2017-02-28 Brandis SOP 2017 08 Trennblatt Anlagen · Übersichtsplan10 mit roter Farbe vollflächig...
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Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP)
Stadt Brandis
Aufnahmeantrag
Bund-Länder-Programm
2017
Fördergebiet:
„Brandiser Mitte“
Stadtverwaltung Brandis DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks- Bürgermeister entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herr Arno Jesse Regionalbüro Leipzig - Frau Mörer Markt 1-3 Anna-Kuhnow-Straße 20 04821 Brandis 04317 Leipzig
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ABCDEProgramm Programmjahr
Fördergebiet
Stadt/Gemeinde
Kreis
An dieSächsische Aufbaubank – Förderbank –Abteilung Infrastruktur und KommunalesPirnaische Str. 901069 Dresden
Bearbeiter
Telefon (mit Vorwahl)
Sanierungsträger/-beauftragter
Bearbeiter
Telefon (mit Vorwahl)
Neuantrag auf Aufnahme (zweifach und 1 CD zum Antrag) Fortsetzungsantrag (zweifach)
zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme(Bezeichnung)1
im Programmjahr 2017 gemäß Bekanntmachung des SMI im Programm
SOP inkl. Sicherungsmaßnahmen (90% Fördersatz)2
SDP inkl. Sicherungsmaßnahmen (90% Fördersatz)2
KSP
1 Es ist jeweils ein gesonderter Antrag je Programmteil zu stellen.2 Bei der zusätzlichen Beantragung von Sicherungsmaßnahmen mit erhöhtem För-dersatz von 90% ist der Nachweis zu erbringen, dass die Zuwendungsvo-
rausset-zungen gemäß Bekanntmachung des SMI zum Programmjahr sowie die Vorausset-zungen gemäß Nr. 12 VwV StBauE vom 20.08.2009 eingehalten werden (ggf. durch gesonderte Anlage zum Datenblatt zur Einzelmaßnahme, SAB-VD 61126)
1. Antragstellung
Beantragte Finanzhilfen
Für die oben genannte Gesamtmaßnahme wird eine Finanz-hilfe (Zuwendung) als Anteilfinanzierung zur Deckung der zuwendungsfähigen, durch den Förderrahmen bestimmten und nicht durch Einnahmen gedeckten Gesamtkosten im Rahmen einer Projektförderung beantragt.
Die Höhe der beantragten Finanzhilfen berechnet sich auf der Grundlage der mit diesem Antrag vorgelegten Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 1) und der Anlage 2 (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen Bund/Länder).
Betrag in €Benötigte Finanzhilfen im Programmjahr
davon im Haushaltsjahr (KM)
im Haushaltsjahr (VE)
im Haushaltsjahr (VE)
im Haushaltsjahr (VE)
im Haushaltsjahr (VE)
Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung
Jahr
SOP 2017
"Brandiser Mitte"
Brandis
Leipzig
Fr. Kerstin Quandt
034292 65555 "Brandiser Mitte"
DSK GmbH & Co KG, Regionalbüro Leipzig
Katrin Mörer
0341 3098339
2017
2017
2018
2019
2020
2021
1.073.000
23.000
200.000
250.000
400.000
200.000
Formular ID: Prüfsumme:
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2.1 Angaben zur Stadt / Gemeinde
2. Begründung des Antrages
Datenstand(TT.MM.JJJJ)
Einwohner(Anzahl)
Anteil der über 60- jährigen(in %)
Anteil der Kinder und Jugendlichen(in %)
Zahl der Wohnungen(Anzahl)
Wohnungsleerstand(in %)
Wohnungsleerstand(Anzahl)
Unsanierte Bausubstanz(in %)
Unsanierte Bausubstanz(Anzahl)
Gewerbeleerstand(in %)
Gewerbeleerstand(Anzahl)
2015
Stadt/Gemeinde Fördergebiet3
3 für KSP: gebietsbezogene Angaben nur in Bezug auf Einwohnerzahl erforderlich
Weitere gebietsbezogene Indikatoren für Monitoring und Evaluierung (sofern Platz nicht ausreicht, bitte separate Aufstellung einreichen)
Förderung in anderen ProgrammenDie Stadt / Gemeinde wurde/wird zusätzlich in anderen Pro-grammen der Städtebaulichen Erneuerung (einschließlich EFRE-Förderung) bzw. dem Entwicklungsprogramm Länd-licher Raum (EPLR) gefördert:
SUO-A Sicherungsmaß-nahmen o. kom. EA
EFRE-Stadtentwicklung EFRE-Brachen ESF Nachhaltige Stadtent-
wicklung
abfinanzierte Programme StWENG LSP L-StWENG VwV KommInfra 2009 EPLR
SEP SDP SOP SSP KSP
Investitionspakt
SUO-Aufwertung SUO-Rückbau Wohngebäude SUO-Rückführung städtischer
Infrastruktur
SUO-A San. o. kom. EA SUO-A kom. GE o. kom. EA
Die jeweiligen Fördergebiete sind in dem gemäß Punkt 2.4 dieses Antrages vorzulegenden Übersichtsplan eingetragen.
31.12.2015 31.12.2009 31.12.2015 31.12.2013 31.12.2009
9.595 9.567 697 686 667
29 26 29 28 26
14 12 15 14 13
4.600 4.900 279 275 267
5 6 26
230 294 74
21
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trifft nicht zu
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Städtebauliche Gesamtkonzeptionen
Integriertes Stadtentwicklungs-konzept (INSEK) - Anlage 8nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
Gesamtstädtische Teilkonzepte/ Fachkonzepte
Verkehrsleitplanung
Tourismuskonzept
Konzept zum städtischen Nahverkehr
Soziale Infrastruktur
sonstige Konzepte
Konzept vom(TT.MM.JJJJ)
ja nein
ja nein
ja nein
ja nein
ja nein
Konzept vom(TT.MM.JJJJ)
Technische Infrastruktur
Wohnraumentwicklung
Einzelhandels- oder Gewerbekonzept
KAG - Satzung
ja nein
ja nein
ja nein
ja nein
Konzept vom(TT.MM.JJJJ)
2.2 Angaben zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme
Allgemeine Angaben
Gebietsgröße
Ursprüngliches Fördergebiet
1. Erweiterungsgebiet
2. Erweiterungsgebiet
Fördergebiet einschließlich Erweiterungsgebiete
Durchführungszeitraum
Programmaufnahme
Abschluss der Gesamtmaßnahmebzw.
voraussichtliche Aufhebungder Satzung
Datum der Zustimmung der BewilligungsstelleGebietsgröße (in ha)
Datum (TT.MM.JJJJ)
Begründung bei vom Vorjahr abweichenden Angaben (entfällt bei Neuantrag)
01.03.2017
24.03.2015
15.11.2001
06.10.1992 01.12.2015
27.05.2003
Kinder- und Jugendkonzept (März 2015), FNP (2010; Änderung im Verfahren)
26,90
26,90
01.07.2017
31.12.2026
trifft nicht zu
Formular ID: Prüfsumme:
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Angaben zum Verfahrensstand bei Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (nur ausfüllen, wenn zutreffend)
Untersuchungsgebiet ja nein
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme wird durchgeführt im:
vereinfachten Verfahren umfassenden Verfahren
Es erfolgte im Jahr ein Wechsel
vom vereinfachten zum umfassenden Verfahren vom umfassenden zum vereinfachten Verfahren
4 Bei Neuanträgen oder Änderungen ist der Gebietsbeschluss dem Antrag beizufügen.5 bei Änderungen zum Vorjahr ist das Konzept als Anlage dem Antrag beigefügt6 trifft ausschließlich für KSP zu, Abstimmungsergebnis wurde in Anlage 9 dargestellt
Fördergebietsabgrenzung/Fördergebietsbeschluss4
Als Gebietsabgrenzung liegt dem Fördergebiet zugrunde:
durch Sanierungssatzung räumlich abgegrenztes Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB mit Rechtsverbind-lichkeit seit
durch Entwicklungssatzung räumlich abgegrenztes Entwicklungsgebiet nach § 165 BauGB mit Rechtsverbind-lichkeit seit
durch Erhaltungssatzung räumlich abgegrenztes Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB mit Bekanntmachungs-datum vom
durch Gemeinderatsbeschluss räumlich abgegrenztesFördergebiet nach § 171 b Abs. 2 BauGB mit Bekanntma-chungsdatum vom
durch Gemeinderatsbeschluss räumlich abgegrenztes SOP-Fördergebiet mit Bekanntmachungsdatum vom
durch Gemeinderatsbeschluss räumlich abgegrenztes KSP-Fördergebiet mit Bekanntmachungsdatum vom
Datum (TT.MM.JJJJ)
Fördergebietskonzept (sofern Platz nicht ausreicht, bitte separate Blätter zum Sachstand beifügen)
Für die Gesamtmaßnahme liegt ein Fördergebietskonzept vor.
