49. Jahrgang – Nr. 1 – 13. Januar 2006 – Postverlagsort ...Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 1...

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Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen Einziehung von öffentlichen Straßenflächen Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz NW Vereinfachte Umlegung G 73: Deermannstraße 2 Vereinfachte Umlegung G 75: Sporckweg Vereinfachte Umlegung G 77: Pfarrer-Ensink-Weg 23 14. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und die Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Münster Anmeldung zu den städt. weiterfüh- renden Schulen Feststellung eines Nachfolgers in der Bezirksvertretung Münster - West Anmeldung von Eigentumsrechten Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäfts- jahr 2004 (1.1.-31.12.) Einladung zu Jagdgenossenschafts- versammlungen Aufnahme von Aufgeboten Aufnahme einer Kraftloserklärung Mitteilungen der Stadtwerke Münster GmbH Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 1 49. Jahrgang – Nr. 1 – 13. Januar 2006 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B Hafengrenzweg das Teilstück der Straße Hafengrenzweg von Hausnummer 8 bis vor Hausnummer 20 Am Mittelhafen das Teilstück der Straße Am Mittelhafen vom Hafenplatz bis hinter Hausnummer 58 Die Widmungen beziehen sich auf die Straßenflächen, die in dem Übersichts- plan Nr. 2 dargestellt sind. Der Über- Öffentliche Bekanntmachungen Einziehung von öffentlichen Straßenflächen Die Stadt Münster beabsichtigt, zwei Teilflächen der Straße Schlienkamp die Eigenschaft von öffentlichen Straßen zu entziehen. Die Fläche ist im Übersichtsplan Nr. 1 dargestellt. Nach der Neubebauung des östlich an- grenzenden Grundstücks sollen die Teil- flächen in private Grundstücksflächen umgewandelt und veräußert werden. Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 StrWG NW bekannt gegeben. Planunterlagen mit der Darstellung der einzuziehenden Straßenflächen liegen bei der Stadtverwaltung Münster aus. Sie können innerhalb von drei Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung an im Vermessungs- und Katasteramt, Stadt- haus 3, Albersloher Weg 33, Raum E307, während der Dienststunden eingesehen werden. Einwendungen gegen die Ein- ziehung können schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden. Münster, den 23. Dezember 2005 Der Oberbürgermeister I.V. Joksch Stadtbaurat Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz NW Gemäß § 6 (1) Straßen- und Wegegesetz NW werden folgende im Eigentum der Stadt Münster stehende Straßen dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet: Hafenweg das Teilstück der Straße Hafenweg von der Straße Am Mittelhafen bis zur Dort- munder Straße Übersichtsbild Nr. 1

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  • Inhalt

    Öffentliche Bekanntmachungen• Einziehung von öffentlichen

    Straßenflächen

    • Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NW

    • Vereinfachte Umlegung G 73:Deermannstraße 2

    • Vereinfachte Umlegung G 75:Sporckweg

    • Vereinfachte Umlegung G 77:Pfarrer-Ensink-Weg 23

    • 14. Rechtsverordnung zur Änderungder Rechtsverordnung über dieBildung von Schulbezirken für diekatholischen Grundschulen, dieevangelischen Grundschulen unddie Gemeinschaftsgrundschulender Stadt Münster

    • Anmeldung zu den städt. weiterfüh-renden Schulen

    • Feststellung eines Nachfolgers inder Bezirksvertretung Münster - West

    • Anmeldung von Eigentumsrechten

    • Konzernlagebericht der StadtwerkeMünster GmbH für das Geschäfts-jahr 2004 (1.1.-31.12.)

    • Einladung zu Jagdgenossenschafts-versammlungen

    • Aufnahme von Aufgeboten

    • Aufnahme einer Kraftloserklärung

    • Mitteilungen der StadtwerkeMünster GmbH

    Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 1

    49. Jahrgang – Nr. 1 – 13. Januar 2006 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B

    Hafengrenzweg

    das Teilstück der Straße Hafengrenzwegvon Hausnummer 8 bis vor Hausnummer20

    Am Mittelhafen

    das Teilstück der Straße Am Mittelhafenvom Hafenplatz bis hinter Hausnummer58

    Die Widmungen beziehen sich auf dieStraßenflächen, die in dem Übersichts-plan Nr. 2 dargestellt sind. Der Über-

    Öffentliche Bekanntmachungen

    Einziehung von öffentlichenStraßenflächen

    Die Stadt Münster beabsichtigt, zweiTeilflächen der Straße Schlienkamp dieEigenschaft von öffentlichen Straßen zuentziehen.

    Die Fläche ist im Übersichtsplan Nr. 1dargestellt.

    Nach der Neubebauung des östlich an-grenzenden Grundstücks sollen die Teil-flächen in private Grundstücksflächenumgewandelt und veräußert werden.

    Die Absicht der Einziehung wird hiermitgemäß § 7 StrWG NW bekannt gegeben.Planunterlagen mit der Darstellung dereinzuziehenden Straßenflächen liegenbei der Stadtverwaltung Münster aus.Sie können innerhalb von drei Monatenvom Tage dieser Bekanntmachung an imVermessungs- und Katasteramt, Stadt-haus 3, Albersloher Weg 33, Raum E307,während der Dienststunden eingesehenwerden. Einwendungen gegen die Ein-ziehung können schriftlich erhoben oderzur Niederschrift erklärt werden.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Der OberbürgermeisterI.V.

    JokschStadtbaurat

    Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NW

    Gemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNW werden folgende im Eigentum derStadt Münster stehende Straßen demöffentlichen Straßenverkehr gewidmet:

    Hafenweg

    das Teilstück der Straße Hafenweg vonder Straße Am Mittelhafen bis zur Dort-munder Straße

    Übersichtsbild Nr. 1

  • Niederschrift beim Oberbürgermeister derStadt Münster (Postanschrift: Der Ober-bürgermeister, 48127 Münster) zu erhe-ben. Ein Nachtbriefkasten befindet sicham Stadthaus 1, Klemensstraße 10. DerWiderspruch kann auch direkt beim Ver-messungs- und Katasteramt (Postan-schrift: Der Oberbürgermeister, Vermes-

    sungs- und Katasteramt, 48127 Münster)erhoben werden.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Der Oberbürgermeister

    I.V.

    JokschStadtbaurat

    2 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

    sichtsplan ist Bestandteil dieser Wid-mungsverfügung.

    Die Straßen werden als Gemeindestraßeneingestuft.

    Gegen die Widmungen ist der Wider-spruch zulässig. Er ist innerhalb einesMonats vom Tage dieser Bekanntma-chung an schriftlich oder mündlich zur

    Übersichtsbild Nr. 2

  • Widmung einer Straße nach demStraßen- und Wegegesetz NWGemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird das im Eigentum der StadtMünster stehende Teilstück der StraßeDerkskamp dem öffentlichen Straßenver-kehr gewidmet.

    Die Widmung bezieht sich auf die Stra-ßenfläche, die in dem ÜbersichtsplanNr. 3 dargestellt ist. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsverfü-gung.

    Die Verkehrsfläche wird als Gemeinde-straße eingestuft.

    Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der StadtMünster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich am Stadt-haus 1, Klemensstraße 10. Der Wider-spruch kann auch direkt beim Vermes-sungs- und Katasteramt (Postanschrift:Der Oberbürgermeister, Vermessungs-und Katasteramt, 48127 Münster) erho-ben werden.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Der OberbürgermeisterI.V.

    JokschStadtbaurat

    Widmung einer Straße nach demStraßen- und Wegegesetz NWGemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird die im Eigentum der StadtMünster stehende Fleigestraße von derStraße Burgwall bis einschließlich derStichstraße bei Hausnummer 59 demöffentlichen Straßenverkehr gewidmet.

    Die Widmung bezieht sich auf die Stra-ßenfläche, die in dem ÜbersichtsplanNr. 4 dargestellt ist. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsverfü-gung.

    Die Verkehrsfläche wird als Gemeinde-straße eingestuft.

    Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der StadtMünster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich am Stadt-haus 1, Klemensstraße 10. Der Wider-spruch kann auch direkt beim Vermes-sungs- und Katasteramt (Postanschrift:

    Der Oberbürgermeister, Vermessungs-und Katasteramt, 48127 Münster) erho-ben werden.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Der OberbürgermeisterI.V.

    JokschStadtbaurat

    Widmung einer Straße nach demStraßen- und Wegegesetz NW

    Gemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird das im Eigentum der StadtMünster stehende Teilstück der Dieck-mannstraße vom Rüschhausweg bis zumNünningweg dem öffentlichen Straßen-verkehr gewidmet.

    Die Widmung bezieht sich auf die Stra-ßenfläche, die in dem ÜbersichtsplanNr. 5 dargestellt ist. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsverfü-gung.

    Die Verkehrsfläche wird als Gemeinde-straße eingestuft.

    Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der StadtMünster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich am Stadt-haus 1, Klemensstraße 10. Der Wider-spruch kann auch direkt beim Vermes-sungs- und Katasteramt (Postanschrift:Der Oberbürgermeister, Vermessungs-und Katasteramt, 48127 Münster) erho-ben werden.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Der OberbürgermeisterI.V.

    JokschStadtbaurat

    Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 3

    Übersichtsbild Nr. 3

    Übersichtsbild Nr. 4

  • Vereinfachte Umlegung G 73:Deermannstraße 2

    Nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) wirdbekannt gemacht, dass der vom Umle-gungsausschuss der Stadt Münster am10. 11. 2005 nach § 82 BauGB gefassteBeschluss über die vereinfachte Umle-gung G 73: Deermannstraße 2 für dieGrundstücke Gemarkung Amelsbüren

    ON 1Flur 13, Flurstück 1341,

    ON 3Flur 13, Flurstück 416,

    am 4. 1. 2006 unanfechtbar gewordenist.

    Mit der Bekanntmachung im Amtsblattder Stadt Münster wird nach § 83 Abs. 2BauGB der bisherige Rechtszustanddurch den in dem Beschluss über dievereinfachte Umlegung vorgesehenenneuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-

    kanntmachung schließt die Einweisungder neuen Eigentümerin in den Besitzdes zugeteilten Grundstückes ein.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Die Beteiligten können gegen diese Be-kanntmachung Antrag auf gerichtlicheEntscheidung stellen. Über den Antragentscheidet das Landgericht Arnsberg,Kammer für Baulandsachen. Wer vordem Landgericht Anträge zur Haupt-sache stellen will, muss sich durch eineRechtsanwaltschaft vertreten lassen.

    Der Antrag muss die Bekanntmachungder Unanfechtbarkeit bezeichnen, gegendie er sich richtet. Er soll die Erklärungenthalten, inwieweit die Bekanntma-chung angefochten wird und einen be-stimmten Antrag enthalten. Er soll dieGründe sowie die Tatsachen und Beweis-mittel angeben, die zur Rechtfertigungdes Antrages dienen.

    Der Antrag ist innerhalb von sechs Wo-chen, nachdem die Unanfechtbarkeitbekannt gemacht worden ist, schriftlichoder zur Niederschrift bei der Geschäfts-stelle des Umlegungsausschusses derStadt Münster (Postanschrift: Umlegungs-ausschuss der Stadt Münster, 48127Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3,Albersloher Weg 33, 48155 Münster) zuerklären. Die öffentliche Bekanntma-chung ist mit Ablauf des Erscheinungs-tages des Amtsblattes vollzogen.

    Der Nachtbriefkasten befindet sich amStadthaus 1, Eingang Klemensstraße.

    Wird die Frist durch das Verschuldeneiner bevollmächtigten oder vertretendenPerson versäumt, so wird deren Ver-schulden den vertretenen Beteiligtenzugerechnet.

    Münster, den 4. Januar 2006

    Umlegungsausschussder Stadt Münster

    Dr. Jeddeloh L.S.Vorsitzender

    Vereinfachte Umlegung G 75:SporckwegNach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) wirdbekannt gemacht, dass der vom Umle-gungsausschuss der Stadt Münster am10. 11. 2005 nach § 82 BauGB gefassteBeschluss über die vereinfachte Umle-gung G 75: Sporckweg für die Grund-stücke Gemarkung Münster

    ON 1Flur 192, Flurstück 542,

    ON 2Flur 192, Flurstück 540

    am 23. 12. 2005 unanfechtbar gewordenist.

    Mit der Bekanntmachung im Amtsblattder Stadt Münster wird nach § 83 Abs. 2BauGB der bisherige Rechtszustanddurch den in dem Beschluss über dievereinfachte Umlegung vorgesehenenneuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-kanntmachung schließt die Einweisungder neuen Eigentümerin und des neuenEigentümers in den Besitz des zugeteil-ten Grundstückes ein.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Die Beteiligten können gegen diese Be-kanntmachung Antrag auf gerichtlicheEntscheidung stellen. Über den Antragentscheidet das Landgericht Arnsberg,Kammer für Baulandsachen. Wer vor demLandgericht Anträge zur Hauptsachestellen will, muss sich durch eine Rechts-anwaltschaft vertreten lassen.

    4 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

    Übersichtsbild Nr. 5

  • Der Antrag muss die Bekanntmachungder Unanfechtbarkeit bezeichnen, gegendie er sich richtet. Er soll die Erklärungenthalten, inwieweit die Bekanntmachungangefochten wird und einen bestimmtenAntrag enthalten. Er soll die Gründe so-wie die Tatsachen und Beweismittel an-geben, die zur Rechtfertigung des Antra-ges dienen.

    Der Antrag ist innerhalb von sechs Wo-chen, nachdem die Unanfechtbarkeitbekannt gemacht worden ist, schriftlichoder zur Niederschrift bei der Geschäfts-stelle des Umlegungsausschusses derStadt Münster (Postanschrift: Umlegungs-ausschuss der Stadt Münster, 48127Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3,Albersloher Weg 33, 48155 Münster) zuerklären. Die öffentliche Bekanntma-chung ist mit Ablauf des Erscheinungs-tages des Amtsblattes vollzogen.

    Der Nachtbriefkasten befindet sich amStadthaus 1, Eingang Klemensstraße.

    Wird die Frist durch das Verschuldeneiner bevollmächtigten oder vertretendenPerson versäumt, so wird deren Ver-schulden den vertretenen Beteiligtenzugerechnet.

    Münster, den 3. Januar 2006

    Umlegungsausschussder Stadt Münster

    Dr. Jeddeloh L.S.Vorsitzender

    Vereinfachte Umlegung G 77:Pfarrer-Ensink-Weg 23

    Nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) wirdbekannt gemacht, dass der vom Umle-gungsausschuss der Stadt Münster am10.11.2005 nach § 82 BauGB gefassteBeschluss über die vereinfachte Um-legung G 77: Pfarrer-Ensink-Weg 23 fürdie Grundstücke Gemarkung Hiltrup

    ON 1Flur 24, Flurstücke 233 und 398,

    ON 2Flur 24, Flurstück 242

    am 23. 12. 2005 unanfechtbar gewordenist.

    Mit der Bekanntmachung im Amtsblattder Stadt Münster wird nach § 83 Abs. 2BauGB der bisherige Rechtszustanddurch den in dem Beschluss über dievereinfachte Umlegung vorgesehenenneuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-kanntmachung schließt die Einweisungder neuen Eigentümerinnen und Eigen-tümer in den Besitz der zugeteiltenGrundstücke ein.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Die Beteiligten können gegen diese Be-kanntmachung Antrag auf gerichtlicheEntscheidung stellen. Über den Antragentscheidet das Landgericht Arnsberg,Kammer für Baulandsachen. Wer vordem Landgericht Anträge zur Haupt-sache stellen will, muss sich durch eineRechtsanwaltschaft vertreten lassen.

    Der Antrag muss die Bekanntmachungder Unanfechtbarkeit bezeichnen, gegendie er sich richtet. Er soll die Erklärungenthalten, inwieweit die Bekanntma-chung angefochten wird und einen be-stimmten Antrag enthalten. Er soll dieGründe sowie die Tatsachen und Be-weismittel angeben, die zur Rechtferti-gung des Antrages dienen.

    Der Antrag ist innerhalb von sechs Wo-chen, nachdem die Unanfechtbarkeit be-kannt gemacht worden ist, schriftlichoder zur Niederschrift bei der Geschäfts-stelle des Umlegungsausschusses derStadt Münster (Postanschrift: Umlegungs-ausschuss der Stadt Münster, 48127Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3,Albersloher Weg 33, 48155 Münster) zuerklären. Die öffentliche Bekanntma-chung ist mit Ablauf des Erscheinungs-tages des Amtsblattes vollzogen.

    Der Nachtbriefkasten befindet sich amStadthaus 1, Eingang Klemensstraße.

    Wird die Frist durch das Verschuldeneiner bevollmächtigten oder vertretendenPerson versäumt, so wird deren Verschul-den den vertretenen Beteiligten zuge-rechnet.

