1.MitarbeiterInnen*)führung und 2. rechtliche Aspekte im Produktionsbetrieb *) im folgenden MA,...
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1.MitarbeiterInnen*)führung und 2. rechtliche Aspekte
im Produktionsbetrieb*) im folgenden MA, sowohl für weibliche als auch männliche Mitarbeiter
1.1 nachhaltige MA-Qualifikation1.2 Motivation von MA und MA-Zufriedenheit
1.3 MA-Gespräche und Führen mit Zielen1.4. flexible Arbeitzeitmodelle
1.5 leistungsorientierte Entlohnung
2.1 arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten2.2 ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsplatz-Evaluierung
2.3 Arbeitsgeber-Haftung und Produkthaftung2.4 aktuelle Arbeitsrecht-Entscheidungen
Dr. Ernst WURZ
Nachhaltige MA-Qualifikation 1Schulungs-Planung / -Evaluierung
• Schulungs-PLANUNG
• Ziel: Personalressourcen in notwendiger Qualifikation erhalten
• Zentrale Aufgabe/Verantwortung einer FK• Nutzen von Schulungen sicherstellen
-> erfordert Ziel von Schulungsmaßnahmen besprechen / festlegen• Welche Qualifikationen werden benötigt?
Nachhaltige MA-Qualifikation 2Schulungs-Planung / -Evaluierung
• Qualifizierungs-Matrix• Ziel: welche MA haben welche Funktionen,
welche Funktionen erfordern welche Qualifikationen,
welche MA haben welchen IST- und SOLL-Status
Funktion:
0 - keine Kenntnisse1 - Grundkenntisse 2 - Fortgeschritten 3 - Experte S
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K G F E K G F E
Summe der Kenntnisse: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0M
A.
MA
.
Leiter
Q - Matrix
MA
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MA
.Qualifikationen / Fähigkeiten
Abteilung:
A -
Allg
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S -
Spe
ziel
l
SOLL IST
MA
.
Nachhaltige MA-Qualifikation 3Schulungs-Planung / -Evaluierung
• Schulungs-EVALUIERUNG
• Ziel: nachhaltigen Nutzen von Bildungsmaßnahmen sicherstellen
• Unmittelbare Bewertung von Bildungsmaßnahmen
(Erwartungen,
Unterlagen,
Praxisbezug,
Weitergabe des Gelernten)
• Nachhaltiger Nutzen ? -> im Rahmen MA-Gespräch bewerten
MA-Motivation / MA-Zufriedenheit 1
• Motivation von MA -> Führungsaufgaben• Ziel: Ressourcen bestmöglich nutzen -> Resultate bringen
• 3 Kompetenzen: fachlich - methodisch - sozial• 5 Aufgaben: für Ziele sorgen (vereinbaren, festlegen)
Organisieren (planen, koordinieren)
Entscheiden
Kontrollieren / Beurteilen / Messen
Menschen entwickeln und fördern
MA-Motivation / MA-Zufriedenheit 2
• MA-Zufriedenheit -> MA-Befragung
• Ziel: aus systematischer erhobener MA-Zufriedenheit mögliche Probleme und deren Ursachen erkennen und daraus Maßnahmen ableiten
• Rahmen: alle 2-3 Jahre standardisierte, strukturierte und anonymisierte Fragebögen Orientierung an vorangegangen MA-Befragungen• Themenbereiche: Betriebsklima Corporate Identity Entscheidungsverhalten Motivation Information Kommunikations-Kultur
MA-Gespräche / Führen mit Zielen 1
• MA-Gespräche• Ziel: Vorgesetzter führt zumindest einmal jährlich mit den ihm unmittelbar zugeordneten MA ein Gespräch mit dem Ziel, das zielorientierte Zusammenarbeiten zu fördern• 7 Gesprächsthemen: Bildungs-/Fördermaßnahmen Stärken / Lernfelder des MA Rolle des Vorgesetzten Entwicklung der Abteilung / Gruppe Verbesserungsvorschläge Zielvereinbarungen Was ich sonst noch sagen wollte!
• Teambesprechung
MA-Gespräche / Führen mit Zielen 2
• Führen mit Zielvereinbarungen• Ziel: gemeinsames Festlegen anzustrebender Ergebnisse
für einen bestimmten Zeitraum in schriftlicher Form
• 3 Arten: Erhaltungsziele – Resultate, Arbeitsergebnisse
Gestaltungsziele – Problemlösung und/oder Innovation
Verhaltensziele – persönliche Entwicklung
• Ziel-Kriterien: S pezifisch – konkret, was
M essbar, kontrollierbar – wieviel?
A bleitbar – Strategie, Unternehmensziele
R ealistisch – Ressourcen, Rahmenbedingungen
T erminisiert - (bis) wann?
• Zentrale Frage: „Was ist mein Beitrag zum Erfolg …?“
• Vorgehensweise: top down -> bottom up – Standortgespräche
Flexible Arbeitszeitmodelle
• Ziel: Arbeitszeit im rechtlichen Rahmen an Bedarf anpassen
• Rechtl.Basis: AZG, ARG, KV,…• AZ-Höchstgrenzen: Tag 9 bzw 10 Std• Woche 50 Std• Überstunden ? -> tägliche oder wöchentl. NAZ überschritten• Gleitenden AZ: fiktive NAZ – Kern-AZ – GLAZ-Rahmen – Periode• Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen -> 48 Std• Einseitiges Festlegen NAZ durch AG? – nein, aber Art der Arbeitsleistung, 2 Wochen im vorhinein,…• Anwesenheitsdienst – Rufbereitschaft – Arbeitsbereitschaft – Dienstreise-Zeiten -> (geringer entlohnen!) • Ruhezeiten: Tägl. Mind. 11 Std – wöchentl. 36 Std• Öffnungszeiten Verkaufstellen: Mo-Fr 5-21 Uhr / Sa 5-18Uhr
Leistungsorientierte Entlohnung
• Ziel(e): Leistungsträger fördern• mehr individuelle Entscheidung, weniger Automatik• periodengleich Leistung – Entlohnung• marktgerecht• abhängig vom Unternehmenserfolg• 4 Säulen: Stelle – KV-Einstufung, (Funktions-/FK-Zulage),… Person – Qualifikation, Überstunden/Pauschale, Sozialwert – KV-Vorrückung ,… Leistung – LOP• LOP: Zielerreichung - Unternehmenserfolg außergewöhnliche Leistung während Jahr gute Leistung unter erschwerten Umständen
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 1
• Dienstvertrag• Ziel: Gestaltungsmöglichkeiten am Beginn DV nutzen
• 7 zentrale Pkte: Probemonat – Befristung Kündigungsfristen /-termine Dienstort Arbeitszeit Verwendung Konkurrenzklausel (dzt. erst ab € 2.125) Ausbildungskostenrückerstattung (verwertbar - max. -5 J. - aliquot)• 3 „E“: Erhalten – erläutert - einverstanden
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 2
• Rechtshilfen
• Ziel: auffinden von Rechtsinformationen erleichtert
Rechtinformationssystem - ris.bka.gv.at
Behördenhelfer - help.gv.at
Musterverträge - wko.at/arbeitundsoziales
Rechts-Information - noe.arbeiterkammer.at
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 3
• Betriebsvereinbarungen• Ziel: durch Vereinbarung BR und AG
Rechtwirkung für alle AN oder Gruppe AN
(versus Einzelvereinbarungen!)
• Normative (ausdrücklich): Disziplinarordnung
Personalfragebögen
Kontrollmaßnahmen
Entlohnung
MA-Beurteilung• Freie BV: - Ergänzung Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 4
• Verwarnung von MA
• Ziel: Verstehen und Nachhaltigkeit sichern
• Stufenplan (Grl – AL – Personalchef)• Schriftlich (nachweisbar, bewußter)
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 5
• Beendigung von Dienstverhältnissen• Ziel: zentrale Anspruchsfragen klarstellen bzw. Vereinbarung treffen
• Verständigung Betriebsrat -> „beabsichtigte Kündigung“ (5 AT)
• Kündigungs-Fristen, -Termine
• Entlassung – taxative (erschöpfende) Aufzählung
• Meldpflicht bei Massenkündigung (Frühwarnsystem)
• Aliquoter Urlaub – Zeitguthaben – Postensuchtage –Dienstfreistellung
• Übergabe Arbeitsplatz – Datenzugriff – Schlüssel
• Kommunikation intern (MA)
extern (Kunden, Lieferanten,…)
• Kündigung MA -> Austrittsgespräch (Beweggründe,…)
ArbeitnehmerInnenschutz /Arbeitsplatz-Evaluierung 1
• ArbeitnehmerInnenschutz• Ziel: AG verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschuz• hinsichtlich alles Aspekte zu sorgen
