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UNGARN Frühpädagogisches Personal Ausbildungen, Arbeitsfelder, Arbeitsbedingungen Autorin des Länderberichts Marta Korintus Ehemalige Forschungsdirektorin, Institut für Familie, Jugend und Bevölkerungspolitik, Budapest Zitier-Vorschlag: Korintus, M. 017. „Frühpädagogisches Personal – Länderbericht Ungarn“. In Personalprofile in Systemen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Europa, herausgegeben von I. Schreyer und P. Oberhuemer. www.seepro.eu/Deutsch/Laenderberichte.htm

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UNGARN Frühpädagogisches Personal Ausbildungen, Arbeitsfelder, Arbeitsbedingungen

Autorin des Länderberichts

Marta Korintus

Ehemalige Forschungsdirektorin, Institut für Familie, Jugend und Bevölkerungspolitik, Budapest

Zitier-Vorschlag: Korintus, M. 017. „Frühpädagogisches Personal – Länderbericht Ungarn“. In Personalprofile in Systemen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Europa, herausgegeben von I. Schreyer und P. Oberhuemer. www.seepro.eu/Deutsch/Laenderberichte.htm

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Inhalt

1. Governance/Zuständigkeiten im System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ...................................................................................................................... 3

2. Wer gehört zum frühpädagogischen Personal?................................................................. 3

2.1 Reguläres Einrichtungspersonal mit direktem Kontakt zu Kindern .............................. 3

2.2 Personalstrukturen: Qualifikationen, Geschlecht, Migrationshintergrund ................... 5

3. Grundausbildungen ........................................................................................................ 7

3.1 Ausbildungswege frühpädagogischer Kernfachkräfte und Leitungsfachkräfte.............. 7

3.2 Kompetenzanforderungen und Ausbildungscurricula................................................. 9

3.3 Alternative Zugangs‐ und Qualifizierungswege, Systemdurchlässigkeit ......................12

4. Fachpraktische Komponente der Ausbildung von Kernfachkräften....................................12

5. Fort‐ und Weiterbildung (FWB).......................................................................................13

6. Neuere fachpolitische Reformen zu Professionalisierung und Personalangelegenheiten ....16

7. Neuere Forschungsprojekte zu Professionalisierung und Personalangelegenheiten ...........18

8. Allgemeine Rahmenbedingungen ...................................................................................18

8.1 Bezahlung und Arbeitszeiten ...................................................................................18

8.2 Personal in Vollzeit‐ und Teilzeitbeschäftigung .........................................................19

8.3 Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz ...........................................................19

8.4 Kinderfreie Arbeitszeiten ........................................................................................19

8.5 Personalmangel und Personalgewinnung .................................................................19

9. Künftige Personalherausforderungen – subjektive Experteneinschätzung .........................19

10. Literatur ........................................................................................................................20

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1. Governance/Zuständigkeiten im System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung

Das System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Ungarn besteht aus zwei Sektoren. Frühpädagogische Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren (bölcsőde) werden durch die Gesetzgebung reglementiert, die sich auf die Kinderrechte, das Wohlergehen der Kinder und den Kinderschutz bezieht. Daher sind sie Teil des Wohlfahrtssystems, während Einrichtungen für Kinder zwischen 3 Jahren und dem Pflichtschuleintritt (óvoda) zum Bildungssystem gehören. Dennoch ist für beide Sektoren das Ministerium für Humanressourcen (Emberi Erőforrások Mi-nisztériuma) zuständig, innerhalb dessen bölcsőde unter der Verantwortung des Staatsministers für Familie und Jugend und óvoda unter der Zuständigkeit des Staatsministers für Schulen ste‐hen. Angebote und Organisaion von bölcsőde und óvoda sind an die Kommunen delegiert.

2. Wer gehört zum frühpädagogischen Personal?

2.1 Reguläres Einrichtungspersonal mit direktem Kontakt zu Kindern Der Begriff nevelés spielt in der frühpädagogischen Arbeit in Ungarn eine zentrale Rolle. Es gibt dafür keine exakte Übersetzung; im Deutschen kann es am ehesten mit „Erziehung“ übersetzt werden. Es handelt sich um ein ganzheitliches Konzept, das nicht nur Betreuung und Bildung umfasst, die als sehr eng verwandt, wenn nicht sogar als untrennbar angesehen werden, son‐dern auch um Gesundheit, Verhalten und soziale Kompetenzen – alles, was im Leben wichtig ist. Es hat daher viel mit dem Konzept der „Sozialpädagogik“ gemein (wie dies z.B. in Dänemark oder Deutschland verwendet wird) oder auch mit „Bildung im weitesten Sinn“ (Kaga, Bennett, and Moss 2010, 104). Wenn Kinder betreut werden, lernen sie auch gleichzeitig – direkt oder indi‐rekt. In anderen Worten bezieht sich der Begriff nevelés auf das Konzept der “Pädagogik”.

Der Berufstitel der Kernfachkräfte in frühpädagogischen Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren ist kisgyermeknevelő (Frühpädagogin). Dieser Name wurde als erstes in der relevanten Gesetz‐gebung von 2011 erwähnt, um den Begriff gondozónő (Kinderbetreuungskraft) zu ersetzen und die Arbeit als pädagogisch anzuerkennen. Der Berufstitel der Kernfachkräfte in Einrichtungen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ist óvodapedagógus (Kindergartenpädagogin).

Beide Berufe und der Inhalt der jeweiligen Grundausbildungen folgen der pädagogischen Tradi‐tion und beide haben das Wort „Pädagogin“ in den ungarischen Begriffen (kisgyermeknevelő and óvodapedagógus).

Für die Arbeit als kisgyermeknevelő werden mehrere Qualifikationsabschlüsse akzeptiert. Drei davon können über eine Grundausbildung erlangt werden (Tabelle 1). Dennoch sind immer noch fünf andere, ältere, Qualifikationen gesetzlich anerkannt (15/1998 NM rendelet). Tabelle 1 zeigt die Einzelheiten und kategorisiert auch die Kernfachkräfte, d.h. Personal mit Gruppen‐ oder Einrichtungsverantwortung, nach einem von fünf Berufsprofilen, die sich an diejenigen der ur‐sprünglichen SEEPRO‐Studie anlehnen (siehe Kasten 1).

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Tabelle 1 Ungarn: Personal in frühpädagogischen Tageseinrichtungen

Berufstitel

Haupt-Arbeits-felder und Alter der betreuten Kinder

Haupt-Funktion/en

Altersbezogene Ausrichtung in der Ausbildung

Mindestqualifikation, ECTS-Punkte, EQR-Stufe, ISCED-Kategorie 1

Kisgyermeknevelő Frühpädagogin Bisheriger und noch gültiger Be‐rufstitel: Kinderbetreuungs-fachkraft Profil: Frühpädagogische Fachkraft (Schwerpunkt Kinderkrippe)

Bölcsőde Kinderkrippe 0–3 Jahre

Kernfachkraft mit Gruppenverant‐wortung Einrichtungs‐leitung

1–3 Jahre Zertifikat/Kinderbetreuung (kisgyermekgondozó,-nevelő) ECTS Punkte: n/z2 EQR: Stufe 5 ISCED 2013‐F: 0922 ISCED 2011: 4 oder Diplom/Kleinkinder und frühe Kindheit (csecsemő- és kis-gyermeknevelő asszisztens) Ab 2017 werden diese Fachkräfte Krippen-Assistenzfachkraft ge‐nannt. ECTS Punkte: 120 EQR: Stufe 5 ISCED 2013‐F: 0922 ISCED 2011: 5 oder (optionale Ausbildung seit 2009) Bachelor‐Abschluss, 3 Jahre Universität (csecsemő- és kisgyermeknevelő) ECTS Punkte: 180 EQR: Stufe 6 ISCED 2013‐F: 0922 ISCED 2011: 6 oder einer der älteren Zertifikate in Kinderbetreuung (bis 2002), die gesetzlich anerkannt sind ECTS Punkte: n/z EQR: Stufe 3 ISCED 2013‐F: 0922 ISCED 2011: 4 and 3

Óvodapedagógus Kindergartenpäda-gogin Profil: Vorschulpädagogi‐sche Fachkraft

Óvoda Kindergarten 3–6 Jahre

Kernfachkraft mit Gruppenverant‐wortung Einrichtungs‐leitung mit Grup‐penverantwor‐tung in kleinen Einrichtungen

3–6 Jahre Bachelor, 3 Jahre Universität ECTS Punkte: 180 EQR: Stufe 6 ISCED 2013‐F: 0112 ISCED 2011: 6 Einrichtungsleitungen: 5 Jahre Arbeitserfahrung als Pädagogin plus spezieller Prüfung

Dajka Frühkindliche Assistenzkraft

Bölcsőde Kinderkrippe 0–3 Jahre Óvoda Kindergarten 3–6 Jahre

Ergänzungskraft ohne formale Grundausbildung oder mit einer Ausbildung ohne Spezialisierung

Keine Qualifikation erforderlich Möglich seit 1990: Ein spezieller Trainingskurs führt zu einem berufsbildenden Zertifi‐kat als Ergänzungskraft in óvoda

1 Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016; UNESCO 2014. 2 n/z = nicht zutreffend.

