20. Juni 2019 NR. 25 · Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spal-ten pro Seite): Fr. 0.70...

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Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Amtlicher Anzeiger für die Gemeinden: Belp | Gerzensee | Guggisberg | Jaberg Kaufdorf | Kirchdorf | Kirchenthurnen Lohnstorf | Mühlethurnen | Niedermuhlern Riggisberg | Rüeggisberg | Rümligen Rüschegg | Schwarzenburg | Toffen | Wald blumige Bergsicht Foto: Forst Längenbühl NOTFALLDIENSTE Ärztlicher Notfalldienst Telefonieren Sie Ihrem Hausarzt und hö- ren Sie das allfällige Tonband bis zum Schluss ab. Falls Ihr Hausarzt oder der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, können Sie sich an den Notfallarzt Ihrer Region wenden. Belp und Umgebung: Ärztenotfallnummer der Region Belp und Umgebung 0900 57 67 47 (med- phone 3.23 Fr./Min.) Schwarzenburgerland: Falls der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, steht Ihnen der Notfallarzt über Telefon 0900 57 67 47 zur Verfügung (kostet Fr. 3.23 pro Min. ab Festnetz). Riggisberg und Umgebung: Burgistein, Kaufdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühlethurnen, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen. Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 3.23 pro Min. ab Festnetz). Oberes Gürbetal, Thuner Westamt: Einzugsgebiet der Praxen in Blumenstein, Kirchdorf, Mühledorf, Seftigen, Thier- achern, Wattenwil, Uetendorf, Uttigen: Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 3.23 pro Min. ab Festnetz). Aaretal von Rubigen bis Kiesen: Einzugsgebiet der Praxen in Rubigen, Münsingen, Wichtrach, Kiesen, Gerzensee: Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 3.23 pro Min. ab Festnetz). Sanitäts-Notruf Telefon 144 Der Sanitäts-Notruf steht für die folgen- den Hilfeleistungen Tag und Nacht zur Ver- fügung: Einsatz von Kranken- und Ret- tungswagen zur Hilfeleistung in Not- fällen, Spitaltransporte von Notfall- patienten. Diese Hilfeleistung kann von jedermann angefordert werden. Notfalldienst der Apotheken Region Münsingen, Worb, Belp Telefon 031 819 56 81 gibt Auskunft. Der Notfalldienst ist gebührenpflichtig. Zahnärztlicher Notfalldienst Diese ist nur in wirklichen Notfällen zu beanspruchen. Falls der eigene Zahnarzt (auch unter seiner Privatnummer) nicht erreicht werden konnte, erfahren Sie die Nummer des Notfallzahnarztes über fol- gende Telefonnummer: 058 636 00 00 (Spital Thun). Notfallzahnarzt, welcher über das Spital Thun erreichbar ist, nur für die Gemeinden Kirchdorf, Kirchent- hurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Noflen und Riggisberg zuständig ist. Notfälle aus den übrigen Gemeinden sollen sich beim Not- falldienst der Stadt Bern, 0900 57 67 47 (kostenpflichtige Nummer) melden. Augenärztlicher Notfalldienst Für dringliche augenärztliche Konsultatio- nen. 7–18 Uhr, nach telefonischer Anmel- dung, 031 819 58 33. Augenarztpraxis Bahnhof Belp, Bahn- hofplatz. Augenzentrum Belp – Spital Belp Telefon 031 511 37 37 Während der Woche werden in unserer Agenda Termine für Notfälle frei gehalten. Wir bitten um kurze telefonische Anmel- dung während der Sprechstundenzeiten von 8 –12 Uhr und 13–17 Uhr. KANTON BERN Tiefbauamt des Kantons Bern Öffentliche Planauflage Kantonsstras- sen mit gleichzeitigem Mitwirkungs- verfahren Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Ener- giedirektion, vertreten durch den zustän- digen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwir- kung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Ein- sprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und be- gründet bei der Auflagestelle einzureichen. Kantonsstrasse Nr.: 1225, Belp-Kirch- dorf-Uttigen Gemeinde: Belp Vorhaben: 10341 / Lärmsanierung Belp - Uttigen Erstellen einer Lärmschutzwand Mühle- strasse 50 Beanspruchte Ausnahmen: Keine Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik, schrift- lich bei der Auflagestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigen- tümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Bau- gesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfäl- tigten und weitgehend identischen Ein- sprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Bau Güterstrasse 13, 3123 Belp Auflagedauer: 17. Juni bis 22. Juli 2019 Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt: - Lärmschutzwand weiss und mit Bau- profilen - Strassenränder rot - Gehwegrand gelb Bern, 11.06.19 Oberingenieurkreis ll 10. Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes RKZ BBM vom 6. Juni 2019 um 19.00 Uhr im RKZ BBM Vorsitz: Thomas Brönnimann, Präsident Anwesende Gemeinden: Belp, Ferenbalm (Rizenbach), Freimetti- gen, Gerzensee, Gurbrü, Häutligen, Itti- gen, Kaufdorf, Kehrsatz, Kiesen, Kirchent- hurnen, Kirchlindach, Köniz, Konofingen, Krauchthal, Langnau i.E., Laupen, Linden, Meikirch, Mirchel, Mühleberg, Mühlethur- nen, Münsingen, Muri, Neuenegg, Nie- dermuhlern, Oberbalm, Oberdiessbach, Oberthal, Oppligen, Riggisberg, Röthen- bach i.E., Rüderswil, Schwarzenburg, Si- gnau, Stettlen, Trub, Trubschachen, Wald (Zimmerwald), Wichtrach, Wohlen, Zäziwil Entschuldigte Gemeinden: Allmendingen, Bäriswil, Bolligen, Bo- wil, Brenzikofen, Eggiwil, Grosshöchs- tetten, Guggisberg, Jaberg, Kirchdorf, Kriechenwil, Lauperswil, Niederhünigen, Schreinerei Bigler GmbH Seite 5 20. Juni 2019 | NR. 25 Amtlicher Anzeiger für die Gemeinden: Belp | Gerzensee | Guggisberg | Jaberg Kaufdorf | Kirchdorf | Kirchenthurnen Lohnstorf | Mühlethurnen | Niedermuhlern Riggisberg | Rüeggisberg | Rümligen Rüschegg | Schwarzenburg | Toffen | Wald 9 Schwarzenburgerland 7 Stellenmarkt 10 Veranstaltungen 8 Wohnungen/Liegenschaften Ostermundigen, Rubigen, Rüeggisberg, Rüschegg, Schangnau, Toffen Abwesende Gemeinden: Herbligen, Lohnstorf, Oberhünigen, Rüm- ligen, Total Stimmrechte: 68 Anwesend: 44 Abgeordnete 42 Gemeinden Absolutes Mehr: 35 Stimmen Sekretär: Reto Bazzi, Leiter RKZ BBM Protokoll: Sibylle Bacher, Sachbearbei- terin RKZ BBM Es werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Das Protokoll der 9. AV vom 24. Mai 2018 wird einstimmig genehmigt. 2. Der Jahresbericht 2018 wird einstimmig genehmigt. 3. Die Jahresrechnung 2018 und die Nachkredite 2018 werden einstimmig genehmigt. 4. Die Änderungen der Tarife im Benüt- zungsreglement werden einstimmig genehmigt. 5. Simone Mathys, Köniz, wird einstimmig für die Periode 2020 - 2022 als Revisorin des RKZ BBM gewählt. 6. Das Budget 2020 wird einstimmig ge- nehmigt. 7. Der Beitrag 2020 von CHF 1.07 pro Einwohner zur Finanzierung des Sa- nierungsprojektes wird einstimmig ge- nehmigt. Gemeindeverband RKZ BBM GEMEINDEN BELP Ordentliche Versammlung der Ein- wohnergemeinde Belp vom 13. Juni 2019 – Fakultatives Referendum Gestützt auf Artikel 35a der Gemeindeord- nung erfolgt folgende Bekanntmachung: Die Stimmberechtigten haben an der Ver- sammlung vom 13. Juni 2019 den Kre- dit von CHF 398 000 inkl. MwSt. für die Erneuerung der technischen Anlagen im Giessenbad, Projekt «Ersatz Wärme- pumpen- und Chlor-Anlagen», bewilligt. Nach Artikel 35a der Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, mit einem Refe- rendumsbegehren die Geschäftsbehand- lung an der Urne zu erwirken. Innert 30 Tagen, d.h. bis 19. Juli 2019, können min- destens fünf Prozent der Stimmberechtig- ten unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Urnenabstimmung vorge- legt wird (fakultatives Referendum). Im Zeitpunkt des Gemeindeversammlungs- beschlusses waren in kommunalen An- gelegenheiten 8174 Stimmberechtigte verzeichnet. Die Geschäftsakten liegen in der Gemein- deverwaltung Belp, Abteilung Präsidiales, Gartenstrasse 2, zur Einsichtnahme auf. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist an den Gemeinderat Belp, Gartenstras- se 2, Postfach 64, 3123 Belp, zu richten. Belp, 20. Juni 2019 Der Gemeinderat Stellenausschreibung Ab 1. September 2019 oder nach Verein- barung suchen wir für die Abteilung Bildung und Kultur eine/n Sachbearbeiter/in Schulsekretariat 90 % Ihre Hauptaufgaben Erledigung sämtlicher administrativer und organisatorischer Aufgaben der Abteilung Bildung und Kultur 040925J 046842J www.spitex-aareguerbetal.ch Tel. 031 722 88 88 Hier bin ich zu Hause. Hier will ich bleiben. Ruth Maria Gnägi, Münsingen Die SPITEX AareGürbetal macht´s möglich. 048274J Kachelöfen Sitzöfen Cheminéebau Herde antik & rustikal Cheminé- und Pizzaöfen MEIN OFENBAUER berät, plant und baut: Thomas Peter 3635 Uebeschi T 033 343 05 00 www.peterkeramik.ch [email protected] Neu: Ausstellungsraum in Wattenwil 049634J 3662 Seftigen, Bhf. Burgistein 033 359 31 00 | moebel-ryter.ch Sonder- verkauf % 049781J Autogaragen & Carrosserie IHR NISSAN PARTNER IN DER REGION Zäune, Tore, Geländer Zaunteam Spahni AG, 3177 Laupen Zaunteam Seeland AG, 3252 Worben Zaunteam Spahni Süd GmbH, 3629 Kiesen Gratis-Tel. 0800 84 86 88 www.zaunteam.ch Gan TCM Praxis Belp (Akupunktur/chinesische Medizin) Rubigenstrasse 6, 3123 Belp Tel. 031 711 33 11, www.gantcm.ch Zusatzversicherungsanerkannt Alle Schmerzen: – Rückenschmerzen – Halswirbelschmerzen – Lendenschmerzen – Beinschmerzen – Kopfschmerzen usw. Schlaflosigkeit Depression Frauenkrankheiten Adelboden Frutigen Spiez Schwarzenburg Belp Jetzt Saison- Ausverkauf! Zusammenarbeit mit der Abteilungslei- tung und den Schulleitungen Sekretariatsarbeiten der Bildungs- und Kulturkommission Kundenkontakt mit Anspruchsgruppen (Eltern, Lehrpersonen, kantonale Be- hörden) Ihr Profil Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann EFZ und haben Erfahrung auf dem Gebiet einer Gemeindeverwaltung; idealerweise sind Ihnen die Aufgaben eines Schulsekretari- ats vertraut. Sie zeichnen sich durch selb- ständiges, exaktes und zuverlässiges Ar- beiten aus, sind ein Organisationstalent, teamfähig und belastbar. Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift. Ihre Arbeitsbedingungen Abwechslungsreiche Tätigkeit in klei- nem, aufgestelltem Team Möglichkeit zur Weiterbildung Zeitgemässe öffentlich rechtliche An- stellung nach kantonalen und kommu- nalen Richtlinien Auskunft Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen Mi- chel Weber, Leiter Abteilung Bildung und Kultur, Tel. 031 818 22 08 oder 079 383 68 55, gerne zur Verfügung. Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 27. Juni 2019 an [email protected] oder Gemein- deverwaltung Belp, Abteilung Bildung und Kultur, Vermerk «Stellenbewerbung», Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp. Besuchen Sie uns auf der Homepage der Gemeinde Belp unter www.belp.ch und www.schulenbelp.ch. Belp, 3. Juni 2019

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Der AnzeigerG Ü R B E T A L L Ä N G E N B E R GS C H W A R Z E N B U R G E R L A N D

Amtlicher Anzeiger für die Gemeinden:

Belp | Gerzensee | Guggisberg | Jaberg

Kaufdorf | Kirchdorf | K i rchenthurnen

Lohnstorf | Mühlethurnen | Niedermuhlern

Riggisberg | Rüeggisberg | Rüml igen

Rüschegg | Schwarzenburg | Toffen | Wald

blumige BergsichtFoto: Forst Längenbühl

NOTFALLDIENSTEÄ r z t l i c h e r N o t f a l l d i e n s t

Telefonieren Sie Ihrem Hausarzt und hö-ren Sie das allfällige Tonband bis zum Schluss ab. Falls Ihr Hausarzt oder der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, können Sie sich an den Notfallarzt Ihrer Region wenden.Belp und Umgebung:Ärztenotfallnummer der Region Belp und Umgebung 0900 57 67 47 (med-phone 3.23 Fr./Min.)Schwarzenburgerland:Falls der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, steht Ihnen der Notfallarzt über Telefon 0900 57 67 47 zur Verfügung (kostet Fr. 3.23 pro Min. ab Festnetz).Riggisberg und Umgebung: Burgistein, Kaufdorf, Kirchen thurnen, Lohnstor f , Mühlethurnen, Nieder muhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen.Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47(kostet Fr. 3.23 pro Min. ab Festnetz).Oberes Gürbetal, Thuner Westamt: Einzugsgebiet der Praxen in Blumenstein, Kirchdorf, Mühledorf, Seftigen, Thier-achern, Wattenwil, Uetendorf, Uttigen: Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 3.23 pro Min. ab Festnetz).Aaretal von Rubigen bis Kiesen: Einzugsgebiet der Praxen in Rubigen, Münsingen, Wichtrach, Kiesen, Gerzensee: Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47(kostet Fr. 3.23 pro Min. ab Festnetz).Sanitäts-Notruf Telefon 144Der Sanitäts-Notruf steht für die folgen-den Hilfeleistungen Tag und Nacht zur Ver-fügung: Einsatz von Kranken- und Ret-tungswagen zur Hilfeleistung in Not-fällen, Spitaltransporte von Notfall-patienten. Diese Hilfeleistung kann von jedermann angefordert werden.

