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6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung F. Pläne sui generis I. Begriff des Plans Insbesondere: der Flächennutzungsplan (§ 1, §§ 5 ff. BauGB) II. Zulässigkeitsvoraussetzungen III. Rechtsfolgen IV. Fehlerfolgen und Rechtsschutz 1. Beachtlichkeit rechtswidriger Flächennutzungspläne? 2. Prinzipaler Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne 3. Inzidenter Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne .

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6. Teil: Handlungsformen der VerwaltungF. Pläne sui generis

I. Begriff des PlansInsbesondere: der Flächennutzungsplan (§ 1, §§ 5 ff. BauGB)

II. Zulässigkeitsvoraussetzungen

III. Rechtsfolgen

IV. Fehlerfolgen und Rechtsschutz

1. Beachtlichkeit rechtswidriger Flächennutzungspläne?

2. Prinzipaler Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne

3. Inzidenter Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne

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6. Teil: Handlungsformen der VerwaltungG. Verwaltungsvorschriften

I. Einleitung

Definition:

• Regelungg g

• auf einer Gleitskala zwischen konkret-inidividuell und abstrakt-generell

• ohne Außenwirkungohne Außenwirkung

• auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

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6. Teil: Handlungsformen der VerwaltungG. Verwaltungsvorschriften

II. Erscheinungsformen

1. Organisations-, Verfahrens- und Dienstvorschriften

2. Gesetzesauslegende Verwaltungsvorschriften

3. Gesetzeskonkretisierende Verwaltungsvorschrifteng

4. Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften

5. Gesetzesvertretende Verwaltungsvorschriften5. Gesetzesvertretende Verwaltungsvorschriften

III. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

IV RechtsfolgenIV. Rechtsfolgen

V. Fehlerfolgen und Rechtsschutz

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6. Teil: Handlungsformen der VerwaltungH. Privatrechtliches Handeln der Verwaltung

I. Grundkategorien

1. Verwaltungsprivatrecht (öffentlichrechtliche Überlagerungen)

2. Fiskalische Hilfsgeschäfte („reines Privatrecht“)

II. Rechtsgeschäftliches Handeln

III R l ktIII. Realakte

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7. Teil: VerwaltungsvollstreckungA. Grundlagen

Verwaltungsvollstreckung:

die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen d h di B hö ddurch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren.

Besonderheiten gegenüber §§ 704 ff. ZPO: g g §§

− Selbsttitulierungskompetenz− Selbstvollstreckungskompetenz

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Se bst o st ec u gs o pete

7. Teil: VerwaltungsvollstreckungA. Grundlagen

Wer vollstreckt gegen wen?

− Behörde gegen Privatrechtssubjekt

− grds. nicht Behörde gegen Behörde (§ 17 VwVG)grds. nicht Behörde gegen Behörde (§ 17 VwVG)

− nicht Privatrechtssubjekt gegen Behörde

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7. Teil: VerwaltungsvollstreckungA. Grundlagen

II. Rechtsquellen

− BVwVG− UZwG

UZ G B− UZwG Bw− §§ 249 ff. AO

− VwVG BW− §§ 49 ff. PolG BW

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7. Teil: VerwaltungsvollstreckungB. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

I. Formelle Vollstreckungsvoraussetzungen

− Zuständigkeit: §§ 4, 7 BVwVG bzw. § 4 LVwVGZuständigkeit: §§ 4, 7 BVwVG bzw. § 4 LVwVG

− Verfahren: siehe unten C.!

− Formen: siehe unten C.!

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7. Teil: VerwaltungsvollstreckungB. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

II. Materielle Vollstreckungsvoraussetzungen

Gegenstand der Verwaltungsvollstreckung können sein:

− befehlende VAe,

− die unanfechtbar geworden sind oderg− bei denen Rechtsbehelfe keine aufschiebende

Wirkung haben (§ 80 Abs. 2 VwGO)

− Ansprüche aus öff.-rechtlichen Verträgen i.F.d. § 61 VwVfG

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7. Teil: VerwaltungsvollstreckungC. Arten der Verwaltungsvollstreckung

I. Vollstreckung von Geldforderungen (§§ 1-5 BVwVG bzw. §§ 13-17 LVwVG BW, jeweils i.V.m. AO)

1. in das bewegliche Vermögen• Sachpfändung• Rechtspfändungp g

2. in das unbewegliche Vermögen

II. Erzwingung von Handlungen(§§ 6 18 BV VG b §§ 18 28 LV VG BW)(§§ 6-18 BVwVG bzw. §§ 18-28 LVwVG BW)

1. Zwangsgeld, subsidiär Zwangshaft2 Ersatzvornahme2. Ersatzvornahme3. unmittelbarer Zwang

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7. Teil: VerwaltungsvollstreckungD. Rechtsschutz