    Münster, den 3. Januar 2006

    Umlegungsausschussder Stadt Münster

    Dr. Jeddeloh L.S.Vorsitzender

    14. Rechtsverordnung zur Ände-rung der Rechtsverordnung überdie Bildung von Schulbezirken fürdie katholischen Grundschulen,die evangelischen Grundschulenund die Gemeinschaftsgrund-schulen der Stadt Münster vom2. 1. 2006Aufgrund des § 84 des Schulgesetzes fürdas Land Nordrhein-Westfalen in derFassung der Bekanntmachung vom 15. 3.2005 (GV. NRW S. 102 ff.) in Verbindungmit § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemein-deordnung für das Land Nordrhein-West-falen in der Fassung der Bekanntma-chung vom 14. 7. 1994 (GV. NW. 1994,S. 666) zuletzt geändert durch Gesetzvom 3. 5. 2005 (GV. NRW. S. 498) hat der

    Rat der Stadt Münster am 7. 12. 2005die nachstehende Satzung beschlossen:

    Artikel 1

    Die Anlage zur Rechtsverordnung für dieBildung von Schulbezirken für die katho-lischen Grundschulen, die evangelischenGrundschulen und die Gemeinschafts-grundschulen der Stadt Münster vom8. 6. 1982 (Amtsblatt der Stadt MünsterNr. 12, Seite 101 ff.) zuletzt geändertdurch Beschluss des Rates der StadtMünster vom 14. 7. 2004 (Amtsblatt derStadt Münster Nr. 14 vom 20. 8. 2004,Seite 182) wird wie folgt geändert:

    1.08 Gottfried-von-Cappenberg-Schule

    Inselbogen vom Schnittpunkt mit der We-seler Straße in östlicher Richtung bis zurMetzer Straße, Metzer Straße in östlicherRichtung bis Hammer Straße, HammerStraße bis zur Umgehungsstraße, Um-gehungsstraße in östlicher Richtung biszum Dortmund-Ems-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal in südlicher Richtung bis zurUmgehungsbahn, Umgehungsbahn inwestlicher Richtung bis zur Eisenbahn-linie Dortmund-Osnabrück, dieser Eisen-bahnlinie in südlicher Richtung folgendbis zum Schnittpunkt EisenbahnlinieDortmund-Osnabrück / Grafschaft, derGrafschaft in nordwestlicher Richtungfolgend bis zum Kappenberger Damm,dem Kappenberger Damm folgend insüdlicher Richtung bis zum Schnitt-punkt Kappenberger Damm / Getter-bach, dem Getterbach in nordwest-licher Richtung folgend bis zur Stadt-bezirksgrenze Münster-West / Münster-Hiltrup, den StadtbezirksgrenzenMünster-West / Münster-Hiltrup undMünster-Mitte / Münster-West in nörd-licher Richtung folgend bis zum Schnitt-punkt mit der Eisenbahnlinie Dülmen-Münster, dieser in westlicher Richtungfolgend bis zur Heroldstraße, Herold-straße in nördlicher Richtung folgend biszum Abzweig Weseler Straße, WeselerStraße in östlicher Richtung bis zum Ab-zweig Dingbängerweg, Dingbängerweg innördlicher Richtung bis zur statistischenBezirksgrenze Roxel / Mecklenbeck, die-ser in östlicher Richtung folgend bis zurAa, Aa in östlicher Richtung folgend biszum Schnittpunkt mit der Stadtbezirks-grenze Münster-West / Münster-Mitte,dieser in nordöstlicher Richtung folgendbis Höhe Bootshafen Aasee, BootshafenAasee in südöstlicher Richtung entlangdes Sportplatzes der Grundschule in derAaseestadt, Sportplatz Grundschule inder Aaseestadt in nordöstlicher Richtungfolgend bis zur Bonhoefferstraße, Bon-hoefferstraße in südöstlicher Richtung fol-gend bis zur Kreuzung Bonhoefferstraße /Weseler Straße / Inselbogen.

    Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 5

  • 1.10 Grundschule Loevelingloh

    Stadtbezirksgrenze Münster-West / Müns-ter-Hiltrup von der Stadtgrenze in nord-östlicher Richtung bis zum Autobahn-kreuz Münster-Süd, BAB Hansalinie innördlicher Richtung bis zur statistischenBezirksgrenze Roxel / Mecklenbeck, die-ser in östlicher Richtung folgend bis zumDingbängerweg. Dingbängerweg in süd-licher Richtung folgend bis zur WeselerStraße. Dieser in westlicher Richtung fol-gend bis zur Heroldstraße, Heroldstraßebis zur Bahnlinie Münster-Dülmen, dieserin östlicher Richtung folgend bis zur Stadt-bezirksgrenze Münster-Mitte / Münster-West, dieser Stadtbezirksgrenze in süd-licher Richtung folgend bis zur Stadtbe-zirksgrenze Münster-Mitte / Münster-West, den Stadtbezirksgrenzen Müns-ter-Mitte / Münster-West und Münster-West / Münster-Hiltrup in südlicherRichtung folgend bis zum Getterbach,dem Getterbach in südöstlicher Rich-tung folgend bis zum KappenbergerDamm, dem Kappenberger Damm fol-gend in nördlicher Richtung bis zurGrafschaft, der Grafschaft in südöst-licher Richtung folgend bis zur Bahn-linie Dortmund-Münster, dieser Bahn-linie südwärts folgend bis zum Getter-bach, dem Getterbach 200 m in nörd-licher Richtung folgend, bis zur westlichabzweigenden Vorflut, von dieser Vorflutca. 900 m in westlicher Richtung bis zurUmspannstation an der 10 kV-Leitung,der 10 kV-Leitung in südlicher Richtungfolgend bis zum Dortmund-Ems-Kanal,Dortmund-Ems-Kanal in südwestlicherRichtung bis zur BAB Hansalinie, derBAB Hansalinie in südlicher Richtung biszur Stadtgrenze, von dort der Stadtgrenzein nordwestlicher / nördlicher Richtungfolgend bis zum Schnittpunkt der Stadt-bezirksgrenze Münster-West / Münster-Hiltrup.

    Die vorstehende Verordnung wird hiermitöffentlich bekannt gemacht.

    Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 Satz1 GO NW wird hingewiesen. Diese Be-stimmung lautet wie folgt:

    § 7 Abs. 6 Satz 1

    Die Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzes kanngegen Satzungen, sonstige ortsrechtlicheBestimmungen und Flächennutzungs-pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrerVerkündung nicht mehr geltend gemachtwerden, es sei denn

    a) eine vorgeschriebene Genehmigungfehlt oder ein vorgeschriebenes An-zeigeverfahren wurde nicht durchge-führt,

    b) die Satzung, die sonstige ortsrechtli-che Bestimmung oder der Flächen-nutzungsplan ist nicht ordnungsge-

    mäß öffentlich bekannt gemacht wor-den,

    c) der Bürgermeister hat den Ratsbe-schluss vorher beanstandet oder

    d) der Form- oder Verfahrensmangel istgegenüber der Gemeinde vorher ge-rügt und dabei die verletzte Rechts-vorschrift und die Tatsache bezeich-net worden, die den Mangel ergibt.

    Münster, den 2. Januar 2006

    Der OberbürgermeisterI.V.

    SchultheißStadtdirektor

    Anmeldung zu den städt. weiter-führenden Schulen

    1. Städtische Hauptschulen,Realschulen, Gymnasien

    Anmeldungen zu den städtischenHauptschulen, Realschulen und Gym-nasien für das Schuljahr 2006/2007werden in der Zeit vom 13. 2. bis17. 2. 2006 in den Sekretariaten derSchulen während folgender Zeitenentgegengenommen:

    Montag, 13. 2. bis Freitag, 17. 2. 2006vormittags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    und außerdem

    Montag, 13. 2., Mittwoch, 15. 2. undFreitag, 17. 2. 2006 nachmittags von16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

    Zur Anmeldung zu den weiterführen-den Schulen sind die Geburtsurkundeoder das Familienstammbuch, dasletzte Zeugnis der Grundschule imOriginal und das vollständig ausge-füllte Anmeldeformular vorzulegen.

    Die Erziehungsberechtigten der Schü-lerinnen und Schüler, die eine Grund-schule in der Stadt Münster besuchen,erhalten das vorbereitete Anmelde-formular durch die Grundschule. Fürdie Anmeldung der auswärtigenSchüler/innen werden in den weiter-führenden Schulen Formulare zur An-meldung bereitgehalten.

    2. Aufnahme in die differenzierte Ober-stufe der städtischen Gymnasien

    Es können folgende Schülerinnen undSchüler mit der für die Oberstufe derGymnasien notwendigen Qualifikationaufgenommen werden:

    - Absolventen der Klasse 10, Typ B,der Hauptschulen,

    - Absolventen der Realschulen,

    - Absolventen der beruflichen Schu-len, die die Fachoberschulreifevermitteln.

    Die Anmeldungen sind direkt an dieGymnasien zu richten und werdendort in der Zeit von

    Montag, 13. 2. bis Freitag, 17. 2. 2006

    zu den bereits genannten Uhrzeitenentgegengenommen.

    Die Eltern, die ihre Kinder zur Frie-densschule - Bischöfliche Gesamt-schule - angemeldet haben, werdenvor Beginn des Aufnahmeverfahrenszu den weiterführenden Schulen derStadt Münster durch die Friedens-schule über das Ergebnis informiert.

    Münster, den 2. Januar 2006

    Der OberbürgermeisterI.V.

    Dr. HankeStadträtin

    Feststellung eines Nachfolgers inder Bezirksvertretung Münster -WestAls Mitglied der BezirksvertretungMünster - West scheidet

    Herr Hermann Schulze-Höping

    mit Ablauf des 18. 1. 2006 aus.

    Nachfolger nach der Reserveliste(Ersatzbewerber) ist

    Herr Gerhard Ahrens, Am Rohrbusch60a, 48161 Münster.

    Gemäß § 45 (2) des Gesetzes über dieKommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen - Kommunalwahlgesetz - inder Fassung der Bekanntmachung vom30. 6. 1998 (GV. NRW. S. 454 / ber. S. 509und 1999 S. 70), zuletzt geändert durchGesetz vom 16. 12. 2003 (GV. NRW.S. 766), habe ich den Nachfolger mitWirkung zum 19. 1. 2006 festgestellt undmache dies hiermit öffentlich bekannt.

    Gegen die Entscheidung kann gem. § 45(2) i. V. m. § 39 (1) KWahlG

    - jede/r Wahlberechtigte des Wahlge-bietes,

    - die für das Wahlgebiet zuständige Lei-tung solcher Parteien und Wähler-gruppen, die an der Wahl teilgenom-men haben, sowie

    - die Aufsichtsbehörde

    binnen eines Monats nach BekanntgabeEinspruch erheben. Der Einspruch istschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Stadtdirektor als Wahlleiter,Stadt Münster, (Postanschrift: 48127Münster) zu erklären.

    6 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

  • Ein Nachtbriefkasten (Fristenwahrung)befindet sich am Stadthaus 1, Klemens-straße 10.

    Der Einspruch kann auch direkt beimAmt für Bürgerangelegenheiten - Wahl-amt - (Postanschrift: 48127 Münster,Hausanschrift: Klemensstraße 10, 48143Münster) erhoben werden.

    Münster, den 21. Dezember 2005

    Stadt MünsterDer Stadtdirektor als Wahlleiter

    Schultheiß

    Anmeldung von EigentumsrechtenFolgende beim Ordnungsamt - Fundbüro -abgegebene und heute noch lagerndeFundsachen sollen nach Ablauf der ge-setzlichen Aufbewahrungsfrist am 3. 3.2006 versteigert werden:

    Fahrräder, Schmuck, Uhren, Geldbörsen,Mopeds, Taschen, Schirme und anderes.

    Zur Vermeidung von Rechtsverlusten wer-den die Empfangsberechtigten gem. der§§ 976 und 980 BGB aufgefordert, ihreRechte bis zum 2. 3. 2006 beim Ordnungs-amt der Stadt Münster, Klemensstr. 10,Zimmer 351, während der Dienststundenmontags bis freitags von 8.00 Uhr bis12.00 Uhr, dienstags und mittwochsnachmittags zusätzlich von 13.00 Uhr bis15.30 Uhr, donnerstags nachmittags zu-sätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr an-zumelden.

    Münster, den 14. Dezember 2005

    Der OberbürgermeisterI.A.

    Schützner

    Konzernlagebericht der Stadt-werke Münster GmbH für dasGeschäftsjahr 2004 (1.1.-31.12.)

    Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

    Die wirtschaftliche Entwicklung in derBundesrepublik Deutschland sowie ins-besondere in dem für uns maßgebendenWirtschaftsraum Münster stagnierte imGeschäftsjahr 2004. Leichte Belebungs-tendenzen in einzelnen Bereichen habensich kaum in den Absatz- und Leistungs-daten des Konzerns bemerkbar gemacht.

    In den Energiesparten des Konzerns hatder starke Anstieg der Preise an denRohstoffmärkten die Bezugskosten deut-lich erhöht. Die intensive öffentliche Dis-kussion über die Entwicklung der Preisefür leitungsgebundene Energien in Ver-bindung mit einem intensiven Wettbe-

    werb um die Endkunden hat die Deckungs-beiträge in diesen Sparten unter Druckgesetzt. Dennoch konnten die abgesetz-ten Mengen gesteigert werden.

    Die planmäßige Erschließung bestehen-der und neuer Geschäftsfelder wurdetrotz dieses schwachen wirtschaftlichenUmfeldes weiter vorangetrieben. Gleich-zeitig wurden die Kosten weiterhin durchkonsequente Geschäftsprozessoptimie-rungen und die Fortsetzung von Koope-rationen im operativen Bereich gesenkt.

    Die Investitionen im Konzern wurden imBerichtsjahr deutlich gesteigert. Nebendem planmäßigen Ausbau und der Ver-dichtung der Energie- und Wassernetzeist vor allem der Neubau der Gas- undDampfturbinenanlage am Standort Heiz-kraftwerk Hafen der Stadtwerke MünsterGmbH zu nennen, für die mit rd. 45 Mio. €im Berichtsjahr rd. 50 % der geplantenInvestitionssumme ausgezahlt wurden.

    Der ausgewiesene Konzernbilanzgewinnkann weiterhin als zufriedenstellend be-zeichnet werden, insbesondere unter Be-rücksichtigung der bereits getätigten Vor-abgewinnausschüttung.

    Die wirtschaftliche Lage und Entwicklungdes Konzerns Stadtwerke Münster GmbHkann für das Geschäftsjahr 2004 als ins-gesamt gut bezeichnet werden.

    Geschäftsverlauf

    Die Umsatzerlöse ohne Stromsteuer sindinsbesondere aufgrund gestiegener Ab-satzmengen in den Energiesparten auf308,1 Mio. € gestiegen (+ 12,7 Mio. € /4,3 %). Im Geschäftsfeld Versorgungwurden die Umsätze auf 271,8 Mio. €(+ 11,5 Mio. € / 4,4 %) erhöht, im Ge-schäftsfeld Verkehr ergab sich eine Stei-gerung auf 23,9 Mio. € (+ 0,3 Mio. € /1,3 %), die IT-Leistungen konnten wiede-rum gesteigert werden und betrugen imGeschäftsjahr 2004 10,8 Mio. € (+ 0,9Mio. € / 9,1 %). Die Umsatzerlöse aussonstigen Leistungen blieben wiederumbei 1,6 Mio. € konstant. Der Material-aufwand erhöhte sich insgesamt um1,7 Mio. € auf 160,8 Mio. € (+ 1,1 %).Dabei stiegen die Bezugsaufwendungenfür Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe undfür Waren um 6,1 Mio. € (+ 5,5 %) auf117,9 Mio. €, während gegenläufig dieAufwendungen für bezogene Leistungenum 4,4 Mio. € (- 9,2 %) auf 43,0 Mio. €sanken.

    Die Personalaufwendungen im KonzernStadtwerke Münster GmbH vermindertensich um 0,7 Mio. € (- 1,0 %) auf 66,5Mio. € trotz der um 14 auf nunmehr1.243 gestiegenen Zahl der Mitarbeiter.Im Konzern werden im Verkehrsbereichfrei werdende Stellen planmäßig nicht beiden Stadtwerken Münster sondern bei

    der zum Arbeitgeberverband des priva-ten Verkehrsgewerbes gehörenden Ver-kehrsservice Gesellschaft Münster mbHneu besetzt. Dadurch können die Perso-nalkosten gesenkt und die Kostenunter-deckung bei der Erbringung der Verkehrs-leistungen begrenzt werden.

    Die Abschreibungen auf immaterielle Ver-mögensgegenstände des Anlagevermö-gens und auf Sachanlagen stiegen um7,3 Mio. € (+ 24,0 %). Dieses ist wesent-lich durch die Neubewertung von Gebäu-den des zentralen Betriebsgeländes derStadtwerke Münster GmbH begründet.

    Im Geschäftsjahr 2004 bewegten sich diesonstigen betrieblichen Erträge und Auf-wendungen wieder auf dem üblichen Ni-veau. Die im Vorjahr gegebenen einmali-gen positiven Ergebniseffekte aus der Stei-gerung der sonstigen betrieblichen Erträ-ge wurden wieder zurückgeführt. Das Er-gebnis der gewöhnlichen Geschäftstätig-keit erreicht dementsprechend 21,6 Mio. €(- 13,1 Mio. € / 37,8 %).

    Der Ertragsteueraufwand vermindertesich in der Folge auf 11,2 Mio. €(- 3,1 Mio. € / 21,7 %).

    Der Konzernjahresüberschuss beträgt9,5 Mio. € (- 10,3 Mio. € / 52,0 %).

    Im Rahmen des bei der Konzernmutterangesiedelten Beteiligungscontrollingswerden die Risikoaspekte der Beteili-gungsunternehmen erfasst und ange-messen berücksichtigt. Die verantwort-lichen Vertreter der Stadtwerke MünsterGmbH in den zuständigen Organen derBeteiligungsgesellschaften (Gesellschaf-terversammlungen, Beiräte und Aufsichts-räte) erörtern regelmäßig in den vorge-nannten Gremien die wesentlichen As-pekte des Risikomanagements für dasbetroffene Unternehmen und ihre Auswir-kungen auf andere Konzerngesellschaf-ten. Die Ergebnisse dieser Erörterungenwerden regelmäßig in den Sitzungen desAufsichtsrates der MuttergesellschaftStadtwerke Münster GmbH in zusammen-gefasster Form im laufenden Risikobe-richt der Geschäftsführung dargestellt.

    Das gesamte Risikomanagement wirddurch die interne Revision der Stadt-werke auf Funktionsfähigkeit und Ange-messenheit überprüft. Bei den operativenBeteiligungsgesellschaften wurde die in-terne Revision der Stadtwerke MünsterGmbH beauftragt, ein Risikocontrollingdurchzuführen.