N o t f a l l d i e n s t d e r A p o t h e k e n

Region Münsingen, Worb, BelpTelefon 031 819 56 81 gibt Auskunft. Der Notfalldienst ist gebührenpflichtig.

Z a h n ä r z t l i c h e r N o t f a l l d i e n s t

Diese ist nur in wirklichen Notfällen zu beanspruchen. Falls der eigene Zahnarzt (auch unter seiner Privatnummer) nicht er reicht werden konnte, erfahren Sie die Nummer des Notfallzahnarztes über fol-gende Telefonnummer: 058 636 00 00(Spital Thun). Notfallzahnarzt, welcher über das Spital Thun erreichbar ist, nur für die Gemeinden Kirchdorf, Kirchent-hurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Noflen und Riggisberg zuständig ist. Notfälle aus den übrigen Gemeinden sollen sich beim Not-falldienst der Stadt Bern, 0900 57 67 47 (kostenpflichtige Nummer) melden.

A u g e n ä r z t l i c h e r N o t f a l l d i e n s t

Für dringliche augenärztliche Konsultatio-nen. 7–18 Uhr, nach telefonischer Anmel-dung, 031 819 58 33.Augenarztpraxis Bahnhof Belp, Bahn-hofplatz.Augenzentrum Belp – Spital BelpTelefon 031 511 37 37Während der Woche werden in unserer Agenda Termine für Notfälle frei gehalten. Wir bitten um kurze telefonische Anmel-dung während der Sprechstundenzeiten von 8 –12 Uhr und 13–17 Uhr.

KANTON BERN

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Planauflage Kantonsstras-sen mit gleichzeitigem Mitwirkungs-verfahrenDie kantonale Bau-, Verkehrs- und Ener-giedirektion, vertreten durch den zustän-digen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwir-kung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und be-gründet bei der Auflagestelle einzureichen.Kantonsstrasse Nr.: 1225, Belp-Kirch-dorf-UttigenGemeinde: BelpVorhaben: 10341 / Lärmsanierung Belp - Uttigen Erstellen einer Lärmschutzwand Mühle-strasse 50Beanspruchte Ausnahmen: Keine Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik, schrift-lich bei der Auflagestelle einzureichen.Einspracheberechtigt sind Grundeigen-tümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Bau-gesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfäl-tigten und weitgehend identischen Ein-sprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Bau Güterstrasse 13, 3123 Belp Auflagedauer: 17. Juni bis 22. Juli 2019Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:- Lärmschutzwand weiss und mit Bau-

profilen - Strassenränder rot- Gehwegrand gelb

Bern, 11.06.19Oberingenieurkreis ll

10. Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes RKZ BBM

vom 6. Juni 2019 um 19.00 Uhr im RKZ BBMVorsitz: Thomas Brönnimann, PräsidentAnwesende Gemeinden:Belp, Ferenbalm (Rizenbach), Freimetti-gen, Gerzensee, Gurbrü, Häutligen, Itti-gen, Kaufdorf, Kehrsatz, Kiesen, Kirchent-hurnen, Kirchlindach, Köniz, Konofingen, Krauchthal, Langnau i.E., Laupen, Linden, Meikirch, Mirchel, Mühleberg, Mühlethur-nen, Münsingen, Muri, Neuenegg, Nie-dermuhlern, Oberbalm, Oberdiessbach, Oberthal, Oppligen, Riggisberg, Röthen-bach i.E., Rüderswil, Schwarzenburg, Si-gnau, Stettlen, Trub, Trubschachen, Wald (Zimmerwald), Wichtrach, Wohlen, ZäziwilEntschuldigte Gemeinden:Allmendingen, Bäriswil, Bolligen, Bo-wil, Brenzikofen, Eggiwil, Grosshöchs-tetten, Guggisberg, Jaberg, Kirchdorf, Kriechenwil, Lauperswil, Niederhünigen,

Schreinerei Bigler GmbHSeite 5

20. Juni 2019 | NR. 25

Amtlicher Anzeiger für die Gemeinden:

Belp | Gerzensee | Guggisberg | Jaberg

Kaufdorf | Kirchdorf | K i rchenthurnen

Lohnstorf | Mühlethurnen | Niedermuhlern

Riggisberg | Rüeggisberg | Rüml igen

Rüschegg | Schwarzenburg | Toffen | Wald

9 Schwarzenburgerland7 Stellenmarkt 10 Veranstaltungen8 Wohnungen/Liegenschaften

Ostermundigen, Rubigen, Rüeggisberg, Rüschegg, Schangnau, ToffenAbwesende Gemeinden:Herbligen, Lohnstorf, Oberhünigen, Rüm-ligen,Total Stimmrechte: 68Anwesend: 44 Abgeordnete 42 GemeindenAbsolutes Mehr: 35 StimmenSekretär: Reto Bazzi, Leiter RKZ BBMProtokoll: Sibylle Bacher, Sachbearbei-terin RKZ BBMEs werden folgende Beschlüsse gefasst:1. Das Protokoll der 9. AV vom 24. Mai 2018

wird einstimmig genehmigt.2. Der Jahresbericht 2018 wird einstimmig

genehmigt.3. Die Jahresrechnung 2018 und die

Nachkredite 2018 werden einstimmig genehmigt.

4. Die Änderungen der Tarife im Benüt-zungsreglement werden einstimmig genehmigt.

5. Simone Mathys, Köniz, wird einstimmig für die Periode 2020 - 2022 als Revisorin des RKZ BBM gewählt.

6. Das Budget 2020 wird einstimmig ge-nehmigt.

7. Der Beitrag 2020 von CHF 1.07 pro Einwohner zur Finanzierung des Sa-nierungsprojektes wird einstimmig ge-nehmigt.

Gemeindeverband RKZ BBM

GEMEINDEN

BELPOrdentliche Versammlung der Ein-wohnergemeinde Belpvom 13. Juni 2019 – Fakultatives ReferendumGestützt auf Artikel 35a der Gemeindeord-nung erfolgt folgende Bekanntmachung:Die Stimmberechtigten haben an der Ver-sammlung vom 13. Juni 2019 den Kre-dit von CHF 398 000 inkl. MwSt. für die Erneuerung der technischen Anlagen im Giessenbad, Projekt «Ersatz Wärme-pumpen- und Chlor-Anlagen», bewilligt.Nach Artikel 35a der Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, mit einem Refe-rendumsbegehren die Geschäftsbehand-lung an der Urne zu erwirken. Innert 30 Tagen, d.h. bis 19. Juli 2019, können min-destens fünf Prozent der Stimmberechtig-ten unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Urnenabstimmung vorge-legt wird (fakultatives Referendum). Im Zeitpunkt des Gemeindeversammlungs-beschlusses waren in kommunalen An-gelegenheiten 8174 Stimmberechtigte verzeichnet.Die Geschäftsakten liegen in der Gemein-deverwaltung Belp, Abteilung Präsidiales, Gartenstrasse 2, zur Einsichtnahme auf.Ein allfälliges Referendumsbegehren ist an den Gemeinderat Belp, Gartenstras-se 2, Postfach 64, 3123 Belp, zu richten.

Belp, 20. Juni 2019Der Gemeinderat

StellenausschreibungAb 1. September 2019 oder nach Verein-barung suchen wir für die Abteilung Bildung und Kultur eine/nSachbearbeiter/in Schulsekretariat 90 %Ihre Hauptaufgaben• Erledigung sämtlicher administrativer

und organisatorischer Aufgaben der Abteilung Bildung und Kultur

0409

25J

046842J

www.spitex-aareguerbetal.ch

Tel. 031 722 88 88

Hier bin ich zu Hause. Hier will ich bleiben. Ruth Maria Gnägi, Münsingen

Die SPITEX AareGürbetal macht´s möglich.

0482

74J

Kachelöfen Sitzöfen Cheminéebau Herde antik & rustikal Cheminé- und Pizzaöfen

MEIN OFENBAUERberät, plant und baut:

Thomas Peter3635 Uebeschi

T 033 343 05 [email protected]

Neu: Ausstellungsraum

in Wattenwil

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3662 Seftigen, Bhf. Burgistein033 359 31 00 | moebel-ryter.ch

Sonder-verkauf

%

049781J

Autogaragen & Carrosserie

IHR NISSAN PARTNER IN DER REGION

Zäune, Tore,GeländerZaunteam Spahni AG,3177 Laupen

Zaunteam Seeland AG, 3252 Worben

Zaunteam Spahni Süd GmbH, 3629 Kiesen

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www.zaunteam.ch

Gan TCM Praxis Belp(Akupunktur/chinesische Medizin)

Rubigenstrasse 6, 3123 BelpTel. 031 711 33 11, www.gantcm.ch

Zusatzversicherungsanerkannt

Alle Schmerzen: – Rückenschmerzen – Halswirbelschmerzen – Lendenschmerzen – Beinschmerzen – Kopfschmerzen usw.

Schlaflosigkeit Depression Frauenkrankheiten

Adelboden Frutigen Spiez Schwarzenburg Belp

Jetzt Saison-Ausverkauf!

• Zusammenarbeit mit der Abteilungslei-tung und den Schulleitungen

• Sekretariatsarbeiten der Bildungs- und Kulturkommission

• Kundenkontakt mit Anspruchsgruppen (Eltern, Lehrpersonen, kantonale Be-hörden)

Ihr ProfilSie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann EFZ und haben Erfahrung auf dem Gebiet einer Gemeindeverwaltung; idealerweise sind Ihnen die Aufgaben eines Schulsekretari-ats vertraut. Sie zeichnen sich durch selb-ständiges, exaktes und zuverlässiges Ar-beiten aus, sind ein Organisationstalent, teamfähig und belastbar. Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.Ihre Arbeitsbedingungen• Abwechslungsreiche Tätigkeit in klei-

nem, aufgestelltem Team• Möglichkeit zur Weiterbildung• Zeitgemässe öffentlich rechtliche An-

stellung nach kantonalen und kommu-nalen Richtlinien

AuskunftFür ergänzende Auskünfte steht Ihnen Mi-chel Weber, Leiter Abteilung Bildung und Kultur, Tel. 031 818 22 08 oder 079 383 68 55, gerne zur Verfügung.Interessiert?Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 27. Juni 2019 an [email protected] oder Gemein-deverwaltung Belp, Abteilung Bildung und Kultur, Vermerk «Stellenbewerbung», Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp.Besuchen Sie uns auf der Homepage der Gemeinde Belp unter www.belp.ch und www.schulenbelp.ch. Belp, 3. Juni 2019

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Der Anzeiger G Ü R B E T A L | L Ä N G E N B E R G | S C H W A R Z E N B U R G E R L A N D

7.7 % MWST. Mindestgrösse pro Inserat 50 mm. Inserat-Kombinationen in der Region:Duo Bern Süd: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Auflage 47 221 Ex.

Kombi Bern West: Der Anzeiger GLS, Laupen Anzeiger, Auflage 31 242 Ex.

Region Bern plus: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Region Bern, Konolfingen, Laupen, Aarberg, Fraubrunnen, Auflage 245 973 Ex.

Berner Aare Kombi: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Thuner Anzeiger, Auflage 105 229 Ex.Anzeiger-Dokumentation: Verlangen Sie beim Verlag ein Exemplar mit allen Detail-informationen.

IMPRESSUMDer Anzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzen burgerland. 105. Jahrgang.Der Anzeiger wird als amtliches obligato-risches Publikationsorgan in den auf der ers ten Seite aufgeführten Gemeinden jeden Donnerstag in alle Haushaltungen, Firmen und Verwaltungen verteilt.Der Anzeiger geht zusätzlich an die Gemein-de Oberbalm.Verlag: Jordi AG, 3123 Belp und sohnverlag GmbH, 3150 Schwarzenburg.Auflage: 18 978 Exemplare am 1. Oktober 2018 beglaubigt.Abonnementspreis: 1 Jahr Fr. 99.–, 6 Mo-nate Fr. 75.–, 3 Monate Fr. 64.–, 1 Monat Fr. 51.–.

