine Vision: Schulverbund in der Bildungsregion Frankfurt West

Es gibt in Frankfurt ebenso wie in anderen Landesteilen beispielhafte und zukunftsweisende Kooperationen von Oberstufengymnasien, Gesamtschulen und Realschulen im Rahmen von Schulverbünden. Der endgültige Standort der Neuen Gymnasialen Oberstufe wird gemäß des Entwurfs des neuen Schulentwicklungsplanes für die Stadt Frankfurt im Stadtteil Gallus in unmittelbarer Nähe zur Paul-Hindemith-Schule (IGS) liegen. Vorbereitende Planungsarbeiten wurden bereits in die Wege geleitet. Mit der Möglichkeit, die Neue Gymnasiale Oberstufe in ein eigenständiges Oberstufengymnasium umwandeln zu können und mit Blick auf das demographische Potenzial des Stadtteils Gallus verbinde ich die Vision eines Schulverbundes zwischen NGO und Paul-Hindemith-Schule als zwei starken, selbständigen Schulen, die die Synergien eines gemeinsamen Standortes nutzen und gleichzeitig aufgrund ihrer

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Eigenständigkeit über die Ressourcen verfügen, sich in ihrer pädagogischen Arbeit auf ihren jeweiligen Bildungsauftrag konzentrieren zu können. Zu dieser Vision gehört auch die Einbettung des Schulverbundes in die Bildungsregion Frankfurt West und die Kooperation der NGO mit anderen dort angesiedelten Mittelstufenschulen. Die Vision eines Schulverbundes und die damit verbundenen Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler wurde in vielen Gesprächen zwischen Vertretern der beteiligten Schulen, des Frankfurter Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates, Ortsbeiräten und lokalen Bildungsinitiativen gemeinsam entwickelt. Der Bedarf dafür ist aufgrund wachsender Schülerzahlen in der Region vorhanden. Insofern würde die Möglichkeit, zeitnah wieder neue Oberstufengymnasien in Hessen gründen zu können, die Vielfalt eines an individuellen Lernvoraussetzungen von Schülern orientierten schulischen Angebotes auch im Mittelstufenbereich stärken.

Mit freundlichen Grüßen Harald Stripp Schulleiter Max-Beckmann-Schule und Außenstelle Neue Gymnasiale Oberstufe - Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main -

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Der Vorsitzende des kulturpolitischen Ausschusses Hessischer Landtag Postfach 3240 65022 Wiesbaden

Bruchköbel, den 14.09.2015

Gesetzentwurf der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung

in hessischen Schulen – Drucksache 19/1981

Sehr geehrter Herr Quanz, sehr geehrte Frau Öftring,

der IHS, der Interessenverband Hessischer Schulleiterinnen und Schulleiter, bedankt sich für die

Möglichkeit, zum Gesetzentwurf der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Qua-

litätssicherung in hessischen Schulen – Drucksache 19/1981 - Stellung nehmen zu können.

Grundsätzlich sehen wir keine Notwendigkeit, generell die Anzahl der Oberstufengymnasien auf

den Bestandschutz zu beschränken. Die Verhältnisse vor Ort sind Ausschlag gebend. Das müssen

die beteiligten Verantwortlichen dort beraten und entscheiden. Ziel muss es sein, allen Schülern

eine optimale Ausbildungsmöglichkeit in akzeptabler Entfernung zu bieten. Dazu gehört auch ein

ausreichendes Kursangebot, so das berücksichtig werden muss, ob eine Neugründungen evtl. zu

einer bestandsgefährdenden Konkurrenz mit deutlicher Einschränkung des Kursangebotes bei be-

stehenden Schulen führt. Ebenso sind Situationen denkbar, in denen die Neugründung zu einer Ent-

lastung führt. Das sind notwendige Einzelfallentscheidungen, die der Gesetzgeber ermöglichen soll-

te.

Argumente der besseren Fördermöglichkeiten und Ausstattung sind allerdings unzutreffend.

