3.3 Folgebewertung HGB/IFRS

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3.3 Folgebewertung HGB/IFRS Beispiel 2: Ein mittelständisches IT-Unternehmen, möchte seine 100 Mitar-beiter zum 01.01.2008 mit neuen PC, Computertischen und Tischkopierern ausstatten. Die AK pro PC betragen € 1.000,--, pro Computertisch € 900,-- und pro Kopierer € 600,--. Hieraus ergeben sich AK von insgesamt € 250.000,--. Im Jahr 2010 stellt das Unternehmen fest, dass die inzwischen drei Jahre alten PC und Tischkopierer nicht mehr die erfor-derliche Leistungsfähigkeit besitzen und zusammen mit den Computertischen veräußert werden sollen. Die Geschäfts-führung beschließt, jeweils die Hälfte der Wirtschaftsgüter zum Buchwert (€ 50.000,--) zu verkaufen und durch 50 neue Geräte zu ersetzen. Die AK der PC, Kopierer und Computer-tische betragen wie im Jahr 2008 € 1.000,-- pro PC, € 900,-- pro Computertisch und € 600,-- pro Tischkopierer. Aus: Rade/Kropp in: WPg 2008, S. 13. 1

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 Beispiel 2: Ein mittelständisches IT-Unternehmen, möchte seine 100 Mitar-

beiter zum 01.01.2008 mit neuen PC, Computertischen und Tischkopierern ausstatten. Die AK pro PC betragen € 1.000,--, pro Computertisch € 900,-- und pro Kopierer € 600,--. Hieraus ergeben sich AK von insgesamt € 250.000,--.

 Im Jahr 2010 stellt das Unternehmen fest, dass die inzwischen

drei Jahre alten PC und Tischkopierer nicht mehr die erfor-derliche Leistungsfähigkeit besitzen und zusammen mit den Computertischen veräußert werden sollen. Die Geschäfts-führung beschließt, jeweils die Hälfte der Wirtschaftsgüter zum Buchwert (€ 50.000,--) zu verkaufen und durch 50 neue Geräte zu ersetzen. Die AK der PC, Kopierer und Computer-tische betragen wie im Jahr 2008 € 1.000,-- pro PC, € 900,-- pro Computertisch und € 600,-- pro Tischkopierer.

Aus: Rade/Kropp in: WPg 2008, S. 13.

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 Lösung Beispiel 2:

Kein GWG AK > 410 €

Sammelposten (2008):

Buchwert 01.01. Poolabschr. Restbuchwert 31.12.

2008 250.000 50.000 200.0002009 200.000 50.000 150.0002010 150.000 50.000 100.0002011 100.000 50.000 50.0002012 50.000 50.000 0

08-12: Abschreibung -an- Sammelposten (2008) 50.000,-- Zugangsjahr nicht pro rata temporis 2010 keine Erfassung Anlagenabgang (kein Aufwand) 2010 Bildung neuer Sammelposten (2010)

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 Sammelposten (2010):

Buchwert 01.01. Poolabschr. Restbuchwert 31.12.

2010 125.000 25.000 100.0002011 100.000 25.000 75.0002012 75.000 25.000 50.0002013 50.000 25.000 25.0002014 25.000 25.000 0

10-14: Abschreibung -an- Sammelposten (2010) 25.000,--

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Vereinbarkeit § 6 Abs. 2a EStG mit GoB?

• Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

ZugangsbewertungFolgebewertung

• Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Verkürzung der NDVerlängerung der ND

• Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Bsp.: 50 Paletten á 200 € (02.01.01); Verkauf in 02 für € 7.500,--

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