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Anlagefonds und ihre Kosten Fed-Bilanz und die Finanzmärkte Lex Koller: Kein Revisionsbedarf Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment Funds PSP Swiss Property Neue Mehrwertsteuerpflichten Data and Risk Analytics Asset Protection in Liechtenstein Leitfaden für Private Banker Firmenverkauf: Was nun? Visionäre Steuerpolitik? PRIVATE Das Geld-Magazin Fonds & Asset Management Immobilien Vorsorge & Versicherung private.ch Medienpreis für Finanzjournalisten 18. Jahrgang Fr. 10.– Q3 2017 Mit Responsible Investments zu höheren Renditen Finca auf Mallorca – Traum oder Alptraum? Das «3a-Gefängnis» Verbriefungen: Gift oder Medizin für den Finanzmarkt? AHV: «Help Yourself» Recht & Steuern

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Anlagefonds und ihre Kosten

Fed-Bilanz und die Finanzmärkte

Lex Koller: Kein Revisionsbedarf

Spanische Immobiliensteuern

Testamentsvollstreckung

Renditezahlen: MWR oder TWR?

Reserved Alternative Investment Funds

PSP Swiss Property

Neue Mehrwertsteuerpflichten

Data and Risk Analytics

Asset Protection in Liechtenstein

Leitfaden für Private Banker

Firmenverkauf: Was nun?

Visionäre Steuerpolitik?

PRIVATEDas Geld-Magazin

Fonds & Asset Management

Immobilien

Vorsorge & Versicherung

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Medienpreis fürFinanzjournalisten

18. Jahrgang Fr. 10.–

Q3 2017

Mit Responsible Investmentszu höheren Renditen

Finca auf Mallorca –Traum oder Alptraum?

Das «3a-Gefängnis»

Verbriefungen:Gift oder Medizin

für den Finanzmarkt?

AHV: «Help Yourself»

Recht & Steuern

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Private

Q3 2017 Das Geld-Magazin 3

Inhaltsverzeichnis

Der Medienpreisfür Finanzjournalisten15 Jahre ist es her, seit wir denMedienpreis für Finanzjournalistenerstmals ausgeschrieben haben. Vieles ist seither passiert, in derMedienwelt und in der Finanz -branche. Beide sind im Umbruch,beide müssen sich stetig neu erfin-den. Diese Entwicklungen spiegelnsich auch in den Bewerbungen, die wir über die Jahre für unseren Medienpreis bekommen haben.Print-Artikel, TV- und Radio -sendungen und je länger je mehrauch Online-Beiträge zeichnen denWandel nach; oder sie deuten an, in welche Richtung es weitergehenkönnte.

Der Medienpreis für Finanz-journalisten ist heute die grössteund renommierteste Auszeichnungihrer Art in ganz Europa, und diesüber alle Kategorien hinweg – seies Wirtschaft oder Wissenschaft,Kultur oder Gesellschaft, Sportoder Politik. Und offenbar hat unserRuf nun bereits ganz neue Gefildeerreicht: Dieses Jahr hat sich, manglaubt es kaum, das chinesischeStaatsfernsehen mit einer Serie über den chinesischen Kunstmarktbeworben.

Wir sind gespannt, was 2018wohl noch alles bringen wird.

Dr. Norbert BernhardChefredaktor

Aktuell

4 AHV: «Help Yourself»Prof. Dr. Erwin W. HeriUniversität Basel

6 Fehlende Anlagealternativen kein Hinderungsgrund für FirmenverkaufEdy FischerInstitut für Wirtschaftsberatung

8 Der 2. Schweizerisch–DeutscheTestamentsvollstreckertagProf. Dr. Hans Rainer KünzleKendris

Fonds & Asset Management

10 Anlagefonds und Kosten – Einige grundsätzliche ÜberlegungenMarkus Fuchs, Sfama

12 Mit Responsible Investmentszu höheren RenditenChristian TrixlColumbia Threadneede Investments

14 Verkürzung der Fed-Bilanz und die Auswirkungen auf die FinanzmärkteDr. Daniel WitschiDreyfus Söhne & Cie AG, Banquiers

16 Verbriefungen: Gift oder Medizin für den Finanzmarkt? Stephan BlohmMedian Group

18 Was Sie bei Renditezahlen fragen sollten: MWR oder TWR? Damian Tobler und Matthias GeissmannKendris

20 RAIF – Revolutionär, Attraktiv,Innovativ und FlexibelEduard von KymmelVP Bank Gruppe

Immobilien

22 Kein Revisionsbedarf in Sachen Lex KollerKathrin StrunkHauseigentümerverband Schweiz

24 Kontinuität, Langfristigkeit und TransparenzInterview mit Giacomo BalzariniPSP Swiss Property

26 Finca auf Mallorca –Traum oder Alptraum?Thomas A. ZennerFamily Office 360grad AG

Recht & Steuern

28 Plädoyer gegen eine«visionäre» SteuerpolitikDr. Frank MartyEconomiesuisse

29 Besteuerung von Mieterträgenaus spanischen Immobilienschweizerischer EigentümerJosé Blasi, Monereo Meyer Marinel-loSascha Wohlgemuth, ATAG Advokaten

30 Ab Januar 2018 werden neu vieleausländische Unternehmen in derSchweiz mehrwertsteuerpflichtigMichael LeysingerLeysinger Tax & Finance Consultants

32 Risikomanagement: Neue Chancen durch «Data and Risk Analytics»Jörg Auf der Maur und Dario MagagnaBDO AG

34 Asset Protection in Liechtenstein:Securing Assets for GenerationsDr. Norbert SeegerArComm Trust & Family Office

36 Leitfaden für den SchweizerPrivate Banker mitdeutscher KundschaftDr. Tobias FischerFrankfurter Bankgesellschaft

38 Medienpreis für FinanzjournalistenGewinner und Nominierte 2017Jury und Preisverleihung

49 Erste Adressen / Impressum

50 Ausbrechen aus dem«3a-Gefängnis»Dr. Gérard FischerFischer Horizon

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Von Prof. Dr. Erwin W. HeriProfessor für FinanztheorieUniversität Basel

Wir wollen heute nicht so weit gehen,wie kürzlich ein Schweizer Boulevard-blatt, das mich mit der Aussage zitierthat, man solle «die AHV vergessen».Wenn ich mir aber das Flickwerk zurSanierung der über kurz oder lang inein Ungleichgewicht fallenden Alters-vorsorge anschaue, über welches wirSchweizer Stimmbürger im Septemberabstimmen sollen (AV2020), dann werde ich nachdenklich.

Dabei geht es mir eigentlich garnicht um die Vorlage an sich. Ich ver-stehe, dass die schweizerische «Kom-promissokratie», die ja in vielen Berei-chen eben gerade wegen des Zwangs zuKompromissen so erfolgreich ist, haltgelegentlich etwas abstruse Ergebnissezeitigt.

Wenn aber sowohl von der Demo-grafie als auch von den (finanz-)wirt-schaftlichen Gegebenheit her so offen-sichtliche Fakten auf dem Tisch liegen,dann sollten eigentlich partei- undwahlpolitische Geplänkel in den Hin-tergrund treten. Das tun sie aber nicht.So be it.

Fakt ist, dass gemäss einer neuerenArbeit der Demografieforscher Grattonund Scott über die Hälfte der heute in

den Industrieländern geborenen Kinder105 Jahre und älter werden dürften1).Fakt ist auch, dass gemäss Referenzsze-nario des Bundesamtes für Statistik dasVerhältnis zwischen aktiver Bevölke-rung (20-64jährige) zu Rentnern (64+)von heute rund 3,5 (1 Pensionierter pro3,5 Aktive) auf 2,1 zurückgehen wird.Viele OECD-Länder haben auf diesedemografischen Änderungen reagiertund das Rentenalter auf 67 oder 68 Jahre heraufgesetzt . . . und wir streitengerade darüber, ob man das Rentenalterder Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöhendarf. Des Weiteren berechnet WalterKielholz, VR-Präsident der Swiss Re,dass das Medianalter der SchweizerStimmbevölkerung im Jahre 2035 aufüber 60 Jahre angestiegen sein dürfte.Was meinen Sie, wie dieses Stimmvolkdannzumal abstimmen wird?

Wie dem auch sei. Alles was mitAV2020 initiiert wird, verbessert dieSituation nicht oder verschlimmert siesogar. Und da wir allesamt nicht wissen,was die herandonnernden Ungleich -gewichte mit den expliziten und impli-ziten Rentenversprechen anstellen, dieuns unsere Sozialwerke machen, solltenwir uns besser selbst ein wenig um dieSachen kümmern. Gerne würde ichdar auf warten, dass der Staat die Selbst-vorsorge stärker fördern würde als bis-her. Sei dies steuerlich oder dadurch,

dass ich meinen Enkeln Produkte der3. Säule schenken kann, die ohne staat-liche Allokationsideen (Restriktionen)daherkommen. Es ist nicht nötig, dassder Gesetzgeber meine Kinder odermeine Enkel vor irgendwelchen kurz-fristigen Volatilitäten der Aktienmärkteschützt. Wenn man einmal begriffenhat, welche Renditeopportunitäten einlangfristiger Anlagehorizont an denAktienmärkten liefert 2), wenn man desWeiteren versteht, dass diese Opportu-nitäten nichts mit kurzfristiger Speku-lation und irgendwelchem Spieltrieb zutun haben, sondern ausschliesslich mitInnovationsfreude und Unternehmer-tum ebendieser Generationen3), dannkommt man über kurz oder lang zumSchluss, dass man sein langfristigesAuskommen am besten mit etwas Ver-zicht an Ausgaben möglichst früh sel-ber in die Hand nimmt. Die langfristi-gen Opportunitäten der Finanzmärktegehen weit über das hinaus, was unsereSozialwerke ihnen heute abverlangen4).

Das hat nichts mit Spekulation zutun. Sondern nur mit der Einsicht, dassein wirklich langer Horizont (z.B. derheute unter 40jährigen) ganz andereMöglichkeiten schafft als der Zwang zukurzfristigem Denken (Quartals- undJahresabschlüsse, Bedeutung der kurz-fristigen Volatilitäten etc.), denen vieleunserer Sozialwerke heute unterliegen.

Was immer auch auf der politischenBühne passiert. Eignen Sie sich solidesWissen an über die Art und Weise, wieFinanz- und Anlagemärkte funktionie-ren und sorgen Sie vor. Wenn jeder zusätzlich für sich (vor)sorgt, und diesnach wissenschaftlich anerkanntenMethoden tut, dann ist für die meisten gesorgt.

1) Linda Gratton, Andrew Scott:The 100-Year Life: Living and Workingin an Age of Longevity, London, 2016

2) Ein Bild sagt mehr als 1’000 Worte: Ein Kurzvideo dazu:https://fintool.ch/geduld-bringt-rosen

3) Auch hierzu 2 Kurzvideos: https://fintool.ch/aktienkurse-und-unternehmensgewinne sowiehttps://fintool.ch/börse-und-firmengewinne

4) Auch hierzu ein eindrückliches Bild:https://fintool.ch/aktienstrategie-für-30-jährige

[email protected] / www.fintool.ch

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4 Das Geld-Magazin Q3 2017

AHV: «Help Yourself»

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Dreyfus Söhne & Cie AG, Banquiers

Basel | Aeschenvorstadt 16 | 4002 Basel | Telefon +41 61 286 66 [email protected] | www.dreyfusbank.ch

Delémont | Lausanne | Lugano | Zürich | Tel Aviv

Verantwortung für Ihr Vermögen.

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Von Edy FischerInstitut für WirtschaftsberatungNiggemann, Fischer & Partner GmbH

Aufgrund der aktuell guten Konjunk-turlage fragt sich mancher Firmenchef,ob er, wie ursprünglich geplant, seinUnternehmen veräussern soll. Denn erverzichtet dadurch nicht nur auf Gewin-ne, sondern auch auf einen möglichenWertzuwachs seiner Firma. Es gibt je-doch gute Gründe, dennoch zu verkau-fen. Erwägt ein Unternehmer einen Un-ternehmensverkauf, wird er sich auchdie Frage nach den Anlagealternativenund den damit erzielbaren Renditenstellen. Im aktuellen Niedrigzinsumfeldwerfen Tages- und Festgeldanlagen oderAnleihen erstklassiger Bonität keinenennenswerten Erträge ab. So erhält einAnleger für 10jährige Bundesanleihennur noch 0,3% Zins; die Unternehmens-renditen liegen oft deutlich darüber.

Der Vergleich der Unternehmens-mit den Kapitalmarktrenditen führt beimanchen Familienunternehmern dazu,selbst dann noch an ihrer Firma festzu-halten, wenn eigentlich schon längst derUnternehmensverkauf als Nachfolge-lösung beschlossen war. Die Folgen ei-nes «vertagten» Unternehmensverkaufssind vielfältig. Studien zeigen, dass Un-ternehmer mit Verkaufsabsicht Investi-tionen sowie Forschungs- und Entwick-

lungsmassnahmen reduzieren. In derBeratungspraxis hört man oft den Satz«...diesen Markt würde ich noch er-schliessen, wenn ich 10 Jahre jüngerwäre». Unterbleiben Investitionen, ent-wickelt sich das Unternehmen nichtweiter, während Wettbewerber neueProdukte herstellen und Marktanteilegewinnen. Eine ungeklärte Nachfolge-frage kann auch Mitarbeiter, Kundenund Lieferanten verunsichern und so-gar zum Abgang wichtiger Mitarbeiterführen, die in einem anderen Unterneh-men für sich eine bessere Zukunft sehen.

Welche Entscheidungsparameterkann ein Unternehmer im Zwiespaltzwischen Unternehmensverkauf undfehlenden Anlagealternativen heran-ziehen? Für eine Abwägung erscheinenvor allem diese Kriterien hilfreich:

• Kaufpreis• Wahl des Käufers: strategischer

Investor oder Finanzinvestor?• Rückbeteiligung/Teilverkauf• Risiko- und Vermögens-

diversifizierung

Verfolgt der Verkäufer das Ziel, denVerkaufspreis zu maximieren, wird esAufgabe des M&A-Beraters sein, einenKäufer zu finden, der aufgrund strate-gischer Überlegungen eine attraktivePrämie zahlt. Ebenso wichtig wie einhoher Verkaufspreis sind auch die sons-tigen Verkaufskonditionen. Hin undwieder akzeptiert ein Verkäufer einenetwas niedrigeren Verkaufspreis, wenner dafür beispielsweise weniger Garan-tien geben muss oder attraktivere Zah-lungskonditionen erhält.

Die Entscheidung, sein über Jahr-zehnte aufgebautes Unternehmen zuverkaufen, fällt vielen Unternehmernoft nicht leicht. Hinzu kommt das aktu-elle Niedrigzinsumfeld mit seinen au-genscheinlich fehlenden Anlagealter-nativen. Bei der Entscheidungsfindungsollte ein Unternehmer jedoch folgendeAspekte berücksichtigen: Aufgrunddes derzeitigen «Verkäufermarktes»und guter Unternehmensrenditen wer-den hohe Kaufpreise gezahlt. Der zu er-

wartende Verkaufspreis orientiert sichan Ergebnismultiplikatoren, die aktuellrelativ hoch sind. Trübt sich das ge-samtwirtschaftliche Umfeld ein, wer-den auch die Preise für Unternehmensinken. Da die Bewertung von Unter-nehmen auf deren Zukunftsaussichtenberuht, werden diese bei Konjunktur-rückgängen auch pessimistischer ein-geschätzt. Auch die von Käufern gezahl-ten Multiplikatoren werden in einemnegativen Konjunkturumfeld sinken.Strategische Käufer können das ge-kaufte Unternehmen weiterentwickelnund ihm so eine neue Perspektive bieten(z.B. durch Internationalisierung bzw.Eintritt in neue Märkte). Eine Nach -folgeregelung schafft Sicherheit beiMitarbeitern, Kunden und Lieferanten.Durch einen Unternehmensverkaufwird das «Klumpenrisiko Unterneh-men» aufgelöst und die Möglichkeit geschaffen, das Vermögen breit gestreutanzulegen. Mit einer guten Vermögens-diversifizierung kann auch in der Nied-rigzinsphase eine attraktive Rendite er-zielt werden. Sind mehrere Erben vor-handen, kann die Vermögensnachfolgenach einem Unternehmensverkauf ge-rechter durchgeführt werden, da sich li-quides Vermögen viel leichter aufteilenlässt als Unternehmensbeteiligungen.Bei vielen Familien ist der grösste Teildes Vermögens im Unternehmen ge-bunden, so dass ein beachtliches Klum-penrisiko vorhanden ist. Der Unterneh-mensverkauf gibt dem Unternehmerdie Möglichkeit, sein Vermögen breiterzu streuen.

Die Niedrigzinsphase führt zwardazu, dass sichere Staatsanleihen oderTages- bzw. Festgeld keine nennens-werten Erträge mehr abwerfen, lässtaber auch die Aktien- und Immobilien-preise steigen. Mit einer breit gestreu-ten Anlage des Verkaufserlöses kannder Unternehmer auch künftig Erträgeerwirtschaften, die nicht ganz die Un-ternehmensrenditen erreichen, dafüraber mit weniger persönlichem Einsatzund Risiko erzielbar sind.

[email protected]

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6 Das Geld-Magazin Q3 2017

Fehlende Anlagealternativen keinHinderungsgrund für Firmenverkauf

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8 Das Geld-Magazin Q3 2017

Von Prof. Dr. Hans Rainer Künzle

Titularprofessor Universität Zürich

Partner Kendris AG

BegrüssungIch durfte die Teilnehmer aus Deutschlandund der Schweiz im Namen des Vereins

Successio (www.verein-successio.ch) zurzweiten Durchführung dieses Anlasses be-grüssen. Eberhard Rott begrüsste die Teil-nehmer im Namen der Arbeitsgemeinschaft

Testamentsvollstreckung und Vermögens-

sorge e.V. (AGT / www.agt-ev.de), welche inDeutschland seit 2007 den (deutschen) Tes-tamentsvollstreckertag in Bonn durchführt.

Unternehmen im Nachlass(Deutschland)Prof. Rainer Lorz (Stuttgart) hat sich zu-nächst mit den Einsatzmöglichkeiten des

Testamentsvollstreckers befasst. § 2210 BGBbegrenzt die Einsatzdauer auf 30 Jahre.

Der Erblasser kann die Aufgabe desTestamentsvollstreckers mitgestalten. DerTestamentsvollstrecker muss nicht den si-chersten Weg gehen, er darf ein dynami-scher Geschäftsführer sein, der Risikeneingeht. So kann er vom Verbot des Selbst-kontrahierens befreit werden (§ 181 BGB),eine erweiterte Verpflichtungsbefugnis er-halten (§ 2207 BGB), mit zusätzlichen Voll-

machten ausgerüstet werden und in Kapi-talgesellschaften organschaftliche Befug-nisse erhalten.

Ein Grundproblem im deutschen Rechtist die Disparität der Haftungsordnung imErb- und Gesellschaftsrecht, welche sichvor allem bei einer Dauervollstreckungauswirkt. Dies macht es beim Einzelkauf-

männischen Unternehmen notwendig, aufErsatzkonstruktionen auszuweichen, wieeine Treuhand- oder Vollmachtslösung.Frühzeitige Umstrukturierungen zu Leb-zeiten machen solche Lösungen überflüs-sig, möglicherweise kann eine letztwilligeGesellschaftsgründungsklausel Abhilfeschaffen.

Bei einem Anteil an einer OGH, einer

Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ei-

nem Komplementäranteil kann mit Zu-stimmung der anderen Gesellschafter al-lenfalls nach dem Tod des Erblassers eineUmwandlung durchgeführt werden.

Die Streitfälle der Vergangenheit füh-ren dazu, dass das Einberufungsrecht desTestamentsvollstreckers im Testament ge-regelt wird und gleichzeitig das Ruhen des

Stimmrechts der Erben.

Unternehmen im Nachlass (Schweiz)Ich habe Ausführungen zur Stellung desWillensvollstreckers in länderübergreifen-den Nachlässen gemacht. Eine Experten-kommission des Bundesamtes für Justizzur Revision des IPRG, welcher ich ange-höre, möchte in Art. 92 IPRG die Anwen-dung des Eröffnungsstatuts – entsprechendder herrschenden Lehre – auf die verfah-

rensrechtlichen Fragen beschränken undim Übrigen das Erbstatut anwenden.

Das Fehlen eines Unternehmenserb-rechts hindert den Willensvollstrecker nichtdaran, im Nachlass befindliche Unterneh-

mensanteile zu verwalten, insbesondereauch das Stimmrecht an den Gesellschafts-anteilen auszuüben. Die umfangreichenKompetenzen decken fast alle denkbarenGeschäfte, ausgenommen scheint einzigder selbständige Verkauf des Unterneh-mens (weil es in natura übergeben undnicht liquidiert werden soll).

Bei der Ausübung des Stimmrechts wirdder Willensvollstrecker die übereinstim-mende Meinung der Erben umsetzen bzw.allfällige Weisungen des Erblassers befol-gen. Er hat bestehende Aktionärsbindungs-verträge zu beachten. Im Übrigen wird erpflichtgemässes Ermessen ausüben.

Nicht untypisch sind (unlösbare) Inte-

ressenkollisionen, wenn der Willensvoll-strecker sich gleichzeitig im Unternehmenaktiv betätigt (etwa als Verwaltungsrat)oder wenn er selbst am Unternehmen be-teiligt ist. Dann muss er häufig auf eine derbeiden Positionen verzichten.

Im Rahmen der Revision des Erbrechtswerden einige Vorschläge betreffend Un-ternehmen gemacht. So wird etwa vor -geschlagen, dem Willensvollstrecker dieWahl des Nachfolgers zu überlassen, Un-ternehmen integral (als Ganzes) einzelnenErben zuzuweisen oder den künftigen Wertin die Unternehmensbewertung einfliessenzu lassen.

Selbst wenn alle diese Vorschläge um-gesetzt würden, bleibt es dabei, dass fürUmstrukturierungen die Mitwirkung allerErben notwendig ist.

Unentgeltliche Zuwendungen(Deutschland)Dr. Michael Bonefeld (München) machteAusführungen, wie der Testamentsvoll-strecker unentgeltliche Zuwendungen desErblassers zu Lebzeiten in seinen Auseinan-dersetzungsplan bzw. einen allfälligen Aus-einandersetzungsvertrag einbinden muss.

Zuwendungen an Abkömmlinge kön-nen zur Ausgleichung nach §§ 2050 und2316 BGB führen und (als Schenkung) auchzur Pflichtteilsergänzung. Zuwendungenan Abkömmlinge und Dritte können nach§ 2325 BGB zu Pflichtteilsergänzungsan-sprüchen führen. Zuwendungen an Pflicht-teilsberechtigte mit Anrechnung auf denPflichtteil können nach § 2315 BGB zurReduzierung des Pflichtteils führen.

Die Möglichkeit, eine Teilung durch ei-nen Auseinandersetzungsplan selbständigdurchzuführen, beinhaltet ein grosses Haf-tungsrisiko für den Testamentsvollstrecker,

2. Schweizerisch–DeutscherTestamentsvollstreckertagAm 21. April 2017 wurde der 2. Schweizerisch–Deutsche Testamentsvollstreckertag an der Universität Luzerndurchgeführt.

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 9

wenn er die oben erwähnten Berechnungennicht richtig durchführt.

Es gibt viele Tücken der Berechnung,so muss etwa ein zu grosser Vorempfangnicht herausgegeben werden (§ 2056 BGB).Das bedeutet, dass der Anteil desjenigenErben zuerst berechnet werden muss, wel-cher den grössten Vorempfang erhalten hat,weil dieser möglicherweise aus der Be-rechnung ausscheidet und dann nur nocheine Berechnung zwischen den übrigen Er-ben durchgeführt werden muss. Zu Proble-men kann auch die Indexierung des Vor-empfangs führen.

Lebzeitige Zuwendungen (Schweiz) Dr. René Strazzer (Zürich) führte aus, dassnach schweizerischem Erbrecht die gesetz-lichen Erben grundsätzlich zur Ausglei-chung von unentgeltlichen Zuwendungenverpflichtet sind, der Erblasser kann sie al-lerdings davon befreien. Diese Erklärungmuss (nur) ausdrücklich erfolgen, nicht inForm einer letztwilligen Verfügung. Mass-gebend ist der Verkehrswert der Zuwendungim Zeitpunkt des Todes des Erblassers.

Daneben ist die Herabsetzung zu be-achten, welche insbesondere im Falle einesAusgleichsdispenses dafür sorgt, dass dieErben wenigstens ihren Pflichtteil erhalten.

Der Willensvollstrecker hat sich bei denErben zu erkundigen, ob sie vom Erblassersog. Vorbezüge erhalten haben. Nur im Aus-nahmefall wird er diesen Anspruch auchgerichtlich durchsetzen. Auch bei Drittenhat sich der Willensvollstrecker zu erkun-digen, soweit er dafür Anhaltspunkte hat.

Der Willensvollstrecker wird Ausglei-chung und Herabsetzung in seinen Entwurfdes Erbteilungsvertrags aufnehmen. Daletztlich die Erben über die Teilung ent-scheiden, sind auch Ausgleich und Her -absetzung primär Sache der Erben.

Entlassung des TestamentsvollstreckersProf. Karlheinz Muscheler (Bochum) zeig-te auf, dass der Testamentsvollstrecker eineausserordentlich starke Rechtsstellung be-sitzt. Er verwaltet den Nachlass und ist be-rechtigt, über die Nachlassgegenstände zuverfügen (§ 2205 BGB) sowie Verbindlich-keiten für den Nachlass einzugehen.

Die Stellung des unter Testamentsvoll-streckung stehenden Erben ist dagegen eineausserordentlich schwache: Von der Verfü-gung über Nachlassgegenstände schliesst ihndas Gesetz ganz aus (§ 2211 I BGB). DerTestamentsvollstrecker handelt, der Erbe

kontrolliert: So stellt sich das Gesetz dasVerhältnis zwischen den beiden vor. Dasschärfste Schwert in der Hand des Erben istder Entlassungsantrag nach § 2227 BGB.

§ 2227 BGB liegen mehrere Entschei-

dungen des Gesetzgebers zugrunde: DieEntlassung ist Surrogat für das fehlendeWiderrufsrecht; eine Entlassung von Amtswegen gibt es nicht; eine Entlassung erfolgtimmer aus dem Amt insgesamt, den Entzugeinzelner Kompetenzen oder Rechte gibtes nicht; die Aufsichtsbefugnisse des Ge-richts sollen möglichst beschränkt sein; zuständig ist das Nachlassgericht und nichtdas Prozessgericht; die Entlassungsgründesind nur vage festgehalten (wichtigerGrund); das Gesetz regelt die Rechtsfolgender Entlassung nicht.

Die in der Rechtsprechung und Lehrevorherrschende Ansicht, dass eine Entlas-sung beim Vorliegen eines wichtigen Grun-des nicht zwingend sei, wird zwar vom Ge-setzeswortlaut (kann) gestützt, macht nachMuscheler aber wenig Sinn.

Interessenkollision desWillensvollstreckersProf. Peter Breitschmid (Zürich) befasstesich mit dem in der Schweiz häufig zu be-urteilenden Sachverhalt, dass sich der Wil-lensvollstrecker in einer Interessenkollisionbefindet. In einem solchen Fall kann demWillensvollstrecker keine Erbschaftsverwal-tung übertragen werden (ZR 1990 Nr. 104).

Fraglich ist, wann die Interessenkolli-sion toleriert werden kann und wann sie zurAbsetzung des Willensvollstreckers führt,wann sie nützlich ist und wann gefährlich.

Zum Vergleich betrachtete Breitschmid an-dere Fälle, etwa die für Anwälte geltendenRegeln (Art. 12 BGFA).

Wann eine relevante Interessenkolli -sion vorliegt, ist letztlich nach Massgabevon Art. 4 ZGB im Einzelfall zu beurteilen;die möglichen Konstellationen lassen sichnicht generell-abstrakt gesetzgeberischfestlegen, sondern es ist Teil einer profes-

sionellen Kultur, mit überlagernden Inte-ressenlagen loyal und professionell umzu-gehen. Ob und inwieweit Loyalität und/oder Professionalität verletzt werden, istaufsichtsrechtlich zu beurteilen; etwasSelbstevaluation und Gespür für Fairnessund Transparenz erleichtern das Mandat.

Haftung des Testamentsvollstreckers Prof. Anatol Dutta (München) machte Ausführungen zu § 2219 BGB. Anspruch-

steller ist (je nach Pflichtverletzung) dereinzelne Erbe oder aber die Mehrheit derErben.

Verletzt sein kann eine gesetzliche

Pflicht oder eine Anordnung des Erblas-

sers, sowohl fahrlässig als auch vorsätz-lich. Wenn Erfüllungsgehilfen zum Ein-satz kommen, erfolgt keine Zurechnung,wenn die Übertragung der Aufgabe erlaubtwar.

Nicht der Erblasser, wohl aber die Erben können den Testamentsvollstreckervon der Haftung befreien. Das geschiehthäufig implizit dadurch, dass sie zu einervom Testamentsvollstrecker vorgesehenenMassnahme ihre Zustimmung geben.

Da der Testamentsvollstrecker nichtimmer vom Erblasser, sondern vom Nach-lassgericht, vom Vorgänger und gar vonDritten bestimmt werden kann, ist es denk-bar, dass eine Haftung für die Auswahl des

Testamentsvollstreckers besteht.

Haftung des Willensvollstreckers Dr. Daniel Leu (Zürich) erwähnte, dass esin der Schweiz keine (spezifische) Grund-lage für die Haftung des Willensvollstre-ckers gebe, weshalb auf Art. 394 ff. OR undArt. 97 ff. OR zurückgegriffen wird.

Pflichtverletzungen kommen etwa beim(selbständigen) Verwalten des Nachlassesvor (zu hohe Risiken, falsche Einschätzungder Gegenpartei etc.), bei der Ausrichtungvon Vermächtnissen (fehlendes Einver-ständnis der Erben, verspätetes Ausrichtenetc.) und bei der Deklaration der Steuern(Verzugszinsen, Verursachen unnötigerSteuern etc.).

Der Schaden wird nach der Differenz-theorie berechnet und muss von den Erbensubstanziiert werden.

Das Verschulden wird vermutet. BeiAnwälten und Notaren werden höhere An-forderungen an die Sorgfaltspflicht gestelltals bei Laien.

Die Haftung kann durch Zustimmungder Erben ausgeschlossen und durch denBeizug von Fachpersonen begrenzt wer-den. Auf dem Markt gibt es Versicherun-gen, insbesondere für Anwälte, welche die-ses Risiko abdecken.

AusblickDer 3. Schweizerisch–Deutsche Testa-mentsvollstreckertag ist am 6. April 2019geplant.

[email protected]

www.kendris.com

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10 Das Geld-Magazin Q3 2017

Ende Juni hat die britische Financial Conduct Authority (FCA)ihren Abschlussbericht zur Wettbewerbssituation unter den aufder Insel ansässigen Vermögensverwaltern publiziert. Im Fokusstanden dabei insbesondere die Gebühren und die Kostentrans-parenz. Grossbritannien gehört zu den wichtigsten Märkten fürdie Asset-Management-Branche, so dass der FCA-UntersuchungSignalwirkung auch für andere Länder zukommen dürfte. Dienachfolgenden Ausführungen beleuchten entsprechende Berei-che des Schweizer Fondsmarktes.

Die in den Fondsverwaltungsgebühren oft enthaltenen Ver-triebskomponenten sind teilweise noch immer hoch und wenigtransparent, auch wenn die hiesige Industrie schon einige An-strengungen unternommen hat, dies zu verbessern. Mehr Trans-parenz bei der Berechnung von Preisen für Finanzdienstleistun-gen ist notwendig. Was heisst aber Transparenz? Den letzten Rap-pen der einzelnen Tätigkeit aufzeigen zu müssen oder sinnvolle,vergleichbare Preisstandards zu haben und diese dem Kunden geeignet zu kommunizieren?

In den Bereichen Asset Management und Fondsadministrationist Transparenz heute weitgehend gewährleistet. Beim schwierigaufzuzeigenden Mehrwert der durch den Vertrieb anfallendenKosten besteht aber noch Handlungsbedarf. Auch wenn hier primär die Banken und die Versicherungen angesprochen sind,handelt es sich doch um eine Aufgabe, die auch die Fondsgesell-schaften beschäftigen muss. Es geht um Fragen wie: Soll der Kunde

einen Mischfonds kaufen, bei dem 0,75% des investierten Kapi-tals jährlich an die Fondsgesellschaft gehen und gleich viel an dieVertriebsbank? Oder soll die Vertriebsbank ein Vermögensver-waltungsmandat aufsetzen, das mit günstigen Indexprodukten bestückt wird, die 0,1% jährlich in der Verwaltung kosten, aberdafür 0,9% Mandatsgebühren von der Bank verlangt werden?Dies muss schlussendlich der Markt beantworten. Unbestrittenist hingegen, dass der Vertrieb nie gratis ist, denn er stellt ver-schiedene Dienstleistungen für den Kunden bereit. So wird esauch in der Schweiz und anderen Märkten zu einer Neuorientie-rung bei der Verteilung der Gebührengelder kommen müssen.

Bedingt durch die verlangte Transparenzverbesserung wirdmittelfristig kein Weg daran vorbeiführen, die Verwaltungskostender Fonds von den Vertriebskosten abzusondern. Denn nur sokann der systeminhärente Interessenkonflikt zwischen den Fonds-gesellschaften und den Vertriebspartnern abgeschwächt werden.Zudem wird damit auch sichergestellt, dass nicht alle Lasten demAnlageinstrument Fonds aufgebürdet und anderseits die Ver-triebspartner für ihre Aufwendungen entschädigt werden.

Bei den passiven Anlageprodukten wie Indexfonds oder Ex-change-Traded Funds bewegen sich die Kosten klar nach unten.Es herrscht ein enormer Konkurrenzkampf unter den grösstenAnbietern, denn Erfolg ist nur über Wachstum der Volumina möglich. Bei den aktiv investierenden Fonds sinken die Gebührenhingegen noch immer zögerlich. Aber ein weiterer Rückgang wirdkommen müssen, weil die passiven Produkte schlicht so günstigsind – oder anders ausgedrückt, weil es der aktiven Industrie heutevielfach nur ungenügend gelingt, die höheren Kosten zu recht-fertigen. Die im Vergleich zu den USA höheren Fondskosten inder Schweiz beziehungsweise in Europa basieren weitgehend aufstrukturellen Unterschieden. Europa und die USA sind zwar je300-Millionen-Einwohner-Märkte. Aber in Europa teilt sich dasGanze auf 35 Staaten mit eigenen Gesetzgebungen auf. 75% desAbsatzes günstiger passiver Indexprodukte finden zudem in denUSA statt. Das senkt die Fonds-Durchschnittskosten. Zudem sinddie Fonds durchschnittlich rund 3 Mal grösser als in Europa. Sohaben die grossen US-Fondsgesellschaften einen ganz anderenHebel als kleine Schweizer Anbieter, die eigene Fonds auflegen. Eines ist aber ganz klar: Die Fondsbranche muss alternative Preis-und transparente Vertriebsmodelle analysieren und umsetzen,um den guten Ruf der Asset-Management-Industrie zu wahren.Hierfür setzt sich auch die Sfama aktiv ein.

[email protected] / www.sfama.ch

Fonds & Asset Management

Anlagefonds und Kosten – Einigegrundsätzliche ÜberlegungenVon Markus Fuchs, Geschäftsführer Swiss Funds & Asset Management Association Sfama

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12 Das Geld-Magazin Q3 2017

Von Christian TrixlExecutive DirectorColumbia Threadneedle Investments

Responsible Investments haben sich vonanfangs relativ esoterischen Nischenpro-dukten zu einem vielbeachteten Anlage-segment entwickelt. Investoren fragenResponsible-Investment-Ansätze heutenicht mehr ausschliesslich zur Risiko-vermeidung nach, sondern fordern eineproaktive Auswahl auf Basis von Nach-haltigkeitskriterien. Die Verbreitung desResponsible-Investment-Ansatzes wur-de bis vor Kurzem noch durch Sorgenüber mögliche Renditeeinbussen oderzu dogmatische oder regelbasierte An-sätze gebremst.

Tatsächlich gibt es aber immer mehrwissenschaftliche Belege dafür, dassdiese Ansätze nicht nur keinen Rendite -nachteil bedeuten, sondern – wenn siegut konzipiert sind – eine Anlage mitÜberrenditepotenzial und Wirkung bie-ten. Wirklich überraschend ist das nicht.Unternehmen, die grossen Wert auf guteFührungs- und Aufsichtsstrukturen undnachhaltige Geschäftspraktiken legen,sind generell besser geführt und besser

aufgestellt, um den Herausforderungenund Chancen einer sich veränderndenWelt zu begegnen.

Dagegen deutet eine – zum Teil wie-derholte – Verwicklung in Skandale aufeine ineffektive oder zu passive Unter-nehmensführung, schlechte Geschäfts-praktiken und eine schwache Unterneh-menskultur hin und führt zu schlechterPresse und Reputationsschäden. In Zei-ten, in denen Reputation, Marke undimmaterielle Werte immer wichtigerwerden, kann dies das Standing und diegeschäftlichen Perspektiven eines Un-ternehmens nur schädigen. Auch wenndies eine vereinfachende Darstellungder Dynamik ist, zeigt es doch, welchespannenden Chancen sich Anlegern mitder nächsten Phase in der Entwicklungvon ESG-Anlagen eröffnen.

Gut informierte, verantwortungs-volle Anlageentscheide sind das Funda-ment des Responsible Investments. Je-der Fondsmanager prüft die von ihm inBetracht gezogenen Anlagekandidaten.Die meisten Investmentmanager habeneigene Modelle zur Bewertung des Per-formancepotenzials anhand definierterAnlagekriterien (z.B. Fokussierung aufregelmässige Erträge, Bewertung oderWachstum). Ein gut konzipierter ESG-Ansatz kann und sollte sich nahtlos in«Mainstream»-Investmentansätze ein-gliedern lassen. Daher sollten diese Anlagen sowohl im Rahmen der vor -ausgehenden Due Diligence als auchder laufenden Überwachung als attrak-tive Investitionsmöglichkeiten mit ge-prüft werden.

Niemand will in schlecht geführteUnternehmen investieren oder in Un-ternehmen, welche die Umwelt oder dieGemeinschaften, in denen sie tätig sind,schädigen. Langfristig kann sich ein solches Investment nicht auszahlen,weder im Hinblick auf eine nachhaltigeGeschäftsentwicklung und Wertsteige-rung für die Aktionäre noch in Bezugauf die gesellschaftliche Akzeptanz undExistenzberechtigung des Unterneh-mens.

«Soziales Alpha» ohne Abstrichebei der PerformanceResponsible-Investment (RI)-Strategienstehen bei europäischen Investoren seiteinigen Jahren zunehmend hoch imKurs. Immer mehr Investoren machensich Gedanken über die Wirkung ihrerKapitalanlagen. Damit steigt das Inter -esse an sozial verantwortlichen Anlage-ansätzen.

Wie eine Eurosif-Studie1) zu RI-Strategien aus dem Jahr 2016 zeigt, istdas in sogenannten Impact-Strategieninvestierte Anlagevermögen von 2013bis 2015 um bemerkenswerte 385% an-gewachsen – von 20,27 Mrd. auf 98,33Mrd. €2). Obwohl institutionelle Inves-toren noch immer den grössten Anteilam RI-Markt haben, signalisiert dieEurosif-Studie auch eine deutlicheAusweitung der RI-Anlagen unter pri-vaten Anlegern, von 3,4 auf 22%3).

Das vielleicht bemerkenswertesteErgebnis: Noch immer dominieren aus-schlussbasierte Strategien den Markt.Auf sie entfallen mit 10 Billionen € ganze 48% der professionell verwalte-ten Vermögen in Europa.

Wenn es darum geht, soziale Zielezu erreichen, sind ausschlussbasierteStrategien bzw. Negativscreenings einstumpfes Schwert. Bei diesem Ansatzwerden Unternehmen, die bestimmteESG-Kriterien nicht erfüllen, aus ei-nem Anleihen- oder Aktienuniversumausgeschlossen – z.B. weil sie Waffen,Tabak oder Öl produzieren und damitGesellschaft oder Umwelt schaden. Mitdiesem Ansatz können Anleger zwar ei-nen Bogen um die grössten «Umwelt-oder Sozialsünder» machen, laufen aberGefahr, ein Portfolio der «am wenigstenschlechten» Unternehmen zu erhalten.Angesichts der Tatsache, dass RI-Stra-tegien in Europa so gefragt sind wie niezuvor, ist ein neuer Ansatz überfällig.

Ein innovativer AnsatzDie von Columbia Threadneedle neuaufgelegte Social-Bond-Strategie grün-det auf einem anderen Social-Invest-

Mit Responsible Investmentszu höheren Renditen

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 13

ment-Ansatz. Sie basiert auf dem Prin-zip der positiven Inklusion, nicht dernegativen Ausschlüsse. Anders ausge-drückt will die Strategie eine positivegesellschaftliche Wirkung mit einer fi-nanziellen Rendite verbinden.

Ein wichtiges Detail: Die Strategieinvestiert in Anleihen, nicht in Aktien.Das erfordert fundierte Einblicke, danur in Wertpapiere investiert wird, de-ren Erlöse für bestimmte, den sozialenKriterien der Strategie entsprechendeZwecke eingesetzt werden.

Eine Finanzierungslücke schliessenFür Organisationen, die sich der Lösungdrängender gesellschaftlicher Heraus-forderungen verschrieben haben, isteine stabile, langfristige Finanzierungunverzichtbar. Seit der Finanzkrise sindtraditionelle Finanzierungsquellen fürviele sozial ausgerichtete Sektoren we-niger attraktiv und weniger gut zugäng-lich geworden. Einige leiden unter chro-nischen Investitionsdefiziten. Volkswirt-schaften brauchen aber zweckgerichteteInvestitionen, damit sie und die in ihnenlebenden Menschen sich gut entwi-ckeln können.

Columbia Threadneedles neue So-cial-Bond-Strategie will diese Lückeschliessen, indem sie Anlagegelder fürProjekte mit einer bestimmten positi-ven Wirkung für Menschen mobilisiert.Diese Wirkung erstreckt sich über dieBereiche bezahlbarer Wohnraum, Ge-

sundheit und Wohlergehen, Bildungund Ausbildung, Beschäftigung, Ge-meinschaft, Zugang zu Dienstleistun-gen sowie wirtschaftliche Erneuerungund Entwicklung. Im Mittelpunkt ste-hen nicht Optimierungen betrieblicherAbläufe, sondern echte Anliegen vonMenschen und Gemeinschaften sowiedie Schaffung von Wohlstand.

Die nächste GenerationRI-Strategien haben sich zunehmendim Mainstream etabliert. Das ist erfreu-lich, weil Investoren Mainstream-An-sätze brauchen, die ihren Bedürfnissenund Risikoprofilen entsprechen und es

ihnen ermöglichen, in Anlagen mit po-sitiver gesellschaftlicher Wirkung zuinvestieren, ohne dafür finanzielle Ein-bussen hinnehmen zu müssen. UnsereEuropean Social-Bond-Strategie läuteteinen neuen Ansatz ein, der sozial orien-tiertenAnlegern der nächsten Generationhelfen wird, diese Ziele zu erreichen.

1) http://www.eurosif.org/wp-content/uploads/2016/11/SRI-study-2016-LR-.pdf, S.7

2) Op cit, S.383) Op cit, S.7

[email protected]

www.columbiathreadneedle.ch

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No ESG

Traditional Materiality

A focus solely on maximising

investment returns without regard to

other (ESG) factors

Integrating ESG research on risks, opportunities and

materiality (risk/return) in research and

analysis

Targeting investments that

evidence a commitment to

responsible business practices

Focus on investments

positively exposed to areas within a range of social or

sustainability themes

Focus on the optimisationof social or

sustainability outcomes and

impacts in the use of capital

Avoidance of investments that

conflict with client values and

standards (e.g. ethical or norms

based)

Values

Exclusionary Engagement

Lighter touch Stronger touch

Stewardship

Integration Best-in-class Outcome and impact focus

Monitoring and engaging with companies,

including voting to enhance and protect value

**Intensity**

SustainabilityPositive Thematic

Wachstum der Nachhaltigkeitsanlagen

CAGR: Compound annual growth rate / Quelle: Eurosif

Das «Responsible Investment»-Spektrum von Columbia Threadneedle

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14 Das Geld-Magazin Q3 2017

Von Dr. Daniel Witschi, CFAChief Investment Officer (CIO)Mitglied der GeschäftsleitungDreyfus Söhne & Cie AG, Banquiers

Nach dem Ausbruch der grossen Finanz-krise 2007/2008 ging die amerika nischeNotenbank (Federal Reserve Board,Fed) neue, bis dahin undenkbare Wege,um die US-Wirtschaft vor dem Kollapsund einer Depression im Stil der 1930erJahre zu bewahren. Dazu zählten nebender aggressiven Reduktion des Leit -zinses am US-Geldmarkt insbesondereumfangreiche und regelmässige Auf-käufe von US-Regierungsanleihen und-Pfandbriefen. Diese im Fachjargonauch «Quantitative Easing» genanntenStimulierungsmassnahmen liessen dieBilanz des Federal Reserve Systems inden letzten Jahren markant anschwellen.

Fast alle führenden Zentralbanken inEuropa und Asien folgten dem Beispielder Amerikaner und verabreichten ihrerWirtschaft über den aggressiven An-kauf von Wertschriften und/oder Devi-sen Liquiditätsspritzen.

Nun, mehr als 8 Jahre nach dem Be-ginn dieser «unkonventionell» genann-ten Geldpolitik, scheint die US-Wirt-schaft für den Offenmarktausschuss desFed (Federal Open Market Committee,FOMC) robust genug, um die Fed- Bilanz wieder zu verkürzen. Kommen-tare der Fed-Vorsitzenden Janet Yellenund anderer Fed-Vertreter über ein be-vorstehendes Ende der ultralockerenGeldpolitik haben an den Finanzmärk-ten zu Verunsicherung über die weitereEntwicklung an den globalen Obliga-tionen- und Aktienmärkten geführt.

Post-Finanzkrise-Ära: Steigende Bargeldnachfrage und höhere Liquiditätsanforderungen erhöhen Bilanz-ZielgrösseEntscheidend für die Entwicklung anden Finanzmärkten ist die Frage, wel-che Bilanz-Zielgrösse die Geldpoliti-ker langfristig bei der Reduktion desBondportfolios anpeilen werden. Bis-her wurde hierzu noch keine schlüssigeStellungnahme abgegeben, aber ausverschiedenen Forschungspapieren undPodiumsdiskussionen mit Fed-Gouver-neuren und Präsidenten der regionalenFed-Banken kann geschlossen werden,dass langfristig eine wesentlich grös -sere Bilanzsumme angestrebt wird alsjene vor 2008, sowohl absolut als auchrelativ zum Bruttoinlandprodukt. Umdie Gründe zu verstehen, müssen wir

die Passivseite der Fed-Bilanz genauerunter die Lupe nehmen. Sie wird im Wesentlichen durch zwei Komponen-ten bestimmt: dem Bargeldumlauf undden Giroguthaben der Geschäftsbankenbeim Fed. Von den derzeit circa 4’500Mrd. US$ an Gesamtverbindlichkeitengehen rund 1’500 Mrd. auf den Bar-geldumlauf zurück und etwa 3’000Mrd. auf die Giroguthaben der Einla-geninstitute.

Durch das Wirtschaftswachstumund das rückläufige Zinsniveau hat dieBargeldnachfrage in den letzten Jahrendeutlich zugenommen. Dieser Trenddürfte auch in Zukunft anhalten. Für einbeständig tiefes Zinsniveau sprechenverschiedene realwirtschaft liche unddemografische Faktoren. Das Trend-wachstum der Bargeldnachfrage liegtwohl auch in den kommenden Jahren inder Grössenordnung von 7%. In einerim Januar 2017 publizierten Studie ge-hen die Fed-Ökonomen für die kom-mende Dekade von einer Verdoppelungder Bargeldnachfrage aus. Da sie voll-ständig befriedigt werden muss, hatdas Fed bei dieser Bilanzkomponentekeinen Spielraum für eine Bilanzver-kürzung. Die etwa doppelt so grossenGiroguthaben der Banken und Sparkas-sen werden die eigentliche Manövrier-masse hierfür werden.

Kurz vor der Finanzkrise Ende 2007betrugen die gesamten Giroguthabengerade einmal 20,7 Mrd. US$. EineSchrumpfung der Bankreserven aufdieses Niveau ist laut Fed-Vertreternausgeschlossen: Beim Ausbruch der Finanzkrise hatten die US-Banken eindeutig zu wenig Reserven in ihren

Verkürzung der Fed-Bilanz und die Auswirkungen auf die Finanzmärkte

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 15

Büchern. Zu diesem Zeitpunkt machtenihre Giroguthaben nur noch 0,2% ihrerBilanzsumme aus. Dieser Reservequo-tient hatte zu Beginn der 1950er Jahrenoch bei gut 10% gelegen. Der struktu-relle Rückgang hing damit zusammen,dass die Banken in normalen Zeiten dieOpportunitätskosten zinsloser Girogut-haben vermeiden wollten, sich bei in -dividuellen Liquiditätsengpässen in derRegel ohne Probleme auf dem Interban-kenmarkt Giroguthaben besorgen konn-ten und das Bankensystem als Ganzesbetrachtet kaum systematische Liqui -ditätsmängel erlebte. Beim schnellenWachstum des Finanzsektors, speziellnach 1980, stiess dieses System aber2008 an seine Grenzen, als es im Zug derLehman-Pleite zu einer schweren sys-temweiten Liquiditätskrise kam. Seit-her wurden neue Vorschriften mit we-sentlich höheren Liquiditätszielwerten(wie die Liquidity Coverage Ratio oderdie Net Stable Funding Ratio) einge-führt. Schätzungen hinsichtlich der imneuen Regime erforderlichen Girogut-haben bewegen sich zwischen 500 Mrd.und 1’500 Mrd. US$. Addieren wir denaktuellen Bargeldumlauf und die Schät-zungen der erforderlichen Girogutha-ben, erhalten wir eine Grössenordnungzwischen 2’000 Mrd. und 3’000 Mrd.US$ – das Doppelte bzw. Dreifache derBilanzsumme von Ende 2007.

Bilanzverkürzung durch sukzessivenReinvestitionsverzicht über JahreDie Aktivseite der Fed-Bilanz bestehtzurzeit hauptsächlich aus Regierungs-anleihen (2’500 Mrd. US$) und US-Pfandbriefen (1’800 Mrd.). Mit wel-chem Zeithorizont ist bei der Bilanzver-kürzung zu rechnen? Der Ökonomen-stab des Federal Reserve Board sprachsich jüngst für einen Zielwert von 2’700Mrd. für das Jahr 2025 aus. Diese lan-gen Fristen verdeutlichten das Vor -haben der Geldpolitiker, den Abbau derBilanz nicht abrupt, sondern über einenlängeren Zeitraum von mehreren Jahrendurchzuführen.

Die US-Notenbankchefin Janet Yel-len hat Mitte Juni ein regelgebundenesVorgehen für die Bilanzverkürzung an-gekündigt. Für die hierfür erforderlicheRückführung der Aktiven auf der Fed-Bilanz werden keine Obligationen ver-kauft. Vielmehr wird die Reinvestition

von ausstehenden Obligationen undCouponzahlungen eingeschränkt. Fürdieersten 3 Monate werden 10 Mrd. US$nicht reinvestiert. Über die nächsten 3Quartale wird dieser Betrag jeweils um10 Mrd. erhöht. Dies würde die Bilanzum maximal 350 Mrd. US$ über 12Monate und um maximal 950 Mrd.über 24 Monate reduzieren. Würde Yel-lens Regelwerk planmässig umgesetzt,so könnte die Bilanzsumme deutlichschneller als bisher erwartet reduziertwerden.

Schockähnliche Reaktion der Finanzmärkte unwahrscheinlichDie Konsequenzen der Bilanzschrump-fung für die Finanzmärkte dürften über-schaubar bleiben. Für diese Schluss -folgerung konsultiert man am bestendie von Fed-Ökonomen durchgeführ-ten empirischen Studien über die Aus-wirkungen der Anleihenkäufe auf denUS-Aktien- und -Bondmarkt. Laut derjüngsten, 2015 publizierten Analysesenkten die Wertpapierkäufe des Feddie Renditen 10jähriger US-TreasuryNotes um 1,2 Prozentpunkte und lösteneinen kumulierten Kursanstieg am US-Aktienmarkt zwischen 6 und 12% aus.Unterstellen wir, dass die FOMC-Mit-glieder dem Vorschlag der Fed-Öko -

nomen folgend die Bilanz über 7 Jahreauf 2’700 Mrd. US$ senken, kommtman ceteris paribus auf einen denk -baren Anstieg der Renditen 10jährigerTrea suries in der Grössenordnung von0,6 Prozentpunkten und einen Rück-gang der Aktienkurse um etwa 5%.Glaubt man hingegen an die Umset-zung des von Janet Yellen angekündig-ten Regelwerks, dann wäre über 2 Jahremit einem Anstieg der Renditen 10jäh-riger Trea suries um 0,4 Prozentpunkteund einen Rückgang der Aktienkurseum etwa 3% zu rechnen.

Dank der bedachten Kommunika -tion der Fed-Mitglieder ist es denkbar,dass diese Effekte schon jetzt ganz oderteilweise im US-Bond- und -Aktien-markt eingepreist sind und eine schock -ähnliche Reaktion der Finanzmärkte,wie im Jahr 2013, ausbleiben wird. Ge-stützt wird dies durch die Resultate derletzten Befragung der Primary Dealersdurch die Federal Reserve Bank ofNew York im März 2017, wonach zweiDrittel der befragten Unternehmen denBeginn der Bilanzschrumpfung für dieJahresmitte 2018, zusammen mit einemWert der Federal Funds Rate von 1,6%erwarteten.

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Bilanzsumme der US-Geldbehörden in Prozent des nominalen US-BIP

Giroguthaben der US-Einlageninstitute beim Fed in Prozent ihrer Bilanzsumme

Entwicklung von Bilanzsummeund Giroguthaben in den USAseit September 1951

Quelle: Federal Reserve Statistical Release, Q1 2017

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16 Das Geld-Magazin Q3 2017

Von Stephan BlohmGründer und HauptgesellschafterMedian Group

Vielen Menschen waren Verbriefungenals Finanzprodukt lange unbekannt.Erst als vermeintliche Auslöser derSubprime-Krise und damit auch derdar auf folgenden Finanzkrise erhieltensie die Aufmerksamkeit einer grösserenÖffentlichkeit. Entsprechend steht esmit dem Ruf von Verbriefungsproduk-ten nicht zum Besten. Das ist allerdingsso, als würde man Medikamente ver-teufeln, weil eine unsachgemässe Ver-wendung gefährlich sein kann. Richtigangewendet, sind Verbriefungen wich-tige und nützliche Instrumente, um beiBanken oder Unternehmen Kapital frei-zusetzen, welches dann über Krediteoder direkt für Investitionen zur Verfü-gung steht und damit das Wirtschafts-wachstum unterstützt.

Verbriefungen setzen bei Bankenund Unternehmen Kapital freiBei Verbriefungen, auch Asset BackedSecurities (ABS) genannt, refinanziert

der sogenannte Originator – meist eineBank, aber auch Unternehmen oder Asset Manager – bestehende illiquideVermögenswerte wie Darlehen, For -derungen oder andere Zahlungsströ-me, in dem er die aus den entsprechen-den Verträgen hervorgehenden Rechtean eine Zweckgesellschaft verkauft.Diese begibt anschliessend ein mit denRechten besichertes Wertpapier, das Investoren zeichnen und – zumindestein geschränkt – handeln können. DieRendite speist sich aus den Zahlungs-strömen der zugrunde liegenden Verträ-ge. Wichtig ist dabei, dass die Zweck-gesellschaft in keiner wirtschaftlichenVerbindung zum Originator stehen darf.Sie wird durch einen Arrangeur zur Ver-fügung gestellt und verwaltet.

Für Banken und andere Kreditinsti-tute ist die Verbriefung eine Möglich-keit, einen Teil des Kapitals, das sie zurDeckung der Kreditrisiken hinterlegenmussten, freizusetzen und als Sicher-heit für weitere Darlehen an die Wirt-schaft zu verwenden. Das stärkt dasBankgeschäft, aber insbesondere auchdie Wirtschaft, der mehr Kapital für Investitionen und damit Wachstum zurVerfügung gestellt wird.

