2. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet …„nderung-B-Plan... · nächstgelegenen...

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6.00 4.00 14.00 6.50 6.50 6.50 14.00 3.00 3.00 3.00 3.00 14.00 5.50 6.50 4.80 14.00 3.50 4.00 4.00 4.00 4.00 11.00 4.00 14.00 3.00 6.50 3.00 14.00 14.00 3.00 4.00 4.00 4.00 9.00 9.50 3.00 14.00 3.00 6.50 3.00 4.00 14.00 3.00 6.50 3.00 14.00 14.00 3.00 6.50 3.00 14.00 14.00 3.00 6.50 3.00 14.00 4.00 4.00 WA WA WA WA WA WA WA WA WA Wirtschaftsweg WA WA WA WA Wirtschaftsweg SB SB Wirtschaftsweg H F =407,00 m H F =406,00 m H F =405,50 m H F =403,00 m H F =404,50 H F =402,00 m 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 3 H F =401,00 m 11.70 3.00 3.00 5.20 3.00 14.00 4.00 14.00 3.00 3.00 3.00 4.50 3.00 14.00 5.00 4.00 6.00 18.00 3.00 Aussichtspunkt "Siebenbäume" Privat H F =402,00 m 1 HG 4 4 3.00 14.00 AW AW H F =404,00 m 4 12.90 3.00 9.40 5.00 3.00 3.00 AW 10.00 5.00 4 AW 4.00 3.00 68 69 83 82 80 81 79 78 76 77 13/1 14/3 14/5 14/4 13/2 14/6 75 73 71 32/4 74 72 70 32/3 31/1 31/2 30/1 30/2 29/1 29/2 28/1 28/2 27/2 27/1 263/1 263/2 263/3 263/4 263/5 263/6 58/47 236/4 236/5 236/3 236/7 232/3 146/12 146/11 232/4 232/2 236/6 186/4 186/3 140/13 140/14 140/16 140/15 58/46 4.00 AW 14.00 3.00 8.00 3.00 14.00 3.00 3.00 3.70 14.00 3.00 8.00 3.00 14.00 3.00 8.00 3.00 14.00 4.00 3.00 5 5 5 5 4.00 3.00 4.00 5.00 Teilbereich a) Teilbereich b) Teilbereich c) 1. Art der baulichen Nutzung gem. § 9(1) 1. BauGB / § 4 BauNVO 2. Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) 1 BauGB / § 16 BauNVO ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN [Teilbereich a)] 6. Verkehrsflächen gem. § 9 (1) 11 BauGB 8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasser leitungen gem. § 9 (1) 13 BauGB 13. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) 20, 25 BauGB 15. Sonstige Planzeichen 16. Eigene Planzeichen gem. § 9 (6) BauGB Planteil / Planzeichen / Textteil Maßstab 1 : 1.000 Verfasser : Verfahrensvermerke GENEHMIGUNG / ANZEIGE Feld für Genehmigungsstempel / Anzeigevermerk der zuständigen Verwaltungsbehörde Zusatzleistungen: Kartengrundlage: sonstige Leistungen und Gutachten: BEITRITTSBESCHLUSS Den erteilten Auflagen wird mit Beschluss-Nr. ........................... des Stadtrates beigetreten. Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e r Bürgermeister Siegel AUSFERTIGUNG Die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen Inhaltes dieses Bebau- ungsplanes mit dem Willen der Stadt Schleusingen und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden bekundet. Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e r Bürgermeister Siegel RECHTSWIRKSAME BEKANNTMACHUNG Die Erteilung der Genehmigung bzw. der Beschluss des Bebauungsplanes wurde am ..................... gem. § 10 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag im Bauamt der Stadt Schleusingen während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e r Bürgermeister Siegel 2. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Weißer Berg" Stadt Schleusingen Planungsstand: Planungsbüro Kehrer & Horn GbR -Freie Architekten für Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung- -Mitglieder der AK Thüringen- Lage des Plangebietes PLANUNGSGRUNDLAGE Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit Ihren Grenzen* und Bezeichnungen*, sowie der Gebäudebestand* mit dem Liegenschaftskataster nach dem Stand vom ....................................... übereinstimmen (* Nichtzutreffendes ist zu streichen). ............................. ............................................................................ Datum Landesamt für Vermessung und Geoinformation Siegel Katasterbereich Schmalkalden Verfahrensvermerke Präambel Satzung der Stadt Schleusingen über die 2. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Weißer Berg". Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414) in der derzeit gültigen Fassung und des § 19 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der derzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat folgende Satzung der 2. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohn- gebiet "Weißer Berg", bestehend aus Planzeichnung und Text, erlassen. Gesetzliche Grundlagen Dieser Bebauungsplan wurde aufgrund folgender Rechtsgrundlagen erarbeitet: 1. Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S.2986), in der derzeit gültigen Fassung 2. Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414), in der derzeit gültigen Fassung 3. Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I, S. 132), in der derzeit gültigen Fassung 4. Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58), in der derzeit gültigen Fassung 5. Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13.03.2014 (GVBl. 2014 S. 49), in derderzeit gültigen Fassung 6. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1274), in der derzeit gültigen Fassung 7. Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 18.08.2009 (GVBI. 2009 S. 648), in der derzeit gültigen Fassung 8. Thüringer Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (ThürNatG) vom 30.08.2006 (GVBI. S. 421), in der derzeit gültigen Fassung 9. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in der derzeit gültigen Fassung 10. Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThDSchG) vom 14.04.2004 (GVBI. S. 465), in der derzeit gültigen Fassung 11. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. 01.2003 (GVBI. S. 41), in der derzeit gültigen Fassung 12. Regionalplan Südwestthüringen Bekanntmachung vom 09.05.2011 (Nr. 19/2011 Thür- inger Staatsanzeiger) und 1. Änderung am 30.07.2012 (Nr. 31/2012 Thüringer Staats- anzeiger) 13. Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEntwPrgV TH 2014) vom 15.05.2014 (GVBI. 2014 S. 205) 3. Bauweise, Baugrenzen gem. § 9 (1) 2. BauGB / § 23 BauNVO Baugrenze AW Gebäudebestand Gebäudebestand (Nachtrag nach Luftbild) 282 Flurstücksnummer Flurstücksgrenze Flurgrenze Höhenangabe in m ü. NN NUTZUNGSSCHABLONEN Besonders geschütztes Biotop i.S. des § 30 BNatSchG i. V. mit § 18 ThürNatG hier: -Flächenbiotop HINWEISE 1. Der Umweltbericht liegt der Begründung bei. 2. Hinweise zur Vermessung Der Höhenbezug ist DHHN 92. 5. Hinweise zur Grünordnung Da mit der vorliegenden Planung keine zusätzlichen Versiegelungen erfolgen, ist keine Grünordnungsplanung erforderlich. 6. Hinweise zum Baugrund Es liegt kein Baugrundgutacheten vor. 7. Hinweise zur 2. Änderung 7.1 Die zeichnerischen Festsetzungen der 2. Änderung sind durch farbige Planzeichen kenntlich gemacht. Alle nicht geänderten Darstellungen (matt schattiert) sind nicht Bestandteil der 2. Änderung und haben weiter Bestand (Ursprungsbebauungsplan / 1. Änderung). 7.2. Die textlichen Festsetzungen der 2. Änderung beziehen sich ausschließlich auf den Teilbereich a) und ersetzen vollumfänglich die textlichen Festsetzungen für diesen Bereich aus der 1. Änderung. D.h., alle textlichen Festsetzungen aus der 1. Änderung, die nicht mehr Bestandteil der 2. Änderung sind, entfallen. 7.3 Der Teilbereich b) der 2. Änderung (Flurstücke 58/40 und 58/41 der Gemarkung Schleusingen, Flur 12) wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausge- nommen. 7.4 Im Teilbereich c) der 2. Änderung erfolgt ausschließlich eine Änderung der zeich- nerischen Festsetzungen. Die textlichen Festsetzungen für den Teilbereich c) der 2. Änderung werden nicht geändert und bleiben vollumfänglich erhalten (Ursprungs- bebauungsplan / 1. Änderung). 8. Hinweise zum Betrieb von Festbrennstofffeuerungsanlagen Für einen ausreichenden Nachbarschaftsschutz beim Betrieb von Festbrennstoff- feuerungsanlagen sind die Anordnung und die Höhe des Schornsteins, unter Einbezug des Geländeniveaus, der Gebäudehöhen und des Abstandes zum nächstgelegenen Wohnhaus, nach den Anforderungen der VDI- Richtlinie 3781 Bl.4 "Bestimmung der Schornsteinhöhe für kleinere Feuerungsanlagen" zu bemessen (Information beim Schornsteinfegermeister oder beim Umweltamt des Landratsamtes). A) Art und Maß der baulichen Nutzung / Bauweise nach § 9 (1) BauGB sowie §§ 4, 12, 14 und 22 BauNVO TEXTLICHE FESTSETZUNGEN [Teilbereich a)] 1. Als Art der baulichen Nutzung wird "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 2. Nicht zugelassen werden gemäß § 4 (3) BauNVO - Pkt. 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes - Pkt. 3. Anlagen für Verwaltungen - Pkt. 4. Gartenbaubetriebe - Pkt. 5. Tankstellen 3. Im Bereich des "Allgemeinen Wohngebiet" wird die GRZ auf 0,3 festgesetzt. 