2011-05-20 3105BVNeuendorferStr Umweltbericht · 2016. 12. 2. · Umweltbericht BP „SB-Markt und...

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SB - Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße in Brandenburg an der Havel - Umweltbericht - Stand: Mai 2011 Im Auftrag von

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  • SB - Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße

    in Brandenburg an der Havel

    - Umweltbericht -

    Stand: Mai 2011

    Im Auftrag von

  • Auftraggeber:

    ISARKIES GmbH & Co. KG Am Steinberg 1 84051 Unterwattenbach Tel.: +49 (0) 8703 – 93 50 0 Fax: +49 (0) 8703 – 93 50 10

    Auftragnehmer:

    IUS • Weibel & Ness GmbH Landschaftsarchitekten • Ökologen • Umweltgutachter Benzstr. 7a 14482 Potsdam Tel.: 0331/74889-40, Fax: -59 E-Mail: [email protected]

    Projektleitung: Karl Scheurlen, Geschäftsführender Gesellschafter

    Bearbeitung: Dipl.Umweltwiss. Benjamin Stisser Dipl.- Ing. Linda Rösler

    Dipl.-Ing. Dirk Martens Ines Grasnick Projektnummer: 3105

    Karl Scheurlen Potsdam, 03.05.2011

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ I

    Stand: 03.05.2011

    Inhalt

    1 Einleitung....................................................................................................3

    1.1 Anlass .........................................................................................................3

    1.2 Rechtliche Grundlagen ...............................................................................4

    1.3 Methodik und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen ..................................................................................................7

    1.4 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans ......................................................8

    1.5 Spezifische Grundlagen für die Erstellung des Umweltberichtes ........... 11

    1.6 Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele ............................................ 12

    1.6.1 Fachgesetzliche Ziele .............................................................. 12

    1.6.2 Fachplanerische Umweltschutzziele ........................................ 18

    2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ....................... 20

    2.1 Schutzgut Boden ..................................................................................... 20

    2.1.1 Bestand .................................................................................... 20

    2.1.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden ............................. 24

    2.2 Schutzgut Wasser ................................................................................... 26

    2.2.1 Bestand .................................................................................... 26

    2.2.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ............................... 29

    2.3 Schutzgut Klima und Luft ........................................................................ 30

    2.3.1 Bestand .................................................................................... 30

    2.3.2 Auswirkungen auf das Klima und die Luft ................................ 32

    2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................. 32

    2.4.1 Bestand .................................................................................... 32

    2.4.2 Auswirkungen der Planungen auf Pflanzen und Tiere ............. 35

    2.5 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild ...................................................... 37

    2.5.1 Bestand .................................................................................... 37

    2.5.2 Auswirkungen ........................................................................... 37

    2.6 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................... 41

    2.6.1 Bestand .................................................................................... 41

    2.6.2 Auswirkungen ........................................................................... 43

    2.7 Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter ................................................ 45

    2.7.1 Bestand .................................................................................... 45

    2.7.2 Auswirkungen ........................................................................... 46

    2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ..................................... 46

    3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes .................................. 47

    3.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung ............................................ 47

    3.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung .................................... 47

    4 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen ......................................... 48

    4.1 Erheblichkeit der möglichen Umweltauswirkungen ................................ 48

    4.2 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen .................. 49

    5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..................................................... 52

    6 Zusätzliche Angaben ............................................................................... 54

    6.1 Verwendete Unterlagen, Technische Verfahren, weiterer Untersuchungsbedarf .............................................................................. 54

    6.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ............................................................................................. 55

    7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ........................................... 56

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ II

    Stand: 03.05.2011

    Abbildungen

    Abbildung 1: Lage des Plangebietes. ..............................................................4

    Abbildung 2: Bebauungskonzept „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ (Arnold Consult AG, Stand: 02.05.2011). ...................8

    Abbildung 3: Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in der Umgebung des Plangebietes. ....................................................................................... 14

    Abbildung 4: Europäische Schutzgebiete in der Umgebung des Vorhabens. ... ................................................................................................. 15

    Abbildung 5: Wasserschutzgebiete. .............................................................. 16

    Abbildung 6: Versiegelungsgrad im Bestand. Quelle: Katastergrundlagen/ eigene Erhebungen. ................................................................................... 21

    Abbildung 7: Bodenversiegelung im Planzustand......................................... 25

    Abbildung 8: Mit Spundwänden verbautes Havelufer. .................................. 28

    Abbildung 9: Künstliches Kleingewässer. ..................................................... 29

    Abbildung 10: Biotoptypen nach LP. ........................................................... 33

    Abbildung 11: Luftbild, Untersuchungsgebiet mit angrenzender Bebauung, wichtigen Straßen und der Havel (2011). .................................................. 38

    Abbildung 12: verfallene Industriebrache. ................................................... 38

    Abbildung 13: Ruderalvegetation. ............................................................... 39

    Abbildung 14: Ufergehölze. ......................................................................... 39

    Abbildung 15: Graffiti und Müllablagerungen als Spuren der Nutzung. ...... 40

    Abbildung 16: Wassersport auf der Niederhavel, Anlegestellen. ................ 42

    Tabellen

    Tabelle 1: Nach BauGB zu berücksichtigende Umweltbelange und ihre Zuordnung zu den jeweiligen Schutzgütern bzw. Kapiteln des Umweltberichts. ..............................................................................7

    Tabelle 2: Bilanz Ver- und Entsiegelung. ..................................................... 24 Tabelle 3: Gehölzverluste. ............................................................................ 36 Tabelle 4: Erheblichkeit der Umweltauswirkungen....................................... 48

    Anlagen

    Anlage 1: Biotoptypenkartierung.

    Anlage 2: Baumkataster

    Anlage 2a: Bestand Bäume

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 3

    Stand: 03.05.2011

    1 Einleitung

    1.1 Anlass

    Auf dem ca. 3,98 ha großen Gelände der ehemaligen Stärkefabrik an der Neuendorfer Straße in Brandenburg an der Havel ist durch den Investor Isarkies der Neubau eines Supermarktes mit Fachmärkten, Gewerbeflächen und Parkplätzen, sowie die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser geplant. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein Umweltbericht erstellt.

    Der vorliegende Umweltbericht dient dazu, die umweltbezogenen Auswirkungen des Bauvorhabens auf die einzelnen Schutzgüter systematisch zu beschreiben und zu bewerten. Damit ist er gem. § 2 BauGB Informationsgrundlage für die Abwägung im Bebauungsplanvorhaben. Der Umweltbericht erfüllt die Anforderungen des § 17 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Schutzgütern des § 2 Abs. 1 UVPG. Die gemäß BauGB zu berück-sichtigenden Umweltbelange und ihre Zuordnung zu den Schutzgütern des UVPG ist in Tabelle 1 dargelegt.

    In den Umweltbericht wird ein Artenschutzbeitrag integriert, der in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde erstellt wird und Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung ist.

    Die Lage des Plangebietes ist in Abbildung 1 dargestellt. Das Plangebiet liegt im Südwesten der Stadt Brandenburg an der Havel innerhalb der Neuendorfer Vorstadt in ca. 1,5 km Entfernung zum Stadtzentrum.

    Im Osten wird das Plangebiet durch Mischnutzungen begrenzt, die durch Wohnbebauung dominiert wird. Im Norden grenzt die Neuendorfer Straße an das Gebiet an, welche in östlicher Richtung die Verbindung zum Stadtzentrum darstellt. An diese schließt sich ebenfalls Wohnbebauung an. Westlich liegt die Otto-Sidow-Straße (B1/B102), eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße, welche im Plangebiet dammartig verläuft und mit einer Brücke über die Havel führt. Die südliche Grenze bildet die Havel, an die sich Grünflächen anschließen.

    Das Plangebiet ist relativ eben und liegt auf einer Höhe von 30 m ü.NN bis 32 m ü.NN; es steigt von der Havel im Süden leicht nach Nordosten an.

    Vorhaben

    Inhalt des Umweltberichtes

    Artenschutzbeitrag

    Lage

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 4

    Stand: 03.05.2011

    Abbildung 1: Lage des Plangebietes.

    1.2 Rechtliche Grundlagen

    Nach § 2a des Baugesetzbuchs (BauGB, vom 23.09.2004, BGBl. I Seite 2414/ 2415) hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizulegen, die neben den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Plans auch - als gesonderten Teil - einen Umweltbericht enthält. In ihm werden die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt1.

    Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt2. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende:

    � die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

    � umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,

    � umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,

    � die Wechselwirkungen zwischen den oben angeführten Belangen,

    � die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,

    � die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,

    � die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,

    1 § 2 Abs. 4 BauGB: Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a

    wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

    2 Die genannten Belange sind in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen.

    Rechtsgrundlage Umweltbericht

    Belange des Umweltschutzes

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 5

    Stand: 03.05.2011

    � die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,

    � die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,

    � den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden,

    � die Verringerung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch bauliche Nutzungen durch Nutzung der Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung und anderer Maßnahmen zur Innenentwicklung,

    � die Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß,

    � die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.

    Die Inhalte des Umweltberichts sind in einer Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB geregelt und entsprechend anzuwenden. Gemäß dieser Anlage müssen im Umweltbericht mindestens folgende Angaben enthalten sein.

    Einleitung:

    � Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben,

    � Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind (z. B. Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht, Denkmalschutzrecht; EU-weite, landesweite, regionale, kommunale Ziele und Vorgaben), und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden (Beachtung der sich aus dem jeweiligen Fachrecht ergebenden Ausgleichspflichten z. B. aktiver/ passiver Lärmschutz, naturschutzrechtlicher Ausgleich, § 50 BImSchG).

    Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Umweltprüfung):

    � Bestandsaufnahme (derzeitiger Umweltzustand inkl. Umweltmerkmale, der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden),

    � Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante),

    � Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung,

    � geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen,

    � anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung, nur plankonforme Alternativen).

    Inhalte des Umweltberichts

    Einleitung

    Umweltprüfung

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 6

    Stand: 03.05.2011

    Angaben über:

    � Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,

    � geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt,

    � allgemein verständliche Zusammenfassung.

    Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB legt die Kommune den Umfang und den Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung fest. Hierzu fand am 08.05.2009 eine Beratung in der Stadtverwaltung Brandenburg statt [2]. Im Dezember 2010 wurde zum Umweltbericht (Fassung vom 10.2009) Stellung bezogen [21, 22, 23]. Die Stellungnahmen wurden bei der Aktualisierung des Umweltberichtes berücksichtigt und entsprechend einbezogen. Änderungen innerhalb des Bebauungsplans wurden in die aktuelle Fassung ebenfalls einbezogen.