Grobkonzept (Anlage 5)mit Beschluss vom
Vorbereitende Untersuchungen/Neuordnungskonzept(Anlage 5) mit Beschluss vom
Entwicklungskonzept (Integriertes Handlungskonzept)nach § 171e Abs. 4 BauGB (Anlage 6) mit Beschluss vom5
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) nach § 171b Abs. 2 BauGB (Anlage 7) mit Beschluss vom
abgestimmtes überörtliches integriertes Entwicklungskon-zept oder Nachweis der überörtlichen Abstimmung aller Ein-zelmaßnahmen6
Datum (TT.MM.JJJJ)
Das Fördergebietskonzept ist aus der gesamtstädtischen Konzeption/ Konzeptionen schlüssig abgeleitet.
ja nein Begründung
28.03.2017
28.03.2017
siehe Ergänzungsblatt
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7 in der Begründung ist anzugeben, in welcher Form die Belange berücksichtigt wurden
Bei Fortsetzungsantrag: Das SEKO wurde aktualisiert.
ja nein Begründung
Bei der Schaffung und der baulichen Gestaltung von Ein-zelmaßnahmen wurden/werden die Belange Behinderter, älterer Menschen und Familien mit Kindern angemessen berücksichtigt: ja nein Begründung7
Die Gesamtmaßnahme und die zu deren Umsetzung ge-planten Einzelmaßnahmen werden den Erfordernissen des demographischen Wandels und der ganzheitlichen ökolo-gischen städtebaulichen Erneuerung mit den Handlungs-feldern Energieeffizienz und klimagerechte Sanierung im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Anpassung
ja nein
Laufende Fördergebiete/ Förderprogramme
SUO-R Wohngebäude SUO-R Infrastruktur SUO-A SDP SOP KSP EFRE (FP 2014-2020) ESF Nachhaltige Stadtent-
wicklung (FP 2014-2020) LEADER (FP 2014-2020)
Fördergebiete/ Förderprogramme geplant
EFRE Brachen (FP 2014-2020)
EFRE Integrierte Stadtent-wicklung (FP 2014-2020)
ESF Nachhaltige Stadtent-wicklung (FP 2014-2020)
LEADER (FP 2014-2020)
Abgeschlossene (ausfinan-zierte) Fördergebiete/ Förderprogramme
SEP SUO-R Wohngebäude SUO-R Infrastruktur SUO-A SSP-Modelle StWENG/L-StWENG LSP EFRE Stadtentwicklung (ab-
geschlossene FP) EFRE Brachen (abgeschlos-
sene FP) EPLR SDP IVP VwV KommInfra 2009 (KPII)
Auslaufende Fördergebiete/ Förderprogramme
SEP SUO-R Wohngebäude SUO-R Infrastruktur SUO-A SDP SSP
Überschneidung des Fördergebietes mit anderen För-dergebieten und -programmenDas Fördergebiet/ die Gesamtmaßnahme oder Teile daraus werden oder wurden auch in nachfolfgenden Programmen gefördert:
des Gebäudebestandes und der sozialen und technischen Infrastruktur, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivie-rung der Naturkreisläufe unter anderem durch Flächenent-siegelung gerecht.
Begründung
trifft nicht zu, da Aufnahmeantrag mit neu erstelltem SEKo
siehe Extrablatt
siehe Extrablatt
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2.3 Sachstandsbericht zur Gesamtmaßnahme
2.3.1 Stichwortartige Darstellung über den Stand der Vor-bereitung für die im Antragsjahr sowie im Folgejahr vorge-sehenen Maßnahmen (vgl. Kosten- und Finanzierungsüber-sicht, besondere (kostenintensive) Maßnahmen, Schwer-punkt- und Prioritätensetzung im Fördergebiet, zeitliches Umsetzungskonzept – Erläuterung von Abschlusszenarien und Ausstiegsszenarien (insbesondere SDP-Gesamtmaß-nahmen mit Programmaufnahme zwischen 1998 und 2013),
beabsichtigte Wettbewerbe, Teilnahme an Wettbewerben, Angaben zum Anteil privater Maßnahmen sowie zum Anteil kommunaler Bau- und Ordnungsmaßnahmen bezogen auf die Zuwendungssumme, Organisation des Stadtteilmanage-ments, Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, Stand der Abstimmungen mit den berührten Trägern öffentlicher Belan-ge, Benennung von Hindernissen für den weiteren Verlauf der Gesamtmaßnahme und evtl. andere Probleme).
(sofern Platz nicht ausreicht, bitte separate Blätter zum Sachstand beifügen)
2.3.2 Änderungen gegenüber dem letztjährigen Fort-setzungsantrag/-bericht (z. B. Gesamtausgaben, Sanie-rungsträger und -beauftragte, Stadtteilmanager, Durchfüh-
2.3.3 Darstellung der Art und Weise der Bürgerbeteiligung und der Einbeziehung der erforderlichen Akteure (z.B. Ge-bäudeeigentümer, Mieter, Gewerbetreibende, Foren, Bürger-gremien, „Runde Tische“ o.a.), Probleme
rungszeitraum, Gebietsgröße, Schwerpunkte und Prioritä-tensetzung im Fördergebiet, Probleme bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen)
2.3.4 Darstellung der Vergabegrundsätze bei Mitteln des Verfügungsfonds8 (z.B. Geschäftsordnung des lokalen Gre-miums, Benennung der Mitglieder des lokalen Gremiums)
8 entfällt im SEP
siehe Ergänzungsblatt
trifft nicht zu
siehe Extrablatt
siehe Extrablatt
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2.4 Gebietsbezogenes Einzelmaßnahmekonzept
Übersichtsplan Dem Antrag ist ein Übersichtsplan (einschließlich vollständiger Legende)
im Maßstab9
1:
mit Kennzeichnung aller Gebiete der städtebaulichen Erneuerung nach VwV-StBauE, der EFRE- und EPLR-Fördergebiete einschließlich der abfinanzierten Landesprogramme sowohl in Papierform als auch in elek-tronischer Form (Shape- oder pdf-Format) beigefügt.
zukünftig vorgesehene Einzelmaßnahmen Die im Fördergebiet zukünftig vorgesehenen und im Rahmen des bean-
tragten Programmteils zu fördernden Einzelmaßnahmen sind in einem Übersichtsplan10 mit roter Farbe vollflächig dargestellt, mit Nummern gekennzeichnet und auf Beiblatt 1 (einschließlich nichtinvestive Maß-nahmen) stichwortartig erläutert.
Das Beiblatt 1 ist diesem Antrag beigefügt. Das Beiblatt 1a ist diesem Antrag beigefügt.
(nur erforderlich, wenn Sicherungsmaßnahmen mit Fördersatz 90% beantragt werden)
im Antragsjahr vorgesehene Einzelmaßnahmen Die im Fördergebiet im Antragsjahr vorgesehenen und im Rahmen des
beantragten Programmteils zu fördernden Einzelmaßnahmen (neue und laufende) sind im Übersichtsplan10 mit grüner Farbe umrandet und unter Angabe des vorgesehenen Förderrahmens (100 %) auf Bei-blatt 2 erläutert.
Das Beiblatt 2 ist diesem Antrag beigefügt. Das Beiblatt 2a ist diesem Antrag beigefügt.
(nur erforderlich, wenn Sicherungsmaßnahmen mit Fördersatz 90% beantragt werden)
bisher abgeschlossene Einzelmaßnahmen Die bisher im Fördergebiet abgeschlossenen und im Rahmen dieses Pro-
grammteils geförderten Einzelmaßnahmen sind im Übersichtsplan10 mit schwarzer Farbe umrandet dargestellt und auf Beiblatt 3 erläutert.
Die mit privaten Mitteln finanzierten und abgeschlossenen Ein-zelmaßnahmen sind gelb umrandet dargestellt.11
Das Beiblatt 3 ist diesem Antrag beigefügt.11
2.3.6 Anpassung des Fördergebietskonzeptes:
Erläuterung zur Überarbeitung des SEKO/ Fördergebiets-konzeptes, insbesondere hinsichtlich des integrierten An-satzes
9 Der Maßstab des Übersichtsplanes ist anzugeben. Geeignete Maßstäbe sind z.B. 1:10.000 oder 1:20.000.10 Der Übersichtsplan soll die Grenzen des Fördergebietes und die Namen wesentlicher Straßen und Plätze enthalten und erkennen lassen. SSP-Modellvorha-
ben sind nur bei investiven Maßnahmen im Übersichtsplan anzugeben. 11 entfällt bei Neuantrag
Indikatoren, an denen die Zielerreichung im Gebiet beobach-tet und festgestellt werden soll (Verweis auf Fördergebiets-konzept)
2.3.5 Nur für KSP
Darstellung der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit bzw. bei großflächigen Gemeinden, die Abstimmung mit den Ortsteilen, insbesondere:- Name der beteiligten Gemeinde(n) bzw. Ortsteile,- deren Einwohnerzahl,- welche Form der überörtlichen Zusammenarbeit (z.B. Art
des gemeindlichen Zusammenschlusses, Art der regio-nalen Abstimmung etc.) wird angestrebt?
Erörterung des überörtlichen Abstimmungsergebnisses zu den zur Förderung beantragten Einzelmaßnahmen (ggf. An-lage 9)
Begründung der beantragten Vorhaben als Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. als Schwerpunkte der in-frastrukturellen Versorgung
trifft nicht zu
trifft nicht zu
6.000
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3. Anlagen zum Antrag
Anlage 1Kosten- und Finanzierungsübersicht
beigefügt
Anlage 2Übersicht zu den Kassenmitteln und Verpflichtungsermächti-gungen Bund/Länder (für das Programm SSP ohne Modellvorhaben)
beigefügt
Anlage 3Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Rechtsauf-sichtsbehörde
beigefügt Die vorläufige Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der
Rechtsaufsichtsbehörde ist beigefügt.
Anlage 4 entfällt
Anlage 5 Grobanalyse/Vorbereitende Untersuchungen einschließlich Neuordnungskonzept
beigefügt ist nicht erforderlich
liegt SAB bereits vor in der Fassung vom
Anlage 6entfällt
Anlage 7Städtebauliches Entwicklungskonzept (Stadtumbaukonzept) nach § 171b Abs. 2 BauGB
beigefügt ist nicht erforderlich
liegt SAB bereits vor in der Fassung vom
Anlage 8Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
beigefügt ist nicht erforderlich
liegt SAB bereits vor in der Fassung vom
Anlage 9Integriertes Entwicklungskonzept/überörtliches Abstim-mungsergebnis für alle beantragten Einzelmaßnahmen12
beigefügt13
liegt SAB bereits vor in der Fassung vom14
Anlage 10Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege15
beigefügt
liegt SAB bereits vor in der Fassung vom
AnlageBegleitinformationen
in elektronischer Form übermittelt
AnlageDatenblatt Einzelmaßnahme/Objekt (Sicherungsmaß-nahmen mit Fördersatz 90%)
beigefügt für Sicherungs-maßnahmen
Stellungnahme der Denkmal-schutzbehörde zu Sicherungs- maßnehmen an Baudenkmalen (Fördersatz 90%)
12 nur für KSP erforderlich13 für alle neu beantragten KSP-Maßnahmen erforderlich14 nur bei KSP-Fortsetzungsanträgen und -berichten15 nur bei SDP16 für KSP: überörtliche Abstimmung ist zwingend erforderlich
Datum (TT.MM.JJJJ)
Datum (TT.MM.JJJJ)
Datum (TT.MM.JJJJ)
Datum (TT.MM.JJJJ)
Datum (TT.MM.JJJJ)
Anzahl
4. Erklärungen
4.1 Die Gemeinde erklärt sich damit einverstanden, dass auf Grund der verfügbaren Haushaltsmittel die beantragten Beträge je Jahresscheibe im Rahmen der Bewilligung über- oder unterschritten werden können.
4.2 Die Gemeinde erklärt, dass die in den Anlagen 1 (Ko-sten- und Finanzierungsübersicht) und 2 (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen Bund/Länder) dargestellte Fi-nanzierung im Antragsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung/Investi-tionsplanung ist und die für diesen Antrag relevanten Finan-zierungsbestandteile in den Haushaltsplan der Gemeinde aufgenommen wurden bzw. werden.
Die Gemeinde erklärt die Rückgabe der in der Anlage 2 (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen Bund/Länder) unter Ziffer II.a) dargestellten nicht benötigten Fi-nanzhilfen, die ihr in den Programmjahren bis 2016 bewilligt wurden. (Gilt nicht bei Neuanträgen.)
Die Gemeinde erklärt, dass der Einsatz anderer Mittel aus öffentlichen Haushalten in sachlicher und zeitlicher Hinsicht abgestimmt wurde.
Die Gemeinde erklärt, dass die endgültige Gemeindewirt-schaftliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde spä-testens mit dem ersten Auszahlungsantrag des Haushalts-jahres nachgereicht wird.
4.3 Die Gemeinde erklärt, dass das Gesamtstädtische Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (Förderge-bietskonzept/ SEKO) in dem jeweils notwendigen Umfang mit den für die Stadtentwicklung relevanten Fachbereichen, den Trägern öffentlicher Belange, den Trägern der sozialen und technischen Infrastruktur, den Unternehmen der Woh-nungswirtschaft und den sonst betroffenen Eigentümern und soweit geboten mit dem Umland abgestimmt ist16 und die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und unter-einander gerecht abgewogen sind. ja nein kein INSEK
4.4 Die Gemeinde erklärt, dass die in den Beiblättern 1 bis 3 aufgeführten Einzelmaßnahmen notwendig und geeignet sind, die Zielstellung für die Gesamtmaßnahme/das Förder-gebiet zu erreichen. ja nein
Anzahl
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Oberbürgermeister/Bürgermeister Ort
Datum (TT.MM.JJJJ)
An der Erstellung des Antrages hat/haben mitgewirkt:Sanierungsträger/Beauftragter/BevollmächtigterOrt
Datum (TT.MM.JJJJ)
Dienstsiegel | Unterschrift
Dienstsiegel | Unterschrift
5. Unterschriften
Dem Zuwendungsempfänger ist bekannt, dass alle in die-sem Formular in den Ziffern 1 bis 4 sowie die getätigten Angaben in den gemäß Ziffer 2.4 und 3 zu diesem Formular eingereichten Unterlagen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 StGB sind und ein Subventionsbetrug nach § 264 strafbar ist.
Dem Zuwendungsempfänger ist bekannt, dass ferner Hand-lungen bzw. Rechtsgeschäfte, die unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen werden, sowie Scheingeschäfte und Scheinhandlungen (§ 4 SubvG) sub-ventionserhebliche Tatsachen sind.
Dem Zuwendungsempfänger sind weiterhin die nach § 3 SubvG bestehenden Mitteilungspflichten bekannt, wonach der SAB unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen sind, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruch-nahme oder dem Belassen der Subvention oder des Sub-ventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind.
4.5 Die Stadt/Gemeinde befindet sich in einer schwierigen Haushaltslage. ja nein
wenn ja: Ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltssicherungs-konzept (§72 Abs. 4 und 5 SächsGemO) liegt vor. ja nein
4.6 Subventionserhebliche TatsachenDie Richtigkeit und Vollständigkeit sowohl der in den Punk-ten 1 bis 4 dieses Formulars als auch der in den Anlagen zu diesem Formular gemachten Angaben wird versichert.
Der Zuwendung liegen Subventionen zu Grunde, auf welche § 264 Strafgesetzbuch (StGB) und § 1 des Subventions-gesetzes des Landes Sachsen vom 14. Januar 1997 i.V.m. §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruch-nahme von Subventionen (SubvG) Anwendung finden.
Brandis
02.03.2017
Leipzig
02.03.2017
Formular ID: Prüfsumme:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden Sitz: Leipzig SWIFT/BIC: SABDDE81XXX Gläubiger-ID: DE42ZZZ00000034715Postanschrift: 01054 Dresden, Telefon 0351 4910-0, Telefax 0351 4910-4000 USt-ID: DE179593934 Internet: www.sab.sachsen.de
02/1
7
(Mit roter Farbe vollflächig und mit lfd. Nummer im Übersichtsplan gekennzeichnet)
von bis
1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
2 2 1.1Vorbereitende Untersuchungen
-- X -- -- "Bahnhofsumfeld": städtebaulicher Entwurf 12.000,00 12.000,00 01/25 12/25
3 2 1.1Vorbereitende Untersuchungen
-- X -- -- "Bahnhofsumfeld": Bebauungsplan 24.000,00 24.000,00 01/26 12/26
4 1 2.2 Grunderwerb Gemeinbedarf -- X -- -- Kirchplatz: Grunderwerb 18.600,00 18.600,00 01/18 12/18
5 1 3.6Erschließungs-anlagen
-- X -- -- Kirchplatz: Sanierung und Gestaltung 141.000,00 141.000,00 01/19 12/20
6 1 3.6Erschließungs-anlagen
-- X -- -- Hauptstraße: barrierefreie Qualifizierung 51.000,00 51.000,00 01/21 12/21
7 2 3.6Erschließungs-anlagen
-- X -- --ehemaliger Friedhof Leipziger Straße: Umgestaltung/Sanierung als Grünanlagen
528.000,00 528.000,00 01/23 12/24
8 1 3.6Erschließungs-anlagen
-- X -- --Rathausgasse, grundhafter Ausbau zwischen Mathildenstraße und Markt
120.000,00 60.000,00 01/19 12/20
9 1 3.4Freilegung gemeinde-eigene Grundstücke
-- X -- --Rathausgasse 6: Abbruch Gebäude Gebäude und Beräumung Grundstück
45.000,00 45.000,00 01/18 12/18
10 1 3.8öffentliche Parkierungsflächen
-- X -- -- Rathausgasse 6: Schaffung Stellplatzanlage 90.000,00 90.000,00 01/18 12/18
11 1 3.8öffentliche Parkierungsflächen
-- X -- --Gartenstraße 12: Schaffung Stellplatzanlage für Gymnasium/Schulcampus
102.000,00 102.000,00 01/18 12/19
12 1 3.4Freilegung gemeinde-eigene Grundstücke
-- X -- --Bahnhofstraße 18a: Rückbau Containeranlage Gymnasium/Bibo
42.000,00 42.000,00 01/22 12/22
13 1 4.2.1 Schulen -- X -- -- Grundschule, Poststraße 8: Sanierung, ggf. Erweiterung 1.700.000,00 1.020.000,00 01/18 12/20
14 1 4.2.1 Schulen -- X -- -- Oberschule, Poststraße 20: Erweiterungsneubau 6.000.000,00 3.600.000,00 01/19 12/22
15 1 4.2.1 Schulen -- X -- --Gymnasium, Schulstraße 3: Umbau Speiseraum zu Unterrichtsräumen
250.000,00 150.000,00 01/22 12/22
16 1 4.1.1 Gebäude privater Dritter X -- -- X Markt 19, Torhaus zum Schloss: Sanierung 1.500.000,00 600.000,00 01/25 12/26
17 2 4.1.1 Gebäude privater Dritter X -- -- XNatursteinmauer zum Schlosspark, Bahnhofstraße: Sanierung
69.000,00 27.600,00 01/24 12/24
18 2 4.1.1 Gebäude privater Dritter X -- -- -- Sanierung Gebäude privater Dritter 270.000,00 108.000,00 01/18 12/26
geplante Realisierung
(MM/JJ)
lfd.Nr.
EM
Priv
ater
Drit
ter
davon zuwendungs-fähige Gesamt-
ausgaben (in T€)
EM
Kom
mun
e
EF
RE
Kof
inan
zier
ung
Kul
turd
enkm
al
3
Bemerkunggenaue Bezeichnung der Einzelmaßnahme (Straße, Hausnummer, evtl. betreffende Flurstücksnummer, wenn auf
Übersichtsplan; bei Gemeinbedarf Name und Funktion der Einrichtung, sonstige Bezeichnung)
Beiblatt 1 - 3 zu den Bund-Länder-Programmen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung
Beiblatt 1: Darstellung aller zukünftig vorgesehenen und im Rahmen des beantragten Programmteils zu fördernden Einzelmaßnahmen
Pri-
orität1geschätzte Gesamt-
(bau-)kosten(in T€)
Art der Einzelmaßnahme(Unterteilung entsprechend den
Kostengruppen der KuF vornehmen)
Brandis SOP "Brandiser Mitte"
(Mit roter Farbe vollflächig und mit lfd. Nummer im Übersichtsplan gekennzeichnet)
von bis
1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
geplante Realisierung
(MM/JJ)
lfd.Nr.
