20110615_Amtsblatt_Freiberg

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Universitätsstadt Freiberg Nr. 10 · 15. Juni 2011 www.freiberg.de Vier Tage Party in Freibergs City Für unglaubliche Stimmung sorgte im vergangenen Jahr Cora auf der Bühne auf dem Obermarkt zum Bergstadtfest (Foto). Zur bevorstehenden 26. Auflage des größ- ten Volksfestes Mittelsachsens vom 23. bis 26. Juni sind sie wieder mit von der Par- tie. Doch auf dem Obermarkt können sie wegen der Baustelle diesmal nicht für Stimmung sorgen. Da auch auf dem Schlossplatz gebaut wird, ist in diesem Jahr zum Bergstadtfest einiges anders. Wo ge- feiert wird und wann welche Veranstal- tungen stattfinden, lesen Sie im Mittelteil des Amtsblattes. Foto: Archiv Stama/ R. Menzel Seite 6 und 7 (JG/PS). Der Blumen- und Blüten- schmuck, den viele Freiberger Gebäude im Sommer tragen, erfreut nicht nur deren Bewohner, sondern viele Einwohner und Gäste der Stadt. Unumstritten tragen die zahlreichen Blumenkästen, Pflanzkübel und Blütenensembles wesentlich zum an- genehmen und sympathischen Flair Frei- bergs bei. Um das Engagement für diese blumige Verschönerung Freibergs zu för- dern, rufen der Erzgebirgszweigverein Frei- berg, die Stadtmarketing Freiberg GmbH und die Stadt Freiberg auch in diesem Jahr wieder zum Wettbewerb ,,Freiberg im Blu- menschmuck" auf. Gesucht werden die schönsten und originellsten Blumenarran- gements an Gebäuden im gesamten Stadt- gebiet von Freiberg. Dafür werden sich die Mitglieder des Erzgebirgszweigvereins Freiberg im Som- mer auf den Weg machen und Fotos von blumengeschmückten Häusern aus allen Stadtteilen zusammentragen. lm Oktober wählt dann eine Jury die diesjährigen Preis- träger aus: Die schönsten Arrangements werden in einer kleinen Fotoausstellung gezeigt, die gelungensten ausgezeichnet. Der Erzgebirgszweigvereins ruft seit 1999 alljährlich gemeinsam mit der Stadt Freiberg zur Beteiligung an der Aktion ,,Freiberg im Blumenschmuck" auf. Die Aktion ,,Freiberg im Blumen- schmuck" hat eine sehr lange Tradition: Erstmals war 1907 dazu aufgerufen wor- den. Bis zum Zweiten Weltkrieg geschah dies jährlich. Seite 2 Kurz notiert Schönster Blumenschmuck gesucht Aufruf zum Wettbewerb ,,Freiberg im BIumenschmuck“ Gedenken der Opfer des 17. Juni 1953 Der Opfer des 17. Juni 1953 gedenkt die Stadt Freiberg auch im diesem Jahr. Ver- treter der Verwaltung werden gemeinsam mit Mitgliedern der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, Bezirksgruppe Freiberg, am Freitag, 17. Juni 2011 um 10 Uhr am Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus auf dem Freiberger Donatsfriedhof einen Kranz niederlegen. Alle Freiberger sind aufgerufen, sich die- sem Gedächtnis anzuschließen. Noch freie Plätze für Bürgerreise Für die Bürgerreise in Freibergs hollän- dische Partnerstadt Delft gibt es noch zwei freie Plätze, informiert das Partnerschafts- komitee. Die Reise vom 23. August bis 1. September ist kombiniert mit vier Tagen Aufenthalt in London. Interessenten können sich beim Part- nerschaftskomitee Delft Freiberg melden: c/o Anna Monika Kutzsche, Tel: 03731/ 23 323 oder [email protected] Neue Amtsleiter in der Stadtverwaltung Kämmerin Ab Mitte August hat die Stadtverwal- tung Freiberg eine neue Kämmerin: Viola Schönherr (kl. Foto) tritt die Nachfolge der langjährigen Stadt- kämmerin Adelheid Klotzsche an. Klotz- sche hatte dieses Amt seit 1990 inne und geht zum 31. Juli dieses Jahres in den Ruhestand. Ihre Nachfolgerin ist Diplom-Verwal- tungswirtin. Die 38-Jährige arbeitete be- reits 13 Jahre als Kämmerin in einer Ge- meindeverwaltung in Mittelsachsen. Viola Schönherr ist geboren in Schmalkalden. Heute lebt sie in Augustusburg, ist verhei- ratet und hat zwei Kinder. Bildungsamt Das Amt für Bil- dung, Jugend und Sport wird künftig von Michael Höser (kl. Foto) geleitet. Die Stelle war nach dem Ausscheiden von Petra Morsbach im Frühjahr vakant geworden. Michael Höser ist bereits seit 1993 in der Stadtverwaltung beschäftigt, bisher als Per- sonalleiter. Zum 1. Juni dieses Jahres wech- selte er in das Amt für Bildung, Jugend und Sport. Der 1954 in Erfurt Geborene lebt in Bobritzsch, ist verheiratet und hat drei Kinder. Auf ein Wort Baufest Liebe Freibergerinnen und Freiberger, ein echter Freiberger lässt sich die Feierlaune zu seinem Bergstadtfest durch die Baustellen in der Innenstadt nicht nehmen. So sehen es auch die Verantwortli- chen, die sich um die Baustellen, aber auch um die Ausrichtung des Bergstadtfestes küm- mern. So könnte das Motto für das diesjährige Bergstadtfest heißen: „Bauen und feiern“. Denn wir bauen, damit unsere Stadt schöner wird, und wir feiern, weil wir in dieser Stadt gern leben. Die Organisatoren des Bergstadtfestes müs- sen dieses Mal auf den Schlossplatz und den Obermarkt verzichten. Dies hindert sie aller- dings nicht daran, den Obermarkt in die Fla- niermeile mit einzubeziehen. Des Weiteren finden Sie auf dem Obermarkt das Dorf der Partnerstädte und im Bereich des Rathausgiebels die Rathausbühne. Es wird in diesem Jahr alles ein wenig anders sein. Sie müssen jedoch auf nichts Gewohn- tes verzichten. So geht Bauen und Feiern in der Tat zusam- men. Dies haben die Organisatoren des Berg- stadtfestes und die Bauleute schon im Vor- feld bewiesen, indem sie sich in pragmati- scher Art und Weise über den Fortgang der Arbeiten auf dem Obermarkt abgestimmt ha- ben. Jeder steckte ein Stück von seinen Maximal- forderungen zurück. Damit gelingt es, die Sa- nierung des Obermarktes im Bauablaufplan zu halten und das Bergstadtfest in seiner ge- wohnten Qualität vorzubereiten. Schon im nächsten Jahr werden es die Orga- nisatoren des Bergstadtfestes, das dann den Höhepunkt zu den Feierlichkeiten „850 Jahre Freiberg“ darstellt, wieder einfacher haben, denn dann sind die wesentlichen innerstäd- tischen Baumaßnahmen abgeschlossen. Wir bauen jedoch nicht nur, weil wir im nächsten Jahr „850 Jahre Freiberg“ feiern, sondern weil wir für unsere Bürger die Infra- struktur verbessern und damit die Zukunft unserer Heimatstadt sichern wollen. Ich wünsche allen viel Freude bei unserem Bergstadtfest und grüße Sie mit einem herzlichen Freiberger Glück auf! Ihr Holger Reuter, Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bauwesen

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Universitätsstadt Freiberg Nr. 10 · 15. Juni 2011 www.freiberg.de

Vier Tage Partyin Freibergs City

Für unglaubliche Stimmung sorgte imvergangenen Jahr Cora auf der Bühne aufdem Obermarkt zum Bergstadtfest (Foto).Zur bevorstehenden 26. Auflage des größ-ten Volksfestes Mittelsachsens vom 23. bis26. Juni sind sie wieder mit von der Par-tie. Doch auf dem Obermarkt können siewegen der Baustelle diesmal nicht fürStimmung sorgen. Da auch auf demSchlossplatz gebaut wird, ist in diesem Jahrzum Bergstadtfest einiges anders. Wo ge-feiert wird und wann welche Veranstal-tungen stattfinden, lesen Sie im Mittelteildes Amtsblattes. Foto: Archiv Stama/R. Menzel " Seite 6 und 7

(JG/PS). Der Blumen- und Blüten-schmuck, den viele Freiberger Gebäude imSommer tragen, erfreut nicht nur derenBewohner, sondern viele Einwohner undGäste der Stadt. Unumstritten tragen diezahlreichen Blumenkästen, Pflanzkübelund Blütenensembles wesentlich zum an-genehmen und sympathischen Flair Frei-bergs bei. Um das Engagement für dieseblumige Verschönerung Freibergs zu för-dern, rufen der Erzgebirgszweigverein Frei-berg, die Stadtmarketing Freiberg GmbH

und die Stadt Freiberg auch in diesem Jahrwieder zum Wettbewerb ,,Freiberg im Blu-menschmuck" auf. Gesucht werden dieschönsten und originellsten Blumenarran-gements an Gebäuden im gesamten Stadt-gebiet von Freiberg.

Dafür werden sich die Mitglieder desErzgebirgszweigvereins Freiberg im Som-mer auf den Weg machen und Fotos vonblumengeschmückten Häusern aus allenStadtteilen zusammentragen. lm Oktoberwählt dann eine Jury die diesjährigen Preis-

träger aus: Die schönsten Arrangementswerden in einer kleinen Fotoausstellunggezeigt, die gelungensten ausgezeichnet.

Der Erzgebirgszweigvereins ruft seit1999 alljährlich gemeinsam mit der StadtFreiberg zur Beteiligung an der Aktion,,Freiberg im Blumenschmuck" auf.

Die Aktion ,,Freiberg im Blumen-schmuck" hat eine sehr lange Tradition:Erstmals war 1907 dazu aufgerufen wor-den. Bis zum Zweiten Weltkrieg geschahdies jährlich. " Seite 2

Kurz notiert

Schönster Blumenschmuck gesuchtAufruf zum Wettbewerb ,,Freiberg im BIumenschmuck“

Gedenken der Opferdes 17. Juni 1953

Der Opfer des 17. Juni 1953 gedenkt dieStadt Freiberg auch im diesem Jahr. Ver-treter der Verwaltung werden gemeinsammit Mitgliedern der Vereinigung der Opferdes Stalinismus, Bezirksgruppe Freiberg,am Freitag, 17. Juni 2011 um 10 Uhr amGedenkstein für die Opfer des Stalinismusauf dem Freiberger Donatsfriedhof einenKranz niederlegen.

Alle Freiberger sind aufgerufen, sich die-sem Gedächtnis anzuschließen.

Noch freie Plätzefür Bürgerreise

Für die Bürgerreise in Freibergs hollän-dische Partnerstadt Delft gibt es noch zweifreie Plätze, informiert das Partnerschafts-komitee. Die Reise vom 23. August bis 1.September ist kombiniert mit vier TagenAufenthalt in London.

Interessenten können sich beim Part-nerschaftskomitee Delft Freiberg melden:

c/o Anna Monika Kutzsche, Tel: 03731/23 323 oder [email protected]

Neue Amtsleiter inder StadtverwaltungKämmerin

Ab Mitte Augusthat die Stadtverwal-tung Freiberg eineneue Kämmerin: ViolaSchönherr (kl. Foto)tritt die Nachfolge derlangjährigen Stadt-kämmerin AdelheidKlotzsche an. Klotz-

sche hatte dieses Amt seit 1990 inne undgeht zum 31. Juli dieses Jahres in denRuhestand.

Ihre Nachfolgerin ist Diplom-Verwal-tungswirtin. Die 38-Jährige arbeitete be-

reits 13 Jahre als Kämmerin in einer Ge-meindeverwaltung in Mittelsachsen. ViolaSchönherr ist geboren in Schmalkalden.Heute lebt sie in Augustusburg, ist verhei-ratet und hat zwei Kinder.

BildungsamtDas Amt für Bil-

dung, Jugend undSport wird künftig vonMichael Höser (kl.Foto) geleitet. DieStelle war nach demAusscheiden von PetraMorsbach im Frühjahrvakant geworden.

Michael Höser ist bereits seit 1993 in derStadtverwaltung beschäftigt, bisher als Per-sonalleiter. Zum 1. Juni dieses Jahres wech-selte er in das Amt für Bildung, Jugend undSport.

Der 1954 in Erfurt Geborene lebt inBobritzsch, ist verheiratet und hat dreiKinder.

Auf ein Wort

BaufestLiebe Freibergerinnenund Freiberger,ein echter Freibergerlässt sich die Feierlaunezu seinem Bergstadtfestdurch die Baustellen inder Innenstadt nichtnehmen. So sehen esauch die Verantwortli-chen, die sich um die Baustellen, aber auchum die Ausrichtung des Bergstadtfestes küm-mern. So könnte das Motto für das diesjährigeBergstadtfest heißen: „Bauen und feiern“.Denn wir bauen, damit unsere Stadt schönerwird, und wir feiern, weil wir in dieser Stadtgern leben.Die Organisatoren des Bergstadtfestes müs-sen dieses Mal auf den Schlossplatz und denObermarkt verzichten. Dies hindert sie aller-dings nicht daran, den Obermarkt in die Fla-niermeile mit einzubeziehen.Des Weiteren finden Sie auf dem Obermarktdas Dorf der Partnerstädte und im Bereich desRathausgiebels die Rathausbühne.Es wird in diesem Jahr alles ein wenig anderssein. Sie müssen jedoch auf nichts Gewohn-tes verzichten.So geht Bauen und Feiern in der Tat zusam-men. Dies haben die Organisatoren des Berg-stadtfestes und die Bauleute schon im Vor-feld bewiesen, indem sie sich in pragmati-scher Art und Weise über den Fortgang derArbeiten auf dem Obermarkt abgestimmt ha-ben.Jeder steckte ein Stück von seinen Maximal-forderungen zurück. Damit gelingt es, die Sa-nierung des Obermarktes im Bauablaufplanzu halten und das Bergstadtfest in seiner ge-wohnten Qualität vorzubereiten.Schon im nächsten Jahr werden es die Orga-nisatoren des Bergstadtfestes, das dann denHöhepunkt zu den Feierlichkeiten „850 JahreFreiberg“ darstellt, wieder einfacher haben,denn dann sind die wesentlichen innerstäd-tischen Baumaßnahmen abgeschlossen.Wir bauen jedoch nicht nur, weil wir imnächsten Jahr „850 Jahre Freiberg“ feiern,sondern weil wir für unsere Bürger die Infra-struktur verbessern und damit die Zukunftunserer Heimatstadt sichern wollen.

Ich wünsche allen viel Freude bei unseremBergstadtfest undgrüße Sie mit einem herzlichen FreibergerGlück auf!Ihr

Holger Reuter, Bürgermeisterfür Stadtentwicklung und Bauwesen

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Nr. 10 · 15. Juni 2011 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg2

Esther-von-Kirchbach e. V.Fischerstr. 28, Tel.: 2 20 10Jeden 2. und 4. Montag im Monat, 14 Uhrgemütliche CaférundeDienstag, ab 8 Uhr Kochkurs, ab 12 Uhrgemeinsames MittagessenMittwoch, 9.30 bis 10.30 Uhr: GymnastikDonnerstag, 9 Uhr: Frühstückstreff

RegionallandfrauenverbandChemnitzer Str. 8, 16 04 35Dienstag: 9 bis 16 UhrDonnerstag: 10 bis 16 Uhr

Überregionales Frauenzentrumfür Orientierung und InformationHaldenstr. 129 b, OT Zug, Tel.: 7 44 4715. Juni, 14 – 18 Uhr: Seniorennachmittag„Speiseöl als gesunde Nahrungsergänzung“16. Juni, 8.30 – 12 Uhr: Kreativangebote –3-D-Technik16., 23. und 30. Juni:12.30 – 13.15 Uhr:„Lese-Omis“ in Aktion18. Juni, 9.30 – 10.30 Uhr: Lerngruppe fürKinder ab 3 Jahren, Kreativpäd.20. Juni, 9.45 -10.45 Uhr: Tanzkurs mit Bir-git Gratz, 13.30 – 15 Uhr: Kurs Frauenaus-gleichsgymnastik, ab 19.30 Uhr: Bildungs-veranstaltung mit HAKA Kunz21. Juni, 9 - 14 Uhr: Frauenstammtisch –Gesellschaftsspiele22. Juni, 10 – 11 Uhr: „Von UNTEN nachOBEN“ Kurs für Sozialhilfeempfänger nachSGB II –Leitung: Kreativpäd. Frau Richter14 – 17 Uhr: Klöppelkurs23. Juni, 9 – 12 Uhr: Kurs Kreatives Ge-stalten – Gestecke aus Naturmaterial24. Juni, 10 – 12 Uhr: Seniorenberatung27. Juni, 9.45 -10.45 Uhr: Tanzkurs mit Bir-git Gratz, 13.30 – 15 Uhr: Kurs Frauenaus-gleichsgymnastik28. Juni, 9 - 14 Uhr: Frauenstammtisch -Gedächtnistraining29. Juni, 14 – 17 Uhr: Klöppelkurs30. Juni, 9 – 12 Uhr: Kreativangebote fürJUNG und ALT – 3-D-Technik

Mehrgenerationshaus„Buntes Haus“CJD Chemnitz Außenstelle FGTschaikowskistr. 57a, Tel.: 20 13 38! Verband Freiberger Behinderter

und ihrer Freunde e.V.Herr Kuka (Vorstandsvorsitz.), Tel.: 7 61 54Mittwoch, 10 bis 15 Uhr: SprechtagMittwoch, 14 bis 17 Uhr: Kreatives Gestal-ten, Treff der MS-Gruppe! CJD „Buntes Haus“

Kindertreff; 7 bis 16 JahreHerr Starke, Tel.: 20 13 38Montag bis Freitag 13 – 18 Uhr: täglicheHausaufgabenbetreuung! InternetcaféMontag bis Freitag: 9 bis 18 UhrAnfertigen von Bewerbungsunterlagen! Weitere Angebote im Rahmen des Mehr-generationenhauses:Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr flexiblestundenweise Kinderbetreuung bis 6 JahreMontags:14.30 – 15.30 Uhr: Singen machtSpaß mit den Hinkel-Singers,16 – 17 Uhr:Gitarrenunterricht für Anfänger (Kinder),17– 18 Uhr: Gitarrenunterricht (Erwachsene)1. und 3. Montag, 14 Uhr: KlöppelnDienstag, 9.30 Uhr: therapeutische Rü-ckenschule, 18 – 20 Uhr: Geburtsvorberei-

tungskurse, jeden 2. Dienstag, 9.30 und 15Uhr: KrabbelgruppeMittwochs: 8 – 9 Uhr: Gymnastik und Rü-ckenschule, 10 bis 12 Uhr: Geburtsvorbe-reitungskurs, 13 – 17 Uhr: Fahrradselbs-thilfewerkstatt, 15 Uhr: musische Früher-ziehung für Kinder ab 3 Jahren, 17 Uhr:Pokemon für Schulkinder, 19 Uhr: Yoga fürSchwangereDonnerstags: 10 Uhr: Lesecafé, 9 – 12 Uhr:Rückbildungskurs, 10 – 11 Uhr: Gymnastikund Rückenschule, 13.30 Uhr: Englischkursfür FortgeschritteneFreitags: 9 - 11 Uhr: Deutschkurs für Mi-granten! Beratung für ArbeitsloseHilfen bei der Erstellung von Bewerbungs-unterlagen - Montag bis Donnerstag: 8 bis12 und 13 bis 15 Uhr, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Haus der Begegnung FreibergSozialverband VdK Sachsen e. V.Schillerstr. 3, Tel.: 2 36 34! BegegnungsstätteVereinstreffen, Selbsthilfegruppen, Klöp-peln, Skatfreunde, Spiele-Café u.a.m.Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr! Beratungsstelle VdK Sachsen e. V.

