21.10.2015 Niederbipp, Peter Schneider - vssm.ch · SGV Solothurnische Gebäudeversicherung –...

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16.10.2015 1 SGV Solothurnische Gebäudeversicherung – sicher da, wenn man sie braucht. Fachanlass 2015 Peter Schneider Brandschutzexperte VKF Themen 2 Wie ist der Brandschutz geregelt? Neues ab 2015 Brandschutz in der Schreinerei

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16.10.2015

1

SGV Solothurnische Gebäudeversicherung – sicher da, wenn man sie braucht.

Fachanlass 2015

Peter Schneider

Brandschutzexperte VKF

Themen

2

Wie ist der Brandschutz geregelt?

Neues ab 2015

Brandschutz inder Schreinerei

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SGV – Auftrag / Organisation

Brandschutzvorschriften 2015

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Die Brandschutzvorschriften 2015gelten in der ganzen Schweiz

Bezug Ordner A + B oderder Broschüre «Auszug» bei:http://www.kgvonline.ch/Shop.aspx

Download kostenlos möglich unter:http://www.praever.ch/de/bs/vs/richtlinien/Seiten/default.aspx

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Brandschutz im Kanton Solothurn

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Im Kanton Solothurn regelt dasGebäudeversicherungsgesetz und derenVollzugsverordnung (VV) die Brandverhütung

Die SGV erstellt die Brandschutz-bewilligung gemäss § 40 VVund ist verantwortlich für denVollzug der Brandschutzvorschriften

Keine kommunalen Brandschutzfachleute,aber objekt- und sachbezogen externeKontrolleure (z.B. Sprinkler-, Blitzschutzanlage,Gebäude ohne erhöhte Gefährdung)

SGV – Brandschutz

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Roger Fluri032 627 97 42079 736 83 79

[email protected]

Tobias Huggler032 627 97 45079 888 41 71

[email protected]

Niklaus Fringeli032 627 97 47079 828 06 84

[email protected]

Stefan Locher032 627 97 56079 475 87 14

[email protected] Eggenschwiler

Blitzschutz- und Elektroexperte032 627 97 48079 471 00 93

[email protected]

Daniel Flury032 627 97 76079 471 00 94

[email protected]

Ruth FurterExpertin Elementraschaden-

prävention032 627 97 69

[email protected]

Peter Schneider032 627 97 51079 828 06 85

[email protected]

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BSV 2015 - Arealflächen

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Büro-, Gewerbe- und Industriebauten Arealüberbauungen aus einzelnen eingeschossigen Bauten und Anlagen mit vergleichbarer Nutzung und Brandgefahr sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche 3‘600 m2 nicht übersteigt.

Räume mit erhöhtenAnforderungen und Technikräume sindals separate Brand-abschnitte auszubilden

BSV 2015 - Schreinerei

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Brandabschnitte in Nutzungseinheit Schreinerei

Brandabschnittsgrösse

Ohne Nachweis darf die zusammenhängende Brandabschnitts-fläche nicht mehr als 3‘600 m2 betragen

Notwendige Brandabschnitte innerhalb Nutzungseinheit

Spritzraum

Lager für brennbare Flüssigkeiten (Farblager / Verdünner / etc.)

Heizraum

Spänesilo

Filterraum

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Definitionen: Gebäudegeometrie

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Gebäude mit geringen Abmessungen

Gebäude unter 11 m

max. 2 Geschosse über Terrain

max. 1 Geschoss unter Terrain

Summe Geschossflächen max. 600 m2

keine Nutzung für schlafende Personen(Ausnahme: 1 Wohnung)

Fluchtweg über mehrere Räume möglich(bis 35 m, ohne Brandabschnittsbildung)

Brandabschnitte für Feuerung mit Fest-stoffen oder für Lager mit brennbarenFlüssigkeiten (mehr als 100 Liter)

Quelle: VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15, Art. 3.7.2

Gebäude mit geringen Abmessungen

Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen

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Gebäude mit geringen Abmessungen

Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen

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Gebäude mit geringen Abmessungen

Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen

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BSV 2015 - Nebenbauten

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Eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt vonPersonen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen undkeine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden(z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe,Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m2 nicht übersteigt.

BSV 2015 - Nebenbauten

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Grundstücksintern sind keine Abstände erforderlich

Untereinander und zu benachbarten, grundstücksfremden Bautengilt ein Brandschutzabstand von 4 m unabhängig der Brennbarkeitder Aussenwände des Hauptgebäudes oder der Nebenbauten

Mehrere Nebenbauten können zu einer Arealfläche von 150 m2

zusammengefasst werden

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BSV 2015 - Nutzungseinheiten

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Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnenRäumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung(z. B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Hotelsuiten).

In der Nutzungseinheit beträgt die maximale Fluchtweglänge 35 m

Innerhalb der Nutzungseinheit darf der Fluchtweg über maximal einen angrenzenden Raum zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg führen

Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein.

BSV 2015 - Fahrnisbauten

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Fahrnisbauten mit einer Grundfläche von max. 150 m2 sind von den Abstandvorschriften gegenüber angrenzenden Bauten und Anlagenbefreit, sofern diese nicht zur Lagerung von gefährlichen Stoffendienen. Sie benötigen untereinander keinen Brandschutzabstand.

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Gefahren in Schreinereibetrieben

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Schleifmaschine kann

Funkenflug auslösen

Lösung:Schutzblech anbringen

Gefahren in Schreinereibetrieben

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Entstauberanlage in der Schreinerei

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Aufstellung in der Schreinerei

Luftvolumenstrom max. 6’000 m3/h

Anschlussdurchmesser max. 30 cm

gemäss Hersteller dafür geeignetund nach DIN 8416 gebaut

Absauggut in 800 Liter Containeroder 6 Säcke à 110 Liter

für Durchmesser 20 bis 30 cmweitere Brand- und Explosions-schutzmassnahmen notwendig

Filteranlagen von Schreinereibetrieben

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Aufstellung ausserhalb der Schreinerei

Luftvolumenstrom über 6’000 m3/h

Filteranlagen im Freien (Schutzabstand einhalten oder EI 60)

Filteranlagen im Gebäude in separatem Raum EI 60 (an Aussenwand)

Explosionsdruckentlastungseinrichtungen

Abstand zwischen Zyklon und Abgasanlage mindestens 5 m

Filteranlage im Freien an Aussenwand mit Feuerwiderstand

Sprühflutanlage für Filter und Silo

Ev. Funkenlöscheinrichtungen notwendig

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Absauganlage

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Spänelagerung

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Lager von brennbaren Flüssigkeiten

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WichtigeAbklärungen

- Lüftung- Ex-Schutz- Wanne- etc.

Brandschutzpläne

24Quelle: www.sgvso.ch / downloads / Legende Brandschutzplan

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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit