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Betriebspraxis Tipps und Informationen aus den Fachbereichen der IHK S. 40 Standortpolitik S. 41 Unternehmensförderung S. 42 Berufsbildung S. 43 Innovation und Umwelt S. 46 International S. 47 Recht und Steuern S. 49 Brancheninformation Industrie S. 50 Brancheninformation Handel S. 51 Brancheninformation Dienstleistungen S. 52 Brancheninformation Tourismus und Verkehr Inhalt AUSGABE 11/2012 PRAXIS 39

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BetriebspraxisTipps und Informationenaus den Fachbereichen der IHK

S. 40 StandortpolitikS. 41 UnternehmensförderungS. 42 BerufsbildungS. 43 Innovation und UmweltS. 46 InternationalS. 47 Recht und SteuernS. 49 Brancheninformation IndustrieS. 50 Brancheninformation HandelS. 51 Brancheninformation

DienstleistungenS. 52 Brancheninformation

Tourismus und Verkehr

Inhalt

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Kronach bekommt Innovations-Zentrum 30 Unternehmen sagen Unterstützung zu

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Standortpolitik

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Die Gründung eines Innovations-Zentrums Kronach (IZK) für die Zukunftsfähigkeit der Region ist in greifbare Nähe gerückt. Bei der offiziellen Vorstellung des Konzepts in Kronach sagten rund 30 Unternehmen und Institutionen ihre Unterstützung zu. Hans Rebhan, Vorsitzender des IHK-Gremiums Kronach, wertete die positive Resonanz als Bestätigung des Konzepts. „Mit dieser breiten Unterstützung können wir Kronach gemeinsam nach vorne bringen. Das wird ein Meilenstein für die Region.“

Das Innovations-Zentrum Kronach (IZK) soll langfristig dazu beitragen, die Attraktivität des Standorts Kronach zu erhöhen, die Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Im Fokus steht dabei, wie sich die regionalen Unternehmen angesichts der demografischen Entwicklung künftig noch besser vernetzen und mit den oberfränkischen Hochschulen kooperieren können.

„Innovation braucht Systematik“

Das Konzept IZK, das eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern oberfränkischer Unternehmen, der Hochschule Coburg und der Kommu-nalpolitik, gemeinsam in den vergangenen beiden Jahren entwickelt hat, stellt die Innovationsfähigkeit und –tätigkeit der regionalen Wirtschaft in den Mittelpunkt. Das Thema Innovation sei branchenübergreifend und

gemeinsamer Treiber für den gesamten Landkreis, erfordere jedoch plan-bares Vorgehen. „Innovationsfähigkeit darf nicht auf dem Prinzip Zufall beruhen, sondern muss Systematik und Methodik erfahren“, so Rebhan.

Das dreistufige Konzept des IZK sieht vor, zunächst das Netzwerk der Kronacher Unternehmerschaft und den Austausch von Expertenwissen zu stärken. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen sollen in Stufe zwei Studiengänge und Mitarbeiterqualifikationen rund um die Themenfelder Innovationsentwicklung/-management aufgebaut werden. Die Schaf-fung neuer Arbeitsplätze über Unternehmensneugründungen aus dem Studium heraus ist das langfristige Konzeptziel.

Vielfalt ist die Stärke der Region Kronach

Über die hervorragenden Voraussetzungen für ein Innovations-Zentrum in Kronach waren sich die Vertreter aus Wirtschaft und Landkreis einig. Die Vielfalt der regionalen Unternehmen und Branchen sichere nicht nur eine Fülle an Fachkompetenz, sondern auch die Attraktivität der Bildungsangebote. Die Herausforderung liege nun darin, die losen Enden zusammenzuführen, um über gemeinschaftliches, koordiniertes Vorgehen die Region zu stärken, so IHK-Präsident Trunk. Die nächsten Schritte zu einer Vereinsgründung wird die Projektgruppe nun in die Wege leiten.

Wollen mit dem Innovations-Zentrum Kronach die Zukunft der Region gemeinsam gestalten: (v. l.) Wolfgang Beiergrößlein, 1. Bürgermeister der Stadt Kronach, Rainer Kober, Kober Steinwiesen GmbH, IHK-Präsident Heribert Trunk, Hans Rebhan, Vorsitzender des IHK-Gremiums Kronach, Dr. Thomas Kneitz, Heinz Glas Group Holding, Prof. Dr. Gunther Herr, WOIS Institut Coburg, Bernd Hüttel, Dr. Schneider Unternehmensgruppe, und Oswald Marr, Landrat des Landkreises Kronach.

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Unternehmensförderung

Jährlich verlassen circa 15 000 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit die Bundeswehr. Ein Großteil dieser ausscheidenden Soldatin-nen und Soldaten verlässt die Bundeswehr mit hochwertigen zivilberuflichen Quali-fikationen und Fertigkeiten, auf die der Ar beits markt angesichts des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden Fachkräftemangel nicht verzichten kann.

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr organisiert bereits während der Dienstzeit die zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit im Auftrag der Truppe. Diese benötigt, um Ihren Auftrag zu erfüllen, neben rein mili-tärisch ausgebildeten, auch solche Soldatin-nen und Soldaten, die rein „zivilberufliche“ Aufgaben zu erfüllen haben (z. B. Hubschrau-bermechaniker, Berufskraftfahrer, ärztliches Hilfspersonal, Meister in technischen Berufen, etc.). Am Ende und nach ihrer Wehrdienst-zeit können Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, ergänzend zu ihrer bereits vorhandenen zivilberuflichen Qualifikation, weiterführende Qualifikationen und Kompetenzen im Rahmen der Förderung von schulischer und beruflicher Bildung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr erwerben.

Das Ziel der Berufsförderung ist es, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit für eine zivile Karriere zu qualifizieren und sie nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr erfolgreich in den Arbeits-markt einzugliedern. Die Aktivitäten des BFD in Bezug auf Qualifizierung und Weiterbildung kommen aber nicht nur ausscheidenden Sol-datinnen und Soldaten zugute, sondern auch

Unternehmen in der Region, die qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen.

Der BFD bietet Eingliederungshilfen an, die auch für Unternehmen interessant sind. Er unterstützt beispielsweise bei der Suche nach einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikums-platz. Hierzu wurde deshalb eigens eine Ar beits vermittlung über eine Stellenbörse etabliert. Sie dient der Vermittlung ehemaliger Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den zivi-len Arbeitsmarkt. Über den Internetauftritt des BFD können sich Arbeitgeber in der Stellen-börse kostenlos registrieren und ihre freien Ar-beits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätze on-line in einen Stellenpool einstellen. Durch die bundesweite Vernetzung werden die offenen Stellen zeitnah einem großen Bewerberkreis angeboten. Eine weitere Eingliederungshilfe stellt der Einarbeitungszuschuss dar. Dieser dient dazu, Arbeitgebern übergangsweise eine Lohn-/ Leistungsdifferenz auszugleichen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, wenn das Leistungsvermögen der Soldatin/des Soldaten zunächst an die An-

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forderungen des Arbeitsplatzes heranzuführen ist. Weiterhin hat jeder Soldat / jede Soldatin mit einer Verpflichtungszeit ab vier Jahren die Möglichkeit, bereits vor Ausscheiden aus der Bundeswehr ein sog. Berufsorientierungsprak-tikum (bis zu vier Wochen) in einem Unterneh_men zu absolvieren. Der Betrieb hat somit die Möglichkeit, sich von der Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu überzeugen; der Bewerber erhält die Chance, einen potenziellen künftigen Arbeitgeber näher kennenzulernen.

