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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Realisierungswettbewerb Neubau NMS SPIELMANNGASSE 3, 1200 WIEN Auslobungsunterlage Stand 27.06.2016

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung

Realisierungswettbewerb

Neubau NMS SPIELMANNGASSE 3,1200 WIENAuslobungsunterlageStand 27.06.2016

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Teil A WettbewerbsordnungTermine Punkt A.12

Teil B Aufgabenstellung

Teil C Beilagenteil – Bearbeitungsunterlagen

Quelle: google maps – graphische Überarbeitung next-pm

Quelle: wien-gv.at

Neubau NMS SPIELMANNGASSE

GTVSDietmayrgasse 3/Spielmanngasse 3

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Teil A WettbewerbsordnungA.11.2 Umfang der beabsichtigten Beauftragung

A.11.3 Stufenweiser Leistungsabruf, Beauftragungsteile

A.11.4 Vorgaben ProjektterminplanA.12 TermineA.12.1 Ausgabe der UnterlagenA.12.2 HearingA.12.3 Schriftliche AnfragenA.12.4 FragenbeantwortungA.12.5 Abgabe der WettbewerbsbeiträgeA.12.6 Tagung des PreisgerichtsA.12.7 Information über die PreisgerichtsentscheidungA.12.8 Bekanntgabe des WettbewerbsergebnissesA.12.9 Ausstellung der WettbewerbsarbeitenA.13 Art und Umfang der einzureichenden

UnterlagenA.14 Formale Bedingungen und Kennzeichnung der

UnterlagenA.15 Verwendungs- und Verwertungsrechte

Die Beteiligten verfügen überwiegend über abgeschlossene akademische Ausbildungen. Auf die Angabe von akademischen Titeln und Berufsbezeichnungen wird verzichtet.

Teil

A V

ERFA

HR

ENSO

RD

NU

NG

Teil A WettbewerbsordnungA.1 AusloberInA.2 BauherrInA.3 Verfahrensorganisation, Eignungsprüfung

und VorprüfungA.3.1 VorbemerkungA.4 VerfahrensgegenstandA.5 VerfahrensartA.5.1 VerfahrensablaufA.6 TeilnahmeberechtigungA.6.1 AusschließungsgründeA.6.2 EignungsnachweiseA.7 VerfahrensbestimmungenA.7.1 Als Grundlagen des Wettbewerbs geltenA.7.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung

der PreisgerichtsentscheidungA.7.3 GerichtsstandA.7.4 VerfahrensspracheA.8 PreisgerichtA.9 Prüfung und Beurteilung der

WettbewerbsbeiträgeA.9.1 BeurteilungskriterienA.9.2 VorprüfungA.9.3 Ausscheidungsgründe für WettbewerbsarbeitenA.10 PreiseA.11 Absichtserklärung, BeauftragungA.11.1 Absichtserklärung

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A.1 Ausloberin (AuftraggeberIin) WIPWiener Infrastruktur Projekt GmbHMesseplatz 11021 Wien

A.2 BauherrIn

Stadt WienMA 56 – Wiener Schulen

vertreten durch

WIP – Wiener Infrastruktur Projekt GmbHMesseplatz 1, 1021 Wien

A.3 Verfahrensorganisation, Eignungsprüfung und Vorprüfung

next-pm ZT GmbHSpiegelgasse 10, 1010 Wien

[email protected] +43 1 512 36 66

Das Verfahrensbüro fungiert für die Ausloberin als Kontaktstelle. Fragestellungen etc. sind an das Verfahrensbüro zu richten.

A.3.1 Vorbemerkung

Diese Wettbewerbsordnung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ausloberin, der Jury und der Wettbewerbsteilnehmer/innen zur Sicherstellung des fairen Wettbewerbes. Alle Wettbewerbsteilnehmer/innen erhalten dadurch gleiche und objektive Rahmenbedingungen.

Downloadverzeichnis

Das Wettbewerbsbüro hat unter der Adresse http://auslobungen.next-pm.at/spielmanngasse/ ein Downloadverzeichnis eingerichtet, über das die Auslobungsunterlagen abgerufen werden können.

Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B. Fragebeantwortungen) werden über das Download-Verzeichnis publiziert. Über Aktualisierungen werden die Teilnehmer/innen per E-Mail informiert.

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Kooperationsvermerk

Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Ausloberin beraten und die Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer/innen überprüft. Daher hat die Kammer für diesen Wettbewerb mit Schreiben vom 16.06.2016 und mit der Verfahrensnummer W/N/B 10/2016 ihre Kooperation mit der Ausloberin erklärt und ihre Preisrichter/innen nominiert.

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A.4 Verfahrensgegenstand

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung eines Lösungsvorschlages für ein neues Schulgebäudes für eine Neue Mittelschule [NMS] mit 16 Klassen am Schulstandort Spielmanngasse 3, 1200 Wien. Im zu vergebenden Leistungsumfang werden auch Generalplanerleistungen für einen Zubau zur Ganztages Volksschule [GTVS] Spielmanngasse 1/Dietmayrgasse 3 enthalten sein.

Es werden detaillierte Ausarbeitungen und Vorschläge ausschließlich zur Bauaufgabe Neubau NMS sowohl in städtebaulicher/baukünstlerischer, als auch in funktionaler/ökonomischer Hinsicht erwartet.

Die Ausarbeitungen müssen den in Absatz A.13 dargelegten Kriterien entsprechen.

A.5 Verfahrensart

Der Wettbewerb wird als offener, EU-weiter, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb nach den Bestimmungen des Österreichischen Bundesvergabegesetzes 2006 idgF (BVergG2006) für den Oberschwellenbereich durchgeführt.

Die Anonymität gegenüber dem Preisgericht wird bis zur endgültigen Entscheidung des Preisgerichtes beibehalten.

A.5.1 Verfahrensablauf

Die Teilnehmer/innen haben je ein Planungskonzept einzureichen. Die Anforderungen an die Form der Einreichung sind in Punkt 13 beschrieben.

Das Preisgericht ermittelt anhand der Beurteilungskriterien gemäß Punkt 9 einen Gewinner/eine Gewinnerin und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Gewinner-Projektes ab.

Die Rückfragen der Teilnehmer zur Aufgaben-stellung werden gleichlautend allen Teilnehmern/innen schriftlich beantwortet.

Sämtliche, vom/n Wettbewerbsteilnehmer/innen ausgearbeitete Unterlagen, sind spätestens bis zu dem in A.12 angeführten Termin im Wettbewerbsbüro einzureichen (per Post, per Boten oder persönlich).

Die Vorprüfung und die Beurteilung der Projekte in der Preisgerichtssitzung erfolgen überwiegend anhand der digitalen Form abgegeben Wettbewerbsunterlagen. Es ist lediglich eine Verkleinerung des Wettbewerbsplakates auf A3 Querformat in dreifacher Ausführung (farbiger) Ausdruck als Orientierungshilfe in Papierform einzureichen. Die Wettbewerbsplakate werden der Jury anhand einer Beamer-Präsentation zur Beurteilung präsentiert.

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A.5.1 Verfahrensablauf

Die fristgerecht eingelangten Planungskonzepte werden durch das Verfahrensbüro in ein Verzeichnis eingetragen, auf Vollständigkeit geprüft und übersichtlich zusammengestellt.

Die Wettbewerbsunterlagen sind dabei wie üblich mit einer sechsstelligen Anonymisierungsnummer zu versehen, die in weiterer Folge vom Wettbewerbsbüro durch eine zweite (meist zweistellige) weitere Anonymisierungsnummer getarnt wird.

Der Verfasserbrief ist in einem separaten verschlossenem Kuvert gemeinsam mit den übrigen Wettbewerbsunterlagen (Datenträger A3-Ausdruck dreifach) mit abzugeben.

Das Preisgericht behält sich vor, in der Wettbewerbsstufe eine Überarbeitung von Projekten zu verlangen, wenn dies der Jurierungsprozess erfordert.

