5.Dezember 2012 · des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim gemäß § 6 BauGB genehmigt. Der...

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STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: [email protected] Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: [email protected] Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: [email protected] Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: [email protected] Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: [email protected] Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: [email protected] StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenF reizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 5.12.2012 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 05.12.2012, 18:00 Uhr Rat der Stadt Bornheim, Donnerstag, 06.12.2012, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden, wenn nicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathau- ses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 5.Dezember 2012 BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Flurbereinigungsbehörde Köln, den 19.11.2012 Blumenthalstraße 33 50670 Köln Telefon: 0221 - 147 2666 In dem Flurbereinigungsverfahren Breitbach-Mühlenbach, Stadt Bornheim, Rhein-Sieg-Kreis wird hiermit gemäß § 149 des Flur- bereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) festgestellt, dass 1. die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan be- wirkt ist, 2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt wer- den müssen, 3. die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlos- sen sind, 4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben. Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der un- anfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmer- gemeinschaft der Flurbereinigung Breitbach-Mühlenbach. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt damit. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes. Gründe Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfü- gung getroffenen Feststellungen gemäß § 149 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Das Grundbuch, das Liegenschaftskataster und die sonstigen öf- fentlichen Bücher sind an die zuständigen Behörden ergangen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öf-fentlichen Bekanntmachung Klage erho- ben werden. Die Klage ist bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) - Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster schriftlich zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Klageschrift das Land Nordrhein-Westfalen anzugeben ist. Das Klagerecht steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemein-schaft der Flurbereinigung Breitbach Mühlenbach zu. Im Auftrag (L.S.) gez. Fehres Flurbereinigung Breitbach-Mühlenbach Az.: 33.46 -17 06 5- Schlussfeststellung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hersel/ Wirksamwerden Bekanntmachung Die vom Rat der Stadt Bornheim am 20.09.2012 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hersel ist der Bezirksregierung Köln am 11.10.2012 gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 ) in der derzeit geltenden Fassung zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Bezirksregierung Köln hat am 06.11.2012 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim gemäß § 6 BauGB genehmigt. Der Bereich der 1. Änderung grenzt im Nordwesten an die L 118 (Herseler Straße) und im Nord- und Südosten an die Alexander- Bell-Straße. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächen- nutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hersel ge- mäß § 6 BauGB wirksam. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim von jedermann eingese- hen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen Satzungen, sonstige ortsrecht- liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf ei- nes Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsge- mäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 23.11.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 12-49 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 30.11.2012 10:20 Seite 1

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN

jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhrund nach Vereinbarung

Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945- 510Fax: 0 22 22 / 945 - 511E-Mail: [email protected]

CDU

jeden Dienstag 10 - 13 Uhrund nach Vereinbarung

Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945 - 520Fax: 0 22 22 / 945 - 521E-Mail: [email protected]

SPD

jeden Montag 17:30 - 18:30Uhr (außer während der Fe-rien) und nach Vereinbarung

Büro:Rathaus, Raum 801Telefon� 0 22 22 / 994 - 450Fax: 0 22 22 / 994 - 452E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.deInternet:www.fdp-born-heim.de

FDP

nach Vereinbarung

Hans Gerd FeldenkirchenTelefon� 02227 / 9099377Fax: 02227 / 909427E-Mail: [email protected] MüllerTelefon� 02227 / 912070Fax: 02227 / 8199713E-Mail: [email protected]

UWG/Forum

nach Vereinbarung

Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945 - 540Fax: 0 22 22 / 945 - 541E-Mail: [email protected]:www.gruene-born-heim.de

Bündnis 90 /Die Grünen

Fraktionen

Bürgermeister

Alle Fraktionen bietenre gel mä ßige Sprechstunden an:

Bürgersprechstunde fürKinder, Jugendliche und Er-wachsene in der Regel jeden1. und 3. Donnerstag im Mo-nat ab 16 Uhr.Bitte im Vorzimmer des Bür-germeisters (Telefon 0 22 22/ 945 - 101) vorher telefo-nisch anmelden; damit eineVorbereitung des Gesprächsgewährleistet werden kann.

Störungshotline:Telefon� 0180 / 2 11 22 44oder auf der Internetseite derStadt Bornheim:„Störungsmeldung Straßenbe-leuchtung“

Bornheimer Jugendtreff (BJT)

Stadtverwaltung Bornheim

DefekteStraßenbeleuchtung

Energieberatung

Volkshochschule Bornheim/AlfterAlter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon� 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115E-Mail: [email protected]: www.vhs-bornheim-alfter.de

ÖffnungszeitenMontag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrMittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 UhrDonnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Öffentliche StadtbüchereiServatiusweg 19 - 23, 53332 BornheimTelefon� 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567E-Mail: [email protected]: www.stadtbuecherei-bornheim.de

Öffnungszeiten:Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr

Königstraße 3153332 BornheimAnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon� 0 22 22 / 2500E-Mail:[email protected]: www.bornheimerjugendtreff.de

Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim

Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 BornheimTelefon� 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126Bürgermail: [email protected]: www.bornheim.deFachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31,

Telefon �0 22 22 / 9437 - 0Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim RathausBuslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus

Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum:Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 UhrDonnerstag: 07:30 - 18:00 UhrFreitag: 07:30 - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung:Montag 08:30 - 12:30 UhrDonnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen:Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 UhrMittwoch geschlossen

Öffnungszeiten übrige Fachbereiche:Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Donnerbachweg 15, 53332 BornheimTelefon� 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33Mail: [email protected]: www.stadtbetrieb-bornheim.deÖffentliche VerkehrsmittelStadtbahnlinie 18: Haltepunkt WaldorfBuslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn)

Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung:Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrFreitag 08:30 - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott:Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 UhrDonnerstag 10:00 - 18:00 UhrFreitag 07:30 - 12:00 UhrJeden 1. und 3. Samstag im Monat

09:00 - 13:00 Uhr

Wirtschaftsförderung

Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf:Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell-schaft mbH Bornheim, Telefon� 02222 / 945-223, E-Mail: [email protected]

Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen,zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt-schaftsstandort Bornheim:Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon� 02222 / 945-339, E-Mail: [email protected]

StadtBetriebBornheim AÖR

SPRECH-STUNDEN

HallenFreizeitBad BornheimRilkestraße 3, 53332 Bornheim, � 02222 / 3716

Öffnungszeiten des Hallenbades:Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen

14:30 - 21:30 Uhr, FamilienbadSamstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad

Sauna im HallenfreizeitbadÖffnungszeiten SaunaMontag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte SaunaDonnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, DamentagSamstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte SaunaSonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte SaunaSauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April)

08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna

Im Rathaus Bornheim durch dieVerbraucherzentrale NRWam 5.12.2012 von 14 - 18 Uhr.Kostenbeitrag: 5 Euro

Anmeldung bei Frau DomschatTelefon � 0 22 22 / 945 - 307

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften,Mittwoch, 05.12.2012, 18:00 Uhr

Rat der Stadt Bornheim, Donnerstag, 06.12.2012, 18:00 Uhr

Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden, wennnicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathau-ses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt.Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla-gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php.

5.Dezember 2012

BEZIRKSREGIERUNG KÖLNDezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-Flurbereinigungsbehörde

Köln, den 19.11.2012Blumenthalstraße 3350670 KölnTelefon: 0221 - 147 2666

In dem Flurbereinigungsverfahren Breitbach-Mühlenbach, StadtBornheim, Rhein-Sieg-Kreis wird hiermit gemäß § 149 des Flur-bereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durchGesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) festgestellt, dass1. die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan be-

wirkt ist, 2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im

Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt wer-den müssen,

3. die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlos-sen sind,

4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben.

Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der un-anfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmer-gemeinschaft der Flurbereinigung Breitbach-Mühlenbach. DieTeilnehmergemeinschaft erlischt damit. Damit erlöschen auchdie Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.

GründeDer Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch dieSchlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfü-gung getroffenen Feststellungen gemäß § 149 FlurbG zulässig

und gerechtfertigt. Das Grundbuch, das Liegenschaftskataster und die sonstigen öf-fentlichen Bücher sind an die zuständigen Behörden ergangen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nachdem ersten Tag ihrer öf-fentlichen Bekanntmachung Klage erho-ben werden. Die Klage ist bei dem

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen- 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) -

Aegidiikirchplatz 548143 Münster

schriftlich zu erheben.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Klageschrift das LandNordrhein-Westfalen anzugeben ist. Das Klagerecht steht auchdem Vorstand der Teilnehmergemein-schaft der FlurbereinigungBreitbach Mühlenbach zu.

Im Auftrag

(L.S.) gez. Fehres

Flurbereinigung Breitbach-MühlenbachAz.: 33.46 -17 06 5-

Schlussfeststellung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hersel/ Wirksamwerden

BekanntmachungDie vom Rat der Stadt Bornheim am 20.09.2012 beschlossene 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in derOrtschaft Hersel ist der Bezirksregierung Köln am 11.10.2012gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 ) in der derzeitgeltenden Fassung zur Genehmigung vorgelegt worden.Die Bezirksregierung Köln hat am 06.11.2012 die 1. Änderungdes Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim gemäß § 6BauGB genehmigt.Der Bereich der 1. Änderung grenzt im Nordwesten an die L 118(Herseler Straße) und im Nord- und Südosten an die Alexander-Bell-Straße.Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hersel ge-mäß § 6 BauGB wirksam.Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründungund der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGBkann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtpla-nung und Grundstücksneuordnung-, der Stadtverwaltung Born-heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim von jedermann eingese-hen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht-

liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- undFormvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs-planes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seitBekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzungschriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet-zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für dasLand Nordrhein-Westfalen gegen Satzungen, sonstige ortsrecht-liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf ei-nes Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemachtwerden kann, es sei denn,a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor-

geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge-führt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsge-

mäß öffentlich bekannt gemacht worden,c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean-

standet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der

Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor-schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bornheim, den 23.11.2012Stadt Bornheim

gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

12-49 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 30.11.2012 10:20 Seite 1

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010der Stadt Bornheim

gemäß § 96 Absatz 2 GO NRWDer Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sit-zung am 20. September 2012 in Ausführung des§ 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss ge-fasst:

„ Der Rat 1. stellt den Jahresabschluss für das

Haushaltsjahr 2010 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,

2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 5.513.270,97 Euro durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (2.034.286,79 Euro) sowie der Allgemeinen Rücklage (3.478.984,19 Euro) zu decken,

3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“

Der Jahresabschluss 2010 in Form der nachste-

henden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanz-rechnung wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht.Der Jahresabschluss 2010 mit sämtlichen Anla-gen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab so-fort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses2011 zur Einsichtnahme während der Öffnungs-zeitenmontags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhrdonnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhrin Zimmer 459 des Rathauses, Rathausstraße 2,53332 Bornheim verfügbar gehalten.Der Jahresabschluss 2010 kann auf der Home-page der Stadt Bornheim (www.bornheim.de)abgerufen werden.

Bornheim, den 20. November 2012

STADT BORNHEM

gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

12-49 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 30.11.2012 10:21 Seite 2