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Kasten 1 SEEPRO-Professionsprofile der Kernfachkräfte nach Altersfokus der Ausbildung (nach Oberhuemer, P. und I. Schreyer 2010)

• Frühpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 0 bis 6/7 Jahre) • Vorschulpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 3/4 bis 6 Jahre) • Vor- und grundschulpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 3/4 bis 10/11 Jahre) • Sozial- und kindheitspädagogische Fachkraft (in der Regel Fokus auf Kinder von 0 bis12 Jahre, manchmal

auch auf Erwachsene)

• Sozialpflege-/Gesundheits-Fachkraft (je nach Berufsausbildung sowohl enger als auch breiter Altersfokus, manchmal auch für die Arbeit mit Erwachsenen)

2.2 Personalstrukturen: Qualifikationen, Geschlecht, Migrationshintergrund Die Ausbildungen für Kernfachkräfte in frühpädagogischen Einrichtungen für Kinder unter 3 Jah‐ren unterscheiden sich von den Ausbildungen derer, die in Einrichtungen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren arbeiten.

Die Mindest‐Qualifikationsanforderung für Krippenfachkräfte ist seit 2001 eine berufsbildende Sekundarausbildung. Viele ältere Fachkräfte haben jedoch noch Ausbildungen auf niedrigerem Niveau, die – bei einer bestimmten Dauer der Berufserfahrung – als gleichwertig anerkannt werden.

Für frühkindliche Assistenzkräfte (dajka), die für Reinigung, Essenausteilung und die Vorberei‐tung des Raums für die Mittagsruhe, etc. zuständig sind, ist keine Qualifikation erforderlich.

Die Voraussetzungen für Einrichtungsleitungen in Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren sind:

• Master‐Abschluss mit Spezialisierung in Frühpädagogik, oder • die gleiche Ausbildung wie für Kernfachkräfte:

(1) Frühpädagogin – Bachelor‐Abschluss, oder (2) eine der gesetzlich anerkannten Qualifikationen neben dem Bachelor: bölcsődei

szakgondozó (OKJ), csecsemő- és kisgyermekgondozó (OKJ), csecsemő- és kisgyermekne-velő-gondozó (OKJ), csecsemő- és gyermeknevelő-gondozó (OKJ), kisgyermekgondozó, -nevelő (OKJ), csecsemő- és kisgyermeknevelő asszisztens (FOSZK), csecsemő- és gyermekgondozó (OKJ) oder

(3) einen Hochschulabschluss in einem anderen Studiengebiet, das gesetzlich festgeschrie‐ben ist (z.B. Gesundheitsbeauftragte, Gesundheitsmanagement, Pädagogik, Sozialpäda‐gogik) zusätzlich zu einer der Ausbildungen für reguläre Fachkräfte (ministerielle Rege‐lung 15/1998 NM rendelet).

Arbeitgeber schreiben Arbeitsstellen, die eine der Hochschulqualifikationen erfordern, in der Regel aus.

2014 waren in bölcsőde (0‐3) 7.126 Kernfachkräfte angestellt, von denen 98,1% qualifiziert wa‐ren. 3 Etwa 7% hatten einen Bachelor‐Abschluss als Frühpädagogin, 23,2% hatten eine fachspezi‐fische postsekundäre berufsbildende Ausbildung; 47,1% einen fachspezifischen berufsbildenden Sekundarstufenabschluss und 20% eine der älteren berufsbildenden Abschlüsse (vor 2002). Von allen Kernfachkräften hatten 12% einen Hochschulabschluss in anderen Studiengebieten und 15% hatten über die Mindestqualifikation hinaus eine zusätzliche Spezialisierung (zehnmonati‐ger Kurs).4

Seit 1958/1959 existiert die tertiäre Ausbildung für Kindergartenpädagoginnen; 1993 wurde sie verpflichtend und seit 2008 ist es ein Bachelor‐Studium. Nur dieses (und seine früheren tertiären gleichwertigen Ausbildungen) wird für óvodapedagógus als Mindestqualifikation akzeptiert, d.h.

3 Hungarian Central Statistical Office 2015. 4 Eigene Berechnungen, basierend auf den Daten des Ungarischen Statistikbüros (Hungarian Central Statistical Office 2015).

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100% der Kindergartenpädagoginnen in Kindergärten haben eine fachspezifische Hochschulaus‐bildung.

Frühkindliche Assistenzkräfte (dajka) arbeiten neben den Kindergartenpädagoginnen. Sie sind im Grunde für Betreuungsaufgaben und Reinigungsarbeiten zuständig. Für diese Arbeit ist keine bestimmte Qualifikation erforderlich. 1990 wurde jedoch ein Trainingskurs eingerichtet, durch den diese Angestellten nun ein berufsbildendes Zertifikat für Assistenzkräfte in óvoda (3‐6) er‐werben können.

Leitungen in Einrichtungen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren müssen folgendes vorweisen: • die óvodapedagógus Qualifikation, • ein Zertifikat, dass sie eine spezielle Prüfung für Leitungen bestanden haben und • fünf Jahre Berufserfahrung als Kindergartenpädagogin.5

2014 waren 56.776 Personen in óvoda (3‐6) angestellt: 31.234 Kindergartenpädagoginnen (55% aller Angestellten); 215 Kindergartenpädagoginnen mit befristetem Vertrag (0,3%); 21.018 Er‐gänzungs(fach)kräfte6 (37%) und 4.309 andere Angestellten (7,5%).7

Krippenfachkräfte sind ausschließlich weiblich und es gibt auch nur eine Handvoll männlicher Kindergartenpädagogen in óvoda.

Über den Migrationshintergrund der Fachkräfte in bölcsőde (0‐3) gibt es keine systematischen Daten. Schätzungsweise hatten ca. 9% der Kindergartenpädagoginnen 2014 einen Migrations‐hintergrund.

Tabelle 2 zeigt die Zusammensetzung des frühpädagogischen Personals in Ungarn. Für Assis‐tenzkräfte in bölcsőde (0‐3) sind keine Daten verfügbar und sonst nur allgemeine Daten, nicht aufgeteilt nach Berufskategorien über die Ergänzungs(fach)kräfte in óvoda (3‐6). Tabelle 2 Ungarn: Personalstrukturen - Qualifikationen, Geschlecht, Migrationshintergrund

Personal Jahr/Prozentanteile

Bölcsőde (Einrichtungen für unter 3‐Jährige)

Fachkräfte mit einschlägigem, dreijährigem (oder längerem) Hochschulab‐schluss 2014: ca. 7%*

Fachkräfte mit einschlägigem Fachschulabschluss (postsekundär) 2014: 23,2%*

Personal mit einschlägigem berufsbildendem Sekundarstufenabschluss II 2014: 47,1%*

Personal mit älterer (vor 2002) Ausbildung 2014: ca. 20%*

Personal ohne formale Ausbildung 2014: 1,9%* Fachkräfte mit besonderer Spezialisierung (z.B. Integrationsfachkräfte), die regelmäßig in der Einrichtung arbeiten Meist von extern

Männliche Fachkräfte 2014: 0%*

Fachkräfte mit Migrationshintergrund Keine systematischen nationalen Daten verfügbar

Óvoda (Einrichtungen für 3‐ bis 6‐Jährige)

Fachkräfte mit einschlägigem, dreijährigem (oder längerem) Hochschulab‐schluss 2014/2015: ca. 100%**

Fachkräfte mit einschlägigem Fachschulabschluss (postsekundär) 2014/2015: 0%**

Personal mit einschlägigem berufsbildendem Sekundarstufenabschluss II 2014/2015: 0%**

5 2011 évi CXC. törvény a nemzeti köznevelésről (Gesetz no. CXC über öffentliche Bildung). 6 Es gibt in der Gesetzgebung eine Liste von 19 Berufen, die in die Kategorie „Untersützungspersonal im Bildungsbereich“ fallen. Dazu gehören die frühkindlichen Assistenzkräfte (dajka), Reinigungspersonal, Bibliothekarin‐nen, förderpädagogische Assistenzkräfte, Kinderärztinnen, Krankenschwestern, die mit Kinderärztinnen zusammen arbeiten, aber auch z.B. Verwaltungsfachkräfte. Diese Positionen sind nicht unbedingt Vollzeitstellen und nicht alle Kindergärten haben all dieses Personal, außer den Assistenzkräften und dem Reinigungspersonal. 7 Ministry of Human Resources 2016.