4. Im Geltungsbereich wird offene Bauweise (o) festgesetzt. 5. Zulässig sind nur Einzel- und Doppelhäuser. 6. Definition - Oberkante der baulichen Anlage (OK) Die im Plan angegebene Oberkante der baulichen Anlage (OK) bezeichnet den höchsten Punkt einer baulichen Anlage. 7. Höhenlage des Baukörpers Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf maximal 0,4 m über dem natürlichen Gelände, bergseitig gemessen, liegen. 8. Stellung der baulichen Anlagen Die Gebäude sind entsprechend der Richtungsangabe [ ◄-----►] im Bebauungsplan in der Richtung des Hauptfirstes anzuordnen. 9. Maximale Größe der Baugrundstücke Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Boden wird die maximale Größe der Baugrundstücke im Ordnungsbereich der Baufelder 5 auf F höchst. 1.000 m² festgesetzt. 10. Stellplätze und Garagen Garagen und überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Vor Garagen ist ein Stauraum von 5 m Länge außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche anzuordnen. B) Bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Baugestaltung nach § 9 (4) BauGB i.V.m. § 88 ThürBO 1. Dach 1.1 Dacheindeckung Für die Dacheindeckung sind nur solche Materialien zulässig, deren Farben denen natürlicher Tonmaterialien in den Farbtönen rot bis rotbraun entsprechen. Zusätzlich ist der Farbton anthrazit zulässig. Die Oberflächen müssen blendfrei sein. Darüber hinaus sind Kies- und begrünte Dächer zugelassen. 2. Einfriedungen 2.1 Einfriedungen sind mit einer maximalen Höhe von 1,5 m zulässig. 2.2 Als Einfriedungen werden Mauern prinzipiell ausgeschlossen. 3. Böschungen Höhenunterschiede zwischen waagerechten Grundstücksebenen bzw. zwischen waagerechten Grundstücksebenen und natürlichem Gelände sind durch vom Eigentümer innerhalb der Grundstücksgrenzen zu errichtende Böschungen auszugleichen. Böschungen dürfen nicht steiler angelegt werden als in einem Neigungsver- hältnis von 1 : 1,5. Sie sind vom Eigentümer zu bepflanzen; dies gilt auch für Straßenböschungen innerhalb der Grundstücksgrenzen. Böschungen dürfen ersetzt werden durch: a) ausreichend dimensionierte Stützmauern, die im baulichen Zusammen- hang mit Gebäuden stehen. b) Gebäude, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen. 4. Befestigte Flächen Die zu befestigenden Flächen, unter anderem für Garagenzufahrten, sind so herzustellen, daß das Oberflächenwasser überwiegend in den Untergrund ablaufen kann (zum Beispiel Schotterrasen, Rasenpflaster, Betonpflaster, Ökopflaster, wassergebundene Decken). C) Festsetzungen zur Grünordnung gemäß § 1 (6) 7, § 9 (1) 20, 25 und (1a), § 135 a BauGB und § 8 BNatSchG /ThürNatG 1. Pflanzgebot für Einzelpflanzungen Das Pflanzgebot für die Einzelpflanzung von Gehölzen gilt zwingend. Die geringfügige Abweichung vom Standort ist zulässig. Die Artenwahl ist der Gehölzliste zu entnehmen. 2. Flächenpflanzgebot 2.1 Flächen mit Bindung für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Auf den Flächen mit Bindung für das Anpflanzen von Gehölzen ist je angefangene 50 m² Pflanzfläche ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Strauchschicht ist über die gesamte Länge der Pflanzfläche als 3-reihige Pflanzung anzulegen. Die Artenwahl ist vorzugsweise der Pflanzliste zu entnehmen. 2.2 Flächen mit Bindung für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Auf den im Bebauungsplan festgesetzten Flächen mit Bindung für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern befinden sich zum Teil alte Streuobstbestände. Sie sollen durch geeignete Pflege und Erneuerungsmaßnahmen erhalten werden. 3. Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Bäume und Sträucher sind zu erhalten. Durch das Alter bedingte Ausfälle insbesondere bei Obstgehölzen sind durch artengerechte Nachpflanzungen auszugleichen. 4. Gestaltung der nichtbebauten Flächen Nichtbebaute Flächen der Grundstücke sind gärtnerisch zu nutzen oder als Grünflächen zu gestalten. Auf jedem Grundstück soll mindestens ein Obst- baumhochstamm gepflanzt werden. 