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Begehen Sozialhilfebezüger besonders oſt Betrügereien, weil sie selber nichts haben? Die Soziologin Regula Imhof sagt, das sei ein Fehlschluss. Interview: Bernhard Raos; Foto: Basil Stücheli Beobachter: Sie haben untersucht, wie sich strafbare Handlungen einzelnen Gesellschafts- schichten zuordnen lassen. Das Ergebnis? Regula Imhof: Wir haben mit Versicherungs- betrug, Steuerhinterziehung, Schwarzfah- ren und Ladendiebstahl sogenannte Mas- sendelikte untersucht. Dabei zeigt sich, dass weniger Gebildete sich gesetzestreuer verhalten als besser Gebildete, die tenden- ziell mehr Einkommen erzielen und so oberen Gesellschaftsschichten angehören. Wie lässt sich das erklären? Wer strafbar handelt, wägt Kosten und Nutzen sowie Erfolgs- und Entdeckungs- wahrscheinlichkeiten ab. Offenbar trauen sich erfolgsgewohnte Angehörige der Oberschicht auch bei Straftaten mehr zu. Oder sie kalkulieren Bussen mit ein. Die Kriminalstatistik spricht eine andere Sprache. Dort sind Angehörige der Unterschicht stark übervertreten. Die Kriminalstatistik ist eine «Hellziffer». Sie zeigt nicht das, was an Straftaten be- gangen wird, sondern das, was angezeigt und erfasst wird. Bei gewissen Bevölke- rungsgruppen schaut man zudem auf- merksamer hin. Wirtschaftsdelikte etwa werden nicht von kleinen Angestellten be- gangen – und werden seltener erfasst als gewöhnliche Diebstähle. Das gilt auch für sehr spezifische Delikte wie Hackerangriffe im Internet. Sie werden von besser Gebil- deten begangen, die über grosses Compu- terwissen verfügen. Sie lassen sich auch weniger erwischen oder vertrauen darauf, dass sie – etwa mit Hilfe eines Anwalts – der Strafverfolgung entgehen können. Also dominieren je nach Delikt Täter aus verschiedenen Schichten? Grundsätzlich ja. Wer eine Tankstelle über- fällt, hat nicht dasselbe Profil wie ein Kunsträuber. Das gilt auch für den Bank- «Bei gewissen Bevölkerungsgruppen schaut man aufmerksamer hin» 38 AKTUELL «Menschen aus unteren Gesellschaftsschichten verhalten sich gesetzes- treuer»: Regula Imhof

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Begehen Sozialhilfebezüger besonders oft Betrügereien, weil sie selber nichts haben? Die Soziologin Regula Imhof sagt, das sei ein Fehlschluss. Interview: Bernhard Raos; Foto: Basil Stücheli

Beobachter: Sie haben untersucht, wie sich strafbare Handlungen einzelnen Gesellschafts-schichten zuordnen lassen. Das Ergebnis?Regula Imhof: Wir haben mit Versicherungs-betrug, Steuerhinterziehung, Schwarzfah-ren und Ladendiebstahl sogenannte Mas-sendelikte untersucht. Dabei zeigt sich, dass weniger Gebildete sich gesetzestreuer verhalten als besser Gebildete, die tenden-ziell mehr Einkommen erzielen und so oberen Gesellschaftsschichten angehören.

Wie lässt sich das erklären?Wer strafbar handelt, wägt Kosten und Nutzen sowie Erfolgs- und Entdeckungs-wahrscheinlichkeiten ab. Offenbar trauen sich erfolgsgewohnte Angehörige der Oberschicht auch bei Straftaten mehr zu. Oder sie kalkulieren Bussen mit ein.

Die Kriminalstatistik spricht eine andere Sprache. Dort sind Angehörige der Unterschicht stark übervertreten.Die Kriminalstatistik ist eine «Hellziffer». Sie zeigt nicht das, was an Straftaten be-gangen wird, sondern das, was angezeigt und erfasst wird. Bei gewissen Bevölke-rungsgruppen schaut man zudem auf-merksamer hin. Wirtschaftsdelikte etwa werden nicht von kleinen Angestellten be-gangen – und werden seltener erfasst als gewöhnliche Diebstähle. Das gilt auch für sehr spezifische Delikte wie Hackerangriffe im Internet. Sie werden von besser Gebil-deten begangen, die über grosses Compu-terwissen verfügen. Sie lassen sich auch weniger erwischen oder vertrauen darauf, dass sie – etwa mit Hilfe eines Anwalts – der Strafverfolgung entgehen können.