    Entwicklungen, die bestandsgefährdendsein könnten oder geeignet sind, die Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage der Be-teiligungsunternehmen oder der Mutter-gesellschaft wesentlich zu beeinträchti-gen, sind nach unserer Einschätzungderzeit nicht zu erkennen. Bestehenden

    Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 7

  • Risiken wird durch bilanzielle Vorsorgeoder durch den Abschluss entsprechen-der Versicherungen begegnet.

    Der Bau der Gas- und Dampfturbinenan-lage am Standort Heizkraftwerk Hafender Stadtwerke Münster GmbH bildetedurch die Begleitung der Planungs- undBudgetsteuerungsfunktionen einenSchwerpunkt in der Risikobeurteilung.Als Hauptrisiken werden die sich ab-zeichnenden Veränderungen in den libe-ralisierten Energiemärkten mit dem damitverbundenen Preisdruck, insbesondereauf die Netzentgelte Strom und Gas, dasForderungsausfallrisiko bei größeren Ge-schäftskunden sowie die Reduzierungvon Ausgleichszahlungen des LandesNordrhein Westfalen für gemeinwirt-schaftliche Leistungen des öffentlichenNahverkehrs erkannt. Diese Risiken wer-den einzeln und kumulativ als nicht be-standsgefährdend eingeschätzt.

    Im Rahmen der Quartalsberichterstattungwurde dem Aufsichtsrat und der Gesell-schafterin der Stadtwerke Münster GmbHregelmäßig berichtet.

    Ausblick

    Das für die Kerngeschäftsfelder Stromund Gas des Konzerns maßgeblicheGesetzgebungsverfahren zum Energie-wirtschaftsgesetz ist weiterhin noch nichtabgeschlossen. Das neue Energiewirt-schaftsrecht mit dem Ziel der stärkerenLiberalisierung der Strom- und Gasmärk-te wird voraussichtlich Mitte 2005 inKraft treten. Damit wird auch die vorge-sehene Regulierungsbehörde ihre Tätig-keit aufnehmen. Erklärtes Ziel der Regu-lierungsbehörde ist die Schaffung einesdiskriminierungsfreien Netzzugangs füralle Marktteilnehmer. Zur Zeit sind Er-tragsrisiken aufgrund der weiteren Libe-ralisierungsaktivitäten nicht prognosti-zierbar. Insbesondere sind die geforder-ten Senkungen der Netznutzungsentgeltewegen der zur Zeit in der politischen Dis-kussion stehenden Berechnungsfaktorenbzw. Kalkulationsleitfäden nicht seriöskalkulierbar . Die bereits seit über einemJahr fehlende Rechtssicherheit, gerade inder Kalkulation der Netzentgelte sowieder Aufgaben der Regulierungsbehörde,belastet die internen Planungen, aberauch die Beziehungen zwischen denStadtwerken und ihren Kunden. DieStadtwerke Münster GmbH haben diesich abzeichnende Forderung nach Ent-flechtung in der Strom- und Gasversor-gung zum 1. 9. 2004 bereits organisato-risch umgesetzt sowie die gesellschafts-rechtliche Entflechtung durch Gründungeiner Netzgesellschaft weitgehend vorbe-reitet. Ziel ist die Gründung einer „schlan-ken Netzgesellschaft“ bei Wahrung dervorhandenen Synergieeffekte in der der-zeitigen Querverbundorganisation.

    Dem im Geschäftsjahr 2004 bereits eingetretenen Anstieg der Bezugspreise, der sich in2005 weiter fortsetzen wird, tragen die Stadtwerke Münster GmbH durch Anpassung derStromtarife und Gaspreise Rechnung.

    Die Investitionen werden im Konzern auch im Jahre 2005 auf dem hohen Niveau desVorjahres bleiben. Die im Bau befindliche Gas- und Dampfturbinenanlage wird mit hoherSicherheit bis zum 31. 12. 2005 planmäßig in Betrieb gehen, entsprechend denBedingungen des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Bei den IT-Leistungen werden der Aufbau des Geschäftsfeldes „Billing“ in 2005 planmäßig abge-schlossen sowie die Kooperationen weiter ausgebaut. Im Verkehr werden die festzustel-lenden Erfolge des strikten Kostenmanagements weiter verfolgt. Der zwischen dem Auf-gabenträger, der Stadt Münster sowie dem ÖPNV-Management der Stadtwerke MünsterGmbH abgestimmte angebotsorientierte „Nahverkehrsplan 2005 - 2010“ befindet sich zur-zeit in den politischen Gremien zur Beratung. Die Verabschiedung des Nahverkehrsplanswird für den Herbst 2005 erwartet.

    Es wird trotz der weiterhin stagnierenden konjunkturellen Entwicklung und des weiterhinnicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens im Energiewirtschaftsrecht ein befriedi-gendes Konzernjahresergebnis für das Geschäftsjahr 2005 angestrebt.

    Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Ende des Kon-zerngeschäftsjahres nicht eingetreten.

    Münster, am 8. Juli 2005

    Stadtwerke Münster GmbHDr. Ohlms Dr. Spickenheuer

    Anhang zum Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für dasGeschäftsjahr 2004 (1.1.-31.12.)

    I. Konsolidierungskreis

    In den Konzernabschluss wurden die folgenden Gesellschaften, an denen die StadtwerkeMünster GmbH die Mehrheit der Stimmrechte hält, einbezogen. Die Angaben erfolgenzum 31. 12. 2004:

    Name/Sitz Anteil in % Eigenkapital T €

    Als verbundene Unternehmen wurden einbezogen:

    items GmbH, Münster 53,3 1.438Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 100 313Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99 30.964

    Als Gemeinschaftsunternehmen wurde einbezogen:

    Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 50 2.455

    Als assoziierte Unternehmen wurden einbezogen:

    Energiehandelsgesellschaft West mbH, Münster 32,3 4.668FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 35,2 23.605

    Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V.,Enschede, Niederlande 50 ./. 309

    Darüber hinaus sind die Stadtwerke Münster GmbH an folgenden Unternehmen beteiligt:

    Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum *) 50Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co KG, Münster *) 25

    Diese Gesellschaften (*) wurden gemäß § 311.Abs. 2 HGB nicht einbezogen, weil derenEinfluss - auch zusammengefasst - auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage desKonzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte in Berücksichti-gung der jeweiligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzern-verflechtungen. Die Angabe des Eigenkapitals ist in Anwendung der Ausnahmeregelungdes § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB unterblieben.

    8 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

  • Die im Zeitpunkt der erstmaligen Erstel-lung eines Konzernabschlusses als Toch-tergesellschaft einbezogene WestfälischeBauindustrie GmbH, die als Gemein-schaftsunternehmen anteilmäßig konsoli-dierte Westfälische Fernwärmeversor-gung GmbH sowie die als assoziiertesUnternehmen einbezogene FMO Flug-hafen Münster/Osnabrück GmbH wurdenmit dem 31. 12. 1997 einheitlich auf denersten Konzernabschlussstichtag konso-lidiert. Bei Gesellschaften, die später er-worben oder gegründet wurden, erfolgtdie Verrechnung auf den Erwerbs- oderGründungszeitpunkt. Die Kapitalkonsoli-dierung erfolgte gemäß §§ 301 Abs.1 S.2Nr. 1, 310 HGB nach der Buchwertme-thode. Die für Tochter- und Gemein-schaftsunternehmen aufgrund von Ge-winnthesaurierungen vor Erstkonsolidie-rung entstandenen passiven Unter-schiedsbeträge aus der Kapitalkonsoli-dierung werden unter dem PassivpostenB. ausgewiesen. Forderungen und Ver-bindlichkeiten sowie Aufwendungen undErträge zwischen den konsolidierten Un-ternehmen wurden verrechnet.

    Die in den Konzernabschluss zu über-nehmenden Vermögensgegenstände, dieauf Lieferungen oder Leistungen zwi-schen den in den Konzernabschluss ein-bezogenen Unternehmen beruhen, wur-den um enthaltene Zwischengewinnebereinigt.

    Wesentliche Beteiligungen aus dem Kreisder assoziierten Unternehmen wurdengemäß

    § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGB nach derBuchwertmethode angesetzt.

    II. Angaben zur Form der Darstellungvon Bilanz und Gewinn- und Verlust-rechnung

    Entsprechend § 265 Abs. 5 HGB überdie weitere Untergliederung der Postenwurde die Darstellung der Sachanlagenum die Posten

    - Verteilungsanlagen

    - Fahrzeuge für Personenverkehr

    erweitert.

    Die Gewinn- und Verlustrechnung für dasGeschäftsjahr 2004 (1.1. - 31.12.) wurdenach dem Gesamtkostenverfahren aufge-stellt.

    III. Erläuterungen zu Posten von Bilanzund Gewinn- und Verlustrechnung

    1. Bilanzierungs- und Bewertungsme-thoden

    Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wur-den, sind diese bei den Angaben zu Pos-ten der Bilanz erläutert.

    Für die at-equity einbezogene N-Dix wur-

    de der nach niederländischem Rechtaufgestellte und geprüfte Jahresab-schlusses unverändert übernommen.

    Die at-equitiy einbezogene FMO Flug-hafen Münster-Osnabrück GmbH hat indem von ihr aufgestellten und geprüftenJahresabschluss teilweise abweichendeBewertungsmethoden angewandt. Dieimmateriellen Vermögensgegenständeund Sachanlagen wurden linear abge-schrieben; die Nutzungsdauern einigerAnlagegüter wurden den betrieblichenGegebenheiten angepasst. Die Bewer-tung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffeerfolgte zu Anschaffungskosten unterBeachtung des Niederstwertprinzips. AufUmbewertungen im Konzernabschlusswurde in Anwendung des § 312 Abs. 5HGB verzichtet, da die Auswirkungen aufdie Vermögens-, Finanz- und Ertragslagevon untergeordneter Bedeutung sind.

    Die immateriellen Vermögensgegenstän-de und die Sachanlagen sind zu An-schaffungs- oder Herstellungskosten be-wertet worden. Eigene Leistungen sindentsprechend der steuerlichen Aktivie-rungspflicht in den Wertansatz einbezo-gen. Zuschüsse werden von den An-schaffungs- und Herstellungskosten ab-gesetzt. Den planmäßigen Abschreibun-gen liegen die in den steuerlichen Ab-schreibungstabellen vorgegebenen Nut-zungsdauern zugrunde, wobei alle Anla-genzugänge - soweit zulässig - zunächstdegressiv abgeschrieben wurden, mitÜbergang zur linearen Methode.

    Geringwertige Wirtschaftsgüter wurdenvoll abgeschrieben. Von den Finanzan-lagen werden die sonstigen Ausleihun-gen, bei denen es sich um unverzinslicheDarlehen handelt, gemäß BFH-Urteil vom30. 11. 1988 und dem BMF-Schreibenvom 17. 1. 1990 zum Nennwert bewertet.Die übrigen Finanzanlagen werden zuAnschaffungskosten abzüglich vorge-nommener Wertberichtigungen ausge-wiesen. Soweit die Gründe für die Wert-berichtigungen zum Bilanzstichtag nichtmehr bestehen, ist entsprechend § 280Abs. 1 HGB zugeschrieben worden.

    Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sindunter Berücksichtigung von Abschreibun-gen gemäß § 253 Abs. 3 HGB zu fortge-schriebenen durchschnittlichen Anschaf-fungswerten oder zum niedrigeren Ta-gespreis bewertet. Die Bewertung derBrenn- und Treibstoffvorräte wurde zum31. 12. 2004 auf Verbrauchsfolgeverfah-ren (Last-in-first-out) umgestellt, da sodas tatsächliche Verbrauchsverhalten zu-treffender erfasst wird.

    Die Bewertung der unfertigen Leistungenentspricht der der selbsterstellten Anlagen.

    Forderungen und sonstige Vermögens-gegenstände sind unter Berücksichti-

    gung des erkennbaren Ausfallrisikos be-wertet.

    Die bis einschließlich 2002 empfangenenErtragszuschüsse werden auf den Altbe-stand mit 5 % des Ursprungswertes auf-gelöst. Im 20. Jahr nach Zugang wird derAbgang unterstellt und der verbliebeneUrsprungswert vollständig aufgelöst. DieZugänge werden ab dem 1. 1. 2003direkt gegen die Positionen des Anlage-vermögens verrechnet und wirken sichentsprechend den dort geltenden Nutz-dauern abschreibungsmindernd aus.

    Die Rückstellungen für Pensionen undähnliche Verpflichtungen sind aufgrundder Richttafeln von 1998 zum versiche-rungsmathematisch ermittelten Barwertangesetzt; es wurde ein Rechnungszins-fuß von 6% zugrunde gelegt. Bei denübrigen Rückstellungen sind alle erkenn-baren Risiken berücksichtigt.

    Für die im Rahmen der Konsolidierung zuberücksichtigenden latenten Steuernkonnte aufgrund des regionalen Schwer-punkts des Konzerns ein einheitlicherErtragsteuersatz zugrunde gelegt werden.

    Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzah-lungsbetrag ausgewiesen.

    2. Angaben zu Posten der Bilanz

    Die Entwicklung des Anlagevermögenswird in der Anlage gezeigt. Es wurdenaußerplanmäßige Abschreibungen nach§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB in Höhe von10.194 T € auf Gebäude des zentralen Be-triebsgeländes und in Höhe von 1.289 T €auf Verteilungsanlagen der Fernwärmeder Stadtwerke Münster GmbH sowie inHöhe von 96 T € auf die Beteiligung derStadtwerke Münster GmbH an der WLE,Westfälische Landeseisenbahn GmbH,vorgenommen. Bei Wertpapieren des An-lagevermögens entsprechen in früherenJahren vorgenommene außerplanmäßigeAbschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3HGB nicht mehr dem zum 31. 12. 2004beizulegenden Wert. Es ist daher eineZuschreibung in Höhe von 96 T € vorge-nommen worden.

    In den Forderungen aus Lieferungen undLeistungen ist auch der abgegrenzte Ver-brauch zwischen Ablese- und Bilanzstich-tag enthalten, der mit den aufgelaufenenAbschlagszahlungen saldiert wurde.

    Die Forderungen gegen den Gesellschaf-ter betreffen im wesentlichen Forderun-gen aus Lieferungen und Leistungen,Kostenerstattungen und sonstige Forde-rungen.

    Die sonstigen Vermögensgegenständebeinhalten als wesentliche Posten For-derungen aus Überzahlungen von Steu-ern, aus einem Grundstücksverkauf,Schadensersatzansprüche sowie debito-rische Kreditoren.

    Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 9

  • Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 500 T € eine Restlaufzeit von mehrals einem Jahr. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände habenalle Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

    Das gezeichnete Kapital der Stadtwerke Münster GmbH beträgt unverändert 51.200.000 €.Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung hat eigenkapitalähnlichen Charakter.

    In den Steuerrückstellungen sind die latenten Steuern mit 3,6 Mio. € berücksichtigt.

    Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen(18,2 Mio. €), Rückbau des HKW Hafen (8,2 Mio. €), für Urlaubsansprüche und Gleitzeit-guthaben der Mitarbeiter (2,4 Mio. €), für Entsorgungsverpflichtungen (6,9 Mio. €), fürbestehende Altersteilzeitverpflichtungen (14,1 Mio. €) sowie Ausgleichsleistungen an diePartner der Verkehrsgemeinschaft Münsterland (19,5 Mio. € nach Verrechnung mit gelei-steten Anzahlungen von 9,4 Mio. €).

    Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im wesentlichen Steuern, noch nicht abgerech-nete Zuschüsse, Überzahlungen aus der Verbrauchsabrechnung sowie Posten der Lohn-abrechnung Dezember 2004.

    zernmutter bemessenen Vorabgewinn-ausschüttung von 1,0 Mio. € sowie derAnteile anderer Gesellschafter amBilanzgewinn ergibt sich für den Konzernein Bilanzgewinn von 8,4 Mio. €.

    V. Vermerke

    Der Bilanzvermerk betrifft elf Bürgschaf-ten zugunsten der FMO Flughafen Müns-ter-Osnabrück GmbH, drei Patronatser-klärungen und zwei Bürgschaften zugun-sten der EnergiehandelsgesellschaftWest mbH sowie eine Bürgschaft zuguns-ten der Windkraft Nordseeheilbad Bor-kum GmbH.

    VI. Ergänzende Angaben

    1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

    Die Bestellverpflichtungen im Investi-tionsbereich beliefen sich zum 31. 12.2004 auf 42,2 Mio. €. Aus Leasing-Ver-trägen mit einer Laufzeit zwischen 1 und5 Jahren resultieren jährliche Verpflich-tungen von 357 T €. Bei einer Tochterge-sellschaft bestehen Entschädigungsver-pflichtungen aus Erbbaurechtsverträgenin Höhe von 20,1 Mio. €.

    2. Zusammensetzung der Organe,Aufwendungen für Organe

    Die Geschäftsführung besteht aus:

    Dr.-Ing. Norbert Ohlms,Dr. Werner Spickenheuer.

    Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind inder Anlage genannt.

    Die Gesamtbezüge der Geschäftsführungbetrugen 314 T €. Für die frühere Ge-schäftsführung und ihre Hinterbliebenenwurden 85 T € an Pensionen aufgewen-det. Für sie bestehen Pensionsrückstel-lungen von 671 T €.

    Die Aufwendungen für den Aufsichtsratbetrugen 763,80 €. Darlehn an Mitgliederdes Aufsichtsrates betrugen zum 31. 12.2004 23.971,81 € bei Zinssätzen von0,5 % bis 2,5 %; im Geschäftsjahr 2004wurden 1.819,61 € getilgt. Lohn- undGehaltsvorschüsse wurden zum 31. 12.2004 mit 3.000 € bilanziert; im Geschäfts-jahr 2004 wurden 1.793 € zurückgezahlt.

    3. Belegschaft

    Von der durchschnittlichen Zahl der Ar-beitnehmer (1.243) waren 599 Lohnem-pfänger und 644 Gehaltsempfänger. Wei-terhin waren bei dem Gemeinschaftsun-ternehmen Westfälische Fernwärmever-sorgung GmbH von 7 Arbeitnehmern 5Lohnempfänger und 2 Gehaltsempfänger.

    Die Gesellschaft ist Mitglied der Kommu-nalen Zusatzversorgungskasse Westfa-len-Lippe (ZKW). Zweck der Anstalt ist

    10 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

    Bilanzpositionen

    Verbindlichkeitengegenüber Kreditinstituten 109.541 7.570 27.854 74.117 6.814

    Erhaltene Anzahlungenauf Bestellungen 62 62 -,- -,- 94

    Verbindlichkeiten ausLieferungen und Leistungen 23.339 23.146 193 -,- 19.767

    Verbindlichkeiten gegenüberdem Gesellschafter 1.415 1.415 -,- -,- 968

    Verbindlichkeiten gegenüberUnternehmen, mit denen einBeteiligungsverhältnis besteht 5.168 5.168 -,- -,- 4.110

    Sonstige Verbindlichkeiten 14.462 13.712 750 -,- 6.282

    153.987 51.073 28.797 74.117 38.035

    Durch Grundpfandrechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.

    Davon mit einer RestlaufzeitKonzernbilanz

    31.12.2004in T €

    bis1 Jahr

    1 bis 5Jahre

    mehr als5 Jahre

    Restlaufzeitbis 1 Jahr

    Vorjahr

    3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

    Von den Umsatzerlösen (ohne Ökosteuer) entfallen 271,8 Mio. € auf den Versorgungsbe-reich, 23,9 Mio. € auf den Verkehrsbereich, 10,8 Mio. € auf IT - Leistungen und 1,6 Mio. €auf andere Bereiche.

    Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u.a. Erträge aus dem Abgang von Gegen-ständen des Anlagevermögens, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (0,8 Mio. €),Pacht- und Mieteinnahmen, Ausgleichszahlungen nach dem KWK-Gesetz, Entgelte fürdie Vergärung von Bio-Abfällen, periodenfremde Erträge (0,4 Mio. €) sowie verschiedeneKostenerstattungen.

    Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. verschiedene periodenfremdeAufwendungen, hier insbesondere die VGM-Einnahmeverrechnung 0,3 Mio. €.

    Von den Steuern vom Einkommen und Ertrag entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 0,2 Mio. €auf latente Steuern.

    IV. Angaben zum Jahresergebnis

    Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem Jahresüberschuss von9,5 Mio. €. Unter Berücksichtigung einer am einzelgesellschaftlichen Ergebnis der Kon-

  • es, den Arbeitnehmern im Wege privat-rechtlicher Versicherung eine zusätzlicheAlters- und Hinterbliebenenversorgungzu gewähren. Die Gesellschaft hat sichbei Begründung der Mitgliedschaft ver-pflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern,die nach dem Tarifvertrag über die Ver-sorgung der Arbeitnehmer kommunalerVerwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G)zu versichern sind. Der derzeitige Umla-gesatz beträgt 4,5 % + 1,5 % Sanie-rungsgeld und wird von der Gesellschaftallein getragen. Die Summe der versiche-rungspflichtigen Löhne und Gehälter fürdas Jahr 2004 beträgt 38,6 Mio. €. Zurteilweisen Abdeckung der aus einer mög-lichen Unterdeckung der ZKW folgendenVerpflichtungen wurden Rückstellungenvon 3.120 T € gebildet.

    Münster, den 8. Juli 2005

    Stadtwerke Münster GmbHDr. Ohlms Dr. Spickenheuer

    Organe der Gesellschaft

    Gesellschafter

    Stadt Münster zu 100 %

    Aufsichtsrat

    Hans-Winfried WelterVorsitzender des Aufsichtsrates(bis 13. 10. 2004, ab 17. 11. 2004)Sprachlehrer

    Heinz Röhricht1. Stellvertretender VorsitzenderArbeitnehmervertreter,Freigestellter Betriebsratsvorsitzender

    Robert Otte2. Stellvertretender Vorsitzender(bis 13. 10. 2004)Ratsmitglied, Finanzmakler

    Rudolf Klein (ab 17. 11. 2004)2. Stellvertretender Vorsitzender(ab 30.11.2004)Ratsmitglied, Systemanalytiker

    Susanne BachgArbeitnehmervertreterin, Kaufm.Angestellte

    Frank Baumann(bis 13. 10. 2004, ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Online-Designe

    Helga BickeböllerStadtkämmerin

    Wilhelm Breitenbach(bis 13. 10. 2004, ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Lehrer

    Ulrich Eisenack (ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Ltd. Regierungsdirektor

    Werner FrenzelArbeitnehmervertreter,Freigestellter stellvertr. Betriebsrats-vorsitzender

    Richard-Michael Halberstadt(bis 13. 10. 2004)Ratsmitglied, Industriebuchbinder

    Thomas Harten (bis 13. 10. 2004)Dipl.-Ing. für Raumplanung

    Michael Jung (ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Historiker

    Dieter Maager(bis 13. 10. 2004, ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Heizungs- undLüftungssanitärmeister

    Antonio MachadoArbeitnehmervertreter, Lagerist

    Andreas Nicklas (ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Rechtsanwalt

    Carsten Peters (ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Geschäftsführer

    Florian Steinforth (bis 13. 10. 2004)Ratsmitglied, Hauptbrandmeister i.R.

    Christoph Strässer, MdB(bis 13. 10. 2004)Rechtsanwalt

    Joachim Tonn(bis 13. 10. 2004, ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Kaufm. Angestellter

    Stefan Weber(bis 13. 10. 2004, ab 17. 11. 2004)Ratsmitglied, Selbständiger EDV-Berater

    Michael WeidekampArbeitnehmervertreter, Techn. Angestellter

    Rolf WischerArbeitnehmervertreter,Freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Geschäftsführung

    Dr.-Ing. Norbert Ohlms

    Dr. Werner Spickenheuer

    Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 11

  • 12 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

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  • Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 13

    Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbHfür das Geschäftsjahr 2004 (01.01. - 31.12)

    2004 2004 2003

    € € €

    1. Umsatzerlöse 327.967.003,38 314.992.978,38

    abzüglich darin enthaltene Stromsteuer -19.876.395,99 -19.619.825,42

    308.090.607,39 295.373.152,96

    2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 44.781,52 17.275,77

    3. andere aktivierte Eigenleistungen 4.225.487,14 4.226.827,88

    4. sonstige betriebliche Erträge 13.121.168,38 31.749.193,23

    5. Materialaufwand

    a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für

    bezogene Waren 117.876.299,00 111.749.705,18

    b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 42.958.209,53 47.316.069,23

    160.834.508,53 159.065.774,41

    6. Personalaufwand

    a) Löhne und Gehälter 51.768.640,07 52.512.088,37

    b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für

    Unterstützung 14.703.596,61 14.654.250,25

    davon für Altersversorgung € 4.019.896,28 66.472.236,68 67.166.338,62

    ( i.Vj. 3.724.283,14 € )

    7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des

    Anlagevermögens und Sachanlagen 37.714.424,44 30.434.069,37

    8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

    a) Konzessionsabgaben 17.474.088,62 17.051.154,22

    b) übrige betriebliche Aufwendungen 18.545.505,61 19.766.579,47

    36.019.594,23 36.817.733,69

    9. Erträge aus Beteiligungen 56.731,88 -,-

    10. Erträge aus anderen Wertpapieren

    und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.188.502,71 568.691,38

    11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.542.228,36 1.603.743,34

    12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 100.317,00 186.481,00

    13. Aufwendungen aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 1.138.521,90 1.125.549,34

    14. Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 6.102,81 313.923,38

    15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.420.349,18 4.347.014,32

    16. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 21.575.658,23 34.709.847,19

    17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.207.794,49 14.332.368,46

    18. sonstige Steuern 902.154,70 528.224,82

    19. Jahresüberschuss 9.465.709,04 19.849.253,91

    20. Gewinnvortrag 18.994,20 643.356,88

    21. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -,- 8.600.000,00

    22. Vorabgewinnausschüttung 1.000.000,00 3.000.000,00

    23. Einstellung in Anteile anderer Gesellschafter am Bilanzgewinn 49.612,37 -,-

    24. Entnahme aus Anteile anderer Gesellschafter am Bilanzgewinn -,- 14.851,11

    25. Bilanzgewinn 8.435.090,87 8.907.461,90

  • 14 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

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  • Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 15

    Bestätigungsvermerk desAbschlussprüfersWir haben den von der StadtwerkeMünster GmbH, Münster, aufgestelltenKonzernabschluss und den Konzernlage-bericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-nuar bis 31. Dezember 2004 geprüft. DieAufstellung von Konzernabschluss undKonzernlagebericht nach den deutschenhandelsrechtlichen Vorschriften liegt inder Verantwortung der Geschäftsführungder Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,auf der Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung eine Beurteilung überden Konzernabschluss und den Konzern-lagebericht anzugeben.

