1989-06-03 Leipzig - Mitteilung zu DDR-Kommunalwahl-Ergebnissen
2014 Kommunalwahl - Präsentation - Urnenwahl Wahlhelf… · KOMMUNALWAHL 2014 ALLG. INFOS...
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KOMMUNALWAHL 2014
SONNTAG – 16.03.201408.00 bis 18.00 Uhr
ALLGEMEINE INFOSFÜR DEN WAHLVORSTAND
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Wer wird gewählt?
• Bürgermeister für Ebermannstadt
• 20 Stadträte in Ebermannstadt
• Bürgermeister für Unterleinleiter
• 12 Gemeinderäte in Unterleinleiter
• Landrat des Landkreises Forchheim
• 60 Kreisräte des Landkreises Forchheim
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Zahlen
Wahlberechtigte: Ebermannstadt 5.645Unterleinleiter 973
Urnenwahllokale:Ebermannstadt 11Unterleinleiter 3
Briefwahllokale:Ebermannstadt 5Unterleinleiter 1
Wahlhelfer:Ebermannstadt 139Unterleinleiter 26
Kandidaten:Ebermannstadt 153Unterleinleiter 66
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WahlmodusHierzu ein kleiner Film:
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Wahlsystem - Bgm.- und Landratswahl
• Direktwahl
• Mehrheitswahl – absolute Mehrheit notwendig (50%+x)
• ggf. Stichwahl notwendig – Termin: 30.03.2014
• Berufung als Wahlhelfer gilt auch für die Stichwahl
• Wähler kann nur 1 Stimme vergeben
• Wahlperiode beträgt 6 Jahre
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Wahlsystem - Stadt-/Gemeinderat u. Kreistag
• Verhältniswahl mit offenen Listen
• Ebermannstadt: 20 Stimmen
• Unterleinleiter: 24 Stimmen (Verdopplung, da unter 3.000 Einwohner)
• Kreistag: 60 Stimmen
• Kumulieren = Häufeln
• Panaschieren = Mischen
• Wahlperiode: 6 Jahre
Stadt Ebermannstadt / Gemeinde Unterleinleiter
Wahl- / Briefwahlvorsteher und Stellvertreter
Beisitzer Schriftführer und Stellvertreter
beruft
Wahlvorstand
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Zusammensetzung des Wahlvorstands
• 3 Mitglieder während der Abstimmung, darunter:
• Wahlvorsteher oder Stellvertretung
• Schriftführer oder Stellvertretung
• 1 Beisitzer
• Auszählung - Anwesenheit aller Mitglieder erforderlich
Anwesenheit des Wahlvorstands
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• immer öffentlich
• mit Stimmenmehrheit
• bei Stimmengleichheit entscheidet Stimme des Vorsitzenden
Beschlussfassung des Wahlvorstands
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• Unparteilichkeit
• Wahrung des Wahlgeheimnisses
• wahlrechtliche Verstöße sind strafbar
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Amtspflichten des Wahlvorstands
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• Ehrenamt - darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden
• Erfrischungsgeld für Wahlhelfer beträgt 40,00 €bei einer etwaigen Stichwahl 20,00 €
• Freistellung - Gesetzlicher Anspruch gegenüber Arbeitgeber
• Bescheinigung von der VG Ebermannstadt – bei Bedarf auf Wunsch
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Amt des Wahlhelfers
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Hinweis des LRA
• Flugblatt wurde in Umlauf gebracht
• zur Anfechtung der Kreistagswahl
• Bitte nicht annehmen!
• darauf verweisen, dass für die Anfechtung Regierung von Oberfranken zuständig ist
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INFO NUR FÜR WAHLVORSTEHER
AUSGABE DER WAHLUTENSILIEN:
FREITAG, 14.03.2014AB 18.00 UHR IM RATHAUS
BEI VERHINDERUNG - BITTE MIT VERTRETER ABSPRECHEN!
