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7/30/2019 20121116_Wal Kopie
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Wallis 2 12Traueranzeigen 10
Sport 13 16Ausland 17Schweiz 19/21Wirtschaft/Brse 20
TV-Programme 22Wohin man geht 23Wetter 24
INHALT
Wallis
InvestitionenFernando Lehner, neuer
CEO der BVZ Holding AG,
hat in den nchsten Jahren
Grosses vor. | Seite 2
Wallis
Staat bei LonzaDer Gesamtstaatsrat sprach
bei der Lonza vor. Jean-
Michel Cina leitet beim Kan-
ton dieses Dossier. | Seite 5
Sport
Der ProfiDaniel Ondrejicka steht
beim FC Oberwallis im Tor,
bei einer seiner vielen Profi-
stationen. | Seite 13
Ganz persnlichfr Sie da.
Corinne GasserAgentur Vispwww.css.ch/oberwallis
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KOMMENTAR
Das Kreuzmit dem KreuzDas Verdikt des Kantonsgerichtsist klar: Die fristlose Entlassungvon Valentin Abgottspon warnicht rechtens. Auf ber 46 Sei-ten begrndet das Gericht seinUrteil und widerspricht damitdem Staatsratsentscheid vom17. August 2011.Dieser erachtete die fristlose Kn-digung noch als rechtens miteiner teilweise doch speziellenAuslegung der Argumente.Das Unschne daran: Wer dendamaligen Staatsratsentscheidlas und die Problematik nur einwenig vertiefter kannte, stiess
auf einige Ungereimtheiten.Die Vermutung liegt nahe, dassdas Ergebnis des s taatsrtlichenEntscheides eher dem ffentli-chen Druck geschuldet war alsder zugrunde liegenden Sacheselber. Nun hat das Kantonsge-richt die verschiedenen Streit-punkte ausfhrlich behandeltund entschieden zugunstenAbgottspons. Zur materiellenFrage von Religion und Schulenahm das Kantonsgericht indeskeine Stellung. Das Thema, obKruzifixe in Unterrichtsrumenrechtmssig sind, sei selbst inFachkreisen umstritten, argu-mentierte das Kantonsgerichtund verwies dennoch auf denEntscheid des Europischen Ge-richtshofs fr Menschenrechtevom 18. Mrz 2011, in dem die-ser festgehalten hat, dass Kru-zifixe in Klassenzimmern ffent-licher Schulen oder auch an an-deren ffentlichen Orten Italienskeine Grundrechte verletzen.Der einzige Haken dabei: Auchbei diesem Urteil gehen dieFachmeinungen auseinander,wie das Urteil in der Schweizgehandhabt werden soll.Affaire suivre.
Sebastian Glenz
Wallis | Im Staldner Kruzifix-Streit behlt Valentin Abgottspon die Oberhand
Gericht gibt Lehrer rechtDas Walliser Kantonsgericht hatdie Verwaltungsgerichtsbeschwer-de von Valentin Abgottspon gegenseine fristlose Entlassung gut-geheissen.
Valentin Abgottspon wurde von der Regio-nalschule Stalden mit Entscheid vom 28.September 2010 fristlos entlassen. Er stelltesich auf den Standpunkt, dieser Entscheidsei unter anderem deswegen erfolgt, weiler sich geweigert habe, ein Kruzifix in sei-nem Klassenzimmer wieder aufzuhngen.
Die Regionalschule hingegen recht-fertigte die fristlose Entlassung mit weite-rem Fehlverhalten von Valentin Abgott-
spon (unter anderem mangelndem Respektgegenber den Vorgesetzten sowie fehlen-der Qualifikation).
