2016-01 01 1. Revision TAB Wasser Entega AG neues CD2017 · PDF fileTechnische...

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  • Technische Anschlussbedingungen Wasser ENTEGA AG

    A. Geltungsbereich und Allgemeine Technische Anforderungen B. Auf dem Weg zum neuen Hausanschluss C. Auf dem Weg zur neuen Hauswasser-Installation

    fr den Anschluss an das Trinkwasserversorgungsnetz der ENTEGA AG Gltig ab 01.01.2016

  • Technische Anschlussbedingungen Wasser (TAB Wasser) der ENTEGA AG

    Fassung gltig ab 01.01.2016 Seite 2 von 11

    A Geltungsbereich und Allgemeine Technische Anforderungen

    1. Geltungsbereich

    (1.1) Die ENTEGA AG nachstehend ENTEGA genannt legt gem. 17 der Allgemeinen Bedingungen fr die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750-757) i. V. m. ihren Ergnzenden Bedingungen zur AVBWasserV durch diese Technischen Anschlussbedingungen (TAB Wasser) weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage fest.

    (1.2) Die Technischen Anschlussbedingungen sind den rtlichen Gegebenheiten des Versorgungsgebietes der ENTEGA angepasst und gelten fr Planung, Erstellung, Erweiterung, nderung und Instandhaltung bestehender und neuer Hausanschlsse sowie von Kundenanlagen gem 12 AVBWasserV im Versorgungsgebiet der ENTEGA, die dem Transport von Trinkwasser dienen oder mit Trinkwasserleitungen in unmittelbarer Verbindung stehen.

    (1.4) Zweifel ber Auslegung und Anwendung dieser TAB sind vor Beginn der Arbeiten mit ENTEGA zu klren. Abweichungen von diesen TAB sind nur nach vorheriger Zustimmung der ENTEGA zulssig. In begrndeten Einzelfllen kann die ENTEGA Abweichungen von der TAB Wasser verlangen, wenn dies im Hinblick auf Personen- oder Sachgefahren notwendig ist.

    (1.5) Die TAB Wasser treten ab 01.01.2016 in Kraft. Dieses Dokument unterliegt einem nderungsvorbehalt. Vor Anwendung der TAB ist die Aktualitt bereits heruntergeladener oder ausgedruckter Dokumente auf etwaige nderungen zu berprfen. Die aktuell gltige Fassung ist im Internet unter www.entega.ag abrufbar. Die ENTEGA behlt sich jederzeit nderungen dieser Anschlussbedingungen vor. nderungen werden mit ihrer Verffentlichung wirksam, die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden TAB Wasser treten am gleichen Tag auer Kraft.

    2. Allgemeine Technische Anforderungen und Zustndigkeiten

    (2.1) Die TAB Wasser gelten in Verbindung mit dem DVGW-Regelwerk und den einschlgigen DIN-Normen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung gltigen Fassung:

    - Technische Regeln fr WasserInstallationen (DVGW TRWI 2012), DIN 1988, DIN EN 806, EN 1717 - Technische Regeln des DVGW - DIN 18012 HausAnschlusseinrichtungen in Gebuden - Verordnung ber allgemeine Bedingungen fr die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.

    Juni 1980 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - Ergnzende Bedingungen der ENTEGA zur AVBWasserV auf www.entega.ag

    (2.2) Die ENTEGA ist das Wasserversorgungsunternehmen im Sinne der AVBWasserV. Zur Erfllung dieser Aufgaben bedient sich die ENTEGA konzerninterner Dienstleister. Fr alle bergeordneten Angelegenheiten und Vorgaben ist die ENTEGA Wasserversorgung zustndig. Informationen und Ansprechpartner sind im Internet unter www.entega.ag abrufbar.

    (2.3) Die ENTEGA Energie GmbH ist verantwortlich fr den Kundenservice und den Vertrieb des Trinkwassers. Daher ist sie der erste Ansprechpartner bei Fragen zur Rechnung, nderung von Adress- und Kontodaten sowie Allgemeinen Anfragen. Informationen und Ansprechpartner sind im Internet unter www.entega.de abrufbar.

