46. Newsletter - Oberallgäu · 2020-04-17 · 46. Newsletter Migration & Integration...

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46. Newsletter Migration & Integration Inhaltsverzeichnis Aktuelle Situation im Landkreis Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus der Bundesregierung Alle im Blick! Zum Coronavirus in 12 Sprachen Informationen zur Einstellung des Unterrichts an Bayerns Schulen Förderung von online-Tutorien Hinweise des Jobcenters Oberallgäu: Covid-19 Erleichterter Zugang ins SGB II Hotline Corona und Arbeitsrechte Veranstaltungen, Seminare und sonstige Termine Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ Bayerisches Gewaltschutz- und Gewaltpräventionskonzept Symbolhafte Aktion gegen „unmenschliche Zustände in griechischen Lagern“

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46. NewsletterMigration & Integration

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Situation im Landkreis

Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus der Bundesregierung

Alle im Blick! Zum Coronavirus in 12 Sprachen

Informationen zur Einstellung des Unterrichts an Bayerns Schulen

Förderung von online-Tutorien

Hinweise des Jobcenters Oberallgäu: Covid-19 – Erleichterter Zugang ins SGB II

Hotline Corona und Arbeitsrechte

Veranstaltungen, Seminare und sonstige Termine

Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“

Bayerisches Gewaltschutz- und Gewaltpräventionskonzept

Symbolhafte Aktion gegen „unmenschliche Zustände in griechischen Lagern“

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46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020

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Liebe Integrationsmitwirkende, Liebe Ehrenamtliche, Liebe Interessierte,

den Beginn macht im aktuellen Newsletter die

zahlenmäßige Darstellung der aktuellen Situation im

Landkreis. Im weiteren Verlauf finden Sie einige

Informationen und Wissenswertes über die aktuelle

Ausnahmesituation aufgrund des Coronavirus sowie

wie gewohnt Aktuelles, Termine und Wissenswertes

aus der Region, Bayern und der Welt.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen

jederzeit zur Verfügung.

Ihre

Andrea Schmid Susanne Grimm Miriam Duran Hülya Dirlik Bildungsbüro Landkreis Oberallgäu Beauftragte für Migration Hauptamtliche und Integration Integrationslotsin

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46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020

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Aktuelle Situation im Landkreis

Quelle: Amt für Migration, Stand 31.03.2020

Insgesamt leben (Stand 31.03.2020) 14.473 Ausländer aus 130 Staaten im Landkreis

Oberallgäu. Davon kommen 8707 Personen aus Staaten der Europäischen Union. Somit sind

ca. 60 % aller ausländischen Bürger EU-Bürger.

Die Situation der Geflüchteten stellt sich wie folgt dar:

Insgesamt leben in den Unterkünften (mit UMF) 828 Personen

Zudem wurde 52 Personen die private Wohnsitznahme gestattet.

Von den im Asylverfahren befindlichen Personen sind 35 % weiblich und 65 % männlich.

Weiterhin stammen die meisten Asylbewerber aus Nigeria. Zuletzt erfolgten Zugänge meist

aus Gambia und der Türkei. Die meisten Personen mit einer Anerkennung stammen aus

Syrien. Vermehrt werden auch Personen aus der Türkei anerkannt.

In den Unterkünften leben:

Personen, die eine Anerkennung haben 301 Personen

im Asylverfahren befindliche Personen 328 Personen

Geduldete (eigene Zuständigkeit + Zentrale Ausländerbehörde) 246 Personen

Anerkennungen

Im Jahr 2020 erhielten 37 Flüchtlinge eine positive Entscheidung vom Bundesamt für Migration

und Flüchtlinge. 32 Personen wurde die sog. Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Bei fünf

weiteren Personen wurden Abschiebehindernisse festgestellt. Grund hierfür sind im Landkreis

Oberallgäu die relativen hohen Fallzahlen bei türkischen Staatsangehörigen mit einer positiven

Entscheidung im Asylverfahren. Für die einzelnen Aufenthaltstitel ergibt sich für das Jahr 2020

bisher folgendes Bild:

§ 25 Abs. 1 AufenthG (Asyl) 0

§ 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft) 32

§ 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) 0

§ 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebehindernisse) 5

Ablehnungen/ Abschiebungen

Es wurden 27 Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt:

Es wurden zwei Personen abgeschoben. Freiwillige Ausreisen fanden bisher keine statt.

Duldungen

246 Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig. Davon können ca. 175 Personen aufgrund

fehlender Passpapiere nicht ausreisen. Aufgrund der Coronakrise und den damit verbundenen

Reisebeschränkungen sind sowohl freiwillige Ausreisen als auch Abschiebungen in viele

Staaten nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

Zuweisungen

Im Jahr 2020 wurden dem Landkreis Oberallgäu bisher 52 Asylbewerber zugewiesen. Dazu

kommen 3 Kinder, die hier geboren wurden und einen Asylantrag gestellt haben.