I. Prüfungsumfang?

Grundsatz: Abschirmwirkung des bestandskräftigen GrundVAArgument: Bestandskraft des GrundVA; kein Leerlaufen der FristregelnAusnahme: keine Abschirmwirkung bei PolizeiverfügungenArgument: Primärrechtsschutz nicht rechtzeitig erhältlichArgument: Primärrechtsschutz nicht rechtzeitig erhältlich

II Arten des RechtsschutzesII. Arten des Rechtsschutzes

1. bei Vollstreckung von Geldforderungen

2 b i V lt2. bei Verwaltungszwang

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8. Teil: VerwaltungskostenA. Grundlagen

Gegenstand des Verwaltungskostenrechts:

− Kostenpflicht („Ob“)p ( )− Kostenschuldner („Wer?“)− Kostenart und –höhe („Was? Wieviel?“)

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8. Teil: VerwaltungskostenB. Weitergabe der Kosten der

V l d B ffVerwaltung an den Betroffenen

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8. Teil: VerwaltungskostenB. Weitergabe der Kosten der Verwaltung an den Betroffenen

Rechtsquellen im Überblick

− bei Bundesbehörden: Spezialgesetze/RVOen

− bei Landesbehörden: LGebG BW§ 31 LVwVG i.V.m. der VollstrKOSpezialgesetze/RVOen, p g ,z.B. §§ 8 Abs. 1, 34 Abs. 4, 82 PolG

− bei Kommunalbehörden: kommunale Kostensatzungen (§ 4 Abs 3 LGebG § 13 Abs 4 LVG(§ 4 Abs. 3 LGebG, § 13 Abs. 4 LVG, §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 KAG)

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8. Teil: VerwaltungskostenB. Weitergabe der Kosten der Verwaltung an den Betroffenen

Fragen des Rechtsschutzes

− Kostenbescheid ist VA; hiergegen Anfechtungswiderspruch/~klage

− aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage?Problem: § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

− Abschirmwirkung des nicht erledigten Grund-VA

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8. Teil: VerwaltungskostenC. Ersatz eigener Kosten des Betroffenen

I. Rechtsquellen

− § 80 VwVfG

− § 162 Abs. 2 VwGO

II. Insbesondere: außergerichtliche Kosten des Betroffenen

− aktuell: VGH v. 27.6.2006, 11 S 2613/05aktuell: VGH v. 27.6.2006, 11 S 2613/05

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9. Teil: StaatshaftungsrechtA. Überblick und Systematik

I. Historie

Grundsatz: Billigkeitsrecht bei Fehlern des Herrschers oder Aufopferung für das gemeine Wohl. „Dulde und liquidiere!“

II. Wandlungen unter dem GG

1. Vorrang des Primärrechtsschutzes

2. bei Verwaltungszwang

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9. Teil: StaatshaftungsrechtA. Überblick und Systematik

I. Anspruchsgrundlagen im Überblick− Amtshaftung

G i h ft htli h S h d t h− Gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzanspruch− Anspruch aus enteignungsgleichen Eingriff− Anspruch aus enteignenden EingriffAnspruch aus enteignenden Eingriff− Anspruch aus Aufopferung− Schadensersatz aus verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen

Ö− Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch− Folgenbeseitigungsanspruch− Öffentlich-rechtliche GoA− Öffentlich-rechtliche GoA− Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

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10. Teil: Öffentliche SachenA. Überblick und Systematik

I. Begriff

Öffentliche Sachen sind Gegenstände, die einem öffentlichen Zweck dienen und durch besonderen Rechtsakt einen öffentlich-rechtlichen Status erhalten haben.

II. Statusbegründung

Gegenstände werden dem RdöS zugeordnet, wenn sieg g ,− unmittelbar einem öff. Zweck dienen (Gemeinwohlfunktion),− diesem Zweck durch Hoheitsakt → gewidmet und− tatsächlich in Dienst gestellt worden sind.

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10. Teil: Öffentliche SachenA. Überblick und Systematik

Die Widmung kann beruhen auf

− Gesetz

− Rechtsverordnung

− SatzungSatzung

− VA in Form der AV (§ 35 Satz 2 Fall 2 VwVfG),sog. „dinglichem VA“sog. „dinglichem VA

− öffentlich-rechtlichem Vertrag.Actus contrarius: Umwidmung (Änderungswidmung), Entwidmung.Actus contrarius: Umwidmung (Änderungswidmung), Entwidmung.

III. Verhältnis des RdöS zu §§ 90, 903 ff. BGB

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10. Teil: Öffentliche SachenA. Überblick und Systematik

Einteilung der öffentlichen Sachen

− öS im Zivilgebrauch

− Gemeingebrauch (B.)

