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Komandantendienst -Komandantendienst -besprechungbesprechung

Steyr – LandSteyr – Land

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JugendbetreuerbesprechungDienstanweisung FJ

1. Ziel Ziele der Jugendarbeit in der Feuerwehr sind: 1.1 Jugendliche auf den aktiven Feuerwehrdienst vorzubereiten 1.2 Jugendliche zu engagierten und wertvollen Menschen unserer Gesellschaft zu erziehen 1.3 Jugendlichen die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung zu geben

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3. Mitgliedschaft 3.1. Jugendliche können ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr als Jugendfeuerwehrmitglieder in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden, sofern sie dafür gesundheitlich geeignet und nicht bereits ein Mitglied einer anderen Freiwilligen Feuerwehr sind. Jugendliche, welche ein Dienstverhältnis zu einem im Einsatzbereich einer Betriebsfeuerwehr liegenden Betrieb nachweisen, können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr zur Ausbildung bzw. Vorbereitung auf den aktiven Feuerwehrdienst für die Jugendgruppe der Betriebsfeuerwehr aufgenommen werden, sofern sie dafür gesundheitlich geeignet sind.

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3. Mitgliedschaft 3.2. Aufnahmegesuche (Beitrittserklärung) als JFM einer Feuerwehr sind schriftlich und mit Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten an das Feuerwehrkommando zu richten.

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4. Überstellung von JFM in den Aktivstand

4.1. Mitglieder der Jugendgruppe einer Feuerwehr sind bei Erreichung der Voraussetzungen für eine aktive Mitgliedschaft (§ 22 Abs. 3 FWG bzw. § 3 Abs. 2 der DOFW) in den Aktivstand zu überstellen. Im Besonderen muss bei Aufnahme von Mädchen in die Jugendgruppe einer Feuerwehr gewährleistet sein, dass das Feuerwehrkommando diese auch später in den aktiven Dienst übernimmt.

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4. Überstellung von JFM in den Aktivstand 4.2. Das JFM erhält anlässlich seines Übertrittes in den Aktivstand der Feuerwehr den Dienstgrad "Feuerwehrmann", wenn die in der DAFJ festgelegte Ausbildung bis zur 5. Erprobung nachgewiesen wird und es das Wissenstestabzeichen in Gold besitzt. Die in der FJ erzielten Ausbildungsgrundlagen gemäß Punkt 8.6. dieser DA werden zur Grund-ausbildung für den aktiven Feuerwehrdienst anerkannt.

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5. Organisation 5.2. Die Aufsicht über die Tätigkeit der Jugendgruppe einer Feuerwehr obliegt dem Feuerwehrkommandanten.

Die Jugendarbeit ist aber im Sinne des § 18 Abs. 1 der DOFW durch das gesamte Feuerwehrkommando zu unterstützen.

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5. Organisation5.4. Werden Mädchen in die Jugendgruppe einer Feuerwehr aufgenommen, wird empfohlen, für getrennte Umkleideräume und Sanitäranlagen im Feuerwehrhaus zu sorgen. Bei Übernachtung gemischter Gruppen sind getrennte Räumlichkeiten oder Zelte (Trennwände im Zelt sind möglich) vorzusehen. Bei Teilnahme von gemischten Gruppen an Jugendlagern ist unbedingt eine Jugendhelferin (Mitglied der Feuerwehr) notwendig.

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6. Arbeitsweise 6.2. JFM dürfen grundsätzlich nicht im Einsatzdienst verwendet und im Übrigen nur für Tätigkeiten herangezogen werden, die ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung entsprechen

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6. Arbeitsweise6.3. Die Feuerwehrjugendarbeit hat die Vermittlung und Einübung wichtiger ethischer Werte wie Bereitschaft, dem Mitmenschen in Not selbstlos zu helfen, Verantwortungsbewusstsein und Engagement in der Öffentlichkeit, Respektierung und Wahrung der religiösen Grundhaltung des einzelnen, sorgsamer Umgang mit Natur und Umwelt, Unterordnung zugunsten eines gemeinsamen Zieles, aber auch Kameradschaft und Ehrlichkeit zu beinhalten.

