20070502 Interventionspapier EP Peti

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Page 1: 20070502 Interventionspapier EP Peti

Zugang für behinderte Menschenzum privaten Markt für Versicherungen

- am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung -

Interventionspapier zumEU-Petitionsausschuss am 02.05.2007 um 16.00 Uhr

Referent: Wasilios Katsioulis

Die heutige Situation stellt sich so dar, dass behinderte Menschen sich regelmäßignicht privat versichern können, weil die Versicherungsgesellschaften - ohne dieerforderliche Einzelfallprüfung - bei Vorliegen bestimmter Diagnosen denVertragsabschluss grundsätzlich verweigern.

Entscheidungsgrundlage hierfür bilden so genannte "Ablehnungsdiagnoselisten", dievon den Rückversicherungsgesellschaften erstellt wurden. Bei Vorliegen einer derdort genannten Behinderungen (Diagnosen) erfolgt automatisch die Ablehnung des(behinderten) Antragsstellers. Die Prozedur ist bei allen Versicherungsgesellschaftenannähernd die gleiche, sodass der behinderte Antragssteller auch keine alternativeMöglichkeit eines Versicherungsabschlusses hat.

Dieser noch heute existierende Zustand stellt für behinderte Menschen heute eine sehrgroße Belastung dar, denn sie sind nicht in der Lage ihre Lebensrisiken (und damit dieihrer Familien) abzusichern und müssen diese alleine tragen (was sieselbstverständlich nicht können). Ebenso wie nicht von Behinderung betroffeneMenschen, sind auch behinderte Menschen von Unfällen oderbehinderungsunabhängigen Erkrankungen (Herzinfarkt etc) betroffen, für die sieebenso - wie jeder andere auch - Versicherungsschutz benötigen.

Für den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Referent herausgefunden,dass die derzeitig übliche Praxis den behinderten Antragssteller lediglich aufgrundeiner "Ablehnungsdiagnoseliste" abzulehnen nicht sachlich begründet ist, denn esexistieren für jede einzelne Diagnose (Behinderung) umfangreiche Statistiken,die von der Deutschen Rentenversicherung seit 1993 geführt werden. Dort ermitteltdie Deutsche Rentenversicherung in welchem Lebensalter der Behinderte (getrenntnach ICD-10-Diagnosen) im Durchschnitt aus dem Arbeitsleben wegen seinerBehinderung ausscheidet. Auf Basis dieser Statistik wäre es der Versicherung alsomöglich eine Risikoprämie zu errechnen, die dazu führen würde, dass auchbehinderte Arbeitnehmer gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versicherbarwürden. Der Referent hat diese Statistik Politikern in Deutschland bekannt gemacht,was letztlich zur Einführung des Artikels 20 Absatz 2 Satz 2 AGG (AllgemeinesGleichstellungsgesetzes) geführt hat. Nach Ansicht des Referenten ist die derzeitigePraxis willkürlich - damit rechtswidrig - und stellt für behinderte Arbeitnehmer eineBenachteiligung dar, die eine europaweite Regelung erfordert.

Ca. 10% der europäischen Bevölkerung sind von Behinderung betroffen. Mit derzunehmenden Alterung der Bevölkerung in Europa wird wegen der damitverbundenen Zunahme von Behinderungen diese heute für behinderte Menschennegative Praxis der Versicherungsgesellschaften ein Problem darstellen, von demimmer mehr Menschen in Zukunft betroffen sein werden.