5. Gehölzliste Bäume Sträucher Spitzahorn - Acer platanoides Feldahorn - Acer campestre Feldahorn - Acer campestre Heinbuche - Carpinus betulus Bergahorn - Acer pseudoplat. Hartriegel - Cornus sanguinea Birke - Betula pentula Haselnuß - Corylus avellana Hainbuche - Carpinus betulus Weißdorn - Crataegus monog. Traubeneiche - Quercus petraea Liguster - Ligustrum vulgare Stieleiche - Quercus robur Hundsrose - Rosa canina Eberesche - Sorbus aucuparia Salweide - Salix caprea Linde - Tilia R. Holunder - Sambucus racem. Heckenkirsche - Lonicera xylost. Obstbäume in Arten und Sorten Für lebende Zäune: Hainbuche - Carpinus betulus Liguster - Ligustrum vulgare Schneebeere - Symphoricarpos "Magic Berry" Schottische - Rosa rubiginosa Zaunrose D) Leitungsrechte gem. § 9 (1) 21 BauGB BILLIGUNGS- / AUSLEGUNGSBESCHLUSS Der Planentwurf in der Fassung vom 05.07.2016 wurde am 26.07.2016 gebilligt (Beschl.-Nr.: 32/12/2016). Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung(en) sind am 12.08.2016 ortsüblich (Schleusinger Amtsblatt) bekannt gemacht worden. Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e r Bürgermeister Siegel genehmigter Bebauungsplan (Ursprung) Stand: September 1994 genehmigter Bebauungsplan (1. Änderung) Stand: 06.10.2009 Vorentwurf Stand: ........-.......... Entwurf zur Auslegung Stand: 05.07.2016 Satzungsplan Stand: 05.10.2016 SATZUNGSPLAN AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Der Stadtrat hat am 03.05.2016 gemäß § 2 (1) und (4) die Aufstellung dieses Bebau- ungsplanes beschlossen. Beschluss-Nr.: 19/11/2016 Der Beschluss wurde am 20.05.2016 ortsüblich (Schleusinger Amtsblatt) bekanntgemacht. Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e r Bürgermeister Siegel BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT / BETEILIGUNG BEHÖRDEN Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 30.05.2016 bis 01.07.2016 frühzeitig beteiligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.08.2016 bis 23.09.2016 (Entwurf zur Auslegung) beteiligt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 13.05.2016 bis 15.06.2016 frühzeitig beteiligt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 12.08.2016 bis 16.09.2016 (Entwurf zur Auslegung) beteiligt. Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e r Bürgermeister Siegel ABWÄGUNGSBESCHLUSS Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2016 (Beschluss-Nr.: 48/13/2016) die Anregungen der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen (§ 3 Abs. 2; § 1 Abs.6 BauGB). Das Ergebnis wurde mitgeteilt. Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e r Bürgermeister Siegel SATZUNGSBESCHLUSS Der Stadtrat hat am 12.10.2016 nach § 10 BauGB diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschl.-Nr.: 49/13/2016). Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e r Bürgermeister Siegel II Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Straßenverkehrsfläche hier: -öffentliche Verkehrsfläche Wirtschaftsweg Verkehrsflächen beson- derer Zweckbestimmung hier: -öffentlicher Fussgängerbereich Verkehrsflächen beson- derer Zweckbestimmung hier: -öffentlicher Wirtschaftsweg unterirdisch hier: - Abwasser Flächen mit Bindungen für Bepflan- zungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Anpflanzen: Bäume Erhaltung: Bäume Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplans OK + 9,00 m über OK EG Fb Oberkante der baulichen Anlage in m über Oberkante Erdgeschoßfußboden 2. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Weißer Berg" - Stadt Schleusingen Auftraggeber: Stadt Schleusingen Markt 9 98553 Schleusingen Platz der Deutschen Einheit 4 98527 Suhl Tel.: 03681 / 35272-0 Fax.: 03681 / 35272-34 www.kehrer-horn.de Bearbeiter : Dipl.-Ing.Arch. J.-U. Kehrer Dipl.-Ing. (FH) N. Kehrer Unterschrift: AKT-Stempel: Planzeichenerklärung Allgemeine Wohngebiete Strassenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und und sonstigen Bepflanzungen vorgegebene Richtung der Firstlinie AW Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen gem. § 9 (1) 21 BauGB hier: - Abwasser Nachrichtliche Übernahme Bestandsangaben 540.44 II Baufeld 5 OK +9,00 m über OK EG Fb 1. Zur Absicherung der Entsorgung des Abwassers sind Leitungsrechte in der Gemarkung Schleusingen, Flur 12 auf den Flurstücken 61 und 329 zugunsten des ZWAS "Mittlerer Rennsteig" (Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl) festgesetzt.

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1. Art der baulichen Nutzung gem. § 9(1) 1. BauGB / § 4 BauNVO

2. Maß der baulichen Nutzunggem. § 9 (1) 1 BauGB / § 16 BauNVO

ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN [Teilbereich a)]

6. Verkehrsflächen gem. § 9 (1) 11 BauGB

8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungengem. § 9 (1) 13 BauGB

13. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaftgem. § 9 (1) 20, 25 BauGB

15. Sonstige Planzeichen

16. Eigene Planzeichengem. § 9 (6) BauGB

Planteil / Planzeichen / Textteil

Maßstab 1 : 1.000

Verfasser :

Verfahrensvermerke

GENEHMIGUNG / ANZEIGE

Feld für Genehmigungsstempel / Anzeigevermerk der zuständigen Verwaltungsbehörde

Zusatzleistungen:Kartengrundlage: sonstige Leistungen und Gutachten:

BEITRITTSBESCHLUSS

Den erteilten Auflagen wird mit Beschluss-Nr. ........................... des Stadtratesbeigetreten.

Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e rBürgermeister Siegel

AUSFERTIGUNG

Die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen Inhaltes dieses Bebau-ungsplanes mit dem Willen der Stadt Schleusingen und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden bekundet.

Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e rBürgermeister Siegel

RECHTSWIRKSAME BEKANNTMACHUNG

Die Erteilung der Genehmigung bzw. der Beschluss des Bebauungsplanes wurde am ..................... gem. § 10 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag im Bauamt der Stadt Schleusingen während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e rBürgermeister Siegel

2. Änderung Bebauungsplan

Allgemeines Wohngebiet"Weißer Berg"

Stadt Schleusingen

Planungsstand:

Planungsbüro Kehrer & Horn GbR-Freie Architekten für Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung--Mitglieder der AK Thüringen-

Lage des Plangebietes

PLANUNGSGRUNDLAGE

Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit Ihren Grenzen* und Bezeichnungen*,sowie der Gebäudebestand* mit dem Liegenschaftskataster nach dem Stand vom ....................................... übereinstimmen (* Nichtzutreffendes ist zu streichen).

............................. ............................................................................Datum Landesamt für Vermessung und Geoinformation Siegel

Katasterbereich Schmalkalden

Verfahrensvermerke

PräambelSatzung der Stadt Schleusingen über die 2. Änderung Bebauungsplan AllgemeinesWohngebiet "Weißer Berg".Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414) in der derzeit gültigen Fassung und des § 19 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der derzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat folgende Satzung der 2. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohn-gebiet "Weißer Berg", bestehend aus Planzeichnung und Text, erlassen.

Gesetzliche GrundlagenDieser Bebauungsplan wurde aufgrund folgender Rechtsgrundlagen erarbeitet:

1. Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S.2986), in der derzeit gültigen Fassung

2. Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414), in der derzeit gültigen Fassung

3. Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I, S. 132), in der derzeit gültigen Fassung

4. Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58), in der derzeit gültigen Fassung

5. Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13.03.2014 (GVBl. 2014 S. 49), in derderzeit gültigen Fassung

6. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1274), in der derzeit gültigen Fassung

7. Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 18.08.2009 (GVBI. 2009 S. 648), in der derzeit gültigen Fassung

8. Thüringer Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (ThürNatG) vom 30.08.2006 (GVBI. S. 421), in der derzeit gültigen Fassung

9. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in der derzeit gültigen Fassung

10. Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThDSchG) vom 14.04.2004 (GVBI. S. 465), in der derzeit gültigen Fassung

11. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. 01.2003 (GVBI. S. 41), in der derzeit gültigen Fassung

