25 jahre classic golf tours - great oriental experience ......Abu Dhabi. GOLF, kunst, speed & Natur...

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Abu Dhabi GOLF, kunst, speed & Natur 08.02.2019 - 16.02.2019 eine begleitete gruppenreise von und mit classic golf tours 25 jahre classic golf tours - great oriental experience - teil 2

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Abu DhabiGOLF, kunst, speed & Natur

08.02.2019 - 16.02.2019eine begleitete gruppenreise von und mit classic golf tours

25 jahre classic golf tours - great oriental experience - teil 2

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Abu Dhabi ist nicht nur das größte und reichste der sieben Vereinigten Arabischen Emirate, sondern gleichzeitig auch die Hauptstadt des Landes. Hochhäuser wachsen allerorten in den Himmel und ein ehrgeiziges Projekt, wie zum Beispiel die Formel 1 – Rennstrecke und der im November eröffnete Louvre, jagt das nächste.Abu Dhabi ist dabei viel mehr als nur Sandwüste, wenngleich der größte Teil des Emirats tatsächlich immer noch von Wüstensand bedeckt ist. Neben den drei hervorragenden Golfplätzen, die wir während dieser Tour spielen werden, gibt es auch lange und weiße Sandstrände. Unser Hotel, das St. Regis Saadiyat Beach Resort, liegt direkt an einem der drei Golfplätze und auch an einem herrlichen Sandstrand, an dem Barfußfeeling nicht nur möglich, sondern gewünscht ist.

Während unseres Aufenthalts werden wir jedoch nicht nur Golf spielen und die Füße in den Sand strecken, sondern uns auch einige der großartigen Projekte näher anschauen. Unseren Besuch im Louvre beginnen wir mit einem Glas Champagner. Bei der folgenden Führung kommen wir in den Genuss großer Kunst. Freuen Sie sich auch auf ein adrenalingeladenes Fahrerlebnis im Aston Martin auf der Formel 1-Strecke. Zusammen mit Ihrem Instruktor testen Sie dabei Ihr Können am Steuer. Doch Abu Dhabi hat auch noch ganz andere Seiten. Auf Sir Bani Yas Island, einer dem Festland vorgelagerten Insel etwas abseits von Abu Dhabi Stadt, ist ein sehenswertes Reservat mit Wildtieren entstanden. Wir werden diese Insel besuchen und erkunden. Dabei werden wir eine Nacht im Anantara Sir Bani Yas Sahel Village „unsere Zelte aufschlagen“.

abu dhabiauf sand gebaute metropole

Sie sehen schon, es erwartet uns ein spannendes und abwechslungsreiches Programm mit vielen Highlights. Kommen Sie doch einfach mit und erleben Sie selbst, was Abu Dhabi alles zu bieten hat.

great oriental experienceDiese Reise ist der 2. Teil unserer Great Oriental Experience im Rahmen unseres 25-jährigen Geburtstags und Sie können Abu Dhabi mit dem ersten und nicht weniger interessanten Teil im Oman verbinden oder auch “nur” Abu Dhabi buchen. Wir beraten Sie gerne.

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saadiyat beach golf club18 Löcher mit einer Unmenge an Bunkern und tollen Farbkontrasten bei stark ondulierten Fairways und Grüns. Gary Player hat hier wieder sein Können ausgespielt und der Wüste einen einzigartigen Championship-Platz abgetrotzt. Der Platz führt um das St. Regis Saadiyat Beach Resort herum und zum Teil entlang dem langen Sandstrand mit Blick auf den Louvre und das Hotel.

YAS LinksDer Yas Links ist der einzige echte Links Course in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ein herrlicher Platz mit Blick aufs Meer und zum Teil auch auf die Fer-rari World. Topfbunker und die typisch on-dulierten Fairways und Greens, begrenzt durch hohes Dünengras bilden eine tolle Basis für spannende Golfrunden.

