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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP WGF Landschaft, Nürnberg 1 Anhang 1: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 1. Wirkungen des Vorhabens 2 2. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3 2.1. Maßnahmen zur Vermeidung 3 2.2. Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) 5 3. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 5 3.1. Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV a) und b) der FFH- Richtlinie 5 Pflanzenarten 5 Gefäßpflanzen 5 Tierarten 6 Fledermäuse 6 sonstige Säugetiere 11 Reptilien 13 Fische 16 Amphibien 16 Libellen 28 Käfer 28 Tagfalter 28 Nachfalter 28 Schnecken und Muscheln 28 3.2. Bestand und Betroffenheit der Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie 30 Einzelarten 32 Schilfvögel 37 Vögel der Feuchtwiesen, Moore und Seggensümpfe 39 Vögel der Auen 41 Vögel der Fließgewässer 43 Schwimmvögel 45 Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel 47 Hecken- und Gebüschbrüter 49 Spechte 51 Greifvögel und Eulen 53 Gutachterliches Fazit 55

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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 1

Anhang 1: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen 2

1. Wirkungen des Vorhabens 2

2. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3

2.1. Maßnahmen zur Vermeidung 3

2.2. Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) 5

3. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 5

3.1. Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV a) und b) der FFH-Richtlinie 5

Pflanzenarten 5

Gefäßpflanzen 5

Tierarten 6

Fledermäuse 6

sonstige Säugetiere 11

Reptilien 13

Fische 16

Amphibien 16

Libellen 28

Käfer 28

Tagfalter 28

Nachfalter 28

Schnecken und Muscheln 28

3.2. Bestand und Betroffenheit der Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie 30

Einzelarten 32

Schilfvögel 37

Vögel der Feuchtwiesen, Moore und Seggensümpfe 39

Vögel der Auen 41

Vögel der Fließgewässer 43

Schwimmvögel 45

Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel 47

Hecken- und Gebüschbrüter 49

Spechte 51

Greifvögel und Eulen 53

Gutachterliches Fazit 55

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WGF Landschaft, Nürnberg 2

Vorbemerkungen

In der vorliegenden saP werden:

die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüg-

lich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des An-

hangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und darge-

stellt.

ggf. bei Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen die naturschutzfachlichen Vo-

raussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

Ausgewertete Angaben von vorhandenen und selbst durchgeführten vertieften Untersuchungen

(FFH-Managementplan (FFH-MP), Pflege- und Entwicklungskonzepte), Arten- und Bio-

topschutzprogramm des Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Erlangen-Höchstadt und die Höhe-

re Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken) zu Nachweisen oder potenziellen Vor-

kommen von Arten, Befragung von Gebietskennern.

Fachliteratur mit Verbreitungskarten.

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen dieser Unterlage stützen sich auf die mit Schreiben

der Obersten Baubehörde eingeführten "Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“.

1. Wirkungen des Vorhabens

Die Autobahn wird im Entwurfsabschnitt östlich AS Höchstadt Nord bis Klebheim 6-streifig ausgebaut.

Der insgesamt bestandsnahe Ausbau erfolgt im nördlichen Teil beidseitig (symmetrisch), im südlichen

Teil einseitig (asymmetrisch) mit einer Verschiebung der Achse um mehrere Meter in westliche Rich-

tung.

Mit dem Ausbauvorhaben an der bestehenden BAB A3 sind folgende weitere wesentliche Änderungen

verbunden:

Neubau, z.T. mit seitlicher Verlegung, der vorhandenen Straßenunter- und überführungen

(St 2263, St 2254, ERH 36, B 470, GVS Buch – Neuhaus, ERH 16)

bestandsorientierte Neugestaltung der AS Pommersfelden und der AS Höchstadt Ost

Neubau der A3-Aischbrücke und der A3-Flutbrücke im Aischtal

Bau von Lärmschutzanlagen (Wall-Wand-Kombinationen im Bereich der Ortschaften Etzelskir-

chen, Medbach, Buch und Neuhaus)

Neubau einer PWC – Anlage innerhalb der Waldflächen am südlichen Abschnittsende

Neuordnung der Entwässerung mit Bau von Absetz- und Rückhaltebecken

(ASB und RHB) sowie Sickermulden.

Die genaue technische Ausführung der Ausbaumaßnahme ist in der Unterlage 1 beschrieben.

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WGF Landschaft, Nürnberg 3

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen

der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können.

Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse

Flächenumwandlung (Überbauung und Versiegelung, vorübergehende Inanspruchnahme).

Benachbarungs-/ Immissionswirkungen (Lärm und Erschütterung, Schadstoffimmissionen).

Anlagenbedingte Wirkprozesse

Zusätzliche Flächenumwandlung (dauerhafte Inanspruchnahme, Reliefveränderungen und

Überbauung).

Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte (Lebensräume Fauna, Gelände-

klima, Landschaftsbild, Erholung).

Veränderung von Effektdistanzen zu Lebensräumen der Fauna.

Betriebsbedingte Wirkprozesse

Die prognostizierte Zunahme des Verkehrs bedingt keine Zunahme der Lärmimmissionen, da

künftig ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut wird.

Durch weitere Verbesserungen bei den Motoren der KFZ-Flotte wird trotz Zunahme des Ver-

kehrs die Schadstoffimmission nicht zunehmen.

Mit dem Ausbauvorhaben verschieben sich die Zonen der mittelbaren Beeinträchtigung gering-

fügig.

Mit dem Betrieb der PWC-Anlage sind infolge des Personen- und Fahrzeugaufkommens und

der Beleuchtung Störwirkungen und visuelle Effekte verbunden.

Die geregelte Einleitung von vorgereinigtem Fahrbahnwasser in den Klebheimer See führt nicht

zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wasserqualität und der Lebensraumeigenschaften

des Sees.

2. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen öko-

logischen Funktionalität

2.1. Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier

einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die

Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichti-

gung folgender Vorkehrungen:

Bau von Absetzbecken und Rückhaltebecken (ASB und RHB). Damit können die mit dem Fahr-

bahnwasser mitgeführten Schmutzstoffe weitgehend zurückgehalten werden. Insbesondere

kann damit auch das Gefahrenrisiko bei sog. Ölunfällen erheblich minimiert werden. Die Rück-

halteeinrichtungen erlauben schließlich eine gedrosselte Ableitung des Wassers aus dem Rück-

haltebecken in die natürlichen Vorfluter, womit insbesondere bei starken Regenereignissen die

Vorfluter nicht überlastet werden.

Bei der Prognose der Schädigungs- oder Störungsverbote finden diese allgemeinen Vorkehrungen Be-

rücksichtigung, ohne jeweils artbezogen gesondert genannt zu werden.

Folgende besondere Vorkehrungen zur Vermeidung tragen dazu bei erhebliche Gefährdungen von

Tier- und Vogelarten zu vermeiden:

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WGF Landschaft, Nürnberg 4

V1 zeitliche Beschränkung der Holzung:

Baufeldfreimachung ausschließlich in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar (außerhalb der

Brutzeit von Vögeln);

Fällung von (potenziellen) Höhlenbäumen (mögliche Winterquartiere von Fledermäusen) nur im

Oktober, außerhalb der Winterruhe von Fledermäusen, begleitet von einem Fledermausfach-

mann/ Biologen zur ggf. notwendigen Bergung und Verbringung von Fledermäusen in Ersatz-

quartiere.

V2 zeitliche Beschränkung von Erdarbeiten:

- Der Beginn der Erdarbeiten für die Seitenentnahme bei Bau-km 357+700 (Etzelskirchen) und

Bau-km 360+800 (AS Höchstadt Ost) erfolgt außerhalb der Brutzeit dort potenziell vorkommen-

der, bodenbrütender Wiesen- und Ackervögel, d. h. ab Oktober bis Februar.

- Der Beginn der Erdarbeiten für die Seitenentnahmen bei Bau-km 363+700 - 363+900 (nördlich

Breiter Weiher, Flur-Nr. 87, 88 Gmkg. Buch) erfolgt erst nach dem Beginn der Laichzeit für die

Knoblauchkröte im Mai. Gleichzeitig wird am Rande der Seitenentnahmefläche zum Breiten

Weiher hin ein Biotopschutzzaun mit bauzeitlicher Amphiben-Schutzeinrichtung errichtet, um ei-

ne Rückwanderung in Richtung Seitenentnahmen zu verhindern (Schutzmaßnahmen S 1 und

S 2).

- Die Durchführung der Geländeauffüllung bei Bau-km 364+100 im Breiten Weiher erfolgt au-

ßerhalb der Laichzeit von Amphibien, d. h. ab Juli bis Februar.

V3 Fledermausschutz beim Brückenbau:

- Rechtzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten werden die Brücken jeweils auf das Vorkommen

von Fledermäusen von einer Fledermausfachkraft kontrolliert. Evtl. vorkommende Individuen

werden in ein geeignetes Ersatzquartier verbracht. (gilt analog auch für andere evtl. vorkom-

mende Arten)

- Verzicht auf nächtliche Baumaßnahmen und auf nächtliche Baustellenbeleuchtung beim Brü-

ckenbau in den Monaten Mai bis Oktober

- Weitestgehendes Offenhalten des Luftraumes unter der Brücke während der Bauzeit, um ein

Durchfliegen für Fledermäuse zu gewährleisten.

V4 Zauneidechsenschutz: Beginn von Erdarbeiten frühestens ab Ende April:

Die Rodung von Wurzelstöcken und der Beginn der Erdarbeiten erfolgen an den Fundorten der

Zauneidechse bei km 355+750 (bestehender Parkplatz westlich der A3) und Bau-km 363+900

(westlich der A3, nördlich des Breiten Weihers) außerhalb der Winterruhe der Zauneidechse im

Zeitraum ab Ende April.

S1 - Biotop-Schutzzaun

Errichtung von Biotop-Schutzzäunen im Bereich empfindlicher Biotopflächen zum Schutz vor

Vegetationszerstörung, Befahren, Bodenverdichtung, Schadstoffeintrag, Ablagerung von Bau-

material etc. während des Baubetriebes.

S2 Bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung:

Ausbildung einer bauzeitlichen 30 bis 40 cm hohen, glatten Amphibien-Schutzeinrichtung in

Verbindung mit dem Biotop-Schutzzaun (S1) bei benachbart liegenden Amphibien-

Laichgewässern zum Schutz von Amphibienpopulationen insbesondere streng geschützter Ar-

ten (Laubfrosch, Moorfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte,…) vor Wanderung in den Baustel-

lenbereich mit der Gefahr der Tötung während des Baubetriebes.

S3 Überflughilfe für Fledermäuse und Vögel:

Die Aischbrücke (westseitig) und die neue Brücke am Steggraben (beidseitig) werden zum

Schutz von Fledermäusen und Vögeln mit einer Kollisionsschutzeinrichtung in Form einer 3,0 m

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WGF Landschaft, Nürnberg 5

hohen Wand ausgestattet. Hierdurch werden Kollisionen von Individuen beim Queren der Fahr-

bahn nach Möglichkeit vermieden.

Bei der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Situation für einzelnen Arten/ Artengruppen werden

diese besonderen Vorkehrungen bei Bedarf unter „Konfliktvermeidende Maßnahme erforderlich“ und

jeweils artbezogen gesondert genannt.

2.2. Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Weitergehende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-

Maßnahmen) sind nicht erforderlich.

3. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

3.1. Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV a) und b) der FFH-Richtlinie

Pflanzenarten

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m.

Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:

Schädigungsverbot:

Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Gefäßpflanzen

V L E NW PO Gefäßpflanzen-Art RLD RLB RLP RLK EHZ Habitat

0 Kriechender Sellerie Apium repens 1 2 0 0 U2 FG GU F

0 Dicke Trespe Bromus grossus 1 1 00 1 XX LA

0 Europäischer Frauenschuh Cypripedium calceolus 3 3 2 1 U1 W WA

0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris 2 2 0 00 U1 M MK F

0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum # R R FV MF

Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL sind für das UG nicht nachgewiesen. Das Vorhaben liegt au-

ßerhalb der bekannten Verbreitungsgebiete der jeweiligen Arten.

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Tierarten

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs.

5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter):

Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter):

Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Fledermäuse

V L E NW PO Fledermaus-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

X Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 3 U1 W G Si

X Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 3 3 3 U1 W

X Braunes Langohr Plecotus auritus V # FV W Si K

0 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus V 3 3 FV K Si

X Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 3 3 FV W Si K

X Graues Langohr Plecotus austriacus 2 3 3 U1 Si K

X Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 2 2 U1 Si W K G

X Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1 1 1 U2 K Si WR

X Großes Mausohr Myotis myotis 3 V V FV W Si

X Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 3 # U1 K Si W G

X Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri G 2 2 U1 W Si

X Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 2 2 U1 W K Si

X Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus k.A. D D XX Si K W

? Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 2 3 2 U1 K Si W

X Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G 3 3 FV W G Si

X Nymphenfledermaus Myotis alcathoe / / / / W G

X Wasserfledermaus Myotis daubentoni # # FV G W

X Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor G 2 2 XX G K Si

X Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus # # FV Si K W WR

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WGF Landschaft, Nürnberg 7

Fledermäuse, die Bäume und/ oder Gebäude als Sommerquartiere oder Wochenstuben nutzen Großer Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr,

Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Nymphenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasser-fledermaus

1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Die bevorzugten Lebensräume sind Laubwälder; alt- und totholzreiche Wälder sowie lichte Wälder, Auwälder, Gehölz-säume an Gewässern. Altholz- und Strukturreichtum ist für das große Baumhöhlenangebot von entscheidender Be-deutung. Bechsteinfledermaus, Kleiner Abendsegler und Wasserfledermaus werden als typische Waldfledermausarten bezeichnet. Die Jagdgebiete sind Waldstrukturen, aber auch Gewässer- und Uferbereiche. Die übrigen Arten nutzen als Quartier und als Jagdhabitat auch das Umfeld von Siedlungen und die landwirtschaftlich genutzte Flur.

Lokale Population:

Wochenstuben vom Großen Abendsegler sind bekannt aus einem Laubwald nahe Neuhaus (ASK 1989/90), dem Schloss Neuhaus (ASK 1996) und aus einem Nadelwald bei den Überhangweihern (ASK 1988); ebenso befindet sich eine Wochenstube der Wasserfledermaus im letztgenannten Bereich (ASK 1988). Alle übrigen Arten sind in Neuhaus und in unmittelbarer Entfernung (Wald, Weiher) zumindest gesichtet bzw. eingefangen worden (ASK 1989/2002/2006). Unter der Aischbrücke der A3 und der Unterführung des Steggrabens wurden zudem Nachweise von querenden Fle-dermausarten des Großen Abendseglers, Wasserfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und der Rau-hautfledermaus erbracht (IVL 2014). Besonders ist dabei die Querung der Aischbrücke zu nennen, bei der überdurch-schnittlich hohe Fledermausaktivität festgestellt wurde.

Im Zuge der Prüfung alternativer PWC-Standorte im Offenland und Wald erfolgten im Jahr 2015 ergänzende faunisti-sche Erfassungen u.a. zu Fledermäusen (IVL, Hemhofen). Im Umfeld des Offenland-Standortes bei Bau-km 363+800 wurden keine Winter- oder Sommerquartiere nachgewie-sen. Am Offenland-Standort Ostseite bestehen verschiedene Gehölzstrukturen, die potenziell Fledermaus-Nahrungshabitate darstellen können. Am Waldstandort bei Bau-km 365+300 wurden in den dichten Kiefernwaldflächen - meist an abgestorbenen Kiefern - potentielle Spaltenquartiere für Fledermäuse durch abstehende Rinde festgestellt in einer durchschnittlichen Anzahl eines vergleichbaren Waldstandorts in insgesamt geringer Menge. Außerhalb der geplanten PWC-Anlage wurden Bäume mit Specht-Löchern nachgewiesen, die auch von Fledermäusen als Habitate genutzt werden könnten.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht unbekannt

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5

BNatSchG

Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass mit den Waldrandverlusten (incl. Waldverlusten durch die PWC-Anlage), Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Spaltenquartiere der o.g. Arten betroffen sind. Innerhalb der je-weiligen Aktionsräume finden die Arten eine Vielzahl an Altbäumen, die Baumhöhlen enthalten können. Für die Popu-lationen steht damit auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Für die Wasser- und Fransen-fledermaus u.a. ist die Nutzung von Straßenbrücken als mögliche Wochenstube in Bayern bekannt. Die Arten nutzen Spalten oder Hohlräume an den technischen Bauwerken. Da aktuell nicht abschließend sicher ausgeschlossen wer-den kann, dass die Brücken an der A3 von Fledermäusen genutzt werden, sind vor Beginn der Rückbau- und Ab-brucharbeiten Kontrollen durch eine Fachkraft mit Kenntnissen der Tiergruppe Fledermäuse notwendig. Sollten Le-bensstätten von Fledermäusen an den Bauwerken festgestellt werden, sind entsprechende Maßnahmen zum Erhalt und Schutz zu ergreifen.

Die ökologische Funktion der von Ausbauvorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird unter Berück-sichtigung der konfliktvermeidenden Maßnahme im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Fledermausschutz beim Brückenbau

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

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WGF Landschaft, Nürnberg 8

Fledermäuse, die Bäume und/ oder Gebäude als Sommerquartiere oder Wochenstuben nutzen Großer Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr,

Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Nymphenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasser-fledermaus

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Bekannte Wochenstuben der Arten liegen in ausreichendem Abstand zur Trasse. Bauzeitliche Verlärmung der Jagd-habitate der Arten ist zeitlich begrenzt und während der Brückenbauarbeiten ein Offenhalten des Querschnitts unter-halb der Trasse und der Verzicht auf nächtliche Baustellenbeleuchtung zwischen Mai und Oktober über Vorkehrungen zum Fledermausschutz gesichert (Maßnahme V3). Ein erhebliches Stören der Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist somit nicht erkennbar.

Insgesamt führt das Ausbauvorhaben (incl. PWC-Anlage) nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Fledermausschutz beim Brückenbau

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Für die Fledermäuse ist die Trennwirkung der Autobahn gegeben und für die Arten mit ihren lokalen Populationen Teil ihres Lebensraums. Die nachgewiesenen Querungen unter der Aischbrücke können als Anpassung an ihren Lebens-raum aufgefasst werden. Das durch die A3 bereits bestehende Kollisionsrisiko erhöht sich durch die Querschnittsver-breiterung nicht signifikant. Bestehende Querungsmöglichkeiten wie im Bereich der kleineren Wegeüber- oder -unterführung bei Bau-km 355+400 und 358+100 bleiben erhalten. Im Rahmen der Ausbaumaßnahme wird im Bereich des Steggrabens das bestehende enge Durchlassbauwerk durch ein großzügigeres Brückenbauwerk ersetzt, womit eine sichere Querung der Fahrbahn ermöglicht wird. Die Aischbrücke erhält einseitig in Richtung Westen, und die Brü-cke über den Steggraben beidseitig ein Kollisionsschutz der den Arten zur Anhebung der Flughöhe dient. Zur Vermei-dung einer Verletzung oder Tötung von Tieren, die potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Bäumen nutzen, werden Gehölz- und Baumfällungen generell auf die Monate Oktober bis Februar und für Höhlenbäume ausschließlich auf den Monat Oktober eingeschränkt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1: Zeitliche Beschränkung der Holzung V3: Fledermausschutz beim Brückenbau S3: Kollisionsschutz für Fledermäuse und Vögel

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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WGF Landschaft, Nürnberg 9

Fledermäuse, die Gebäude als Sommerquartiere oder Wochen-stuben nutzen Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Große Hufeisennase, Großes Mausohr, Kleine

Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus

1 RL- Status D: 2,2,1,V,-,D,3,2,- By: 2,2,1,3,3,D,2,G,- Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt keine Angabe

In Bezug auf den Lebensraum werden die meisten Arten als sog. Dorf- bzw. Siedlungsfledermäuse bezeichnet. Ihre Jagdgebiete reichen vom Siedlungs- bzw. Ortsrandbereich, gehölzreichen Grünland und Brachen hin zu Wald- und gewässerreichen Landschaften. Jagdausflüge finden meist unterhalb der Baumkrone statt (1-20 m), aber auch entlang von linearen Strukturen. Einzig Zweifarbfledermaus-Arten erreichen auf offenem Gelände bzw. Gewässer Höhen von bis zu 40 m.

Lokale Population:

Kleine Bartfledermaus hatte eine Wochenstube im Kindergarten (ASK 1981); Große Bartfledermaus eine in der Lei-chenhalle von Neuhaus (ASK 1988). Die übrigen Arten wurden überwiegend im Bereich der Ortschaft Neuhaus, teil-weise in Etzelskirchen gesichtet. Hinzu kommen vereinzelte Funde an den Überhangweiher, den Teichen am Schloss Neuhaus und einem Laubwald nahe der Ortschaft Neuhaus (ASK 1988/2002/2007). Unter der Aischbrücke der A3 und der Unterführung des Steggrabens wurden zudem Nachweise von querenden Fledermausarten des Kleinen und Gro-ßen Bartfledermäuse, Mückenfledermaus und Zwergfledermaus erbracht (IVL 2014). Besonders ist dabei die Querung der Aischbrücke zu nennen, bei der überdurchschnittlich hohe Fledermausaktivität festgestellt wurde.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5

BNatSchG

Durch den Ausbau der A3 werden an keiner Stelle Gebäude, und damit potentielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, der gebäudebewohnenden Fledermausarten zerstört oder beschädigt. Da aktuell nicht abschließend sicher ausge-schlossen werden kann, dass die Brücken an der A3 von Fledermäusen genutzt werden, sind vor Beginn der Rück-bau- und Abbrucharbeiten Kontrollen durch eine Fachkraft mit Kenntnissen der Tiergruppe Fledermäuse notwendig. Sollten Lebensstätten von Fledermäusen an den Bauwerken festgestellt werden, sind entsprechende Maßnahmen zum Erhalt und Schutz der Fledermäuse zu ergreifen. Die ökologische Funktion der von Ausbauvorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird unter Berück-sichtigung der konfliktvermeidenden Maßnahme im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Fledermausschutz beim Brückenbau

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Bekannte Wochenstuben der Arten liegen in ausreichendem Abstand zur Trasse. Bauzeitliche Verlärmung der Jagd-habitate der Arten ist zeitlich begrenzt und während der Brückenbauarbeiten ein Offenhalten des Querschnitts unter-halb der Trasse und der Verzicht auf nächtliche Baustellenbeleuchtung zwischen Mai und Oktober über Vorkehrungen zum Fledermausschutz gesichert (Maßnahme V3). Ein erhebliches Stören der Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist somit nicht erkennbar. Insgesamt führt das Ausbauvorhaben nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Fledermausschutz beim Brückenbau

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 10: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 10

Fledermäuse, die Gebäude als Sommerquartiere oder Wochen-stuben nutzen Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Große Hufeisennase, Großes Mausohr, Kleine

Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Für die Fledermäuse ist die Trennwirkung der Autobahn gegeben und für die Arten mit ihren lokalen Populationen Teil ihres Lebensraums. Die nachgewiesenen Querungen unter der Aischbrücke können als Anpassung an ihren Lebens-raum aufgefasst werden. Das durch die A3 bereits bestehende Kollisionsrisiko erhöht sich durch die Querschnittsver-breiterung nicht signifikant. Bestehende Querungsmöglichkeiten wie im Bereich der kleineren Wegeüber- oder -unterführung bei Bau-km 355+400 und 358+100 bleiben erhalten. Im Rahmen der Ausbaumaßnahme wird im Bereich des Steggrabens das bestehende enge Durchlassbauwerk durch ein großzügigeres Brückenbauwerk ersetzt, womit eine sichere Querung der Fahrbahn ermöglicht wird. Die Aischbrücke erhält einseitig in Richtung Westen, und die Brü-cke über den Steggraben beidseitig ein Kollisionsschutz, der den Arten zur Anhebung der Flughöhe dient. Zur Vermei-dung einer Verletzung oder Tötung von Tieren, die potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten in baulichen Anlagen wie den Autobahnbrücken nutzen, sind vor Beginn der Rückbau- und Abbrucharbeiten Kontrollen durch eine Fachkraft mit Kenntnissen der Tiergruppe Fledermäuse notwendig. Sollten Lebensstätten von Fledermäusen an den Bauwerken festgestellt werden, sind entsprechende Maßnahmen zum Erhalt und Schutz der Fledermäuse zu ergreifen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3 Fledermausschutz beim Brückenbau: S3: Kollisionsschutz für Fledermäuse und Vögel

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 11: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 11

sonstige Säugetiere

V L E NW PO sonstige Säugetier-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

X X Biber Castor fiber 3 # U1 G

0 Feldhamster Cricetus cricetus 2 2 2 U2 K

0 Fischotter Lutra lutra 1 1 0 U2 G

0 Haselmaus Muscardinus avellanarius - # XX W

0 Luchs Lynx lynx 1 1 1 U2 W WR

0 Wildkatze Felis silvestris 1 1 1 U2 W

Im Abschnitt BAB A3 östl. Höchstadt-Nord bis Klebheim wurden im Wirkraum des Vorhabens keine für

die Haselmaus geeigneten Lebensräume bei einer Begehung im Frühjahr 2014 festgestellt. Auch in für

die Art überbrückbaren Entfernungen zum Planungsraum sind keine artenreichen und lichten Wälder

mit gut ausgebildeter Strauchschicht vorhanden, von denen aus eine Besiedlung des Eingriffsbereiches

möglich wäre. Ein Vorkommen der Haselmaus im Wirkraum des Vorhabens wird ausgeschlossen.

Biber (Castor fiber)

1 Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Der Biber besiedelt als sehr anpassungsfähige Art Fließgewässer in allen Größen, vom Fluss bis zum Entwässe-rungsgraben. Ebenso können alle Formen von Stillgewässern angenommen werden. Das Revier einer Biberfamilie umfasst bei Fließgewässern je nach Qualität des Lebensraums 1 bis 3 km. Im Biberrevier befinden sich i.d.R. zwei bis vier Wohnbaue. Bei steilen Uferböschungen gräbt sich der Biber eine Höhle und vernetzt sie mit sog. Biberröhren. Der Biber ist dämmerungs- und nachtaktiv; er hält Winterruhe.

Lokale Population:

Der Biber ist im UG im Bereich der Bucher Weiher nachgewiesen. Hier liegt im Südosten (in Richtung Buch) eine Bi-berburg. Der Steggraben zeigt mit Fraßspuren deutliche Nachweise der Art, und dient als Verbindungsgewässer zwi-schen den Bucher Weihern und den Teichen um Schloss Neuhaus. Die Teiche im Gebiet sind für den Biber allein Sekundärlebensräume.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5

BNatSchG

Durch den Ausbau an der A3 wird eine Zerstörung oder Beschädigung des bekannten Biberbaus im Bereich der Bu-cher Weiher aufgrund der Entfernung von 580 m zum Vorhaben mit einer hinreichenden Sicherheit ausgeschlossen. Auch nach dem 6-streifigen Ausbau bleiben die Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wei-terhin gewahrt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 12: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 12

Biber (Castor fiber)

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Gefährdungen des Bibers ergeben sich potentiell durch Lebensraumzerschneidung im Bereich von Gewässer-querungen. Verkehrslärm ist bei Habitateignung für den Biber nicht entscheidend. Lärmbedingte Störungen werden daher ausgeschlossen. Zudem liegen Bautätigkeit und Biberaktivität i.d.R. tageszeitlich versetzt. Die Aisch wird auch nach dem Ausbau durch ein Brückenbauwerk vollständig überspannt, sodass hier keine Zerschneidung oder Störung des Lebensraums entsteht. Im Bereich des Streggrabens wird der bestehende Durchlass durch ein Brückenbauwerk ersetzt, und hier bibergerechte Querungen weiterhin möglich sind. Im Bereich der Biberburg (in den Bucher Weihern) wird ein erhebliches Stören aufgrund der Entfernung zum Vorhaben nicht angenommen. Ebenso findet durch das Vor-haben keine Lebensraumzerschneidung oder -verkleinerung statt. Allein während der Brückenbaumaßnahmen ist der Steggraben oder die Aisch als Verbindungsgewässer für die Art begrenzt nutzbar. Aufgrund des vorübergehenden Charakters dieser Beeinträchtigung werden jedoch keine erheblichen Störungen für die Art prognostiziert. Der Erhal-tungszustand der lokalen Biberpopulation wird durch das Vorhaben nicht gefährdet und bleibt unverändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Durch den geplanten Ausbau an der A3 entsteht keine Veränderung der Gefahr von Kollisionen mit Straßenverkehr. Grundsätzlich wird das bestehende Risiko von Kollisionen an der A3 als sehr gering eingeschätzt, da die Trasse überwiegend in gewässernähe in Dammlage oder auf Brücken geführt wird. Die bekannte Fortpflanzungsstätte liegt in ausreichender Entfernung und ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos wird aus diesen Gründen ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 13: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 13

Reptilien

V L E NW PO Reptilien-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

0 Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis 1 1 0 U2 G GN

0 Schlingnatter Coronella austriaca 2 2 3 U1 TS H

X X Zauneidechse Lacerta agilis 3 V V U1 TS H WR S SB

Zauneidechse (Lacerta agilis)

1 Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Zauneidechse besiedelt vor allem Flächen in sonnenexponierter Lage mit einem lockeren, gut drainierten Substrat und unbewachsenen Teilflächen mit geeigneten Eiablageplätzen. Es werden Habitate wie Heiden, Halbtrocken- und Trockenrasen, Waldränder, Feldraine, sonnenexponierte Böschungen aller Art (Eisenbahndämme, Wegränder), Ru-deralfluren sowie Brachen genutzt.

Lokale Population:

Zur Erfassung von Zauneidechsen wurden insgesamt zunächst vier Begehungen durchgeführt. 2010 erfolgte eine Be-gehung des gesamten Streckenverlaufs des Planfeststellungsabschnitts; 2013 und 2014 wurden ausgewählte Stand-orte, die aufgrund ihrer Struktur als Lebensräume potenziell geeignet erschienen, mit zwei bis zu drei weiteren Bege-hungen vertieft untersucht. Im Zuge der Prüfung alternativer PWC-Standorte im Offenland und Wald wurden 2015 wei-tere vier Begehungen durchgeführt (IVL).

Entlang der Autobahn A 3 sind an zwei Stellen Nachweise der Zauneidechse zu verzeichnen: - bei km 355+750 wurde auf extensiv gepflegten Wiesenflächen im Randbereich eines bestehenden Parkplatzes west-lich der A 3 ein einzelnes, adultes Tier gesichtet (Abstand zur BAB rund 30m). - bei km 363+900 wurden auf Fahrbahnnebenflächen westlich der A 3 ein adultes und zwei juvenile Tiere und in 2015 weitere Exemplare beobachtet. Auf dem Autobahngrundstück befinden sich dort ein Gehölzsaum und davor ein lang gezogener Streifen mit verbuschenden Brachen und kleinflächigen sandigen mageren Säumen und Magerrasen. Ein dritter Nachweis erfolgte abseits der A 3 im Bereich der Gailsweiher (Brandweiher Gebiet, Abstand zur A3 rund 500 m).

Vertieft untersucht wurden auch die Waldflächen beidseits der A 3 im Bereich der geplanten PWC-Anlage bei Bau-km 365+300. Es wurden keine Zauneidechsen nachgewiesen; ein Vorkommen im Wald wird dort ausgeschlossen. Am Wald-Standort konnte auch in 2015 kein Nachweis der Zauneidechse erbracht werden. Die Flächen sind bewaldet und weisen nur sehr kleinflächig potenzielle Habitate mit geringer Lebensraumqualität auf. Durch die isolierte Lage im Wald ist ein Vorkommen auch sehr unwahrscheinlich. .

Als lokale Population wird ein zerstreutes Vorkommen der Art im UG an den oben beschriebenen Lebensräumen und den angrenzenden Strukturen in der Flur angenommen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

Page 14: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 14

Zauneidechse (Lacerta agilis)

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5

BNatSchG

– bei km 355+750 wird die A 3 symmetrisch verbreitert; Das Zauneidechsen-Vorkommen wird hier durch den Rückbau des vorhandenen Parkplatzes, die temporäre Nutzung der Fläche für Baumaßnahmen und die geplante Anlage eines Regenrückhaltebeckens samt Zufahrt betroffen. Im Zuge der landschaftspflegerischen Gestaltungsmaßnahmen wer-den randlich magere Grasfluren und Gehölzränder, die als Lebensraum dienen können, neu geschaffen (vgl. LMP, Un-terlage 9.1 Blatt 1. – bei km 363+900 erfolgt eine einseitige Verbreiterung der A 3 nach Westen. Der Fundort der Zauneidechse wird da-bei überbaut. Im Zuge der landschaftspflegerischen Gestaltungsmaßnahmen werden randlich magere Grasfluren und Gehölzränder, die als Lebensraum dienen können, neu geschaffen (vgl. LMP, Unterlage 9.1, Blatt 10). Trotz o. g. Betroffenheit von Zauneidechsen gehen mit dem Ausbauvorhaben aber keine existenziell wichtigen Struktu-ren für die lokalen Populationen verloren. Die Beeinträchtigung ist insofern temporär, als auf Autobahnböschungen und -nebenflächen Lebensraumstrukturen für die Zauneidechse wieder neu hergestellt werden. Insbesondere werden für die Zauneidechse besonders geeignete Strukturen mit der Anlage von Lärmschutzwällen angelegt (von der Fahr-bahn geschützte west- bzw. südwest-exponierte Seiten bei Etzelskirchen km 357+400 bis 358+320, bei Buch km 362+150 bis 363+260). Innerhalb der Ersatzmaßnahme E1 wird eine Maßnahmenfläche mit geeigneten Lebensraumstrukturen für die Zau-neidechse zur Förderung der lokalen Population geschaffen Nach der Baumaßnahme sind die vegetationsarmen Böschungsbereiche insbesondere in den ersten Jahren potentiell als Zauneidechsenlebensräume zur Besiedlung und Reproduktion geeignet. Die ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten der lokalen Population bleibt somit im räumli-chen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:-

CEF-Maßnahmen erforderlich: E1 (Anmerkung: Nach dem Planfeststellungsbeschluss zur 1. TP ist die o. g. Maßnahme E1 als CEF-Maßnahme vor Beginn des 6-streifigen Ausbaus um zusetzen.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Baubedingte Störungen (Erschütterungen und Lärm) treten nur für einige Einzelexemplare trassennah auf. Eine erheb-liche Störung durch das Bauvorhaben wird aufgrund von Rückzugsmöglichkeiten in angrenzende Bereiche nicht an-genommen. Gegenüber Lärmemissionen reagiert die Zauneidechse darüber hinaus nicht empfindlich. Der Erhaltungs-zustand der lokalen Population der Zauneidechsen verschlechtert sich aufgrund des zeitlich und lokal begrenzten Cha-rakters der Störungen nicht

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 15: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 15

Zauneidechse (Lacerta agilis)

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der vielbefahrenen Autobahn gehört für die lokalen Populationen das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisi-ko, das durch das Ausbauvorhaben nicht signifikant erhöht wird. Ein Tötungstatbestand wird damit nicht ausgelöst.

Auch durch die Einhaltung der Holzungszeiten (V1, von Oktober bis Februar) ist gewährleistet, dass durch die Holzung kein Tötungstatbestand ausgelöst wird, denn die Eidechsen befinden sich in dieser Zeit zur Winterruhe geschützt in frostfreien Hohlräumen im Boden.

Die Holzung bedeutet für die Zauneidechse einen Verlust an Deckung und somit eine „strukturelle Vergrämung“, d. h. sie werden mit Beenden der Winterruhe spät. ab Ende April die geholzten Bereiche von selbst verlassen.

Insgesamt wird mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht er-füllt (vgl. Colbitz-Urteil).

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V4 Zauneidechsenschutz: Beginn von Erdarbeiten ab Ende April (in Bereichen mit Zauneidechsenvorkommen)

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 16: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 16

Fische

V L E NW PO Fisch-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

0 Donaukaulbarsch Gymnocephalus baloni - D F XX G-F

Der Donaukaulbarsch kommt nicht im UG vor. Das Vorhaben liegt außerhalb des bekannten Verbrei-

tungsgebietes der Art in Bayern.

Amphibien

V L E NW PO Amphibien-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 3 1 1 U1 G GN SB

0 Gelbbauchunke Bombina variegata 3 2 2 U2 G GN L SB W

X X Kammmolch Triturus cristatus 3 2 2 U1 G GN W L

0 Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae G D D XX G GN M

X X Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 2 2 U1 G GN S

0 Kreuzkröte Bufo calamita 3 2 2 U2 G S SB L

X X Laubfrosch Hyla arborea 2 2 2 U2 G GN H WR F L

X X Moorfrosch Rana arvalis 2 1 1 U1 G M F W

X X Springfrosch Rana dalmatina 3 3 3 FV G W F

0 Wechselkröte Bufo viridis 2 1 1 U2 G S L SB

Page 17: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 17

Kammmolch (Triturus cristatus)

1 Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Der Kammmolch nutzt ein großes Spektrum an stehenden Gewässern sowohl im Wald als auch im Offenland, Weiher Abbaustellen, Teiche, Regenrückhaltebecken, Altwässern und Gräben. Nur stark saure Gewässer und solche mit viel Faulschlamm werden gemieden. Optimal sind nicht zu kleine, besonnte, fischfreie und "stabile" Stillgewässer, die ne-ben vielen (Unter-) Wasserpflanzen auch noch pflanzenfreie Schwimmzonen aufweisen. Wichtig sind geeignete Land-lebensräume in der Nähe, beispielsweise Feucht- und Nasswiesen, Brachen oder lichte Wälder mit Tagesverstecken wie Steinhaufen, Holzstapel, Mäusebaue, Wurzelteller oder Totholz.

Lokale Population:

Nachweise liegen für zwei Weiher im Bucher Weihergebiet vor (im Westen und Südwesten). Der räumliche Abstand zum Vorhaben liegt hier bei mehr als 700 m. Im Bereich der Überhangweiher wurden zusätzlich zwei Weiher als po-tentielle Kammmolchhabitate -ohne Nachweis- eingestuft (FFH-MP). Die Entfernung zum Vorhaben liegt im Bereich der Überhangweiher bei mehr als 500 m. Zusätzlich verläuft die St 2240 zwischen diesem potentiellen Vorkommen und der A3.

In 2015 sind Vorkommen des Kammmolchs mittels Wasserfallen untersucht worden(IVL). An dem kleinen Teich, der in der Mitte der Klebheimer Seen liegt, konnte der Kammmolch nachgewiesen werden. Im westlich davon gelegenen Teich wird ein Vorkommen des Kammmolchs aufgrund der Lebensraumstruktur für möglich bis wahrscheinlich gehal-ten, im östlich angrenzenden hingegen nicht. Die Entfernung zwischen diesen Nachweisen und der PWC-Anlage (ge-messen bis zum nächstliegenden Stellplatz) beträgt rund 400 m. Unmittelbar im Bereich der geplanten PWC-Anlage wurden keine Amphibien nachgewiesen. Eine Funktion des Wald-Standortes Westseite als Amphibien-Sommerlebensraum ist aufgrund der Lebensraumstruktur, der relativ weiten Entfernung zu den Laichgewässern und aufgrund der Trennung durch die St 2240 äußerst unwahrscheinlich. Dagegen liegen im nahen Umfeld der Klebheimer Seen deutlich attraktivere Amphibien-Lebensräume vor. Östlich der BAB wurden keine Nachweise des Kammmolchs erbracht. Eine Funktion des Wald-Standorts Ostseite als Landlebensraum für die Art ist nicht gegeben.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5

BNatSchG

Eine Beschädigung oder Zerstörung der nachgewiesenen oder potentiellen Fortpflanzungsgewässer und Landlebens-räume und die damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsformen wird aufgrund der Entfernung der Laichgewässer von mehr als 500 m rund 400 m zur Baumaßnahme nicht angenommen. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art wird durch den 6-streifigen Ausbau nicht ver-ändert. Bau und Betrieb der PWC-Anlage führen nicht zu einer Schädigung der Laichgewässer der Art. Der Bau der PWC-Anlage bedeutet lediglich in einem unerheblichen Umfang einen Verlust von potenziellen Landlebensräumen von Am-phibien. Mit Blick auf die sehr großflächigen und teils deutlich besser geeigneten Wälder im Umfeld ist dieser Verlust nicht erheblich. Die geregelte Einleitung von vorgereinigtem Niederschlagswasser in den östlichen Klebheimer See führt nicht zu einer Schädigung von Lebensstätten des Kammmolchs: der westliche und mittlere See, die potenzielle bzw. nachgewiesene Lebensstätten des Kammmolchs bilden, sind von der Einleitung unberührt. Der östliche See ist für den Kammmolch als Laichgewässer nicht geeignet. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art wird durch Bau und Betrieb der PWC-Anlage nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Page 18: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 18

Kammmolch (Triturus cristatus)

Die nachgewiesenen und potentiellen Laichgewässer der Art werden weder anlage- noch betriebs- oder baubedingt beeinträchtigt. Mit der bestehenden A3 sind evtl. bestehende ehemalige Amphibienwanderwege seit Jahrzehnten durchschnitten. Erhebliche Störungen im Bereich der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- oder Wanderungs-zeiten werden aufgrund der Entfernung der entsprechenden Lebensräume zur Baumaßnahme von mehr als 500 m rund 400 m nicht angenommen. Der Ausbau (incl. PWC-Anlage) führt für den Kammmolch zu keiner signifikanten Än-derung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Durch den geplanten Ausbau an der A3 (incl. PWC-Anlage) entsteht keine Veränderung der Gefahr von Kollisionen mit Straßenverkehr. Bau- oder anlagenbedingte Tötungen werden aufgrund der Vorkommen der Art in ausreichendem Abstand zur Trasse mit hinreichender Sicherheit nicht angenommen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 19: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 19

Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)

1 Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Knoblauchkröten benötigen leicht grabbare, lockere, offene oder wenig beschattete sandige Böden, in die sie sich tagsüber bis gut einen halben Meter, während der Laichzeit aber auch nur wenige Zentimeter tief eingraben können. Auen oder Niedermoore werden gemieden. Die Erdhöhlen werden regelmäßig genutzt und immer wieder ausgebaut. Als Laichgewässer sind meist größere, v. a. am Ufer vegetationsreiche Stillgewässer, aber auch wassergefüllte Grä-ben, Tümpel und überschwemmte Wiesen ab ca. 30 cm Tiefe geeignet. Die Tiere besitzen keine feste Laichplatzbin-dung. Im Spätherbst verschwinden die Tiere in selbst gegrabenen oder vorhandenen, bis über 1 m tiefen Höhlen und Erdgängen, wo sie überwintern.

Lokale Population:

Teilweise sehr alte Nachweise der Knoblauchkröte liegen aus der ASK für das Bucher Weihergebiet, für den Breiten Weiher (zw. Buch und Hesselberg), für die Überhangweiher und für das Brandweihergebiet südlich von Neuhaus vor. Im Zuge von Untersuchungen zum FFH-Managementplan „Teiche und Feuchtflächen im Aischgrund, Weihergebiet bei Moorhof“ wurden Knoblauchkröten u.a. im Bucher Weiher-Gebiet nachgewiesen.

In 2015 ist Vorkommen der Knoblauchkröte mittels Hydrophon-Erfassung untersucht worden (IVL). Die Art konnte an keinem der untersuchten Teiche nachgewiesen werden. Der aus der ASK stammende Nachweis am Breiten Weiher wurde nicht bestätigt.

Als lokale Population wird der Bestand im Raum definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Eine Beeinträchtigung eines nachgewiesenen Laichgewässers erfolgt nur im Bereich des Breiten Weihers (Bau km 364+100). Hier wird durch den Ausbau eine teilweise Überbauung von Uferbereichen notwendig. Bauzeitlich können in diesem Bereich notwendige Strukturen zum Ablaichen entfallen. Die übrigen Uferbereiche sind jedoch weiterhin uneingeschränkt nutzbar. Ebenso kann durch die Seitenentnahme (Bau-km 363+600 bis 363+900, Flur-Nr. 87,88 Gmkg. Buch) nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass potentielle Landlebensräume (magere Grünland-flächen, Äcker) der Art beeinträchtigt werden. Durch den Verzicht auf eine Seitenentnahme auf Flur-Nr. 85 Gmkg. Buch verbleibt ein Abstand von rund 150 bis 200m zwischen dem Breiten Weiher und der Seitenentnahme. Somit verbleibt in ausreichendem Umfang potenzieller Landlebensraum der Art ohne Beeinträchtigung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist die Nutzung der Landlebensräume wieder uneingeschränkt möglich.

Die ökologische Funktion, der vom Bauvorhaben (incl. PWC-Anlage) betroffenen Laichgewässer und Landlebens-räume werden im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewahrt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 zeitliche Beschränkung von Erdarbeiten S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 20: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 20

Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Laichgewässer der Art werden im Bereich des Breiten Weihers durch den Ausbau der Trasse direkt anlage- und bau-bedingt durch Überschüttung des Nordostufers des Breiten Weihers teilweise gering beeinträchtigt. Damit gehen auch geringe Störwirkungen auf das angrenzende Laichgewässer aus. Weitere Störungen im Bereich der Landlebensräume oder Wanderungszeiten werden ebenfalls am Breiten Weiher im Zusammenhang mit den Seitenentnahmen entstehen. Durch ein zeitlich abgestimmtes Vermeidungskonzept zu Amphibienschutzzäunen und Erdarbeiten werden weiterge-hende Beeinträchtigungen reduziert. Dennoch kann nicht vermieden werden, dass potentielle Überwinterungsflächen der Art aufgrund der amphibiensicheren Zäunung des Baustellenbereichs über einen beschränkten Zeitraum der Sei-tenentnahme nicht zugänglich sind. Aufgrund dieser allein zeitlich beschränkten Beeinträchtigung während der Baumaßnahme wird keine Verschlechte-rung des Erhaltungszustands der lokalen Population prognostiziert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 zeitliche Beschränkung von Erdarbeiten S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (Beschränkung von Erdarbeiten, V2 und amphibiensicheren Biotopschutzzäunen (S2) im Bereich des Breiten Weihers durch das Vorha-ben Einzelindividuen oder Entwicklungsformen der Knoblauchkröte verletzt oder getötet werden.

Das Risiko einer Tötung von Tieren im Laichgewässer wird weitestgehend vermieden, indem die Durchführung der Geländeauffüllung bei Bau-km 364+100 im Breiten Weiher außerhalb der Laichzeit von Amphibien, d. h. ab Juli bis Februar erfolgt (Vermeidungsmaßnahme V2).

Die Tötung von Tieren im Landlebensraum wird durch den zeitliche Beschränkung der Erdarbeiten und bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtungen vermieden (Vermeidungsmaßnahme V2, Schutzmaßnahme S2). Durch den Verzicht auf eine Seitenentnahme auf Flur-Nr. 85 Gmkg. Buch verbleibt ein Abstand von rund 150 bis 200m zwischen dem Breiten Weiher und der Seitenentnahme als ausreichend großer, unbeeinträchtigter Lebensraum.

Insgesamt wird damit das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht erfüllt.

Durch den geplanten Ausbau an der A3 entsteht keine Veränderung der Gefahr von Kollisionen mit Straßenverkehr.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 zeitliche Beschränkung von Erdarbeiten S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 21: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 21

Laubfrosch (Hyla arvalis)

1 Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Für einen erfolgreichen Lebenszyklus der Art sind besonnte Kleingewässer (Tümpel, Weiher, Flutmulden und Altwäs-ser in Fluss- und Bachauen, überschwemmte Grünlandsenken, auch Gewässer in Abbaugruben) und als Ruf- und Sitzwarten außerhalb der Paarungszeit auch gewässerbegleitende Hochstaudenfluren und Gehölzstreifen in Auwäl-dern relevant. Fischbesatz oder unzureichende Wasserqualität sind für den Laubfroschnachwuchs abträglich.

Lokale Population: Im Nordabschnitt des Entwurfsabschnitts wurden vier Larven des Laubfroschs für einen Weiher im Wald (ehemaligen Abbaustelle); 30 m vom Vorhaben) nachgewiesen. Weitere Nachweise des Laubfroschs sind an einem verlandeten Weiher östlich der Brandweiher, am Großen Weiher, von den Bucher Weihern und dem Dorfteich in Buch belegt (2004/ 2005, ASK). Aus Mitte der 1980er Jahre liegen Nachweise für die Teichkette an der Limbacher Leite, für den Teich an der Autobahn NW Medbach, für den Breiten Weiher, für den Gailsweiher und die Brandweiher vor. Diese wurden aktuell alle bis auf den Nachweis am Breiten Weiher (2013, BOKÄMPER) nicht bestätigt. Weitere ASK-Nachweise aus dieser Zeit liegen für den Teich südlich von Neuhaus, die Klebheimer Seen, Überhang- und Hessel-berger Weiher vor. Als lokale Population wird der Bestand im Raum definiert.

In 2015 ist der Laubfrosch am Breiten Weiher mit der sehr hohen Zahl von 97 erfassten Individuen nachgewiesen worden (IVL). Auf der Ostseite wurde im Umfeld des Offenland-Standorts die Art in zwei Teichen erfasst, wovon einer eine sehr große Population aufwies. Die benachbarten feuchten Wiesen stellen einen wesentlichen Teil des Landle-bensraums der Art dar. Am untersuchten Wald-Standort an der Westseite wurden an den Klebheimer Seen vereinzelte Laubfrösche nachge-wiesen: an dem kleinen Teich, der in der Mitte der Klebheimer Seen liegt, konnte der Laubfrosch nachgewiesen wer-den. Im westlich davon gelegenen Teich war ein Vorkommen des Laubfroschs zu hören, im östlich angrenzenden Teich wurde die Art hingegen nicht nachgewiesen. Die Entfernung zwischen diesen Nachweisen und der PWC-Anlage (gemessen bis zum nächstliegenden Stellplatz) beträgt rund 400 m. Östlich der BAB wurde im Großen Brandweiher eine größere Population des Laubfroschs erfasst, in den übrigen Weihern östlich der PWC-Anlage wurden lediglich einzelne Individuen erfasst. Ein wasserführender Graben innerhalb des PWC-Standorts ist aufgrund seiner geringen Größe und der starken Verschattung nur mäßig als Lebensraum für Amphibien geeignet und es wurden dort auch kei-ne Amphibien gefunden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

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Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 22

Laubfrosch (Hyla arvalis)

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Im Bereich des Breiten Weihers (Bau km 364+100) erfolgt eine geringe Beeinträchtigung eines potentiellen Laichge-wässers. Hier ist durch den Ausbau eine teilweise Überbauung von Uferbereichen notwendig. Bauzeitlich können hier notwendige Strukturen zum Ablaichen entfallen. Die übrigen Ufer- und Feuchtbereiche sind jedoch weiterhin uneinge-schränkt nutzbar und werden über Biotop-Schutzzäune vom Baustellenbetrieb geschützt. Für weitere relativ trassen-nahe Fortpflanzungsgewässer (Weiher an ehem. Abbaustelle, Teichkette Limbacher Leite, Teich an Autobahn NW Medbach, Großer Weiher, Steinweiher, Brandweiher) sind aufgrund des sehr trassennahen Ausbaus der A3, der Op-timierung der ASB und RHB-Standorte und der Vermeidung der Beanspruchung naturschutzfachlich wertvoller Le-bensräume keine Beeinträchtigungen und die damit evtl. verbundene Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten anzunehmen. Eine Beeinträchtigung der weiter entfernt liegenden Fortpflanzungsgewässer Bucher Weiher, Dorfteich Buch, Gailsweiher, Teich südlich Neuhaus, Klebheimer Seen, Überhang- und Hesselberger Weiher und die damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsformen wird aufgrund der Lage zur Baumaßnahme nicht angenommen. Die in rund 150 bis 200 m Entfernung zum Breiten Weiher geplante Seitenentnahme auf Flur-Nr. 87, 88, Gmkg. Buch betrifft eine Ackerfläche, die vermutlich nicht als Landlebensraum der Art dient. Vom Bau und Betrieb der PWC-Anlage geht keine Schädigung der Laichgewässer des Laubfroschs aus. Der Bau der PWC-Anlage bedeutet lediglich in einem unerheblichen Umfang einen Verlust von potenziellen Landlebensräumen von Amphibien. Mit Blick auf die sehr großflächigen und teils deutlich besser geeigneten Wälder im Umfeld ist dieser Verlust nicht erheblich. Die geregelte Einleitung von vorgereinigtem Niederschlagswasser in den östlichen Klebheimer See führt nicht zu einer Schädigung von Lebensstätten des Laubfroschs: der westliche und mittlere See, die potenzielle bzw. nachgewiesene Lebensstätten des Laubfroschs bilden, sind von der Einleitung unberührt. Der östliche See ist für den Laubfrosch als Laichgewässer nicht geeignet. Insgesamt wird die ökologische Funktion der von dem Bauvorhaben evtl. betroffenen Laichgewässer und Sommerle-bensräume im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. (Im Zuge der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden im Umfeld der A 3 Strukturen neu geschaffen bzw. opti-miert, die als Laichgewässer sowie als Landlebensraum des Laubfroschs dienen können. Dies betrifft insbesondere die Maßnahme A 11 „Am Bucher Wald“.)

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 zeitliche Beschränkung von Erdarbeiten S1 Biotop-Schutzzaun S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Mit der o. g. baulichen Beeinträchtigung des Laichgewässers Breiter Weiher geht auch eine bauzeitlich geringe Stö-rung der angrenzenden Uferbereiche einher. Erhebliche Störungen der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- oder Wanderungszeiten werden aufgrund der Vermeidungsmaßnahmen und der Entfernungen der übrigen Lebens-räume zum Bauvorhaben nicht angenommen. Aufgrund der nur geringen Beeinträchtigungen durch den Ausbau der BAB A3 (incl. PWC-Anlage) wird für den Laubfrosch keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Po-pulation prognostiziert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: S1 Biotop-Schutzzaun S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 23: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 23

Laubfrosch (Hyla arvalis)

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz umfassender Vermeidungsmaßnahmen zur Beschränkung von Erd-arbeiten und amphibiensicheren Biotopschutzzäunen (Maßnahmen V2, S2) im Bereich des Breiten Weihers durch das Vorhaben Tiere oder Entwicklungsformen des Laubfroschs verletzt oder getötet werden. Nachweise der Art liegen im Wirkungsbereich des Vorhabens vor.

Das Risiko einer Tötung von Tieren im Laichgewässer wird weitestgehend vermieden, indem die Durchführung der Geländeauffüllung bei Bau-km 364+100 im Breiten Weiher außerhalb der Laichzeit von Amphibien, d. h. ab Juli bis Februar erfolgt (Vermeidungsmaßnahme V2).

Die Tötung von Tieren im Landlebensraum wird durch den zeitliche Beschränkung der Erdarbeiten und bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtungen vermieden (Vermeidungsmaßnahme V2, Schutzmaßnahme S2). Durch den Verzicht auf eine Seitenentnahme auf Flur-Nr. 85 Gmkg. Buch verbleibt ein Abstand von rund 150 bis 200m zwischen dem Breiten Weiher und der Seitenentnahme als ausreichend großer, unbeeinträchtigter Lebensraum.

Insgesamt wird damit das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht erfüllt.

Amphibienwanderwege über die Autobahn hinweg werden ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 zeitliche Beschränkung von Erdarbeiten S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 24: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

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Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 24

Moorfrosch (Rana avalis)

1 Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Als Laichgewässer werden von der Art Teiche, Weiher, Altwässer, Überschwemmungstümpel, Gräben, Moorgewässer genutzt. Notwendig sind Flachwasserzonen und stärkerer Bewuchs, gute Besonnung, meso- bis dystrophes, schwach bis mäßig saures Wasser und keine oder wenig Fische. Sommerhabitate sind Flächen mit üppiger Krautschicht meist in lichten Au- und Bruchwäldern, in wechselfeuchten Kiefernwäldern oder Moorflächen in der Nähe der Laichgewäs-ser, wo sie sich tagsüber verstecken. Im Herbst graben sie sich in lockeres Substrat ein oder suchen frostfreie Verste-cke im Boden; seltener überwintern sie am Gewässergrund.

Lokale Population:

Die Art wurde am Teich an der Autobahn NW Medbach mit zwei Moorfrosch-Laichballen nachgewiesen (2011, ÖFA). Der Standort ist ein typischer Lebensraum für den Moorfrosch mit Sommer- und Winterlebensraum. Ein Nachweis der ASK am Breiten Weiher aus 1992 wurde bei der faunistischen Kartierung 2010/ 2011 nicht bestätigt. Nach PANKRATI-

US, mündlich, 2014) ist ein aktuelles Vorkommen im Breiten Weiher nicht bekannt, allerdings auch nicht vollständig auszuschließen. Weitere ASK Nachweise der Art liegen für die Jahre 2004 und 2006 am Bucher Weiher vor. Im Be-reich der Brandweiher wurden Mitte der 1980er, Mitte bis Ende der 1990er, 2002/ 2003 und 2006 – 2008 Nachweise des Moorfroschs erbracht. Diese wurden aktuell nicht bestätigt. Etliche ASK-Nachweise der Art existieren für den Überhangweiher für Mitte der 1980er Jahre, Mitte bis Ende der 1990er Jahre und zwischen 2000 und 2009. Infolge von Artenschutzmaßnahmen an den Überhangweihern konnten hier deutliche Bestandszuwächse festgestellt werden (BOKÄMPER, mündlich 2014, PANKRATIUS, mündlich, 2014). Da die Waldflächen westlich des Breiten Weihers als Land-lebensräume der Moorfrosch-Population aus den Überhangweihern dienen könnten, ist eine Wiederbesiedlung des Breiten Weihers nicht vollständig auszuschließen.

Im Zuge der Prüfung alternativer PWC-Standorte im Offenland und im Wald ist der Moorfrosch in 2015 an keinem der untersuchten Teiche nachgewiesen worden (IVL).

Als lokale Population wird der Bestand im Raum definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Nur im Bereich des Breiten Weihers (Bau km 364+100) erfolgt eine geringe Beeinträchtigung eines vermuteten / po-tenziellen Laichgewässers. Hier ist durch den Ausbau eine teilweise Überbauung von Uferbereiche notwendig. Bau-zeitlich können hier Strukturen mit geringer Habitateignung der Art zum Ablaichen entfallen. Die übrigen Ufer- und Feuchtbereiche sind jedoch weiterhin uneingeschränkt nutzbar und werden über Biotop-Schutzzäune vom Baustellen-betrieb geschützt. Für den relativ trassennahen Teich an der Autobahn NW Medbach und die trassennahen Brandwei-her sind aufgrund des sehr trassennahen Ausbaus der A3, der Optimierung des ASB und RHB-Standorts bei Medbach und der Vermeidung der Beanspruchung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume keine Beeinträchtigungen und die damit evtl. verbundene Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten anzunehmen. Eine Beeinträchtigung der weiter entfernt liegenden Fortpflanzungsgewässer Bucher Weiher, Überhangweiher wird auf-grund der weiten Entfernung zur Baumaßnahmen nicht angenommen. Insgesamt wird die ökologische Funktion der von dem Bauvorhaben (incl. PWC-Anlage) evtl. betroffenen Laichgewäs-ser und Sommerlebensräume im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: S1 Biotop-Schutzzaun S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 25: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 25

Moorfrosch (Rana avalis)

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Mit der o. g. baulichen Beeinträchtigung des Laichgewässers Breiter Weiher geht auch eine bauzeitlich geringe Stö-rung der angrenzenden Uferbereiche einher. Erhebliche Störungen der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- oder Wanderungszeiten werden aufgrund der Vermeidungsmaßnahmen und der Entfernungen der übrigen Lebens-räume zum Bauvorhaben nicht angenommen. Aufgrund der nur geringen Beeinträchtigungen durch den Ausbau der BAB A3 (incl. PWC-Anlage) wird für den Moorfrosch keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Po-pulation prognostiziert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - S1 Biotop-Schutzzaun S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass trotz umfassender Vermeidungsmaßnahmen zur Beschrän-kung von Erdarbeiten und amphibiensicheren Biotopschutzzäunen (Maßnahmen V2, S2) im Bereich des Breiten Wei-hers durch das Vorhaben Tiere oder Entwicklungsformen des Moorfroschs verletzt oder getötet werden. Verlässliche Nachweise der Art liegen im Wirkungsbereich des Vorhabens nur aus alten Artnachweisen vor, ein Vorkommen bzw. eine künftige Wiederbesiedlung können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Amphibienwanderwege über die Auto-bahn hinweg werden ausgeschlossen.

Das Risiko einer Tötung von Tieren im Laichgewässer wird weitestgehend vermieden, indem die Durchführung der Geländeauffüllung bei Bau-km 364+100 im Breiten Weiher außerhalb der Laichzeit von Amphibien, d. h. ab Juli bis Februar erfolgt (Vermeidungsmaßnahme V2).

Die Tötung von Tieren im Landlebensraum wird durch den zeitliche Beschränkung der Erdarbeiten und bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtungen vermieden (Vermeidungsmaßnahme V2, Schutzmaßnahme S2). Durch den Verzicht auf eine Seitenentnahme auf Flur-Nr. 85 Gmkg. Buch verbleibt ein Abstand von rund 150 bis 200m zwischen dem Breiten Weiher und der Seitenentnahme als ausreichend großer, unbeeinträchtigter Lebensraum.

Insgesamt wird damit das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht erfüllt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 zeitliche Beschränkung von Erdarbeiten S2 bauzeitliche Amphibien-Schutzeinrichtung

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 26: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 26

Springfrosch (Rana dalmatina)

1 Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Der Springfrosch ist eine wärmeliebende Art, die vorwiegend in der Ebene entlang von Flussläufen in Hartholzauen, lichten Laubmischwäldern, an Waldrändern und auf Waldwiesen vorkommt. Bevorzugte Laichgewässer sind sonnen-exponierte, vegetationsreiche, meist fischfreie Stillgewässer unterschiedlicher Größe, die im Wald, am Waldrand oder zumindest in Waldnähe liegen. Den größten Teil des Jahres verbringen die Tiere in ihren Landlebensräumen. Meist sind dies gut besonnte Gebiete mit reicher Strauchschicht und viel Totholz innerhalb von Wäldern, beispielsweise Lichtungen, Wegränder oder Schneisen (bzw. Nieder- und Mittelwälder). Auch das Umland des Waldes wird besiedelt, sofern dieses durch Hecken oder Gebüschreihen vernetzt ist. Springfrösche sind wärmeliebender als andere Braunfrösche und auch resistenter gegen Trockenheit; sie kommen deshalb im Vergleich zu diesen auch noch in rela-tiv trockenen Landschaften vor.

Lokale Population:

Nachweise des Springfroschs wurden weder bei faunistischen Kartierungen im UG 2010/ 2011 (ÖFA) noch in 2015 er-bracht, noch liegen ASK-Nachweise für das UG vor. Außerhalb des UG wurde eine Sichtbeobachtung an den Limba-cher Teichen 2003 erbracht (ASK-Nachweis). Für 2009 liegen Nachweise für den Pfeifersweiher, den dritten Teich der Teichkette im Teufelsgraben vor sowie für 2009/ 2010 am Teich Nr. 6 der Teiche am Altenburg 1 km NÖ Kieferndorf. Die Nachweise sind von dem Vorhaben des 6-streifigen Ausbaus rund 950 m bis 1.600 m entfernt.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Eine Beschädigung oder Zerstörung der nachgewiesenen oder potentiellen Fortpflanzungsgewässer und Landlebens-räume und die damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsformen wird aufgrund der Entfernung der Laichgewässer von mehr als 950 m zum Vorhaben nicht angenommen. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art wird durch den 6-streifigen Ausbau an der A3 (inkl. Bau der PWC-Anlage) nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Die nachgewiesenen und potentiellen Laichgewässer der Art werden weder anlage- noch betriebs- oder baubedingt beeinträchtigt. Amphibienwanderwege über die Autobahn hinweg sind nicht vorhanden. Erhebliche Störungen im Be-reich der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- oder Wanderungszeiten werden aufgrund der Entfernung der entsprechenden Lebensräume zur Baumaßnahme von mehr als 950 m nicht angenommen. Der Ausbau an der A3 führt für den Springfrosch zu keiner signifikanten Änderung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 27: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 27

Springfrosch (Rana dalmatina)

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Eine Erhöhung des Tötungsrisikos der Art durch das Vorhaben oder den Betrieb werden mit hinreichender Sicherheit aufgrund der Entfernung der Nachweise ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 28: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 28

Libellen

V L E NW PO Libellen-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons 1 1 1 U2 T G-S HM

0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 1 0 U2 T G-S

0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 2 1 1 U1 HM T KG

0 Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia 2 2 3 FV B

Käfer

V L E NW PO Käfer-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

0 Gr. Eichenbock, Eichenheldbock Cerambyx cerdo 1 1 U2 WL P

0 Breitrand Dytiscus latissimus 1 1 U2 St

0 Eremit Osmoderma eremita 2 2 U2 WL P

Tagfalter

V L E NW PO Tagfalter-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 1 2 1 U2 Wr W F

0 Kleiner Maivogel Euphydryas maturna 1 1 1 U2 Wr W

0 Thymian-Ameisenbläuling (AB) Glaucopsyche arion 2 3 3 U1 T

0 Dunkler Wiesenknopf-AB Glaucopsyche nausithous 3 3 3 U1 Fw

0 Heller Wiesenknopf-AB Glaucopsyche teleius 2 2 2 U1 Fw

0 Gelbringfalter Lopinga achine 1 2 1 U2 Wr W

0 Blauschillernder Feuerfalter Lycaena helle 1 1 0 U1 Fw Fq

0 Apollo Parnassius apollo 1 2 1 U2 T

0 Schwarzer Apollo Parnas. mnemosyne 1 2 1 U2 Wr W

Im Zuge der Prüfung alternativer PWC-Standorte im Offenland und Wald konnten die Arten Dunkler und

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling in den potentiell in Frage kommenden Wiesen im Bereich des Of-

fenland-Standortes in 2015 nicht nachgewiesen werden (IVL).

Nachfalter

V L E NW PO Nachtfalter-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

0 Heckenwollafter Eriogaster catax 1 1 1 U2 WR W

0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii lunata 1 1 1 XX T WR

0 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpinus V V V XX WR O

Schnecken und Muscheln

V L E NW PO Schnecken-/ Muschel-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat

X X Bachmuschel, Gem. Flussmuschel Unio crassus 1 1 1 U2 FG

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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 29

Bachmuschel / Gemeine Flussmuschel (Unio crassus)

1 Rote-Liste Status Deutschland: 1 Bayern: 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Bachmuschel besiedelt saubere, aber eher nährstoffreichere Bäche und Flüsse mit mäßig strömendem Wasser und sandig-kiesigem Substrat. Sie ernährt sich von feinen und feinsten organischen Teilchen, die sie mit Hilfe ihrer Kiemen ausfiltert. Bevorzugt wird eine Gewässergüte um Güteklasse II und geringe Nitratbelastung. Fortpflanzung und Entwicklungszyklus der getrenntgeschlechtlichen Bachmuscheln sind eng mit Wirtsfischen verknüpft.

Lokale Population:

Aktuelle Nachweise der Bachmuschel liegen aus dem Umfeld des UG aus einer vom LfU in Auftrag gegebenen Unter-suchung zu einer Tauchkartierungen an ausgewählten Bachmuschel- und Perlmuschelgewässern in Bayern hervor (LfU 2013). Diese Studie untersuchte in 2013 u. a. die Aisch in Mittelfranken. Die festgestellte Besiedelung kon-zentrierte sich in der Aisch vor allem auf den Abschnitt zwischen der Ortschaft Aisch und der Laufer Mühle. Flussauf-wärts der Ortschaft Aisch verringerte sich die Individuendichte merklich. An den Untersuchungsstellen flussaufwärts von Höchstadt an der Aisch (Dachsbach, Demantsfürth, Sterpersdorfer Wehr) gelang kein Lebendnachweis mehr. Die Nachweise v.a. außerhalb des UG bilden die lokale Population.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Im Bereich der 6-streifig zu erweiternden Aischbrücke wird aufgrund der dort vorherrschenden relativ hohen Fließge-schwindigkeit ein Vorkommen der Bachmuschel ausgeschlossen bzw. nicht nachgewiesen. Durch den Bau von ASB und RHB wird das Fahrbahnwasser bestmöglich vorgereinigt und gedrosselt an die Aisch abgeführt. Dabei wird insbe-sondere das Risiko bei sog. Ölunfällen deutlich reduziert, sodass für die Bachmuschel insg. eine Verbesserung der Bestandssituation zu verzeichnen ist. Beschädigungen oder die Zerstörung von Fortpflanzung- und Ruhestätten und die damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsformen werden aus den oben genannten Gründen nicht angenommen. Mit Hilfe der geplanten ASB und RHB wird die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewahrt oder sogar verbessert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Da nachgewiesene Lebensräume der Bachmuschel anlagebedingt nicht betroffen werden, sind bau- und auch be-triebsbedingte Beeinträchtigungen der Art nicht erkennbar. Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs-, Über-winterungszeiten werden nicht angenommen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird durch die Ausbau-maßnahme nicht in seinem Erhaltungszustand verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage-, bau- oder betriebsbedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 30

3.2. Bestand und Betroffenheit der Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5

BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot(s. Nr. 2.1 der Formblätter) :

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeid-bare Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter):

Erhebliches Stören von Vögeln während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter):

Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Folgende weit verbreitete Arten sind im UG nachgewiesen, besitzen jedoch in Bezug auf das Ausbau-

vorhaben an der A3 (inkl. Bau der PWC-Anlage) keine Wirkungsempfindlichkeit:

Amsel, Bachstelze, Blässhuhn, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Jagdfa-

san, Fitis, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke, Gebirgsstelze, Gelbspötter, Gimpel, Girlitz,

Graugans, Graureiher, Grauschnäpper, Grünfink, Haubenmeise, Haubentaucher, Hausrot-

schwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Höckerschwan, Kanadagans, Kernbeißer, Klapper-

grasmücke, Kleiber, Kohlmeise, Kormoran, Kuckuck, Lachmöwe, Mehlschwalbe, Mönchsgras-

mücke, Nachtigall, Rabenkrähe, Rauchschwalbe, Reiherente, Ringeltaube, Rohrammer, Rot-

kehlchen, Schwanzmeise, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Star, Stieglitz, Stockente, Stra-

ßentaube, Sumpfmeise, Sumpfrohrsänger, Tafelente, Tannenmeise, Teichhuhn, Teichrohrsän-

ger, Trauerschnäpper, Türkentaube, Wacholderdrossel, Weidenmeise, Wintergoldhähnchen,

Zaunkönig, Zilpzalp.

Für die oben genannten (ungefährdeten) Arten kann mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen

werden, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände nach BNatSchG ausgelöst werden, bzw.

keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Arten erfolgt. Eine detail-

lierte Untersuchung der Arten erfolgt nachfolgend nicht.

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Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 31

Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Europäischen

Vogelarten, für die Verbotstatbestände nicht von vornherein ausgeschlossen werden können:

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY

Einzelarten

Baumpieper Anthus trivialis V 2

Heidelerche Lullula arborea V 2

Weißstorch Ciconia ciconia 3 #

Schilfvögel

Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinacaeus V 3

Kleines Sumpfhuhn Porzana parva 1 -

Purpurreiher Ardea purpurea R R

Rohrdommel Botaurus stellaris 2 1

Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus V #

Zwergdommel Ixobrychus minutus 1 1

Vögel der Feuchtwiesen, Moore und Seggensümpfe

Bekassine Gallinago gallinago 1 1

Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1

Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1

Uferschnepfe Riparia riparia 1 1

Vögel der Auen

Beutelmeise Remiz pendulinus # V

Blaukehlchen Parus caeruleus V #

Nachtreiher Nycticorax nycticorax 1 R

Pirol Oriolus oriolus V V

Schlagschwirl Locustella fluviatillis # V

Vögel der Fließgewässer

Eisvogel Alcedo atthis # 3

Flussregenpfeifer Charadrius dubius # 3

Schwimmvögel

Knäckente Anas querquendula 2 1

Kolbenente Netta rufina # #

Krickente Anas crecca 3 3

Löffelente Anas clypeata 3 1

Schnatterente Anas strepera # #

Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis # 2

Wasserralle Rallus aquatius V 3

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis # #

Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel

Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 1

Feldlerche Alauda arvensis 3 3

Feldschwirl Locustella naevia V V

Kiebitz Vanellus vanellus 2 2

Rebhuhn Perdix perdix 2 2

Wiesenschafstelze Montacilla flava # #

Gebüschbrüter

Bluthänfling Carduelis cannabina V 2

Dorngrasmücke Sylvia communis # V

Feldsperling Passer montanus V V

Goldammer Emberiza citrinella # #

Neuntöter Lanius collurio # V

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WGF Landschaft, Nürnberg 32

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY

Spechte

Grünspecht Picus viridis # #

Kleinspecht Dryobates minor V V

Mittelspecht Dendrocopus medius # #

Schwarzspecht Dryocopus martius # #

Greifvögel und Eulen

Baumfalke Falco subbuteo 3 #

Fischadler Pandion haliaetus 3 1

Habicht Accipiter gentilis # V

Mäusebussard Buteo buteo # #

Rohrweihe Cirus aeruginosus # #

Schleiereule Tyto alba # 3

Schwarzmilan Milvus migrans # #

Sperber Accipiter nisus # #

Seeadler Haliaeetus albicilla # R

Turmfalke Falco tinnunculus # #

Waldohreule Asio otus # #

Wespenbussard Pernis apivorus V V

Einzelarten

Baumpieper (Anthus trivialis)

1 Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Der Baumpieper brütet in lichten Wäldern, Rodungsbereichen und locker bestandenen Waldrändern. Besonders Mischwälder mit Auflichtungen weisen hohe Brutrevierdichten auf. Regelmäßig besiedelt werden Aufforstungen und jüngere Waldstadien. Wichtig sind geeignete Warten als Ausgangspunkt für Singflüge sowie insektenreiche, lockere Krautschichten und sonnige Grasflächen mit Altgrasbeständen für die Nestanlage. Die Bestände des Baumpiepers sind allgemein rückläufig, weshalb die Art in der Roten Liste von Bayern (2016) in die Gefährdungsstufe 2 hochgestuft wurde. Laut Arteninformation des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz hat der Baumpieper in Nordbayern ein Verbreitungszentrum. Der Baumpieper ist in den Kiefernwälder des Mittefränkischen Beckens generell relativ regel-mäßig auf geeigneten Flächen anzutreffen. So wird im Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald davon ausgegan-gen, dass der Baumpieper die für die Art geeigneten Strukturen flächendeckend besiedelt und einen Bestand von mehreren Tausend Brutpaaren bildet (vgl. Managementplan SPA-Gebiet 6533-471). Im Umfeld um das Vogelschutz-Gebiet Aischgrund ist der Baumpieper an lichten kiefern- und eichenreichen Waldrändern zerstreut verbreitet (vgl. Ma-nagementplan SPA-Gebiet 6331-471).

Lokale Population:

Im Untersuchungsgebiet ist der Baumpieper recht regelmäßig auf geeigneten Flächen verbreitet (Bokämper, mdl.). Die kleinteilige Waldstruktur mit großen Waldrandlängen und die immer wieder anzutreffenden lichten Stellen in Kiefern-wäldern entsprechen seinen Lebensraumansprüchen.

Der Baumpieper wurde im Wald bei ca. Bau-km 363+600 westlich der A3 mit einem Brutpaar nachgewiesen. Weiter-hin wurden in einem relativ trockenen Kiefernwaldbereich westlich der geplanten PWC-Anlage bzw. westlich der St 2240 drei Reviere des Baumpiepers erfasst (in Waldrandnähe, an mageren Kuppen, Auflichtungen im Wald). Au-genscheinlich gut geeignete Flächen in der Nähe der Autobahn waren, vermutlich aufgrund der bestehenden Lärmbe-lastung, nicht besiedelt. Östlich der A3 wurde der Baumpieper am Waldrand südlich der Hinteren Weiher (1 Brutpaar) und außerhalb des UG im Kiefernwald südöstlich des Bauendes (1 Brutpaar) nachgewiesen.

Die Nachweise im Umfeld des UG bilden die lokale Population.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

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Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 33

Baumpieper (Anthus trivialis)

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Der sechsstreifige Ausbau der A3 und der Bau der PWC-Anlage führen zu Waldverlusten im trassennahen Bereich. Der Flächenbedarf der PWC-Anlage reicht bis zu etwa 150 m zu den Brutplätzen des Baumpiepers, die auch eine Dis-tanz von etwa 150 bis 250 m Abstand zur bestehenden Autobahn haben. Eine Zerstörung von nachgewiesenen oder potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird daher nicht angenommen. Die ökologische Funktion der nachge-wiesenen und potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch das Vorhaben nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Störungen können durch bau- oder betriebsbedingte Verlärmung sowie durch visuelle Effekte auftreten. Beim Bau der PWC-Anlage rückt die Rodungsgrenze bis auf rund 150 m an zwei kartierte Brutplätze des Baumpiepers heran und verringert die Habitateignung der beiden benachbarten Brutplätzegeringfügig. In Anbetracht des recht häufigen Vor-kommens der Art im Untersuchungsgebiet und der sehr großflächigen Wälder im Umfeld führt die Störung jedoch nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

S1 - Biotop-Schutzzaun, A 12 Waldausgleich Mühlacker (Neuanlage von Wald mit Anlage von Saum- und Waldrand-strukturen).

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht sig-nifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug auf das Tötungsverbot keinen Verbotstatbestand aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Zeitliche Beschränkung der Holzung von Oktober bis Februar

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 34

Heidelerche (Lullula arborea)

1 Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Die Heidelerche bewohnt vorzugsweise wärmebegünstigte, halboffene, steppenartige Landschaften mit trockenen o-der gut wasserdurchlässigen Böden. In der Kulturlandschaft werden Flächen besiedelt, die durch menschliche Nut-zung oder Übernutzung offen gehalten werden, wie Abbaugebiete, Brandflächen und Truppenübungsplätze, flachgrün-dige Äcker, Weinberge und Magerrasen, Kahlschläge und Aufforstungsflächen, lichte Wälder (vor allem Kiefern), Waldränder und -lichtungen, sofern auf ausreichender Fläche vegetationsarmer Boden und lückiger Baum- oder Buschbestand oder andere Sitzwarten vorhanden sind.

Lokale Population:

Die Heidelerche ist als Brutvogel außerhalb des UG aus dem Umfeld der Überhangweiher (630 m vom Vorhaben ent-fernt) nachgewiesen (2008/ 2009, FFH-MP). Weitere Nachweise konnten ebenfalls an einem Waldrand östlich der Brandweiher (730 m vom Vorhaben entfernt) erbracht werden (2010, ÖFA). Dieser Nachweis konnte in 2015 durch IVL bestätigt werden. Ein weiterer Nachweis liegt nordwestlich des Brandweihers vor (mündl. BOKÄMPER, ohne genaue Lage). Im Zuge der Prüfung alternativer PWC-Standorte konnte in 2015 ein Revier der Heidelerche am Waldrand westlich des Offenlandstandortes (Bau-km 363+800) nachgewiesen werden.

Die Nachweise im Umfeld des UG bilden die lokale Population.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Die Vorkommen der Heidelerche liegen alle in einer Entfernung von mehr als 630 m zum Vorhaben. Eine Beschädi-gung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit evtl. verbundene Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen wird demnach nicht angenommen. Die ökologische Funktion der im Umfeld des UG liegenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch das Vorhaben nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Aufgrund der Entfernung der Brutreviere zum Vorhaben gehen während der Fortpflanzungs- und Aufzucht-, Überwin-terungs- und Wanderungszeiten für die Art auch keine Störwirkungen aus. Das Vorhaben führt insgesamt zu keiner signifikanten Veränderung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Heidelerche.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der aus-gebaute Querschnitt (inkl. PWC-Anlage) kann von Vögeln grundsätzlich überflogen werden, d.h. die Barrierewirkung wird nicht signifikant verändert. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage- oder baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 35

Weißstorch (Ciconia ciconia)

1 Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: # Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel

Als Nahrungsflächen benötigen Weißstörche offenes, störungsarmes, feuchtes oder extensiv genutztes Grünland mit möglichst hohem Anteil an Kleinstrukturen wie z.B. Gräben, Säume, Raine. Neststandorte sind möglichst hohe einzel-ne Gebäude, vereinzelt auch Masten oder Bäume in Talauen oder Gebieten mit hoher Dichte an Teichen und Feucht-bereichen. Nahrungssuchende Störche finden sich auf Nassgrünland, Wiesen/ Weiden, in Flachmooren und an ste-henden Gewässern. In Bayern benötigt ein Brutpaar ein Nahrungsgebiet von bis zu 200 ha.

Lokale Population:

Der Aischgrund ist für seine Weißstorchvorkommen landesweit bekannt, jedoch sind innerhalb des UG keine Brut-nachweise der Art vorhanden. Innerhalb des UG liegt ein Nahrungsgastnachweis westlich der Aischbrücke aus 2010 vor (ÖFA). Der Brutvogelbestand im Aischgrund wird als die lokale Population definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Horstplätze) des Weißstorches liegen außerhalb des UG und werden durch den 6-streifigen Ausbau (inkl. PWC-Anlage) an keiner Stelle anlage- oder baubedingt beeinträchtigt. Eine Beschädigung und der Zerstörung der Nester und die damit evtl. verbundene Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungs-formen wird daher ausgeschlossen. Die ökologische Funktion der im Umfeld des UG liegenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch das Vorhaben nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Im Bereich der Aischbrücke kommt es durch den Ausbau zum Verlust von Grünland bzw. Wiesenflächen. Diese Flä-chen grenzen direkt an die Autobahn und werden bereits jetzt von der Art gemieden. Eine veränderte Barrierewirkung wird von der 6-streifig ausgebauten Autobahn nicht prognostiziert. Der Weißstorch kann die Trassen während und nach den Bauarbeiten ohne Beeinträchtigungen überfliegen. Der Art stehen im Aischgrund vielerlei Nahrungshabitate zur Verfügung. Erhebliche bau- oder betriebsbedingte Störungen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit des Weißstorches werden aufgrund der Entfernung der Neststandorte zum Vorhaben nicht angenommen. Das Vorhaben (inkl. PWC-Anlage) führt insgesamt zu keiner signifikanten Veränderung des Erhaltungszustands der lokalen Population des Weißstorchs.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 36: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 36

Weißstorch (Ciconia ciconia)

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben (inkl. PWC-Anlage) löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der ausgebaute Querschnitt kann vom Weißstorch grundsätzlich überflogen werden, d.h. die Barrierewir-kung wird nicht signifikant verändert. Der geplante Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steggraben führt grundsätzlich zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage- oder baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 37: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 37

Schilfvögel Drosselrohrsänger, Kleines Sumpfhuhn, Purpurreiher, Rohrdommel, Schilfrohrsänger, Zwergdommel

1 Rote-Liste Status D: V,1,R,2,V,1 By: 3,-,R,1, #,1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel

Als Brutplätze kommen für die Schilfvögel vor allem Verlandungszonen von Altwässern, Seen, Weihern und Teichen, in offener bis halboffener Landschaft in Frage. Dabei sind reich strukturierte, dichte, aber nicht unbedingt sehr großflä-chige (Alt-) Schilfbestände von entscheidender Bedeutung. Diese können auch mit Weidengebüsch und anderen Uferpflanzen durchsetzt sein, was sich vermutlich sogar positiv auswirkt. Schilfrohrsänger besiedeln mehr die landsei-tigen Abschnitte der Verlandungszonen von Gewässern, sowie versumpfte Wiesen mit Schilf- und Seggenbeständen. An Schilf grenzende Weiden werden von der Art regelmäßig zur Nahrungssuche aufgesucht und als Singwarten ge-nutzt. Ein reiches Nahrungsangebot ist Voraussetzung für eine dauerhafte Brutansiedlung.

Lokale Population:

Der Drosselrohrsänger konnte nur im Bucher Weihergebiet (570 m vom Vorhaben entfernt) nachgewiesen werden (2008/ 2010; FFH-MP, ÖFA). Hier wurden auch in drei aufeinander folgenden Jahren balzende Männchen des Kleinen Sumpfhuhns festgestellt, so dass hier ein regelmäßiges Brutvorkommen nahe liegt (FFH-MP). Der Purpurreiher brütet seit mehreren Jahren im Bucher Weihergebiet (750 m vom Vorhaben, FFH-MP) und ist mit einem älteren Brutnach-weis im Gebiet der Überhangweiher bei Hesselberg (800 m vom Vorhaben entfernt) belegt (2000, ASK).

Ältere Brutnachweise der Rohrdommel stammen aus dem Bucher Weihergebiet (2005, ASK) und dem Überhangwei-hergebiet (2000, ASK), wobei der FFH-MP die Art als ein „nicht mehr regelmäßiger Brutvogel im Gebiet“ beschreibt aber häufiger Nachweise außerhalb der Brutzeit vorliegen.

Der Schilfrohrsänger wurde mit vier Nachweisen im Bucher Weihergebiet bestätigt. Hier besteht ebenfalls ein Nach-weis für die seltene Zwergdommel (mehr als 600 m vom Vorhaben). Aus früheren Jahren ist jedoch für die Bucher Weiher eine höhere Anzahl an Brutpaaren bekannt. Der Schwerpunkt des Vorkommens der Art im Aischgrund liegt im Mohrhof Weihergebiet (FFH-MP). Die Nachweise im UG und dessen Umfeld werden als lokale Population definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Schilfvögel liegen alle in einer deutlichen Entfernung zum Vorhaben. Eine Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit evtl. verbundene Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen wird nicht angenommen.

Die ökologische Funktion der innerhalb des UG liegenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch das Vorhaben nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Aufgrund der Entfernung der Brutreviere zum Vorhaben gehen während der Fortpflanzungs- und Aufzucht-, Überwin-terungs- und Wanderungszeiten auf die genannten Arten auch keine Störwirkungen aus. Mit dem geplanten Ausbau verschiebt sich auch die prognostizierte Lärm-Isophone um rund 160 m in Richtung Autobahn (vgl. Unterlage 19.3.1 – VS-VP). Damit darf eine Minderung der Lärmintensität im Bereich der Brutplätze angenommen werden. Eine veränder-te Barrierewirkung wird von der 6-streifig ausgebauten Autobahn (incl. PWC-Anlage) nicht prognostiziert. Das Vorha-ben führt also zu keiner signifikanten Veränderung des Erhaltungszustands der jeweiligen lokalen Populationen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 38: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 38

Schilfvögel Drosselrohrsänger, Kleines Sumpfhuhn, Purpurreiher, Rohrdommel, Schilfrohrsänger, Zwergdommel

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der aus-gebaute Querschnitt kann von den Arten der Schilfvögel grundsätzlich überflogen werden, d.h. die Barrierewirkung wird nicht signifikant verändert. Der geplante Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steggraben führt grundsätz-lich zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage- oder baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 39: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

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Vögel der Feuchtwiesen, Moore und Seggensümpfe Bekassine, Großer Brachvogel, Tüpfelsumpfhuhn, Uferschnepfe

1 Rote-Liste Status D: 1,1,1,1 By: 1,1,1,1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel

Ausgedehnte Wiesengebiete in Flusstälern oder Niedermooren mit nur geringen Sichthindernissen wie Hecken oder Feldgehölzen sind wichtige Siedlungsräume für die genannten Arten. Die Brutplätze sollen Übersicht bieten, dürfen aber auch locker mit Bäumen und Büschen bestanden sein. Wichtig sind eine ausreichende Deckung für das Gelege, eine nicht zu hohe Vegetation und feuchte bis nasse, weiche Böden zur Nahrungssuche.

Lokale Population:

Ein Brutnachweis der Bekassine liegt knapp außerhalb des UG, in der angelegten Ausgleichsfläche der neuen Kläran-lage der Stadt Höchstadt (500 bis 800 m vom Vorhaben) (LRA Erlangen-Höchstadt 2010). Brutnachweise des Großen Brachvogels stammen aus dem Gebiet um den Sandabbau im Aischgrund (2006, mündl. BOKÄMPER). Die ASK liefert zudem eine Beobachtung zur Brutzeit (Status A) aus dem Bucher Weihergebiet (2004). Für das Tüpfelsumpfhuhn liegt ein veralteter ASK Brutnachweis aus für das Brandweihergebiet vor (1996). Von der Uferschnepfe gibt es im nahen NSG „Ziegenanger“ einen Brutnachweis (2006, ASK). Im UG liegt nur ein Nachweis zu einem balzenden Männchen aus dem Gebiet des Bucher Weihers vor (2010, mündl. BOKÄMPER). Die Nachweise im UG und dessen Umfeld werden als lokale Population definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Die Vorkommen der Vögel der Feuchtwiesen, Moore und Seggensümpfe liegen alle in einer deutlichen Entfernung zum Vorhaben. Eine Beschädigung und der Zerstörung von nachgewiesenen oder potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit evtl. verbundene Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen wer-den daher nicht angenommen. Die ökologische Funktion der innerhalb des UG liegenden nachgewiesenen und poten-tiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch das Vorhaben des trassennahen Ausbaus der A3 (inkl. PWC-Anlage) nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Aufgrund der Entfernung der potentiellen und nachgewiesenen Brutreviere zum Vorhaben gehen während der Fort-pflanzungs- und Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten auf die genannten Arten auch keine Störwirkun-gen aus. Bekassine, Große Brachvogel und Uferschnepfe werden als Vogelarten eingestuft, die bei einer erhöhten Lärmbelastung, einer erhöhten Gefährdung von Prädation ausgesetzt sind (BMVBS, 2010). Durch die Lage der jewei-ligen Brutplätze im (weiteren) Umfeld der bestehenden BAB A3, wird hier keine Veränderung der Ist-Situation ange-nommen. Durch die an der Trasse vorgesehenen Schallschutzeinrichtungen und durch die ebenso vorgesehene Lärm mindernde Asphaltdeckschicht wird -trotz prognostizierter Zunahme des Verkehrs- allgemein eine Lärmreduzierung erwartet. Im Bereich des Aischgrund erfolgt im Zuge des Ausbaus die Errichtung einer Schallschutzwand auf der west-lichen Seite der Aischbrücke. Dies führt im Bereich des Brutplatzes des Brachvogels zu einer Rücknahme der prog-nostizierten Lärm-Isophone um rund 250 m in Richtung Fahrbahn. Es darf also von einer Minderung der Lärmintensität im Bereich des Brutplatzes ausgegangen werden. Für das im Brandweihergebiet potentiell vorkommende Tüpfelsumpfhuhn wird mit dem geplanten Ausbau die prognos-tizierte Lärm-Isophone um rund 80 m in Richtung Fahrbahn zurückgenommen. Es darf eine geringe Minderung der Lärmintensität im Bereich des potentiellen Brutgebietes angenommen werden. Durch den einseitigen Ausbau im Be-reich der Brandweiher wird der puffernde Gehölzbestand am Fahrbahnrand und Gewässerrand vollständig erhalten. Hier tritt keine erhebliche Veränderung der Störwirkung für die Art ein. Insgesamt führt das Vorhaben (inkl. PWC-Anlage) zu keiner signifikanten Veränderung des Erhaltungszustands der jeweiligen lokalen Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Page 40: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 40

Vögel der Feuchtwiesen, Moore und Seggensümpfe Bekassine, Großer Brachvogel, Tüpfelsumpfhuhn, Uferschnepfe

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben (inkl. PWC-Anlage) löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der ausgebaute Querschnitt und die PWC-Anlage kann von den Vögeln der Feuchtwiesen, Mooren und Seggensümpfen grundsätzlich überflogen werden, d.h. die Barrierewirkung wird nicht signifikant verändert. Der ge-plante Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steggraben führt grundsätzlich zusätzlich zur Anhebung der Flug-höhe über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage- oder baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 41: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

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Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 41

Vögel der Auen Beutelmeise, Blaukehlchen, Nachtreiher, Pirol, Schlagschwirl

1 Rote-Liste Status D: -,V,1,V,- By: V, #,R,V,V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel, Nahrungsgäste

Besiedelt werden naturnahe Verlandungszonen stehender und fließender Gewässer, Altwässer, röhrichtbestandene Ufer von Still- und Fließgewässern, Auwälder sowie Moore. Die Beutelmeise benötigt eine Kombination aus Röhricht-beständen und locker eingesprengten Büschen und Bäumen, die für die Anlage des frei hängenden Beutelnestes nötig sind. Für das Blaukehlchen ist ein Nebeneinander von dicht bewachsenen Stellen (Nistplatz) und offenen Flächen mit zumindest im zeitigen Frühjahr vernässten Bereichen (Nahrungssuche) wichtig. Nachtreiher brüten in Altwasserkom-plexen fast ausschließlich auf im Wasser stehenden und von Landseite aus nicht erreichbaren Baum- und Buschwei-den. Pirole besiedeln größere Feldgehölze, aufgelockerte Waldränder, Flussauen, aber auch reine Kiefernwälder und Waldschneisen, die von Bächen, Weihern und sogar von Verkehrstrassen gebildet werden. Für den Schlagschwirl er-scheint die Kombination von dichter Strauch- und Baumschicht (meist Pappeln, Weiden, Eschen, Erlen) mit üppiger Krautschicht (oft Brennnesseln) wichtig. Bodenfeuchtigkeit oder die Nähe zu Wasser ist für alle Arten eine wichtige Vo-raussetzung für die Ansiedlung.

Lokale Population:

Die Beutelmeise konnte (580 m vom Vorhaben entfernt) im Süden des Bucher Weihergebietes (2010, ÖFA auch ASK-Nachweis) und an den Überhangweihern (ASK, ohne Statusangabe) nachgewiesen werden. Das Blaukehlchen ist mit mehreren Brutpaaren mehr als 390 m entfernt aus dem Bucher Weihergebiet, an den Überhangweihern (ASK, 2006) und am Brandweiher (ASK, ohne Statusangaben) nachgewiesen. Nachweise zum Nachtreiher sind im Management-plan zum FFH-Gebiet genannt (2008, jagend im Bucher Weihergebiet). Brutnachweise aus den Teichen um Schloss Neuhaus liegen aus 2006 vor. Die sehr seltene Art brütet nur unregelmäßig im Aischgrund. Der Pirol konnte in einer Entfernung von 700 m bzw. 460 m zum Vorhaben im Bucher Weihergebiet (im Süden) und am Überhangweiher (im Osten) insgesamt an drei Stellen nachgewiesen werden (2008/2009). Nachweise des Schlagschwirls sind ebenso im FFH-Managementplan genannt. Demnach brütet die Art im Aischgrund sehr selten. Nachweise aus dem UG liegen aus 2005 aus dem Gebiet der Bucher Weihergebiet vor (Lage unbekannt). Die Nachweise im UG und dessen Umfeld werden als lokale Population definiert.

Im Zuge der ergänzenden faunistischen Erfassungen zum PWC-Standortvergleich wurde in 2015 ein Revier des Pirols in einem Waldbestand westlich Bau-km 363+500 nachgewiesen. Weiterhin wurde die Art in den feuchten Teilflächen des Waldbestandes in der Nähe der Klebheimer See erfasst sowie östlich der geplanten PWC-Anlage in einem Wald. Gemäß Managementplan zum Vogelschutzgebiet Aischgrund ist der Pirol ein in den vielfach relativ lichten, von Kiefern und Eichen beherrschten Waldgebieten ein weit verbreiteter, aber nicht häufiger Brutvogel in Altholz-Beständen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Vögel der Auen liegen alle in einer deutlichen Entfernung zum Vorhaben (incl. PWC-Anlage) (alle mehr als 390 m) oder außerhalb des UG. Eine Beschädigung und der Zerstörung von nach-gewiesenen oder potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden daher nicht angenommen. Die ökologische Funktion der nachgewiesenen und potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch das Vor-haben des trassennahen Ausbaus der A3 (inkl. PWC-Anlage) nicht verändert. In Bezug auf den Pirol gilt: Der 6-streifige Ausbau der A3 (incl. PWC-Anlage) führt zu Waldverlusten im trassennahen Bereich. Der Flächenianspruchnahme der PWC-Anlage reicht bis zu etwa 150 m Tiefe in den Wald hinein. Die Vor-kommen des Pirols halten eine Distanz von etwa 250 bis 350 m Abstand zur bestehenden Autobahn. Eine Beschädi-gung und Zerstörung von nachgewiesenen oder potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden daher nicht an-genommen. Die ökologische Funktion der nachgewiesenen und potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch das Vorhaben des trassennahen Ausbaus der A3 inkl. Bau der PWC-Anlage nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 42: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 42

Vögel der Auen Beutelmeise, Blaukehlchen, Nachtreiher, Pirol, Schlagschwirl

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Aufgrund der Entfernung der potentiellen und nachgewiesenen Brutreviere zum Vorhaben gehen während der Fort-pflanzungs- und Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten auf die genannten Arten auch keine relevanten Störwirkungen aus. Durch die an der Trasse vorgesehenen Schallschutzeinrichtungen und durch die ebenso vorgese-hene Lärm mindernde Asphaltdeckschicht wird - trotz prognostizierter Zunahme des Verkehrs- allgemein eine Lärmre-duzierung erwartet.

Das Vorhaben (incl. PWC-Anlage) führt insgesamt zu keiner signifikanten Veränderung des Erhaltungszustands der jeweiligen lokalen Population.

In Bezug auf den Pirol gilt: Störungen können durch bau- oder betriebsbedingte Verlärmung sowie durch visuelle Ef-fekte auftreten. Nach Garniel et. al. (2010) beträgt die Effektdistanz der Art 400 m; weiterhin wird für die Art ein Kriti-scher Schallpegel bei 58 dB(A) tags angegeben. Tatsächlich befinden sich die Vorkommen des Pirols nur etwa 250 bis 350 m von der BAB entfernt und liegen innerhalb der bestehenden 58 dB(A) – Isophone. Dies ist durch Gewöhnung der Tiere an die Autobahn zu erklären. Beim Bau der PWC-Anlage rückt die Rodungsgrenze bis auf rund 200 m bzw. 280 m an zwei kartierte Brutplätze des Pirols heran. Dies führt einerseits zu einer geringfügigen Zunahme der visuel-len Störungen. Andererseits nimmt gleichzeitig künftig durch die auch im Bereich der PWC-Anlage geplanten Lärm-schutzmaßnahmen die Lärmbelastung gegenüber heute ab. Unter Berücksichtigung der sehr großflächigen Wälder im Umfeld führen die Störwirkungen insgesamt nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Po-pulation.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

S1 - Biotop-Schutzzaun, A 12 Waldausgleich Mühlacker

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der aus-gebaute Querschnitt (inkl. PWC-Anlage) kann von den Arten grundsätzlich überflogen werden, d.h. die Barrierewir-kung wird nicht signifikant verändert. Der geplante Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steggraben führt grundsätzlich zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage-, baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise von mehr als 390 m nicht ange-nommen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 43: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

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Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 43

Vögel der Fließgewässer Eisvogel, Flussregenpfeifer

1 Rote-Liste Status Deutschland: -,- Bayern: 3,3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel, Nahrungs-/Zuggast

Lebensraum des Eisvogels sind langsam fließende, klare Gewässer mit einem reichen Bestand an Kleinfischen sowie dichtem Uferbewuchs mit einem passenden Angebot von Ansitzwarten. Zur Anlage einer Niströhre sind Abbruchkan-ten, Prallhänge, Böschungen und Steilufer mit schützendem Gebüsch notwendig. Das Sedimentmaterial einer Brut-wand kann sandig, tonig, mergelig oder lehmig sein. Dagegen beanspruchen Flussregenpfeifer ebenes, vegetations-armes Gelände mit grobkörnigem Substrat möglichst in Gewässernähe, ursprünglich kiesige Flussumlagerungen in Strecken hoher Flussdynamik. Inzwischen stellen anthropogene Standorte die meisten Brutplätze: Kies- und Sandgru-ben, Baggerseen, Steinbrüche, Weiher/ Teiche, mitunter auch Acker- oder Brachflächen. Der Flächenanspruch ist ge-ring: unbewachsene Flusskiesbänke über 0,1 ha oder etwa 0,2 ha große Sandgrube werden besiedelt.

Lokale Population:

Der Eisvogel konnte im Aischgrund innerhalb des UG durch eine Bruthöhle am Aischufer nachgewiesen werden (2010, ÖFA). Weitere Nachweise aus dem Gebiet liegen mit einem Brutverdacht (Status A) aus den Bucher Weihern, einem Brutnachweis aus den Überhangweihern und einem ASK-Nachweis ohne Status aus dem Gebiet der Brand-weiher vor. Eine mögliche Fortpflanzungsstätte liegt an der Medbacher Mühle (2014, BOKÄMPER, mündl.). Der Flussre-genpfeifer konnte als Nahrungs-/ Zuggast im UG im Bereich des Brandweihers nachgewiesen werden (2010, ÖFA). Der FFH-Managementplan nennt darüber Nachweise von Ackerbruten aus dem Umfeld des UG (Mohrhofweiherge-biet, Krausenbechhofen, Neuhaus). Die Nachweise im UG und dessen Umfeld werden als lokale Population definiert.

Der Flussregenpfeifer konnte in 2015 östlich der A3 bei ca. km 363+700 (in der Nähe der Solaranlage bei Neuhaus) auf einer Ackerfläche als Brutvogel nachgewiesen werden (IVL).

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten des Eisvogels oder des Flussregenpfeifers liegen in deutlicher Entfernung zum Vorhaben (Eisvogel Bruthöhle Aisch: 850 m, Überhangweiher > 600 m, Medbacher Mühle 220 m) oder sogar außer-halb des UG. Die Effektdistanz des Eisvogels zu Straßen wird mit 200 m angegeben (BMVBS, 2010). Signifikante Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung des Vorhabens zu den jeweiligen Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht prognostiziert. Die ökologische Funktion der innerhalb des UG liegenden nachgewiesenen und potentiellen Fortpflanzungs- und Ru-hestätten wird durch das Vorhaben (incl. PWC-Anlage) nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Im Bereich der Aischbrücke erfolgt durch die Verbreiterung der Aischbrücke bauzeitlich eine Einschränkung im poten-tiellen Jagdgebiet des Eisvogels. Im Zusammenhang mit der Offenhaltung des Querschnitts unter der Aischbrücke aus Gründen des Fledermausschutzes und aufgrund von Ausweichmöglichkeiten im Bereich der Aisch werden diese bau-zeitlichen Einschränkungen als keine erhebliche Störung für die Art bewertet. Die Art wird nach Durchführung der Baumaßnahme die Aischbrücke uneingeschränkt unterfliegen können. Der Flussregenpfeifer nutzt das Gebiet des ge-samten Aischgrunds regelmäßig als Nahrungsgebiet während der Zugzeit. Dabei hält sich die Art über einen kürzeren Zeitraum im Gebiet auf. Die beschriebenen Ackerbruten liegen alle außerhalb des UG und damit auch außerhalb des Wirkungsbereichs des Vorhabens. Die Störwirkungen werden aufgrund der bauzeitlich begrenzten Wirkung als gering eingestuft. Sie führen insg. zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3 Fledermausschutz beim Brückenbau

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 44

Vögel der Fließgewässer Eisvogel, Flussregenpfeifer

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der aus-gebaute Querschnitt kann von den Vögeln der Fließgewässer grundsätzlich über- oder unterflogen werden, d.h. die Barrierewirkung wird nicht signifikant verändert. Der geplante Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steggraben führt grundsätzlich zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage-, baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise nicht angenommen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 45: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 45

Schwimmvögel Knäckente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Schnatterente, Schwarzhalstaucher, Wasserralle

1 RL-Status D: 2,-,-,3,3,-,-,V,V B: 1,#,3,1,#,2,3,# Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel, Nahrungsgäste

Geeignete Brutplätze für die Arten liegen an Altwässern, in Flussauen, an Stauseen aber auch an Entwässerungsgrä-ben, kleine, nährstoffarme Weiher sowie verlandete Baggerseen und Teiche mit reichlichem Wasserpflanzenvorkom-men und dichter Ufervegetation. Für die Löffelente sind auch freie, nicht verkrautete Wasserflächen wichtig. Wasser-rallen brüten in Röhricht- und Großseggen-Beständen an Still- und Fließgewässern, sofern zumindest kleine offene Wasserflächen vorhanden sind, und vereinzelt auch in lichten Au- und Bruchwäldern sowie in feuchten Hochstauden-fluren. Schwarzhalstaucher brüten vor allem an eutrophen Karpfenweihern oder Weihergruppen mit einer maximalen Wassertiefe von 1,5 - 2 m. Wichtig sind für alle Arten Seichtwasserzonen zum Nahrungserwerb.

Lokale Population:

Nachweise der Knäckente mit max. zwei BP sind im Bucher Weihergebiet aus den östlichen und südöstlichen Teichen belegt (2008/ 2009, FFH-MP). Die Kolbenente konnte im Brandweiher, im Bucher Weiher und im Großen Weiher (nördlich des Steggrabens) festgestellt werden (2010, ÖFA) auch an den Überhangweihern (FFH-MP), wobei sie zu-sätzlich einen Verbreitungsschwerpunkt in der Mohrhofsenke außerhalb des UG hat (FFH-MP). Auch im Zuge der er-gänzenden faunistischen Kartierungen im Jahr 2015 (IVL) wurde die Kolbenente nachgewiesen: 1 Brutpaar am Gro-ßen Brandweiher, 2 Brutpaare am Breiten Weiher.

Die Krickente ist im Aischgrund ein sehr seltener und sporadischer Brutvogel, jedoch zur Zugzeit häufig (FFH-MP). Aus dem Bucher Weihergebiet liegt eine Brutzeitfeststellung einer männlichen Krickente vor (2008, FFH-MP). Die Löf-felente konnte mit einem BP im Brandweihergebiet nachgewiesen werden (2010, ÖFA). Die Art wird als ein sehr selte-ner Brutvogel im Aischgrund beschrieben, der nicht jährlich brütet (FFH-MP). Es liegen jedoch Nachweise aus drei aufeinander folgenden Jahren aus dem Aischgrund vor (2008 bis 2010). Die Schnatterente konnte im Bucher Weiher-gebiet mit einem BP bestätigt werden (2010, ÖFA) bzw. zwei erfolgreiche Bruten (2008). Weitere Nachweise liegen im Brandweihergebiet (2010) und an den Überhangweihern mit zwei BP (2008). Die Schnatterente wurde auch im Zuge der ergänzenden faunistischen Erfassungen im Jahr 2015 nachgewiesen: Allein mit 6 Brutpaaren am Breiten Weiher, 1 Brutpaar am Brandweiher und 1 Brutpaar an den Hinteren Weihern.

Der Schwarzhalstaucher hat im Aischgrund seinen Verbreitungsschwerpunkt im Mohrhof Weihergebiet im Schutz der dortigen Lachmöwenkolonien. Vereinzelte frühere Nachweise liegen aus den angrenzenden Überhangweihern vor. Für die Wasserralle gibt aus dem Bucher Weihergebiet Nachweise von bis zu neun BP (2008/ 2009) und im Gebiet der Überhangweiher zur gleichen Zeit ein weiteres BP. Die Nachweise im UG und dessen Umfeld werden als lokale Popu-lation definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Vögel der Gilde Schwimmvögel liegen in deutlicher Entfernung zum Vorha-ben (incl. PWC-Anlage), so dass eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht an-genommen wird. Die ökologische Funktion im Umfeld des UG liegenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird durch das Vorhaben nicht verändert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 46: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 46

Schwimmvögel Knäckente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Schnatterente, Schwarzhalstaucher, Wasserralle

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Da der gesamte Gehölzbestand am Ufer des Brandweihers uneingeschränkt erhalten bleibt, werden die bauzeitlichen Auswirkungen auch nur als geringe Beeinträchtigungen für die dort vorkommenden Entenvögel sowie für den Schwarzhalstaucher bewertet. Im Bereich des Großen Weihers sind Störwirkungen auf ein Brutpaar der Kolbenente bauzeitlich nicht vollständig auszuschließen. Durch die Möglichkeit in andere vergleichende Lebensräume im Umfeld auszuweichen, werden allerdings keine erheblichen Störungen für die Art angenommen. Für alle übrigen o. g. Artvor-kommen gehen aufgrund der Entfernung der Lebensräume der Arten zum Vorhaben während der Fortpflanzungs- und Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten auf die genannten Arten auch keine relevanten Störwirkungen aus. Durch die an der Trasse vorgesehenen Schallschutzeinrichtungen und durch die vorgesehene lärmmindernde As-phaltdeckschicht wird -trotz prognostizierter Zunahme des Verkehrs- allgemein eine Lärmreduzierung erwartet. Die ge-ringen Störungen führen insgesamt zu keiner Verschlechterung bzw. zu keiner Veränderung des Erhaltungszustands der jeweiligen lokalen Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: S1 Biotopschutzzaun S3 Überflughilfe für Fledermäuse und Vögel

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht grundsätzlich signifikant erhöht wird. Der ausgebaute Trassenquerschnitt kann von den Arten der Schwimmvögel überflogen werden, d.h. die Barrierewirkung wird nicht signifikant verändert. Der notwendige Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steggraben führt zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe der Schwimmvögel über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage-, baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Brutnachweise ausgeschlossen. Das Vorhaben (incl. PWC-Anlage) löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbots-tatbestand aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: S3 Überflughilfe für Fledermäuse und Vögel

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 47

Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl, Kiebitz, Rebhuhn, Wiesenschafstelze

1 Rote-Liste Status D: 3,3,V,2,2,- By: 1,3,V,2,2,# Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel, Nahrungs- / Zuggäste

Die Brutplätze der genannten Arten liegen meist in extensiven, mäßig feuchten Wiesen und Weiden, Randstreifen von Gewässern, Quellmulden, Streuwiesen, Niedermooren, Brachland sowie klein parzellierte Ackeranbaugebieten mit Altgrasstreifen, Staudenfluren, Hecken und Feldrainen. Die Vegetation muss ausreichend Nestdeckung und ein rei-ches Insektenangebot gewährleisten.

Lokale Population:

Das Braunkehlchen konnte im UG als Nahrungsgast während der Zugzeit im Bucher Weihergebiet nachgewiesen werden (2010, ÖFA). Nachweise der Feldlerche liegen nordöstlich von Etzelskirchen, westlich von Kieferndorf, im Aischgrund, dem Bucher- und Brandweihergebiet sowie deren Umfeld und westlich der Überhangweiher (außerhalb des UG). Die Feldlerche konnte bei den ergänzenden faunistischen Erfassungen im Jahr 2015 (IVL) auf den größeren Ackerflächen nördlich des Breiten Weihers mit 3 Revieren und östlich der A3 auf den Äckern südlich der Photovoltaik-anlage bei Neuhaus bis in Richtung der Brandweiher mit 6 Revieren nachgewiesen werden.

Die Nachweise des Kiebitzes überlagern sich nahezu mit den Lebensräumen der zuvor beschriebenen Feldlerche. Während der Zugzeit sind Kiebitze regelmäßig zwischen dem Bucher Weihergebiet und der BAB A3 im Umfeld der St 2240 zu beobachten (2014, BOKÄMPER, mündl.). Der Kiebitz wurde 2015 (IVL) ebenso wie die Feldlerche östlich der A3 auf den Äckern südlich der Photovoltaikanlage bei Neuhaus bis in Richtung der Brandweiher mit 3 Revieren und auf einer Wiese nördlich des Brandweihers mit einem Brutpaar nachgewiesen.

Das Rebhuhn konnte im Umfeld des Kiesabbaus im Aischgrund nachgewiesen werden (2010) und im Umfeld der Bu-cher Weiher (FFH-MP). Im Jahr 2015 gelang zudem ein Nachweis eines Rebhuhn-Brutpaares an der ERH 16 Rich-tung Neuhaus östlich der A3.

Die Nachweise der Wiesenschafstelze liegen südlich der Kläranlage von Höchstadt im Aischgrund, zwischen der B 470 und dem Großen Weihers (nördlich von Neuhaus) und westlich der Überhangweiher. Die Wiesenschafstelze wurde in 2015 (IVL) mit einem Brutpaar nördlich des Breiten Weihers erfasst sowie östlich der A3 auf den Äckern süd-lich der Photovoltaikanlage bei Neuhaus bis in Richtung der Brandweiher mit 4 Brutpaaren.

Der Feldschwirl wurde 2015 mit einem Brutpaar im Bereich der Hinteren Weiher nachgewiesen (IVL).

Die Nachweise im UG und dessen Umfeld werden als lokale Populationen definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Eine Flächeninanspruchnahme in den Lebensräumen der Arten ist in geringem Umfang nur im Bereich der Seitenent-nahmen nordöstlich von Etzelskirchen, an der AS „Höchstadt-Ost“ und zwischen Buch und dem Brandweihergebiet möglich. Die Beeinträchtigung tritt allerdings für die Arten nur vorübergehend auf. Nach der Baumaßnahme sind die Flächen der Seitenentnahmen wieder vollständig für die bodenbrütenden Wiesen- und Ackervögel in ihrem ursprüngli-chen Zustand nutzbar. . Die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben (incl. PWC-Anlage) betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten über den Zeitraum der Baumaßnahme wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Zeitliche Beschränkung des Beginns von Erdarbeiten von Oktober bis Februar

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Durch die temporären Baustelleneinrichtungen bei der Verbreiterungen der Flutbücke, der neuen Aischbrücke und dem Autobahnabschnitt zwischen Bucher Weiher und Bucher Wald mit Rückhaltebecken treten geringfügige Störun-gen in Bereichen auf, die durch ihre Nähe zur Autobahn bereits jetzt von den Arten gemieden werden. Die Seitenent-nahmen sind aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Wirkung und den Vermeidungsmaßnahmen als tolerierbare Störung

Page 48: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 48

Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl, Kiebitz, Rebhuhn, Wiesenschafstelze

einzustufen. Im Weiteren werden die Beeinträchtigungen aufgrund der Entfernung geeigneter Lebensräume zum Vor-haben nicht angenommen. Die mit dem Vorhaben (incl. PWC-Anlage) verbundenen geringen Störungen führen insge-samt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der jeweiligen lokalen Populationen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Zeitliche Beschränkung des Beginns von Erdarbeiten von Oktober bis Februar S3 Überflughilfe für Fledermäuse und Vögel

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben (incl. PWC-Anlage) nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der ausgebaute Querschnitt kann von den bodenbrütenden Wiesen- und Ackervögeln grundsätzlich über-flogen werden, d.h. die Barrierewirkung wird nicht signifikant verändert. Der geplante Kollisionsschutz an der Aisch-brücke und am Steggraben führt grundsätzlich zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe der Arten über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage- oder baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise zum Bauvorhaben und den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen nicht angenommen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Zeitliche Beschränkung des Beginns von Erdarbeiten von Oktober bis Februar S3 Überflughilfe für Fledermäuse und Vögel

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 49: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 49

Hecken- und Gebüschbrüter Bluthänfling, Dorngrasmücke, Feldsperling, Goldammer, Neuntöter

1 Rote-Liste Status D:V, -,V,-,- By: 2,V,V,-,V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel

Die Arten brüten in trockener und sonniger Lage in offenen und halboffenen Landschaften, die mit Büschen, Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ausgestattet sind. Extensiv genutzte Agrarflächen werden bevorzugt von der Dorn-grasmücke besiedelt. Zu den wichtigsten Niststräuchern für den Neuntöter zählen Brombeere, Schlehe, Weißdorn und Heckenrose; höhere Einzelsträucher werden als Jagdwarten und Wachplätze genutzt. Neben der vorherrschenden Flugjagd bieten vegetationsfreie, kurzrasige und beweidete Flächen Möglichkeiten zur wichtigen Bodenjagd. Künstli-che Nisthöhlen werden häufig vom Feldsperling angenommen, auch Hohlräume von Beton- und Stahlmasten u. ä.

Lokale Population:

Der Bluthänfling wurde im Jahr 2015 mit insgesamt 3 Brutpaaren beiderseits der A3 im Bereich des untersuchten PWC-Offenland-Standortes nachgewiesen (IVL).

Sichere Brutnachweise der Dorngrasmücke liegen im zentralen Bucher Weihergebiet (2010, ÖFA), jedoch nicht an den Autobahnböschungen. Im Jahr 2015 wurde die Dorngrasmücke mit insgesamt 3 Brutpaaren östlich und westlich der A3 am untersuchten PWC-Offenland-Standort (Bau-km 363+800) nachgewiesen (IVL).

Die Nachweise für den Feldsperling liegen im Aischgrund (mehr als 800 m zum Vorhaben), am Bucher Weihergebiet und am Südrand des Bucher Waldes (2010, ÖFA). Im Jahr 2015 wurde die Art zudem mit einem Brutpaar bei Bau-km 363+500 im Autobahnbegleitgehölz auf der Ostseite der der A3 und mit einem Brutpaar in einem Gehölz an den Grummersweihern erfasst (IVL).

Die Goldammer wurde mit allein 13 Revieren beiderseits der A3 in den Gehölzen der Ackerflur nachgewiesen, etwa zwischen Bau-km 363+500 – 364+300. Ein weiteres Brutpaar wurde in einer Hecke am Südrand des Brandweihers er-fasst sowie zwei Brutpaare am Waldrand in Richtung der Hinteren Weiher (IVL, 2015).

Nachweise vom Neuntöter wurden ebenfalls nur in der Nähe zu Weihern erbracht. Zwei Nachweise des Neuntöter lie-gen im Bucher Weihergebiet und im nordwestlichen Umfeld der Überhangweiher (2008/ 2009, FFH-MP) vor, hier abermals nicht an den Autobahnböschungen. Der Neuntöter wurde zudem nordwestlich des Breiten Weihers und am Großen Brandweiher erfasst (IVL, 2015).

Die Nachweise im UG und dessen Umfeld werden als lokale Population definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Durch die Beschränkung der Rodungsmaßnahmen außerhalb der Brutzeit werden die Zerstörung oder eine Beschädi-gung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten nicht angenommen. Darüber hinaus werden die bekannten Brutplätze der Arten durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen und nach Abschluss der Baumaßnahmen mit-hilfe von Gestaltungsmaßnahmen Straßenbegleitgrün und Nebenflächen wieder bepflanzt. Für die Populationen steht somit auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot im Trassenumfeld zur Verfügung. Die ökologische Funktion der vom Eingriff (incl. PWC-Anlage) betroffenen potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestät-ten auf den Autobahnböschungen werden im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewahrt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Zeitliche Beschränkung der Holzung von Oktober bis Februar G1-G4 Straßenbegleitgrün und Nebenflächen

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Erhebliche Störungen auf die Hecken und Gebüschbrüter durch bau- oder betriebsbedingte Verlärmung bzw. visuelle Effekte während ihrer Fortpflanzungs- und Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten werden aufgrund der Entfernung der nachgewiesenen Lebensräume zum Vorhaben und der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen nicht angenommen. Das Vorhaben (incl. PWC-Anlage) führt insgesamt zu keiner signifikanten Veränderung des Erhal-tungszustands der jeweiligen lokalen Populationen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Page 50: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 50

Hecken- und Gebüschbrüter Bluthänfling, Dorngrasmücke, Feldsperling, Goldammer, Neuntöter

V1 Zeitliche Beschränkung der Holzung von Oktober bis Februar

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der aus-gebaute Querschnitt (inkl. PWC-Anlage) kann von den Arten der Hecken- und Gebüschbrüter grundsätzlich überflogen werden, d.h. die Barrierewirkung wird nicht signifikant verändert. Der geplante Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steggraben führt grundsätzlich zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe über die Autobahn. Tötungen oder Ver-letzungen der Art durch anlage- oder baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise und der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen nicht angenommen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Zeitliche Beschränkung der Holzung von Oktober bis Februar S3 Überflughilfe für Fledermäuse und Vögel

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 51: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 51

Spechte Grünspecht, Kleinspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht

Rote-Liste Status D: -,V,-, - By: #,V,#,# Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel

Grünspechte benötigen lichte Laub- oder Mischwälder Wälder und die Übergangsbereiche von Wald zu Offenland mit kurzrasigen, mageren Flächen als Nahrungsgebiete, die reich an Ameisenvorkommen sind. Brutbäume sind alte Laubbäume, vor allem Eichen, in der Regel in Waldrandnähe, in Feldgehölzen oder in lichten Gehölzen. Kernhabitat von Kleinspechten sind kronentotholzreiche Laubholzauenwälder sowie bachbegleitende Gehölzbestände oder auch Feldgehölze und kleinere Baumgruppen in halboffener Landschaft, in Alleen und in Obstbaumbeständen. Für den Schwarzspecht bieten in Mischwäldern alte Rotbuchen Höhlenbäume und kränkelnde Fichten oder Kiefern Nahrungs-bäume.