Arbeit:

Weiterhin gehen ca. 160 Asylbewerber/Geduldete einer bezahlten Beschäftigung nach.

Heinz-Joachim Pesch, [email protected], 08321/612-310

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46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020

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Aktuelle Ausnahmesituation: Covid-19 Pandemie

Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus der Bundesregierung

Aus aktuellem Anlass möchten wir im Auftrag der Beauftragten

der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,

Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, auf das mehrsprachige

Informationsangebot der Bundesregierung zu Regelungen und

Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

SARS-CoV-2 hinweisen.

Wir bitten, diese insbesondere an bekannte Netzwerke,

Communities sowie Multiplikatoren z.B. über Social-Media-

Kanäle weiterzuleiten.

WEBSITE

Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und

Integration sind gesammelte Hinweise aus der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen

zu finden.

Informationen fortlaufend auch über Gesundheitsfragen hinausgehend werden aktualisiert und

ergänzt. Aktuell werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und

wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet.

Zur Website hier.

SOCIAL MEDIA

Die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration freut sich, wenn ihre Tweets

und Instagram-Post mit Verlinkung zu mehrsprachigen Informationen über Social-Media-

Auftritte weitergetragen und geteilt werden:

Twitter: https://twitter.com/IntegrationBund/status/1239595687907594249

Instagram: https://www.instagram.com/p/B9zdqEcKUvW/

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

Alle im Blick! Zum Coronavirus in 12 Sprachen

Hinweise der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Gudrun Brendel-

Fischer

Wir erleben gerade eine absolute Ausnahmesituation. Im Moment geht es vor allem darum,

möglichst viele Menschen gesund zu halten und die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen.

Der Verein Bild und Sprache e.V. hat in mittlerweile 12 Sprachen leicht verständliche Hinweise

erstellt, die hier zum Download, angepasst an die bayerischen Regeln, zur Verfügung gestellt

werden.

Informationen in Fremdsprachen

Quelle: Integrationsbeauftragte

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46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020

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Auf einen Blick erfährt man,

welche Beschwerden bei dem

neuartigen Coronavirus typisch sind,

wie der Virus übertragen wird,

wie man sich am besten schützen

kann,

wie man mithilft, einer

Weiterverbreitung entgegenzuwirken,

wie man sich in Quarantäne verhält.

Appell an jede und jeden:

Halten Sie Abstand, bleiben Sie zuhause

und meiden Sie Sozialkontakte:

Zum Schutz der Schwächsten in unserer

Gesellschaft.

Den Flyer in 12 Sprachen finden Sie hier:

http://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

Sprache und Bildung

Aktuelle Information im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“:

Informationen zur Einstellung des Unterrichts an Bayerns Schulen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veröffentlicht in diesem

Zusammenhang aktuelle Informationen in zehn Sprachen.

Diese beinhalten Informationen zu Schulschließungen und Notfallbetreuung. Sie finden diese

hier. Weitere FAQ und spezielle Themenschwerpunkte finden Sie hier.

Bildungsbüro Landkreis Oberallgäu; [email protected]; 08321/612-144

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46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020

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Förderung von Online-Tutorien

Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtling, Abteilung „Integration und

gesellschaftlicher Zusammenhalt“

Die Unterbrechung aller Integrations- und Berufssprachkurse wegen der Maßnahmen gegen

die Verbreitung des Coronavirus stellt einen großen Einschnitt für die Lernprogression der

betroffenen Kursteilnehmenden dar.

Mit der Verwendung von webbasierten Angeboten kann zumindest der Lernfortschritt der

Teilnehmenden erhalten bzw. gefestigt und die Wartezeit bis zur regulären Fortführung der

Kurse sinnvoll genutzt werden.

Das vhs-Lernportal (https://deutsch.vhs-lernportal.de/) ist

das bisher einzige als kurstragend zugelassene Lehrwerk

für die Integrationskurse, das auf einem

Lernmanagementsystem basiert und vollständig online

zugänglich ist.

Es ist für die Nutzenden kostenlos und wurde mit Mitteln

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

entwickelt und kann von allen Trägern genutzt werden.

Der Deutsche Volkshochschulverband, der das vhs-

Lernportal betreibt, bietet kostenlose dreistündige Online-

Fortbildungen für Lehrkräfte, die das Lernportal verwenden

möchten.

Quelle: www.bamf.de

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

Ausbildung und Arbeit

Hinweis des Jobcenters Oberallgäu

COVID 19 – Erleichterter Zugang ins SGB II

Mit Beschluss des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist seit 27.03.2020

der erleichterte Zugang zu SGB II-Leistungen beschlossen.

Die in § 67 SGB II getroffenen Regelungen gelten insbesondere für alle Neu-Antragstellungen

im Zeitraum vom 01.03.2020 – 30.06.2020 aber auch für die Weiterbewilligung laufender Fälle.

