54. GEP-Änderung

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BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF Ansprechpartner/in: Herr Axt, Herr van Gemmeren Telefon: 0211 / 475 –2355 oder –2358 54. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein (Siedlungsflächentausch Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein) Vorgezogene Eröffnung des vereinfachten Erarbeitungsverfahren 1. Der Vorsitzende und ein stimmberechtigtes Mitglied beschließen für die im Betreff genannte GEP-Änderung in der vorliegenden Fassung die Eröffnung des vereinfachten Erarbeitungsverfahrens gem. § 20 Abs. 6 Landesplanungsgesetz. 2. Es ist vorgesehen, dass dem Regionalrat in seiner 30. Sitzung im April 2008 die- ser Beschluss zur Bestätigung vorgelegt wird. 3. Die in der Anlage 4 aufgeführten Beteiligten sind zur Mitwirkung an dem Ver- fahren aufzufordern (§ 14 Abs. 2 LPlG). Ihnen ist Gelegenheit zu geben, inner- halb einer Frist von einem Monat Bedenken und Anregungen vorzubringen. Wei- tere Behörden und Stellen können beteiligt werden, wenn es sich im Laufe des Verfahrens als notwendig erweist. 4. Parallel hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zur beabsichtigten Regionalplan-Änderung Stellung zu nehmen (vgl. § 14 Abs. 3 LPlG). Hierzu wird die Regionalplan-Änderung bei dem Kreis Mettmann und der Bezirksregierung Düsseldorf für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens zwei Wochen vorher im Amtsblatt der Be- zirksregierung Düsseldorf bekannt gemacht. (Erwin) Vorsitzender des Regionalrates gez. am 15.12.2007 (Sartingen) Stimmberechtigtes Mitglied des Regionalrates gez. am 19.12.2007

Transcript of 54. GEP-Änderung

BEZIRKSREGIERUNG

DÜSSELDORF

Ansprechpartner/in: Herr Axt, Herr van Gemmeren Telefon: 0211 / 475 –2355 oder –2358 54. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein (Siedlungsflächentausch Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein) Vorgezogene Eröffnung des vereinfachten Erarbeitungsverfahren

1. Der Vorsitzende und ein stimmberechtigtes Mitglied beschließen für die im Betreff genannte GEP-Änderung in der vorliegenden Fassung die Eröffnung des vereinfachten Erarbeitungsverfahrens gem. § 20 Abs. 6 Landesplanungsgesetz.

2. Es ist vorgesehen, dass dem Regionalrat in seiner 30. Sitzung im April 2008 die-

ser Beschluss zur Bestätigung vorgelegt wird. 3. Die in der Anlage 4 aufgeführten Beteiligten sind zur Mitwirkung an dem Ver-

fahren aufzufordern (§ 14 Abs. 2 LPlG). Ihnen ist Gelegenheit zu geben, inner-halb einer Frist von einem Monat Bedenken und Anregungen vorzubringen. Wei-tere Behörden und Stellen können beteiligt werden, wenn es sich im Laufe des Verfahrens als notwendig erweist.

4. Parallel hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zur beabsichtigten

Regionalplan-Änderung Stellung zu nehmen (vgl. § 14 Abs. 3 LPlG). Hierzu wird die Regionalplan-Änderung bei dem Kreis Mettmann und der Bezirksregierung Düsseldorf für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens zwei Wochen vorher im Amtsblatt der Be-zirksregierung Düsseldorf bekannt gemacht.

(Erwin)

Vorsitzender des Regionalrates

gez. am 15.12.2007

(Sartingen)

Stimmberechtigtes Mitglied des

Regionalrates

gez. am 19.12.2007

Kurze Sachverhaltsschilderung / Inhaltsverzeichnis:

Die Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein beabsichtigten die Siedlungsflächen-entwicklung beider Städte zu optimieren und eine flächensparende, langfristig regional trag-bare Lösung zu entwickeln. Zur Vorbereitung dieses Vorhabens haben die beiden Städte die Änderung des Regionalplanes (GEP99) in den Bereichen Baumberg-Ost (Monheim), Reus-rath-Nordwest, Flachenhof und westlich Berghausen in Langenfeld beantragt. In Langenfeld (Rhld.) soll im Bereich Reusrath Nord-West ein Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB), für die Entwicklung eines Gewerbegebietes, dargestellt werden. An dieser Stelle wird auch der bis-her dargestellte Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz angepasst und basiert nun in seiner neuen Darstellung auf der seit 2004 bestehenden Neuabgrenzung des Wasser-schutzgebietes. Im Bereich Flachenhof soll westlich der Güterbahnstrecke Duisburg - Köln ein ASB dargestellt werden. Als Ausgleich für die zukünftige ASB-Darstellung soll nördlich der A 542 der ASB Flachenhof reduziert werden. Die Stadt Langenfeld erklärt sich ferner im Zuge der Änderung des Regionalplanes bereit, den bislang als Sondierungsbereich für eine mögliche ASB-Darstellung gekennzeichneten Bereich (Erläuterungskarte 1) im Gebiet west-lich des Stadtteils Berghausen zurückzunehmen. Dieser wird in Zukunft nicht mehr benötigt, so dass hier dauerhaft eine Freiraumfunktion dargestellt werden kann. Im Stadtgebiet der Stadt Monheim am Rhein soll der Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in Baumberg-Ost gestrichen werden. Als Ausgleich soll der ASB in Baum-berg-Ost für die Planung eines Wohngebietes erweitert werden. Die notwendigen Bauleitplanänderungsverfahren der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein mit dem Ziel, die Bereiche als Wohnbaufläche bzw. gewerbliche Baufläche darzu-stellen, werden parallel zu dem Regionalplan-Änderungsverfahren durchgeführt. Die Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein haben mit Schreiben vom 06.12.2007 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Regionalplan-Änderung gem. § 20 (6) Landespla-nungsgesetz (LPlG) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2005 (GV.NRW.2005, S. 430 ff.) beantragt. Gemäß § 15 LPlG i. V. m. § 14 Abs. 8 LPlG ist bei der Änderung von Raumordnungsplänen - hier des Regionalplans (GEP 99) - eine Prüfung der Umweltauswirkungen durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die Beteiligung gemäß § 15 Abs. 3 LPlG wurde durchgeführt. Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 15 Abs. 3 LPlG re-levante Vorschläge bezüglich des Umweltberichtes und der Umweltprüfung ergaben, wurden diese in dem in Anlage 3 beiliegenden Umweltbericht berücksichtigt. Da von der geplanten GEP-Änderung die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, son-dern lediglich ein Flächentausch in den jeweiligen Stadtgebieten zur Optimierung der Sied-lungsentwicklung der Kommunen durchgeführt werden soll, erfolgt die GEP-Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 20 (6) (LPlG). Somit wird von den in § 14 Abs. 2 LPlG und § 14 Abs. 3 LPlG vorgesehenen Möglichkeiten der Fristverkürzung Gebrauch gemacht. Vorgesehen ist eine Beteiligungsfrist nach § 14 Abs. 2 LPlG und eine Auslegungsfrist nach § 14 Abs. 3 LPlG von jeweils einem Monat.

Anlagen: 1 1a 2 3 4

Zeichnerische Darstellung Änderung der Erläuterungskarte 1 Sondierungen für eine zukünftige Siedlungsentwicklung Begründung Umweltbericht Beteiligtenliste

(Ausschnitt aus der Topographischen Karte 1:50 000 des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen – Auszug aus dem GEP-Blatt L 4906 Neuss)

bisherige Darstellung:

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54. Änderung des Regionalplansfür den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)im Gebiet der Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein(Siedlungsflächentausch Langenfeld Monheim)

ENTWURF (Erarbeitungsbeschluss)

Stand: Dezember 2007

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Anlage 1

Langenfeld

Monheim

B 8

L 353

A 54

2

L 402

Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)

Bereiche für gewerbliche und industrielleNutzungen (GIB)

Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche

Waldbereiche

Schutz der Landschaft undlandschaftsorientierte Erholung

Grundwasser- und Gewässerschutz

Regionale Grünzüge

(Ausschnitt aus der Topographischen Karte 1:50 000 des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen – Auszug aus dem GEP-Blatt L 4906 Neuss)

geänderte Darstellung:

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54. Änderung des Regionalplansfür den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)im Gebiet der Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein(Siedlungsflächentausch Langenfeld Monheim)

ENTWURF (Erarbeitungsbeschluss)

Stand: Dezember 2007

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Anlage 1

Langenfeld

Monheim

B 8

L 353

A 54

2

L 402

54. Änderung des Regionalplansfür den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)im Gebiet der Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein(Siedlungsflächentausch Langenfeld Monheim)

ENTWURF (Erarbeitungsbeschluss)

Stand: Dezember 2007

Ausschnitt aus der Erläuterungskarte 1Sondierungen für eine zukünftige Siedlungsentwicklung

Sondierungen für einemögliche ASB-Darstellung

bisherige Darstellung:

geänderte Darstellung:

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Langenfeld

Monheim

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Dormagen

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Langenfeld

Monheim

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Dormagen

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Anlage 1a

54.GEP-Änd. Langenfeld (Rhld.) / Monheim a. Rhein (Erarbeitungsbeschluss) Anlage 2

Bezirksregierung Düsseldorf - 1 - Stand:19.12.2007

Begründung zum Erarbeitungsbeschluss

der 54. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)

im Gebiet der Städte Langenfeld /Rhld.) / Monheim am Rhein (Siedlungsflächentausch)

1. Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung Die Städte Langenfeld (Rhld) und Monheim am Rhein beabsichtigen die Siedlungsflächen-

entwicklung beider Städte zu optimieren und eine flächensparende, langfristig regional trag-

bare Lösung zu entwickeln. Zur Vorbereitung dieses Vorhabens haben die Städte Monheim

am Rhein und Langenfeld (Rhld.) die Änderung des Regionalplanes (GEP99) in den Berei-

chen Baumberg-Ost, Reusrath-Nordwest, Flachenhof und westlich Berghausen beantragt.

Beide Städte verfügen über Flächenreserven, die aus verschiedenen Gründen nicht aktivier-

bar sind und streben einen Tausch zur Entwicklung anderer geeigneter Standorte an. Auf-

grund dieser Änderung wird auch der dargestellte Sondierungsbereich für die Zukunft nicht

mehr benötigt. Dessen Rücknahme und die Darstellung insbesondere der Regionalen Grün-

züge (RGZ), unter anderem zum Ausgleich des Eingriffes in den Freiraum, ist Grundlage des

Verfahrens.

Im Stadtgebiet der Stadt Langenfeld soll im Bereich Reusrath Nord-West ein Allgemeiner

Siedlungsbereich (ASB) für die Entwicklung eines Gewerbegebietes dargestellt werden. Im

Bereich Flachenhof soll westlich der Güterbahnstrecke Duisburg - Köln ein ASB für die Pla-

nung eines Wohngebietes dargestellt werden. Als Ausgleich für die zukünftige ASB-

Darstellung soll nördlich der A 542 der ASB Flachenhof reduziert werden. Die Stadt Langen-

feld erklärt sich ferner im Zuge der Änderung des Regionalplanes bereit, den bislang als

Sondierungsbereich für eine mögliche ASB-Darstellung gekennzeichneten Bereich (Erläute-

rungskarte 1), der eine ca. 57 ha große Fläche im Gebiet westlich des Stadtteils Berghausen

umfasst, zurückzunehmen.

Im Stadtgebiet der Stadt Monheim am Rhein soll der Bereich für gewerbliche und industrielle

Nutzungen (GIB) in Baumberg-Ost gestrichen werden. Als Ausgleich soll der ASB in Baum-

berg-Ost, für die Planung eines Wohngebietes, erweitert werden.

54.GEP-Änd. Langenfeld (Rhld.) / Monheim a. Rhein (Erarbeitungsbeschluss) Anlage 2

Bezirksregierung Düsseldorf - 2 - Stand:19.12.2007

Die bisherige Darstellung der Flächen im GEP99, die geplanten Darstellungen im GEP99

und die Bilanzierung werden in der Übersichtstabelle verdeutlicht.