− Sondergebrauch (C.)g ( )

− Anstaltsgebrauch (D.)

− öS im Verwaltungsgebrauch (E.)öS im Verwaltungsgebrauch (E.)

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10. Teil: Öffentliche SachenB. Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch

Wichtigste Teilgebiete

− Straßenrecht

− BFStrG (z.B. § 7 Abs. 1 Satz 1 FStrG)

− StrG BW

− Kommunalrecht

− Grünanlagen, ParkanlagenGrünanlagen, Parkanlagen

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10. Teil: Öffentliche SachenB. Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch

Gemeingebrauch ist abzugrenzen gegen

− öffentlich-rechtliche Sondernutzungen− privatrechtliche Sondernutzungen

Dem Gemeingebrauch sind gleichgestellt:

− Anliegergebrauchg g− kommunikativer Gemeingebrauch

• Verteilen politischer Werbungreligiöse/weltanschauliche BetätigungenBetteln (grds.)Niederlassen zum Essen und Trinken (grds.)(g )

• nicht dagegen: Verteilen kommerzieller Werbung,Werbung mit Ständen oder Ständern,St ß k t i f t O t

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Straßenkunst an einem festen Ort,Übernachtungen auf der Straße

10. Teil: Öffentliche SachenC. Öffentliche Sachen im Sondergebrauch

Wichtigste Teilgebiete

− Wasserrecht

− WHG (Zulassungserfordernis: §§ 2, 7, 8 WHG)

− wasserwirtschaftliche Nutzung nach WG BWg

− nicht: unerhebliche Nutzungen

Daher sind nicht Sonder-, sondern Gemeingebrauch:Daher sind nicht Sonder , sondern Gemeingebrauch: • Baden, • Eissport,

Vi ht ä k• Viehtränke, • Befahren mit Ruderbooten

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10. Teil: Öffentliche SachenD. Öffentliche Sachen im Anstaltsgebrauch

Durchgängiges Zulassungserfordernis.

Wichtigste Anwendungsfälle:

− Kommunalrecht (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 2 GemO BW)

− öffentliche Einrichtungen• Schwimmbäder• Theater• SportanlagenSportanlagen• Museen

− Stände auf Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt etc.

Unterscheidung nach Nutzungsart und –intensität:

− ordentliche Benutzung

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g

− Sonderbenutzung

10. Teil: Öffentliche SachenE. Öffentliche Sachen im Verwaltungsgebrauch

Charakteristika

− Dienender Charakter für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben,

− daher kein originäres Zugangs-/Nutzungsrecht der Bürger/Einwohner.g g g g g

Zutrittsrecht als bloß derivativer Anspruch (Annex zum Recht/zur Pflicht des Bürgers, die eigenen Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen).

− Beispiele:− Rathaus− Büroeinrichtungen− Dienstwagen

Fall: Bürgermeister B verweist den Obdachlosen O des Rathauses als sich dieser im Foyer des Ratssaals wärmt

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Rathauses, als sich dieser im Foyer des Ratssaals wärmt.Rechtsschutz des O?

11. Teil: Europäisierung und Internationalisierung des VerwaltungsRA. Überblick

I. Rechtsquellen

Drei Schichten:− innerstaatliches Recht− primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht

Völkerrecht− Völkerrecht

II. Vokabeln− unmittelbarer/mittelbarer Vollzug von Gemeinschaftsrecht [Norm]− direkter/indirekter Vollzug von Gemeinschaftsrecht [Akteur]− Geltungsvorrang und Anwendungsvorrang− treaty override− self-executing treaties

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self executing treaties

11. Teil: Europäisierung und Internationalisierung des VerwaltungsRB. Einfluss auf das Besondere Verwaltungsrecht

I. Ausländer-, Aufenthalts-, Migrations- und Asylrecht

II. Recht der polizeilichen Zusammenarbeit

III. Öffentliches Wirtschaftsrecht

IV. Umweltrecht

V. Steuerrecht

VI. SozialrechtVI. Sozialrecht

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11. Teil: Europäisierung und Internationalisierung des VerwaltungsRC. Einfluss auf das Allgemeine Verwaltungsrecht

I. Verwaltungsverfahrensrecht

Auslegungsmethoden

Aufhebung gemeinschaftsrechtswidriger VAe

II. Staatshaftungsrecht

gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

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11. Teil: Europäisierung und Internationalisierung des VerwaltungsRD. Herausbildung eines Europäischen Verwaltungsrechts

I. Grundsatz:

Vollzugskompetenz der Mitgliedstaaten

II. Ausnahmen:

unmittelbarer Vollzug von GemeinschaftsrechtBeispiel: Zollrecht (Zollkodex als EG-VO)

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