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Eventuell vorhandene Unterschiede in der Lehrerzuweisung sind durch Verordnung und Er-

lass gegeben und damit leichter zu verändern als ein Gesetz. Zurzeit ist die Grundzuweisung

identisch, die Funktionsstellenausstattung der Oberstufengymnasien schlechter als die der

grundständigen Gymnasien und die Entlastungsstundenanzahl bei entsprechender Schul-

größe etwas höher.

Unterschiede in den Beratungs- und Fördermöglichkeiten und pädagogischen Qualitäten

zwischen grundständigem Gymnasium und Oberstufengymnasium bezüglich Real- und Ge-

samtschülern gibt es nicht und darf es nicht geben. Hier könnte nur die Schulgröße unab-

hängig vom Schultyp ggf. eine Rolle spielen. Alle Schulen müssen sich zur Zeit den Heraus-

forderungen der Inklusion stellen, da kann die Heterogenität durch verschiedene Sekundar-

stufen I-Laufbahnen kein Argument sein.

Gern stehen wir für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Cornelie Seedig

IHS stellv. Landesvorsitzende

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Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen, LT-Drs. Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen zur Qualitätssicherung in hessi-schen Schulen 19/1981 Ihr Schreiben vom 2.7.2015, Az. IA2.8 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Öftring, wir bedanken uns für ihr oben genanntes Schreiben, mit welchen Sie uns die Mög-lichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Ä nderung des Dritten Gesetzes zur Qualitä tssicherung in hessischen Schulen eröffnet haben. Auf Grundlage einer Befragung seiner Mitglieder erklärt sich der hessische Land-kreistag hierzu wie folgt:

Gegen den Gesetzentwurf bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Gesetzesänderung soll die Möglichkeit zur Errichtung neuer eigenständiger gymnasialer Oberstufen schaffen. Während einige Landkreise mitteilen, ein öffentli-ches Bedürfnis für die Einrichtung weiterer eigenständiger gymnasialer Oberstufen sei gegenwärtig aufgrund ausreichender Kapazitä ten in ihrer Schulentwicklungspla-nung nicht erkennbar, begrüß t die Mehrheit der Landkreise die Initiative. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Schulträger hierdurch grundsätzlich eine zusätzliche Alternative mehr zur Gestaltung in sich stimmiger regionaler Schulange-bote erhalten.

Hessischer Landkreistag Frankfurter Str. 2 65189 Wiesbaden

Frankfurter Str. 2 65189 Wiesbaden

Telefon (0611) 17 06 - 0 Durchwahl (0611) 17 06- 15

Telefax-Zentrale (0611) 17 06- 27 PC-Fax-Zentrale (0611) 900 297-70 PC-Fax-direkt (0611) 900 297-99

e-mail-Zentrale: [email protected] e-mail-direkt: [email protected] www.HLT.de

Datum: 17.09.2015 Az. : Wo/200.02

Hessischer Landtag Kulturpolitischer Ausschuss z.Hd. Frau Geschäftsführerin Michaela Öftring Schlossplatz 1-3 65289 Wiesbaden

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Wir bitten allerdings zu beachten, dass aufgrund der Fristsetzung die erforderliche Befassung unseres zuständigen Verbandsgremiums nicht möglich war. Die vorste-hende Stellungnahme wird deshalb unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer mög-licherweise anderslautenden Positionierung unserer Verbandsgremien abgegeben. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüß en

Lorenz Wobbe Referatsleiter

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Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren Landesverband Hessen Die Vorsitzende Martin-Niemöller-Schule Bierstadter Straße 47 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 – 317410 E-Mail: [email protected]

Wiesbaden, den 21. September 2015 Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Stellungnahme der Oberstudiendirektoren (Landesverband Hessen) Hier: Gesetzesentwurf der Fraktion der SPD zur Einrichtung eigenständiger Oberstufengymnasien vom 19.Mai 2015 Vorbemerkung: Der Landesverband Hessen der OStD lehnt den Gesetzesentwurf der Fraktion der SPD zur Einrichtung neuer eigenständiger Oberstufengymnasien ab. Begründung:

1. In Hessen ist die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler, die mit einer Eignungsfeststellung die gymnasiale Oberstufe besuchen, gegeben. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an

Gymnasien in der gymnasialen Oberstufe aufgenommen zu werden. Das ist für sie ein Neuanfang, der sie in gemischten und neu zusammengesetzten Klassen in der Einführungsphase gut auf die Qualifikationsphase vorbereitet

2. Gymnasien bieten den Schülerinnen und Schülern, die ohne eine 2.

Fremdsprache in die Oberstufe eintreten, den Beginn einer 0-Fremdsprache (Neubeginn 4 -stündig) an, die bis zum Abitur belegt wird. Diese neu zu beginnende Fremdsprache kann auch als 3. Fremdsprache gewählt werden.

3. Eigenständige Oberstufengymnasien vor allem im ländlichen Raum haben

eine zu geringe Jahrgangsbreite, um den Schülerinnen und Schülern ein

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interessantes und vielfältiges Kursangebot anzubieten (wie z.B. Leistungskurse in Französisch, Kunst, Musik, Erdkunde, Chemie, Physik und Sport.

Je größer die Jahrgangsbreite an einem Gymnasium ist, umso mehr Möglichkeiten der Wahl haben die Schülerinnen und Schüler bei der Kur Kurswahl in der Qualifikationsphase. . Dies ist auch ein großer Vorteil für die Schülerinnen und Schüler, die aus Sek I Schule kommen.

4. Kompensationsunterricht (mehr Stunden in der Einführungsphase) weisen

auch die Gymnasien in der Stundentafel aus, um die Schülerinnen und Schüle auf die Qualifikationsphase vorzubereiten.

5. Die Einrichtung neuer Oberstufengymnasien ist sehr teuer und auch deshalb abzulehnen. Es müsste jeweils eine komplette Schulleitung besetzt werden (Schulleiter A 16 / stv. Schulleiter A 15 Z / drei Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben A 15).

Elisabeth Waldorff Vorsitzende

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Stellungnahme des GLB zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des

Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen Sachverhalt Das Dritte Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vom 29.11.2004 sieht vor, dass bestehende eigenständige gymnasiale Oberstufenschulen fortbestehen, aber keine neuen mehr errichtet werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die Aufhebung der Sperrklausel und eröffnet die Möglichkeit der Erweiterung der Anzahl gymnasialer Oberstufenschulen. Als Zielgruppe werden Schülerinnen und Schüler gesehen, deren Bildungsgang bisher nicht gymnasial ausgerichtet war, die Eingangsvoraussetzungen für eine gymnasiale Oberstufe jedoch erfüllt sind. Begründung der SPD-Fraktion „Hessen braucht eine Schullandschaft, die allen Schülerinnen und Schülern mit gymnasia-ler Eignung ein an ihren jeweiligen Lernvoraussetzungen ausgerichtetes Bildungsangebot für einen studienqualifizierenden Bildungsgang ermöglicht“. POSITION DES GLB Hessen hat eine Schullandschaft, die allen Schülerinnen und Schülern mit Oberstufen-eignung in an ihren jeweiligen Lernvoraussetzungen ausgerichtetes Bildungsangebot für einen studienqualifizierenden Bildungsgang ermöglicht! Hierzu tragen die beruflichen Schulen mit ihrem vielfältigen Bildungsangebot und ihren Übergängen, ihrer Anschlussfähigkeit und ihren doppelqualifizierenden Bildungsgängen bei. Im Vergleich: Studienberechtigte der allgemeinbildenden und der beruflichen Schulen in Deutschland:

Jahr 1992 2010 2013 2014 Allgemeinbildende Schulen 191.903 281.155 320.250 279.963 Berufliche Schulen 98.732 172.207 154.854 152.714

(Quelle: Bildung und Kultur, Abgangsjahr 2014, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015)

Für das Bundesland Hessen gilt: Schulart 2013 2014 Allgemeinbildende Schulen 28.745 26.180 Berufliche Schulen 14.323 14.357