Der flächengleiche Tausch im Bereich Monheim Baumberg-Ost und die Ausweisung eines

ASB ist für die Stadt Monheim am Rhein erforderlich, um den kommunalen Bedarf an Wohn-

bauflächen mittel- bis langfristig in angemessener Weise sichern zu können. Innerhalb des

Stadtgebietes sind die bestehenden Flächenreserven des GEP als auch des FNP ausge-

schöpft. Ebenso sind die Nachverdichtungspotenziale innerhalb des Siedlungs-

zusammenhangs weitgehend erschöpft, bzw. aus eigentumsrechtlichen Gegebenheiten nicht

realisierbar. Durch die Lage im Raum, den Rhein, umliegende Schutzgebiete (z.B. NSG,

LSG, FFH, WSZ) und Waldbereiche ist die Gemeinde in ihrer Siedlungsflächenentwicklung

stark eingeschränkt. Neben zusätzlicher Entwicklungsmöglichkeit im Siedlungsbau soll so

auch ein Beitrag für eine soziale und infrastrukturelle Stärkung des Stadtteils Baumberg be-

wirkt werden. Im beabsichtigten Flächentausch ist vorgesehen, den ca. 15 ha großen GIB

westlich der Autobahn BAB 59 in seiner Ausweisung zurückzunehmen. Dieser Bereich ist

ursprünglich in den GEP99 aufgenommen worden, um der Ansiedlung eines Möbel- und

Einrichtungshauses als Standort zu dienen. Diese Ansiedlung ist jedoch nie erfolgt und er-

scheint aus heutiger Sicht nicht mehr realisierbar. Die Stadt Monheim am Rhein verfügt u.a.

durch erfolgreich betriebene Revitalisierung ihrer bestehenden gewerblich-industriellen Be-

reiche darüber hinaus über ausreichende und geeignetere Standorte im Stadtgebiet, die sich

für eine gewerblich-industrielle Ansiedlung eignen. Aus diesen Gründen soll daher auf die

Darstellung eines GIB im Bereich Baumberg-Ost verzichtet und dieses Gebiet stattdessen

als Freiraum überlagert mit den Freiraumfunktionen RGZ und BSLE dargestellt werden.

In der Stadt Langenfeld (Rhld) soll ein rund 21 ha großes Gebiet im Bereich Reusrath-

Nordwest zukünftig als ASB ausgewiesen werden. Der gültige GEP99 kennzeichnet diesen

Bereich bislang als RGZ und als Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG).

Bereits bei der Neuaufstellung des derzeit gültigen GEP99 wurde der Bereich als ASB mit

gewerblicher Ausrichtung als Planungsalternative diskutiert. Obwohl seinerzeit der Bedarf

anerkannt wurde, ist dieser nicht in den GEP99 aufgenommen worden, weil dieser innerhalb

der Trinkwasserschutzzone IIIa lag. Inzwischen wurde der Wassereinzugsbereich des Ver-

Monheim Baumberg-Ost RGZ ASB ca. 15 ha

Monheim Baumberg-Ost GIB RGZ/BSLE ca. 15 ha

Langenfeld Reusrath Nord-West RGZ ASB ca. 21 ha

Langenfeld westl. Güterbahnstrecke / nordöstl. Flachhof RGZ ASB ca. 5 ha

Langenfeld Flachenhof ASB RGZ ca. 26 ha

Langenfeld westlich Berghausen Sondier. B RGZ/BSLE ca. 57 ha

54.GEP-Änd. Langenfeld (Rhld.) / Monheim a. Rhein (Erarbeitungsbeschluss) Anlage 2

Bezirksregierung Düsseldorf - 3 - Stand:19.12.2007

bandswasserwerks Langenfeld-Monheim neu abgegrenzt. Die im Jahre 2004 erlassene

Wasserschutzzonenverordnung ordnet den Bereich Reusrath-Nordwest nunmehr der Was-

serschutzzone III b zu, so dass die landesplanerische Zielvorgabe in Bezug auf den Trink-

wasserschutz nunmehr eingehalten wird. Die Abgrenzung des BGG wird entsprechend die-

ser Neuordnung hier vorgenommen und an das ausgewiesene Wasserschutzgebiet ange-

passt. Die Stadt beabsichtigt darüber hinaus nordöstlich des Bereiches Flachenhof und west-

lich der Güterbahnstrecke Duisburg-Köln in einem ca. 5 ha großen Gebiet zukünftig einen

ASB auszuweisen um dort Wohnbaufläche zu entwickeln.

Die durch die Städte Langenfeld und Monheim am Rhein beabsichtige Änderung des Regio-

nalplanes (GEP99) führt durch den flächengleichen Tausch zu keiner zusätzlichen Inan-

spruchnahme von Landschaft für Siedlungsentwicklung. Darüber hinaus soll der rund 57 ha

große Sondierungsbereich in den Darstellungen des Regionalplans zukünftig zugunsten des

Regionalen Grünzugs aufgegeben werden.

2. Begründung für die Verkürzung der Frist gemäß § 14 Abs. 2

Da von der geplanten GEP-Änderung die Grundzüge der Planung nicht betroffen

sind, sondern lediglich ein Flächentausch in den jeweiligen Stadtgebieten zur Opti-

mierung der Siedlungsentwicklung der Kommunen durchgeführt werden soll, ist eine

Beteiligungsfrist gemäß § 14 Abs. 2 LPlG und eine Auslegungsfrist gemäß § 14 Abs.

3 LPlG von einem Monat vorgesehen.

3. Strategische Umweltprüfung Gemäß § 15 Landesplanungsgesetzes (LPlG) i.V.m. § 2 der Plan-Verordnung zum

LPlG ist bei Neudarstellung von Siedlungsbereichen eine Strategische Umweltprü-

fung (SUP) durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. In dem Umweltbericht

sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, welche die Durchführung des

Plans auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungen, die die Ziele und den

räumlichen Anwendungsbereich des Plans betreffen, zu ermitteln, zu beschreiben

und zu bewerten.

Hierzu ist gemäß § 15 Abs. 3 LPlG i.V.m. § 2 Abs. 1 Plan-Verordnung zum LPlG zu-

nächst ein Scoping durchzuführen. In diesem Verfahrensschritt sind diejenigen öf-

fentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz

54.GEP-Änd. Langenfeld (Rhld.) / Monheim a. Rhein (Erarbeitungsbeschluss) Anlage 2

Bezirksregierung Düsseldorf - 4 - Stand:19.12.2007

(ROG) zu beteiligen, deren Aufgabenbereich von Umweltauswirkungen der Regio-

nalplan-Änderung betroffen sein könnte. Ziel ist die Festlegung des Umfangs und

des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen

(Scoping).

Als Grundlage für diesen Verfahrensschritt wurden den in Frage kommenden öffent-

lichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG (Anlage 4 der RR-

Vorlage) Planunterlagen mit der Abgrenzung des Plangebietes (bisherige und ge-

plante zeichnerische Darstellung) und ein Gliederungsentwurf mit Literatur- und

Quellenverzeichnis als Grundlage für den Umweltbericht übersandt. Aus diesen Un-

terlagen ging hervor, welche für die Umweltprüfung relevanten Informationen vorlie-

gen. Darüber hinaus wurden die im Scopingverfahren vorgetragenen Hinweise zur

Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades als Grundlage des Umwelt-

berichtes berücksichtigt.

Die konkrete Bewertung der Umweltauswirkungen ist im Umweltbericht nachzulesen.

Bezüglich der nichttechnischen Zusammenfassung des Umweltberichtes wird auf

das entsprechende Kapitel des Umweltberichtes verwiesen.

4. Regionalplanerische Bewertung Landesentwicklungspläne (LEP) legen gemäß § 13 LPlG NRW auf der Grundlage

des Landesentwicklungsprogramms die Ziele der Raumordnung und Landesplanung

für die Gesamtentwicklung des Landes fest. In Nordrhein-Westfalen gilt der seit Mai

1995 gültige LEP NRW. Der Planungsraum ist im LEP NRW als Ballungsrandzone

dargestellt. Die einzelnen Untersuchungsteilräume werden im LEP NRW überwie-

gend als Siedlungsräume bzw. Freiraum und als Funktion Grundwasservorkommen

gekennzeichnet. Die vorliegende 54. Änderung des Regionalplans für den Regie-

rungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) ist mit den Zielen des LEP NRW vereinbar. Die

Planung trägt insbesondere dem Ziel B.III.-1.24 dahingehend Rechnung, dass durch

den flächengleichen Tausch von Siedlungsräumen gleichwertige Bereiche dem Frei-

raum zugeführt werden.

Die Ziele des Regionalplanes (GEP 99), Regionale Grünzüge von Siedlungstätigkeit

freizuhalten und diese auf die Siedlungsbereiche zu konzentrieren, werden durch die

Reduzierung des ASB im Bereich Flachenhof und die Reduzierung des GIB im Be-

reich Baumberg-Ost beachtet. Die Planung führt zwar im Bereich Baumberg-Ost zu

54.GEP-Änd. Langenfeld (Rhld.) / Monheim a. Rhein (Erarbeitungsbeschluss) Anlage 2

Bezirksregierung Düsseldorf - 5 - Stand:19.12.2007

einer Verengung des Regionalen Grünzuges, jedoch wird in flächengleichem Umfang

der bislang dargestellte GIB zurückgenommen. Der GIB, der sich bislang als „inselar-

tiger“ Siedlungsbereich in den Regionalen Grünzug einbettet, führt im Zuge der

Rücknahme wieder zu einer Aufweitung des Freiraums. Die Ausweisung eines ASB

in unmittelbarem Anschluss an den vorhandenen Siedlungsbereich Baumberg führt

insgesamt zu einer kompakten Siedlungsform und einer Abrundung der Ortslage. Mit

der Rücknahme des GIB ergibt sich in Verbindung mit dem kompakteren Siedlungs-

bereich insgesamt keine Verschlechterung der Freiraumqualität für den Regionalen

Grünzugs.

Die Ausweisung von ASB in den Bereichen Reusrath-Nordwest und westlich der Gü-

terbahnstrecke / nördlich Flachenhof, die bereits in der Örtlichkeit z.T. durch Bau-

strukturen geprägt sind, wird durch die flächengleiche Rücknahme des ASB im Be-

reich Flachenhof zu einer deutlichen Verbesserung für den regionalen Freiraum füh-

ren. Mit der Rücknahme des Sondierungsbereiches westlich Berghausen wird dieses

Gebiet zukünftig wieder dem Freiraum zugeordnet und kommt für eine nach außen

orientierte Siedlungsentwicklung zukünftig nicht mehr in Frage.

Die Änderungen des Regionalplans (GEP 99) im Bereich Baumberg-Ost stimmen mit

den kommunalen Zielen der Stadt Monheim am Rhein überein. Die Stadt Monheim

am Rhein beabsichtigt, den Flächennutzungsplan entsprechend den geänderten re-

gionalplanerischen Zielsetzungen für diesen Bereich anzupassen und entsprechend

Wohnbauflächen bzw. Grünflächen auszuweisen.

Im Bereich Reusrath-Nordwest, wo die 54. Änderung des Regionalplans (GEP 99)

die Ausweisung eines ASB vorwiegend mit gewerblicher Ausrichtung vorsieht, beab-

sichtigt die Stadt Langenfeld durch die Änderung des Flächennutzungsplans, ein

Gewerbegebiet bzw. Wohnbauflächen darzustellen.

Im Bereich westlich der Güterbahnstrecke / nördlich Flachenhof werden die stadtpla-

nerischen Ziele in Bezug auf Nachverdichtung und Innenentwicklung zukünftig im

Zuge der kommunalen Flächennutzungsplanung weiter konkretisiert.