IM WAHLLOKAL
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• Abdruck der Wahlbekanntmachung aushängen
• Stimmzettelmuster im Wahllokal aushängen
• Wahlgesetze auslegen
• Urnen für jede Wahl getrennt (insgesamt 4 Urnen)
• Wahlurnen leer?
• Wahlurnen aufstellen und mit Musterstimmzetteln bekleben
• Wahlurnen versiegeln
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VOR Beginn der Abstimmung
IM WAHLLOKAL
• Wahlkabinen so aufstellen, dass sie überblickt werden können
• Wahlkabinen mit Stiften ausstatten
• Bannmeile (ca. 10 m) - keine Wahlwerbung im Wahllokal
• Stimmzettel vorfalten - ggf. Fehldrucke aussondern
• ggf. Berichtigung des Wählerverzeichnisses am Wahltag
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VOR Beginn der Abstimmung
IM WAHLLOKAL
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WAHLLOKAL - EINRICHTUNG
IM WAHLLOKAL
Wahlurnen versiegeln!
• Sicherung des Ablaufs in unparteiischer Weise
• Hilfestellung bei der Stimmabgabe behinderter Wähler
• pro Wahlkabine nur ein Wähler!
• Sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
• Zurückweisung nicht wahlberechtigter Wähler
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IM WAHLLOKAL
WÄHREND der Abstimmung
1. Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte durch Wähler
Wahlbenachrichtigungskarte nicht einbehalten da Stichwahl am 30.03.2014 möglich
2. Prüfen, ob Wähler für alle Wahlen wahlberechtigt
3. Prüfen, ob Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist
4. Wenn kein Grund zur Zurückweisung – Stimmzettelausgabe
5. Einwurf der Stimmzettel in die Wahlurnen beaufsichtigen
6. Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anbringen
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IM WAHLLOKAL
WÄHREND der Abstimmung - ABLAUF
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WAHLLOKAL - ABLAUF
IM WAHLLOKAL
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IM WAHLLOKAL
WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTE
Max MustermannFranz-Dörrzapf-Str. 1091320 Ebermannstadt
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IM WAHLLOKAL
WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTE
Max MustermannFranz-Dörrzapf-Str. 1091320 Ebermannstadt
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IM WAHLLOKAL
WÄHLERVERZEICHNIS
X X X
Stimmabgabevermerke anbringen
Lösung:
• Wähler darf nicht zurückgewiesen werden
• Wahlbenachrichtigungskarte keine Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts
• Wahlvorstand kann verlangen, dass sich Wähler ausweist, wenn nicht persönlich bekannt
Wähler hat seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht dabei.
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IM WAHLLOKAL
PROBLEMFÄLLE
Lösung:
• Wähler sind auf Verlangen neue Stimmzettel auszuhändigen
• Die verschriebenen Stimmzettel dürfen nicht herausverlangt werden
• Wähler kann Stimmzettel mitnehmen und selbst vernichten
Wähler gibt nach Verlassen der Wahlkabine seine Stimmzettel nicht ab, weil er sichverschrieben hat.
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IM WAHLLOKAL
PROBLEMFÄLLE
Lösung:
• Wähler darf nur abstimmen, wenn er Wahlschein besitzt
• Der Vermerk „W“ ist Sperrvermerk
• Wahlschein muss Wahlvorstand vorgelegt werden und wird einbehalten
• Wahlscheininhaber hat sich auszuweisen
• Stimmabgabe ist auf dem Wahlschein zu vermerken
Der Schriftführer stellt fest, dass neben dem Namen eines Wählers im Wählerverzeichnisder Vermerk „W“ angebracht ist.
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IM WAHLLOKAL
PROBLEMFÄLLE
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IM WAHLLOKAL
WÄHLERVERZEICHNIS
WW WW
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IM WAHLLOKAL
WAHLSCHEIN
Stimmabgabevermerke anbringen
HerrHans GuckindieluftFranz-Dörrzapf-Str. 1091320 Ebermannstadt
Lösung:
• Wähler darf nicht zur Wahl zugelassen werden
• entscheidend ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis oder ein gültiger Wahlschein
• Wählerverzeichnis ist abgeschlossen
• zur Klärung an Wahlleiter verweisen
Wähler ist nicht im Wählerverzeichnis eingetragen und hat auch keinen gültigen Wahlschein.