    Wir haben unsere Konzernabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtungder vom Institut der Wirtschaftsprüfer(IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-fung vorgenommen. Danach ist die Prü-fung so zu planen und durchzuführen,dass Unrichtigkeiten und Verstöße, diesich auf die Darstellung des durch denKonzernabschluss unter Beachtung derGrundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung und durch den Konzernlageberichtvermittelten Bildes des Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkanntwerden. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse überdie Geschäftstätigkeit und über das wirt-schaftliche und rechtliche Umfeld desKonzerns sowie die Erwartungen übermögliche Fehler berücksichtigt. Im Rah-men der Prüfung werden die Wirksamkeitrechnungslegungsbezogenen internenKontrollsystems sowie Nachweise für dieAngaben im Konzernabschluss und Kon-zernlagebericht überwiegend auf der Ba-sis von Stichproben beurteilt. Die Prüfungumfasst die Beurteilung der Jahresab-schlüsse der in den Konzernabschlusseinbezogenen Unternehmen, der Abgren-zung des Konsolidierungskreises, der an-gewandten Bilanzierungs- und Konsoli-dierungsgrundsätze und der wesentlichenEinschätzung der Geschäftsführung so-wie die Würdigung der Gesamtdarstel-lung des Konzernabschlusses und desKonzernlageberichts. Wir sind der Auf-fassung, dass unsere Prüfung eine hin-reichend sichere Grundlage für unsereBeurteilung bildet.

    Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt.

    Nach unserer Überzeugung vermittelt derKonzernabschluss unter Beachtung derGrundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung ein den tatsächlichen Verhältnissenentsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage des Konzerns.Der Konzernlagebericht gibt insgesamteine zutreffende Vorstellung von der Lage

    des Konzerns und stellt die Risiken derkünftigen Entwicklung zutreffend dar.

    Düsseldorf, den 8. Juli 2005

    KPMG Prüfungs- und Beratungsgesell-schaft für den Öffentlichen SektorAktiengesellschaftWirtschaftprüfungsgesellschaft

    Geisen BiermannWirtschaftprüfer Wirtschaftprüfer

    Versammlung der Jagdgenossen-schaft Münster-Uppenberg

    Die Jagdgenossen der Jagdgenossen-schaft Münster-Uppenberg werden hier-mit zur Genossenschaftsversammlungam

    Montag, 13. Februar 2006, 19.00 Uhr,Gaststätte Niemann,Horstmarer Landweg 126, 48161 Münster

    mit folgender Tagesordnung eingeladen.

    Tagesordnung:

    1. Eröffnung und Begrüßung

    2. Feststellung der ordnungsgemäßenLadung

    3. Aufhebung der Jagdverpachtungsbe-dingungen vom 14. 4. 1987

    4. Jagdverpachtung

    5. Verschiedenes

    Wir bitten um Teilnahme.

    Münster, den 5. Januar 2006

    Jagdgenossenschaft Münster-Uppenberg

    Alfons Neuhaus- Vorsitzender -

    Versammlung der Jagdgenossen-schaft Münster-Geist

    Die Jagdgenossen der Jagdgenossen-schaft Münster-Geist werden hiermit zurGenossenschaftsversammlung am

    Mittwoch, 16. Februar 2006, 19.30 Uhr,Gaststätte Vennemann,Hammer Straße 460, 48153 Münster

    mit folgender Tagesordnung eingeladen.

    Tagesordnung:

    1. Eröffnung und Begrüßung

    2. Feststellung der ordnungsgemäßenLadung

    3. Aufhebung der Jagdverpachtungsbe-dingungen vom 15. 4. 1987

    4. Jagdverpachtung

    5. Verschiedenes

    Wir bitten um Teilnahme.

    Münster, den 5. Januar 2005

    Jagdgenossenschaft Münster-Geist

    Andreas Große-Perdekamp- Vorsitzender -

    Versammlung der Jagdgenossen-schaft Münster-GievenbeckDie Jagdgenossen der Jagdgenossen-schaft Münster-Gievenbeck werden hier-mit zur Genossenschaftsversammlungam

    Mittwoch, 8. Februar 2006, 19.30 Uhr,Gaststätte Ackermann,Roxeler Str. 522, 48161 Münster

    mit folgender Tagesordnung eingeladen.

    Tagesordnung:

    1. Eröffnung und Begrüßung

    2. Feststellung der ordnungsgemäßenLadung

    3. Aufhebung der Jagdverpachtungsbe-dingungen vom 13. 4. 1987

    4. Jagdverpachtung

    5. Verschiedenes

    Wir bitten um Teilnahme.

    Münster, den 5. Januar 2005

    Jagdgenossenschaft Münster-Gievenbeck

    Norbert Kreuzheck- Vorsitzender -

    Versammlung der Jagdgenossen-schaft Münster-MecklenbeckDie Jagdgenossen der Jagdgenossen-schaft Münster-Mecklenbeck werdenhiermit zur Genossenschaftsversamm-lung am

    Mittwoch, 14. Februar 2006, 19.00 Uhr,Sport-Center, Borkstraße 17b,48163 Münster

    mit folgender Tagesordnung eingeladen.

    Tagesordnung:

    1. Eröffnung und Begrüßung

    2. Feststellung der ordnungsgemäßenLadung

    3. Aufhebung der Jagdverpachtungsbe-dingungen vom 11. 4. 1987

    4. Jagdverpachtung

    5. Verschiedenes

    Wir bitten um Teilnahme.

    Münster, den 5. Januar 2005

    Jagdgenossenschaft Münster-Mecklenbeck

    Otto Lange- Vorsitzender -

  • Aufnahme von AufgebotenDer Gläubiger des in Verlust geratenenSparbuches

    Nr. 380139444

    der Sparkasse Münsterland Ost hat des-sen Kraftloserklärung beantragt.

    Der Inhaber dieses Sparbuches wirdhiermit aufgefordert, binnen drei Mona-ten, gerechnet von dem u. g. Datum an,seine Rechte unter Vorlegung des Spar-buches anzumelden; andernfalls wird dasSparbuch für kraftlos erklärt.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand

    Der Gläubiger des in Verlust geratenenSparbuches

    Nr. 380032607

    der Sparkasse Münsterland Ost hat des-sen Kraftloserklärung beantragt.

    Der Inhaber dieses Sparbuches wirdhiermit aufgefordert, binnen drei Mona-ten, gerechnet von dem u. g. Datum an,seine Rechte unter Vorlegung des Spar-buches anzumelden; andernfalls wird dasSparbuch für kraftlos erklärt.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand

    Der Gläubiger des in Verlust geratenenSparbuches

    Nr. 300836418

    der Sparkasse Münsterland Ost hat des-sen Kraftloserklärung beantragt.

    Der Inhaber dieses Sparbuches wirdhiermit aufgefordert, binnen drei Mona-ten, gerechnet von dem u. g. Datum an,seine Rechte unter Vorlegung des Spar-buches anzumelden; andernfalls wird dasSparbuch für kraftlos erklärt.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand

    Der Gläubiger des in Verlust geratenenSparbuches

    Nr. 300836392

    der Sparkasse Münsterland Ost hat des-sen Kraftloserklärung beantragt.

    Der Inhaber dieses Sparbuches wirdhiermit aufgefordert, binnen drei Mona-ten, gerechnet von dem u. g. Datum an,

    seine Rechte unter Vorlegung des Spar-buches anzumelden; andernfalls wird dasSparbuch für kraftlos erklärt.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand

    Der Gläubiger des in Verlust geratenenSparbuches

    Nr. 353249055

    der Sparkasse Münsterland Ost hat des-sen Kraftloserklärung beantragt.

    Der Inhaber dieses Sparbuches wirdhiermit aufgefordert, binnen drei Mona-ten, gerechnet von dem u. g. Datum an,seine Rechte unter Vorlegung des Spar-buches anzumelden; andernfalls wird dasSparbuch für kraftlos erklärt.

    Münster, den 23. Dezember 2005

    Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand

    Aufnahme einer KraftloserklärungDas aufgebotene Sparkassenbuch

    Nr. 334415544

    ausgestellt von der Sparkasse Münster,wird hiermit für kraftlos erklärt.

    Münster, den 3. Januar 2006

    Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand

    16 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

  • Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 17

  • 18 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

  • Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006 19

  • 20 Amtsblatt Nr. 1 vom 13. 1. 2006

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    STADT MÜNSTERPresse- und Informationsamt

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    Herausgegeben von der Stadt Münster– Presse- u. Informationsamt –,Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 MünsterRedaktion: Christian BüttnerTel. (02 51) 4 92 - 13 51, Fax (02 51) 4 92 - 77 64E-Mail: [email protected]: 1,00 €, Bezugsgeld jährlich 32,00 €.Abonnementsbestellungen sind zu richten an:Stadt Münster – Presse- und Informationsamt –.Kündigung spätestens bis zum 15. Dezember fürden 1. Januar des folgenden Jahres.Einzelnummern sind in der Münster-Information,Heinrich-Brüning-Straße 9, erhältlich.Druck: Joh. Burlage48157 Münster, Kiesekampweg 2, Ruf 2 42 22