Behinderten- und Sozialberatung:

Volkssolidarität! Färbergasse 5Frau Leibelt, Tel.: 26 31 13Kernöffnungszeiten: Montag 9 bis 13 Uhr,Dienstag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Frei-tag 9 bis 13 Uhr16. Juni, 14 Uhr: Ausfahrt in die Fischer-baude nach Holzau, Anmeldung bis 14.Juni21. Juni, 14 Uhr: Wir eröffnen die Grillsai-son, Anmeldung bis 17. Juni, UB: 5,50 €

22. Juni, 8.30 Uhr: Frühstücksei – für Sieangerichtet, UB: 4 €

23. Juni, 14 Uhr: Maßschachtgruppe, Wirbesuchen das Regenbogenhaus28. Juni, 13.30 Uhr: Sitztanz mit Frau Rich-ter, UB: 2 €

29. Juni, 14 Uhr: Spielenachmittag30. Juni, 14 Uhr: Geburtstagsfeier für un-sere März-Geburtstagskinder! Külzstr. 11Frau Zimpel, Tel.: 26 44 26Montag bis Freitag, 9 bis 14 UhrJeden 1. Montag im Monat 14 Uhr:Romme-RundeJeden Dienstag ab 9 Uhr: Reiseklub mitFrau Linse, Tel.: 244740Jeden 2. Do., 9.15 Uhr: Sport & SpielDonnerstag, 13 Uhr: SchachFreitag, 9.30 Uhr: Bewegungstanz, 13 Uhr:Chor, 14 Uhr: HandarbeitJeden Mittwoch 16 – 17 Uhr Gesundheits-sport für Senioren (Jahnsporthalle)16. Juni, 9.15 Uhr: Sport & Spiel13.30 Uhr: Treff Ortsteilgruppe Bahnhofs-viertel18. Juni, 9 Uhr: Regionaler Gartenverein19. Juni, 9 Uhr: Gemeinschaftsstunde Kreisfür geistige Lebenshilfe20. Juni, 14 Uhr: Wir singen gemeinsam!21. Juni, 10 Uhr: Sitztanz14 Uhr: Ortsgruppe Unterer Wasserberg23. Juni, 8.30 Uhr Wir frühstücken ge-meinsam! (Bitte mit Anmeldung!)14 Uhr: Treff Ortsgruppe Südkreuz24. Juni, 14 Uhr: Spieltreff

27. Juni, 14 Uhr: Wir gehen spazieren.(Treff Hof Begegnungsstätte)29. Juni, 16. Uhr: Treff SHG –Diabetiker(Wir grillen gemeinsam!)30. Juni, 9.15 Uhr: Sport & Spiel

Bund der Ruhestandsbeamten,Rentner und Hinterbliebenen (BRH)im Deutschen Beamtenbund,Kreisverband FreibergM.-Gorki-Str. 11, Tel.: 76 85 39

Lichtpunkt e. V.Paul-Müller-Str. 78Frau Hutte, Tel.: 76 59 [email protected], [email protected] und Freitag, 9 bis 12 Uhr, Don-nerstag, 15 bis 19 Uhr: Freiwilligenbörseund Tauschring! Wohngebietstreffs, [email protected] bis Freitag, 9 – 12 Uhr, Dienstag,15 – 18 Uhr: Wohngebietsgebietstreff Frie-deburg und SeilerbergDonnerstag, 12 – 14 Uhr: WohngebietstreffWasserberg im Bunten Haus! Wohngebietstreff, Paul-Müller-Str. 7817. Juni, 15.30 – 17.30 Uhr: Begegnungs-café mit Bewohnerinnen und Bewohnerndes Kretzschmarstiftes (1,50 € )18. Juni, 15 – 18 Uhr: 13. Friedeburgfest20. Juni, 18 – 20 Uhr: Treffen des Freiber-ger Tauschrings21. Juni, 15 -17 Uhr: Informationsnach-mittag zu ehrenamtlicher Arbeit22. Juni, 19 Uhr: Heilpflanzen zwischenHaustür und Gartentor mit Grit Tetzner23. Juni, 15 -17.30 Uhr: Malen und Ge-stalten mit Acrylfarben und mehr, mit Cor-nelia Riedel! Stadtteiltreff Erweiterte

Bahnhofsvorstadt, Schillerstr. 3Dienstag, 17.30 bis 18.30 Uhr: Sprechzeitfür BewohnerInnen des Wohngebietesdurch den Netzwerkkoordinator, 17.30 bis18.30 Uhr: Büchertausch,14 bis 15.30 Uhr:Tanzend bewegen – zu sich selbst finden!Meditatives Tanzen und Bachblütentanz,15.30 bis 16.30 Uhr: Internationaler Volks-tanz mit Mirella LohseMittwoch, 11.30 -13.30 Uhr: Büchertausch,17 bis 18.30 Uhr: Kreatives Gestalten mitBrunhilde Töppner, Thema des Monats:kleine Geschenkkärtchen für verschiedeneGelegenheiten20. Juni, 10 -12 Uhr: Schmökercafé in derSchiller 321. Juni, 19 Uhr: Malen und Gestalten mitAcrylfarben für Fortgeschrittene, 2,50 €22. Juni, 9 - 11 Uhr: Singen für Jungge-bliebene (Volkslieder a-capella)23. Juni, 14 - 16 Uhr: Schmökercafé

24. Juni, ab 18 Uhr: Spielereien im Stadt-teiltreff! Wohngebietstreff, Wasserberg im

Mehrgenerationenhaus „Bunten Haus“Montags (außer dem letzten Montag imMonat), 14 bis 17Uhr: Töpferkurs Aufbau-techniken „Ton in Ton“ mit Jutta TrommerDienstags, 15 - 17.30 Uhr: Töpferkurs Auf-bautechniken „Ton in Ton“ mit Jutta Trom-mer! Erbische Straße 3, Tanzstudio LohseDienstag, 19.30 - 21 Uhr: InternationaleTanzfolklore mit Mirella Lohse

Jugendtreff „Tee-Ei“der Ev. Jugend im Kirchenbezirk FreibergUntermarkt 5, Tel.: 3 30 30Olivia Tübbicke, [email protected],Montag und Mittwoch, 14 bis 21 Uhr,Dienstag, Mittwoch und Freitag, 13 bis 21Uhr, Donnerstag, 13 bis 22 Uhr

Städt. Kinder- und Jugend-kontaktbüroBeethovenstr. 5, Tel.: 41 93 815Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 UhrDonnerstag, 13 bis 18 UhrFreitag, 9 bis 12 Uhr

Sportprojekte derMobilen JugendarbeitMontag, 17.30 bis 19 Uhr: Bolzprojekt inder Sporthalle „C. Böhme“Mittwoch, 20.30 bis 22.00 Uhr: Volleyball-projekt in der Sporthalle „C. Böhme“

Deutscher Kinderschutzbund e.V.Kreisverband FreibergFriedeburger Str. 15, Tel.: 26 95 50Täglich: Eltern-Kind-Gruppen (entspr. demAlter der Kinder) Mo - Do 9 - 11 UhrStundenweise Kinderbetreuung in der Spiel-gruppe 7.30 - 16 Uhr; Vermittlung von Ba-bysittern; Elternberatung bei Erziehungs-fragen (Terminvereinbarung), Elternbriefefür Freiberger FamilienMontag, 15.30 Uhr: Tanzgruppe „LittlePinks“ (ab 7 Jahre)Die 15.30 Uhr: Tanzgruppe „Elev-fantinos“(ab 4 Jahre)

RegenbogenhausDas barrierefreie Hotel in FreibergBrückenstraße 5, Tel.: 03731 / 7985019. Juni: Yes, yes – Matjes

VerbraucherzentraleEnergieberatung, Borngasse 6Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 9bis 12 und 13 bis 18 Uhr: Energieberatung

Veranstaltungskalender Juni 2011

" Seite 1Anlässlich des 10O-jährigen Bestehens

des Erzgebirgszweigvereins war 1999 dieseAktion wieder ins Leben gerufen worden.Seitdem wird sie jährlich initiiert, in die-sem Jahr damit zum 13. Mal.

,,Wir sind selbst immer wieder über-rascht, wie kreativ viele Freiberger sind, diejedes Jahr aufs Neue die Fassaden ihrerHäuser mit schönen Blumen und Pflanzen

gestalten", freut sich Sighild Knopfe vomErzgebirgszweigverein, die den Wettbewerbbetreut.

Zum Mitmachen sind alle Hauseigen-tümer, Geschäftsleute und Bewohner Frei-bergs aufgerufen. ,,Jeder kann einen Beitragleisten und mit Blumen an Fenstern, Fas-saden oder Balkons nicht nur sich selbst,sondern auch vielen anderen eine Freudemachen."

Schönster Blumenschmuck …Aufruf zum Wettbewerb ,,Freiberg im BIumenschmuck“

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Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 10 · 15. Juni 20113

In Freiberg wird seit diesem Frühjahrbesonders kräftig gebaut, das ist nicht zuübersehen. Doch nicht jedes Bauvorhabenliegt so im Zentrum der Stadt wie die Sa-nierung des Obermarktes, die Umgestaltungdes Schlossplatzes oder der Ausbaus derPoststraße sowie die Sanierung des Gebäu-des Obermarkt 21. Auf dem Seilerberg wirdderzeit für rund 5,5 Millionen Euro eineneue Grundschule gebaut. Über dieses Bau-vorhaben informiert Holger Reuter,Bürgermeister für Stadtentwicklung undBauwesen.

Als der Neubau der Grundschule am Sei-lerberg im August vergangenen Jahres mitden Erdarbeiten begonnen wurde, konntenoch keiner erahnen, welch strenger Winterdie Baumaßnahme beeinflussen würde. Sowar die wirtschaftliche Entscheidung derBauausführenden sicherlich nachvollziehbar,die Baustelle während der heftigen Winter-unbilden still zu legen. Dies führte jedochdazu, dass der Bauablaufplan neu gestaltetwerden musste.

Zielstellung blieb dabei, die Fertigstellungdes Neubaues zum 29. Juli 2011, um denSchuljahresbeginn am 22. August zu ge-währleisten.

Nach den Erdarbeiten erfolgten die Roh-bau- und Betonbauarbeiten im Oktober 2010.Die Rohbauarbeiten wurden im März 2011fertig gestellt. Nahtlos schlossen sich die Aus-bauarbeiten an. Dazu zählen die

- die Dachdecker- und Fassadenarbeiten- Trockenbau- und Estricharbeiten

- Endarbeiten- Fenster- und Türbauarbeiten sowie- Aufzugsarbeiten.Momentan sind daneben auch die Maler

aktiv.Mit dem derzeitigen Bautenstand liegt die

Baumaßnahme sehr gut im Plan, so dass derEinhaltung des Fertigstellungstermins nichtsim Wege steht.

Nach der Fertigstellung der Grundschuleam Seilerberg am 29. Juli 2011 verbleibennoch drei Wochen, um die Schule auf denSchuljahresbeginn vorzubereiten. Die Aus-stattung mit dem notwendigen Inventar wirddabei die Mitarbeiter der Verwaltung vor einegroße Herausforderung stellen, die sie, dasist organisiert, planmäßig meistern werden.

Mit dem Neubau der Grundschule Am Sei-lerberg entsteht ein qualitativ hochwertigerSchulneubau im Passivhausstandard. Damitleistet die Stadt Freiberg einen weiteren wich-

tigen Beitrag zur Energieeinsparung und da-mit zur Verringerung der Umweltbelastung.

Alle zum Bauwerk erforderlichen Arbei-ten werden von der Dacharbeitsgemeinschaft„Neubau Karl-Günzel-Schule“ ausgeführt.Zu dieser Arbeitsgemeinschaft gehören

- das Ingenieurbüro Phase 10 aus Frei-berg

- die Landschaftsgestaltung, Straßen-,Tief- und Wasserbau GmbH aus Freiberg

- und die Hoch- und Ingenieurbau GmbHaus Wilsdruff.

Parallel zur Schulbaumaßnahme erfolgen

die Arbeiten zur Errichtung des Turnhallen-baues. Der Bau der Ein-Feld-Sporthalle hatam 18. Mai begonnen. Die Turnhalle erhälteine neue Sportanlage im Außenbereich mitFreiluftspielfeld, Laufbahn mit Sprunggrubesowie Gymnastikrasen. Die neue Sportstättesoll in den Abendstunden auch für den Ver-einssport zur Verfügung stehen. Hier ist eineFertigstellung Ende 2011 geplant.

Die Kosten für den Gesamtkomplex ausSchule, Turnhalle, Spiel-, Außen- bzw.Sportanlagen betragen 5,5 MillionenEuro.

Baumaßnahmen in Freiberg

Grundschule am Seilerberg wächstNeubau geht planmäßig voran – Bezug nach den Sommerferien

Die Zufahrt zum Obermarkt über dieWaisenhausstraße ist seit Ende vergange-ner Woche wegen anstehender Kanalbau-und Trinkwasserleitungsbauarbeiten imBereich der Einmündungen der Nonnen-und der Kaufhausgasse nicht mehr mög-lich. Mit Ausnahme der Zeit des Berg-stadtfestes ist der Obermarkt bis Mitte Au-gust nur über die Wasserturmstraße undKesselgasse erreichbar, informiert das Tief-bauamt.

Die Bauarbeiten auf dem Obermarktschreiten voran. Das ist für jedermannsichtbar.

Nun konnte bereits jetzt mit den ange-kündigten Kanalbau- und Trinkwasserlei-tungsbauarbeiten im Bereich der Zufahrtzum Obermarkt – Einmündung Nonnen-gasse und Kaufhausgasse – begonnen wer-den. Damit ist seit Ende vergangener Wo-che bis voraussichtlich Dienstag, 21. Juni,die Zufahrt zum Obermarkt über die Wai-senhausstraße für den öffentlichen Verkehrwiederholt nicht möglich.

Die Zufahrt für den Anlieger- und Lie-ferverkehr erfolgt in diesem Zeitraum überdie Wasserturmstraße und Kesselgasse zumObermarkt im Einbahnrichtungsverkehr,die Ausfahrt über die Weingasse. Die Zu-

und Ausfahrtsmöglichkeiten sowie die ein-zelnen Umleitungsstrecken werden aus-geschildert.

Für das bevorstehende Bergstadtfestwerden die Leitungsgräben und Baugrubenprovisorisch verschlossen. Damit wird

während der Zeit des größten VolksfestesMittelsachsen vom 23. bis 27. Juni die Zu-fahrt eingeschränkt über die Waisenhaus-straße zur Weingasse möglich sein.

Nach dem Bergstadtfest jedoch geht derBau weiter - mit den Straßenbau- und Pflas-terarbeiten. Damit wird die Zufahrt zumObermarkt über die Waisenhausstraße abMontag, 27. Juni bis voraussichtlich MitteAugust 2011 wiederholt voll gesperrt. DieZufahrt zum Obermarkt erfolgt dann wiederüber die Wasserturmstraße und Kesselgasse.

Alle von der Baumaßnahme betroffe-nen Grundstückseigentümer, Gewerbe-treibenden und Anwohner werden um Ver-ständnis für die wechselnden Zufahrtsbe-dingungen sowie die unvermeidlichen Ein-schränkungen, Behinderungen, Belästi-gungen und Erschwernisse gebeten.