Die Stadt Langenfeld beabsichtigt, in Zukunft in der Stadtplanung vornehmlich In-

nenentwicklungen innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers anzustreben. Die

Stadt verfügt über ausreichende Siedlungsreserven innerhalb der ausgewiesenen

ASB. Eine wohnbauliche Inanspruchnahme des Freiraums für Siedlungszwecke ist

nicht erforderlich und entspricht daher nicht mehr den Entwicklungszielen der Stadt

54.GEP-Änd. Langenfeld (Rhld.) / Monheim a. Rhein (Erarbeitungsbeschluss) Anlage 2

Bezirksregierung Düsseldorf - 6 - Stand:19.12.2007

Langenfeld (Rhld.). Durch die Rücknahme des ASB im Bereich Flachenhof wird die

Stadt Langenfeld ihre kommunalen Planungsziele anpassen und bereits wirksame

Darstellungen von Wohnbauflächen im kommunalen Flächennutzungsplan zurück-

nehmen.

Die Darstellung im Bereich Berghausen-West von landwirtschaftlichen Nutzflächen

entspricht der im Zuge der 54. Änderung angepassten Zielen des Regionalplans.

Die Planung wird insgesamt als regionalplanerisch verträglich beurteilt. Durch eine

Kombination von Darstellungen und flächengleichen Rücknahmen ist ein Ände-

rungsentwurf des Regionalplans (GEP 99) entstanden, der sowohl mit den Zielen der

Raumordnung und Landesplanung als auch mit den kommunalen Stadtentwick-

lungszielen der Gemeinden Langenfeld und Monheim am Rhein übereinstimmt. Die

Planung entspricht damit dem Gegenstromprinzip, dass die untergeordneten Pla-

nungsebenen die angestrebten Ziele des Regionalplans berücksichtigen und umge-

kehrt die regionalplanerische Ebene die Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am

Rhein bei ihren Planungsüberlegungen beteiligt.

5. Ergänzende Anmerkungen zum weiteren Verfahren

Dem Regionalrat wird in seiner 30. Sitzung am 17.04.2008 der Erarbeitungsbe-

schluss zur Bestätigung vorgelegt. In seiner 31. Sitzung könnte dann der Aufstel-

lungsbeschluss für die 54. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk

Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein

gefasst werden. Anschließend wird die Regionalplan-Änderung der Landespla-

nungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Einleitung der Beteiligung der öffentlichen Träger ist für Januar 2008 vorgese-

hen. Sie erhalten dann Gelegenheit zu dem Entwurf der Regionalplanänderung Stel-

lung zu nehmen. Etwa zeitgleich wird auch die Beteiligung der Personen des Privat-

rechts durchgeführt. Der Erörterungstermin gem. § 20 Abs. 4 LPlG soll anschließend

durchgeführt werden. Die notwendigen Bauleitplanänderungsverfahren der Städte

Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein mit dem Ziel die Bereiche als Wohnbauflä-

che bzw. gewerbliche Baufläche darzustellen, werden parallel zu dem Regionalplan-

Änderungsverfahren durchgeführt.

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 1

Umweltbericht

gemäß § 15 (1) Landesplanungsgesetz vom 03.05.2005 (LPlG) i.V.m. § 5 (1) Plan-Verordnung zum LPlG vom 10.05.2005 zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP)

im Rahmen der

54. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein

Hinweis: Der vorliegende Umweltbericht der Bezirksplanungsbehörde basiert im Wesentli-chen auf Unterlagen, die der Bezirksplanungsbehörde vom Büro ISR Stadt + Raum GmbH & Co. KG im Auftrag der Städte Monheim am Rhein und Langenfeld (Rhld.) als Unterlagen nach § 20 Abs. 2 LPlG vorgelegt wurden. Die Bezirksplanungs-behörde hat die Aussagen dieser Unterlagen geprüft und - soweit sie sie für relevant befunden hat - sich zu eigen gemacht und in den Umweltbericht übernommen.

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 2

INHALTSVERZEICHNIS

1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung 4

2. Inhalt und Verbindlichkeit des gültigen Regionalplans 5

3. Erläuterung der bisherigen und beabsichtigten Bereichsdarstellung im Regionalplan 5

3.1 Bisherige Darstellungen des Regionalplans 5

3.2 Beabsichtigte Darstellungen des Regionalplans 6

4. Rechtliche Grundlagen, Inhalte und Methodik der Umweltprüfung 6

5. Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und Umwelt-merkmale der voraussichtlich erheblich beeinflussten Gebiete ein-schließlich Wechselbeziehungen 7

5.1 Abgrenzung und Kurzcharakterisierung des Untersuchungsraumes und ver-bindliche planerische Vorgaben im Untersuchungsraum 7

5.2 Menschen, Bevölkerung und Gesundheit 9

5.3 Fauna und Flora einschließlich der biologischen Vielfalt 10

5.4 Boden 11

5.5 Wasser 12

5.6 Luft und klimatische Faktoren 12

5.7 Kulturelles Erbe und Sachwerte 13

5.8 Landschaft 13

6 Voraussichtliche Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Änderung des Regionalplans 13

7 Derzeitige für die Änderung des Regionalplans relevante Umweltprob-leme unter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz beziehen 14

8. Auf internationaler, gemeinschaftlicher oder der Ebene der Mitglieds-staaten festgelegter Ziele des Umweltschutzes, die für die Änderung re-levant sind, und Art der Berücksichtigung dieser Ziele und sonstiger Umwelterwägungen 14

9. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen der Änderung des Regionalplans und Wechselbeziehungen zwischen den Aspekten 14

9.1 Menschen, Bevölkerung und Gesundheit 14

9.2 Fauna und Flora einschließlich der biologischen Vielfalt 15

9.3 Boden 15

9.4 Wasser 16

9.5 Luft und klimatische Faktoren 16

9.6 Kulturelles Erbe und Sachwerte 16

9.7 Landschaft 16

9.8 Wechselbeziehungen, kumulative Wirkungen und Gesamtbewertung 17

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 3

10. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheb-licher negativer Umweltauswirkungen 18

11. Prüfung von Planungsalternativen und Darstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen 18

12. Geplante Maßnahmen zur Überwachung gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2001/42/EG 19

13. Nichttechnische Zusammenfassung der beschriebenen Informationen 19

14. Literatur- und Quellenverzeichnis 21

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 4

1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung Die Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein beantragen eine Änderung des Regi-onalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) mit dem Ziel, einen flächenglei-chen Tausch von Siedlungsräumen vorzunehmen. Im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein soll eine rd. 15 ha große Fläche östlich im An-schluss an den Stadtteil Baumberg als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt wer-den. Im Zuge des Siedlungsflächentausches wird eine rd. 15 ha große Fläche östlich des Stadtteils Baumberg, die im gültigen GEP 99 als Bereiche für gewerblich und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt ist, zurückgenommen und zukünftig dem Freiraum zugeordnet. Der flächengleiche Tausch im Bereich Baumberg-Ost und die Ausweisung eines ASB ist für die Stadt Monheim am Rhein erforderlich, um den kommunalen Bedarf an Wohnbauflächen mittel- bis langfristig in angemessener Weise sichern zu können. Im Gebiet der Stadt Langenfeld soll im Bereich Reusrath-Nordwest eine rd. 21 ha große Flä-che als ASB - vorwiegend mit gewerblicher Ausrichtung - dargestellt werden. Das Ände-rungsgebiet umfasst hierbei Bereiche, die bereits entlang der vorhandenen Verkehrstrassen baulich genutzt werden. Bereits bei der Neuaufstellung des derzeit gültigen GEP 99 wurde der Bereich als ASB mit gewerblicher Ausrichtung zur Deckung des kommenden Gewerbe-flächenbedarfs bei der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt. Jedoch stand zu diesem Zeitpunkt das landesplanerische Ziel entgegen, keine neuen Siedlungsbereiche in Trinkwas-serschutzzonen III a darzustellen. Inzwischen wurde der Wassereinzugsbereich des Ver-bandswasserwerks Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG neu abgegrenzt. Die im Jahre 2004 erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebie-tes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Knipprather Wald der Verbands-wasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH – Wasserschutzgebietsverordnung Langenfeld-Monheim – vom 26. März 2004 ordnet den Bereich Reusrath-Nordwest nunmehr der Was-serschutzzone III b zu. Ferner ist geplant, eine rd. 5 ha große Fläche westlich der Güterbahnstrecke Duisburg - Köln beziehungsweise nordöstlich des Bereiches Flachenhof zukünftig als ASB auszuweisen. Diese Fläche liegt innerhalb des Siedlungskörpers und wird durch einen rechtskräftigen Be-bauungsplan (I-2 a) erfasst. Bislang werden beide Flächen in der Stadt Langenfeld im gülti-gen GEP 99 dem Freiraum zugewiesen. Im Zuge des flächengleichen Tausches von Sied-lungsflächen soll eine rd. 26 ha große Fläche im Bereich Flachenhof, die der gültige GEP 99 bislang als ASB darstellt, zurückgenommen werden. Die rund 26 ha große Fläche eignet sich durch ihre Lage und Beschaffenheit nicht, um in diesem Bereich zukünftig eine wohnbauliche Entwicklung anzustreben. Die Stadt Langenfeld beabsichtigt darüber hinaus, den bislang als Sondierungsbereich für eine mögliche ASB-Darstellung gekennzeichneten Bereich zurückzunehmen. Das Gelände liegt innerhalb der Wasserschutzzone III a. Die Stadt sieht eine Vereinbarkeit einer Sied-lungsentwicklung mit den Zielen des Trinkwasserschutzes wegen der räumlichen Nähe zu den Entnahmestellen dauerhaft als nicht gegeben. Ein wesentliches Ziel der Stadt Langenfeld ist, die wohnbauliche Entwicklung zukünftig im Innenbereich zu fokussieren. Eine zusätzliche Inanspruchnahme bislang unverbrauchter Landschaft für Wohnungsbauzwecke entspricht nicht mehr den planerischen Zielsetzungen Langenfelds. Die durch die Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein beabsichtige Änderung des GEP 99 führt durch den flächengleichen Tausch von Siedlungsräumen zu keiner zusätzli-chen Inanspruchnahme von Landschaft für Siedlungsentwicklung.

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2. Inhalt und Verbindlichkeit des gültigen Regionalplans

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) legt die regionalen Ziele der Raumordnung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Regie-rungsbezirk Düsseldorf fest. Grundlage bildet das Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm LEPro) und der Landesentwicklungsplan NRW (LEP). Der GEP 99 beinhaltet die regionalplanerische Zielplanung auf der Maßstabsebene 1:50.000.

Die Plan-Verordnung zum Landesplanungsgesetz regelt Gegenstand, Form und die für die Vergleichbarkeit bedeutsamen Merkmale des Planungsinhaltes einschließlich der zu verwendenden Planzeichen und deren Bedeutung. Gem. § 22 Abs. 1 Landes-planungsgesetz (LPlG) werden Regionalpläne mit der Bekanntmachung der Geneh-migung zu Zielen der Raumordnung. Diese sind von öffentlichen Stellen und privaten in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei raumbedeutsamen Planungen und Maß-nahmen stets zu beachten. Die Regionalpläne erfüllen die Funktion des Landschafts-rahmenplans i.S.d. Landschaftsgesetzes. Sie stellen regionale Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes dar. Der Regionalplan für die Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein ist der seit 1999 gültige Regional-plan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99).

3. Erläuterung der bisherigen und beabsichtigten Bereichsdarstellung im Regional-plan

3.1 Bisherige Darstellungen des Regionalplans

Der gültige Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt die für die 54. Regionalplanänderung vorgesehene Fläche im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFA), überlagert mit den Freiraumfunktionen Regionaler Grünzug (RGZ) und teilweise als Bereich für den Schutz der Landschafts- und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dar.

Der Planungsraum schließt östlich unmittelbar an den vorhandenen Stadtteil Baum-berg an und ist Teil eines großflächigen Freiraum- und Agrarbereichs, der die Ortsla-gen Hellerhof (Düsseldorf) und Baumberg (Monheim) von einander trennt.

Als regionalplanerischer Ausgleich soll im Zuge des flächengleichen Tausches der Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Bereich Baumberg-Ost (M1) zukünftig gestrichen werden.

Im Gebiet der Stadt Langenfeld (Rhld.) ist der Bereich Reusrath-Nordwest (L1) im gültigen GEP 99 als AFA überlagert mit RGZ und Be-reich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) ausgewie-sen.

Die Fläche westlich der Güterbahn-strecke Duisburg / Köln bzw. nörd-lich Flachenhof (L2) stellt der gültige GEP 99 als teilweise AFA bzw. Waldbereiche überlagert mit RGZ dar.

Im Zuge der 54. Regionalplanänderung soll die Fläche im Bereich Flachenhof (L3), die im GEP 99 bislang als ASB dargestellt ist, zurückgenommen werden.

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Im Bereich Berghausen-West (L4) weist der gültige GEP 99 bislang einen Sondie-rungsbereich für eine mögliche ASB-Darstellung aus.

3.2 Beabsichtigte Darstellungen des Regionalplans

Es ist geplant, im Bereich Baumberg-Ost im Anschluss an den vorhandenen Stadtteil die vorgesehene Fläche als ASB auszuweisen. Der bislang als GIB dargestellte Be-reich soll zurückgenommen und als AFA überlagert mit RGZ und BSLE dargestellt werden.

Die Fläche Reusrath-Nordwest (L1) soll zukünftig als ASB – vorwiegend mit gewerbli-cher Ausrichtung – ausgewiesen werden. Der Bereich westlich der Güterbahnstrecke und nördlich Flachenhof (L2) soll zukünftig als ASB dargestellt werden. Im Zuge des Siedlungsflächentausches soll im Bereich Flachenhof (L3) der bislang ausgewiesene ASB zurückgenommen und als AFA und RGZ dargestellt werden. Ferner erklärt sich die Stadt Langenfeld bereit, den Sondierungsbereich (Erläuterungskarte 1 zum GEP 99) für eine mögliche ASB-Darstellung im Bereich Berghausen-West (L4) zurückzu-nehmen und zukünftig als AFA überlagert mit RGZ, BSLE und BGG darzustellen.

4. Rechtliche Grundlagen, Inhalte und Methodik der Umweltprüfung

Gemäß den geltenden rechtlichen Regelungen zur Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist gem. § 7 Abs. 5 ROG bzw. § 15 Abs. 1 LPlG bei der Neu-darstellung von Siedlungsbereichen eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Der Umweltbericht kann ein Teil der Begründung des Raumordnungsplans sein und ist gemäß den Kriterien zu Anhang I der Richtlinie 2001/42/EG zu erstellen. Der Umweltbericht ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen, die die angestrebte Änderung des GEP 99 auf die Umwelt sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den räumlichen Anwendungsbereich des Planes berücksichtigen. Gemäß Abs. 2 enthält der Umweltbericht die Angaben, die vernünftigerweise verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand und aktuelle Prüfmethoden, Inhalt und Detaillierungsgrad des Planes, dessen Stellung im Entscheidungsprozess sowie das Ausmaß, in dem bestimmte Aspekte zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen auf den unterschiedlichen Ebenen des Entscheidungsprozesses am besten geprüft wer-den können.

Gemäß Abs. 3 sind der Untersuchungsumfang der Umweltprüfung und der Detaillie-rungsgrad des Umweltberichtes vor seiner Erarbeitung festzulegen (Scoping).

Der Umweltbericht muss die gem. Art. 5 Plan-Verordnung und Anhang I SUP-RL auf-zunehmenden Informationen enthalten und den übergeordneten rahmensetzenden Charakter eines Regionalplanes (Detaillierungsgrad) sowie seine Stellung in der Pla-nungshierarchie berücksichtigen. Der Untersuchungsumfang der Umweltprüfung und der Detaillierungsgrad des vorliegenden Umweltberichtes wurden im Rahmen des Scopings gem. § 15 Abs. 3 LPlG abgestimmt. Insbesondere werden folgende Unter-lagen für die Bestandserfassung und Bewertung von Natur und Landschaft im Rah-men der Umweltprüfung herangezogen:

- Landesentwicklungsplan NRW (MURL NW, 1995),

- Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) (Bezirksregierung Düsseldorf, 2000),

- Fachbeiträge zum GEP 99,

- Landschaftsplan Kreis Mettmann (2006),

- Flächennutzungspläne der Städte Langenfeld (RHLD.) und Monheim am Rhein,

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- Grünordnungspläne der Städte Langenfeld (RHLD.) und Monheim am Rhein,

- Informationssysteme und Datenbanken des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unter www.lanuv.nrw.de im November 2007,

- Umweltdaten vor Ort des Ministeriums Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) unter www.uvo.nrw.de,

- Auskunftssystem BK50-Karte schutzwürdiger Böden des geologischen Dienstes NRW,

- ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Knipprather Wald des Ver-bandswasserwerks Langenfeld Monheim GmbH – Wasserschutzgebietsverord-nung Langenfeld-Monheim – vom 26.03.2004,

- Stellungnahme der Kreisverwaltung Mettmann im Rahmen des Scoping vom 27.11.2007,

- Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW im Rahmen des Scoping vom 30.11.2007.

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung umweltrelevanter Unterlagen gab es nicht. Für die einzelnen Teilräume der 54. Regionalplanänderung werden anhand ört-licher Gegebenheiten umweltbezogene Untersuchungsräume abgegrenzt, die in die Betrachtung der Umweltschutzbelange einbezogen werden.

5. Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und Umweltmerkmale der voraussichtlich erheblich beeinflussten Gebiete einschließlich Wechselbezie-hungen

5.1 Abgrenzung und Kurzcharakterisierung des Untersuchungsraumes und ver-bindliche planerische Vorgaben im Untersuchungsraum

Der Planungsraum der 54. GEP-Änderung verteilt sich auf 5 Teilräu-me in den Städten Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein. Im Bereich Baumberg-Ost soll eine 15 ha große Fläche als ASB ausgewie-sen und der vorhandenen Ortslage hinzugefügt werden. In unmittelbarer Nähe befindet sich gemäß gültigem GEP 99 ein rund 15 ha großer GIB, der im Zuge der Änderung zurück-genommen werden soll. Aufgrund der unmittelbaren Nähe der beiden Teilbereiche wurde für die Umwelt-prüfung ein Untersuchungsraum (M1) gebildet, der durch die A 59 im Osten, dem ASB Baumbergs im Süden bzw. Westen, die K 13 im Nordwesten und die Ortslage Hellerhof (Düsseldorf) begrenzt wird. Die Größe des Untersuchungsraums M1 beträgt rund 113 ha. Die Fläche wird zum größten Teil zurzeit intensiv landwirtschaftlich ge-nutzt. Der südwestliche Teilbereich des Untersuchungsraums, der im gültigen GEP 99 als ASB ausgewiesen ist, wird insbesondere durch Geschosswohnungsbau bzw. Einfamilienhausbebauung geprägt. Ferner ist in diesem Bereich eine Bezirkssportan-lage vorhanden. Zwischen den Ortslagen Baumberg und Hellerhof östlich der K 13 befinden sich Kleingärten.

Der Teilbereich Reusrath-Nordwest (L1) wird im Norden, Westen und Osten begrenzt durch die umliegenden klassifizierten Straßen. Im Süden bildet die Neustraße die

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Grenze des Untersuchungsgebietes. Im Südosten des Untersuchungsbereichs sowie entlang der umliegenden Verkehrstrassen ist eine wohnbauliche Entwicklung in auf-gelockerter Siedlungsstruktur bereits vollzogen. Im rückwärtigen Bereich der straßen-begleitenden Bebauung befinden sich in inselartiger Lage intensiv genutzte landwirt-schaftliche Parzellen. Die Größe des Untersuchungsgebietes umfasst rd. 25 ha. Die Fläche der landwirtschaftlich genutzten Parzellen beträgt ca. 11 ha. Es bestehen re-gionale Anbindungsmöglichkeiten durch die nordöstlich verlaufende B 8 und die na-heliegende Anschlussstelle Langenfeld-Reusrath der A 542.

Im Bereich westlich der Güterbahnstrecke / nördlich Flachenhof (L2) soll eine 5 ha große Fläche dem ASB zugeordnet werden. Der Untersuchungsbereich umfasst ca. 10 ha und beinhaltet Teile der nördlich und westlich angrenzenden ASB und wird im Osten durch die Güterbahnstrecke und im Süden durch die Bogenstraße begrenzt. Die Teilfläche L2 wird im Norden durch eine Sportanlage sowie Spielplatzflächen ge-nutzt. Eine südlich anschließende Teilfläche unterliegt landwirtschaftlicher Nutzung. Im Süden des Teilbereichs befinden sich nördlich der Bogenstraße aufgelockerte wohnbauliche Strukturen. Südlich daran schließen Kleingärten an.

Im Teilbereich Flachenhof (L3) der 54. Regionalplanänderung soll eine 26 ha große ASB-Fläche zurückgenommen werden. Die Größe des Untersuchungsraums L3 be-trägt ca. 44 ha. Sie umfasst Teile der nördlich und westlich angrenzenden ASB. Wei-te Teile der Fläche werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Süden des Teilberei-ches befindet sich eine Erwerbsgärtnerei. Eingebettet in den überwiegend landwirt-schaftlich geprägten Untersuchungsraum liegt eine Hofstelle (Flachenhof). Der Unter-suchungsraum wird durch ein Fließgewässer (Blockbach) und einen Zulauf des Blockbaches durchflossen. Eine regionale Anbindung dieser Fläche ist allein über die umliegenden Wohnstraßen möglich.

Der Untersuchungsraum für die Teilfläche Berghausen-West (L4) der 54. GEP-Änderung liegt zwischen der A 59 im Westen, der Bahntrasse Düsseldorf-Köln im Os-ten, der Knipprather Straße (L 402) im Süden und der Baumberger Straße im Nor-den. Der Teilbereich ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt. Im Süden befindet sich eine Erwerbsgärtnerei mit entsprechenden Kulturflächen. Im Norden werden Teile des ASB mit in den Untersuchungsbereich hereingezogen. Die-ser Bereich ist vorwiegend durch eine aufgelockerte Bebauungsstruktur mit einge-streuten landwirtschaftlichen Nutzungen und einem dorfähnlichen Charakter geprägt. Die Größe des Untersuchungsbereiches beträgt ca. 115 ha. Regionale Anschluss-möglichkeiten sind über die südlich verlaufende L 402 sowie die S-Bahnstrecke Düs-seldorf-Köln gegeben.

Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW)

Der LEP legt auf der Grundlage des LEPro, die Ziele der Raumordnung und Landes-planung für die Gesamtentwicklung des Landes NRW fest. In NRW gilt seit 1995 der LEP NRW. Die Untersuchungsräume liegen in der Ballungsrandzone.

Die Untersuchungsteilräume M1 und L1 werden im LEP NRW überwiegend als Frei-raum und als Funktion Grundwasservorkommen bzw. Siedlungsraum gekennzeich-net.

Die Untersuchungsteilräume L2 und L3 werden als Siedlungsraum im LEP NRW dar-gestellt.

Für den Untersuchungsteilbereich L4 wird der Bereich überwiegend als Freiraum, Grundwasservorkommen sowie im Norden der Teilfläche als Siedlungsraum gekenn-zeichnet.

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Landschaftsplan Kreis Mettmann

Die im Zuge der 54. Regionalplanänderung vorgesehenen Teilräume M1 und L4 wer-den im Landschaftsplan des Kreises Mettmann mit dem Ziel Anreicherung gekenn-zeichnet. Im Teilgebiet M1 ist zudem an untergeordneten Flächen des Siedlungsran-des temporärer Erhalt ausgewiesen. Im Bereich L4 sind untergeordnete Flächen als Fläche für den Biotopschutz „Schiefersgrund“ und Landschaftsschutzgebiet „Wälder östlich Monheim“ dargestellt.

Der Untersuchungsteilbereich L1 liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Landschaftsplans.

Im Untersuchungsteilraum L2 wird nur der südlich, bereits bebaute Bereich, erfasst und als temporärer Erhalt gekennzeichnet.