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IM WAHLLOKAL
PROBLEMFÄLLE
Lösung:
• der Bitte ist zu entsprechen
• auch eine Vertrauensperson darf der schreibbehinderte Wähler hinzuziehen
Ein schreibbehinderter Wähler bittet den Wahlvorsteher, ihm beim Ausfüllen der Stimmzettel behilflich zu sein.
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IM WAHLLOKAL
PROBLEMFÄLLE
Lösung:
• Wähler ist zurückzuweisen
• es sei denn, er kann eindeutig nachweisen noch nicht abgestimmt zu haben
• ggf. ist ein Beschluss des Wahlvorstandes notwendig
• ein solcher Vorfall, sollte in der Niederschrift vermerkt werden
Im Wählerverzeichnis ist bereits ein Stimmabgabevermerk eingetragen.
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IM WAHLLOKAL
PROBLEMFÄLLE
Lösung:
• Stimmzettel ist nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt und ist zurückzuweisen
• Wähler ist Gelegenheit zu bieten, nochmals einen Stimmzettel auszufüllen
• gilt auch:• wenn Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet werden• außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet werden
Dem Wahlvorsteher fällt auf, dass die Stimmzettel eines Wählers offenbar mit einem besonderen Stift (z.B. Filzstift, der das Papier durchfärbt) gezeichnet sind.
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IM WAHLLOKAL
PROBLEMFÄLLE
Lösung:
• Wähler darf nicht beanstandet werden
• Stimmzettel dürfen nicht heraus verlangt werden
• Achtung bei der Anbringung der Stimmabgabevemerke
Eine Wähler, der für alle Wahlen stimmberechtigt ist und die volle Zahl an Stimmzetteln erhalten hat, will nicht alle Stimmzettel abgeben.
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IM WAHLLOKAL
PROBLEMFÄLLE
Lösung:
• Wahlbriefe darf der Wahlvorstand nicht entgegennehmen
• Wähler ist darauf hinzuweisen, dass er
• entweder selbst für die Überbringung des Wahlbriefs ins Rathaus zu sorgen hat
• oder den Wahlschein aus dem Wahlbrief entnehmen kann;gegen Abgabe des Wahlscheins kann er im Wahllokal persönlich wählen
Ein Wähler will seinen Wahlbrief (im roten Briefwahlumschlag) einem Wahlvorstandübergeben.
PROBLEMFÄLLE
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IM WAHLLOKAL
Schluss der Wahlhandlungum 18.00 Uhr
Wahlvorsteher erklärt Wahl für beendet!
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IM WAHLLOKAL
AUSZÄHLUNGALLGEMEIN
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AUSZÄHLUNG ALLG.
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AUSZÄHLUNG ALLGEMEIN
Bürgermeister
und
Landratswahl
Stadt-/Gemeinderats-
und
Kreistagswahl
• Auszählung noch im Wahllokal
• Auszählung von Hand
• Ausfüllen einer Niederschrift
• Auszählung in der Mittelschule
• Auszählung mittels EDV
• Ausfüllen einer Niederschrift
• Ergebnisniederschrift elektronisch erzeugt
1. 2.
AUSZÄHLUNG ALLG.
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AUSZÄHLUNG ALLGEMEIN
Bürgermeister
und
Landratswahl
Stadt-/Gemeinderats-
und
Kreistagswahl
• Stimmabgabevermerke zählen
• Urne öffnen (zuerst Bgm.)
• Stimmzettel zählen
• Urnen bleiben noch verschlossen
• Urnen zum Transport vorbereiten
• Wahlmaterialen verpacken
1. 2.