Also dominieren je nach Delikt Täter aus verschiedenen Schichten?Grundsätzlich ja. Wer eine Tankstelle über-fällt, hat nicht dasselbe Profil wie ein Kunsträuber. Das gilt auch für den Bank-

«Bei gewissen Bevölkerungsgruppen schaut man aufmerksamer hin»

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«Menschen aus unteren Gesellschaftsschichten verhalten sich gesetzes-treuer»: Regula Imhof

räuber und den Wirtschaftskriminellen. Bei Gewaltdelikten verhält es sich anders. Diese Verbrechen geschehen oft im Affekt und hängen von der persönlichen Hemm-schwelle ab.

Stimmt das geflügelte Wort, wonach Gelegenheit Diebe macht?Wer wenig Steuern bezahlt, wird sie weni-ger hinterziehen. Interessant ist auch, dass eher ein anonymer Grossverteiler bestoh-len wird als ein Tante-Emma-Laden. Und wer schon beim Gedanken an einen Dieb-stahl feuchte Hände bekommt, wird es eher bleiben lassen. Der Grossteil der Menschen verhält sich aber grundsätzlich gesetzestreu, unabhängig vom sozialen Status.

Weshalb?Das hat viel mit unserer Sozialisierung zu tun. Wer Gesetzestreue als Werthaltung vermittelt bekommt, verhält sich entspre-chend. Wer ein Portemonnaie findet, hat zwei Optionen: aufs Fundbüro bringen oder selber behalten. Je nach Sozialisie-rung und dadurch übernommenen Nor-

men und Werten wird sich der Finder ent-scheiden. Moralische Grundsätze und ein schlechtes Gewissen können handlungs-leitend sein.

Fahren wir schwarz oder betrügen wir die Versicherung, weil das sogenannte Kavaliersdelikte sind?

Es handelt sich hier um Straftaten und nicht um Kavaliersdelikte. In unseren Um-fragen werden diese Delikte auch als sol-che bewertet, weil letztlich die Allgemein-heit dafür bezahlt – mit höheren Preisen und höheren Versicherungsprämien. Nach unseren Daten verhalten sich aber viele wi-dersprüchlich: Über 40 Prozent sind in der Vergangenheit bereits mehrfach schwarz-gefahren, und jeder Fünfte erachtet Laden-diebstahl als unproblematisch.

Nach vorherrschender Meinung laufen die Sozialversicherungen aus dem Ruder, weil zu viele betrügen. Ihre Meinung?Nur weil mehr Betrugsfälle entdeckt wer-den, heisst das nicht zwingend, dass mehr betrogen wird. Es kann auch auf verstärkte Kontrolle hindeuten. Wie erwähnt: Krimi-nalität ist das, was als solche erfasst wird.

Nützen also mehr Kontrollen und strengere Gesetze?Mehr Kontrollen verändern die erwarteten Entdeckungswahrscheinlichkeiten. Sie nützen also. Höhere Strafen hingegen nicht. Das zeigt sich krass in Staaten mit Todesstrafe. Diese hat keinen Einfluss auf die Delikthäufigkeit. n

Regula Imhofs Dissertation «Determinanten kriminel­len Verhaltens» ist abrufbar unter: www.ub.unibe.ch

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«Nur weil mehr Betrugsfälle entdeckt werden, heisst das nicht zwingend, dass mehr betrogen wird. Kriminalität ist das, was als solche erfasst wird.»Regula Imhof, Soziologin an der Universität Bern

Selten war Sozialhilfemissbrauch un-verschämter als im Fall eines heute 46-jährigen Österreichers. Während

neun Jahren ertrog der Mann von der Zür-cher Sozialhilfe rund 340 000 Franken, ehe er sich nach England absetzte und kürzlich vom Bezirksgericht Zürich in Abwesenheit zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Handelsvertreter erzielte ein selbständiges Einkommen, seine Frau ar-beitete als Spielgruppenleiterin – beides verschwieg er. Ins Bild passt, dass er sich eine Küche für 60 000 Franken in seine Mietwohnung einbauen liess, ohne dafür zu bezahlen, und dass er einen Mercedes für drei Tage mietete, der erst nach Mona-ten sichergestellt werden konnte.

Was gilt als Missbrauch?Es gibt Dutzende solcher Fälle von Einzel-tätern, die seit Jahren für Negativschlagzei-len sorgen und das soziale Auffangnetz als Ganzes in Misskredit bringen. «Bereits we-nige spektakuläre Missbrauchsfälle haben dem Image der Sozialhilfe enorm gescha-det», stellt Walter Schmid fest, der Präsi-dent der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Da stellt sich die Frage: Wie repräsenta-tiv sind solche Aufreger? Die Krux dabei liegt schon bei den Begrifflichkeiten: Nicht alles, was landläufig als Missbrauch be-zeichnet wird, ist tatsächlich rechtswidriger Sozialhilfebezug. Je nach Art des miss-bräuchlichen Verhaltens fallen auch die Konsequenzen unterschiedlich aus:n Strafrechtlich verfolgt werden Fälle, bei denen Leistungen willentlich durch falsche oder unvollständige Angaben – Lügen, ge-fälschte Belege – ertrogen werden.n Verwendet der Bezüger die zweckgebun-dene Sozialhilfe für andere Ausgaben als etwa für die Miete oder die Krankenkassen-prämie, ist das «zweckwidrig», aber kein Straftatbestand. Die entsprechenden Leis-tungen müssen rückerstattet werden.n Gekürzt wird die Sozialhilfe, wenn die eige ne Notlage «schuldhaft aufrechterhal-ten» wird – etwa, wenn es jemand aus Sicht