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Personal Jahr/Prozentanteile

Personal mit anderer, nicht einschlägiger Qualifikation 2014/2015: 0%**

Personal ohne formale Ausbildung 2014/2015: 0%** Fachkräfte mit besonderer Spezialisierung (z.B. Integrationsfachkräfte), die regelmäßig in der Einrichtung arbeiten Meist von extern

Männliche Fachkräfte 2014/2015: 1,7% **

Fachkräfte mit Migrationshintergrund 2014/2015: ca. 9% ** * Hungarian Central Statistical Office 2015. ** Ministry of Human Resources 2016.

3. Grundausbildungen

3.1 Ausbildungswege frühpädagogischer Kernfachkräfte und Leitungsfach-kräfte

Kernfachkräfte in den beiden Arten von frühpädagogischen Einrichtungen absolvieren getrennte Ausbildungsrouten.

Krippenfachkräfte (kisgyermeknevelő)

Seit 1991 ist die Zugangsvoraussetzung für alle Grundausbildungen für Krippenfachkräfte die Abschlussprüfung einer allgemeinen Sekundarstufenausbildung. Vor 2009 existierten für Perso‐nen, die in bölcsőde (0‐3)89 arbeiteten, mehrere Arten von Qualifikationen auf dem allgemeinen und postsekundären Niveau. 2009 wurde eine Bachelor‐Ausbildung eingeführt. 2012 gab es hinsichtlich des nationalen Qualifikationsregisters (Országos Képzési Jegyzék, OKJ) strukturelle Änderungen in Übereinstimmung mit der Regierung, die das System der berufsbildenden Aus‐bildung ändern wollte, um Antworten auf die sich ändernden ökonomischen Verhältnisse zu finden.10

Das aktuelle System (2017) umfasst drei Ausbildungsoptionen:

• Ein Hochschulstudium (Bachelor‐Niveau) mit Abschluss als Frühpädagogin (csecsemő- és kisgyermeknevelő;

• Ein berufsbildender Sekundarstufenabschluss als Kinderbetreuungsfachkraft (kisgyermek-gondozó, ‐nevelő); und

• eine frühere postsekundäre berufsbildende Qualifikation, die an akkreditierten Sekundar‐schulen in Zusammenarbeit mit Pädagogischen Hochschulen angeboten wurde – jetzt um‐gewandelt in Ausbildungen, die zum Abschluss als Frühkindliche Assistenz-Fachkraft führen (csecsemő- és kisgyermeknevelő asszisztens11 und die von Pädagogischen Hochschulen an‐geboten werden. Es gibt Pläne, dieses Ausbildungsformat in der näheren Zukunft auslaufen zu lassen.

Daher wird es künftig nur zwei Ebenen von Grundausbildungen für Krippenfachkräfte in bölcsőde geben: eine auf dem berufsbildenden Sekundarstufenniveau und eine auf dem Ba‐chelor‐Niveau. Alle früheren Qualifikationen sind jedoch immer noch gültig.

8 Weitere Einzelheiten unter Eurydice 2016. 9 Alle staatlich anerkannten berufsbildenden Qualifikationen im oder außerhalb des Schulsystems sind im nationalen Qualifikationsregister beschrieben (Országos Képzési Jegyzék, OKJ). 10 Details siehe Artikel auf der Eurofound website (Eurofound 2016). 11 Man beachte die irreführende Bezeichnung „Assistentin“: Personen mit dieser Qualifikation sind voll‐qualifizierte Fachkräfte.

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Tabelle 3 Ungarn: Frühpädagogin

Titel in Ungarisch: Csecsemő és kisgyermeknevelő Profil: Frühpädagogische Fachkraft (Schwerpunkt Kinderkrippe)

Zugangsvoraussetzung: 12 Jahre Pflichtschule mit einem Sekundarabschluss, bestimmte Aufnahmekriterien Ausbildung: 3 Jahre Universität – Fachrichtung Pädagogik der frühesten Kindheit (Schwerpunkt Kinderkrippe) Abschluss: Bachelor‐Abschluss ECTS-Punkte: 180 EQR Stufe: 6 ISCED 2013: 0922 ISCED 2011: 6 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Bölcsőde (frühpädagogische Tageseinrichtung für Kinder unter 3 Jahren)

Tabelle 4 Ungarn: Kinderbetreuungsfachkraft

Titel in Ungarisch: Kisgyermekgondozó, -nevelő Profil: Frühpädagogische Fachkraft (Schwerpunkt Kinderkrippe)

Zugangsvoraussetzung: 12 Jahre Pflichtschule mit einem Sekundarstufenabschluss Ausbildung: 2 Jahre (1.300‐1.560 Stunden) berufsbildende Sekundarstufe Abschluss: Zertifikat/Kinderbetreuung ECTS-Punkte: n/z EQR Stufe: 5 ISCED 2013: 0922 ISCED 2011: 4 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Bölcsőde (frühpädagogische Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren, Familientagespflege, Kinderheime

Tabelle 5 Ungarn: Krippen-Assistenzfachkraft*

Titel in Ungarisch: Csecsemő és kisgyermeknevelő asszisztens

Zugangsvoraussetzung: 12 Jahre Pflichtschule mit einem Sekundarabschluss Ausbildung: 2 Jahre postsekundäre Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule Abschluss: Diplom/Kleinstkinder und frühe Kindheit ECTS-Punkte: 120 EQR Stufe: 5 ISCED 2013: 0922 ISCED 2011: 5 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Bölcsőde (frühpädagogische Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren, Familientagespflege, Kinderheime

* Diese Ausbildung wird vermutlich bald eingestellt.

Kindergartenpädagogin (óvodapedagógus)

Im Gegensatz dazu gibt es für Kernfachkräfte in óvoda (3‐6) nur eine Ausbildungsroute, die zum Bachelor‐Abschluss führt.

Für das Bachelor‐Studium gibt es weder für die kisgyermeknevelő in den Kinderkrippen noch für die óvodapedagógus in den Kindergärten eine Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmekriterien beste‐hen für beide aus der Anzahl der Punkte, die auf den Noten (Evaluation) basieren, die während des Sekundarschulabschlusses erworben wurden und den Fähigkeiten in Gesang und Sport für die künftigen kisgyermeknevelő sowie den Fähigkeiten in Gesang und Sprache für die künftigen óvodapedagógus.

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Tabelle 6 Ungarn: Kindergartenpädagogin

Titel in Ungarisch: Óvodapedagógus Profil: Vorschulpädagogische Fachkraft

Zugangsvoraussetzung: 12 Jahre Pflichtschule mit einem Sekundarabschluss, bestimmte Aufnahmekriterien (siehe oben) Ausbildung: 3 Jahre Universität mit Fachrichtung Kindergartenpädagogik Abschluss: Bachelor ECTS-Punkte: 180 EQR Stufe: 6 ISCED 2013: 0112 ISCED 2011: 6 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Óvoda (frühpädagogische Einrichtung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren, Kinderheime

Die Ausbildungsroute für die Kindergartenpädagogin mit Fachrichtung ethnische Minderheiten ist dieselbe wie für „reguläre“ Kindergartenpädagoginnen mit einer Spezialisierung in einer der Minderheitensprachen, die in Ungarn gesprochen werden. Gegen Ende der Grundausbildung sind diese Pädagoginnen vorbereitet, um mit Kindern (nach dem ungarischen Kernprogramm für Kindergärten) sowohl in Ungarisch als auch in der betreffenden Minderheitensprache zu arbei‐ten. Sie sollen auch gute Kenntnisse der Minderheitensprache sowie von deren Geschichte und Kultur haben. Tabelle 7 Ungarn: Kindergartenpädagogin (Fachrichtung Ethnische Minderheiten*)

Titel in Ungarisch: Nemzetiségi óvodapedagógus Profil: Vorschulpädagogische Fachkraft (Fachrichtung Ethnische Minderheiten)

Zugangsvoraussetzung: 12 Jahre Pflichtschule mit einem Sekundarabschluss, bestimmte Aufnahmekriterien (siehe oben) Ausbildung: 3 Jahre Universität, Fachrichtung vorschulische Bildung Abschluss: Bachelor‐Abschluss ECTS-Punkte: 180 EQR Stufe: 6 ISCED 2013: 0114 ISCED 2011: 6 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Óvoda (frühpädagogische Einrichtung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren), Kinderheime

* kroatische, deutsche, rumänische, serbische, slowakische, slowenische, Roma

3.2 Kompetenzanforderungen und Ausbildungscurricula

Frühpädagogin (Csecsemő és kisgyermeknevelő)

2016 boten zwölf Universitäten und Lehrkraftausbildungsinstitute Bachelor‐Studien in Pädagogik der frühesten Kindheit an.

