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MITTEILUNGSBLATT FÜR DEN BEREICH DER Verbandsgemeinde Daun WOCHENBLATT MIT AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN GESUNDLAND VULKANEIFEL MODERN . GESUND . INNOVATIV Jahrgang 47 Freitag, den 7. Dezember 2018 Ausgabe 49/2018 DAUNER 8/9/10. Dez. 2018 www.daun.de Parkplatz der Kreissparkasse Vulkaneifel / Forum Daun Freitag, 08.12. ab 17 Uhr | Samstag, 09.12. ab 12.30 Uhr | Sonntag, 10.12. ab 12.30 Uhr

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  • Mitteilungsblattfür den bereich der

    Verbandsgemeinde daun

    wochenblatt Mit aMtlichen bekanntMachungen

    gesundland VulkaneifelModern . gesund . innoVatiV

    Jahrgang 47 Freitag, den 7. Dezember 2018 Ausgabe 49/2018

    DAUNER

    8/9/10. Dez. 2018www.daun.de

    Parkplatz der Kreissparkasse Vulkaneifel / Forum DaunFreitag, 08.12. ab 17 Uhr | Samstag, 09.12. ab 12.30 Uhr | Sonntag, 10.12. ab 12.30 Uhr

  • Daun - 2 - Ausgabe 49/2018

    „Dauner Adventsleuchten“

    Lichterglanz, Akkordeonspieler, leuchtende Kinderau-

    gen, regional, fair, gemeinsam – so lässt sich Dauner

    Adventsleuchten kurz beschreiben, das am 2. Advents-

    wochenende im FORUM DAUN sowie auf dem Vorplatz

    stattfindet. Dabei sorgen Waffeln, Glühwein, alkohol-

    freier Punsch und Plätzchen aus aller Welt für Vielfalt.

    Suppen, Eintöpfe und Grillspezialitäten aus der Region

    runden das kulinarische Angebot ab.

    Am Freitag, dem 07.12.2018 um 17.00 Uhr geht es los.

    Zeit, sich einzustimmen, mit Musik und Genuss. Nach

    der Eröffnung durch die Kinder der Kita-Thomas-Mo-

    rus können alle gemeinsam einige hundert Lichtchen

    entzünden und zum Leuchten bringen. Sie sind herz-

    lich eingeladen, zu Hause ein Glas zu gestalten und

    mitzubringen. Auch wird der heilige Nikolaus mit Jung

    und Alt ins Erzählen kommen. Der Rheuma-Liga-Chor

    unter der Leitung von Tom Schneider und der Musik-

    verein Waldkönigen bringen den Abend zum Klingen.

    Am Samstag, dem 08.12.2018 startet „Dauner Advents-

    leuchten“ um 12.30 Uhr mit handgemachter Musik drin-

    nen und draußen. Sie haben Zeit, um kleine Mitbringsel

    selbst zu gestalten. Für alle wird etwas geboten, so-

    wohl für Frostbeulen als auch für Glühwürmchen.

    Eine tolle Art, die Kleinen zu begeistern bietet um

    15.00 Uhr der Liedermacher Uwe Lal. Er tourt das gan-

    ze Jahr über durch die Republik und macht zum ersten

    Mal Halt in Daun. Mit seinem Advents-Mitmachkonzert

    bringt er Kinder zum Lachen, Staunen, Mitsingen und

    7.8.9. Dez. 2018www.daun.de

    DAUNER

    Im Forum Daun sowie auf dem VorplatzFreitag, 07.12. ab 17 Uhr | Samstag, 08.12. ab 12.30 Uhr | Sonntag, 09.12. ab 12.30 Uhr

    Mitbewegen. Der Musikverein 1876 Daun, die „House-

    band“ der Musikschule Spiel-mit unter der Leitung von

    Klaus-Behütuns-Steffens und die „Stimmbänd“ unter

    der Leitung von Christof Mann nehmen Sie mit auf eine

    vielfältige musikalische Reise, die berührt.

    Am Sonntag, dem 09.12.2018 geht es um 12.30 Uhr

    los. Unter dem Motto „Kaffeeklatsch für Jung bis Alt“

    erwartet Sie ein buntes Nachmittagsprogramm. Das

    Akkordeonorchester unter der Leitung von Alexander

    Konrad, die GSG-Musikschul-Big-Band unter der Lei-

    tung von Uli Nonn und die Mundartgruppe der VHS

    Daun sorgen für ein stimmungsvolles Miteinander am

    2. Advent. Auch der Nikolaus hat sich angekündigt, um

    mit der ein oder anderen Gabe Freude zu bereiten. Um

    18.00 Uhr lassen wir die Veranstaltung ausklingen.

    Das „Dauner Adventsleuchten“ stellt gemeinnütziges

    Engagement, das Miteinander von Jung und Alt sowie

    Licht und Leuchten in den Vordergrund. Weihnachtlich

    geschmückte Fenster in der Stadt Daun sind herzlich

    willkommen. Das Event wird organisiert von der Pfar-

    reiengemeinschaft Daun, dem Dekanat Vulkaneifel und

    der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Daun und

    erfreut sich großer Unterstützung:

    Rotary Club Daun-Eifel, Round Table 168, Ladies´ Cir-

    cle 43, Bauernhof Otten, Lo Stivale, Dauner Viadukt

    von Jung bis Alt, Integrative KITA Daun, Kita St. Ni-

    kolaus, Kita Thomas-Morus, MV Waldkönigen e.V., MV

    Daun 1876 e.V., Musikschule Spiel mit gGmbH, Musik-

    schule Landkreis Vulkaneifel e.V., Christen für Daun,

    Thomas-Morus-Gymnasium Daun, Geschwister-Scholl-

    Gymnasium Daun, FFW Daun, Kreativwerkstatt Tanja

    Hallebach, Kreissparkasse Vulkaneifel, Eifelglück, Nür-

    burg Quelle Hermann Kreuter GmbH, Gewerbe- und

    Verkehrsverein Daun e.V., Kur- und Freizeitbetriebe

    FORUM DAUN, GesundLand Vulkaneifel, Innogy SE,

    Bürgerdienst e.V., Der Detze Rockt e.V., Naturerleb-

    niszentrum Vulkaneifel, Bürger für Bürger e.V., J. Min-

    ninger KG, Uwe Kehling, TUS 05 Daun e.V., Eifelbild-

    verlag, Fa. F. Werner, Gruppe Rouge, Werkklasse der

    St.-Laurentius-Förderschule, Förderverein Demerath

    e.V., FFW Demerath, und viele andere.

    Öffnungszeiten

    Freitag, 07.12.2018von 17.00Uhrbis22.00Uhr

    Samstag, 08.12.2018von12.30Uhrbis22.00Uhr

    Sonntag, 09.12.2018von12.30Uhrbis18.00Uhr

  • Daun - 3 - Ausgabe 49/2018

    Mitmachaktionen

    „Make&Take – rund um Stempel, Stanzen, Farben und

    Papier“. Diese Mitmachaktion lädt alle zum Basteln und

    Kreativsein ein. Mit hochwertigen Materialien der Firma

    Stampin´Up Grußkarten gelingen Geschenkanhänger

    und kleine Geschenkverpackungen ganz einfach. Ein-

    geladen sind hierzu alle Erwachsenen, Jugendlichen

    und Kinder ab 10 Jahren (jüngere Kinder in Begleitung

    und mit Hilfe eines Erwachsenen).

    Ein Angebot der Kreativwerkstatt Niederstadtfeld,

    Samstag- und Sonntagnachmittag im FORUM DAUN

    „Pinsel, Farben, kreativ sein“ – Alle Kinder sind eingela-

    den, Bilder mit Wasserfarben zu gestalten. Materialien

    können mit nach Hause genommen werden.