    Die Umweltprüfung bezieht sich zudem auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Bestandsaufnahmen und Bewertung vorliegender Landschaftspläne oder sonstiger Pläne (insb. des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts) sind in der Umweltprüfung heranzuziehen.

    Der Umweltbericht ist zudem Grundlage für die zusammenfassende Erklärung der Kommune, die dem Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 4 BauGB nach dessen Bekanntmachung beizufügen ist. Die zusammenfassende Erklärung enthält Angaben über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

    Die überplante Fläche übersteigt 20.000 m2. Die in § 1a Abs. 3 BauGB geforderte Einbringung der landschaftspflegerischen Belange in die Bauleitplanung (insb. Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), die in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen sind, ist demnach abzuarbeiten. Sie werden an anderer Stelle behandelt (Planungen Arnold Consult AG). Der Verursacher eines Eingriffs ist nach § 15 Abs. 1 BNatSchG verpflichtet, "vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Ein Eingriff liegt vor bei "Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können" (§ 14 Abs. 1 BNatSchG).

    Verfahren, Zusammenfassung

    Umfang und Detaillierungsgrad der Unter-suchungen

    Zusammen-fassende Erklärung

    Eingriffsregelung

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 7

    Stand: 03.05.2011

    Nach § 18 Abs.1 BNatSchG ist bei Eingriffen, die auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen (...) zu erwarten sind, über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden (vgl. hierzu § 1a Abs. 3 BauGB).

    1.3 Methodik und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen

    Die inhaltliche Gliederung des vorliegenden Umweltberichts orientiert sich an den oben genannten gesetzlichen Vorgaben.

    Die Umweltbelange, die als Gegenstand der Umweltprüfung bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind (siehe oben), werden im vorliegenden Umweltbericht folgenden Schutzgütern zugeordnet bzw. in folgenden Kapiteln thematisch näher betrachtet:

    Tabelle 1: Nach BauGB zu berücksichtigende Umweltbe lange und ihre Zuordnung zu den jeweiligen Schutzgütern bzw. Kapite ln des Umweltberichts.

    Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) – i), und § 1a BauGB Abs. 2 und 3 Zugeordnete Schutzgüter/ Kapitel

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB: Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt

    Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. Biol. Vielfalt) Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft/ Klima Schutzgut Landschaft

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB: Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes

    Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. Biol. Vielfalt)

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 c) BauGB: Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

    Schutzgut Mensch/ Bevölkerung

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 d) BauGB: Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

    Schutzgut Kulturgüter/ sonstige Sachgüter

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 e) BauGB: Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

    Schutzgut Boden Schutzgut Luft/ Klima Schutzgut Mensch/ Bevölkerung

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB: Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

    Schutzgut Luft/ Klima Schutzgut Mensch/ Bevölkerung

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB: Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts

    Kap. 1.6, 2

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 h) BauGB: Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden

    Schutzgut Luft/ Klima Kap. 1.6, 2

    § 1 Abs. 6 Nr. 7 i) BauGB: Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d

    Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft/ Klima Schutzgut Landschaft Schutzgut Mensch/ Bevölkerung Schutzgut Kulturgüter/ sonstige Sachgüter

    § 1a Abs. 2 BauGB: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden

    Schutzgut Boden

    § 1a Abs. 2 BauGB: Verringerung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch bauliche Nutzungen durch Nutzung der Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung und anderer Maßnahmen zur Innenentwicklung

    Kap. 3

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 8

    Stand: 03.05.2011

    Fortsetzung Tabelle 2

    Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) – i), und § 1a BauGB Abs. 2 und 3 Zugeordnete Schutzgüter/ Kapitel

    § 1a Abs. 2 BauGB: Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß

    Schutzgut Boden Kap. 3

    § 1a Abs. 3 BauGB: Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung)

    Eingriffsermittlung Kapitel 2 Grünordnerischer Beitrag (Arnold Consult AG)

    1.4 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans

    Das Vorhaben umfasst die folgenden Bestandteile:

    � Errichtung eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit ca. 3.500,00 m² Verkaufsfläche

    � Errichtung von zentrenrelevanten Fachmärkten mit ca. 1.500,00 m²

    � Errichtung von nicht-zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben mit ca. 3.000,00 m².

    � Errichtung von ca. 365 - 385 Stellplätzen.

    � sowie die Errichtung von ca. 4485,00 m² Wohnfläche als Einfamilien- und Doppelhäuser.

    Das Vorhaben betrifft die Ufergrundstücke nicht unmittelbar. Seitens der Stadt Brandenburg an der Havel wird ein Uferweg gefordert. Ein für den Biotop-verbund bedeutsamer Gehölzbestand im Westen des B-Plangebietes wird auf Anregung der zuständigen Naturschutzbehörde erhalten. Voruntersuchungen zum Zustand und zur Standfestigkeit der der Spundwand werden derzeit durchgeführt. Ggf. sind vertiefende Untersuchungen in Hinblick auf mögliche Gefahren für die Wohnbebauung und den Uferweg erforderlich. Kosten-regelungen zu eventuell erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit der Wohnbebauung und den Uferweg werden im Erschließungsvertrag getroffen.

    Die Lage der Maßnahmen ist Abbildung 2 zu entnehmen.

    Abbildung 2: Bebauungskonzept „SB-Markt und Fachmark tzentrum

    Neuendorfer Straße“ (Arnold Consult AG, Stand: 02.05. 2011).

    Vorhabens-beschreibung

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 9

    Stand: 03.05.2011

    Folgende Planungsrechtliche Festsetzungen wurden getroffen:

    Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 bis 15 BauNVO)

    � Sondergebiet „Einkaufszentrum“ gemäß § 11 Abs.3 BauNVO

    Im Sondergebiet „Einkaufszentrum“ sind Einzelhandelsbetriebe mit zentren-relevanten Sortimenten gemäß Nr. 1 der Tabelle 4 zum Landesentwicklungs-plan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) bis zu einer maximalen Gesamtverkaufs-fläche von 5.000 m² zulässig, wobei mindestens 75 % davon nahversorgungs-relevante Sortimente sein müssen.

    Im Baufeld A ist ein Lebensmittelverbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von 3.500 m² vorgesehen. Im Baufeld B sind folgende Verkaufsflächen vorgesehen:

    � Drogeriemarkt mit 400 m²,

    � Textilmarkt mit 900 m²,

    � Apotheke mit 200 m².

    Im Baufeld B sind ferner auch noch Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt maximal 3.000 m² Verkaufsfläche im Bereich nicht-zentrenrelevanter Sorti-mente zulässig, wobei die Zulässigkeit dabei auf die Sortimente Garagen, Gewächshäuser, Gerätehäuschen und Baubuden, Mineralölerzeugnisse, Wohnmöbel, Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren einschließlich Sanitärkeramik, Anstrichmittel, Bau- und Heimwerkerbedarf, Tapeten- und Bodenbeläge ein-schließlich Teppiche, Beetpflanzen, Wurzelstöcke und Blumenerde, Sport- und Freizeitboote und Zubehör, sowie Büromöbel und Brennstoffe beschränkt wird.

    Zusätzliche sonstige Nutzung:

    � Bürogebäude,

    � Schank- und Speisewirtschaften, Vergnügungsstätten (max. 800 m²),

    � sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,

    � Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke.

    � Allgemeines Wohngebiet

    Zulässig sind:

    � Wohngebäude,

    � Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Gewerbebetriebe,

    � Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

    Ausnahmsweise können zugelassen werden:

    � Betreibe des Beherbergungsgewerbes,

    � Anlagen für Verwaltungen.

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 10

    Stand: 03.05.2011

    Nicht zulässig sind:

    � Versorgung des Gebietes dienende Läden,

    � sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,

    � Gartenbaubetriebe,

    � Tankstellen.

    Maß der baulichen Nutzung

    � Höhe baulicher Anlagen (§ 18 BauNVO)

    Für die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens neuer Gebäude gilt im Sondergebiet „Einkaufszentrum“ eine Höhe von 31,3 m ü. NHN, die maximal um 0,50 m über- bzw. unterschritten werden darf. Im allgemeinen Wohngebiet gilt eine Mindesthöhe von 30,4 m ü. NHN, die maximal um 0,50 m überschritten werden darf.

    Die bauliche Nutzung des Plangebietes wird in nachfolgender Tabelle (Tabelle 3) dargestellt.

    Tabelle 3: Städtebauliche Statistik (Quelle: Arnold C onsult, 31.03.2011)

    Fläche Gesamter Geltungsbereich in ha in %

    Baugebiete 3,42 86,0 - Sondergebiet „Einkaufszentrum“ 2,98 74,9 - Allgemeines Wohngebiet 0,44 11,1

    Verkehrsflächen 0,34 8,5 - Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

    „Privatstraße“ 0,21 5,3

    - Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 3,2 Grün - und Freiflächen 0,22 5,5 - Öffentliche Grünflächen 0,18 4,5 - Private Grünflächen 0,04 1,0 Gesamtfläche 3,98 100,0

    Bauweise

    Für das Sondergebiet „Einkaufszentrum“ wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Danach gelten die Grundsätze der offenen Bauweise mit der Maßgabe, dass innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Gebäude mit einer Länge von mehr als 50 m errichtet werden können.

    Im Allgemeinen Wohngebiet gilt die offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2, § 22 Abs. 2 BauNVO).

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 11

    Stand: 03.05.2011

    Versorgungsleitungen

    Die Verlegung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist grundsätzlich unterirdisch vorzunehmen.

    Des Weiteren wurden nachstehende Gestalterische Festsetzungen getroffen:

    � Im Allgemeinen Wohngebiet sind entlang der öffentlichen Straßen und Wege nur Einfriedungen mit einer maximalen Oberkante von 31,4 m ü. NHN zulässig. Zu öffentlichen Verkehrsflächen hin ist die Ausbildung eines maximal 20 cm hohen Sockels zulässig.

    � Im sonstigen Sondergebiet ist ein freistehender, maximal 8 m hoher Werbepylon und eine freistehende, maximal 8 m hohe Werbetafel mit einer maximalen Ansichtsfläche von 10 m² zulässig. Weitere Werbeanlagen sind nur an den geplanten Gebäuden zulässig, wobei sie nicht über den Dachabschluss hinausragen dürfen.