EM
Priv
ater
Drit
ter
davon zuwendungs-fähige Gesamt-
ausgaben (in T€)
EM
Kom
mun
e
EF
RE
Kof
inan
zier
ung
Kul
turd
enkm
al
3
Bemerkunggenaue Bezeichnung der Einzelmaßnahme (Straße, Hausnummer, evtl. betreffende Flurstücksnummer, wenn auf
Übersichtsplan; bei Gemeinbedarf Name und Funktion der Einrichtung, sonstige Bezeichnung)
Beiblatt 1 - 3 zu den Bund-Länder-Programmen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung
Beiblatt 1: Darstellung aller zukünftig vorgesehenen und im Rahmen des beantragten Programmteils zu fördernden Einzelmaßnahmen
Pri-
orität1geschätzte Gesamt-
(bau-)kosten(in T€)
Art der Einzelmaßnahme(Unterteilung entsprechend den
Kostengruppen der KuF vornehmen)
Brandis SOP "Brandiser Mitte"
19 2 2.1 Grunderwerb Erschließung -- X -- -- Grunderwerb Brachen Hauptstraße 21.000,00 21.000,00 01/21 12/21
20 2 6.6Vermessungen, Baulandkataster
-- X -- -- Vermesseung altes Bahnhofsgelände 27.000,00 27.000,00 01/19 12/19
21 2 3.6Erschließungs-anlagen
-- X -- -- Bahnhof: Herrichtung Streetballanlage 51.000,00 51.000,00 01/25 12/25
22 2 3.8öffentliche Parkierungsflächen
-- X -- -- Bahnhof: Schaffung Stellplatzanlage für Kita und Kohlenberg 75.000,00 75.000,00 01/25 12/25
23 1 3.6Erschließungs-anlagen
-- X -- -- Mobilitätsstation Markt 51.000,00 51.000,00 01/20 12/21
24 1 6.1 Beauftragte -- X -- -- Citymanagement 189.000,00 189.000,00 01/18 12/26
25 1 6.7 Verfügungsfonds -- X -- -- Innenstadtfonds 147.000,00 73.500,00 01/18 12/26
26 1 1.2 Weitere Vorbereitung -- X -- -- Öffentlichkeitsarbeit, Monitoring 12.300,00 12.300,00 01/18 12/26
27 1 6.1 Beauftragte -- X -- -- Sanierungsträger 339.000,00 339.000,00 01/17 12/26
28 2 4.2.7 soziokulturelle Einrichtungen -- X -- --Kindertagesstätte Pappelallee: Umgestaltung für alternative Nachnutzung
99.000,00 59.400,00 01/21 12/22
Summe 11.973.900,00 7.517.400,001 Es ist die Einordnung der Einzelmaßnahmen in die Prioritäten der Gemeinde gemäß den Vorgaben der Programmausschreibung einzutragen.
Die Darstellung beinhaltet neue und laufende Einzelmaßnahmen, d.h. einschließlich begonnener Einzelmaßnahmen. (Mit grüner Farbe umrandet und mit lfd. Nummer im Übersichtsplan gekennzeichnet)
davonförderfähig
davon für AJ3
vorgesehener Förderrahmen
für Antragsjahr vorgeseheneFinanzhilfe
3/3 3/3 2/3
(in T€) (in T€) (in T€) (in T€) von bis
1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
1 1 1.2Weitere Vorbereitung
-- X -- XStädtebauliches Entwicklungskonzept „Brandiser Mitte“ 25.500,00 25.500,00 25.500,00 17.000,00 01/17 01/17
27 1 6.1 Beauftragte -- X -- -- Sanierungsträger 348.000,00 348.000,00 9.000,00 6.000,00 01/17 01/26
Summe 373.500,00 373.500,00 34.500,00 23.000,001 Es ist die Einordnung der Einzelmaßnahmen in die Prioritäten der Gemeinde
gemäß den Vorgaben der Programmausschreibung einzutragen.2 einschließlich SSP-Modelle3 Antragsjahr
Reali-sierungs-zeitraum(MM/JJ)
Bemerkung (z.B. finanzielle
Vorleistungen der Gemeinde o. Dritter
bzw. ob komm. Eigenanteil durch
Dritten ersetzt wird)
EM
Priv
ater
Drit
ter
EM
Kom
mun
e
vorgesehene Gesamt-
(bau-)kosten (förderfähig und nicht förderfähig)
3
Brandis SOP "Brandiser Mitte"
Beiblatt 2: Darstellung der im Antragsjahr vorgesehenen und im Rahmen des beantragten Programms zu fördernden Einzelmaßnahmen
lfd.Nr.
Pri-
orität1genaue Bezeichnung der Einzelmaßnahme
(Straße, Hausnummer, evtl. betreffende Flurstücksnummer, wenn auf Übersichtsplan;
bei Gemeinbedarf Name und Funktion der Einrichtung, sonstige Bezeichnung)
EF
RE
Kof
inan
zier
ung
Kul
turd
enkm
al
Art der Einzelmaßnahme2
(Unterteilung entsprechend den
Kostengruppen der KuF vornehmen)
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
Anlage 1 Blatt 1
Gemeinde:
Fördergebiet:
Programm der Städtebaulichen Erneurung:
Programmteil: 1)
Saniereungsbedingte Geschätzte Summe der SEP SUO - A EFRE -
Einnahmen Gesamt- Einnahmen SDP SUO - RWG Stadtent-
einnahm. *2) in diesem SSP SUO - RI wicklung/ISE
Programm SOP SUO - A EFRE -
(Spalten 2+3+ KSP GE o. EA Brachen/IBE
4+5+6+7+8) IVP SUO - A EPLR/
LSP San. o. EA LEADER
SUO - A
SIM o. EA
2017 bis 2016 2017 2018 2019 2020
Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
[ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ]
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1. Rückflüsse aus KAG - - - - - - - - - - - -
2. Darlehensrückflüsse - - - - - - - - - - - -
3. Rückflüsse aus Vorfinanzierungen - - - - - - - - - - - -
4. Grundstückserlöse - - - - - - - - - - - -
5.Bewirtschaftungsüberschüsse aus
Grundstücken- - - - - - - - - - - -
6. Ausgleichs- und Ablösebeträge 5) - - - - - - - - - - - -
7. Sonstige Einnahmen - - - - - - - - - - - -
Summe
Summ der Einnahmen 1-7 - - - - - - - - - - - -
- davon b) - - - - - - - - - - - -
Summe der Einnahmen in anderen Programmen der
Städtebaulichen Erneuerung 3)
5)Nur anzugeben, wenn die Gesamtmaßnahme im umfassenden Sanierungsverfahren durchgeführt wird. Eigentümer- und grundstücksbezogene Angaben sind in der Anlage "Erhebung von Ausgleichsbeträgen (AB) nach
Baugesetzbuch (BauGB)" darzustellen.
Voraussichtlich in den folgenden Jahren
anfallende Einnahmen
Einnahmen bis
zum Abschluss
der Gesamt-
maßnahme
Einnahmen im
Antragsjahr
1)Es ist der Programmteil einzutragen, auf den sich der Antrag bezieht. Beim ProgrammSSP ist, soweit SSP-Modellvorhaben vorhanden und dafür Einnahmen (Zeile 3 und/ oder 7) angefallen sind, eine Untergliederung
innerhalb der Zeilen in "a") und "b") erforderlich: a) SSP b) SSP-Modellvorhaben. In den Programmen SUO-Rückbau Wohngebäude und SUO-Rückbau Infrastruktur werden regelmäßig keine sanierungsbedingten
Einnahmen anfallen. Die Zeile "Summe der Einnahmen 1-7" kann in diesen Fällenmit "0" angegeben werden.2)
Es ist die Summe aller Einnahmen anzugeben, unabhängig davon, in welchem Programm der Städtebaulichen Erneurung sie entstehen.3)
Soweit die Gebiete nicht exakt übereinstimmen, sind die für das Gesamtgebiet im jeweiligen Programm betreffenden Beträge einzutragen. Eintragungen in den Spalten 10 bis 12 nur bei Gebietsüberschneidung mit anderen
Programmen der Städtebaulichen Erneuerung (Landes-, Bund-Länder- und EU-Programme) und dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELPR); zutreffende Programme bitte ankreuzen. 4)
Nur für bis zum 07.08.2008 entstandene Miet- und Pachteinnahmen anzugeben (vgl. Ziffer 4.6 der VwV - StBauE vom 21.07.2008)
SOP
"Brandiser Mitte"
Brandis
seit Programm-
aufnahme
angefallene
und bis zum
Beginn des
Antragsjahres
noch zu
erwartende
Einnahmen
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
Anlage 1 Blatt 2
Gemeinde:Fördergebiet:
Programm der Städtebaulichen Erneurung:
Programmteil: 1)
Ausgaben Geschätzte Ausgaben Summe der SEP SUO - A EFRE -
zuwendungs- im Ausgaben SDP SUO - RWG Stadtent-
fähige Antragsjahr in diesem SSP SUO - RI wicklung/ISE
Gesamt- Programm SOP SUO - A EFRE -
ausgaben *2) KSP GE o. EA Brachen/IBE
(Spalten 2+3+ IVP SUO - A EPLR/
4+5+6+7+8) LSP San. o. EA LEADER
SUO - A
SIM o. EA2017 bis 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 - 2026
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
[ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ]
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1. Vorbereitung 4) 73,800 - 25,500 1,500 1,500 1,500 1,500 42,300 73,800 - - -
1.1 Vorb. Untersuchungen 36,000 - - - - - - 36,000 36,000 - - -