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In Kürze zusammengefasst umfasst dies im Wesentlichen:

die erleichterte und vereinfachte Antragstellung auf Leistungen der Grundsicherung

nach dem SGB II

die vorübergehende Aussetzung der Vermögensprüfung,

die vorübergehende Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und

Heizung,

die automatische Weiterbewilligung bereits laufender Fälle unter Annahme

unveränderter Voraussetzungen für alle Fälle, die im Zeitraum 31.03.2020 –

30.08.2020 enden. Danach ist nach aktuellem Stand ein erneuter Antrag

zwingend erforderlich.

Nachfolgend sind ein paar Informationen, die entsprechenden Antragsformulare und

benötigten Dokumente sowie Download Links für Sie zusammengestellt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind unter den auf der Website

https://www.oberallgaeu.org/de/jugend-familie-soziale-hilfen-senioren/soziale-

hilfen/jobcenter-oberallgaeu.html

angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu erreichen.

Außerdem hat das Kommunale Jobcenter aktuell folgende Service-Nummer geschaltet:

08321/612-800

Sollte aufgrund der hohen Antragszahlen bzw. den telefonischen Beratungsgesprächen das

Jobcenter einmal nicht erreichbar sein, bitten wir Sie, Ihr Anliegen unter Angabe Ihres

vollständigen Namens und einer Telefonnummer aufs Band zu sprechen bzw. sich via E-Mail

([email protected] oder [email protected] ) oder schriftlich per

Post an uns zu wenden.

Wir versuchen uns schnellstmöglich Ihrer Anliegen anzunehmen und uns mit Ihnen in

Verbindung zu setzen!

Die ausgefüllten Unterlagen können selbstverständlich postalisch oder via E-Mail (auch

abfotografiert) eingereicht werden. Eingereichte Originale werden umgehend nach

Verscannung postalisch zurückgesandt.

Einen Download entsprechender Antragsformulare (insbesondere auch der neue vereinfachte

Kurzantrag) zum Arbeitslosengeld II finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/download-center

Je gewissenhafter die Unterlagen ausgefüllt sind, desto weniger Rückfragen und Unklarheiten

können sich ergeben.

Für den vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II wurde zudem ein Kurzantrag

entwickelt, welchen Sie nachfolgend finden. Um Ihnen und den Mitgliedern der

Bedarfsgemeinschaft schnell und unbürokratisch die Ihnen zustehenden Leistungen

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auszahlen zu können, bitten wir Sie darum, in jedem Falle die folgenden Unterlagen ausgefüllt

an uns zu übersenden:

vereinfachter Antrag

Anlage Einkommen (für alle Personen ab 15 Jahre – wenn im vereinfachten Antrag

„ja“ angegeben wurde)

Anlage Sozialversicherung (SV)

Anlage Vermögen (wenn im vereinfachten Antrag zu Vermögen „ja“ angegeben

wurde)

nur für Selbstständige: Anlage KAS

Haben Sie Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft? Je nachdem, wie alt Ihre Kinder sind, füllen

Sie bitte die nachfolgenden Anlagen aus:

Kinder unter 15 Jahre: – Antragsvordruck

Kinder ab 15 Jahre: – Antragsvordruck

Sie sind über 25 Jahre und leben mit Ihren Eltern zusammen? Oder Sie leben mit sonstigen

Verwandten (Onkel, Tanten, Großeltern etc.) zusammen?

Dann füllen Sie bitte für jede Person die Anlage HG aus.

Sie leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen? Dann füllen Sie bitte die Anlage

VE aus.

Sie möchten einen Mehrbedarf beantragen, weil Sie z.B. schwanger sind oder eine

kostenaufwändige Ernährung benötigen? Dann füllen Sie bitte die Anlage Mehrbedarf

(MEB) aus.

Da derzeit leider keine persönlichen Vorsprachen im Kommunalen Jobcenter, z.B. zur Prüfung

Ihrer Identität, möglich sind, würden wir es begrüßen, wenn Sie zu Ihrem Antrag die

nachfolgend aufgeführten Dokumente in Kopie einreichen. Diese sind allerdings im ersten

Schritt nicht zwingend erforderlich und können auch nachträglich im Einzelfall noch

angefordert werden:

Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument des Antragstellers und

Partners wenn möglich

Geburtsurkunden Ihrer Kinder

aktuelle Chipkarte Ihrer Krankenkasse

Mietvertrag oder aktuelle Mietbescheinigung

Arbeitsvertrag und Lohnnachweise, sofern Sie in einem Beschäftigungsverhältnis

stehen

Nachweise über Kurzarbeitergeld

Ggf. die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses

Sie können die Unterlagen auch mit dem Handy abfotografieren und als Anhang per Mail

an [email protected] oder [email protected] senden.

Sollte es Ihnen gar nicht möglich sein, die o.g. Dokumente vorzulegen, so teilen Sie dies bitte

im Antragsverfahren schriftlich mit.

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Vorrangige Leistungen

Bitte denken Sie in diesem Zuge auch an die Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen (§ 12a

SGB II) bzw. der Ausschöpfung anderer staatlicher Hilfen und Zuschüsse.