Die Fläche L3 ist im Westen als temporärer Erhalt und im Osten zum Erhalt als Ziel des Landschaftsplanes ausgewiesen. Eine Teilfläche zwischen Blockbach, dem Zu-fluss des Blockbaches und der A 542 werden als Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Kaisersbusch / Furth / Hapelrath / Galkhausen / Reusrath / Mittelheide“ festgesetzt. Im Landschaftsplan wird darauf hingewiesen, dass das LSG durch die Trasse der A 542 zerschnitten wird.

Flächennutzungspläne der Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein

Der wirksame FNP der Stadt Monheim am Rhein stellt weite Teile des Untersu-chungsteilraums M1 als landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Für den bestehenden Siedlungskörper Baumbergs sind überwiegend Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsflä-chen, Mischbauflächen und Grünflächen (Kleingärten, Spielplatz, öffentliche Grünflä-che) ausgewiesen. Ferner werden die vorhandenen Hochspannungsfreileitungen so-wie Richtfunkstrecken nachrichtlich übernommen.

Der Untersuchungsteilraum L1 wird im wirksamen FNP der Stadt Langenfeld als Flä-che für die Landwirtschaft dargestellt. Die bereits bebauten Teilflächen entlang vor-handener Straßen werden als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Der Untersuchungsteilraum L2 wird im FNP überwiegend als Grünfläche (Sportanla-ge, Spielplatz, Kleingärten) dargestellt. Angrenzende Siedlungsbereiche sind als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Der Untersuchungsteilbereich L3 wird im Westen des Gebietes als Wohnbaufläche dargestellt. Östlich davon schließen Flächen für die Landwirtschaft an. Nördlich der Wohnbaufläche wird entlang des Blockbaches eine Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Ferner werden untergeordnet Grünflächen und Flächen für Wald ausge-wiesen.

Der Teilbereich Berghausen-West (L4) wird im FNP überwiegend als landwirtschaftli-che Nutzfläche dargestellt. Die Ortslage Berghausen ist als Wohn- bzw. Mischbauflä-che dargestellt. Im Süden wird nördlich der L 402 ein Sondergebiet dargestellt. Fer-ner wird der Bereich durch die Gasfernleitungen und Hochspannungsfreileitungen durchzogen, die im FNP gekennzeichnet sind.

5.2 Menschen, Bevölkerung und Gesundheit

Der Freiraum im Untersuchungsteilbereich M1 liegt zwischen den Stadtteilen Baum-berg (Monheim) und Hellerhof (Düsseldorf). Durch die vorhandenen Kleingärten, Sportanlagen und die landwirtschaftlichen Wege, die das Gebiet queren, dient der Raum insbesondere der Erholung der angrenzenden Siedlungsbereiche. Darüber hinaus bestehen durch die Wege im Gebiet Verbindungsmöglichkeiten zwischen der nordwestlich gelegenen Urdenbacher Kämpe und den östlich der A 59 gelegenen

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Siedlungsbereichen. Dieser Erholungsfunktion entsprechend sind weite Teile des Un-tersuchungsteilraums M1 im GEP 99 als RGZ und BSLE dargestellt. Die RGZ sollen insbesondere die siedlungsräumliche Gliederung, den klimaökologischen Ausgleich, die Biotopvernetzung sowie die freiraumorientierte Erholung sichern. Somit besitzen RGZ wichtige Naherholungsfunktionen für die Siedlungsräume. Als wesentliche Ele-mente des regionalen Freiraumsystems und für Ausgleichsfunktionen der Verdich-tungsräume unterliegen sie gegen eine in Anspruchnahme für Siedlungszwecke ei-nem besonderen Schutz. Innerhalb ihrer Zweckbestimmung sind sie zu erhalten und weiter zu entwickeln. In den BSLE ist die Landschaft nachhaltig zu schützen und zu entwickeln. Die biologische Vielfalt, der Erlebniswert, die Leistungsfähigkeit des Na-turhaushaltes und das Landschaftsbild sind zu erhalten und zu verbessern. Bei der Abwägung von raumrelevanten Nutzungsansprüchen sind in besonderem Maße die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und landschaftliche Gegebenheiten zu be-rücksichtigen. Als Erholungsgebiet ist besonders die natur- und kulturräumliche Eig-nung und räumliche Nähe zu den Nachfragegebieten zu berücksichtigen.

Durch die in den Untersuchungsbereichen vorhandenen Wegebeziehungen innerhalb des Freiraums erfüllen die Flächen für die angrenzenden Siedlungsbereiche Erho-lungsfunktionen.

Im Untersuchungsteilbereich M1 soll der bislang im GEP 99 ausgewiesene GIB auf-gegeben werden. Durch den dreieckigen Flächenzuschnitt und die Lage an der Auto-bahn unterteilte der GIB bislang den RGZ zwischen den Rheinauen und den Sied-lungszwischenräumen Monheim, Düsseldorf und Langenfeld. Die Rücknahme des GIB kommt insbesondere dem RGZ zwischen dem Siedlungsbereich Hellerhof und Wolfhagen zugute, da in diesem Bereich der RGZ aufgeweitet werden kann. Der RGZ im Bereich des Untersuchungsteilraums L1 ist durch die bereits vollzogene Siedlungsentwicklung in der Örtlichkeit nicht mehr ablesbar. Der Freiraum in diesem Bereich beschränkt sich inzwischen auf eine verinselte Teilfläche im rückwärtigen Be-reich der bereits wohnbaulich entwickelten umliegenden Straßenzüge. Aufgrund der geringen Größe und verinselten Lage der Freiraumbereiche wird die Erholungsfunkti-on, die von diesen Flächen für die angrenzenden Verdichtungsbereiche ausgeht, als gering bewertet.

Der Untersuchungsteilbereich L2 ist in Bezug auf die Erholungsfunktion des RGZ wegen der vorhandenen Nutzungen (Sportplatz, Spielplatz, Wohnbebauung) der ge-ringen Größe der Fläche und der Lage zwischen dem ASB und der Güterbahnstrecke als gering zu bewerten.

Auf alle Teilbereiche der 54. Regionalplanänderung wirken die Lärmimmissionen der jeweils angrenzenden großräumigen bzw. regionalen Verkehrstrassen und Schie-nenwege ein. Insofern muss in Bezug auf den Bereich Lärmimmissionen von einer Vorbelastungssituation ausgegangen werden. Nähere Angaben zu möglichen Über-schreitungen von Immissionswerten sind in den nachfolgenden Bauleitplanverfahren im Einzelnen zu behandeln.

5.3 Fauna und Flora einschließlich der biologischen Vielfalt

Anhand der Auswertung des Naturschutzfachinformationssystems „Geschützte Arten in NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW ist in allen Teilbereichen ein Vorkommen sogenannter planungsrelevanter Ar-ten nicht auszuschließen. Die Auswertung erfolgte anhand der Messtischblätter 4907 und 4807.

Innerhalb der Untersuchungsteilräume der 54. GEP Änderung sind als vorherrschen-de Lebensraumtypen Äcker, Gärten, Gebäude, Kleingehölze und Hecken vorzufin-den. Aufgrund der stark urban geprägten Lage der Änderungsbereiche zwischen den Ortslagen Langenfeld und Monheim kann der Raum als vorbelastet angesehen wer-

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den. Überregionale Erschließungs-achsen und Schienenstränge zer-schneiden die Gebiete.

Der überwiegende Teil der pla-nungsrelevanten Arten der o.g. Messtischblätter unter Eingrenzung der Lebensraumtypen ist im Erhal-tungszustand als günstig zu bewer-ten.

In den Änderungsteilbereichen sind potentielle Lebensräume für Säuge-tiere, Amphibien und Vogelarten vorhanden. Einige Arten dieser Gruppen sind im Erhaltungszustand als ungünstig und/oder schlecht bewertet wor-den. Es wurden in Einzelbetrachtungen jede möglicherweise vorkommende Art in Bezug auf die Lebensraumansprüche untersucht und hieraus ein potentielles Vor-kommen abgeleitet. Aufgrund fehlender naturräumlicher Strukturen mit gliedernden und belebenden Elementen bzw. der geringen Größe der möglichen Habitatsräume ist ein konkretes Vorkommen von planungsrelevanten Arten, deren Erhaltungszu-stand als ungünstig und/oder schlecht durch das LANUV bewertet wurde, unwahr-scheinlich. Kernbereiche bzw. Verbreitungsschwerpunkte der lokalen Populationen von planungsrelevanten Arten sind nicht betroffen. In Bezug auf das Vorkommen von Feldhasen ist festzustellen, dass diese Art nicht unter die sog. planungsrelevanten Arten fällt.

Eine jeweilige konkrete Betroffenheit von planungsrelevanten Arten ist im Zuge der nachfolgenden Bauleitplanverfahren zu untersuchen. Wirksame funktionale Bezie-hungen mit anderen umliegenden und z.T. hochwertigen Lebensräumen lassen sich wegen bestehender Barrieren wie z.B. Verkehrstrassen, baulichen Strukturen, Zäune von Haus- bzw. Kleingärten nicht feststellen.

5.4 Boden

Gemäß der naturräumlichen Gliederung gehören die Untersuchungsteilbereiche zur Niederrheinischen Tiefebene. Im Auskunftssystem BK 50 des geologischen Dienstes werden die Böden als Braunerde bzw. Parabraunerde beschrieben. Im Bereich von Baumberg-Ost (M1) ist der Boden teilweise als schutzwürdig wegen hoher Boden-fruchtbarkeit eingestuft. Eine Schutzwürdigkeit mit dem Ziel Biotopentwicklung liegt auch im Bereich Reusrath-Nordwest vor. Für die Untersuchungsteilbereiche L2 bis L4 sind schutzwürdige Böden nicht bekannt.

Durch die Schutzwürdigkeit der Böden in den Bereichen M 1 und L1 wird dem Schutzgut Boden eine hohe Bedeutung zugesprochen.

Die Bodenfunktionskarte des Kreises Mettmann weist für die Untersuchungsteilräume Bodenvorrang bzw. Bodenvorbehaltsgebiete aus. Zusätzlich sind die Bereiche M1 (teilweise), L2, L3 (teilweise) und L4 (teilweise) als schutzwürdig aufgrund besonders hohem Wasserspeichervermögen und Funktionserfüllung im Wasserkreislauf ge-kennzeichnet. Eine Teilfläche im Bereich L3 ist als Böden mit mittlerer Wertigkeit ausgewiesen.

Gemäß Altlastenkataster des Kreises Mettmann (19. Sachstandsbericht, Stand 01.2004) befindet sich im Süden des Untersuchungsteilraums L3 eine Altlastenver-dachtsfläche (Nr. 6763/1 La – Altablagerung Eichenstraße / Mautpfad). Im Zuge einer Untersuchung Anfang 2001 hat sich der Altlastenverdacht nicht bestätigt.

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In den übrigen Untersuchungsteilräumen (M1, L1, L2 und L4) sind keine Altlasten o-der Verdachtsflächen im Altlastenkataster des Kreis Mettmann gekennzeichnet.

5.5 Wasser

Die Untersuchungsteilräume L1 bis L3 liegen innerhalb der Wasserschutzzone IIIB. Der Untersuchungsteilraum L4 liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIA. Keine Wasserschutzzone ist im Untersuchungsteilrum M1 betroffen.

Im Bereich (Flachenhof) L3 befindet sich der Blockbach, ein Gewässer 2. Ordnung sowie ein von Süden kommender Zulauf (Blockbach Arm I).

Für die Untersuchungsräume sind keine Überschwemmungsgebiete festgesetzt.

Durch die Lage der Bereiche L1 bis L4 innerhalb festgesetzter Wasserschutzzonen kommt dem Planungsraum eine hohe Bedeutung für den Wasserhaushalt zu. Durch die vorhandenen Fließgewässer im Bereich Flachenhof (L3) kommt auch diesem Be-reich eine hohe Bedeutung zu.

5.6 Luft und klimatische Faktoren

Der Bereich der 54. Regionalplanänderung gehört zum gemäßigten warmen Klima-bezirk „Niederrheinische Bucht“. Charakteristisch sind vergleichsweise geringe Wind-geschwindigkeiten und relativ hohe Lufttemperaturen. Die mittleren Temperaturen liegen im Jahresmittel bei 9-10 °C, die Niederschläge fallen relativ gleichmäßig ver-teilt über das Jahr und betragen im Jahresdurchschnitt rund 750 mm, die Sonnen-scheindauer beträgt 1.280 Stunden. Die vorherrschende Hauptwindrichtung ist Süd/Süd-Ost. Für den Untersuchungsteilraum M1 lässt sich die Fläche als einer der letzten großflächigen Freiräume im Monheimer Norden beschreiben. In Verbindung mit der von Süden kommenden Frischluftzufuhr ist das Untersuchungsteilgebiet als Frischluftschneise klimarelevant.

Gemäß Grünordnungsplan der Stadt Langenfeld ist der Untersuchungsteilraum L1 als Siedlungsfläche und weitgehend versiegelter Bereich gekennzeichnet. Durch die Lage im Stadtraum und die bereits vollzogenen baulichen Entwicklungen an den Ge-bietsrändern wird die Bedeutung der Fläche für den Bereich Klima und Luft als gering angesehen.

In Bezug auf den Untersuchungsteilraum L2 weist der Gründordnungsplan der Stadt Langenfeld der Fläche keine besondere Bedeutung in Bezug auf Luft und Klima zu.

Der Untersuchungsteilraum L3 ist im Grünordnungsplan teils als Siedlungsfläche und teils im Bereich der vorhandenen Gewässerläufe als Fläche mit günstiger Funktion für das Klima ausgewiesen. Durch die vorhandenen Gewässerläufe und der Hauptwind-richtung in diesem Bereich wird der Fläche eine mittlere bis hohe Bedeutung für Luft und Klima zugewiesen.

Der Untersuchungsteilbereich L4 ist im Grünordnungsplan überwiegend als Fläche mit günstiger Funktion für das Klima dargestellt. In Verbindung mit der Hauptwindrich-tung ist wegen der Größe der Fläche eine besondere Bedeutung als Frischluftbahn festzustellen.

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5.7 Kulturelles Erbe und Sachwerte

In den Untersuchungsräumen liegen gemäß den Auskünften der Unteren Denkmal-behörde der Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein keine Eintragungen als Bau- und Bodendenkmal oder Denkmalensemble vor.

5.8 Landschaft

Die Untersuchungsbereiche der 54. Regionalplanänderung sind überwiegend geprägt durch landwirtschaftliche Nutzflächen, die entweder stark verinselt oder zwischen an-dersartigen Nutzungen bzw. großräumigen Verkehrstrassen „eingezwängt“ sind. Die landwirtschaftlichen Flächen werden von Wegen durchzogen, die zum Teil von He-cken oder auch Einzelbäumen begleitet werden. Im Untersuchungsteilraum M1 sind sowohl die großformatigen Baustrukturen der 1970er Jahre, die Hochspannungsfrei-leitungen und die Trasse der A 59 als Vorbelastung raumprägend. In den Teilräumen L1 bis L3 werden die verinselten landwirtschaftlichen Flächen bzw. Freizeitanlagen (L3) durch umgebende Siedlungsbereiche sowie die Trassen der A 542 bzw. Güter-bahnstrecke eingefasst und geprägt. Die Gewässerläufe im Bereich Flachenhof (L3) tragen zur Gliederung des Freiraums in diesem Teilgebiet wesentlich bei. Auch der Bereich Berghausen-West (L4) ist zwischen großräumigen Verkehrstrassen „gefan-gen“ und wird im Südwesten durch Hochspannungsfreileitungen durchzogen. Land-wirtschaftliche Hofstellen, wegbegleitende Hecken und Kreuzungen sowie markie-rende Baumgruppen tragen in diesem Bereich zur Gliederung des Landschaftsbildes bei.

Aufgrund der Nähe zu Siedlungslagen, Verkehrstrassen und durch Versorgungslei-tungen sind die Untersuchungsräume der 54. Regionalplanänderung vorbelastet. Durch gliedernde Elemente im Bereich Flachenhof (L3) und Berghausen-West (L4) kommen diesen Bereichen eine mittlere bis hohe Wertigkeit zu.

6 Voraussichtliche Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nicht-durchführung der Änderung des Regionalplans

Bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung kann im Bereich des GIB von Baumberg-Ost eine entsprechende gewerbliche und industrielle Nutzung angesiedelt werden. Hieraus wären stärker emittierende Nutzungen und gewerbliche Verkehre und somit von höheren Umweltbelastungen auszugehen. Ferner ergibt sich durch ei-ne Umsetzung des GIB eine stärker verinselte Siedlungsstruktur.

Der Untersuchungsteilraum L1 würde entlang der vorhandenen Erschließungsstraße baulich genutzt und die innerhalb liegenden Landwirtschaftsparzellen entsprechend bewirtschaftet.

Der Untersuchungsteilraum L2 würde weiterhin durch Sport- und Spielbereiche Kleingärten und Wohnbebauung genutzt werden.

Im Bereich Flachenhof (L3) würde entsprechend den Darstellungen als ASB ein Sied-lungsraum entwickelt. Hieraus ergeben sich Veränderungen des Orts- und Land-schaftsbildes sowie ein möglicher Einfluss auf die Gewässer und das Landschafts-schutzgebiet. Strukturreichere und gliedernde Landschaftselemente (Gehölzstruktu-ren, Hecken) entlang der Wege und Wasserläufe gehen verloren oder verlieren an Bedeutung für den Naturhaushalt. Im Untersuchungsbereich Berghausen-West (L4) würde die Ausweisung eines Sondierungsbereiches für eine mögliche ASB-Darstellung weiter fortgeschrieben.

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Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 14

7 Derzeitige für die Änderung des Regionalplans relevante Umweltprobleme un-ter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz beziehen

Innerhalb der umweltbezogenen Untersuchungsteilräume liegen keine Flächen, die im Rahmen von Natura 2000 als Vogelschutz- oder FFH-Gebiete ausgewiesen sind.

8 Auf internationaler, gemeinschaftlicher oder der Ebene der Mitgliedsstaaten festgelegter Ziele des Umweltschutzes, die für die Änderung relevant sind, und Art der Berücksichtigung dieser Ziele und sonstiger Umwelterwägungen

Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Plan-Verordnung muss der Umweltbericht unter anderem die auf internationaler oder gemeinschaftlicher Ebene oder auf der Ebene der Mitglied-staaten festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Regionalplan von Bedeu-tung sind und die Art, wie diese Ziele alle Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Regionalplans berücksichtigt wurden, umfassen. Diese Ziele wurden bei der Er-arbeitung des LEP NRW bereits berücksichtigt und in Zielsetzungen für nachgeord-nete Planungen umgesetzt. Die vorliegende 54. Änderung des GEP 99 für den Re-gierungsbezirk Düsseldorf steht im Einklang mit den Vorgaben des LEP und ent-spricht somit auch den übergeordneten Zielen des Umweltschutzes.

9 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen der Änderung des Regional-plans und Wechselbeziehungen zwischen den Aspekten

9.1 Menschen, Bevölkerung und Gesundheit

Bei einer Umsetzung der 54. Regionalplanänderung im Untersuchungsteilbereich M1 ergeben sich in Bezug auf die Erholungs- und Wohnumfeldfunktionen dieses Be-reichs keine oder nur geringe Auswirkungen. Auch nach einer Umsetzung der Ände-rung stehen Teile des RGZ in flächengleichem Umfang für die Freiraum- und Erho-lungsfunktion zur Verfügung.

Auch bei den Teiluntersuchungsräumen L1 und L2 sind im nahräumlichen Umfeld Frei- und Erholungsräume vorhanden. Durch die verinselte und zum Teil räumlich be-schränkte Lage dieser beiden Teilräume ist der planungsbedingte Freiraumverlust in Bezug auf die Erholungsfunktion als gering anzusehen.

Die 54. Änderung des GEP 99 führt in den Teilräumen M1, L1 sowie L2 voraussicht-lich zu Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Die vorhandenen Wohnfunktionen in diesen Bereichen sind insbesondere durch die bestehenden großräumigen Ver-kehrsstrassen als vorbelastet anzusehen. Baubedingte Immissionen zum Beispiel durch Baustellenlärm, Bauverkehre, Staubentwicklung etc. können im Zuge der Bau-phasen nicht ausgeschlossen werden. Betriebsbedingt ist zu erwarten, dass sich das Verkehrsaufkommen erhöhen und zu einer Zunahme verkehrsbeding-ter Lärm- und Schadstoffbelastun-gen für die Gebiete und das Umfeld führen wird.

Durch die Rücknahme des GIB im Bereich Baumberg-Ost und des ASB im Bereich Flachenhof können planbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, die sich bei ei-ner Umsetzung der GEP-Darstellungen eingestellt hätten, vermieden werden. Der vorgesehe-ne regionalplanerische Ausgleich

Übersichtskarte

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 15

führt neben einer Verminderung potentieller Immissionen und Verkehre auch zu einer Aufweitung der Freiraum- und Erholungsbereiche. Auch wenn im Bereich Baumberg-Ost durch Ausweisung eines ASB eine gleichgroße Fläche in Anspruch genommen wird, ist in Bezug auf die Erholungsfunktion des RGZ in diesem Bereich keine erheb-liche Auswirkung festzustellen.

In den Bereichen, die im Zuge der 54. Änderung des GEP 99 zukünftig als ASB aus-gewiesen werden sollen, ist im Zuge der Bauleitplanung sicherzustellen, dass in Be-zug auf den Immissionsschutz die einschlägigen technischen Regelwerke und Nor-men eingehalten werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Auswirkun-gen auf die Gesundheit der Wohnbevölkerung auszuschließen.

9.2 Fauna und Flora einschließlich der biologischen Vielfalt

Durch die Umsetzung der Regionalplanänderung und die Ausweisung anderer ASB-Bereiche ist der Verlust von vorhandenen Naturräumen und Biotoptypen verbunden. Die geplanten ASB-Bereiche werden derzeit bereits überwiegend landwirtschaftlich genutzt bzw. es wurden in Teilen bereits bauliche Entwicklungen vollzogen. Aufgrund der vorherrschenden Biotoptypen (z.B. intensiv genutzte landwirtschaftliche (Acker-) Flächen, Hausgärten, versiegelte Flächen etc.) ist von geringen bis mittleren Wertig-keiten auszugehen. Im Zuge des flächengleichen Tausches werden im Bereich Fla-chenhof (L3) bzw. Baumberg-Ost (M1) ein ASB bzw. ein GIB gleicher Größe zurück-genommen. Zusätzlich erklärt sich die Stadt Langenfeld bereit, auf den Sondierungs-bereich westlich Berghausen (L4) zukünftig zu verzichten.

Die Rücknahme des ASB im Bereich Flachenhof ermöglicht zudem, dass vergleichs-weise hochwertigere Flächen im Bereich der Gewässerläufe und des Landschafts-schutzgebietes zukünftig dem Naturraum zugeführt werden können. Mögliche Aus-wirkungen auf die jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten sind im Zuge der Bau-leitplanung zu ermitteln und zu bewerten. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass innerhalb der geplanten ASB keine planungsrelevante Arten vorkommen, deren Erhaltungszustand gemäß Informationssystem geschützte Arten in NRW des LANUV ungünstig oder schlecht bewertet wird.

Die Überprüfung der Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG erfolgt individuenbe-zogen gemäß aktueller Rechtsprechung. Die Vorgehensweise orientiert sich an den „Hinweisen der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechtes bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen“ (2007). Im Rahmen der den Bebau-ungsplanverfahren vorgelagerten Planungsstufen gilt es, die Artenschutzbelange herauszuarbeiten, die einer späteren Zulassung der Planung entgegenstehen könn-ten. Insbesondere handelt es sich aus Sicht des Artenschutzes um die Identifikation von Hindernissen, die eine evtl. Ausnahmen nach § 43 BNatSchG von den Verboten des § 42 BNatSchG erforderlich machen könnten.

Artbezogene Abhandlungen des besonderen Artenschutzes erfolgen im Rahmen der nachgelagerten Bauleitplanverfahren.

9.3 Boden

Bei einer Umsetzung der 54. Änderung des GEP 99 werden im Zuge der Ausweisung von ASB gewachsene Böden in einem erheblichen Umfang in Anspruch genommen. Zum Teil sind von dieser Inanspruchnahme auch schutzwürdige Böden in den Berei-chen Baumberg-Ost und Reusrath-Nordwest betroffen. Im Bereich Baumberg-Ost (L1) kann der Eingriff in das Schutzgut durch einen flächengleichen Tausch vor Ort ausgeglichen werden. Im Untersuchungsteilraum Reusrath-Nordwest (L2) ist an den Gebietsrändern eine bauliche Entwicklung bereits weitgehend vollzogen. Faktisch werden in diesem Bereich etwa 11 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (schutzwürdige

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 16

Böden) in Anspruch genommen. Planungsbedingte Auswirkungen im Untersuchungs-teilraum L2 werden aufgrund der anthropogenen Vorprägung als gering eingestuft. Der regionalplanerische Ausgleich für diese beiden Flächen erfolgt im Bereich Fla-chenhof (L3), wo eine Rücknahme des ASB um rd. 26 ha geplant ist. Darüber hinaus wird der Sondierungsbereich Berghausen-West (L4) in der Stadt Langenfeld zurück-genommen. Durch die Rücknahme des Sondierungsbereiches werden die in dem Gebiet vorhandenen schutzwürdigen Böden von Siedlungstätigkeiten langfristig nicht in Anspruch genommen. Durch den geplanten Flächentausch werden in der Summe weniger schutzwürdige Böden (Bodenvorranggebiete) in Anspruch genommen, als eine Umsetzung des gültigen GEP 99 zur Folge gehabt hätte. Darüber hinaus ist auf Ebene der nachfolgenden Bauleitplanung ein entsprechender Ausgleich der Auswir-kungen auf die natürlichen Bodenfunktionen zu leisten. Der planungsbedingte Eingriff in das Schutzgut ist im Rahmen der Eingriffsregelung zur Bauleitplanung zu behan-deln.

Es bestehen Wechselwirkungen zum Schutzgut Wasser.

9.4 Wasser

Die Ausweisung zusätzlicher Bereiche als ASB führt zur Auswirkungen auf den Was-serhaushalt und die Grundwasserbildung. Diese Auswirkungen können durch die ge-plante flächengleiche Rücknahme bestehender ASB- bzw. GIB-Darstellungen kom-pensiert werden. In den nachfolgenden Bauleitplanverfahren sind die landesrechtli-chen Vorgaben nach § 51 Landeswassergesetz zu beachten. Im Bereich Reusrath-Nordwest sind die Vorgaben, die sich aus der Lage innerhalb der Wasserschutzzone III B ergeben, bei einer Umsetzung der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die 54. Änderung des GEP 99 führt zu keinen negativen und dauerhaften nachteiligen Aus-wirkungen auf Fließgewässer. Die Untersuchungsteilräume liegen alle außerhalb festgesetzter Überschwemmungsbereiche.

Es bestehen Wechselwirkungen zum Schutzgut Boden.

9.5 Luft und klimatische Faktoren

In lufthygienischer und klimatischer Hinsicht werden sich keine planungserheblichen Auswirkungen durch die beabsichtigte Regionalplanänderung ergeben. Im Bereich Baumberg-Ost (M1), der in Bezug auf das Schutzgut Luft und Klima hochwertigere Voraussetzungen besitzt, wird der bislang dargestellte GIB zurückgenommen und stattdessen ein ASB in Zuordnung an die vorhandene Ortslage angeordnet. Durch die geplante kompakte Anordnung des Siedlungskörpers Baumberg kann gegenüber der gültigen Darstellung des GEP 99 in Bezug auf das Schutzgut Luft und Klima eine Verbesserung erreicht werden. Die geplanten Ausweisungen als ASB in den Unter-suchungsteilräumen L1 und L2 stellen aufgrund ihrer Lage und ihrer räumlichen Vor-prägung keine erheblichen Wirkfaktoren in Bezug auf Luft und Klima dar. Die Rück-nahme des Sondierungsbereiches im Bereich Berghausen-West (L4) führt zu einer positiven Wirkung auf das Schutzgut, da keine zusätzlichen ASB im Bereich Berg-hausen-West hinzukommen werden.

9.6 Kulturelles Erbe und Sachwerte

Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten.

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

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9.7 Landschaft

Durch die geplante 54. Regional-planänderung kommt es zu einem Verlust von Erholungsfunktionen in den Bereichen, die zukünftig als ASB ausgewiesen werden sollen. Angrenzend und umliegend an diese Flächen steht der Freiraum weiterhin für die Freizeit und Erholung zur Verfügung. Im Bereich Baumberg-Ost besteht durch die geplante Än-derung die Möglichkeit, gegenüber dem Freiraum einen neuen Ortsrand auszubilden. Durch die Rücknahme des GIB in diesem Bereich können diesbezügliche erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild vermieden werden. Die Teilräume Reusrath-Nordwest (L1) und der Bereich westlich der Güterbahnstre-cke (L2) und Flachenhof (L3) sind durch umliegende Siedlungsstrukturen und groß-räumige Verkehrsstrassen bereits vorgeprägt, so dass hierbei erhebliche Auswirkun-gen auf das Schutzgut Landschaft ausgeschlossen werden. Durch den flächenglei-chen Siedlungsflächentausch bleibt die Größe des Freiraums in der Summe gleich-bleibend. Zusätzlich werden durch die Aufgabe eines Sondierungsbereichs für eine mögliche ASB-Ausweisung im Bereich Berghausen-West (L4) keine weiteren Sied-lungsflächen in diesem Teilgebiet ermöglicht. Vor diesem Hintergrund werden erheb-liche und dauerhaft nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch die 54. Änderung des GEP 99 nicht ausgelöst.

9.8 Wechselbeziehungen, kumulative Wirkungen und Gesamtbewertung

Durch die Planung lassen sich keine flächenhaften erheblichen negativen kumulati-ven Auswirkungen bzw. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern erwarten.

Ingesamt führt die Planung der 54. Änderung des GEP 99 zu einer günstigeren räum-lichen Raumnutzung gegenüber den derzeitigen Ausweisungen im gültigen GEP 99. Im Bereich Baumberg-Ost (M1) wird die Entwicklung des Siedlungsbereichs kompak-ter bzw. unmittelbar an den bestehenden ASB angeordnet. Die inselartige Entwick-lung eines GIB wird zugunsten des Freiraums und der Freiraumfunktionen RGZ und BSLE zurückgenommen. Hieraus ergeben sich durch den flächengleichen Tausch positiv zu bewertende Wirkungen für den Frei- und Naturraum in diesem Teilraum.

Auch der flächengleiche Tausch durch Ausweisung von ASB in den Teilbereichen L1 und L2 sowie die Rücknahme des ASB im Teilbereich L3 führen in der Summe der Betrachtung eher zu positiven Auswirkungen. Gründe hierfür sind die bereits vollzo-genen baulich-räumlichen Entwicklungen bei L1 und L2. Besonders im Bereich L1 ist die verbleibende landwirtschaftlich genutzte Fläche durch Wohnbebauung an den Rändern sowie durch die stark frequentierten umliegenden Verkehrsstrassen in der Örtlichkeit vom Freiraum abgetrennt. Im Bereich L2 führt insbesondere die derzeitige Realnutzung als Sport- und Spielbereich bzw. Wohnbebauung zu einer Vorbelas-tungssituation. Durch die Rücknahme im Bereich L3 kann hingegen eine gleichgroße, jedoch weitgehend unbebaute Fläche für den Freiraum gesichert werden. Sowohl in Bezug auf die Fläche, die dem Freiraum zukünftig zugeschlagen werden soll, als auch in Bezug naturräumliche Wertigkeit durch gliedernde Gehölze und Gewässer-läufe im Teilraum L3 ist durch einen flächengleichen Tausch insgesamt eine planeri-sche Verbesserung für den Frei- und Naturraum zu erwarten.

Übersichtskarte

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10. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher negati-ver Umweltauswirkungen werden auf Ebene der Bauleitplanung festgelegt.

11. Prüfung von Planungsalternativen und Darstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen

Die Ausweisung eines ASB anstelle des bislang dargestellten GIB im Bereich Baum-berg-Ost (M1) ist eine Planungsvariante (MA 1) auf dem Gebiet der Stadt Monheim am Rhein. Hierbei ergeben sich jedoch keine positiven Effekte für den Freiraum und dessen Funktionen. Vielmehr entsteht durch diese Alternative eine disperse und in-selartige Siedlungsentwicklung innerhalb des Freiraums. Zudem sind durch die unmit-telbare Nähe zur östlich verlaufenden A 59 wesentliche Verkehrslärmbeeinträchti-gungen zu erwarten.

Eine weitere planerische Alternative (MA 2) stellt der Bereich westlich des Krämer Sees im Süden der Stadt Monheim am Rhein dar. Zusätzliche Ausweisungen von Siedlungsbereichen würden in Verbindung mit den bestehenden ASB bzw. GIB in diesem Teilraum zu einer weitreichenden und linienhaften Verengung des Freiraums und des RGZ bzw. BSLE führen. Zudem wäre ein Hauptluftaustauschgebiet in die-sem Bereich durch die Freiraumverengung betroffen.

Ansonsten sind in der Stadt Monheim am Rhein keine weiteren zusammenhängen-den Flächen in dieser Größe vorhandenen, die sich für eine alternative Planung an anderer Stelle eignen würden bzw. die für eine entsprechende Siedlungsentwicklung verfügbar wären.

Für die Teilflächen L1 und L2 ist eine Planungsalternative (LA 1) die Fortschreibung des Status Quo, d.h. dass die für die Stadt Langenfeld erforderliche Entwicklung ei-nes ASB bzw. eines ASB – vorwiegend mit gewerblicher Ausrichtung – im Teilgebiet Flachenhof erfolgt. Hieraus ergeben sich für den Naturraum die bereits zuvor be-schriebenen ungünstigen Wirkungen, da dieser Bereich bislang nicht durch Sied-lungsentwicklungen überprägt und zudem mit hochwertigeren Landschaftselementen besetzt ist. Ferner wäre in Bezug auf eine eher gewerbliche Ausrichtung des ASB festzustellen, dass eine verkehrliche Anbindung vergleichsweise ungünstig allein ü-ber wohnbaulich strukturierte Bereiche des Stadtgebietes erfolgen könnte.

Eine weitere Planungsvariante (LA 2) ist anstelle in den Teilgebieten L1 und L2 einen ASB im Sondierungsbereich Berghausen-West auszuweisen. Dieser Variante stehen die Ziele des Grund-wasserschutzes durch die Lage inner-halb der Wasserschutzzone IIIA entge-gen.

Ferner wurde eine weitere Planungsal-ternative (LA 3) im Bereich östlich des Gewerbegebietes östlich Wolfhagen ge-prüft. Eine Entwicklung als ASB in die-sem Teil des Stadtgebietes erscheint aufgrund der naturräumlichen Wertigkei-ten in diesem Bereich wenig sinnvoll. In den vergangenen Jahren wurde dieser Bereich durch naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen der Stadt Lan-genfeld aber auch der Landeshauptstadt

ÜbersichtskarteAlternativen

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 19

Düsseldorf aufgewertet und durch Grunddienstbarkeiten zweckgebunden. Die Ent-wicklung eines ASB im Bereich östlich Wolfhagen stellt somit keine Planungsvariante dar, die geringere Auswirkungen auf den Freiraum sowie auf Natur und Landschaft erwarten lässt. Zudem stehen die Flächen wegen der eingetragenen Grunddienstbar-keiten für den Ausgleich planerischer Maßnahmen nicht für eine zusammenhängende und kompakte Siedlungsentwicklung zu Verfügung.