    Ein Angebot der Gruppe Rouge, Samstag- und Sonn-

    tagnachmittag im FORUM DAUN

    Rahmenprogramm

    Freitag,7.Dezember.2018

    Ca. 17.00 Uhr Eröffnung mit den Kindern der

    Kita Thomas-Morus auf dem Vorplatz

    des FORUM DAUN

    Der hl. Nikolaus kommt zu den Kindern

    18.00 Uhr Rheuma-Liga-Chor Vulkaneifel unter der

    Leitung von Tom Schneider im

    FORUM DAUN

    19.00 Uhr Musikverein Waldkönigen e. V. auf dem

    Vorplatz des FORUM DAUN

    Samstag,08.Dezember2018

    15.00 Uhr Advents-Mitmachkonzert für Kinder mit

    Uwe Lal im FORUM DAUN

    Zum Lachen, Staunen, Mitsingen und

    Mitbewegen

    16.00 Uhr Der hl. Nikolaus besucht die Kinder

    16.30 Uhr Musikverein Daun 1876 e. V. auf dem

    Vorplatz des FORUM DAUN

    17.30 Uhr Houseband der Musikschule „Spiel mit“

    unter der Leitung von

    Klaus Behütuns-Steffens im

    FORUM DAUN

    19.30 Uhr „Stimmbänd“ Mit modernen Weihnachts-

    stücken (swing/ jazz/ groove/ gospel)

    mit Klavierbegleitung des

    Leiters Christof Mann und

    Percussion Gernot Matz sowie

    Saxophon Jürgen Kyll im FORUM DAUN

    Sonntag,09.Dezember2018

    13.00 Uhr „Kaffeeklatsch für Jung bis Alt“ – buntes

    bis Nachmittagsprogramm mit Kaffee und

    17.00 Uhr Kuchen und dem hl. Nikolaus im

    FORUM DAUN

    Mitwirkende:

    Akkordeonorchester Vulkaneifel

    unter der Leitung von Alexander Konrad,

    GSG-Musikschul-Big-Band unter der

    Leitung von Uli Nonn Mundartgruppe

    der VHS Daun

    Änderungenvorbehalten

    WeitereInformationenerhaltenSieunter:www.daun.deoderbeiRüdigerHerres,JugendpflegerderVerbandsgemeindeDaun,Telefon06592939-204,[email protected].

  • Daun - 4 - Ausgabe 49/2018

    FundtiereWährend der Dienstzeit derVerbandsgemeindeverwaltung ������������������������������ 06592 939-113 bis 115ansonsten Polizeiinspektion Daun ������������������������������������������ 06592 9626-0�

    Tierkörperverwertungsanstalt Rivenich�����������������������������������������������������������������������������������������������������������Tel: 06508 91430

    Müllumladestation Walsdorf�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 06593 1704geöffnet: montags - donnerstags ����������������������������������������08�00 - 16�00 Uhrfreitags ������������������������������������������������������������������������������������������08�00 - 17�00 Uhrsamstags ���������������������������������������������������������������������������������������08�00 - 12�00 Uhr

    BereitschaftsdiensteEntstördienst Erdgasversorgung ����������������������������������������������� 0261 2999-55Energienetze Mittelrheinein Unternehmen der evm-Gruppe, ���������������������������������������� 0261 2999-55der Stromversorgung Westnetz GmbH, �������������������������������� 0800 4112244

    Augenärztlicher Bereitschaftsdienstim Krankenhaus der Barmherzigen BrüderNordallee 1, 54292 Trier �������������������������������������������������������������� 0651 2082244

    Zahnärztlicher NotbereitschaftsdienstUnter der Notruf-Nummer: 01805 065100 (14 ct�/Min� a� d� dt� Festnetz, Mobilfunk max� 42 ct�/Min�) erfahren Sie die diensthabenden Praxen�Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich�Weitere Informationen unter www�bzk-trier�de

    Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Daun54550 Daun, Maria-Hilf-Krankenhaus,Maria-Hilf-Straße, ����������������������������������������������������������������������������������������� 116117Öffnungszeiten:montags �����������������������������������������������������������19�00 Uhr - dienstags, 07�00 Uhrdienstags �������������������������������������������������������19�00 Uhr - mittwochs, 07�00 Uhrmittwochs ������������������������������������������������� 14�00 Uhr - donnerstags, 07�00 Uhrdonnerstags ������������������������������������������������������� 19�00 Uhr - freitags, 07�00 Uhrfreitags��������������������������������������������������������������� 16�00 Uhr - montags, 07�00 Uhran Feiertagen:vom Vorabend des Feiertages, 18�00 Uhr, bis zum Folgetag, 07�00 UhrBei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwer-den, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden�

    Apotheken-NotdienstDer Notdienst wechselt täglich um 08�30 Uhr�Samstag, 08.12.2018:Notdienst bis 08�30 Uhr Folgetag:Schloss-Apotheke, Gerolstein, ������������������������������������������������ Tel� 06591 3283Hubertus-Apotheke, Kelberg, ��������������������������������������������������� Tel� 02692 381Sonntag, 09.12.2018:Notdienst bis 08�30 Uhr Folgetag:Linden-Apotheke, Gerolstein, �������������������������������������������� Tel� 06591 985260Löwen-Apotheke, Hillesheim, ��������������������������������������������������� Tel� 06593 217Altstadt-Apotheke, Wittlich, ������������������������������������������������ Tel� 06571 9770-0Montag, 10.12.2018:Notdienst bis 08�30 Uhr Folgetag:Hubertus-Apotheke, Gerolstein, ����������������������������������������� Tel� 06591 95450

    bereitschaftsdienste

    Erreichbarkeit der Verbandsgemeindeverwaltung DaunAnschrift:Leopoldstr� 29, 54550 DaunPostfach 11 40, 54542 DaunTelefon: 06592 939-0Telefax: 06592 939-200Internet: http://www�daun�deE-Mail: info@vgv�daun�deBesucherzeiten:montags bis freitags ������������������������������������������������������������������ 8�00 - 12�00 Uhr,sowie donnerstags �������������������������������������������������������������������14�00 - 18�00 Uhr�Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache�Kommunikation „rund um die Uhr“ über den Bürgerservice Online im Internet unter: www.daun.deBehördenführer - Informationen - Formulardepot

    Redaktion MitteilungsblattTel: 06592 939-201http://www�cms�wittich�deE-Mail: mitteilungsblatt@vgv�daun�deRedaktionsschluss bei der Verbandsgemeindefreitags - 12.00 Uhr (Abweichungen bei Vorverlegungen aufgrund von Feiertagen!)

    BereitschaftsdiensteNotrufePolizei �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110Feuerwehr und Rettungsdienst ���������������������������������������������������������������������112Polizeiinspektion Daun �������������������������������������������������������������������06592 96260Krankentransport �������������������������������������������������������������������������������������������19222Krankenhaus Daun ����������������������������������������������������������������������������� 06592 7150Entbindungsabteilung Krankenhaus Daun ������������������������06592 7152340Giftnotruf Mainz ��������������������������������������������������������������������������������06131 19240FIN Hilfe für Frauen in Not ����������������������������������������������������������� 06591 980622Opfertelefon der Kripo Wittlich �����������������������������������������������0160 97856155Opfertelefon Weißer Ring ��������������������������������������������������������������������������116006Immer an die 5 “W‘s“ denken:- Wo geschah es?- Was ist passiert?- Wie viele Verletzte?- Welche Art von Verletzungen?- Warten auf Rückfragen!

    Gruppenwasserwerk DaunStörungen in der WasserversorgungBei Rohrbrüchen oder anderen Versorgungsstörungen außerhalb der normalen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen errei-chen Sie den Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes unter der Telefon-Nr�: 0171 8347 504.Während der normalen Arbeitszeit erreichen Sie das Gruppenwasser-werk Daun über die Telefon-Nr� der Verbandsgemeindeverwaltung Daun:����������������������������������������������������������������������������������06592 939-133 oder 939-134�(Für Störungen in der Wasserversorgung der Ortsgemeinde Strotz-büsch ist das Kreiswasserwerk Cochem-Zell unter der Nr� 02671 91780 oder 0160 97869515 erreichbar�)

    RedaktionsschlussvorverlegungenWegen der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und den Feiertagen zum Jahreswechsel erfolgt eine

    geänderte Erscheinungsweise des Mitteilungsblattes mit geänderten Redaktionsschlusszeiten�Wir bitten folgende Zeiten zu beachten:

    51. Kalenderwoche 2018 (21.12.2018):Redaktionsschluss am Donnerstag, 13�12�2018, 12�00 Uhr

    52. Kalenderwoche 2018 (28.12.2018):Es erscheint kein Mitteilungsblatt

    01. Kalenderwoche 2019 (04.01.2019):Redaktionsschluss am Donnerstag, 20�12�2018, 12�00 Uhr

  • Daun - 5 - Ausgabe 49/2018

    BekanntmachungAm Mittwoch, dem 12.12.2018 um 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305, Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung des Werkausschusses „Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde Daun“ statt.Tagesordnung1. Vergabe der Arbeiten zum Einbau eines Rechens am Regenüber-

    lauf 1 in Daun-Pützborn2. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Trafostation an der Klär-

    anlage Dreis3. Beratung zum Beitritt der KRT AöR - Kommunale Klärschlammver-

    wertung Region Trier- Empfehlungsbeschluss an den Verbandsge-meinderat

    4. Zustimmung zur Zusatzvereinbarung mit dem MBR Agrar-Ser-vice Daun GmbH zur landwirtschaftlichen Verwertung des Klär-schlamms im Bereich der Verbandsgemeinde Daun

    5. Beratung über den Jahresabschluss 2017- Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat

    6. Beratung über den Wirtschaftsplan 2019- Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat

    7. VerschiedenesDaun, den 27.11.2018

    gez. Werner Klöckner, Bürgermeister

    BekanntmachungAm Freitag, dem 14.12.2018 um 15:00 Uhr, findet im Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) Daun, Konrad-Zuse-Straße 3, eine öffentli-che Sitzung des Verbandsgemeinderats statt.Tagesordnung1. Einwohnerfragestunde2. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

    a) Würdigung der vorgetragenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGBb) Billigung des Flächennutzungsplanentwurfs für das Offenle-gungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

    3. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur KRT AöR - Klärschlammverwertung Region Trier

    4. Neuaufstellung des Raumordnungsplans betreffend Gesteinsab-bau in der Vulkaneifel durch die Planungsgemeinschaft Trier - Informationen über den Beratungsstand bei der Planungs-gemeinschaft, Beratung darüber und über die Ziele der Ver-bandsgemeinde und ihrer Ortsgemeinden;Beschluss über die Aufstellung eines kommunalen Raumentwicklungskonzeptes- Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“

    5. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Gefah-renabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Daun

    6. Feststellung der Jahresrechnung 2017 für den Eigenbetrieb „Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde Daun“

    7. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs „Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde Daun“

    8. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushalts-satzung und des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Daun für das Haushaltsjahr 2019

    9. Informationen durch den Bürgermeister10. Anfragen, Wünsche, Anregungen

    Daun, den 30.11.2018gez. Werner Klöckner, Bürgermeister

    FischereiverpachtungFreunde des Angelsports aufgepasst!Die Fischereistrecke „Kleine Kyll III“ (Gemarkungen Bleckhausen und Schutz) wird ab dem 01. Januar 2019 im Wege der freihändigen Ver-gabe neu verpachtet. Die Fischereistrecke beginnt an der Brücke der Gemarkungsgrenze Niederstadtfeld-Schutz und verläuft bachabwärts bis zur Abzweigung des Mühlenteiches zur „Bleckhausener Mühle“, ca. 60 m oberhalb der Einmündung des „Speicherbaches“.Das zu verpachtende Gewässer hat eine Länge von ca. 3,5 km.Interessenten müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein! Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Frank Schüller von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Sachgebiet Liegenschaften und Forsten -, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 218, Tel.: 06592 939-218, E-Mail: [email protected].

    Adler-Apotheke, Kaisersesch, .............................................. Tel. 02653 99850Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:Adler-Apotheke, Daun, ......................................................... Tel. 06592 985266Dienstag, 11.12.2018:Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:Rosen-Apotheke, Daun, .............................................................. Tel. 06592 601Rochus-Apotheke, Lutzerath, .................................................... Tel. 02677 215Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:Rosen-Apotheke, Daun, .............................................................. Tel. 06592 601Mittwoch, 12.12.2018:Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:Hecht-Apotheke, Gillenfeld, ................................................. Tel. 06573 99390Linden-Apotheke, Gerolstein, ............................................ Tel. 06591 985260Donnerstag, 13.12.2018:Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:Adler-Apotheke, Adenau, ......................................................... Tel. 02691 2584Burgtor-Apotheke, Wittlich, .................................................. Tel. 06571 96243Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:Adler-Apotheke, Daun, ......................................................... Tel. 06592 985266Freitag, 14.12.2018:Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:Eifel-Apotheke, Lissendorf, ...................................................... Tel. 06597 1461Johanniter-Apotheke, Adenau, ......................................... Tel. 02691 930050Bahnhof-Apotheke, Wittlich, ................................................ Tel. 06571 96540Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:Adler-Apotheke, Daun, ......................................................... Tel. 06592 985266Telefonisch wird die nächstgelegene dienstbereite Apotheke unter fol-gender Rufnummer angesagt:01805 258825 (aus deutschem Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, z. B.: 01805 258825 54550 für Daun.Internet: www.lak-rlp.de

    amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen der

    VerbandsgeMeinde daun

    BekanntmachungAm Donnerstag, dem 13.12.2018 um 19:00 Uhr, findet im Sitzungs-saal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305, Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung des Schulträgerausschusses statt.Tagesordnung1. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass des doppischen

    Haushalts der Verbandsgemeinde Daun für die Grundschulen und Grund- und Realschule Plus Gillenfeld für das Haushaltsjahr 2019;Empfehlungsbeschluss für den Verbandsgemeinderat

    2. Informationen, Anfragen, Wünsche, AnregungenDaun, den 29.11.2018

    gez. Werner Klöckner, Bürgermeister

    BekanntmachungAm Donnerstag, dem 13.12.2018 um 17:00 Uhr, findet im Sitzungs-saal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305, Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend Soziales, Sport und Demographie statt.Tagesordnung1. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines

    Zuschusses an den SV Neunkirchen-Steinborn e.V. zu den Kosten der Generalsanierung des Rasensportplatzes in Daun-Neunkirchen

    2. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an den TC Üdersdorf e.V. zu den Kosten der Instandset-zung von zwei Tennenspielfelder an der Tennisanlage in Üdersdorf

    3. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssat-zung und des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Daun für das Haushaltsjahr 2019 (Teilhaushalt Jugend, Soziales, Sport und Demographie);Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat

    4. Informationen, Anfragen, Wünsche, Anregungen

    Daun, den 28.11.2018gez. Werner Klöckner, Bürgermeister

  • Daun - 6 - Ausgabe 49/2018

    Fundkatzen suchen BesitzerFolgende Katzen sind in den letzten Wochen zugelaufen:in Ellscheid Anfang September 2018 ein grau getigerter Kater;in Oberstadtfeld am 17.10.2018 ein grau getigerter Kater mit weißem Latz;in Mehren Anfang September ein grau getigerter Kater mit weiß.Fragen zu diesen Katzen beantwortet Frau Gabricevic unter Tel.-Nr. 06592 /3725.

    FunksirenenerprobungDer nächste Probelauf von Sirenenanlagen findet am Samstag, dem 08.12.2018 zwischen 12.15 Uhr und 12.30 Uhr statt.Ausgelöst werden alle Sirenen, die mit einem Fernwirkempfänger aus-gestattet sind.

    BekanntmachungI. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Daun für das Jahr 2018 vom 29.11.2018Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2018 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

    § 1

    Ergebnis- und FinanzhaushaltMit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

    gegenüber erhöht vermindert nunmehrbisher um um festgesetztEUR EUR EUR auf EUR

    1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge 17.194.677 702.085 -22.900 17.873.862der Gesamtbetrag der Aufwendungen 17.509.894 758.430 -322.711 17.945.613der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -315.217 -71.7512. im Finanzhaushaltder Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen 701.012 -56.345 299.811 944.478die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 452.890 105.800 -194.160 364.530die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.548.660 245.500 -26.000 1.768.160der Saldo der Ein- u. Auszahl. aus Investitionstätigkeit -1.095.770 -1.403.630der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 394.758 196.045 -131.651 459.152Finanzierungstätigkeit

    § 2

    Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfor-derlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt fürzinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EURverzinste Kredite von bisher 1.203.400 EUR auf 1.540.510 EURverzinste Kredite von bisher 640.870 EUR auf 640.870 EUR(Haushaltsübertragungen aus 2015 gem. Jahresabschluss 2015)verzinste Kredite von bisher 1.154.650 EUR auf 1.154.650 EUR(Haushaltsübertragungen aus 2016 gem. Jahresabschluss 2016)zusammen von bisher 2.998.920 EUR auf 3.336.030 EUR

    § 3

    Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungenkeine Änderungen

    § 4

    Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherungkeine Änderungen

    § 5

    Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sonder-vermögenwird nicht geändert

    § 6

    Vergnügungssteuerwird nicht geändert

    § 7

    Benutzungsgebührenwird nicht geändert

    § 8

    Verbandsgemeindeumlagewird nicht geändert

    § 9

    Forstsonderumlagewird nicht geändert

    § 10

    EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2016) betrug 21.171 TEUR. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haus-haltsvorjahr (2017 inkl. I. NT 2017) beträgt 21.494 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2018 inkl. I. NT 2018) voraussichtlich 21.423 TEUR.

