· 2018. 12. 20. · Bundes- und Landesinnungen der Elektrotechniker Die Elektrotechniker....

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Bundes- und Landesinnungen der Elektrotechniker Die Elektrotechniker. Gemeinsam stark. www.elektroinnung-wien.at www.elektroinnung-wien.at Offizielles Fachblatt der Elektroinnung Wien Nr. 02/Dezember 2018 Ausgabe Wien Inhaltsverzeichnis OVE E 8101 1 Metall-KV Gewerbe abgeschlossen 2 Konjunkturdaten 3. Quartal 2018 6 Passwortänderung 6 Gutscheine 6 Die neue OVE E 8101 Liebe Wiener Elektrotechniker, liebe Kollegen. Wir stehen als Elektrotechniker wieder vor einer neuen Herausforderung. Die neue Errichtungsbestimmung für elektrische Anlagen OVE E 8101 wird am 1. Jänner 2019 veröffentlicht. Die noch in Geltung stehende Bestimmung ÖVE/ÖNORM E 8001 wird zwar neben der neuen Bestimmung weiterhin (zumindest für ein Jahr) als Errichtungsbestimmung bestehen bleiben, je- doch kann und sollte bereits jetzt die OVE E 8101 angewandt werden, um den Umstieg auf die neuen Anforderungen an den Elektrotechniker gut zu meistern. Als Wiener Innungsmeister ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die Wiener Elektrotechniker so schnell, so leicht und so unbürokratisch als nur irgendwie möglich, diese neue Bestimmung kennenlernen und in der Folge auch praxisgerecht anwenden können. Da die gesetzlichen Ver- bindlichkeiten für Normen in Zukunft nicht mehr gegeben sein werden, müssen nun die neuen Er- richtungsbestimmungen leider käuflich erworben werden. Wir haben jahrelang die Bestimmungen kostenlos zum Download über mehrere Portale angeboten und dieses Service wurde auch von vielen Mitgliedern genutzt. Dieses neue Dokument ist direkt über den Österreichischen Verband für Elektrotechnik um einen Preis von EUR 600,- (netto) käuflich zu erwerben. Was bedeutet das nun für die Mitglieder der Elektroinnung WIEN? Nachdem dies eine weitere, hohe Belastung für unsere Mitglieder wäre, darf ich euch voller Freude und Stolz mitteilen, das wir jedem Mitgliedsbetrieb der Elektroinnung Wien mit aufrechter Gewerbeberechtigung Elektrotechnik ein gedrucktes Exemplar der neuen Errichtungsbestimmung OVE E 8101 im Wert von EUR 600,- (netto) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dafür werden wir am 13.Februar 2019 um 18:00 Uhr eine Start-Up Veran- staltung im Colloseum21 (A-1210 Wien, Sebastian-Kohl-Gasse 3-9) abhal- ten um euch einerseits durch einen Impulsvortrag die wesentlichsten Ände- rungen zu präsentieren und andererseits um euch euer kostenloses Exemplar der OVE E 8101 zu übergeben. Ich würde mich persönlich sehr freuen euch alle dort begrüßen zu dürfen. Ihr findet als Beilage zu diesem Rundschreiben bereits eine SAVE-THE-DATE Karte für diese Veranstaltung. Zusätzlich konnte ich für unsere Mitglieder exklusiv einen absoluten Sonderpreis für eine digitale Version (PDF) der OVE E 8101 erreichen. Ihr könnt nun als Mitglieder der Wiener Elektroinnung diese digitale Version zum Sonderpreis von EUR 120,- pro PDF (exkl. 10% USt. und exkl. etwaiger Mehrplatzlizenzen) anstelle von EUR 480,- (netto) beim OVE beziehen. Weiter auf Seite 2 a

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Bundes- und Landesinnungen der ElektrotechnikerDie Elektrotechniker. Gemeinsam stark.

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Offi zielles Fachblatt der Elektroinnung Wien Nr. 02/Dezember 2018 Ausgabe Wien

InhaltsverzeichnisOVE E 8101 1Metall-KV Gewerbe abgeschlossen 2Konjunkturdaten 3. Quartal 2018 6Passwortänderung 6Gutscheine 6

Die neue OVE E 8101Liebe Wiener Elektrotechniker, liebe Kollegen.