12. Regionalplan Südwestthüringen Bekanntmachung vom 09.05.2011 (Nr. 19/2011 Thür-inger Staatsanzeiger) und 1. Änderung am 30.07.2012 (Nr. 31/2012 Thüringer Staats-anzeiger)

13. Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEntwPrgV TH 2014) vom 15.05.2014 (GVBI. 2014 S. 205)

3. Bauweise, Baugrenzengem. § 9 (1) 2. BauGB / § 23 BauNVO

Baugrenze

AW

Gebäudebestand

Gebäudebestand (Nachtrag nach Luftbild)

282 Flurstücksnummer

Flurstücksgrenze

Flurgrenze

Höhenangabe in m ü. NN

NUTZUNGSSCHABLONEN

Besonders geschütztes Biotop i.S. des § 30 BNatSchG i. V. mit § 18 ThürNatGhier: -Flächenbiotop

HINWEISE1. Der Umweltbericht liegt der Begründung bei.2. Hinweise zur Vermessung

Der Höhenbezug ist DHHN 92.5. Hinweise zur Grünordnung

Da mit der vorliegenden Planung keine zusätzlichen Versiegelungen erfolgen, ist keine Grünordnungsplanung erforderlich.

6. Hinweise zum BaugrundEs liegt kein Baugrundgutacheten vor.

7. Hinweise zur 2. Änderung7.1 Die zeichnerischen Festsetzungen der 2. Änderung sind durch farbige Planzeichen

kenntlich gemacht. Alle nicht geänderten Darstellungen (matt schattiert) sind nicht Bestandteil der 2. Änderung und haben weiter Bestand (Ursprungsbebauungsplan / 1. Änderung).

7.2. Die textlichen Festsetzungen der 2. Änderung beziehen sich ausschließlich auf den Teilbereich a) und ersetzen vollumfänglich die textlichen Festsetzungen für diesen Bereich aus der 1. Änderung. D.h., alle textlichen Festsetzungen aus der 1. Änderung, die nicht mehr Bestandteil der 2. Änderung sind, entfallen.

7.3 Der Teilbereich b) der 2. Änderung (Flurstücke 58/40 und 58/41 der Gemarkung Schleusingen, Flur 12) wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausge-nommen.

7.4 Im Teilbereich c) der 2. Änderung erfolgt ausschließlich eine Änderung der zeich-nerischen Festsetzungen. Die textlichen Festsetzungen für den Teilbereich c) der 2. Änderung werden nicht geändert und bleiben vollumfänglich erhalten (Ursprungs-bebauungsplan / 1. Änderung).

8. Hinweise zum Betrieb von FestbrennstofffeuerungsanlagenFür einen ausreichenden Nachbarschaftsschutz beim Betrieb von Festbrennstoff-feuerungsanlagen sind die Anordnung und die Höhe des Schornsteins, unter Einbezug des Geländeniveaus, der Gebäudehöhen und des Abstandes zum nächstgelegenen Wohnhaus, nach den Anforderungen der VDI- Richtlinie 3781 Bl.4 "Bestimmung der Schornsteinhöhe für kleinere Feuerungsanlagen" zu bemessen (Information beim Schornsteinfegermeister oder beim Umweltamt des Landratsamtes).

A) Art und Maß der baulichen Nutzung / Bauweisenach § 9 (1) BauGB sowie §§ 4, 12, 14 und 22 BauNVO

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN [Teilbereich a)]

1. Als Art der baulichen Nutzung wird "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

2. Nicht zugelassen werden gemäß § 4 (3) BauNVO- Pkt. 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes- Pkt. 3. Anlagen für Verwaltungen- Pkt. 4. Gartenbaubetriebe- Pkt. 5. Tankstellen

3. Im Bereich des "Allgemeinen Wohngebiet" wird die GRZ auf 0,3 festgesetzt.4. Im Geltungsbereich wird offene Bauweise (o) festgesetzt.5. Zulässig sind nur Einzel- und Doppelhäuser.6. Definition - Oberkante der baulichen Anlage (OK)

Die im Plan angegebene Oberkante der baulichen Anlage (OK) bezeichnet denhöchsten Punkt einer baulichen Anlage.

7. Höhenlage des BaukörpersDie Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf maximal 0,4 m über dem natürlichen Gelände, bergseitig gemessen, liegen.

8. Stellung der baulichen Anlagen Die Gebäude sind entsprechend der Richtungsangabe [ ◄-----►] im Bebauungsplan in der Richtung des Hauptfirstes anzuordnen.

9. Maximale Größe der Baugrundstücke Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Boden wird die maximale Größe der Baugrundstücke im Ordnungsbereich der Baufelder 5 auf F höchst. 1.000 m² festgesetzt.

10. Stellplätze und GaragenGaragen und überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Vor Garagen ist ein Stauraum von 5 m Längeaußerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche anzuordnen.

B) Bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Baugestaltungnach § 9 (4) BauGB i.V.m. § 88 ThürBO

1. Dach1.1 Dacheindeckung

Für die Dacheindeckung sind nur solche Materialien zulässig, deren Farbendenen natürlicher Tonmaterialien in den Farbtönen rot bis rotbraun entsprechen. Zusätzlich ist der Farbton anthrazit zulässig. Die Oberflächen müssen blendfrei sein. Darüber hinaus sind Kies- und begrünte Dächer zugelassen.

2. Einfriedungen2.1 Einfriedungen sind mit einer maximalen Höhe von 1,5 m zulässig.2.2 Als Einfriedungen werden Mauern prinzipiell ausgeschlossen.

3. BöschungenHöhenunterschiede zwischen waagerechten Grundstücksebenen bzw. zwischen waagerechten Grundstücksebenen und natürlichem Gelände sind durch vom Eigentümer innerhalb der Grundstücksgrenzen zu errichtende Böschungen auszugleichen.Böschungen dürfen nicht steiler angelegt werden als in einem Neigungsver-hältnis von 1 : 1,5. Sie sind vom Eigentümer zu bepflanzen; dies gilt auch für Straßenböschungen innerhalb der Grundstücksgrenzen.Böschungen dürfen ersetzt werden durch:a) ausreichend dimensionierte Stützmauern, die im baulichen Zusammen-hang mit Gebäuden stehen.b) Gebäude, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.

4. Befestigte FlächenDie zu befestigenden Flächen, unter anderem für Garagenzufahrten, sind so herzustellen, daß das Oberflächenwasser überwiegend in den Untergrund ablaufen kann (zum Beispiel Schotterrasen, Rasenpflaster, Betonpflaster, Ökopflaster, wassergebundene Decken).

C) Festsetzungen zur Grünordnunggemäß § 1 (6) 7, § 9 (1) 20, 25 und (1a), § 135 a BauGB und § 8 BNatSchG /ThürNatG

1. Pflanzgebot für EinzelpflanzungenDas Pflanzgebot für die Einzelpflanzung von Gehölzen gilt zwingend. Die geringfügige Abweichung vom Standort ist zulässig. Die Artenwahl ist der Gehölzliste zu entnehmen.

2. Flächenpflanzgebot2.1 Flächen mit Bindung für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern

Auf den Flächen mit Bindung für das Anpflanzen von Gehölzen ist je angefangene 50 m² Pflanzfläche ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.Die Strauchschicht ist über die gesamte Länge der Pflanzfläche als 3-reihige Pflanzung anzulegen. Die Artenwahl ist vorzugsweise der Pflanzliste zu entnehmen.

2.2 Flächen mit Bindung für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Auf den im Bebauungsplan festgesetzten Flächen mit Bindung für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern befinden sich zum Teil alte Streuobstbestände. Sie sollen durch geeignete Pflege und Erneuerungsmaßnahmen erhalten werden.

3. Erhaltung von Bäumen und SträuchernDie im Bebauungsplan gekennzeichneten Bäume und Sträucher sind zu erhalten. Durch das Alter bedingte Ausfälle insbesondere bei Obstgehölzen sind durch artengerechte Nachpflanzungen auszugleichen.

4. Gestaltung der nichtbebauten FlächenNichtbebaute Flächen der Grundstücke sind gärtnerisch zu nutzen oder als Grünflächen zu gestalten. Auf jedem Grundstück soll mindestens ein Obst-baumhochstamm gepflanzt werden.

5. GehölzlisteBäume SträucherSpitzahorn - Acer platanoides Feldahorn - Acer campestreFeldahorn - Acer campestre Heinbuche - Carpinus betulusBergahorn - Acer pseudoplat. Hartriegel - Cornus sanguineaBirke - Betula pentula Haselnuß - Corylus avellanaHainbuche - Carpinus betulus Weißdorn - Crataegus monog.Traubeneiche - Quercus petraea Liguster - Ligustrum vulgareStieleiche - Quercus robur Hundsrose - Rosa caninaEberesche - Sorbus aucuparia Salweide - Salix capreaLinde - Tilia R. Holunder - Sambucus racem.