    1.5 Spezifische Grundlagen für die Erstellung des Umweltberichtes

    Folgende Stellungnahmen und Berichte werden bei der Erarbeitung des Umweltberichtes berücksichtigt:

    [1] Schreiben der UNB Brandenburg vom 27.03.2009 zum Untersuchungsumfang Artenschutz.

    [2] Besprechungsprotokoll der Beratung vom 08.05.2009 in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel.

    [3] Anschreiben der Stadt Brandenburg an der Havel vom 08.06.2009 zur Durchführung des B-Planverfahrens und der Erforderlichkeit eines Umweltberichtes.

    [4] Protokoll einer Begehung am 18.05.2009 mit Ergänzung durch Frau Vedder, UNB vom 11.06.2009.

    [5] Voruntersuchung Baugrund, Altlasten, Archäologie, Kampfmittel-belastung. – Ingenieurbüro Döring GmbH. Stand 13.07.2009.

    [6] Bebauungskonzept „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“. Arnold Consult AG, Stand: 31.03.2011.

    [7] Katasterpläne der Stadt Brandenburg an der Havel.

    [8] Amtlicher Lageplan Stand 19.06.2009.

    [9] Schalltechnische und lufthygienische Untersuchung zum Bebauungsplan „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“. – EM Plan. Stand: April 2011.

    [10] Gutachten zu Arten und Lebensgemeinschaften und zum Biotopverbund Stadt Brandenburg an der Havel, Untere Naturschutzbehörde. – November 2008. – Büro UmLand.

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 12

    Stand: 03.05.2011

    [11] Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“. – Zwischenbericht Stand Mai 2011. - IUS Weibel & Ness GmbH, Potsdam.

    [12] Verkehrstechnische Untersuchung Neuendorfer Straße / Fachmarkt-zentrum. - Stand: 01.03.2011. - Schlothauer & Wauer Ingenieur-gesellschaft für Straßenverkehr mbH & CO. KG.

    [13] Aktionsplan zur Luftreinhaltung Brandenburg an der Havel, Textband, 2006.

    [14] Masterplan Stadt Brandenburg an der Havel, Anlagenband 1, Anlage 4: Verkehr – Ausgangssituation, Probleme, Maßnahmen, 2006.

    [15] Landschaftsplan Stadt Brandenburg an der Havel, Beschluss Mai 1995.

    [16] Flächennutzungsplan Stadt Brandenburg an der Havel, Beschluss September 1998.

    [17] Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Neuendorfer Straße in Brandenburg an der Havel, Arnold Consult AG, Stand: 31.03.2011.

    [18] Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, Beschluss 31. Mai 2009.

    [19] Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg, Beschluss 15. bzw. 18. Dez 2007.

    [20] Gefährdungsabschätzung Boden und Grundwasser, Ingenieurbüro Döring GmbH, 28. Sept. 2009, Berlin.

    [21] Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitverfahren und vergleichbaren Satzungsverfahren gem. § 4 BauGB. Stand: 21.12.2010.LUGV. Potsdam

    [22] Stellungnahme im Rahmen der interkommunalen Abstimmung gemäß § 2 Abs.2 BauGB. 20.12.2010. LK Havelland.

    [23] Schreiben der UNB Brandenburg vom 13.12.2010 zum Artenschutzfachbeitrag.

    [24] 1. Grundwassermonitoring, Ingenieurbüro Döring GmbH, 04. April. 2011, Berlin.

    [25] Verkehrstechnische Untersuchung Neuendorfer Straße / Fachmarkt-zentrum. - Stand: 07.04.2011. - Schlothauer & Wauer Ingenieur-gesellschaft für Straßenverkehr mbH & CO. KG.

    1.6 Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele

    1.6.1 Fachgesetzliche Ziele

    � Schutzgebiete, pauschal geschützte Biotope bzw. str eng/ besonders geschützte Arten nach dem Landesnaturschu tzgesetz bzw. dem Bundesnaturschutzgesetz

    Das Plangebiet berührt keine Schutzgebiete nach Landes- bzw. Bundesnaturschutzgesetz (Abbildung 3)

    Schutzgebiete und geschützte Biotope nach BNatSchG und BbgNatSchG

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 13

    Stand: 03.05.2011

    Im Plangebiet befindet sich ein Gehölzbestand, der gemäß städtischen Planungen als nach § 32 BbgNatSchG geschütztes Biotop eingestuft wird.

    Das Plangebiet ist weder Bestandteil eines „Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung“ noch eines „Europäischen Vogelschutzgebietes“ gemäß § 32ff. Bundesnaturschutzgesetz (Europäisches Netz „Natura 2000“). Europäische Schutzgebiete sind durch das Vorhaben weder unmittelbar noch mittelbar betroffen. Die nächsten Schutzgebiete liegen mindestens 0,5 km vom Plangebiet entfernt (Abbildung 4).

    In den städtischen Planungen (Biotopverbundplanung, Landschaftsplan) sind für das Plangebiet keine Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten verzeichnet. Nach eigenen Erhebungen für die Erstellung des artenschutz-rechtlichen Beitrages konnte lediglich das Vorkommen einiger weit verbreiteter, europarechtlich pauschal geschützter Vogelarten und eine Kolonie der Strunkameise (Formica truncorum) festgestellt werden. Aktuelle Bibervor-kommen im Bereich der Brandenburger Niederhavel sind nicht belegt. Ältere Fraßspuren (Schnitte) konnten nachgewiesen werden.

    � Altablagerungen/ Altlastenverdachtsfläche/ Bodenbel astungs- und Bodenschutzgebiete

    Auf dem Grundstück finden sich eine Vielzahl von Gebäuderuinen, wilde Müllablagerungen und sonstige Verunreinigungen. Das Grundstück ist im Altlastenkataster der Stadt Brandenburg an der Havel erfasst. Spezielle Boden-schutzgebiete oder Vorranggebiete Bodenschutz finden sich im Bereich des Plangebietes nicht.

    � Bodendenkmäler/ Grabungsschutzgebiete Auf der Fläche ist ein Bodendenkmal verzeichnet.

    � Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und son stige wasserrechtliche Vorgaben

    Das Plangebiet grenzt im Süden an die Havel, einem Gewässer I. Ordnung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Die Havel ist laut „Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und Gewässerabschnitte“ vom 17.12.2009 als hochwassergeneigtes Gewässer eingestuft worden, so dass in den nächsten Jahren eine Neuausweisung für ein HW100 (Wiederkehrintervall alle 100 Jahre) - Überschwemmungsgebiet in diesem Gebiet erfolgen wird. In diesem Zusammenhang werden im Landes-umweltamt Brandenburg derzeit bereits die fachlichen Grundlagen geschaffen, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Nach geltendem Recht ist die Fläche nicht Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Das 100-jährige Hochwasser (HW 100) liegt bei 29,81 m ü NHN [21]. Gemäß amtlichem Lageplan erstreckt sich das Plangebiet über eine Höhe von 30 bis 31 m ü NHN. Zudem sind im Bereich der künftigen Bauflächen außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebietes teilweise Auffüllungen des bestehenden Geländeniveaus vorgesehen. Die Fläche liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet (Abbildung 5).

    Europäische Schutzgebiete

    Geschützte Arten

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 14

    Stand: 03.05.2011

    Abbildung 3: Naturschutz- und Landschaftsschutzgebi ete in der Umgebung des Plangebietes.

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 15

    Stand: 03.05.2011

    Abbildung 4: Europäische Schutzgebiete in der Umgebun g des Vorhabens.

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 16

    Stand: 03.05.2011

    Abbildung 5: Wasserschutzgebiete.

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 17

    Stand: 03.05.2011

    � Ziele der Raumordnung 3 (insb. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Vorranggebiete)

    Regionalplanerische Zielausweisungen im Hinblick auf die regionale Freiraumstruktur und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, bestehen für das Gebiet nicht. Aussagen des Landschaftsprogrammes (LEPro, Maßstab 1:300.000) und des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B, Maßstab 1:250.000) lassen sich aufgrund des Maßstabes nicht detailliert auf das Plangebiet übertragen. Der LEP B-B (18) weist Brandenburg an der Havel als Oberzentrum aus. Weiterhin heißt es in § 6 Abs.3 des LEPros (19): „ Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern […] sollen erhalten oder hergestellt werden“.

    � Luftqualität/ Lärm Aus fachgesetzlicher Sicht ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten bestimmter Substanzen in der Luft (siehe insb. 39. BImSchV). Bei Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten (bzw. Summenwerte aus Immissionsgrenzwert + Toleranzmarge) oder Alarmschwellen sollen Luftreinhaltepläne bzw. Aktions-pläne aufgestellt werden, die die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung der Luftverunreinigungen festlegen (siehe § 47 BImSchG). Für die in den Ballungsräumen und Gebieten betroffenen Kommunen - nicht für die gesamte Gebietsfläche - erstellt die zuständige Landesbehörde Luftreinhaltepläne, über die der Kommission der Europäischen Union berichtet werden muss.

    Für Brandenburg an der Havel wurde ein Aktionsplan zur Luftreinhaltung erstellt. Aus fachgesetzlicher Sicht ergibt sich darüber hinaus die Verpflichtung zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten für Geräusche, deren Höhe je nach Schutzwürdigkeit des Gebiets unterschiedlich definiert ist. Zur Bewältigung möglicher Konflikte im Hinblick auf Lärmemissionen durch den Kfz- und Lkw- Verkehr wurde ein Fachbüro mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt [9].

    Die Rahmenannahmen und Randbedingungen des Aktionsplanes Luftrein-haltung gehen in die schalltechnische und lufthygienische Untersuchung zum B-Planverfahren [9] ein. Diese kommt zum Ergebnis, dass

    � „die anzuwendenden Grenzwerte der hier einschlägigen 39. BImSchV bezüglich Stunden-, Tages- und Jahresmittelwerte der Leitschadstoffe PM10 bzw. NO2 in allen Bereichen eingehalten und deutlich unterschritten werden.“

    � bezüglich Lärmemissionen werden passive Schallschutzmaßnahmen für die Gebäude des Wohngebietes in die Festsetzung des B-Plans aufgenommen (Grundrissorientierung, schallgedämmte Lüftungsein-richtungen o. ä.). Diese Vermeidungsmaßnahmen führen zur Einhaltung der Planungsziele.

    3 Der Regionalplan Havelland-Fläming vom 18. Dezember 1997 wurde durch das

    Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg mit Beschluss vom 09.10.2002 für nichtig erklärt (3D 81/00.NE).

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 18

    Stand: 03.05.2011

    � Bezüglich Gewerbe: „mit den vorgesehenen Emissionskontingenten die Einhaltung der Planwerte (Immissionsrichtwerte) an den relevanten Immissionsorten gewährleistet“ wird.