AUSZÄHLUNG ALLG.
UNBENUTZTE STIMMZETTEL VERPACKEN!
AUSZÄHLUNGBGM. + LANDRAT
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AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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ARBEITSVORGANGZählung der Stimmabgabevermerke
im Wählerverzeichnis
Zählung der Stimmabgabevermerke auf eingenommenen Wahlscheinen
Feststellung der Gesamtzahl der Personen, die gewählt haben
Vergleich mit Zahl der Stimmzettel
Ergebnis:
Übereinstimmung der Zahlen?
Zahl vermerken
+
=
Ja
(Ende)Nein(neue Auszählung/ ggf. Grund in Niederschrift
vermerken)
Zahl vermerken
Zahl vermerken
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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ARBEITSVORGANG
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
Auszug aus der Niederschrift:
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ARBEITSVORGANG
nach Bewerber geordnete Stimmzettel, auf denen die Stimme zweifelsfrei
gültig abgegeben wurde
ungekennzeichnete Stimmzettel (kein Beschluss!)
Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Beschluss!)
Stimmzettel entfalten und folgende Stapel bilden:
A
B
C
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG
• kein Beschluss!
STAPEL A
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG
• kein Beschluss
STAPEL A
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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UNGÜLTIG
• Beschluss empfohlen!
• keine Positivzeichnung
• nur Negativzeichnung istnicht ausreichend
Stapel: C
UNGÜLTIGE STIMMZETTELAUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG
• Beschluss erforderlich!
• Wählerwille nicht erkennbar
• nur eine Stimmvergabe möglich!
STAPEL C
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG
• Beschluss erforderlich!
• Zusätze sind verboten!
STAPEL C
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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Stapel C zweifelhaft, mit Beschlussfassung
Beschlussaufkleber:
1. Aufkleber auf Rückseite anbringen2. abstimmen3. Grund vermerken4. Unterschrift Wahlvorsteher5. fortlaufend nummerieren6. nur zum Zählen
• wenn gültig → Stapel A • wenn ungültig → Stapel B
extra zuordnen7. nach Auszählung der Wahlnieder-
schrift beizufügen (Versandtasche)
Hinweis: Wenn keine Aufkleber mehr vorhanden, dann
handschriftlicher Vermerk auf der Rückseite!
BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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Stapel C zweifelhaft, mit Beschlussfassung
beschlussmäßige Behandlung
gültig ungültig
Bewerber 1
Bewerber2
Bewerber3
nur zum Zählen - Zuordnung bei Bewerbern Stapel A
nur zum Zählen –Zuordnung Stapel B
BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
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Stapel A eindeutig gültige Stimmzettel
Aufteilung nach Bewerbern
BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
+ Zahlen der zugeordneten gültigen StZ aus Stapel C
zählen
Gesamtzahlen - eintragen in die Niederschrift
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Stapel B ungekennzeichnete Stimmzettel
zählen
Gesamtzahl eintragen in die Niederschrift
BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
+ Zahl der zugeordneten ungültigen StZ aus Stapel C
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Feststellung des Abstimmungsergebnisses
Schnellmeldung an die Verwaltung
Endkontrolle:
FESTSTELLUNG ABSTIMMUNGSERGEBNIS
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
Zahl der Stimm-abgabevermerke
Zahl der ungültigen + gültigen Stimmen=
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FESTSTELLUNG ABSTIMMUNGSERGEBNIS
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
Auszug aus der Niederschrift:
aus Abschlussbeurkundung Wählerverzeichnis zu übernehmen
unter 3.3 der Niederschrift ermittelt
gezählte gültige Stimmen pro Bewerber (St.A und gültige St. C)
gezählte ungültige Stimmen (St. B und ungültige St. C)
Gesamtzahl gültige + ungültige Stimmzettel = Zahl der Wähler
Die Wahlergebnisse sind mittels Schnellmeldung telefonisch an folgende Telefonnummern zu
übermitteln:
506 – 12
506 – 14
506 – 19
506 – 18
Die Nummern sind auf der Schnellmeldung vermerkt!
