19. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGEKONGRESS Gepflegte Profession

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19. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGEKONGRESS Gepflegte Profession Die Pflege geht ihren Weg im intra- und extramuralen Handlungsfeld Univ. Ass. Dr. Daniela Deufert 25.Mai 2011

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Pflege trifft Sachverstand! Der Pflegesachverständige als neues Aufgabenfeld für Pflegepersonen in Österreich?. 19. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGEKONGRESS Gepflegte Profession Die Pflege geht ihren Weg im intra- und extramuralen Handlungsfeld Univ. Ass. Dr. Daniela Deufert - PowerPoint PPT Presentation

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19. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGEKONGRESSGepflegte Profession

Die Pflege geht ihren Weg im intra- und extramuralen Handlungsfeld

Univ. Ass. Dr. Daniela Deufert25.Mai 2011

Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt.

Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. (European Organisation for Expert Associations, 2011)

Ist keine geschützte Berufsbezeichnung

Sachverständige sollen: unabhängig, unparteiisch und gewissenhaft sein und über besondere Erfahrungen und überdurchschnittliches Fachwissen

verfügen (Fahrenkrog, 2011)

Begutachten und bewerten beschädigte Kraftfahrzeuge

Rekonstruieren den Unfallhergang Bewerten die Reparaturmöglichkeiten und –

würdigkeit sowie die Reparaturkosten Stellen den (Zeit-)Wert von Fahrzeugen fest

(www.bic.at, 2011)

Tätigkeitsbereich

→ An erster Stelle:

Pflegegeldeinstufung

Ärztliches Sachverständigengutachten Inhalt in §8(2) BPGG-EinstV geregelt Falls notwendig, kann zur ganzheitlichen

Beurteilung der Pflegesituation auch eine Person aus einem anderen Bereich herangezogen werden (§8 (1) BPGG-EinstV)

Anamnese, Diagnose und voraussichtliche Entwicklung der Behinderung

Befund über die Funktionsausfälle und die zumutbare Verwendung von Hilfsmitteln

Beschreibung der Defizite auf Grund der geistigen oder psychischen Behinderung

Angabe, zu welchen Verrichtungen ständige Betreuung und Hilfe benötigt wird

Begründung für eine Abweichung von den festgelegten Richtwerten und Mindestwerten

Begründete Angaben, zum Vorliegen von zusätzlichen Kriterien für die Stufen 5, 6 oder 7, wenn der Pflegebedarf durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich beträgt.

Inhalte des Sachverständigen

-gutachtens (§8 (2)

BPGG-EinstV)

GuKG (1997) §14

Eigenverantwortlichkeit

Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und

Krankenpflege

(Marx, 2002)

Im Jahr 2006 wurden bereits 70 % der Im Jahr 2006 wurden bereits 70 % der Begutachtungen durch Pflegepersonen Begutachtungen durch Pflegepersonen durchgeführt durchgeführt (Wagner, Fleer, 2007)(Wagner, Fleer, 2007)

Wer ist für die Begutachtung zuständig?

Reicht die pflegefachliche Beurteilungskompetenz aus?

Pflegegeldgutachten – ein neues Aufgabenfeld für die Pflege?

Zunahme der Anzahl

Pflegebedürftiger

Bedarfsgerechte und individuelle

Pflegeversorgung

Beurteilung von Pflegebedürftigkeit bzw.

Grad der Behinderung Beurteilung des Pflegebedarfs Leistungsgerechte Finanzierung Beurteilung von Pflegequalität

Aufgaben und Tätigkeiten (BfA, 2011)

Grad der Behinderung bzw. der Pflegebedürftigkeit von Patienten feststellen

Gutachten und Gegengutachten etwa für Versicherungen und Krankenkassen erstellen

Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen überprüfen

Häusliche Pflege- und Versorgungssituationen von pflegebedürftigen Patienten in deren Wohnungen begutachten

Patienten und Angehörige beraten

Ausbildungsform In Deutschland: 34 Anbieter bundesweit verschiedene Bildungseinrichtungen (private

Bildungszentren, Bildungsakademien, Bildungszentren des TÜV)

Je nach Art der Lehrgänge (Voll- bzw. Teilzeit, Fernunterricht) und je nach Bildungsanbieter kann die Weiterbildung 1 bis 2 Jahre dauern

In der Regel werden sie berufsbegleitend absolviert

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung Eine bestimmte berufliche Vorbildung ist rechtlich nicht

vorgeschrieben.

In der Regel werden vorausgesetzt: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft, z.B.

Altenpfleger/in, Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

und eine mehrjährige Berufspraxis sowie teilweise eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung einer

Station, Pflegeeinheit oder eines Pflegedienstes und/oder der Nachweis von sonstigen regelmäßigen pflegefachlichen

Weiterbildungen

Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Einführung in die Betriebswirtschaft Grundlagen der Durchführung von

Begutachtungen Pflegegutachtliche Instrumente Moderation, Präsentation und Gesprächsführung Einführung in die Qualitätssicherung Rechtliche Grundlagen der Feststellung von

Pflegebedürftigkeit/Richtlinien des MDK Gutachtenerstellung in Form einer Projektarbeit

(BfA, 2011)

Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige Pflegegutachter/Pflegegutachterin Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige

(TÜV) Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) Geprüfter unabhängiger Pflegesachverständiger

im Gesundheitswesen/Geprüfte unabhängige Pflegesachverständige im Gesundheitswesen bzw. Hebammenwesen

Der Pflegesachverständige als Der Pflegesachverständige als neues Aufgabenfeld für neues Aufgabenfeld für

PflegepersonenPflegepersonen in Österreich?in Österreich?

Ja …

Änderungen des Gesetzestextes für die Berechtigung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Pflegegeld-Einstufung

Entsprechende Qualifikation der Dipl. Gesundheits- und

Krankenpflegepersonen

„Eine Professionalisierung der Pflege erfordert, dass die Berufsgruppe in der Lage ist, gutachterliche Aufgaben bezogen auf ihren Gegenstandsbereich wahrzunehmen.

Es ist daher keine Frage, ob die Berufsgruppe diese Verantwortung übernehmen möchte, sondern es ist ihre Pflicht, dieser Anforderung nachzukommen.“ (BvPP, 2011)