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EINLADUNG zur 125. ordentlichen Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre Freitag, 25. Januar 2019, 17.30 Uhr (Türöffnung: 16.30 Uhr) bei Centralschweizerische Kraftwerke AG, Rathausen 1, 6032 Emmen

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EINLADUNG zur 125. ordentlichen Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre

Freitag, 25. Januar 2019, 17.30 Uhr (Türöffnung: 16.30 Uhr)bei Centralschweizerische Kraftwerke AG, Rathausen 1, 6032 Emmen

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1.   Jahresbericht, Konzernrechnung und Jahresrechnung 2017/18 Berichte der Revisionsstelle Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die Konzernrechnung und die Jahresrechnung 2017/18 zu genehmigen.

2.   Verwendung des Bilanzgewinns Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn von 62'784'043 CHF wie folgt zu verwenden: Dividende von 3.00 CHF je Aktie für 5'880'868 dividen- CHF denberechtigte Aktien 1 7 '642'604.00

Zusatzdividende von 3.00 CHF je Aktie für 5'880'868 dividen- denberechtigte Aktien aufgrund des Jubiläums 125 Jahre CKW 1 7 '642'604.00 Einlage in die freiwillige Gewinnreserve 27'378'000.00 Vortrag auf neue Rechnung 120'835.00 62'784'043.00 Sofern die Aktionärinnen und Aktionäre den

Antrag gutheissen, wird die Dividende am 1. Februar 2019, nach Abzug von 35% eidgenös-sischer Verrechnungssteuer, netto mit 3.90 CHF je Aktie an alle Aktionärinnen und Aktionäre ausgerichtet. Die CKW-Aktie wird ab 29. Januar 2019 ex Dividende ausserbörslich gehandelt.

UnterlagenDer Geschäftsbericht mit dem Jahresbericht, der Konzernrechnung und der Jahresrechnung 2017/18, die Berichte der Revisionsstelle vom 6. Dezember 2018 sowie die Anträge des Verwaltungsrats liegen ab 3. Januar 2019 am Sitz der Gesellschaft, Täsch- mattstrasse 4, 6015 Luzern, zur Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und Aktionäre auf. Den Geschäftsbericht können Sie auch auf der Website von CKW, www.ckw.ch/geschaeftsbericht, abrufen.

Legitimation und ZutrittskartenAn der Generalversammlung teilnahme- und stimm-berechtigt sind grundsätzlich die am 18. Januar 2019 im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre der Centralschweize-rischen Kraftwerke AG. Diese erhalten nach Rück-sendung der Anmeldung an das Aktienregister die Zutrittskarte und das Stimmmaterial (Versand ab 18. Januar 2019). Das frühzeitige Rücksenden des An-meldeformulars erleichtert dem Aktienregister die Vorbereitungsarbeiten für die Generalversammlung. Nach dem 22. Januar 2019 eintreffende Anmeldun-gen können aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Das Stimmrecht an gemein-schaftlich gehaltenen Aktien kann nur durch eine Person ausgeübt werden.

3.   Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats je einzeln Entlastung zu erteilen.

4.   Wahlen4.1 Verwaltungsrat

Statutengemäss findet die Gesamterneuerungs-wahl des Verwaltungsrats statt. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl des Gesamtverwaltungsrats, das heisst von: • Dr. Andrew Walo • Hansueli Sallenbach • Michael Schmid • Jörg Schnyder • Marcel Schwerzmann • Dr. Heidi Z’graggen und die Zuwahl von: • Joris Gröflin-Liebherr für die Amtsdauer von einem Jahr, das heisst bis zum Abschluss der ordentlichen Generalver-sammlung über das Geschäftsjahr 2018/19.

4.2 Revisionsstelle (Prüfung der Konzernrechnung CKW-Gruppe, der Jahresrechnung CKW AG) Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der KPMG AG, Luzern, als Revisionsstelle für die Amtsdauer eines Jahres, das heisst bis zur ordentlichen Generalversammlung über das Geschäftsjahr 2018/19.

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats

Weitere Informationen

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VollmachtenAktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, bitten wir, sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen durch:a) eine andere Personb) unsere Gesellschaft als Organvertreter

Ohne anders lautende Weisungen für die Stim-mabgabe werden wir Ihr Stimmrecht im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats ausüben. Als Organvertreter werden wir nur Aktionärinnen/Aktionäre vertreten, die den Anträgen des Ver-waltungsrats zustimmen wollen. Vollmachten mit anders lautenden Instruktionen werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weiter-geleitet.

c) den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Als unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR können Sie Herrn Peter Germann, lic. iur. HSG et lic. oec. HSG, Rechtsan-walt und Notar, Luzernerstrasse 51a, 6010 Kriens, bevollmächtigen. Herr Germann wird gemäss den von Ihnen erteilten Weisungen stimmen. Bei Fehlen von Weisungen stimmt er im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats.

d) einen Depotvertreter DepotvertreterDepotvertreter im Sinne von Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst frühzeitig bekannt zu geben, spätestens jedoch bis 24. Januar 2019, 12.00 Uhr. Als Depotvertreter gelten die dem Bun-desgesetz vom 8. November 1934 über die Ban-ken und Sparkassen unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter.

Vorgängig zur Generalversammlung wird um 16.00 Uhr eine Führung durch das Besucher-zentrum von CKW angeboten. Die «Stromwelt CKW» beleuchtet das Thema Strom in all sei-nen Facetten und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auf vielfältige Weise damit auseinander-zusetzen. Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme mittels beiliegendem Anmeldetalon.

16.00 UHR FÜHRUNG «STROMWELT CKW»

Anreise/Rückreise

Luzern, 6. Dezember 2018

Centralschweizerische Kraftwerke AGNamens des VerwaltungsratsDr. Andrew Walo, Präsident

Centralschweizerische Kraftwerke AGTäschmattstrasse 4 • Postfach • 6015 LuzernTelefon 041 249 51 11 • Telefax 041 249 52 22

Shuttleservicezwischen 15.00 Uhr und 17.05 Uhr ab Bahnhof Luzern «Inseliquai»

Rückfahrt zwischen 19.00 Uhr und 21.00 Uhr nach Bahnhof Luzern

Lageplan

BAHNHOF EMMENBRÜCKE

BUSHALTESTELLE ALLMENLDI

EMMEN CENTEREMMEN

LUZERNSEDEL

INSELIQUAI

SEETALPLATZ

S

S

BAHNHOF LUZERN

P

P

A14 EMMEN-SÜD

A2EMMEN-SÜD

RATHAUSENTUNNEL

CKW

Adresse: CKW • Rathausen 1 • 6032 Emmen

Shuttle Haltestelle

Besucher Parkplatz

ANREISE (SBB FAHRPLAN)

Abfahrt Luzern BHF an

BASEL ab 15.17 an 16.30

ZÜRICH ab 15.35 an 16.25

BERN ab 16.00 an 17.01

RÜCKREISE (SBB FAHRPLAN)

Luzern BHF ab Ankunft

BASEL ab 19.54 BS an 20.55

ab 20.30 BS an 21.44

ZÜRICH ab 20.10 ZH an 20.56

ab 20.35 ZH an 21.25

BERN ab 20.00 BE an 21.00

ab 21.00 BE an 22.00

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CKWPostfach • 6002 Luzern • Schweiz

www.ckw.ch