Unternehmen können Verbriefun-gen aber auch selbst nutzen, um etwa inForderungen oder anderen Assets ge-bundenes Kapital freizusetzen und fürInvestitionen verfügbar zu machen.Verbriefungen sorgen daher auch alszusätzlicher Finanzierungsweg für einegrössere Unabhängigkeit der Wirtschaftvom Bankensegment und tragen ins -gesamt zur Stabilität und Widerstands -fähigkeit des Finanzsystems bei. Insbe-sondere für kleine und mittlere Unter-nehmen (KMU) ohne direkten Zugangzum Kapitalmarkt sind Verbriefungeneine wichtige Finanzierungsquelle. Dashat auch die Europäische Kommissionerkannt und deshalb bereits 2014 be-

gonnen, Vorschläge für die Entwicklungund Regulierung eines «einfachen,transparenten und standardisierten Ver-briefungsmarktes» zu erarbeiten. Zuvorhatte die Kommission festgestellt, dassder Gesamtwert der Verbriefungen vonKMU-Darlehen von 77 Mrd. Euro imJahr 2007 auf 36 Mrd. Euro im Jahr2014 zurückgegangen war. Nach Schät-zungen der EU-Experten würde ein Wie-deranstieg des Verbriefungsvolumens inder EU auf den Durchschnittswert vorder Krise zusätzliches Kapital in Höhevon 100 bis 150 Mrd. Euro freisetzen.

Auch für Asset Manager bieten Ver-briefungen eine Vielzahl von Mög -lichkeiten, um ihre verwalteten Assetswie Immobilien, Infrastrukturprojekte,Mezzanine-Finanzierungen oder andereInvestitionsobjekte zu refinanzieren.

EU: Einfacher, transparenter undstandardisierter Verbriefungsmarktsoll Wachstum fördernIn dem 2015 veröffentlichten Vorschlagfür eine entsprechende Verordnung zurFestlegung gemeinsamer Vorschriftenvon Europäischem Parlament und EU-Rat heisst es: «Die Entwicklung eineseinfachen, transparenten und standar-disierten Verbriefungsmarktes ist einerder Bausteine der Kapitalmarktunion(. . .) und trägt zu dem vorrangigen Zielder Kommission bei, die Schaffung vonArbeitsplätzen und die Rückkehr zunachhaltigem Wachstum zu fördern.Ein qualitativ hochwertiger Rahmenfür Verbriefungen in der EU kann dieIntegration der EU-Finanzmärkte för-dern, zur Diversifizierung der Finanzie-rungsquellen beitragen und Kapital er-schliessen, so dass Kreditinstitute undKreditgeber leichter Kredite an Privat-haushalte und Unternehmen vergebenkönnen.»

Eine zweite ergänzende Verordnungzur Änderung der Eigenmittelverord-

Verbriefungen

Gift oder Medizinfür den Finanzmarkt?

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 17

nung wurde ebenfalls auf den Weg ge-bracht. Ende Mai 2017 haben das Euro-päische Parlament und der Rat sich aufdie beiden Vorschläge geeinigt. Die end-gültige Fassung der Verordnungen sollnach einer technischen Überarbeitungder Texte angenommen werden. Mit denfür alle Verbriefungen gültigen Vor-schriften wird der Rahmen für sichere,einfache, transparente, standardisierteund angemessen beaufsichtigte Ver-briefungsprodukte und eine Abgrenzungzu anderen komplexeren und riskante-ren Finanzinstrumenten geschaffen.

Investoren sollten auf einfache undtransparente Strukturen achtenEine solide strukturierte Verbriefungkann aus vielerlei Gründen für Investo-ren eine attraktive Investitionsmöglich-keit darstellen. Dabei gilt es jedoch einige Aspekte zu beachten, um un -gewünschte wie unnötige Risiken zuvermeiden und die Fehler von 2007nicht zu wiederholen.

Es hat einen Grund, warum die EU-Kommission die Eigenschaften «ein-fach, transparent und standardisiert» inihren Vorschlägen betont. Investorensollten nur verbriefte Produkte kaufen,deren Risiken sie verstehen und über-blicken können. Auch die Arrangeure,die als Dienstleister die Strukturierungund Umsetzung der Verbriefung über-nehmen, müssen die Risiken kennenund verstehen, um sie managen zu kön-nen. Vermieden werden sollten soge-nannte Wasserfallstrukturen, bei denendas verbriefte Wertpapier nach Risiko-gehalt in verschiedene Tranchen aufge-teilt wird, die an unterschiedlich risiko -averse Investoren verkauft werden. Diesicherste Tranche ist regelmässig diegrösste und wird nach dem Wasserfall-prinzip zuerst bedient, die kleinste undriskanteste Tranche zuletzt. Derartkomplexe Strukturen und die erneuteVerbriefung von Teilen bereits verbrief-ter Wertpapiere sind äusserst gefähr-lich, weil die darin enthaltenen Einzel-Risiken nicht mehr identifizierbar unddamit nicht mehr bewertbar sind. DieLösung heisst «keep it simple»: Einfa-che Strukturen, bei denen die Zahlungs-ströme der zugrunde liegenden Assetseins zu eins abgebildet werden und de-ren Emissionsbedingungen Struktur undRisiken transparent machen, lassen sich

ausgezeichnet bewerten und in dasRisiko management institutioneller In-vestoren integrieren.

Verbriefungen erweitern die Möglichkeiten für Investoren Insbesondere für professionelle odergar institutionelle Investoren bietet sichdie Möglichkeit massgeschneiderterVerbriefungen an. Hier werden das ent-sprechende Portfolio und die Gestaltdes Wertpapiers vom Arrangeur exaktnach den Bedürfnissen und Anforde-rungen des Investors ausgewählt. Eskönnen Ucits-konforme Zertifikate,wie Luxemburger Compartments oderStrukturen aus Malta oder Liechten-stein, als insolvenzsichere Teilvermö-gen eingesetzt werden. Portfolios undStrukturen können präzise so zusam-mengestellt werden, dass sie einer be-stimmten Risikoklasse entsprechen unddas Rating einer unabhängigen Rating-agentur gut prognostiziert werden kann.Das ist gerade für institutionelle Inves-toren ein wichtiger Punkt. Denn nichtzuletzt nach den Vorgaben von SolvencyII und der Anlageverordnung befindendiese sich in einem Dilemma zwischenden strengen Vorgaben für die Anlageder verwalteten Vermögen einerseitsund den mangelnden Anlagealternati-ven im Niedrigzinsumfeld andererseits.Der Anlagedruck ist enorm. Die weni-gen lukrativen Asset-Klassen sind alsdirekte Investments oft bereits bis zuraufsichtsrechtlichen Maximalgrenze inder Allokation des Portfolios enthalten.Durch Investitionen über abgesicherteVerbriefungen können institutionelleInvestoren jedoch mittelbar von den hö-heren Erträgen dieser Asset-Klassenprofitieren, ohne direkt in diese zu in-vestieren und damit die vorgegebenenAllokationsgrenzen zu verletzen.

Das breite Spektrum an geeignetenAssets aus diversen weitgehend vonein -ander unabhängigen Anlagesegmentenbietet aber auch darüber hinaus ein er-hebliches Diversifikationspotenzial.

Robuster Track Record selbst in der KriseTatsächlich haben sichVerbriefungen vonrealwirtschaftlichen Assets in Europa,anders als ihre US-amerikanischen Pen-dants, auch während der Finanzkrise alsnachweislich robust erwiesen. So lagen

beispielsweise die Ausfallraten fürdurch Wohnbauhypotheken besicherteVerbriefungsprodukte mit Investment-grade in der EU nach Angaben der EU-Kommission bei höchstens 0,2%.

Verbriefte Wertpapiere zeichnensich darüber hinaus aufgrund ihrermeist variablen Verzinsung durch eineim Vergleich zu Festzinsanleihen deut-lich höhere Widerstandfähigkeit gegenZinsänderungen aus. Anziehende Zin-sen haben kaum Auswirkungen auf dieKurse verbriefter Wertpapiere. Dasdürfte mittelfristig die Attraktivität fürInvestoren weiter steigern, wenn dieEuropäische Zentralbank (EZB) be-ginnt, ihre ultralockere Geldpolitik zu-rückzufahren und sich auch in Europaeine Zinswende andeutet.

Noch kauft die EZB allerdings imRahmen des seit November 2014 lau-fenden und bis Ende 2017 verlängerten«ABS Purchase Programme (ABSPP)»hochwertige Verbriefungen auf, um dieKreditvergabe von Banken und damitdie regionale Wirtschaft zu beleben.Ende 2016 belief sich das angekaufteVolumen auf über 22 Mrd. Euro. AlsFolge des Aufkaufprogramms kam es zueiner Einengung der Risikoaufschläge(Spreads) in allen Verbriefungsseg-menten.

AusblickIn den letzten Jahren hat sich der Ver-briefungsmarkt recht dynamisch entwi-ckelt und das dürfte sich auch 2017 fort-setzen. 2016 betrug das Emissions -volumen von Asset Backed Securitiesin Europa rund 234 Mrd. Euro und da-mit rund 18 Mrd. Euro bzw. 8,5% mehrals im Vorjahr. Im Verhältnis zum emit-tierten Volumen im Jahr 2006, dem letz-ten Jahr vor der Finanzkrise, entsprichtdas allerdings nahezu einer Halbierung.

Das über die vergangenen Jahre wie-der zunehmende Volumen zeigt die guteund anhaltende Nachfrage von Investo-ren für Verbriefungen mit hohen Qua-litätsstandards und transparenten Struk-turen. Bis zur Ausschöpfung des Markt-potenzials ist es allerdings noch einweiter Weg. Eine massvolleRegulierungdurch die EU-Kommission und den EU-Rat könnte dabei das Vertrauen in dieseAnlageklasse zusätzlich fördern.

[email protected]

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18 Das Geld-Magazin Q3 2017

«Ihr Portfolio hat im letzten Jahr um168’634 Franken zugenommen und ren-tierte damit mit 3.5%», sagt Ihnen derVermögensverwalter bei einem Jahres-rückblick. Die Vermögensrendite in absoluten Beträgen ausgedrückt ist üblicherweise eindeutig. Die relativeRenditeberechnung in Prozent kannhingegen auf unterschiedliche Weiseberechnet werden – es entstehen je nachMethode Differenzen und im Extrem-fall sogar vermeintliche Widersprüche.Für den Investor ist ein Verständnis fürdie zwei gängigen Arten von relativenRenditeberechnungen hilfreich, um diePerformancezahl zu interpretieren unddaraus die richtigen Schlüsse ziehen zukönnen. Nachfolgend werden die zweiMethoden der zeitgewichteten Rendite,im Folgenden TWR (englisch «time-weighted return») und der geldgewich-teten Rendite, im Folgenden MWR(«money-weighted return») miteinan-der verglichen.

Die PeriodenrenditeEin einfaches, aber extremes Beispielsoll die unterschiedlichen Berechnun-gen veranschaulichen: Ein Portfolio

startet mit dem Wert 100 in das neueJahr. Bis zum Ende des Jahres werdenkeine Ein- oder Auszahlungen getätigtund der Wert sinkt aufgrund fallenderKurse auf 80. Der absolute Verlust indiesem Jahr beträgt –20. Die Renditedieser Periode ist damit (–20 / 100) =–20%. In diesem Beispiel finden keineexternen Kapitalflüsse wie Einzahlun-gen, Rückzüge oder Ein- und Ausliefe-rungen statt und die Rendite ist eindeu-tig. Wird jedoch das Vermögen desPortfolios durch externe Kapitalflüsseverändert, so stellt sich die Frage, obund wie die Rendite auf ebendiesen Kapitalien berücksichtigt werden soll.

Der absolute GewinnNehmen wir an, unser Portfolio ist biszur Jahresmitte auf die Hälfte des ur-sprünglichen Werts und somit auf 50gesunken. Dies entspricht einer Perio -denrendite von –50%. Die tiefe Bewer-tung wurde als günstiger Zeitpunkt füreinen Zukauf gewertet und es wurdenzusätzlich 50 investiert. Erholen sichdie Märkte bis Ende Jahr wieder auf dasEndniveau des vorherigen Beispiels, sowird das Vermögen von nun 100 (50 per

Jahresmitte + 50 Einzahlung) per MitteJahr auf 160 (80 + 80) bis zum Jahres-ende wachsen. Damit beträgt die Perio -denrendite in der zweiten Jahreshälfte60%. Der Gewinn beträgt nun 10: Fürdas Portfolio im Wert von 160 per EndeJahr wurden insgesamt Kapitalien inder Höhe von 150 (ursprüngliche 100 +zusätzliche 50 per Mitte Jahr) bereitge-stellt. Der absolute Gewinn von 10 sollnun in Form einer relativen Rendite aus-gewiesen werden.

Die geldgewichtete Rendite (MWR)Bei der MWR wird der absolute Ge-winn dem durchschnittlich investiertenKapital gegenübergestellt. (Wir be-trachten im Folgenden die Methode ge-mäss Modified Dietz.) Dieses berech-net sich aus dem Anfangsvermögen zu-züglich der unterjährigen Kapitalflüsse,gewichtet mit der Anzahl Tagen, an wel-chen sie investiert waren. In unseremBeispiel waren im Verlauf des Jahresdurchschnittlich 125 investiert (100während eines ganzen Jahres und zu-sätzlich 50 während eines halben Jah-res). Der Gewinn von 10 wird diesemBetrag gegenübergestellt. Die MWRberechnet sich damit wie folgt:

MWR = 10 / 125 = 8.0 %

Die MWR stellt damit einen direktenBezug zum erwirtschafteten Gewinnher. Sie zeigt die Rendite auf demdurchschnittlich in der Periode inves-tierten Kapital.

Die zeitgewichtete Rendite (TWR)Die TWR blendet den Effekt von unter-jährigen Flüssen auf die Rendite aus.Sie verkettet die Renditen sämtlicherPerioden, in welchen keine Kapital -flüsse stattgefunden haben, zu einer Gesamtrendite. Für unser Beispiel wer-den dabei die zwei Periodenrenditenvon –50% für das erste halbe Jahr und60% für das zweite halbe Jahr wie folgtverkettet:

TWR = (1 – 0.5) x (1 + 0.6) – 1 = –20 %

Was Sie bei Renditezahlenfragen sollten: MWR oder TWR?

Von Damian Tobler und Matthias GeissmannPartner, Leiter Accounting Manager undund Investment Reporting Investment Reporting SpecialistKendris AG Kendris AG

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 19

Wir erhalten dieselbe Rendite wie fürdie Periodenrendite im ersten Beispiel,in welchem keine Kapitalflüsse stattge-funden haben. Die TWR ignoriert damitden Effekt von externen Kapitalflüssenauf die Rendite komplett. Diese werdenbehandelt, als hätten sie nie stattgefun-den. Mit anderen Worten: Die TWRzeigt die Rendite auf dem zu Beginn derPeriode investierten Kapital.

MWR oder TWR?Die zwei Renditen aus unserem fiktivenBeispiel scheinen sich auf den erstenBlick zu widersprechen. Es stellt sichdie Frage, welche Methode für einesinnvolle Aussage über die Perfor-mance eines Portfolios herangezogenwerden soll.

Wir halten fest: Finden keine unter-jährigen Kapitalflüsse statt, so ist dieMWR identisch mit der TWR und dieFrage der richtigen Wahl erübrigt sich.Je grösser die Zu- und Abflüsse im Ver-hältnis zum investierten Kapital sind,desto grösser können die Unterschiededer zwei Renditen werden.

Der PrivatkundeEin Kunde und Investor wird üblicher-weise an der absoluten Vermögensver-änderung interessiert sein. Insofern istfür ihn die MWR von Interesse, da dieseeinen direkten Bezug zum absolutenGewinn herstellt. Sie zeigt ihm am ehrlichsten, welche Rendite auf demKapital unter Berücksichtigung sämt -licher Zu- und Abflüsse erzielt wurde.Insbesondere werden dabei auch dieGrösse und der Zeitpunkt der Investi-tionen relevant sein und in die MWRmiteinfliessen. Kann der Kunde überdie zu tätigenden Investitionen ent-scheiden, so sollten sich diese zwei Faktoren auch in der Rendite wider -spiegeln. Anders sieht es für diejenigenParteien aus, welche den Investitions-entscheiden ausgesetzt sind.

Der VermögensverwalterBetrachten wir die Situation eines Ver-mögensverwalters, beispielsweise ei-ner Pensionskasse. Grössere Kapital-flüsse können hier insbesondere durchFirmenzusammenlegungen oder Ab-spaltungen entstehen, bei welchen be-trächtliche Summen an Freizügigkeits-leistungen eingebracht oder abgezogen

werden. Zeitpunkt und Grösse der Ka-pitalflüsse liegen dabei ausserhalb desEinflussbereiches des Vermögensver-

walters. Zudem ist dieser an die An -lagerichtlinien gebunden, welche ihndazu zwingen, das Vermögen stets ge-mäss Strategie zu investieren.

Um zu unserem vorherigen Beispielzurückzukehren, nehmen wir an, derVermögensverwalter einer Pensions-kasse muss Mitte des Jahres die Hälftedes Portfolios in der Höhe von 50 auf-grund einer Teilliquidation liquidieren.Das Vermögen von nun also noch 25wird bis Ende des Jahres noch auf 40steigen und es entsteht ein Verlust voninsgesamt –35 (40 Endbewertung – 100Anfangsbestand + 25 Korrektur infolgeLiquidation). Mit dem durchschnittlichinvestierten Kapital von 87.5 Franken(= 100 – 0.5 x 25) resultiert damit eineMWR von –40% (–35 / 87.5). Dieseliegt deutlich unter der TWR von –20%, welche durch die Teilliquidation nichtbeeinflusst wird. In diesem Beispiel«fehlt» in der zweiten Jahreshälfte demVermögensverwalter das Kapital, umdie Verluste aus der ersten Jahreshälftezu kompensieren.

Es wäre hier jedoch unfair, die Leis-tung des Vermögensverwalters anhandder MWR zu messen. Ihm darf derschlechte Zeitpunkt der Vermögens -abflüsse aufgrund der Teilliquidationnicht angelastet werden. Aus diesemGrund wird im Allgemeinen die TWRzur Beurteilung der Leistungen vonVermögensverwaltern herangezogen.

InterpretationVergibt ein Kunde mehrere Mandatemit derselben Strategie an unterschied-liche Vermögensverwalter, so ist es vonNutzen, in einem konsolidierten Invest-ment Reporting beide Renditeartenauszuweisen. Für den Kunden wird da-bei die MWR eine Messgrösse für seineRendite sein, wohingegen die TWR füreinen Vergleich der verschiedenen Ver-mögensverwalter herangezogen wird.

Mögliche Interpretationen der zweiRenditeberechnungen lassen sich anfolgendem Beispiel veranschaulichen:

Die tiefere MWR auf dem konsoli-dierten Portfolio im Vergleich zur TWRlässt darauf schliessen, dass der Kundeinsgesamt zu einem für ihn ungünstigenZeitpunkt beschlossen hat, neues Ka -pital zu investieren oder abzuziehen.Durch diese Kapitalflüsse ist seine Ren-dite tiefer ausgefallen (3.2%) als sieohne die Zu- oder Abflüsse gewesenwäre (3.5%). Da der Kunde an der Wert-veränderung seines durchschnittlich in-vestierten Kapitals einschliesslich dergetätigten Kapitalflüsse interessiert ist,wird für ihn die MWR von Bedeutungsein. Die besagten Kapitalflüsse desKunden scheinen dabei einen grösserennegativen Effekt auf die Vermögens-werte beim Vermögensverwalter T ge-habt zu haben, erkennbar an der tieferenMWR im Vergleich zum Vermögens-verwalter M. Dafür darf jedoch Vermö-gensverwalter T nicht verantwortlichgemacht werden und der Effekt solltefür einen direkten Vergleich der zweiVermögensverwalter ausgeblendet wer-den. Vermögensverwalter T mit der hö-heren TWR hat damit in der betrachte-ten Periode besser gewirtschaftet alsVermögensverwalter M.

FazitLassen Sie sich beide Renditearten aus-rechnen.Weichen die MWR- undTWR-Renditen voneinander ab, so wird dierichtige Interpretation der Werte rele-vant. Die MWR ist für jene Personenvon Bedeutung, welche über Kapital-flüsse in und aus dem Portfolio ent-scheiden können. Die TWR misst dieRendite aus der Sicht derjenigen Perso-nen, welche die externen Flüsse nichtbeeinflussen können. Stehen mehrereVermögensverwalter in Konkurrenz,vergleichen Sie diese anhand der TWR.

[email protected]@kendris.com

www.kendris.com

Periodenrendite 201x MWR TWR

Vermögensverwalter M 3.3% 3.4%

Vermögensverwalter T 3.1% 3.6%

Konsolidiert 3.2% 3.5%

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20 Das Geld-Magazin Q3 2017

Von Eduard von KymmelLeiter VP Fund SolutionsVP Bank Gruppe

Erste Erfahrungen von Branchenken-nern bestätigen, dass Luxemburg mitdem RAIF ein weiteres attraktives undüberaus flexibles Fondsvehikel ge-schaffen hat. Per 2. Mai 2017 wurdenbereits 96 RAIFs seit Inkrafttreten desluxemburgischen Gesetzes über RAIFsim Juli 2016 erfolgreich lanciert. EndeDezember 2016 waren es noch 44 Neu-gründungen. So verzeichnete die Nach-frage nach RAIF-Fondslösungen in denletzten fünf Monaten eine beachtlicheSteigerung von über 100%.

Attraktiv – Anfrage und Anzahl steigen stetigDiese starke Nachfrage ist beeindru-ckend: Nicht einmal der erfolgreicheLuxemburger Spezialfonds (SIF) wur-de während seiner ersten Monate imJahre 2007 derart stark nachgefragt.Per 22. Juni 2017 waren im Verzeichnisder Luxemburger Aufsichtsbehörde

Commission de Surveillance du SecteurFinancier (CSSF) 1’621 SIFs eingetra-gen – 272 weniger als im Bereich derUcits-Fonds, in denen Luxemburg euro-paweit Marktführer ist. Addiert man dieAnzahl der SIFs, RAIFs, Sicars (PrivateEquity Funds) und der sogenanntenTeil-II-Fonds, die auch keine Ucits-Fonds sind, liegt die Anzahl der Nicht-Ucits-Fonds um 340 höher.

Eine grosse Anzahl der neu gegrün-deten RAIFs investiert in Real Estate,Private Equity und Infrastruktur. Nichts-destotrotz wurden auch RAIFs lanciert,die traditionelle Investmentstrategieneinsetzen oder Hedgefondsstrategienverfolgen. Der Schwerpunkt liegt je-doch deutlich im Sachwertebereich.Hintergrund dafür ist unter anderem dieSuche von institutionellen Investorenund Family Offices nach Renditen in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld.Dabei stellen Real Estate und PrivateEquity interessante Alternativen dar.Einige der RAIFs sind auch als Feeder-Fonds aufgelegt und investieren somitin einen bestehenden Master-Fonds.

Flexibilität und Qualität als Stärke Der RAIF bietet sich als flexibles undschnell umsetzbares Fondsvehikel an.Wie der Name bereits sagt, handelt essich um einen Alternativen InvestmentFund (AIF), der durch die Richtlinieüber die Verwalter Alternativer Invest-ment Funds (AIFM-Richtlinie) erfasstist. Im Sinne der AIFM-Richtlinie wirdder Fonds nicht auf Produktebene durchdie Luxemburger AufsichtsbehördeCSSF genehmigt, sehr wohl aber in -direkt durch die Aufsichtstätigkeit überden AIFM (Fondsmanager), die Depot-bank und den Wirtschaftsprüfer. DiesesGefäss erfüllt neben absoluter Flexibi-lität aber auch höchste Qualitätsansprü-che hinsichtlich Domizil, Reputationund Image.

Genau aus diesen Gründen ent-scheiden sich viele Initiatoren, ihre

Fonds nicht mehr in einer Offshore- Jurisdiktion, sondern in Luxemburg auf-zusetzen. Dieser Finanzplatz hat sichals führendes Domizil für Investment-fonds in Europa und als Nummer 2weltweit (nach den USA) etabliert. Somit kann der Fondsinitiator Time-to-Market mit einer Best-in-Class-Repu-tation verbinden. Möchte er zu einemspäteren Zeitpunkt den Fonds regulie-ren lassen, steht dem nichts im Wege.So kann der RAIF zum Beispiel in einenLuxemburger SIF oder einen Ucits-Fonds umgewandelt werden. Dies dürf-te dann von Interesse sein, wenn derFondsinitiator sehr zügig einer Invest-mentopportunität nachkommen muss,den Fonds später aber dennoch regulierthaben möchte. RAIFs können in unter-schiedlichen Rechtsformen aufgesetztwerden. Namentlich als vertraglicheStrukturen (FCP), Kapitalgesellschaf-ten (Sicav, Sicaf), Personengesellschaf-ten (SCS, SCSp, SCA) sowie als genos-senschaftliche Aktiengesellschaft (SAScosa). Somit können unterschiedlicheBedürfnisse adressiert und die passen-de Struktur für eine massgeschneiderteLösung gefunden werden.

Anlegerschutz hat PrioritätBei aller Flexibilität und Gestaltungs-freiheit ist dem Luxemburger Gesetz-geber der Anlegerschutz eminent wich-tig. Diesem wird durch die Ernennungeines externen Alternative InvestmentFund Managers (AIFM), der Verwahr-stelle und eines WirtschaftsprüfersRechnung getragen. Die beiden Letzte-ren müssen verpflichtend in Luxem-burg ansässig sein.

Ergänzend muss der AIFM über dieentsprechenden Lizenzen in den jewei-ligen Assetklassen verfügen, die er zuverwalten beabsichtigt. Trotz aller Fle-xibilität müssen der AIFM und die De-potbank entsprechende Prozesse im-plementiert haben, um ihren anspruchs-vollen Pflichten und Aufgaben bei der

RAIF – Revolutionär, Attraktiv,Innovativ und FlexibelMit dem «Reserved Alternative Investment Fund» (RAIF) steht Fondsinitiatoren eine erstklassigeAlternative zu Offshore-Fonds und Spezialfonds (SIFs) zur Verfügung.

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 21

Verwaltung von RAIFs nachkommenzu können. So müssen beide einige Zeitaufbringen, um insbesondere nachhal-tige und zufriedenstellende Risikoma-nagementprozesse sowie Bewertungs-modelle aufzusetzen. In Ergänzunghierzu müssen RAIFs den Grundsatzder Risikostreuung einhalten, da siemaximal 30% ihrer Vermögenswerte ineine einzelne Anlage investieren dürfen– ausser sie investieren gemäss ihrenkonstituierenden Dokumenten aus-schliesslich in Risikokapital.

Revolutionär und innovativDie AIFM-Richtlinie ermöglicht AIFMsmittels des EU-Passes einen direktenZugang zum europäischen Binnen-markt. Management- und Vertriebsleis-tungen können so auf grenzüberschrei-tender Basis mittels eines vereinfachtenNotifikationsverfahrens angeboten wer-den. Da es sich beim RAIF um einenAIF im Sinne der AIFM-Richtlinie han-delt, kann ein RAIF ohne zeitaufwen-diges Produktgenehmigungsverfahreninnerhalb des europäischen Binnen-marktes vertrieben werden. Der zuläs-sige Investorenkreis beschränkt sich auf«sachkundige Investoren», sprich insti-tutionelle, professionelle sowie sämtli-che anderen Investoren, welche die fol-genden Voraussetzungen erfüllen:

• Minimuminvestition von 125’000Euro oder

• die Beurteilung eines Kreditinstitu-tes einer Mifid-Investmentfirma, einer Ucits-Verwaltungsgesellschaftoder eines autorisierten AIFM, welche die Expertise, die Erfahrung und das Wissen in der Beurteilung dieser Investition bestätigen.

Steuerliche AspekteDie einzige Steuer, die grundsätzlichbelastet wird, ist eine Zeichnungssteuer(Taxe d’abonnement) auf das Nettover-mögen mit einer Rate von 0.01% p.a.Sofern die Vermögenswerte in anderein Luxemburg domizilierte Fonds in-vestiert werden,welche derTaxe d’abon-nement unterliegen, gibt es eine Befrei-ung von dieser Steuer. Dasselbe gilt fürFonds, die ausschliesslich in Geld-marktinstrumente, Einlagen, Pooling-vehikel von Pensionsfonds oder auch inMikrofinanzinstitute investieren.