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A.6 Teilnahmeberechtigung

1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmer-Innengemeinschaften (z.B. Arbeits- oder BieterInnengemeinschaften), die über eine entsprechende Befugnis oder Gewerbeberechtigung zur Erbringung der wettbewerbsgegenständlichen Leistungen (z.B. einschlägige Ziviltechnikerbefugnis) verfügen bzw. gemäß den Rechts-vorschriften einer Vertragspartei des EWR-Abkommens, in deren Gebiet sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt sind, auf die kein Ausschlussgrund nach dem Bundesvergabegesetz 2006 und kein Ausschließungsgrund nach A.6.1 zutrifft.

2. TeilnehmerInnengemeinschaften müssen die Teilnahmeberechtigung insgesamt erfüllen. Jedes Mitglied der Teilnehmer-Innengemeinschaften muss die Teilnahmeberechtigung für den ihm zukommenden Teil nachweisen.

3. TeilnehmerInnen oder Gemeinschaften von TeilnehmerInnen sind nur zur Einreichung einer einzigen Wettbewerbsarbeit berechtigt. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen die Verfasserin bzw. der Verfasser beteiligt ist. Varianten von Wettbewerbsarbeiten sind nicht zugelassen.

A.6 Teilnahmeberechtigung

A.6.1 Ausschließungsgründe

Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen:

1. Personen oder Unternehmen, die an Vorarbeiten zum Projekt (z.B. Erstellung von Vorprojekten, Erarbeitung der Wettbewerbs-unterlagen) unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre.

2. Die VorprüferInnen, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: EhegattenInnen, eingetragene Partner, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnengesellschaften (Büro-oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange wie aufrechte ZiviltechnikerInnengesellschaftengelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden);

3. Personen, die zu einem Mitglied des Preis-gerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z. B. Ange-stellte bei UniversitätsprofessorInnen, die

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A.6 Teilnahmeberechtigung

Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängig-keitsverhältnis steht;

4. Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt.

Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben.

Ausschließungsgründe werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen der Teilnahmeberechtigten beziehen.

A.6.2 Eignungsnachweise

Die Eignung muss bereits zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten vorliegen und während des gesamten Wettbewerbs aufrecht bleiben.

Der Nachweis der Befugnis ist im Rahmen des Wettbewerbs (Beilage zum Verfasserbrief) vorzulegen. Darüber hinaus ist im Verfasserbrief

A.6 Teilnahmeberechtigung

eine Erklärung der Teilnehmer am Wettbewerb abzugeben, den Bestimmungen des Bundes-vergabegesetzes zu genügen und die entsprechenden Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungs-fähigkeit im Rahmen des Verhandlungs-verfahrens, das an den gegenständlichen Wettbewerb anschließt, vorlegen zu können. Der Nachweis der Befugnis sowie die Abgabe des Verfasserbriefs erfolgt wie die Abgabe sämtlicher Wettbewerbsunterlagen ausschließlich auf elektronischem Wege. Auf die Bestimmungen in A.14 wird hingewiesen.

Zum Nachweis, die geforderten Leistungen erbringen zu können, ist im Rahmen der Verfassererklärung ein Generalplanerteam namhaft zu machen. Eine Mehrfachteilnahme von Ingenieurkonsulenten ist möglich.

Das Generalplanerteam hat folgende Disziplinen zu umfassen:

Architektur (Federführung)

Mit Mehrfachteilnahme möglich:

Freiraumplanung Tragwerksplanung Bauphysikplanung Technische Gebäudeausrüstung Brandschutzplanung

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A.7 Verfahrensbestimmungen

A.7.1 Als Grundlagen des Wettbewerbs gelten

1. die schriftliche Anfragebeantwortung.

2. die Auslobungsunterlagen in der vorliegenden Fassung samt den angeführten Beilagen.

3. WSA 2010Teil B Wettbewerbsordnung Architektur

4. Bundesvergabegesetz BVergG i.d.j.g.F.

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge; das heißt, dass die schriftliche Anfragebeantwortung Bestimmungen der Auslobung modifizieren kann.Die Unterlagen dieses Wettbewerbes basieren auf den „Grundlagen für die Durchführung von Wettbewerben auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus“https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008010.pdfund dem Teil B „WOA 2010“ des Wettbewerbs-standards Architektur.

A.6 Teilnahmeberechtigung

A.7.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung

Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbs-projektes nimmt jeder/jede TeilnehmerInsämtliche in den Wettbewerbsunterlagen enthaltenen Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung und der danach laufenden Stillhaltefrist auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig sind.

A.7.3 Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten unterwerfen sich die Parteien der österreichischen Gerichtsbarkeit. Als Gerichtsstand wird das am Sitz der Wiener Stadtverwaltung in Wien 1, Rathaus, sachlich zuständige Gericht vereinbart.

A.7.4 Verfahrenssprache

Die Verfahrens- und Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Alle im Zuge der Verfahrens- und Projektabwicklung eingereichten Unterlagen sind durch die VerfahrensteilnehmerInnen in deutscher Sprache zu verfassen.

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A.8 Preisgericht

Zusammensetzung des Preisgerichts

FachpreisrichterInnen

ZAHN Alexa, Architektin Dipl.-Ing., Wien

V: ZODER Peter, Architekt Dipl.-Ing., Wien

FINK Josef, Architekt Dipl.-Ing., Bregenz

V: HORA Daniel, Architekt Dipl.-Ing., Wien

KOBERMAIER Franz, SR Dipl.-Ing., MA 19

V: MESCHKE Dieter, Dipl.-Ing., MA 19

SachpreisrichterInnen KONRAD Astrid, Dipl.-Ing., Bakk.phil, MA 56

V: BÜRKL Andreas, Ing. Dipl.-Ing. BSc, MA 56

MEINHOLD Andreas, Dipl.-Ing., MD-BD

V: LOOS Rainer, Dipl.-Ing., WIP

00 00

In der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts am 17.06.2016 wurde Architekt Josef FINK zum Vorsitzenden, Architektin Alexa ZAHN zur stellvertretenden Vorsitzenden und Dipl.-Ing. Andreas MEINHOLD zum Schriftführer gewählt.Zur Unterstützung des Preisgerichts können ExpertInnen ohne Stimmrecht und mit beratender Funktion an dessen Sitzungen teilnehmen und nach Aufforderung durch das Preisgericht Stellung nehmen.Das Preisgericht behält sich vor, bei Bedarf weitere BeraterInnen beizuziehen.

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A.9 Prüfung und Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge

A.9.1 Beurteilungskriterien

Die folgenden Beurteilungskriterien werden ausschließlich für den Verfahrensgegenstand Neubau NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien angewendet:

Städtebauliche Einbindung in die örtlichen Gegebenheiten

Gestalterische und räumliche Qualität sowohl des Innen- als auch des Außenraums

Umsetzung des räumlich-pädagogischen Konzepts im Innen- und Außenraum

Umsetzung der funktionellen, logistischen und verkehrstechnischen Vorgaben

Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb

Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt ausschließlich nach den Beurteilungskriterien. Unaufgefordert erbrachte Mehrleistungen einer Wettbewerbsarbeit dürfen vom Preisgericht nicht beurteilt werden. Mehrleistungen sind Ausarbeitungen, die über die im Auslobungstext geforderten Ausarbeitungen hinausgehen. Diese werden von der Vorprüfung nach Rücksprache mit dem Preisgericht unkenntlich gemacht (überklebt).

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A.9.2 Vorprüfung

Die Vorprüfung wird von der Verfahrensorgani-sation mit Unterstützung der erforderlichen FachkonsulentInnen durchgeführt. Die Vorprüfung ist in ihrem Gutachten von der AusloberIn unabhängig.