Beim Berufsförderungsdienst Würzburg stehen als Ansprechpartner Regierungsdirektorin Markert und ihre Mitarbeiter/innen unter folgender Kontaktadresse gerne zur Verfügung:Berufsförderungsdienst Würzburg, Mergentheimer Str. 18497084 WürzburgTel: 0931/9707-4500, E-Mail: [email protected]

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Berufsbildung

Zwischenprüfung Frühjahr 2013 (Anmeldeschluss: 9. November 2012)

Die nächsten Zwischenprüfungen finden wie folgt statt:

1. Gewerblich-technische Berufe

a) Kenntnisprüfung 18. April 2013b) Fertigkeitsprüfung März/April 2013c) Bauzeichner Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 18. April 2013Anmeldeschluss: 9. November 2012

2. Kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe

a) Kenntnisprüfung 27. Februar 2013b) Fertigkeitsprüfung Februar/März 2013Die Betriebe werden im Oktober im Rahmen einer Ausschreibung zur Anmeldung aufgefordert.

Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz ist der Prüfling für die Zeit der Zwischenprüfung freizustellen. Die Ablegung einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung ist u. a. Voraussetzung für die Zulassung zur Ab- schlussprüfung.Anmeldeschluss: 9. November 2012

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2013Die nächsten Abschlussprüfungen Teil 1 finden wie folgt statt:

1. Elektroberufe

a) Schriftliche Aufgabenstellung 17. April 2013b) Praktische AufgabeElektroberufe 8. April bis 16. April 2013Elektroniker für Automatisierungstechnik 17. bis 25. April 2013c) Mechatroniker 9. April 2013Arbeitsaufgabe 9. bis 7. Mai 2013

2. Metallberufe

a) Schriftliche Aufgabenstellung 16. April 2013b) Praktische Aufgabe 17. bis 25. April 2013

3. Gestalterische Berufe

a) Techn. Systemplaner 17. April 2013b) Techn. Produktdesigner 17. April 2013Anmeldeschluss: 9. November 2012Die Betriebe werden im Oktober im Rahmen einer Ausschreibung zur Anmeldung aufgefordert.

Abschlussprüfung Sommer 2013(Anmeldeschluss: 15. Februar 2013)

Zur Sommerprüfung 2013 für den kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich werden zugelassen:– Alle Prüfungsbewerber, deren Ausbildungsvertrag bei der IHK für

Oberfranken Bayreuth eingetragen ist und deren vertragliche Ausbil-dungszeit bzw. deren 1. Ausbildungsstufe spätestens am 31. August 2013 endet. Wenn die Ausbildungszeit bis zum 30. September 2013 endet, kann die Anmeldung ausnahmsweise erfolgen, sofern der Ausbildungsplan voll erfüllt ist.

– Prüfungsbewerber, die an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 teilgenommen oder am ersten Teil der Abschlussprüfung § 9 Abs. 3 Satz 2 teilgenommen haben.

– Prüfungsbewerber, die eine versäumte Prüfung nachholen wollen.– Alle Prüfungsbewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen gemäß

§ 11 Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Ablegung von Abschluss-prüfungen erfüllen (vorzeitige Zulassung).

– Alle Prüfungsbewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 11 Abs. 2 der Prüfungsordnung erfüllen (Zulassung im Ausnahme-fall – Externe).

Das Führen des Berichtsheftes ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Mit dem Anmeldeformular ist die korrekte Führung der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) zu bestätigen. Das Berichts-heft bitten wir, der Anmeldung n i c h t beizulegen.

Kaufmännische Prüfungen

Der schriftliche Teil der kaufmännischen Abschlussprüfung findet am 6. und 7. Mai 2013 statt. Die mündlichen Prüfungen, die fallbezogenen Fachgespräche sowie die praktischen Prüfungen sind für Juni/Juli 2013 vorgesehen.

Gewerblich-technische Prüfungen

Termine für die schriftliche Prüfung der gewerblich-technischen Ausbildungsberufe: 14. und 15. Mai 2013. Die gesamte integrierte Prüfung der Technischen Zeichner findet am 4. und 5. Juni 2013 statt. Die praktischen Prüfungen sind für Juni/Juli 2013 vorgesehen.

Die Anmeldeformulare werden den Ausbildungsfirmen im Dezember 2012/Januar 2013 zugeleitet. Anträge, die nach dem 15. Februar 2013 eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2013 nicht mehr berücksichtigt werden.

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Innovation und Umwelt

Europäisches Zentrum für Dispersionstechnologien (EZD) entsteht in Oberfranken!Deutschlands größtes Kunststoff-Institut, das SKZ mit Stammsitz in Würzburg, wird in enger Kooperation mit der Industrie und erheblicher Unterstützung des Freistaats in Selb ein Europäisches Zentrum für Dispersionstechnologien (EZD) aufbauen.

„Farbtropfen“: Moderne Werkstoffe bestehen meist aus Mischungen unterschiedlicher Bestandteile. Das EZD hat das Ziel, Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen auf dem Gebiet „Dispergieren“ zur Seite zu stehen.

Die Bedeutung neuer Werkstoffe ist größer als je zuvor. Dabei bestehen moderne Werkstoffe meist aus Mischungen unterschiedlicher Be-stand teile. Bei ihrer Produktion geht es folglich darum, beim Mischen verschiedener Materialien optimale Eigenschaften zu erreichen. So las-sen sich durch eine Beimischung von Kohlenstoff-Nanoröhrchen (CNT) nichtleitende Materialien leitfähig machen und der Einsatz von Nano-silber schafft Oberflächen, die sich durch anti-mikrobielle Eigenschaften auszeichnen. Sind diese Materialien nicht ineinander löslich – wie es in der überwiegenden Mehrzahl der technischen Werkstoffe der Fall ist –, spricht man von Dispersionen. Die Herstellung dieser Dispersionen und auch die Prüfung der Produkteigenschaften ist oft eine sehr anspruchs-volle Aufgabe.

Interessante Anwendungen mit hohem Potenzial finden sich im Bereich der Energieeinsparungen wie auch bei Werkstoffinnovationen für ganz unterschiedliche Anwendungen, beispielsweise bei medizinischer Keramik, bei Metalllegierungen, bei Lacken und Druckfarben, bei Werkzeugen und Bauteilen, bei Schleifmitteln, beim Flammschutz von Polymeren, in der Elektrotechnik und Elektronik, bei Lebensmitteln und deren Verpackungen oder auch bei Papier.

Zu beachten ist, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen zunehmend mit der Herstellung eigener Dispersionen befasst sind und sich hier aufgrund der begrenzten Entwicklungskapazitäten im eigenen Haus mit immer größeren Herausforderungen konfrontiert sehen.

Eine industrienahe Anlaufstelle, an die sich Unternehmen wenden kön-nen, in der neue Ideen getestet, Mitarbeiter geschult und firmeninterne

Abläufe optimiert werden, existiert bislang zu dieser immer wichtiger werdenden Thematik noch nicht. Deshalb haben sich in der Region Oberfranken mehrere Industriefirmen – hier sind beispielhaft die Firmen DRONCO AG in Wunsiedel und NETZSCH-Feinmahltechnik in Selb zu nen nen – zusammengetan, um das große firmenübergreifende Interesse an der signifikanten Verbesserung beim Dispergieren unterschiedlichster Stoffsysteme gemeinsam mit dem bayerischen Landesabgeordneten Martin Schöffel voranzubringen.

Zum Betreiben des EZD wurde in Abstimmung zwischen dem Bayeri–schen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der ortsansässigen Industrie das Kunststoff-Zentrum SKZ als erprobte Technologietransfer-Einrichtung für den Mittelstand ausgewählt. In kooperativer Zusammenarbeit mit den SKZ-Mitarbeitern in Würzburg, mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, z. B. den Universitäten in Bayreuth, Erlangen und Würzburg, und auch mit wei-teren Technologietransferzentren, z. B. Cluster Nanotechnologie, Neue Materialien Bayreuth und Fürth, und ganz besonders der Industrie sollen Forschung und Entwicklung, Analytikleistungen, die Ausbildung von Studenten sowie die Fortbildung von Facharbeitern, Meistern, Tech-nikern, Akademikern und Managern etabliert werden.