    � Historische Kulturlandschaften/ -landschaftsteile s owie Kultur- und Baudenkmäler

    Entsprechende Flächen oder Objekte kommen im Plangebiet nicht vor.

    � Rechtskräftige Kompensationsflächen Auf dem Flurstück 146, im westlichen Plangebiet, befinden sich nach Angaben der Fachgruppe Naturschutz (Frau Vedder) Kompensationsmaßnahmen aus dem Planfeststellungsverfahren Ausbau Zanderstraße/Otto-Sidow-Straße. Das Flurstück ist jedoch nicht Bestandteil des Geltungsbereiches des Bebauungs-planes. Es erfolgen dort keine Eingriffe.

    Des Weiteren wurden nach Aussagen von Herrn Lüderwald für das Flurstück 28/1 (östlicher Uferbereich), innerhalb Flur 54 im Zuge des Planfeststellungs-verfahrens 2001 Ersatzmaßnahmen (Uferweg) festgesetzt. Im aktuellen Bebauungsplankonzept [6] ist dies berücksichtigt und das Flurstück als öffentliche Grünfläche (Erhalt von Gehölzen) festgesetzt. Der geplante Uferweg verläuft nördlich des Flurstücks, da andernfalls der Erhalt mehrerer Bäume gefährdet ist.

    1.6.2 Fachplanerische Umweltschutzziele

    � Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

    Der Flächennutzungsplan [16] weist folgende Nutzungen im Plangebiet aus:

    � Gemischte Baufläche

    � Bodendenkmal

    � Flächen, auf deren Böden Belastungen aufgrund umweltgefährdender Stoffe vermutet werden.

    Der Landschaftsplan [15] weist folgende übergeordneten Ziele aus:

    � Erhalt naturnaher Lebensräume,

    � Wiederherstellung geschädigter Landschaft in ihrem Wirkungsgefüge, in ihrem Erscheinungsbild und/oder ihrer Oberflächenstruktur,

    � Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Planungsraumes als Lebensraum für die in ihm lebenden Menschen (Lebensqualität).

    � Schaffung/Erhaltung eines Biotopverbundes durch Beibehaltung und Entwicklung extensiver Nutzungsstrukturen bzw. Extensivierung bestehender Nutzungen auch in Bereichen, die nicht nach BbgNatSchG unter Naturschutz stehen,

    � Erhalt und Aufwertung der Oberflächengewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als auch ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild,

    Flächennutzungs-plan

    Landschaftsplan

    Übergeordnete Ziele

    Naturschutz/Arten und Lebensräume

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 19

    Stand: 03.05.2011

    � Erhalt der Rückzugsgebiete.

    � Minimierung des Verbrauches von Boden und anderer nicht regenerierbarer Ressourcen,

    � Sicherstellung der Wasserversorgung und der Grundwasserqualität der Region,

    � Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer; Renaturierung.

    � Erhalt und Förderung des typischen Charakters der alten Siedlungskerne.

    � Entwicklung als Oberzentrum unter weitmöglicher Berücksichtigung der Naturraumqualitäten,

    � Entwicklung und Erhalt einer möglichst hohen Qualität des Lebens-, Wohn- und Arbeitsumfeldes.

    Für das Plangebiet gibt der Landschaftsplan [15] folgende Einstufung und Zielsetzungen an:

    � Zusammenhängende Siedlung

    � Industriebrache

    � Geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften

    � Beeinträchtigungsrisiko durch Versiegelung, Bodenverdichtung, Schadstoffeintrag sehr hoch

    � Mittlere bis geringe Erlebnisqualität für das Landschaftsbild

    � Bodendenkmal (alter Ortskern)

    � Klima der Industrie und Gewerbegebiete

    � Liegt in Hauptvernetzungslinie des Biotopverbundes, Beeinträchtigungen durch Uferbefestigung

    � Städtischer Entwicklungsbereich (wichtige Nutzungsänderungen entspr. FNP-Vorentwurf)

    � Entwicklungskonzept: Wohn-/Mischgebiet mit hohem Grünanteil.

    � Biotopverbundplanung In der Biotopverbundplanung der Stadt Brandenburg ist das Gebiet wie folgt ausgewiesen:

    � Die Flächen der Industriebrache sind hinsichtlich des Biotopverbundes als „Landnutzungen außerhalb geeigneter Gebiete“ (Flächen für Siedlung, Verkehr und Gewerbeflächen) eingestuft.

    � Der Laubholzbestand im Südwesten des Plangebietes ist als „Kleingehölz“ eingestuft.

    � Die Brandenburger Niederhavel ist als Entwicklungsgebiet für die Entwicklung von Naturnahen Fließ- und Stillgewässern, Uferröhrichten und Pufferzonen ausgewiesen.

    Naturhaushalt/ abiotische Schutzgüter

    Landschaftsbild

    Siedlungs-entwicklung

    Aussagen zum Plangebiet

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 20

    Stand: 03.05.2011

    2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

    Im Folgenden werden die einzelnen Schutzgüter – Boden, Wasser, Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Mensch sowie sonstige Kultur- und Sachgüter – in ihrem Bestand und Wechselwirkungen beschrieben, sowie ihre Bedeutung für den Naturhaushalt erläutert.

    2.1 Schutzgut Boden

    2.1.1 Bestand

    Bewertungskriterien des Schutzgutes Boden sind die besonderen Wert- und Funktionselemente des Bodens:

    � Vorkommen seltener, geowissenschaftlich, natur- oder kulturhistorisch bedeutsamer Böden,

    � Naturnähe und Grad der Ungestörtheit des Bodens (Maß der anthropogenen Bodenveränderung),

    � Funktionsausprägung, wie Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf, Filter- und Puffervermögen,

    � Eignung der Böden für die Entwicklung besonderer Biotope bzw. mit besonderer Lebensraumfunktion.

    Bewertungshintergrund ist die naturräumliche Verbreitung von Böden und die regionale Bodenentstehung, die sich aus der naturräumlichen Gliederung und der Bodenübersichtskarte des Landes Brandenburg ableiten lassen. Das Untersuchungsgebiet liegt in den Niederungen und Urstromtalungen des Naturraumes Unteres Havelland.

    Die Böden sind Verwitterungsprodukte der an der Oberfläche anstehenden geologischen Schichten des Holozäns. Aus diesen Ablagerungen der letzten 10.000 Jahren nach der letzten Vereisung entstanden durch Entkalkung, Tondurchschlämmung und Staunässe vergleyte, podsolige Braunerden.

    Die Flächen sind jedoch durch die jüngere Nutzungsgeschichte (Bebauung, Industrie, Aufschüttung) so stark anthropogen überprägt, dass keine natürliche Profildifferenzierung vorhanden ist. Das Untersuchungsgebiet weist daher ausschließlich anthropogene Aufschüttungsböden (Bauschutt/Sand) auf. Hauptbodenart sind Mittel- und Feinsand, welche im Grundwasserbereich als Schwemmsande locker gelagert sind. Das für den Standort typische Bodenprofil setzt sich wie folgt zusammen [20]:

    � Auffüllung, vorwiegend aus Bauschutt und/oder Sand (im Mittel 1m mächtig, z.T. bis 3,5 m tief)

    � Torf – Torfmudde, nur in Ufernähe (2 bis 2,8 m tief)

    � Überwiegend Mittelsande, fein- bis grobsandig (bis mind. 10 m Tiefe)

    Bodenfunktionen

    Naturraum

    Bodenentstehung

    Bestand

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 21

    Stand: 03.05.2011

    In Ufernähe sind organische Böden (Torf/ Mudde/ Faulschlamm) in die Sande eingeschaltet. Teilweise treten sie überlagert bzw. als reine Sande mit fauligem Geruch auf. Letztere kommen vor allem im Westen und Osten des Unter-suchungsgebietes vor. Sie liegen im Mittel 3 m unter der Geländeoberkante.

    Zudem weist die Fläche einen hohen Versiegelungsgrad auf. Im Einzelnen bedeutet dies:

    � Vollversiegelte Flächen (Gebäude, Beton mit Armierung, Beton platten): 24.410 m² (61% der Fläche),

    � Teilversiegelte Flächen (Dichtes Pflaster mit Fugen, Betonplatten mit größeren Fugen): 14.435 m² ha (36%),

    � Unversiegelte Flächen: 925 m² (3%).

    Berücksichtigt man die Teilversiegelten Flächen mit 50 % so ergibt sich ein Versiegelungsgrad von insgesamt ca. 80 % im Bestand.

    Die Lage der Flächen mit der Einstufung der Versiegelung ist Abbildung 6 zu entnehmen.

    Abbildung 6: Versiegelungsgrad im Bestand. Quelle: K atastergrundlagen/

    eigene Erhebungen.

    Im Flächennutzungsplan werden für das Plangebiet Flächen, auf deren Böden großflächig Belastungen aufgrund umweltgefährdender Stoffe vermutet werden, angegeben. Ausgehend von der Baugrunduntersuchung im Frühsommer 2009 [5] mit orientierenden Altlastenuntersuchungen erfolgte im August/September 2009 die Detailerkundung auf der Grundlage einer Historischen Erkundung mit Defizitanalyse [20]. Es wurden 14 Altlastenverdachtsflächen ausgewiesen, die durch Boden- oder Grundwasserproben untersucht wurden.

    Versiegelungsgrad

    Bestands-darstellung

    Altlasten

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 22

    Stand: 03.05.2011

    Die Bodenanalysen wurden nach Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) nutzungsbezogen bewertet und ergaben keine Gefahren für Schutzgüter. Die Ergebnisse aller Bodenproben liegen im Bereich bis Z1.1, lediglich eine Bodenprobe wird mit Z1.2 bewertet (nach LAGA). Zudem überschreitet Bohrung B4 den Prüfwert für Cadmium und Bohrung B19 den für Bleigehalte. Gefahren für Schutzgüter sind bei der vorgesehenen Nutzung als Gewerbefläche nicht erkennbar. Dennoch ist zur Vorbereitung des Baugrundes der obere Bodenmeter abzutragen, damit die Bodenbereiche mit erhöhten Gehalten beseitigt werden. In einigen Bodenproben liegen zudem Vorsorgewertüber-schreitungen für Quecksilber und Kupfer vor. Der Vorsorgewert für den Summenparameter PAK (EPA) und für die als kanzerogen einzustufenden PAK Einzelsubstanz Benzo(a)pyren wird bei der Bohrung B20 im obersten Bodenmeter überschritten. Von dieser standortspezifischen Hintergrund-belastung sind jedoch keine Gefahren ableitbar. Durch die lokalen Bodenverun-reinigungen sind bei vorgesehener Nutzung nach B-Plan keine Gefahren für Schutzgüter vorhanden. Darüber hinaus werden die lokalen Bodenver-unreinigungen im Zuge der Baufeldvorbereitung nach § 10 KrW- / AbfG beseitigt, sofern sie nicht nach § 41 Satz 2 als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Entsprechende Regelungen und Maßnahmen hierzu werden durch Auflagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gesichert.

    Auf dem Gelände befinden sich großflächige Müll- und Schuttabladungen, welche zur Belastung des Bodens beitragen können.

    Es ist von einer Munitionsbelastung der Flächen auszugehen d.h. das Indizien für eine relevante Belastung durch Kampfmittel (Bombentreffer, Trichterbildung) und eine hohe Störkörperdichte im Untersuchungsgebiet vorhanden sind. Die Belastungssituation kann in Einzelbereichen als hoch eingestuft werden. Im Zuge der Rückbaumaßnahmen gilt es vor einer möglichen Bebauung die Kampfmittel durch eine vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) zugelassene Fachfirma zu beseitigen [5].

    � Bewertung: Vorkommen seltener, geowissenschaftlich, natur- oder kulturhistorisch bedeutsamer Böden

    Seltene, geowissenschaftlich oder naturhistorisch bedeutsame Böden kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Allerdings ist ein archäologischer Fundplatz aus slawischer Zeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 BbgDSchG bekannt und gemäß § 3 BbgDSchG in die Denkmalliste eingetragen (siehe auch Kapitel 2.7 Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter). Er befindet sich in Ufernähe, im Südwesten des Grundstücks. Im ufernahen Bereich ist mit dem Auftreten von weiteren archäologischen Funden zurechnen.

    � Bewertung: Naturnähe und Grad der Ungestörtheit des Bodens

    Das Maß der bereits vorhandenen anthropogenen Bodenveränderungen ist sehr hoch. 97 % der Flächen sind versiegelt oder teilversiegelt. Es handelt sich hauptsächlich um hochgradig veränderte Standorte (polyhemerobe Böden). Die starke Versiegelung der Bodenoberfläche ist mit dem Verlust der natürlichen Bodenfunktionen verbunden.

    Vorbelastungen des Bodens

    Müll- und Schutt-abladungen

    Munitionsbelastung

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 23

    Stand: 03.05.2011

    � Bewertung: Funktionsausprägung des Bodens

    Für die Beurteilung relevante Bodenfunktionen sind:

    � Boden als Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf,

    � Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe,

    � Standort für Kulturpflanzen (Produktionsfunktion).

    Die Bodenoberfläche und der Bodenkörper beeinflussen alle Prozesse des Wasserkreislaufs. Dem Boden kommt hierbei insbesondere die Fähigkeit zu, durch Aufnahme von Niederschlagswasser den Abfluss zu verzögern bzw. zu verhindern. Das im Boden gespeicherte Wasser steht den Pflanzen zur Verfügung oder trägt zur Grundwasserspende bei. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades können die Böden des Plangebietes die natürlichen Bodenfunktionen nur auf Restflächen (3 %) annähernd ungestört wahrnehmen.

    Die sandigen Böden des Untersuchungsgebietes haben eine geringe Wasserhaltefähigkeit und sind im Hinblick auf ihre Funktion als Ausgleichs-körper für den Wasserkreislauf als gering bedeutsam einzustufen.

    Ihre Filterwirkung d.h. die rein mechanische Aufnahme von gelösten Stoffen in das Porensystem des Bodens, ist aufgrund des geringen Feinkornanteils des Bodens hoch, muss jedoch durch den Einfluss von Staunässe bzw. Grundwasser eher mittel bis gering eingeschätzt werden.

    Auch das Puffervermögen d.h. die Fähigkeit des Bodens, gelöste Stoffe aus der Bodenlösung zu absorbieren, ist aufgrund dieser Eigenschaften eher als gering einzuschätzen. Eingetragene Schadstoffe können dadurch rasch ins Grund-wasser gelangen.

    Als Standort für Kulturpflanzen haben die Böden, die im Innenbereich liegen, keine Bedeutung.

    � Bewertung: Eignung des Bodens für die Entwicklung b esonderer Biotope bzw. Lebensräume

    Allgemein ist die Lebensraumfunktion des Bodens aufgrund des hohen Versieglungsgrades als gering einzuschätzen. Ein natürlicher Boden findet sich nicht. Im Bereich des Standortes findet sich eine für Industriebrachen typische Ruderalvegetation. Diese ist nicht zwingend auf das Vorhandensein natürlich gewachsener oder tief durchwurzelbarer Bodenhorizonte angewiesen. Eine besondere Bedeutung für die Entwicklung besonderer Biotope bzw. Lebens-räume kommt den Böden daher nicht zu.

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 24

    Stand: 03.05.2011

    2.1.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden

    � Baubedingte Wirkungen Baubedingt werden die Böden im Gebiet mit Maschinen/ Arbeitsgeräten befahren und zur Lagerung von Materialien genutzt. Außerhalb von befestigten oder versiegelten Flächen führt dies in der Regel zu Bodenverdichtungen bzw. zu qualitativen Veränderungen der Bodeneigenschaften (z. B. Verringerung des Porenvolumens durch mechanische Belastung mit nur begrenzter Regenerati-onsfähigkeit; nachhaltige Schädigung des Bodenlebens durch Luftmangel, erschwerte Wiederbesiedlung des Bodens durch die Bodenflora und -fauna bzw. die höhere Vegetation). Im Bereich des Plangebietes kommen jedoch keine empfindlichen Böden vor. Diese baubedingten Wirkungen sind deshalb als nicht erhebliche Beeinträchtigung anzusehen. Im Bereich zukünftig versiegelter/ überbauter Flächen wird die Wirkung von den anlagebedingten Maßnahmen überlagert.

    Emissionen von Baufahrzeugen (Abgase, Öl, Diesel, Schmierstoffe der Bau-maschinen) oder die Lagerung von Betriebsstoffen können bei grob fahr-lässigem Verhalten zu potenziellen Verunreinigungen des Bodens (und in der Folge des Grundwassers) führen. Bei einem ordnungsgemäßen und sach-gerechten Umgang mit den Baumaschinen (der vorausgesetzt werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer solchen Situation jedoch eher gering.

    � Anlagebedingte Wirkungen Die Neuversiegelung von Böden führt zu einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen. Demgegenüber kann es vorhabensbedingt auch zu einer Entsiegelung der Böden kommen, und damit zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen. Der Zustand der Böden im Planzustand ist Abbildung 7 zu entnehmen.

    Nachfolgend wird der Versiegelungsgrad der Gesamtfläche im Bestand und im Planzustand gegenübergestellt (Tabelle 4). Es ergibt sich eine Netto-Entsiegelung von 2.530 m² durch das Vorhaben.

    Tabelle 4: Bilanz Ver- und Entsiegelung.

    Flächen Bestand Planung Differenz Bestand - Planung

    versiegelt 31.630 m² 29.100 m² - 2.530 m²

    nicht versiegelt 8.140 m² 10.670 m² + 2.530 m²

    Verdichtung

    Emissionen

    Neuversiegelung und Entsiegelung

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 25

    Stand: 03.05.2011

    Abbildung 7: Bodenversiegelung im Planzustand.

    Bodenabgrabungen, -umlagerungen, -auffüllungen und -verdichtungen führen bei natürlich gewachsenen Böden zu einer Veränderung der vorhandenen Bodenverhältnisse (z. B. Entfernen des organischen Auflagehorizonts bzw. von schützenden und filternden Deckschichten im Zuge von Abgrabungen). Durch das Vorhaben kommt es nicht zu einer Abgrabung, Umlagerung oder Überdeckung von Böden mit natürlichem Bodenaufbau. Betroffen sind ausschließlich anthropogene Aufschüttungsböden, die gegenüber Abgrabung und Umlagerung unempfindlich sind.

    Durch das Vorhaben werden die vorhandenen Verschmutzungen und Ablagerungen beseitigt. Dies führt zu einer Aufwertung der Böden im Plangebiet, insbesondere im südlichen, zur Havel hin gelegenen Teil. Der Rückbau des Standortes sollte durch eine abfalltechnische Fachbauleitung analytisch begleitet werden. Teilbereiche können erst rückbaubegleitend auf ihre Altlastenrelevanz untersucht und eingeschätzt werden. Sollten im Rahmen des Rückbaus Hinweise auf Schadstoffe (Asbest, PCB, PAK, etc.) festgestellt werden, sind besondere Schutzmaßnahmen bzw. weitergehende Unter-suchungen ggf. erforderlich. Möglicherweise gefährliche Abfälle sind schadlos zu entsorgen.

    Der im Plangebiet vorhandene alte Betriebsbrunnen ist fachgerecht nach DGW 101 zu verfüllen. Entsprechende Regelungen hierzu werden in den Erschließungsvertrag aufgenommen.

    Abgrabung, Überdeckung und Umlagerung

    Beseitigung von Verschmutzungen und Ablagerungen

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 26

    Stand: 03.05.2011

    � Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen Die Erhöhung des Kfz-Verkehrs kann Schadstoff-Emissionen verursachen, die theoretisch durch Wind, Fahrbahnabrieb, Straßenabwässer oder Spritzwasser auf die Straßenrandböden gelangen können. Aufgrund der Nutzungsgeschichte und bestehendem Kfz-Verkehr (B1) ist eine Mehrbelastung empfindlicher Böden (insbesondere Uferbereich der Havel und Böschung der B1) nicht zu erwarten [9].

    2.2 Schutzgut Wasser

    2.2.1 Bestand

    � Grundwasser Die Leistungsfähigkeit des Landschaftsfaktors Grundwasser wird anhand von folgenden Funktionen und Leistungen ermittelt:

    � Wasserangebot im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung,

    � Wasserreservoir für die natürliche Vegetation und Lebensraum von Tieren (oberflächennahes Grundwasser).

    Die Grundwasserstände des Untersuchungsgebietes kommunizieren, vor allem im Uferbereich der Havel mit dem Oberflächenwasserstand. Die Fläche des Plangebietes hat für die Grundwasserneubildung eine untergeordnete Bedeutung aufgrund des hohen Versiegelungsgrades und der negativen klimatischen Wasserbilanz im Bereich der Stadt Brandenburg an der Havel. Trinkwasserschutzgebiete sind vom Plangebiet nicht berührt.

    Der Flurabstand des Grundwassers beträgt trotz der Havelnähe aufgrund des Vorkommens von Aufschüttungsböden im Mittel 2,43 m [20]. Der obere Grundwasserleiter ist unbedeckt. Die natürliche Grundwasserfließrichtung ist in Richtung Havel nach Südwesten gerichtet. Am Standort ist infolge der Wasserbewirtschaftung mit künstlich eingestelltem Havelpegel, schwankenden Grundwasserständen und veränderten Grundwasserfließrichtungen auch entgegengesetzt der natürlichen Fließrichtung durch Rückstaueffekte zu rechnen. Wesentliche Teile des Untersuchungsgebietes sind bereits versiegelt und besitzen daher keine Bedeutung als Wasserreservoir für die natürliche Vegetation und Lebensraum von Tieren (oberflächennahes Grundwasser).

    Das Grundwasser wurde durch ein Messstellennetz von 4 Grundwasser-messstellen untersucht [20]. Die Bewertung erfolgte unter Zuhilfenahme der Geringfügigkeitsschwellenwerte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Demnach liegt im Untersuchungsgebiet eine erhebliche Verun-reinigung durch Ammonium vor, dessen Schadstofffahne mutmaßlich aus zwei Bereichen im Osten und Westen der Fläche besteht. Es stammt wahrscheinlich aus dem Produktionsprozess der Stärkeherstellung. Ammonium ist giftig für den Menschen (neuro-toxisch), ein direkter Kontakt ist daher unbedingt zu ver-meiden. Der Bau von Brunnenanlagen und die Nutzungen als Brauchwasser,

    Schadstoff-Emissionen

    Bestand Trinkwasser

    Bestand Wasser-reservoir für Pflanzen und Tiere

    Vorbelastungen des Grundwassers

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 27

    Stand: 03.05.2011

    insbesondere als Pflanzengießwasser, sind zu unterlassen. Entsprechende Regelungen hierzu werden in den Erschließungsvertrag aufgenommen.

    In der Umwelt ist Ammonium als natürlicher organischer Bestandteil jedoch unproblematisch. Zusätzlich sind die CSB-Werte (chemischer Sauerstoffbedarf) im Untersuchungsgebiet hoch. Sie weisen auf den Gehalt von organischen Stoffen hin. Weitere Schadstoffe wurden nicht nachgewiesen.

    Im Bereich der Wohnbebauung ist nach einer vermuteten Abbaurate der Ammoniumkonzentration von 3,65 mg/l pro Jahr in ca. 7 Jahren mit einer Absenkung unter die Geringfügigkeitsschwellenwerte zu rechnen. Eine unmittelbare Gefährdung durch das Ammonium belastete Grundwasser ist bei vorgesehener Nutzung als Gewerbefläche, als sensible Nutzung Wohnbe-bauung oder Kinderspielfläche nicht vorhanden, da durch den relativ großen Grundwasserflurabstand kein direkter Kontakt zum Grundwasser besteht.

    Im März 2011 wurde gemäß der Empfehlung der Gefährdungsabschätzung Boden und Grundwasser [20] das 1. Grundwassermonitoring ausgeführt. Im Zuge der Probennahme wurden zwei zusätzliche Grundwassermessstellen (GWM) im Anstrom (GMW 6) und Abstrom (GWM 5) installiert. Die Ergebnisse bestätigen die Verunreinigung durch Ammonium an 2 Schadenszentren [24]. Das Hauptschadenszentrum liegt im westlichen Teilbereich und bewegt sich mit dem Abstrom nach Südsüdwest in Richtung Havel. Die Werte im Grundwasser-Abstrom (GWM 5, vgl. [24]) überschritten die Prüfwerte deutlich. Die Messwerte im Anstrom zeigten eine klare Abgrenzung. Echte Abbauraten des Ammoniums konnten nicht ermittelt werden, da hierzu eine zweite Beprobung als Vergleich benötigt wird. Zudem wird als Ergebnis des 1. Grundwassermonitorings folgen-des empfohlen:

    � Regenwasserversickerung entlang der südlichen Gebäudekanten des Einkaufszentrums parallel zur Havel, die als hydraulische Sperre, Verdünner und Abbaubeschleuniger wirkt.

    � Bau einer GWM ungefähr zwischen den Gebäuden 6 und 7 zur Verifizierung und Kontrolle des wahrscheinlichen Schadenszentrums im östlichen Bereich.

    � Jährliche Durchführung des Grundwassermonitorings. � Unterflurausbau der vorhandenen GWM bei Neubau oder Ersatz der

    GWM in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde.

    � Oberflächenwasser

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    Stand: 03.05.2011

    Im Süden grenzt die Brandenburger Niederhavel an das Untersuchungsgebiet an. Ihre Ufer sind in dem Bereich des Vorhabens durchgängig mit Schüttsteinen bzw. Spundwänden verbaut. Mit dem Stadtkanal, dem Silokanal und ihren weit verzweigten Armen ist sie nicht nur Bundeswasserstraße, sondern gewinnt auch als Wassersportrevier „Brandenburger Havelseen“ an Bedeutung.

    Abbildung 8: Mit Spundwänden verbautes Havelufer.

    Des Weiteren ist auf dem Gelände in einem Betonelement ein künstliches Kleingewässer entstanden, welches durch Regenwasser gespeist wird.

    Bestand

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 29

    Stand: 03.05.2011

    Abbildung 9: Künstliches Kleingewässer.

    Die Vorbelastung des Grundwassers wirkt sich durch die kommunizierenden Wasserstände wahrscheinlich in unmittelbarer Ufernähe auch auf die Havel aus [20]. Die erhöhten Ammoniumgehalte treten mutmaßlich im zentralen und westlichen Uferbereich auf. Infolge der grundsätzlich guten Abbaubedingungen und dem Verdünnungseffekt beim Übertritt in die Havel ist nicht von Gefahren durch Ammonium und einer Einschränkung der Havelwassernutzung auszu-gehen [24].

    2.2.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

    � Baubedingte Wirkungen Baubedingt werden die Böden im Gebiet mit Maschinen und Arbeitsgeräten befahren und zur Lagerung von Materialien genutzt. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades des Plangebietes sind dadurch keine Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, wie Reduzierung der Sickermenge durch Boden-verdichtung, zu erwarten. Potenzielle Verunreinigungen des Grundwassers können durch Emissionen von Baufahrzeugen oder den Umgang mit Bau- und Betriebsstoffen (z.B. Treibstoff, Schmiermittel) entstehen. Bei einem ordnungs-gemäßen und sachgerechten Umgang mit den Baumaschinen (der voraus-gesetzt werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer solchen Situation jedoch gering.

    Eine unmittelbare Gefährdung von Oberflächengewässern ist aufgrund der Entfernung der Bauflächen zur Havel unwahrscheinlich, da die Uferbereiche von einer Bebauung freigehalten werden und somit vom Vorhaben nicht betroffen sind.

    Vorbelastungen des Oberflächen-wassers

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    Stand: 03.05.2011

    � Anlagebedingte Wirkungen Da es nicht zu Neuversiegelungen kommt, sondern in geringem Umfang Flächen entsiegelt werden (siehe Tabelle 4), wirkt sich dies positiv auf die Grundwasserneubildungsrate vor Ort und das Wasserrückhaltevermögen der Landschaft aus. Der Oberflächenabfluss von Niederschlägen verringert sich.

    Falls für Auffüllungen (Straßenbau) Fremdmaterial verwendet wird, kann es je nach Art des verwendeten Bodenmaterials zu zusätzlichen Nähr- und Schad-stoffbelastungen des Grundwassers kommen. Bei tieferen Abgrabungen besteht zudem die Gefahr, dass Grundwasser offen gelegt wird.

    Anlagebedingt erfolgt keine Inanspruchnahme von Gewässern.

    � Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen Der Kunden-Verkehr des SB Markt und Fachmarktzentrums verursacht Schad-/ Schwebstoff-Emissionen, die durch Wind, Fahrbahnabrieb, Straßenabwässer oder Spritzwasser über die Böden auch ins Grundwasser gelangen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch nicht anzunehmen (schallschutz-technische und lufthygienische Untersuchung [9]). Desweiteren sind bei Unfällen Kontaminationen mit gefährlichen Stoffen möglich. Es ist jedoch kein besonderes Risiko dafür zu erwarten.

    2.3 Schutzgut Klima und Luft

    2.3.1 Bestand

    Aussagen zum Lokalklima wurden dem Landschaftsplan der Stadt Brandenburg an der Havel [15] entnommen.

    Das Untersuchungsgebiet gehört makroklimatisch zum stärker maritim beeinflussten Binnentiefland und zeichnet sich gegenüber kontinental geprägten Gebieten durch ausgeglichene Temperatur- und Niederschlags-gänge im Jahres- und Tagesverlauf aus. Weitere Folgen des maritimen Einflusses sind höhere jährliche Niederschlagssummen, stärkere Winde, geringe Sonnenscheindauer, etwas kühler geprägte Sommer und etwas wärmere Winter.

    Die Durchschnittstemperaturwerte im langjährigen Mittel (1961-1990), gemessen an der ca. 30 km östlich liegenden Wetterstation Potsdam, betragen:

    � durchschnittliche Jahrestemperatur: 8,7 °C

    � durchschnittliche Temperatur im Januar: -0,9 °C

    � durchschnittliche Temperatur im Juli: 17,9 °C

    Da das Netz der Niederschlagsstationen dichter ist als das der Wetter- und Klimastationen, beziehen sich die Angaben bezüglich des Niederschlags auf die näher am Untersuchungsgebiet gelegene Station Brandenburg–Görden. Die Niederschlagshöhe beträgt hier im Jahresmittel 560 mm, wobei Februar und

    Makroklima

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    Stand: 03.05.2011

    März mit 33 bzw. 34 mm die niederschlagsärmsten, der Juni mit 68 mm der niederschlagsreichste Monat ist.

    Die Hauptwindrichtungen sind SW und NW bzw. NO und SO. Im Januar treten überwiegend WSW-Winde und im Juli in erster Linie WNW-Winde auf. Die höchsten mittleren Windgeschwindigkeiten liegen um ca. 4 m/s. Die Austausch-verhältnisse im Untersuchungsraum sind gut.