Inhalt der Vorprüfung sind die objektivierbaren Inhalte und Kriterien der vorliegenden Wettbewerbsauslobung. Die Vorprüfungs-kriterien sind insbesondere:

Formale Bedingungen Einhaltung der formalen Wettbewerbs-

bedingungen Vollständigkeit der Ausarbeitungen

Inhaltliche Bedingungen Überprüfung projektspezifischer Kennwerte

(lt. vorgegebenem Formblatt) Einhaltung des Flächenwidmungs- und

Bebauungsplans Einhaltung der Bestimmungen der

Bauordnung für Wien und deren Nebengesetzte

Einhaltung des Raum- und Funktions-programmes

Räumlich-pädagogische und funktionelle Parameter (funktionelle Lösung der Bildungsbereiche und deren Zusammenwirken)

BenutzerInnenfreundlichkeit

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Erschließung und Verkehrsanbindung Aspekte von Gender Mainstreaming Freiraumplanerische Aspekte Logistik von Küche, Ver- und Entsorgung Plausibilität der haustechnischen Ansätze Plausibilität des Brandschutzkonzepts/ der

Entfluchtung Plausibilität der Konstruktion und des

Bauablaufes Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb

An der Vorprüfung werden unter Wahrung der Anonymität Vertreter/innen von Organisationen und Abteilungen der Stadt Wien mitwirken.Die Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Preisgericht zu Beginn der Beurteilungssitzung in Form eines schriftlichen Vorprüfungsberichtes vorgelegt und im Rahmen der Beurteilungs-sitzung mündlich erläutert. Die Vorprüfung berichtet dem Preisgericht gegebenenfalls über Verletzungen der Wettbewerbsbestimmungen und untersucht die Wettbewerbsarbeiten –ausschließlich – auf formale sowie objektivier-bare Aspekte der Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe.

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A.9.3 Ausscheidensgründe für Wettbewerbsarbeiten

Bei Vorliegen eines der folgenden Verstöße wird die betroffene Wettbewerbsarbeit ausgeschieden:

wegen Vorliegen eines Ausschließungsgrundes nach A.6.1.

wegen verspäteter Abgabe,

wegen Verletzung der Anonymität,

wegen des Versuchs der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts,

wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung,

wegen Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten

wegen fehlender wesentlicher zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen.

Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegen Wettbewerbsbedingungen – Formalfehler, Unterschreitung des Erfordernisprogramms –kann die betroffene Wettbewerbsarbeit von der Vorprüfung zum Ausscheiden empfohlen werden. Die Empfehlung muss im Protokoll begründet werden. Die endgültige Entscheidung über das Ausscheiden wird vom Preisgericht getroffen.

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für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren aufwenden. In zu begründenden Ausnahme-fällen bleibt es dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der ausgesetzten Preise, Anerkennungspreise und Aufwandsent-schädigungen vorzunehmen.

Ex-aequo-Ränge für Preise und Nachrücker-Innen sind grundsätzlich nicht zulässig.

Für den Fall, dass auf prämierte Projekte Ausschließungsgründe gemäß Pkt. A.6.1. zutreffen, reiht das Preisgericht eine entsprechende Anzahl von Nachrücker/innen, die an die Stelle der ausgeschiedenen Projekte treten können. Dabei ist die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen.

Im nachfolgenden Verhandlungsverfahren werden keine Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet

A.10 Preise

Als Gesamtpreissumme im Wettbewerb stehen jedenfalls insgesamt € 92.000,— zuzüglich 20% Ust. zur Verfügung.

Folgende Preisgelder sind vorgesehen:

Es werden folgende Preise vergeben:

1. Preis € 28.000, — zuzüglich 20% Ust.

2. Preis € 22.000, — zuzüglich 20% Ust.

3. Preis € 15.000, — zuzüglich 20% Ust.

3 Anerkennungspreise à € 9.000, — zuzüglich 20% Ust.

Die Ausschüttung der Preisgelder erfolgt grundsätzlich nur bei vollständiger Erfüllung der Aufgaben-stellung und Einhaltung der Teilnahmekriterien. Wettbewerbsarbeiten, die hervorragende Lösungsansätze zeigen, aber einzelne Beurteilungskriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können nicht mit Preisen, wohl aber mit Anerkennungspreisen bedacht werden.

Die Preisgelder beinhalten einen Kostenersatz für die Herstellung aller von den Teilnehmer-/innen für das gegenständliche Wettbewerbs-verfahren angefertigten Ausarbeitungen sowie aller sonstiger Spesen, die die Teilnehmer/innen

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A.11.2 Umfang der beabsichtigten Beauftragung

Der Entwurf des Werkvertrages ist Teil der Auslobungsunterlagen und wird den TeilnehmerInnen mit diesen übergeben.

Die Ausloberin legt Wert darauf, dass das künftige Planer-Team seine Leistungen mit einem hohen Ausmaß an Vorortpräsenz erbringt.

Seitens der Auftraggeberin ist die Abrufung folgender Leistungsphasen (LPH) der genannten Generalplanerleistungen gemäß den aktuellen von der Technischen Universität Graz herausgegebenen Leistungs- und Vergütungs-modellen "LM.VM" vorgesehen:

Generalplanung [LM.GP] LPH 1 bis LPH 9Objektplanung –Architektur [LM.OA] LPH 2 bis LPH 7Freianlagen [LM.FA] LPH 2 bis LPH 7Tragwerksplanung [LM.TW] LPH 2 bis LPH 7Prüfingenieur OIB RL1 [LM.PI] gesamtBauphysik, Brandschutz [LM.BP] LPH 2 bis LPH 7Technische Ausrüstung [LM.TA] LPH 2 bis LPH 7Die Auftraggeberin kann allfällige Überarbeitungen der Wettbewerbsarbeit nur auf Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichts verlangen.

A.11 Absichtserklärung / Beauftragung

A.11.1 Absichtserklärung

Die AusloberIn beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbs, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit dem Gewinner Verhandlungen gemäß § 30 (2) Z 6 BVergG idgF über die Beauftragung der Generalplanerleistungen zu führen.

Die Verhandlungen werden mit dem/der Erstgereihten (der Gewinnerin bzw. dem Gewinner) geführt. Sollten die Verhandlungen mit dem/der Erstgereihten jedoch begründet scheitern, so behält sich die AusloberIn vor, weiter Verhandlungen allein mit dem/der Zweitgereihten und, falls auch diese scheitern, allein mit dem/der Drittgereihten zu führen.

Thema der Verhandlungen werden insbesondere der Auftragsgegenstand, das Generalplanerhonorar, die Leistungsfristen, die Leistungsqualität und die Vertrags-bestimmungen für die ausschreibungsgegenständlichen Bauaufgaben Neubau NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien sowie Zubau zu GTVS Spielmanngasse 1/Dietmayrgasse 3, 1200 Wien, sein

Die AusloberIn behält sich das Recht vor, allfällige, aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderliche Adaptierungen im Zuge der Verhandlungen oder der weiteren Bearbeitung zu vereinbaren. Dabei müssen jedoch die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Wettbewerbsbeitrages erhalten bleiben.

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A.11.3 Stufenweiser Leistungsabruf / Beauftragungsteile

Die Abrufmodalitäten werden im Zuge der Verhandlungen mit der (dem) Auftragnehmerin präzisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall eine Projektleiterin (ein Projektleiter) oder eine Mitarbeiterin (ein Mitarbeiter) mit gleicher Kompetenz so erreichbar sein muss, dass kurzfristig Besprechungen vor Ort einberufen werden können. Die Leistungen dürfen nur mit Zustimmung der Auftraggeberin weitergegeben werden, die wesentlichen Leistungsteile sind durch den zukünftigen Auftragnehmer selber durchzuführen. Die Schlüsselpersonen sind im Verhandlungs-verfahren einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern festzulegen.

A.11.4 Vorgaben Projektterminplan

Der Neubau NMS Spielmanngasse 3 und der Zubau GTVS Spielmanngasse 1 müssen im Juli 2018 für die Inbetriebnahme und die Besiedelung fertiggestellt sein. Der Schulbetrieb in diesen Gebäuden muss am 01. September 2018 gestartet werden können.

Unter Berücksichtigung der 3-monatigen Vorentwurfsphase, der 2-monatigen Entwurfsphase und der 1-monatigen Einreichplanungsphase wird mit einem Baubeginn im Frühjahr 2017 zu rechnen sein, und somit mit einer Bauzeit von nur rund 12 Monaten!

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A.12 Termine

Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes 17.06.2016 09:00 bis 12:00 Uhr

Bekanntmachung 20.06.2016

Ausgabe der Auslobungsunterlagen 20.06.2016

Schriftliche Anfragen bis spätestens 27.06.2016 15:00 Uhr

Rückfragekolloquium 28.06.2016 14:00 bis 16:00

Schriftliche Fragebeantwortung bis spätestens 30.06.2016

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten im Wettbewerbsbüro 09.08.2016 12:00 Uhr

Sitzung des Preisgerichtes 24.08.2016 09:00 bis 18:00 UhrReservetag (im Anlassfall) 25.08.2016 09:00 bis 14:00 Uhr

Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses KW 34/2016

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Aktualisiert 27.06.2016

A.12.1 Ausgabe der Unterlagen

Die Wettbewerbsunterlagen können durch Download über die Internetadresse http://auslobungen.next-pm.at/spielmanngasse/abgerufen werden. Für die Lesbarkeit digitaler Daten übernimmt die Ausloberin keine Gewähr.

Allfällige Nachträge, ergänzendes Material und Protokolle können ebenso über diese Internetadresse eingesehen bzw. abgerufen werden.

A.12.2 Rückfragekolloquium

Treffpunkt: 14:00 UhrOrt: Vorplatz Volksschule Spielmanngasse 1, 1200 Wien

An dem in der Terminübersicht (Tabelle Absatz A.12) angegebenen Termin findet mit Vertreter-Innen des Preisgerichtes und der Ausloberin ein Rückfragekolloquium statt, um die Aufgabenstellung zu präzisieren und Fragen der Teilnehmer/innen zu besprechen.

Es ergeht keine gesonderte Einladung!

Eine geführte Besichtigung des Wettbewerbsgebietes ist nicht vorgesehen. Das Grundstück ist vom Straßenraum aus einsehbar und eigeninitiativ zu besichtigen.

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Auf die Bestimmungen in A.14 wird hingewiesen. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen liegt beim Teilnehmer/bei der Teilnehmerin.

A.12.6 Tagung des Preisgerichts

Bei der Tagung des Preisgerichtes werden die Projekte gereiht und für die Prämierung ausgewählt. Das Preisgericht ist verpflichtet, klare und umfassende Empfehlungen an die Ausloberin bzw. den Auslober für das anschließende Verhandlungsverfahren zu geben.

Hierauf erfolgt die Überprüfung der Eignung gemäß BVergG 2006. Die Verfasser der prämierten Objekte werden von der Verfahrensorganisation aufgefordert, die geforderten Eignungsnachweise zu übermitteln. Stellt sich heraus, dass ein (eine) dieser ausgewählten Verfasser (innen) einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach.

00

A.12.3 Schriftliche Anfragen

Fragen zur Wettbewerbsauslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftlich und anonym bis spätestens zum angegebenen Termin laut Terminübersicht im Rahmen des Frageforums im Downloadbereich des Wettbewerbs gestellt werden. Von dieser werden die Fragen der AusloberIn und dem Preisgericht zur Beantwortung übermittelt.

A.12.4 Fragebeantwortung

Die Fragebeantwortung kann ab dem in der Terminübersicht angegebenen Termin über die Internetadresse http://auslobungen.next-pm.at/spielmanngasse/ abgerufen werden. Die Fragebeantwortung erfolgt in anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf die FragestellerInnen zulässt.

A.12.5 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge

Die Wettbewerbsarbeiten (Pläne und Schriftstücke) müssen bis spätestens zu dem in A.12 angegebenen entweder persönlich, per Post oder per Boten im Wettbewerbsbüro eingereicht werden.

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung

Teil A Wettbewerbsordnung

Seite 15

00

A.12.9 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes ausschließlich in digitaler Form auf der Internetadresse http://ausstellung.next-pm.at/spielmanngasse/ ausgestellt.

Es ist beabsichtigt, das Ergebnis des Wettbewerbes in die Wettbewerbs-Datenbank der Stadt Wien (http://www.wien.gv.at/m19prjdb/wettbewerbe/) aufzunehmen.

Die WettbewerbsteilnehmerInnen erteilen durch die Einreichung ihrer Wettbewerbsarbeit die Zustimmung, dass diese nach Feststehen des Wettbewerbsergebnisses unter voller Namensnennung veröffentlicht werden dürfen.

00

A.12.7 Information über die Preisgerichtentscheidung

Die bzw. der Vorsitzende oder die bzw. der stellvertretende Vorsitzende des Preisgerichts wird die Gewinnerin bzw. den Gewinner unverzüglich nach Vorliegen des Preisgerichts-entscheids informell und unverbindlich benachrichtigen.

A.12.8 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

Das Wettbewerbsergebnis wird den WettbewerbsteilnehmerInnen nachweislich mitgeteilt. Die Verständigung löst die Einspruchsfrist gemäß WVRG 2007 aus.

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung

PläneFlächenpolygone BGF + NF

Teil A Wettbewerbsordnung

Seite 16

A.13 Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen für den Verfahrensgegenstand Neubau NMS Spielmanngasse 3, 1200 WienDer Lösungsvorschlag ist auf maximal 1 Planblatt 150x90 cm, Querformat darzustellen.Auch wenn das Planblatt in einer Beamer-Präsentation dem Preisgericht zur Beurteilung vorgeführt wird, orientiert man sich im Layout des Planblattes an den bislang üblichen MaßstäbenWettbewerbsarbeiten, die im Umfang über das festgelegte Ausmaß hinausgehen, werden zur Beurteilung nur im vorgegebenen Ausmaß herangezogen.

Planblatt 150 x 90 als .pdf-Datei < 10 MB Lageplan M 1:500, genordet

* Dachdraufsichten* Nachbargebäude* Grundstücksgrenzen, Fluchtlinien, Höhenkoten* Freianlagenkonzept

Grundrisse M 1:200 (mit Farbcode und Raumstempel Raumnummer, Funktion + Nutzfläche)

Grundriss von einem Cluster im Maßstab 1/100 mit Möblierungsnachweis und Darstellung der erforderlichen Fluchtwege in der MUFU

Wesentliche Schnitte und AnsichtenM 1:200

1 Schaubild kann abgegeben werden Diagrammatische Darstellungen der

Entwurfsidee bei Bedarf

0000

Einzureichende Unterlagen Planblatt [.pdf < 10 MB + Ausdruck

Verkleinerung auf A3 Querformat farbig3-fach]

Formblatt 01: Flächen- und Kubatur-Aufstellungen [.pdf + .xls. + A4 Ausdruck]

Kernaussagen zum Konzept (Projektidee, Bauweise, Materialien, statisches und energetisches Konzept) maximal 2 Seiten A4 Hochformat [.pdf + A4 Ausdruck]

Verfasserbrief [in separat verschlossenem Kuvert]Der Verfasserbrief dient als Identitäts-nachweis und enthält Namen und Anschrift des/der TeilnehmerIn (der Arbeits- oder TeilnehmerInnengemeinschaft) unter Anführung der MitarbeiterInnen. Bei TeilnehmerInnengemeinschaften ist ein Mitglied als Zustellungsbevollmächtigte(r) auszuweisen. Der VerfasserInnenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse sowie die Kontonummer zu enthalten[Papier]

Flächenpolygone der BGFaller Ebenen [.dwg + .pdf + A4 Ausdruck]

Flächenpolygone (Nutzflächen) der Einzelräume aller Ebenen unter Anführung der Raumnummern, der Nutzung und der Fläche je Raumpolygon und unter Anwendung des vorgegebenen Farbcodes [.dwg + .pdf + A4 Ausdruck]

Nummer

Kernaussagen zum Konzept

Nummer

FB 01NF, BGF, BRI, Hüllfläche

Kernaussagen zum ProjektBeschreibung Statik

als .pdf-Datei+ 3x Ausdruck Verkleinerung aufA3 Querformat farbig

als .pdf + .xls-Datei+ 1x Ausdruck A4

als .pdf-Datei+ 1 x A4 Hochformat

FB Kennwertebilanz

als .pdf- + .dwg Datei+1x Ausdruck A4

Nummer

Flächen-polygone

Verfassererklärung in separat verschlossenem Kuvert

Datenträger

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung

Teil A Wettbewerbsordnung

Seite 17

A.14 Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen

Farbcode für Grundrissdarstellungen

Die einzelnen Funktionsgruppen sind in sämtlichen Grundrissdarstellungen (am Planblatt und in den Flächenpolygonen zum Nachweis der Erfüllung des Raumprogramms wie folgt farbig zu kennzeichnen:

A.15 Verwendungs- und Verwertungsrechte

Die TeilnehmerInnen beurkunden mit dem beiliegenden Verfassungsblatt ihre Urheberschaft für das vorgelegte Projekt.