Weitere Varianten wurden nicht geprüft, da im Zuge der SUP und des Umweltberich-tes lediglich plausible Alternativen einer Prüfung zu unterziehen sind. Auch die ge-prüften Planungsalternativen stellen keine plausiblen Alternativen für die geplante 54. Änderung des GEP 99 dar.

12. Geplante Maßnahmen zur Überwachung gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2001/42/EG

Das Monitoring der Auswirkungen bei Realisierung der Planung erfolgt im Rahmen der eingeführten Instrumente der Raumüberwachung, insbesondere im Rahmen der Verfahren nach § 32 und § 4 Abs. 2 LPlG. Die Notwendigkeit zur Festlegung speziel-ler Monitoring-Maßnahmen ist auf Ebene des Regionalplanes und unter Berücksichti-gung der ermittelten Umweltauswirkungen nicht gegeben.

13. Nichttechnische Zusammenfassung der beschriebenen Informationen

Die Städte Langenfeld (Rhld.) und Monheim am Rhein beabsichtigen, einen flächen-gleichen Tausch von Siedlungsflächen im GEP 99 vorzunehmen. In der Stadt Mon-heim soll im Anschluss an den Stadtteil Baumberg ein Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen werden. Im Austausch dazu wird die Fläche, die im GEP 99 als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) östlich des Stadtteils dar-gestellt ist, zurückgenommen und dem Landschaftsraum zugeordnet. Beide Flächen besitzen eine Größe von rd. 15 ha. Durch den flächengleichen Tausch der Siedlungs-flächen kann vermieden werden, dass auf regionalplanerischer Ebene zusätzliche Flächen für die Siedlungsentwicklung bereitgestellt werden. Es wird durch die Pla-nung insgesamt eine kompakte Siedlungsstruktur im Bereich des Stadtteils Baum-berg und eine Durchgängigkeit des Regionalen Grünzuges (RGZ) angestrebt.

In der Stadt Langenfeld (Rhld) soll ein rund 21 ha großes Gebiet im Bereich Reus-rath-Nordwest zukünftig als ASB ausgewiesen werden. Der gültige GEP kennzeich-net diesen Bereich bislang als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFA) über-lagert mit einem Regionalen Grünzug (RGZ) und als Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG). Dieses Gebiet ist entlang der vorhandenen Verkehrs-strassen bereits baulich genutzt. Durch die vorhandene Straßenrandbebauung ent-lang der Verkehrswege ergibt sich ein weitgehend geschlossenes Siedlungsbild. Be-reits bei der Neuaufstellung des derzeit gültigen GEP 99 wurde der Bereich als ASB mit gewerblicher Ausrichtung zur Deckung des kommenden Gewerbeflächenbedarfs durch die Stadt Langenfeld (Rhld.) bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet. Der Bedarf wurde zwar anerkannt, jedoch ist dieser Bereich nicht in den GEP 99 auf-genommen worden, da keine neuen Siedlungsbereiche für gewerbliche Nutzungen in Trinkwasserschutzzonen IIIA dargestellt werden sollten. Im Jahre 2004 wurde die Abgrenzung der Wasserschutzzone verändert. Die Wasserschutzzonenverordnung ordnet den Bereich nunmehr der Wasserschutzzone IIIB zu, so dass planerische Vorgaben des Trinkwasserschutzes nunmehr eingehalten werden.

Die Stadt Langenfeld (Rhld) beabsichtigt darüber hinaus, nördlich des Bereiches Fla-chenhof und westlich der Güterbahnstrecke Duisburg-Köln in einem ca. 5 ha großen Gebiet zukünftig einen ASB auszuweisen. Diese Fläche liegt innerhalb des Sied-lungskörpers und wird überwiegend als Sport- bzw. Spielplatz durch Wohnbebauung genutzt.

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 20

Im Zuge des flächengleichen Tausches soll im Bereich Flachenhof eine bislang als ASB ausgewiesene Fläche zurückgenommen und zukünftig dem Freiraum (regiona-ler Grünzug) zugeordnet werden. Die rund 26 ha große und bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche eignet sich nicht, um in diesem Bereich zukünftig eine weitere Siedlungsentwicklung anzustreben.

Ein wesentliches Ziel der Stadt Langenfeld ist, die wohnbauliche Entwicklung zukünf-tig im Innenbereich bestehender Siedlungsstrukturen zu konzentrieren. Eine Inan-spruchnahme bislang unverbrauchter Landschaft für Wohnungsbau- und Siedlungs-zwecke ist nicht mehr mit den Planungszielen der Stadt vereinbar. Eine Entwicklung im Bereich Flachenhof, der sich derzeit als Teil der Landschaft und des Landschafts-raumes darstellt, ist nicht mit den Zielen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu vereinen. Aus diesen Gründen soll daher dieser ca. 26 ha große Bereich zukünftig dem Landschaftsraum zugeordnet und als AFA überlagert mit RGZ und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) ausgewiesen werden.

Zusätzlich wird der Sondierungsbereich für eine mögliche ASB-Ausweisung im Be-reich westlich des Langenfelder Stadtteils Berghausen zurückgenommen. Durch die Lage in der Wasserschutzzone IIIA wäre eine zukünftige bauliche Entwicklung nur schwer mit den Zielen des Grundwasserschutzes vereinbar.

Die strategische Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass alle regionalplaneri-schen Eingriffe durch die jeweiligen Tauschflächen in gleicher Größe vollständig aus-geglichen werden. Die Planung führt ferner dazu, dass gegenüber dem gültigen GEP 99 im Bereich Baumberg-Ost eine kompaktere Siedlungsstruktur erzielt werden kann. Auch durch die Rücknahme im Bereich Flachenhof kann zugunsten von Natur und Landschaft eine Verbesserung durch die Planung erreicht werden. Hier wird eine weitgehend unbebaute Fläche zukünftig vor weiterer Siedlungsentwicklung geschont. Im flächengleichen Tausch werden dafür Bereiche in Anspruch genommen, die be-reits durch vorhandene bauliche Nutzungen vorgeprägt sind. Bezogen auf die einzel-nen Schutzgüter, aber auch in der Summe, kommt der Umweltbericht zu dem Ergeb-nis, dass mit keinen erheblichen und dauerhaft nachteiligen Auswirkungen gerechnet werden muss, die durch die 54. Änderung des GEP 99 ausgelöst werden. In der Prü-fung alternativer Flächen kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass die Pla-nung deutliche Vorteile gegenüber den in Kap. 11 diskutierten Varianten besitzt.

54. GEP-Änderung - Siedlungsflächentausch - der Städte Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein Anlage 3

Bezirksregierung Düsseldorf Stand 19.12.2007 Seite 21

14. Literatur- und Quellenverzeichnis

• Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NW (1995): Landes-entwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Düsseldorf

• Bezirksregierung Düsseldorf (Hrsg.): Regionalplan für den Regierungsbezirk Düs-seldorf (GEP 99). Düsseldorf

• Fachbeiträge zum GEP 99

• Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV): Informati-onssysteme und Datenbanken. URL: www.lanuv.nrw.de. Recklinghausen

• Ministerium Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV): NRW Umweltdaten vor Ort. URL: www.uvo.nrw.de, Düsseldorf

• Geologischer Dienst NRW: Auskunftssystem BK 50 – Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld

• Kreisverwaltung Mettmann: Bodenfunktionskarte des Kreises Mettmann.

• Kreisverwaltung Mettmann: Landschaftsplan des Kreises Mettmann.

• Kreisverwaltung Mettmann: Sachstandsberichte über die Gefährdungsabschät-zung und Sanierung von Altlasten im Kreis Mettmann (Stand 2004)

• Stadt Langenfeld (Rhld.): Flächennutzungsplan.

• Stadt Langenfeld (Rhld.): Grünordnungsplan.

• Stadt Monheim am Rhein: Flächennutzungsplan.

• Stadt Monheim am Rhein: Grünordnungsrahmenplan

• Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Knipprather Wald der Ver-bandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH – Wasserschutzgebietsverord-nung Langenfeld-Monheim – vom 26. März 2004

• sowie die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen

54. Regionalplan-Änderung Langenfeld/Monheim (Beteiligtenliste Scoping) Anlage 4

Bezirksregierung Düsseldorf - 1 - Stand: 07.11.07

Beteiligtenliste zum Scopingverfahren

zur 54. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Städte Langenfeld/Monheim

(Siedlungsflächentausch Langenfeld/Monheim)

Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf die Gesamtbeteiligtenliste für Regionalplan-Verfahren 100. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf 40200 Düsseldorf 108. Oberbürgermeister der Stadt Solingen 42601 Solingen 130. Landrat des Kreises Mettmann 40806 Mettmann 134. Bürgermeister der Stadt Hilden Postfach 880 40708 Hilden 135. Bürgermeister der Stadt Langenfeld Postfach 1565 40740 Langenfeld 137. Bürgermeister der Stadt Monheim a. Rhein Postfach 100661 40770 Monheim am Rhein 151. Bürgermeister der Stadt Dormagen 41538 Dormagen 200. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen 205. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Koordinationsstelle für BUND, NABU und LNU Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen

206. Deutscher Wetterdienst Klima- und Umweltberatung Wallneyer Straße 10 45133 Essen- 207. Wuppertal Institut für Klima – Umwelt – Energie GmbH Döppersberg 19 42103 Wuppertal 210. Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter Endenicher Allee 60 53115 Bonn 212. Landwirtschaftskammer NRW Siebengebirgsstraße 200 53229 Bonn- 214. Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. Rochusstraße 18 53123 Bonn 216. Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle für Agrarstruktur Düsseldorf Gereonstraße 80 41747 Viersen 222. Verbandswasserwerk Langenfeld- Monheim GmbH Langforter Straße 7 40764 Langenfeld 235. Bergisch-Rheinischer Wasserverband Düsselberger Straße 2 42781 Haan-Gruiten

279. Stadtwerke Langenfeld Lanforter Straße 40764 Langenfeld 300. Landschaftsverband Rheinland Amt für Gebäude- und Liegenschafts- management 50663 Köln 307. Landesbetrieb Straßenbau NRW Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen 360. Bayer AG Liegenschaftsverwaltung Gebäude K9 Kaiser-Wilhelm-Allee 1 51373 Leverkusen 390. NRW. INVEST Völklinger Str. 4 40219 Düsseldorf 400. Bundesagentur für Arbeit Regioanldirektion NRW Joself-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf 401. Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf- 402. Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NW e.V. Uerdinger Straße 58-60 40747 Düsseldorf

54. Regionalplan-Änderung Langenfeld/Monheim (Beteiligtenliste Scoping) Anlage 4

Bezirksregierung Düsseldorf - 2 - Stand: 07.11.07

403. Unterternehmensverband Handwerk NRW Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf 408. Verband Kommunaler Unternehmen e.V. Landesgruppe NRW Brohler Straße 13 50968 Köln 409. Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Landesvertretung NRW Postfach 105464 40045 Düsseldorf 410. Verband der Chemischen Industrie e.V. RWI Haus Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf 420. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf 430. Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb De-Greiff-Str. 195 47803 Krefeld 530. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln Geschäftsstelle des Regionalrates Zeughausstraße 2-10 50667 Köln 531. Oberbürgermeister der Stadt Köln Augustiner Str. 10 50667 Köln 532. Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen Friedrich-Ebert-Platz 1 51373 Leverkusen

545. Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach 547. Bürgermeister der Stadt Leichlingen Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen

701. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bereich Verwaltungsaufgaben Nebenstelle Köln z.H. Herrn Peter Brandhorst Kaltenbornweg 2 50679 Köln 702. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Geschäftsbereich Verkauf Andreas-Hofer-Straße 50

48145 Münster

704. LandesSportBund NRW e.V.

Referat 1 Friedrich-Alfred-Str. 25 47055 Duisburg 707. Landkreistag NRW Liliencronstraße 14 40472 Düsseldorf 708. Architektenkammer NRW Zollhof 1 40221 Düsseldorf 709. Landesentwicklungsgesell- schaft NRW Rossstrasse 120 40476 Düsseldorf 710. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben Nebenstelle Düsseldorf Fontanestraße 4 40470 Düsseldorf

711. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale Mercedesstrasse 12 40470 Düsseldorf