Alle am Bau Beteiligten werden sichdafür einsetzen, dass die Arbeiten ter-mingemäß abgeschlossen werden und sichdie daraus ergebenden Einschränkungenso gering wie möglich gestalten.

Bei Problemen und berechtigtenBeschwerden steht der verantwortlicheBauleiter der Fa. Andreas Adam GmbH,André Kröner, unter der Rufnummer 0174/292 11 33 zur Verfügung.

Auf Umwegen zum ObermarktBauarbeiten schreiten voran – Zufahrt über Waisenhausstraße voll gesperrt - Geänderte Zufahrt voraussichtlich bis Mitte August

»Wir errichten einen Schulneubauund tun dies im Passivhaus-

standard. Damit schaffen wir guteVoraussetzungen für die

Ausbildung der kommendenGeneration und zeigen gleichzeitig,

dass wir das ThemaEnergieeinsparung ernst nehmen.«

Holger ReuterBürgermeister

für Stadtentwicklung und Bauwesen

Bürgermeister Holger Reuter macht sich mit Ronny Erfurt und Dirk Westpfahl (beideIngenieurbüro Phase 10) vor Ort ein Bild vom Baufortgang beim Schulneubau aufdem Seilerberg (v. l.). Foto: SV

Derzeit kein Durchkommen mehr am Obermarkt. Sowohl von der Waisenhausstraßewie von der Weingasse aus prangt eine Vollscheibe. Denn wegen notwendiger Kanal-und Trinkwasserleitungsbauarbeiten ist die Zufahrt von der Waisenhausstraße vollgesperrt - voraussichtlich bis Mitte August. Foto: PS

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Nr. 10 · 15. Juni 2011 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg4

Die neue Polizeiverordnung hat der Stadt-rat auf seiner Mai-Zusammenkunft be-schlossen.

Da die bisherige Polizeiverordnung derStadt Freiberg und der Verwaltungsgemein-schaft Freiberg/Hilbersdorf zum 30.06.2011außer Kraft tritt, war es notwendig, eine Fol-geverordnung zu erlassen.

Die Polizeiverordnung dient der Gewähr-leistung der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung.

In der Verordnung sind für die allgemeineGefahrenabwehr notwendige Ge- und Ver-bote enthalten. Sachverhalte, die bereits inanderen Gesetzen geregelt sind oder anderenGesetzen widersprechen würden, dürfen da-bei nicht Inhalt sein.

Die neue Polizeiverordnung wurde neuund übersichtlicher strukturiert. Die Rege-lungen sind entsprechend den Erfahrungender letzen Jahre angepasst worden.

Zum allgemeinen Verständnis wurde dieErklärung von Begriffen in § 2 erweitert.

In § 4 wird geregelt, welche Sachverhaltein und auf öffentlichen Straßen, Anlagenund Einrichtungen verboten sind. Norma-lerweise sollten viele der geregelten Dingeselbstverständlich sein. Mit Verstoß gegenein in der Polizeiverordnung geregelten Ge-oder Verbot riskiert man ein Bußgeld.

Verbotensind auf öffentlichen Straßen bzw. in öf-

fentlichen Anlagen und Einrichtungen bei-spielsweise:• Zerschlagen von Flaschen oder anderen

Gegenständen,• Verrichten der Notdurft,• außerhalb zugelassener Stellen Feuer zu

machen;• außerhalb der dafür besonders bestimm-

ten und entsprechend gekennzeichnetenStellen zu baden oder Boot zu fahren;

• nicht freigegebene Eisflächen zu betreten• Parkwege zu befahren und Fahrzeuge ab-

zustellen; dies gilt nicht für Kinderwagenund fahrbare Krankenstühle sowie für

Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andereBesucher nicht gefährdet werden sowiefür Fahrräder auf dafür besonders ge-kennzeichneten Wegen;

• Rasenflächen zu befahren und Kraftfahr-zeuge darauf abzustellen;

• Wohnwagen und Zelte aufzustellen;• Wasser der öffentlichen Brunnen und

Wasserbecken zu verunreinigen oder zubeschmutzen;

• außerhalb der ausgewiesenen Reitwegeund -flächen zu reiten,und vieles mehr.

TierhaltungIm Albertpark, im Tierpark, im Ludwig-

Renn-Park, im Park Friedeburg, im Halden-park Zug, im Park der Generationen, derGrünfläche am Hirtenplatz, der Grünflächezwischen Berthelsdorfer Straße und Hinterder Stockmühle sowie allgemein in Fußgän-gerzonen und bei größeren Menschenan-sammlungen muss der Hundeführer denHund an der Leine führen. Zudem müssenHunde in größeren Menschenansammlun-gen einen Maulkorb tragen.

Tierhalter und –führer sind verpflichtet,ihre Tiere von Kinderspiel-, Sport- und Bolz-plätzen fernzuhalten. Zudem sind sie ver-pflichtet, durch die Tiere verursachte Verun-reinigungen unverzüglich zu beseitigen.

Dafür müssen geeignete Hilfsmittel (z. B.die im Ordnungsamt erhältlichen Hundekot-tüten) mitgeführt und auf Verlangen befug-ter Kontrollkräfte auch vorgezeigt werden.

Regelungen bei LärmRegelungen bei Lärm sind nun in der

Polizeiverordnung vereinheitlicht:Der Schutz der Nachtruhe ist nach wie

vor nach § 9 in der Zeit von 22.00 Uhr bis6.00 Uhr zu gewährleisten.

Die Ruhezeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhrund an Sonn- und Feiertagen gilt einheit-lich für:• Benutzung von Sport- und Spielstätten

(§ 12)

• Haus- und Gartenarbeiten (§ 13)• Benutzung von Wertstoffcontainern und

der öffentlichen Abfallbehälter (§ 14)• Böllern oder Salutschießen mit einem Vor-

derlader (§ 15).Den Regelungen der Polizeiverordnung

gehen die Bestimmungen des Immissions-chutzrechtes (Geräte- und Maschinenlärm-schutzverordnung – 32. BImSchV) vor. Sodürfen bspw. Geräte wie Freischneider(Motorsense), Grastrimmer/-kantenschneider(mit Verbrennungsmotor), Laubbläser (auchtragbare Geräte) oder Laubsammler (auchtragbare Geräte) an Werktagen von 17 bis9 Uhr und von 13 bis 15 Uhr nicht betriebenwerden.

Um Rechtssicherheit in Sachen

Böllern und Salutschießenmit Vorderladerwaffen zu bieten, wurden

in § 15 Regelungen zu Orten, Zeiten und An-zeigepflicht aufgenommen.

Für öffentliche

Veranstaltungen,die nach keiner anderen gesetzlichen Vor-

schrift anzeige- oder genehmigungspflich-tig sind, wurde eine Anzeigepflicht an dasOrdnungsamt eingeführt. Durch die Anzeigevon

Art, Ort, Zeit underwarteter Teilnehmerzahlsollen bereits im Vorhinein Gefähr-

dungspotenziale erkannt und vermiedenwerden.

Der Genehmigungsaufwand für das

Abbrennen offener Feuerwird vereinfacht:

Für das Abbrennen von offenen Feuernab einer Größe von 1 m2 Grundfläche oderab einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m be-darf es nach wie vor einer Genehmigung,welche 2 Wochen vor Abbrenntermin beimOrdnungsamt zu beantragen ist. Offene Feuerbis zu einer Größe von 1 m2 Grundflächeoder bis zu 1 m Stapelhöhe des Holzes müs-sen nur noch 1 Woche vor Abbrennterminangezeigt werden.

Keiner Anzeige oder Genehmigung be-dürfen offene Feuer mit trockenem unbe-handeltem Holz in befestigten Feuerstät-ten, wobei das Feuer vom Erdboden ge-trennt sein muss (z. B. Gartenkamine,Aztekenöfen, im Handel erhältliche Feuer-schalen oder Feuerkörbe) oder mit handels-üblichen Grillmaterialien in handelsübli-chen Koch- oder Grillgeräten

Diese Polizeiverordnung tritt zum01.07.2011 in Kraft. Bis dahin sollte sich je-der mit den Regelungen darin vertraut ma-chen, um Verwarnungen und Bußgelder zuvermeiden. Unter www.freiberg.de - Ord-nungsamt – Allgemeine Ordnungsangele-genheiten sind ab 01.07.2011 die notwendi-gen Formulare sowie eine Übersicht zu Re-gelungen anderer Gesetze zu finden.

Fragen und Hinweise: Ordnungsamt, Tel:273 350, E-Mail: ordnungsamt@freiberg,de." Die gesamte Verordnung ist abgedruckt

auf den Seiten 8 bis 10

Neue Polizeiverordnung ab 1. Juli 2011Neue strukturierte Verordnung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Zu einer öffentlichen Diskussion zumThema Schulische Inklusion lädt dieStadtverwaltung Freiberg am kommen-den Mittwoch, 22. Juni, 15 Uhr, in denRatssaal des Rathauses am Obermarkt ein.

Ziel der schulischen Inklusion ist dieIntegration von Kindern mit Behinderungam Unterricht in Regelschulen. Das ge-meinsame Lernen mit Kindern ohne Be-hinderung ist gemäß Artikels 24 der UN-Konvention über die Rechte von Men-schen mit Behinderung eine wesentlicheVorraussetzung für gesellschaftliche Teil-habe und Chancengleichheit.

Zur öffentlichen Diskussion soll derIst-Stand der Schulischen Inklusion inder Stadt Freiberg auf den Prüfstand ge-

stellt sowie gemeinsam neue Ansatz-punkte gefunden werden.

Mit Stadtratsbeschluss hat sich dieStadt Freiberg 2002 zur Gestaltung einerbarrierefreien Stadt bekannt. Das Rechtvon Menschen mit Behinderung auf einunabhängiges Leben in Freiberg soll ge-mäß der UN-Konvention schrittweise re-alisiert werden.

Interessenten können sich bis zum17. Juniunter der FreibergerRufnummer 273 331 oder unterSoz ia le s_Gle i chs te l lungsbeauf-

[email protected] anmelden.

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Integration von Kindern mitBehinderung am UnterrichtÖffentliche Diskussion am 22. Juni, 15 Uhr, im Ratssaal

50 Plus - die 2. Freiberger Infobörse fürdie reifere Generation findet am 30. Junivon 10 bis 14 Uhr im Städtischen Festsaalstatt. Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer undBerufsrückkehrerinnen zwischen 45 und 60Jahren sind herzlich dazu eingeladen, sichüber gesunde Alltagsgestaltung, Beruf,Familie und Gesundheit zu informieren.Über 20 Vereine und Institutionen präsen-tieren sich mit Ständen und stellen sich denFragen vor Ort. Neben professionellerBewerbungshilfe bieten die Gleichstel-lungsbeauftragten der Stadt Freiberg unddes Landkreises Mittelsachsen gemeinsammit der Agentur für Arbeit und dem Job-center Freiberg-Mittweida auch interessanteFachvorträge im Jagdzimmer an:

10 Uhr Begrüßung10.30 bis 11.15 Uhr Minijob ein Baustein

für die Rente - Martina Weißger-ber (Deutsche RentenversicherungMitteldeutschland)

11.20 bis 12 Uhr Pflege von Angehörigen,Unterstützungsmöglichkeiten -Margitta Pötsch (AOK Plus)

12.40 bis 13.30 Uhr Programm Perspektive50 Plus - Beschäftigungspakt in derRegion - Jens Spreer (JobcenterDöbeln)

Die Veranstaltung ist kostenfrei. NähereInformationen auch bei der Gleichstel-lungsbeauftragten Katrin Pilz, Telefon03731/ 273 330 oder [email protected]

Infobörse für diereifere GenerationZweite Freiberger Infobörse 50Plus am 30. Juni

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Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 10 · 15. Juni 20115

(CH). Die Freiberger Weltoffenheit mit demAufbau eines lokalen Netzwerkes zu stärkenund weiter zu entwickeln, ist Ziel der Initiative„Wir sind Freiberg“. Dazu gehört auch die Ein-richtung einer „Alarmkette“, um bei extremis-tischen Aktivitäten gemeinsam mit allen Part-nern schnellen Gegenprotest organisieren zukönnen. Einer der ersten Partner, die sich imNetz einbringen, ist die Städtische Wohnungs-gesellschaft/Sa. mbH (SWG). Erik Mädler, Lei-ter der Öffentlichkeitsarbeit, erläutert warumes wichtig ist, sich für eine weltoffene Stadt zuengagieren und welchen Beitrag die SWG indiesem Zusammenhang leistet.

Welche Bedeutung hat die Weltoffenheitfür Freiberg und für ein Unternehmen wie dieSWG?

Als städtisches Wohnungsunternehmenhaben wir einen kommunalpolitischen Auf-trag. Er besteht u. a. darin, breiten Schichtender Bevölkerung zeitgemäßen Wohnraum zurVerfügung zu stellen. Dabei haben wir auchimmer die Entwicklung der Bevölkerungs-struktur vor Augen. Wir werden älter, mobi-ler aber auch bunter. Und unter bunt verste-hen wir die Vielfältigkeit der Nationalitäten.

In Freiberg leben Menschen aus über 90 Län-dern und Staatengemeinschaften. Sie studie-ren, lernen und arbeiten hier bei uns.

Die Stadt Freiberg zeigt sich als guter Gast-geber. Wir stellen im Rahmen unserer Mög-lichkeiten bedarfsgerechte Wohnungen zurVerfügung und leben unsere Unternehmens-philosophie, indem wir keine Benachteiligung,Diskriminierung und keine Ausgrenzung we-gen der Herkunft unserer Mieter zulassen. Beiuns haben alle Mieter gleiche Rechte undPflichten.

Was war für die SWG der Grund, Partnerin diesem Netzwerk zu werden?

Im Netzwerk „Wir sind Freiberg“ sind Part-ner aus unterschiedlichen gesellschaftlichenBereichen engagiert. Jeder kann auf seineWeise und in seinem Aufgabengebiet dazubeitragen, dass Verständnis und Weltoffen-heit täglich gelebt werden. Wir als Unter-nehmen sehen unsere soziale Verantwortunggegenüber der Stadt Freiberg und ihren Be-wohnern darin, das Markenzeichen Famili-enfreundlichkeit im weitesten Sinne zu stär-ken und zu entwickeln. Dazu bedarf es auf-rechter und offener Kommunikation unter-

einander. Ein Netz-werk bietet dafür beste Voraussetzungen –deshalb sind wir von Anfang an mit dabei.

Wie trägt die SWG zur Freiberger Weltof-fenheit bei?

Um es einmal in der Sportsprache darzu-stellen: Die Erfüllung unserer kommunalpo-litischen Aufgabe ist die Pflicht. Die Kür be-steht darin, ein Wohnumfeld zu gestalten, indem sich alle Generationen und alle Natio-nalitäten wohl fühlen. Dazu tragen intakteund sichere Wohnquartiere ebenso bei, wiedie Stärkung des Freizeitangebotes in derStadt und in den Wohngebieten. So sind wirbeispielsweise Mitorganisator verschiedenerWohngebietsfeste und Veranstaltungen, indenen besonders das Miteinander im Vor-dergrund steht. Gelebte Weltoffenheit ist beiuns auch in den über 30 Wohngemeinschaf-ten Freiberger Studierender spürbar. Mit derBereitstellung von Studenten-WG`s fördernwir die Kommunikationskultur zwischen denverschiedenen Nationalitäten.

Was kann künftig Ihr Beitrag sein?Auch in persönlichen Notsituationen ste-

hen wir beratend und unterstützend zur Seite.Aktuellstes Beispiel sind unsere Spenden anden HilfeFonds „Familien in Not“. Das Geld istauch für betroffene Familien mit Migra-tionshintergrund gedacht.

Wir denken zudem darüber nach, spezielleNutzungshinweise für unsere Wohnungenund unsere Hausordnung inkl. der kinder-freundlichen Hausordnung mehrsprachig auf-zulegen.

Leisten auch Sie einen individuellen Bei-trag zu Freibergs Weltoffenheit? Werden SiePartner im lokalen Netz für eine weltoffeneStadt! www.freiberger-agenda21.de

„Wir sind Freiberg“Neue Partner im lokalen Netz für eine weltoffene Stadt

EinladungenÖffentliche BekanntmachungSitzung des Verwaltungsausschussesam Montag, 20.06.2011, um 18.00 Uhrim Ratssaal im Rathaus, Obermarkt 24, 09599 Freiberg

Öffentlicher Teil:01. Information durch den Oberbürger-meister02. Auftragsvergabe zur Lieferung vonServern, Medienecken und Software fürdas Gymnasium Geschwister Scholl - Haus

Dürer (Beschluss)03. Sonstiges

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister und Vorsitzenderdes Verwaltungsausschusses

Öffentliche BekanntmachungSitzung des Ortschaftsrates Kleinwaltersdorfam Mittwoch, 29.06.2011, um 19.00 Uhr im BürgerhausKleinwaltersdorf, Walterstal 76, 09599 Freiberg

Öffentlicher Teil:01. Begrüßung durch die Vorsitzendedes Ortschaftsrates02. Bürgerfragestunde03. Sonstiges

M. KochVorsitzende des OrtschaftsratesKleinwaltersdorf

Öffentliche BekanntmachungSitzung des Ausschusses für Technik und Umweltam Montag, 27.06.2011, um 18.00 Uhrim Ratssaal im Rathaus, Obermarkt 24, 09599 Freiberg

Öffentlicher Teil:01. Information durch den Oberbürger-meister02. Vergabebeschluss zur Bauvorhaben„Neubau Parkhaus Fischerstraße, Los 7 -Elektroinstallationsanlage“03. Beschluss zu Umbau und SanierungObermarkt 21 in 09599 Freiberg - Vergabevon Bauleistungen - Los 11 - Metallbau-und Verglasungsarbeiten04. Beschluss zum Umbau und SanierungObermarkt 21 in 09599 Freiberg - Vergabe

von Bauleistungen - Los 21 - Elektro-technische Anlage05. Beschluss zu Umbau und SanierungObermarkt 21 in 09599 Freiberg - Vergabevon Bauleistungen - Los 24 - Heizungs-und Sanitärinstallation06. Sonstiges

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister und Vorsitzenderdes Ausschusses für Technik und Umwelt

BeschlüsseSitzung des Ausschussesfür Technik und Umweltvom 30.05.2011Beschluss-Nr. 1/TUA:Der Ausschuss für Technik und Umweltbeschließt den Auftrag zur Ausstattungder Grundschule und des Hortes „KarlGünzel“ Am Seilerberg 11 A in 09599Freiberg der FirmaMöbelwerk Niesky GmbHNeuhofer Straße 4 – 602906 Nieskyfür das Los 1 in Höhe von 74.317,20 €

(brutto) und für das Los 2 in Höhe von39.075,42 € (brutto) zu erteilen.Die Finanzierung erfolgt aus dem Pro-duktsachkonto 21110100/07100000GrundschulenGS „Karl Günzel“ Schulausstattung.Ja-Stimmen: 9, einstimmigBeschluss-Nr. 2/TUA:Der Ausschuss für Technik und Umweltder Stadt Freiberg beschließt im Zusam-menhang mit der Erneuerung der Misch-wasserkanalisation auf dem Knappenwegzwischen Frauensteiner Straße und demKnappenweg 5, Beschlussvorlage Nr.

