180409 bookingkit DSGVO-Checkliste · Informieredichundbleibe aufmerksam...

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Informiere dich und bleibe aufmerksam Du solltest dich ab sofort mit dem Thema DSGVO beschäftigen, dich regelmäßig informieren, mit anderen Unternehmen darüber austauschen und gegebenenfalls Hilfe in Anspruch nehmen. Schau dir in nächster Zeit die Medienberichterstattung an und frage z.B. bei deiner Kommune oder deinem Branchenverband an. Prüfe deine Datenerfassung Zunächst solltest du prüfen, wie du personenbezogene Daten erfasst, verarbeitest und speicherst. Darunter fallen z.B. Kontakt- oder Newsletter-Formulare aber auch (gedruckte) Teilnehmerlisten. Verschaffe dir einen Überblick, versuche die Vorgänge zu strukturieren und dokumentieren. Unter Umständen stößt du auf Dinge, die du gar nicht brauchst. Aktualisiere deine Datenschutzerklärung Überprüfe jetzt deine Datenschutzerklärung! Hinein gehört auf jeden Fall ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der Daten aber auch umfangreichere Informationen, z.B. über Newsletter, Cookies sowie ggf. verwendete Website Plugins. Hole überall Einwilligungen ein Alles, was nicht durch den Nutzer erlaubt wurde, ist zunächst verboten. Ein zentraler Bestandteile im Datenschutz ist das Einholen der Erlaubnis, etwa durch Häkchen bei Formularen, Unterschriften oder doppelte Zustimmung. Sei besonders vorsichtig bei Daten von Minderjährigen Dein Erlebnisangebot spricht auch Familien und Kinder an? Dann wirf einen Blick auf die Datenerfassung von Minderjährigen bzw. die erforderliche Altersprüfung und Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Informiere dich über die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten Unternehmen einer bestimmten Größe oder solche, die besonders sensible Personendaten verarbeiten, sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen sowie mit den entsprechenden Kompetenzen auszustatten. In der Regel dürfte das auf dich nicht zutreffen, prüfe es dennoch. Überprüfe deine Handlungsfähigkeit bei Anfragen Durch die DSGVO bekommen Einzelpersonen erweiterte Auskunfts-, Zugriffs- und Widerspruchsrechte, aber auch das Recht auf Löschen, eingeschränkte Nutzung und Übertragbarkeit. Bereite den Umgang mit Datenschutzverletzungen vor Mit der neuen DSGVO hast du die Pflicht, im Falle bestimmter Datenschutzverletzungen nicht nur die zuständige Behörde zu informieren, sondern auch die betroffene Person. Außerdem solltest du in der Lage sein, nachzuweisen, dass du die Sicherheit der Daten regelmäßig prüfst und somit Missbrauch schnell bemerkst. Recherchiere deine zuständige Datenschutzbehörde Wenn du dein Erlebnis auch im Ausland anbietest und somit personenbezogene Daten auch international erhebst, musst du dich über deine zuständige Datenschutzbehörde informieren. Prüfe deine Pflicht zur Datenschutzfolgen- abschätzung Du hast den Datenschutz in deinem Unternehmen überall umgesetzt. Zusätzlich sind manche Unternehmen in ganz bestimmten Fällen verpflichtet, eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen. Informiere dich, ob das für dich ebenfalls zutrifft, und triff ggf. alle Vorkehrungen. 1 5 6 7 8 10 9 4 3 2 DSGVO-CHECKLISTE FÜR ERLEBNISANBIETER Die Übergangsfrist zur Einführung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) endet am 25. Mai 2018. Damit bekommen Kunden und andere Vertragspartner mehr Rechte, sind aufmerksamer und es gibt höhere Strafen! Wir sind darauf vorbereitet. Du auch? Beachte jetzt unbedingt die folgenden 10 Punkte: Diese Checkliste stellt keine Rechtsberatung dar, dient lediglich der Information und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Quellen: https://www.pinuts.de/blog https://datenschmutz.net/dsgvo-checkliste-blogs/ https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/die-eu- datenschutzgrundverordnung/ https://www.zdnet.de/88294081/dsgvo-11-tipps-fuer-die- optimale-umsetzung/ Weitere Informationen unter www.bookingkit.net

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Informiere dich und bleibeaufmerksam

Du solltest dich ab sofort mit dem ThemaDSGVO beschäftigen, dich regelmäßiginformieren, mit anderen Unternehmendarüber austauschen und gegebenenfallsHilfe in Anspruch nehmen. Schau dir in

nächster Zeit die Medienberichterstattung anund frage z.B. bei deiner Kommune oder

deinem Branchenverband an.