    § 11

    Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungenwird nicht geändert

    § 12

    Wertgrenze für Investitionenwird nicht geändert

  • Daun - 7 - Ausgabe 49/2018

    BekanntmachungAm Mittwoch, dem 12.12.2018 um 20:30 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305, Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversor-gungszweckverbands „Gruppenwasserwerk Daun“ statt.Tagesordnung1. Feststellung des Jahresabschlusses 20172. Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes

    für das Jahr 20193. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Jahr 20184. Verschiedenes

    Daun, den 27.11.2018gez. Werner Klöckner, Verbandsvorsteher

    amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen für die

    ortsgeMeinden und die stadt

    bleckhausen

    Nikolausfeier in BleckhausenAuch in diesem Jahr findet nach alter Tradition wieder eine Nikolaus-feier der Gemeinde statt, zu der alle Kinder der Ortsgemeinde Bleck-hausen und die Erwachsenen, recht herzlich eingeladen sind.Die Feier wird von den Kindern selbst gestaltet und alle wollen ihre, mit viel Fleiß gelernten Gedichte und Geschichten vor einem möglichst großen Publikum vortragen.Die Akteure und alle die zur Gestaltung beigetragen haben würden sich über einen großen Zuschauerkreis sehr freuen.Die Feier hat schon eine sehr alte Tradition in Bleckhausen. Sie fand schon statt, als es in Bleckhausen noch eine Schule gab. Damals fand die Feier in der Schule statt und dazu durften auch die kleineren Kinder in die Schule kommen. Wie hat man da dem Termin entgegengefie-bert, dass man endlich zur Feier gehen konnte.Wie in jedem Jahr gibt es auch für die Kinder aus Bleckhausen eine Tüte.Für die Spende der Tüten bedanken wir uns recht herzlich bei den Jagdpächtern von Bleckhausen.Die Feier findet am Sonntag, dem 09.12.2018, um 15.00 Uhr, imGemeindesaal statt.

    Egon Bauer, Ortsbürgermeister

    brockscheid

    WeihnachtsbaumverkaufLiebe Brockscheiderinnen und Brockscheider,der Weihnachtsbaumverkauf findet dieses Jahr am 15. Dezember von 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr statt.Da die Bäume in der Schonung am „Kalverweg“ geschlagen werden, wird der Verkauf diesmal direkt an der Schonung durchgeführt.Der Preis pro Baum beträgt 15,00 €.Falls der Ein oder Andere aus den Nachbardörfern einen Baum benöti-gen sollte, so ist er recht herzlich willkommen.Ich möchte mich bei den Spielern unseres Sportvereins bedanken, die den Verkauf durchführen. Die Spieler bieten bei dieser Gelegenheit auch einen Becher Glühwein an.

    Frank Michels, Ortsbürgermeister

    darscheid

    Öffnungszeiten der Bücherei DarscheidDie Bücherei in der Bahnhofstraße 1 neben dem Kindergarten ist wie folgt geöffnet:mittwochs: 16.00 - 17.00 Uhrdonnerstags: 19.00 - 20.00 Uhr (jeden 1. Donnerstag im Monat)freitags: 17.00 - 19.00 UhrDie Bücherei ist auch telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail erreichbar bei Fragen, Anliegen oder Verlängerungen der Medien:Tel. 0163 252 3959; [email protected].

    § 13

    Altersteilzeitwird nicht geändert

    54550 Daun, den 29.11.2018gez.: Klöckner, Bürgermeister

    Vermerk der AufsichtsbehördeGenehmigt gemäß §§ 98, 95 IV, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - in der jeweils geltenden Fassung - in Verbin-dung mit Schreiben vom 22.11.2018.

    54550 Daun, den 23.11.2018Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Im Auftrage:gez.: Günter Willems ( Siegel )

    Vermerk:Gemäß den §§ 98 (1) S. 2, 95 (4) Nr. 2 i. V. m. § 103 (2) GemO wird der in § 2 der I. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 3.336.030 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 3.316.030 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt.Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 10.12.2018 bis 19.12.2018 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

    54550 Daun, den 29.11.2018gez.: Klöckner, Bürgermeister

    Energiespartipp der Verbraucherzentrale Rheinland-PfalzTypische Wärmebrücken bei AltbautenJedes alte Haus ist anders, aber eines haben fast alle gemeinsam: Man-cherorts zieht es und die Wände sind kalt. Sehr kalte Stellen werden als Wärmebrücken bezeichnet, denn über sie wandert besonders viel Wärme nach draußen, die eigentlich im Haus bleiben soll.Im Extremfall können diese Kältezonen auch eine Schädigung von Bausubstanz und Wohnklima durch Feuchte-, Frost- und Schimmel-schäden verursachen.Viele Wärmebrücken sind durch Konstruktion und Material bedingt - Außenwandecken so wie Vorsprünge, Gauben, Fensterstürze oder eine Stahlbetonplatte, die sich als Balkon nach draußen fortsetzt, haben materialbedingt eine hohe Wärmeleitfähigkeit und geben durch ihre große Oberfläche viel Wärme ab. Sie lassen sich oft nur durch große Dämm-Maßnahmen beheben. Typische Wärmebrücken entstehen auch, wenn bei der Durchführung einer Dämmung die Anschlüsse vernachlässigt werden, etwa die Fensterlaibung ausgespart wird. Hier sollte die Laibung mitgedämmt und die Dämmung bis zur Mitte des äußeren Fensterrahmens geführt werden. Ebenfalls leicht einzudäm-men ist der Wärmeverlust an Rollladenkästen und Heizkörpernischen.Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale berät nach Terminvereinbarung zur Sanierung von Wärmebrücken und allen wei-teren Fragen der Energieeinsparung.Die Beratung ist kostenlos. In Daun finden die nächsten Sprechstun-den des Energieberaters am Donnerstag, dem 24.01.2019 von 14.15-17.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Sitzungsraum 105, Leopoldstraße 29 statt. Telefonische Voranmeldung unter 06592 939-314.

    bekanntMachungen derZweckVerbände

    BekanntmachungAm Mittwoch, dem 12.12.2018 um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305, Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung des Werkausschusses „Gruppenwasserwerk Daun“ statt.Tagesordnung1. Beratung über den Jahresabschluss 2017- Empfehlungsbeschluss

    an die Verbandsversammlung2. Beratung über den Wirtschaftsplan 2019- Empfehlungsbeschluss

    an die Verbandsversammlung3. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Transportleitung vom

    Brunnen Gillenfeld Pulvermaar zum HB Gillenfeld4. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2018- Empfeh-

    lungsbeschluss an die Verbandsversammlung5. Verschiedenes

    Daun, den 27.11.2018gez. Werner Klöckner, Verbandsvorsteher

  • Daun - 8 - Ausgabe 49/2018

    stand der Planung ist die Baurechtsbeschaffung für eine wohnbauliche Nachverdichtung an der Straße „Tannenweg“.Die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwick-lung liegen vor. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB durchge-führt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen, da mit keinen erhebli-chen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. In den Planunterlagen wurde eine überschlägige Vorprüfung des Einzelfalls bezüglich den Umweltbelangen mit diesem Ergebnis dokumentiert. Daneben liegen folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor:Fachbeitrag Naturschutz mit Angaben zu

    • Schutzgebieten• Biotopkartierung• Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Ortsbild.Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Auf Grund der Beschlussfassung im Stadtrat wird der Bebauungsplanent-wurf und die Begründung nunmehr in der Zeit vom17. Dezember 2018 bis einschließlich 18. Januar 2019bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, wäh-rend der Dienststunden, und zwar von montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offen-legungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Daun deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.Der Bebauungsplanentwurf ist nachstehend abgedruckt.