Der Platz kombiniert zwei Schleifen zu je neun Löchern, so dass man – anders als bei traditionellen Links Courses – nach 9 Löchern wieder zum Clubhaus zurück-kommt. Der Parcours zählt mit Platz 44 bereits zu den besten 100 in der Welt.

abu dhabi golf clubDer einem amerikanischen Resort Course ähnelnde Championship-Platz ist jährlich Austragungsort der HSBC Champion-ships, die Martin Kaymer schon drei Mal gewinnen konnte. Insgesamt 7 Seen und 90 Bunker machen das Spiel sehr in-teressant. Das Clubhaus in Form eines Falken hinterlässt bei jedem Gast einen bleibenden Eindruck, insbesondere wenn man die Bahnen 9 und 18 spielt, die di-rekt auf das außergewöhnliche Bauwerk zuführen.

Die wichtigsten informationen zu Anreise, einreise und währung ❙ Deutsche, Schweizer und Österrei-cher benötigen zur Einreise einen noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen Reisepass und ein Visum. Das Visum wird kostenfrei bei Einreise am Flug-hafen erteilt

❙ Angehörige anderer Nationalitäten erhalten von uns gerne die Einreise-bedingungen mit ihrem Angebot.

❙ Bei Einreise aus Deutschland, Öster-reich und der Schweiz sind keine Imp-fungen vorgeschrieben. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt zu vorbeugen-den Maßnahmen beraten.

❙ Wir haben für die Anreise nach Abu Dhabi Etihad Airways ab/bis Mün-chen, Frankfurt oder Düsseldorf gebucht. Anschlussflüge und Flüge ab Wien und Zürich bieten wir gerne optional an.

❙ Die Landeswährung ist der Dirham (1 Dirham entspricht ca. 0,23 Euro). In den Hotels und vielen Restaurants ist die Zahlung mit Kreditkarte möglich.

❙ Stand 28.05.2018

abu dhabidie golfplätze

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st. regis saadiyat island beach resortDas St. Regis Saadiyat Island Beach Resort liegt, wie der Name schon sagt, direkt am langen weißen Sandstrand und wird dabei vom Saadiyat Beach Golf „umrundet“. Wer auf der Terrasse sitzt oder sein Zimmer in entsprechender Lage hat, kann die Schläge der Golfer an Bahn Sieben des von Gary Player designten Platzes beobachten.Die exklusive Anlage wurde im mediterranen Stil erbaut. Gekonnt sind klassische Elemente mit modernem Luxus verbunden und vermittelten dem Gast eine entspannte und gleichzeitig elegante Atmosphäre. Die 377 Zimmer und Suiten sind alle mindestens 55 qm groß. Wir haben Superior Sea View Zimmer für unsere Gruppe vorgesehen. Alle Einrichtungen des Hotels inklusive Pools, SPA und auch Restaurants bieten höchste Qualität und Service.

abu dhabidie hotels

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anantara sir bani yas island sahel villasEine luxuriöse Wohlfühloase inmitten einer herrlichen Natur. Die modernen Villen im Anantara Sir Bani Yas Island al Sahel Villa Resort mit herrlichem Panoramablick gehören zu den wenigen Urlaubsrefugien der Region, in denen Sie die Wunderwelt des „Arabian Wildlife“ Park aus nächster Nähe bewundern können. Die in den Farben und Materialien der Region gestalteten Villen harmonieren mit der natürlichen Umgebung und bestechen mit dezentem Luxus. In den geräumigen Villen mit einem Schlafzimmer und mit einer Größe von ca. 65 qm können Sie direkt von Ihrem privaten Urlaubsrefugium aus die Wunder der Savanne erleben.

abu dhabidie hotels

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Tag 1 – 08. Februar 2019Sie fliegen mit Etihad Airways nach Abu Dhabi. Gerne bieten wir Ihnen auch Flüge in der Business Class an und buchen Anschlussflüge für Sie. Die Ankunft in Abu Dhabi erfolgt voraussichtlich gegen 20:00 Uhr. Nach Erledigung der Einreiseformalitäten empfängt Sie Ihre Classic Golf Tours Reisebegleitung und es erfolgt der Transfer zum St. Regis Saadiyat Island und der Check In bei einem Welcome Cocktail und Fingerfood. Nach dem langen Reisetag können Sie sich jetzt in aller Ruhe akklimatisieren und in Ihrem Meerblick-Zimmer einrichten.Tag 2 – 09. Februar 2019Nach dem Frühstück steht die erste Runde Golf auf dem Programm. Mit Buggies fahren wir zum Clubhaus des Saadiyat Beach Golf. Während der heutigen Golfrunde können wir unser Hotel aus allen Richtungen ausgiebig betrachten.

Am Abend haben wir dann das offizielle Welcome-Dinner auf einer traditionellen Dhow, die vor der Skyline von Abu Dhabi kreuzt, vorgesehen. Wir werden ein 3-Gang-Menü mit Getränkeauswahl genießen.Tag 3 – 10. Februar 2019Am Vormittag fahren wir zu einer weiteren Golfrunde zum Abu Dhabi Golf Club, in dem Martin Kaymer schon drei Siege feiern konnte. Bei allen Golfrunden unserer Reise ist auch ein E-Cart sowie Wasser auf der Runde bereits im Preis enthalten. Nach der Runde genießen wir noch ein gemeinsames kühles Getränk, bevor wir uns auf den Rückweg zum Hotel machen. Der heutige Abend ist programmfrei. Erholen Sie sich am Strand, im Spa oder am Pool, denn am nächsten Tag geht es gleich wieder spannend weiter.

abu dhabider reiseverlauf

in aller kürze

❙ Flug mit Etihad Airways ❙ 7 Nächte im St. Regis Saadiyat Island ❙ 1 Nacht im Anantara Sir Bani Yas Island ❙ 5 Greenfees inkl. Buggy ❙ Sir Bani Yas Island Experience ❙ Transfers mit dem Wasserflugzeug ❙ 5 Abendessen ❙ Besuch im Louvre Abu Dhabi ❙ Aston Martin Formel 1 Experience ❙ Classic Golf Tours - Reisebegleitung

Mindestteilnehmerzahl:12 Personen Maximale Teilnehmerzahl:15 PersonenAnmeldeschluss:30.09.2018, danach auf Anfrage

bUCHUNG UND iNFORMATIONENClassic Golf [email protected].: +49 (0)6109 - 30 99 60www.classicgolftours.de

eröffnung louvre

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Tag 4 – 11. Februar 2019Nachdem der Abend vorher programmfrei war, können wir heute etwas früher aufstehen und unsere zweite Runde Golf auf dem Saadiyat Beach Golf absolvieren, bevor wir am späten Nachmittag den im November 2017 eröffneten und äußerst spektakulären Louvre Abu Dhabi besuchen. Wir werden mit einem Glas Champagner willkommen geheißen, bevor wir das neue Bauwerk und die darin gezeigten Kunstschätze auf einer zweistündigen geführten Tour bewundern können. Im Anschluss geht es zurück zum Hotel. Dort können Sie optional eines der Restaurants oder auch eine Bar auf eigene Faust oder auch gemeinsam mit anderen Gästen der Gruppe erkunden. Tag 5– 12. Februar 2019Auch heute heißt es wieder „Schönes Spiel“ – und zwar auf dem Yas Links Golf auf Yas Island, dem einzigen Links Course in den Emiraten. Verausgaben Sie sich nicht zu sehr, denn im Anschluss wartet eine ganz besondere Erfahrung auf uns. Zusammen mit einem Instruktor werden wir auf der F1-Strecke in einem Aston Martin einmal testen, bei welcher Geschwindigkeit wir das „Flattern bekommen“. Im Anschluss genießen wir im Yas Hotel, das direkt in der Rennstrecke liegt einige Drinks und ein leichtes Bistro-Abendessen nach der sportlichen Aufregung.Tag 6 – 13. Februar 2019Nach einem frühen Frühstück bringt uns ein Bus zur Anlegestelle von Seawings Pearls nach Yas Island. Von dort aus fliegen wir mit dem Wasserflugzeug um ca. 09:00 Uhr nach Sir Bani Yas Island. Der Flug dauert ca. eine Stunde und vom Flugzeug aus haben Sie einen herrlichen Blick über die Landschaft.Hinweis: Sie benötigen für unseren Ausflug eine Tagestasche mit Kleidung für eine Übernachtung und 2 Tage. Ihr Hotelzimmer bleibt weiter gebucht, so dass Sie alle nicht benötigten Kleidungsstücke und Ihre Golfsachen im Zimmer lassen können. So reist es sich bequem und leicht.