    (2.4) Die e-netz Sdhessen GmbH & Co. KG nachstehend e-netz genannt ist mit der Durchfhrung des technischen Netzbetriebs beauftragt. Darunter fallen das Anschlussmanagement (Hausanschluss und Sonderanschluss), die Zhlersetzung und die berprfung von Installationen. Alle diesbezgliche Kommunikation erfolgt daher direkt mit der e-netz. Informationen und Ansprechpartner sind im Internet unter www.e-netz-suedhessen.de abrufbar.

    B Auf dem Weg zum neuen Hausanschluss

    3. Hausanschlussleitung

    (3.1) Der Trinkwasser-Hausanschluss liegt im Eigentum der ENTEGA. Daher bestimmt die e-netz Anzahl, Lage und den Rohrdurchmesser der Anschlussleitungen sowie den Ort der Einfhrung in das Grundstck bzw. Gebude nach Vorlage der fr die Hausanschlussanmeldung erforderlichen Unterlagen. Der Trinkwasser-Hausanschluss wird ausschlielich von der e-netz oder deren Beauftragten hergestellt, unterhalten, gendert, repariert, ggf. getrennt und beseitigt. In Anschlussleitungen drfen zwischen der Versorgungsleitung und der Wasserzhleranlage keine Abgnge eingebaut werden. Der Absperrschieber in der Anschlussleitung von der Versorgungsleitung darf nur von der e-netz oder deren Beauftragten bettigt werden.

  • Technische Anschlussbedingungen Wasser (TAB Wasser) der ENTEGA AG

    Fassung gltig ab 01.01.2016 Seite 3 von 11

    (3.2) Jedes von der ENTEGA zu versorgende Grundstck, das eine selbststndige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, erhlt einen selbststndigen Wasseranschluss an die Versorgungsleitung, soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers entgegenstehen. Die Benutzung der Anschlussleitung eines Grundstcks zur gleichzeitigen Mitversorgung eines Nachbargrundstcks oder die Fhrung der Anschlussleitung ber ein Nachbargrundstck ist unzulssig, selbst dann, wenn die Grundstcke demselben Eigentmer gehren; auch dies gilt, soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers entgegenstehen. Beim Vorhandensein mehrerer Anschlussleitungen auf dem Grundstck/Erschlieungsgebiet bzw. in einem Gebude ist durch den Anschlussnehmer durch geeignete Manahmen sicherzustellen, dass die angeschlossenen Kundenanlagen getrennt betrieben werden (siehe Erg. Bedingungen zur AVBWasserV).

    (3.3) Hausanschlussleitungen werden auf dem krzesten Weg und rechtwinklig gefhrt. Eine Rohrberdeckung von 1,00 m ist einzuhalten, Abweichungen z.B. durch vertragliche Auflagen sind mglich. Die Verlegung erfolgt grundstzlich in einem Leerrohr. Die berbauung der Leitung, z.B. mit Teichen, Wintergrten, Lichtschchten, stahlbewerten Betonplatten oder Anbauten, ist unzulssig. Die Mglichkeit zur Freilegung der Anschlussleitung ist stets zu gewhrleisten.

    (3.4) ber der Anschlussleitung drfen sich in einem Schutzstreifen von mindestens 0,75 m links und rechts dieser Leitung keine Strucher oder andere Bepflanzungen befinden bzw. angelegt werden. Der Abstand der Anschlussleitung zu Bumen muss mindestens 2,50 m betragen. Der Schutzstreifen kann bei greren Anschlussdimensionen auf Anweisung der e-netz entsprechend erweitert werden. Die Wiederherstellung des ursprnglichen Zustands der Oberflche innerhalb des Privatgrundstcks obliegt dem Anschlussnehmer/Kunden. Werden dennoch berbauungen oder Anpflanzungen vorgenommen, so sind diese bei erforderlichen Arbeiten vom Anschlussnehmer/Kunden auf seine Kosten zu entfernen und bei Bedarf neu zu beschaffen.