• SVP bestellen > 10 AN• Bestellung für 4 Jahre, Zustimmung BR bei Kündigung AK informieren• Unterweisung der AN. mindesten 1x jährlich • vor Aufnahme der Tätigkeit• bei Versetzung oder Veränderung Tätigkeit • bei Einführung neuer Arbeitsmittel, -stoffe od. –verfahren• nach Arbeitsunfällen• Kennzeichnung (Beschilderung) von Gefahrenbereichen
ArbeitnehmerInnenschutz /Arbeitsplatz-Evaluierung 2
• Arbeitsplatz-Evaluierung• Ziel: feststellen ob /welche Gefahren an Arbeitsplätzen vorliegen• und Belastungen die mit Arbeit verbunde sind
• Festgestellte Mängel durch einmalige Maßnahmen beheben,
wenn nicht gänzlich abstellbar -> Verwenden von Schutzausrüstungen, -> organisat. Maßnahmen u. Unterweisung
• Checklisten bei AUVA od. AK • -> Ergebnisse Evaluierung in Sicherheits-
u. Gesundheitsschutzdokument
Arbeitgeber-Haftung / Produkthaftung 1
• Ziel: Haftung Arbeitgeber (Geschäftsführer)
• Sorgfalt eines ordentl. Geschäftsmannes gegenüber Gesellschaft• Mehrere haften zur ungeteilte Hand• Nicht nur Außenverhältnis, auch nach innen (organisatorisch, kaufmännisch, technisch, personell)• Sorgfalt in eigener Angelegenheit reicht nicht, -> betreffenden Geschäftszweig erwartet werden kann• Bestellung von verantwortlich Beauftragten -> Wohnsitz im Inland, nachweisliche Zustimmung, klar abgegrenzter Bereich und entsprechende Anordnungsbefugnis Zusätzlich: leitender Angestellter = maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich• -> von Arbeitnehmervorschriften ausgenommen• ! Erst mit Mitteilung Arbeitsinspektorat rechtwirksam
Arbeitgeber-Haftung / Produkthaftung 2
• Dienstnehmerhaftpflichtgesetz • Ziel: regelt Haftung Arbeitnehmer-> Schadenersatzpflicht abhängig vom Ausmaß der Verschuldens• Vorsatz –> in vollem Umfang gehaftet Fahrlässigkeit (grobe/leichte) –> richterl. Mäßigungsrecht entschuldbare Fehlleistung -> keine Haftung• Ausmaß der Verantwortung Bemessung Entgelt für mit Wagnis verbundene Tätigkeit Grad der Ausbildung Bedingungen der Leistungserbringung Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes
Arbeitgeber-Haftung / Produkthaftung 3
• Produkthaftung (= Produzentenhaftung)
• Ziel: schadensersatzrechtliche Haftung des Herstellers, Importeurs -> sekundär des Händlers der Ware
• Gleicht NICHT Mangelhaftigkeit der Leistung aus, sondern bietet Ersatz für Schäden, die durch Gefährlichkeit
der gelieferten Sache an anderen Rechtgütern eintreten• durch Fehler eines Produkts -> Mensch getötet, -> verletzt, -> Gesundheit geschädigt, -> körperliche Sache beschädigt• Verschuldensunabhängig gegenüber beliebigen Personen• Anspruchsberechtigt – Konsumenten• Produkte – jede bewegliche körperliche Sache• Fehlerhaft – nicht Sicherheit, die Verbraucher erwarten darf• Personen- u Sachschäden (Selbstbehalt € 500)• Beweislastumkehr -> Hersteller obliegt Beweis• Ersatzansprüche erlöschen 10 Jahre nach Inverkehrbringen• Deckungsvorsorgen vorgeschrieben
Arbeitsrechtl. Entscheidungen• Dienstverhinderung durch Feuerwehreinsatz – Entgeltfortzahlung?• Ersatz von Vorstellungskosten ?• Unverschuldete Fehlstunden ?• Haftung wg. Einsatzes eines Staplerfahrers ohne Staplerschein ?• Urlaubsablöse – Ablöseverbot, sv- u. lohnsteuerrechtlich ?• Vorzeitige Beendigung geblockter Altersteilzeit ?• Dienstzeugnis – Angabe der Art der Tätigkeit ?• Entlassung wegen Fehlverhalten im Krankenstand ?• AN-Ansprüche bei Bruch einer Wiedereinstellungszusage ?• Unzulässige Teilkündigung einer Zulage ?• Was darf Arbeitgeber bei der Einstellung fragen ?