Bei RAIFs, die nicht in einer ver-traglichen Form aufgesetzt wurden undin Risikokapital investieren, kann einespezielle Steuerregelung zum Tragenkommen, die ebenfalls von der Taxed’abonnement befreit ist. RAIFs in derRechtsform einer Aktiengesellschaft(Sicav oder Sicaf) profitieren von einergrossen Anzahl an Doppelbesteue-rungsabkommen, welche durch die Lu-xemburger Behörden abgeschlossenwurden. RAIFs in der Rechtsform derSLP (Special Limited Partnership) wer-den aus Luxemburger Steuersicht alssteuertransparent angesehen, wodurchInvestoren vorteilhafte Steuerregelun-gen mittels der Doppelbesteuerungs -abkommen geltend machen können.

Eine starke KombinationDer RAIF verzeichnet bis dato eine sehrgute Nachfrage als Fondsprodukt fürFondsinitiatoren, die auf der Suche

nach Alternativen zu den etabliertenOffshore-Domizilen oder SIFs sind.Die Vorteile liegen auf der Hand: DerRAIF kombiniert bestmögliche rechtli-che Gestaltungsfreiheit bei gleichzeiti-gem Schutz durch die AIFM-Richtliniemit kurzer Markteinführungszeit undden sich durch den EU-Pass ergeben-den attraktiven Opportunitäten.

VP Fund Solutions liegt bei dieserEntwicklung voll im Trend. Der Fonds-spezialist hat bereits für etliche Initia-toren die Auflage von RAIFs begleitet.Wir gehen davon aus, dass dieser Trendanhält, und dass der RAIF in der Tateine vielversprechende Alternative zumSIF darstellt. Die besondere Stärke liegtin der Kombination der Fondseigen-schaften mit dem Standort Luxemburgals Domizil mit exzellenter Reputation.

[email protected]

VP Fund Solutions:Kurz und bündigMit VP Fund Solutions verfügt die VP Bank Gruppe über ein internationalesFondskompetenzzentrum, das aus der VP Fund Solutions (Liechtenstein) AGund der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA besteht. Als «One-Stop-Shop»bietet VP Fund Solutions alle Dienstleistungen, die in der Summe das Fonds-geschäft ausmachen. Dies umfasst Aifmd- und Ucits-Management Company-Dienstleistungen inklusive Risk Management, Fondsadministration sowie Depotbank-Services und Vertriebsunterstützung. Zusätzlich können auch Asset-Management-Services, insbesondere Best-Manager-Selection-Dienst-leistungen, bezogen werden. Hinsichtlich Anlageklassen und -instrumentenwerden neben klassischen Wertpapieren und Anleihen auch alternative Invest-ments wie zum Beispiel Private Equity oder Real Estate abgedeckt. Der Kundewird von einem zentralen Ansprechpartner, dem «Single Point of Contact»,von der Planung und Gründung von Fonds bis zur operativen Verwaltung be-treut. VP Fund Solutions wendet sich mit seinem Dienstleistungspaket weltweitan Family Offices, Asset Manager, Banken, Versicherungen und vermögendePrivatpersonen.

VP Fund Solutions (Liechtenstein) AGAeulestrasse 69490 Vaduz, Liechtenstein00423 235 67 [email protected]

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA26, Avenue de la Liberté, B.P. 923L-1930 Luxembourg00352 404 [email protected]

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22 Das Geld-Magazin Q3 2017

Die Vernehmlassung zur Änderung der Lex Koller, wie das Bun-desgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen imAusland (BewG) auch genannt wird, war lange angekündigt undimmer wieder verschoben worden. Diesen März wurde sie schluss-endlich eröffnet und am 30. Juni ist die Frist für Stellungnahmenabgelaufen. Ursprünglich wurde das Gesetz 1985 eingeführt, um«die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern».Seither dürfen ausländische Investoren keine Immobilien mehr inder Schweiz erwerben. Seit ihrer Einführung wurde die Lex Kollermehrmals geändert. 1997 wurden die Bestimmungen zum Erwerbvon Geschäftsgrundstücken gelockert und 2004 wurde es für aus-ländische Investoren möglich, Aktien von an der Schweizer Börsekotierten Immobiliengesellschaften zu erwerben. 2007 diskutierteman in Bern sogar die gänzliche Abschaffung des Gesetzes.

Der Bundesrat begründet die Totalrevision der Lex Koller mitdem Postulat Hodgers sowie einer allgemeinen Senkung der administrativen Belastung. Das Postulat Hodgers fordert den Zugang zu Genossenschaftswohnungen für Personen, die nichtaus einem EU- oder EFTA-Land kommen. Während der Bundes-rat das Postulat auch mit einer Änderung der Verordnung erfüllenkönnte, treibt die Vorlage die tatsächliche administrative Belas-tung durch zahlreiche neue Bewilligungsvorschriften in die Höhestatt sie zu senken.

Eine wesentliche Änderung besteht in der Forderung, dassAusländer aus Drittstaaten für den Erwerb von Wohneigentumwieder eine Bewilligung benötigten, was zurzeit nicht der Fall ist.Die davon betroffenen Personen haben eine Aufenthaltsbewilli-gung: Sie wohnen und arbeiten in der Schweiz. Es dürfte sich bei

ihnen genau um die dringend benötigten Fachkräfte handeln. Siesollten nicht durch zusätzliche bürokratische Hürden von einemLeben in der Schweiz abgeschreckt werden. Die Einführung derBewilligungspflicht verursacht ausserdem mehr administrativenAufwand für die Behörden – und nicht, wie behauptet, weniger.Gleichzeitig muss man sich fragen, was mit der Einschränkungbezweckt werden soll, da die Anzahl betroffener Personen ver-gleichsweise gering sein dürfte.

Der Kauf von Geschäftsimmobilien für ausländische Inves-toren ist seit 1997 wieder erlaubt. Wenn solche Liegenschaften ingemischten Wohn- und Gewerbezonen liegen und ein Mindest-anteil von Wohnungen vorgeschrieben ist, so darf der Investordennoch die ganze Liegenschaft erwerben. Bisher galt ein Wohn-anteil von 50% als Grenze dafür, dass eine solche Liegenschaftnoch als Geschäftsstätte galt. Dieser Maximalanteil soll auf einenDrittel verringert werden. Der genaue Nutzen dieser Regelung istauch hier unklar. Aus raumplanerischer Sicht verhindert die LexKoller sogar die Umnutzung von Geschäftshäusern und Indus-triebrachen zu Wohnraum, wenn der Besitzer ein ausländischerInvestor ist.

Stark von der Lex Koller betroffen waren bisher die Ferien-wohnungen. Allerdings ist der Bau neuer Ferienwohnungen inden meisten touristischen Gebieten durch das Zweitwohnungs-gesetz so stark eingeschränkt, dass keine neuen Wohnungen mehrgebaut und ergo auch nicht an Ausländer verkauft werden können.In der «Volkswirtschaft» vom März 2017 war zu lesen, dass derVerkauf von Ferienwohnungen an Personen im Ausland rückläu-fig ist und die Ausschöpfung des gesamtschweizerischen Kon-tingents in den letzten 3 Jahren bei ca. 50% lag. Vor diesem Hin-tergrund sind die zahlreichen geplanten Verschärfungen unver-ständlich.

Der Änderungsvorschlag sieht vor, die Bestimmungen fürTrusts zu verschärfen. In Zukunft soll es schwieriger werden,Grundstücke in Trusts einzubringen. Bei den Verwaltern (Trus-tees) eines Trusts sowie die Begünstigten (Beneficiaries) darf essich nicht um «Personen im Ausland» handeln. Neu soll auch derVerwaltungsrat von Immobiliengesellschaften aus Inländern be-stehen, da sonst eine «ausländische Beherrschung» vermutet wird.

Zusammenfassend muss man sich fragen, was mit der Total-revision eigentlich bezweckt wird. Die Umsetzung der verschärftenRegeln dürfte gemäss dem Begleitbericht pro Kanton eine Auf-stockung um 1 Stelle zur Folge haben. Während es keine Zahlenzu geben scheint, die einen Anstieg ausländischer Grundstück-käufer belegen, wird die Bürokratie aufgeblasen statt verkleinert.

[email protected] / www.hev-schweiz.ch

Immobilien

Kein Revisionsbedarf in Sachen Lex KollerVon Kathrin Strunk, Volkswirtschafterin, Hauseigentümerverband Schweiz

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24 Das Geld-Magazin Q3 2017

Private: Herr Balzarini, Sie sind seitFrühling dieses Jahres CEO von PSPSwiss Property. Wird nun alles anders?Giacomo Balzarini: Nein, gar nicht.Kontinuität ist angesagt. Als CFO habeich die Entwicklung unseres Unter -nehmens ja bereits 10 Jahre lang mit-getragen. Meine eigenen Ideen werdeich nach wie vor einbringen, fortan einfach als CEO. Es wird also keinegrundlegenden Umwälzungen geben,sondern eher einzelne Adjustierungenzur kontinuierlichen Anpassung an dasMarktumfeld, das sich ja auch laufendverändert.

Was heisst das konkret?Balzarini: Mieter werden zunehmendselektiver und anspruchsvoller. Wer in

diesem Umfeld erfolgreich bleiben will,muss sich dem Markt und den neuen Erfordernissen anpassen. Folglich stehtdie Verbesserung der Kundenausrich-tung im Zentrum. Bestehende Mietermüssen noch umfassender und aktiverbetreut werden. Zudem werden wir un-sere Anstrengungen bei der Akquisitionvon Neumietern verstärken. Ziel ist es,die bestehenden Leerstände kurz- bismittelfristig zu reduzieren. Die Deviselautet «noch näher am Markt, noch näher bei den Mietern».

Welches sind denn die zentralen The-men bei der Vermietung?Balzarini: Wir wollen die Bedürfnisseunserer bestehenden und potenziellenMieter besser verstehen und Nachfrage-

trends rascher antizipieren. Worauf le-gen die Mieter besonderen Wert? Wieweit soll man beispielsweise als Ver-mieter beim Ausbau der Büroflächengehen? Wie wichtig ist die Möglichkeit,nachträglich die Raumaufteilung zuverändern? Dabei stützen wir uns ver-mehrt auf die direkten Erfahrungen unserer Bewirtschafter und Hauswarte,die am nächsten bei den Liegenschaftenund den Mietern sind. Die Tatsache,dass wir unsere Liegenschaften selberbewirtschaften, ist dabei äusserst wert-voll. Kombiniert mit unserem strategi-schen Asset-Management und demKnow-how unserer Bauabteilung stelltdieser Ansatz einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar. Das Zusammenspieldieser drei Funktionen kommt vor allem

PSP Swiss Property:Kontinuität, Langfristigkeitund TransparenzPSP Swiss Property ist eine der führenden Immobiliengesellschaften der Schweiz. Vor Kurzemwurde der langjährige CFO, Giacomo Balzarini, zum CEO ernannt. Im nachfolgenden Tourd’Horizon erläutert er, wie er PSP Swiss Property in den kommenden Jahren positionieren willund wo er die grössten Herausforderungen in einem anspruchsvollen Marktumfeld sieht.

Interview mit Giacomo Balzarini, CEO PSP Swiss Property

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 25

im Rahmen von Renovationen und Neu-bauten zum Tragen, bei welchen wir erhebliches Wertsteigerungspotenzialsehen.

Im kommerziellen Immobiliengeschäftübersteigt das Angebot die Nachfrageund Besserung ist nicht in Sicht, jeden-falls kurzfristig. Wie gehen Sie mit die-sem Problem um?Balzarini: Überkapazitäten auf demMarkt und unsere eigenen Leerständesehen wir als Chance. Das mag auf denersten Blick unlogisch erscheinen, ist esjedoch nicht. Denn statt Räumlichkei-ten für Zwischennutzungen aufwendigzur Verfügung zu stellen oder sie zu Billigmieten anzubieten, investierenwir hohe dreistellige Millionenbeträgein Renovationen, Neubauten und Ent-wicklungsprojekte. Damit machen wirdie Liegenschaften langfristig wiederattraktiv. Entgangene Mieteinnahmennehmen wir während den Renovations-und Bauphasen bewusst in Kauf.

Wie sieht es bei Ihren Grossprojektenin Zürich-West und am Bahnhofplatz/Bahnhofquai aus?Balzarini: Das sind beide von langerHand geplanten Projekte. In Zürich-West sind wir seit vielen Jahren aktivund werden in den nächsten Jahren zweinicht mehr zeitgemässe Gebäude mitdem Neubau «Orion» ersetzen. «Orion»wird einen flexibel nutzbaren Innenaus-bau sowie eine nachhaltige Energie-und Abfallbewirtschaftung beinhalten.Die attraktiv gestaltete Umgebung wirdpositiv auf die Nachbarliegenschaftenausstrahlen. Damit wird sich das Pro-jekt erfolgreich in das neue Trend-Quartier einfügen. Am Bahnhofplatz/Bahnhofquai werden mehrere Liegen-schaften in Bahnhofnähe in drei Etap-pen umfassend renoviert und denkmal-geschützte Flächen saniert. Damit er-gibt sich eine komplexe Sanierung mitentsprechendem Mehraufwand. Dafürerhalten wir und damit unsere zukünf-tigen Mieter an dieser prominenten Toplage einmalige und qualitativ hoch-stehende Flächen.

Und wie sieht es mit externem Wachs-tum aus? Sind Sie diesbezüglich aktiv?Balzarini: Wir erwarten, dass der Ak-quisitionsmarkt hart umkämpft bleiben

wird. Dies aufgrund des anhaltend tie-fen Zinsniveaus und des bestehendenAnlagenotstands bei institutionellen In-vestoren. Angebotene Objekte habendemzufolge einen stolzen Preis. Des-halb bleiben wir in Sachen Kauf vonLiegenschaften unserer bewährten Stra-tegie treu: Wichtiger als die Grösse un-seres Portfolios ist die Qualität. Wirsind durchaus offen für Zukäufe, abernur, wenn sich damit mittel- bis lang-fristig Mehrwert generieren lässt.

Ein anderes Thema ist die Finanzie-rung. Sie arbeiten mit einer Vielzahl vonBanken zusammen. Wie schätzen Sie imMoment die Situation auf dem Kapital-markt ein?Balzarini: Die Frage, die alle auf demKapitalmarkt umtreibt, ist natürlich dienach den Negativzinsen. Wird das ak-tuelle Tiefzinsniveau zum «new nor-mal»? Ich beobachte eine gewisseSorglosigkeit im Zusammenhang mitder Zinsentwicklung – und das bereitetmir Sorgen. Es ist gefährlich, wenn ge-wisse Marktteilnehmer scheinbar da-von ausgehen, dass man auf Jahre hin -aus mit Tiefzinsen rechnen kann. Viel-leicht ist das so, vielleicht aber auchnicht. Ich bin der Meinung, dass mannicht auf ewig tiefe Zinsen spekulierensollte. Wir jedenfalls bleiben unsererdisziplinierten, konservativen Finan-zierungspolitik mit einem hohen Ei-genkapitalanteil und tiefer Verschul-dungsquote treu. Damit verfügen wirüber ausreichend finanzielle Flexibili-tät, um allfällige Marktopportunitätenwahrnehmen zu können.

Wie haben sich die Negativzinsen aufIhre Geschäftstätigkeit ausgewirkt?Balzarini: Mit der Einführung von Negativzinsen durch die Nationalbankwaren wir, genau wie alle anderen Kapitalmarktteilnehmer, mit einer Si-tuation konfrontiert, wie wir sie nochnie gesehen hatten. Dies hat in einer

ersten Phase zu Unsicherheiten undVerwerfungen geführt. Niemand wuss-te, wie man damit umgehen sollte. Ichkann dazu sagen, dass wir mit allenPartnern fristgerecht konstruktive Lö-sungen gefunden haben. An dieserStelle ist es durchaus angebracht, denBanken ein Kränzlein zu winden. Un-sere Beziehung zu vielen Banken hatsich in dieser schwierigen Zeit dankden intensiven Diskussionen weiter ge-stärkt.

Wie positionieren Sie sich in der FrageIFRS oder Swiss GAAP?Balzarini: Wir setzen auf Kontinuitätund Transparenz, auch in Sachen Rech-nungslegung. Für uns ist es deshalb keine Frage, dass wir an IFRS festhal-ten werden. Wir wollen Investoren undAnalysten eine möglichst vergleichbareund transparente Rechnungslegung vor-legen. Damit erzielt man Visibilität undBerechenbarkeit – die Investoren sehenbeispielsweise genau, woher unsereEinnahmen stammen und wie sich un-sere Bilanzstruktur zusammensetzt.Wir wollen die Vergleichbarkeit unsererZahlen langfristig gewährleisten. Dieseanlegerfreundliche Transparenz schafftVertrauen im Markt.

Andere Immobiliengesellschaften ha-ben ihr Geschäftsmodell verbreitert,nicht zuletzt, um Diversifikationseffektezu erzielen und die Volatilität zu verrin-gern. Haben Sie ähnliche Pläne?Balzarini: Nein. Unser Geschäftsmo-dell hat sich aus meiner Sicht bewährt.Wir bleiben ein «pure play» und wollenauch so wahrgenommen werden. Insti-tutionelle Anleger investieren langfris-tig lieber in ein Unternehmen, von demsie genau wissen, was sie mit ihrem Investment erhalten. Und so soll es mituns auch bleiben.

[email protected]

Unser Geschäftsmodell hat sich aus meiner Sichtbewährt. Wir bleiben ein «pure play» und wollenauch so wahrgenommen werden.

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26 Das Geld-Magazin Q3 2017

Schon immer sehr beliebt bei vielenvermögenden Familien ist der Kauf ei-ner Wohnung oder einer Finca auf Mal-lorca. Die Nachfrage nimmt seit eini-gen Jahren wieder deutlich zu und inbestimmten Regionen, gerade im Süd-westen der Insel, haben die Preise fürImmobilien bereits ein Niveau erreicht,das vergleichbar mit Toplagen von Im-mobilien in der DACH-Region ist.

Ob es an der Sonne bzw. dem zau-berhaften Ambiente liegt oder an denverkäuferischen Talenten der auf Mal-lorca vertretenen Makler, oft werdenbei der Kaufentscheidung wesentlicheVorprüfungen vergessen oder möglicheRisiken ausgeblendet. Dabei ist es ge-rade auf Mallorca wichtig, vor dem Erwerb einer Immobilie eine umfang-reiche wirtschaftliche, rechtliche undsteuerliche Due Diligence durchzufüh-ren. Nachfolgend seien diesbezüglicheinige Themen angesprochen, die je-

doch bei einem konkreten Erwerb indi-viduell ergänzt werden müssen.

Auswahl der ImmobilieDer erste Blick auf eine traumhaft schö-ne Finca sollte einen möglichen Kauf -interessenten nicht blenden. Entschei-dend sind auch auf Mallorca die Lageund die Bauweise der Immobilie. DieQualitäten sind sehr unterschiedlich, jenach Bauweise und Baujahr. Beim Er-werb sollte immer auch geprüft werden,wie hoch die Wahrscheinlichkeit einesspäteren Weiterverkaufs ist. Auch solltesich der Erwerber vor Auswahl einerImmobilie im Klaren sein, ob diese aus-schliesslich zum Eigenbedarf oder auchzur Vermietung genutzt werden soll.Sofern eine Immobilie in die engereAuswahl genommen wurde, empfiehltes sich, mit Hilfe eines kompetentenBaugutachters /Architekten die Sub-stanz und Infrastruktur der Immobilie

zu prüfen. Wichtige Punkte sind dabeidie Wasserversorgung (eigener Brun-nen?), Anschlüsse und Energiezertifi-kate. Gegebenenfalls sind auch mögli-che Umbau- und Renovierungskostenzur Anpassung persönlicher Präferen-zen durch eine Schätzung von ansässi-gen Bauexperten zu berechnen.

Rechtliche PrüfungDie übliche Vorgehensweise beim Er-werb einer Immobilie auf Mallorca istder Abschluss eines Optionsvertrags zuderen Reservierung. Die rechtliche DueDiligence sollte allerdings vor Abschlusseines solchen Optionsvertrags durch-geführt werden, um darin festzuhalten,welche Unterlagen und Leistungen nochseitens des Verkäufers erfüllt werdenmüssen, um später den Kauf zufrieden-stellend für den Käufer durchzuführen.Hierzu ist es empfehlenswert, einen An-walt zu beauftragen, der die deutscheund die spanische Sprache beherrscht.Dieser prüft in der Regel die Legalität derImmobilie, fordert die entsprechendenUnterlagen beim Kataster- und Grund-buchamt an, prüft die Lage der Immo-bilie (z.B. Küstenschutzgebiet, Land-schaftsschutzgebiet, Bestandesschutz)sowie die Bewohnbarkeitsbescheini-gung und alle für den Erwerb erforder-lichen Genehmigungen.

Der Anwalt erstellt danach, sofernsich nicht in der ersten Prüfung wesent-liche Mängel ergeben haben (meist inForm nicht legalisierter An- oder Er-weiterungsbauten), den Optionsvertrag.In der Regel leistet der Käufer eine An-zahlung von 10% des Kaufpreises undhat das Recht, nach einer im Options-vertrag festgelegten Frist das Kaufrechtgegenüber dem Verkäufer auszuüben.Innerhalb dieser Frist ist der Verkäufergebunden und kann niemand anderemdiese Immobilie anbieten. Die Frist biszur Ausübung des Kaufrechts ist abhän-gig von den Mängeln bzw. fehlendenUnterlagen, die der Verkäufer noch be-seitigen bzw. erbringen muss – daher die

Finca auf Mallorca –Traum oder Alptraum?

Von Thomas A. Zenner, Geschäftsführer Family Office 360grad AG

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 27

rechtliche Vorabprüfung, damit dieseals Bedingungen in den Optionsvertragaufgenommen werden können. DieFristen können, je nach vom Verkäuferzu erfüllenden Bedingungen, 2 bis 6Monate betragen. Die Anzahlung wirdin der Regel als Scheck oder Einzah-lung beim Notar hinterlegt.

Sollte der Verkäufer zur Zufrieden-heit des Käufers seinen Verpflichtun-gen innerhalb der Frist nachkommen,kann der Kauf vollzogen werden. So-fern der Käufer die Option nicht ausübt,obwohl der Verkäufer seinen Verpflich-tungen nachgekommen ist, verfällt dieAnzahlung zugunsten des Verkäufers.Sofern der Verkäufer allerdings in die-ser Frist seine Verpflichtungen nicht er-füllt, hat umgekehrt der Käufer dasRecht, vom Optionsvertrag zurückzu-treten und die Anzahlung zurückzuer-halten; zudem kann er, je nach Vertrags-gestaltung, eine Strafzahlung seitensdes Verkäufers erwarten. Natürlich kannauch beidseitig eine Verlängerung derFrist vereinbart werden.

Wirtschaftliche PrüfungFalls die zu erwerbende Immobilie aus-schliesslich zur Eigennutzung gedachtist, sollten die laufenden Kosten geprüftwerden. Je nach Grösse der Finca unddes Grundstücks können diese natür-lich unterschiedlich hoch ausfallen.Wichtige Themen sind dabei Kostendes Gärtners, Strom, Grundsteuer und,nicht zu unterschätzen, die Kosten derWasserversorgung. Eine Finca mit ei-genem Brunnen und entsprechend vor-liegender Lizenz (wichtig!) erspart er-hebliche laufende Kosten.

Im Fall der Fremdvermietung sollteman sich vorab mit erfahrenen Vermie-tungsagenturen auf der Insel in Verbin-dung setzen, um die Machbarkeit undHöhe möglicher Mieterträge zu disku-tieren. Dabei ist zu beachten, dass dieMieterträge abhängig von der Saisonsind und natürlich in den Sommermo-naten die höchsten Mieterträge erzieltwerden. Des Weiteren ist eine offizielleVermietungslizenz zu beantragen.

Aufgrund einer aktuellen Gesetzes-vorlage kann es zukünftig jedoch zuEinschränkungen kommen. Beispiels-weise ist geplant, dass Wohnungen undHäuser zur touristischen Vermietungnur noch dann zugelassen werden, wenn

diese ein Alter von mindestens 10 Jah-ren aufweisen. Damit würden alle Neu-bauten herausfallen. Zusätzlich sollendie Gemeinden auf Mallorca verpflich-tet werden, Zonen zu benennen, in de-nen eine touristische Vermietung mög-lich ist. Auch soll eine Höchstgrenze anVermietungslizenzen festgelegt werden.Allerdings gibt es hierzu ein Veto sei-tens der Zentralregierung in Madrid,und es kann gut sein, dass dieses Gesetzim Anschluss vor dem spanischen Ver-fassungsgericht scheitert. Aber zeitnahmuss man sich erstmal auf solch eineRegelung einstellen und beim Erwerbvon Neubauten entsprechend beachten.

Steuerliche PrüfungGrundsätzlich gilt es, je nach Umfangdes Kaufvolumens und der Nutzung derImmobilie einen kompetenten Steuer-berater vor Ort einzuschalten. Oftmalsführt Unkenntnis zu erheblichen steu-erlichen Folgen sowohl vor Ort als auchim Heimatstaat des Käufers.

Beim Erwerb ist zu beachten, dassdie Grunderwerbssteuer auf Mallorcadeutlich höher ist. Beispielsweise wirdbei einem Kaufpreis von 2,5 Mio. € eineSteuer von ca. 255’000 € berechnet,zzgl. Notarkosten (ca. 5’000 €).

Sofern der Erwerb fremdfinanziertwird, kommt noch für die Eintragungder Hypothek eine Gebühr in Höhe vonca. 1,5% der Hypothek hinzu. DieFremdfinanzierung führt dazu, dass diein Spanien sehr hohe Vermögenssteuer(progressiv gestaffelt, ab 10 Mio. € =3,5%) reduziert werden kann. Aller-dings gilt es dabei zu beachten, dass dieFinanzierung durch eine lokale Bankerfolgen und im Grundbuch eingetra-gen werden sollte – oder wenn diese imHeimatland des Käufers erfolgt, glaub-haft und durch Dokumente belegt wer-den muss, dass die Finanzierung tatsäch-lich auf den Erwerb der spanischen Im-mobilie abgestellt ist. In diesem Fall isteine Diskussion mit den spanischen Fi-nanzinspektoren nicht auszuschliessen.

Bei einem Erwerb in Höhe von 2,5Mio. € beträgt die Vermögenssteuer imFall des Alleinerwerbs ca. 14’500 € p.a.;wenn die Immobilie durch zwei Perso-nen erworben wird, beispielsweise Ehe-leute, reduziert sich diese auf ca. 3’800€. Die Veränderung ergibt sich dadurch,dass jeder Eigentümer einen Freibetrag

von 700’000 € in Anspruch nehmenkann und die Steuer progressiv ist.

Sofern die Immobilie durch eineausländische Gesellschaft (GmbH, KGetc.) erworben wird, schaut das spani-sche Finanzamt auf die Eigentümer-struktur der Gesellschaft. Hat beispiels-weise die GmbH zwei Eigentümer, sowird die Vermögenssteuer in Spanienauf dieser Basis berechnet und wirkommen zum gleichen Ergebnis, wiewenn die Eheleute die Immobilie direkterwerben würden. Die Situation ändertsich auch nicht dadurch, dass auf Mal-lorca eine spanische Gesellschaft (S.L.)gegründet wird. Auch hier schaut dasspanische Finanzamt, wieviele Eigen-tümer am Ende der «Kette» stehen undberechnet danach die Vermögenssteuer.Im Fall der Privatnutzung der mallor-quinischen Immobilie und dem Erwerbüber eine spanische S.L. ergeben sichüberdies wesentliche steuerliche The-men im Heimatstaat des Käufers.

Die steuerliche Komplexität nimmtmit einer Ausweitung der Investmentssowie einer dauerhaften touristischenVermietung zu. Das würde den Rahmendieses Beitrags sprengen.