Inserat-Annahme: Region Schwarzenburg: sohnverlag GmbH, Sonnenrain 17, 3150 Schwarzenburg, Telefon 031 731 35 90, Fax 031 731 35 92, E-Mail: [email protected] Gürbetal, Längenberg: Jordi AG, Aemmenmattstrasse 22, 3123 Belp, Telefon 031 818 01 11, Fax 031 819 38 54. E-Mail: anzeiger@ jordibelp.ch.Ende der Inseratannahme:Dienstag, 8 Uhr, für amtliche Mitteilungen, Montag, 12 Uhr,Abbestellungen nur bis Dienstag, 12 Uhr. Zu spät eingehende Inserate erscheinen in der nächsten Ausgabe.Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spal-ten pro Seite): Fr. 0.70 schwarz / weiss, Fr. 0.87 farbig bis 2150 mm, Fr. 0.82 farbig ab 2151 mm, Fr. 1.40 Titelseite. Chiffre-Gebühr pro Inserat Fr. 50.–. Jeweils zuzügl.

Seite 2 | 20. Juni 2019 | Nr. 25

GERZENSEESeegasse – Strassensperrung während Schulfest in KirchdorfInfolge Tätigkeiten auf der Seegasse wird die Gemeindestrasse während des Schul-festes der Schule Region Gerzensee für den Verkehr am Freitag, 28. Juni 2019, von 12 bis 24 Uhr gesperrt. Der Zugang für die Anwohner bleibt gewährleistet. Sie wer-den gebeten, die entsprechenden Anord-nungen und Signalisationen zu beachten.Wir bitten die Bevölkerung, von dieser Sperrung Kenntnis zu nehmen und dan-ken für das Verständnis.

Gemeinderäte Kirchdorfund Gerzensee

GrünabfuhrDie nächste Grünabfuhr findet am Diens-tag, 25. Juni 2019, statt. Das Grüngut kann nur in den dafür vorgesehenen Containern oder als geschnürte Bündel morgens bis 7 Uhr an der Fahrroute des Abfuhrwagens können mitgegeben wer-den: kompostierbare Abfälle aus Haus-halt und Garten, Rüstabfälle, Rasen- und Baumschnitt, Gartenabfälle wie Laub und Unkraut.Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Flugblatt «Grünabfuhr 2019» oder dem Abfallmerkblatt 2019.

Die Gemeindeverwaltung

Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 WichtrachMittwoch, 12.6.2019, 20 Uhr, Hän-gertstrasse 4, 3114 WichtrachGestützt auf Artikel 65 Absatz 1 des Orga-nisationsreglements werden Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung im Anzei-ger bekannt gegeben.Protokoll der ao Abgeordnetenver-sammlung vom 27.3.2019:Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.Jahresbericht 2018/19 der Präsidentin und der Schulleitung:Der Jahresbericht wird einstimmig ge-nehmigt.Jahresrechnung 2018 nach HRM2:Die Jahresrechnung 2018 mit allen ihren Bestandteilen wird einstimmig genehmigt.Die Kommission nimmt Kenntnis von der Kreditabrechnung für die WC-Sa-nierungVerschiedenes:Daten der nächsten Abgeordnetenver-sammlungen: 20.11.2019 und 10.6.2020.Das Protokoll der Versammlung liegt wäh-rend 30 Tagen bei den Gemeindeverwal-tungen der Verbandsgemeinden und im Sekretariat des Gemeindeverbandes öf-fentlich auf.Rechtsmittelbelehrung:Beschlüsse der Abgeordnetenversamm-lung können mit Beschwerde beimRegierungsstatthalteramt Bern-Mittel-land, Poststrasse 25, 3071 Ostermundi-gen,angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Tag die-ser Publikation an.

Die SekundarschulkommissionWichtrach, 13. Juni 2019

Protokoll GemeindeversammlungDas Protokoll der ordentlichen Gemein-deversammlung vom 27. Mai 2019 liegt gemäss dem seit 1. Januar 2011 gültigen Organisationsreglement der Gemeinde Gerzensee (Art. 68) ab 13. Juni 2019 wäh-rend 30 Tagen bei der Gemeindeverwal-tung Gerzensee öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Proto-koll. Das Protokoll ist öffentlich.

Der Gemeinderat

BaupublikationBG Nr.: bbew 269/2019Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 GerzenseeProjektverfasser: Berin GmbH, Fabrikweg 3, 3673 LindenBauvorhaben: Montage von 6 Kugelfang-kästen bei der bestehenden Schiessan-lageStandort: Gerzensee, Buehlenzelg, Parzellen-Nr. 2, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2´608´825/1´187´325, Ge-wässerschutzbereich B, Landschafts-schongebiet, belasteter Standort "Schies-sanlage"Beanspruchte Ausnahmen:

- Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG)

- Baute in Waldnähe (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV)

Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 GerzenseeEinsprachefrist: bis und mit 15. Juli 2019Einsprachestelle: Regierungsstatthalter-amt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht in-nert der Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken.Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 13. Juni 2019Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

GUGGISBERGDie Gemeindeverwaltung und das Tou-rismusbüro bleiben am Donnerstag, 27. Juni 2019 wegen des Gemeinderats-ausflugs den ganzen Tag geschlossen.

Der Gemeinderat

Beschlüsse der ordentlichen Gemein-deversammlung vom 14. Juni 2019Vorsitz: Versammlungsleiter Werner StollAnwesend: 40 Stimmberechtigte, rund 3.38 %Die Gemeindeversammlung hat folgende Geschäfte beschlossen:Traktandum 1: Wärmeverbund San-gernboden - Erwerb Aktienkapital und Übernahme Bürgschaft1. Aktien-Partizipation an der Gesellschaft

mit einem Anteil von CHF 30‘000.00. 2. Die Übernahme der Bürgschaft durch

die Einwohnergemeinde für das zins-lose Darlehen der Regionalkonferenz Bern-Mittelland von maximal CHF 140‘000.00

Traktandum 2: Gemeinderechnung - Genehmigung1. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018

wird genehmigt. 2. Allfällige Kreditüberschreitungen wer-

den genehmigt und gebundene Kre-ditüberschreitungen zur Kenntnis ge-nommen.

Guggisberg, im Juni 2018Gemeinderat (oder Verwaltung) Guggisberg

Schulschlussfest der Schule GuggisbergFreitag, 28. Juni 2019 in der Turnhalle Riffenmatt9.00 Uhr Offizielle EröffnungAb 10.00-12.00 Uhr Darbietungen an unter-schiedlichen Orten und Zeiten zum Thema Tonsalat gemäss Programm vor Ort.Verpflegung wird zum Kauf angeboten.Wir freuen uns auf ein gemütliches Bei-sammensein. Kommt und mischt eure ei-genen Noten in den Tonsalat!

Schulteam Guggisberg

Private Zufahrtswege Grundbesitzer, die im Jahre 2019 einen Gemeindebeitrag an die Erwerbs- und Transportkosten von Strassenkies für den Unterhalt ihrer privaten Zufahrtswege wünschen, wollen ihre Gesuche bis spä-testens 05. Juli 2019 bei der Gemein-deschreiberei Guggisberg einreichen. Die Beitragsleistung der Gemeinde be-schränkt sich auf dauernd bewohnte Liegenschaften von Grundeigentümern, welche in der Gemeinde Guggisberg wohnsitzberechtigt sind oder ihr Gebäude (Wohnung), einer in der Gemeinde Gug-gisberg wohnsitzberechtigten Person ver-mietet rsp. verpachtet haben. Mit gleichem Datum sind ebenfalls die erstmaligen Beitragsgesuche für die Winterdienstarbeiten (Schneeräu-mung etc.) einzureichen. (In früheren Jahren gestellte Gesuche behalten ihre Gültigkeit.)

Der Gemeinderat

Strassensanierung Riedacker - ZollhausVoraussichtliche SperrungWegen umfangreicher Instandsetzungs-arbeiten (Ersatz Brückenelemente), ist das Heineliviadukt (ab Abzweiger Mar-tisgräbli bis Heineli 530)Am Donnerstag, 27. Juni 2019, sowie

vom Montag, 8. Juli bis und mit Frei-tag, 11. Oktober 2019, für sämtlichen Verkehr gesperrt.Infolge der Bauarbeiten ist ab Montag, 1. Juli 2019 ab Zollhaus mit Verkehrsbehin-derungen zu rechnen. Hinweise: Je nach Witterung können sich die Termi-ne verschieben.Die Bauleitung obliegt dem Ingenieurbüro Bächtold & Moor AG. Die Arbeiten werden mit der beauftragten Bauunternehmung speditiv ausgeführt und die Störungen auf ein Minimum reduziert.Guggisberg, im Juni 2019

Gemeinderat Guggisberg

BaupublikationGesuchsteller: Björn Staudenmann, Dorf 217, 3159 RiedstättProjektverfasser: Zbinden Holzbau, Ueli Zbinden, Bundsacker 902, 3154 Rü-schegg-HeubachBauvorhaben: Anbau Ostseite für Erwei-terung der bestehenden WohnungenStandort: Dorf 217, Riedstätt, Parz. Nr. 1348, DorfzoneKoordinaten: 2'590’905/1'181’503Hinweis: Das Vorhaben unterliegt dem ZWG. Die altrechtlichen Wohnungen werden um mehr als 30% erweitert und müssen somit als Erstwohnungen genutzt werden. Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss GesuchsaktenVorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Gebäude ist bestehend an die öffentliche Abwasserentsorgung ange-schlossen. Auflageort und Einsprachestelle: Gemein-deverwaltung, Dorf 67, 3158 GuggisbergAuflage- und Einsprachefrist: 22.07.2019Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lasten-ausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG). Allfällige Kollektiveinsprachen oder ver-vielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Perso-nengruppe angegeben ist, welche die Ein-sprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Guggisberg, 13.06.2019

Baubewilligungsbehörde Guggisberg

JABERGProtokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018; öffentliche Auflage gemäss Art. 62 Abs. 1 und 2 Organi-sationsreglement OgR Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2019 liegt vom 17. Juni 2019 bis 8. Juli 2019 öffentlich auf und kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 WichtrachMittwoch, 12.6.2019, 20 Uhr, Hän-gertstrasse 4, 3114 WichtrachGestützt auf Artikel 65 Absatz 1 des Orga-nisationsreglements werden Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung im Anzei-ger bekannt gegeben.Protokoll der ao Abgeordnetenver-sammlung vom 27.3.2019:Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.Jahresbericht 2018/19 der Präsidentin und der Schulleitung:Der Jahresbericht wird einstimmig ge-nehmigt.Jahresrechnung 2018 nach HRM2:Die Jahresrechnung 2018 mit allen ihren Bestandteilen wird einstimmig genehmigt.Die Kommission nimmt Kenntnis von der Kreditabrechnung für die WC-Sa-nierungVerschiedenes:Daten der nächsten Abgeordnetenver-sammlungen: 20.11.2019 und 10.6.2020.Das Protokoll der Versammlung liegt wäh-rend 30 Tagen bei den Gemeindeverwal-tungen der Verbandsgemeinden und im Sekretariat des Gemeindeverbandes öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung:Beschlüsse der Abgeordnetenversamm-lung können mit Beschwerde beimRegierungsstatthalteramt Bern-Mittel-land, Poststrasse 25, 3071 Ostermundi-gen, angefochten werden. Die Beschwer-defrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Tag dieser Publikation an.

Die SekundarschulkommissionWichtrach, 13. Juni 2019

KAUFDORFProtokoll GemeindeversammlungDas Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2019 liegt im Sinne von Art. 70 Abs. 1 des Organisationsreglementes (OgR) ab 20. Juni 2019 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 10, Kaufdorf, öffentlich auf. Während die-ser Auflagefrist kann gemäss OgR Art. 70 Abs. 2 gegen dieses Protokoll beim Ge-meinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über solche Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeindeverwalter

Bau- und GewässerschutzpublikationGemeinde/GesuchsnummerKaufdorf / 06/2019Gesuchsteller/Bauherrschaft: Käser Peter, Weidstrasse 1, 3126 KaufdorfProjektverfasser: Dito BauherrschaftVorhaben: Sanierung des bestehenden DachesAbbruch der bestehenden Stalleinrich-tungenAbbruch der maroden Wände und DeckenAbbruch der Bruchsteinmauern (wer-den nicht mehr benutzt), Erstellen von neuen Schiebetoren Süd- und Nord-fassadeStandort: Weidstrasse 1 Parzellen-Nr. 340Koordinaten: 2.603.795/1.187.280Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bau-zone, Art. 24 ff RPGNutzungszone: LandwirtschaftszoneSchutzobjekt: NeinSchutzzone: Landschaftsschongebiet LSG HangGewässerschutzzone: Gewässerschutz-bereich AGewässerschutzmassnahmen: Versicke-rungsanlage bestehendAuflage- und Einspracheort: Gemeinde-verwaltung KaufdorfAuflage- und Einsprachefrist 22.7.2019Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Einsprachestelle, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche die nicht in-nert der Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken (BauG Art. 31).