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6. Arbeitsweise6.4. Die Feuerwehrjugendarbeit erstreckt sich auf alle Bereiche einer sinnvollen Freizeit-gestaltung im Rahmen von Gruppentreffen mit sportlicher Betätigung, Spiel, Musik, Gesang, Wandern, Basteln und Hobby. Es umfasst auch die Teilnahme an Jugendlagern, Ausflug, Exkursion und Jugendveranstaltungen. Jede Jugendgruppe soll im Rahmen der erlassenen DAFJ selbstständig Ideen entwickeln und ein reges Gruppenleben entfalten

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6. Arbeitsweise6.5. Zur Erreichung der Ausbildungs- und Erziehungsziele ist ein ständiger Kontakt zu den Organen der Feuerwehr und ein gutes Einvernehmen zu den Eltern der JFM zu pflegen

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.1. Für die unmittelbare Leitung der Jugendgruppe einer Feuerwehr wird vom Feuerwehrkommandanten ein Jugendbetreuer bestellt. Die Bestellung gilt bei Freiwilligen Feuerwehren jeweils für eine Funktionsperiode gemäß § 23 Abs. 1 FWG bei Betriebsfeuerwehren auf die vom Kommandanten im Einzelfall festgelegte Funktionsdauer. Auch eine Abberufung obliegt dem Feuerwehrkommandanten. Der bestellte FJB kann gemäß § 16 Abs. 3 FWG als Mitglied des Feuerwehr-Kommandos mit beratender Stimme bestellt werden

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.2• Als FJB können geeignete, aktive Mitglieder der Feuerwehr mit vollendetem 18. Lebensjahr, die mindestens die Grundausbildung erfolgreich absolviert haben, bestellt werden.

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.2• Ein FJB muss selbst die Pflichten in der Feuerwehr (§ 8 der DOFW) erfüllen und hat innerhalb von zwei Jahren ab der erfolgten Bestellung den Jugendbetreuerlehrgang und den Gruppenkommandantenlehrgang zu absolvieren. Ist die Bereitschaft dazu in dieser Zeit nicht gegeben, ist er abzuberufen.

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.2• Ein FJB soll über pädagogische Fähigkeiten verfügen und muss sich bemühen, im privaten und beruflichen Leben vorbildlich zu sein. Er muss von den unter Pkt. 6.3. angeführten Werten selbst auch überzeugt sein und diese leben. Er muss sich bewusst sein, dass ein Jugendbetreuer Miterzieher der ihm anvertrauten Jugendlichen ist.

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.2

• Ein FJB muss die Möglichkeit haben und selbst bereit sein, die notwendige Zeit für eine im Sinne dieser Dienstanweisung zielführende Jugendarbeit in der Feuerwehr aufzuwenden.

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.3. FJB gelten im Sinne des Oö. Jugendschutzgesetzes als Aufsichtspersonen und müssen dafür sorgen, dass die Kinder und Jugendlichen, die ihrer Aufsicht unterstehen, die Jugendschutzvorschriften einhalten

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.4. FJB, die den Jugendbetreuerlehrgang absolviert haben, sind berechtigt, das Jugendbetreuerabzeichen zu tragen. Einem bestellten FJB kann nach Erfüllung der lehrgangsmäßigen Voraussetzungen, einschließlich Jugendbetreuerlehrgang, der Dienstgrad "Hauptbrandmeister" zuerkannt werden.

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.5. Die Bestellung als FJB ist durch den Feuerwehrkommandanten unverzüglich im Dienstweg dem Oö. Landes-Feuerwehrverband zu melden. Mit dieser Meldung ist ein Versicherungsschutz gegeben.

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.3.1. Zur Unterstützung des Jugendbetreuers bei der Durchführung der Feuerwehrjugend-arbeit können vom Feuerwehrkommandanten Jugendhelfer bestellt werden. Die Punkte 7.1.2. und 7.1.3. dieser DAFJ gelten sinngemäß auch für den FJH.

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7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.3.2. Sind in einer Jugendgruppe einer Feuerwehr weibliche JFM, so muss mit der Bestellung eines FJB auf jeden Fall auch eine Jugendhelferin bestellt werden.

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8. Ausbildung 8.1. Die Ausbildung der JFM erfolgt durch den Jugendbetreuer nach den Ausbildungsrichtlinien des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes. Der Umfang der Ausbildung bei der Feuerwehrjugend ist in der DAFJ festgelegt. Für alle Mitglieder der Feuerwehrjugend gelten die gleichen Ausbildungsrichtlinien, Wissenstestbestimmungen und Bewerbsrichtlinien. Bei sportlichen Aktivitäten sind auf Grund physischer Veranlagung auf die Belastbarkeit zu achten. Umstände, die die gesundheitliche Eignung - wenn auch nur kurzfristig - in Frage stellen, sind dem FJB oder FJH bekannt zu geben.

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8. Ausbildung 8.2. Für die Unterweisung und Ausbildung spezieller fachlicher Bereiche können auch geeignete und darin ausgebildete Mitglieder des Kommandos, Feuerwehroffiziere und Chargen oder andere Fachkräfte herangezogen werden.

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8. Ausbildung 8.3. Das JFM soll vom Eintritt (vollendetes 10. Lebensjahr) bis zur ÜbersteIlung in den Aktivstand der Feuerwehr (vollendetes 16. Lebensjahr) das gesamte Ausbildungsprogramm der Feuerwehrjugend erfüllen. Im Besonderen sind bei der Auswahl der einzelnen Ausbildungselemente die Bedingungen der Erprobung zu berücksichtigen und es ist auf die Teilnahme am Wissenstest und dem Feuerwehrjugend-Leistungsbewerb Bedacht zu nehmen.

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8. Ausbildung 8.4. Das Ausbildungsprogramm der Feuerwehrjugend soll in einem ausgewogenen Verhältnis zum übrigen Gruppenleben (Punkt 6.4. der DAFJ) durchgeführt werden. Die Ausbildungsbereiche und das Gruppenleben sind gleichmäßig das Jahr über aufzuteilen, es ist auch auf die zeitlich anberaumten Termine für Wissenstest und Jugendleistungsbewerb abzustimmen.

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8. Ausbildung 8.6. Das feuerwehrfachliche Ausbildungsprogramm für die Feuerwehrjugend basiert auf der Grundausbildung für aktive Feuerwehrmitglieder welche die Grundausbildung aber nicht ersetzt! Für jedes JFM ist ein Laufzettel anzulegen. Absolvierte Ausbildungen sind im Laufzettel in der linken Spalte "Dauer…." vom Ausbildner einzutragen und zu bestätigen.

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8. Ausbildung Im Laufzettel des OÖLFV sind die betreffenden Kapitel mit "FJ" und "FJ/GA" gekennzeichnet. "FJ" bedeutet, dass die Inhalte in der Feuerwehrjugend vermittelt werden. "FJ/GA" bedeutet, diese Inhalte müssen nach Vermittlung in der Feuerwehrjugend bei der Grundausbildung vertieft werden.Der Laufzettel ist bei Übertritt in den Aktivstand weiter zu führen und zur Dokumentation der Ausbildung von der Feuerwehr aufzubewahren.

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Altes Schema

Vollendetes10. Lj.

Vollendetes11. Lj.

Vollendetes12. Lj.

Vollendetes13. Lj.

Vollendetes14. Lj.

Vollendetes15. Lj.

Vollendetes16. Lj.

Eintritt 1. ErprobungAngelobung

FJLA/B

2. ErprobungFJWTA/BFJLA/S

3. ErprobungFJWTA/S

4. ErprobungFJWTA/G

Überstellung Aktivstand

Neues Schema

Vollendetes10. Lj.

Im Jahr11. Lj.

Im Jahr12. Lj.

Im Jahr13. Lj.

Im Jahr14. Lj.

Im Jahr15. Lj.

Im Jahr16. Lj.