Wir stehen als Elektrotechniker wieder vor einer neuen Herausforderung. Die neue Errichtungsbestimmung für elektrische Anlagen OVE E 8101 wird am 1. Jänner 2019 veröffentlicht. Die noch in Geltung stehende Bestimmung ÖVE/ÖNORM E 8001 wird zwar neben der neuen Bestimmung weiterhin (zumindest für ein Jahr) als Errichtungsbestimmung bestehen bleiben, je-doch kann und sollte bereits jetzt die OVE E 8101 angewandt werden, um den Umstieg auf die neuen Anforderungen an den Elektrotechniker gut zu meistern.

Als Wiener Innungsmeister ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die Wiener Elektrotechniker so schnell, so leicht und so unbürokratisch als nur irgendwie möglich, diese neue Bestimmung kennenlernen und in der Folge auch praxisgerecht anwenden können. Da die gesetzlichen Ver-bindlichkeiten für Normen in Zukunft nicht mehr gegeben sein werden, müssen nun die neuen Er-richtungsbestimmungen leider käufl ich erworben werden. Wir haben jahrelang die Bestimmungen kostenlos zum Download über mehrere Portale angeboten und dieses Service wurde auch von vielen Mitgliedern genutzt. Dieses neue Dokument ist direkt über den Österreichischen Verband für Elektrotechnik um einen Preis von EUR 600,- (netto) käufl ich zu erwerben.

Was bedeutet das nun für die Mitglieder der Elektroinnung WIEN? Nachdem dies eine weitere, hohe Belastung für unsere Mitglieder wäre, darf ich euch voller Freude und Stolz mitteilen, das wir jedem Mitgliedsbetrieb der Elektroinnung Wien mit aufrechter Gewerbeberechtigung Elektrotechnik ein gedrucktes Exemplar der neuen Errichtungsbestimmung OVE E 8101 im Wert von EUR 600,- (netto) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Dafür werden wir am 13.Februar 2019 um 18:00 Uhr eine Start-Up Veran-staltung im Colloseum21 (A-1210 Wien, Sebastian-Kohl-Gasse 3-9) abhal-ten um euch einerseits durch einen Impulsvortrag die wesentlichsten Ände-rungen zu präsentieren und andererseits um euch euer kostenloses Exemplar der OVE E 8101 zu übergeben. Ich würde mich persönlich sehr freuen euch alle dort begrüßen zu dürfen. Ihr fi ndet als Beilage zu diesem Rundschreiben bereits eine SAVE-THE-DATE Karte für diese Veranstaltung.

Zusätzlich konnte ich für unsere Mitglieder exklusiv einen absoluten Sonderpreis für eine digitale Version (PDF) der OVE E 8101 erreichen. Ihr könnt nun als Mitglieder der Wiener Elektroinnung

diese digitale Version zum Sonderpreis von EUR 120,- pro PDF (exkl. 10% USt. und exkl. etwaiger Mehrplatzlizenzen) anstelle von EUR 480,- (netto) beim OVE beziehen.

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Nr. 02 / 2018, Seite 2

2. Die KV-Zulagen bzw. Entfernungszulagen und Nächtigungsgeld, gültig ab 1.1.2019, in EURO:

kleine Entfernungszulage 9,01mittlere Entfernungszulage 23,66große Entfernungszulage 47,30Nächtigungsgeld 16,82Schmutzzulage 0,560Erschwerniszulage 0,560Gefahrenzulage 0,560Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) 2,110Schichtzulage (zweite Schicht) 0,496Schichtzulage (dritte Schicht) 2,110Montagezulage 0,856

3. Die monatlichen Lehrlingsentschädigun-gen (LE), gültig ab 1.1.2019, in EURO:

1. Lehrjahr 675,002. Lehrjahr 850,003. Lehrjahr 1.120,004. Lehrjahr 1.490,00

Wichtigste rahmenrechtliche Änderungen in Kurzform*) zur Information:

● Zusätzliche Kündigungsmöglichkeit am 15. jeden Monats für Kündigungen unbefristeter Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitgeber nach dem 31.12.2020

● Entfall des Postensuchtages bei Selbstkün-digung des Arbeitnehmers ab 1.1.2019

● Die „Spengler-Regelung“ wird um ein Jahr verlängert

Metall-KV Gewerbe abgeschlossen

In der 2. Verhandlungsrunde zum Metallarbei-ter-Kollektivvertrag vom 6. auf 7. Dezember konnte am frühen Morgen ein Kompromiss er-zielt werden. Es wurden unter extrem schwie-rigen Ausgangsbedingungen eine deutliche Differenzierung zum Verhandlungsergebnis der Metallindustrie bei gleichzeitiger Attrakti-vierung der Lehre sowie einige Erleichterun-gen am kollektivvertraglichen Rahmen erreicht. ACHTUNG: beim zusätzlichen freiwilligen Arbeitszeitmodell beträgt der Durchrech-nungszeitraum für eine maximale wöchent-liche Normalarbeitszeit von 50 Stunden richtigerweise 8 Wochen!

FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE

(ARBEITER-KV) VEREINBARUNG

1. Die Kollektivvertraglichen Mindestlöhne, die Ist-Löhne sowie die Zulagen werden per 1.1.2019 um 3,30% erhöht: 1.1.2019, in EURO:

Lohngruppe Monatslohn €Lohngruppe Techniker 3.111,10Lohngruppe 1 2.848,28Lohngruppe 2 2.540,70Lohngruppe 3 2.205,18Lohngruppe 4 2.063,50Lohngruppe 5 1.964,71Lohngruppe 6 1.882,69Lohngruppe 7 1.882,69

Mir ist völlig klar, dass solch eine neue Bestimmung, überhaupt in so einem Ausmaß, viele Fragen und Probleme aufwerfen wird. Deshalb zögert bitte nicht mich oder die Landesinnung Wien zu kontaktieren. Ich und mein Team versuchen für jeden mit Rat und Tat so schnell als möglich zur Verfügung zu stehen. Wir werden auch eine Reihe an Impulsvorträgen, sowie vergünstigte und ge-förderte Seminare für diese neue Errichtungsbestimmung anbieten.

Ich hoffe sehr, dass mein Team und ich weiterhin in eurem Sinne das Beste für unsere Branche geben dürfen. Ich kann aber jedenfalls versprechen, dass ich euch keinesfalls auf diesem Weg al-leine lassen werde. Mein Team und ich werden Euch nach Kräften mit Veranstaltungen, Seminaren, technischen Informationen und Erläuterungen unterstützen.

Euer Christian Bräuer

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● Verlängerung der Probezeit auf ein Monat

● Die Regelung zur Freizeit-Option wird fort-geführt

● Die Entlohnung für Pfl ichtpraktikanten wird ab 1.1.2019 auf 95% der im Text vorgese-henen Lehrlingsentschädigungen festgelegt

● Lenkzeit gilt als Arbeitszeit• Wird ein Arbeitnehmer während einer

Wegzeit außerhalb der Normalarbeitszeit als Lenker eines Fahrzeuges beschäf-tigt, erhält er Überstundenentlohnung mit 50% Zuschlag (auch in Fällen, in denen der Kollektivvertrag einen 75%igen Zu-schlag vorsieht), sofern kein 100%iger Zuschlag gebührt.

● Überstunden:• dritte und folgende Überstunden an ei-

nem Tag, soweit sie in die Zeit vor 19 Uhr fallen: Zuschlag 75%

• Abweichend davon an einem sonst ar-beitsfreien Tag: 75% Zuschlag erst ab der 11. Arbeitsstunde an diesem Tag, soweit nicht ohnedies Anspruch auf einen höhe-ren Zuschlag besteht (z.B. Überstunden-arbeit nach der 50. Stunde, Sonn- und Feiertagsentlohnung, Nachtarbeit etc.)

• Bei mehrschichtiger Arbeit: 100% Zu-schlag für die dritte und folgende Über-stunden an einem sonst arbeitsfreien Tag erst für Arbeitsleistungen, die in Verlän-gerung der betriebsüblich ersten Schicht geleistet werden, soweit nicht ohnedies Anspruch auf einen höheren Zuschlag besteht (z.B. Überstundenarbeit nach der 50. Stunde, Sonn- und Feiertagsent-lohnung, Nachtarbeit etc.)

• Werden in einer Arbeitswoche mehr als 50 Stunden gearbeitet, so gebührt, aus-genommen bei gleitender Arbeitszeit, ab der 51. Arbeitsstunde, sofern es sich um eine Überstunde handelt, ein Zuschlag in der Höhe von 75 Prozent.