der Behörde mit der Arbeitssuche allzu lo-cker nimmt. Widersetzt sich ein Betroffener den Weisungen und Auflagen des Sozial-amts, kann das rechtlich als Missbrauch ausgelegt werden. Jedoch darf das Grund-recht auf Existenzsicherung gemäss Bun-desverfassung nicht angetastet werden.

Schweizweite Zahlen gibt es nichtWeil diese unterschiedlichen Ereignismus-ter häufig vermischt werden, ist es schwie-rig, eindeutige Angaben zu Ausmass und Entwicklung des Sozialhilfemissbrauchs zu liefern. Nationale Daten fehlen, und die Gemeinden erfassen die Missbrauchs-quote nach unterschiedlichen Kriterien. Die verfügbaren Erhebungen aus einzel-nen Städten geben dennoch Hinweise.n In Basel wurden 2010 total 93 Strafanzei-gen eingereicht und 565 Weisungen mit Sanktionsandrohungen erstellt, meist weil Bezüger sich zu wenig um Arbeit bemüh-ten. 416-mal wurde eine Leistungskürzung verfügt, 143-mal wurden Unterstützungen (teil-)eingestellt oder abgelehnt, und in 174

Fällen wurden Leistungen zurückgefordert. Bezogen auf 4888 Sozialhilfedossiers ent-spricht das einer Quote strafrechtlichen Missbrauchs von 1,9 Prozent. Die erweiter-te Quote (inklusive Leistungskürzungen und Rückzahlungen) beträgt 14 Prozent. Letztere Zahl ist allerdings mit Vorsicht zu interpretieren: Hier werden auch Rand-ständige oder psychisch Angeschlagene erfasst, die weder ihr Leben noch die Erfül-lung der formalen Anforderungen für die Sozialhilfe auf die Reihe kriegen.n In der Stadt Bern wurde 2011 in 146 Fäl-len die Sozialhilfe missbräuchlich bezogen oder zweckwidrig verwendet. Strafrecht-lich relevant waren dabei 24 Fälle. Bei 4226 Dossiers errechnen sich so Missbrauchs-quoten von 0,6 respektive 3,5 Prozent. In vier von fünf Fällen wurden die Kürzungen wegen Pflichtverletzungen verfügt, nicht wegen vorsätzlichen Betrugs. n Winterthur erfasst eine generelle Miss-brauchsquote. 2010 lag diese bei 3,6 Pro-zent. Die Deliktsumme betrug knapp 470 000 Franken. Es kam zu 38 Verurteilun-gen wegen Sozialhilfemissbrauchs.n Besonders vorsichtig geht die Stadt Zü-rich mit dem politisch heiklen Thema um.

Wie viel Missbrauch gibt es wirklich?Ist die Sozialhilfe ein Selbstbedienungsladen? Wer genau hinsieht, merkt: Es wird nicht häufiger betrogen als anderswo. Text: Bernhard Raos

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Serie: SozialhilfeTeil 1: Das System Die Sozialhilfe ist geschwächt von Fehl­anreizen, unverbindlichen Regelungen und einem Akzeptanzproblem (Nr. 11)

Teil 2: Auf dem Amt Wie funktionieren Sozialdienste? Besuch bei Ämtern in Stadt und Land (Nr. 12)

Teil 3: Missbrauch Wie verbreitet ist der vorsätzliche Miss­brauch wirklich? (Nr. 13)

Teil 4: Zukunftsszenarien Wie soll sich die Sozialhilfe entwickeln? Ein Experte gibt Denkanstösse (Nr. 14)

Die bereits erschienenen Folgen können Sie nachlesen unter: www.beobachter.ch/sozialhilfe Fo

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Bezogen auf 279 Millionen Franken an So­zialhilfegeldern für 2011 wurden 8,3 Millio­nen wegen Zweckentfremdung zurückge­fordert, was 3 Prozent entspricht. Total betreute die Stadt 12 758 Dossiers. 156 Fälle von Sozialhilfebetrug wurden zur Anklage gebracht, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Für das zuständige Sozialamt ist das in erster Linie eine Konsequenz der verstärkten Missbrauchsbekämpfung.