    Daun, 27.11.2018Stadt Daun

    gez. Robrecht, Stadtbürgermeister

    stadt daun

    Sprechstunden des StadtbürgermeistersStadtbürgermeister Robrecht hält donnerstags in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsge-meindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, Zimmer 221, Sprechstunden ab.Während dieser Zeit ist Stadtbürgermeister Robrecht telefonisch unter der Nr. 06592 939-209, erreichbar.

    Verkehrsregelung anlässlich der Veranstaltung „Dauner Adventsleuchten“„Dauner Adventsleuchten“ vom 07.12.18 bis 09.12.18 in der LeopoldstraßeVom Freitag, dem 07.12.2018 bis Sonntag, dem 09.12.2018 findet in der (unteren) Leopoldstraße die Veranstaltung „Dauner Adventsleuch-ten“ statt. Die Veranstaltung macht die Sperrung von Verkehrsflächen in der Zeit von Freitag, 06.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr erforderlich. Die (untere) Leopoldstraße wird hinter der Zufahrt zum Parkplatz der Kreissparkasse Vulkaneifel bis hinter die Firma Werner voll gesperrt. Die Umleitung in die Burgfriedstraße ist ausgeschildert und verläuft über den Parkplatz des „Dänischen Bettenlagers“.Die Schwerbehindertenparkplätze am Forum Daun werden für die Dauer der Veranstaltung aufgehoben.

    Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a i. V. m. § 13 Abs. 2, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB„In der Lahr“ - 4. Änderung, Stadtteil WaldkönigenDer Stadtrat der Stadt Daun hat in der Sitzung am 14.09.2017 die Ände-rung und Erweiterung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB für den Bereich „In der Lahr“ beschlossen. Gegen-

    Bebauungsplanentwurf „In der Lahr“ - 4. Änderung der Stadt Daun, Stadtteil Waldkönigen

  • Daun - 9 - Ausgabe 49/2018

    Anmeldung und Tickets: 06592 9573966Montag, 7. Januar 2019, 20 UhrNeujahrskonzertRussische Kammerphilharmonie St. Petersburg mit Sopranistin Diana DarneaMusikalische Leitung: Juri GilboDienstag, 8. Januar 2019, 19 UhrDaun verlost ein AutoVeranstalter: Gewerbe- und Verkehrsverein DaunSamstag, 12. Januar 2019, 19.30 UhrFest der LandwirtschaftMontag, 21. Januar 2019, 20 UhrPasion de Buena VistaTour 2018/ 19Samstag, 26. Januar 2019, 20 UhrStill CollinsThe very best of Phil Collins & Genesis - live!Samstag, 9. März 2019, 20 UhrKlaus Lage - Ich bin vieleSolo Programm 2019Veranstalter: KultopolisFreitag, 29. März 2019, 20 UhrMusical MagicsMusicals Nonstop 3

    Vorschau:Klassiker auf dem VulkanSonntag, 23. Juni 2019, 16 UhrEröffnungskonzert mit Duo Balance und Dirko

    JuchemEvangelische Kirche auf dem BurgbergDienstag, 25. Juni 2019, 9.30 UhrKinderklassiker auf dem VulkanDie Schöne und das BiestAufführung des Westfälischen LandestheatersForum DaunFreitag, 5. Juli 2019, ab 18.30 UhrKlassiker auf dem VulkanSpanische NachtAusschnitte aus Carmen und Ravels BoleroOpenAir am Gemündener MaarSamstag, 6. Juli 2019, ab 18.30 UhrKlassiker auf dem VulkanNight Fever - The very best of the Bee GeesOpenAir am Gemündener MaarFreitag, 12. Juli 2019, ab 18.30 UhrKlassiker auf dem VulkanHÖHNER - Wir halten die Welt anLive 2019OpenAir am Gemündener MaarInfos zu allen Veranstaltungen unter www.klassikeraufdemvulkan.deProgrammänderungen sind möglich!Mit freundlicher Unterstützung der Volksbank RheinAhrEifel eG und der Kreissparkasse Vulkaneifel.Für weitere Informationen zu den Veranstaltungen steht Ihnen das Team des Gäste- und Veranstaltungszentrums FORUM DAUN, Leopold-str. 5, 54550 Daun, 06592 951313 gerne zur Verfügung.Eintrittskarten erhalten Sie im FORUM DAUN und an allen Ticket-Regi-onal-Vorverkaufsstellen sowie im Internet: www.forum-daun.de oder www.ticket-regional.de.Öffnungszeiten des Veranstaltungsbüros:Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 UhrSamstag 10:00 - 13:00 UhrBastian Bielendorfer„Lustig, aber wahr!“Preview des neuen Live-ProgrammsHinter dem schelmisch-harmlosen Blick von Bastian Bielendorfer ver-birgt sich so viel Witz, dass quasi alles, was er erzählt, urkomisch ist. Dazu braucht der Mittdreißiger weder Perücken aufzuziehen noch in Rollen zu schlüpfen oder Witze zu erzählen, denn sein neues Programm ist „Lustig, aber wahr!“. Bei der Preview der neuen Live-Show können sich alle Fans von Deutschlands wohl bekanntestem Lehrerkind von seinem Mutterwitz zum Lachen bringen lassen - am Donnerstag, 13. Dezember 2018 um 20 Uhr im Gäste- und Veranstaltungszentrum Forum Daun.Nach seinem ersten Soloprogramm „Das Leben ist kein Pausenhof“, mit dem er bundesweit zehntausenden Zuschauern Lachtränen in die Augen trieb, kehrt Bielendorfer nun mit seinem zweiten Programm „Lustig, aber wahr!“ zurück.

    Waldbegang im Stadtwald - Klimawandel und die Folgen für den StadtwaldWir hatten einen traumhaften Sommer - nur leider nicht für den Stadt-wald.Monatelange Hitze, keinerlei Niederschläge und eine Borkenkäfer-massenvermehrung bis zu 4 Generationen, die sich entwickeln konnte bedrohen auch den Stadtwald.Bei einem Spätnachmittagsspaziergang durch den „Hunert“ konnte den interessierten Stadtratsmitgliedern und Ortsvorstehern Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel vor Ort vom Forstpersonal der Stadt Daun demonstriert werden.An einem „Borkenkäfernest“, das sich über eine Hangrippe vom Privat-wald in den Stadtwald zog, standen ca. 100 fm abgestorbene Fichte.Ein Windwurf am 3. Januar brachte über 4.000 fm Holz zu Fall.Trotz schnell begonnener Aufarbeitung und Vermarktung konnte eine Massenvermehrung der Borkenkäfer nicht verhindert werden.Zuerst wurden Südrandlagen und schwach wasserversorgte Standorte vom Käfer befallen.Ein starker Preisverfall und zunehmende Engpässe bei den Transport-kapazitäten, sowie Übervorräte bei den Sägewerken führten dazu, dass Holz nicht immer zeitnah abgefahren werden konnte.In einem benachbarten Eichen-Starkholzbestand wurde eine Kleinflä-che für die Einleitung einer Eichennaturverjüngung vorbereitet.Schattbaumarten wurden auf ca 30 x 30 m entnommen. Die Eichen hatten trotz der enormen Trockenheit in diesem Jahr zahlreiche Eicheln anhängen, sodass die Forstleute hoffen, dass aus den bereits herun-tergefallenen Eicheln in einigen Jahren ein Jungwuchs unter den ca. 180-jährigen Eichen heranwachsen wird.Eiche und Douglasie werden in den nächsten Jahren verstärkt auf Kahlflächen angebaut werden, um dem drohenden Klimawandel zu trotzen. Weitere Themen waren die Eichendurchforstungen in einem Steilhang und Jungbestandspflegarbeiten in Kirsche und Weißtanne. Der Waldspaziergang endete mit einem Imbiss und Diskussionen im Teilnehmerkreis.Stadtbürgermeister Robrecht bedankte sich für die Informationen bei den Akteuren.