2011/096 vom 07.04.2011 den gleich-zeitigen grundhaften Ausbau der Straßein diesem Abschnitt.Der Zuschlag soll entsprechend dem vor-liegenden Wertungsverfahren derLandschaftsgestaltung, Straßen-, Tief-und Wasserbau GmbH Freibergzu einem Gesamtbruttobetrag von229.827,70 €

erteilt werden.Ja-Stimmen: 9, einstimmigBeschluss-Nr. 3/TUA:Der Ausschuss für Technik und Umweltbeschließt die Beauftragung der Pla-nungsleistungen Leistungsphasen 1 bis 7nach HOAI Teil 3 Objektplanung Gebäudesowie nach HOAI Teil Fachplanung Tech-nische Ausrüstung mit der Option derweiteren stufenweisen Beauftragung derLeistungsphasen 8 und 9 für die Bau-maßnahmen zur BrandschutztechnischenErtüchtigung und zur Sanierung der Aus-gabeküche des Gebäudes der Grundschule„Carl Böhme“ - Friedeburger Straße 17 -einschließlich dafür erforderlicher Leis-tungen der Tragwerksplanung.Ja-Stimmen: 9, einstimmig

Familientagbringt vierneue PartnerFreiberger Familienbündnisnun mit 33 Mitstreitern

(AS/EM). Vier neue Partner konnten zumFamilientag im Mai in das Lokale Bündnisfür Familienfreundlichkeit aufgenommenwerden. Die Stadtwerke Freiberg AG, dieFreiberger Brauhaus GmbH, die GSM Gas-tro-Service Mittelsachsen GmbH und derTierpark Freiberg stärken nun mit beson-deren Initiativen das Engagement für einefamilienfreundliche Stadt Freiberg. Mit denneuen Mitstreitern hat das Freiberger Bünd-nis nun 33 Partner seit der Gründung 2005.

Die neuen Partner kamen nicht mit lee-ren Händen: So übergab Axel Schneegans,Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Frei-berg AG, aus Anlass des 20-jährigen Be-stehens des Energieversorgers, einen Spen-denscheck in Höhe von 2.500 Euro an denHilfeFonds „Familien in Not“. Dem schlosssich Holger Scheich, Geschäftsführer derGSM, an. „Damit setzen Sie ein wichtigesZeichen dafür, unverschuldet in Not gera-tenen Familien konkret zu helfen“, danktedie Vorstandsvorsitzende des DeutschenKinderschutzbundes e.V., Irena Joschko,den Spendern.

Kurz notiert

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Hauptbühne18 bis 19 Uhr

Festliche Eröffnung durch den Oberbürgermeister Bernd-ErwinSchramm, Gerd Przybyla,Geschäftsführer der Stadtmarketing FreibergGmbH und Moderator Gerd Edler

19.15 – 19.45 UhrBlasmusik mit dem „Bergmusikkorps Saxonia Freiberg e.V.“

Freiberg on Stage20 Uhr

im Dom: 7. Abendmusik „Bach meets Jazz“ - David Timm, Leipzig, Ein-tritt: 7 €/ 5 € erm.

20 – 0 UhrMit: „Johanna und Albrecht Bunk“, „Tässa“ der jungen Gesangs-Newcomerin aus Sachsen, der „Big Band“ der Musikschule Freiberg,dem Mittelsächsischen Theater mit Ausschnitten aus dem aktuellenProgramm der Seebühne Kriebstein, den „NotenDealern“ und erzge-birgischer Volksmusik von „De Hutzenbossen“

Bühne BierdorfDixieland-Abend18 – 20.30 Uhr

Die „HOTSPURS“ aus Dresden begeistern mit Swing und Dixieland21 – 23.30 Uhr

Das „Silverstone Swingtett“ spielt Dixieland in allen Variationen23.30 – 00.00 Uhr

Jam Session der Künstler des Dixieland Abends

BühneWeindorf18 - 20.30 Uhr

„Lydia Franke“ mit Liedern von Helene Fischer und Andrea Berg21 – 0 Uhr

Aktuelle Hits, Oldies und deutscher Schlager mit „Popcorn“

Rathausbühne19 Uhr

Eröffnungsparty mit Videodisko der 80er und 90er-Jahre

DDoonnnneerrssttaagg,, 2233.. JJuunnii

Hauptbühne13 – 15.30 Uhr

Böhmische Blasmusik mit „Doubravanka“18 – 18.45 Uhr

Krönung der 12. Freiberger Bergstadtkönigin – Veranstaltung des Wo-chenspiegels

MDR Schlager-Nacht präsentiert von MDR 1 RADIO SACHSENModeration: Heike Leschner19 – 19.30 Uhr

Warm-Up mit der MDR 1 RADIO SACHSEN Diskothek und Bodo Gießner19.30 – 20 Uhr

„Laura Wilde“ - die Newcomerin des deutschen Schlagers20 – 20.40 Uhr

„Uwe Busse“ - Mensch, Musiker, Macher20.40 – 21 Uhr

„Laura Wilde & Uwe Busse“ - gemeinsam im Duett21 – 22 Uhr

„Cora“ u.a. mit ihrem Kulthit „Amsterdam“22 – 23 Uhr

„Andreas Martin“ - das Schlager-Urgestein zu Gast in Freiberg23 – 1 Uhr

MDR 1 RADIO SACHSEN Diskothek und Bodo Gießner

Bühne BierdorfFreiberg rockt!stündlich 14 – 17.45 Uhr

„The Picket Line“, „Brav, The Band“, „FBOD“, „Lumpacius Vagabun-dus“

18 – 18.45 UhrDie Gewinner des TU Band Contests live

19 – 20 UhrTU Freiberg inside - Studentisches Bühnenprogramm

TU Bergakademie Freiberg meets JUMP AUF TOUR20.00 – 1 Uhr

Große Studentenparty - JUMP auf Tour lässt das Bierdorf wieder beben

BühneWeindorf16 – 18.30 Uhr

volkstümlicher Schlager mit der „Thüringer Jodelkönigin“19 - 20.30 Uhr

Blasmusik mit den „Schmiedeberger Musikanten“21 – 1 Uhr

„Breitenauer Musikanten“ - Mischung aus Schlagern und OldiesKKinder- und Familienwelt

14 – 15.30 Uhr„Jonnys Zaubershow“

16 – 18 UhrFamilienprogramm vom Mehrgenerationenhaus „Buntes Haus“

18.30 – 19.30 UhrEnsemble der Musikschule FG

20 – 21.30 UhrKonzert mit „Claas P. Jambor“

Rathausbühne19 Uhr

Buntes Familienprogramm mit der C.-Winkler Schule, AWG-Cityund den „Hot Dominations“

20 – 1 UhrÜ30 Party mit Karaoke und den „Hot Dominations“ um 22 Uhr

Vom 23. bis 26. Juni findet mit dem 26. Berg-stadtfest wieder ein großes Ereignis in Freibergstatt. Bereits im letzten Jahr hatten sich rund160.000 Besucher aus Nah und Fern vom Flairdes einzigartigen Stadtfestes begeistern lassen.Somit ist das Bergstadtfest in Freiberg nicht nurdas traditionsreichste und größte Stadtfest in Mit-telsachsen, sondern auch zu einem lebendigenSpiegelbild von Freiberg geworden.Auch in diesem Jahr möchte die StadtmarketingFreiberg GmbH (Stama) das Bergstadtfest, trotzder Bauarbeiten und der damit verbundenenUmstrukturierung des Festgeländes, wieder zueinem unvergesslichen Erlebnis für alle Besuchermachen. Gemeinsam mit den Kooperationspart-nern MDR 1 RADIO SACHSEN und JUMP Radioist es der Stama wieder gelungen, ein Programmmit vielen Spitzenkünstlern vorzubereiten, dasmöglichst jedem Alter und jedem Geschmack

gerecht wird. Für die Jugend gibt’s am Freitagbereits die dritte Auflage der großen „JUMP AUFTOUR“ Studentenparty und die „JUMP ARENA“mit „Christian Durstewitz“, den „Pickers“ und„Fertig Los!“ am Samstag. Schlagerfans kommenbei der MDR 1 RADIO SACHSEN Schlager-Nachtam Freitag mit „Cora“, „Andreas Martin“, „LauraWilde“ und „Uwe Busse“ sicherlich auf ihre Kos-ten. Mit dem Radiosender holt die Stama au-ßerdem Bühnenhighlights der volkstümlichenMusik, wie Stefanie Hertel mit Band Wolkenlos,„De Erbschleicher“ und „Kathrin und Peter“ zumVolkstümlichen Abend am Sonntag nach Frei-berg.Die Bergparade, die bergmännische Aufwartungund viele Darbietungen von Freiberger Vereinenwerden natürlich das große Traditionsbewusst-sein, die 850-jährige, faszinierende Geschichte,aber auch die spürbare Zukunftsorientierung der

Berg-, Universitäts-, und Silberstadt hautnah prä-sentieren.Freuen Sie sich auf ein emotionales Erlebnis vorder einmaligen Kulisse der Freiberger Altstadtund erleben Sie unter dem Motto „Zukunftbraucht Herkunft“ auf Schritt und Tritt außerge-wöhnliche Kultur gemischt mit einem buntenUnterhaltungsprogramm.Ohne die Unterstützung vieler Partner, wie bei-spielsweise aus der Wirtschaft, wäre das Berg-stadtfest nicht möglich. Allen Partnern und Spon-soren sei schon heute für ihr großes Engagementgedankt. Gedankt sei ebenfalls im Vorfeld denBewohnern der Freiberger Innenstadt für ihr Ver-ständnis, dass es während dieser vier Festtagewieder lauter und voller in der Altstadt wird.Allen Besuchern des 26. Bergstadtfestes viel Spaßund jede Menge schöne „Freiberg-Erlebnisse“!

Bauarbeiten erfordern neue Struktur

Feiern auf neuen PlätzenDamit Mittelsachsens größtes Stadt- und Volksfest trotz der aktuellengroßen Baumaßnahmen in der Altstadt wieder zu einem Erfolg wird, istdas Festgelände umstrukturiert worden, außerdem gibt es neue Bühnenund Programmpunkte. Da dem Fest weder Obermarkt noch Schlossplatzzur Verfügung stehen, werden einige Veranstaltungsplätze und Flanier-meilen verändert. So wird der Untermarkt zum Hauptveranstaltungsplatzmit Konzerten einzigartiger Künstler in Zusammenarbeit mit MRD 1 RADIOSACHSEN und JUMP Radio. Dort wird auch zum ersten Mal unter demMotto „Freiberg on Stage“ ein Abend mit Freiberger Künstlern und Bandsder Umgebung stattfinden. Neben dem Mittelsächsischen Theater werdenauch die NotenDealer und die Big Band der Musikschule Freiberg ihr Kön-nen unter Beweis stellen. Das Bierdorf, was sich bisher auf dem Untermarktbefand, wird auf den Parkplatz an der Geschwister-Scholl-Straße verlegt.Das Weindorf wird nicht wie in den letzten Jahren auf dem Schlossplatz,sondern in der romantischen Parkanlage zwischen Schloss Freudensteinund Schwanenschlösschen aufgebaut. Erstmals befindet sich auch an derRathausgiebelseite eine Bühne. Familienprogramm, eine Ü-30 Party undAuftritte von Rock- und Popbands sorgen hier vier Tage lang für Stim-mung.Trotz der Baumaßnahmen auf dem Schlossplatz sind die Freiberger Som-mernächte an allen Tagen des Festes geöffnet. Am Samstag wird dort bei-spielsweise zu „Heides Bowle-Party“ geladen. Auf dem Schlossplatz an derEcke zur Burgstraße befindet sich in diesem Jahr auch erstmals eine Bühne.Hier werden Biere aus aller Welt angeboten. Außerdem gibt es Live-Musikund Karaoke. Weiter oben auf der Burgstraße kann zu Cocktails und Dis-cosounds getanzt werden.Trotz dieser Umgestaltung wird das bewährte Gesamtkonzept des Berg-stadtfestes durch die Stadtmarketing Freiberg GmbH jedoch nicht verändert.Die verschiedenen Erlebniswelten und Programme bleiben im Grundsatzerhalten, damit das Bergstadtfest auch dieses Jahr zu einem unvergesslichenEreignis werden kann. „Besonders in Vorbereitung des Jubiläumsjahres2012 möchten wir das erfolgreiche Stadtfest nicht verkleinern, sondernmit einem sehr schönen Bergstadtfest 2011 sogar einen „roten Teppich“für das herausragende Ereignis - 850 Jahre Freiberg und Tag der Sachsen2012 – auslegen, um dafür auch aktiv zu werben“, betont Gerd Przybyla,Geschäftsführer der Stadtmarketing Freiberg GmbH.

FFrreeiittaagg,, 2244.. JJuunnii

Hauptbühne12 – 13.30 Uhr

„Polizeiorchester Sachsen“14 – 14.15 Uhr

„Tässa“ die junge Gesangs-Newcomerin aus Sachsen14.30 – 16.00 Uhr

deutsch-russischer Rock‘n‘Roll mit „Hot Mama“JUMP ARENA präsentiert von JUMP19.15 – 19.45 Uhr

Warm Up mit dem JUMP DJ-Team19.45 – 20.45 Uhr

„Pickers“ - britisch inspirierter Power-Rock im Stil von MANDO DIAO21.15 – 22.15 Uhr

„Fertig Los!“ - gefuhlvoller deutscher Pop-Rock aus München22.45 – 23.45 Uhr

„Christian Durstewitz“ - das Multitalent belegte 2010 bei Stefan Raabs„Unser Star für Oslo“ Platz 3

0 – 1 UhrJUMP AUF TOUR DJ-Team

Bühne Bierdorf12 – 14.30 Uhr

Gemütlicher Frühschoppen mit den „Kemmlitzer Blasmusikanten“15 – 18.30 Uhr

Partystimmung mit der „Reflexband“Boogie & Rock’n’Roll-Party19.00 – 20.00 Uhr

„The Wild Wood Boys“20.00 – 21.00 Uhr

„Pink Petticoats“21.30 – 22.30 Uhr

„Juliet and The Janglers“23.00 – 01.00 Uhr

„Crash Cats“

BühneWeindorfKäseverkostung mit den Striegistaler Zwergen12.30 – 14.30 Uhr

„Blue Ways“ - Klassiker aus Blues, Rock und Jazz15 – 17 Uhr

„Rollsplitt“ - Rock und Pop Hits der 80er bis heute17.30 – 19 Uhr

Chanson- und Musical-Highlights mit „Kathrin Moschke“19.15 – 20.30 Uhr

„Antoaneta Tcherniradeva“ singt Chansons21 – 1 Uhr

Böhmische Blasmusik mit „Pichlovanka“

Kinder- und Familienwelt10 – 11 Uhr

Buntes Kinderprogramm von der Kita „Spielhaus“12.30 – 13.30 Uhr

Russische Folklore mit Tänzen und Liedern - Hoffnung Nadeschda e.V.14 – 14.45 Uhr

Wunderbundt Bilderbuchkonzert - Musik- und Mitmachshow15.30 – 16.30 Uhr

AWG-City Modenschau16.45 – 17.15 Uhr

Kinderprogramm mit der Kita „Schlaumäuse“17.30 – 18.30 Uhr

„Petitmonde“ - SchattentheaterAbendprogramm20 – 21.30 Uhr

Konzert mit „Nico Bung“22 – 1 Uhr

Ü30 Party präsentiert von AWG-City

Rathausbühne14 – 17 Uhr

Familienprogramm mit Gert Zimmermann und den Sportstars PhilippAuerswald, S. Hoffmann, Michael Rösch, SV Rotation Weißenborn u.a.

17 – 18 UhrLive-Musik mit „Silver Pearl“

18 – 19.30 UhrJunge Talente aus Mittelsachsen und die Tanzgruppe „Black Diamonds“

19.30 – 21 UhrLive Musik mit „Silver Pearl“

21 – 1 UhrDie besten Rock-, Pop- und Schlager-Hits mit der „Midnight Rockband“

StadtmauerlaufFreiberg bewegt10.15 Uhr - Start 3 km11.00 Uhr - Start 15 km11.05 Uhr - Firmenlauf

Start/Ziel: Meißner Ring/Ecke Geschwister-Scholl-StraßeInformationen und Anmeldung unter www.triathlon-service.de

SSaammssttaagg,, 2255.. JJuunniiHauptbühne

gefördert durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen9.15 Uhr

Einmarsch der Bergparade zum Berggottesdienst im Dom St. Marien9.30 Uhr

Berggottesdienst, Dom St. Marien11 Uhr

Marsch der Bergparade ab Dom über die Geschw.-Scholl-Straße,Albertpark, Wallstraße, Waisenhausstraße, Petriplatz, Petersstr., Ober-markt, Burgstraße, Weingasse, Heubnerstr. zum Untermarkt

11.30 – 12.30 UhrBergmännische Aufwartung auf dem Untermarkt im Beisein von Kur-fürst „Vater August“ alias Matthias Brade

13 – 16 UhrDie große Show der Mittelsachsen präsentiert von der Freien PresseMusik, Tanz, Spiel und Spaß von Mittelsachsen für Mittelsachsen - mo-deriert von „Cheffe und Stift“

MDR volkstumlicher Abend präsentiert von MDR 1 RADIO SACHSENModeration: Silvio Zschage18 – 18.30 Uhr

Warm-Up mit der MDR 1 RADIO SACHSEN Diskothek18.30 – 19.30 Uhr

„Kathrin & Peter“ - das erfolgreiche Gesangs-Duo aus der Oberlausitz19.30 – 21.00 Uhr

„Stefanie Hertel mit Band Wolkenlos“ - Der Volksmusik-Star live21 – 22 Uhr

„De Erbschleicher“ mit original erzgebirgischer Volksmusik22 – 22.30 Uhr

MDR 1 RADIO SACHSEN Diskothek und Bodo Gießner

Bühne Bierdorf13 – 14.30 Uhr

Tolle Musik mit „Gerd & Ilja“15 – 17 Uhr

„Yellow Times“ spielen Party-Hits aus Rock und Pop18 – 22 Uhr

Oldies aus den 70ern und 80ern mit „Blue Effekt“

BühneWeindorfFreiberg legt los – präsentiert vom BLICK14. – 16.45 Uhr

Buntes Programm aus Freibergs Kultur, Vereinsleben und BrauchtumModeriert vom Radio-Kultmoderator Gerd Edler.

17 – 18 UhrErzgebirgische Volksmusik mit „De Hutzenbossen“

18.30 – 22 UhrHits der 80er bis heute mit den „Strings“

Kinder- und Familienwelt10.30 – 11.30 Uhr

„Fridolins Zaubershow“ mit Musik und lustigen Dialogen zum Mitmachen13 – 14 Uhr

Eine Mütze voller Träume - Liedermacher Hans Jürgen Andersen14.30 – 15 Uhr

Rope Skipping Gruppe des Cotta Gymnasiums15.30 – 17.30 Uhr

„Buntes Kinderprogramm mit Clown Lulu Lustig“ – präsentiert vonden christlichen Gemeinden in Freiberg

18 – 18.45 UhrRussische Folklore mit Tänzen/Liedern, Hoffnung Nadeshda e.V.

20 – 21.30 UhrAbendprogramm: Konzert mit „Alf Combo“

Rathausbühne11.30 – 14 Uhr

Blasmusik mit den „Großschirmaer Blasmusikanten“14 – 16.30 Uhr

Beste Unterhaltung mit „AC 73“17 – 18 Uhr

„Adolf Kirtscher“ (Oberland Wilthen)18.30 – 19 Uhr

Boogie Woogie mit „The Shaking Boogies”19 – 22 Uhr

„Carly Peran” live (Neil Young und Rocker des Ostens)

Nikolaikirche17 Uhr

Abschlusskonzert zum 26. Freiberger Bergstadtfest – MittelsächsischePhilharmonie

Feuerwerkpräsentiert von WECO23 Uhr

Großes AbschlussfeuerwerkAm besten sichtbar vom Untermarkt, Messeplatz, Parkplatz Geschw.-Scholl-Straße und Meißner Ring. Bitte beachten Sie die Lautsprecher-durchsagen von allen Buhnen vor dem Feuerwerk.

SSoonnnnttaagg,, 2266.. JJuunniiWillkommen zum 26. Bergstadtfest Freiberg!

Page 7: 20110615_Amtsblatt_Freiberg

Hauptbühne18 bis 19 Uhr

Festliche Eröffnung durch den Oberbürgermeister Bernd-ErwinSchramm, Gerd Przybyla,Geschäftsführer der Stadtmarketing FreibergGmbH und Moderator Gerd Edler

19.15 – 19.45 UhrBlasmusik mit dem „Bergmusikkorps Saxonia Freiberg e.V.“

Freiberg on Stage20 Uhr

im Dom: 7. Abendmusik „Bach meets Jazz“ - David Timm, Leipzig, Ein-tritt: 7 €/ 5 € erm.

20 – 0 UhrMit: „Johanna und Albrecht Bunk“, „Tässa“ der jungen Gesangs-Newcomerin aus Sachsen, der „Big Band“ der Musikschule Freiberg,dem Mittelsächsischen Theater mit Ausschnitten aus dem aktuellenProgramm der Seebühne Kriebstein, den „NotenDealern“ und erzge-birgischer Volksmusik von „De Hutzenbossen“

Bühne BierdorfDixieland-Abend18 – 20.30 Uhr

Die „HOTSPURS“ aus Dresden begeistern mit Swing und Dixieland21 – 23.30 Uhr

Das „Silverstone Swingtett“ spielt Dixieland in allen Variationen23.30 – 00.00 Uhr

Jam Session der Künstler des Dixieland Abends

BühneWeindorf18 - 20.30 Uhr

„Lydia Franke“ mit Liedern von Helene Fischer und Andrea Berg21 – 0 Uhr

Aktuelle Hits, Oldies und deutscher Schlager mit „Popcorn“

Rathausbühne19 Uhr

Eröffnungsparty mit Videodisko der 80er und 90er-Jahre

DDoonnnneerrssttaagg,, 2233.. JJuunnii

Hauptbühne13 – 15.30 Uhr

Böhmische Blasmusik mit „Doubravanka“18 – 18.45 Uhr

Krönung der 12. Freiberger Bergstadtkönigin – Veranstaltung des Wo-chenspiegels

MDR Schlager-Nacht präsentiert von MDR 1 RADIO SACHSENModeration: Heike Leschner19 – 19.30 Uhr

Warm-Up mit der MDR 1 RADIO SACHSEN Diskothek und Bodo Gießner19.30 – 20 Uhr

„Laura Wilde“ - die Newcomerin des deutschen Schlagers20 – 20.40 Uhr

„Uwe Busse“ - Mensch, Musiker, Macher20.40 – 21 Uhr

„Laura Wilde & Uwe Busse“ - gemeinsam im Duett21 – 22 Uhr

„Cora“ u.a. mit ihrem Kulthit „Amsterdam“22 – 23 Uhr

„Andreas Martin“ - das Schlager-Urgestein zu Gast in Freiberg23 – 1 Uhr

MDR 1 RADIO SACHSEN Diskothek und Bodo Gießner

Bühne BierdorfFreiberg rockt!stündlich 14 – 17.45 Uhr

„The Picket Line“, „Brav, The Band“, „FBOD“, „Lumpacius Vagabun-dus“

18 – 18.45 UhrDie Gewinner des TU Band Contests live

19 – 20 UhrTU Freiberg inside - Studentisches Bühnenprogramm

TU Bergakademie Freiberg meets JUMP AUF TOUR20.00 – 1 Uhr

Große Studentenparty - JUMP auf Tour lässt das Bierdorf wieder beben

BühneWeindorf16 – 18.30 Uhr

volkstümlicher Schlager mit der „Thüringer Jodelkönigin“19 - 20.30 Uhr

Blasmusik mit den „Schmiedeberger Musikanten“21 – 1 Uhr

„Breitenauer Musikanten“ - Mischung aus Schlagern und OldiesKKinder- und Familienwelt

14 – 15.30 Uhr„Jonnys Zaubershow“

16 – 18 UhrFamilienprogramm vom Mehrgenerationenhaus „Buntes Haus“

18.30 – 19.30 UhrEnsemble der Musikschule FG

20 – 21.30 UhrKonzert mit „Claas P. Jambor“

Rathausbühne19 Uhr

Buntes Familienprogramm mit der C.-Winkler Schule, AWG-Cityund den „Hot Dominations“

20 – 1 UhrÜ30 Party mit Karaoke und den „Hot Dominations“ um 22 Uhr

Vom 23. bis 26. Juni findet mit dem 26. Berg-stadtfest wieder ein großes Ereignis in Freibergstatt. Bereits im letzten Jahr hatten sich rund160.000 Besucher aus Nah und Fern vom Flairdes einzigartigen Stadtfestes begeistern lassen.Somit ist das Bergstadtfest in Freiberg nicht nurdas traditionsreichste und größte Stadtfest in Mit-telsachsen, sondern auch zu einem lebendigenSpiegelbild von Freiberg geworden.Auch in diesem Jahr möchte die StadtmarketingFreiberg GmbH (Stama) das Bergstadtfest, trotzder Bauarbeiten und der damit verbundenenUmstrukturierung des Festgeländes, wieder zueinem unvergesslichen Erlebnis für alle Besuchermachen. Gemeinsam mit den Kooperationspart-nern MDR 1 RADIO SACHSEN und JUMP Radioist es der Stama wieder gelungen, ein Programmmit vielen Spitzenkünstlern vorzubereiten, dasmöglichst jedem Alter und jedem Geschmack

gerecht wird. Für die Jugend gibt’s am Freitagbereits die dritte Auflage der großen „JUMP AUFTOUR“ Studentenparty und die „JUMP ARENA“mit „Christian Durstewitz“, den „Pickers“ und„Fertig Los!“ am Samstag. Schlagerfans kommenbei der MDR 1 RADIO SACHSEN Schlager-Nachtam Freitag mit „Cora“, „Andreas Martin“, „LauraWilde“ und „Uwe Busse“ sicherlich auf ihre Kos-ten. Mit dem Radiosender holt die Stama au-ßerdem Bühnenhighlights der volkstümlichenMusik, wie Stefanie Hertel mit Band Wolkenlos,„De Erbschleicher“ und „Kathrin und Peter“ zumVolkstümlichen Abend am Sonntag nach Frei-berg.Die Bergparade, die bergmännische Aufwartungund viele Darbietungen von Freiberger Vereinenwerden natürlich das große Traditionsbewusst-sein, die 850-jährige, faszinierende Geschichte,aber auch die spürbare Zukunftsorientierung der

Berg-, Universitäts-, und Silberstadt hautnah prä-sentieren.Freuen Sie sich auf ein emotionales Erlebnis vorder einmaligen Kulisse der Freiberger Altstadtund erleben Sie unter dem Motto „Zukunftbraucht Herkunft“ auf Schritt und Tritt außerge-wöhnliche Kultur gemischt mit einem buntenUnterhaltungsprogramm.Ohne die Unterstützung vieler Partner, wie bei-spielsweise aus der Wirtschaft, wäre das Berg-stadtfest nicht möglich. Allen Partnern und Spon-soren sei schon heute für ihr großes Engagementgedankt. Gedankt sei ebenfalls im Vorfeld denBewohnern der Freiberger Innenstadt für ihr Ver-ständnis, dass es während dieser vier Festtagewieder lauter und voller in der Altstadt wird.Allen Besuchern des 26. Bergstadtfestes viel Spaßund jede Menge schöne „Freiberg-Erlebnisse“!

Bauarbeiten erfordern neue Struktur

Feiern auf neuen PlätzenDamit Mittelsachsens größtes Stadt- und Volksfest trotz der aktuellengroßen Baumaßnahmen in der Altstadt wieder zu einem Erfolg wird, istdas Festgelände umstrukturiert worden, außerdem gibt es neue Bühnenund Programmpunkte. Da dem Fest weder Obermarkt noch Schlossplatzzur Verfügung stehen, werden einige Veranstaltungsplätze und Flanier-meilen verändert. So wird der Untermarkt zum Hauptveranstaltungsplatzmit Konzerten einzigartiger Künstler in Zusammenarbeit mit MRD 1 RADIOSACHSEN und JUMP Radio. Dort wird auch zum ersten Mal unter demMotto „Freiberg on Stage“ ein Abend mit Freiberger Künstlern und Bandsder Umgebung stattfinden. Neben dem Mittelsächsischen Theater werdenauch die NotenDealer und die Big Band der Musikschule Freiberg ihr Kön-nen unter Beweis stellen. Das Bierdorf, was sich bisher auf dem Untermarktbefand, wird auf den Parkplatz an der Geschwister-Scholl-Straße verlegt.Das Weindorf wird nicht wie in den letzten Jahren auf dem Schlossplatz,sondern in der romantischen Parkanlage zwischen Schloss Freudensteinund Schwanenschlösschen aufgebaut. Erstmals befindet sich auch an derRathausgiebelseite eine Bühne. Familienprogramm, eine Ü-30 Party undAuftritte von Rock- und Popbands sorgen hier vier Tage lang für Stim-mung.Trotz der Baumaßnahmen auf dem Schlossplatz sind die Freiberger Som-mernächte an allen Tagen des Festes geöffnet. Am Samstag wird dort bei-spielsweise zu „Heides Bowle-Party“ geladen. Auf dem Schlossplatz an derEcke zur Burgstraße befindet sich in diesem Jahr auch erstmals eine Bühne.Hier werden Biere aus aller Welt angeboten. Außerdem gibt es Live-Musikund Karaoke. Weiter oben auf der Burgstraße kann zu Cocktails und Dis-cosounds getanzt werden.Trotz dieser Umgestaltung wird das bewährte Gesamtkonzept des Berg-stadtfestes durch die Stadtmarketing Freiberg GmbH jedoch nicht verändert.Die verschiedenen Erlebniswelten und Programme bleiben im Grundsatzerhalten, damit das Bergstadtfest auch dieses Jahr zu einem unvergesslichenEreignis werden kann. „Besonders in Vorbereitung des Jubiläumsjahres2012 möchten wir das erfolgreiche Stadtfest nicht verkleinern, sondernmit einem sehr schönen Bergstadtfest 2011 sogar einen „roten Teppich“für das herausragende Ereignis - 850 Jahre Freiberg und Tag der Sachsen2012 – auslegen, um dafür auch aktiv zu werben“, betont Gerd Przybyla,Geschäftsführer der Stadtmarketing Freiberg GmbH.

FFrreeiittaagg,, 2244.. JJuunnii

Hauptbühne12 – 13.30 Uhr

„Polizeiorchester Sachsen“14 – 14.15 Uhr

„Tässa“ die junge Gesangs-Newcomerin aus Sachsen14.30 – 16.00 Uhr

deutsch-russischer Rock‘n‘Roll mit „Hot Mama“JUMP ARENA präsentiert von JUMP19.15 – 19.45 Uhr

Warm Up mit dem JUMP DJ-Team19.45 – 20.45 Uhr

„Pickers“ - britisch inspirierter Power-Rock im Stil von MANDO DIAO21.15 – 22.15 Uhr

„Fertig Los!“ - gefuhlvoller deutscher Pop-Rock aus München22.45 – 23.45 Uhr

„Christian Durstewitz“ - das Multitalent belegte 2010 bei Stefan Raabs„Unser Star für Oslo“ Platz 3

0 – 1 UhrJUMP AUF TOUR DJ-Team

Bühne Bierdorf12 – 14.30 Uhr

Gemütlicher Frühschoppen mit den „Kemmlitzer Blasmusikanten“15 – 18.30 Uhr

Partystimmung mit der „Reflexband“Boogie & Rock’n’Roll-Party19.00 – 20.00 Uhr

„The Wild Wood Boys“20.00 – 21.00 Uhr

„Pink Petticoats“21.30 – 22.30 Uhr

„Juliet and The Janglers“23.00 – 01.00 Uhr

„Crash Cats“

BühneWeindorfKäseverkostung mit den Striegistaler Zwergen12.30 – 14.30 Uhr

„Blue Ways“ - Klassiker aus Blues, Rock und Jazz15 – 17 Uhr

„Rollsplitt“ - Rock und Pop Hits der 80er bis heute17.30 – 19 Uhr

Chanson- und Musical-Highlights mit „Kathrin Moschke“19.15 – 20.30 Uhr

„Antoaneta Tcherniradeva“ singt Chansons21 – 1 Uhr

Böhmische Blasmusik mit „Pichlovanka“

Kinder- und Familienwelt10 – 11 Uhr

Buntes Kinderprogramm von der Kita „Spielhaus“12.30 – 13.30 Uhr

Russische Folklore mit Tänzen und Liedern - Hoffnung Nadeschda e.V.14 – 14.45 Uhr

Wunderbundt Bilderbuchkonzert - Musik- und Mitmachshow15.30 – 16.30 Uhr

AWG-City Modenschau16.45 – 17.15 Uhr

Kinderprogramm mit der Kita „Schlaumäuse“17.30 – 18.30 Uhr

„Petitmonde“ - SchattentheaterAbendprogramm20 – 21.30 Uhr

Konzert mit „Nico Bung“22 – 1 Uhr

Ü30 Party präsentiert von AWG-City

Rathausbühne14 – 17 Uhr

Familienprogramm mit Gert Zimmermann und den Sportstars PhilippAuerswald, S. Hoffmann, Michael Rösch, SV Rotation Weißenborn u.a.

17 – 18 UhrLive-Musik mit „Silver Pearl“

18 – 19.30 UhrJunge Talente aus Mittelsachsen und die Tanzgruppe „Black Diamonds“

19.30 – 21 UhrLive Musik mit „Silver Pearl“

21 – 1 UhrDie besten Rock-, Pop- und Schlager-Hits mit der „Midnight Rockband“

StadtmauerlaufFreiberg bewegt10.15 Uhr - Start 3 km11.00 Uhr - Start 15 km11.05 Uhr - Firmenlauf

Start/Ziel: Meißner Ring/Ecke Geschwister-Scholl-StraßeInformationen und Anmeldung unter www.triathlon-service.de

SSaammssttaagg,, 2255.. JJuunniiHauptbühne

gefördert durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen9.15 Uhr

Einmarsch der Bergparade zum Berggottesdienst im Dom St. Marien9.30 Uhr

Berggottesdienst, Dom St. Marien11 Uhr

Marsch der Bergparade ab Dom über die Geschw.-Scholl-Straße,Albertpark, Wallstraße, Waisenhausstraße, Petriplatz, Petersstr., Ober-markt, Burgstraße, Weingasse, Heubnerstr. zum Untermarkt

11.30 – 12.30 UhrBergmännische Aufwartung auf dem Untermarkt im Beisein von Kur-fürst „Vater August“ alias Matthias Brade

13 – 16 UhrDie große Show der Mittelsachsen präsentiert von der Freien PresseMusik, Tanz, Spiel und Spaß von Mittelsachsen für Mittelsachsen - mo-deriert von „Cheffe und Stift“

MDR volkstumlicher Abend präsentiert von MDR 1 RADIO SACHSENModeration: Silvio Zschage18 – 18.30 Uhr

Warm-Up mit der MDR 1 RADIO SACHSEN Diskothek18.30 – 19.30 Uhr

„Kathrin & Peter“ - das erfolgreiche Gesangs-Duo aus der Oberlausitz19.30 – 21.00 Uhr

„Stefanie Hertel mit Band Wolkenlos“ - Der Volksmusik-Star live21 – 22 Uhr

„De Erbschleicher“ mit original erzgebirgischer Volksmusik22 – 22.30 Uhr

MDR 1 RADIO SACHSEN Diskothek und Bodo Gießner

Bühne Bierdorf13 – 14.30 Uhr

Tolle Musik mit „Gerd & Ilja“15 – 17 Uhr

„Yellow Times“ spielen Party-Hits aus Rock und Pop18 – 22 Uhr

Oldies aus den 70ern und 80ern mit „Blue Effekt“

BühneWeindorfFreiberg legt los – präsentiert vom BLICK14. – 16.45 Uhr

Buntes Programm aus Freibergs Kultur, Vereinsleben und BrauchtumModeriert vom Radio-Kultmoderator Gerd Edler.

17 – 18 UhrErzgebirgische Volksmusik mit „De Hutzenbossen“

18.30 – 22 UhrHits der 80er bis heute mit den „Strings“

Kinder- und Familienwelt10.30 – 11.30 Uhr

„Fridolins Zaubershow“ mit Musik und lustigen Dialogen zum Mitmachen13 – 14 Uhr

Eine Mütze voller Träume - Liedermacher Hans Jürgen Andersen14.30 – 15 Uhr

Rope Skipping Gruppe des Cotta Gymnasiums15.30 – 17.30 Uhr

„Buntes Kinderprogramm mit Clown Lulu Lustig“ – präsentiert vonden christlichen Gemeinden in Freiberg

18 – 18.45 UhrRussische Folklore mit Tänzen/Liedern, Hoffnung Nadeshda e.V.

20 – 21.30 UhrAbendprogramm: Konzert mit „Alf Combo“

Rathausbühne11.30 – 14 Uhr

Blasmusik mit den „Großschirmaer Blasmusikanten“14 – 16.30 Uhr

Beste Unterhaltung mit „AC 73“17 – 18 Uhr

„Adolf Kirtscher“ (Oberland Wilthen)18.30 – 19 Uhr

Boogie Woogie mit „The Shaking Boogies”19 – 22 Uhr

„Carly Peran” live (Neil Young und Rocker des Ostens)

Nikolaikirche17 Uhr

Abschlusskonzert zum 26. Freiberger Bergstadtfest – MittelsächsischePhilharmonie

Feuerwerkpräsentiert von WECO23 Uhr

Großes AbschlussfeuerwerkAm besten sichtbar vom Untermarkt, Messeplatz, Parkplatz Geschw.-Scholl-Straße und Meißner Ring. Bitte beachten Sie die Lautsprecher-durchsagen von allen Buhnen vor dem Feuerwerk.

SSoonnnnttaagg,, 2266.. JJuunniiWillkommen zum 26. Bergstadtfest Freiberg!

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Nr. 10 · 15. Juni 2011 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg8

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seinerSitzung am 05.05.2011 sowie der Gemein-schaftsausschuss der Verwaltungsgemein-schaft Freiberg/Hilbersdorf in seiner Sitzungam 31.05.2011 folgende Polizeiverordnungzur Aufrechterhaltung der öffentlichenSicherheit und Ordnung im Gebiet der StadtFreiberg und der Gemeinde Hilbersdorf(Polizeiverordnung) beschlossen.

Die Verordnung wird hiermit bekannt ge-macht.

Freiberg, 15. Juni 2011

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister

Polizeiverordnungzur Aufrechterhaltungder öffentlichen Sicherheitund Ordnung im Gebietder Stadt Freiberg undder Gemeinde Hilbersdorf(Polizeiverordnung)vom 06.05.2011

Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindungmit § 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Frei-staates Sachsen (SächsPolG) wird verord-net:InhaltsverzeichnisAbschnitt I Allgemeine Regelungen§ 1 Geltungsbereich§ 2 BegriffsbestimmungenAbschnitt II Schutzvorschriften§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften,Bemalen§ 4 Verbotenes Verhalten§ 5 Tierhaltung§ 6 Verunreinigung durch Tiere§ 7 Fütterungsverbot für Tauben§ 8 Öffentliche Veranstaltungen§ 9 Schutz der Nachtruhe§ 10 Benutzung von Rundfunkgeräten,Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.§ 11 Lärm aus Veranstaltungsstätten§ 12 Benutzung von Sport- und Spiel-stätten§ 13 Haus- und Gartenarbeiten§ 14 Benutzung von Wertstoffcontainernund der öffentlichen Abfallbehälter§ 15 Böllern, Salutschießen mit Vorderla-derwaffen§ 16 Abbrennen offener Feuer§ 17 HausnummernAbschnitt III Schlussbestimmungen§ 18 Zulassung von Ausnahmen§ 19 Anwendung anderer Vorschriften§ 20 Ordnungswidrigkeiten§ 21 Inkrafttreten

Abschnitt IAllgemeine Regelungen§ 1 GeltungsbereichDiese Polizeiverordnung gilt im gesamtenGebiet der Stadt Freiberg und im Gebietder Verwaltungsgemeinschaft Freiberg/Hil-bersdorf.§ 2 Begriffsbestimmungen(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Po-lizeiverordnung sind alle Straßen, Wegeund Plätze, die dem öffentlichen Verkehrgewidmet sind oder auf denen tatsächlichöffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu ge-hören insbesondere Fahrbahnen, Rand-streifen, Rad- und Gehwege, Brücken,Tunnel, Fußgängerunterführungen, Durch-lässe, Treppen, Passagen, Marktplätze,Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuch-ten, Böschungen, Stützmauern, Lärm-schutzanlagen und Gräben.(2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieserPolizeiverordnung sind der Öffentlichkeitzugängliche gärtnerisch gestaltete Anla-gen oder sonstige Grünanlagen, die derErholung der Bevölkerung oder der Ge-staltung des Orts- oder Landschaftsbildesdienen, sowie Kinderspielplätze, Sport- undBolzplätze.(3) Öffentliche Einrichtungen im Sinne die-ser Polizeiverordnung sind in öffentlichenBereichen befindliche Brunnen, Wasserbe-cken, Gewässer, Wartehäuschen, Telefon-zellen, Sitzgelegenheiten, Denkmale, amt-liche Schilder und Schautafeln sowie Spiel-geräte, Abfall- und Wertstoffbehälter.(4) Menschenansammlungen im Sinne die-ser Polizeiverordnung sind alle für jeder-mann zugänglichen, zielgerichteten Zu-sammenkünfte von Personen unter freiemHimmel auf öffentlichen Straßen bzw. inöffentlichen Anlagen zum Zwecke des Ver-gnügens, des Kunstgenusses, des Waren-umschlags oder Ähnliches, insbesondereVolksfeste, Straßenfeste, Konzerte undMärkte. Die Vorschriften des Gesetzes überVersammlungen und Aufzüge im FreistaatSachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz)bleiben von der Begriffsbestimmung un-berührt.(5) Eine öffentliche Veranstaltung im Sinnedieser Polizeiverordnung ist jede Veran-staltung bei der es sich um ein planmäßigzeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag her-aus gehobenes Ereignis handelt, zu wel-chem Jedermann Zutritt hat, somit der Be-sucherkreis nicht eingeschränkt ist.(6) Böller im Sinne dieser Polizeiverord-nung sind:a) Böllerkanonen,b) Standböller,c) Hand- und Schaftböller,d) Gasböller.(7) Vorderlader im Sinne dieser Polizeiver-ordnung sind Feuerwaffen, die von derMündung her geladen werden. Bei Revol-vern gilt dies entsprechend für die einzel-nen Kammern der Trommel.(8) Verunreinigungen durch Tiere sind allefesten Hinterlassenschaften von Tieren wieKotablagerungen oder erbrochener Ma-geninhalt.

Abschnitt IISchutzvorschriften§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschrif-ten, Bemalen(1) Das Anbringen von Plakaten, Aufkle-bern, Beschriftungen oder Bemalungen,die weder eine Ankündigung noch eineAnpreisung oder einen Hinweis auf Ge-werbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist anStellen, die von öffentlichen Straßen oderAnlagen im Sinne des § 2 oder von Bahn-anlagen aus sichtbar sind, verboten. Die-ses Verbot gilt nicht für das Plakatierenauf den dafür zugelassenen Plakatträgern(z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlag-tafeln) bzw. für das Beschriften und Be-malen speziell dafür zugelassener Flächen.(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnah-men von dem in Abs. 1 geregelten Verbotzulassen, wenn öffentliche Belange nichtentgegenstehen, insbesondere eine Ver-unstaltung des Orts- und Straßenbildesoder eine Gefährdung der Sicherheit undLeichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zubefürchten ist.(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bau-ordnung, der Straßenverkehrsordnung so-wie die Rechte Privater an ihrem Eigen-tum bleiben von dieser Regelung in Ab-satz 1 und 2 unberührt.§ 4 Verbotenes Verhalten(1) In und auf öffentlichen Straßen, Anla-gen und Einrichtungen ist verboten:1. aufdringliches und aggressives Betteln,beispielsweise durch hartnäckiges Anspre-chen, durch körperliches Bedrängen oderin deutlich alkoholisierten Zustand,2. erhebliches Belästigen anderer Perso-nen durch aufdringliches oder aggressivesVerhalten, beispielsweise nach Genuss vonAlkohol oder sonstigen berauschendenMitteln,3. Zerschlagen von Flaschen oder anderenGegenständen,4. Verrichten der Notdurft,5. Nächtigen, wenn dadurch andere Per-sonen erheblich belästigt werden,6. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagernvon Gegenständen außerhalb der dafür zurVerfügung gestellten Behältnisse; erfolgteVerunreinigungen sind umgehend zu be-seitigen bzw. beseitigen zu lassen. Die Vor-schriften nach dem Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz bleiben unberührt.(2) In öffentlichen Anlagen und Einrich-tungen ist es zudem untersagt:1. Wegsperren zu beseitigen und zu ver-ändern oder Einfriedungen oder Sperrenzu überklettern;2. außerhalb der Kinderspielplätze und derSport- und Bolzplätze zu spielen odersportliche Übungen zu treiben, wenn da-durch die Ruhe Dritter gestört oder Besu-cher belästigt werden können. Die Benut-zung öffentlicher Kinderspielplätze, Spiel-geräte und Spielanlagen ist anderen Per-sonen als den auf den Hinweisschildernbestimmten Altersgruppen untersagt.3. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungenund sonstige Anlagenteile zu verändernoder aufzugraben sowie außerhalb zuge-

lassener Stellen Feuer zu machen;4. Schieß-, Wurf- und Schleudergeräte(ausgenommen Spielbälle) zu benutzensowie außerhalb der dafür besonders be-stimmten und entsprechend gekennzeich-neten Stellen zu baden oder Boot zu fah-ren;5. Parkwege zu befahren und Fahrzeugeabzustellen; dies gilt nicht für Kinderwa-gen und fahrbare Krankenstühle sowie fürKinderfahrzeuge, wenn dadurch andereBesucher nicht gefährdet werden sowie fürFahrräder auf dafür besonders gekenn-zeichneten Wegen;6. Rasenflächen zu befahren und Kraft-fahrzeuge darauf abzustellen;7. nicht freigegebene Eisflächen zu betre-ten oder zu befahren;8. Wohnwagen und Zelte aufzustellen;9. Wasser der öffentlichen Brunnen undWasserbecken zu verunreinigen oder zubeschmutzen;10. außerhalb der ausgewiesenen Reitwegeund -flächen zu reiten.(3) Regelungen in Benutzungsordnungenbleiben hiervon unberührt.§ 5 Tierhaltung(1) Tiere sind so zu halten und zu beauf-sichtigen, dass Menschen, andere Tiereoder Sachen nicht belästigt, gefährdet wer-den oder Schaden nehmen.(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tra-gen, dass sich sein Tier im öffentlichenVerkehrsraum nicht ohne eine hierfür ge-eignete Aufsichtsperson aufhält. Geeignetim Sinne dieser Vorschrift ist jede Person,der das Tier, insbesondere auf Zuruf, ge-horcht und die zum Führen des Tieres kör-perlich in der Lage ist.(3) Im Albertpark, im Tierpark, im Ludwig-Renn-Park, im Park Friedeburg, im Hal-denpark Zug, im Park der Generationen,der Grünfläche am Hirtenplatz, der Grün-fläche zwischen Berthelsdorfer Straße undHinter der Stockmühle sowie allgemein inFußgängerzonen und bei größeren Men-schenansammlungen muss der Hundefüh-rer den Hund an der Leine führen. Zudemmüssen Hunde in größeren Menschenan-sammlungen einen Maulkorb tragen.Sätze 1 und 2 gelten nicht für Diensthundevon Bundes- und Landesbehörden, fürHunde im Rettungsdienst oder Katastro-phenschutz, für Blindenhunde, Herdenge-brauchshunde und Jagdhunde, soweit sieim Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestim-mung eingesetzt werden.(4) Der Halter von Raubtieren, Gift- undRiesenschlangen sowie anderen Tieren, dieebenso wie diese durch Körperkräfte, Gifteoder Verhalten Personen gefährden kön-nen, hat der Ortspolizeibehörde die Hal-tung eines derartigen Tieres unverzüglichanzuzeigen.(5) § 28 der Straßenverkehrsordnung,§ 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes(OwiG) sowie das Gesetz zum Schutze derBevölkerung vor gefährlichen Hunden(GefHundG) bleiben von dieser Regelungin Absatz 1 bis 4 unberührt.