Die nachfolgende Liste an Informationen und Links ist deshalb nicht abschließend und soll

lediglich als Gedankenanstoß dienen:

Kinderzuschlag, Wohngeld https://www.oberallgaeu.org/de/jugend-familie-soziale-

hilfen-senioren/soziale-hilfen/wohngeld.html; Kindergeld (Merkblatt Kindergeld (PDF,

1MB, Datei ist nicht barrierefrei),

Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss,

Kindergeld und Kinderzuschlag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld,

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),

Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen

Rehabilitation,

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen

Minderung der Erwerbsfähigkeit,

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente,

Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-

zum-kurzarbeitergeld

Kurzarbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-

uebersicht-kurzarbeitergeldformen

KFW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen https://www.kfw.de/KfW-

Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Corona-Hilfen für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer:

https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-hilfen-fuer-selbststaendige-

freiberufler-und-kleinunternehmer-84233709

Wir versuchen all Ihren Anliegen in dieser besonderen Situation schnellst- und

bestmöglich gerecht zu werden.

Ihr kommunales Jobcenter Oberallgäu

Daniel Michels, [email protected]; 08321/612-810

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Hotline Corona und Arbeitsrechte

Das DGB-Projekt Faire Mobilität hat Telefon-Hotlines für

Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern in

fünf Sprachen eingerichtet.

Mobile Beschäftigte aus Polen, Rumänien, Bulgarien,

Ungarn und Kroatien können sich ab sofort zu ihren

Arbeitsrechten in Deutschland während der Corona-Krise informieren.

Bosnisch-Kroatisch-Serbisch: 0800 0005776

Montag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr und Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

Bulgarisch: 0800 1014341

Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr

Polnisch: 0800 0005780

Montag bis Freitag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr

Rumänisch: 0800 0005602

Montag bis Freitag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr

Ungarisch: 0800 0005614

Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr

Die bundesweite Hotline ist zunächst bis Ende April geschaltet.

Faire Mobilität versucht damit auf die akuten Fragen osteuropäischer Beschäftigter kurzfristig

zu reagieren.

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

Veranstaltungen, Seminare und sonstige Termine Hinweis des Integrationsbeirates Oberallgäu e.V.

Der Integrationsbeirat Oberallgäu e.V. steht Menschen mit

Migrationsgeschichte trotz der allgemeinen Kontakteinschränkungen

zur Seite. Die Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über die

sozialen Medien.

Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie sich unsicher fühlen und Unterstützung in schwierigen

Situationen benötigen.

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag zu den gewohnten Zeiten, außerdem wird die Mailbox

regelmäßig abgehört.

Faire Mobilität

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Kontakt: Geschäftsstelle im Landratsamt Oberallgäu – Zimmer 2.60 – Tel.: 08321/612-254

E-Mail: [email protected] oder neu: [email protected]

Internet: www.in-oa.de - Integrationsbeirat Oberallgäu EV

Alle angekündigten Veranstaltungen werden bis auf

Weiteres abgesagt.

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

Lösungscafé mit Frau Winterstein

Um den ehrenamtlichen Helfern eine Möglichkeit zu geben sich über die Probleme in Ihrer

Tätigkeit auszusprechen werden auch im Jahre 2020 wieder Termin bei Frau Winterstein

angeboten.

Der aktuell nächste Termin wäre am 08.05.2020 von 14.30 – 17.30 Uhr. Aufgrund der aktuellen

Situation wird kurzfristig entschieden, ob dieser stattfinden kann. Bei Bedarf melden Sie sich

bitte direkt an Frau Winterstein bzw. Herrn Pesch.

Beratung Coaching Supervision

Frau Birgit Winterstein

Telefon: 0821/ 5892 784

Heinz-Joachim Pesch, [email protected], 08321/612-310

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Kempten und Überregional

Internationaler Tag gegen Rassismus am 21. März 2020

„Rassismus & Nationalismus – kommen mir nicht in die Tüte“

Aufgrund des Coronavirus konnten zum Internationalen Tag gegen

Rassismus am 21. März keine Aktionen auf der Straße stattfinden.

Deshalb haben die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte

Bayerns – auch der Integrationsbeirat Oberallgäu e.V. – ihre Botschaft digital in den sozialen

Medien an die Öffentlichkeit getragen.

Die Aktion unter dem Motto „Rassismus &

Nationalismus – kommen mir nicht in die

Tüte“ war sehr erfolgreich.

Die Beiräte Bayerns, Bäckereien, Imbisse,

Einzelpersonen und ihre Kinder haben sich

mit Posts beteiligt.

--> Rede 1. Vorsitzende AGABY - Mitra Sharifi

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

„Engagiert für Integration“ 2020

Veranstaltungen und Informationen rund um das Thema Asyl und Integration in Kempten und

überregional finden Sie auf der Infoplattform www.asylinkempten.de

Zudem finden Sie auf dieser Internetplattform zahlreiche interessante und hilfreiche Corona-

Informationen.

Anke Heinroth, [email protected], 0831/9606-1963

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Wissenswertes

Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“

Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum

Kinderzuschlag.

Familien mit geringem Einkommen können dadurch

einfacher monatlich bis zu 185 € pro Kind erhalten.

An wen richtet sich der „Notfall-KiZ“?

Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen

Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-

Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst

viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen.

Nutzen Sie den Notfall-KiZ, wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie

ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie …

Kurzarbeitergeld erhalten,

selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,

weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder

derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.

Der „Notfall-KiZ“ beträgt monatlich bis zu 185 € pro Kind.

Alle wichtigen Informationen zur neuen Gesetzeslage erhalten Sie auf der Sonderseite zum

Notfall-KiZ.

Bitte beachten Sie, dass auch mit der Gesetzesänderung aufgrund der Corona-Krise eine

Einkommensprüfung stattfindet und somit entgegen anders lautender Aussagen in den

sozialen Medien nicht jede Familie ohne weitere Prüfung Kinderzuschlag erhält. Wir

empfehlen Ihnen deshalb dringend, vor der Antragstellung immer zuerst die Voraus-setzungen

mit dem „KiZ-Lotsen“ zu prüfen und dann über die Schaltfläche “zum Online-Antrag“ einen

Antrag zu stellen.

Alternativ können Sie den Papier-Antrag ausfüllen und an Ihre Familienkasse schicken. Alle

nötigen Unterlagen finden Sie auf der Seite Merkblätter, Formulare und Anträge der

Familienkasse.

Wichtig: Sie müssen den Antrag auf Notfall-Kinderzuschlag nicht am 1.4.2020 stellen!

Beantragen Sie Kinderzuschlag im Laufe des Aprils, erhalten Sie das Geld auch für den

ganzen Monat April.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

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Bayerisches Gewaltschutz- und Gewaltpräventionskonzept

Die Corona-Pandemie beschränkt das öffentliche Leben.

Durch die gestiegene Nähe im häuslichen Bereich

können sich Konflikte zwischen Partnern und

Partnerinnen verstärken.

Gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder erhalten

auch weiterhin und gerade jetzt zuverlässige Hilfe. Das

bedeutet: Selbstverständlich kann trotz der geltenden

Ausgangsbeschränkungen die eigene Wohnung

verlassen werden, um Hilfsangebote aufzusuchen.

Viele Beratungsstellen bieten aktuell außerdem verstärkt

telefonische Hilfe oder Online-Beratung an.

Bayern verfügt über ein gut funktionierendes,

flächendeckendes Netz an allgemeinen,

niedrigschwelligen Beratungsangeboten wie Ehe- und

Familienberatungsstellen sowie Erziehungsberatungsstellen.

Geht es nicht nur um Konflikte, sondern um häusliche Gewalt, stehen die 33 staatlich

geförderten Fachberatungsstellen für von häuslicher / sexualisierter Gewalt

betroffene Frauen zur Verfügung.

Das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützt unter der Nummer 08000

116016 sowie via Sofort-Chat Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne

Behinderung. Die Unterstützung ist anonym, kostenlos und findet an 365 Tagen im

Jahr rund um die Uhr statt.

Speziell für gewaltbetroffene Männer gibt es eine nordbayerische Beratungsstelle in

Nürnberg und eine südbayerische Beratungsstelle in Augsburg, sowie eine

bayernweite Online- und Telefonberatung für gewaltbetroffene queere* Männer.

Quelle und weiterführende Hinweise:

https://www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/konzept/index.php

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

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Symbolhafte Aktion gegen „unmenschliche Zustände in griechischen Lagern“:

Landrat Anton Klotz (CSU) will 25 Flüchtlingskinder

im Oberallgäu aufnehmen.

Die Stadt Kempten ist zurückhaltender.

Wegen der Corona-Krise dürfen derzeit allerdings

gar keine Ausländer ins Land.

Die Corona-Krise und das Flüchtlingsdrama an der griechisch-türkischen Grenze haben

eigentlich rein gar nichts miteinander zu tun. Und doch hat das eine Thema bedingt durch das

andere Auswirkungen auf den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten. Weder hier noch

da kommen in nächster Zeit neue Flüchtlinge an, da die Europäische Union derzeit nirgendwo

Asylbewerber einreisen lässt. Auch die aus humanitären Gründen von der Bundesregierung

geplante Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger wird zunächst nicht weiterverfolgt.

Sobald es allerdings dazu kommt, wird der Landkreis Oberallgäu 25 Jugendliche aufnehmen,

kündigte Landrat Anton Klotz an.

Initiative „Seebrücke“ fordert Aufnahme von Flüchtlingen mit plakativen Sprüchen

Die internationale Initiative „Seebrücke“ setzt sich für

eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen ein.

Allgäuer Mitglieder haben jetzt Plakatständer

verschiedener Parteien, die nach der Kommunalwahl

noch an den Straßenrändern stehen, für eine Aktion

genutzt: Sie fordern mit plakativen Sprüchen die

Aufnahme von Flüchtlingen aus griechischen Lagern.