Nach der Ankunft können Sie Ihre großzügigen Villen im Ananatara Sahel Resort beziehen und sich auf die erste Nachmittagssafari vorbereiten. Am Abend erleben wir ein gemeinsames Dinner. Lassen Sie sich überraschen.Tag 7 – 14. Februar 2019„Morgenstund hat Gold im Mund“ – und so planen wir heute eine Safari zum Sonnenaufgang mit anschließendem Frühstück. Am frühen Morgen lassen sich noch viele Tiere gut beobachten. Gegen Mittag checken wir aus und fliegen gegen 14:30 Uhr mit dem Wasserflugzeug zurück nach Yas Island, von wo aus wir mit dem Bus zum Hotel fahren. Am Abend genießen wir ein Dinner im Hotel.Tag 8 – 15. Februar 2019Die letzte Runde Golf dieser Reise absolvieren wir auf dem herrlichen Abu Dhabi Golf Club. Dabei können wir noch einmal das wirklich außergewöhnliche Clubhaus in Form eines Falken genießen. Nach der Runde geht es zurück zum Hotel, wo wir uns eine sehr schöne Location für unser Abschlussdinner der Great Oriental Experience Teil I und II ausgesucht haben. Egal, ob Sie lediglich Abu Dhabi genossen haben oder auch im Oman mit dabei waren – es wird viel zu erzählen geben und wir können hoffentlich einige unvergessliche Moment Revue passieren lassen.Tag 9 – 16. Februar 2019Schon sehr früh am Morgen (ca. 6:00 Uhr) werden wir vom Hotel abgeholt und zum Flughafen Abu Dhabi gebracht, von wo aus Etihad Airways ab 9:00 Uhr zurück nach Europa fliegt. Die Gäste, die schon den ersten Teil der Great Oriental Experience im Oman miterlebt haben, fliegen um 11:35 Uhr mit Oman Air via Muscat zurück in die Heimat.

Ende der ReiseCopyright Classic Golf Tours 2018

Hinweis zur Mobilität: Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. (Dieser Hinweis ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben).

preise und leistungen

Preise pro Person in Euro:Unterbringung im DZ: € 8.790,-Zuschlag im EZ: € 1.690,-

Eingeschlossene Leistungen: ❙ Flug Etihad Airways Economy Class ab/bis München/Frankfurt/Düsseldorf

❙ 40 kg Freigepäck inkl. Golfgepäck ❙ 7 Nächte St. Regis Saadiyat Island Superior Seaview Zimmer mit Frühstück

❙ Sir Bani Yas Island Tour mit Übernach-tung im Anantara Sahel Villas

❙ An- und Abreise Sir Bani Yas Island im Wasserflugzeug sowie alle Transfers

❙ Besuch Louvre mit Champagnerempfang ❙ Aston Martin Formel 1 Experience ❙ 5 Abendessen mit Getränkeauswahl ❙ 5 Greenfees inklusive Buggy ❙ Reisebegleitung Classic Golf Tours ❙ teilweise örtlicher Reiseleiter ❙ Reiseführer Abu Dhabi/Emirate ❙ Sicherungsschein R+V

Nicht eingeschlossene Leistungen: ❙ Zubringerflüge ❙ Ausgaben des persönlichen Bedarfs ❙ Nicht angegebene Mahlzeiten und Getränke sowie Trinkgelder

bUCHUNG UND iNFORMATIONENClassic Golf [email protected].: +49 (0)6109 - 30 99 60www.classicgolftours.de

safari sir bani yas island

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in aller kürze

❙ Flug mit Oman Air ❙ 7 Nächte im Kempinski Muscat ❙ 1 Nacht im Desert Nights Camp ❙ 5 Greenfees inkl. Buggy ❙ Wüstentour mit Übernachtung ❙ 5 Abendessen ❙ 3 Mittagessen ❙ Classic Golf Tours - Reisebegleitung

Mindestteilnehmerzahl:10 Personen Maximale Teilnehmerzahl:15 PersonenAnmeldeschluss:30.09.2018, danach auf Anfrage

bUCHUNG UND iNFORMATIONENClassic Golf [email protected].: +49 (0)6109 - 30 99 60www.classicgolftours.de

BEGLEITEN SIE UNS AUCH AUF UNSERER GREAT ORIENTAL EXPERIENCE TEIL I

Oman - golf und erlebnis wüste30.01. bis 08.02.2019

KOmbinieren Sie beide Teile unserer Great Oriental

Experience für ein einzigartiges reiseerlebnis...

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Rückantwort an 06109-309980 CGT Reisen GmbH / Classic Golf Tours

Verbindliche Reiseanmeldung Great Oriental Experience - Teil 2 - „Abu Dhabi“

8. bis 16. Februar 2019Eingeschlossene Leistungen:• Flug Etihad Airways Economy Class ab/bis München, Frankfurt oder Düsseldorf• 40 kg Freigepäck inklusive Golfgepäck• 7 Nächte St. Regis Saadiyat Beach Resort im Superior Seaview Zimmer• Sir Bani Yas Island Tour mit Übernachtung im „Anantara Sahel Villas“• Transfers Sir Bani Yas Island hin und zurück im Wasserflugzeug (Seawings Pearl)• Aston Martin Formel 1 Experience• Täglich Frühstück• 5 Abendessen Getränkeauswahl• 5 Greenfees inklusive Buggy und Wasser • Flughafentransfers und Golftransfers• Reisebegleitung durch Classic Golf Tours • Reiseführer Abu Dhabi/Emirate• Reisepreis-Sicherungsschein R+V Vers.

Nicht eingeschlossene Leistungen: • Anschlussflüge• Nicht aufgeführte Getränke/Mahlzeiten• Ausgaben des persönlichen Bedarfs• Trinkgelder

Mindestteilnehmerzahl: 12, maximal 15 Pers. Anmeldeschluss: 30.09.2018, anschließend auf Anfrage. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so erhalten alle angemeldeten Kunden spätestens 60 Tage vor Reisebeginn Bescheid, ob die Reise dennoch durchgeführt wird.

Reisebedingungen:Es gelten die Reisebedingungen der CGT Reisen GmbH. << Die Reisebedingungen der CGT Rei-sen GmbH können Sie hier einsehen >>Abweichend von den allgemeinen Reisebedin-gungen gelten folgende besondere Storno- und Zahlungsbedingungen für diese Reise:

Stornobedingungen:Bis 91 Tage vor Anreise 25%, 90 - 61 Tage vor Anreise 75% des Reisepreises, ab 60 Tage vor Anreise 95% des Reisepreises.

Zahlungsbedingungen:Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung wird 60 Tage vor Anreise fällig.

Hinweis:Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter körperlicher Mobilität nicht geeignet (dieser Hinweis ist ab 01.07.2018 vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben).

Die CGT Reisen GmbH hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung eine Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Sie erhalten mit Ihrer Reisebestätigung einen Reisepreis-Sicherungsschein. Die Anzahlung wird erst mit Erhalt des Reisepreis-Sicherungsscheins fällig.

Veranstalter:Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbHCarl-Zeiss-Str. 3, 60388 FrankfurtGeschäftsführer: Dieter LindnerHRB Frankfurt 56739Tel.: 0 61 09 / 30 99 60Fax: 0 61 09 / 30 99 80Email: [email protected]: www.classicgolftours.de

Teilnehmer:

Nachname Vorname HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en)

Nachname Vorname HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en)

Straße, Hausnummer PLZ, Ort

Telefon Telefax/Email

Versicherungen:Mit Wirkung zum 23. Februar 2018 ist es uns als Reiseveranstalter durch die Umsetzung der Europäischen Richtlinie IDD – Insurance Distribution Directive leider nicht mehr gestattet, Ihnen eine Reiseversicherung, deren Prämienwert eine bestimmte Summe überschreitet, zu vermitteln. Wir raten Ihnen dringend, zumindest eine Stornokostenversicherung und eine Reise-Krankenversicherung abzuschließen und empfehlen dazu als Versicherungspartner die „Europäische Reiseversicherung (ERV)“.