● Nachtarbeits- und Schichtzulage werden in vier Etappen angehoben

● Wahlmöglichkeit bei der Verteilung der Nor-

malarbeitszeit durch zusätzliches freiwilliges Arbeitszeitmodell:• Möglichkeit von täglich 10 Stunden Nor-

malarbeitszeit über einen Durchrech-nungszeitraum von 8 bzw. 13 Wochen mit durchschnittlicher Normalarbeitszeit von 36 Stunden, wobei die maximale wö-chentliche Normalarbeitszeit 50 bzw. 48 Stunden betragen darf

• Festlegung der Verteilung der Normalar-beitszeit spätestens 14 Tage vor Beginn des Durchrechnungszeitraums

*die verbindliche Textierung ist der Endfassung des (derzeit in redaktioneller Bearbeitung be-fi ndlichen) Kollektivvertrags 2019 zu entneh-men!

Rahmenkollektivvertrag fürAngestellte im Metallgewerbe

Gehaltstabelle 1.1.2019In der zweiten Verhandlungsrunde zum An-gestellten-Kollektivvertrag vom 10. Dezember wurde eine Einigung hinsichtlich der prozen-tuellen Erhöhungen erzielt. Forderungen am Rahmenrecht wurde eine klare Absage erteilt. Wie auch beim Arbeiter-KV unterscheidet sich das Verhandlungsergebnis deutlich zu jenem der Metallindustrie, gleichzeitig wurde auch hier ein Signal zur Attraktivierung der Lehre ge-setzt.

Folgende Erhöhungen gelten ab 1.1.2019:*)

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Min-destgrundgehälter in

den Verwendungsgruppen I bis IV um 3,3%,der Verwendungsgruppe V um 3,1%der Verwendungsgruppe VI um 3,0%der Meistergruppe um 3,3%.

2. Erhöhung der IST – Gehälter inden Verwendungsgruppen I bis IV um 3,3%,der Verwendungsgruppe V um 3,1%der Verwendungsgruppe VI um 3,0%der Meistergruppe um 3,3%.

3. Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV um 3,3%

Nr. 02 / 2018, Seite 3

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Nr. 02 / 2018, Seite 44. Erhöhung der Reiseaufwandsentschädi-gungen (ohne Kilometergeld) um 3,3 %

5. Erhöhung der monatlichen Lehrlingsent-schädigungen

im 1. Lehrjahr auf € 620,--im 2. Lehrjahr auf € 800,--im 3. Lehrjahr auf € 975,--im 4. Lehrjahr auf € 1.325,--

● Rahmenrechtliche Änderungen: keine! Der Rahmenkollektivvertrag vom 27.11.2017, in Kraft getreten am 1.1.2018, bleibt unverän-dert.

*die vollständige Gehaltstabelle ist der Endfas-sung des (derzeit in redaktioneller Bearbeitung befi ndlichen) Kollektivvertrags 2019 zu entneh-men! Eine detaillierte Vorinformation zu den Gehältern wird in Kürze erfolgen.

Gehaltstabelle ab 1.1.2019Die Mindestgehälter gemäß § 17 des Kollekti-vvertrages für Angestellte des Metallgewerbes vom 27.11.2017, in Kraft seit 1.1.2018, lauten ab 1.1.2019:

Verwendungsgruppe I

I monatliches Mindest-grundgehalt €

im 1. u. 2. Vwgrj. 1.439,12n. 2 Vwgrj. 1.537,99n. 4 " 1.636,86n. 6 " 1.735,75n. 8 " 1.834,62n. 10 " 1.934,20n. 12 " 2.020,15n. 15 " 2.177,75

Verwendungsgruppe II

II monatliches Mindest-grundgehalt €

im 1. u. 2. Vwgrj. 1.646,15n. 2 Vwgrj. 1.759,53n. 4 " 1.872,90n. 6 " 1.987,72n. 8 " 2.102,71

n. 10 " 2.217,71n. 12 " 2.316,23n. 15 " 2.496,94

Verwendungsgruppe III

III monatliches Mindest-grundgehalt €

im 1. u. 2. Vwgrj. 2.058,68n. 2 Vwgrj. 2.202,80n. 4 " 2.346,88n. 6 " 2.491,01n. 8 " 2.635,11n. 10 " 2.779,23n. 12 " 2.902,73n. 15 " 3.129,18

Verwendungsgruppe IV

IV monatliches Mindest-grundgehalt €

im 1. u. 2. Vwgrj. 2.582,48n. 2 Vwgrj. 2.763,23n. 4 " 2.944,02n. 6 " 3.124,78n. 8 " 3.305,55n. 10 " 3.486,34n. 12 " 3.641,28n. 15 " 3.925,33

Für neu eintretende und in die Verwen-dungsgruppe IV einzustufende Meister

Verwendungsgruppe IV

IV monatliches Mindest-grundgehalt €

im 1. bis 4. Vwgrj. 2.582,48n. 4 Vwgrj. 2.763,23n. 6 " 2.944,02n. 8 " 3.124,78n. 10 " 3.305,55n. 12 " 3.486,34n. 14 " 3.641,28n. 17 " 3.816,68

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Nr. 02 / 2018, Seite 5Verwendungsgruppe V

V monatliches Mindest-grundgehalt €

im 1. u. 2. Vwgrj. 3.255,64n. 2 Vwgrj. 3.483,55n. 4 " 3.711,44n. 6 " 3.939,34n. 8 " 4.167,22n. 10 " 4.395,12n. 12 " 4.590,48n. 15 " 4.948,57

Obermeister

monatliches Mindest-grundgehalt €

im bis 6. Vwgrj. 3.255,64n. 6 Vwgrj. 3.483,55n. 8 " 3.711,44n. 10 " 3.939,34n. 12 " 4.167,22

Verwendungsgruppe VI

VI monatliches Mindest-grundgehalt €

im 1. u. 2. Vwgrj. 4.593,33n. 2 Vwgrj. 5.167,47n. 5 " 5.741,66

MEISTERGRUPPE

M monatliches Mindest-grundgehalt €

im 1. u. 2. Vwgrj. 3.126,65n. 2 Vwgrj. 3.126,65n. 4 " 3.257,11n. 6 " 3.387,57n. 8 " 3.518,03n. 10 " 3.648,48n. 12 " 3.778,94n. 15 " 3.989,18

LEHRLINGEDie monatlichen Lehrlingsentschädigungen betragen:

Lehrlingsentschädigungen € im 1. Lehrjahr 620,00im 2. Lehrjahr 800,00im 3. Lehrjahr 975,00im 4. Lehrjahr 1.325,00

PFLICHTPRAKTIKANTEN

SchülerDie monatliche Vergütung beträgt

€ Nach dem 2. Ausbildungsjahr 620,00Nach dem 3. Ausbildungsjahr 800,00Nach dem 4. Ausbildungsjahr 975,00

StudentenDie monatliche Vergütung beträgt

€ Für die ersten 2 Monate eines Pfl ichtpraktikums im jeweili-gen Betrieb pro Kalenderjahr

1.151,30

darüber hinaus ab dem 3. Mo-nat des Pfl ichtpraktikums im selben Betrieb

1.439,12

FERIALAUSHILFEN

Das monatliche Mindestgrundgehalt beträgt für die ersten zwei vollen Monate im jeweiligen Betrieb pro Kalenderjahr 85% des monatlichen Mindestgrundgehaltes im 1.u.2. Verwendungs-gruppenjahr derjenigen Verwendungsgruppe, in die sie entsprechend der Art ihrer vorwie-gend ausgeübten Tätigkeit eingereiht werden müssen.

Dauert die Ferialaushilfe in einem Kalender-jahr im selben Betrieb länger als zwei Monate, gebührt ab dem 3. Monat das volle monatliche Mindestgrundgehalt der entsprechenden Ver-wendungsgruppe im 1.u.2.Verwendungsgrup-penjahr. Weiter auf Seite 6 a

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DVR.-Nr. 0948276

Lieber Postbote! Sollte der Empfänger verzogen oder die Sendung sonst unzustellbar sein, stellen Sie diese bitte wieder an den Absender zurück!

REISEAUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN:

§ 10 Ziff. 4 lit. b: € 9,39§ 10 Ziff. 4 lit. c: € 23,84§ 10 Ziff. 4 lit. d: € 41,36 bzw. € 23,84§ 10 Ziff. 4 lit. e: € 14,69

§ 6.NACHTARBEIT: Sondervergütung € 2,05

Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben sind Fehler nicht auszuschließen und die Rich-tigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Verfassers ist ausgeschlossen.

Konjunkturdaten 3. Quartal 2018Die Ergebnisse der Konjunkturerhebung der KMU FORSCHUNG AUSTRIA für das 3. Quar-tal 2018 - basierend auf den Meldungen von 117 Elektrotechnikerbetrieben - können Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter-dem Menüpunkt “KMU“ abrufen.