Die Themenschwerpunkte des EZD lassen sich wie folgt einteilen: Materialien: Modifizierung und Optimierung funktioneller Füllstoffe Verfahrenstechnik: Optimierung der Herstellung von Dispersionen Analytik: Bewertung von Dispersionen mit Hilfe moderner, praxistaugli-cher Methoden Weiterbildung: Schulung von Mitarbeitern und gebündelter Erfah-rungsaustausch

Weitere Informationen unter: www.skz.de/ezd

3. Wirtschaftstag Hof: Bilanz mit Spannung – Ein Jahr nach der EnergiewendeFreitag, 14. Dezember 2012, 14.30 – circa 18 Uhr im REHAU-Audimax der Hochschule Hof Programm

14.30 Uhr: Eintreffen der Gäste, Registrierung15.00 Uhr: Begrüßung durch Dr. Heinrich Strunz, IHK-Vizepräsident

und Vorsitzender des IHK-Gremiums Hof und Prof. Dr. Jürgen Lehmann, Präsident der Hochschule Hof

15.30 Uhr: „Die Energiewende: Vision und Wirklichkeit“, Referent Prof. Dr. Gerd Ganteför, Fachbereichssprecher Physik an der Universität Konstanz

16.15 Uhr: „Politische Weichenstellungen zur Energiewende“, Refe-rent Martin Zeil, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

17.00 Uhr: Podiumsdiskussion mit Vertretern der regionalen Wirtschaft18.00 Uhr: Schlusswort

Informationen und Anmeldung im Veranstaltungskalender der IHK www.bayreuth.ihk.de/veranstaltungen.htm und bei Dr. Wolfgang Bühl-meyer, Tel. 0921/886-114.

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Innovation und Umwelt

Rösler eröffnet Deutsche Rohstoffagentur in BerlinDer Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat am 29. August 2012 die Deutsche Rohstoffagentur DERA (www.deutsche-rohstoffagentur.de) an ihrem neuen Standort in Berlin eröffnet.

Vor dem Hintergrund einer deutlich veränderten weltweiten Roh-stoffsituation, eines schwankenden Rohstoffpreises und eines hohen Rohstoffbedarfs der deutschen Wirtschaft wurde die Rohstoffagentur speziell zur Beratung der deutschen Wirtschaft eingerichtet. Durch ihren Ausbau und die Verlegung nach Berlin wird die DERA in ihrer Rolle als zentrale Informations- und Beratungsplattform für minera-lische und Energierohstoffe in Deutschland gestärkt und kann so die Planungssicherheit deutscher Unternehmen bei der Rohstoffversorgung noch weiter verbessern.

Zur Sicherung der deutschen Rohstoffversorgung hatten der DIHK (www.dihk.de) und DERA am 24. Juli 2012 eine Kooperationsverein-barung (www.dihk.de ➔ Suche: Gemeinsam Rohstoffe für die deutsche Wirtschaft sichern) unterzeichnet mit dem Ziel, die sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Versorgung deutscher Unternehmen mit Roh-stoffen zu fördern. Die enge Zusammenarbeit, die der DIHK bereits mit der DERA pflegt, hat mit dem Rahmenvertrag nun eine feste Grundlage erhalten.

In der Kooperationsvereinbarung verpflichteten sich die DERA und der DIHK in seiner Funktion als Dachorganisation der deutschen Indus-trie- und Handelskammern (IHKs) und als Koordinator des weltweiten Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) zur gegen-seitigen Information und Unterstützung im In- und Ausland.

Quelle: BMWi, DIHK

Kraft-Wärme-KopplungNeues KWK-Gesetz verabschiedetDer Bundesrat hat Mitte Juni dem novellierten KWK-Gesetz zu-gestimmt. Es wird vermutlich im August in Kraft treten und soll die Förderung von KWK-Anlagen verbessern. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes: Die KWK-Zuschläge für alle Leistungs-klassen werden um 0,3 Ct/kWh angehoben, außerdem wird eine neue Förderklasse zwischen 50 und 250 kW eingeführt.

Neue KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung erhalten künftig einen Zuschlag für den erzeugten KWK-Strom von 5,41 Ct/kWh. Für An-lagen zwischen 50 und 250 kW gibt es 4 Ct/kWh, von 250 kW bis 2 MW sind es 2,4 Ct/kWh und über 2 MW werden 1,8 Ct/kWh gewährt. Die jeweiligen Zuschläge gelten für größere Anlagen auch für den entspre-chenden Leistungsanteil: So bekommt beispielsweise eine KWK-Anlage mit 500 kW für die ersten 50 kW 5,41 Ct/kWh, für die Leistungsscheibe von 50 bis 250 kW 4 Ct/kWh und für den über 250 kW liegenden Anteil 2,4 Ct/kWh. Für KWK-Anlagen, die dem Emissionshandel unterliegen, erhöht sich der KWK-Zuschlag ab Anfang 2013 um weitere 0,3 Ct/kWh.

Anlagen bis 50 kW erhalten die Förderung für zehn Jahre, wahlweise aber auch für 30 000 Volllast-Betriebsstunden (VBS). Betreiber von Mikro-KWK-Anlagen bis 2 kW können sich die Zuschläge für 30 000 VBS pauschal vorab auszahlen lassen. Für KWK-Anlagen über 50 kW ist die Förderung auf 30 000 VBS begrenzt. Modernisierte oder auf KWK-Betrieb umgebaute Anlagen erhalten die gleiche Förderung wie Neuan-lagen, wenn die Umbaukosten mindestens 50 Prozent der Kosten einer Neuanlage ausmachen. Liegen die Modernisierungskosten zwischen 25 und 50 Prozent einer Neuanlage, wird die Förderdauer halbiert.Neu ist die Förderung von Wärme- und Kältespeichern ab 1 m³ Was-seräquivalent. Für jeden Kubikmeter gibt es einen Investitionszuschuss von 250 Euro. Für Speicher ab 50 m³ ist der Zuschuss auf 30 Prozent der Kosten beziehungsweise auf maximal 5 Mio. Euro je Projekt begrenzt. Die Förderung von Wärmenetzen wird auch auf Kältenetze ausgedehnt und vereinfacht.

Weitere Informationen: www.bafa.de, www.bmwi.deAnsprechpartner bei der IHK für Oberfranken Bayreuth: Frank Lechner, Tel. 0921/886-112, E-Mail: [email protected]

Neue Förderung innovativer EnergietechnologienKürzlich trat eine neue Richtlinie zur Förderung innovativer Energie technologien, kurz BayINVENT, in Kraft.

Ziel der Förderung ist es, Forschung und Entwicklung für neue Ener-gie- und Energieeinspareinrichtungen finanziell zu unterstützen. Antragsberechtigt sind Unternehmen in Bayern, das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen im Freistaat durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu dieser neuen Förderung innovativer Vorhaben im Energiebereich finden Sie unter www.ptj.de/BayINVENT.

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Innovation und Umwelt

Neue AusschreibungenBMBF: Richtlinie zur Fördermaßnahme „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation”Frist: 3. April 2013Mehr Informationen finden Sie unter (www.bmbf.de ➔ Suchbegriff: Bekanntmachungen 22.08.2012 - 03.04.2013)

BMBF: Änderung der Bekanntmachung von Richtlinien zur Förde-rung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmenpro-gramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen”Frist: 31. August 2013Mehr Informationen finden Sie unter http://www.bmbf.de/foerderun-gen/19533.php.

BMU: Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den KlimawandelMehr Informationen finden Sie unter (www.bmu.de ➔ Suche: Förder-programm Klimawandel Stand: 1. Juli 2012)

BMWi: Neufassung der Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)”Frist: 31. Dezember 2014Mehr Informationen finden Sie unter www.zim-bmwi.de ➔ Infobro-schüre

BMBF: 3. Änderung der Bekanntmachung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Informations- und Kommuni-kationstechnologie (IKT)”Mehr Informationen finden Sie unter www.bmbf.de/foerderun-gen/19977.php

BMBF: Richtlinie zur Fördermaßnahme „Dienstleistungsinnova-tionen für Elektromobilität”. Projektskizzen der Runde 2 können bis zum 31. März 2013 in deutscher Sprache eingereicht werden.Frist: 15. Dezember 2012Mehr Informationen finden Sie unter www.bmbf.de/foerderun-gen/19905.php

BMWi: Änderung der Richtlinien zur Förderung von Unterneh-mensgründungen (EXIST-Gründerstipendium) im Rahmen des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft”. Antrag-stellung bis zum 31. März 2014Frist: 30. Juni 2015Mehr Informationen finden Sie unter www.exist.de/exist-gruender-stipendium/

BMWi: Richtlinie über die Förderung der industriellen Gemein-schaftsforschungFrist: 31. Dezember 2017Mehr Informationen finden Sie unter www.aif.de/innovationsfoerde-rung/industrielle-gemeinschaftsforschung/richtlinie

Neue Veröffentlichungen / Neu im Internettecnopedia-Newsletter - Ausgabe 02/2012: tecnopedia ist die Mitmach-Plattform der IHKs für Unternehmer, für Schüler, Lehrer und Eltern, für Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Förderung von Mathematik, Informationstechnologie, Naturwissen-schaft und Technik (MINT).Mehr Informationen finden Sie unter www.tecnopedia.de ➔ Suche: Newsletter 2/2012

BMBF: Broschüre „Roadmap Bioraffinerien” - im Rahmen der Aktions pläne der Bundesregierung zur stofflichen und energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe.Mehr Informationen finden Sie unter www.bmbf.de ➔ Suche: Broschüre Roadmap Bioraffinerien

BMBF: Publikation „Bildung und Forschung in Zahlen 2012”Mehr Informationen finden Sie unter www.bmbf.de/pub/bildung_und_forschung_in_zahlen_2012.pdf

DIW: Aus der Reihe Politikberatung kompakt „Volkswirtschaftliche Bedeutung der Technologie- und Innovationsförderung im Mit-telstand”. Mehr Informationen finden Sie unter www.diw.de ➔Suche: Reihe Politikberatung

KFW: Studie „Innovationshemmnisse im Mittelstand”Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de ➔ Suchbegriff: Fokus Volkswirtschaft September 2012

GD Unternehmen: Artikel aus dem Magazin Unternehmen und Industrie: „Europas Automobilindustrie stellt sich auf das 21. Jahr-hundert ein“ – Mehr Informationen finden Sie unter www.ec.europa.eu/enterprise ➔ Aktuelles ➔ Unternehmen und Industrie Magazin

BMWi: Sonderheft zur Technologiepolitik mit Themen vom neuen Innovationskonzept des Wirtschaftsministeriums über Horizon 2020, Elektromobilität, Gründungsförderung, Forschungsförderung, Clusterpolitik, Normung bis zu Raumfahrt. Mehr Informationen finden Sie unter www.bayreuth.ihk.de ➔ Innova-tion. Umwelt ➔ Downloads)

BMWi: ZIM-Infobroschüre - Impulse für InnovationenMehr Informationen finden Sie unter (www.zim-bmwi.de ➔ Suche: Infobroschüre)

DIHK: Publikation „DIHK – Wir sind Wirtschaft“. – Hier beschreibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag auf 24 Seiten sein Profil und seine Stärken. Mehr Informationen finden Sie unter www.dihk-verlag.de.

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International

Stellen für US-Studen ten aus Natur- und Ingenieurwissen-schaften gesucht

Mit „RISE professional“ bietet der Deutsche Akademische Austausch-dienst (DAAD) ein Programm an, das fortgeschrittene nordame-rikanische Studierende (aus MA und PhD-Studiengängen) und Absol-venten zu Praktika in deutsche Industrieunternehmen vermittelt und mit einem Teilstipendium unterstützt. Im Rahmen von „RISE professional“ können Unternehmen für die Bereiche Natur- und Ingenieurwissenschaften spezifische Praktika ausschreiben. Die Stellenangebote werden an einer Vielzahl nord-amerikanischer Hochschulen intensiv beworben, so dass mit zahlreichen qualifizierten Bewerbungen zu rechnen ist. Geeignete Bewerbungen werden an die Unternehmen weitergeleitet, deren Ranking der Bewer-berinnen und Bewerber dem DAAD als Grundlage für das abschließende Auswahl- und Vermittlungsverfahren dient. Die Arbeitgeber zahlen im Rahmen des „RISE professional-Programms“ eine monatliche Aufwandspauschale an den Praktikanten in Höhe von 500 Euro. Die restlichen monatlichen Zahlungen übernimmt der DAAD. Zudem sorgt der DAAD für eine Kranken-, Unfall- und Privathaft-pflichtversicherung und für die notwendigen arbeitsrechtlichen Geneh-migungen.

Praktikumsangebote für den Sommer 2013 können vom 1. Oktober bis zum 30. November 2012 beim DAAD eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Programm sowie das Stellenangebotsfor-mular finden Sie auf der „RISE professional“- Website http://www.daad.de/rise-pro.

Für Rückfragen steht zur Verfügung: Martina Ludwig, Tel.: 0228/882-104, E-Mail: [email protected].

Bundesfinanzhof: Sicherheitsüber-prüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Status Mit Urteil vom 19. Juni 2012 VII R 43/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, die Erteilung eines sogenannten AEO-Zertifikats „Zollrecht-liche Vereinfachungen/Sicherheit“ dürfe von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller seine in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Bediensteten einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sogenannten Terrorismuslisten unterzieht. Näheres dazu finden Sie hier: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/zoll,did=631618.html.

Zollforum Bayern 2012 Auf dem diesjährigen „Zollforum Bayern“ diskutierten Unternehmer und Zollverwaltung u. a. die Themen „Erbringung von Dienstleistungen im Ausland“, „Zusammenarbeit der Zollverwaltung mit anderen Behörden“ sowie „Produktpiraterie“ und „Internationale Verrechnungspreise“. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie die Vorträge zum Herunterla-den finden Sie unter folgendem Link: http://www.auwi-bayern.de/awp/foren/Zollforum/Rueckblick/So-war-s-Zollforum-Bayern-2012.html.

Wirtschaftstreffen mit Tekirdag

An der Städtepartnerschaft zwischen Tekirdag und Bayreuth zeigte sich auch die Wirtschaft interessiert, vor allem bei der Genussregion und im Logistikbereich sieht man Möglichkeiten zur Kooperation. Unser Bild zeigt IHK-Vizepräsidenten Oliver Giessübel, Tekirdags IHK-Vizepräsiden-ten Taner Karaoglu, Bayreuths Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe, Tekirdags Oberbürgermeister Dr. Adem Dalgic und HWK-Präsident Thomas Zimmer.

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Recht und Steuern

Abläufe beim Patentrecht verbessernMit dem Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes beabsichtigt die Bundesregierung den Aufwand bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte zu senken. Dabei geht es sowohl um die entstehenden Kosten bei der Patentanmeldung als auch den damit verbundenen bürokratischen Aufwand.

Anpassungen werden zudem im Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Patentkostengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Geschmacksmustergesetz und im Gesetz über internationale Patentübereinkommen vorgenom-men. Um die Verfahrensabläufe – einschließlich der EDV – den neuen Verfahrensstrukturen anzupassen, entstehe beim Deutschen Patent- und Markenamt ein einmaliger Vollzugsaufwand in Höhe von voraus-sichtlich 500 000,- Euro. Diese Kosten sollen durch die Erhöhung der Recherchegebühr um 50,- Euro auf 300,- Euro pro Recherche kompen-siert werden. Darüber hinaus sollen der Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im Gegenteil soll alleine durch die Umstellung auf die elektronische Akteneinsicht eine jährliche Kostenersparnis in Höhe von 450 000,- Euro erzielt werden. Unternehmen sollen darüber hinaus weder durch neue Informationspflichten noch durch eine Erweiterung bestehender belastet werden.

Werbung für Taxen-Mietwagen ist zu verbietenEin Fuhrpark, der in seiner Werbung „Taxen-Mietwagen“ anbietet, handelt unrechtmäßig. Er vermittelt den die Verbraucher irrefüh-renden Eindruck, es handle sich bei dem Angebot um eine zusätz-liche Kategorie im Bereich der Personenbeförderung. Das ist aber nicht der Fall, wie das Oberlandesgericht Hamm festgestellt hat (Az: I-4 U 12/12).

Das Unternehmen warb im Bereich der Personenbeförderung in einer Zeitschrift und im Internet für verschiedene als Mietwagen eingesetzte Fahrzeuge in der Elfenbeinfarbe der Taxen. Dazu hatte es sich noch das Markenkürzel „T®“ vor den Wagenbezeichnungen ausgedacht. So hieß es etwa: „T® bietet eine zusätzliche Einpersonenbeförderung mit Taxen-Mietwagen.“ Grund genug für einen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, das Unternehmen zu verklagen. Bei den von der Werbung angesprochenen Verbrauchern entstände die falsche Vor-stellung, es handele sich insoweit tatsächlich um eine Beförderung im Taxenverkehr und die angebotenen Mietfahrzeuge würden zumindest auch als Taxen angeboten.

Ein Einwand, dem die nordrhein-westfälischen Oberlandesrichter zustimmten. Die Werbung mit den „T®“-Fahrzeugen enthält unwahre Angaben über die Rechte des Mietwagenbetriebs wie insbesondere eine öffentlich-rechtliche Zulassung der beworbenen Autos als Taxen.

Auch im Verkehr kann dann die gravierende Fehlvorstellung entstehen, die Mietwagen wären Taxen. Diese Gefahr der Irreführung reicht für ein Verbot der Werbung aus. Das hier suggerierte Mittelding zwischen Taxen und Mietwagen gibt es nämlich nicht, so die Richter.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline AG, Nürnberg

Forderung nach Überstunden-vergütung beweisen!

Wenn ein Arbeitnehmer Überstundenvergütung verlangt, muss er darlegen und eventuell beweisen, dass er Arbeit in einem Umfang geleis tet hat, der die Arbeit in der Normalarbeitszeit übersteigt. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Kraftfahrers für Lebendtiere ent schieden, der von seinem Arbeitgeber für 978,5 Überstunden Lohn in Höhe von 6213,50 Euro verlangte. Der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung und berief sich auf eine pauschale Überstundenabgeltung. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass es zunächst Aufgabe des Arbeitnehmers sei, darzulegen, dass er über die Normalar-beitszeit hinaus Arbeit geleistet habe. Dabei genüge es, zu nennen, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet habe oder sich dazu auf Weisung des Arbeitgebers bereitgehalten habe. Ein Kraftfahrer mit bestimmten vom Arbeitgeber zugewiesenen Touren müsse danach vortragen, an welchen Tagen welche Touren begonnen und beendet wurden. Es obliege dann dem Arbeitgeber im Rahmen der gestuften Darlegungslast, unter Auswertung seiner Aufzeichnungen nach dem Arbeitszeitgesetz (vgl. § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG) substanziiert darzule-gen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen kürzer als behauptet gearbeitet haben müsse. Diese Darlegungen müssen in Schriftsätzen erfolgen. Die vorliegend im Arbeitsvertrag enthal-tene Pauschalabgeltung von Überstunden sei mangels ausreichender Transparenz ungültig. Weder der Umfang erfasster Überstunden noch die Voraussetzungen, unter denen die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden bestehe, seien darin bestimmt. Da der Arbeitnehmer als Kraftfahrer weder Dienste höherer Art leiste, noch eine deutlich her-ausgehobene Vergütung erhalte, gelte eine Vergütung gesetzlich (vgl. § 612 Abs. 1 BGB) als stillschweigend vereinbart, wenn sie nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten sei. Vorliegend hätten weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber mit ihren bloßen Bezugnahmen auf Anlagen und Aufzeichnungen ihrer Darlegungspflicht ausreichend genügt. Der Rechtsstreit wurde daher zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts – BAG – vom 16. Mai 2012; Az.: 5 AZR 347/11) DIHK-Redaktionsdienst, Hans-Joachim Beckers

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Recht und Steuern

Abstrakt werbender Ausschreibungstext: Keine AltersdiskriminierungWenn ein Arbeitgeber in der Formulierung einer Stellenausschreibung das Adjektiv „jung“ in Beziehung auf die momentane Struktur der Belegschaft verwendet, liegt darin kein ausreichendes Indiz für eine Altersdiskriminierung. Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg im Fall eines 57-jährigen Diplomkaufmanns und Bilanzbuchhalters entschieden, der sich erfolglos auf eine Ausschreibung eines Autohauses für die Stelle als Finanzbuchhalter beworben hatte. Die Stellenausschreibung enthielt die Aussage: „Wollen Sie gemeinsam mit uns erfolgreich sein? Unser Autohaus ist Teil einer innovativen, mehrfach im Bereich Kundenzu-friedenheit ausgezeichneten Unternehmensgruppe. Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen und motivierten Team.“ Der Bewerber verlangte Entschädigung wegen Altersdiskriminierung von 7500 Euro. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass die Formulierung für sich genommen keine Tatsache darstelle, die eine Benachteiligung wegen des Alters vermuten lasse. Es seien auch keine anderen ausreichenden Indizien hierfür dargelegt. Vorliegend habe der Arbeitgeber nicht die Suche nach jungen Bewerbern formuliert, vielmehr beschreibe das Adjektiv „jung“ nicht eine Bewerbereigenschaft, sondern die momentane Belegschaftsstruktur des Arbeitgebers. Er stelle sich mit der Formulierung losgelöst von der konkreten Stelle als innovativer und ausgezeichneter Arbeitgeber dar, der zukunftssichere Arbeitsplätze in einem jungen und motivierten Team biete. Es handele sich um eine Werbeaussage innerhalb der Stellenausschreibung. (Urteil des Landesarbeitsgerichts – LAG – Nürnberg vom 16. Mai 2012; Az.: 2 Sa 574/11) DIHK-Redaktionsdienst, Hans-Joachim Beckers

Kündigung mit Computer-unterschrift unwirksamWenn ein Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben nicht mit einer eigen-händigen Namenunterschrift unterzeichnet, sondern mit einer einge-scannten Computerunterschrift, ist die Formvorschrift für Kündigungen verletzt. Damit ist die Kündigung nichtig. Das hat das Landesarbeits-gericht Schleswig-Holstein im Fall eines Oberbauleiters in einem Bauträgerunternehmen entschieden. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass eine Kündigung zur Wirksamkeit die gesetz-lichen Formvorschriften (vgl. §§ 623, 126 Abs. 1 BGB) erfüllen müsse. Andernfalls sei sie nichtig. Die Schriftform des Kündigungsschreibens verlange vom Aussteller eine eigenhändige Unterzeichnung durch Na-mensunterschrift. Das sei bei einer Computerunterschrift nicht gegeben. Die Nichtigkeit der formunwirksam ausgesprochenen Kündigung könne auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist des Kündigungsschutzge-setzes (vgl. § 4 KSchG) geltend gemacht werden, weil der Beginn der Klagefrist erst nach Zugang der schriftlichen Kündigung beginne. Eine solche schriftliche Kündigung habe aber aufgrund der nicht eingehalte-nen Formvorschrift für die Schriftlichkeit gerade nicht vorgelegen. (Urteil des Landesarbeitsgerichts – LAG – Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2012; Az.: 6 Sa 422/11)

DIHK-Redaktionsdienst, Hans-Joachim Beckers

Arbeitgeberrisiko bei sittenwidrig niedriger VergütungVereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer eine Vergütung, die in einem besonders auffälligen Missverhältnis zur geschuldeten Arbeitsleistung steht, kann das Jobcenter, von dem der Arbeitnehmer Leistungen erhalten hat, aus übergegangenem Recht Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, die in einem Schönheitssalon ein Monatseinkommen von 100 Euro für 14,9 Wochenstunden erhielt. Das Jobcenter klagte gegen die Arbeitge-berin und verlangte aus übergegangenem Recht auf 2838 Euro für die Dauer von 13 Monaten. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass der gezahlte Stundenlohn von 1,98 Euro in einem besonders auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung stehe, weil er nicht einmal 50 Prozent des Wertes der Arbeitsleistung betrage. Für die Bestimmung dieses Wertes könne mangels Anhaltspunkten für die Branche der Schönheitssalons im vorliegenden Fall das Einkommen im Friseurhand-werk in Mecklenburg-Vorpommern herangezogen werden. Eventuelle Schätzungenauigkeiten seien durch einen Abschlag von zehn Prozent ausreichend berücksichtigt. Daraus ergebe sich ein marktüblicher Stundenlohn von 5,50 Euro. Die Höhe des Anspruchs des Jobcenters folge aus einem Vergleich der Leistungen, die es an die Arbeitnehmerin und ihre Bedarfsgemeinschaft hätte erbringen müssen, wenn sie die marktübliche Vergütung erhalten hätte, mit den tatsächlich erbrachten Leistungen aufgrund der sittenwidrig niedrigen Vergütung.

(Urteil des Landesarbeitsgerichts – LAG – Mecklenburg-Vorpommern vom 17. April 2012; Az.: 5 Sa 194/11) DIHK-Redaktionsdienst, Hans-Joachim Beckers

IHK-Steuerinfo Oktober 2012 Die Steuerinfo ist abrufbar beim Bereich Recht, Sonja Wickles, Telefon: 0921/886-211, E-Mail: [email protected] oder per Internet (www.bayreuth.ihk.de/steuerinfos.html).

• Kabinett beschließt Entwurf für ein Altersvorsorge-Verbesserungs-gesetz

• Einführung einer Vermögensabgabe - Vorschläge der Opposition• EU-Kommission verklagt Deutschland wegen 6b-Rücklage• Finanzgericht Köln äußert ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an

den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen• Umsatzsteuer: EU-Kommission startet Konsultation zur Überprüfung

bestehender Rechtsvorschriften zu ermäßigten MwSt-Sätzen• Start der ELStAM-Datenbank zum 1. Januar 2013• Lohnsteuerfreibeträge müssen für das Jahr 2013 neu beantragt

werden• Gutachten über die zukünftige Ausrichtung der staatlich geförderten

Vermögensbildung - Unternehmen zur Befragung gesucht• Entwicklung der Steuereinnahmen von Januar bis August 2012• Bertelsmann-Stiftung legt Thesen zur Neuordnung der Finanzverfas-

sung vor• Endrunde in den Verhandlungen für das EU-Budget 2014 bis 2020

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Brancheninformation Industrie

Zweite Förderrunde der Bayerischen Forschungsstiftung 2012: Zuschüsse von rund 5,8 Millionen Euro

Der Stiftungsrat der Bayerischen Forschungsstiftung hat in seiner zweiten Sitzung 2012 für neun Technologieprojekte und einen Forschungsverbund Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 5,8 Millionen Euro bewilligt.

Jährlich bewilligt die Bayerische Forschungsstiftung Fördermittel von rund 20 Millionen Euro. Die Forschungsstiftung hat nun insgesamt seit ihrer Gründung im Jahr 1990 für 663 Projekte rund 478 Millionen Euro bereitgestellt. Gemeinsam mit den Co-Finanzierungsanteilen der bayerischen Wirtschaft wurde ein Gesamtprojektvolumen von rund 1065 Millionen Euro angestoßen. Zusätzlich zur Projektförderung von Einzelvorhaben und Forschungsverbünden vergibt die Forschungsstif-tung zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit der Wissen-schaft Stipendien für ausländische (Post-)Doktoranden sowie für die internationale Zusammenarbeit von Forschern.

Der Forschungsverbund FOREnergy – Energieflexible Fabrik erhält mit rund zwei Millionen den größten Anteil der diesjährigen Förderung. Der Forschungsverbund will innovative technische Lösungen und Methoden erarbeiten, mit welchen die bewusste flexible Steuerung des Energiebedarfs in der Fabrik und somit eine Synchronisation von Energieangebot und -nachfrage ermöglicht werden. Um dieses Ziel er-reichen zu können, muss zunächst durch die Aufnahme von Energiepro-filen Transparenz über den Energieverbrauch auf allen Ebenen der Fabrik geschaffen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.forschungsstiftung.de.

REACH und CLPDer BDI hat eine Broschüre zur Umsetzung der REACH- und CLP-Ver-ordnung aktualisiert. Sie richtet sich vor allem an die Chemie-Branche. Im neuen Anhang IV wird eine Argumentationshilfe für behördliche Anfragen zur Abgrenzung von Erzeugnis und Teilerzeugnis nach Art. 33 und 7(2) der REACH-Verordnung gegeben. www.bdi.eu ➔ Klima und Umwelt ➔ Stoffpolitik REACH, CLPAnsprechpartner bei der IHK für Oberfranken Bayreuth: Frank Lechner, Tel. 0921/886-112, E-Mail: [email protected]

BAuA-Broschüre zum REACH-ZulassungsverfahrenEine neue Broschüre beschäftigt sich mit dem Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht REACH. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, besonders besorgniserregende Stoffe durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Mit den Ver-ordnungen der EU-Kommission vom 17. Februar 2011 und 14. Februar 2012 wurden die ersten Stoffe in den Anhang XIV der zulassungspflich-tigen Stoffe aufgenommen. Steht ein Stoff in diesem Anhang, ergeben sich für Lieferanten, Produzenten, Importeure und nachgeschaltete Anwender verschiedene Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt der Broschüre liegt auf dem Zulassungsantrag. Zudem zeigt sie, wie Einflussnahme auf das Auswahlverfahren zulassungspflichtiger Stoffe möglich ist. Sie richtet sich somit an Hersteller und Importeure, aber auch an nachge-schaltete Anwender, die selbst beabsichtigen, einen Zulassungsantrag zu stellen oder sich über die eigenen Pflichten informieren möchten.

Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-medizin (BAuA), Tel. 0231/90712971, [email protected], www.reach-clp-helpdesk.de

Ansprechpartner bei der IHK für Oberfranken Bayreuth: Frank Lechner, Tel. 0921/886-112, Email: [email protected]

Das Label „Good Practice Energieeffizienz“Energieeffizienz trägt zu Wettbewerbsfähigkeit, Ressourcen-schonung und Klimaschutz bei und reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten. In der Regel führt die Senkung des Ener-gieverbrauchs direkt zu Kosteneinsparungen. Die Potenziale und Möglichkeiten für Energieeffizienzaktivitäten sind vielfältig.

Mit dem Good-Practice-Kommunikationsangebot der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) können gute Energieeffizienzmaßnah-men erkannt oder die besondere Qualität der eigenen Energieeffizienz-aktivitäten oder –angebote sichtbar gemacht werden.

Die dena zeichnet mit dem Label „Good Practice Energieeffizienz“ beispielgebende Projekte aus, die zur Endenergieeinsparung beitragen. Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten dena-Projekts „EDL-Kommuniktaionsplattform“ werden die ausgezeichneten Projekte präsentiert und kommuniziert. Das Angebot steht allen offen, die als Auftraggeber oder Auftragnehmer maßgeblich an Aktivitäten und Projekten zur Steigerung der Endenergieeffizienz und Senkung des Endenergieverbrauchs beteiligt sind.

Weitere Informationen zum Label, zum Bewerbungsverfahren und zu bereits ausgezeichneten Projekten finden sich im Internet unter www.energieeffizienz-online.info. Quelle: dena

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Brancheninformation Handel

Ein Drittel der Online-Händler bietet reduzierte Auswahl an ZahlungsverfahrenZahlungsabwicklung im Online-Shop – schnell und einfach. Das sollte der Anspruch eines jeden Online-Händlers sein und wird von den Kunden heutzutage vorausgesetzt. Welche Zahlungsver-fahren sich nicht nur im Hinblick auf Akzeptanz durch den Kunden, sondern auch hinsichtlich der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für den Händler lohnen, muss allerdings gut überlegt sein. Wie Online-Händler ihr Portfolio an Zahlungsverfahren managen, um im E-Commerce erfolgreich zu sein, hat der „E-Commerce-Leitfaden“ in Kooperation mit der InternetWorld Business in einer aktuellen Befragung ermittelt.

Die Verbreitung, der Schutz vor Zahlungsausfällen und die Kosten sind die drei Hauptanforderungen an ein Zahlungsverfahren. Unter den beliebtesten Zahlungsverfahren aus Händlersicht befinden sich momentan die Überweisung per Vorkasse und PayPal. Insbesondere große Händler setzen auf die Kreditkarte. Einige Händler unterscheiden bei ihrem Angebot an Zahlungsverfahren auch zwischen Neukunden und Bestandskunden. So bietet knapp ein Drittel der Händler eine reduzierte Auswahl an Zahlungsverfahren für Neukunden an, um sich so vor hohen Zahlungsausfällen zu schützen. Steht ein Online-Händler zum ersten Mal vor der Entscheidung, welche Zahlungsverfahren für seinen Shop in Frage kommen, spielen die Kosten und die Sicherheit eine große Rolle. Knapp 40 Prozent der Händler verändern ihr Portfolio an Zahlungsverfahren nicht mehr, nachdem ihr Shop das erste Mal live ging. Der Rest fügt meist neue Zahlungsverfahren hinzu. Nicht nur, weil sich Kundenwünsche ändern, sondern auch, weil immer wieder neue Bezahlverfahren auf den Markt drängen. Hauptgrund für die Aufnahme von Zahlungsverfahren in das Portfolio ist für 60 Prozent der Händler eine weite Verbreitung.

Um festzustellen, welche Zahlungsverfahren bei den Kunden weit verbreitet sind, können die Online-Händler verschiedene Kennzahlen er-heben. Dabei wird vor allem von den Händlern der Anteil der Zahlungs-verfahren an den Gesamttransaktionen gemessen.Diese und weitere Ergebnisse der Studie „Die Qual der Wahl – Wie Online-Händler ihre Zahlungsverfahren auswählen“ können kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.ecommerce-leitfaden.de/zvauswahl.html.

Schulungsinitiative Jugendschutz startete erfolgreich ins fünfte JahrViele Mitarbeiter an den Einzelhandelskassen kennen das Jugend-schutzgesetz und wissen, dass sie bei der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken zu Alterskontrollen verpflichtet sind. Mit Hilfe der neuen „SchuJu-Alterskontrollscheibe“ können sie jetzt ganz leicht das richtige Geburtsdatum ablesen. Neben anderen Materialien ist die Drehscheibe ein wichtiges Element der „Schulungsinitiative Jugendschutz“.

Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Impor-teure e. V. (BSI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie 14 weitere Wirtschaftsverbände und Kooperationspartner, u. a. aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Tankstellen, können in diesem Frühjahr eine positive Bilanz ihrer „Schulungsinitiative Jugend-schutz“ (SchuJu) ziehen. Die Initiative unterstützt die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von alkoholhalti-gen Getränken. Seit ihrem Start Ende 2007 bestanden über 92 000 Mitarbeiter und Auszubildende aus Handel, Gastronomie und Tankstel-len einen Online-Test des Jugendschutz-Trainings und erlangten so ein personalisiertes Zertifikat. Fast eine halbe Million Besucher haben inzwischen fünf Millionen Internetseiten aufgerufen und informierten sich auf dem Portal www.schu-ju.de über die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes. In den letzten vier Jahren verteilten die Verbände und Kooperationspartner der Initiative 260 000 Informa-tionsmaterialien, Broschüren, Barkarten und Alterskontrollscheiben. Die Schulungsinitiative wird fortgesetzt. Die Partner fordern einhellig, jede Verkaufssituation mit alkoholhaltigen Getränken ernst zu nehmen und im Zweifelsfalle immer einen Altersnachweis zu verlangen.

Werbung mit „XX % auf alles“

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az: 33 O 13190/12) beschäftigt sich mit der beliebten Werbeform einer Rabattierung des Gesamtsortiments. Früher verboten, ist die Wer-bung mit einer Reduzierung aller Waren inzwischen erlaubt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dann tatsächlich nahezu alle Preise herabgesetzt werden müssen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Gartencenter mit „10 % auf alles“ geworben. Die Werbung erfolgte allerdings mit einem sogenannten Sternchenhinweis, nach dem „Werbeware, Gutscheine und bereits re-duzierte Ware“ von der Aktion ausgenommen sein sollten. Die Münch-ner Richter untersagten die Werbeaktion per einstweiliger Verfügung als wettbewerbswidrig, da an den Aktionstagen nur 81 Prozent der umgesetzten Waren mit einem Preisnachlass von 10 Prozent oder mehr verkauft worden seien. Dies stelle zwar einen mehrheitlichen Ware-nanteil, aber eben nicht „alles“ dar. Laut Urteilsbegründung dürfte eine derart blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung keine unwahren Angaben enthalten. Dies war aber der Fall, da die Preisreduzierung eben nicht auf sämtliche Waren gewährt wurde. Der Sternchenhinweis sei unerheb lich, da lediglich Erläuterungen oder Ergänzungen, die der Klarstellung nicht eindeutiger blickfangmäßiger Werbeaussagen dien-ten, mit einer Fußnote vorgenommen werden dürften. Die blickfang-mäßige Werbung selbst sei dagegen hier eindeutig und erst der Hinweis in der Fußnote mache sie unwahr, so die Richter.

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Brancheninformation Dienstleistungen

„Ihre gute Beratung im täglichen Kundenkontakt ist aus IHK-Sicht der beste Verbraucherschutz – nicht ständig neue gesetzliche Pflichten, die zu einer Papierflut führen, die kein Kunde mehr überblickt.“ Mit diesem klaren Statement begrüßte Rechtsanwältin Gabriele Hohenner, Bereichsleiterin Recht/Steuern der IHK, die Teil-nehmer des Oberfränkischen Vermittlertags im bis auf den letzten Platz besetzten Kammersaal.

Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Nordbayern-Thüringen e. V. (BWV) hatte die IHK oberfränkische Finanz- und Versicherungsvermittler eingeladen, um über die neuen gesetzli-chen Regelungen für Finanzanlagenvermittler und steuerliche Aspekte im Agenturbetrieb zu informieren.

Dass politische Überzeugungsarbeit dringend erforderlich ist, zeige das ursprünglich geplante Provisionsverbot für unabhängige Berater, das kurz vor der Verabschiedung durch das EU-Parlament Ende September auf Druck der Wirtschaft wieder gekippt wurde. Besonders erfreulich sei, so Gabriele Hohenner, dass die IHK mit dem BWV und dem BVK bei der Interessenvertretung verlässliche Partner an ihrer Seite hat. Deutlich wird die gute Zusammenarbeit in der Person des Vorsitzenden des BVK-Regionalverbands Süd-Ost (Bayern), Uwe Dressel, der gleichzeitig Vollversammlungsmitglied der IHK für Oberfranken Bayreuth ist. Er wies in seinem Grußwort auf die von Wahlkampfgedanken geprägten Äuße-rungen politischer Mandatsträger hin, die der Branche im Kundenkon-takt die Arbeit schwer machen. Sein Appell zur Solidarität der Vermittler untereinander und Protest gegen bürokratische Regelungen wurde mit Beifall aufgenommen.

Manfred Neumeier, Geschäftsführer des BWV Nordbayern-Thüringen erinnerte in seinem Grußwort an die Einrichtung des Prüfungsstandorts „Versicherungsfachmann/-frau (IHK)“ durch IHK und BWV in Bayreuth im Jahr 2007, der inzwischen fest etabliert ist. Auch bei neuen Heraus-forderungen, wie z. B. einer kontinuierlichen Fortbildungspflicht, sei das BWV kompetenter Partner der Vermittlerbranche.

Mit Thomas Stöhr, Leiter des Referats Gewerberecht der IHK für München und Oberbayern, referierte einer der profundesten Kenner des neuen Finanzanlagenvermittlerrechts zu den Vorgaben des § 34 f GewO und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Als Mitglied des Arbeitskreises zur Musterverwaltungsvorschrift, in den er durch das Bundeswirtschaftsministerium berufen wurde, ist Herr Stöhr am Puls der Zeit bei der Auslegung der neuen Vorschriften. So konnte er über die erfreuliche Klärung einer bislang offenen Frage mit großer praktischer Bedeutung für langjährige Vermittler berichten: Es werden sowohl die Abschlüsse zum Versicherungskaufmann als Vorgängerberuf des in der Verordnung genannten Kaufmanns für Versicherung und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ als auch der Versicherungsfachwirt als Vorgängerberuf zum geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen anerkannt werden. Für die Inhaber dieser Abschlüsse bedeutet dies, dass sie – vorbehaltlich der Bestätigung dieser Entscheidung durch

den Bund-Länder-Ausschuss-Gewerberecht Mitte November – die Sachkundeprüfung nicht absolvieren müssen, um die Erlaubnis gemäß § 34 f GewO beantragen zu können.

Auch wenn die neuen Regelungen bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten, hat sich der bayerische Gesetzgeber noch nicht endgültig entschieden, wer für die Erlaubniserteilung zuständig sein wird. In Betracht kommen die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) oder die IHKn. Sie haben sich um die Zuständigkeit be-worben, da sie aufgrund einer früheren gesetzgeberischen Entschei dung die Registrierung übernehmen und die Sachkundeprüfung anbieten werden und damit das Verwaltungsverfahren in einer Hand bliebe. Mit einer Entscheidung des bayerischen Gesetzgebers sei in den nächsten Wochen zu rechnen. Auch deshalb ist derzeit eine Antragsstellung noch nicht möglich, aber auch nicht erforderlich.

Gegenstand des zweiten Vortrags „Agenturbetrieb und Steuern“ von Herrn Dipl.-Kfm. Gerald Berr, Steuerberater in Bayreuth, waren u. a. die Themen Rückstellungen, Honorarberatung und Umsatzsteuer sowie die steuerliche Behandlung von Kfz- und Bewirtungskosten. Hier müsse seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs im April 2012 der Anlass der Bewirtung genau genannt werden. Allgemeine Angaben wie „Informationsaus tausch“, „Geschäftsbesprechung“ oder „Geschäfts-essen“ würden nicht mehr ausreichen.

Abgerundet wurde der Oberfränkische Vermittlertag 2012 durch eine rege Diskussion der Teilnehmer mit den Referenten.

Für diejenigen, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, bietet die IHK die Zusendung der ausführlichen Vortragsunterlagen an. Ansprechpartner ist Stefan Cordes, Tel. 0921/886-217 oder E-Mail: [email protected].

Oberfränkischer Vermittlertag 2012 stößt auf große Resonanz

V. l. n. r. Referatsleiter Ass. Stefan Cordes, Vorsitzender Regionalver-band Süd-Ost BVK e.V. Uwe Dressel, Leiter Referat Gewerberecht (IHK München) Ass. Thomas Stöhr, Leiterin Bereich Recht/Steuern RAin Gabriele Hohenner, Vorsitzender BVK Nordbayern Stefan Wölfel, Leiter BWV Geschäftsstelle Bayreuth Michael Höring, Geschäftsführer BWV Nordbayern-Thüringen Manfred Neumeier.

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Brancheninformation Tourismus und Verkehr

Zehn Jahre Logistik-Agentur Oberfranken

Die Logistik-Agentur Oberfranken e. V. mit Sitz in Hof/Saale wurde im Jahr 2002 gegründet und feierte ihr 10. Gündungsjubiläum. Sie ist eine Gemeinschaftsinitiative von Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand. Sie hat das Ziel, die logistische Infrastruktur und das logistische Know-how in Oberfranken im Rahmen der bayerischen Clusterinitiative stetig weiterzuentwickeln. Den Nutzen und die Vorteile haben bereits 35 Mitgliedsunternehmen erkannt.

Ohne Fahrerlaubnis keine Grundqualifikation?Neuregelung: Das Fahrerlaubnisrecht schreibt ab 2013 eine höhere Altersgrenze für angehende Lkw-Fahrer vor. Für Bus-Fahrer gelten ebenfalls neue Altersgrenzen. Im Zuge der sechsten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung tritt dies zum 19. Januar 2013 in Kraft. Demnach ist eine vollwertige Nutzung der Fahrerlaubnis C/CE mit 18 Jahren nur noch nach erfolgter Grundqualifikation im Sinne von§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations Gesetz (BKrFQG) oder während beziehungsweise nach Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nach Berufs-bildungsgesetz (BBiG) möglich. Die Problematik: Nach dem BKrFQG kann die Grundqualifikation zum gewerblichen Kraftfahrer schon ab 18 Jahren absolviert werden. Um aber die entsprechende Prüfung ablegen zu können, bedarf es eines C/CE-Führerscheins – der jedoch nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht nun erst mit 21 Jahren und nicht mehr wie früher mit 18 erteilt werden kann. Der Verordnungstext ist insoweit also missverständlich: Ohne Grundqualifikation keine Fahrerlaubnis-erteilung, ohne Fahrerlaubnis keine Grundqualifikation? „Ein Ausweg aus dem Dilemma könnte sein, dass angehende Berufskraftfahrer, die noch keine 21 sind, eine vorläufige Fahrerlaubnis erhalten können, um die Grundqualifikationsprüfung zu absolvieren.“ Nach bestandener Grundqualifikation könne diese dann in eine vollwertige Fahrerlaubnis umgewandelt werden, die wie bisher nach fünf Jahren erneuert werden muss.

Neues Förderprogramm für den öffentlichen PersonennahverkehrDas Bayerische Verkehrsministerium investiert in den kommenden fünf Jahren zusätzlich zehn Millionen Euro in die Mobilität im ländlichen Raum. „Damit wollen wir die bestehenden ÖPNV-Angebote flexibler und nachfrageorientierter machen“, erklärt Bayerns Verkehrsstaatssekretärin Katja Hessel. Die Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV können bis zu 70 Prozent von Betriebskostendefiziten für Rufbusse oder Anrufsam-meltaxis als Anschubförderung erhalten. Für diesen Baustein des Ak-tionsplans „Demografischer Wandel“ wird das Bayerische Verkehrsminis-terium in den Jahren 2012 bis 2016 zusätzlich jährlich zwei Millionen Euro zur Verfügung stellen. „Wir unterstützen damit die Entwicklung und Einführung maßgeschneiderter Mobilitätsangebote für die Fläche. So sind die Bürger mobiler und weniger auf das Auto angewiesen“, un-terstreicht HesseI. Der demografische Wandel wirkt sich zunehmend auf den öffentlichen Personennahverkehr in ländlichen Räumen aus. Klas-sische Linienverkehre, die sich dort vorwiegend aus der Schülerbeförde-rung finanzieren, werden immer unwirtschaftlicher. Mit der Ergänzung der bestehenden Systeme um bedarfsorientierte Bestandteile werden der Bevölkerung attraktive öffentliche Mobilitätsleistungen angeboten.

Muster-Sondervereinbarung für Taxiunternehmer

Die bayerischen IHKs haben eine Sondervereinbarung zur Krankenbe-förderung für die Taxibranche erarbeitet. Darin werden wichtige Stan-dards für ein Vertragsverhältnis zwischen Taxiunternehmer und Kran-kenkassen unter Berücksichtigung des Personenbeförderungsgesetzes geregelt. „IHK-Experte Gerhard Wieland merkte an, dass viele in der Krankenbeförderung tätige Taxi- und Mietwagenunternehmer an die IHK den Wunsch herangetragen haben, doch eine Mustervereinbarung zu erarbeiten, um einen unlauteren Wettbewerb zu Lasten der Taxi- und Mietwagenbranche zu unterbinden. Die Publikation bayerischer IHKs ist sowohl an Behörden, Taxi und Mietwagenunternehmen und Krankenkassen gerichtet. Die Publikation kann bei Frieder Hink, Tel: 0921/886-153, [email protected], kostenlos angefordert werden.