Wattenwil, 13.6.2019RegioBV Westamt

KIRCHDORFSeegasse – Strassensperrung während Schulfest in KirchdorfInfolge Tätigkeiten auf der Seegasse wird die Gemeindestrasse während des Schul-festes der Schule Region Gerzensee für den Verkehr am Freitag, 28. Juni 2019, von 12 bis 24 Uhr gesperrt. Der Zugang für die Anwohner bleibt gewährleistet. Sie wer-den gebeten, die entsprechenden Anord-nungen und Signalisationen zu beachten.Wir bitten die Bevölkerung, von dieser Sperrung Kenntnis zu nehmen, und dan-ken für das Verständnis.

Gemeinderäte Kirchdorfund Gerzensee

Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 WichtrachMittwoch, 12.6.2019, 20 Uhr, Hän-gertstrasse 4, 3114 WichtrachGestützt auf Artikel 65 Absatz 1 des Orga-nisationsreglements werden Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung im Anzei-ger bekannt gegeben.Protokoll der ao Abgeordnetenver-sammlung vom 27.3.2019:Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.Jahresbericht 2018/19 der Präsidentin und der Schulleitung:Der Jahresbericht wird einstimmig ge-nehmigt.Jahresrechnung 2018 nach HRM2:Die Jahresrechnung 2018 mit allen ihren Bestandteilen wird einstimmig genehmigt.Die Kommission nimmt Kenntnis von der Kreditabrechnung für die WC-Sa-nierungVerschiedenes:Daten der nächsten Abgeordnetenver-sammlungen: 20.11.2019 und 10.6.2020.Das Protokoll der Versammlung liegt wäh-rend 30 Tagen bei den Gemeindeverwal-tungen der Verbandsgemeinden und im Sekretariat des Gemeindeverbandes öf-fentlich auf.Rechtsmittelbelehrung:Beschlüsse der Abgeordnetenversamm-lung können mit Beschwerde beimRegierungsstatthalteramt Bern-Mittel-land, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen,angefochten werden. Die Beschwerdefrist

beträgt 30 Tage, gerechnet vom Tag die-ser Publikation an.

Die SekundarschulkommissionWichtrach, 13. Juni 2019

KIRCHENTHURNENSchulfest der Schule Kirchen-thurnen-RümligenWir laden Sie herzlich zum traditionel-len Schulfest am 29. Juni 2019, 17 Uhr im Kirchgemeinder-haus ein. Es finden verschiedene Darbietungen der Schule statt. Anschliesssend gemütliches Bei-sammensein mit Spiel, Festwirtschaft und Auftritt der Schülerband.

Kollegium und SchulkommissionKirchenthurnen-Rümligen

MÜHLETHURNENProtokoll GemeindeversammlungDas Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2019 ist vom Gemeinderat genehmigt worden und liegt vom 21. Juni 2019 bis 19. Juli 2019 in der Gemeinde-verwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind während dieser Frist schriftlich an den Gemeinde-rat zu richten.

Der Gemeinderat

NIEDERMUHLERNVerkehrsbeschränkung/Strassensper-rung für Schulanlass – Turnhalle BaumgärtliGestützt auf Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die Strassenpolizei und Strassensi-gnalisation erfolgt aufgrund eines Schul-anlasses folgende temporäre Verkehrsbe-schränkung/Strassensperrung:Verkehrssperrung der Gemeindestrasse «Verbindung Baumgärtli – untere Län-genbergstrasse (Muhlerngasse)» wäh-rend der Dauer der Schulschlussfeier an folgendem Tag/Zeit: Dienstag, 2.7.2019 .von 17.30 Uhr bis ca. 23 Uhr.Die Signalisation erfolgt durch den Ver-anstalter (Schulleitung Niedermuhlern).

Gemeinderat Niedermuhlern

RIGGISBERGEinladung zur Gemeindeversamm-lung, Donnerstag, 27. Juni 2019, 20 Uhr, Aula Sekundarschulhaus, RiggisbergACHTUNG! Die Gemeindeversammlungen beginnen neu um 20 Uhr!Traktandenliste1. Protokoll der Versammlung vom

4. Dezember 2018, Kenntnisnahme2. Fusionsabklärungen Riggisberg –

Rümligen, Grundsatzentscheid und Genehmigung Fortführung Fusions-projekt

3. Gemeindeverband Wasserversorgung Längenberg Süd (WALS) mit Geneh-migung Organisationsreglement des Verbandes, Aufhebung Wasserversor-gungsreglement und -tarif der Gemein-de Riggisberg, Gründung und Beitritt

4. Friedhof- und Bestattungsreglement, Bestattungszeiten (Art. 14), Änderung

5. Gebührenreglement, Betreuung Tages-schule (Art. 42a, Abs. 3), Änderung

6. Integration Wasserversorgung Wohn-heim (Schlossgarten), Kreditabrechnung

7. Jahresrechnung 2018, Genehmigung8. Verschiedenes und UmfrageDie Traktanden werden in der Riggisber-ger Info 2/2019, welche demnächst jedem Haushalt zugestellt wird, erläutert. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung, insbesondere die Änderungen des Fried-hof- und Bestattungsreglements (Art. 14) und des Gebührenreglements (Art. 42 a, Abs.3) liegen auf der Gemeindeverwal-tung Riggisberg vom 24. Mai bis 27. Juni 2019 öffentlich auf. Wer die Unterlagen zu Hause studieren möchte, kann sie über un-sere Homepage www.riggisberg.ch down-loaden oder bei der Gemeindeverwaltung Riggisberg anfordern (E-Mail [email protected] oder Tel. 031 808 01 33).Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regie-rungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen Beschwerde geführt wer-den (Art. 97 GG und Art. 43 GV). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Teil-nehmenden der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 98 Abs. 1 GG).Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimm-berechtigten Bürgerinnen und Bürger ein-geladen.

Der Gemeinderat

BaupublikationGesuchsteller: Simon Hofer, Hermiswil-strasse 6, 3132 RiggisbergProjektverfasser: Pauli Architekten AG, Gurnigelstrasse 28, 3132 RiggisbergBauvorhaben: Zwei zusätzliche Dach-flächenfenster nordwestseitig, Dämmung Dach, Einbau Treppe, Umnutzung Dach-geschoss als Abstellraum und ArchivStandort: Rümligen, Hermiswilstrasse 6,

Page 3: 20. Juni 2019 NR. 25 · Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spal-ten pro Seite): Fr. 0.70 schwarz / weiss, Fr. 0.87 farbig bis 2150 mm, Fr. 0.82 farbig ab 2151 mm, Fr. 1.40 Titelseite.

Der Anzeiger G Ü R B E T A L | L Ä N G E N B E R G | S C H W A R Z E N B U R G E R L A N D Seite 3 | 20. Juni 2019 | Nr. 25

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Traurig und von Herzen dankbar für die gemeinsame Zeit nehmen wir Abschied von unserer lieben Mutter und unserem treubesorgten Grosi

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Sie durfte nach kurzem Spitalaufenthalt friedlich einschlafen.

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Der Anzeiger G Ü R B E T A L | L Ä N G E N B E R G | S C H W A R Z E N B U R G E R L A N DSeite 4 | 20. Juni 2019 | Nr. 25

Parzelle Nr. 68, Koordinaten 2.603.066 / 1.186.723Hauptmasse, Bauart und Baumaterialien: gemäss BaugesuchsaktenNutzungszone: LandwirtschaftszoneSchutzzonen : BLN-Inventar und Bauinventar Baugruppe D HermiswilBeanspruchte Ausnahmen: Bauen aus-serhalb der Bauzone (Art. 24 ff RPG)Auflageort und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Rümligen, Schulhaus-strasse 23, 3128 RümligenDie Einsprachefrist läuft vom 20. Juni bis 22. Juli 2019. Die Akten liegen bei der Gemeindeverwaltung Rümligen wäh-rend den Öffnungszeiten öffentlich auf und können eingesehen werden. Allfälli-ge Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel der Ein-sprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Rümligen, 20. Juni 2019Der Gemeinderat

BaupublikationBG Nr.: bbew 614/2018Bauherrschaft: Sägerei Trachsel AG, Sä-gerei 6a, 3099 Rüti b. RiggisbergProjektverfasser: Strüby Konzept AG, Steinbislin 2, 6423 Seewen SZBauvorhaben: Erweiterung Lagerhalle, Abbruch Gebäude Nr. 30a, Erstellen zu-sätzliche ZufahrtStandort: Riggisberg, Sägerei 22a und 30a, 3099 Rüti b. Riggisberg, Parzel-len-Nr. 134, Kreis 2, Arbeitszone A1, Ko-ordinaten 2´600´930/1´181´181 Gewässerschutzmassnahme: Gewässer-schutzberei A; Die Grundstückentwässe-rung erfolgt im Trennsystem. Das Regen-abwasser wird der Biberze zugeführt. Hinweise: Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV). Das Bauvorhaben benötigt eine Wasserbaupolizeibewilligung (Art. 48 WBG) und eine fischereirechtliche Bewil-ligung (Art. 8 BGF)Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Riggisberg, vordere Gasse 2, 3132 Rig-gisbergEinsprachefrist: bis und mit 15. Juli 2019Einsprachestelle: Regierungsstatthalter-amt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einspra-chestelle einzureichen.Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz). Ostermundigen, 13. Juni 2019Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

RÜEGGISBERGStudienauftrag Um- und Ausbau Schulanlage Ziegelacker/Nachkredit zu Verpflichtungskredit, fak. Referend-um nach Art. 14 Abs. 3 OgRDer Gemeinderat hat am 8. Mai 2014 für ein Studienauftragsverfahren (Projekt-wettbewerb) für den Um- und Ausbau der Schulanlage Ziegelacker, d.h. Einladung von 3 Architekturbüros und Beizug der vor-geschriebenen Fachjury, einen Verpflich-tungskredit von Fr. 86 000.– beschlossen. Nachdem der Gemeinderat gestützt auf den Antrag der Fachjury und der Spezi-alkommission das weiter zu bearbeitende Projekt festgelegt hatte (Projekt H+R Ar-chitekten AG, Münsingen), wurde gegen den darauffolgenden Planungskredit von Fr. 190 000.– das fak. Finanzreferend-um ergriffen. Der Planungskredit wurde an einer a.o. Gemeindeversammlung im April 2015 zurückgewiesen mit dem Auf-trag, weitere Alternativen/Varianten beim Bau und in der Schulorganisation zu prü-fen. Diese zusätzlichen Planungsarbeiten und Varianten zum ursprünglichen Pro-jekt haben Mehrkosten von Fr. 76 297.70 verursacht, die dem Kredit zum Studien-auftragsverfahren belastet wurden. Für diese Mehrkosten hat der Gemeinderat am 8. Mai 2019 einen Nachkredit von Fr. 76 300.– bewilligt. Der Beschluss über den Nachkredit ist zu publizieren, wenn der Gesamtkredit (Fr. 86 000.– + Fr. 76 300.– = Fr. 162 300.–) die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben über-steigt (Art. 9 Abs. 2 OgR).Beschlüsse des Gemeinderates von mehr als Fr. 100 000.– bis Fr. 200 000.– unter-liegen dem fakultativen Finanzreferendum (Art. 14 Abs. 3 Organisationsreglement). Beschlüsse innerhalb dieses Finanzvolu-mens sind mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen zu publizieren. Innert dieser Frist können fünf Prozent der Stimmberechtig-ten die Behandlung des Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen (Art. 14 Abs. 4 OgR).Die Unterlagen zum Verpflichtungskredit Studienauftragsverfahren Um- und Aus-bau Schulanlage Ziegelacker können auf der Finanzverwaltung eingesehen wer-den, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Rüeggisberg, 11. Juni 2019Der Gemeinderat

Cottagemarkt – Verkehrseinschrän-kungen und -behinderungenAm Wochenende vom Samstag und Sonntag, 22./23. Juni 2019 findet wie-derum der vielbeachtete Cottagemarkt des Gartenbijoux Rüeggisberg auf der Dorfstrasse Rüeggisberg statt, jeweils von 9–17 Uhr.

An beiden Markttagen gelten folgende Verkehrsbeschränkungen:• Die Dorfstrasse ist zwischen dem

Gemeindehaus und der Einmündung Brügglenstrasse jeweils während den Marktzeiten 9 –17 Uhr für jeglichen Ver-kehr gänzlich gesperrt (Ausnahme Ret-tungsfahrzeuge). Während den übrigen Zeiten ist die Durchfahrt gewährleistet.

• Als Besucherparkplätze dienen der Viehschauplatz (Zufahrt Dorf West) und die Wiese unterhalb des Gemein-dehauses der BG Sunnsyte (Zufahrt Dorf Ost mit Einbahnverkehr über den Hüsiackerweg/Stygenackerweg und Wegfahrt über die Dorfstrasse). Aus Gründen der Gleichbehandlung wird für die Parkmöglichkeit auf der Wiese (PP Ost) wie auch auf dem Viehschauplatz (PP West) für die Marktbesucher eine Gebühr erhoben (gilt nicht für Besucher Kirche/Friedhof oder Klosterruine).

• Der Ortsverkehr wird über den Feld-weg (Ost) oder die Brügglenstrasse (West) umgeleitet.

• Der übrige Verkehr wird grossräumig umgeleitet via Riggisberg – Schwar-zenburg.