1.2 Weitere Vorbereitung 37,800 - 25,500 1,500 1,500 1,500 1,500 6,300 37,800 - - -
2. Grunderwerb 4) 39,600 - - 18,600 - - 21,000 - 39,600 - - -
2.1 Erschließung 21,000 - - - - - 21,000 - 21,000 - - -
2.2 Gemeinbedarf 18,600 - - 18,600 - - - - 18,600 - - -
davon ohne kom. Eigenanteil - - - - - - - - - - - -
2.3 Privatwirtschaftlich nutzbar - - - - - - - - - - - -
davon ohne kom. Eigenanteil - - - - - - - - - - - -
2.4 Zwischenerwerb - - - - - - - - - - - -
2.5 zum Zwecke des Rückbaues - - - - - - - - - - - -
3. Ordnungsmaßnahmen 4) 1.236,000 - - 180,000 106,500 178,500 75,000 696,000 1.236,000 - - -
3.1 Bodenordnung - - - - - - - - - - - -
3.2 Umzug von Betroffenen der Städtebaulichen Erneuerung - - - - - - - - - - - -
3.3 Umzug von Betroffenen des Stadtumbaues - - - - - - - - - - - -
3.4 Freilegung von gemeindeeigenen Grundstücken 87,000 - - 45,000 - - - 42,000 87,000 - - -
3.5 Rückbau priv. baulichen Anlagen - - - - - - - - - - - -
3.6 Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen 882,000 - - - 49,500 178,500 75,000 579,000 882,000 - - -
3.7 Rückbau von Erschließungsanlagen - - - - - - - - - - - -
3.8 öffentliche Parkierungsflächen 267,000 - - 135,000 57,000 - - 75,000 267,000 - - -
3.9 Sonstige Ordnungsmaßnahmen 5) - - - - - - - - - - - - 1) , 3) wie Vorblatt
4) Summe eintragen 5) Sonstige Ordnungsmaßnahmen sind zu erläutern
Brandis
"Brandiser Mitte"
SOP
2) Es ist die Summe aller Ausgaben anzugeben, die nach der VwV-StBauE und nach Einschätzung der Gemeinde zuwendungsfähig sind (3/3), unabhängig davon, ob auch in anderen Programmen der Städtebaulichen Erneuerung gefördert
Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben in anderen
Programmen der Städtebaulichen Erneuerung 3)
seit Programm- aufnahme
entstandene und bis zum Beginn
des Antragsjahres noch zu erwar- tende zuwend-
ungsfähige Ausgaben
Voraussichtlich in den folgenden Jahren anfallende Ausgaben
Ausgaben bis zum Abschluss
der Gesamt- maßnahme
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
Anlage 1 Blatt 3
Gemeinde:
Fördergebiet:
Programm der Städtebaulichen Erneurung:
Programmteil: 1)
Ausgaben Geschätzte Ausgaben Summe der SEP SUO - A EFRE -
zuwendungs- im Ausgaben SDP SUO - RWG Stadtent-
fähige Antragsjahr in diesem SSP SUO - RI wicklung/ISE
Gesamt- Programm SOP SUO - A EFRE -
ausgaben *2) KSP GE o. EA Brachen/IBE
(Spalten 2+3+ IVP SUO - A EPLR/
4+5+6+7+8) LSP San. o. EA LEADER
SUO - A
SIM o. EA
2017 bis 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 - 2026
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
[ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ]
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
4. Baumaßnahmen 4) 5.565,000 - - 72,000 612,000 1.692,000 1.242,600 1.946,400 5.565,000 - - -
4.1 Erneuerung von Gebäuden 4) 7) 735,600 - - 12,000 12,000 12,000 12,000 687,600 735,600 - - -
4.1.1 Gebäude privater Dritter 735,600 - - 12,000 12,000 12,000 12,000 687,600 735,600 - - -
4.1.2 gemeindeeigene Gebäude - - - - - - - - - - - -
davon ohne komm Eigenanteil - - - - - - - - - - - -
4.1.3 Ergänzungsbauten zu priv. Gebäuden - - - - - - - - - - - -
4.1.4 Neubauten 6) - - - - - - - - - - - -
4.2 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 4) 4.829,400 - - 60,000 600,000 1.680,000 1.230,600 1.258,800 4.829,400 - - -
4.2.1 Schulen 4.770,000 - - 60,000 600,000 1.680,000 1.200,000 1.230,000 4.770,000 - - -
4.2.2 Kinderbetreuungseinrichtungen - - - - - - - - - - - -
4.2.3 Verwaltungsgebäude - - - - - - - - - - - -
4.2.4 Sportstädten (einschließlich Bäder) - - - - - - - - - - - -
4.2.5 Seniorenbetreuungseinrichtungen - - - - - - - - - - - -
4.2.6 Kultureinrichtungen - - - - - - - - - - - -
4.2.7 soziokulturelle Einrichtungen 59,400 - - - - - 30,600 28,800 59,400 - -
4.2.8 Kirchen - - - - - - - - - - - -
4.2.9 Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises - - - - - - - - - - - -
4.2.10 Sonstige Einrichtungen - - - - - - - - - - - -
4.2.11 Ergänzungsbauten - - - - - - - - - - - -
4.2.12 Neubauten - - - - - - - - - - - - 1), 2), 3),
und 4)
wie Vorderseite5)
Sonstige Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sind zu erläutern und ggf. auf einem separaten Blatt aufzuführen6)
privatwirtschaftrlich nutzbare Gebäude der Gemeinde7)
Unter 4.1 sind nur Gebäude einzutragen, die nicht als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter 4.2 erfasst werden
BrandisSumme der zuwendungsfähigen Ausgaben in anderen
Programmen der Städtebaulichen Erneuerung 3)"Brandiser Mitte"
SOP
seit Programm-
aufnahme
entstandene und
bis zum Beginn
des
Antragsjahres
noch zu erwar-
tende zuwend-
ungsfähige
Ausgaben
Ausgaben bis
zum Abschluss
der Gesamt-
maßnahme
Voraussichtlich in den folgenden Jahren anfallende
Ausgaben
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
Anlage 1 Blatt 4
Gemeinde:
Fördergebiet:
Programm der Städtebaulichen Erneurung:
Programmteil: 1)
Ausgaben Geschätzte Ausgaben Summe der SEP SUO - A EFRE -
zuwendungs- im Ausgaben SDP SUO - RWG Stadtent-
fähige Antragsjahr in diesem SSP SUO - RI wicklung/ISE
Gesamt- Programm SOP SUO - A EFRE -
ausgaben *2) KSP GE o. EA Brachen/IBE
(Spalten 2+3+ IVP SUO - A EPLR/
4+5+6+7+8) LSP San. o. EA LEADER
SUO - A
SIM o. EA
2017 bis 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 - 2026
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
[ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ]
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
4.3 Stadtumbaumaßnahmen 4) - - - - - - - - - - - -
4.3.1 Rückbau Wohngebäude ab PJ 2012 - - - - - - - - - - - -
4.3.2 Rückbau Wohngebäude weniger als 7 Geschossse - - - - - - - - - - - -
4.3.3 Rückbau Wohngebäude ab 7 Geschossse - - - - - - - - - - - -
4.3.4 Rückbau technische Infrastruktur - - - - - - - - - - - -
4.3.5 Rückbau soziale Infrastruktur - - - - - - - - - - - -
4.3.6 Umnutzung soziale Infrastruktur - - - - - - - - - - - -
5. Sicherungsmaßnahmen 4) - - - - - - - - - - - -
5.1 Private Gebäude - - - - - - - - - - - -
davon ohne /reduz. kommunalen Eigenanteil 8) - - - - - - - - - - - -
5.2 Kirchen - - - - - - - - - - - -
davon ohne /reduz. kommunalen Eigenanteil 8) - - - - - - - - - - - -
5.3 gemeindeeigene Gebäude 5) - - - - - - - - - - - -
davon ohne /reduz. kommunalen Eigenanteil 8) - - - - - - - - - - - -
6. Sonstige Maßnahmen 637,500 - 9,000 64,500 93,000 69,000 69,000 333,000 637,500 - - -
6.1 Vergütungen für Sanierungsträger/ -beauftragte 537,000 - 9,000 60,000 60,000 60,000 60,000 288,000 537,000 - - -
6.2 Stadtumbaumanagement - - - - - - - - - - - -
6.3 Wettbewerbe und Gutachten - - - - - - - - - - - -
6.4 Gutachten i. Rahmen der Abrechnung - - - - - - - - - - - -
6.5 Evaluation - - - - - - - - - - - -
6.6 Vermessungen, Stadtumbau-/ Baulandkataster 27,000 - - - 27,000 - - - 27,000 - - -
6.7 Verfügungsfonds 73,500 - - 4,500 6,000 9,000 9,000 45,000 73,500 - - -
6.8 INSEK/Stadtumbau-/Handlungskonzept - - - - - - - - - - - -
6.9 SSP - Modellvorhaben - - - - - - - - - - - -
6.10 Sonstige Modellvorhaben - - - - - - - - - - - -
Summe der Ausgaben 1 - 6 7.551,90 - 34,50 336,60 813,00 1.941,00 1.409,10 3.017,70 7.551,90 - - -
Brandis
seit Programm-
aufnahme
entstandene und
bis zum Beginn
des
Antragsjahres
noch zu erwar-
tende zuwend-
ungsfähige
Ausgaben
1), 2), 3),
4), 6) wie Vorseite
7) Es ist die Summe aller in Anlage 1a aufgeführten Einzelvorhaben einzutragen.