SCHNELLMELDUNG
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AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
ABSCHLUSSARBEITEN
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• Niederschriften unterschreiben - alle Mitgliedern des Wahlvorstands!
• beschlussmäßig behandelte Stimmzettel der Niederschrift beifügen
• Versandtasche nicht verschließen!
• restliche Stimmzettel verpacken, versiegeln – nach Bewerbern sortiert
• Siegel zu beschriften (Wahllokal) und zu unterschreiben (Wahlvorsteher)
• Einzelheiten können auch Niederschriftsvordruck entnommen werden
• Umzug mit gesamten Materialien und Urnen in Mittelschule
AUSZÄHLUNG BGM.+LR.
AUSZÄHLUNGStadt-/Gemeinderat
Kreistag
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
ANKUNFT MITTELSCHULE
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
Parkmöglichkeiten:- Schulstraße- Hallenbad- Busumsteigeanl.- Querspange
Anlieferungszone I:Eingang Hallenbad
Anlieferungszone II:Eingang Schulstraße
AUSZÄHLUNGSRÄUME IN DER MITTELSCHULE
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
Leere Bürgermeister- und Landratsurnen können bei Ankunft
in der Aula vor dem Musikraum abgestellt werden!
Ergebnisse der Auszählung
werden aufLeinwand
präsentiert!
Aula wird bewirtet – es besteht die Möglichkeit Verpflegung zu kaufen!
Empfehlung:Bringen Sie sich dennoch
ausreichend Verpflegung mit!
AUSZÄHLUNGSRÄUME IN DER MITTELSCHULE
KOMMUNALWAHL 2014
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
AUSZÄHLUNGSRÄUME IN DER MITTELSCHULE
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
ALLGEMEINE INFOS
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• Plan der Auszählungsräume wird den Unterlagen beigefügt
• Beschilderung in der Mittelschule vorhanden
• bei Ankunft - leere Bgm.- und Landratsurnen vor Musiksaal abstellen
• in jedem Auszählungsraum ist zusätzlich eine Verwaltungskraft eingeteilt
• in großen Bezirken stehen 2 bis 3 PCs bereit, in kleinen 1 PC
• nach Eintreffen im Auszählungsraum - Urnen nacheinander öffnen
• 1. Auszählung Stadt-/Gemeinderat
• 2. Auszählung Kreistag
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
ABLAUF EDV-AUSZÄHLUNG
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1. Ermittlung der Zahl der Wähler (Teil 1)
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
Zählung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis
Zählung der Stimmabgabevermerke auf eingenommenen Wahlscheinen
Feststellung der Gesamtzahl der Personen, die gewählt haben
Vergleich mit Zahl der Stimmzettel
Ergebnis:
Übereinstimmung der Zahlen?
Zahl vermerken
+
=
Ja
(Ende)Nein(neue Auszählung/ ggf. Grund in
Niederschrift vermerken)
Zahl vermerken
Zahl vermerken
ABLAUF EDV-AUSZÄHLUNG
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1. Ermittlung der Zahl der Wähler (Teil 2)
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
• Eintragen der ermittelten Zahl in den Hauptrechner
• Eintragung wird von Verwaltungskraft übernommen
ABLAUF EDV-AUSZÄHLUNG
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2. Bilden von Arbeitsgruppen, ideal 3 Personen
3. Anbringen Barcodeaufkleber auf Stimmzettel oben links (1. Person)
4. Stimmzettel öffnen mittels Lesestift oder durch Eingabe Tastatur (2. Person)
5. Auszählen mittels Lesestift oder Eingabe Maus/Tastatur (2. Person)
6. Sichtkontrolle der Eingabe (1. Person und 3. Person)
7. Stapel wird auf PC angezeigt – Stimmzettel Stapel zuordnen (3. Person)
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
BARCODEAUFKLEBER
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Barcodeaufkleber liegen im Auszählungsraum bereit!