Kompetenzanforderungen werden in vier Kategorien geteilt: 1) Kenntnisse, 2) Fähigkeiten, 3) Haltungen, 4) Autonomie und Verantwortlichkeit. Einige Beispiele:

(1) Kenntnisse sollen folgende Bereiche abdecken: Entwicklung, Merkmale, Betreuung, Bildung und Ernährung kleiner Kinder; Möglichkeiten und Methoden zur Bildung guter Gewohnhei‐ten; die Wichtigkeit und die Auswirkungen von Spiel; Kunst und Gesang; gesetzliches Rah‐

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menwerk der Arbeit mit kleinen Kindern; Verwaltungsaufgaben; Ethik; Spezifika der Be‐treuung von Kindern in frühpädagogischen Einrichtungen; Effekte der Erziehung in der Fa‐milie und die Wichtigkeit der frühen Bindung; elektronische Informationssysteme.

(2) Fähigkeiten beinhalten die Anwendung einer ganzheitlichen Sichtweise der Bildung, Erzie‐hung und Betreuung; die Anwendung frühpädagogischer Methoden; den Prozess der nor‐malen Entwicklung zu erkennen und Familienkontexte zu interpretieren; gute Beziehungen zu den Kindern, zu ihren Familien und anderen Experten herauszubilden; geeignete Bedin‐gungen zu schaffen für die Bildung und Betreuung kleiner Kinder; die Alltagsroutinen zu or‐ganisieren; mit Informationen umzugehen und die Entwicklung der Kinder zu dokumentie‐ren; gut zu kommunizieren.

(3) Haltungen umfassen das Erkennen beruflicher Kompetenzen und ihrer Grenzen; zu reflek‐tieren und empathisch zu sein.

(4) Autonomie und Verantwortlichkeiten: Entscheidungen treffen, Verantwortung zeigen; mit anderen Expertinnen zusammenarbeiten; ethische Standpunkte beachten; in der Lage zu sein, Kompromisse zu machen und in Teams zu arbeiten.

Ausbildungscurricula: Tabelle 8 zeigt die Schwerpunkte des Studienprogramms. Das Verhältnis von Theorie und Praxis beträgt 83% zu 17%.

Tabelle 8 Ungarn: Curriculare Bereiche – Grundausbildung Pädagogik der frühesten Kindheit

Curriculare Bereiche ECTS Punkte

Sozialwissenschaft und Informationstechnologie 15–20

Pädagogik, Psychologie 45–55

Gesundheitswesen 20–25

Didaktik der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung; Entwicklungsbegleitung, Fürsorge 25–30

Praktikum: mindestens 6 Wochen (240 Stunden) im ersten Jahr, in einer bölcsőde (0‐3) 30

Wahlfach 15–18

Abschlussarbeit 10

Gesamt ECTS-Punkte 180

Krippen-Assistenzfachkraft (Csecsemő és kisgyermeknevelő asszisztens)

Kompetenzanforderungen sind in zwei Kategorien geteilt: 1) Kenntnisse, 2) Fähigkeiten

Einige Beispiele:

(1) Kenntnisse sollen die pädagogischen, psychologischen Entwicklungen und Lebens‐gewohnheiten von Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren abdecken; die Möglichkeiten und Methoden, ihre Entwicklung zu unterstützen; Gesundheits‐ und Betreuungsaspekte; Arten und Methoden der Zusammenarbeit mit Familien; die Entwicklung beruflicher Fertig‐keiten; inklusive, integrative und alternative Bildung und Betreuung.

(2) Fähigkeiten beinhalten die Anwendung der o.g. Kenntnisse in der Bildung und Betreuung von Kindern; das Erkennen der Bedürfnisse von Kindern und professionelle angemessene Lösungen/Antworten zu bieten; Kenntnisse in Dokumentationen, bei der Organisation des Tages für Kindergruppen und bei der Kommunikation anzuwenden; das Erkennen berufli‐cher Kompetenzen und ihrer Grenzen.

Curriculare Schwerpunkte: Tabelle 9 zeigt die Haupt‐Curriculumsbereiche. Das Verhältnis von Theorie zu Praxis beträgt hier 55% zu 45%. Das Kompetenzmodul soll von allen Pädagogischen

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Hochschulen angeboten werden, das Pädagogikmodul von allen pädagogischen Programmen und das berufsbildende Modul von allen fachspezifischen Grundausbildungen12. Tabelle 9 Ungarn: Curriculare Bereiche – Grundausbildung Krippen-Assistenzfachkraft

Curriculare Bereiche ECTS Punkte

Kompetenzmodul 12

Pädagogikmodul 21

Berufsbildendes Modul (Pädagogik der frühesten Kindheit) 57

Praktikum: mindestens 560 Stunden in einer bölcsőde (0‐3) im vierten Semester 30

ECTS-Punkte, gesamt 120

Kinderbetreuungsfachkraft (Kisgyermekgondozó, -nevelő)

Diese Art von beruflicher Ausbildung basiert auf einem nationalen Curriculum‐Rahmenwerk13, das Module beruflicher Anforderungen enthält.

Kompetenzanforderungen: In offiziellen Dokumenten gibt es keine Beschreibung der Kompe‐tenzen. Das Verhältnis von Theorie zu Praxis beträgt 60% zu 40%.

Curriculare Schwerpunkte: (Module): • Erwerbstätigkeit, Sicherheit • Sozialkunde, Pädagogik, Psychologie • Erste Hilfe • Kinderbetreuung • Aufgaben, die sich auf frühe Bildung und Betreuung beziehen • Familientagespflege, Teilzeitbetreuung.

Kindergartenpädagogin (óvodapedagógus) Kindergartenpädagogin für ethnische Minderheiten (nemzetiségi óvodapedagógus)

2016 boten 15 Universitäten und Lehrkraftausbildungsinstitute dieses Studium an.

Kompetenzanforderungen sind in vier Kategorien geteilt: 1) Kenntnisse, 2) Fähigkeiten, 3) Hal‐tungen, 4) Autonomie und Verantwortlichkeit. Einige Beispiele:

(1) Kenntnisse sollen Folgendes abdecken: Verbindungen zwischen gesellschaftlichen Ände‐rungen, öffentlicher Bildung und vorschulischer Bildung; Dokumente, Gesetzgebung und Reglements, die sich auf die Arbeit beziehen; Theorie und Praxis der Entwicklung und Bil‐dung von 3‐ bis 6jährigen Kindern; die Spezifika für die Arbeit mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen und benachteiligten Kindern und ihren Familien; die Methoden zur Organisa‐tion von Aktivitäten; theoretische und praktische Aspekte der geistigen und körperlichen Gesundheit sowie Theorie und Methoden von Einschätzung, Evaluation und Qualitätsver‐besserung.

(2) Fähigkeiten umfassen: die nötigen Voraussetzungen für die persönliche Entwicklung von Kindern bieten; Probleme erkennen und kritisch analysieren und Konflikte lösen; mit Fami‐lien, anderen Expertinnen und Diensten zusammenarbeiten; neue Kompetenzen erwerben und in einer Fremdsprache kommunizieren.

(3) Einige der beruflichen Haltungen und Verhaltensweisen beinhalten einen kindzentrierten Ansatz und die Fähigkeit zu spielen; gute Kommunikationsfähigkeiten; soziale Verant‐

12 230/2012. (VIII. 28.) Korm. rendelet [Regelement der Regierung 230/2012 (VIII. 28.)]. 13 Alle national anerkannten berruflichen Ausbildungen (aufgeführt im Nationalen Register OKJ=Országos Képzési Jegyzék) sind gesetzlich geregelt und müssen sich an das nationale Curriculum‐Rahmenwerk für jeden spezifischen Beruf halten.

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wortung; Respekt für menschliche Werte; Fähigkeit in einem Team zu arbeiten; umweltbe‐wusstes Verhalten.

(4) Autonomie und Verantwortlichkeit: pädagogische Aktivitäten durchführen; berufliche Möglichkeiten und Aufgaben einschätzen; pädagogische Entscheidungen treffen.