Auf Antrag der SPD ist die Stadt Immenstadt inzwischen bereit, einige unbegleitete

Jugendliche aufzunehmen. Der Asyl-Helferkreis Oberstdorf startet eine Unterschriftenaktion

mit ähnlichem Ziel.

Landrat Klotz spricht von „unmenschlichen Verhältnissen“. Wenn er in Filmen sehe, wie

Familien mit Kindern „mit Blendgranaten und Tränengas beschossen werden“, gebe es für ihn

nur eine Konsequenz: „Wir müssen etwas tun.“

Im Oberallgäu sind derzeit lediglich drei unbegleitete Flüchtlingskinder unter 18 Jahren

untergebracht, in Kempten sind es sieben. Zu Spitzenzeiten während der Flüchtlingswelle

waren es in beiden Gebietskörperschaften zusammen 200. Wie erklärt sich der große

Unterschied? „Die meisten sind inzwischen volljährig“, sagte Klotz.

Bild: Matthias Becker

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Zurzeit kommen überhaupt keine neuen Asylbewerber in Kempten und dem Oberallgäu an.

Im Oberallgäu sind es 760 Menschen. Platz schaffen könne man für 1356 Personen, sagte

Klotz. Der Landkreis hatte zuletzt Unterkunftskapazitäten abgebaut, dies kürzlich aber im

Hinblick auf die Vorkommnisse in Griechenland gestoppt.

Quelle: https://allgaeu.life/ - Artikel auszugsweise übernommen

Darüber hinaus liegt ein offener Brief an den Bundesminister des Innern Horst Seehofer und

den bayerischen Innenminister Joachim Hermann mit dem Titel „Jugendlichen eine Zukunft

geben“ vor. Bei Interesse können Sie sich gerne an Miriam Duran wenden.

Miriam Duran, [email protected]; 08321/612-254

Das Vorhaben „Bildungsbüro“ wird im Rahmen des Programms „Bildung integriert“ vom Bundesministerium für

Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Redaktion des Newsletters Migration & Integration:

Andrea Schmid und Susanne Grimm

Bildungsbüro

Landratsamt Oberallgäu

Kontakt / An- und Abmeldung zum Newsletter:

[email protected]

Vorherige Newsletter können Sie hier nachlesen

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46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020

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Anhang

Aktuelles und Wissenswertes von der bayerischen Integrationsbeauftragten Gudrun

Brendel-Fischer MdL: AUFGEMERKT (diesen können Sie unter

www.integrationsbeauftragte.bayern.de abonnieren)

Telefonliste von „Faire Integration“

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Integrationsbeauftragteder Bayerischen Staatsregierung

Gudrun Brendel-Fischer, MdL

AUFGEMERKT

Aktuelles und Wissenswertes von der Bayerischen Integrationsbeauftragten

April | 2020

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Ostern steht vor der Tür – und dieses Jahr leider unter ganz besonderen Vor-zeichen. Ich wünsche Ihnen allen, egal, ob und wie Sie die Osterzeit begehen: Bleiben Sie gesund!

Im Moment geht es darum, durch eine Verlangsamung der Infektionen mög-lichst viele Menschenleben zu retten. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Disziplin und Distanz, und für Ihre Solidarität. Extremsituationen wie diese zeigen uns aber auch: Gemeinsam sind wir stär-ker. Halten wir zusammen und halten wir durch! Ich wünsche Ihnen alles Gute

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ALLE IM BLICK! Hinweise zum Coronavirus in 12 Sprachen veröffentlicht

Wir erleben gerade eine absolute Ausnahmesituation. Im Moment geht es vor allem darum, möglichst viele Menschen gesund zu halten und die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen. Der Verein Bild und Sprache e.V. hat in mittlerweile 12 Sprachen leicht verständliche Hinweise erstellt, die wir Ih-nen hier zum Download, angepasst an die bayerischen Regeln, zur Verfügung stellen möchten.

Den Flyer in 12 Sprachen finden Sie hier: http://integrationsbeauftragte.bay-ern.de/downloads/

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WIRTSCHAFTSHILFE

• Corona Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen:

Antragsteller mit maximal 10 Mitarbeitern müssen keine privaten liquiden Mittel mehr einsetzen.

Regelmäßig aktualisierte Informationen zum Antragsverfahren fin den Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.

• Den Link zum Antrag finden Sie unter: Bitte stellen Sie Ihren An- trag auf Soforthilfe nur hier.

• Bund + Bayern: Kombination von Soforthilfe Bayern und Soforthife Bund

Die gerade vollzogene Verzahnung beider Soforthilfeprogramme er möglicht höhere Zahlungen. Hierfür müssen Sie auch dann einen Antrag stellen, wenn Sie zuvor bereits einen gestellt haben – und zwar unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Aus zahlung erhalten haben. Das Antragsverfahren berücksichtigt alle Fallkonstellationen und verzahnt automatisch Soforthilfe Bayern oder Soforthilfe Bund.

• Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

◊biszu5Erwerbstätige9.000Euro, ◊biszu10Erwerbstätige15.000Euro, ◊biszu50Erwerbstätige30.000Euro, ◊biszu250Erwerbstätige50.000Euro.

Benötigen Sie als Unternehmer – auch als Kleinstunternehmer oder Soloselbstständiger - wirtschaftliche Hilfe in der Coronakri-se?

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• Direkte Kontaktmöglichkeiten und weitere Hilfestellungen, auch telefonisch:

◊Stadtgebiet München Landeshauptstadt München Tel:089233-22070 Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

◊ Regierungsbezirk Oberbayern außer Stadtgebiet München Regierung von Oberbayern Tel.derIHK:0895116-0 Kooperationsprojekt der IHK für München und Oberbayern Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

◊ Regierungsbezirk Niederbayern Regierung von Niederbayern Tel:0871808-2022 Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de/

◊ Regierungsbezirk Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de

◊ Regierungsbezirk Oberfranken Regierung von Oberfranken Tel.derIHKfürOberfranken:0921886-0 Tel.derHandwerkskammerfürOberfranken:0921910-150 Tel.derIHKzuCoburg:095617426-776 Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de

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◊ Regierungsbezirk Mittelfranken Regierung von Mittelfranken Tel:098153-1320 Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de

◊ Regierungsbezirk Unterfranken Regierung von Unterfranken Tel:0931380-1273 Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de

◊ Regierungsbezirk Schwaben Regierung von Schwaben Tel:0821327-2428 Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de

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Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über die Sozialen Medien über wichtige Anlaufstellen, die Sie in wirtschaftlichen, sozialen oder ge-sundheitlichen Fragen informieren können, und erklären einfach und ver-ständlich komplexe Sachverhalte der vorläufigen Ausgangsbeschränkung.

Regelmäßige Hilfestellungen über unsere Social-Media-Kanäle

#GUTZUWISSEN

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Ich lade ab sofort zu einer Verlo-sungsaktion auf Facebook und In-stagram ein. Zu gewinnen gibt es spannende Vorlese-Bücher, die un-ter dem Motto "Hier ist was falsch!" Kinder wie Erwachsene zum Ent-decken einladen. Schicken Sie uns hierzu einfach einen gemalten Os-terhasen oder ein Osternest an die E-Mail-Adresse [email protected].

Unter allen Teilnehmern werden 50Vorlese-Bücherverlost.Wirpos-ten die gesendeten Bilder dann an-onymisiert auf Facebook! Auf zum Buntstift: „Malen und gewinnen!“ Die Teilnahmefrist läuft bis Mon-tag, 13. April 2020. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

OSTERVERLOSUNGVerlosungsaktion "Malen und Gewinnen" auf Facebook und In-stagram gestartet

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Auch wenn die am 7. Mai geplan-te Feier zur Verleihung des Baye-rischen Integrationspreises 2020 nicht stattfindet, läuft die Ermitt-lung der diesjährigen Preisträger weiter. Die Jury-Mitglieder arbeiten gerade, digital, in ihrer letzten hei-ßen Phase. Dank an alle Jurymitglie-der! In Kürze stehen die Sieger fest. Ich bin schon gespannt und halte Sie auf dem Laufenden!

Bayerischer Integrationspreis in der letzten heißen Phase!

INTEGRATIONSPREIS

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Der Startschuss zum Projekt „In-tegrationsrucksack“ kann, wie ur-sprünglich vorgesehen, Ende April leider nicht gegeben werden. Über den neuen Starttermin halten wir Sie auf dem Laufenden.

Die Ausgabe des „Integrationsruck-sacks“ wird zu gegebener Zeit über ausgewählte Mütter- und Familien-zentren und Büchereien des Sankt Michaelsbundes erfolgen. Der Ruck-

sack dient der Sprachförderung von Kindern im Kita-Alter und enthält neben einem Vorlesebuch weite-re Fördermaterialien und Überra-schungen. Zudem wollen wir mit dieser Initiative vorhandene Lese-patinnen und Lesepaten stärken und neue Ehrenamtliche hinzuge-winnen.

INTEGRATIONSRUCKSACKAUFGESCHOBEN IST NICHT AUFGEHOBEN!

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IMPRESSUM/ HERAUSGEBER

Geschäftsstelle der Integrationsbeauftragtender Bayerischen StaatsregierungGudrun Brendel-Fischer, MdLPostfach22125380524MünchenTel.08921924300E-Mail: integrationsbeauftragte@bayern.dewww.integrationsbeauftragte.bayern.de

Sie finden mich auch auf

Allgemeine Hinweise:

Anregungen und Hinweise zu aktuellen Themen, die in unserem Newsletter berücksichtigt werden sollten, nehmen wir gerne ent-gegen.

Die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung über-nimmt keine Haftung für den Inhalt externer Internetseiten.