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
STAPELANZEIGE
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EDV-Programm zeigt nach erfolgter Eingabe folgende Stapel an:
Listenkreuz Veränderungeninnerhalb einer Liste
Veränderungenin mehreren Listen
ungekennzeichnet zweifelhaft,mit Beschlussfassung
A B C
D E
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG
• Listenkreuz
STAPEL A
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG
• Streichungen zulässig
• werden von Listenstimmenabgezogen
STAPEL B
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG
• Einzelstimme vor Listenkreuz!
• Vergabe von 11 Einzelstimmen• Listenkreuzstimmen von oben
nach unten zu vergeben• es verbleiben 2 Stimmen
• Höchststimmenzahl sind 3 Stimmen pro Person
• Stimme über die 3 Stimmen hinaus ist verbraucht
• hätte Wähler durch Vergabevon Einzelstimmen seine Höchstzahl von 14 Stimmen erreicht, dann Listenkreuz ohneBedeutung
STAPEL C
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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UNGÜLTIG
• Beschlussfassung erforderlich!
• Wählerwille nicht erkennbar
STAPEL E
UNGÜLTIGE STIMMZETTELAUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG
• Beschlussfassung erforderlich!
• Gesamtstimmenzahl überschritten
STAPEL E
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG
• Beschlussfassung empfohlen!
• keine Positivkennzeichnung
• Streichungen alleine sindkeine gültige Stimmvergabe
STAPEL E
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG
• Beschlussfassung erforderlich!
• Höchststimmenzahl überschritten
• würde auch gelten, wenn Wählerbei Wahlvorschlag zusätzlich einListenkreuz vergeben hätte
STAPEL E
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG
• Beschluss erforderlich!
• Zusätze sind nicht zulässig
STAPEL E
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
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Stapel E zweifelhaft, mit Beschlussfassung
Beschlussaufkleber:
BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL
AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
1. Aufkleber auf Rückseite anbringen2. abstimmen3. Grund vermerken4. Unterschrift Wahlvorsteher5. fortlaufend nummerieren6. Überprüfung mittels EDV7. der Wahlniederschrift zuzuordnen
Hinweis: Wenn keine Aufkleber mehr vorhanden, dann
handschriftlicher Vermerk auf der Rückseite!
ABSCHLUSSARBEITEN
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
• Abschluss des Wahlergebnisses erfolgt durch zugeteilte Verwaltungskraft
• Ergebnisniederschrift / Zähllisten elektronisch erzeugt und ausgedruckt
• Niederschriften sind von allen Mitgliedern des WV zu unterschrieben:
ABSCHLUSSARBEITEN
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
• Zähllisten vom Wahlvorsteher und einem Listenführer zu unterschreiben
ABSCHLUSSARBEITEN
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
Stimmzettel verpacken:
• nicht beschlussmäßig behandelte gültige StZ
• nicht gekennzeichnete StZ
• beschlussmäßig behandelte StZ nicht verpacken
der Wahlniederschrift beifügen
• Infos auf dem Niederschriftsvordruck beachten
Versandtasche vorbereiten:
• Niederschrift beifügen
• beschlussm. behandelte Stimmzettel beifügen
• nicht verschließen!
ABSCHLUSSARBEITEN
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
NACH ABSCHLUSS
STADT-/GEMEINDERAT
START: KREISTAGSWAHL
ABSCHLUSSARBEITEN
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
NACH ABSCHLUSS DER KREISTAGSWAHL
• Abgabe aller Versandtaschen in der Wahlzentrale (KONTROLLE!)
• Inhalt:
• Niederschriften
• beschlussmäßig behandelte Stimmzetteln
• Wahlzentrale befindet sich direkt bei den Auszählungsräumen EBS
• Verbringen aller restlichen Wahlutensilien in den Musikraum
WAHLZENTRALE
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
MUSIKRAUM
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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT
Musikraum
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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