Lokale Population:

Der Grünspecht konnte mit Rufnachweisen im UG südlichen Bucher Weihergebiet, östlich des Bucher Waldes (in Richtung Schloss Neuhaus) und aus den Waldbereichen östlich der Überhangweiher erfasst werden. Die Art wurde in 2015 (IVL) im Wald westlich und östlich der geplanten PWC-Anlage mit je einem Brutpaar nachgewiesen. Außerdem erfolgte ein Brutnachweis des Grünspechts in einem Wald westlich der A3 bei km 363+500. Der Grünsprecht weist in Bayern einen signifikant positiven Bestandstrend auf.

Der Kleinspecht konnte in einem Gehölzbestand östlich des Bucher Waldes (2008 – 2010, FFH-MP, ÖFA) und im süd-östlichen Bucher Weihergebiet (2008, 2009; FFH-MP) nachgewiesen werden (jeweils mehr als 500 m vom Vorhaben entfernt). In 2015 wurde der Kleinspecht westlich der A3 in einem Wald an einem bestehenden Autobahnrastplatz so-wie südöstlich des großen Brandweihers nachgewiesen (IVL).

Der Mittelspecht konnte im Bucher Wald aus bestätigt werden (2008/ 2009, FFH-MP, 2014 mündl. BOKÄMPER). Vom Schwarzspecht liegt ein Nachweis für die Waldbereiche nördlich von Höchstadt vor (mündl. BOKÄMPER). Die Nachwei-se im UG und dessen Umfeld werden als lokale Population definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten n. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG

Durch den 6-streifigen Ausbau werden Quartierbäume, soweit im Rahmen der Bestandsaufnahme erkennbar, nicht betroffen. Die in 2015 erfassten Höhlenbäume (z.B. Spechthöhlen im Umfeld des nassen Erlenbestandes westlich der A3) werden durch das Vorhaben nicht betroffen. Durch den Bau der PWC-Anlage rückt die Rodungsgrenze bis etwa 50 m an einen Grünspecht-Brutplatz heran. In Anbetracht der sehr großflächigen Wälder im Umfeld bleibt die ökologi-sche Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewahrt. Auch wenn nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass mit den notwendigen Rodungen ein für die Arten nutzbarer und als solcher nicht erkannter Quartierbaum gefällt wird, steht für die jeweiligen Populationen auch in Zukunft ein ausrei-chendes Quartierangebot zur Verfügung. Die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen potentiellen Fortpflan-zungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewahrt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.1 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Erhebliche Störungen für die Spechte durch bau- oder betriebsbedingte Verlärmung bzw. visuelle Effekte während ih-rer Fortpflanzungs- und Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten werden aufgrund der Entfernung der Brut-reviere zum Vorhaben (incl. PWC-Anlage) nicht angenommen. Sonstige Störungen durch v. a. durch Rodungsarbei-ten, durch teilweise vorrübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün/ geschlossenen Waldrand zur Autobahn, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte sind insgesamt unbedeutend und erfolgen allein trassen-nah, in Bereichen die bereits jetzt von den Arten gemieden werden. . Das Vorhaben führt insgesamt zu keiner signifikanten Veränderung des Erhaltungszustands der jeweiligen lokalen Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Zeitliche Beschränkung der Holzung von Oktober bis Februar

Page 52: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 52

Spechte Grünspecht, Kleinspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der aus-gebaute Querschnitt (inkl. PWC-Anlage) kann von Spechten grundsätzlich überflogen werden, d.h. die Barrierewirkung wird nicht signifikant verändert. Der geplante Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steggraben führt grundsätz-lich zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage- oder baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise und der Gehölzentfernung außerhalb der Brutzeit der Arten nicht angenommen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Zeitliche Beschränkung der Holzung von Oktober bis Februar

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 53: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 53

Greifvögel und Eulen Baumfalke, Fischadler, Habicht, Mäusebussard, Rohrweihe, Schleiereule,

Schwarzmilan, Seeadler, Sperber, , Turmfalke, Waldohreule, Wespenbussard

RL- Status D: 3,3,-,-,-,-,-,-,-,V By: V,2,3,-,3,3,-,-,V,3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvogel, Winter- und Nahrungsgast

Bruthabitat sind i.d.R. Laub-, Nadel- und Mischwälder. Horstbäume finden sich im Inneren geschlossener Wälder, vor allem aber in Waldrandbereichen. Auch kleine Auwälder, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen in offener und halboffener Landschaft werden gewählt. Der freie Anflug der Brutplätze spielt beim Baumfalken eine wichtige Rolle. Waldohreulen brüten fast ausschließlich in alten Elstern- oder Krähennestern. Unterholzarme Laub- und Mischwälder, aber auch Gebiete mit großen Nadelwäldern sind Lebensräume des Wespenbussards. In Land-schaften mit möglichst vielfältigem Wechsel von Wald, halboffenen und offenen Flächen brütet der Sperber. Fisch- und Seeadler bewohnen gewässerreiche Landschaften mit hohem Fischreichtum und hochstämmigen Bäumen in Gewäs-sernähe. Rohrweihen brüten in Altschilfbeständen in Feuchtgebietsflächen und Verlandungszonen stehender oder sehr langsam fließender natürlicher oder künstlicher Gewässer.

Lokale Population:

Der Baumfalke konnte jagend im Bucher Weihergebiet (2010, ÖFA) und im Bucher Wald mit Brutverdacht (2008/ 2009, FFH-MP) nachgewiesen werden; der Aischgrund und die Kiefernwälder im Umfeld bieten potentielle Bruthabitate (FFH-MP). Der Fischadler ist als Wintergast im Gebiet des Aischgrund seit mehreren Jahren bekannt. Der Habicht konnte als Nahrungsgast im Brandweihergebiet und den Überhangweihern nachgewiesen werden (ASK 2008/ 2009). Der Mäusebussard konnte vermehrt als Nahrungsgast im Bereich des Aischgrunds westlich der Autobahn, nördlich von Medbach, im Bucher Weiher und Bucher Wald sowie am Brandweiher festgestellt werden (2010, ÖFA). Die Rohr-weihe konnte mit vier Brutnachweisen im Bucher Weihergebiet (mind. 800 m zum Vorhaben) und im Gebiet der Über-hangweiher vor (mind. 700 m zum Vorhaben) bestätigt werden, zusätzlich jagend am Brandweiher und am Bucher Wald (2008 – 2010, FFH-MP, ÖFA). Die Schleiereule wurde tot in der AS Höchstadt-Ost gefunden (mündl. BOKÄMPER). Für den Schwarzmilan liegt ein Brutnachweis aus dem Bucher Wald vor (2008/ 2009, FFH-MP) Jagend wurde die Art im Bucher Wald nachgewiesen (2010, ÖFA). Ein Seeadlerpärchen wurde in 2014 mehrfach um den Brandweiher und den Waldbestand zwischen Neuhaus und Röttenbach gesichtet. Bei dem Paar ist das Weibchen aktuell noch nicht ge-schlechtsreif, sodass mit einem evtl. Brutversuch erst in den kommenden Jahren zu rechnen ist (2014; schriftl. BO-

KÄMPER). Vom Sperber gelang ein Brutnachweis im nordöstlichen Bucher Wald (2010, ÖFA). Für die Sumpfohreule liegt ebenfalls ausschließlich ein Totfund neben der Autobahn vor (mündl. BOKÄMPER). Der Turmfalke konnte als Nah-rungsgast nördlich von Nackendorf und im Bucher Weihergebiet festgestellt werden (2010, ÖFA). Von der Waldohreule liegen keine Nachweise aus dem UG vor, jedoch außerhalb des UG (FFH-MP). Für den Wespenbussard liegt ein Brutnachweis aus dem Gebiet Brandweiher vor (2005, ASK) und aus dem Bucher Wald ist ein alter Brutnachweis be-kannt. Die Nachweise im UG und dessen Umfeld werden als lokale Population definiert.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird bewertet mit:

hervorragend gut mittel – schlecht

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Durch den 6-streifigen Ausbau (incl. PWC-Anlage) werden Horstbäumen, soweit durch die Bestandsaufnahme er-kennbar, nicht betroffen, in Siedlungs- oder den Schilfbereichen findet kein Eingriff statt. Auch wenn nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass mit den notwendigen Rodungen ein für eine Art nutzbarer und als solcher nicht erkannter Horstbaum gefällt wird, steht für die jeweiligen Populationen auch in Zukunft ein ausreichendes Quartieran-gebot zur Verfügung. Die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumli-chen Zusammenhang weiterhin gewahrt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 54: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 54

Greifvögel und Eulen Baumfalke, Fischadler, Habicht, Mäusebussard, Rohrweihe, Schleiereule,

Schwarzmilan, Seeadler, Sperber, , Turmfalke, Waldohreule, Wespenbussard

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

Störungen der Greifvögel und Eulen sind v.a. Rodungsarbeiten, mit teilweise vorübergehenden Verlust von Straßen-begleitgrün/ geschlossenen Waldrand zur Autobahn. Diese sind insgesamt für die Arten unbedeutend und erfolgen al-lein trassennah, in Bereichen die bereits jetzt von den Vögeln gemieden werden. Sonstige Störungen werden durch bau- oder betriebsbedingte Verlärmung bzw. visuelle Effekte während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinte-rungs- und Wanderungszeiten aufgrund der Entfernung der Horste zum Vorhaben nicht angenommen. Das Vorhaben (incl. PWC-Anlage) führt insgesamt zu keiner signifikanten Veränderung des Erhaltungszustands der jeweiligen lokalen Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Zeitliche Beschränkung der Holzung von Oktober bis Februar

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

An der bestehenden BAB A3 gehört das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug des Tötungsverbots keinen Verbotstatbestand aus. Auch der aus-gebaute Querschnitt kann von Greifvögeln und Eulen grundsätzlich überflogen werden, d.h. die Barrierewirkung der bestehenden Straße wird nicht signifikant verändert. Der geplante Kollisionsschutz an der Aischbrücke und am Steg-graben führt grundsätzlich zusätzlich zur Anhebung der Flughöhe über die Autobahn. Tötungen oder Verletzungen der Art durch anlage-, baubedingte Auswirkungen werden aufgrund der Entfernung der Nachweise und aufgrund der vor-gesehenen Vermeidungsmaßnahmen zur Gehölzentfernung außerhalb der Brutzeit nicht angenommen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Zeitliche Beschränkung der Holzung von Oktober bis Februar

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 55: 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP Anhang saP Anhang 1: … · 2016. 12. 22. · A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau

A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 55

Gutachterliches Fazit

Für die vorkommenden und potentiell betroffenen gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Arten des

Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie) ergeben

sich durch den 6-streifigen Ausbau der A 3 (inkl. Bau und Betrieb der PWC-Anlage) im Planungsab-

schnitt „östlich Höchstadt-Nord bis Klebheim“ keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach

§ 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG.

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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 56

Legende zu den Tabellen

Relevanzprüfung in Bezug auf das Artvorkommen (Spalten V, L)

zu V: 0 = Art nicht weiter relevant, weil der Wirkraum des Vorhabens außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art liegt; X = Art relevant, weil der Wirkraum des Vorhabens innerhalb des bekannten Verbreitungs- gebietes der Art liegt;

Bei den Vogelarten ist der Wirkraum grundsätzlich bis auf die benachbarten TK-25-Quadranten auszuweiten und es sind die dortigen Brutnachweise (B = möglicherweise brü-tend, C = wahrscheinlich brütend, D = sicher brütend, nach dem Brutvogelatlas Bayern) mit zu betrachten.

zu L: 0 = Art nicht weiter relevant, weil (trotz Relevanz bzgl. Verbreitungsgebiet) im Wirkraum der

spezifische Lebensraum für die Art mit Sicherheit doch nicht gegeben ist (Lebensraumgrobfilter);

X = Art relevant, weil im Wirkraum auch der spezifische Lebensraum der Art gegeben ist bzw. nicht ausgeschlossen werden kann;

Relevanzprüfung in Bezug auf die Wirkungsempfindlichkeit (Spalte E)

zu E: 0 = Art nicht weiter relevant, weil (trotz Relevanz bzgl. Lebensraum) mit hinreichender Sicher- heit davon ausgegangen werden kann, dass für die Art keine Verbotstatbestände ausge- löst werden können (d.h. eine Wirkungs-Empfindlichkeit ist nicht gegeben); X = Art relevant, weil Verbotstatbestände ausgelöst werden können (d.h. eine Wirkungs- Empfindlichkeit ist gegeben;

Angaben zum konkreten Artnachweis (Spalten NW, PO)

zu NW: X = Nachweis der Art liegt im Wirkraum durch Bestandserfassung vor; 0 = Nachweis der Art liegt im Wirkraum durch Bestandserfassung nicht vor;

zu PO: X = nicht durch Bestandserfassung nachgewiesen aber aufgrund der bisherigen Relevanzprü-fung) ein potenzielles Vorkommen im Wirkraum möglich bzw. nicht sicher auszuschließen;

Bei den Vogelarten ist der Wirkraum grundsätzlich bis auf die benachbarten TK-25-Quadranten auszuweiten und es sind die dortigen Brutnachweise (B = möglicherweise brü-tend, C = wahrscheinlich brütend, D = sicher brütend, nach dem Brutvogelatlas Bayern) mit zu betrachten.

Hinweise zu den Rote-Listen-Angaben

RLD Rote Liste Deutschland

Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009)

Wirbellose Tiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998)

Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)

Flechten: WIRTH ET AL. (1996) RLB Rote Liste Bayern

Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)

Hierzu „regionalisierte Rote Liste“: RLS Fränkisches Schichtstufenland (SL)

Gefäßpflanzen: SCHEUERER & AHLMER (2003)

Hierzu „regionalisierte Rote Listen“: RLP Mainfränkische Platten RLK Keuper-Lias-Land

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A3 östl. Höchstadt Nord - Klebheim Unterlage 19.1.1 Feststellungsentwurf 2. TP 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP

Anhang saP

WGF Landschaft, Nürnberg 57

Rote-Liste-Status für Tierarten

0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste

zusätzlich bei Vögel: II kein regelmäßiger Brutvogel # nicht gefährdet/ kein Rote-Liste-Status - kein Vorkommen ? Vorkommen fraglich n.b. nicht bewertet

(nicht streng geschützte Vogel-Arten in kursiver Schreibweise)

Rote-Liste-Status für Gefäßpflanzen

00 ausgestorben 0 verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*) R sehr selten (potenziell gefährdet) V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft # nicht gefährdet/ kein Rote-Liste-Status - kein Vorkommen

Erhaltungszustand (EHZ) in der kontinentalen biographischen Region FV Günstig (Favourable)

U1 Ungünstig-Unzureichend (Unfavourable-Inadequate) U2 Ungünstig-Schlecht (Unfavourable-Bad) XX Unbekannt (Unknown) Daten reichen für eine Bewertung nicht aus - keine Angabe

Kürzel der Habitate:

AM Alpine Moränengebiete B Bäche, Gräben, Flüsse F Feuchtgebiete FG Fließgewässer FH Hochmoor FQ Quellflur/Quellmoor Fw Feuchtwiese G Gewässer G-F Fluss GN Gewässernähe G-S Seen GS Stillgewässer GU Uferbereiche H Hecken, Gebüsche HG Hochgebirge HM Hoch , Zwischenmoore

K Kulturlandschaft KG Kleingewässer L Lehmgebiete LA Ackergebiete LW Laubwald M Moore MB bodensaurer Magerrasen MF Felsflur MG Magerrasen MK Kalk Magerrasen MS Sand Magerrasen O offene Geländestrukturen P pflanzenreiche Gewässer Q Quellen

R Rinde von Laubbäumen S Sandgebiete SB Steinbrüche Si Siedlungsbereich St stehende Gewässer SÜ Sümpfe T Teiche und Weiher TS Trockenstandorte, Felsen V vegetationsarme Rohböden VG vegetationsarme Ufer W Wälder, Gehölze WA Auwald WK Trockenwald WL Laubwald WR Waldrand