Curriculare Schwerpunkte sind in Tabelle 10 dargestellt. Das Verhältnis von Theorie zu Praxis beträgt 80% zu 20%. Tabelle 10 Ungarn: Curriculare Bereiche – Grundausbildung Kindergartenpädagogin (ethnische Minderheiten)

Curriculare Bereiche ECTS Punkte

Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaft und Informationstechnologie 32–45

Methodik der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in óvoda (3‐6; bezogen auf Spiel, Muttersprache, Literatur, Mathematik, soziales Umfeld, Musik und Gesang, visuelle Künste und Sport)

54–72

Zusätzliche Fächer (wie z.B. Inklusion, Familienpädagogik, multi‐ und interkulturelle Bildung und besondere Bedürfnisse) oder Fächer bezogen auf ethnische Minderheiten (wie z.B. Sprache, Kultur der ethnischen Minderheit und Zweisprachigkeit)

32–40

Praktikum: mindestens 8 Wochen (für Studierende der Fachrichtung Ethnische Minderheiten: mindestens 6 Wochen davon in einer Einrichtung für ethnische Minderheiten) 26–34

Abschlussarbeit 10

Gesamt ECTS-Punkte 180

3.3 Alternative Zugangs- und Qualifizierungswege, Systemdurchlässigkeit Für keinen dieser Berufe gibt es alternative Qualifikationsformen. Sowohl für Krippenfachkräfte als auch für Kindergartenpädagoginnen ist der Bachelor‐Abschluss das höchste Niveau der Grundausbildung. Kernfachkräfte mit Bachelor können ein Master‐Studium in Erziehungswissen‐schaft anschließen.

Formale Möglichkeiten zum beruflichen Aufstieg sind für Kernfachkräfte in bölcsőde (0‐3) und óvoda (3‐6) unterschiedlich und es gibt für beide nur begrenzte Möglichkeiten, von dem einen Beruf zum anderen zu wechseln. Für die Arbeit in beiden Einrichtungsarten werden nur die spe‐zialisierten Qualifikationen akzeptiert. Wenn Krippenfachkräfte beispielsweise als Kindergarten‐pädagoginnen arbeiten möchten, müssen sie das komplette Studium für Kindergartenpädago‐ginnen absolvieren. Einige Fächer, die Teil des Grundstudiums sind (bis zu 75% der Curriculums‐inhalte sind ähnlich) können anerkannt werden. Dennoch bedeutet dies nicht, dass das Studium in kürzerer Zeit beendet werden kann.

4. Fachpraktische Komponente der Ausbildung von Kernfachkräften

Lernen am Arbeitsplatz findet sowohl für Krippenfachkräfte als auch für Kindergarten‐pädagoginnen während der Grundausbildung als Praktikum14 statt. Die allgemeinen Vorausset‐zungen für Hochschulprogramme sind wie bei allen staatlich anerkannten beruflichen Ausbil‐dungen15 gesetzlich festgelegt16 und müssen dem nationalen Curriculum‐Rahmenwerk des be‐

14 Praktikum: eine Gruppe von Studierenden erwirbt und übt berufliche Fertigkeiten in einem realen Kontext oder unter realen Arbeitsbedingungen unter der Supervision einer Aufsichtskraft. 15 2011. évi CLXXXVII. törvény a szakképzésről (Act CLXXXVII on VET).

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treffenden Berufs folgen. Das Reglement der Regierung 230/2012 bestimmt, dass für die Koope‐ration zwischen der Grundausbildungsstätte und den frühpädagogischen Einrichtungen für das Praktikum der Studierenden ein Vertrag erstellt wird, der die Rechte und Pflichten der Hoch‐schule und der Gasteinrichtung enthält.

Die technischen Beschreibungen der Hochschulprogramme für Krippenfachkräfte und Kindergar‐tenpädagoginnen sowie die Qualifikationsvoraussetzungen und erwarteten Leistungen der Kin‐derbetreuungsfachkraft (VET) definieren im Detail den Inhalt, die Dauer, die Anzahl der Kredit‐punkte, etc. Alle beinhalten eine längere, zusammenhängende Zeitperiode, die in einer frühpä‐dagogischen Einrichtung verbracht werden muss, in der Regel während des letzten Studiense‐mesters. Tabelle 11 Ungarn: Dauer des Praktikums während der Grundausbildung in Hochschulen und berufsbildenden Ausbildungs-stätten

Qualifikation Dauer in der Einrichtung ECTS Punkte

Frühpädagogin (Bachelor) mind. 6 Wochen (240 Stunden) im letzten Jahr

30

Krippen‐Assistenzfachkraft (Diplom in Kinderbetreuung) mind. 560 Stunden in einer bölcsőde (0‐3) im vierten Semester 30

Kinderbetreuungsfachkraft (Zertifikat in Kinderbetreuung) 315 Stunden insgesamt n/z

Kindergartenpädagogin (Bachelor) 8 Wochen 26–34

Es gibt keine Kriterien für die Auswahl der frühpädagogischen Einrichtungen, in denen die Stu‐dierenden ihr Praktikum ableisten können. In der Regel werden Einrichtungen, die in der Nähe der Universitäten liegen oder die dem Personal dort bekannt sind, angesprochen. Während der 1990er Jahre gab es einen Fortbildungskurs für Mentorinnen/Unterstützungskräfte, die die Stu‐dierenden in Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren unterstützen. Dieser wurde jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben und wurde wieder aufgegeben. Trotzdem sollen die Einrichtungen Personal benennen, das den Studierenden hilft und sie beaufsichtigt während sie ihre Beobach‐tungen machen und/oder die ihnen zugeteilten Aufgaben bearbeiten. Die Arbeit der einzelnen Studierenden wird am Ende des Praktikums evaluiert. Mentorinnen erhalten von der Hochschule einige Zusatzzahlungen.

5. Fort- und Weiterbildung (FWB)

Fortbildungen sind sowohl für Krippenfachkräfte als auch für Kindergartenpädagoginnen gesetz‐lich festgelegt. Unqualifizierte Ergänzungskräfte müssen keine Fortbildungen besuchen.

Wenn sie mindestens fünf Jahre in einer einschlägigen Arbeitsstelle gearbeitet und eine fachbe‐zogene Prüfung abgelegt haben, können qualifizierte Kernfachkräfte sowohl im sozialen als auch im Bildungssektor ein spezielles berufliches Diplom erwerben. Die Voraussetzungen für diese Prüfungen und die Fortbildungsprogramme sind im nationalen Büro für Rehabilitation und sozia‐le Angelegenheiten (Nemzeti Rehabilitációs és Szociális Hivatal17) beschrieben. Eine bestandene Prüfung kann zu höherem Gehalt führen, je nach der Entscheidung des Arbeitgebers.

16 Reglement der Regierung 230/2012 (VIII. 28.) über bestimmte Aspekte der Hochschulausbildung und der berufsbildenden Ausbildung innerhalb der Hochschulbildung (230/2012. (VIII. 28.) Korm. rendelet a felsőoktatási szakképzésről és a felsőoktatási képzéshez kapcsolódó szakmai gyakorlat egyes kérdéseiről). 17 Als Folge von Umstrukturierungen durch die Regierung wurde das Büro für Rehabilitation und soziale Angelegenheitn am 1. September 2016 geschlossen und seine Aufgaben auf andere Regierungsabteilungen verteilt.

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Kinderbetreuungsfachkraft (kisgyermeknevelő)

Im Sozialgesetz von 199318 ist der verpflichtende Besuch von Fortbildungsveranstaltungen für Kernfachkräfte in sozialen Diensten und in der Kinder‐ und Jugendhilfe (inklusive der kisgyerme-knevelő) festgeschrieben, damit sie ihre Arbeitsstelle behalten und im Nationalregister der Be‐treuungskräfte bleiben. Wenn sie diese Pflicht nicht erfüllen, kann ihr Arbeitsverhältnis beendet werden. Der Ministerialbeschluss 9/200019 beschreibt das Regelwerk und die Einzelheiten der Voraussetzungen, einschließlich der Anzahl der Kreditpunkte, die gesammelt werden müssen sowie – für künftige Fortbildungsanbieter, die sich um die Akkreditierung verschiedener Pro‐gramme bewerben – der Art der Fortbildungsprogramme, die zur Akkreditierung akzeptiert werden.

Eine Fortbildungsperiode dauert sechs Jahre, während derer Kernfachkräfte mit Hochschulbil‐dung, postsekundärer oder allgemeiner Sekundarausbildung 80 Kreditpunkte sammeln müssen, wogegen die mit niedrigeren (älteren) Qualifikationsniveaus 60 Kreditpunkte benötigen, um im Nationalregister zu bleiben. Wenn jemand dies nicht erreicht, kann er/sie vom Register entfernt werden und als Folge davon die Arbeit verlieren. Für Leitungen frühpädagogischer Einrichtungen gibt es hinsichtlich der Fortbildungen keine spezifischen Voraussetzungen.

Alle formalen Fortbildungsprogramme sind mit einer bestimmen Anzahl von Kreditpunkten ak‐kreditiert, die jedoch nicht dem ECTS‐System angehören und bei der Teilnahme an anderen Hochschulausbildungen auch nicht berücksichtigt werden.

a. Kurse mit mindestens 30 Stunden, die sich mit verschiedenen beruflichen Themen befassen und mit einem Bericht abschließen (30–50 Kreditpunkte);

b. Gruppenarbeit von mindestens 25 Stunden, die sich auf die persönliche Fortbildung und Kompetenzentwicklung bezieht, Fallstudien und Supervision eingeschlossen (25–35 Kredit‐punkte);

c. Treffen oder Konferenzen mit mindestens fünf Veranstaltungen in Sozialpolitik, Kinderschutz, Kindeswohl oder Sozialarbeit (5–10 Kreditpunkte);

d. eine mindestens drei Tage dauernde Studienfahrt, um ein bestimmtes Thema kennenzuler‐nen oder bestimmte Erfahrungen zu machen (10–20 Kreditpunkte);

e. berufliche Workshops mit mindestens sechs Treffen im Jahr, die sich jedes Mal mit unter‐schiedlichen Themen befassen (10–20 Kreditpunkte).

Um alle Kreditpunkte in einer Sechsjahres‐Periode anerkennen zu lassen, muss die kisgyerme-knevelő mindestens einen 30‐stündigen Kurs besuchen, der auf die Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren ausgerichtet ist.

Kernfachkräfte in bölcsőde (0‐3) haben 45–46 Tage im Jahr bezahlte Freizeit (20–21 Arbeitstage regulären Urlaub und für Pädagoginnen zusätzlich 25 freie Arbeitstage). Zehn bis 15 Tage kön‐nen dabei für Fortbildungen genutzt werden. Mit einem jährlichen Fortbildungsplan stellt die Leitung sicher, dass das gesamte Personal berücksichtigt wird und dass alle ihren Fortbildungs‐pflichten nachkommen und dass auch die, die ihre Pflichten noch nicht erfüllt haben, Gelegen‐heit erhalten, dies zu tun. Der Plan beinhaltet eine Auflistung zum Besuch von Fortbildungen, den Ersatz von Personal, das abwesend ist und einen Finanzplan. Arbeitgeber müssen sicherstel‐len, dass die Fortbildungszeit und auch die Teilnahmegebühren bezahlt werden.

Jede Organisation oder juristische Person kann sich für die Akkreditierung von Fortbildungen bewerben. Das Nationale Büro für Rehabilitation und soziale Angelegenheiten akkreditiert und stellt einmal jährlich die Kreditpunkte für alle Fortbildungen für Personal, das im Bereich Sozia‐les, Kinderfürsorge und Kinderschutzdienste arbeitet, zusammen. Zudem führt es das National‐register der Kinderbetreuungsfachkräfte. Im Ministerialbeschluss 9/2000 ist auch die Pflicht der

18 1993. évi törvény a szociális igazgatásról és szociális ellátásról. 19 9/2000 (VIII.4.) SzCsM rendelet a személyes gondoskodást végző személyek továbbképzéséről és a szociális szakvizsgáról.

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Fortbildungsanbieter zur Dokumentation der Programme festgehalten. Die Fachaufsicht über die akkreditierten Programme liegt beim Nationalen Büro.

Die Qualifikationsvoraussetzungen für Leitungen sind gesetzlich vorgeschrieben20. Hinsichtlich der Fortbildungen gibt es keine weiteren Vorgaben.

Kindergartenpädagoginnen (óvodapedagógus)

Das Gesetz CXC von 2011 über die nationale öffentliche Bildung (2011. évi CXC. törvény a nem-zeti köznevelésről), das das frühere Bildungsgesetz von 1993 ersetzte, legt die Pflicht aller Bil‐dungsfachkräfte (einschließlich der Kindergarten‐Kernfachkräfte) fest, Fortbildungen zu besu‐chen. Der Regierungsbeschluss über Lehrkraftfortbildungen (277/1997 (XII.22.) Kormányrende-let) spezifiziert die Teilnahmebedingungen und die Finanzierung von Fortbildungen, die Rechte und Pflichten sowohl der Fachkräfte als auch der Einrichtungsleitungen sowie den Prozess der Akkreditierung von Programmen. Die Teilnahme an Fortbildungen ist nicht nur eine Pflicht der Bildungsfachkräfte, sondern auch ein gesetzlicher Anspruch.

Kindergarten‐Kernfachkräfte müssen alle sieben Jahre 120 Schulstunden (à 45 Minuten) Fortbil‐dungen besuchen. Diejenigen, die den Kurs erfolgreich beenden, erhalten meist eine finanzielle Zuwendung von ihrem Arbeitgeber, obwohl dies nicht verpflichtend ist. Diejenigen, die diese Pflicht nicht erfüllen oder den Kurs nicht erfolgreich beenden, können ihre Arbeit verlieren. Lei‐tungen von óvoda (3‐6) müssen Fortbildungen besuchen, die zur Steigerung ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten als Managerinnen von Einrichtungen beitragen.

Ebenso wie das Personal in Kinderkrippen haben Kindergarten‐Kernfachkräfte 45 bis 46 Tage im Jahr frei (20 bis 21 Arbeitstage regulärer Urlaub und 25 zusätzliche freie Arbeitstage für Pädago‐ginnen). Mit einem Fünfjahres‐Fortbildungsplan stellt die Leitung sicher, dass das gesamte Per‐sonal berücksichtigt wird und dass alle ihren Fortbildungspflichten nachkommen und dass auch die, die ihre Pflichten noch nicht erfüllt haben, Gelegenheit erhalten, dies zu tun. Der Plan bein‐haltet eine Übersicht für den Fortbildungsbesuch, den Ersatz von Personal, das abwesend ist und einen Finanzplan.

Da es sich um eine öffentliche Bildungspflicht handelt, sind Fortbildungen kostenfrei. Die Kosten für die Teilnehmenden werden über den Staat (zentrales Budget), den Anbieter und den Arbeit‐geber gedeckt. Werden Fortbildungen nicht im Rahmen der staatlichen Bildungspflicht angebo‐ten, kann der Beitrag des Staates nicht mehr als 80% betragen, außer der Kurs ist nötig, um im Rahmen des Promotionssystems für Lehrkräfte die nächste (Qualifikations‐)Stufe zu erlangen21.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass für Fortbildungen bezahlte Zeit zur Verfügung steht und sie tragen die Teilnahmegebühren.

Fortbildungskurse für Kindergarten‐Pädagoginnen müssen vom Minister, der für Bildung zustän‐dig ist, genehmigt sein. Bewerbungen für das Betreiben solcher Programme müssen beim Bil‐dungsbüro (Oktatási Hivatal) eingereicht werden. Die Entscheidungen des Ministers basieren auf den Empfehlungen des Akkreditierungsgremiums für Bildungsfachkräfte‐Fortbildungen.

Künftige Anbieter können das ganze Jahr über Programme zur Akkreditierung einreichen. Das Bildungsbüro führt ein Register der genehmigten Programme, macht dies auf seiner Webseite zugänglich und ist für die Überprüfung verantwortlich. Die Pflicht der Anbieter, die Programme zu dokumentieren ist ebenfalls im Beschluss festgehalten.

Jede Organisation, die als Anbieter von Erwachsenenbildung registriert ist, kann sich im Rahmen des Hochschul‐Akkreditierungssystems für die Akkreditierung von Fortbildungsprogrammen für Pädagoginnen bewerben.

20 15/1998 (IV. 30.) NM rendelet a személyes gondoskodást nyújtó gyermekjóléti, gyermekvédelmi intézmények, valamint személyek szakmai feladatairól és működésük feltételeiről. 21 Act CXC of 2011 on National Public Education (2011. évi CXC. törvény a nemzeti köznevelésről).

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Hauptanbieter von Fortbildungen Die meisten der Fortbildungsanbieter – sowohl für kisgyermeknevelő als auch für óvodape-dagógus – sind öffentlich. Die in der Gesetzgebung festgelegten Rollen und Verantwortlichkei‐ten gelten aber für öffentliche und private Anbieter. Sie müssen den gleichen Vorgehensweisen folgen und sich an dieselben nationalen Standards halten, wie sie im Ministerialbeschluss 9/2000 und im Regierungsbeschluss 277/1997 festgeschrieben sind. Die Wahl der angestellten Lehrkräfte/Trainerinnen und der Programminhalte beeinflussen ihre Chancen, akkreditiert zu werden und die Anzahl der Kreditpunkte, die für ein Programm vergeben werden.