    (3.5) Bei Mehrsparten-Hausanschlssen kann der Trinkwasser-Hausanschluss mit anderen Versorgungstrgern in einer gemeinsamen Leitungstrasse verlegt werden (Anhang A2). Es ist unbedingt zu vermeiden, dass andere Ver- und Entsorgungs- sowie Kommunikationsleitungen ber der Hausanschlussleitung verlegt werden. Bei Leitungskreuzungen ist ein lichter Mindestabstand 0,40 m einzuhalten. Zu Abwasseranlagen oder wrmefhrenden Leitungen sind allseitige Mindestabstnde von 0,40 m einzuhalten. Bei Unterschreitung der Mindestabstnde sind zustzlich geeignete Schutzmanahmen anzuwenden.

    (3.6) Hinter der Hauptabsperreinrichtung beginnt die Kundenanlage, sofern im Anschlussvertrag keine anderslautende Eigentums-/Unterhaltsgrenze festgelegt wird (Anhang A3). Die Hauptabsperreinrichtung (HAE) ist grundstzlich die in Flierichtung des Wassers erste Armatur auf dem Grundstck in der Regel im Hausanschlussraum, im Wasserzhlerschacht oder als erdverlegte Absperreinrichtung , mit der die gesamte Wasserverbrauchsanlage einschlielich der Wasserzhleranlage abgesperrt werden kann. Diese Armatur ist durch den Anschlussnehmer jederzeit zugnglich zu halten. Ein ausreichend bemessener Arbeitsraum, auch zum Austausch der Armatur, ist zwingend freizuhalten.

    (3.7) Als Zhleranschlussleitung gilt der Leitungsteil zwischen Hauptabsperreinrichtung und der Trinkwasserzhleranlage. Zhleranschlussleitungen liegen ebenfalls im Eigentumsbereich des Kunden. Die Verbindung an der Hauptabsperreinrichtung ist mittels einer Verschraubung herzustellen. Ansonsten ist die Leitung ohne zustzliche Leitungsauslsse und mit nicht lsbaren Verbindungen bis zur Messeinrichtung zu verlegen. Die Zhleranschlussleitung darf nicht verdeckt verlegt werden und nicht durch unzugngliche Rume fhren. Wird in Ausnahmefllen als Messplatz ein anderer Raum als der Hausanschlussraum gewhlt, so ist in die Zhleranschlussleitung unmittelbar vor die Zhleinrichtung noch ein weiteres Absperrorgan einzubauen. Dieses kann entfallen, wenn die Hauptabsperreinrichtung der Anschlussleitung nicht weiter als 2,00 m von der Wasserzhleranlage entfernt liegt.

    4. Anschlusseinrichtungen auerhalb von Gebuden

    (4.1) Ist das Grundstck unbebaut oder berschreitet die Anschlussleitung auf dem Privatgrundstck eine Lnge von 15 m, wird die Errichtung eines Wasserzhlerschachts auf Kosten des Anschlussnehmers verlangt. Anschlussnehmer mit jahresabhngig stark schwankendem Verbrauch (z.B. bei Kleingrten) werden grundstzlich ber einen Wasserzhlerschacht versorgt.

    (4.2) Der Wasserzhlerschacht ist immer unmittelbar an der zur ffentlichen Flche gelegenen Grundstcksgrenze zu errichten. Werden fr die Leitungsfhrung private Grundstcke in Anspruch genommen, die nicht Gegenstand des Anschlussvertrages sind, so ist die Grundstcksgrenze im Sinne von 11 Abs. 1 AVBWasserV die Grenze des an die ffentliche Grenze angrenzenden privaten Grundstcks. Der Schacht soll mglichst auerhalb von Verkehrs