Der Staatsrat hatte die fristlose Ent-lassung mit Entscheid vom 17. August 2011geschtzt. Dagegen reichte Valentin Ab-gottspon eine Verwaltungsgerichtsbe-schwerde beim Walliser Kantonsgerichtein. Das Kantonsgericht hiess die Verwal-tungsgerichtsbeschwerde nun gut. Zur Fra-ge der Rechtmssigkeit von Kruzifixen inKlassenzimmern ffentlicher Schulennahm das Kantonsgericht nicht abschlies-send Stellung. | Seite 3
Fall Abgottspon. Das Kantonsgericht hat entschieden. In Sachen Kruzifix in de n Klassenrumen nahm es jedoch
keine Stellung. FOTO WB
Alex Frei | Rcktritt auf Ende Saison
Neue Priorittenals Juniorentrainer
Rekord-Torschtze in derNationalmannschaftund Teamsttze beimFC Basel: Ende Saison istfr Alex Frei Schluss.
Der 33-Jhrige erklrte gesternseinen Rcktritt auf Ende Sai-son hin. Er habe gemerkt, dasses Wichtigeres gebe als Siegeund Niederlagen. Frei gab un-umwunden zu, dass sich fr ihn
nach der Geburt seiner Tochterim Sommer die Priorittenverschoben haben. Der besteSchweizer Torschtze der letz-ten Jahre will dem Fussball in-des als Juniorentrainer erhaltenbleiben.
Eines stellte Alex Frei ges-tern klar fest: Mein Rcktritthat nichts mit dem neuen Trai-ner Murat Yakin zu tun. ber-haupt nichts. | Seite 15
Rcktritt. Alex Frei, Ende Saison ist Schluss. FOTO KEYSTONE
Oberwallis | Bergbahnen vor schwieriger Wintersaison
Nur geringfgigeTariferhhungenDer hohe Franken-Kursdrfte vielen Oberwalli-ser Bergbahnen auch indiesem Winter zu schaf-fen machen. Die Preisefr Tagespsse und Sai-sonkarten wurden des-halb gar nicht oder nurgeringfgig erhht.
Wo es Anpassungen gab, wur-den die Tarife um durchschnitt-lich ein bis zwei Prozent erhht,wie eine Umfrage bei den Bahn-
unternehmungen zeigt. Saas-Fee will den Preisdruck ausEuropa gar mit teilweisen Tarif-senkungen entschrfen. Gr-chen setzt die Whrungsaktionmit einem fixen Eurokurs von1.35 Franken fr gewisse Sai-sonabschnitte fort. Wegen derungnstigen Wechselkurssitua-tion verzichteten die Bergbah-nen der Aletsch Arena bereitsvor Jahresfrist auf eine Preiser-hhung und hoben die Tarifefr die kommende Wintersai-son nur leicht an. | Seite 12
Vorfreude. Skifahren in den Obe rwalliser Wintersportorten wie
hier auf Torrent wird, wenn berhaupt, nur wenig teurer. FOTO ZVG
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WALLIS Walliser BoteFreitag, 16. November 2012 3
Fall Abgottspon | Das Kantonsgericht heisst die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Valentin Abgottspon gut
Fristlose Kndigung war nicht
gerechtfertigtSITTEN/STALDEN |Das Kan-tonsgericht hat entschie-den: Valentin Abgottsponwurde zu Unrecht fristlosentlassen. Abgottsponfreut die mutige Ent-scheidung des Kantons-gerichts.
SEBASTIAN GLENZ
Der Lehrer Valentin Abgottsponwar von der RegionalschuleStalden im Herbst 2010 fristlosentlassen worden. Er stelltesich auf den Standpunkt, dieserEntscheid sei unter anderemdeswegen erfolgt, weil er sich
geweigert habe, ein Kruzifix inseinem Klassenzimmer wiederaufzuhngen. Die Regional-schule hingegen rechtfertigtedie fristlose Entlassung mit wei-terem Fehlverhalten des Leh-rers, unter anderem wegenmangelnden Respekts gegen-ber den Vorgesetzten sowiefehlender Qualifikationen. DerWalliser Staatsrat hatte diefristlose Entlassung im August2011 geschtzt. Dagegen reich-te Abgottspon eine Verwal-tungsgerichtsbeschwerde beimWalliser Kantonsgericht ein.Nun erhielt er recht.