• Die Zufahrt zur Entsorgungsstation beim Gemeindehaus ist gewährleistet (nur samstags).

• Postauto: Die Postautohaltestellen Rüeggisberg Post und Gemeinde-haus werden während den Marktzeiten nicht bedient. Das Postauto wendet auf dem Goffers über die Ringstrasse der Gewerbezone und bedient nur die Hal-testellen Fultigen Abzweigung. Aus-serhalb der Marktzeiten fährt das Post-auto den normalen Kurs durch das Dorf mit wenden auf dem Postplatz.

• Der Postplatz darf an beiden Marktta-gen nicht belegt werden (Wendeplatz Postauto)!

• Es gelten die aufgestellten Signale und den Anweisungen des Verkehrsperso-nals ist Folge zu leisten.

Wir danken für das Verständnis und wün-schen schöne Markttage.

Der Gemeinderat & Veranstalterin Gartenbijoux Rüeggisberg

BaupublikationGesuchsteller: Reber-Egli Peter und Ros-marie, Hintere Schwandstrasse 5, 3154 Rüschegg-Heubach.Projektverfasser: Jürg Tschan Agrarbau-ten GmbH, Talackerstrasse 81, 3604 Thun.Bauvorhaben: Anbau Remise an beste-hende Scheune.Standort: Hintere Schwandstrasse 5, Schwand; Parzelle Nr. 1190; Koordina-ten 598.550/182.200; Zone: Landwirt-schaftszone.Hauptmasse: gemäss Bauplänen.Bauart und Baumaterialien: Beton/Holz, Pultdach Sandwichpaneelen braun, 6°.Gewässerschutzmassnahme: diffuse Ver-sickerung Dachwasser über Grasnarbe.Auflageort und Einsprachestelle: Gemein-deverwaltung RüeggisbergAuflage- und Einsprachefrist: 15. Juli 2019.Es wird auf die Gesuchsakten und aufge-stellten Profile verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.Rüeggisberg, 11. Juni 2019.Namens der

Gemeinde-Baupolizeibehörde:Gemeindeverwaltung Rüeggisberg

StellenausschriebAn der Schule Rüeggisberg werden vom Kindergarten bis zur 6. Klasse rund 100 Kinder von insgesamt 19 Mitarbeiten-den unterrichtet, begleitet und unterstützt.Wir suchen ab 1. September 2019 oder nach Vereinbarung eine/n neue/nSchulsekretärin/SchulsekretärBeschäftigungsgrad 30% (Jahresar-beitszeit)Das Schulsekretariat ist der Schulleitung und der Schulkommission unterstellt und hat folgende Aufgaben: Unterstützung der Schulleitung und Schulkommission in organisatorischen und administrativen Aufgaben

Erteilen von Auskünften und Triage von Anfragen

Führen der Schüleradministration Interne Buchführung Unterstützung bei der Personaladmi-nistration Zusammenstellung der Schulinforma-tion Protokollieren der Schulkommissions-sitzungen

Mitarbeit bei der Organisation der Schul-busse

Allgemeine Korrespondenz nach Stich-worten oder Vorlage

Allgemeine SekretariatsarbeitenIhr ProfilSie haben eine kaufmännische Grundaus-bildung, wenn möglich mit Berufserfah-rung. Sie besitzen sehr gute PC-Kenntnis-se (Word, Excel, Mail, Internet) und kennen das kantonale Schulsystem. Sie könnenselbständig arbeiten, sind initiativ und

erledigen die Ihnen übertragenen Arbeiten zuverlässig. Sie sind kommunikativ, team-fähig, diskret und loyal. Sie sind flexibel bezüglich Jahresarbeitszeit und können an drei Halbtagen arbeiten.Unsere LeistungenEs erwartet Sie eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit an ei-ner innovativen Schule. Sie können selb-ständig arbeiten und die Arbeitsabläufe mitgestalten. Mit der Jahresarbeitszeit bieten wir Ihnen zeitgemässe Anstellungs-bedingungen, während den Schulferien ist die Arbeitszeit flexibel. Die Entlöhnung richtet sich nach dem Personalreglement der Gemeinde Rüeggisberg.Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre schriftliche oder elekt-ronische Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 31. Juli 2019 an die Gemeindeverwaltung Rüeggisberg, Dorf-strasse 28, 3088 Rüeggisberg, E-Mail: [email protected]. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:Karin Greiler, Schulleiterin, 079 174 40 75Christina Hiltbrunner, Ressortvorsteherin Bildung, 078 748 74 28

Der Gemeinderat

RÜMLIGENSchulfest der Schule Kirchen-thurnen-RümligenWir laden Sie herzlich zum traditionel-len Schulfest am 29. Juni 2019, 17 Uhr im Kirchgemeinderhaus ein. Es finden verschiedene Darbietungen der Schule statt. Anschliesssend gemütliches Bei-sammensein mit Spiel, Festwirtschaft und Auftritt der Schülerband.

Kollegium und SchulkommissionKirchenthurnen-Rümligen

Feuerbrand; Kontrollen 2019Der Feuerbrandkontrolleur der Ge-meinde Rümligen ist wieder unterwegsAb Ende Juni bis Ende August ist der Feuerbrandkontrolleur Paul Griffin unter-wegs. Er kontrolliert Hausgärten, Hoch-stamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall.Was ist Feuerbrand?Der Feuerbrand ist eine hoch anstecken-de, gemeingefährliche und meldepflichti-ge Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, be-droht er die Kern- und Obstbäume (Ap-fel, Birne, Quitte) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen. Steinobstbäume sind hingegen nicht betroffen. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetations-periode absterben.Was ist zu tun bei einem Verdachtsfall? • Verdächtige Pflanzen nicht berühren, es

besteht Verschleppungsgefahr.• Feuerbrand ist meldepflichtig! Ein Feu-

erbrandverdachtsfall ist sofort zu mel-den an: Paul Griffin, Tel. 031 809 31 17 oder die an Gemeindeverwaltung, Schulhausstrasse 23, 3128 Rümligen, Tel. 031 809 02 65. Die Gemeinde wird zusammen mit dem Feuerbrandkontrol-leur die nötigen Massnahmen treffen.

• In Gebieten mit Feuerbrand sind Werk-zeuge nach jeder Pflanze zu desinfi-zieren (z. B. beim Obstbaumschnitt im Winter).

• Beobachten Sie die gefährdeten Pflan-zen in den Sommermonaten nach dem Abblühen.

• Bei Neupflanzungen auf alle Feuer-brand-Wirtspflanzen verzichten.

Wer kann Auskunft geben?Die Gemeindeverwaltung ist die erste An-sprechinstanz für Fragen in Zusammen-hang mit dem Feuerbrand. Für sämtliche Anliegen zum Thema Feuerbrand steht Ih-nen auch der Feuerbrandkontrolleur, Paul Griffin, Tel. 031 809 31 17, zur Verfügung.Weitere Informationen finden Sie unter www.feuerband.ch und www.be.ch/feu-erbrand.

Der Gemeinderat

BaupublikationGesuchsteller: Simon Hofer, Hermiswil-strasse 6, 3132 RiggisbergProjektverfasser: Pauli Architekten AG, Gurnigelstrasse 28, 3132 RiggisbergBauvorhaben: Zwei zusätzliche Dach-flächenfenster nordwestseitig, Dämmung Dach, Einbau Treppe, Umnutzung Dach-geschoss als Abstellraum und ArchivStandort: Rümligen, Hermiswilstrasse 6, Parzelle Nr. 68, Koordinaten 2.603.066/ 1.186.723Hauptmasse, Bauart und Baumateria-lien: gemäss BaugesuchsaktenNutzungszone: LandwirtschaftszonSchutzzonen: BLN-Inventar und Bauinventar Baugruppe D HermiswilBeanspruchte Ausnahmen: Bauen aus-serhalb der Bauzone (Art. 24 ff RPG)Auflageort und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Rümligen, Schulhaus-strasse 23, 3128 RümligenDie Einsprachefrist läuft vom 20. Juni bis 22. Juli 2019. Die Akten liegen bei der Gemeindeverwaltung Rümligen wäh-rend den Öffnungszeiten öffentlich auf und können eingesehen werden. Allfälli-ge Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel der Ein-sprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte

Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Rümligen, 20. Juni 2019Der Gemeinderat

RÜSCHEGGOrdentliche GemeindeversammlungFreitag, 21. Juni 2019 um 20.15 Uhr im Mehrzweckgebäude Pfadern.Traktanden:1. Gemeinderechnung 2018 - Genehmi-

gung2. Sanierung und Erweiterung Wasserlei-

tung Gewerbezone Graben - Genehmi-gung Verpflichtungskredit

3. Abrechnung Sanierung Wasserversor-gung Eywald – Orientierung

4. VerschiedenesAktenauflage:Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich in der Gemeindeverwaltung auf.Rechtsmittelbelehrung:Beschwerden gegen Versammlungsbe-schlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl-sachen innert 10 Tagen) nach der Ver-sammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern - Mittel-land einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs-rechtspflegegesetz).Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu be-anstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann ge-gen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.Stimmberechtigt:Stimmberechtigt sind alle seit mindes-tens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.Apéro:Der Gemeinderat offeriert nach der Ge-meindeversammlung ein Apéro und steht der Bevölkerung während einer halben Stunde für allgemeine Fragen zur Verfügung.

Der Gemeinderat

Bau- und GewässerschutzpublikationGesuchstellerin: Horat Stefan + Roschi Yvonne Neuhaus 17 3124 BelpbergProjektverfasser: Iseli und Trachsel AG, Holzbau + Bedachung, Fürtenmattenstr. 6, 3455 GrünenBauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit UnterstandStandort: Stockmatt, 3154 Rüschegg HeubachParzelle Nr. 2464Gebäude Nr. neuZone E2Gewässerschutzmassnahmen:Anschluss an öffentliche Kanalisations-leitung im TrennsystemAuflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Rüschegg, Hirsch-horn 298a, 3153 Rüschegg GambachAuflage- und Einsprachefrist bis und mit: 15. Juli 2019Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist ein-zureichen. Rüschegg, 7. Juni 2019Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde:

Bauverwaltung Rüschegg

SCHWARZENBURGSchulschlussfeste 2019 Schulschlussfest SteinenbrünnenDonnerstag, 27. Juni 20199 – 10 Uhr Theater der 5./6. Klasse ab 10 Uhr Kaffeestube10.45 – 12 Uhr Darbietungen KG – 4. Klas-se & offizieller Teil mit Verabschiedungenab 12 Uhr Mittagessen & gemütliches Bei-sammensein mit Grill und Kartoffelsalat, Kuchen und Glace13 – 15 Uhr Spielangebot für Kindergar-ten- und Schulkinder

Kindergarten und Primarschule SchwarzenburgFreitag, 28. Juni 2019 an der Thunstrasse14 – 17 Uhr „Spiele ohne Grenzen“ in altersdurchmischten Gruppen mit Zvieri-pause für die Schulkinder17.15 Uhr Pendelstafette der Primarklassen17.45 Uhr Vorführung „Tic-Tac-Tanz“ in der Aula OSZVerschiedene Aktivitäten für Kinder:18 – 20 Uhr Kino, Spiele aus der Ludo, Seifenblasen, Clicks ...22 Uhr Schluss des AnlassesVerpflegung15 – 22 Uhr Kaffeestube18 – 21 Uhr Festwirtschaft: Feines vom Grill, vegetarisches Chili, Hot Dog

Kindergarten und Primarschule TännlenenMittwoch, 3. Juli 201909 – 14.30 Uhr Kaffeestube in der Turnhalle09.30 – 11.50 Uhr Darbietungen im Schul-haus und Kindergartenab 11.50 Uhr Feines vom Grill und Dessert13 – 14.15 Uhr Spielangebote für die Kinder14.30 Uhr Gruppenspiel mit Kindern und Erwachsenen15.00 Uhr Schluss und Aufräumen

OberstufenzentrumDonnerstag, 4. Juli 2019ab 12 Uhr Finalspiele im Fussball/Volley-ball/Basketball/Unihockey13 Uhr Lehrer-Schülerspiele13.30 Uhr Eröffnung der Ausstellung der SchülerInnenarbeiten im Gebäude Ost, der Kaffeestube und des Backwarenver-kaufs (Festzelt) Eröffnung der Festwirt-schaft im Zelt: Getränke ab 13.30 Uhr, Essen ab 17.30 Uhrab 17.30 Uhr Darbietungen der Steel-bands und Schülerbands Hinweis: Die Verabschiedung der 9. Klassen und der GYM1-Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen findet am Donnerstag, 4. Juli 2019 um 15 Uhr in der Aula statt. Alle Eltern der Schulabgän-gerinnen und Schulabgänger sind herzlich zu diesem Anlass eingeladen. Das Fest-programm finden Sie auf der Homepage unter www.oszschwarzenburg.ch.Wir heissen die Eltern und Freunde der Schulen Schwarzenburg alle sehr herzlich willkommen!