Prüfe deine DatenerfassungZunächst solltest du prüfen, wie dupersonenbezogene Daten erfasst,

verarbeitest und speicherst. Darunter fallenz.B. Kontakt- oder Newsletter-Formulare aberauch (gedruckte) Teilnehmerlisten. Verschaffedir einen Überblick, versuche die Vorgänge zu

strukturieren und dokumentieren. UnterUmständen stößt du auf Dinge, die du gar

nicht brauchst.

Aktualisiere deineDatenschutzerklärung

Überprüfe jetzt deine Datenschutzerklärung!Hinein gehört auf jeden Fall ein Hinweis aufdie Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der

Daten aber auch umfangreichereInformationen, z.B. über Newsletter, Cookies

sowie ggf. verwendete Website Plugins.

Hole überallEinwilligungen ein

Alles, was nicht durch den Nutzer erlaubtwurde, ist zunächst verboten. Ein zentralerBestandteile im Datenschutz ist das Einholen

der Erlaubnis, etwa durch Häkchen beiFormularen, Unterschriften oder doppelte

Zustimmung.

Sei besonders vorsichtigbei Daten vonMinderjährigen

Dein Erlebnisangebot spricht auch Familienund Kinder an? Dann wirf einen Blick auf dieDatenerfassung von Minderjährigen bzw. dieerforderliche Altersprüfung und Zustimmung

der Erziehungsberechtigten.

Informiere dich über dieNotwendigkeit eines

DatenschutzbeauftragtenUnternehmen einer bestimmten Größe oder

solche, die besonders sensiblePersonendaten verarbeiten, sind verpflichteteinen Datenschutzbeauftragten zu benennensowie mit den entsprechenden Kompetenzenauszustatten. In der Regel dürfte das auf dich

nicht zutreffen, prüfe es dennoch.

Überprüfe deineHandlungsfähigkeit bei

AnfragenDurch die DSGVO bekommen Einzelpersonen

erweiterte Auskunfts-, Zugriffs- undWiderspruchsrechte, aber auch das Recht auf

Löschen, eingeschränkte Nutzung undÜbertragbarkeit.

Bereite den Umgang mitDatenschutzverletzungen vorMit der neuen DSGVO hast du die Pflicht, imFalle bestimmter Datenschutzverletzungen

nicht nur die zuständige Behörde zuinformieren, sondern auch die betroffenePerson. Außerdem solltest du in der Lagesein, nachzuweisen, dass du die Sicherheitder Daten regelmäßig prüfst und somit

Missbrauch schnell bemerkst.

Recherchiere deinezuständige

DatenschutzbehördeWenn du dein Erlebnis auch im Auslandanbietest und somit personenbezogene

Daten auch international erhebst, musst dudich über deine zuständige

Datenschutzbehörde informieren.

Prüfe deine Pflicht zurDatenschutzfolgen-

abschätzungDu hast den Datenschutz in deinem

Unternehmen überall umgesetzt. Zusätzlichsind manche Unternehmen in ganzbestimmten Fällen verpflichtet, eineDatenschutzfolgenabschätzung

durchzuführen. Informiere dich, ob das fürdich ebenfalls zutrifft, und triff ggf. alle

Vorkehrungen.

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DSGVO-CHECKLISTEFÜR ERLEBNISANBIETER

Die Übergangsfrist zur Einführung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)endet am 25. Mai 2018. Damit bekommen Kunden und andere Vertragspartner mehr

Rechte, sind aufmerksamer und es gibt höhere Strafen!

Wir sind darauf vorbereitet. Du auch?Beachte jetzt unbedingt die folgenden 10 Punkte:

Diese Checkliste stellt keineRechtsberatung dar, dient lediglich derInformation und kann auch keineRechtsberatung ersetzen.

Quellen:https://www.pinuts.de/bloghttps://datenschmutz.net/dsgvo-checkliste-blogs/https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/die-eu-datenschutzgrundverordnung/https://www.zdnet.de/88294081/dsgvo-11-tipps-fuer-die-optimale-umsetzung/

Weitere Informationen unter

www.bookingkit.net