Unter www.erv.de können Sie Ihre Reiseversicherung direkt online buchen >>

Bitte prüfen Sie auch, ob Sie über Ihre Kreditkarte im Schadensfall Versicherungsleistungen für Ihre Reise geltend machen können und wenn ja in welchem Umfang Sie im Schadensfall abgesichert sind. Oftmals sind bei Versicherungen über die Kreditkarte auch Zusatzversicherungen bei höheren Reisepreisen möglich.

Die Zahlung mit Kreditkarte ist bei der CGT Reisen GmbH möglich. Für die Zahlung mit MASTER CARD und VISA erheben wir keine Gebühren. Für die Zahlung mit AMERICAN EXPRESS werden 2% vom Reisepreis als Gebühren fällig.

Bitte senden Sie uns diese Reiseanmeldung für die verbindliche Buchung unterschrieben zurück.

Ich habe die Reisebedingungen des Veranstalters gelesen und erkenne diese sowie die Beför-derungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger mit meiner Unterschrift für mich und alle angemeldeten Personen an. Ich habe das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhalten und zur Kenntnis genommen.

Ort / Datum / Unterschrift Kunde

Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Leistungen an:

Reisepreis pro Person:

Unterbringung im Doppelzimmer € 8.790,- Zuschlag Einzelzimmer € 1.690,-

Bitte bieten Sie mir Business Class an

Bitte bieten Sie mir eine höhere Zimmerkategorie im St. Regis Saadiyat an Bitte bieten Sie mir die Kombination mit der Oriental Experience - Teil 1 und 2 an

Bitte bieten Sie mir einen Flug ab/bis an.

Wir buchen Anschlussflüge im Rahmen unserer Tätigkeit als Vermittler. Für die Buchung von Flügen gelten die AGB und Beförderungsbedingungenbedingungen der jeweiligen Airline.

Die Langstreckenflüge mit Etihad Airways sind im Rahmen unserer Gruppenreise im Reise-preis bereits inklusive. Sollten Sie die Kombination aus der Great Oriental Experience - Teil 1 und Teil 2 buchen, erstellen wir Ihnen unser Angebot mit einem Flug mit Oman Air von Muskat nach Abu Dhabi und zurück nach München via Muskat für die Gesamtreise.

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2301.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die CGT Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die CGT Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab-sicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbrin-gung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person über-tragen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrück-lich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück-treten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der we-sentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden An-spruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

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Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal-reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisen-de kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reise-veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder-in einigen Mitgliedsstaaten- des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die CGT Reisen GmbH hat eine Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raif-feisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter der Rufnummer 0611-5330, per E-Mail unter [email protected] oder per Post an die oben genannte Anschrift kontaktieren, wenn ihnen Leistun-gen aufgrund der Insolvenz von der CGT Reisen GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der das nationale Recht um-gesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

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Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi-schen dem Kunden und dem Reiseveran-stalter zu Stande kommenden Pauschalrei-severtrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerli-ches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingun-gen gelten folglich nicht, wenn der Kunde kei-ne Pauschalreise (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1 Für alle Buchungswege (z.B. im Reise-büro, direkt beim Veranstalter, telefo-nisch, online etc.) gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergän-zenden Informationen des Reiseve-ranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Bu-chung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsver-pflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom-men hat.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestäti-gung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstal-ters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neu-en Angebots auf die Änderung hin-gewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Rei-seleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungs-modalitäten, die Mindestteilnehmer-zahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Be-standteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo-nisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstal-ter den Abschluss des Pauschalreise-vertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Rei-severanstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kun-den eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern,

dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Pa-pier oder per Email), sofern der Rei-sende nicht Anspruch auf eine Reise-bestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Par-teien oder außerhalb von Geschäfts-räumen erfolgte.

1.3 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif-ten (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträ-gen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Teleko-pien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rund-funk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufs-recht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen ge-schlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrau-chers geführt worden; im letztgenann-ten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler

dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs-vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kon-taktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervor-gehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsschei-nes eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebe-ginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Zif-fer 8 genannten Grund nicht mehr aus-geübt werden kann.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entspre-chend den vereinbarten Zahlungsfäl-ligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Infor-mationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück-behaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belas-ten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigen-schaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise-vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reisever-anstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reise-veranstalter vor Reisebeginn gestattet,

soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaf-ten Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, ver-ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags ge-worden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist - entwe-der die Änderung anzunehmen - oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten - oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise an-geboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mittei-lung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Er-satzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unent-geltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveran-stalter nicht oder nicht innerhalb der ge-setzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervor-gehobener Weise hinzuweisen.

3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänder-ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Be-schaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entspre-chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reise-beginn/Rücktrittskosten

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebe-ginn vom Pauschalreisevertrag zurück-treten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler ge-bucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außerge-wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchti-gen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unter-liegen, und sich ihre Folgen auch dann

nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter er-sparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Ver-wendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nach-folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berück-sichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Er-werbs durch anderweitige Verwendun-gen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel be-rechnet: Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, 30 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reiseprei-ses, 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises, 6 Tage bis 2 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreises, ab 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nicht-antritt der Reise 95% des Reisepreises

4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseve-ranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädi-gungspauschale.

4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädi-gungspauschalen eine höhere, indi-viduell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhe-re Aufwendungen als die jeweils an-wendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die ge-forderte Entschädigung unter Berück-sichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleis-tungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reise-preises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklä-rung zu leisten.

4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, ge-mäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt sei-ner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingun-gen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebe-ginn zugeht.

5. Umbuchungen5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertrag-

sabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzurei-chende oder falsche vorvertragliche

R E I S E B E D I N G U N G E N

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Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kosten-los möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Rei-severanstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: bis 31 Tage vor Reiseantritt 25% des Reise-preises.

5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pau-schalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuan-meldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleis-tungen, zu deren vertragsgemäßer Er-bringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzu-rechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kos-tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstat-tung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Ver-pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nicht-erreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurück-treten, wenn er

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Un-terrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich verein-barten Reisebeginn dem Kunden spä-testens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b) in der Reisebestätigung die Mindest-teilnehmerzahl und die späteste Rück-trittsfrist angibt.

Ein Rücktritt ist dem Kunden ge-genüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vor-vertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilneh-merzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu ma-chen.

7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-halb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuer-statten.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Pauschal-reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet

einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in sol-chem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informations-pflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vor-teile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungs-trägern gutgebrachten Beträge.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder

seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informie-ren, wenn er die notwendigen Reiseun-terlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemän-

geln erbracht, so kann der Reisende Abhil-fe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minde-rungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unver-züglich dem Vertreter des Reiseveranstal-ters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht ge-schuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbar-keit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kennt-nis bringen. Der Vertreter des Reiseveran-stalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sor-gen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Pauschal-

reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveran-stalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäck-verspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen,

dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrs-rechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän-digen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die

Schadensanzeige nicht ausgefüllt wor-den ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesell-schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung des Reisever-

anstalters für Schäden, die nicht Körper-schäden sind und nicht schuldhaft her-beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor-schriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen le-diglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea-terbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und An-schrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig ge-kennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseve-ranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Ver-letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveran-stalters ursächlich war.

11. Geltendmachung von Ansprüchen: Ad-ressat, Information über Verbraucher-streitbeilegung

11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen-über dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisever-mittler gebucht war. Eine Geltendma-chung auf einem dauerhaften Datenträ-ger wird empfohlen.

11.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbei-legung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit-beilegung nach Drucklegung dieser Rei-sebedingungen für den Reiseveranstal-ter ver-pflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elek-tronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streit-beilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh-mens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausfüh-renden Luftfahrtunternehmens verpflich-tet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Flug-gesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flug-beförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflich-tet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. So-bald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführen-de Fluggesellschaft genannte Fluggesell-schaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemesse-nen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Be-triebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender In-ternetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

13. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschrif-ten

13.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspo-lizeiliche Formalitäten des Bestimmungs-landes einschließlich der ungefähren Fris-ten für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der be-hördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor-schriften. Nachteile, die aus dem Nicht¬-befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di-plomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eige-ne Pflichten verletzt hat.

14. Reiseveranstalter:

CGT Reisen GmbH Carl-Zeiss-Str. 3 60388 Frankfurt

Telefon 061 09 / 30 99 60 Telefax 061 09 / 30 99 80

E-Mail: [email protected]

Geschäftsführer Dieter Lindner Eintragung: HRB Frankfurt 56739

Stand: 01.07.2018

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