An-/Abmeldung√ Anmeldung des Newsletters hier

X Abmeldung des Newsletters hier Nach Abmeldung werden Ihre Daten selbst verständlich komplett gelöscht!

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Faire Integration: Beratungsstellen und Sprachen

Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Zwischen dem 01. April und dem 30. Mai 2020 können Sie, egal in welcher Region Deutschlands Sie wohnen, Ihre Fragen an die Beratungsstellen „Faire Integration“ in Ihrer Herkunftssprache stellen.

Sollten Sie unter den unten genannten Telefonnummern niemanden erreichen, schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrer Frage an: [email protected].

Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich einer Berater*in weiterleiten, die Sie in Ihrer Herkunftssprache beraten kann.

Arabisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Arabisch rufen Sie bitte folgende Nummern an:

Mustafa Alia | Mobil: 0175 535 5867| E-Mail : [email protected]

Mahmood Abo-Jeap | Tel.: 0471 92 231 12 | Mobil: 0151 46 27 30 69 | E-Mail: [email protected]

Tarek Jabi | Tel.: 040 607 707 432 / -35 | E-Mail: [email protected]

Amer Saikali | Tel.: 069 407 697 40 | Mobil: 01511 438 79 68 | E-Mail: [email protected]

Ahmad Sharaf | Tel.: 0151 541 615 93 | E-Mail: [email protected]

Mousa Othman | Mobil: 0151 730 524 90 | E-Mail: [email protected]

Saleh Muzayek | Tel.: 0681 4005 363 / 0681 4005 364 | E-Mail: [email protected]

Abdulaziz Bachouri | Tel. : 0341 7100 50 | E-Mail: [email protected] / [email protected]

Pauline Lendrich | Tel.: 0159 013 809 06 | E-Mail: [email protected]

Saher Ayyash | Tel.: 0431 696 684 55 | E-Mail: [email protected]

Anne Willecke | Tel.: 0361 21727 16 | E-Mail: [email protected]

Dari: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Dari rufen Sie bitte folgende Nummer an:

Hamta Naim-Ayubi | Tel.: 0561 202 907 30| E-Mail: [email protected]

Tigrinya: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Tigrinya rufen Sie bitte folgende Nummer an:

Fkreyesus Ghebreyesus | Tel.: 0911 278 709 48 | Mobil: 0151 187 421 85 | E-Mail: [email protected]

Türkisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Türkisch rufen Sie bitte folgende Nummern an:

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Tülay Güner | Tel.: 0711 986 939 75 | E-Mail: [email protected] / [email protected]

Janna Bieker | Tel.: 069 40769739 | Mobil: 0151 42369374 | E-Mail: [email protected]

Aydogan Gül | Tel.: 0231 997 701 50 | Mobil: 0170 989 8099 | E-Mail: [email protected]

Russisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Russisch rufen Sie bitte folgende Nummern an:

Olga Klus | Tel.: 030 513 019 264 | Mobil: 0179 424 0108 | E-Mail: [email protected]

Milena Detzner | Tel.: 0471 92231 12 | Mobil: 0151 46273068 | E-Mail: [email protected]

Dina Khuzhamatova | Tel.: 040 607 707 436 | E-Mail: [email protected]

Spanisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Spanisch rufen Sie bitte folgende Nummer an:

Yaiza Rojas Matas | Tel.: 040 607 707 432 / -35 | E-Mail: [email protected]

Japanisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Japanisch rufen Sie bitte folgende Nummer an:

Aja Fukuda Radojevic |Tel.: 07071 79 559 13 | E-Mail: [email protected] / [email protected]

Do you have questions or problems because of the corona-crisis and want to know more about your rights and obligations as an employee? For advice on labor and social law issues in English and German, call the following numbers:

Björn Scherer |Tel.: 07071 79 559 13 | E-Mail: [email protected] / [email protected]

Margarete Brugger | Tel.: 0176 434 01 400 | E-Mail: [email protected]

Marie Bauer | Tel.: 0911 278 709 46 | Mobil: 0160 292 3906 | E-Mail: [email protected]

Susanne Riepe | Tel.: 0173 3177 672 | E-Mail: [email protected]

Jacob Bobzin | Tel.: 0385 581 57 90 | Mobil: 0152 015 759 06 | E-Mail: [email protected]

Winnie Akeri | Tel.: 0511 12105 12 | Mobil: 0176 439 079 58 | E-Mail: [email protected]

Christiane Tenbensel | Tel.: 0231 997 722 91 | Mobil: 0170 847 9094 | E-Mail: [email protected]

Kirstin Rohleder | Tel.: 06131 3284 89 |E-Mail: [email protected]

Nadine Mühlenberg | Tel.: 0341 7100 50 | E-Mail: [email protected] / [email protected]

Johanna Frank | Tel.: 0431 696 684 55 | E-Mail: [email protected]

Benjamin Heinrichs | Tel.: 0361 21727 16 | E-Mail: [email protected]