FazitDer Immobilienmarkt auf Mallorcawirdtrotz aller o.g. Umstände weiterhin einepositive Entwicklung nehmen. Die In-vestoren kommen aus ganz Europa unddie Nachfrage steigt. Sicherlich stellendie aktuellen Gesetzesvorhaben der«Linksregierung» ein gewisses Hemm-nis dar, doch Mallorca lebt vom Touris-mus und hat keine Alternative. Auch istnicht auszuschliessen, dass sich dieseRegelungen zukünftig wieder lockernund auch die Vermögenssteuer wiederreduziert wird. Diese Massnahmenkönnten dann einen Schub in den Prei-sen auslösen. Wichtig ist jedoch eineumfangreiche Due Diligence, bevoreine Kaufentscheidung getroffen wird.Durch eine kompetente Begleitung undBeratung können alle wesentlichenThemen im Vorfeld geprüft und abge-arbeitet werden. Dieser Beitrag ersetztdaher nicht die individuelle Beratung,die sicherstellt, dass der Erwerb einerFinca auf Mallorca kein Alptraum, son-dern ein Traum wird und bleibt.

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28 Das Geld-Magazin Q3 2017

Vor zwanzig Jahren wurde eine neue Steuer erfunden: dieE-Mail- oder Bit-Tax. Die Idee kam aus den USA, Interessezeigte man aber auch in der EU-Kommission und der UNO.Die neue Steuer sollte alles für alle sein: Gegen Staus und«Schund» im Internet sollte sie helfen, die als problematischbetrachtete Entwicklung «ins Virtuelle» überhaupt verlang-samen, die Verlierer des anbrechenden Informationszeitaltersmit ihren Einnahmen entschädigen, die staatlichen Sozial -werke sichern, das Klima und die Weltmeere retten und vielesmehr. Das Internet war neu und was man sich davon ver-sprach, im Guten wie im Schlechten, war offenbar immens.

Heute macht wieder eine neue Steuer, die Robotersteuer,von sich reden. Die Motive dafür klingen vertraut: Der Wandelzum Digitalzeitalter soll verlangsamt werden; weil Arbeit –wie befürchtet wird – breitflächig durch Automatisierung ersetzt wird, soll stattdessen Kapital besteuert werden (i.e.:Roboter); mit den Einnahmen sollen die Sozialsysteme ab-gesichert und die Verlierer des digitalen Wandels aufgefangenwerden. Prominente Fürsprecher der Idee stammen aus denUSA (Bill Gates, ausgerechnet), finden sich aber auch inEU-Staaten und der Schweiz.

Nun mag der digitale Wandel folgen- und dabei nicht nursegensreich sein (das Urteil werden Spätere fällen). Das trafschon für einen seiner Väter, das Internet, zu. Die Befürch-

tungen hinsichtlich der «disruptiven» Folgen des Internets haben sich jedoch nicht bewahrheitet. Die Welt ist durch denglobalen Datenaustausch kaum ungerechter geworden. DasGegenteil ist der Fall: Selbst Skeptiker sehen im Internet heutemehr die Lösung als das Problem. Auf die Idee, E-Mails oderden Zugang zu elektronischer Information mit einer Steuerkünstlich zu beschränken, käme heute wohl niemand mehr.Welchen Nutzen also hätte eine Bit-Steuer gehabt? Welchen(grösseren) Schaden hätte sie angerichtet? Werden wir inzwanzig Jahren etwas ganz Ähnliches über die Robotersteuersagen, dass sie nämlich zum Glück nie eingeführt wurde?

Dass Entwicklungen neben neuen Möglichkeiten auchProbleme schaffen, ist eine Binsenwahrheit. Der Webstuhlwurde von der Webmaschine abgelöst und an ihrer Stelle wirdvielleicht bald ein 3D-Drucker stehen. Dieser Prozess gehtnicht schmerzfrei, aber wir können ihn nicht aufhalten undsollten es auch nicht. Wer wünscht sich ernsthaft ins vor -industrielle Zeitalter zurück? Wir sollten den Wandel beglei-ten, kritisch, aber letztlich unterstützend, weil wir nur so dasBeste aus ihm machen und seine Chancen nutzen können. Mitdem Steuerschlaghammer gegen grundlegenden wirtschaft-lichen oder gesellschaftlichen Wandel vorzugehen, ist zweck-los. So überhaupt Wirkung entsteht, dürfte sie nicht vorteil-haft sein.

Hingegen sollten wir die effektiven Probleme, die wir sehen, lösen und anerkannte Fehler korrigieren. Das ist anspruchsvoll genug, wie die schwierige Diskussion um dieUnternehmensbesteuerung aktuell zeigt; oder die scheinbareUnmöglichkeit, die Verrechnungssteuer für die SchweizerVolkswirtschaft weniger belastend auszugestalten; oder dieMehrwertsteuer endlich von Bürokratie zu befreien. Andersals eine aus dem Hut gezauberte Bit-, Roboter- oder auchMikrofinanztransaktions-Steuer sind diese Themen nicht vageund mit luftigen Versprechungen verbunden. Die Lösungensind unmittelbar relevant und die Gewinne greifbar. Wir soll-ten unsere Tatkraft darauf verwenden. Das ist vielleicht we-niger «visionär», am Ende aber für uns alle ergiebiger.

Mit diesem Plädoyer für eine realistische, auf das Kon-krete gerichtete Steuerpolitik verabschiede ich mich mit denbesten Wünschen von den Lesern von Private.

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Recht & Steuern

Plädoyer gegen eine «visionäre» SteuerpolitikVon Dr. Frank Marty, Leiter Finanz- und Steuerpolitik und Mitglied der Geschäftsleitung Economiesuisse

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Als unmittelbare Folge der Rechtspre-chung des Europäischen Gerichtshofs(im Folgenden «EuGH») – u.a. die Ur-teile «Gerritse» C-234/01, «Bouanich»C265/04, «Scorpio» C-290/04, «CentroEquestre» C-345/04, «Staufer» C-386/04– hat das spanische Parlament einewichtige Änderung des Gesetzes be-züglich der Einkommenssteuer von Per-sonen, die keinen Sitz oder Wohnsitz inSpanien haben, beschlossen. Diese istseit dem 1. Januar 2010 in Kraft.

Gemäss dieser Gesetzesänderungkönnen die in der EU und dem EWRansässigen Personen ohne feste Nieder-lassung in Spanien Ausgaben, die direktmit der Mietsache zusammenhängen,von der Bemessungsgrundlage der inSpanien zu zahlenden Steuern abziehen.Zu diesen Ausgaben zählen u.a. Ab-schreibungen, Zinsen, lokale Abgaben,etc. Auf der daraus folgenden «Netto-Bemessungsgrundlage» wird dann einSteuersatz von derzeit 19% erhoben.

Natürliche oder juristische Perso-nen, welche in Drittstaaten wie der

Schweiz ansässig sind, unterstehendemgegenüber weiterhin der bisheri-gen Regelung. Diese besagt, dass sichdie Bemessungsgrundlage der zu be-steuernden Mieteinnahmen bezüglichImmobilien in Spanien auf das «Brutto-einkommen» dieser Immobilien be-zieht, d.h. es besteht kein Recht, die mitder Liegenschaft verbundenen Ausga-ben abzuziehen. Darüber hinaus gilt einSteuersatz von derzeit 24%.

Die Problematik hat hohe Aktua -lität: Die spanische Steuerverwaltung(«Agencia Tributaria») führt zurzeitKontrollen von Immobilien durch, diesich im Besitz von natürlichen oder ju-ristischen Personen befinden, die nichtin der EU oder dem EWR ansässig sind.Dabei vergleicht die spanische Steuer-verwaltung insbesondere die Angabenbezüglich Eigentümerschaft, welcheaus den Grundbuchdaten hervorgehen,mit der tatsächlichen Einreichung derentsprechenden Steuererklärungen be-züglich Mieterträge dieser Eigentümer(Antrag 210). Für den Fall, dass diese

Steuererklärungen nicht eingereichtwurden, leitet die spanische Steuer -verwaltung ein sogenanntes Überprü-fungsverfahren («Expediente de com-probación») ein. Dabei kann es unteranderem zu persönlichen Besuchen derImmobilie durch Beamte oder zu einerÜberprüfung der Verbrauchskosten o.ä.kommen.

Erst kürzlich führte die spanischeSteuerverwaltung eine solche Überprü-fung bei einer schweizerischen Gesell-schaft durch, welche bereits seit über 20Jahren Eigentümerin einer in Spaniengelegenen Immobilie ist. Diese Immo-bilie wurde in diesen Jahren durch dieEigentümer der Gesellschaft genutzt,ohne jedoch entsprechende Steuerer-klärungen (Modell 210) abzugeben.

Das Ergebnis dieser Überprüfungwar eine Steueranpassung in Höhe vonrund 200’000 Euro (Steuerlast, Buss-geld und Verzugszinsen) auf der Basisdes «Bruttoeinkommens» gemäss denanwendbaren Vorschriften für Personenaus Nicht-EU/EWR-Staaten wie derSchweiz. Wären hier stattdessen dieVorschriften für Bürger der EU oder desEWR zur Anwendung gelangt, hättesich die Steueranpassung «nur» aufrund 20’000 Euro belaufen.

Diese Dualität der spanischen Vor-schriften, in denen Bürger aus Dritt-staaten anders behandelt werden alsjene, die aus der EU oder dem EWRstammen, könnte einen Verstoss gegendas EU-Recht darstellen. Insbesonderekommt ein Verstoss gegen den freienKapitalverkehr zwischen Mitgliedstaa-ten der EU und Drittstaaten in Betracht,welcher gemäss Artikel 63 des Vertragsüber die Arbeitsweise der EuropäischenUnion explizit verboten ist. Fest stehtjedoch lediglich, dass sich der EuGHnoch nicht zu dieser Thematik geäus-sert hat.

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 29

Von José Blasi und Sascha WohlgemuthTax Director PartnerMonereo Meyer Marinel-lo Abogados ATAG Advokaten AGBarcelona, Spanien Basel, Schweiz

Die Besteuerung von Mieterträgen aus spanischenImmobilien schweizerischer Eigentümer Schweizer Eigentümer zahlen höhere Steuern auf Mieterträgen aus spanischen Immobilien als Eigentümer,die in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind.

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30 Das Geld-Magazin Q3 2017

Der Schweizer Bundesrat hat mit Wir-kung auf den 1. Januar 2018 die Mehr-wertsteuerpflicht für ausländische Un-ternehmen ausgedehnt, und zwar auchauf solche, die in der Schweiz reine Arbeitsleistungen erbringen. Ausländi-sche Unternehmen müssen daher drin-gend überprüfen, ob sie durch ihre Tä-tigkeiten in der Schweiz künftig mehr-wertsteuerpflichtig werden.

Der gesetzliche Überbau für Unter-nehmen, die bislang – das heisst bis zum31. Dezember 2017 – in der Schweiz le-diglich Arbeitsleistungen ausführten,bestand darin, dass sie von einer Steuer-befreiung Gebrauch machen konnten.Diese galt unabhängig von der Umsatz-höhe. Verfügte das ausländische Unter-

nehmen über eine schweizerische Mehr-wertsteuernummer und befand sich derKunde in der Schweiz, so musste dasausländische Unternehmen selbstver-ständlich auch für reine Arbeitsleistun-gen die Umsatzsteuer mit der Eidgenös-sischen Steuerverwaltung abrechnen.

Diese Gesetzesänderung hat zurFolge, dass neu alle Unternehmen (auchausländische) in der Schweiz mehr-wertsteuerpflichtig werden, die reineArbeitsleistungen für mehr als 100’000Franken erbringen. Darunter fallen alleArbeiten an Gegenständen – wie z.B.Montage, Reparatur, Installation, Prü-fung oder Regulierung.

Pfiffig ist die neue Bestimmung,weil die eben erwähnte Umsatzsteuer-

grenze von 100’000 Franken die vonausländischen Unternehmen im Aus-land erbrachten Umsätze mitberück-sichtigt. Im Extremfall kann es zu derfolgenden Fallkonstellation kommen:Hat das ausländische Unternehmen inder Schweiz einen steuerpflichtigenUmsatz von 1 Franken und im Auslandeinen solchen von 99’999 Franken, sowird dieses ausländische Unternehmenin der Schweiz subjektiv steuerpflich-tig, obwohl es in der Schweiz nur eineneinzigen Franken Umsatz erzielt. Dasheisst auch, dass es sämtliche entspre-chenden Prozeduren (Quartalsabrech-nungen etc.) über sich ergehen lassenmuss. Dazu benötigt das Unternehmeneinen Steuervertreter in der Schweiz.

Von Michael LeysingerLL.M. International VAT/MWST (FH), Dipl. SteuerexperteInhaber Leysinger Tax & Finance Consultants

Ab 1. Januar 2018 werden neu viele ausländische Unternehmen in der Schweizmehrwertsteuerpflichtig

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 31

Ein Beispiel: Der in Deutschlandansässige Unternehmer «Franz-Josef»installiert eine Kühlanlage für einenKunden in der Schweiz. Das deutscheUnternehmen erbringt nur die reine Arbeitsleistung in der Schweiz undnimmt kein Montagematerial mit, dasder Schweizer Einfuhrbesteuerung (amZollamt) unterliegen würde. Ferner neh-men wir an, dass das deutsche Unter-nehmen einen Umsatz von umgerech-net über 100’000 Franken erzielt.

In der alten Regelung (gültig biszum 31. Dezember 2017) konnte dasdeutsche Unternehmen von einer Steu-erbefreiung Gebrauch machen undmusste sich in der Schweiz nicht mehr-wertsteuerlich registrieren lassen.

Ab dem 1. Januar 2018 wird – wieerwähnt – alles anders: Die Steuerbe-freiung für das deutsche Unternehmenist nur noch dann gegeben, wenn dieseseinen jährlichen Umsatz (in Deutsch-land und im Ausland!) von weniger als100’000 Franken erwirtschaftet. Solltedies nicht so sein (was in der Regel derFall sein dürfte), so besteht in derSchweiz die subjektive Umsatzsteuer-plicht. Das deutsche Unternehmen musssich in der Schweiz also umsatzsteuer-mässig registrieren lassen und erhältdamit eine schweizerische Mehrwert-steuernummer. Dazu benötigt das aus-ländische Unternehmen einen schwei-zerischen Fiskalvertreter, der dafür ver-antwortlich ist, dass die quartalsmässigenAbrechnungen (in Deutschland «Vor-anmeldung» genannt) erstellt werden.

Das ausländische Unternehmenmuss nun bei der Rechnungsstellungfür die in der Schweiz getätigten Um-sätze mit der schweizerischen Mehr-wertsteuer fakturieren. Im Gegenzugerhält das ausländische Unternehmenals Folge der Registrierung den Vor-steuerabzug aus Schweizer Eingangs-rechnungen zurück. Das ausländischeUnternehmen wird somit mehrwert-steuerrechtlich gleich behandelt wieein schweizerisches Unternehmen.

Bis zum 31. Dezember 2017 gilt fürLieferungen von kleinen Mengen mitunbedeutendem Wert bislang die Rege-lung, dass sie von den Einfuhrsteuernund Zollabgaben befreit sind. Warenbzw. Produkte, bei deren Einfuhr derSteuerbetrag von 5 Franken nicht über-schritten wird, gelten als sogenannteKleinwertsendungen. Wenn der Ein-fuhrwert inklusive Transportkosten un-ter 63 Franken liegt, so kann der aus-ländische Lieferant steuer- und zoll -abgabenfrei in die Schweiz liefern.

Ab dem 1. Januar 2018 wird allesanders. Die Mehrwertsteuerpflicht unddie Besteuerung von Kleinwertsendun-gen sind nun am Ort der Lieferung ge-geben. Wenn also – pro Lieferant – sol-che Kleinwertsendungen die Schwellevon 100’000 Franken übersteigen, istdie subjektive Mehrwertsteuerpflicht inder Schweiz gegeben. Sollte der Liefe-rant aber auch noch ausländische Um-sätze tätigen, so werden dieselben eben-falls in die Berechnungen der subjekti-ven Steuerpflicht angerechnet, und imExtremfall könnte bereits eine Klein-wertsendung dazu führen, dass diemehrwertsteuerliche Registerpflicht inder Schweiz entsteht.

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Fazit: Das Aus für das «Mehrwertsteuerparadies Schweiz»Das «Mehrwertsteuerparadies Schweiz» (für ausländische Leis-tungserbringer) findet in der Silvesternacht von 2017 auf 2018 seinEnde. Ausländische Lieferanten, die mehrwertsteuerpflichtige Leis-tungen in der Schweiz erbringen, müssen sich registrieren lassen undentsprechend einen Fiskalvertreter bestellen. Das Unternehmen desAutors dieses Beitrags übernimmt solche Fiskalvertretungen. DiesesObligatorium bringt für den ausländischen Leistungserbringer aberauch Vorteile, wie beispielsweise den Vorsteuerabzug. Die Vorsteuerwird schneller zurückerstattet als beim sogenannten Erstattungsver-fahren. Die schweizerische Mehrwertsteuer kann dem SchweizerKunden des ausländischen Leistungserbringers direkt in Rechnunggestellt werden.

Neue gesetzliche Regelungen:Überprüfung dringend notwendigAusländische Unternehmen müssen aufgrund der gesetzlichenNeuerungen dringend überprüfen, ob sie durch ihre Tätigkeiten inder Schweiz künftig mehrwertsteuerpflichtig werden.

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32 Das Geld-Magazin Q3 2017

Risikomanagement

Neue Chancen durch «Data and Risk Analytics»Statistische Methoden zur Analyse von umfangreichen Risikomanagement-Daten,sogenannte «Data and Risk Analytics», gewinnen in der Finanzbranche immer mehran Bedeutung. Dadurch ändern sich die Anforderungen ans Risikomanagement. Dieersten Pilotprojekte laufen, sie werden die Vorteile rasch sichtbar machen.

Von Jörg Auf der Maur und Dario MagagnaLeiter Financial Services Leiter Risk Management ServicesBDO AG BDO AG

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 33

Umfassende Techniken zur Datenana-lyse sind in der Wirtschaft und an denHochschulen stark im Aufwind. DieHauptanwendungsgebiete liegen der-zeit in der Medizin, in der Forensik, imVertrieb und im Marketing. Auch in derFinanzbranche werden «Data and RiskAnalytics» verwendet, beispielsweiseim Kreditkartengeschäft und vermehrtauch im Private Banking.

Die Chancen sind vielfältig. Zumeinen lassen sich nun grosse und kom-plexe Datensätze analysieren. Leis-tungsfähige Computer erkennen Mus-ter und verarbeiten grosse Mengen inkürzester Zeit. Dadurch lassen sich dieRessourcen in einem Finanzinstitutzielgerechter für die Interpretation derDaten einsetzen. Die Effizienz steigtund die Kosten sinken. Zum anderen istin den Daten die gesamte Geschäftshis-torie eines Finanzinstituts gespeichert.Daraus lassen sich neue Erkenntnissefür vorteilhafte Entwicklungsmöglich-keiten ableiten, die vorher nicht er-kannt werden konnten, operative Ab-läufe lassen sich präziser hinterfragenund die Kontrollaktivitäten risikoorien-tierter ausgestalten.

Einsatz in der FinanzindustrieIn der Finanzindustrie wurden in denvergangenen Jahren schon verstärktDatenanalysen eingesetzt. Der Einsatzvon «Data and Risk Analytics» mussdabei auf verschiedene Faktoren wieStrategie, Geschäftsmodell und Risiko-profil abgestimmt werden. In den Front-Office-Bereichen werden beispielsweisedie Techniken vor allem für individua-lisierte Produkt- und Investmentbera-tung, Kundensegmentierung und indi-vidualisiertes Marketing genutzt.

Es gibt aber auch Bereiche, in denen«Risk Analytics» noch selten anzutref-fen sind. Zum Beispiel bei den operati-ven Kreditvergabeprozessen oder denKontrollaktivitäten im Compliance-Bereich. In beiden finden heute immernoch verschiedene Prüfungsschrittemanuell statt. Durch die Analyse vonhistorischen Kreditdaten können bei-spielsweise im operativen Kreditver -gabeprozess Rückschlüsse auf die Ver-gabekriterien gezogen und das Rück-zahlungsverhalten an verschiedenenEigenschaften der Kreditnehmer fest-gemacht werden. Über das Erkennen

von spezifischen Datenmustern lassensich Kreditvergabeprozesse effizientergestalten und die entsprechenden Risi-komanagementaktivitäten gezielter aufeinzelne Risiken ansetzen.

Neue Erwartungenan RisikomanagerTrotz der vielen Chancen sollten aberauch die kritischen Seiten der Daten-analyse nicht ausser Acht gelassen wer-den. Der grösste Nachteil ist, dass dieDaten, welche für die Mustererkennungverwendet werden, aus der Vergangen-heit stammen. Sie sind für die Zukunftmöglicherweise nur bedingt aussage-kräftig. Viele Datenanalytiker neigendazu, ihre statistischen Modelle nichtzu validieren und die menschlicheKomponente im Lernprozess zu ver-nachlässigen. Solche Modelle müssenjedoch in regelmässigen Abständen aufihre Aussagekraft und Genauigkeitüberprüft werden. Gerade im Risiko-management sind Erfahrung und Ge-spür besonders wichtig. Sie lassen sichnicht durch Maschinen oder Statistikersetzen.

Noch orientiert sich die Mehrzahlder Risikomanager an den klassischen

Risiko- und Kontrollaktivitäten. DerEinsatz von statistischen Methoden zurAnalyse von umfangreichen Daten-mengen ist noch nicht überall aner-kannt. Zudem müssen «Data and RiskAnalytics» auch von den Revisions -gesellschaften und dem Gesetzgeberakzeptiert werden. Und schliesslichmüssen die Mitarbeitenden in der Lagesein, aus den neuen Erkenntnissen dierichtigen Schlussfolgerungen für dasUnternehmen zu ziehen. Der Daten -analyst kann diese Aufgabe meist nurmehr in Zusammenarbeit mit einemBusiness-Analysten lösen. Interdiszip-linäre Problemlösung und der Einbezugvon analytisch begabten und IT-affinenMitarbeitenden werden in Zukunft zen-tral sein. Während externe Beratungs-firmen bei einem möglichen Mangel anExpertise unterstützen können, solltendie Finanzinstitute heute schon bei derRekrutierung von neuen Mitarbeiten-den auf die geänderten Anforderungs-profile achten.

[email protected]@bdo.ch

www.bdo.ch

Schon bei der Rekrutierung auf dieneuen Anforderungsprofile achten

Interdisziplinäre Problemlösung und der Einbezug von analytisch begabten und IT-affinen Mitarbeitenden werdenin Zukunft zentral sein. Während externe Beratungsfirmenbei einem möglichen Mangel an Expertise unterstützen können, sollten die Finanzinstitute heute schon bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden auf die geändertenAnforderungsprofile achten.

Dario Magagna, Leiter Risk Management Services, BDO

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34 Das Geld-Magazin Q3 2017

Security and protection are a funda-mental aspect of human needs. The cur-rent world map shows places all aroundthe globe, where these basic needs areno longer guaranteed. These threats arenot only in places of war and crisis orthrough terror or attacks, but are evidentin many other places where there isrecognisable social and economic un-rest. Correspondingly, security and pro-tection of personal property becomesan increasing focal point. The need topreserve and protect assets is prevalent– even away from war and unrest. Thereis a distinctive desire for asset protec-tion especially in countries which, in

comparison, offer relatively low poli -tical, economic and legal stability orwhere unfavourable conditions exist forthe sustainment and transfer of wealth.Even in countries with stable legal andeconomic systems, there are still di-verse and differing motives influencingthe desire for asset protection: preser-vation of assets within the family, safe-guarding parts of the estate for certainmembers of the family and their welfarefor generations to come, the continua-tion of the business after the death ofthe founder. Although in each case thestarting point may vary, there is a com-mon denominator: Where wealth is at

hand, it should be protected. This gainsspecial meaning when endeavouring tosafeguard assets in the succession of acompany. When planning succession,the focus can be placed on long-termpreservation, the future management ofthe company in accordance with thewishes of the founder or protecting thecompany from an “unfriendly takeover”.

Decades of Experience inManaging Asset Friendly StructuresFor decades, Liechtenstein has be-longed to the group of safe countrieswhich offer diverse possibilities for asset protection. Asset protection wasalready a focal point when drafting thePerson and Company Law in 1926 andhas been systematically developedthrough the vast experience gained overdecades in dealing with the assets ofoverseas clients. The adoption of inter-national standards in the field of auto-matic exchange of information on taxmatters as well as combatting moneylaundering and financing of terrorism,has made Liechtenstein a recognisedpartner in the global world of nations.Overseas clients of Liechtenstein’s fi-nancial marketplace continue to have attheir disposal various legal entities forasset protection that guarantee security,privacy and confidentiality in accor-dance with global standards.

Determining Successionto Sustain Family AssetsWealthy individuals often search forpossibilities to sustain and protect fami -ly assets. Entrepreneurs contemplate ap-pointing a suitable successor for their

Liechtenstein – The Place for Asset Protection

Securing Assets forGenerations to ComeLiechtenstein, as a financial marketplace and economic centre, is supported by a stable economicand legal system. Allied to the Swiss economy, with the Swiss franc as currency, it is also a memberof the European Economic Area, having the advantage of belonging simultaneously to two economicand monetary systems. In addition, Liechtenstein has successfully undergone transformation of itsfinancial marketplace, thus fulfilling the demands of the global tax debate.

By Dr. Norbert SeegerCEO Seeger Advokatur and ArComm Trust & Family Office

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company and to plan succession so that,after their demise, the successor will notbe confronted with financial claimswhich could jeopardise the continuedexistence of the company. Others wishto prevent a splitting up of the companyamong several heirs, thereby alleviatingthe risk of the company becoming in-operable or having its existence endan-gered. Liechtenstein’s company law of-fers suitable legal structures with dif -ferent design possibilities for such challenges. Above all, foundations andtrusts, appropriately designed, are ex-ceptionally well suited for the protec-tion of assets. The common denomina-tor of all models is that assets can bedesignated for a specific purpose.

Private Foundations for Secure Asset ProtectionIn 2009, Liechtenstein Foundation Lawunderwent a complete revision duringwhich special emphasis was placed onthe protection of foundation assets. Thecurrent foundation law differentiatesbetween charitable and private founda-tions created, in particular, to safeguardand protect private wealth. A Liechten-stein foundation can be set up to followseveral concurrent goals, pursuing bothprivate as well as charitable purposes.A foundation can, in the form of a com-pany foundation, participate in anothercompany.

A declared goal of the foundationlaw reform was that a Liechtensteinfoundation should be preserved as aninstrument for succession planning andas a means for asset protection. Bybringing their assets into a foundation,a settlor can achieve the goal of main-taining the estate for generations tocome. When structuring the founda-tion, the settlor has the possibility tobind successors to certain conditionsover many generations. This also facili -tates the transfer of company shares toan appropriately constituted founda-tion, allowing the company to continuein the sense of its founder.

The advantages of asset protectionin Liechtenstein foundation law be-came even more attractive with the newtax law of 2011. Foundations qualify asPrivate Asset Structures, if they solelyadminister the assets of private personsand do not undertake any commercial

activities. The tax laws, which followthe OECD and EU law guidelines, re-quire that companies are subject to acomparatively low 12.5% income tax ora minimum tax of merely 1,800 SwissFrancs per annum.

Certain types of income are tax-free, e.g. dividends, independent of theamount or time, profits from the sale ofparticipations, operating results abroador foreign rent and leasing payments.

The Trustfor the Protection of AssetsAs early as 1926, the trust, although lessknown, was incorporated together withthe Liechtenstein foundation into thePerson and Company Law. Trust law alsopermits a large amount of flexibility inorder to protect assets from potentialrisks, which is of particular importancefor wealthy individuals who reside ininstable political or economic coun-tries. When a Liechtenstein trust is setup, a specially devised contract issigned between the settlor and thetrustee. The assets are transferred to thetrustee in favour of the beneficiaries.

As with the foundation, a trust canalso protect a family enterprise from be-ing fragmented. Because of its flexibil-ity and diversity, the trust is currentlygaining internationally more and moresignificance. The Liechtenstein trust isof particular interest due to its low tax-ation rate: If the administrative seat isbased in Liechtenstein, the trust is onlysubject to a minimum tax of 1,800Swiss francs per annum.