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Bekanntmachung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnungim Gebiet der Stadt Freiberg und der Gemeinde Hilbersdorf (Polizeiverordnung) vom 06.05.2011

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Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 10 · 15. Juni 20119

Öffentliche Bekanntmachung" Seite 8

§ 6 Verunreinigung durch Tiere(1) Den Haltern und Führern von Tierenist es untersagt, die öffentliche Straßen,Anlagen oder Einrichtungen i.S.v. § 2, dieregelmäßig von Menschen genutzt wer-den, durch ihre Tiere verunreinigen zulassen.(2) Der Tierhalter bzw. -führer hat seinTier von Kinderspiel- sowie Sport- undBolzplätzen fernzuhalten.(3) Die entgegen Abs. 1 durch Tiere ver-ursachten Verunreinigungen sind von denjeweiligen Tierführern unverzüglich zubeseitigen; geeignete Hilfsmittel für Auf-nahme und Transport der Verunreinigungsind mitzuführen und auf Verlangen denbefugten Kontrollkräften der Ortspolizei-behörde vorzuweisen.(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetzes sowie des Er-sten Gesetzes zur Abfallwirtschaft undzum Bodenschutz bleiben von dieser Re-gelung in Absatz 1 bis 3 unberührt.§ 7 Fütterungsverbot für TaubenTauben dürfen auf öffentlichen Straßen, inöffentlichen Anlagen sowie in oder auf öf-fentlichen Straßen i.S.d. § 2 Abs. 1 und 2nicht gefüttert werden.§ 8 Öffentliche Veranstaltungen(1) Wer eine öffentliche Veranstaltungdurchführen will, hat dies unter Angabeder Art, des Ortes und der Zeit der Ver-anstaltung sowie der Zahl der zu erwar-tenden Teilnehmer vier Wochen vor Ver-anstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen.(2) Die öffentliche Veranstaltung ist zuuntersagen oder kann mit Auflagen ver-bunden werden, wenn Umstände beste-hen, die eine gefahrlose Durchführungder Veranstaltung nicht ermöglichen.(3) Absatz 1 gilt nicht für öffentliche Ver-anstaltungen, für die die Genehmigungnach anderen Vorschriften bereits erteiltist oder für die eine Genehmigungsfreiheitoder eine Anzeigepflicht nach anderenVorschriften besteht.§ 9 Schutz der Nachtruhe(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sindalle Handlungen, die geeignet sind, dieNachtruhe mehr als nach den Umständenunvermeidbar zu stören, zu unterlassen.(2) Die Vorschriften des Bundesimmis-sionsschutzgesetzes sowie des Gesetzesüber Sonn- und Feiertage bleiben hier-von unberührt.§ 10 Benutzung von Rundfunkgeräten,Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä.(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Laut-sprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikin-strumente sowie andere mechanische oderelektroakustische Geräte zur Lauterzeu-gung dürfen nur so benutzt werden, dassandere nicht unzumutbar belästigt wer-den.Für Straßenmusikanten gelten folgendeRegeln:1. In den Fußgängerzonen der FreibergerInnenstadt darf überall musiziert werden.2. Musiziert werden darf zwischen10.00 Uhr und 20.00 Uhr und zwar für jeeine Stunde an einem Standort. An-

schließend ist an diesem Standort eineRuhepause von einer Stunde einzuhaltenund der Standort zu wechseln.Der Standort ist so zu wählen, dass er au-ßer Hörweite von anderen Darbietungenvon Straßenmusik und Straßenartistikliegt.3. Die Benutzung besonders lauter oderstörender Musikinstrumente ist nicht er-laubt, dies gilt vor allem für:* Schlagzeug, Trommeln und ähnliche

Rhythmusinstrumente* Dudelsackpfeifen, Fanfaren, Hörner undähnliche Blasinstrumente(2) Absatz 1 gilt nicht:1. für Veranstaltungen, die einem her-kömmlichen Brauch entsprechen, sowiefür Veranstaltungen, die einer Anzeigeoder behördlichen Genehmigung bedür-fen (z.B. Umzüge, Kundgebungen, Märkteund Messen im Freien)2. für amtliche Durchsagen,3. für Kinder- und Jugendfeste der aner-kannten freien Träger der Jugendhilfe.In diesen Fällen können jedoch Lautstärkeund Dauer der Beschallung durch be-hördliche Auflagen geregelt werden.(3) Die Vorschriften des SächsischenSonn- und Feiertagsgesetzes sowie desBundesimmissionsschutzgesetzes und derdazu erlassenen Verordnungen bleibenvon dieser Regelung in Absatz 1 und 2unberührt.§ 11 Lärm aus Veranstaltungsstätten(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zutragen, dass aus Veranstaltungsstättenoder Versammlungsräumen innerhalb imZusammenhang bebauter Gebiete oder inder Nähe von Wohngebäuden kein Lärmnach außen dringt, durch den andere un-zumutbar belästigt werden. Fenster undTüren sind erforderlichenfalls geschlos-sen zu halten.(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Ver-meidung von Lärm gilt auch für die Be-sucher von derartigen Veranstaltungs-stätten bzw. Versammlungsräumen.(3) Die Vorschriften des SächsischenSonn- und Feiertagsgesetzes, des Gast-stättengesetzes, der Sächsischen Gast-stättenverordnung, des Versammlungs-gesetzes, der Sächsischen Bauordnung so-wie des Bundesimmissionsschutzgesetzesund der dazu ergangenen Verordnungenbleiben von dieser Regelung in Absatz 1und 2 unberührt.§ 12 Benutzung von Sport- und Spiel-stätten(1) Öffentlich zugängliche Sport-, Bolz-und Kinderspielplätze, die weniger als50 m von der Wohnbebauung entferntsind, dürfen in der Zeit zwischen 20.00Uhr und 7.00 Uhr nicht benutzt werden.(2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung imRahmen von Sportveranstaltungen bzw.die Nutzung durch Schulen, Kinderta-gesstätten und Kinderkrippen sowie Kin-der bis zum vollendeten dreizehnten Le-bensjahr. Insoweit sind die jeweiligen Nut-zer allerdings dazu verpflichtet, beson-dere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis derAnwohner zu nehmen.(3) Die Vorschriften des SächsischenSonn- und Feiertagsgesetzes, der Säch-

sischen Bauordnung sowie des Bundes-immissionsschutzgesetzes und der dazuerlassenen 18. Verordnung sowie der Be-nutzungsordnungen der Stadt Freibergbleiben hiervon unberührt.§ 13 Haus- und Gartenarbeiten(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu er-heblichen Lärmbelästigungen andererführen, dürfen in der Zeit von 20.00 Uhrbis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feierta-gen nicht durchgeführt werden.(2) Die Vorschriften des Bundesimmis-sionsschutzgesetzes, insbesondere die 32.Verordnung zur Durchführung des Bun-desimmissionsschutzgesetzes (Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung-32.BImSchV), und des Sächsischen Sonn-und Feiertagsgesetzes bleiben von dieserRegelung in Absatz 1 unberührt.§ 14 Benutzung von Wertstoffcontai-nern und der öffentlichen Abfallbehäl-ter(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in diedafür vorgesehenen Behälter (Wertstoff-container) ist an Werktagen in der Zeitvon 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr und an Sonn-und Feiertagen nicht gestattet.(2) Es ist nicht gestattet, größere Abfall-mengen in die zur allgemeinen Benut-zung aufgestellten Abfallbehälter einzu-bringen. Insbesondere das Einbringen vonin Haushalten oder Gewerbebetrieben an-gefallenen Abfällen ist untersagt.(3) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffeoder andere Gegenstände auf oder nebendie Wertstoffcontainer zu stellen. DieStandorte der Wertstoffcontainer dürfendurch Abfälle oder außerhalb der Behäl-ter zurückgelassene Wertstoffe nicht ver-unreinigt werden.(4) Die Vorschriften des SächsischenSonn- und Feiertagsgesetzes, des Bun-desimmissionsschutzgesetzes und derdazu erlassenen Verordnungen, des Kreis-laufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowiedes Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaftund zum Bodenschutz im Freistaat Sach-sen bleiben von dieser Regelung in Absatz1 bis 3 unberührt.§ 15 Böllern, Salutschießen mit Vor-derladerwaffen(1) Das Böllern oder das Salutschießenmit einem Vorderlader ist in unmittelba-rer Nähe von Altenheimen, Pflegeheimen,Krankenhäusern, Kirchen, Friedhöfen,Schulen und Kindertageseinrichtungenverboten.(2) Das Böllern oder Salutschießen mit ei-nem Vorderlader darf nur in der Zeit von7.00 bis 20.00 Uhr erfolgen.(3) Wer außerhalb von Schießstätten einBöllergerät oder eine Vorderladerschuss-waffe zur Erzeugung eines Schussknallesverwenden will, hat dies spätestens zweiWochen vor dem Ereignis bei der Ortspo-lizeibehörde schriftlich anzuzeigen. In derAnzeige sind mindestens Anlass, Ort, Da-tum und Zeitraum des Ereignisses sowieName und Erreichbarkeit des Verant-wortlichen anzugeben.(4) Das Böllern bzw. Salutschießen ist zuuntersagen oder kann mit Auflagen ver-bunden werden, wenn Umstände beste-hen, die ein gefahrloses Böllern oder Sa-

lutschießen nicht ermöglichen. SolcheUmstände können z.B. extreme Trocken-heit, die unmittelbare Nähe eines Waldes,die unmittelbare Nähe eines Lagers mitfeuergefährlichen Stoffen usw. sein.(5) Die Vorschriften des Waffenrechts unddes Sprengstoffrechtes bleiben hiervonunberührt.§ 16 Abbrennen offener Feuer(1) Das Abbrennen von offenen Feuernab einer Größe von 1 m2 Grundfläche oderab einer Stapelhöhe des Holzes von 1 mbedarf der vorherigen Genehmigung derOrtspolizeibehörde. Der Antrag ist späte-stens zwei Wochen vor dem beabsichtig-ten Abbrenntermin zu stellen.(2) Das Abbrennen von offenen Feuernbis zu einer Größe von 1 m2 Grundflächeoder bis zu einer Stapelhöhe des Holzesvon 1 m ist der Ortspolizeibehörde spä-testens eine Woche vor dem beabsichtig-ten Abbrenntermin anzuzeigen.(3) Keiner Anzeige oder Genehmigung be-dürfen offene Feuer mit trockenem un-behandeltem Holz in befestigten Feuer-stätten, wobei das Feuer vom Erdbodengetrennt sein muss (z.B. Gartenkamine,Aztekenöfen, im Handel erhältliche Feu-erschalen oder Feuerkörbe) oder mit han-delsüblichen Grillmaterialien in handels-üblichen Koch- oder Grillgeräten.(4) Die Feuer sind so abzubrennen, dasshierbei keine erhebliche Belästigung Drit-ter durch Rauch oder Gerüche entsteht.(5) Das Abbrennen ist zu untersagen oderkann mit Auflagen verbunden werden,wenn Umstände bestehen, die ein ge-fahrloses Abbrennen nicht ermöglichen.Solche Umstände können z.B. extremeTrockenheit, die unmittelbare Nähe einesWaldes, die unmittelbare Nähe eines La-gers mit feuergefährlichen Stoffen usw.sein.(6) Die Vorschriften des Kreislaufwirt-schaft- und Abfallgesetzes, des Ersten Ge-setzes zur Abfallwirtschaft und zum Bo-denschutz, der Verordnung der Sächsi-schen Staatsregierung über die Entsor-gung von pflanzlichen Abfällen, desWaldgesetzes für den Freistaat Sachsen,des Bundesimmissionsschutzgesetzes undder dazu erlassenen Verordnungen sowieder Verordnung der Sächsischen Staats-regierung und des Sächsischen Staatsmi-nisteriums für Umwelt und Landesent-wicklung zur Verhinderung schädlicherUmwelteinwirkungen bei austauscharmenWetterlagen bleiben von dieser Regelungin Absatz 1 und 2 unberührt.§ 17 Hausnummern(1) Hausnummern werden auf Antrag derHauseigentümer durch die Gemeinde ver-geben.(2) Die Hauseigentümer haben ihre Ge-bäude spätestens an dem Tag, an dem siebezogen werden, mit der von der Ge-meinde festgesetzten Hausnummer inarabischen Ziffern zu versehen.(3) Die Hausnummern müssen von derStraße aus, in die das Haus einnumme-riert ist, gut lesbar sein. UnleserlicheHausnummernschilder sind unverzüglichzu erneuern.

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Öffentliche Bekanntmachung" Seite 9

Die Hausnummern sind in einer Höhe vonnicht mehr als 3 m an der der Straße zu-gekehrten Seite des Gebäudes unmittel-bar über oder neben dem Gebäudeein-gang oder, wenn sich der Gebäudeein-gang nicht an der Straßenseite des Ge-bäudes befindet, an der dem Grund-stückszugang nächstgelegenen Gebäu-deecke anzubringen. Bei Gebäuden, dievon der Straße zurückliegen, können dieHausnummern am Grundstückszugangangebracht werden.(4) Die Ortspolizeibehörde kann im Ein-zelfall anordnen, wo, wie und in welcherAusführung Hausnummern anzubringensind, soweit dies im Interesse der öffent-lichen Sicherheit und Ordnung gebotenist.Abschnitt IIISchlussbestimmungen§ 18 Zulassung von AusnahmenEntsteht für den Betroffenen eine unzu-mutbare Härte, so kann die Ortspolizeibe-hörde Ausnahmen von den Vorschriftendieser Polizeiverordnung zulassen, sofernkeine überwiegenden öffentlichen Inter-essen entgegenstehen.§ 19 Anwendung anderer VorschriftenAndere Rechtsvorschriften bleiben von die-ser Polizeiverordnung unberührt.§ 20 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes han-delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 3 Abs.1 plakatiert oder nichtdafür zugelassene Flächen beschriftet oderbemalt;2. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 1 aufdringlichoder aggressiv bettelt;3. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 andere Per-sonen durch aufdringliches oder aggres-sives Verhalten erheblich belästigt;4. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 3 Flaschen oderandere Gegenstände zerschlägt;5. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 4 die Notdurftverrichtet;6. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 5 nächtigt unddadurch andere Personen erheblich beläs-tigt;7. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 6 Gegenständeablagert, wegwirft oder liegen lässt;8. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 1 Wegsperrenbeseitigt oder verändert oder Einfriedun-gen oder Sperren überklettert;9. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 2a) außerhalb der Kinderspielplätze oder derentsprechend gekennzeichneten Tummel-plätze spielt oder sportliche Übungen treibtoderb) diese sowie Spielgeräte oder Spielanla-gen entgegen den angebrachten Hinweis-schildern benutzt;10.a) Wege, Rasenflächen, Anpflanzungenoder sonstige Anlagen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3verändert oder aufgräbt

b) oder außerhalb zugelassener Feuerstel-len Feuer macht;11. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 4 Schieß-,Wurf- oder Schleudergeräte benutzt so-wie außerhalb der dafür bestimmten oderentsprechend gekennzeichneten Stellenbadet oder Boot fährt;12. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 5 Parkwegebefährt oder Fahrzeuge auf diesen abstellt;13. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 6 Rasenflä-chen befährt oder Kraftfahrzeuge auf die-sen abstellt;14. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 7 nicht frei-gegebene Eisflächen betritt oder befährt;15. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 8 Wohnwagenoder Zelte aufstellt;16. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 9 das Wasserder öffentliche Brunnen und Wasserbe-cken beschmutzt oder verunreinigt;17. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 2 auf nichtausgewiesenen Wegen oder Flächen Reit-sport ausübt;18. entgegen § 5 Abs. 1 Tiere so hält oderbeaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiereoder Sachen belästigt, geschädigt oder ge-fährdet werden;19. entgegen § 5 Abs. 2 nicht dafür sorgt,dass Tiere im öffentlichen Verkehrsraumnicht ohne geeignete Aufsichtsperson freiherumlaufen;20. entgegen § 5 Abs. 3 nicht dafür sorgt,dass der Hund angeleint ist bzw. einenMaulkorb trägt;21. entgegen § 5 Abs. 4 das Halten ge-fährlicher Tiere der Ortspolizeibehördenicht unverzüglich anzeigt;22. entgegen § 6 Abs. 2 ein Tier nicht vonöffentlichen Kinderspielplätzen oder Sport-bzw. Bolzplätzen fernhält;23. entgegen § 6 Abs. 3a) die durch Tiere verursachten Verunrei-nigungen nicht unverzüglich entfernt oderb) keine geeigneten Hilfsmittel mitführt;24. entgegen § 7 Tauben füttert;25.a) entgegen § 8 Abs. 1aa) die öffentliche Veranstaltung nicht odernicht rechtzeitig schriftlich anzeigt oderab) nur unvollständige Angaben zur öf-fentlichen Veranstaltung macht;b) entgegen § 8 Abs. 2 eine Veranstaltungdurchführt, obwohl diese untersagt waroder behördlich erteilte Auflagen nicht be-folgt;26.a) entgegen § 9 Abs.1 ohne eine Ausnah-megenehmigung nach § 9 Abs. 2 zu be-sitzen die Nachtruhe anderer mehr als un-vermeidbar stört;b) gegen Auflagen einer nach § 9 Abs. 2erteilten Ausnahmegenehmigung verstößt;27. entgegen § 10 Abs. 1 S. 1 Rundfunk-geräte, Lautsprecher, Tonwiedergabege-räte, Musikinstrumente oder ähnliche Ge-räte so benutzt, dass andere unzumutbarbelästigt werden;28. entgegen § 10 Abs. 1 S. 2 als Stra-ßenmusikant

a) mehr als 1 Stunde an ein und demsel-ben Standort musiziert oderb) besonders laute oder störende Musik-instrumente einsetzt;29. entgegen § 11 Abs. 1 aus Veranstal-tungsstätten oder VersammlungsräumenLärm nach außen dringen lässt, durch denandere unzumutbar belästigt werden;30. entgegen § 12 Abs. 1 öffentlich zu-gängliche Kinderspiel-, Sport- oder Bolz-plätze benutzt;31. entgegen § 13 Abs. 1 Haus- und Gar-tenarbeiten, die zu erheblichen Lärmbe-lästigungen anderer führen, durchführt;32. entgegen § 14 Abs. 1 außerhalb dergenannten Zeiten Wertstoffe in Wert-stoffcontainer einwirft;33. entgegen § 14 Abs. 2 größere Abfall-mengen oder Abfälle, die in Haushaltenoder Gewerbebetrieben anfallen, in die zurallgemeinen Benutzung aufgestellten Ab-fallbehälter einbringt;34. entgegen § 14 Abs. 3 Abfälle, Wert-stoffe oder andere Gegenstände auf oderneben die Wertstoffcontainer stellt;35. entgegen § 15 Abs. 1 in unmittelba-rer Nähe von Altenheimen, Pflegeheimen,Krankenhäusern, Kirchen, Friedhöfen,Schulen oder Kindereinrichtungen böllertoder mit Vorderladerwaffen Salut schießt;36. entgegen § 15 Abs. 2 außerhalb derzugelassenen Zeiten böllert oder mit einerVorderladerwaffe Salut schießt;37. entgegen § 15 Abs. 3 das Böllern oderSalutschießen mit einer Vorderladerwaffenicht oder nicht rechtzeitig anzeigt bzw.nur unvollständige Angaben macht;38. entgegen § 15 Abs. 4 behördlich er-teilten Auflagen nicht Folge leistet;39.a) entgegen § 16 Abs. 1 ohne Genehmi-gung ein offenes Feuer abbrennt,b) entgegen § 16 Abs. 2 das Abbrenneneines offenen Feuers nicht oder nichtrechtzeitig anzeigt;c) Dritte durch Rauch und Gerüche ent-gegen § 16 Abs. 4 infolge des Abbrennenseines offenen Feuers erheblich belästigt;d) entgegen § 16 Abs. 5 behördlich erteil-ten Auflagen nicht Folge leistet;40.a) entgegen § 17 Abs. 2 als Hauseigentü-mer die Gebäude nicht mit den festge-setzten Hausnummern versieht;b) unleserliche Hausnummernschilder ent-gegen § 17 Abs. 3 Satz 2 nicht unverzüg-lich erneuert oderc) Hausnummern nicht entsprechend § 17Abs. 3 Sätze 3 und 4 anbringt.(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahmenach § 18 zugelassen worden ist.(3) Ordnungswidrigkeiten können nach§ 17 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz und§ 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ord-nungswidrigkeiten mit einer Geldbußevon mindestens 5 Euro und höchstens1000 Euro und bei fahrlässigen Zuwider-handlungen mit höchstens 500 Euro ge-ahndet werden.