Passwortänderung

Unter www.elektroinnung-wien.at gelangen Sie im Internet zur Homepage der Innung. Die Rubriken auf der Startseite - wie Konsumen-teninformation, Mitgliederdaten, etc. - können von allen frei eingesehen werden. Der Zugang zum Mitgliederbereich ist jedoch passwortge-schützt, denn dieser Bereich enthält exklusiveInformationen, die nur dem Gewerbetreiben-den zugänglich sein sollen. Deshalb wird, im Sinne eines besseren Zugriffsschutzes das Passwort ab 31.03.2019 geändert. Der neue Zugangscode, der vertraulich behandelt wer-den soll, befindet sich im beiliegenden Kuvert. (Beilage nur Wien; Postweg)

Gutscheine

Aufgrund der ständig steigenden Ausbildungs-bzw. Weiterbildungskosten hat sich die Elek-troinnung Wien wieder entschlossen, auch 2019 Ihre Wiener Mitglieder mit Gutscheinen in Höhe von insgesamt EUR 150,- zu unter-stützen. Diese Gutscheine geben Ihrer Firma die Möglichkeit, sich einen Teil Ihrer Umlage zurückzuholen. Weiter gibt es auch für die ge-werberechtlichen Geschäftsführer, einen Gut-schein mit 50% Ermäßigung für einen Kurs. Senden Sie den Gutschein (mit Unterschrift, Datum und Firmenstempel) zusammen mit derKursanmeldung - z.B. Zusatzausbildung für Lehrlinge, KFE-Seminar etc. - an die Innung bzw. das Kuratorium für Elektrotechnik. Der aufdem Gutschein angeführte Betrag wird Ihnen auf der Rechnung gutgeschrieben. (Beilage nur Wien; Postweg)

IMPRESSUM:

Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Kuratorium für Elektrotechnik.Für den Inhalt verantwortlich: Thomas SupperSitz des Medieninhabers und Anschrift der Redaktion: 1030 Wien, Rudolf-Sallinger-Platz 1, Erscheinungsort: Wien,Verlagspostamt: 1030

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Die NEUE OVE E 8101 Die neue Errichtungsbestimmung der Elektrotechnik, 750 Seiten kompaktes Wissen als Ringbuchordner

Verkaufspreis € 600.- exkl. USt

Dieses vollständig ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie bitte per E-Mail direkt an: [email protected]

Anmeldedaten zur Veranstaltung:Name*: ____________________________________________________

Telefon: ____________________________________________________

Mail*: _____________________________________________________

Ort und Datum*: _____________________________________________ * Pflichtfelder

Firmenstempel

Unterschrift: ________________________________________

Anmeldung:Für die aktiven Mitglieder der Landesinnung Wien gilt:

¤ Ja, ich melde mich für den Vortrag „OVE E 8101 - Was ist neu! - ein Überblick“ der Wiener Innung verbindlich an und sichere mir dadurch ein gedrucktes Exemplar der neuen OVE E 8101 als Ringbuchordner zum Preis von € 0.-!

(1 gedrucktes Exemplar der OVE E 8101 pro Mitgliedsbetrieb der Wiener Elektroinnung mit aufrechter Berechtigung für Elektrotechnik)

Mittwoch, 13. Februar 2019, 18.00 Uhr Colosseum XXI, Sebastian-Kohl-Gasse 3-9, 1210 Wien EINTRITT FREI

Ich komme mit insgesamt ....... Personen bei freiem Eintritt zum Vortrag

EINLADUNG - SAVE THE DATE!

Du bist Wiener Elektriker

Du hast am 13. Februar 2019 Zeit?

Dann hol Dir Deine NEUE OVE E 8101 GRATIS statt um € 600,-!

Christian Bräuer Landesinnungsmeister Wien

„Die neue Errichtungsbestimmung für elektrische Anlagen OVE E 8101 wird am 1. Jänner 2019 veröffentlicht und kann auch ab diesem Datum angewandt werden. Da die gesetzlichen Verbindlichkeiten für Normen in Zukunft nicht mehr gegeben sein werden, müssen nun die neuen Errichtungsbestimmungen zum Preis von € 600,- beim OVE erworben werden. Nachdem dies eine weitere, hohe Belastung für meine Mitglieder wäre, habe ich mich dazu entschlossen jedem Mitglied der Elektroinnung Wien ein gedrucktes Exemplar der neuen OVE E 8101 im Wert von € 600,- KOSTENLOS zur Verfügung zu stellen, das Ihnen beim Besuch der Veranstaltung übergeben wird“.

100 % gefördert durch die Landesinnung Wien für Elektrotechnik

Beilage