8) SUO-A: ohne kom. EA/SDP, SOP: 10% kom. Eigenanteil
Ausgaben bis
zum Abschluss
der Gesamt-
maßnahme
Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben in anderen
Programmen der Städtebaulichen Erneuerung 3)"Brandiser Mitte"
SOP
Voraussichtlich in den folgenden Jahren anfallende
Ausgaben
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
Anlage 1 Blatt 5
Gemeinde:
Fördergebiet:
Programm der Städtebaulichen Erneurung:
Programmteil: 1)
Gesamtbilanz Geschätzte Ausgaben Summe der SEP SUO - A EFRE -
zuwendungs- im Ausgaben SDP SUO - RWG Stadtent-
fähige Antragsjahr in diesem SSP SUO - RI wicklung/ISE
Gesamt- Programm SOP SUO - A EFRE -
ausgaben *2) KSP GE o. EA Brachen/IBE
(Spalten 2+3+ IVP SUO - A EPLR/
4+5+6+7+8) LSP San. o. EA LEADER
SUO - A
SIM o. EA
2017 bis 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 - 2026
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
[ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ] [ T EURO ]
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Summe der Ausgaben 7.551,900 - 34,500 336,600 813,000 1.941,000 1.409,100 3.017,700 7.551,900 - - -
Summe der Einnahmen - - - - - - - - - - - -
Förderrahmen 6) 7.551,900 - 34,500 336,600 813,000 1.941,000 1.409,100 3.017,700 7.551,900 - - -
Finanzhilfe 5.034,600 - 23,000 224,400 542,000 1.294,000 939,400 2.011,800 5.034,600 - - -
prozentuale Anteile 100,0% 0,0% 0,5% 4,5% 10,8% 25,7% 18,7% 40,0% 100,0% 0,0% 0,0% 0,0%
0,0 34,5 7.551,9 7.551,9 7.890.900,01), 2), 3),
4),
wie Vorderseite6)
Förderrahmen = Ausgaben - Einnahmen (Kontrollrechnung : Spalte 1 = Spalten 9+10+11+12)
Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben in anderen
Programmen der Städtebaulichen Erneuerung 3)
Voraussichtlich in den folgenden Jahren anfallende
Ausgaben
Ausgaben bis
zum Abschluss
der Gesamt-
maßnahme
seit Programm-
aufnahme
entstandene und
bis zum Beginn
des
Antragsjahres
noch zu erwar-
tende zuwend-
ungsfähige
Ausgaben
SOP
Brandis
"Brandiser Mitte"
Brandis SOP "Brandiser Mitte" Anlage 1 Blatt 6
Übersicht Förderrahmen/Finanzhilfe
a) Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben
beträgt (Anlage 1, Blatt 5, Spalte 1) 7.551.900,00 €
b) Davon wurden/werden über andere Programme der Städtebaulichen Erneuerung abgedeckt (soweit zutreffend)
SEP (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
SDP (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
SSP (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
SSP - Modelle (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
SOP (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
Investitionspakt (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
STWENG (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
LSP (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
L-STWENG (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
KSP (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 10) 0,00 € 0,00 €
SUO - Aufwertung inkl. SEKo (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 11) 0,00 € 0,00 €
SUO - Aufwertung Grunderwerb ohne Eigenanteil 0,00 € 0,00 €
SUO - Sanierung von Altbauten ohne Eigenanteil 0,00 € 0,00 €
SUO - Aufwertung Sicherungsnmaßnahmen ohne Eigenanteil 0,00 € 0,00 €
SUO - Rückbau Wohngebäude (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 11) 0,00 € 0,00 €
SUO - Rückbau Infrastruktur (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 11) 0,00 € 0,00 €
EFRE - Stadtentwicklung (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 12) 0,00 € 0,00 €
EFRE - Brachen (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 12) 0,00 € 0,00 €
EPLR (Anlage 1, Blatt 5 Spalte 12) 0,00 € 0,00 €
c) Verbleibender Gesamtförderrahmen
für dieses Programm (a minus b) 7.551.900,00 € 5.034.600,00 € 66,67 %
d) In diesem Programm bereits bewilligter
Teilförderrahmen 0,00 € 0,00 €
e) Erforderliche Aufstockung im
Antragsjahr in diesem Programm 1.609.500,00 € 1.073.000,00 € 66,67 %
(vgl. Anlage 2/2a des Antrages)
f) Neuer Teilförderrahmen (d plus e) 1.609.500,00 € 1.073.000,00 € 66,67 %
Prüfsumme:Formular ID:
2017 2018 2019 2020 2021
€ € € € € €
23.000 224.400 542.000 1.294.000 939.400
-
- - - - -
- - - - -
- - - - -
3.022.800 23.000 224.400 542.000 1.294.000 939.400
1.073.000 23.000 200.000 250.000 400.000 200.000
1.511.400 11.500 112.200 271.000 647.000 469.700
Jahr
2018 874.400 24.400 200.000 400.000 250.000
2019 742.000 92.000 400.000 250.000
2020 333.400 94.000 239.400
0 584000 1788000 1478800
- - - - (Prüfzeile wird nicht mit gedruckt)
1.
Jahr 2017 bis 2016 2018 2019 2021
100 % [T€] 100 % [T€] 100 % [T€] 100 % [T€] 100 % [T€] 100 % [T€] 100 % [T€] 100 % [T€]
Summe der Ausgaben bzw. Auszahlungen 0,000 336,600 813,000 1.409,100
Summe der Einnahmen bzw. Einzahlungen 0,000 0,000 0,000 0,000
Förderrahmen 0,000 336,600 813,000 1.409,100
Beantragte und bisher bewilligte Finanzhilfe 0,000 200,000 250,000 200,000
Erforderlicher Eigenanteil 0,000 100,000 125,000 100,000
Anlage 3 Blatt 1 –Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme
Gesamtkosten für die Städtebauliche Gesamtmaßnahme lt. Anlage 1 (Kosten- und Finanzierungsübersicht – KuF) Blatt 5
seit Programmauf-
nahme entstandene
und bis zum Beginn
des Antragsjahres
noch zu erwartende
zuwendungsfähige
Ausgaben bzw. Aus-
zahlungen
Ausgaben bzw.
Auszahlungen
im Antragsjahr
Voraussichtlich in den folgenden Jahren anfallende
Ausgaben bzw. Auszahlungen
Ausgaben bzw.
Auszahlungen bis
zum Abschluss der
Gesamtmaßnahme
Summe
der Ausgaben bzw.
Auszahlungen in
diesem Programm
Gesamtbilanz
2017
Antrag vom (TT.MM.JJJ) Programmjahr
2017
Haushaltsjahr
0,000
3.017,700
7.551,900
0,000
7.551,900
0,000
34,500
23,000
11,500
0,000
1.941,000
400,000
200,000
34,500 1.941,000 3.017,700
zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme
SOP
im Fördergebiet
"Brandiser Mitte" 02.03.2017
2017 2020 2022 bis 2026
der Stadt/Gemeinde
Brandis
1 sofern die Gemeinde Eigentümer der rückzuführenden Infrastruktur ist 2 Förderrahmen = Ausgaben bzw. Auszahlungen abzüglich Einnahmen bzw. Einzahlungen
Formular ID: Prüfsumme:
Antragsjahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr
2017 2018 2019 2020
Betrag (in T€) Betrag (in T€) Betrag (in T€) Betrag (in T€)
erforderlicher Eigenanteil 0,000 0,000 0,000 0,000
im Haushalt ausgewiesene Eigenanteile 0,000 0,000 0,000 0,000
aus 3. resultierender Eigenanteil 0,000
Summe 0,000
Antragsjahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr
2017 2018 2019 2020 2021
Betrag (in T€) Betrag (in T€) Betrag (in T€) Betrag (in T€) Betrag (in T€)
erforderlicher Eigenanteil 11,500 100,000 125,000 200,000 100,000
im Haushalt ausgewiesene Eigenanteile 11,500 100,000 125,000 200,000 100,000
aus 3. resultierender Eigenanteil 0,000
Summe 11,500
Seite 1 Extrablatt: Aufnahmeantrag 2017 – SOP „Brandiser Mitte“ Stadt Brandis
2.2 Angaben zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme
2.2.1 Ableitung Fördergebietskonzept
Das Fördergebietskonzept ist aus den gesamtstädtischen Konzeptionen schlüssig abgeleitet.
� ja � nein
Begründung:
Gegenwärtig wird das integrierte Stadtentwicklungskonzept InSEK für die Gesamtstadt Brandis erstmalig erarbeitet. Auf Grund der parallelen Bearbeitung von Förderantrag, Fördergebietskon-zept (SEKo) und InSEK sind Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen der drei Instrumente in höchstem Maße synchron und konsistent zueinander.
Vorangegangene Planungen der Stadt Brandis finden bei der Erarbeitung der gesamtstädtischen und sektoralen (Versorgungsfunktion, Infrastruktur, zentraler Versorgungsbereich) Entwicklungs-strategie eine wichtige Rolle werden aber kritisch hinsichtlich aktueller Trends (demografischer Wandel, Energieeffizienz) geprüft.
Das bestehende städtische „Leitbild, Strategie und Schlüsselprojekte Brandis 2030 - Kompass für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Bürgerbeteiligung“ liefert bereits wichtige Säulen für einen integrierten Stadtentwicklungsprozess und findet bei der Bearbeitung der anstehenden Konzepte (SEKo und InSEK) besondere Berücksichtigung.
Bei der Erarbeitung des integrierten Ansatzes werden übergeordnete Planungsinstanzen einbezo-gen (Regionaler Planungsverband, Landkreis).
2.2.2 Aktualisierung des Fördergebietskonzept
Bei Fortsetzungsantrag:
Das SEKO wurde aktualisiert.
� ja � nein
Begründung:
Das Fördergebietskonzept wurde für die Antragstellung im Programmjahr 2017 erarbeitet und ist auf aktuellem Stand.
2.2.3 Belange Älterer, Behinderter und junger Familien
Bei der Schaffung und der baulichen Gestaltung von Einzelmaßnahmen wurden/werden die Be-lange Behinderter, älterer Menschen und Familien mit Kindern angemessen berücksichtigt:
� ja � nein
Begründung:
Wesentlicher Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme „Brandiser Mitte“ liegt auf der weiteren Qualifi-zierung der Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen (Schulcampus). Das Angebot einer mo-dernen Infrastruktur für Betreuung und Bildung der Kinder zählt zu den wichtigsten Belangen von Familien, welche durch die Nähe zu Leipzig den Wohnstandort Brandis verstärkt nachfragen. Aber auch der öffentliche Raum mit Verweiloptionen für alle Altersgruppen und einer angemessenen Barrierefreiheit sind für Familien und Ältere Menschen gleichermaßen von hohem Interesse. Im Maßnahmenpaket für die städtebauliche Intervention in der Innenstadt von Brandis sind auch Neu-
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Extrablatt: Aufnahmeantrag 2017 – SOP „Brandiser Mitte“ Stadt Brandis
und/oder Umgestaltungen von öffentlichen Freibereichen vorgesehen. Auftrag an die Planung für die Einzelmaßnahmen ist die Implementierung eines Höchstmaßes an Barrierefreiheit (glatte Flä-chen statt Kopfsteinpflaster, stufenloser Zugang ÖPNV, Querungshilfen usw.).
Besonders hervorzuheben ist die grundsätzliche Ausrichtung der städtebaulichen Intervention auf die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches, was für alle Nutzergruppen aber vor allem mo-bilitätseingeschränkte Personenkreise (Eltern mit Kind, Senioren) ein wichtiger Anspruch ist. Ver-sorgungs- und Dienstleistungsangebote in möglichst wohnortnaher Entfernung vorzufinden, trägt zur Zeitersparnis im Lebensalltag bei und führt so auch zur Möglichkeit einer erhöhten Teilhabe an anderen Aktivitäten (Bildung, Sport, Bürgerbeteiligung, Ehrenamt).