    FORUM DAUN präsentiert

    Freitag, 7. Dezember 2018 bisSonntag, 9. Dezember 2018AdventsleuchtenProgramm siehe gesonderter FlyerDonnerstag, 13. Dezember 2018, 20 Uhr

    Bastian BielendorferPreview: „Lustig, aber wahr!“ - ComedySonntag, 16. Dezember 2018, 15 UhrWarten auf WeihnachtAdventsnachmittag des Eifelvereins Ortsgruppe DaunMontag, 17. Dezember 2018, 8.20 UhrDas DschungelbuchWeihnachtstheater für Kinder ab 4 JahrenSonntag, 23. Dezember 2018, 17 UhrWinter-ZauberlandVeranstalter: Musikschule „Spiel mit“ gGmbHSamstag, 29. Dezember 2018, 20 UhrTanzpartyVeranstalter: ADTV Tanzschule Vulkaneifel

  • Daun - 10 - Ausgabe 49/2018

    NeujahrskonzertRussische Kammerphilharmonie St. Petersburg unter Leitung von Juri GilboSolistin Diana Darnea (Sopran)Am Montag, 7. Januar 2019 um 20 Uhr eröffnet das Gäste- und Ver-anstaltungszentrum FORUM DAUN feierlich das neue Kulturjahr. Zum Neujahrskonzert spielt die Russische Kammerphilharmonie St. Peters-burg unter der Leitung von Juri Gilbo.Das Programm „Petersburger Schlittenfahrt“ mit der von Presse als „Russischer Edelstein“ gefeierten Koloratursopranistin Diana Darnea verspricht einen Höhepunkt dieser Spielzeit und einen guten Start in das neue Jahr. Langjährige Freundschaft und eine erfolgreiche künst-lerische Zusammenarbeit verbinden die Ausnahme-Sängerin mit der Russischen Kammerphilharmonie St. Petersburg unter der Leitung ihres Chefdirigenten Juri Gilbo, die seit fast drei Jahrzehnten zu den gefragtesten europäischen Klangkörpern gehört und stets auf den renommierten Bühnen rund um den Globus präsent ist. Auf dem Programm der Opern-, Operetten- und Musical-Gala stehen u. a. die berühmten Meisterwerke von Mozart, Verdi, Strauß, Kalman, Lehar, Offenbach und Lloyd-Webber.Karten für den Einstieg ins neue Jahr gibt es zum Vorverkaufspreis von 28,50 EUR im FORUM DAUN, Tel. 06592 951313 sowie bei allen Vorver-kaufsstellen von Ticket Regional.Pasion de Buena VistaTour 2018/2019Heiße Rhythmen, mitreißende Tänze, exotische Schönheiten und unvergessliche Melodien werden Sie auf eine Reise am Montag, 21. Januar 2019 um 20 Uhr durch die aufregenden Nächte Kubas im Gäste- und Veranstaltungszentrum FORUM DAUN entführen!Erleben Sie die pure kubanische Lebensfreude und lassen Sie die grandiosen Stimmen von Felicita-Ethel Frias-Pernia, Alfredo Montero-Mojena und Jose Guillermo Puebla Brizuela auf sich wirken.Zusammen mit der außergewöhnlichen „Buena Vista Band“, talentier-ten Background Sängern und der eindrucksvollen Tanzformation „El Grupo de Bailar“ sowie über 150 maßgeschneiderten Kostümen, prä-sentiert Ihnen „Pasión de Buena Vista“ eine einzigartige Bühnenshow, welche Sie auf die Straßen der karibischen Trauminsel entführen.DIE SHOW:Wenn es etwas gibt, das die kubanische Mentalität am Besten wider-spiegelt, so sind das Musik und Tanz. Heute in aller Welt bekannte Musikstile wie Rumba, Mambo, Cha-Cha-Cha und Salsa haben ihren Ursprung in vier Grundelementen. Außer Klanghölzern und Trommeln finden sich hier keine weiteren Instrumente. Unter Zugabe von melodi-schen Instrumenten entwickelte sich die heute kommerzialisierte Form des Rumba sowie weitere Modetänze wie der Mambo.Der „Son“, ein Wechselgesang zwischen Sänger und Chor begleitet von der spanischen und lateinamerikanischen Tres Gitarre, ist der eindeu-tige Publikumsliebling. Erfunden wurde er von den Zuckerarbeitern in Santiago de Cuba während der 20er Jahre. Claves und Maracas bilden den Rhythmus. Mit der rasanten Verbreitung des „Sons“ kamen auch mehr Instrumente hinzu, wie Holzbass, Bongos und Trompeten.Tickets sind bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional sowie im FORUM DAUN zum Preis von 34,00 EUR erhältlich! Infos erhalten Sie unter 06592 951313.Still CollinsThe very best of Phil Collins & Genesis - live!Still Collins sorgt seit Mitte 1996 für große Furore in der Szene der Tributebands Europas - am Samstag, 26. Januar 2019 um 20 Uhr kön-nen Sie sich davon persönlich im Gäste- und Veranstaltungszentrum FORUM DAUN überzeugen.

    Darin dreht er die Schraube des privaten Wahnsinns noch einen Tacken weiter. Denn wo andere Komiker nur Witze machen, bohrt Bielendorfer tief im eigenen Leben als kinderloser Mopsbesitzer Mitte 30, der das Einzige studiert hat, was man in seiner Familie noch mehr braucht als Lehramt: Psychologie.Mutter Lehrerin auf der Grundschule, Vater Pauker auf dem Gym-nasium und der eigene Onkel im Direktorensessel. Ein schulisches Guantanamo, ein Aufwachsen härter als der gewiss glutenfreie Pausen-zwieback aller Sportlehrer. Und das alles auch noch im glamourösen Gelsenkirchen, dem bilderbuchhaften Florenz des Ruhrgebiets. Bie-lendorfer erzählt von einer Lehrerkind-Kindheit unter dem permanent drohenden Rotstift, mit einem Vater, der zwar streng, aber ungerecht war und bis heute ein nicht enden wollender Quell von Absurditäten ist. Er berichtet von seinem Waldorf-Neffen Ludger, der immer eine selbstgehäkelte Kappe aus Lamaschamhaar auf dem Kopf hat, und von seiner Frau Nadja, die ihn täglich rettet, meist vor sich selbst.Aber auch abseits seiner Familie zerpflückt Bielendorfer den Alltag - er erklärt, wieso moderne Spielplätze Orte des Horrors sind, wie man allein im Amazonas überlebt und wie es sich anfühlt, der Justin Bieber von Gelsenkirchen zu sein.Ein legendärer Auftritt bei Günther Jauchs „Wer wird Millionär?“, bei dem Bielendorfers Vater als Telefonjoker in 30 Sekunden alle Klischees erfüllte, die den besserwisserischen Pädagogen dieser Welt so anhaf-ten, hievte das Lehrerkind 2010 über Nacht in die Autoren-Riege und sein gleichnamiges, ultrawitziges Erstlingswerk 2011 gleich auf Platz eins der Bestsellerlisten. Auch die nachfolgenden drei Sachbücher plat-zierten sich in den Top Ten der Spiegel-Bestsellerliste.Tickets sind bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional sowie im FORUM DAUN zum Preis von 26,90 EUR erhältlich! Infos erhalten Sie unter 06592 951313.Winterzauberland

    Kleine Kinder, große Kinder und auch die Erwachsenen können sich jetzt schon auf die Weihnachtsshow der Musikschule „Spiel-mit“ freuen. In der festlich geschmückten, weihnachtlichen Kulisse des FORUM DAUN präsentieren Schüler und Lehrer dem Publikum eine märchen-hafte Auswahl an schöner Musik. Neben der bekannten Houseband und dem großen Weihnachtsorchester werden viele tolle Solisten und Ensemble das Publikum zum Staunen bringen. Jeder kommt hier auf seine Kosten. Genau das richtige Konzert zum Zuhören und Träumen. Das Konzert beginnt am Sonntag, 23. Dezember um 17 Uhr. Der Eintritt ist natürlich frei. Einlass ist um 16.30 Uhr.

  • Daun - 11 - Ausgabe 49/2018

    Daun-GemünDen

    Einladung zur OrtsbeiratssitzungAm Dienstag, 18. Dezember 2018, 18.30 Uhr, findet im Hotel Müller, Daun-Gemünden, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates statt.