(Quelle: Bildung und Kultur, Abgangsjahr 2014, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015)

Immer mehr Schülerinnen und Schüler gehen nach der Sek I den Weg bis hin zum Abitur in einem der vielfältigen beruflichen Gymnasien in Hessen oder erwerben die Studier-fähigkeit mit der Fachhochschulreife als Abschluss der Fachoberschule. Die beruflichen Schulen bieten der als Zielgruppe für die Gesetzesänderung genannten au-ßerordentlich heterogenen Schülerschaft ein entsprechendes individualisiertes Angebot. Daneben ist das duale System der Berufsausbildung innovativ und durchlässig.

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Es ist offen für Lernende mit unterschiedlichen Abschlüssen und Voraussetzungen und fle-xibel, wenn es um Varianten der Verknüpfung einer Berufsausbildung mit Zusatz- und Doppelqualifikationen geht; insbesondere die Fachhochschulreife, die parallel zum Berufsabschluss oder mit einem Jahr Fachoberschulbesuch im Anschluss an eine abge-schlossene Berufsausbildung erworben werden kann. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung ohne Abitur, ohne Fachhochschulreife führt zum Hochschulzugang. Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2009 die Grundlage für die erweiterte Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte gelegt.

„Allerdings ist die Zahl der Studen-ten, die ohne Abi-tur über den Be-ruf an die Hoch-schulen kommen, noch immer überschaubar (Grafik) Weil Jugendliche nun einmal ganz unterschiedliche Talente haben und zu verschiedenen Zeitpunk-ten Bildungsentscheidungen treffen, aber auch aus Gründen der Fachkräftesicherung, muss der Schritt von der Berufsausbildung an die Hochschule künftig leichter gemacht werden. Dazu gehört vor allem die Abschaffung der Regelung, dass beruflich Qualifizierte nur nach mehrjähriger Berufs-erfahrung und nur innerhalb ihres erlernten Fachgebietes studieren dürfen. Dann können sich die Jugendlichen freier für eine duale Ausbildung entscheiden, weil sie wüssten, dass ihnen später im-mer noch alle Wege offenstehen. Um das Bildungssystem durchlässiger zu gestalten, ist aber noch mehr zu tun… Die Hochschulen könnten mehr Brückenkurse anbieten, zum Beispiel in technischen Studiengängen Ergänzungskur-se in Mathematik, um den Studienerfolg beruflich qualifizierter Studenten zu fördern. Einige Schritte in die richtige Richtung sind bereits getan. So ist in Hessen derzeit eine weitgehende Öffnung der Hochschule für beruflich Ausgebildete in Vorbereitung.“

(IW-Dienst Nr. 37, 10. September 2015, S.6) Unter Rückgriff auf die bereits bestehenden beruflichen Fortbildungsabschlüsse wären aber auch in Kombination mit der dualen Berufsausbildung und unter expliziter Berücksichtigung der Vorbil-dung neue Ausbildungsgänge zu konzipieren, die – wie bereits vor einigen Jahren angedacht – zu einem ‚Bachelor professional‘ bzw. zu einem ‚Master professional‘ führen. Hierbei ist deutlich zu betonen, dass diese Bildungsgänge keineswegs für Bewerber reserviert werden sollten, die über den beruflichen Bildungsweg kommen, sondern in gleicher Weise auch Angebote für Interessenten des klassischen gymnasialen Bildungswegs, darstellen… Damit auch diese neuen Bildungsangebote dem Grundsatz der Durchlässigkeit im Bildungssystem entsprechen, sind sie so zu gestalten, dass bei einem etwaigen Anschlussstudium eine nicht unbe-trächtliche Anzahl von ETCS-Punkten angerechnet werden kann. Ein derartiges neues Bildungsan-