Mit der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages geht - sofern nicht anders vereinbart – das sachliche Eigentums-recht an den Projektunterlagen (Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen) der prämierten Wettbewerbsbeiträge an die AusloberIn über.

Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei der/dem jeweiligen ProjektverfasserIn. Gemäß Punkt 6.6. der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen – WD 313 (https://www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/vertragsbestimmungen/pdf/wd313-2016.pdf) wird im Wege der Auftragserfüllung ein sämtliche Verwertungsarten umfassendes Werknutzungsrecht sowie ein umfassendes Bearbeitungs- und Änderungsrecht auf Dauer an die Stadt Wien übergehen.

Die AusloberIn besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen WettbewerbsteilnehmerInnen für ihre Arbeiten zu, wobei die AusloberIn stets zu nennen ist.

A.14 Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen

Kennzeichnung der UnterlagenAlle in A.13 angeführten Unterlagen, sind in der geforderten Form einzureichen (per Post, per Boten, persönlich). Die Wettbewerbsunterlagen sind mit einer vom Teilnehmer selbst gewählten sechsstelligen Kennzahl zu versehen. Der Name des Projektverfassers darf ausschließlich am separaten Verfasserbrief aufscheinen.Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben weiters die Aufschrift „Realisierungs-wettbewerb NMS Spielmanngasse“ zu tragenSchriftgrößen in den Plandarstellungen sind so zu wählen, dass jedenfalls eine ausreichende Lesbarkeit des Planes in der Beamerpräsentation als auch in ausgedruckter Version in A3 gewährleistet ist.

Bildungs-Cluster hellorangeKreativbereich hellrotSportbereich hellblauVerwaltung oliveSchulwart/FM violettSonstiger Bereich hellgrauVerkehrsflächen hellbeigeSanitärräume dunkelblauAufzug rot

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Seite 18

Teil

B A

UFG

AB

ENST

ELLU

NG

Teil B Aufgabenstellung

BearbeitungsgebietNeubau NMS SPIELMANNGASSE 3

Quelle: wien.at – grafische Überarbeitung next-pm ZT GmbH

GTVSDietmayrgasse 3/Spielmanngasse 3

Teil B Aufgabenstellung

B.1 Das Wettbewerbsgebiet

B.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen

B.3 Aufgabenstellung

B.3.1Räumlich- pädagoisches Konzept

B.4 Raum- und Funktionsprogramm

B.5 Qualitätsanforderungen

B.6 PKW-Stellplätze

B.7 Projektzielplan

B.8 Konstruktionsart/Bauweise

B.9 Hinweis Gebäudekonzeption

Freifläche zur gemeinsamen Nutzung von GTVS und NMS

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung

Quelle: google maps Luftbild von Norden

Bearbeitungsgebiet Neubau NMS

Quelle: google maps Luftbild von Osten

Quelle: google maps Luftbild von Süden Quelle: google maps Luftbild von Westen

Teil B Aufgabenstellung

GTVSDietmayrgasse 3/Spielmanngasse 1

GTVSDietmayrgasse 3/Spielmanngasse 1

GTVSDietmayrgasse 3/Spielmanngasse 1

GTVSDietmayrgasse 3/Spielmanngasse 1

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Seite 20

Teil

B A

UFG

AB

ENST

ELLU

NG

Teil B Aufgabenstellung

B.1 Das Wettbewerbsgebiet

Das Wettbewerbsgebiet weist eine Ausdehnung von rd. 4.710 m² auf.

Das Wettbewerbsgebiet ist als eben, unbebaut (alle ehemaligen Bestandsgebäude wurden bereits abgebrochen) und somit als baufreianzusehen.

Für den Wettbewerb ist von einem normal tragfähigen Baugrund auszugehen.

Auf den Grundstück befindet sich ein Baumbestand, der nach Möglichkeit in den Planungen mit berücksichtigt werden soll.

4.710 m²

Quelle: Korschinek und Partner ZT GmbH – grafische Überarbeitung next-pm ZT GmbH

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung

Teil B AufgabenstellungBebauungsbestimmungen

Seite 21

B.2 Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen

Auszug aus dem aktuell geltenden Plandokument 6978Stand 31.08.1998:W Wohngebiet-GeschäftsviertelII Bauklasse II [2,5m bis 12m]g geschlossene BauweiseÖZ Grundflächen für öffentliche ZweckeG gärtnerische Ausgestaltung

Grenzfluchtlinie im Norden und WestenBaufluchtlinie im Westen

Für die mit BB.. bezeichneten Grundflächen gilt: BB8 Die mit BB8 bezeichneten Flächen sind als

Durchgang auszugestalten, Rampen- und Stiegenanlagen sind zulässig.

BB 9 Auf den mit BB9 bezeichneten Bereichen ist die Errichtung unterirdischer und oberirdischer Gebäude nicht zulässig.

BB 10 Auf den mit BB10 bezeichneten Flächen ist die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise zulässigDer höchste Punkt der zur Errichtung gelangenden Dächer darf die tatsächlich errichtete Gebäudehöhe um maximal 4,5 m überragen.Die Dächer der zur Errichtung gelangenden Nebengebäude sind ab einer Größe von 5 m² entsprechend dem Stand der technischen Wissenschaften als begrünte Flachdächer auszubilden. Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.Keine Erker, Balkone oder Loggien entlang von öffentlichen VerkehrsflächenIn den gärtnerisch auszugestaltenden Bereichen ist die Errichtung von Vordächern, Windfängen und Rampenüberdachungen zulässig.Quelle: wien.at – grafische Überarbeitung next-pm ZT GmbH

Grenzfluchtlinie

Baufluchtlinie

Baulinie

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Teil B AufgabenstellungBebauungsbestimmungen

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B.2 Flächenwidmungs- und BebauungsbestimmungenEs ist beabsichtigt im Anschluss an den Wettbewerb eine Änderung der Bebauungsbestimmungen durch Erhöhung auf Bauklasse IV bzw. Festlegung eines Strukturgebietes durchzuführen.

Trotz des sehr knappen Projektablaufplanes stellt die Option einer Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen eine gesicherte Wettbewerbs- und Projektgrundlage dar.

Es werden folgende Bebauungsspielräume eröffnet:

Unter unveränderter Beibehaltung aller anderen aktuellen Bebauungsbestimmungen, ist die Erhöhung der derzeit gültigen Bauklasse II auf Bauklasse IV möglich.

Quelle: wien.at – grafische Überarbeitung next-pm ZT GmbH

W IV g

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Seite 23

B.3.1 Räumlich- pädagogisches Konzept

Das umzusetzende räumlich –pädagogische Konzept ist im Planungsleitfaden für „Clusterbasierende Schulgebäude“ der Stadt Wien (vgl. Extranet Anlage 120) definiert.

In der Folge werden zwecks einer kurz gefassten Übersicht die wesentlichen Aspekte zusammengefasst:

Cluster• möglichst gleichwertig und gleichartig• ähnliche Systematik und Anordnung der

Räume• Flexibilität in den Nutzungsmöglichkeiten

aller Räume im Tagesverlauf ohne aufwendigem Umbauaufwand erforderlich

• 4 Bildungsräume mit je einem Appendix• Zugeordnete Garderoben und Sanitärräume

auf kurzem Weg erreichbar• Multifunktionsfläche als Zentrum des

Clusters, grundsätzlich ist diese Fläche natürlich zu belichten, wobei kleinere Teilbereiche (beispielsweise Rückzugsnischen) nicht natürlich belichtet sein müssen

Kreativbereich• Sonderunterrichtsräume• Veranstaltungsbereich• Bibliothek

Teil B Aufgabenstellung

umlich- pädagogisches Konzept

Sportbereich• 2 Normturnsäle inkl. Erforderliche

Nebenräume

Verwaltung• Gebündelte Raumgruppe• Gute Erreichbarkeit für schulexterne

Personen

SchulwartIn/FM• im Eingangsbereich zu organisieren

.

B.3 Aufgabenstellung

• Neue Mittelschule mit 16 Klassen 4 Bildungscluster mit je 4

Bildungsräumen, Multifunktionsfläche, Team-Raum und Nebenflächen

Kreativbereich Sportbereich Verwaltung SchulwartIn / FM Sonstige Serviceflächen Freianlagen

• Freiflächenschlüssel 5 m² pro Schüler (nur erreichbar bei synergetischer Anordnung der Freiflächen gemeinsam mit denjenigen der angrenzenden Ganztages-Volksschule Dietmayrgasse3/Spielmanngasse 1)ggf. sind erforderliche Freiflächen auf den Dachflächen des Neubaus zu organisieren

• Raumbuch für clusterbasierende Schulgebäude der Stadt Wien maßgebend

• ggf. Verwendung von Departmenträumender NMS als zusätzliche Freizeiträume für die Nachmittagsbetreuung der GTVS Spielmanngasse 1

• Besiedelung/Inbetriebnahme Juli 2018

• Start Schulbetrieb 01.09.2018

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Teil B Aufgabenstellung

B.4 Raum- und Funktionsprogramm

Pädagogik Neben Sanitär

1. 1648 532 148 23282. 698 194 26 9183. 810 290 117 12174. 0 74 9 835. 0 44 16 606. 0 330 8,5 339

3156 1464

KreativbereichSportbereichVerwaltungSchulwartIn / FM

Bildungs-Cluster

FlächenzusammenstellungRaumgruppen Fläche [m²] Nutzfläche und Sanitärfläche

in m² gemäß Ö-Norm B 1800

Sonstige Flächen

Summe 325 49454620

Funktionen Pädagogik Neben Sanitär Anzahl Gesamt Lage, Anmerkung

7. Freiraum möglichst zusammenhängend, differenzierte Nutzungen sollen möglich sein

7.1 Freiklasse 60 4 240 eine für jeden Cluster, leichte Zugänglichkeit für alle SchülerInnen des Clusters

7.2 Vorplatz 200 1 200 die angegebene Fläche stellt lediglich einen Richtw ert dar und ist planungsabhängig

7.3 Bewegungs-, Spiel-, Ruhe- und Lernbereich

Eine möglichst große und zusammenhängende Freif läche soll erreicht w erden, daher soll die bebaute Fläche möglichst gering gehalten w erden. Grundsätzlich ist auch eine Situierung von Freif lächen auf Dachflächen möglich, es w ird jedoch darauf hingew iesen, dass diese oft nicht dieselbe Qualität w ie ebenerdige Freif lächen aufw eisen (bsp. Beschattung).

7.4 Laufbahnanlage inkl. Sprunggrube

optional, als Teil des Bew egungs-, Spiel-, Ruhe- und Lernbereichs, daher keine Flächenangabe, Sprunggrube (gesamt: 40m x 3,75m); Laufbahn 100m, 4 Bahnen (gesamt: 120m x 9m); oder: Laufbahn 60m, 2 Bahnen (gesamt: 90m x 7,5m)

7.5 Hartplatz gemeinsame Nutzung des Hartplatzes der Spielmanngasse 1 ist anzustreben

7.6 Anlieferung die angegebene Fläche stellt lediglich einen groben Richtw ert dar und ist planungsabhängig

7.7Stellplatz inkl. Zufahrtsfläche(Anzahl Stellplätze nur gemäß Bauordnung für Wien)

teilw eise als Behindertenstellplätze auszuführen; die angegebene Fläche stellt lediglich einen groben Richtw ert dar und ist planungsabhängig

Summe 0 0 0 5 440 alle Angaben in m²; Zirka-Größen

Raumgruppe Flächenaufstellung

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Seite 25

Teil B Aufgabenstellung

Raum- und Funktionsprogramm4 Bildungscluster 1a, 1b, 1c und 1d

Funktionen Pädagogik Neben Sanitär Anzahl Gesamt Lage, Anmerkung

1a Bildungs-Cluster 1 als Verband

1a.1 Bildungsraumplus Appendix 78 4 312

variable Nutzung als ein Raum oder1 Raum + 1 Appendix soll möglich sein; Anteil Appendix: 18 m²; alle Bildungsräume mit Sichtverbindung zu zentraler MuFu-Fläche

1a.2 MUFU-Fläche (Multifunktionsfläche) 100 1 100

gemeinsam genutztes, multifunktionales "Herz" des Clusters, soll möglichst differenzierte Nutzungen erlauben (Aufenthalt, Versammlung, Rückzug, offenes Lernen, Gruppenarbeit, etc.); ist klar getrennt von Erschließungsfläche auszuw eisen

1a.3 Teamraum 65 1 65 inkl. Garderobe, Kleinküche und Aufenthaltsbereich

1a.4 Garderobe für SchülerInnen 44 1 44 im Nahbereich der vertikalen Haupterschließung

1a.5 Abstellraum 16 1 161a.6 Putzraum 8 1 8 im Nahbereich zu Aufzug; inkl. Ausgussbecken und

Bodenablauf

1a.7 WC für Schüler 3,5 4 141a.8 WC für Schülerinnen 3,5 4 141a.9 PädagogInnen-WC 4 1 4 im Nahbereich zu Teamraum

1a.10 Behinderten-WC 5 1 5 zugleich 2. Pädagoginnen-WC

Summe 412 133 37 19 582 alle Angaben in m²; Zirka-Größen

Flächenaufstellung

als Verband

Raumgruppe

Funktionen Pädagogik Neben Sanitär Anzahl Gesamt Lage, Anmerkung

2. Kreativbereich Diese Räume sollen von allen Clustern möglichst gut erreichbar sein

2.1 technischer Werkraum NMS 60 1 60 je 13 SchülerInnenplätze

2.2 Abstellraum technischer Werkraum NMS 40 1 40 mit Verbindungstüre, inkl. Maschinenraum

2.3 textiler Werkraum NMS 40 1 40 je 13 SchülerInnenplätze

2.4 Abstellraum textiler Werkraum NMS 20 1 20 mit Verbindungstüre

2.5 Departmentraum für NMS 60 2 120 können in NMS-Cluster integriert w erden

2.6 Abstellraum Departmentraum NMS 18 2 36 mit Verbindungstüre

2.7 Mehrzweckraum inkl. Musik 90 1 90

2.8 Abstellraum Mehrzweckraum inkl. Musik 20 1 20 mit Verbindungstüre

2.9 Bibliothek und Medienraum 90 1 90 Lage in Nähe zu Eingangsbereich der Schule w ird bevorzugt

2.10 Abstellraum Bibliothek und Medienraum 20 1 20 mit Verbindungstüre

2.11 Lehrküche 100 1 100 inkl. Garderobe und Speisebereich für 13 SchülerInnen

2.12 Bildungsraum EDV 60 2 120je 15 SchülerInnen-Plätze; bei mehreren EDV-Räumen sind diese aneinander angrenzend zu situieren; Zusammenschaltung von 2 EDV-Räumen soll möglich sein