Am meisten Betrug bei PrivathaftpflichtDiese Zahlen einzelner Städte liefern kein vollständiges Bild zum Ausmass des Sozial­hilfemissbrauchs, lassen aber Schätzungen zu: Die Missbrauchsquote liegt mehrheit­lich zwischen 2 und 10 Prozent. Bei jähr­lich gut 1,9 Milliarden Franken an bedarfs­abhängigen Sozialhilfeleistungen ent­spricht das 39 bis 190 Millionen.

Eine Missbrauchsquote zwischen 2 und 10 Prozent – wie sieht das im Vergleich zu anderen Sozialleistungen und sonstigen Versicherungen aus? Die sogenannt «ver­meidbaren Kosten» liegen etwa bei der In­validenversicherung mit 5 bis 10 Prozent auf vergleichbarem Level (siehe Spalte rechts). Private Versicherer schätzen, dass

weltweit bis zu 10 Prozent aller Schaden­meldungen mit betrügerischer Absicht ein­gereicht werden. Als besonders anfällig gilt dabei die Privathaftpflicht mit Quoten von 30 bis 50 Prozent. Weltweit werden so jähr­lich über 100 Milliarden Dollar zu viel aus­bezahlt und letztlich auf alle Versicherten überwälzt – auch auf die ehrlichen.

Sicher ist, dass alle sozialen Schichten betrügen. Das zeigt auch eine Untersu­chung der Soziologin Regula Imhof (siehe Interview auf Seite 38). Wenn es in unserer Gesellschaft einen Bodensatz an illegalem Verhalten gibt: Wie ist dann die überstei­gerte Erregung bei Sozialhilfebetrug zu er­klären? Eine Sachversicherung zu betrügen ist zwar illegal, gilt aber teilweise als legi­tim. Denn wer Prämien zahlt, nimmt sich das Recht auf eine Gegenleistung. Das ist bei der Sozialhilfe anders. «In der Wahr­nehmung der Bevölkerung werden hier Leistungen ausgerichtet, denen keine Ge­genleistung gegenübersteht», sagt SKOS­Präsident Walter Schmid. «Entsprechend sensibel und wenig tolerant reagieren viele auf Missbräuche in der Sozialhilfe.» n

Missbrauch bei den Sozialversicherungen InvalidenversicherungBei der IV wurde 2011 in 2520 verdächti-gen Fällen ermittelt. Davon konnten 320 Betrugsfälle nachgewiesen und hochgerechnet auf die gesamte Bezugs-dauer etwa 100 Millionen Franken an Rentenleistungen eingespart werden. Ferner wurden die sogenannt «nicht zielkonformen Leistungen» geschätzt – vorsätzlicher Betrug, aber auch die viel häufigeren systembedingten vermeid-baren Leistungen. Hier liegt die Gesamt-quote bei fünf bis elf Prozent der Rentenausgaben oder maximal 400 Millionen Franken pro Jahr. AHV/FamilienzulagenBei AHV und Familienzulagen gilt Miss-brauch als fast ausgeschlossen, weil der Datenabgleich automatisiert erfolgt. Die 830 000 Rentenbezüger im Ausland müssen jährlich eine Lebensbescheini-gung zeigen – sonst wird die Rente gestoppt. Wegen falscher Bescheini- gungen werden im Schnitt jährlich nur drei Rentenzahlungen eingestellt. Unfallversicherung SuvaDer Suva werden jährlich rund 250 bis 300 mögliche Missbrauchsfälle gemel-det. Rechtskräftig abgeschlossen wur-den über die Jahre 334 Fälle, viele sind noch hängig. Die meisten Fälle betreffen Versicherte, aber auch Arbeitgeber betrügen. Pro verhinderte Vollrente rechnet die Suva mit Einsparungen von 300 000 bis 500 000 Franken. Krankenversicherung Sowohl Versicherte wie auch Ärzte, Spi-täler und Heime fälschen Rechnungen oder verrechnen zu viele Leistungen. Der Krankenkassen-Dachverband Santé-suisse hat keine Gesamtübersicht über die Fallzahlen. Bei der CSS spricht man von 200 aufgedeckten Fällen pro Jahr mit einer «Deliktsumme» von 200 000 Franken. In den Kontrollen der Kassen bleiben Rechnungen von über einer Milliarde Franken pro Jahr hängen, was rund fünf Prozent des Gesamtaufwands der obligatorischen Krankenversicherung entspricht.Mehr zum Thema auf Seite 38 ▶

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«Wieso Arbeit suchen?»: Wer sich den Weisungen

der Behörden widersetzt, erhält weniger Sozialhilfe.