Forschung über Fortbildungen In den letzten fünf Jahren gab es keine größeren Forschungsstudien über die Fortbildungsaktivi‐täten von frühpädagogischem Personal. Einige von den EU‐finanzierten Projekten zeigten die aktuellen Fortbildungskurse und den aktuellen Bedarf auf, aber dies war lediglich ein Element unter anderen, breiter angelegten Themen und mündete meist in neue Fortbildungskurse.

Herausforderungen hinsichtlich der Fortbildung In der Praxis gibt es mehrere Probleme, die die Wahl für Fortbildungen und den Anspruch darauf begrenzen. Die Gebühren sind eines davon. Da die Fortbildungsprogramme für kisgyermekne-velő zum Marktpreis angeboten werden, sind die Registrierungsgebühren in der Regel höher als die verfügbaren finanziellen Zuschüsse. Arbeitgeber können weitere Zuschüsse geben, aber die Angestellten müssen dennoch Teile der Kosten übernehmen.

Ersatz für Personal zu finden, das an Fortbildungen teilnimmt, ist ein weiteres Problem sowohl für bölcsőde (0‐3) als auch für óvoda (3‐6). In der Regel springen andere Fachkräfte derselben Einrichtung ein, aber es kann für die Leitung schwierig sein, die Balance zu finden zwischen der Garantie auf freie Tage und der Abwesenheit wegen Fortbildungen; insbesondere für kleinere Einrichtungen mit nur wenigen Fachkräften.

Zertifikate von Fortbildungen werden nur teilweise und in ausgewählten Fällen über beide Sek‐toren hinweg akzeptiert (z.B. können Pädagoginnen, die in Kinderheimen oder in einer Kinderta‐geseinrichtung arbeiten, Teile ihrer Fortbildungspflichten in Fortbildungen für Kindergarten‐Pädagoginnen erfüllen).

Es gibt keine systematisch erhobenen Daten über den Inhalt von Fortbildungsprogrammen. Die Themen haben keine Rangliste, sie entstehen als das Ergebnis des Akkreditierungsprozesses. Künftige Fortbildungsanbieter möchten möglichst interessante Themen anbieten, da es hinsicht‐lich der Teilnehmenden einen Wettbewerb auf dem Markt gibt.

Zusätzlich zu verpflichtenden Fortbildungen nehmen die meisten Kernfachkräfte an nicht‐formalen Fortbildungsaktivitäten in der Einrichtung teil, wie an regelmäßigen Beratungen oder organisierten Besuchen anderer Einrichtungen, etc. Inhalt und Art dieser Aktivitäten hängen von den wahrgenommenen Bedürfnissen der Kinder, Eltern und des Personals selbst ab.

6. Neuere fachpolitische Reformen zu Professionalisierung und Personalangelegenheiten

Seit 2011 gab es mehrere Bildungsreformen, die von der Regierung eingeführt wurden. Einige hatten auch Auswirkungen auf das Personal in óvoda (3‐6) und bölcsőde (0‐3).

Reform der berufsbildenden Ausbildungen (VET) 2013 fanden größere Änderungen statt, die die Struktur, die Inhalte und die Qualifizierungsvo‐raussetzungen der berufsbildenden Schulen betrafen sowie auch die Organisation und Imple‐mentierung der Praktika. All diese Änderungen zielten darauf ab, den Anforderungen und dem Arbeitsmarkt‐ und Wirtschaftsbedarf nachzukommen und die Attraktivität der Schulen zu erhö‐

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hen. 2013 wurde die Verantwortung für berufsbildende Schulen von der kommunalen Ebene an die staatliche Ebene übertragen (Eurofound 2016).

Modell für den beruflichen Aufstieg von Pädagoginnen Das Modell für den beruflichen Aufstieg von Pädagoginnen22 (im Gesetz „Promotionssystem der Lehrkräfte“ genannt) wurde entwickelt, um den beruflichen Aufstieg mit Evaluation zu verbin‐den. Vor der Einführung des Modells im Jahr 2013 wurden die Gehälter der Pädagoginnen aus‐schließlich durch die Qualifikation und die Berufsjahre bestimmt. Die Qualität der Arbeit wurde nicht berücksichtigt. Das neue System zielt nun darauf ab, diese Situation zu verbessern.

Das Gesetz von 2011 über die national‐öffentliche Bildung und der Regierungsbeschluss 326/2013 gibt dem neuen Modell sowie den verschiedenen Begriffen und Bedingungen für be‐ruflichen Aufstieg über die berufliche Laufbahn hinweg einen gesetzlichen Rahmen. Die Bedin‐gungen, verschiedene Stufen zu erreichen, basieren auf den erforderlichen Qualifikationen, die für die angestrebte Position notwendig sind, auf Eignungsprüfungen und auf Qualifikationen, die im Rahmen der Fort‐ und Weiterbildung erworben wurden. Die Hauptelemente, die die Ergeb‐nisse der Qualifizierungsverfahren ausmachen, sind das Portfolio, das eine Pädagogin erstellt und die Beobachtungen ihrer Praxistätigkeiten. Wenn eine Lehrkraft in der Probezeit oder die Lehrkraft I (siehe unten) in einer Eignungsprüfung als „unbefriedigend“ eingeschätzt wurde, endet ihr Status als öffentliche Angestellte oder die Erwerbstätigkeit. Die garantierte Bezahlung der verschiedenen Stufen und die entsprechenden Gehaltskategorien sind im Anhang 7 des Ge‐setzes als Prozentanteil des Grundgehaltes festgeschrieben.

Die Kategorien sind folgende:

a) Lehrkraft auf Probe Nach Beendigung der Grundausbildung können die Absolventinnen zwei Jahre lang nur als Lehr‐kraft auf Probe in einer pädagogischen Position eingestellt werden. Am Ende dieser Zeit müssen sie eine Eignungsprüfung machen. Wenn sie diese erfolgreich bestehen, werden sie in die Ebene „Lehrkraft I“ befördert.

b) Lehrkraft I Pädagoginnen (Lehrkräfte) mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung können den nächsten Schritt im Qualifizierungsverfahren angehen. Nach neun Jahren Berufserfahrung wird dies ver‐pflichtend. Mittels des Qualifizierungsverfahrens, der Prüfung und des Portfolios der Lehrkraft werden die Aktivitäten der Pädagogin nach „pädagogischen Kompetenz“‐Indikatoren, die im Regierungsbeschluss 326/2013 definiert sind, eingeschätzt.

c) Lehrkraft II Nachdem sie sechs Jahre als Lehrkraft I gearbeitet haben, können Pädagoginnen den nächsten Schritt im Qualifizierungsverfahren angehen. Um die Ebene der „Meisterlehrkraft“ zu erreichen, müssen Pädagoginnen einen Vorbereitungsplan erstellen, eine Bewerbung einreichen und diese präsentieren und verteidigen.

d) Meister‐Lehrkraft Um die Ebene der Forschungs‐Lehrkraft zu erreichen, muss die Pädagogin eine Bewerbung er‐stellen, sie präsentieren und verteidigen

e) Forschungs‐Lehrkraft Pädagoginnen, die die Ebene der Lehrkraft II oder der Meister‐Lehrkraft erreicht haben, 14 Jahre Berufserfahrung und einen wissenschaftlichen (Doktor‐) Titel haben und regelmäßig publizieren, können am Qualifizierungsverfahren zum Erwerb der Ebene der Forschungs‐Lehrkraft teilneh‐men. Das Verfahren verlangt eine Bewerbung als Forschungs‐Lehrkraft, deren Präsentation und Verteidigung und die Evaluation des Portfolios.

22 Im Gesetz werden „Lehrkäfte“ benannt, aber Pädagoginnen, die in óvoda und bölcsőde arbeiten, sind in diesem Modell ebenfalls gemeint.

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Ausweitung des Promotionssystems von Lehrkräften auf kisgyermeknevelő mit Hoch-schulabschluss Seit 1. Januar 2016 sind alle Krippenfachkräfte mit Hochschulabschluss in das Promotionssystem für Lehrkräfte einbezogen, was ungefähr 14% der Kernfachkräfte in bölcsőde (0‐3) ausmacht. Ein Eintritt in dieses System bedeutet auch höhere Gehälter.

