180409 bookingkit DSGVO-Checkliste · Informieredichundbleibe aufmerksam...
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Informiere dich und bleibeaufmerksam
Du solltest dich ab sofort mit dem ThemaDSGVO beschäftigen, dich regelmäßiginformieren, mit anderen Unternehmendarüber austauschen und gegebenenfallsHilfe in Anspruch nehmen. Schau dir in
nächster Zeit die Medienberichterstattung anund frage z.B. bei deiner Kommune oder
deinem Branchenverband an.
Prüfe deine DatenerfassungZunächst solltest du prüfen, wie dupersonenbezogene Daten erfasst,
verarbeitest und speicherst. Darunter fallenz.B. Kontakt- oder Newsletter-Formulare aberauch (gedruckte) Teilnehmerlisten. Verschaffedir einen Überblick, versuche die Vorgänge zu
strukturieren und dokumentieren. UnterUmständen stößt du auf Dinge, die du gar
nicht brauchst.
Aktualisiere deineDatenschutzerklärung
Überprüfe jetzt deine Datenschutzerklärung!Hinein gehört auf jeden Fall ein Hinweis aufdie Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der
Daten aber auch umfangreichereInformationen, z.B. über Newsletter, Cookies
sowie ggf. verwendete Website Plugins.
Hole überallEinwilligungen ein
Alles, was nicht durch den Nutzer erlaubtwurde, ist zunächst verboten. Ein zentralerBestandteile im Datenschutz ist das Einholen
der Erlaubnis, etwa durch Häkchen beiFormularen, Unterschriften oder doppelte
Zustimmung.
Sei besonders vorsichtigbei Daten vonMinderjährigen
Dein Erlebnisangebot spricht auch Familienund Kinder an? Dann wirf einen Blick auf dieDatenerfassung von Minderjährigen bzw. dieerforderliche Altersprüfung und Zustimmung
der Erziehungsberechtigten.
Informiere dich über dieNotwendigkeit eines
DatenschutzbeauftragtenUnternehmen einer bestimmten Größe oder
solche, die besonders sensiblePersonendaten verarbeiten, sind verpflichteteinen Datenschutzbeauftragten zu benennensowie mit den entsprechenden Kompetenzenauszustatten. In der Regel dürfte das auf dich
nicht zutreffen, prüfe es dennoch.
Überprüfe deineHandlungsfähigkeit bei
AnfragenDurch die DSGVO bekommen Einzelpersonen
erweiterte Auskunfts-, Zugriffs- undWiderspruchsrechte, aber auch das Recht auf
Löschen, eingeschränkte Nutzung undÜbertragbarkeit.
Bereite den Umgang mitDatenschutzverletzungen vorMit der neuen DSGVO hast du die Pflicht, imFalle bestimmter Datenschutzverletzungen
nicht nur die zuständige Behörde zuinformieren, sondern auch die betroffenePerson. Außerdem solltest du in der Lagesein, nachzuweisen, dass du die Sicherheitder Daten regelmäßig prüfst und somit
Missbrauch schnell bemerkst.
Recherchiere deinezuständige
DatenschutzbehördeWenn du dein Erlebnis auch im Auslandanbietest und somit personenbezogene
Daten auch international erhebst, musst dudich über deine zuständige
Datenschutzbehörde informieren.
Prüfe deine Pflicht zurDatenschutzfolgen-
abschätzungDu hast den Datenschutz in deinem
Unternehmen überall umgesetzt. Zusätzlichsind manche Unternehmen in ganzbestimmten Fällen verpflichtet, eineDatenschutzfolgenabschätzung
durchzuführen. Informiere dich, ob das fürdich ebenfalls zutrifft, und triff ggf. alle
Vorkehrungen.
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DSGVO-CHECKLISTEFÜR ERLEBNISANBIETER
Die Übergangsfrist zur Einführung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)endet am 25. Mai 2018. Damit bekommen Kunden und andere Vertragspartner mehr
Rechte, sind aufmerksamer und es gibt höhere Strafen!
Wir sind darauf vorbereitet. Du auch?Beachte jetzt unbedingt die folgenden 10 Punkte:
Diese Checkliste stellt keineRechtsberatung dar, dient lediglich derInformation und kann auch keineRechtsberatung ersetzen.
Quellen:https://www.pinuts.de/bloghttps://datenschmutz.net/dsgvo-checkliste-blogs/https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/die-eu-datenschutzgrundverordnung/https://www.zdnet.de/88294081/dsgvo-11-tipps-fuer-die-optimale-umsetzung/
Weitere Informationen unter
www.bookingkit.net