Regulatory Basis in Accordance withInternational OECD-StandardsLiechtenstein has seized the opportu -nity to transform its financial market-place in the light of international de-mands to fight money laundering andterrorism as well as to achieve taxationtransparency and information ex-change. In the “Liechtenstein Declara-tion” of 2009, Liechtenstein empha-sised the high value placed on the pro-tection of justified claims to the right ofprivacy of its international clientele. Atthe same time, guarantees were given tocooperate more intensively with inter-national efforts and to strengthen therole of the financial marketplace as atax- conform location. In the meantime,

the OECD-standards on transparencyand information exchange in tax mat-ters have been implemented. A taxagreement as well as an accord on theimplementation of FATCA have been concluded with the United States. Anagreement on the Automatic Exchangeof Information (AEOI) followed theanti-fraud agreement at EU level; thisinformation exchange in tax matters isbased on the agreement on the Auto-matic Exchange of Financial AccountInformation and the Multilateral Com-petent Authority Agreement (MCAA).In addition, OECD-conform tax agree-ments have been concluded with vari-ous other countries, and the network ofbilateral double-taxation agreementssteadily increases. The implementationlaw on the AEOI came into force on 1stJanuary 2016, allowing the automaticexchange on tax matters to commenceat the beginning of 2017.

AAA Ratingafter the Transformationof the Financial MarketplaceLiechtenstein has proved itself in theimplementation of the OECD-standardsnot only as a trustworthy partner in theinternational community, but also byoffering its clients the necessary legaland planning security. Through the mea -sures taken in the transformation of thefinancial marketplace and the adoptionof global standards, Liechtenstein pro-vides its customers with an attractiveenvironment that is based on legal cer-tainty and stability, a wealth of experi-ence developed over decades and a highquality of service. In addition to liberalcompany law, of great diversity, whencompared internationally, there is alsoa very competitive tax system. Further-more, Liechtenstein benefits from be-ing integrated into the Swiss economicand financial system with the Swissfranc as a common currency and mem-bership of the European Economic Area(EEA). In 2016, the international ratingagency Standard & Poor’s awardedLiechtenstein – because of the imple-mentation of transparency and legalstandards, in addition to the stabilityof the country – a AAA rating with astable outlook.

[email protected]

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36 Das Geld-Magazin Q3 2017

Von Dr. Tobias FischerMitglied der GeschäftsleitungFrankfurter Bankgesellschaft(Schweiz) AG

d) Beratungsfreies Geschäftaa) «Legaldefinition»Eine (echte) Legaldefinition hierfür findetsich im WpHG nicht. In § 31 V heisst eslediglich: «Vor der Erbringung andererals der in Absatz 4 genannten Wertpapier-dienstleistungen zur Ausführung von Kun-denaufträgen [Hervorhebung durch denVerfasser]...» Gemeint sind Aufträge vonKunden, bei denen es vorher keine An -lageberatung gegeben hat bzw. kein Ver-trag über eine Finanzportfolioverwaltungabgeschlossen wurde, der Kunde also auseigener Initiative Aufträge erteilt.

bb) Bedeutung in der PraxisIn den Privatbanken gehören derartigeGeschäfte freilich nicht zum Zielbild desGeschäftsmodells und sind dementspre-chend eher selten. Denn Privatanleger,

welche selbst bestimmte Wertpapiere her -aussuchen, finden regelmässig günstigereMöglichkeiten für Kauf und Verwahrungder Wertpapiere und suchen regelmässigauch nicht die typischen Dienstleistungenund Angebote einer Privatbank bzw. Prä-senzbank. Gleichwohl kommen derartigeAufträge vor und daher wird diese Wert-papierdienstleistung auch so gut wie vonallen Banken angeboten.

cc) WpHG-BogenDie Explorationspflicht ist bei dieser Ge-schäftsart eingeschränkt. So muss sichdie Bank nicht nach den Anlagezielen undden finanziellen Verhältnissen, wohl abernach den Kenntnissen und Erfahrungendes Kunden erkundigen, § 31 V Satz 1WpHG. Weitere Vorgaben finden sich in§ 31 V Sätze 3-5 WpHG und weitere De-tails zum Inhalt der Informationen in § 6II WpDVerOV.

dd) Angemessenheitstest(«appropriateness-test»)Gemäss § 31 V Satz 2 muss die Bank prü-fen, ob der Kunde die für das Geschäft er-forderlichen Kenntnisse und Erfahrungenbesitzt, um die Risiken angemessen be -urteilen zu können. Bei professionellenKunden entfällt diese Verpflichtung. Dieherrschende Meinung geht bei diesen davon aus, dass § 31 IX WpHG aufgrundeiner sachgerechten Auslegung über denWortlaut hinaus auch für § 31 V WpHGund damit auch für «gekorene» professio-nelle Kunden gilt.

e) Reines Ausführungsgeschäft(«execution only»)aa) «Legaldefinition»Auch hier fehlt eine (echte) Legaldefini-tion. §31 VII WpHG normiert als lex spe-cialis zu § 31 V WpHG, dass die Pflichtendes § 31 V WpHG nicht gelten, wenn (vereinfacht ausgedrückt) die Bank «auf

Veranlassung des Kunden» Finanzinstru-mente kauft und diese «nicht komplexeFinanzinstrumente» (insbesondere Ak-tien, Einzelheiten in § 7 WpDVerOV) sind.

bb) Bedeutung in der PraxisDa aus der Gesetzesformulierung «aufVeranlassung des Kunden» herausgele-sen werden könnte, dass jedwede Initia -tive vom Kunden ausgehen muss, und dadies in der Praxis schwierig darzulegensein könnte, gibt es dieses reinrassige«execution only» bei Privatbanken undPräsenzbanken wohl selten. Diese Bankenwenden regelmässig mindestens die Vor-gaben des beratungsfreien Geschäfts an.

cc) WpHG-BogenDiese Geschäftsart hat die geringstenFürsorgepflichten der Bank. Die Bankdarf dabei tätig werden, ohne zuvor Kundenangaben eingeholt und qualifi-ziert zu haben.

2. Ausblick: Mifid II, PRIIPsDie Finanzdienstleistungen Anlagebera-tung und Vermögensverwaltung dürftenschon heute in Deutschland und der EUzu den am stärksten regulierten wirt-schaftlichen Tätigkeiten gehören. Ab Ja-nuar 2018 kommen noch weitere Vor-schriften hinzu, welche sich für das Pri-vate Banking insbesondere aus einerRichtlinie der EU ergeben, nämlich dermittlerweile allseits bekannten «Marketsin Financial Instruments Directive» (Mi-fid) II. Diese und weitere Regelungen sindam 12. Juni 2014 im Amtsblatt der Euro-päischen Union veröffentlicht worden,am 2. Juli 2014 in Kraft getreten und müs-sen von den EU-Mitgliedstaaten bis zum3. Juli 2017 in nationales Recht umgesetztund ab dem 3. Januar 2018 angewendetwerden.

In Deutschland liegt mittlerweile einRegierungsentwurf des zweiten Finanz-marktnovellierungsgesetzes zur Umset-zung der Mifid II vor. Damit werden we-sentliche Teile der Mifid II in deutschesRecht umgesetzt, insbesondere wird esein stark verändertes WpHG geben. Eineder für deutsche Juristen echten Verände-rungen dabei ist, dass die EU-Vorschrif-

Leitfaden für den Schweizer Private Bankermit deutscher Kundschaft (6. Teil)

Die Teile 1 bis 5 dieser Serie finden sich in den Ausgaben 2/2016, 3/2016,4/2016, 1/2017 und 2/2017 von Private (s. Archiv auf www.private.ch).

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ten nicht mehr vollständig in deutschesRecht überführt werden. Bisher konnteund kann man zur Klärung (fast) allerRechtsfragen die deutschen Gesetze undVerordnungen zur Hand nehmen, um sichüber die Anforderungen des Anlagebera-tungs- bzw. Vermögensverwaltungsge-schäftes zu informieren. Besonders hilf-reich waren und sind hierbei die klassi-schen Hilfsmittel wie Kommentare undBafin-Publikationen; damit können in aller Regel auch Zweifelsfragen geklärtwerden.

Zukünftig ist das geltende Rechtdurch eine Stufenprüfung zu ermitteln:Auf einem sog. «Level 1» stehen die Texteder Mifid II und der Mifir (eine weitereneue Regelung mit Vorschriften z.B. zurVor- und Nachhandelstransparenz, dieaber als EU-Verordnung nicht umgesetztwird, sondern direkt gilt). Auf einem «Level 2» finden sich sog. delegierteRechtsakte der Europäischen Kommis -sion sowie von der ESMA (europäischeWertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)erlassene technische Durchführungs- undRegulierungsstandards (Regulatory Tech-nical Standards (RTS) und ImplementingTechnical Standards (ITS)). Ergänzendkommen auf einem «Level 3» diverseLeitfäden der ESMA hinzu, und freilichgelten ebenfalls die deutschen Vorschrif-ten im neuen WpHG bzw. der dazugehö-rigen Verordnung (WpDVerOV). Bis es zudiesem «Über- und Neben einander» ein-heitliche Nachschlagewerke geben wird,dürfte es eine Weile dauern, so dass dieAnfangszeit sicherlich herausforderndsein wird.

Die vorgenannten Regelungen wer-den Neuerungen im Bereich der Markt -infrastruktur, des Anlegerschutzes undder Compliance bzw. Unternehmensfüh-rung bringen. Für den Private Banker wer-den die stärksten Veränderungen in derAnlageberatung spürbar werden, von de-nen in der Folge nur einige besonderswichtige herausgegriffen werden sollen.Diese Veränderungen werden auch undgerade im Umfeld des traditionellenSchweizer Private Banking mit deutschenKunden spürbar werden.

a) AufzeichnungspflichtEin Beispiel hierfür ist die zukünftig gel-tende Aufzeichnungspflicht der telefoni-schen und elektronischen Kommunikationmit Bezug zu Kundenaufträgen, sowie

deren Archivierung über fünf bis siebenJahre. Unabhängig von den technischenSchwierigkeiten könnte diese von denKunden als störend für die Vertraulichkeitdes persönlichen Gesprächs empfundenwerden.

b) KostentransparenzEbenfalls weitreichend ist die Einführungeiner neuen Kostentransparenz im Kon-text der Empfehlung von Finanzinstru-menten. Die Bank muss dann rechtzeitigvor Geschäftsabschluss (ex ante) über die(ggf. geschätzten) Kosten des Produktesbzw. der Dienstleistung informieren. Zu-dem muss die Bank nach Geschäftsab-schluss (ex post) über die tatsächlich angefallenen Kosten informieren. Zu beiden Zeitpunkten ist sowohl in absolu-ten Beträgen, als auch in Prozent zu informieren.

c) Product GovernanceEine weitere Neuerung ist die sog. Pro-duct Governance, die sowohl den Herstel-ler, als auch den Vertreiber verpflichtet,einen «Zielmarkt» festzulegen bzw. zuberücksichtigen. In Deutschland gibt esVersuche der verschiedenen Branchen-verbände, einen einheitlichen Standardbei der Festlegung des Zielmarktes zu de-finieren, der sich aus sechs Kriterien zu-sammensetzen könnte: Bedürfnisse desKunden, Kenntnisse und Erfahrungen,Kundenkategorie, Ziele des Kunden, Ri-sikobewertung des Finanzinstrumentesund die Verlusttragfähigkeit des Kunden.

d) ZuwendungenIm Weiteren wird es eine Einschränkungvon Provisionen bei der Anlageberatunggeben. Vereinfacht ausgedrückt mussdem Kunden ein echter Mehrwert gebo-ten werden, andernfalls ist die Annahmevon Zuwendungen nicht mehr zulässig.In der Vermögensverwaltung wird sogarein hartes Verbot von Zuwendungen ein-geführt. Angenommene Zuwendungensind so schnell als möglich an den Kundenauszukehren, zudem müssen die Kundenüber diese Zuwendungen informiert werden.

e) Angemessenheit und GeeignetheitIm Bereich der Angemessenheit und Ge-eignetheit von Wertpapierdienstleistun-gen bei der Anlageberatung und der Ver-mögensverwaltung kommt es ebenfalls

zu Neuerungen. So muss die Bank zusätz-lich Informationen über die Verlusttrag-fähigkeit einholen. Dem Anleger mussvor der Ausführung des Geschäfts eineGeeignetheitserklärung zur Verfügunggestellt werden, sie wird das bisherigedeutsche Beratungsprotokoll ersetzen.Die Geeignetheitserklärung soll die er-brachte Beratung nennen sowie erläuternmüssen, wie sie auf die Präferenzen, An-lageziele und die sonstigen Merkmale desKunden abgestimmt wurde. Damit wirdes das deutsche Beratungsprotokoll zu-künftig in der EU geben.

f) BerichterstattungBei der Wertpapierdienstleistung Vermö-gensverwaltung erweitert die Mifid II dieBerichterstattungspflichten an die Kun-den. So sind diese zukünftig vierteljähr-lich statt halbjährlich zu informieren,auch muss zukünftig eine Erklärung zurGeeignetheit der Anlage enthalten sein.Ebenfalls neu ist die Pflicht der Bank, denKunden bei einem Verlust von 10% desPortfoliowertes zu unterrichten, bislangist eine individuelle Vereinbarung derVerlustschwelle möglich.

g) Qualifizierung der MitarbeiterDie Anforderungen an das Wissen und dieFähigkeiten der Mitarbeiter werden durchdie Mifid II nochmals erhöht. Die EMSAhat hierfür Details festgelegt, der Nach-weis ist durch geeignete Qualifikationenzu erbringen. Zudem ist eine fortlaufendeÜberprüfung vorgeschrieben.

h) PRIIPs (Basisinformationsblätter)Am 12. April 2017 wurde die delegierteVerordnung EU 2017/653 über Basis -informationsblätter für verpackte Anlage-produkte für Kleinanleger und Versiche-rungsanlageprodukte (Packaged Retailand Insurance-based Investment Pro-ducts, PRIIPs) veröffentlicht. Neben derBereitstellung einer Mustervorlage kon-kretisiert die Verordnung den Inhalt unddie Darstellung des Basisinformations-blattes. Das Basisinformationsblatt wirddas deutsche Informationsblatt nach § 31IIIa WpHG in seinem Anwendungsbe-reich ersetzen, das deutsche Dokument istalso subsidiär zum Basisinformations-blatt.

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38 Das Geld-Magazin Q3 2017

Medienpreis für Finanzjournalisten 2017Am 21. Juni 2017 hat Private zum 16. Mal den Medienpreis für Finanz journalisten verliehen. In Frage kamen Artikel

und Sendungen in deutscher, englischer oder französischer Sprache, die sich mit Bank- und Finanzfragen, Versicherungen,

Vorsorge und Pensionskassen oder Steuer- und Fiskalpolitik befassten. Mögliche Genres umfassten Berichte, Features,

Reportagen, Dokumentationen, Ratgeber- und Servicebeiträge sowie Kommentare. Das Preisgeld betrug Fr. 50’000.–.

Gewinner 2017 (Vollständige Artikel, Links und Laudationes auf private.ch)

1. Preis Print Jan Willmroth, Süddeutsche Zeitung: Das Konto denkt mit

1. Preis TV Stefan Jäger, ARD (Hessischer Rundfunk), Plusminus: Wo landet das viele EZB-Geld?

Ehrenpreis Print Peter Manhart, Carla Palm (Team Handelszeitung): Wöchentliches Dossier «Invest»

Ehrenpreis Print Valentin Ade, Finanz und Wirtschaft: Too big to fail in den Kantonen

Ehrenpreis TV Liz Horowitz, Andreas Kohli, Barbara Lüthi, Hedwig Bäbler (Team SRF Eco): Grenzen der Globalisierung

Ehrenpreis Radio Klaus Uhrig, Bayerischer Rundfunk: Es werde Geld – Wie aus Nichts alles wird

Nominierte 2017

Simon Book, Wirtschaftswoche: Bundesbank-Präsident Jens Weidmann; Harry Büsser, Bilanz: Mr. Billion / Vanguard;

Katharina Deuber, NZZ Format / SRF 1: Das Ende vom Bargeld? Christoph Gisiger, Finanz und Wirtschaft: Das grosse

Geheimnis um das Gold; Liz Horowitz, SRF Eco: AIA – Schlupflöcher für Steuerbetrüger; Dr. Gerald Hosp, NZZ:

Der grosse Knall am Londoner Finanzplatz; Sönke Iwersen, Handelsblatt: Der chinesische Prinzling; Jan-Keno Janssen,

c’t Magazin für Computer technik: Bye-bye Bargeld; Ruedi Keller, Finanz und Wirtschaft: Das globale Regulierungsprojekt

stösst an Grenzen; Andreas Kröner, Reuters: Frankfurts Frust mit Börsenhochzeiten; Marc Neller, Welt am Sonntag:

Die Jäger der verlorenen Schätze; Markus Städeli, NZZ am Sonntag: Versinkt die Welt in Schulden? Tobias Bossard,

Patrizia Laeri, Martin Stucki (Team SRF Börse): Wie ticken die Chefs?; Simon Book, Malte Fischer, Saskia Littmann,

Miriam Meckel, Sven Prange, Dieter Schnaas (Team Wirtschaftswoche): König ohne Land – EZB-Chef Mario Draghi

Gewinner 2002 bis 2016

1. Preis 2002 Claude Baumann (Weltwoche)

1. Preis 2003 Beat Kappeler (NZZ am Sonntag)

1. Preis 2004 Carmen Gasser und Stefan Lüscher (Bilanz)

1. Preis 2005 Meinrad Ballmer und Marco Zanchi (Tages-Anzeiger)

1. Preis 2006 Daniel Ammann (Weltwoche)

1. Preis 2007 Albert Steck (Bilanz)

1. Preis 2008 Markus Schneider (Weltwoche)

1. Preis 2009 Michael Ferber (NZZ) / Michael Rasch (NZZ)

1. Preis 2010 Harry Büsser (Bilanz)

1. Preise 2011 Mark Dittli (Finanz und Wirtschaft und Tages-Anzeiger-Magazin) / Hansjürg Zumstein (SF1)

1. Preise 2012 Zoé Baches (NZZ) / Reto Gerber und Andreas Kohli (SF1 Eco)

1. Preise 2013 René Ammann und Balz Ruchti (Beobachter) / Michael Haselrieder, Karl Hinterleitner, Reinhard Laska (ZDF)

1. Preise 2014 Philippe Béguelin, Mark Dittli, Christoph Gisiger, Tina Haldner, Ruedi Keller, Tommaso Manzin,

Andreas Neinhaus, Clifford Padevit, Alexander Trentin (Team Finanz und Wirtschaft)

Michael Rasch (NZZ) / Markus Städeli (NZZ am Sonntag) / Katharina Deuber (SRF Eco)

Martin Vetterli und Bernhard Raos (Beobachter) / Samuel Emch (Radio SRF Trend)

Pasquale Ferrara, Charlotte Michel, Christian Schürer, Wolfgang Wettstein, Ueli Schmezer (Team Kassensturz)

1. Preise 2015 Monica Hegglin (Finanz und Wirtschaft) / Hansjürg Zumstein (SRF TV)

Peter Bohnenblust, Claude Baumann, Michael Sicker, Peter Hody, Samuel Gerber, Frédéric Papp,

Christoph Meier, Ursula Bohnenblust, Antonio Prosperati, Daniel Schwenger (Team Finews)

1. Preise 2016 Michael Ferber, Claudia Gabriel, Werner Grundlehner, Christof Leisinger, Anne-Barbara Luft, Michael Rasch,

Michael Schäfer, Eugen Stamm (Team NZZ: Wöchentliches Dossier «Geldanlage und private Finanzen»)

Jean François Tanda, SRF Eco

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 39

Samstag, 18. März 2017 · Nr. 21 11Finanz

Too big to fail in den KantonenSCHWEIZ Die Kantonalbanken schütten für 2016 rund 1,4 Mrd. Fr. an die Stände aus. Nur einer bildet aber Reserven für die Rettung seines Instituts.

VALENTIN ADE

Die Schweizer Staatsbanken be-scheren ihren Besitzern einen fürstlichen Zahltag. Die 24 Kan-

tonalbanken schütten ihren Heimat-kantonen für das Geschäftsjahr 2016 rund 1,4 Mrd. Fr. aus. Das hat eine Auswer-tung von «Finanz und Wirtschaft» erge-ben. Die kantonalen «Cash Cows» zahlen Dividenden, Zinsen, Steuern und Abgel-tungen für die Staatsgarantie, die die meisten der Schweizer Gliedstaaten ihnen gewähren (vgl. Text unten).

«Manche Kantonalbanken spielen eine grosse Rolle bei der Finanzierung ihres Kantons», sagt Christoph Lengwiler, Pro-fessor an der Hochschule Luzern, der zu Kantonalbanken forscht und publiziert. Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2015 trugen die Staatsinstitute über 3,6% der kantonalen Einnahmen bei, wie aus einer Studie Lengwilers, der das Institut für Fi-nanzdienstleistungen in Zug (IFZ) leitet, hervorgeht (vgl. Grafik 1).

Steuerfrei und Spass dabeiAuch wenn sich die Staatsinstitute seit 1999 zu mindestens zwei Dritteln dem Publikum öffnen dürfen, befinden sich die Banken alle noch zu mindestens 50% in der Hand ihrer Kantone. Diese haben in den vergangenen Jahren eine ansehnli-che Risikoprämie für ihre Beteiligungen erhalten. Für 2002 bis 2015 berechnet das IFZ eine durchschnittliche Rendite von 10,7% auf das dem Kanton zurechenbare Eigenkapital (vgl. Grafik 2).

Die Dividenden auf die Kantonsbeteili-gungen sind mit über 1 Mrd. Fr. denn auch der grösste Teil der Gesamtausschüttung. So können es sich einige Kantone leisten, ihre Banken als öffentlich-rechtliche An-stalt von den Steuern zu befreien. Von der Staatsgarantie kann sich hingegen kein Kanton lossagen. Das wird ersichtlich, stellt man die kantonale Wirtschaftsleis-tung den Bilanzen der Banken gegenüber (vgl. Grafik oben): Die Institute sind für ihre Heimatkantone zu gross, als dass sie im Konkursfall einfach fallen gelassen werden könnten. Die Kantone haben – wie die Gesamtschweiz mit ihren Grossban-ken – ein Too-big-to-fail-Problem.

Darum besitzen auch fast alle Kantonal-banken konsequenterweise eine gesetzli-che Staatsgarantie. «Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass system-relevante Banken auch ohne gesetz liche Verankerung eine faktische Staats garantie geniessen», steht in der Eignerstrategie der Luzerner Kantonalbank.

Finanzierung zum Träumen Nur die Kantonalbanken in Bern, Genf und Waadt haben keine explizite Garantie. Das ändert aber nichts daran, dass diese Kantone – zumal als Haupteigner – in die Bresche springen müssten, sollten die Institute in Schieflage geraten. «Die im-plizite Staatsgarantie lässt sich nicht von der Hand weisen», sagt Lengwiler. Und tatsächlich mussten die drei Kantone in der Vergangenheit ihren Banken bereits mit Steuergeldern zu Hilfe eilen.

Diese Art Rückendeckung schlägt sich in den Bonitätsnoten der Institute nieder. Sie können sich dank ihrem Haupteigner günstiger finanzieren als private Institute. «Der Refinanzierungssatz der Kantonal-banken liegt so nur minim über der Markt-rendite von Bundesanleihen», sagt Leng-wiler. Mit der sogenannten Abgeltung für die Staatsgarantie soll dieser Kostenvorteil erstattet werden. Rund 140 Mio. Fr. wer-den die Kantonalbanken nach Recher-chen von FuW für 2016 überweisen. Eine spezielle Behandlung erfahren diese Mit-tel allerdings nicht. Mit einer Ausnahme fliesst bei allen Kantonen die Abgeltung zweckungebunden in den Staatshaushalt, wie eine Umfrage von FuW bei Banken und Kantonen ergeben hat.

Nur in Zürich gelangt die Abgeltung seit Ende 2015 in den «Fonds zur Absiche-rung der Staatsgarantie». Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist allerdings auch eine Ausnahme. Als systemrelevante Bank gelten für sie, wie auch für UBS, Credit Suisse, Raiffeisen und PostFinance, eigene Notfallpläne und Kapitalvorgaben. Ge-riete die ZKB ins Straucheln, müssten dem

Kanton höchstwahrscheinlich auch Bund und Nationalbank (SNB) beispringen.

Als einziger anderer Kanton legte der Aargau die Abgeltung zurück – bis Anfang dieses Jahres. Und auch die bisher angelegten Reser-ven in Höhe von 80 Mio. Fr. gelten nicht mehr als un-antastbar. Sie sol-len zum Ausgleich herangezogen werden, sollte die Ausschüttung der Nationalbank an den Kanton ein-mal nachlassen. Das hat das Parla-ment Ende 2016 auf Antrag der FDP beschlossen. In fast allen Kantonen existieren zudem mit Aus-nahme der regulatorisch vorgegebenen Liquiditätsnotfallkonzepte keine Pläne für

den Ernstfall. Alle Befragten bei Verwal-tungen und Banken verweisen auf die zu-gegeben gute Kapitalisierung der Institute und ihr angeblich risikoarmes Geschäft.

Der Sanierungs-fall käme die Kan-tone jedenfalls teuer zu stehen. Als Ex-tremszenario rech-net das IFZ mit einem Abschreiber von 5% auf das ge-samte Ausleiheport-folio der Institute. Die Kantone müss-ten dann im Schnitt Kapital in Höhe von 20% ihres Haushalts aufbringen. Luzern, Uri, Innerrhoden

und Obwalden träfe es am härtesten, sie müssten über die Hälfte ihrer Jahres-einnahmen an frischem Kapital beschaf-fen (vgl. Grafik 3). Gerade die kleinen Kan-

tone haben im Vergleich zur Wirtschafts-leistung die grössten Banken und entspre-chend das grösste Too-big-to-fail-Problem.

Die verschwundenen BankenZwar kam es noch nie so weit, dass ein Kanton nachhaltig in finanzielle Schieflage geriet, weil seine Kantonalbank wankte, gibt Lengwiler zu bedenken. Im Notfall stünden genügend Finanzierungsinstru-mente und Rettungsinstitute bereit, wie die Vergangenheit zeige. Doch spurlos geht eine Kantonalbankrettung an den Steuer-zahlern nicht vorbei. Beispiel Glarner Kan-tonalbank (GLKB): Nach misslungener Ex-pansion musste der Kanton 2008 100 Mio. Fr. abschreiben und 20 Mio. frisches Kapi-tal einschiessen. Die GLKB-Beteiligung ist denn auch die einzige, die sich in der letzten Dekade für den Kanton nicht gelohnt hat.

Doch es geht noch schlimmer, wie die ehemaligen Kantonalbanken von Solo-thurn (SKB) und Appenzell Ausserrhoden

(ARKB) zeigen. Nachdem sich die SKB mit einer Übernahme verhoben hatte und in Schieflage geriet, wurde sie 1995 durch den Bankverein (später UBS) übernommen. Die Sanierungskosten für den Kanton be-liefen sich bis Ende 1998 auf 369 Mio. Fr. Bei der ARKB führte jahrelange Misswirt-schaft schliesslich zum Bankrott. Zwar zahlte die Bankgesellschaft (später eben-falls UBS) 1996 immer noch 180 Mio. Fr. für das Institut. Laut Ex-Regierungspräsi-dentin Marianne Kleiner legte der Kanton am Ende dennoch rund 50 Mio. Fr. drauf, und das bei einem damaligen jährlichen Steueraufkommen von etwa 100 Mio. Fr.

Doch auch wenn beide Kantone heute keine Staatsinstitute mehr besitzen, vom jährlichen warmen Regen der Kantonal-banken bekommen sie weiterhin etwas ab. Solothurn erhält Steuern von der Kantonalbank Baselland, Ausserrhoden vom Staatsinstitut in St. Gallen. Beide Banken unterhalten in den Nachbar-kantonen Niederlassungen.

Zürcher KB157 985

Zürich138 400

Thurgauer KB (k)21 626

Thurgau15 860

Aargauische KB25 246

Aargau39 705

Scha�hauser KB**6856

Scha�hausen6765

Banca dello Stato del Cantone Ticino12 173

Tessin28 726

Walliser KB (k)14 633

Wallis17 303

BC Vaudoise (k)*44 085

Waadt51 431

BC de Genève (k)*21 393

Genf48 341

Graubündner KB (k)23 912

Graubünden13 869

Luzerner KB (k)34 855

Luzern25 558

Berner KB (k)*28 404

Bern76 715

Nidwaldner KB4443

Nidwalden2920

Obwaldner KB4377

Obwalden2356

Urner KB3045

Uri1845

St. Galler KB (k)32 201

St. Gallen35 859

Appenzeller KB3064

Appenzell I. Rh.966

Baselland-schaftliche KB (k)23 690

Basel-Landschaft19 189

Basler KB (k)22 333

Basel-Stadt31 083

Zuger KB (k)14 480

Zug17 939

Schwyzer KB16 669

Schwyz8940

Glarner KB (k)5 279

Glarus2 675

BC du Jura (k)2904

Jura4656

BC Neuchâteloise10 579

Neuenburg14 827

Freiburger KB21 561

Freiburg17 540

Credit Suisse819 833

UBS935 016

Schweiz645 556

BIP 2014 (in Mio. Fr., Schätzung Bundesamt für Statistik)

Bilanzsumme per Ende 2016 (in Mio. Fr., gemäss Geschäftszahlen)

(k) kotiert

* keine explizite Staatsgarantie

** Zahlen Halbjahr 2016

Solothurn und Appenzell Ausserrhoden haben keine KB mehr.

Infografik: FuW, Claudio Köppel

1 Die Kantonsfinanzierer

Uri

Appenzell Innerrhoden

Obwalden

Freiburg

Luzern

Thurgau

Zürich

Neuenburg

St.Gallen

Nidwalden

Glarus

Aargau

Zug

Jura

Durchschnitt Schweiz

Graubünden

Wallis

Basel-Landschaft

Basel-Stadt

Genf

Waadt

Tessin

Bern

Schwyz

Schaffhausen

0,5

1,1

1,7

1,9

2

2

2,6

3,4

3,6

3,7

4

4,4

4,8

4,9

5,5

5,6

6,2

7,2

7,9

8,4

8,5

9

9,9

12,3

15

Durchschnittlicher Anteil der Kantonalbank-Ausschüttung an den Fiskaleinnahmen des Kantons 2011–2013 in %

2 Ein rentables Geschäft

Uri

Appenzell Innerrhoden

Obwalden

Freiburg

Luzern

Thurgau

Zürich

Neuenburg

St.Gallen

Nidwalden

Glarus

Aargau

Zug

Jura

Durchschnitt Schweiz

Graubünden

Wallis

Basel-Landschaft

Basel-Stadt

Genf

Waadt

Tessin

Bern

Schwyz

Schaffhausen

13,3

13,3

12,9

12,4

12,2

12,2

11,7

11,5

11,3

11,2

11,2

11

10,9

10,7

10

9,9

9,6

9,2

9,2

8,8

8,6

7,9

7,2

5,5

0,3

Rentabilität der Kantonalbanken für die Kantone 2002–2015 in %

Bei 13 der 24 Kantonalbanken ist die Bilanz grösser als die Wirtschaftsleistung des Kantons. In Appenzell Innerrhoden ist das Institut sogar dreimal grösser als das kantonale BIP.

■ Kantonalbanken sind für ihre Heimat-kantone wahre «Cash Cows». Für 2016 schütten sie 1,4 Mrd. Fr. aus.

■ Alle Staatsinstitute bis auf drei haben eine gesetzliche Staatsgarantie, die jährlich abgegolten wird.

■ Nur ein Kanton bildet Reserven für den Sanierungsfall, obwohl die Rettung teuer werden kann.

Das Wichtigste

Bezahlte Garantie21 Kantone geben ihrer Kantonalbank eine gesetzlich verankerte Staats-garantie. Sie unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In manchen ist die Garantie in der Verfassung verankert, bei anderen steht sie im Kantonsgesetz. Man-che Kantone haften vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der Bank, wenn ihr Eigenkapital aufgezehrt ist. Andere über-nehmen keine Garantie für das Partizipa-tionskapital, nachrangige Verp�ichtungen oder Tochtergesellschaften.

18 der 21 Kantone lassen sich die Staatsgarantie mit einer sogenannten Abgeltung bezahlen. Auch die ist je nach Kanton unterschiedlich ausgestaltet. Wahlweise wird die Abgeltung als Pro-zentsatz der regulatorisch erforderlichen Eigenmittel oder des Jahresgewinns berechnet. Bei manchen ist sie in der Ge-winnausschüttung oder der Verzinsung des Dotationskapitals enthalten.

Keine explizite Staatsgarantie ge-ben die Kantone Bern, Genf und Waadt, dennoch sind sie wie alle anderen Kan-tone auch Haupteigner der Institute. Bern und Genf haben erst Ende 2016 die Staats-garantie völlig aufgehoben. In der Waadt hat sie hingegen nie existiert. Quelle: HSLU/IFZ / Grafik: FuW, ck

3 Der Sanierungsfall

Uri

Appenzell Innerrhoden

Obwalden

Freiburg

Luzern

Thurgau

Zürich

Neuenburg

St.Gallen

Nidwalden

Glarus

Aargau

Zug

Jura

Durchschnitt Schweiz

Graubünden

Wallis

Basel-Landschaft

Basel-Stadt

Genf

Waadt

Tessin

Bern

Schwyz

Schaffhausen

65

60

60

58

47

42

41

40

32

31

30

26

26

21

21

20

19

17

12

11

11

6

5

0

0

Erforderliche Eigenmittel in Relation zu Fiskaleinnahmen des Kantons 2015 nach Abschreibung von 5% der Ausleihungen in %

22 | 7. Juli 2016

InvestINTERVIEW Rendite und soziales GewissenWie Mirjam Staub-Bisang, die Pionierin für nachhaltige Anlagen, investiert. Seite 24

CARLA PALM UND PETER MANHART

Wohl kaum ein Thema polarisiert so sehr wie die richtige Vorsorge für die eigenen Kin-der. Das Niedrigzins-

umfeld sorgt für viel Hilflosigkeit. Werden fünf Betroffene befragt, kommen rasch zehn Meinungen zusammen. Die Aussa-gen wie «Wir investieren nur in Einzelak-tien» oder «Ich habe gerade erst Gold für meinen Götti-Buben gekauft» könnten aus Anlegerperspektive gegensätzlicher nicht sein.

Zudem zeigt sich immer öfter eine an-dere Sicht, wenn es darum geht, langfris-tig in den eigenen Nachwuchs zu inves-tieren: «Wir gehen mit unseren Kindern lieber gemeinsam in die Ferien. Das ist doch viel nachhaltiger, als wenn sie mit 18 Jahren irgendwelche Pharma-Aktien im Depot haben», ist oft von betroffenen El-tern zu hören.

Gemäss Philipp Gonon, Erziehungs-wissenschafter an der Universität Zürich, ist dies ein durchaus sinnvoller Ansatz, der nichts mit Sozialromantik zu tun hat. «Eltern investieren am besten in die sozi-alen und emotionalen Fähigkeiten ihrer Kinder», argumentiert er. Dies wirke sich nicht nur positiv auf den späteren Le-bensweg der Heranwachsenden aus, son-dern letztendlich auch auf das Gemein-wohl (siehe Interview).

Rendite und soziales GewissenEltern, die auf diesen Weg setzen, soll-

ten sich aber im Klaren sein, dass auch hier hohe Summen zusammenkommen. Für Privatschule oder Krippe, Sport- und Musikunterricht kann im Monat ein ge-schätzter Betrag von 2475 Franken anfal-len (siehe Übersicht unten rechts). Auch fünf Wochen Ferien in der Hauptsaison können eine vierköpfige Familie im Jahr mit über 10 000 Franken oder mehr belas-ten, wie der Eltern-Kind-Reiseanbieter

Vamos für die «Handelszeitung» berech-net hat (siehe Fakten zum Thema).

Wäre das Geld mit Blick auf die Zu-kunft nicht besser in Finanzprodukte in-vestiert? Einen Ansatz, der Rendite und soziales Gewissen zusammenbringen kann, vertritt Mirjam Staub-Bisang, Chefin der Zürcher Vermögensberatung Inde-pendent Capital Group, die sich seit über zehn Jahren mit nachhaltigen Anlagen beschäftigt. Kinder hätten den Vorteil des langen Anla-gehorizonts, sagt sie. Nach-haltige Anlagen berücksich-tigen ökologische und soziale Herausfor-derungen wie Klimawandel, Umweltver-schmutzung, Urbanisierung, Bevölke-rungswachstum oder Überalterung. «Sie nützen der Gesellschaft und den Anle-gern. Zudem leisten sie einen Beitrag, damit unsere Kinder in einer funktionie-renden, sauberen und gerechteren Welt

leben», sagt Staub-Bisang (siehe Inter-view Seite 24).

Mittlerweile ist hier eine riesige Indus-trie entstanden. Weltweit haben sich die in nachhaltige Anlagen investierten Gel-der in den vergangenen zehn Jahren in

allen Märkten etwa verfünf- bis verzehnfacht. Ob Gross- oder Kantonalbank, alle bieten heutzutage nachhal-tige Anlageprodukte mit langfristigem Fokus an. Die UBS etwa lockt ihre Kunden unter dem Label Nachhal-tigkeit beispielsweise mit Aktienkörben zu den The-

men «Saubere Luft und Reduktion des CO2-Ausstosses», «Gender-Diversität» oder «Medizinalprodukte». Bei Konkur-rentin Credit Suisse wird auf «Erneuerbare Energien» oder «Nachhhaltige Immobili-en gesetzt. Die Kundennachfrage dazu wächst kontinuierlich, wie die Bankhäu-ser berichten. In diversifizierte Aktien-

SHORTLIST

Buy AlphabetAlphabet ist die Mut-ter von Google. Die Umbenennung des Suchmaschinenbetrei-bers zeigt es deutlich: Der Konzern hat sich von seinem Stamm-geschäft emanzipiert. Innovationen dürften künftig aus den Goog-le-X-Labs kommen – dazu könnten Smart Lenses zählen, also Kontaktlin-sen, die unter anderem den Blutzu-ckerspiegel messen lassen. Nicht nur Ihre Kinder werden staunen.

Buy Procter & GambleRasieren mit Gillette, Haare waschen mit Head & Shoulders, Zähne putzen mit Blend-a-med. Pampers fürs Baby, Oil of Olaz für die Grossmutter. Swiffer und Meister Proper beim Hausputz, Vicks bei Erkältungen. An den Produkten von Procter & Gamble kommt niemand, wirklich niemand vorbei. Anleger schon gar nicht.

Buy RocheGesundheitsaktien gehören in jedes Kinder-Depot. Unter-nehmen wie Roche profitieren von lang-fristigen demografi-schen Trends. Aus-serdem verfügt der Konzern aus Basel über eine heraus-ragende Unternehmensführung und zahlt regelmässig hohe Dividenden. Im Bereich Krebstherapien ist Roche über-durchschittlich positioniert und verfügt über eine hohe Preisgestaltungsmacht.

Alphabetin Dollar810

735

660

585

5101.8.14 1.7.16

TeleTrader.com Publisher

P & Gin Dollar93

87

81

75

691.8.14 1.7.16TeleTrader.com Publisher

Rochein Franken300

280

260

240

2201.8.14 5.7.16

TeleTrader.com Publisher

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«Nicht nur die Fächer der Schule im Blick haben »Wie investieren Eltern aus der Perspek-tive eines Erziehungswissenschafters am besten in ihre Kinder? Philipp Gonon: Sie investieren am bes-ten in die sozialen und emotionalen Fä-higkeiten und die sogenannten familiä-ren Kommunikationen. Das wirkt sich auf die psychische Stabilität und die so-zialen Kompetenzen der Kinder nach-haltig aus. Eltern sollten darauf achten, dass sich bei Kindern nicht nur Fähig-keiten zur individuellen Nutzenmaxi-mierung ausprägen, sondern dass auch die soziale gesamtverantwortliche Pers-pektive eine Rolle spielt. Eine solche Strategie fördert nicht nur die indivi-duellen Kompetenzen, sondern wirkt sich letztlich später auch auf die gesell-schaftliche Wohlfahrt positiv aus.

An welche «Investments» denken Sie?Eltern sollten nicht nur die engen, cur-ricularen Fächer der Schule im Blick

haben. Wichtig können darüber hinaus zum Beispiel Musikstunden oder Ver-einssport sein. Auch dafür sollte Kin-dern Raum gelassen werden. Natürlich dürfen Eltern bei der Planung und Ver-sorgung von Zusatzkursen nicht über-treiben, das beobachten wir häufig. Kinder reagieren auf ein Überangebot manchmal sehr sensibel und ihre Wün-

sche sollten respektiert werden. Es muss nicht jede und jeder ein Konzert-pianist oder ein Fussballchampion werden, es sollen vor allem das Ge-meinschaftliche und die Entwicklung von besonderen Fähigkeiten im Vor-dergrund stehen. Am besten so, dass es allen Beteiligten durchaus auch Spass macht.

Welche Rolle nehmen die Eltern dabei ganz genau ein?Sie sollten mit ihren Kindern Zeit ver-bringen, sich auf sie einlassen, sie ernst nehmen und sich mit ihnen beschäf-tigen. Ich persönlich stufe die Rolle der Väter als sehr wichtig ein. Väter sollten nicht abwesend sein, damit beide Elternteile bei der Erziehung markant präsent sein können. Es ist wohl die wichtigste Investition für einen späte-ren Bildungserfolg, wenn Väter auch über die Hausaufgaben Bescheid wis-sen. Aber nicht nur die Eltern sollten die Bezugspersonen sein. Freund-schaftliche Kontakte sind für das ge-samte Leben wichtig, dabei spielt auch elterliche Unterstützung eine Rolle. Die soziale Einbettung, die Verankerung in nähere und fernere Freundschaften über die Familie hinaus sind meiner Ansicht nach die wichtigste Vorausset-zung für ein glückliches Leben.

Gibt es wissenschaftliche Studien, die das soziale Investieren in Kinder speziell untersucht haben?Nein, kaum. Die noch wenig etablierte Bildungsökonomie forscht in diese Richtung. Und zur frühkindlichen Ent-wicklung und dem späteren Erfolg im Leben wurde einiges in den USA ge-forscht. Dort hat sich immer wieder bestätigt, dass sich die frühkindliche Förderung bei kleineren Kindern, die in sozial benachteiligten Brennpunkten leben, auszahlt. Je älter die Kinder sind, desto schwieriger wird es, die Dinge positiv zu beeinflussen.

Ist es eine gute oder eine schlechte Vor-aussetzung für die Entwicklung von Kin-dern, wenn sie mit dem Wissen aufwach-sen, dass finanziell für sie gesorgt ist?Das hat die sogenannte Eliteforschung untersucht. Es kann eine Wohlstands-verwahrlosung entstehen, vor allem

Die Auswahl an Einzelaktien

war schon immer

anspruchsvoll.

Kinder, KinderVorsorge Wer richtig für den Nachwuchs vorsorgen möchte, hat viele Optionen. Worauf Eltern achten müssen.

Philipp GononProfessor für Berufsbildung, Universität Zürich

«In emotionale und soziale Fähigkeiten der Kinder investieren.»

Die vollständigen Artikel und die Links zu den TV- und Radiosendungen sowie die Pressemappe mit den Laudationes finden sich auf private.ch

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Private

40 Das Geld-Magazin Q3 2017

Jury MedienpreisProf. Dr. Otfried JarrenSeit 1997 Ordinarius für Publizistikwissenschaft am Institut für Publizistik wissenschaftund Medienforschung der Universität Zürich; 1998 bis 2008 Direktor des Instituts;1989 bis 1997 ordentlicher Professor für Journalistik mit Schwerpunkt Kommunikations-und Medienwissenschaft an der Universität Hamburg; 2008 bis 2016 Prorektor Geistes- und Sozialwissenschaften und Mitglied der Leitung der Universität Zürich.Seit 2013 Präsident der Eidgenössischen Medienkommission. Vorsitzender der Jury.

Dr. Norbert BernhardSekretär des MedienpreisesHerausgeber Privateprivate.ch

Dominique GersterDeputy Global Head of Media Relations

Credit Suisse AGcredit-suisse.com

Markus FuchsGeschäftsführer

Swiss Funds & Asset Management Association

sfama.ch

Vasco CecchiniChief Communications OfficerPSP Swiss Propertypsp.info

Dr. Christian GastLeiter iShares undIndex Investing SchweizBlackRockishares.ch

Stephan BlohmGründer und Hauptgesellschafter

Median Groupmedian-group.com

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 41

Tanja MusterLeiterin Group Communicationsund Marketing VP Bank Gruppe

vpbank.com

Jolanda MeyerLeiterin UnternehmenskommunikationNotenstein La Roche Privatbank AGnotenstein-laroche.ch

Hansjörg RyserLeiter Media Relations SchweizHelvetia Versicherungenhelvetia.ch

Michael LeysingerInhaber

Leysinger Tax & Finance Consultants Ltd.leysinger.tax

Prof. Dr. Hans Rainer KünzleTitularprofessor Universität ZürichPartner Kendris AGkendris.com

Claudia SauterHead of PR & Communications

PricewaterhouseCooperspwc.ch

Andreas KesslerMediensprecher

UBS Wealth Managementubs.com

Dr. Gabriele Hofmann-SchmidPartnerATAG Advokaten AGatag-law.ch

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Page 42: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

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42 Das Geld-Magazin Q3 2017

Dr. Sindy Schmiegel Leiterin Public Relations

Schweizerische Bankiervereinigungswissbanking.org

Luc SchuurmansMitglied der Geschäftsleitung

Leiter Private BankingBank Linth LLB AG

banklinth.ch

Dr. Norbert SeegerGeschäftsführer

Seeger Advokatur undArComm Trust & Family Office

seeger.li

Christian TrixlExecutive DirectorColumbia Threadneedle Investmentscolumbiathreadneedle.ch

Cosimo SchwarzGeschäftsführerSchwarz & Partner Finanzkonsulenten AGfinanzkonsulenten.ch

Georg von WattenwylLeiter Financial Products Advisory

Bank Vontobel AG und Präsidentdes Schweizerischen Verbands

für Strukturierte Produkte SVSPvontobel.com / svsp-verband.ch

Thomas A. ZennerGeschäftsführerFamily Office 360grad AGfamilyoffice-360grad.ch

Joachim SchrottLeiter KommunikationAvadis Vorsorge AGavadis.ch

Stefan SchärLeiter UnternehmenskommunikationBDO AGbdo.ch

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Q3 2017 Das Geld-Magazin 43

3_2017_Layout 1 24.07.2017 12:20 Seite 43

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Prof. Dr. Otfried JarrenSeit 1997 Ordinarius für Publizistikwissenschaft am Institut für Pub -

lizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich;

1998 bis 2008 Direktor des Instituts; 1989 bis 1997 ordentlicher

Professor für Journalistik mit Schwerpunkt Kommunikations- und

Medienwissenschaft an der Universität Hamburg; 2008 bis 2016

Prorektor Geistes- und Sozialwissenschaften und Mitglied der Lei-

tung der Universität Zürich. Seit 2013 Präsident der Eidgenössischen

Medienkommission. Vorsitzender der Jury.

ATAG Advokaten AGAls junge Wirtschafts- und Steuerkanzlei verfolgen die ATAG

Advokaten für ihre nationale und internationale Klientschaft einen

One-Stop-Shop-Ansatz mit umfassender Beratung und Vertretung

in sämtlichen Bereichen des Privat-, Steuer- und Wirtschaftsrechts.

Neben fundierter juristischer Ausbildung und Praxiserfahrung ver-

fügt das Team über die notwendige Erfahrung in der Wirtschaft –

durch Tätigkeiten in weltweit führenden Unternehmen, Verwaltungs-

ratsmandate und umfassende Zusatzausbildungen. In der Zusam-

menarbeit mit ihren Kunden stehen Loyalität, Vertrauen, Diskretion

und Unabhängigkeit an erster Stelle. Denn die Werte der jungen An-

waltskanzlei gründen in einer bereits 100jährigen Unternehmens-

kultur: Die ATAG Advokaten AG hat ihr Fundament in der 1917 in

Basel entstandenen ATAG Allgemeine Treuhand AG. Diese hatte das

Ziel, ein unabhängiges Corporate Family Office in den Bereichen

Recht und Steuern zu schaffen und sich dazu verschrieben, mit

Engagement und Einfühlungsvermögen auf die individuellen Be-

dürfnisse ihrer Kundschaft einzugehen. Genau für diese Werte ste-

hen heute auch die fünf Partner der ATAG Advokaten AG ein.

atag-law.ch

Avadis Vorsorge AGAvadis ist seit 1999 eine führende Anbieterin für integrierte Dienst-

leistungen in der beruflichen Vorsorge. Sie übernimmt als General-

unternehmerin alle operativen Tätigkeiten – von der Geschäftsfüh-

rung über die Versichertenadministration bis zur Vermögensanlage.

Das Unternehmen beschäftigt rund 120 Vermögens- und Vorsorge-

spezialisten und führt mit der Avadis Anlagestiftung die grösste von

Banken und Versicherungen unabhängige Anlageplattform für Vor-

sorgeeinrichtungen in der Schweiz. Insgesamt verwaltet die Avadis

Anlagestiftung rund 10 Mrd. Franken für über 100 institutionelle

Anleger. Mit der AFIAA Anlagestiftung, die Direkteigentum an aus-

ländischen Immobilien im Wert von 1,5 Mrd. Franken hält, hat

Avadis 2014 ihr Portfolio von Anlageinstrumenten ergänzt. Über die

Gemini Sammelstiftung, die 26’000 Versicherte von mehr als 300

Vorsorgewerken betreut, werden weitere 4,2 Mrd. Franken verwaltet.

Für private Anleger bietet Avadis ein einfaches Angebot aus sieben

kostengünstigen Anlagefonds. Zudem beraten unabhängige Finanz-

planungsexperten ganzheitlich zu Vorsorge, Steuern und Finanzen.

avadis.ch / gemini-sammelstiftung.ch / afiaa.com

Bank LinthDie Bank Linth ist mit 19 Standorten und einem Geschäftsvolumen

von rund 12,5 Mrd. Franken die grösste Regionalbank der Ost-

schweiz. Mit einem zukunftsweisenden, auf die persönliche Bera-

tung ausgerichteten Geschäftsstellenkonzept ist sie in den fünf Re -

gionen Linthgebiet, Zürichsee, Sarganserland, Ausserschwyz und

Winterthur vertreten. Die Bank Linth ist an der SIX Swiss Exchange

kotiert (Symbol: LINN). Sie befindet sich im Besitz ihrer Mehr-

heitsaktionärin, der Liechtensteinischen Landesbank AG (LLB), so-

wie weiterer rund 10’500 überwiegend in der Region wohnhafter

Aktionäre.

banklinth.ch

Bank Vontobel AGVontobel hat sich zum Ziel gesetzt, die dem Unternehmen anver-

trauten Kundenvermögen langfristig zu schützen und zu mehren.

Spezialisiert auf das aktive Vermögensmanagement und massge-

schneiderte Anlagelösungen berät Vontobel verantwortungsvoll und

vorausschauend. Dabei ist man der Schweizer Qualität und Leis -

tungsstärke verpflichtet. Die Eigentümerfamilie steht mit ihrem

Namen seit Generationen dafür ein. Vontobel waren per 31.12.2016

Kundenvermögen in Höhe von über 195 Mrd. Franken anvertraut.

Weltweit erbringen rund 1’700 Mitarbeitende erstklassige und mass-

geschneiderte Dienstleistungen für international ausgerichtete Kun-

den. Die Namenaktien der Vontobel Holding AG sind an der SIX

Swiss Exchange kotiert. Die Familien Vontobel und die gemeinnüt-

zige Vontobel-Stiftung besitzen die Aktien- und Stimmenmehrheit.

vontobel.com

BDOBDO ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und

Beratungsgesellschaften der Schweiz. Mit 33 Niederlassungen ver-

fügt BDO über das dichteste Filialnetz der Branche. Nähe und Kom-

petenz gelten bei BDO als wichtige Voraussetzung für eine erfolg-

reiche und nachhaltige Kundenbeziehung. BDO prüft und berät

Unternehmen aus Industrie- und Dienstleistungsbereichen; dazu

gehören KMUs, börsenkotierte Firmen, öffentliche Verwaltungen

und Non-Profit-Organisationen. Für die international ausgerichtete

Kundschaft wird das weltweite BDO-Netzwerk in über 150 Ländern

genutzt. BDO AG, mit Hauptsitz in Zürich, ist die unabhängige,

rechtlich selbständige Schweizer Mitgliedsfirma des internatio -

nalen BDO-Netzwerks mit Hauptsitz in Brüssel.

bdo.ch

Private

44 Das Geld-Magazin Q3 2017

Juryporträts

3_2017_Layout 1 24.07.2017 12:20 Seite 44

Page 45: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

BlackRock / iSharesBlackRock ist ein weltweit führender Anbieter von Investment -

management, Risikomanagement und Beratung von institutionellen

Anlegern. Per 31.12.2016 verwaltete die Gesellschaft ein Vermögen

von 5,1 Billionen US$. BlackRock hilft Kunden, ihre finanziellen

Ziele zu erreichen und Herausforderungen zu meistern. Dazu bietet

die Gesellschaft ein breites Spektrum an Produkten an, das Vermö-

gensverwaltungsmandate, Publikumsfonds, iShares® (börsengehan-

delte Indexfonds) und andere gepoolte Investmentvehikel umfasst.

Zudem bietet BlackRock über BlackRock Solutions® einer breiten

Schar institutioneller Kunden Risikomanagement, strategische Be-

ratung und Investmentsystemlösungen an. BlackRock hat seinen

Stammsitz in New York City, USA. Das Unternehmen beschäftigte

per 31.12.2016 rund 13’000 Mitarbeiter in mehr als 30 Ländern. Da-

mit verfügt es über eine bedeutende Präsenz in den wichtigsten

Märkten weltweit, von Nord- und Südamerika über Europa, Asien

und Australien bis zum Nahen Osten und Afrika.

www.blackrock.com / www.blackrockblog.com

www.linkedin.com/company/blackrock / @blackrock_news

Columbia Threadneedle InvestmentsColumbia Threadneedle Investments ist eine führende globale Ver-

mögensverwaltungsgruppe. Per 31.12.2016 verwaltete das Unter-

nehmen 467 Mrd. US$ für institutionelle und private Anleger sowie

Unternehmen weltweit. Columbia Threadneedle Investments be-

schäftigt mehr als 2’000 engagierte Mitarbeiter, darunter über 450

Investmentexperten, in 19 Ländern, von Nordamerika bis Europa

und vom Nahen Osten bis Ostasien. Das Unternehmen verfügt ins-

besondere über globale Investmentexpertise in Aktien, Anleihen,

alternativen Anlagen und Asset-Allocation-Lösungen. Das Mutter-

haus ist die amerikanische Ameriprise Financial USA. In der

Schweiz ist Columbia Threadneedle Investments mit Niederlassun-

gen in Zürich und Genf präsent.

columbiathreadneedle.ch

Credit Suisse AGDie 1856 gegründete Credit Suisse verfügt heute über eine globale

Reichweite mit Geschäftsaktivitäten in ca. 50 Ländern und 47’000

Mitarbeitenden aus über 150 verschiedenen Nationen. Dank der glo-

balen Präsenz kann sie geografisch ausgewogene Ertragsströme und

Netto-Neugelder generieren und Wachstumschancen ergreifen, wo

auch immer sie sich ergeben. Die CS betreut ihre Kunden in drei

regional ausgerichteten Divisionen: Swiss Universal Bank, Inter -

national Wealth Management und Asia Pacific. Diese regionalen

Geschäftsbereiche werden von zwei weiteren auf das Investment

Banking spezialisierten Divisionen unterstützt: Global Markets und

Investment Banking & Capital Markets. Die Strategic Resolution

Unit konsolidiert zudem die verbleibenden Portfolios aus den ehe-

maligen nicht strategischen Einheiten zuzüglich zusätzlicher Ge-

schäftsbereiche und Positionen, die nicht mehr zur neuen strategi-

schen Ausrichtung passen. Die Divisionen arbeiten eng zusammen,

um mit innovativen Produkten und einer massgeschneiderten Bera-

tung ganzheitliche Finanzlösungen anzubieten.

credit-suisse.com

Family Office 360grad AGDie Family Office 360grad AG wurde 2016 in Stans/Nidwalden von

Unternehmern für Unternehmer gegründet. Die Erfahrung und Ex-

pertise des geschäftsführenden Gesellschafters Thomas Zenner aus

seiner langjährigen Tätigkeit als Verantwortlicher für bankabhängige

Family Offices in Deutschland und der Schweiz spiegeln sich dabei

wider: Nur ein wirklich von Banken unabhängiges Family Office

kann nachhaltig, transparent und neutral Familienunternehmer um-

fassend betreuen. Die Gründer sind überzeugt, dass die Beratung

komplexer Vermögen, insbesondere der von Familienunternehmern,

mit all ihren Facetten und persönlichen Prioritäten in die Hände ver-

trauensvoller, unabhängiger und erfahrener Berater gehört, die über

den Tellerrand des Bankgeschäfts hinausschauen und einzig ihren

Mandanten verpflichtet sind. Auf Vermögensverwaltung verzichtet

die Family Office 360grad AG bewusst; dies ist nicht Aufgabe eines

unabhängigen Family Office. Mit der Gründung wurden auch alle

bestehenden nationalen und internationalen Netzwerke integriert.

familyoffice-360grad.ch

Helvetia VersicherungenHelvetia Versicherungen ist eine qualitätsorientierte Allbranchen-

versicherung mit über 150 Jahren Erfahrung. Sie zählt zu den füh-

renden Versicherungsunternehmen in der Schweiz. Ob private oder

berufliche Vorsorge, ob Schadenversicherung oder Hypothek:

Helvetia bietet massgeschneiderte Vorsorge- und Versicherungs -

lösungen für die verschiedensten Absicherungsbedürfnisse von Pri-

vatpersonen und Unternehmen. Über 80 Geschäftsstellen ermög -

lichen eine kompetente, persönliche Beratung vor Ort. Auch über

verschiedene Online-Kanäle, Broker und Vertriebspartner wie Raiff -

eisen und Swisscanto bietet Helvetia Zugang zu ihren Produkten

und Dienstleistungen. Neben dem Heimmarkt Schweiz ist Helvetia

in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und Spanien sowie

für massgeschneiderte Specialty-Lines-Deckungen weltweit tätig.