Eintritt 1. ErprobungAngelobung

FJWTA/BFJLA/B

2. Erprobung

FJWTA/S

3. Erprobung

FJLA/S

4. Erprobung

FJWTA/G

5. ErprobungÜberstellung Aktivstand

FJLA/G

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Nachteile des alten Schemas:–Immer vollendetes Lebensjahr (Keine Jahrgangsregelung)–Keine Abzeichen bis zum 12. Lebensjahr–Beim WT in Bronze JFM unterfordert–Keine Ausbildung ab dem 15. Lebensjahr (JFM nicht mehr gefordert)

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Folgende Veränderungen kommen zum Tragen:–Jahrgangsregelung–Feuerwehrwissenstestabzeichen in Bronze, in dem Jahr, wo das JFM 11 Jahre alt wird.–Feuerwehrwissenstestabzeichen in Silber, in dem Jahr, wo das JFM 13 Jahre alt wird.–Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Bronze, in dem Jahr, wo das JFM 12 Jahre alt wird.–Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Silber, in dem Jahr, wo das JFM 14 Jahre alt wird.–Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold, in dem Jahr, wo das JFM 16 Jahre alt wird.

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Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in GoldFolgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

•3x Teilnahme am LFJLB in Silber Landesebene•Besitz des Wissenstestabzeichen in Gold Bezirksebene•Erfolgreich Ablegung aller 5 Erprobungen Feuerwehrebene

Alle Bedingungen – Voraussetzungen um das FJLA/G müssen im Feuerwehrpass eingetragen sein. Die Feuerwehr kann über den Dienstweg um das FJLA in Gold ansuchen. Der Kommandant soll das Abzeichen in einem würdigen Rahmen überreichen.

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Die 5. Erprobung ist neu; im Jahr, wo das JFM 16 Jahre alt wird.Detaillierte Ausbildung in der DienstanweisungDer Laufzettel für die Grundausbildung muss angepasst werden. Es werden damit 51 AE von 68 AE der Grundausbildung in der Feuerwehrjugend teilweise absolviert – aber nicht ersetzt.Die Punkte der 5. Erprobung können in der Dienstbekleidung der Feuerwehrjugend durchgeführt werden

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Die Leistungsabzeichen der Feuerwehrjugend können auf der Dienstbekleidung „Braun“ getragen werden.Dauer Eintritt bis zur 1. Erprobung: ½ JahrFormular für das Ansuchen um das FWJLA in Gold Feuerwehrpass „Neu“

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JugendbetreuerbesprechungWissenstest

Erste Hilfe Ausbildung07. Februar 2009 14:00 Uhr

Wissenstest07. März 2009 Zeitplan

FF Adlwang

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JugendbetreuerbesprechungWissenstest

Antretebedingungen laut Ausschreibung:

Bronze: Antreten im Jahr, in dem das JFM 11 Jahre alt wird

Erfolgreich abgelegte 1. Erprobung in der Feuerwehrjugend

Silber: Antreten im Jahr, in dem das JFM 13 Jahre alt wird

Wissenstestabzeichen in Bronze Erfolgreich abgelegte 2. Erprobung in der Feuerwehrjugend

Gold: Antreten im Jahr, in dem das JFM 15 Jahre alt wird

Wissenstestabzeichen in Silber Erfolgreich abgelegte 4. Erprobung in der Feuerwehrjugend

Vollständig ausgefüllter Feuerwehrpass (Erprobungen, Fotos, …)

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JugendbetreuerbesprechungWissenstest

Ausschreibung, Anmeldelisten und Fragebogen per E-Mail an alle Feuerwehren bzw. auf der Homepage des Bezirkes.

Abgabe der Anmeldelisten beim zuständigen Abschnitts-Feuerwehrkommandanten Anfang Jänner 2009

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JugendbetreuerbesprechungJugendbetreuerlehrgang

06. – 07. Februar 2007Feuerwehrhaus Nettingsdorf

10 Teilnehmer

Voraussetzung:Vollendetes 18. Lebensjahr und abgeschlossene

Grundausbildung.

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JugendbetreuerbesprechungJahresbericht - Jugend

Prüfung der Mitglieder (Jugend / Aktiv / Reserve) im Intranet. Sind tatsächlich alle JFM richtig eingetragen.

Geburtsjahrgänge 1992 mit 01.01.2009

keine Jugendgruppenmitglieder

Ausfüllen der Stundensätze für die Jugendarbeit:

Anzahl der Teilnehmer x StundenanzahlGetrennt JFM und FJB/FJH

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JugendbetreuerbesprechungIntranet

Bitte aktuelle Fotos auf die Homepage stellen lassen. Mail an OAW Salzer Christoph.

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Jugendbetreuerbesprechung

Danke für die Aufmerksamkeit

Bei Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung