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Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 1 Alles, was Recht ist! Erich Schickengruber IT-Recht: Beispiele, Schwerpunkte

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Alles, was Recht ist!

Erich Schickengruber

IT-Recht: Beispiele, Schwerpunkte

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Gefahrenpotentiale!- wozu IT Security?

• Zerstörerischen Virenbefall, Ausspionieren von Daten, Datendiebstahl und Produktpiraterie

• Vergoogelt – Verkauft – im Visier der Datenschützer (Die Presse)

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BASEL IIIT Law

IT ComplianceIT Security

IT Recht

IT Vertragsrecht

SOX oder SOAIT Governance

Vorratsdatenspeicherung

Lizenzrechte

IT und Arbeitsvertrag

Verbandsverantwortlichengesetz

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Gesamtsicht Security

Technische SicherheitArchivierung, Backup, Firewall, Filter, Verschlüsselungen

Juristische SicherheitStraf- und zivilrechtliche Haftung, Organisationsverschulden,IT Vertragsgestaltung, Betriebsvereinbarungen, Dienstverträge, Datenschutz

Wirtschaftliche SicherheitVersicherung der IT-Risiken

Organisatorische SicherheitPolicy, Audits, Risk-Management, SOA, Nutzungsrichtlinien, QM, Schulungen, Zertifizierungen

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Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen

IT Compliance IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung Strafrechtsverfolgung Behördliche Verfolgung Schadenersatz/Haftung

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Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben TKG DSG ABGB UGB ECG Marken- Urheber- und Wettbewerbsrecht Normen und Standards Arbeitsrecht

IT Compliance Rechtsnormen

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IT Compliance IWer ist dafür verantwortlich?

die Entscheidungsträger einschließlich organschaftlicher

oder rechtsgeschäftlicher Vertreter

IT Compliance = Organisation

die Mitarbeiter IT Compliance = Verhalten

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Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen IT Compliance

IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung Strafrechtsverfolgung Behördliche Verfolgung Schadenersatz/Haftung

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IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Erhebung von Nifis http://www.nifis.de

83 % sagen, größte Bedrohung für IT-Sicherheit geht von den eigenen Mitarbeitern aus

Schutzmöglichkeiten: Regelungen in der Betriebsvereinbarung, Richtlinien Arbeitsvertrag

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IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag I

Regelungen über: Programminstallation nur nach Rücksprache mit IT Unsichere E-Mails nicht öffnen Passwörter geheimhalten, nie per Mail / Telefon

übermitteln Einhaltung Compliance-Richtlinien

Sanktionen vereinbaren (Kontrolle durchführen): bis zur Kündigung möglich Vertragsstrafen

- Achtung – individuell vereinbart und begrenzte Höhe

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Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen IT Compliance IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung

Strafrechtsverfolgung Behördliche Verfolgung Schadenersatz/Haftung

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Strafrechtsverfolgung

HackingPhishingPharming (Spamming)

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Strafrechtsverfolgung Phisingmail

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

Die Technische Abteilung der Sparkasse führt zur Zeit eine vorgesehene Software-Aktualisierung durch, um die Qualität des Online-Banking-Service zu bestätigen.

Wir möchten Sie bitte, unten auf den Link zu klicken und Ihre Kundendaten zu bestätigen.

http://bankingportal.sparkasse.de/web/confirm/banking/indes.html?link=Bestätigung

Wir bitten Sie, eventuelle Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, und danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Sparkasse.de 2007 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Sparkassen-Finanzportal GmbH.

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Strafrechtsverfolgung IHacking / Phishing

Ausspionieren/Verändern von Daten

Versenden von gefälschten Mails unter dem Namen von (Online-) Banken

Enthalten häufig Links auf gefälschte Bank-Homepages zum „Abfischen“ von eingegebenen Passwörtern

Aufforderung zur Bekanntgabe von Passworten an gefälschte Mailadressen

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Strafausmaß: Geldstrafe oder bis zu 10 Jahren

Strafrechtsverfolgung IIHacking / Phishing /Pharming

Mit Strafrechtänderung von 2002 und 2004 wurde die Cyber Crime Konvention umgesetzt

Widerrechtlicher Zugriff auf C-System § 118a StGB Datenbeschädigung § 126a StGB Störung der Funktionsfähigkeit von C-Systemen §

126b Missbrauch von Zugangsdaten § 126c StGB Betrügerischer Datenmissbrauch § 148a StGB

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Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen IT Compliance IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung Strafrechtsverfolgung

Behördliche Verfolgung Schadenersatz/Haftung

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Behördliche VerfolgungSpamming

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Zuständig: Fernmeldebehörde – Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 EUR

Behördliche Verfolgung ISpamming

• Jede grobe Belästigung oder Verängstigung (§ 78 TKG)• Unerbetene Kommunikation (§ 107 TKG)

Z.B: E-Mail, Telefaxe, Anrufe usw.