Ohne Abmahnungfristlos entlassenDas Kantonsgericht konzen-
trierte sich im Urteil insbeson-dere auf die Beurteilung desVerhaltens der Parteien und aufdie Frage nach der Rechtmssig-keit der fristlosen Entlassung.Hierbei hielt das Kantonsge-richt fest, dass die Rechtspre-chung hohe Anforderungen andie Rechtmssigkeit von frist-losen Entlassungen stellt. Nurein besonders schwerwiegen-des Fehlverhalten rechtfertigeeine fristlose Auflsung des An-gestelltenverhltnisses. Wiegtdie Verfehlung weniger schwer,so darf sie bloss dann in einerfristlosen Entlassung mnden,wenn sie trotz Abmahnung wie-derholt erfolgte. In diesem Fallwurde der Beschwerdefhrer
jedoch ohne Abmahnung frist-los entlassen. Das Kantonsge-richt vermochte aber das Fehl-verhalten, das dem Beschwer-
defhrer zum Vorwurf ge-macht wurde, nicht als dermas-sen schwerwiegend zu quali-fizieren, dass es eine fristloseEntlassung ohne Abmahnung
gerechtfertigt htte. berdieswurde Valentin Abgottspon vordem Beschluss des Entlassungs-entscheides nicht angehrt.Dies stellt eine Verletzung desrechtlichen Gehrs dar, die un-geachtet der Erfolgsaussichtender Beschwerde in der Sacheselbst zur Aufhebung der ange-fochtenen Verfgung fhrt. Zu-dem fiel laut Kantonsgericht insGewicht, dass Abgottspon alsLehrer im Arbeitszeugnis von2009 als ausgezeichnete undkompetente Lehrkraft qualifi-ziert wurde, die sich aktiv insTeam einbringe und Verantwor-tung fr zustzliche Aufgabenbernehme. Wichtig sei aberauch die Tatsache, so dass Kan-
tonsgericht, dass der Prsidentder Gemeinde zwlf Tage vorder fristlosen Entlassung ffent-lich kundtat, dass der Be-
schwerdefhrer nicht um sei-nen Job bangen msse.
Wer hat den Konfliktffentlich gemacht?Der Beschwerdegegner, der Re-gionalrat der Orientierungs-schule Stalden, warf Abgott-spon zudem vor, dass er die Aus-einandersetzung medialisierthtte und damit das Vertrau-ensverhltnis zerstrt habe.Das Kantonsgericht kam zumSchluss, dass weder der Be-schwerdefhrer noch der Be-schwerdegegner die wn-schenswerte und angebrachteZurckhaltung an den Tag leg-te. Es sei nicht mglich, genauzuzuordnen, wer wie viel zurMedialisierung beigetragen ha-be. Das Kantonsgericht wider-sprach in diesem Punkt demStaatsratsentscheid, der fest-hielt, dass Abgottspon alleine
die Verantwortung fr die Me-dialisierung der Differenzen zutragen habe. Das Kantonsge-richt strte sich aber am provo-
kativen und ultimativen TonAbgottspons, in dem er seineForderungen stellte. Als Bei-spiel wurden dessen Aussagenzitiert, die er nach dem Staats-
ratsentscheid usserte. In sei-nen Gedanken und Feststellun-gen zum Urteil des Staatsratesbezeichnete Abgottspon das Ur-teil des Staatsrates als skanda-ls. Zugleich bezeichnete erdie Juristen des Staatsrates alsunprofessionell, da sie ein ein-gebrachtes Gutachten einesProfessors nicht beachteten.Doch auch das ungebhrlicheVerhalten (Kantonsgericht)des Beschwerdefhrers gegen-ber d