§ 21 Sprachliche und verantwortlicheGleichstellungWenn in dieser Dienstanweisung für Per-sonen- oder Amtsbezeichnung die männ-liche Form gewählt wurde, so sind damitstets auch die Angehörigen des weiblichenGeschlechts gemeint.§ 22 Inkrafttreten(1) Diese Polizeiverordnung tritt am01.07.2011 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnungfür die Stadt Freiberg als Ortspolizeibe-hörde, zugleich als erfüllende Gemeindeder Verwaltungsgemeinschaft Freiberg/Hil-bersdorf gegen schädliches Verhalten undLärmbelästigung, zum Schutz vor öffent-lichen Beeinträchtigungen und über dasAnbringen von Hausnummern (Polizeiver-ordnung) vom 09.02.2001 außer Kraft.

Freiberg, 06.05.2011

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO):Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO geltenSatzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften der Sächs-GemO zustande gekommen sind, ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung als von An-fang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oderfehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind,3. der Bürgermeister dem Beschluss nach§ 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeiten widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschrift gegenüber der Gemeindeunter Bezeichnung des Sachverhalts, derdie Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1SächsGemO genannten Frist jedermanndiese Verletzung geltend machen.

Freiberg, 06.05.2011

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister

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Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 10 · 15. Juni 201111

Erstmals mit Flanierkartezum BHT-Fachvortrag

Zum Freiberger For-schungsforum – 62.Berg- und Hütten-männischer Tag (BHT)treffen sich vom 15.bis 17. Juni 2011rund 450 Wissen-schaftler aus Deutsch-land sowie rund 100

Gäste aus Europa, Amerika und Austra-lien an der TU Bergakademie Freiberg.Die wissenschaftliche Hauptveranstaltungder Freiberger Alma Mater bietet in achtFachkolloquien die Möglichkeit, neue Er-kenntnisse auf den Gebieten der Halb-leitermaterialien, Photovoltaik, Materialienund Werkstoffe, Brennstoffe und Energiesowie den Geowissenschaften auszutau-schen und zu diskutieren.Erstmals stehen in diesem Jahr auch in-teressierten Freiberger Bürgern die Tü-ren der wissenschaftlichen Fachveran-staltungen offen. Dazu gibt es so ge-nannte „Flanierkarten“ mit denen ein-zelne Vorträge besucht werden können.Die Flanierkarten gibt es im Tagungs-zentrum der Neuen Mensa auf demCampus. Eine Karte kostet 5 Euro.Traditionell kostenlos bleibt der Besuchdes Agricola-Kolloquiums zum BHT. Indiesem Jahr erstreckt sich dieses Rah-menkolloquium sogar auf zwei Tage. Am16. Juni geht es zwischen 9.30 Uhr und17 Uhr in neun Vorträgen um die Ge-schichte der Bergakademie. Mit Blick aufdas 250. Jubiläum im Jahr 2015 wer-den dabei verschiedene Themen erörtert.So beispielsweise die Fest- und Feierkul-tur in den Anfangsjahren und verschie-dene Jubiläen. Am 17. Juni zwischen9.15 Uhr und 12.45 Uhr dreht sich allesum die Thermodynamik. Dabei gibt esEinblicke in die Geschichte und For-schung dieser Ingenieurwissenschaft undeine Vorstellung von Dampfmaschinen-modellen aus den Sammlungen der TUBergakademie. Das Agricola-Kolloquiumfindet im Senatssaal im Verwaltungsge-bäude, Akademiestraße 6, statt.Wer sich für eine Flanierkarte oder Vor-träge des Agricola-Kolloquiums interes-siert – findet unter www.tu-freiberg.de dieBHT Programm-Ankündigung.

Wissenswertes über die TU BergakademieFreiberg erfahren Sie regelmäßig in Wortund Bild auf dieser Seite. Über Ihre Fragenund Anregungen freuen wir uns.Unser Kontakt: Tel. 03731/39 2355;E-Mail: [email protected]

TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERGAKADEMIE FREIBERG

Die Nacht der Wissenschaft und Wirt-schaft am Sonnabend, dem 18. Juni in Frei-berg, bietet wieder ein umfangreiches undabwechslungsreiches Programm: Rohstoffe,Materialien und Technologien stehen imVordergrund, wenn die TU BergakademieFreiberg ab 18 Uhr ihre Türen öffnet und ei-nen Einblick in Forschung, Lehre und Wirt-schaft gibt.

Ein ganz besonderer Höhepunkt wird indiesem Jahr die Podiumsdiskussion mit Prof.Ekkehard Schulz, sein. Im Anschluss an dieEröffnung spricht er ab 19.30 Uhr im Au-dimax Winklerstraße, Ecke Agricolastraßeüber den Ingenieurmangel in Deutschlandund diskutiert mit dem Publikum über mög-liche Lösungswege. Ekkehard Schulz ist Au-tor des Buches „55 gute Gründe Ingenieurzu werden“ und war von 1999 bis Januar2011 Vorstandsvorsitzender der Thyssen-Krupp AG.

Mit Spannung erwartet wird auch derVortrag des ehemaligen Bundesumweltmi-nisters Prof. Klaus Töpfer zum Thema Kern-energie. Er ist ab 21 Uhr im Audimax zuGast. Als Moderator des Abends fungiertder Journalist Andreas F. Rook, einer derProtagonisten des MDR-Sachsenspiegels.

Einblicke in die Forschung und Ausbil-dung an der TU Bergakademie bietet dergesamte Abend ab 18 Uhr. Besucher kön-

nen aus über 100 Programmpunkten aus-wählen. Neben wissenschaftlichen Versu-chen und Tests mit Wasser, Licht und Werk-stoffen gibt es auf dem Campus und an derNeuen Mensa ein vielfältiges Programm,darunter 13 Veranstaltungen für Kinder. Siereichen von spannenden Experimenten mitKeramik und Glas über das Goldwaschenund eine Vorlesung über das Weiße Gold

bis zu Spielen für Bohrzwerge. Kurz vorMitternacht startet dann noch eine Ab-schlussüberraschung.

Ausführliches Programm unter: http://tu-freiberg.de/nacht11/programm.html oderin gedruckter Version erhältlich im Freiber-ger Bürgeramt, der Touristeninfo und demStadtmarketing Freiberg sowie im Uni-Hauptgebäude.

Die TU Bergakademie Freiberg ist mo-mentan die einzige sächsische Universi-tät, die ihr Kontingent von insgesamt 23Stipendien für ein Deutschland-Stipendiumausgeschöpft hat. Nachdem im Februar2011 das nationale Beihilfeprogramm fürleistungsstarke Studenten vom Bund ein-geführt wurde, bekundeten in kürzesterZeit Sponsoren der Freiberger Universitätihre Unterstützung. Allein die SparkasseMittelsachsen stellt über die Stiftung TUBergakademie Freiberg 14 400 Euro füracht Stipendiaten bereit.

Am 9. Juni trafen sich die Deutschland-Stipendiaten der TU Bergakademie mitRektor Prof. Bernd Meyer, Prorektor Bil-dung Dirk Meyer und Förderern von derSparkasse Mittelsachsen, Solar World undder Nickelhütte Aue. Eine gute Gelegen-heit für die 23 Stipendiaten, die Vertreterder Universität und die Geldgeber inzwangloser Runde persönlich kennen zu

lernen. Gemeinsam ging es nach einemFototermin am Schloss Freudenstein perBus nach Annaberg-Buchholz. Dort er-hielten die Stipendiaten im Rathaus in feier-licher Form ihre Urkunde aus den Händendes Rektors und der OberbürgermeisterinBarbara Klepsch.

Mit dem Deutschlandstipendium werdenbesonders begabte junge Leute gefördert.Bei der Auswahl der Kandidaten werdenneben sehr guten Noten auch Berufs- oderPraktikumserfahrungen sowie außeruniver-sitäres Engagement berücksichtigt. Das na-tionale Deutschlandstipendium beträgt inder Regel 300 Euro im Monat. 150 Euroübernimmt der Bund, die zweiten 150 Eurowirbt die Universität ein. Sie kommen vonprivaten Förderern wie Unternehmen, an-deren Stiftungen oder Privatpersonen. DasDeutschlandstipendium wird zunächst fürzwei Semester bewilligt und monatlich vonder Hochschule ausgezahlt.

Wissenschafts-Nacht lockt auf den CampusBei über 100 Programmpunkten für die gesamte Familie ist die Auswahl groß

23 Deutschland-Stipendiaten in Freiberg

Spannende Experimente erwarten die Besucher im Institut für Keramik, Glas- und Bau-stofftechnik, Mitmachen wird dabei groß geschrieben. Foto: Lutz Weidler

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Nr. 10 · 15. Juni 2011 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg12

ImpressumHerausgeber: Universitätsstadt FreibergOberbürgermeister Bernd-Erwin SchrammObermarkt 24, 09599 FreibergRedaktion: Katharina Wegelt,Pressesprecherin der Stadt FreibergTelefon: 03731/ 273 104Fax: 03731/ 273 73 104E-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil: Regina HelbigPressestelle der Stadt FreibergTelefon: 03731/ 273 106Fax: 03731/ 273 73 106E-Mail: [email protected] in Beiträgen von Vereinen und Verbän-den geäußerten Meinungen müssen nichtdie Meinung der Redaktion widerspiegeln.

Satz: satzpunkt Hönig,Nonnengasse 31a, 09599 Freiberg

Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH& Co. KG, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co.KG, Winklhofer Str. 20, 09116 Chemnitz

Auflagenhöhe des Amtsblattes: 25.000

Erscheinungsweise: 14-täglich mittwochs, inder Regel eine Woche vor und eine Wochenach der Stadtratssitzung, kostenlose Zustel-lung an alle Haushalte der Stadt Freiberg undder Stadtteile.Alle Rechte beim Herausgeber.

Ein Sitzungsgeld für das Mehrgenera-tionenhaus spendeten die Mitglieder undsachkundigen Einwohner des Bildungs-und Sozialausschusses des Freiberger Stadt-rates im vergangenen Monat zum Tag deroffenen Tür in der Einrichtung auf demWasserberg.

„Wir sind froh, dass unser FreibergerMehrgenerationenhaus bundesweit Aner-kennung findet und dass die Chance be-steht, es weiter so bunt betreiben zu kön-nen“, heißt es in dem Spendenschreiben.

„Der Bildungs- und Sozialausschuss willsich dafür einsetzen, dass der Bund, derFreistaat Sachsen, unser Kreis Mittelsach-sen und die Stadt Freiberg in Gemeinsam-keit den notwendigen finanziellen Beitragdazu leisten. Wir wünschen allen in die-sem Hause Tätigen viele neue Ideen undzufriedene Gäste, die gern hier verweilen.“

Übergeben werden sollten die 385 Euroeigentlich schon vor Monaten, zum Weih-nachtskonzert in der Nikolaikirche, das vonGruppen des Mehrgenerationenhauses ge-

staltet worden war. Doch wegen des hefti-gen Winters hatte das Konzert abgesagtwerden müssen.

Doch nun ist das Geld angekommen: Dr.Ruth Kretzer-Braun übergab es als Vorsit-zende des Ausschusses im Beisein weitererAusschussmitglieder - mit dabei auch Bür-germeister Sven Krüger, AmtsleiterinKatrin Pilz und viele engagierte Freibergersowie MdB Veronika Bellmann, die diePatenschaft für das Mehrgenerationenhausübernommen hat.

Spende mit HindernissenBildungs- und Sozialausschuss unterstützt Mehrgenerationenhaus

(AS). Die Freiberger Freiwillige Feuerwehr„Moritz Braun“ lädt anlässlich ihres 150-jäh-rigen Jubiläums zu einem Fotowettbewerbein. Dieser steht unter dem Motto „Stärkenunserer Stadt“ und richtet den Fokus auf dasvielfältige Engagement der Bürger Freibergs.„Nehmen Sie bewusst wahr, wie viele Men-schen sich in unterschiedlichen Organisatio-nen, Verbänden und Vereinen für die Stadtund ihre Bürger einsetzen und halten Sie Mo-mente dieser unverzichtbaren Arbeit mit Ih-rer Kamera fest. Machen Sie sich Ihr persön-liches Bild vom Ehrenamt in Freiberg“, regtJürgen Naumann, Mitglied des Festkomitees,zur Teilnahme an.

Die Fotos sind bis zum 31. Juli mit Namenund Anschrift an Photo Porst Freiberg, Fi-scherstraße 1 in 09599 Freiberg zu senden.Die schönsten Fotos werden prämiert. Zu ge-winnen gibt es u. a. eine Digitalkamera, einenReisegutschein für zwei Erwachsene mit biszu vier Kindern ins Tropical Island sowie ei-nen Reisegutschein für eine Person für zwei

Übernachtungen im Feuerwehrhotel Holzhausowie eine Ballonfahrt über das abendlicheFreiberg.

Die Fotografien sollten mindestens eineGröße von 20 x 30 Zentimeter haben und miteiner Bildunterschrift versehen werden. Je-der Teilnehmer kann sich mit maximal dreiBildern oder einer Fotoserie mit bis zu fünfAufnahmen beteiligen. Eine Jury bestehend

aus Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr, derStadtverwaltung, Photo Porst und der SWGwird im Sommer die Preisträger ermitteln, dieam 27. August zum Feuerwehrball im Tivoligekürt werden. Einige der eingesendeten Bil-der werden bei Photo Porst präsentiert undAnfang Oktober im Foyer der Hauptge-schäftsstelle der Sparkasse Mittelsachsen aus-gestellt.

„Die Stärken unserer Stadt“150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Freiberg: Aufruf zum Fotowettbewerb – Einsendungen bis 31. Juli

Würfel fürZufahrt gefallen

Die Würfel für die Stadtmauerdurchfahrtzum neuen Parkhaus in der Fischerstraßesind gefallen. Bei namentlicher Abstim-mung folgte die Mehrheit der Stadträte amvergangenen Donnerstag dem Vorschlagder Arbeitsgruppe Stadtgestaltung und ent-schied sich für die nebenstehende Variante.So wird nun die Stadtmauer auf sechs Me-ter im Bereich zwischen Kornhaus undGelbe-Löwe-Turm erhöht und erhält einerechteckige Durchfahrt. Abb.: SV

Neue Regelung fürSozialpassinhaberTermin: Leistungenbis 30. Juni beantragen

Die Stadt Freiberg hat den Zuschuss fürMittagessen an Kindertagesstätten undSchulen ab dem 1. Juni dieses Jahres auf-gehoben. Seit 2008 wurde für Kinder ausFreiberger Familien mit Sozialpass derEssensgeldzuschuss bis auf einen Eigenan-teil von 0,50 € erstattet. Mit Einführung desBildungs- und Teilhabepaketes werden Kin-dern, die Leistungen nach SGB II, Grund-sicherung oder Sozialhilfe nach SGB XII,Wohngeld oder einen Kinderzuschlagerhalten, die Mehraufwendungen bei Teil-nahme an der gemeinschaftlichen Mittags-versorgung in Schulen und Kindertages-einrichtungen gewährt. Ziel ist die Förde-rung und Unterstützung von Kindern undJugendlichen aus Familien mit geringemEinkommen.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teil-habepaket können rückwirkend zum 1. Ja-nuar dieses Jahres noch bis Ende diesesMonats (30.06.2011) beim zuständigen Job-center und Sozialamt des Landkreis Mittel-sachsen beantragt werden. „Für Sozialpas-sinhaber, die keine Zuwendungen aus demBildungs- und Teilhabepaket nachweisenkönnen, wird der Essensgeldzuschuss nachbisheriger Regelung weiter erstattet“, erklärtKatrin Pilz, Leiterin des Amtes für Sozialesund Chancengleichheit. Dabei handelt essich beispielsweise um Kinder von auslän-dischen Studierenden, deren Eltern außereinem Stipendium keine weiteren Einkünftehaben. „Zudem stehen wir bei allen Fragenrund um den Antrag zur Verfügung.“ Tele-fonische Auskunft unter 03731/273-331.

Sprechstunde desFriedensrichters

Die nächste Sprechstunde des Freiber-ger Friedensrichters Christian Kluge istam kommenden Dienstag, 21. Juni, von16 bis 18 Uhr. Sie findet im Rathaus amObermarkt statt: im Zimmer 104, nebender Poststelle.

Sprechstunde des Friedensrichters istjeweils am ersten und dritten Dienstag desMonats. [email protected]

Energiestammtischam 27. Juni

Energieholz- und Biomassefeuerungs-anlagen sind das Thema des nächstenEnergiestammtisches am Montag, 27. Juni.Die kostenlose Veranstaltung beginnt 19Uhr im Versammlungsraum der Stadt-werke, Karl-Kegel-Straße 75 (Nähe Uni-cent).