    Tagesordnung1) Eröffnung und Begrüßung2) Ausbau und Sanierung L 46 Umgehungsstraße Daun-Gemünden

    a) Landesbetrieb Mobilität GerolsteinVorstellung der Ausbauplanung mit den erforderlichenWasserschutzmaßnahmenb) Information zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen durch die Verbandsgemeindeverwaltung Daun

    3) Einwohnerfragestunde

    Daun-neunkirchen

    Seniorentag am 09.12.2018Es wird auf die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der 47. und 48. Kalenderwoche hingewiesen.Beginn ist um 14:30 Uhr im Bürgerhaus Neunkirchen.Auch kurzfristige Anmeldungen werden noch gerne entgegengenom-men von Alois Zender, Fasanenweg 5 a (Tel. 1263).

    WaldweihnachtEinladung 1. Neunkirchener Waldweihnachtam Sonntag, dem 16.12.2018Treffpunkt ist um 17:00 Uhr beim AnwesenWalter Zender, Fasanenweg 15Von dort wandern wir mit brennenden Fackeln zum „Scheed“ (Fackeln für Erwachsene werden gestellt). Hier wollen wir gemeinsam einen Tannenbaum schmücken. Dazu werden die Kinder gebeten ein Weih-nachtsbaumschmuckstück mitzubringen, das sie dann selbst am Baum aufhängen dürfen.Zum gemütlichen Beisammensein im Winterwald wäre es auch schön, wenn jeder etwas Gebäck und Punsch für Groß und Klein mitbringen würde.Wer mitgehen möchte meldet sich bis zum 10.12.2018 an bei:Walter Zender, Tel. 7738 oder Uschi Heck, Tel. 4232.

    Daun-Pützborn

    Einladung zum 6. Weihnachtskonzert am 16. Dezember 2018In diesem Jahr beginnt das Weihnachtskonzert bereits um 13:30 Uhr. Hierzu treffen wir uns auf dem Anwesen von Monika und Olaf Wag-ner im Rehwinkel 5. Dort warten drei Alphornbläser, welche uns auf das Weihnachtskonzert einstimmen. Die Musiker erzeugen auf ihren mehr als 3 Meter langen Alphörnern wunderbare Klänge, die unter die Haut gehen. Alle Gäste finden ein geräumiges und vorgewärmtes Besucherzelt vor. Bei trockenem Wetter ist genügend Platz vorhanden im Freien zu stehen. Einige Sitzmöglichkeiten werden zur Verfügung gestellt. Gegen 14:00 Uhr begeben wir uns in den ca. 50 Meter ent-fernten Bürgersaal.Dort werden wir von passionierten Interpreten mit Musik und Gesang unterhalten. Der Kinderchor hat sich bereits zum Üben getroffen, die klassische Weihnachtsgeschichte darf ebenso wenig fehlen wie das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern mit musikalischer Begleitung.Zur Pause reichen wir bei einem guten Kaffee selbst gebackene Pütz-borner Plätzchen. Zum Ende der Veranstaltung gibt es eine deftige Gulaschsuppe und eine vegetarische Kartoffelsuppe. Getränke wer-den zu günstigen Preisen angeboten. Der Eintritt ist frei.

    Herzliche Grüße sendet IhnenIhre Pützborner Weihnachtsgruppe

    Dafür gibt es mehrere gute Gründe: Zum einen natürlich die unglaubli-che Stimmähnlichkeit des Sängers Sven Komp zu Phil Collins. Dann die fünf professionellen Top-Musiker, die das Rückgrat der ganzen Show bilden und von ihrer Qualifikation her gut beim echten Phil Collins mit-spielen könnten. Und die attraktive Sängerin Katja Symannek, die nicht nur einen akzentuierten Background und punktgenaue Zweitstimmen beisteuert, sondern auch eine umwerfende Duettpartnerin ist.Doch in einer Beziehung bietet die Band sogar mehr das Original, denn in einer Still Collins Show gibt es sowohl die Hits von Phil Collins als auch die der Supergruppe „Genesis“, bei denen Phil Collins mit seiner markanten Stimme beteiligt war.Die Illusion ist perfekt, die Musik geht unter die Haut und ins Bein, und die Partystimmung ist mitreißend. Unvorstellbar: Schon nach wenigen Titeln stört es auch den letzten Zweifler nicht mehr, dass da oben Sven Komp mit seinen Jungs steht und nicht Phil Collins selbst!Von „Selling England by the pound“ bis hin zum letzten Phil Collins Soloalbum „Going back“ blicken Still Collins programmatisch auf die komplette musikalische Palette der Phil Collins- und Genesis-Musikge-schichte und beleuchten gerne auch schon mal kurz das angrenzende Solo-Thema „Peter Gabriel“.Stimme, Sounds, Arrangements: Selbst eingefleischte Fans des Origi-nals tun sich schwer, einen akustischen Unterschied zwischen „Tribute“ und „Meister“ auszumachen. „Mach‘ die Augen zu und Du denkst, er sei es wirklich“, spricht man. Aber nicht nur das! Wer still Collins einmal live erlebt hat, der weiß: Hier wird nicht nur gecovert, hier gibt es eine äußerst unterhaltsame Bühnenshow einer erstklassigen Liveband!Tickets sind bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional sowie im FORUM DAUN zum Preis von 25,20 EUR erhältlich! Infos erhalten Sie unter 06592 951313.

    Daun-boverath

    Flurbereinigung BoverathDer Ortsbeirat Boverath hatte sich in der Sitzung am 11.10.2018 intensiv mit einer etwaigen Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren Darscheid/Hörscheid befasst. Nach ausführlichen Informationen des Abteilungsleiters beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel, Herrn Henkes wurde der Beschluss gefasst, am gemeinsamen Verfahren mit Darscheid und Hörscheid zur Bereinigung der landwirt-schaftlichen Nutzflächen und der nicht landwirtschaftlichen Teile der Ortslage teilzunehmen. Hierüber wurde ausführlich im Mitteilungs-blatt, Ausgabe 43/2018 berichtet.Nunmehr haben sich auch der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der Stadt Daun am 08.11.2018 und der Stadtrat Daun am 22.11.2018 mit der Sache befasst. Beide Gremien haben den Empfehlungsbe-schluss des Ortsbeirates zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass die Gemarkung Boverath in das gemeinsame Verfah-ren mit den Nachbarorten Darscheid und Hörscheid mit einbezogen werden soll.Als nächstes steht nun zu Beginn des kommenden Jahres eine sog. Akzeptanzveranstaltung in Boverath an, zu der die betroffenen Grund-stückseigentümer durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen werden und dann nach entsprechenden Informationen abstimmen können, ob die Flurbereinigung in Boverath tätsächlich durchgeführt werden soll. Die Eigentümer haben somit die letztendliche Entschei-dungsgewalt. Sofern diese Abstimmung positiv ausgeht, wie dies für die Nachbargemeinden Darscheid und Hörscheid bereits erfolgt ist, wird das DLR Eifel einen entsprechenden Antrag auf auf Genehmigung bzw. Zuwendung für das Verfahren Boverath beim Ministerium vorle-gen.

    DorftreffHerzliche Einladung an alle Boveratherzum adventlichen Dorftreff am Dienstag, dem 11.12.2018 - 15.00 Uhr im BürgerhausMit Adventsgeschichten und -gedichten sowie Adventsliedern möchten wir bei Kaffee und selbst gebackenen Köstlichkeiten einen besinnlichen Nachmittag mit Einstimmung auf das bevorstehende Weihnachtsfest verbringen.Als Überraschung sollen Wichtelgeschenke verteilt werden.Jeder Teilnehmer möge deshalb ein kleines Geschenk im Höchstwert von 5,00 Euro mitbringen.Das Organisationsteam freut sich,wenn viele Boverather - ob groß oder klein -zu diesem Nachmittag kommen und Köstlichkeitenaus der eigenen „Backstube“ mitbringen.

  • Daun - 12 - Ausgabe 49/2018

    andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet. Die Abmeldung ist nachzuweisen z. B. durch Bescheinigung Tierarzt, Kaufvertrag, Abga-bevertrag.(3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzu-zeigen.

    § 4Beginn und Ende der Steuerpflicht

    (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.