Bei der konkreten Vorbereitung der Einzelmaßnahmen werden grundsätzlich die Belange von Menschen mit Behinderung geprüft und angemessen berücksichtigt. Als Grundlage werden die geltenden Gesetze und Verordnungen, wie das Behindertengleichstellungsgesetzt (BGG) mit sei-ner Definition von Barrierefreiheit, das Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen vom 26.06.2004 (Sächs. Gleichstellungsge-setzt), das Sächsische Integrationsgesetz (SächsIntegrG) vom Mai 2004 und ebenso § 50 der Sächsischen Bauordnung (Stand Juni 2010) sowie § 8 Personenbeförderungsgesetz und andere einschlägige Bestimmungen beachtet.
2.2.4 demographischer Wandel und Klima
Die Gesamtmaßnahme und die zu deren Umsetzung geplanten Einzelmaßnahmen werden den Erfordernissen des demographischen Wandels und der ganzheitlichen ökologischen städtebauli-chen Erneuerung mit den Handlungsfeldern Energieeffizienz und klimagerechte Sanierung im Alt-baubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Anpassung des Gebäudebestandes und der sozialen und technischen Infrastruktur, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläu-fe unter anderem durch Flächenentsiegelung gerecht.
� ja � nein
Begründung:
Die Grundstrategie der Entwicklung der Stadt Brandis ist unmittelbares Ergebnis der intensiven Auseinandersetzung mit der demographischen Entwicklung. Durch den Zuzug im Leipziger Subur-banisierungsgürtel, zu welchem Brandis ganz klar zu zählen ist, entsteht ein wahrnehmbarer Druck auf die öffentliche Infrastruktur, da höhere Nutzungsintensität zu einer höheren Abnutzung führt. Diesem soll durch angemessene Bestandsanpassung entgegengewirkt werden. Trotz der gegen-wärtigen Wachstumsphase der Stadt und der Metropolregion als Ganzes, erfährt Brandis demo-graphische Veränderungen vor allem im Bereich der Bevölkerungszusammensetzung. Im Wesent-lichen wird vor allem die Gruppe der Älteren Bevölkerung wachsen (65+), die Gruppe der Erwerbs-fähigen wird durch die Zuwanderung weitestgehend stabil bleiben und zu einer leichten Erhöhung der Kinderzahlen führen. Im Rahmen der Antragserstellung wurde für die Gemeinde Brandis ein demographisches Zielszenario erarbeitet und eine Prognose der Bevölkerungszahl erstellt. Daraus wurde der zukünftige erwartbare Bedarf im Bereich der Daseinsvorsorge abgeleitet. Die geplanten Einzelmaßnahmen berücksichtigen diese Analyse in höchstem Maße. Aus diesen Erkenntnissen heraus ist die Schwerpunktsetzung des SEKo auf öffentliche Einrichtungen und den öffentlichen Raum sowie die Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Dauerhaftigkeit qualitativer grund-zentraler Funktionen in Brandis folgerichtig, für die Bewältigung der anstehen demographischen Veränderungen.
Mit dem gesamtstädtischen Bekenntnis der Stadt Brandis zur vorrangigen Entwicklung des Kern-zentrums wird dem ganzheitlichen ökologischen Ansatz Rechnung getragen. Eine kompakte Sied-lungsstruktur und die Bündelung zentraler Funktionen vermeidet Verkehr. Das formulierte Maß-nahmenpaket trägt durch die Anpassung des öffentlichen Raumes (Flächenentsiegelung, Begrü-nung) auch dem Anspruch an ein notwendig gewordenes höheres Maß an Klimaresilienz bei. Von sich aus sind die benannten Maßnahmen noch nicht klimawirksam. Die Formulierung der Pla-
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Extrablatt: Aufnahmeantrag 2017 – SOP „Brandiser Mitte“ Stadt Brandis
nungsaufgaben und die Einbeziehung wichtiger Aspekte (Verschattung, Verbesserung Zugäng-lichkeit Nahverkehr, Reduzierung CO2-Emissionen) generieren aus den Maßnahmen wirksame Effekte gegen den Klimawandel.
2.3 Sachstandsbericht zur Gesamtmaßnahme
2.3.1 Sachstand
Stichwortartige Darstellung über den Stand der Vorbereitung für die im Antragsjahr sowie im Folgejahr vorgesehenen Maßnahmen (vgl. Kosten- und Finanzierungsübersicht, besondere (kos-tenintensive) Maßnahmen, Schwerpunkt- und Prioritätensetzung im Fördergebiet, zeitliches Um-setzungskonzept – Erläuterung von Abschlussszenarien, beabsichtigte Wettbewerbe, Teilnahme an Wettbewerben, Angaben zum Anteil privater Maßnahmen sowie zum Anteil kommunaler Bau- und Ordnungsmaßnahmen bezogen auf die Zuwendungssumme, Organisation des Stadtteilmana-gements, Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, Stand der Abstimmungen mit den berührten Trägern öffentlicher Belange, Benennung von Hindernissen für den weiteren Verlauf der Gesamt-maßnahme und evtl. andere Probleme).
Die Stadt Brandis stellt im Jahr 2017 einen Fördermittelantrag auf Aufnahme ins Programm SOP. Mit einer Entscheidung ist im 3. Quartal zu rechnen. Sollten zusätzliche Unterlagen angefordert werden, werden diese kurzfristig erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
Brandis beabsichtigt eine Programmlaufzeit von etwa 10 Jahren. Das Maßnahmenbündel für die Umsetzung im Rahmen des Bund-Länder-Programms SOP umfasst 28 Einzelmaßnahmen, vor-wiegend unter kommunaler Federführung, wobei im Gebiet insgesamt 42 Maßnahmen abgeleitet wurden, die jedoch auch mit privaten Mitteln oder anderen Förderprogrammen umgesetzt werden sollen. Besonders kostenintensive Maßnahmen betreffen die Qualifizierung des Schulcampus.
Der Umsetzungsbeauftragte soll bei erfolgreicher Programmaufnahme ab November, nach öffent-licher Ausschreibung, tätig werden.
Für die Jahresscheibe 2017 sind nur vorbereitende Maßnahmen vorsehen. Mit der Umsetzung erster investiver Maßnahmen kann im Jahr 2018 begonnen werden.
Erste Handlungsschwerpunkte werden die Qualifizierung der Grundschule und die Schaffung von öffentlichen Stellplatzanlagen auf der Fläche der Rathausgasse 6 (Rückbauobjekt) und Garten-straße 12 sein. Für die Grundschule laufen bereits erste Vorbereitungen, so dass zügig nach Pro-grammaufnahme ein Antrag auf Zustimmung zur Einzelmaßnahme gestellt werden kann und be-reits im Jahr 2018 mit konkreten Planungsaufgaben begonnen werden kann. Die Verfügbarkeit von Fachfördermitteln wird noch im Antragsjahr geprüft. Weiterhin sollen in 2018 das Citymanagement und der Verfügungsfonds implementiert werden.
2.3.2 Änderungen
Änderungen gegenüber dem letztjährigen Fortsetzungsantrag/-bericht (z. B. Gesamtausgaben, Sanierungsträger und -beauftragte, Stadtteilmanager, Durchführungszeitraum, Gebietsgröße, Schwerpunkte und Prioritätensetzung im Fördergebiet, Probleme bei der Durchführung von Ein-zelmaßnahmen)
trifft nicht zu
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Extrablatt: Aufnahmeantrag 2017 – SOP „Brandiser Mitte“ Stadt Brandis
2.3.3 Beteiligung
Darstellung der Art und Weise der Bürgerbeteiligung und der Einbeziehung der erforderlichen Ak-teure (z.B. Gebäudeeigentümer, Mieter, Gewerbetreibende, Foren, Bürgergremien, „Runde Ti-sche“ o. a.), Probleme
Für den Leitbildprozess wurde ein umfangreicher Beteiligungsprozess durchgeführt. Dabei wurden alle Akteure der Stadtentwicklung proaktiv einbezogen, so dass das Leitbild auf einer konsensua-len Meinungsbildung beruht. Die nun nachlaufenden Prozesse InSEK „Brandis 2030“ und SEKo „Brandiser Mitte“ greifen den generierten Input wieder auf und vertiefen diesen ggf. in Folgeveran-staltungen.
Brandis lebt von der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt. Die Stadt Brandis soll gemeinsam und im Dialog mit den Bürgern weiterentwickelt werden. Die Stadt bietet zahlreiche Angebote, die die Bürger und Akteure dabei unterstützen, ihr Wissen, ihre Wünsche und ihre Krea-tivität in die Prozesse zur Gestaltung der Stadt einfließen zu lassen.
Mit Bürgerversammlungen, kooperativen Planungsprozessen und der Stärkung der Ortschaftsräte ist die Stadt Brandis bereits in der Vergangenheit mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen kon-struktiven Dialog getreten.
Neben dem Rats- und Bürgerinformationssystem wird nun noch mehr Bürgerbeteiligung und Inter-aktion innerhalb der Innovationskommune auch mit technischen Neuerungen erreicht. Brandis be-zeichnet sich selbst als „Mit-Mach-Stadt“ und fordert und fördert die Mitwirkungsbereitschaft und Transparenz. Das neu entwickelte Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen bildet einen zentra-len Einstieg für verschiedenste Beteiligungen. Es ist eine der sogenannten Basiskomponenten, die der Freistaat bereitstellt, um die Modernisierung der sächsischen Verwaltungen voranzutreiben.
Das Beteiligungsportal wird ab sofort im Pilotbetrieb durch die Brandiser Bürgerinnen und Bürger getestet: So haben alle die Möglichkeit, ihre Meinungen, Ideen und Wünsche für den Einzelhandel in Brandis kundzutun. Die Stadt Brandis ist Innovationskommune 2014-2016 und bietet moderne digitale Werkzeuge zur Bürgerbeteiligung an:
� Projekt 1: Prozessmanagement
� Projekt 2: Neue Internetseite
� Projekt 3: Ratsinformationssystem
� Projekt 4: Gemeinde-APP
2.3.4 Verfügungsfonds
Darstellung der Vergabegrundsätze bei Mitteln des Verfügungsfonds (z.B. Geschäftsordnung des lokalen Gremiums, Benennung der Mitglieder des lokalen Gremiums)
Gemeinsam mit den lokalen Akteuren aus Handel, Dienstleistung und Gewerbe sind geeignete Strukturen der Zusammenarbeit zu etablieren, zielführende Projekte zu identifizieren und geeigne-te Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln. Es ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds vorge-sehen, welcher neben privaten Mitteln mit den Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert werden soll. Dies dient gleichermaßen der Stärkung bürgerschaftlichen Engagements als auch der Intensi-vierung der Identifikation der Bewohner mit ihrem Lebensraum.