7. Neuere Forschungsprojekte zu Professionalisierung und Personal-angelegenheiten

Es gab – sowohl im Bildungssektor als auch im sozialen Wohlfahrtssektor – mehrere Projekte, die von der EU finanziert wurden. Die meisten zielten darauf ab, eine Basis zu schaffen für die Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen und/oder Weiterbildungsmaterialien zu erstellen mit Blick auf die Herausforderungen, die im Zuge der Reformen des Bildungssystems und der sozialen Dienste entstanden sind. Die meisten beinhalten mindestens ein Forschungselement, das sich aber nicht notwendigerweise auf frühpädagogische Personalangelegenheiten bezieht.

8. Allgemeine Rahmenbedingungen

8.1 Bezahlung und Arbeitszeiten Kindergartenfachkräfte verdienen weniger als Grundschullehrkräfte und die Gehälter von Krip‐penfachkräften sind noch niedriger.

94% der kisgyermeknevelő und 90% der óvodapedagógus arbeiteten 2015 in öffentlichen früh‐pädagogischen Einrichtungen und ihre Gehälter entsprachen den vereinheitlichen Lohntarifen. Die Gehälter der kisgyermeknevelő basieren auf der Gehaltstabelle für öffentliche Angestellte, die im Gesetz XXXIII von 1992 über öffentliche Angestellte23 und im Regierungsbeschluss 257/200024 geregelt sind. Die Tabelle legt die Mindestlöhne anhand der Qualifikation und der Anzahl der Berufsjahre fest. Der Regierungsbeschluss bestimmt die weiteren Gehaltszulagen.

Die Gehälter der óvodapedagógus werden durch eine sog. Pädagoginnen‐Gehaltstabelle be‐stimmt, die die Berufsjahre und das Qualifikationsniveau im Promotionssystem der Lehrkräfte mit berücksichtigt. Diese Tabelle ist die Grundlage für alle Lehrkräfte/Pädagoginnen im gesam‐ten Bildungssystem.

Die Gehälter der Kernfachkräfte in bölcsőde (0‐3) sind niedrig, teilweise weil sie Teil des sozialen Sektors sind, wo die Gehälter in Ungarn am niedrigsten sind, und teilweise, weil viele der Fach‐kräfte keine höheren Qualifikationen besitzen. Kernfachkräfte in óvoda (3‐6) und Pädagoginnen im Allgemeinen haben höhere Gehälter, weil sie alle Bachelor‐Abschlüsse haben und wegen der Regierungsreform der Evaluation von Pädagoginnen und Lehrkräfte, die im öffentlichen Bil‐dungsbereich arbeiten (Promotionssystem der Lehrkräfte). Trotzdem hat die Höhe der Gehälter gerade das Niveau eines Durchschnittseinkommens in Ungarn erreicht (247,800 HUF oder 794€ in 2015).

Vom Gehalt einer kisgyermeknevelő kann man kaum ohne zusätzliche Unterstützung leben (wie z.B. das Einkommen eines Partners etc.). Arbeitgeber können höhere Gehälter zahlen als in der Gehaltstabelle vorgesehen, aber dies wird selten gemacht, auch wenn es keine Obergrenze gibt.

23 1992. évi XXXIII. törvény a közalkalmazottak jogállásáról. 24 257/2000. (XII. 26.) Korm. rendelet a közalkalmazottak jogállásáról szóló 1992. évi XXXIII. törvénynek a szociális, valamint a gyermekjóléti és gyermekvédelmi ágazatban történő végrehajtásáról.

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Der Grund dafür ist, dass der zusätzliche Betrag vom Arbeitgeber gedeckt werden muss und nicht über die staatlichen Zuschüsse.

In beiden Arten der frühpädagogischen Einrichtungen gibt es zusätzliche Zahlungen für Positio‐nen mit verantwortungsvollen Tätigkeiten, die auch gesetzlich geregelt sind.

8.2 Personal in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung Angestellte in bölcsőde (0‐3) und óvoda (3‐6) arbeiten fast ausschließlich in Vollzeit. Die offizielle Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Es gibt keine nationalen Daten hinsichtlich des Personals in bölcsőde, aber die Autorin schätzt, dass 99% von ihnen Vollzeit arbeiten. 2014/2015 berichte‐te auch das Ministerium für Humanressourcen, dass 99% des Personals Vollzeit und nur 1% Teil‐zeit arbeiten.

8.3 Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz Neu qualifizierte Kernfachkräfte sind gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Zeit als Lehrkraft auf Probe (gyakornok) zu arbeiten, wenn sie ihre Arbeit beginnen. Das Gesetz XXXIII von 1992 über öffentliche Angestellte legt fest, dass bei neu qualifiziertem Personal eine Probezeit ange‐wendet werden muss und der Regierungsbeschluss beschreibt verschiedene Einzelheiten für die unterschiedlichen Sektoren. Eine kisgyermeknevelő und auch eine óvodapedagogus, die ihre Arbeit neu beginnt, muss zwei Jahre lang als Lehrkraft auf Probe arbeiten. Der Regierungsbe‐schluss 257/2000 legt fest, dass frühpädagogische Einrichtungen Richtlinien entwickeln müssen, eine Mentorin ernennen und die Aufgaben und Pflichten sowohl der Mentorin als auch der Lehrkraft bestimmen müssen. Am Ende der Probezeit wird die Lehrkraft auf Probe evaluiert. Wenn sie das nicht besteht, verliert sie ihre Arbeit. Da es keine Zahlungen der Regierung für Mentorinnen gibt, muss die Einrichtung dies aus dem eigenen Budget zahlen.

8.4 Kinderfreie Arbeitszeiten Die Kontaktzeit für Kernfachkräfte in bölcsőde (0‐3) ist gesetzlich geregelt und beträgt sieben Stunden pro Tag25. Eine Stunde kann für andere Tätigkeiten genutzt werden, wie Vorbereitung, Personaltreffen, Verwaltung etc. Kernfachkräfte in óvoda (3‐6) arbeiten 32 Stunden pro Woche direkt mit den Kindern25, der Rest kann für Vorbereitung oder andere auf die Arbeit bezogene Tätigkeiten genutzt werden.

8.5 Personalmangel und Personalgewinnung Seit der Einführung der Bachelor‐Ausbildung für kisgyermeknevelő und des Promotionssystems für Lehrkräfte inklusive der óvodapedagógus ist die Bezahlung besser und es gibt auch bessere berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Daher gibt es landesweit weder in bölcsőde (0‐3) noch in óvoda (3‐6) einen ernsthaften Personalmangel. Dieser zeigt sich meist nur in Gebieten, in denen die Bevölkerung älter ist oder sinkt.

9. Künftige Personalherausforderungen – subjektive Experten-einschätzung

Die Personalherausforderungen in Ungarn betreffen hauptsächlich die Höhe der Gehälter und die Voraussetzungen des Promotionssystems für Lehrkräfte. Personal in frühpädagogischen

25 Gesetz CXC von 2011 über nationale öffentliche Bildung (2011. évi CXC. törvény a nemzeti köznevelésről).

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Einrichtungen hatte schon immer niedrigere Gehälter als Lehrkräfte in Schulen. Das frühpädago‐gische Personal war mit den aktuellen Reformen unzufrieden, vor allem mit dem zentralen Ma‐nagement der Einrichtungen und den niedrigen Löhnen. Die daraus entstehenden Demonstrati‐onen brachten hinsichtlich der Management‐Strukturen und der Finanzierung einige Änderun‐gen der Regierung auf den Weg. Jedoch sind die Gehälter der Kernfachkräfte in bölcsőde (0‐3) immer noch niedriger als die ihrer Kolleginnen in óvoda (3‐6). Es wurden zwar kürzlich einige Zusatzzahlungen eingeführt, aber das Durchschnittsgehalt betrug 2013 immer noch nur etwa 53% des nationalen Durchschnitts.

Die Einführung des Promotionssystems der Lehrkräfte brachte für Kernfachkräfte im Bildungs‐system eine Gehaltssteigerung von etwa 40 bis 50%. Jedoch ist die Bedingung, ein Portfolio zur Dokumentation der Arbeit (Aktivitäten und Leistungen) zu führen, für viele ein neues Konzept und kostet viel Arbeit. Es wird von neu qualifiziertem Personal bereitwilliger akzeptiert, stellt aber diejenigen, die schon seit Jahrzehnten arbeiten, vor ernsthafte Herausforderungen und manchmal auch vor Probleme.

10. Literatur

Autorengruppe Bildungsberichterstattung. Hrsg. 2016. Bildung in Deutschland 2016. S.12f.

https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte‐seit‐2006/bildungsbericht‐2016/pdf‐bildungsbericht‐2016/bildungsbericht‐2016

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