2.13 Bildungsraum Physik, Chemie, Biologie 78 1 78 25 SchülerInnen-Plätze

2.14 Sammlung Bildungsraum Physik, Chemie, Biologie 40 1 40 mit Verbindungstüre

2.15 Brennofenraum 10 1 10 im Bereich technisches Werken

2.16 WC für Schüler 3,5 3 10,52.17 WC für Schülerinnen 3,5 3 10,52.18 Behinderten-WC 5 1 5 Synergien mit anderen Sanitärräumen sind möglich

2.19 Putzraum 8 1 8im Nahbereich zu Aufzug; inkl. Ausgussbecken und Bodenablauf; Synergien mit anderen Putzräumen sind möglich

Summe 698 194 26 26 918 alle Angaben in m²; Zirka-Größen

Raumgruppe Flächenaufstellung

Synergien mit anderen Sanitärräumen sind möglich

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Seite 26

Teil B Aufgabenstellung

Raum- und Funktionsprogramm

Funktionen Pädagogik Neben Sanitär Anzahl Gesamt Lage, Anmerkung

3. Sportbereich Lage als Verband; Situierung im UG ist möglich; inkl. Zugang für Externe

3.1 Normturnsaal (teilbar) 405 2 810 15m x 27m, einer mit Widmung Veranstaltungsstätte (ca. 240 Personen), leicht erreichbar für Externe

3.2 Geräteraum 60 2 120 direkt an den zugehörigen Turnsaal angebunden

3.3 Garderobe 25 4 100 im Nahbereich des Turnsaales, je zw ei pro Turnsaal, direkter Zugang zu Turnsaal w ird bevorzugt

3.4 PädagogInnen-Umkleideraum 3 4 12 im Nahbereich des entsprechenden Turnsaales

3.5 Trocken- /Duschraum 15 4 60 direkt an die entsprechende Garderobe angebunden

3.6 Schülerinnen-WC 3,5 2 73.7 Schüler-WC 3,5 2 7

3.8 Behinderten-WC für Normturnsaal 5 2 10

3.9 Möbellager für Veranstaltungsstätte 50 1 50 im Nahbereich der Veranstaltungsstätte, direkter

Zugang zur Veranstaltungsstätte w ird bevorzugt

3.10Sanitärgruppe für Veranstaltungsstätte(Anzahl gemäß Veranstaltungsstättengesetz)

33 1 33

zusätzliche WC's im Nahbereich der Veranstaltungsstätte, als gemeinsamer Verband mit entsprechender Sanitärgruppe; die vorgegebene Fläche ist lediglich ein Richtw ert; im späteren Projektverlauf sind genaue Anzahl und Art der WCs gemäß Veranstaltungsstättengesetz zu planen

3.11 Putzraum 8 1 8im Nahbereich zu Aufzug; inkl. Ausgussbecken und Bodenablauf; Synergien mit anderen Putzräumen sind möglich

Summe 810 290 117 25 1217 alle Angaben in m²; Zirka-Größen

Funktionen Pädagogik Neben Sanitär Anzahl Gesamt Lage, Anmerkung

4. Verwaltung als Verband; im Nahbereich zu Haupteingang und leicht erreichbar

4.1 Direktion 24 1 24 inkl. Besprechung

4.2 Schulärztlicher Dienst / Psychagoge 20 1 20

4.3 Besprechungsraum 20 1 204.4 Kopierraum 10 1 104.5 WC 4 1 4 für Personal und Besucher

4.6 WC behindertengerecht 5 1 5 für Personal und Besucher

Summe 0 74 9 6 83 alle Angaben in m²; Zirka-Größen

Raumgruppe Flächenaufstellung

Raumgruppe Flächenaufstellung

ein Verband pro Turnsaal; vom Gang aus begehbar; im Nahbereich zu entsprechenden Garderoben und entsprechendem Turnsaal; Behinderten-WC ist zugleich PädagogInnen-WC

Funktionen Pädagogik Neben Sanitär Anzahl Gesamt Lage, Anmerkung

5. SchulwartIn / FM Räume im Nahbereich zueinander

5.1 SchulwartIn-Dienstraum / FM-Center 20 1 20 im Eingangsbereich mit direkter Sichtverbindung zu

Haupteingang

5.2 SchulwartIn / FM -Sozialraum 24 16 1 40 inkl. Kleinküche, Garderobe, Dusche und WC

(geschlechtergetrennt)

Summe 0 44 16 2 60 alle Angaben in m²; Zirka-Größen

Funktionen Pädagogik Neben Sanitär Anzahl Gesamt Lage, Anmerkung

6. Sonstige Flächen6.1 allgemeiner Abstellraum 40 1 40 kann im UG situiert w erden

6.2 Putzraum 8 0 0zusätzliche Putzräume nach Erfordernis; nur dann vorsehen, w enn die vorhandenen Putzräume nicht alle Geschoße abdecken; im Nahbereich zu Aufzug; inkl. Ausgussbecken und Bodenablauf

6.3Raum für GärtnerInnen / Winterdienst / Schneeräumgerät

25 1 25 kann auch im Gebäude sein, jedenfalls von außen begehbar; im Nahbereich zu ÖG und Freif läche

6.4 Raum für Spiel- und Sportgeräte 20 1 20

kann auch im Gebäude sein, jedenfalls von außen begehbar; kann auf mehrere Räume aufgeteilt w erden, Nahbereich zu Hartplatz bzw . Freif läche

6.5 Möbellager allgemein 50 1 50 kann im UG situiert w erden

6.6 Lager für Hygieneartikel 35 1 35 kann im UG situiert w erden

6.7 Lager für Reinigungsmittel 20 1 20 kann im UG situiert w erden

6.8 Waschküche 15 1 15 kann im UG situiert w erden

6.9 Archiv 25 1 25 im Nahbereich der Verw altung

6.10 Müllraum 100 1 100

von innen und außen zugänglich; inkl. Schleuse; Zugang für MA 48 muss auf kurzem Weg und ohne Geschoßüberw indung möglich sein; die angegebene Fläche stellt lediglich einen Richtw ert dar und ist im späteren Projektverlauf mit der MA 48 abzustimmen

6.11 Garten-WC 3,5 1 3,5

6.12 Garten-WC (behindertengerecht) 5 1 5

Summe 0 330 8,5 11 338,5 alle Angaben in m²; Zirka-Größen

Raumgruppe Flächenaufstellung

im Gebäude, nur von außen zugänglich, als Verband oder aufgeteilt; im Nahbereich zu Freif lächen und Hartplatz

Raumgruppe Flächenaufstellung

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Seite 27

B.5 Qualitätsanforderungen• Konstruktionsraster im Cluster funktions- und

nutzungsneutral• pädagogischer Betrieb von 07:15 – 17:30 Uhr.• Baukörperdimensionierung und

Proportionierung mit hohem Maß an Übersichtlichkeit für Nutzerstruktur

• Der Baukörper ist so anzuordnen, dass die funktionellen Zusammenhänge zwischen den Clustern und den gemeinsamen Flächen möglichst optimal und auf kurzen Wegen erfüllt werden

• Attraktive, gut nutzbare, den Clustern nach Möglichkeit direkt zugeordnete Freiflächen (Verbindung zu Freiklassen)

• Nutzungsqualität der Freiräume durch Schattenwurf der Baukörper möglichst wenig einschränken

• Für die externe Nutzung der beiden Normturnhallen, des Hartplatzes der GTVS, sowie für schulische Veranstaltungen ist ein eigener, vom Betrieb der Bildungseinrichtungen unabhängiger Zugang vorzusehen

• Differenzierte Gestaltung der unterschiedlichen Erschließungsflächen (Entree/Aula, halböffentliche gemeinsame pädagogische Bereiche) und schulinternen Bereichen (Cluster)

Teil B Aufgabenstellung

B.3 Qualitätsanforderungen• Erschließungsflächen mit hoher

Orientierungsfreundlichkeit und angemessener Dimensionierung, sodass sie auch als attraktive Aufenthaltsflächen genutzt werden können

• Sinnvolle bauliche Maßnahmen zur Reduktion der sommerlichen Überwärmung

• barrierefrei Gestaltung und gute Nutzbarkeit auch für SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen

• Bei der Planung und Errichtung des Gebäudes und der Freiräume sollen die Aspekte des alltags- und geschlechtergerechten Bauens im Sinne des „Gender Mainstreaming“ berücksichtigt werden.