Der geplante Verfügungsfonds befindet sich noch in der Konzeptionsphase. Die Konkretisierungen müssen im Jahr 2017 abgeschlossen werden und mit möglichst transparenten Vergabemodalitäten untersetzt werden. Bereits im ersten Jahr sollen Akteure für die Betreibung des Fonds identifiziert werden. Mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit sollen private Spenden für die Stadtentwicklung ein-geworben und zu einer aktiven Mitwirkung aufgerufen werden. Adressiert werden sollen neben den Bewohnern und Gebäudeeigentümern auch Wirtschaftsunternehmen der Stadt Brandis sowie
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Extrablatt: Aufnahmeantrag 2017 – SOP „Brandiser Mitte“ Stadt Brandis
übergeordnete Netzwerke. Es sollen zunächst die formalen Voraussetzungen für den Verfügungs-fonds erarbeitet werden:
� Betreiber des Fonds (Verein, Bürgerstiftung)
� Maßnahmenausrichtung des Fonds (Sammeln von Ideen aller Akteure)
� Zusammensetzung eines Vergabegremiums
� Vergaberichtlinie
2.3.5 Abstimmung (nur für KSP)
Darstellung der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit bzw. bei großflächigen Gemeinden, die Abstimmung mit den Ortsteilen, insbesondere:
- Name der beteiligten Gemeinde(n) bzw. Ortsteile, - deren Einwohnerzahl, - welche Form der überörtlichen Zusammenarbeit (z.B. Art des gemeindlichen Zusammenschlus-ses, Art der regionalen Abstimmung etc.) wird angestrebt?
Erörterung des überörtlichen Abstimmungsergebnisses zu den zur Förderung beantragten Einzel-maßnahmen (ggf. Anlage 9).
Begründung der beantragten Vorhaben als Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. als Schwerpunkte der infrastrukturellen Versorgung
trifft nicht zu
2.3.6 Anpassung des Fördergebietskonzeptes:
Erläuterung zur Überarbeitung des SEKO/Fördergebietskonzeptes, insbesondere hinsichtlich des integrierten Ansatzes
Indikatoren, an denen die Zielerreichung im Gebiet beobachtet und festgestellt werden soll (Ver-weis auf Fördergebietskonzept)
trifft nicht zu
Das Fördergebietskonzept wird für die Antragstellung im Programmjahr 2017 erarbeitet und ist auf aktuellem Stand.
Geeignete Indikatoren für eine Gebietsbeobachtung werden nach Programmaufnahme erarbeitet. Orientierung hierfür bietet das elektronische Monitoring Städtebauförderung (eMo) des Bundes.
SA
B 6
169
6 S
eite 1
von 1
ABCDE
Grobkonzept / Vorbereitende Untersuchungen einschließlich Neuordnungs-
konzept (entfällt bei Fortsetzungsantrag, -bericht)
Anlage 5 Grobkonzept/Vorbereitende Untersuchungen einschließlich Neuordnungskonzept
SSP KSP SOP
SUO-R SDP SUO-A
(zutreffendes bitte ankreuzen)
Fördergebiet
"Brandiser Mitte"
Die im unmittelbaren Stadtzentrum vorhandenen Funktionsdefizite sowohl im Bereich des Wohnstandortes als auch des Versorgungszentrums haben trotz der Erfolge im „klassischen“ Sanierungsprozess einen fortbestehenden Problemdruck zur Folge, der die Stadt Brandis auch perspektivisch zum Handeln zwingt. Dazu ist es erforderlich, den Einsatz der knappen verfügbaren Finanzmittel ressort- und ämterübergreifend zu bündeln und hierdurch den Mitteleinsatz zielgenauer, effizienter und flexibler zu gestalten. Ziel soll es sein, die begonnenen Handlungsansätze der Stadtsanierung fortzuführen und die bereits getätigten privaten und öffentlichen Investitionen zu sichern und zu stabilisieren. Die Stadt Brandis beabsichtigt daher die Beantragung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung, um auch perspektivisch im Kernstadtbereich handlungsfähig zu sein. Die Gebietsanalyse zeigt, dass das Betrachtungsgebiet teils von erheblichen städtebaulichen und funktionalen Problemen betroffen ist. Nicht nur der Sanierungsstand der privaten Bausubstanz und öffentlicher Einrichtungen, sondern auch der Zustand und die Ausstattung des öffentlichen Raumes sowie ein absehbarer hoher Gewerbeleerstand in zentralen Einkaufslagen begründen eine Festlegung der „Brandiser Mitte“ als Interventionsschwerpunkt für die zukünftige Stadtentwicklungsstrategie. Als Teil des grundzentralen Verbundes mit Naunhof in räumlicher Nähe zum Oberzentrum Leipzig kommt Brandis eine große Bedeutung zu. Insbesondere im zentralen Versorgungsbereich der Kernstadt bestehen Defizite, die mit Blick auf drohende Funktionsverluste und eine mögliche Ausstrahlung auf angrenzende Bereiche behoben werden müssen. Von besonderer Relevanz ist die Anpassung an zukünftige Anforderungen hinsichtlich Kapazität, Barrierefreiheit und Klimaschutz sowie ein attraktives Stadterleben. Darüber hinaus sind der Bildungs- bzw. Schulcampus und attraktive Kinderbetreuungseinrichtungen charakteristisch für das Untersuchungsgebiet, so dass deren Qualifizierung und langfristiger Erhalt sichergestellt werden muss. Als grundsätzliche Zielsetzungen für die weitere Entwicklung des Gesamtgebietes sind die Behebung der bestehenden städtebaulichen Missstände und der drohenden Funktionsverluste entlang des zentralen Versorgungsbereiches (von Markt über Hauptstraße zum Grimmaischen Platz) als wesentliche Voraussetzungen für eine nachhaltige, sich selbst tragende Entwicklung unabdingbar. Neben der Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und Gewerbes, verbunden mit einer Belebung der zentralen städtischen Bereiche, hat insbesondere die Profilierung als Tourismus- und Bildungsstandort sowie die Stabilisierung des Wohnstandortes besondere Priorität. Es wurden vier Zielbereiche definiert, woraus schließlich einzelne Schlüsselprojekte des SOP-Antrages abgeleitet wurden: Ziel 1: Brandiser Mitte als Kern- und Versorgungszentrum - Qualifizierung Erschließungsanlagen: Straßen, Wege und Plätze - Verbesserung Parkplatzsituation - Ansiedlung Frequenzbringer Ziel 2: Brandiser Mitte als moderner Wohnstandort mit attraktivem Wohnumfeld - Qualifizierung und Erweiterung städtische Grünanlagen - Sanierung Gebäudebestand - Abbrüche nicht mehr marktfähiger Gebäude Ziel 3: Brandiser Mitte als Ort des lebenslangen Lernens - Qualifizierung Schulcampus - Modernisierung Kinderbetreuung Ziel 4: Brandis als Mit-Mach-Stadt mit lebendigen Netzwerkstrukturen - Citymanagement - Verfügungsfonds - Öffentlichkeitsbeteiligung und Monitoring Die Stadt Brandis strebt eine kurzzeitige, klar zielorientierte Intervention unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) an. Mit den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen auf die Stabilisierung und Qualifizierung der Innenstadt als Versorgungszentrum, die Stärkung des Wohnstandorts, die Aufwertung des öffentlichen Raumes und die Profilierung des Bildungs- und Betreuungsangebotes entspricht die Maßnahme „Brandiser Mitte“ den speziellen Zielsetzungen dieses Bund-Länder-Programms.
Formular ID: Prüfsumme:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden Sitz: Leipzig SWIFT/BIC: SABDDE81XXX Gläubiger-ID: DE42ZZZ00000034715
Postanschrift: 01054 Dresden, Telefon 0351 4910-0, Telefax 0351 4910-4000 USt-ID: DE179593934 Internet: www.sab.sachsen.de
02/1
7
(c) OpenStreetMap and contributors, Creative Commons-Share Alike License (CC-BY-
SA)
Stand: Februar 2017
Maßstab: 1:6.000
"Brandiser Mitte"
beantragtes SOP-Gebiet"Brandiser Mitte" (26,9 ha)
7
2, 3, 20
4, 5
11
6
8
13
17
9, 10
14
28
21
15
12
22
23
16
(c) OpenStreetMap and contributors, Creative Commons-Share Alike License (CC-BY-
SA)
Stand: Februar 2017
Maßstab: 1:6.000
"Brandiser Mitte"
beantragtes SOP-Gebiet"Brandiser Mitte" (26,9 ha)
Maßnahmeplanung 2017-
2026
vorgesehene Maßnahmen
Anlagen und Hinweise Aufnahmeantrag 2017 – SOP „Brandiser Mitte“
Entwurf des Fördergebietskonzeptes „Brandiser Mitte“, vorbehaltlich Gremien-abstimmung
� Die Beschlussfassung ist für die Stadtratssitzung am 28.03.2017 vorgesehen. Hier werden die Fördergebietskulisse, das städtebaulicher Entwicklungskonzept und die Maßnahmenplanung beschlossen.
Entwurf Integriertes Stadtentwicklungskonzept Brandis 2030, Bearbeitungsstufe 1
� Mit dem vorliegend Aufnahmeantrag SOP wird die Bearbeitungsstufe 1 des InSEKs eingereicht (ohne Fachkonzepte). Das vollständige InSEK wird voraussichtlich bis zum 3. Quartal 2017 fertiggestellt. Erst dann wird ein Beschluss gefasst.
Übergeordnete Hinweise:
Die elektronische Begleitinformation zur Bund-Länder-Städtebauförderung wurde elektro-nisch übermittelt Aufgrund des diesjährigen Abschlusses der „Altstadtsanierung“ (SEP) wird auf eine über-lagernde Darstellung beider Förderprogramme verzichtet.