Rund 6’500 Mitarbeitende betreuen über 5 Mio. Kunden. 2016

wurde ein Prämienvolumen von 8,5 Mrd. Franken erwirtschaftet.

helvetia.ch

Kendris AGDie Kendris AG ist ein führender Schweizer Partner für Family-

Office-, Trust- und Treuhand-Dienstleistungen, nationale und inter-

nationale Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung, Outsourcing

sowie Art Management. Die klassische Vermögensverwaltung wird

aus Unabhängigkeitsgründen bewusst nicht angeboten. Die Kund-

schaft besteht aus Unternehmen, Privatpersonen und Familien, aber

auch Family Offices, Finanzinstituten, Anwaltskanzleien und Steuer-

beratungsfirmen. Für sie entwickelt Kendris mass geschneiderte Lö-

sungen, die es ihnen ermöglichen, die gesteckten Ziele zu erreichen.

Kendris ist inhabergeführt und vollständig im Besitz von Manage-

ment und Mitarbeitenden. Das Unternehmen beschäftigt rund 200

Spezialisten am Hauptsitz in Zürich, an 5 weiteren Standorten in

Aarau, Basel, Genf, Lausanne und Luzern sowie bei der Tochter -

gesellschaft Kendris Austria. Kendris ist in der Schweiz verwurzelt

und weltweit in über 40 Ländern tätig. Die starke nationale Präsenz

– namentlich im Mittelland/Nordostschweiz und in der Westschweiz

– und das spezifische Know-how in verschiedenen Branchen und

Märkten machen das Unternehmen für Geschäftskunden und Pri-

vatkunden zu einem kompetenten und verlässlichen Partner.

kendris.com

Private

Q3 2017 Das Geld-Magazin 45

3_2017_Layout 1 24.07.2017 12:20 Seite 45

Page 46: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

Leysinger Tax & Finance Consultants Ltd.Die Leysinger Tax & Finance Consultants Ltd. (vormals Legatax

Advisors) ist eine Steuerberatungsgesellschaft in Zürich mit einer

Zweigniederlassung in Solothurn. Ihre Stärken: Steuerplanungen im

In- und Ausland für natürliche und juristische Personen; Betreuung

komplizierter nationaler und internationaler Steuermandate; Unter-

nehmensumstrukturierungen (Abspaltungen, Fusionen und Vermö-

gensübertragungen), insbesondere Regelungen der damit entstehen-

den steuerlichen Fragen; nationale und internationale Steuerberatung

für natürliche und juristische Personen; Erstellen von Vermögens-

verwaltungsstrukturen für Privatpersonen im In- und Ausland (alles

nach den neusten Richtlinien der OECD); Behandlung nationaler

und internationaler Steuerprobleme; Beratung in Nachfolgerege -

lungen von Familienbetrieben (insbesondere steuerliche Fragen);

Betreuung komplizierter Mehrwertsteuer-Mandate.

[email protected] / leysinger.tax

MedianSeit 2006 versteht sich Median als verbindendes Element zwischen

den Anforderungen der Kunden und den gesetzlichen sowie auf-

sichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. Median bietet Dienstleis -

tungen rund um die Strukturierung und Administration von regu-

lierten Kapitalanlagevehikeln für institutionelle Investoren, Asset

Manager und Vermögensverwalter. Durch die genaue Kenntnis

des aufsichtsrechtlichen Umfelds der Anleger (Kreditwesengesetz /

Bankenaufsicht, Anlageverordnung, Solvency II, Versicherungsauf-

sichtsgesetz, Stiftungsaufsicht, betriebliche Altersvorsorge) kann

Median passgenaue Lösungen zur Deckung des individuellen

Kundenbedarfs aus einer Hand anbieten. Kunden schätzen die Kom-

bination von individueller und persönlicher Betreuung mit der

Flexibilität eines inhabergeführten Unternehmens, das die Qualität

eines grossen, breit aufgestellten Anbieters hat. Mit Standorten in

Deutschland, Luxemburg und der Schweiz versteht sich Median als

europäischer Finanzdienstleister und betreut mit seinen Partnern

rund 900 Mio. Euro.

median-group.com

Notenstein La Roche Privatbank AGNotenstein La Roche steht für ganzheitliche, langfristig angelegte

und individuelle Vermögensverwaltung für Privatpersonen auf

höchs tem Niveau – auf typisch schweizerische Art und Weise.

Expertise und Tradition vereinen sich in der persönlichen und um-

fassenden Beratung. Bei Notenstein La Roche wird Wert gelegt auf

fundierte Analysen und den persönlichen Dialog mit den Kunden –

stets persönlich greifbar und auf Augenhöhe. Geopolitische und ge-

sellschaftliche Entwicklungen werden genau beobachtet und ihre

Auswirkungen auf die Kunden individuell diskutiert. Immer mit dem

Ziel, die besten Entscheidungen für deren persönlichen Bedürfnisse

zu treffen. Mit 20 Mrd. Franken verwalteten Vermögen gehört das

Bankhaus zu den führenden Privatbanken der Schweiz. Die Raiff -

eisen Schweiz Genossenschaft ist alleinige Eigentümerin. Die vor-

wiegend Schweizer Kundschaft wird an 13 Standorten in der ganzen

Schweiz von rund 400 Mitarbeitern persönlich betreut.

notenstein-laroche.ch

PSP Swiss PropertyPSP Swiss Property ist eine der führenden Immobiliengesell -

schaften der Schweiz. Das Unternehmen besitzt rund 160 Büro- und

Geschäftshäuser sowie 4 Entwicklungsareale und 6 Einzelprojekte.

Die Liegenschaften befinden sich an Top-Lagen in den wichtigsten

Schweizer Städten, vorab Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne.

Der Gesamtwert des Portfolios liegt bei 6,9 Mrd. Franken. Mehr

noch als die Grösse zählt für PSP Swiss Property aber die Qualität

der Liegenschaften. Aus diesem Grund verfolgt das Unternehmen

eine zurückhaltende Akquisitionsstrategie. Dank einer konserva -

tiven Finanzierungspolitik und einer daraus resultierenden hohen

Eigenkapitalquote von über 50% und einer entsprechend geringen

Verschuldung verfügt PSP Swiss Property über eine ausgesprochen

solide Bilanz. Die PSP Swiss Property Aktie ist seit dem Initial

Public Offering (IPO) des Unternehmens im März 2000 mit grossem

Erfolg an der SIX Swiss Exchange kotiert.

psp.info

PwC SchweizDer Zweck von PwC ist es, das Vertrauen in der Gesellschaft weiter

auszubauen und wichtige Probleme zu lösen. PwC ist ein Netzwerk

von Mitgliedsfirmen in 157 Ländern mit über 223’000 Mitarbeitern.

Diese setzen sich dafür ein, mit Dienstleistungen in den Bereichen

Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsbera-

tung sowie Digital Services einen Mehrwert für die Wirtschaft und

insbesondere für die Unternehmen zu bieten. Bei PwC Schweiz

arbeiten daran über 3’000 Mitarbeiter und Partner an 14 verschie-

denen Standorten in der Schweiz und 1 in Liechtenstein. «PwC» be-

zieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner

Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein separates

Rechtssubjekt. Nähere Angaben dazu: www.pwc.com/structure.

www.pwc.ch

Schwarz & Partner Finanzkonsulenten AGSchwarz & Partner Finanzkonsulenten AG ist ein von mehreren

Partnern geführtes Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Kern-

kompetenzen des von Banken und Versicherungen unabhängigen

Unternehmens liegen in der Finanz- und Pensionierungsplanung,

der Steuer- und Nachlassplanung, der Unternehmensnachfolge, der

Immobilienfinanzierung, der Vermögensverwaltung und im Treu-

handbereich. Zu den Kunden zählen insbesondere Ärzte, Zahnärzte,

Unternehmer, Geschäftsleitungsmitglieder, Akademiker sowie ver-

mögende Privatpersonen und Familien, aber auch Unternehmen,

Kliniken und Arztpraxen. Die Stärken des Unternehmens liegen in

der unabhängigen, umfassenden und ganzheitlichen Finanzplanung.

Dank dem weitreichenden Netzwerk sowie der Möglichkeit, auf

namhafte Finanzpartner und Spezialisten zurückgreifen zu können,

wird auch die vollumfängliche und nachhaltige Betreuung «aus einer

Hand» jederzeit gewährleistet.

finanzkonsulenten.ch

Private

46 Das Geld-Magazin Q3 2017

3_2017_Layout 1 24.07.2017 12:20 Seite 46

Page 47: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

Schweizerische BankiervereinigungDie Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ist der Spitzen -

verband des Schweizer Finanzplatzes. Hauptzielsetzung ist die Bei-

behaltung und Förderung optimaler Rahmenbedingungen im In- und

Ausland für den Finanzplatz Schweiz. Die SBVg vertritt dafür die

Interessen der Banken gegenüber den Behörden in der Schweiz und

im Ausland und fördert das weltweite Image des Finanzplatzes

Schweiz. Zusätzlich wird die Selbstregulierung in Absprache mit

Regulatoren weiterentwickelt und die Ausbildung sowohl des Nach-

wuchses als auch der Bankkader gefördert. Die SBVg wurde 1912

in Basel als Verein gegründet und zählt heute 296 Mitgliedsinstitute

und circa 11’700 Einzelmitglieder. Die Geschäftsstelle in Basel hat

rund 55 Vollzeitstellen.

swissbanking.org

Seeger Advokatur / ArComm / Stabiq Treasure HouseAnwaltliche Vertretung und internationale Geschäftsaktivitäten:

Anwaltliche Unterstützung; Erstellen von Legal Opinions; Vertre-

tung vor Gerichten, Behörden sowie in der aussergerichtlichen

Streitbeilegung; optimale Verwaltung von geistigem Eigentum mit-

tels IP-Boxes (Lizenz-Boxen-Regelung); Unterstützung in wettbe-

werbsrechtlichen Fragen; Unterstützung von in- und ausländischen

Unternehmen bei der Aufnahme und Ausübung ihrer Geschäfts -

tätigkeiten. Family-Office-Lösungen: Ganzheitliche Betreuung von

privaten Strukturen in der Vermögensplanung und -strukturierung

(Steuerrecht, Estate Planning, Wohnsitz verlegung, Immobilienerwerb

und Philanthropie). Stabiq Treasure House – Ihr sicherer Hafen:

Sachgerechtes und individuelles Aufbewahren von Preziosen aller

Art (Wertgegenstände und Kulturgüter) in einem nach Kunden-

wunsch gestaltbaren Tresorbereich auf insgesamt 6’000m2.

seeger.li

Swiss Funds & Asset Management Association SfamaDie 1992 mit Sitz in Basel gegründete Swiss Funds & Asset Manage-

mentAssociation Sfama ist die repräsentative Branchenorganisation

der Schweizer Fonds- und Asset-Management-Wirtschaft. Ihr Mit-

gliederkreis umfasst alle wichtigen schweizerischen Fonds -

leitungen, zahlreiche Asset Manager sowie Vertreter ausländischer

kollektiver Kapitalanlagen. Zudem gehören ihr zahlreiche weitere

Dienstleister an, die im Fonds- und Asset Management tätig sind.

Die Sfama ist aktives Mitglied der europäischen Investmentvereini-

gung European Fund and Asset Management Association (Efama)

in Brüssel und der weltweit tätigen International Investment Funds

Association (IIFA) in Montreal.

sfama.ch

UBS AGSeit mehr als 150 Jahren betreut UBS private, institutionelle und

Firmenkunden weltweit ebenso wie Retailkunden in der Schweiz.

Ihre Geschäftsstrategie konzentriert sich auf ihre starke Position als

globaler Wealth Manager sowie als führende Universalbank in der

Schweiz – ergänzt durch Global Asset Management und die Invest-

ment Bank – und ist auf Kapitaleffizienz und Geschäftsfelder aus-

gerichtet, die ausgezeichnete strukturelle Wachstumschancen und

Ertragsaussichten bieten. UBS hat ihren Hauptsitz in Zürich und ist

in mehr als 50 Ländern und an allen wichtigen Finanzplätzen mit

Niederlassungen vertreten. Die Bank beschäftigt weltweit circa

60’000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 35% der Mitarbeiter

sind in Amerika, 36% in der Schweiz, 17% im Rest Europas, dem

Nahen Osten und Afrika und weitere 12% im asiatisch-pazifischen

Raum tätig. UBS ist eine Aktiengesellschaft. UBS Group AG ist die

Holding-Gesellschaft des UBS-Konzerns. Die Bank gliedert sich in

die 5 Unternehmensbereiche Wealth Management, Wealth Manage-

ment Americas, Investment Bank, Global Asset Management und

Retail & Corporate sowie das Corporate Center.

ubs.com

VP Bank AGDie VP Bank AG wurde 1956 gegründet und gehört mit rund 800

Mitarbeitenden zu den grössten Banken Liechtensteins. Heute ist

sie an den Standorten Vaduz, Zürich, Luxemburg, Singapur, Hong-

kong, Moskau und Tortola auf den British Virgin Islands vertreten.

Die VP Bank Gruppe bietet massgeschneiderte Vermögensver -

waltung und Anlageberatung für anspruchsvolle Privatpersonen und

Intermediäre und verwaltet rund 42 Mrd. Franken. Aufgrund der ge-

lebten offenen Architektur profitieren die Kunden von einer

unabhängigen Beratung: In die Empfehlungen einbezogen werden

sowohl Produkte und Dienstleistungen führender Finanzinstitute als

auch bankeigene, erstklassige Investmentlösungen. Die VP Bank ist

an der Schweizer Börse SIX kotiert und hat von Standard & Poor’s

ein «A–»-Rating mit positivem Ausblick. Die Bank verfügt über eine

solide Bilanz und Eigenmittelausstattung. Ihre Ankeraktionäre sind

langfristig ausgerichtet und garantieren dadurch Kontinuität, Un -

abhängigkeit sowie Nachhaltigkeit.

vpbank.com

PrivateDas Geld-Magazin Private wurde 1999 gegründet. Die Zeitschrift

erscheint 4 Mal pro Jahr. Die Auflage liegt bei 35’700 Exemplaren.

Herausgeber ist der AAA Publications Verlag in Schaffhausen.

private.ch

Private

Q3 2017 Das Geld-Magazin 47

3_2017_Layout 1 24.07.2017 12:20 Seite 47

Page 48: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

Private

48 Das Geld-Magazin Q3 2017

Bernhard’s AnimalsFirst & Only Foundation

«Charakter und Niveau

eines Menschen erkennt

man daran, wie er die

Tiere behandelt.»

Wir setzen uns ein

. für Tierschutz im In- und Ausland

. gegen Tierversuche, Jagd und Tiertransporte

. gegen Tierquälerei in jeder Form

Sehr geehrte PelzträgerinHerr Pelzträger*

Haben Sie eigentlich schon einmaldie Schmerzensschreie der Tierchengehört, denen man bei lebendigemLeib das Fell vom Körper reisst?

Können Sie so noch gut schlafen?

*Mäntel, Jacken, Krägen, Mützen und Accessoires.

3_2017_Layout 1 24.07.2017 12:21 Seite 48

Page 49: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

Private

Q3 2017 Das Geld-Magazin 49

Kendris AGDie Kendris AG ist ein führender Schweizer Partner für Family-Office-, Trust- und Treuhand-Dienstleistungen, nationale und internationale Steuer- und Rechtsberatung,Buchführung, Outsourcing sowie Art Management. Dieklassische Vermögensverwaltung wird aus Unabhängigkeits-gründen bewusst nicht angeboten. Die Kundschaft bestehtaus Unternehmen, Privatpersonen und Familien, aber auchFamily Offices, Finanzinstituten, Anwaltskanzleien undSteuerberatungsfirmen. Für sie entwickelt Kendris mass -geschneiderte Lösungen, die es ihnen ermöglichen, die ge-steckten Ziele zu erreichen. Kendris ist inhabergeführt undvollständig im Besitz von Management und Mitarbeitenden.Das Unternehmen beschäftigt rund 200 Spezialisten amHauptsitz in Zürich, an 5 weiteren Standorten in Aarau, Basel, Genf, Lausanne und Luzern sowie bei der Tochter -gesellschaft Kendris Austria. Kendris ist in der Schweiz verwurzelt und weltweit in über 40 Ländern tätig. Die starkenationale Präsenz – namentlich im Mittelland/Nordost-schweiz und in der Westschweiz – und das spezifischeKnow-how in verschiedenen Branchen und Märkten machendas Unternehmen für Geschäftskunden und Privatkunden zueinem kompetenten und verlässlichen Partner.

Kendris AG . Wengistrasse 1 . CH-8021 ZürichTel. 0041 58 450 50 00 . [email protected] . www.ekendris.com . www.kendris.at

Seeger AdvokaturArComm Trust & Family OfficeStabiq Treasure HouseAnwaltliche Vertretung und internationale Geschäfts -aktivitäten: Anwaltliche Unterstützung; Erstellen vonLegal Opinions; Vertretung vor Gerichten, Behörden sowiein der aussergerichtlichen Streitbeilegung; optimale Verwaltung von geistigem Eigentum mittels IP-Boxes(Lizenz-Boxen-Regelung); Unterstützung in wettbewerbs-rechtlichen Fragen; Unterstützung von in- und auslän -dischen Unternehmen bei der Aufnahme und Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten.

Family-Office-Lösungen: Ganzheitliche Betreuung vonprivaten Strukturen in der Vermögensplanung und-strukturierung (Steuerrecht, Estate Planning, Wohnsitz -verlegung, Immobilienerwerb und Philanthropie).

Stabiq Treasure House – Ihr sicherer Hafen: Sachgerech-tes und individuelles Aufbewahren von Preziosen aller Art(Wertgegenstände und Kulturgüter) in einem nach Kunden-wunsch gestaltbaren Tresorbereich auf insgesamt 6’000m2.

Dr. iur. et lic. oec. HSG Norbert SeegerPostfach 1618 . Am Schrägen Weg 14 . LI-9490 Vaduz Tel. 00423 232 08 [email protected] . www.seeger.li

PSP Swiss Property AGPSP Swiss Property ist eine der führenden Immobilien -gesellschaften der Schweiz. Das Unternehmen besitzt rund 160 Büro- und Geschäftshäuser sowie 4 Entwicklungsarealeund 6 Einzelprojekte. Die Liegenschaften befinden sich anTop-Lagen in den wichtigsten Schweizer Städten, vorab Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne. Der Gesamtwertdes Portfolios liegt bei 6,9 Mrd. Franken.

Mehr noch als die Grösse zählt für PSP Swiss Property aberdie Qualität der Liegenschaften. Aus diesem Grund verfolgtdas Unternehmen eine zurückhaltende Akquisitionsstrategie.Dank einer konservativen Finanzierungspolitik und einer daraus resultierenden hohen Eigenkapitalquote von über 50%und einer entsprechend geringen Verschuldung verfügtPSP Swiss Property über eine ausgesprochen solide Bilanz.

Die PSP Swiss Property Aktie ist seit dem Initial PublicOffering (IPO) des Unternehmens im März 2000 mit grossem Erfolg an der SIX Swiss Exchange kotiert.

PSP Swiss Property AGKolinplatz 2CH-6300 ZugTel. 0041 41 728 04 [email protected]

Private: ImpressumAuflage 35’700 Ex. / Wemf-beglaubigt

Erscheinungsdaten:Q1 2017: 13. Dezember 2016Q2 2017: 9. Mai 2017Q3 2017: 2. August 2017Q4 2017: 3. Oktober 2017Q1 2018: 12. Dezember 2017

Einzelverkaufspreis: Fr. 10.– / Jahresabonnements: Fr. 40.–

© AAA Publications. Sämtliche Rechte vor behalten.Wiedergabe nur mit schriftlicher Genehmigung.® «Private» ist eine registrierte und geschützte Markeder AAA Publications.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die im gedruckten Magazin undauf dem Internet gemachten Angaben sind keine Kauf- oderVerkaufs empfehlungen für Wert papiere. Die Beiträge dienenweder der Rechts- noch der Steuerberatung.

Private . Vordergasse 61 . Postfach . CH-8201 SchaffhausenTel. 0041 52 622 22 11 . [email protected] . www.private.ch

Herausgeber und Chefredaktor:Dr. Norbert Bernhard . [email protected]

Private wird bei Stämpfli AG in Bern gedruckt – auf nachhaltig produziertem Papier und ohne Atomstrom.

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Page 50: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

Private

50 Das Geld-Magazin Q3 2017

Von Dr. Gérard FischerInhaber Fischer Horizon AG

Verschiedene Medien warnen in derletzten Zeit vor einem «3a-Gefängnis»,monieren «mittelmässige 3a-Fonds»oder beklagen sich über hohe Gebüh-ren. Dadurch verunsichern sie Sparer,die deshalb vielleicht nichts tun und soRendite verschenken. Wenn man je-doch ein paar we nige Grundsätze be-achtet, kann man einiges an Geld sparenund sein Alterseinkommen aufbessern.

1. Ab einem Jahreseinkommen von75’000 Franken lohnt sich die 3. Säulefast immer: Wenn Sparer in die 3. Säuleeinzahlen, können sie den einbezahltenBetrag von den Steuern abziehen. Auchdie Erträge und das Vermögen werdennicht besteuert; erst die Kapitalauszah-lung unterliegt einer Besteuerung (al-lerdings zu einem tieferen Steuersatz).Die eingesparten Steuern führen zu ei-ner unschlagbaren «garantierten» Ren-dite. Wie gross die Ersparnis in der3. Säule effektiv ist, hängt vom Grenz-steuersatz ab. Dieser liegt für Ehepaare(ausser in Genf und Zug) bzw. Allein-stehende ab einem Jahreseinkommenvon 75’000 Franken bei mindestens 15bzw. 20% und steigt für höhere Ein-kommen rasch auf bis zu 40 bzw. 42%.

2. Höhere Zinsen: In der 3. Säulebezahlen die meisten Banken einen Jah-reszins von 0,3% oder mehr. Das istnicht viel, aber immerhin noch besserals bei einem normalen Sparkonto. Spa-rer, die auf ihrem 3a-Konto weniger er-halten, sollten den Anbieter wechseln.

3. Ein 3a-Konto kann jederzeit ge-wechselt werden: 3a-Gelder sind nicht«gefangen». Sie können jederzeit aufein anderes 3a-Konto übertragen wer-den. Nach der Eröffnung des neuenKontos kann das angesparte Kapitalvom bestehenden Konto transferiertwerden. Dabei sind natürlich allfälligeKündigungsfristen zu beachten.

4. Verpfändung der 3. Säule auflö-sen: Beim Abschluss einer Hypothekempfehlen Banken oft eine indirekteAmortisation über die 3. Säule und eineentsprechende Verpfändung des 3a-Kontos. Weil die Bank aber bereits dasHaus als Sicherheit hat und es durch dieVerpfändung keine tieferen Zinsen gibt,sollten Hypothekarschuldner auf eineVerpfändung der 3. Säule verzichten.Erst nach Aufhebung der Verpfändunglässt sich das Konto verschieben.

5. «Ausbruch» alle 5 Jahre ohneNachteil: Der reguläre Bezug der Säule3a ist frühestens 5 Jahre vor dem regu-lären Pensionierungsalter möglich. EinVorbezug ist in der Regel auch für denKauf von Wohneigentum oder zurAmortisation einer Hypothek möglich,dies jedoch nur alle 5 Jahre. Weil dergrösste Steuervorteil bei der Einzah-lung anfällt und die Schuldzinsen derHypothek grösser sind als die Verzin-sung auf dem 3a-Konto, lohnt sich derregelmässige Vorbezug für die Amorti-sation. Über diese zeitliche Staffelunglässt sich auch die Steuerprogressionbrechen. Wer es genau wissen will,muss jedoch nachrechnen.

6. Wertschriftensparen – ja, aber:Lohnt sich Wertschriftensparen in der3. Säule? Im Prinzip ja, aber ... wenn dieKosten nicht wären. Der lange Anlage-horizont spricht klar für Wertschriften-sparen. Im Vergleich zum Sparkonto

hat sich Wertschriftensparen über langeZeit fast immer gelohnt. Anlagen aus-serhalb der 3. Säule können jedoch we-sentlich günstiger erfolgen, weil dortdas Angebot grösser ist. Wenn zusätz-lich zur 3. Säule noch Geld für Vermö-gensanlagen vorhanden ist, kann diesin kostengünstige Fonds (z.B. ab 0,15%p.a.) in einem Depot ohne Depotgebüh-ren angelegt werden. Im 3a-Kontobleibt dann das relativ gut verzinsteSparkapital, so dass die kombinierteAnlage ausgewogen bleibt.

Einfaches Rezept, um aus dem«Gefängnis» auszubrechenEine Standardlösung gibt es nicht, weilEinkommen, Steuern, Vermögen, Fa-milie, Risikobereitschaft etc. zu ver-schieden sind. Ein einfaches Rezept fürdie private Vorsorge kann jedoch wiefolgt aussehen:

1. Wahl einer Bank deren Verzin-sung auf dem 3a-Konto in der oberenHälfte der Anbieter liegt; nötigenfallsdie Bank wechseln.

2. Jährliche Einzahlung des maxi-mal möglichen Betrags in das 3a- Kontoohne Wertschriftenanlagen.

3. Alle 5 Jahre Vorbezug zur Amor-tisation der Hypothek oder Eröffnungeines zusätzlichen 3a-Kontos, um denKapitalbezug zeitlich zu staffeln.

4. Anlage der freien Gelder z.B. inein diversifiziertes Aktienportfolio mitgünstigen Indexfonds oder aktiven Ak-tienfonds, die einen vergleichbaren In-dexfonds deutlich schlagen. Je nachKenntnis und Vorlieben können zusätz-lich Investitionen in High Yield, Immo-bilien, alternative Anlagen o.a. getätigtwerden. Die Risikosteuerung erfolgt inerster Linie mit dem Entscheid, wievielder gesamten Investitionsumme in risi-koreichere Anlagen fliessen soll.

Überschlagsmässig nachrechnenlohnt sich auch bei der 3. Säule; undauch hier gelten die «Acht Gebote derGeldanlage» (vgl. Private Q2 2017).

[email protected]

Ausbrechen aus dem«3a-Gefängnis»

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Page 51: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

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Page 52: 3 2017 Umschlag Layout 1 24.07.2017 12:16 Seite 1 PRIVATE€¦ · Spanische Immobiliensteuern Testamentsvollstreckung Renditezahlen: MWR oder TWR? Reserved Alternative Investment

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