Bildungskommission, Schulleitungen und Lehrerschaft

Strassensperrungen und Verkehrsbe-hinderungen infolge BelagssanierungenDie Gemeinde Schwarzenburg führt vom 15. Juli 2019 bis am 6. September 2019 auf verschiedenen Gemeindestrassen Belagssanierungen aus. Auf den folgen-den Strassenabschnitten werden die Ar-beiten ausgeführt:- Tännlenenweg Mamishaus / Bereich

Schulhaus und Pfaffenbühlweg vom 15.7. bis 23.7.2019

- Mischleren Albligen / Oberster Stras-senteil vom 22.7. bis 30.7.2019

- Hubel Albligen / Ganzer Strassenbereich in der Steigung vom 22.7. bis 30.7.2019

- Riedstrasse Lanzenhäusern / Im Bereich Gwick vom 29.7. bis 9.8.2019

- Hellstättweg Lanzenhäusern / Ab der Narida bis zur Ausweichstelle vom 29.7 bis 9.8.2019

- Schulhausweg Lanzenhäusern / Vom Schulhaus bis zum Wald vom 29.7. bis 9.8.2019

- Buchershaltenweg Milken / Von der Mil-kenstrasse her bis in den Wald vom 6.8. bis 14.8.2019

- Henzischwand Mamishaus / Von der Thunstrasse bis zur 1. Kurve vom 12.8. bis 16.8.2019

- Rütiweg Schwarzenburg / Ganzer Stras-senbereich vom 15.8. bis 27.8.2019

- Weidhausweg Schwarzenburg / Ganzer Strassenbereich vom 15.8. bis 27.8.2019

- Steyenstrasse Mamishaus / Ganzer Strassenebreich ab der Steigung vom 26.8. bis 6.9.2019

Detaillierte Informationen können Sie dem jeweiligen Anwohnerschreiben, welches die Betroffenen Anstösser noch erhalten oder den Plakaten vor Ort entnehmen. Die Arbeiten erfolgen unter Vorbehalt der Wetterlage und können sich bei schlech-ter Witterung verschieben. Für Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Schwar-zenburg unter der Telefonnummer 031 734 00 50 zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis und die Unterstützung.

Bauverwaltung Schwarzenburg

Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern!Die Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden ersucht, be-züglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestim-mungen zu beachten:Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, - die zu nahe an Strassen stehen, - in den Strassen- und Trottoirraum hi-

neinragen, - Signalisationen und Strassenbeleuch-

tungen abdecken oder - mangelnde Übersicht bei Strassenver-

zweigungen verursachen,gefährden die Verkehrsteilnehmenden!Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Stras-se treten. Zusätzlich werden die Stras-senunterhalts- und Reinigungsarbei-ten erschwert oder verunmöglicht.Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 04. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 20. Oktober 2008 unter anderem vor:a) Hecken, Sträucher, Anpflanzungen

müssen seitlich mindestens 50 cm Ab-stand vom Fahrbahnrand haben. Über-hängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Gehwegen und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden.

b) Die Wirkung von Strassenbeleuchtun-gen darf nicht beeinträchtigt werden.

c) Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

d) Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und land-wirtschaftliche Kulturen (Mais, Getrei-dearten) die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.

e) Für gefährliche Einfriedungen und Zäu-ne, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassen-abstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Meter ab Gehwegkante.

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle!

Page 5: 20. Juni 2019 NR. 25 · Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spal-ten pro Seite): Fr. 0.70 schwarz / weiss, Fr. 0.87 farbig bis 2150 mm, Fr. 0.82 farbig ab 2151 mm, Fr. 1.40 Titelseite.

Anzeiger GLS | [email protected] | 031 818 01 09 | gschaeftvorwuche.ch

Das «Gschäft vor Wuche»: Das Porträt, wo sich Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vorstellen. Interessiert? Wir bringen Sie gerne auf die besten Seiten des Anzeigers. Preise auf Anfrage.

Schreinerei Bigler GmbH

Publireportage

Urs Bigler

Schreinerei Bigler GmbHSchreinerei

Küchen, Türen, Fenster, Badezimmer, Innenausbau allgemein, Mö-belunikate, Reparaturen und Wartungen – die Schreinerei Bigler bietet alles rund ums Schreinern an. Den Möglichkeiten sind bei-nahe keine Grenzen gesetzt: von klassischen Materialien wie Holz, Altholz und Glas bis hin zu innovativen Materialien wie Flüssig-metall, organischen Materialien zum Beispiel Heu, gelaserten CNC-Platten und beschichtetem Glas – Biglers erfinden sich gerne neu.

Das kleine Familienunternehmen aus Mühlethurnen feiert dieses Jahr sein 40-jähriges Firmenjubiläum. Die Schreinerei zeichnet sich durch rundum Kundenberatung (von der Idee bis zur finalen Um-setzung), Flexibilität und Schnelligkeit, Präzision, einen modernen Maschinenpark sowie durch top Qualität aus. Urs Bigler und sein Team sind detailverliebt und fokussieren sich deshalb vor allem auf Privatkunden, welche hohe Qualität und Einzigartigkeit schätzen und somit gerne wiederkommen.

Urs Bigler hat die Firma im Jahr 2014 von seinem Vater übernom-men. Der gelernte Schreiner hat vor der Geschäftsübernahme bewusst einige Jahre Erfahrung ausserhalb des eigenen Familien-betriebs gesammelt. Er hat sich vom Schreiner zum Projektleiter hochgearbeitet und so in alle Bereiche eines Betriebes Einblick nehmen können. Urs Bigler ist mit Leib und Seele Schreiner und dies färbt auch auf seine Mitarbeiter ab. Der Teamzusammenhalt ist gross und man entwickelt sich und seine Ideen gemeinsam weiter. Die Firma beschäftigt 12 Mitarbeiter, davon 4 Lernende. Die angehenden Schreinerinnen und Schreiner haben in der Firma einen hohen Stellenwert: «Es ist wichtig, den Nachwuchs zu för-dern, um so für gute Berufsleute zu sorgen. Denn gute Schreiner und Schreinerinnen kann man überall brauchen!», so Urs Bigler.

Haben Sie konkrete Zukunftspläne für die Schreinerei Bigler?Wir wollen uns als Dienstleister weiter stärken. Ein gutes Beispiel dafür ist die Wartung der Produkte. Wie bei einem Auto muss auch jede Schreinerarbeit gewartet werden – zum Beispiel die Wartung von Brandschutz- und Panikprodukten, welche regelmässig gemacht werden muss. Wir wollen dem Kunden so viel Aufwand wie möglich abnehmen und ihm den Service bieten, welcher sein Projekt braucht. Jeder unserer Kunden soll das erhalten, was er will. Das ist nicht nur das Produkt an sich, sondern auch die komplette Dienstleistung rundherum.

Was ist Ihre Philosophie? Wir wollen dem Kunden einen möglichst hohen Gegenwert zu dem geben, was er investiert. Das heisst, wir bieten dem Kunden ein einzigartiges Produkt, welches ihm lange Freude bereitet. Treu nach dem Motto: «Ästhetik und nachhaltige Funktionalität vereinen sich in handwerklicher Tradition ... so erfüllen wir Ihre Träume!»

Wie entstehen die Ideen für solch einzigartige Projekte? Ideen wachsen: die Ideenfindung ist immer ein kreativer Prozess. Oftmals hat man eine Idee im Kopf – aber es fehlt noch das gewisse Etwas. Man diskutiert dann im Team, tauscht sich gegenseitig aus und gibt Inputs. So kommen wir dann auf neue, innovative Ideen. Bei vielen Projekten läuft es so, dass ein Kunde auf uns zukommt und schon eine bestimmte Vorstellung von Materialien und Farben im Kopf hat. Nachdem wir ihm dann unsere Musterkollektion vorgestellt haben, sieht der Kunde, was eigentlich alles möglich ist. Und so beginnt das Kombinieren der Kundenvorstellung mit unserem fachmännischen Wissen. Was kann man, was will man und was passt zusammen – durch diesen Prozess ensteht ein Unikat mit bestem Nutzen für den Kunden.

ist sehr wichtig! Wir sind Querdenker, zweckentfremden gerne mal ein Produkt, um so zu einem guten und preiswerten Objekt zu gelangen.

der Langlebigkeit. Unsere Produkte sollen dem Kunden 25 bis 30 Jahre lang erhalten bleiben.

gibt 40 Jahre Kundenbegeisterung und Kundenorientierung.

Bächelmatt 33127 MühlethurnenT 031 809 18 88F 031 809 15 [email protected]

BIGLERSCHREINEREI

Page 6: 20. Juni 2019 NR. 25 · Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spal-ten pro Seite): Fr. 0.70 schwarz / weiss, Fr. 0.87 farbig bis 2150 mm, Fr. 0.82 farbig ab 2151 mm, Fr. 1.40 Titelseite.

Der Anzeiger G Ü R B E T A L | L Ä N G E N B E R G | S C H W A R Z E N B U R G E R L A N DSeite 6 | 20. Juni 2019 | Nr. 25

Wir danken Ihnen, für das zurückschnei-den der Bepflanzungen gemäss oben stehendem Beschrieb. Im Verlaufe des Jahres müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebe-ne Lichtraumprofil vorgenommen werden.Die Gemeinde wird bei nicht zurückge-schnittenen Bepflanzungen, welche für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grundeigen-tümer, ausführen lassen.Haben Sie Fragen? Auf der Website der Gemeinde Schwarzenburg finden Sie eine Skizze des vorgeschriebenen Licht-raumprofils (Dienstleistungen Merkblät-ter Lichtraumprofil).

Bauverwaltung Schwarzenburg

Überbauungsordnung Nr. 5 "Schufle";geringfügige Änderung nach Art. 122, Abs. 7 BauVDer Gemeinderat Schwarzenburg hat am 28. Februar 2019 die vorerwähnte Ände-rung zur öffentlichen Auflage gebracht. Infolge zwischenzeitlicher Anpassungen bringt der Gemeinderat hiermit das Ge-schäft erneut zur öffentlichen Auflage.Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. Juni 2019 bis und mit 15. Juli 2019 bei der Bauverwaltung Schwarzenburg (Frei-burgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg) öf-fentlich auf. Allfällige Einsprachen oder Rechtsver-wahrungen, die sich ausschliesslich ge-gen die Änderungen gegenüber der Aufla-ge vom 28. Februar 2019 richten können, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Schwarzenburg, zuhanden des Gemein-derates, einzureichen.

Schwarzenburg, 14. Juni 2019Gemeinderat Schwarzenburg

Bau- + GewässerschutzpublikationBauherrschaft: Nydegger Björn, Gässli 15, 3152 MamishausProjektverfasser: Jürg Tschan Agrar-bauten GmbH, Talackerstrasse 81, 3604 ThunBauvorhaben: Abbruch Geb.-Nr. 15c, Umbau bestehender Stall Geb.-Nr. 15a, An-/Neubau Boxenlaufstall mit Jauche-grube, Laufhof und Heulager/ RemiseStandort: Parz.-Nr. 1527, Gässli 15a, 3152 MamishausZone: Landwirtschaft Vorgesehene Gewässerschutzmassnah-men: Schmutzwasser: Landwirtschaftli-che Verwertung der häuslichen und tieri-schen Abwasser Meteorwasser: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert.Beanspruchte Ausnahmen: -Unter-schreiten der minimalen Dachneigung (Art. 47 GBR) Auflageort und Einsprachestelle: Bauver-waltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwar-zenburg Auflage- und Einsprachefrist bis: 22. Juli 2019Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich (im Doppel).Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:Nutzt ein Grundeigentümer einen Son-dervorteil, der ihm durch eine Ausnahme-bewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abwei-chung von örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lastenausgleichsansprüche, die der Ge-meindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet worden sind, verwirken (Art. 31 Baugesetz).Allfällige Kollektiveinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Perso-nengruppe angegeben ist, welche die Ein-sprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Schwarzenburg, 14. Juni 2019Die Bauverwaltung

Bauverwaltung Schwarzenburg

TOFFENBaupublikationBG Nr.: bbew 75/2019Bauherrschaft: Karl und Margrit Fi-scher, Lochackerweg 6, 3125 Toffen und Stephan und Sonja Fischer, Aster-weg 16, 3125 Toffen Vertreter: Sonja Fischer, Asterweg 16, 3125 ToffenProjektverfasser: Planungsbüro Gros-senbacher GmbH, Dorfstrasse 201, 3433 Schwanden im EmmentalBauvorhaben: Abbruch Einfamilien-haus Nr. 6 und Gebäude Nr. 6a, Neubau Zweifamilienhaus mit CarportStandort: Toffen, Lochackerweg 6, Par-zellen-Nr. 249, Wohnzone W2, Koordina-ten 2´603´829/1´191´185 Gewässerschutzmassnahme: Gewässer-schutzbereich B; Die Grundstückentwäs-serung erfolgt im Trennsystem. Anschluss an zentrale ARA bestehend. Das Regen-abwasser wird der Meteorwasserleitung zugeführt. Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung

Toffen, Bahnhofstrasse 1, 3125 ToffenEinsprachefrist: bis und mit 22. Juli 2019Einsprachestelle: Regierungsstatthalter-amt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einspra-chestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz). . Ostermundigen, 22. Juni 2019Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

WALD

Verkehrsbeschränkung für Schul-schlussfestDie Bau- und Betriebskommission verfügt gestützt auf Art. 44 der Strassenverord-nung (SV) folgende Verkehrsbeschränkung:Freitag, 28. Juni 2019, 17 Uhr bis 23 UhrEinbahnverkehr auf der Schulhaus-strasse ab Kreuzung Kirchstrasse bis Kreuzung AlpenblickstrasseDie Umleitung erfolgt über die Wald- resp. die Alpenblickstrasse. Die Signalisation erfolgt durch den Veranstalter.

Bau- und Betriebskommission Wald

Verkehrsbeschränkung infolge Kühle-wilfestDie Bau- und Betriebskommission verfügt gestützt auf Art. 44 der Strassenverord-nung (SV) folgende Verkehrsbeschränkung:Samstag, 29. Juni 2019, von 7 bis ca. 17 UhrEinbahnverkehr auf der Kühlewilstras-se ab Abzweigung Bernstrasse bis Kreuzung Schulhausstrasse.Die Umleitung erfolgt über die Schulhaus- resp. die Bernstrasse. Die Signalisation erfolgt durch die Veranstalter.

Bau- und Betriebskommission Wald

BaupublikationBG Nr.: bbew 236/2019Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wald, Kirchstrasse 5, 3086 ZimmerwaldBauvorhaben: Belagseinbau auf beste-hender GemeindestrasseStandort: Wald, Obere Halten, 3086 Zimmerwald, Parzellen-Nr. 39.02, Land-wirtschaftszone, Koordinaten 2´600 4́90/1´1914́85 Hinweis: Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV). Das Bauvorhaben benötigt eine Wasserbaupolizeibewilligung (Art. 48 WBG). Schutzzone: Gewässerschutzbereich B, BLN-Gebiet Nr. 1320 Schwarzenburger-land mit Sense- und Schwarzwasser-schluchtBeanspruchte Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art.

24 ff RPG)- Bauen in Waldnähe (Art. 25 KWaG) und

Baute im Wald (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV)

Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Wald, Kirchstrasse 5, 3086 ZimmerwaldEinsprachefrist: bis und mit 22. Juli 2019Einsprachestelle: Regierungsstatthalter-amt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht in-nert der Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken.Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 20. Juni 2019Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

BaupublikationBG Nr.: bbew 237/2019Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wald, Kirchstrasse 5, 3086 ZimmerwaldBauvorhaben: Belagseinbau auf be-stehender Naturstrasse sowie Hof-erschliessungStandort: Wald, Waldhof, 3086 Zimmer-wald, Parzellen-Nrn. 770 und 119, Land-wirtschaftszone, Koordinaten 2´602´055/1´192´313 Schutzzone: Gewässerschutzbereich B, BLN-Gebiet Nr. 1320 Schwarzenburger-land mit Sense- und Schwarzwasser-schluchtBeanspruchte Ausnahme: Bauen ausser-halb des Baugebietes (Art. 24 RPG)Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Wald, Kirchstrasse 5, 3086 ZimmerwaldEinsprachefrist: bis und mit 22. Juli 2019Einsprachestelle: Regierungsstatthalter-amt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht in-nert der Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 20. Juni 2019Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

BaupublikationBG Nr.: bbew 238/2019Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wald, Kirchstrasse 5, 3086 ZimmerwaldBauvorhaben: Belagseinbau auf beste-hender NaturstrasseStandort: Wald, Bühlweg, 3087 Nieder-muhlern, Parzellen-Nr. 44, Landwirt-schaftszone, Koordinaten 2´600´014/1´191´160 Hinweis: Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV). Das Bauvorhaben benötigt eine Wasserbaupolizeibewilligung (Art. 48 WBG). Schutzzone: Gewässerschutzbereich A und B, erhaltenswertes Objekt, BLN-Ge-biet Nr. 1320 Schwarzenburgerland mit Sense- und SchwarzwasserschluchtBeanspruchte Ausnahme: Bauen ausser-halb des Baugebietes (Art. 24 RPG)Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Wald, Kirchstrasse 5, 3086 ZimmerwaldEinsprachefrist: bis und mit 22. Juli 2019Einsprachestelle: Regierungsstatthalter-amt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht in-nert der Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken.Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 20. Juni 2019Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

KIRCHGEMEINDEN

Kirchgemeinde Schwarzenburg

Ordentliche KirchgemeindeversammlungMontag, 24. Juni 2019, 20:00 Uhr, im Kirchgemeindehaus, SchwarzenburgTraktanden1. Genehmigung der Jahresrechnung

2018 mit Nachkrediten2. Teilrevision Personalreglement der Ev.-

ref. Kirchgemeinde Schwarzenburg 3. Totalrevision Gebührenreglement der

Ev.-ref. Kirchgemeinde Schwarzenburg 4. Wahl Kirchgemeinderat 5. Orientierungen6. VerschiedenesEröffnet wird die Kirchgemeindeversamm-lung mit einer Aufführung der Tanzgruppe „roundabout“. Junge Frauen aus der Kirch-gemeinde Schwarzenburg treffen sich re-gelmässig zum Einstudieren von Choreo-grafien im Kirchgemeindehaus. Sie freuen sich, Ihnen ihr Können zu zeigen.Im Anschluss an die Kirchgemeindever-sammlung wird ein Apéro serviert, zu dem alle herzlich eingeladen sind.Die Unterlagen zu dem Traktandum 1 – 3 liegen ab dem 24. Mai 2019 während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung zur Einsichtnahme im Sekretariat der Kirch-gemeinde Schwarzenburg, Junkerngasse 13, Schwarzenburg auf. Das Protokoll der Kirchgemeindever-sammlung vom 24. Juni 2019 liegt vom 1. Juli 2019 bis 1. August 2019 im Se-kretariat der Kirchgemeinde Schwarzen-burg zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Kirchgemeinderat und genehmigt das Protokoll.Öffnungszeiten Sekretariat: Montag – Mittwoch und Freitag, 08:00 - 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung. Die Unterlagen und das Protokoll sind auch auf der Homepage der Kirchge-meinde Schwarzenburg einsehbar (www.kirche-schwarzenburg.ch).Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der Evangelisch-reformierten Kirche, wel-che das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Schwarzenburg wohnen.

Kirchgemeinderat Schwarzenburg

Kirchgemeinde Rüschegg

Ordentliche Kirchgemeindeversamm-lung, Sonntag, 23. Juni 2018, 10.30 Uhr in der Kirche Rüschegg nach dem Got-tesdienst.Traktanden1) Protokoll der Kirchgemeindeversamm-

lung vom 18. November 20182) Rechnung 20183) Mutationen4) VerschiedenesDie Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen während 30 Tagen vor der Ver-sammlung zur Einsichtnahme in der Ge-meindeverwaltung auf.

Der Kirchgemeinderat

KIRCHLICHE ANLÄSSE

Evangelisch-reformierte Landeskirche

Alle Dinge sind möglich dem, der Vertrauen hat.Markus 9,23.

B e l p - B e l p b e r g - To f f e n

Gottesdienst: Sonntag, 23. Juni, um 9.30 Uhr, KUW-Taufgottesdienst mit Pfarrerin Susanne Rychen und KUW-Team in der reformierten Kirche Belp. Mitwirkung der KUW 2. Klassen.Jugendgottesdienst: Sonntag, 23. Juni, um 19 Uhr Jugendgottesdienst in der re-formierten Kirche Belp. Thema: «abge-stürzt …» Zu Gast ist Steven Mack. Er ist vor 13 Jahren bei einem Pendelsprung von einer Brücke verunfallt. Er erzählt, wie er seitdem Schritt für Schritt eine neue Welt entdeckt. Es laden ein: Pfarrer Frank Luhm, Katechetin Katrin Wittwer und Mu-siker Kent Stetler. Anschliessend Apéro. Sekretariat: Dorfstrasse 34, 3123 Belp, Telefon 031 819 43 31, www.refbelp.ch

G e r z e n s e e

Krabbel-Gruppe: Donnerstag, 20. Juni, 9 Uhr, Kornhaus, Leitung Madlen Freiburg-haus, Tel. 079 412 26 09Aktiv 50+: Freitag, 21. Juni, Wanderung Gstaad-Lauenensee, für angemeldete Teilnehmer/innen. Auskunft: Gerold Hess, 31 781 20 36 Waldgottesdienst: Sonntag, 23. Juni 2019, 9.30 Uhr, Gottesdienst in der Bu-chenlücke auf dem Sädel. Pfrn. Lea Scherler und Musikgesellschaft Gerzen-see. Anschliessend: Bräteln im Freien. Kindertreff im Freien mit Heidi Stalder. Bei zweifelhafter Witterung gibt am Sonntag ab 6.30 Uhr Nr. 1600 Auskunft, ob die Fei-er im Wald oder in der Kirche stattfindet.Angaben zu kirchlichen Anlässen erhal-ten Sie in der Kirchenzeitung reformiert und auf www.kirchegerzensee.ch.

G u g g i s b e r g

Sonntag, 23. Juni / 20.00 Uhr / Kirche Guggisberg / Abendgottesdienst / Pfarrer Andreas Schiffmann 17.00 Uhr: Konzert (s. Inserat)Weitere Infos: Gemeindeseite «refor-miert.» / www.be.ref.ch/guggisberg

K i r c h d o r f

Gottesdienst im KGH Uttigen: Sonntag, 23. Juni, 19 Uhr mit Pfarrerin Véronique Ott.Missionslismerchränzli: Donnerstag, 20. Juni, 14 Uhr im Kornhaus Kirchdorf.Weitere Anlässe: www.kirchdorf.ch

R i g g i s b e r g

Donnerstag, 20. Juni, 14–17 Uhr im Kirch-gemeindehaus: Offener Spielnachmit-tag. Auskunft erteilt: Marlis Steffen, 031 809 13 64. Freitag, 21. Juni, 10.15 Uhr, Schlossgar-ten: Gottesdienst (Saal) mit Pfr. Daniel Winkler. Freitag, 21. Juni, 14.30 Uhr, Altersheim Riggishof: Gottesdienst mit Pfr. Andrea Fabretti.Samstag, 22. Juni, 9.30–12 Uhr im Kirchge-meindehaus: Abschlussvormittag Wahl-fachkurse KUW 8. Schuljahr. Sonntag, 23. Juni, 10 Uhr, Kirche Rig-gisberg: Gottesdienst für Gross und Klein mit KUW-Mitarbeiterin Beate Stu-cki, Katechet Stefan Burri und Pfr. Daniel Winkler. Thema: Die Bibel als Grundlage unseres Glaubens. Bibelübergabe an die 5.-Klässler. Nach dem Gottesdienst wird ein Kirchenkaffee angeboten. Wer einen Autofahrdienst wünscht, melde sich am Vortag (spätestens bis 18 Uhr) bei Monika Schweizer, 031 809 20 47.Homepage: www.kirche-riggisberg.ch

R ü e g g i s b e r g

Freitag, 21. Juni, 19 Uhr: Regionaler Ju-gendgottesdienst in Oberbalm. Mitwir-kung der Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse KUW, Leitung: Pfr. Markus Reist und Pfrn. Susann Müller.Sonntag, 23. Juni, 20 Uhr: Abendgottes-dienst mit Pfr. Ulrich Salvisberg und Organist Dominik Röglin. Musikalische Mitwirkung: Singkreis Rüeggisberg-Rig-gisberg.

R ü s c h e g g

Sonntag, 23.6.: 9.30 Uhr Gottesdienstmit Pfr. Fred Aellen. Anschliessend Kirch-gemeindeversammlung! Predigtauto: H. Nydegger, Tel. 031 738 80 08. Bitte am Vorabend zwischen 17.00 und 18.00 Uhr anrufen. weitere Angaben unter: www.kirche-rueschegg.ch

S c h w a r z e n b u r g

Jeden Donnerstag, 19:00 Uhr, Chäppeli: I d Mitti cho. Eine besinnliche halbe Stunde für alle.Sonntag, 23. Juni, 10:00 Uhr, Kirche Wahl-ern: Gottesdienst zum Flüchtlingstag mit Pfr. Jochen Matthäus. Mitwirkung: Zwei Asylsuchende aus Afghanistan und Silvia Nowak (Orgel). Anschliessend Apéro.

Predigtauto: Anmeldung am Sonntag, 08:00 – 09:00 Uhr, bei Hans Zbinden, Tel. 031 731 42 32.Montag, 24. Juni, 20:00 Uhr, Kirchge-meindehaus: Kirchgemeindeversamm-lung (Trakt. in diesem Anzeiger) mit anschl. Apéro. Mittwoch, 26. Juni, 09:30 Uhr, Chäppeli: Fyre mit de Chlyne, besinnliche Feier für Zwei- bis Fünfjährige in Begleitung, mit anschliessendem Znüni. www.kirche-schwarzenburg.ch

T h u r n e n u n d B u r g i s t e i n

KUW I/1. Klasse: Am Samstag, 22. Juni ,treffen wir uns zum KUW-Morgen im Kirchgemeindehaus in Kirchenthurnen. Die Kinder knüpfen einen ersten Kontakt zur kirchlichen Unterweisung. Bitte be-achtet die persönliche Einladung.Familien-Gottesdienst: Sonntag, 23. Juni, 10 Uhr, in der Kirche Kirchenthur-nen, mit Katechetin Dorothee Waldvogel, KUW-Team, SchülerInnen der 1. Klasse und Organistin Sabrina Rohrbach-Buri. Im Anschluss Kirchenkaffee.Basargruppe: jeden Montag, 20 Uhr im Treffpunkt Mühlethurnen. Strickfreudige sind jederzeit herzlich willkommen.www.kirche-thurnen.ch

Z i m m e r w a l d

Heute Donnerstag, 20. Juni, 8.45–10.45 Uhr, Kirchgemeindehaus, Zwärgeträff.Freitag, 21. Juni, 13.30–15.30 Uhr, KUW 2.–6. Klasse, Kirchgemeindehaus, Nach-holnachmittag.Freitag, 21. Juni, 19 Uhr, Regionaler Ju-gendgottesdienst in Oberbalm. Mitwir-kung der Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse KUW, Leitung: Pfr. Markus Reist und Pfrn. Susann Müller.Sonntag, 23. Juni, 10 Uhr, Gottesdienst, «Gesehen werden», zum Flüchtlingssonn-tag 2019, mit Pfrn. Susanne Berger. Musik: Jürg Bernet. Fahrdienst: Am Vorabend zwi-schen 17 und 19 Uhr anmelden bei Georg Spörri, 077 415 77 48.www.ref.ch / zimmerwald

R ö m i s c h - k a t h . L a n d e s k i r c h e

BelpRosenkranzgebet: Freitag, 21. Juni, 9.15 Uhr.Abschlussgottesdienst mit Kommuni-onfeier der 3. – 9. Klasse: Sonntag, 23. Juni, 10 Uhr.Kommunionfeier: Donnerstag, 27. Juni, 9.15 Uhr.SchwarzenburgDonnerstag, 20. Juni19.00 Uhr „I d’Mitti cho“ im KäppeliDonnerstag, 27. Juni19.00 Uhr „I d’Mitti cho“ im KäppeliWeitere Infos: www.sanktjosefkoeniz.ch ThunSamstag, 22. Juni, 18 Uhr: Gottesdienst in portugiesischer Sprache – Sonntag, 23. Juni, 9.30 Uhr: Gottesdienst in italieni-scher Sprache, 11 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier – Dienstag, 25. Juni, 8.30 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier – Donnerstag, 27. Juni, 8.30 Uhr: Gottes-dienst mit Eucharistiefeier.www.kath-thun.ch

C h r i s t l i c h e s Z e n t r u m T h a l g u t

Christliches Zentrum Thalgut, Säge-bachweg 5, Wichtrach, www.czt.chSonntag, 23. Juni, 10 Uhr: Gottesdienst/Abendmahl

E v. G e m e i n s c h a f t s w e r k

Belp, Rubigenstrasse 34Donnerstag, 20. Juni, 20 Uhr: GebetSonntag, 23. Juni, 9.30 Uhr: Gottes-dienst, Regio-PredigtserieDienstag, 25. Juni, 14 Uhr: Senioren-nachmittagWeitere Infos: www.egw-belp.chSchwarzenburg. Wartgässli 6Sonntag, 23. Juni 1909:30: Gebetszeit10:00: Gottesdienst zu «Unsere Wurzeln - Das bedeutet…» Fahrdienst: Christian Heimberg 079 530 80 86Mehr auf: www.egw-schwarzenburg.chUetendorfSonntag, 23. Juni 2019, 10 Uhr: Pris-ma-Gottesdienstwww.egw-uetendorf.ch

E v. m e t h o d i s t i s c h e K i r c h e

BelpDonnerstag, 20. Juni 2019, 20 Uhr: Ge-meindeabendSamstag, 22. Juni 2019, 14 Uhr: Jungschi (Dorfplatz)Sonntag, 23. Juni 2019, 10 Uhr: All Ge-neration; Kiamba; KinderhortDienstag, 25. Juni 2019, 14.30 Uhr: Bibel Aktuell am NachmittagSchlatt Sonntag, 23. Juni 2019, 9.30 Uhr: Gottes-dienst, W. Eschler, div. KindergruppenSchwarzenburgSonntag, 23. Juni 10.00 Uhr: ÜbertrittsfeierDienstag, 25. Juni 6.30 Uhr: Frühgebetwww.emk-schwarzenburg.ch

Page 7: 20. Juni 2019 NR. 25 · Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spal-ten pro Seite): Fr. 0.70 schwarz / weiss, Fr. 0.87 farbig bis 2150 mm, Fr. 0.82 farbig ab 2151 mm, Fr. 1.40 Titelseite.

Der Anzeiger G Ü R B E T A L | L Ä N G E N B E R G | S C H W A R Z E N B U R G E R L A N D

STELLENMARKT

Seite 7 | 20. Juni 2019 | Nr. 25

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Ihr ProfilSie haben eine kaufmännische Grundausbildung, wenn mög-lich mit Berufserfahrung. Sie besitzen sehr gute PC-Kenntnisse (Word, Excel, Mail, Internet) und kennen das kantonale Schulsy-stem. Sie können selbständig arbeiten, sind initiativ und erledigen die Ihnen übertragenen Arbeiten zuverlässig. Sie sind kommu-nikativ, teamfähig, diskret und loyal. Sie sind flexibel bezüglich Jahresarbeitszeit und können an drei Halbtagen arbeiten.

Unsere LeistungenEs erwartet Sie eine abwechslungsreiche und verantwortungs-volle Tätigkeit an einer innovativen Schule. Sie können selb-ständig arbeiten und die Arbeitsabläufe mitgestalten. Mit der Jahresarbeitszeit bieten wir Ihnen zeitgemässe Anstellungsbe-dingungen, während den Schulferien ist die Arbeitszeit flexibel. Die Entlöhnung richtet sich nach dem Personalreglement der Gemeinde Rüeggisberg.

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Der Gemeinderat 050242J

Die Einwohnergemeinde Schwarzenburg liegt 20 km südlich von Bern im Naturpark Gantrisch und zählt rund 7‘000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Arbeitsort befindet sich im Hauptort Schwarzenburg, ca. 2 Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwarzenburg gilt als regionales Zentrum von kantonaler Bedeutung.

Die Stelleninhaberin wird nach ihrem Mutterschaftsurlaub mit einem reduzierten Pensum zu-rückkehren. Die Stelle wird daher neu aufgeteilt.

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Ihr Aufgabengebiet

Sie sind für sämtliche Belange des Ortspolizeiwesens und dabei für die fachlich einwandfreie Abwicklung der Geschäfte in diesem Bereich verantwortlich. Sie arbeiten mit dem zuständigen Departementsvorsteher öffentliche Sicherheit zusammen und führen das Sekretariat des Einbürge-rungsausschusses. Allgemeine Sekretariatsarbeiten sowie Telefon- und Schalterdienst runden Ihr Stellenprofil ab.

Ihr Profil

Sie haben eine kaufmännische Grundausbildung und verfügen idealer-weise über Verwaltungserfahrung. Sie sind eine engagierte und motivierte Persönlichkeit mit guten EDV-Kenntnissen, arbeiten selbständig und exakt. Sie pflegen einen freundlichen und dienstleistungsorientierten Umgang.

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Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie Ihre vollständige Bewerbung, vorzugsweise elektronisch, bis am 28. Juni 2019 an [email protected] oder Ge-meindeschreiberei Schwarzenburg, Personalwesen, Bernstrasse 1, 3150 Schwarzenburg. Für allfällige Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeschrei-berin Brigitte Leuthold, Tel. G: 031 734 00 11, gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns auch auf unserer website www.schwarzenburg.ch

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Der Anzeiger G Ü R B E T A L | L Ä N G E N B E R G | S C H W A R Z E N B U R G E R L A N DSeite 8 | 20. Juni 2019 | Nr. 25

F r e i e E v a n g e l i s c h e G e m e i n d e

Belp, Steinbachstrasse 25www.feg-belp.chSamstag, 22. Juni, 14 Uhr: JungschiSamstag, 22. Juni, 19.30 Uhr: Jugend-gruppeSonntag, 23. Juni, 10 Uhr: Gottesdienst J. StuckiMittwoch 26. Juni 14.30 Uhr: Gebet

F r e i e M i s s i o n s g e m e i n d e

Begegnungszentrum Münsingen, Säge-gasse 11, www.bez-muensingen.chSonntag, 23.6.19, 9.30 Uhr: Segnungs-gottesdienst im Schlossgut

G e m e i n d e f ü r C h r i s t u s

Belp / Münsingen. Belp Viehweide Sonntag, 23. Juni, 10 Uhr: GottesdienstMittwoch, 26. Juni, 20 Uhr: GottesdienstAuskunft: 031 819 06 64Guggisberg, EigenSonntag, 23. Juni, 13.45 Uhr: Gottes-dienst MissionDienstag, 25. Juni, 20 Uhr: Bibelbetrach-tungAuskunft: Telefon 031 731 23 21NiedermuhlernSonntag, 23. Juni 2019, 14 Uhr: Gottes-dienstAuskunft: 031 819 39 64, www.gfc.ch

H e i l s a r m e e

Samstag, 22. Juni 10.30 Uhr Jungschi - AusflugSonntag, 23. Juni 20.00 Uhr Singe - Bäte - Gloube Mittwoch, 26. Juni 19.00 Uhr Jugend - HauskreisKontakt-Telefon: V. Rudolf 033 438 28 79 / 078 610 24 93

N e u e s L a n d R e g i o n G a n t r i s c h

Schwarzenburg, Wellenried 8 Freitag, 21. Juni20:00 Uhr Gemeindeabend herzliche Ein-ladung Sonntag, 23. Juni, NL-TreffsSchwarzenburg 10:00 Uhr Wandertreff-punkt Pöschen Parkplatz resp. 13:00 Uhr Grillen und Baden an der Sense (Auskunft A. Weber 079 796 68 82)Guggisberg ab 11:30 Uhr Grillplausch bei Chr. & B. Nydegger, Ramsfluh Dienstag, 25. Juni20:00 Uhr BP Riggisberg bei Rolli’s20:00 Uhr BP Guggisberg bei Baumann’s Mittwoch, 26. Juni19:45 Uhr BP SchwarzenburgBüro NLS 031 731 16 [email protected] www.nls-net.ch

E n d e d e s a m t l i c h e n Te i l s

FORUMVereinsinterne Mitteilungen von Vereinen und politischen Parteien.Hinweise auf öffentliche Veranstaltungen bei gleichzeitiger Insertion. Millimeterpreise: Einspaltig, bis 20 mm Höhe Fr. 0.24 (ermässigter Tarif), Mehrhö-he ab 21 mm Fr. 0.70 (Normaltarif). Inserateschluss: Montag, 12 Uhr.

Eishockey-Club BelpHauptversammlungMontag, 24. Juni 2019, Zeit 19.30 Uhr im Restaurant Rössli, 3123 Belp.Für Aktivmitglieder/Junioren obligato-risch.Nachwuchs (Eltern), Senioren, Sponsoren, Donatoren,100er-Clubmitglieder, Gönner, Passive und Ehrenmitglieder sind herzlich eingeladen. Der Vorstand

Belp Schützen2. obligatorische ÜbungMittwoch, 26. Juni, 18 bis 20 Uhr.3. obligatorische ÜbungSamstag,17. August, 10 bis 12 Uhrim Schützenhaus Belp

050212J

Unterhaltsarbeiten auf der

Strecke Holligen – Belp

während der Nacht

Montag, 1. Juli bis Samstag, 6. Juli 2019,

jeweils von 22.00 bis 06.00 Uhr des

nächsten Tages.

Die BLS führt auf der Strecke Holligen– Belp Unter-

haltsarbeiten am Gleis durch. Aufgrund des dichten

Zugverkehrs und Gründen der Sicherheit muss nachts

gearbeitet werden. Die Züge verkehren planmässig.

Bei diesen Arbeiten wird es zu Lärmemissionen

kommen. Wir organisieren die Arbeiten so, dass der

Lärm auf ein Minimum reduziert wird. Wir danken der

betroffenen Bevölkerung für das Verständnis.

Haben Sie Fragen?

Unser Kundendienst ist täglich von 7.00 bis 19.00 Uhr

für Sie da.

Telefon 058 327 31 32

Kontaktformular www.bls.ch/kundendienst

Freundliche Grüsse

BLS Netz AG

Gerichtliches Verbot Der Eigentürmer der Liegen-schaft Guggisbergstrasse 7, 9 und 11 in 3150 Schwarzen-burg, Schwarzenburg 2 (Wahl-ern)-Grundbuchblatt Nr. 259, lässt hiermit diese gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen. Verboten ist insbesondere das Parkieren auf den Parkplätzen ohne die vorgesehenen Parkge-bühren zu bezahlen. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu CHF 2‘000.00 bestraft. Bewilligt Regionalgericht Bern-Mittelland Gerichtspräsidentin sig. Luginbühl Bern, 13. Juni 2019Wer das Verbot nicht anerkennen

will, hat innert 30 Tagen seit

dessen Bekanntmachung und

Anbringung auf dem Grundstück

beim Gericht Einsprache zu

erheben. Die Einsprache be-

darf keiner Begründung. Die

Einsprache macht das Verbot

gegenüber der einsprechenden

Person unwirksam.

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Das Protokoll der letzten HV liegt einehalbe Stunde vor Beginn im Saal auf.

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