• Generell ist auf eine gute Übersichtlichkeit in der gesamten Anlage zu achten.

• ausgewogenes Verhältnis zwischen Transparenz und Intimität

• geschlechterspezifische Gestaltung von Freiräumen

• Eine mechanische Raumlüftung ist für alle Bildungsräume, Multifunktionsräume, Sportbereiche und die Küchenbereiche vorzusehen

B.5 Qualitätsanforderungen• Nicht mehr als 25 Schüler je Bildungsraum• Je Cluster gesamt max. rd. 100 SchülerInnen• 8 Personen Betreuungspersonal je Cluster• Ein Cluster mit 4 Bildungsräumen bildet einen

Brandabschnitt• Sport und Kreativbereiche sind Bereiche, die

von allen Clustern genutzt werden und auf kurzen Wegen leicht erreichbar sein sollen

• Generell alle Bereiche barrierefrei erschlossen• mind. 5 m² Freiraum je SchülerIn; nach

Möglichkeit ebenerdig oder auf dem Dach des Neubaus organisiert

• Cluster bedeutet die Anordnung von4 Bildungsräumen um eine multifunktionale Zone. Im Cluster befinden sich auch Arbeitsräume für Pädagoginnen

• Multifunktionsfläche: gemeinsam genutztes, multifunktionales „Herz“ des Clusters, das möglichst differenzierte Nutzungen erlaubt (Aufenthalt, Versammlung, Rückzug, ,offenes Lernen, Gruppenarbeit etc.) Notwendige Erschließungsflächen bzw. Fluchtwege dürfen die MUFU in ihrer Durchgängigkeit nur in geringem Ausmaß beeinträchtigen, diese sind in den Plandarstellungen klar auszuweisen

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Seite 28

B.6 PKW-Stellplätze• am Grundstück

B.7 Projektzeitplan

Planungsbeginn 10/2016Vorentwurf 01/2017Entwurf 03/2017Einreichung 04/2017Baubeginn Mitte 2017Inbetriebnahme ab 07/2018Schulbetrieb ab 09/2018

B.8 Konstruktionsart/Bauweise

Die sich aus heutiger Sicht abzeichnende sehr kurze Bauzeit von nur rd.12 Monaten wirft die Frage nach der diesbezüglich effizientesten Konstruktions- bzw. Bauweise des neuen Schulgebäudes auf. Mit welcher Konstruktions-und Bauweise kann eine derart rasche Realisierung sichergestellt werden? Welchen Einfluss hat dieses engagierte Realisierungsziel auf mögliche Konstruktionsarten und verwendbare Baumaterialien? Es wird zu prüfen sein wie hoch das Ausmaß an vorgefertigten Bauteilen, und der Einsatz von entsprechenden Baustoffen sein muss, um das Realisierungsziel zeitgerecht erreichen zu können.

Teil B Aufgabenstellung

B.9 Hinweise zur möglichst optimalen/effizienten Gebäudekonzeption

Steigender Kostendruck in der Realisierung und vor allem im Betrieb von Schulgebäuden bewirkt eine ständige Steigerung der Gebäudeeffizienz.Diesbezügliche Erfahrungswerte und Detailanalysen von realisierten bzw. in Planung befindlichen Schulprojekten haben Erkenntnisse geliefert, aus denen Maßnahmen abgeleitet werden können, die zur Steigerung der Gebäudeeffizienz uns somit zur Senkung der Errichtungs- und Betriebskosten führen können.

Im Extranet Anlage 130 werden die wesentlichsten Erkenntnisse in diesem Zusammenhang erläutert.

Angestrebt werden Gebäudekonzeptionen die den Aspekten der mittleren Spalte am nächsten kommen. Ein partielles Abweichen davon ist im Zusammenhang mit der jeweiligen Bauplatzsituation und der jeweiligen Aufgabenstellung möglich, wobei im Erläuterungsbericht des Wettbewerbsteilnehmers diese Abweichungen entsprechend plausibel erläutert bzw. argumentiert werden sollten.

B.5 Qualitätsanforderungen

• Aufgrund des eingeschränkten Platzangebotes ist die öffentliche Zugänglichkeit der schulischen Freiflächen derzeit nicht vorgesehen.

• Ein Zusammenwachsen der NMS mit GTVS ist mitzudenken wobei Maßnahmen auf das Bearbeitungsgebiet beschränkt bleiben sollten. Das bauliche Zusammenwachsen der beiden Schulbaukörper im Sinne eines abgewandelten Campusmodells soll für die Zukunft nicht verhindert werden.

• Insgesamt soll ein gemeinsamer „Schulstandort Spielmanngasse“ entstehen. Sämtliche, auf beiden Grundstücken zur Verfügung stehenden Freiflächen sollen von beiden Schulen uneingeschränkt gemeinsam genutzt werden können.

• Der Baukörper der NMS soll erdgeschossig in Richtung Süden die Erreichbarkeit der gemeinsam genutzten Freiflächen sicherstellen. Eventuelle spätere bauliche Verbindungen der NMS mit der GTVS sollen möglich bleiben. Die Verbindung ist jedoch nicht Gegenstand des Wettbewerbes.

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Realisierungswettbewerb NMS Spielmanngasse 3, 1200 Wien | Stand: 27.06.2016 Erstveröffentlichung Seite 29

Teil C Beilagenteil

Teil

CB

eila

gent

eil

PLANUNGSGRUNDLAGEN100: Orthofoto Stadt Wien (jpg, 14.00 MB)101: Lage- und Höhenplan Korschineck & Partner (pdf, 2.23 MB)101: Lage- und Höhenplan AutoCAD 2010, Korschineck & Partner (dwg, 1.09 MB)102: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan PD 6978 - Plan Stadt Wien, MA 21 (pdf, 2,43 MB)102: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan PD 6978 - Text Stadt Wien, MA 21 (pdf, 46 KB)110: Baugrundprognose Stadt Wien, MA 29 (pdf, 1,84 MB)111: Baumbestandsaufnahme Stadt Wien, MA 42 (pdf, 244 KB)120 Spielmannagsse 684 Planungsleitfaden Clusterbasierende Schulen Kurzfassung 160620.0130 Spielmanngasse 684 grafische Erläuterungen Gebäudeeffizienz

PLANGRUNDLAGEN200: Mehrzweckkarte: Vektordaten Stadt Wien (pdf, 2.25 MB)200: Mehrzweckkarte: Vektordaten AutoCAD 2004, Stadt Wien (dwg, 10.14 MB)

BESTANDSPLÄNE VS + HS SPIELMANNGASSE 1Bestandspläne VS + HS Spielmanngasse 1:300: Bestandspäne: Grundrisse Stadt Wien, MA 34 (pdf, 3,97 MB)301: Bestandspäne: Grundrisse, SchnitteStadt Wien, MA 34 (pdf, 1,99 MB)301: Bestandspäne: Grundrisse, SchnitteAutoCAD 2010, Stadt Wien, MA 34 (dwg, 3,49 MB)302: Bestandspäne: AnsichtenAutoCAD 2010, Stadt Wien, MA 34 (dwg, 627 KB)

BEARBEITUNGSMUSTER900: Formblatt 01: Raum- und Funktionsprogramm + Kennwertebilanz [xls, 267 kB]901: Verfassererklärung [doc, 80 kB]901: Adresskleber [pdf, 92 kB]