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gebot hätte zudem den Charme, dass mit hoher Wahrscheinlich gleichzeitig der mangelnden Nach-frage nach Ausbildung im dualen System , den Fachkräftemangel und dem Studienabbruch wir-kungsvoll entgegengewirkt werden könnte.“ (Jochen Bödeker | Ernst G. John, Die berufliche Bildung der Akademisierungsdebatte – mehr als ein Anlass, sich zu positionieren, W&E 2015|Ausgabe 5|67. Jahrgang| S. 161)

FAZIT Mehr als die Hälfte eines jeden Jahrgangs erwirbt derzeit eine Hochschulreife. Diese Ent-wicklungen haben deutliche Veränderungen bei der Nachfrage in den post-schulischen Bil-dungsbereichen zur Folge. Transparenz über die vielfältigen Wege zur Studierfähigkeit muss geschaffen werden. Die Attraktivität von Berufsausbildung in Deutschland auch mit der Perspektive des Hochschulzugangs muss verdeutlicht werden. Information und Kommunikation sollten dazu führen, die Wertschätzung von akademischer und beruflicher Bildung zu relativieren und die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung anzuerkennen.. „Die Wahrheit der allgemeinen Bildung ist die berufliche.“ (Herwig Blankertz)

EINE DERARTIGE GESETZESÄNDERUNG IST DAMIT AUS DER SICHT DES GLB NICHT ER-FORDERLICH!

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Stellungnahme KUPO - Aktenzeichen I A 2.8 1) Gesetzentwurf SPD 19/1981 2) Gesetzentwurf FDP 19/2081 Zu 1) Die Bildung von flächendeckenden eigenständigen gymnasialen Oberstufen kann seitens des Hessischen Elternvereins nicht in dieser Form unterstützt werden. Die Einführung muss am Bedarf orientiert sein. Sie kann nur nach einer eingehenden Prüfung der Schülerzahlen hessenweit und der Anwahl der Eltern in Betracht kommen. Diese Überprüfung muss vorliegen, bevor eine diesbezügliche Gesetzesänderung durchgeführt werden kann. Regional wird die Überprüfung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Beispielsweise in Frankfurt/Main könnte sich entsprechend der hohen Nachfrage nach Gymnasien auch eine erhöhte Nachfrage nach gymnasialen Oberstufen ergeben. Hier muss allerdings sehr genau hingeschaut werden, welche der Schülerinnen und Schüler, die sich für einen gymnasialen Weg anmelden und aus Gründen der Kapazitätsenge bei den Gymnasien zunächst einen anderen Bildungsgang wählen, später auch die Voraussetzungen für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe erreichen/erfüllen. Zu 2) Die angesprochene Problematik bezüglich der Ablehnung von gymnasial geeigneten Schülerinnen und Schülern ist nicht von der Hand zu weisen. Die Eignung eines Schülers ist eine notwendige Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss eines gymnasialen oder anderen Bildungsgangs. Deshalb ist es aus Sicht des Hessischen Elternvereins eminent wichtig, dass im Vorfeld der Entscheidung über den richtigen Bildungsgang für den Jugendlichen eine neutrale Beratung steht. Diese Beratung sollte nicht von den jeweiligen weiterführenden Schulen durchgeführt werden, sondern von einer Institution/einem Verein , wie sie der Hessische Elternverein in früheren Zeiten durchgeführt hatte. Vielen Eltern sind die verschiedenen Wege in den Schulformen und ihrer Anschlussfähigkeit gar nicht bekannt. Außerdem müssen die Ausdauer eines Schülers, die Konzentrationsfähigkeit, das soziale Verhalten und vieles mehr im Vorfeld beurteilt werden, um eine möglichst sinnvolle Empfehlung für den Bildungsgang nach Klasse 4 abgeben zu können. Als Hilfsmittel können einfache praktische Fragen aus dem täglichen Leben gewählt werden. Der Gesetzesentwurf der FDP ist aus Sicht des Hessischen Elternvereins fachlich sinnvoll. Eine praktische Handhabung ist wegen des in Hessen unumstrittenen freien Elternwahlrechts nicht durchsetzbar und somit nicht durchführbar. September 2015 Hessischer Elternverein e.V. Claudia Kott, Vorsitzende

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