Zusendung zu Werbezwecken ohne vorheriger Zustimmung

Massenmail an mehr als 50 Empfänger- Ausnahme: Kammern, Vereine, aufrechtes

Kundenverhältnis, bestimmter Inhalt, Widerrufsmöglichkeit

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Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen IT Compliance IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung Strafrechtsverfolgung Behördliche Verfolgung

Schadenersatz/Haftung

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Schadenersatz/Haftung

Neben der Strafbarkeit missbräuchlichen Verhaltens haftet der Verursacher auch für entstandene Schäden

Schaden

Verursachung/Zurechnung Tun oder Unterlassen

Rechtswidrigkeit Übertretung einer Schutznorm

Verschulden Leichte -, grobe Fahrlässigkeit,

Vorsatz

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Schadenersatz/Haftung I

Rechtswidrigkeit Rechtswidriges Verhalten gesetzt

- Hackingangriff auf ein C-System

Gesetzliche oder vertragliche Schutznorm verletzt- Auf Bankomatkarte den PIN-Code vermerkt

OGH 4/2007 3 Ob 248/06a Besondere Sorgfaltspflicht bei Bankomatkarten nicht

erforderlich

„Kunde muss Tastenfelder bei der Eingabe nicht mit der zweiten Hand vor Einsicht schützen“

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Zusammenfassung

Präventive Maßnahmen durch Umsetzung der IT-Compliance, auch in Arbeitsverträgen und derenKontrolle – verantwortlich die GF

Missbrauchsbekämpfung: Verantwortung trifft GF bei Organisationsverschulden und die Täter

Schadenshaftung trifft jeden, der schuldhaft und rechtswidrig einen Schaden verursacht (DN – DNHG)

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Tipps und Tricks

Gestaltung eines IT-Vertrages

Vorratsdatenspeicherung

Informationspflichten in E-Mails, Web-Sites usw.

Link(s)- Recht(s)

Rundfunkgebühren und PC

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VertragsgegenstandVertragsdauerHaftung

Pauschalierter Schadenersatz – Pönalen

Entgelt / GegenleistungRechtswahl, GerichtsstandGeschäftsbedingungen

•Pflichtenheft / Leistung / Abnahmeregelung Abnahmefiktion

•Bestehen Mitwirkungspflichten des Leistungsbestellers?

•Müssen Leistungen Dritter koordiniert werden? Subunternehmer

•Datenschutz, NDA, Lizenzen

IT Vertrag

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Vorratsdatenspeicherung

Richtlinie der EU 2006/24/EG

Entwurf zur Umsetzung im TKG (x.9.2007)– Stellungnahmefrist bis 21. Mai 2007Verpflichtung zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für Zwecke der Strafverfolgung

Taxative Aufzählung der Daten Löschungsverpflichtung Sicherstellung der Datensicherheit

Umsetzung / Internet-Daten (bis 15.3.2009)

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Informationspflichten

ECG Identität des Diensteanbieters Zustandekommen eines Vertrages Werbung Webshops

MedienG Newsletter und große Websites

- Vertretungsbefugte Organe, Gesellschafter usw.

E-Mails (im geschäftlichen Verkehr) müssen

UGB Firmensitz und FirmenbuchNr. und – Gericht enthalten

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Link(s) Recht(s)§ 17 ECG

(Hyper)Link = Verknüpfung, Verbindung, Verweis

Keine Verantwortlichkeit für fremde Informationen bei einem elektronischen Verweis

außer bei Kenntnis/bewusstes Inkaufnehmen einer rechtswidrigen Information oder Tätigkeit

außer wenn Informationseigner dem DA untersteht oder die Information als eigene dargestellt wird

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Rechtsgrundlage:

• Urheberrecht Vervielfältigung eines Werkes? Jedoch Link ist nur erleichterter Seitenaufruf

• Wettbewerbsrecht Rufausbeutung (§ 1 UWG) Herkunftstäuschung (§ 2 UWG)

– Untersagung von Links „Werbeplakatgestalter kann auch nicht bestimmen, wer

sein Plakat liest“ AGB, Hinweis auf Homepage eher wirkungslos Individuelle Aufforderung!

Links(s) Recht(s)Zulässigkeit

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Auf METEO-data darf „gelinkt“ werdenOGH: 4 Ob 248/02b

Wetterdiensteanbieter wollte Link auf seine Site verbieten

OGH: keine Urheberrechtsverletzung, kein wettbewerbswidriges Verhalten

- Besonderheit: 2 Unterinstanzen stellen UWG-Widrigkeit fest (Fehlen auf fremdes Angebot);

- OGH: es reicht das © mit dem Logo METEO-data- OGH: Link = Beihilfe zur Vervielfältigung aber unterliegt der

freien Werknutzung (§ 42 Abs 1 UrhRG).

Links(s) Recht(s)Interessante Entscheidung

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Rundfunkgebühren und PC

PC = RundfunkempfangseinrichtungADSL-Modem

TV-Karte

Gebührenpflicht Privathaushalte: 1 Standort = eine Gebühr Unternehmen: je 10 Geräte eine Gebühr

PCs sind derzeit von der 10er Regel ausgenommen, auch wenn sie empfangsbereit wären

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Danke!

Tipp:

www.ris.bka.gv.atBundesrecht/Geltende Fassung

www.saferinternet.atTipps für Unternehmen

www.telekom.atImmer das Richtige für Sie