    Klimatope bezeichnen räumliche Einheiten, in denen die mikroklimatisch wichtigsten Klimafaktoren relativ homogen und die Auswirkungen wenig unterschiedlich sind. Nachstehende Faktoren wirken sich klimatisch aus: Relief, Flächennutzung, Oberflächenstruktur, Bodenart und Vegetationsbedeckung. Im Folgenden werden die wichtigsten Klimatope erläutert.

    � Gewässerklima Die Havel sichert den Luftaustausch und wirkt klimatisch ausgleichend. Die Verdunstung über den freien Wasserflächen liegt im Jahresmittel bei 751 mm und übersteigt damit den Jahresmittelwert der Niederschlagshöhe (560 mm). Die mittlere relative Luftfeucht liegt bei 79%, wobei die Monatsmittelwerte zwischen 69% im Mai und 89% im Dezember schwanken. Dies bedingt eine Abkühlung der oberflächennahen Luftschichten und führt zu im Monatsmittel um 1 Kelvin (= 1°C) niedrigeren Temperaturen. Wegen de s kurzen Überström-weges der Luft über die Wasserfläche der Havel und die vorhandene Ufer-vegetation sind durch diesen keine wesentlichen Änderungen der Luft- bzw. Wassertemperatur festzustellen.

    � Grünflächen Es gibt keine kaltluftliefernden, innerstädtischen Grünflächen im Untersuchungsgebiet. Gehölzbereiche am Ufer und einige Brachflächen haben wegen ihrer geringen Ausdehnung nur geringen Einfluss auf das Stadtklima.

    � Siedlungsfläche Das Untersuchungsgebiet ist fast ausschließlich von Wohnbauflächen umgeben, von denen Emissionen in Form von Abgasen und Abwärme ausgehen. Durch die großen Gebäudeoberflächen und versiegelten Bereich kommt es zur verstärkten Absorption von kurzwelliger Strahlung und somit zur Aufheizung dieser Flächen (Wärmeinseln). Mit der Zunahme des Versiege-lungsgrades und der Abnahme der Grünstrukturen nimmt dieser Effekt zu.

    � Luftbelastung Die im Siedlungsraum vermehrt auftretenden Emissionen (Industrie, Verkehr, Hausbrand etc.) bedingen erhöhte Schadstoff- und Staubkonzentrationen in der Luft. Die Aussagen [13] beschränken sich hauptsächlich auf die Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid, welche als Indikatoren für die allgemeine Luftverschmutzung herangezogen werden können.

    Insgesamt ist ein danach ein Rückgang der Luftschadstoffbelastung zu vermelden. Als Hauptverursacher von Emissionen wird der motorisierte

    Klimatope

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    Stand: 03.05.2011

    Straßenverkehr benannt, welcher durch Verbrennungsvorgänge (Rußpartikel) und Abrieb (z.B. Reifen, Bremsen, Kupplung, Fahrbahn) wesentlich zur Vor-Ort-Belastung beiträgt.

    2.3.2 Auswirkungen auf das Klima und die Luft

    � Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen auf das Klima und die Luft sind bei ordnungsgemäßem Umgang und Einsatz entsprechender Geräte nach Stand der Technik auszuschließen.

    � Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingte Veränderungen sind ausschließlich im mikroklimatischen Bereich durch Veränderung der Beschattungsverhältnisse zu erwarten.

    � Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen Durch das Vorhaben kommt es zu einer Erhöhung der Verkehre und des damit verbundenen Ausstoßes von Schadstoffen.

    Die anzuwendenden Grenzwerte der hier einschlägigen 39. BImSchV bezüglich Stunden-, Tages- und Jahresmittelwerte der Leitschadstoffe PM10 bzw. NO2 werden dennoch in allen Bereichen eingehalten und deutlich unterschritten [9]. Erhebliche Wirkungen sind somit ausgeschlossen.

    2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen

    Im Rahmen der gesonderten Erstellung des Artenschutzbeitrages wurde das Untersuchungsgebiet im Mai und Juni 2009 und zusätzlich im Februar, März und April 2011 kartiert und in diesem Zuge eine Biotopkartierung (siehe Anlage1) und ein Baumkataster (siehe Anlage 2) erstellt. Der Zwischenbericht zum Artenschutzbeitrag mit Stand vom 02.05.2011 [11] bildet die Grundlage für die nachfolgende Betrachtung.

    Die Tier- und Pflanzenwelt des Untersuchungsgebietes wird einerseits durch die bereits beschriebenen standörtlichen Voraussetzungen und zum anderen durch die starke anthropogene Überformung geprägt. Das beobachtete Artenspektrum entspricht dem der Industrie- und Brachflächen.

    2.4.1 Bestand

    � Pflanzen Die Flächen des Untersuchungsgebietes sind laut Landschaftsplan als Biotopklasse 'Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen' mit dem Biotoptyp 'Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen, Gemein-bedarfsflächen' klassifiziert. Die Wohnbebauung im nordöstlichen Teilgebiet wird dem Biotoptyp ‘Blockrandbebauung‘ zugeordnet, während für eine Baum-

    Biotoptypen

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    Stand: 03.05.2011

    gruppe im südwestlichen Uferabschnitt der Biotoptyp ‘flächige Laubgehölze‘ angegeben wird. Diese Baumgruppe wird gemäß städtischen Planungen als nach § 32 BbgNatSchG geschütztes Biotop. Sonstige geschützte Biotoptypen sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

    Abbildung 10: Biotoptypen nach LP.

    Das Gelände weist einen hohen Versiegelungsgrad auf. Der Verfall der Industrieanlagen begünstigte die Ansiedlung einer Pioniervegetation ruderaler Pflanzen auf dem Gelände. Vorhandene Bauteile wie Betonwannen ehemaliger künstlicher Gewässer, als auch offene Bereiche von Ruinenteilen werden durch Ruderalvegetation besiedelt. Häufig vorkommende Arten sind:

    � Landreitgrasfluren,

    � Vogel-Wicke, Brennnessel, Trespe, Kanadische Goldrute, Disteln, Rauken und Schöllkraut,

    � Japanischer Riesenknöterich.

    Seltene Arten der krautigen Vegetation kommen auf der Fläche nicht vor.

    Im Bereich der Gebüsche dominieren Laubgebüsche frischer Standorte mit Arten wie Holunder, Brombeere und Hopfen.

    Bei den meisten Bäumen handelt es sich um Pioniergehölze, die teilweise in Betonritzen wurzeln. Größere und ältere Bäume finden sich vor allem im westlichen Abschnitt des Uferbereichs. Dort stocken die Gehölze, meist heimische Arten wie Weiden und Ulmen, teilweise auf oder an Gleisanlagen, Böschungs- und Mauerelementen. Besonders erwähnenswert sind die Vor-kommen der Flatter-Ulme im Uferbereich. Bei den älteren Bäumen des Unter-suchungsgebietes handelt es sich meist um Pappeln. Die häufigsten Baumarten sind Eschen-Ahorn, Robinie, Pappel und Birke. Diese sind meist als Baumgruppen auf dem gesamten Gelände verteilt.

    Ruderalvegetation

    Gebüsche

    Bäume

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    Stand: 03.05.2011

    � Tiere In Absprache mit dem Landesumweltamt wurde auf dem Gelände das Vorkommen möglicher relevanter Arten bzw. Tiergruppen untersucht. Die Ergebnisse werden nachfolgend beschrieben.

    Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich ausschließlich um weit verbreitete Arten die im Stadtraum charakteristisch sind. Dazu zählen:

    � Amsel, Blaumeise, Elster, Gelbspötter, Hausrotschwanz, Haussperling, Haustaube, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe Ringeltaube, Stieglitz,

    � am Kanal: Blässhuhn, Fischreiher, Lachmöwe, Mehlschwalbe, Stockente, Schwan.

    Andere kartierte Vogelarten die nicht sehr häufig sind, aber durchaus in städtischen Bereichen vorkommen sind:

    � Turmfalke, Mauersegler, Buntspecht.

    Beobachtungen bis in den Abenddämmerungen ergaben, dass diese Vogelarten das Gelände als Jagdrevier nutzen. Für den Turmfalken bietet sich der Turm als ideale Sitzwarte an.

    Nistplatznachweise in und an Gebäuden wurden bisher nur für Haussperling, Hausrotschwanz und Haustaube erbracht. Aufgrund der vorhandenen Biotop-ausstattung und von Vergleichsuntersuchungen ist davon auszugehen, dass auf den Flächen weitere Arten vorkommen können. Hierzu zählen insbesondere der Feldsperling oder die Gartengrasmücke.

    Im Uferbereich der Havel wurden die Wasserfledermaus und der Große Abendsegler beobachtet. Es ist davon auszugehen, dass die uferbegleitenden Gehölze eine Funktion als Leitstruktur für diese, über dem Wasser oder Bäumen jagenden, Arten haben. Auf dem Gelände sind während den Abendstunden Einzelsichtungen von Fledermäusen (Abendsegler, Wasser-fledermaus) gemacht worden. Hierbei wurde das Gelände und der Kanal zur Jagd genutzt. Nicht nachgewiesen wurde der Aufenthalt innerhalb der Gebäude, deren Zustand so desolat ist, dass mögliche Strukturen wie Dachstühle nicht mehr vorhanden sind. Die wenigen vorhandenen abge-schlossenen Räume weisen keine Spuren einer Nutzung durch Fledermäuse auf. Auch an den wenigen Baumhöhlungen wurden keine Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäuse festgestellt.

    Am Ufer des Untersuchungsgebiets wurden mehrere alte Fraßspuren des Bibers festgestellt. Frische Fraßspuren des Bibers wurden bei den Kartierungen nicht festgestellt. Der Biber nutzt den Uferabschnitt vermutlich als gelegent-lichen Fraßplatz. Aufgrund der vorhandenen Ufersicherung aus Schüttsteinen, Betonmauerwerk und Spundwänden ist der Uferbereich nicht für die Anlage eines Baus geeignet.

    Vögel

    Fledermäuse

    Biber

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    Stand: 03.05.2011

    Es wurde kein Nachweis für das Vorkommen von Zauneidechsen erbracht. Potenzielle Sonnplätze waren stets unbesetzt. Die Havelufer mit dem teilweise senkrechten Uferverbau ohne Steinschüttung und die starke Beschattung der Bereiche mit Steinschüttungen sind nicht als Sonnplatz geeignet. Es ist zu vermuten, dass aufgrund des Fraßdrucks durch angefütterte Hauskatzen und des Fehlens von offenen Sandflächen die Eignung als Eidechsenlebensraum eingeschränkt ist. Des Weiteren besteht keine erkennbare unmittelbare Verbindung des Gebietes zu Zauneidechsenvorkommen in angrenzenden Bereichen, z.B. besonnten Havelufern mit Steinschüttung.