Heckenkirsche - Lonicera xylost.

Obstbäume in Arten und Sorten

Für lebende Zäune:Hainbuche - Carpinus betulusLiguster - Ligustrum vulgareSchneebeere - Symphoricarpos "Magic Berry"Schottische - Rosa rubiginosaZaunrose

D) Leitungsrechtegem. § 9 (1) 21 BauGB

BILLIGUNGS- / AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der Planentwurf in der Fassung vom 05.07.2016 wurde am 26.07.2016 gebilligt(Beschl.-Nr.: 32/12/2016).

Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung(en) sind am 12.08.2016 ortsüblich (Schleusinger Amtsblatt) bekannt gemacht worden.

Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e rBürgermeister Siegel

genehmigter Bebauungsplan (Ursprung) Stand: September 1994genehmigter Bebauungsplan (1. Änderung) Stand: 06.10.2009

Vorentwurf Stand: ........-..........

Entwurf zur Auslegung Stand: 05.07.2016

Satzungsplan Stand: 05.10.2016 SATZ

UNGS

PLAN

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

Der Stadtrat hat am 03.05.2016 gemäß § 2 (1) und (4) die Aufstellung dieses Bebau-ungsplanes beschlossen.

Beschluss-Nr.: 19/11/2016Der Beschluss wurde am 20.05.2016 ortsüblich (Schleusinger Amtsblatt) bekanntgemacht.

Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e rBürgermeister Siegel

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT / BETEILIGUNG BEHÖRDEN

Die Öffentlichkeit wurdegemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 30.05.2016 bis 01.07.2016 frühzeitig beteiligt undgemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.08.2016 bis 23.09.2016 (Entwurf zur Auslegung) beteiligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 13.05.2016 bis 15.06.2016 frühzeitig beteiligt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 12.08.2016 bis 16.09.2016 (Entwurf zur Auslegung) beteiligt.

Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e rBürgermeister Siegel

ABWÄGUNGSBESCHLUSS

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2016 (Beschluss-Nr.: 48/13/2016) die Anregungen der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinanderabgewogen (§ 3 Abs. 2; § 1 Abs.6 BauGB).Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e rBürgermeister Siegel

SATZUNGSBESCHLUSS

Der Stadtrat hat am 12.10.2016 nach § 10 BauGB diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschl.-Nr.: 49/13/2016).

Schleusingen, den ....................... B r o d f ü h r e rBürgermeister Siegel

II Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

Straßenverkehrsflächehier: -öffentliche Verkehrsfläche

Wirtschaftsweg

Verkehrsflächen beson-derer Zweckbestimmunghier: -öffentlicher Fussgängerbereich

Verkehrsflächen beson-derer Zweckbestimmunghier: -öffentlicher Wirtschaftsweg

unterirdischhier: - Abwasser

Flächen mit Bindungen für Bepflan-zungen und für die Erhaltung vonBäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen

Anpflanzen: Bäume

Erhaltung: Bäume

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 2. Änderung des BebauungsplansOK + 9,00 m

über OK EG FbOberkante der baulichen Anlage in m über Oberkante Erdgeschoßfußboden

2. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Weißer Berg" - Stadt Schleusingen

Auftraggeber:Stadt SchleusingenMarkt 998553 Schleusingen

Platz der Deutschen Einheit 498527 SuhlTel.: 03681 / 35272-0Fax.: 03681 / 35272-34

www.kehrer-horn.de

Bearbeiter : Dipl.-Ing.Arch. J.-U. Kehrer Dipl.-Ing. (FH) N. Kehrer

Unterschrift: AKT-Stempel:

Planzeichenerklärung

Allgemeine Wohngebiete

Strassenbegrenzungslinie auchgegenüber Verkehrsflächenbesonderer Zweckbestimmung

Flächen zum Anpflanzen vonBäumen, Sträuchern undund sonstigen Bepflanzungen

vorgegebene Richtung der Firstlinie

AW Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen gem. § 9 (1) 21 BauGB hier: - Abwasser

Nachrichtliche Übernahme

Bestandsangaben

540.44

II

Baufeld 5OK +9,00 m über OK EG Fb

1. Zur Absicherung der Entsorgung des Abwassers sind Leitungsrechte in der Gemarkung Schleusingen, Flur 12 auf den Flurstücken 61 und 329 zugunstendes ZWAS "Mittlerer Rennsteig" (Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl) festgesetzt.