    Es konnten bisher keine Nachweise für xylobionte Käfer der Arten Eremit und Heldbock erbracht werden. Für den Heldbock fehlen geeignete Wirtsbäume (v.a. Traubeneiche und Stieleiche). Ein Vorkommen ist auszuschließen. Potenzielle Wirtsbäume für den Eremiten sind ausschließlich Pappeln, die im Uferbereich der Havel teilweise Faulstellen aufweisen.

    Weitere nennenswerte Artvorkommen sind:

    � Strunkameise – Nest im Bereich eines Baumstumpfes,

    � Verwilderte Hauskatzen,

    � Fuchs - der Bau liegt vermutlich außerhalb des Untersuchungsgebietes,

    � Ringelnatter - Nachweise auf das Vorkommen durch den fund einer abgestreiften Haut im Bereich der mit Spundwänden verbauten Ufer.

    2.4.2 Auswirkungen der Planungen auf Pflanzen und T iere

    � Baubedingte Wirkungen Die zur Durchführung des geplanten Vorhabens eingesetzten Fahrzeuge und Baumaschinen werden das Gelände befahren und dabei Lärm und Abgase erzeugen. Die An- und Abfahrten der Baufahrzeuge verursachen auf den umliegenden öffentlichen Straßen ein höheres Verkehrsaufkommen. Auf Freiflächen werden Baumaterialien gelagert. Die Wirkungen der genannten Maßnahmen sind, abgesehen von den An- und Abfahrten, weitgehend auf das Plangebiet und die nähere Umgebung begrenzt und zudem zeitlich befristet.

    Werden Vegetationsflächen mit Baufahrzeugen befahren bzw. als Lagerflächen genutzt, führt dies zur Beschädigung und zur Beeinträchtigung der Lebens-raumfunktionen dieser Flächen. Eine Verdichtung des Bodens führt darüber hinaus zu einer Veränderung der Standortbedingungen für die Vegetation und damit zu einer Veränderung der natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Vorbelastung des Gebietes jedoch auszuschließen.

    Baubedingte Auswirkungen auf besonders bedeutsame Gebiete (insbesondere das in 500 m Entfernung liegende FFH-Gebiet „Mittlere Havel Ergänzung“) sind aufgrund der Entfernung und der zwischen dem Plangebiet und dem Schutz-gebiet liegenden Bebauung ebenfalls auszuschließen.

    Zauneidechsen

    xylobionte Käfer

    Weitere Arten

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    Stand: 03.05.2011

    � Anlagebedingte Wirkungen Durch die geplante Bebauung gehen überwiegend Ruderalfluren und Neophytenbestände, aber auch Gehölze verloren. Die mit der Bebauung einhergehenden Gehölzverluste sind in Tabelle 5 zusammengefasst.

    Durch einen Baumgutachter ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutz-behörde zu klären inwieweit die vier straßenbegleitenden Roß-Kastanien (Aesculus hippocastanum) im Zuge des Vorhabens erhalten werden können. Bei Verlust der Gehölze ist ein adäquater Ersatz zu schaffen.

    Tabelle 5: Gehölzverluste.

    Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Baumverlust Stückzahl

    Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 1 Eschen-Ahorn Acer negundo 14 Flatter-Ulme Ulmus laevis 35 Hänge-Birke Betula pendula 23 Pappel Populus sp. 53 Robinie Robinia pseudoacacia 10 Sommer-Linde Tilia platyphyllos 4 Späte Traubenkirsche Prunus serotina 2 Süß-Kirsche Prunus avium 1 Wald-Kiefer Pinus sylvestris 2 Weide Salix sp. 4 Summe 149

    Aufgrund der vergleichsweise hohen Bedeutung des im südwestlichen Teil des B-Plangebietes gelegenen Laubholzbestandes, wurde die Planung so angepasst, dass ein Erhalt möglich ist. Die Planungen sehen ebenso keine Bebauung des Böschungsbereiches zur Havel vor. Somit können die höchstwertigen Biotope nach derzeitiger Planung erhalten werden.

    Durch die Netto-Entsiegelung von 2,530 m² wird das bioökologische Ent-wicklungspotential auf 2,530 m² deutlich verbessert.

    Nach derzeitigem Stand werden durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen besonders oder streng geschützter Arten hervorgerufen. Ausnahmen sind die pauschal geschützten Vogelarten und ein Vorkommen der Strunkameise. Für diese Art wird eine Umsiedlung im Zuge des Artenschutz-beitrages geplant [11].

    Weitreichende Wirkungen, z.B. durch eine Unterbrechung von Wanderwegen entstehen nicht, da nur Randvorkommen betroffen sind. Es bestehen aus-reichend Ausweichmöglichkeiten in den für Tierwanderungen weitaus bedeutsameren Uferabschnitten. Eine Beeinträchtigung des Biotopverbundes ist daher nicht gegeben.

    � Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen Aufgrund der Vorbelastung des Gebietes sind erhebliche Nutzungs- und Betriebsbedingte Wirkungen auf Pflanzen und Tiere durch Lärm- und Stoff-

    Verluste von Ruderalvegetation und Gehölzen

    Möglicher Erhalt von hochwertigen Biotopen

    Netto-Entsiegelung

    Beeinträchtigungen geschützer Arten

    Beeinträchtigung des Biotop-verbundes

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    Stand: 03.05.2011

    emissionen auszuschließen.

    � Fachbeitrag Artenschutz Der Fachbeitrag Artenschutz wird Ende April 2011 mit zusätzlichen Angaben zur Umsiedlung der Strunkameise ergänzt.

    Der Artenschutzbeitrag ist in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutz-behörde Brandenburg an der Havel entstanden. Es gibt keine Hinweise auf mögliche Verbotstatbestände des Artenschutzes.

    2.5 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

    2.5.1 Bestand

    Das Untersuchungsgebiet ist eine Industriebrache, welche sich im Siedlungs-bereich der Stadt Brandenburg an der Havel befindet. Im Nordwesten, hinter der Neuendorfer Straße, schließt eine bis zu 5-geschossige Wohnblock-bebauung an das Gebiet an. Im Osten wird es durch Mischnutzungen begrenzt, auch hier dominiert Wohnbebauung mit bis zu 4 Vollgeschossen. Im Südwesten schließen von der Otto-Sidow-Straße abgetrennt Gewerbeflächen an. Im Süden wird das Gelände von der Havel begrenzt. Die eigentlichen Flächen sind im FNP als gemischte Bauflächen ausgeschrieben. Sie können nur von der umliegenden Wohnbebauung, sowie von der Brücke aus eingesehen werden und geben ein eher unschönes Bild ab.

    Die bestehenden Gebäude der ehemaligen Stärkefabrik, Lagerhallen und Betriebsgebäude, sind seit 1989 ungenutzt und nur noch als Ruinen vorhanden, welche zum großen Teil ausgebrannt sind und in der Folge verfallen. Fenster- und Türeingänge sind offen. Zudem sind die Dachstühle der Gebäude infolge der Brandwirkungen häufig nicht mehr oder nur noch in Teilen vorhanden. Viele Gebäudeteile drohen einzustürzen und sind deshalb baupolizeilich gesperrt. Häufig sind nur noch Mauerwerke vorhanden. Die Flächen werden von Ruderal-vegetation besiedelt. Größere raumwirksame Gehölze gibt es nur im Ufer-bereich. Das Gelände ist deshalb nicht öffentlich zugänglich. Dennoch werden Teilbereiche häufiger frequentiert, worauf Hinterlassenschaften wie Müll oder Graffiti schließen lassen.

    2.5.2 Auswirkungen

    � Baubedingte Auswirkungen Das Gebiet hat eine nachrangige Bedeutung für das Landschaftserleben. Für Wassersportler ist der Baubetrieb nur in geringem Umfang wahrnehmbar und führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung.

    � Anlagebedingte Auswirkungen Durch das Bauvorhaben verschwinden die größtenteils verfallenen Gebäude und Industriebrachen. Der damit einhergehende Gehölzverlust ist kaum wahrnehmbar, solange die Ufergehölze erhalten bleiben. Durch die Anlage des

    Industriebrache

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 38

    Stand: 03.05.2011

    Uferweges wird das Landschaftserleben gesteigert. Es verbleiben keine erheblichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.

    Abbildung 11: Luftbild, Untersuchungsgebiet mit ang renzender Bebauung,

    wichtigen Straßen und der Havel (2011).

    Abbildung 12: verfallene Industriebrache.

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 39

    Stand: 03.05.2011

    Abbildung 13: Ruderalvegetation.

    Abbildung 14: Ufergehölze.

  • Umweltbericht BP „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ 40

    Stand: 03.05.2011

    Abbildung 15: Graffiti und Müllablagerungen als Spur en der Nutzung.

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    Stand: 03.05.2011

    2.6 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

    Das Schutzgut Mensch umfasst Gesundheit, Wohlbefinden, Wohnen und Wohnumfeld des Menschen.

    Bestand und Bedeutung des Schutzgutes Mensch werden anhand der wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten und der vorhandenen Lärmbelastung vorgenommen. Auf die im Hinblick auf Gesundheit relevante lufthygienische und bioklimatische Situation im Untersuchungsgebiet wurde bereits in Kapitel 2.3 (Schutzgut Klima und Luft) hingewiesen.

    2.6.1 Bestand

    � Erholung Die umliegenden Wohngebiete des Untersuchungsgebietes sind gut mit Grünflächen versorgt. So sind der Humboldthain, die Wallpromenade, der Kultur- und Erholungspark, sowie die Havelniederungen innerhalb kürzester Zeit zu reichen. Auch Höfe mit Spielplätzen, Stadtplätze und Kleingärten sind im direkten Umfeld vorhanden. Das nicht zugängliche Untersuchungsgebiet spielt für die Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen keine Rolle.

    Die Havel im Bereich des Untersuchungsgebietes gehört zum Wassersport-revier „Brandenburger Havelseen“, welches mit achtzig Kilometern schiffbarer Flüsse und Kanäle eines der 10 größten Reviere in Deutschland ist. In den letzten Jahren wurde die Infrastruktur für den Wassersport in Brandenburg an der Havel umfangreich ausgebaut. Es ist eine Vielzahl neuer Liegeplätze mit modernen Versorgungseinrichtungen für die Wassersportler entstanden. Geschützte Liegeplätze, Marinas