    § 5Steuersatz, Gefährliche Hunde

    (1) Der Steuersatz

    a) für den ersten Hundb) für den zweiten Hundc) für jeden weiteren Hundwird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.Der Steuersatz

    a) für den ersten gefährlichen Hundb) für den zweiten gefährlichen Hundc) für jeden weiteren gefährlichen Hundwird ebenfalls jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.(3) Gefährliche Hunde sind

    1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder

    Vieh hetzen oder reißen,3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen

    angesprungen haben und4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf-

    bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung ver-gleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

    (4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American Staffordshire Terrier und- Staffordshire Bullterriersowie Hunden, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstam-men, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermu-tet.

    § 6Festsetzung und Fälligkeit

    (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt.(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljähr-lich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig.(3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abwei-chend von Abs. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.(5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die glei-che Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hun-desteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

    § 7Steuerbefreiung

    (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

    1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwer-behindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden.

    Daun-Steinborn

    Seniorennachmittag 2018Einige Stunden der Gemeinsamkeit und guter Unterhaltung boten sich den Steinborner Seniorinnen und Senioren bei ihrem jährlichen Treffen im Bürgerhaus „Alte Schule“.Für die liebevoll geschmückte Kaffeetafel sorgten die „Steinborner Möhnen“, die auch hinter den Kulissen (Küche) wirkten und die Gäste mit selbst gebackenen Torten verwöhnten.Ihnen gebührt für das gute Gelingen der Veranstaltung ein besonderer Dank!Neben guten Gesprächen, boten Kinder aus der „Arbeitsgruppe Kin-derkarneval Steinborn“ kurzweilige Unterhaltung mit einem Tanz aus dem Repertoire der letzten Kinderkarnevalsaison.Mit einem Auftritt von drei Damen der „Steinborner Möhnen“ wurden die Seniorinnen und Senioren in launiger Weise unterhalten.Zum Abschluss brachte eine Theatergruppe aus Mitgliedern der Stein-borner Feuerwehr noch einen Sketch über eine Computerschulung, bei dem mach sich einig war, dass die „künstliche Intelligenz (KI)“ es nicht immer leicht gegen eine „natürliche Dummheit (ND)“ hat.

    deudesfeld

    WeihnachtsmarktAm 3. Adventswochenende findet neben dem Hotel zur Post unser Weihnachtsmarkt statt. Hier halten u. a. die Deudesfelder Möhnen sowie unsere Seniorenaktivgruppe (SAG) viele schöne Dinge für Sie bereit.Höhepunkt in diesem Jahr îst eine große Verlosung durch die Jugend-feuerwehr.Hauptpreis ein 32 Zoll TV-Gerät.Herzlich willkommen am Samstag, 15.12. ab 19.00 Uhr zur Après-Ski-Party sowie am Sonntag ab 13.00 Uhr.

    Satzung der Ortsgemeinde Deudesfeld über die Erhebung der Hundesteuervom 09.11.2018Der Ortsgemeinderat Deudesfeld hat aufgrund des § 24 der Gemein-deordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen in der Sitzung vom 09.11.2018 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

    § 1Steuergegenstand, Entstehung der Steuer

    (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer fest-zusetzen ist.

    § 2Steuerschuldner

    (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepub-lik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anler-nen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemein-sam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    § 3Anzeigepflicht

    (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind:1. Rasse2. Geburtsdatum3. Herkunft und Anschaffungstagglaubhaft nachzuweisen.(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundsteuer-marke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine

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    der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Gemeinde zurückzugeben.(2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei kön-nen folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift des Hundehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde3. Herkunft und Anschaffungstag4. Geburtsdatum5. Rasse

    § 11Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, nicht recht-

    zeitig oder fehlerhaft anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht

    rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht zurückgibt, bzw. einen erforderlichen Nachweis nicht vorlegt,

    3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 a Abs. 2 Satz 2 die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit, Steuer-ermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,

    4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt.

    5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hun-debestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntau-send Euro geahndet werden.

    §12In-Kraft-Treten

    Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Deudesfeld über die Erhebung der Hundesteuer vom 28.11.2002 außer Kraft.

    Deudesfeld, den 23.11.2018Ortsgemeinde Deudesfeldgez. Otmar Eckstein (L. S.)

    OrtsbürgermeisterHinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-

    migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-zung geltend machen.

    DreiS-brück

    Gemeinsames KochenDas nächste gemeinsame Kochen der sorgenden Gemeinschaft findet am 15.12.2018 ab 10:00 Uhr statt.Wie gewünscht gibt es ein weihnachtliches Überraschungsmenü.Anmeldungen wie immer bei Petra 2560735 oder Helga 797.

    Satzung der Ortsgemeinde Dreis-Brück über die Erhebung der Hundesteuervom 08.11.2018Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück hat aufgrund des § 24 der Gemein-deordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen in der Sitzung vom 08.11.2018 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

    2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophen-schutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbil-dung und Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“ oder „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleich-bare Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Able-gung der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte Einsatz sind auf Anforderung von der betreiben-den Organisation schriftlich nachzuweisen.

    3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier-heimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.

    4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz.

    (2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen.(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt.

    § 7 aSteuerfreie Hundehaltung

    (1) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz insbe-sondere1. die Haltung von Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und

    Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind,

    2. die Haltung von Diensthunden, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden, in dessen Eigentum verblei-ben und die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,

    3. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtun-gen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten wer-den.

    (2) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch Vorlage ent-sprechender Nachweise zeitnah zu belegen.Ändern sich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der Hun-dehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.

    § 8Steuerermäßigung

    (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäu-den, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind; jedoch für höchstens zwei Hunde.(2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff. ausgenommen.(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehal-ten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder wei-tere Hunde.

    § 9Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerer-

    mäßigung(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet

    sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden,

    2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,

    3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes ent-sprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,

    4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

    § 10Überwachung der Anzeigepflicht

    (1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei

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    sowie Hunden, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstam-men, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermu-tet.

    § 6Festsetzung und Fälligkeit

    (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt.(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljähr-lich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig.(3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abwei-chend von Abs. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.(5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die glei-che Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hun-desteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

    § 7Steuerbefreiung

    (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

    1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwer-behindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden.

    2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophen-schutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbil-dung und Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“ oder „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleich-bare Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Able-gung der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte Einsatz sind auf Anforderung von der betreiben-den Organisation schriftlich nachzuweisen.

    3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier-heimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.

    4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz.

    (2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen.(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt.

    § 7 aSteuerfreie Hundehaltung

    (1) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz insbe-sondere

    1. die Haltung von Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind,

    2. die Haltung von Diensthunden, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden, in dessen Eigentum verblei-ben und die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,

    3. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrich-tungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden.

    (2) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch Vorlage ent-sprechender Nachweise zeitnah zu belegen.Ändern sich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der Hun-dehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.

    § 1Steuergegenstand, Entstehung der Steuer

    (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer fest-zusetzen ist.

    § 2Steuerschuldner

    (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepub-lik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anler-nen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemein-sam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    § 3Anzeigepflicht

    (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind:1. Rasse2. Geburtsdatum3. Herkunft und Anschaffungstagglaubhaft nachzuweisen.(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundsteuer-marke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet. Die Abmeldung ist nachzuweisen z. B. durch Bescheinigung Tierarzt, Kaufvertrag, Abga-bevertrag.(3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzu-zeigen.

    § 4Beginn und Ende der Steuerpflicht

    (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.

    § 5Steuersatz, Gefährliche Hunde

    (1) Der Steuersatza) für den ersten Hundb) für den zweiten Hundc) für jeden weiteren Hundwird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.Der Steuersatza) für den ersten gefährlichen Hundb) für den zweiten gefährlichen Hundc) für jeden weiteren gefährlichen Hundwird ebenfalls jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.(3) Gefährliche Hunde sind1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass

    sie Wild oderVieh het-zen oder reißen,

    3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und

    4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausge-hende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

    (4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American Staffordshire Terrier und- Staffordshire Bullterrier

  • Daun - 15 - Ausgabe 49/2018

    Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-

    migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Daun unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-zung geltend machen.

    gefell

    Kaffee der Katholischen Frauengemeinschaft HilgerathAlle Seniorinnen/Senioren der Pfarrei Hilgerath sind herzlich einge-laden zum Adventkaffee in das Gemeindehaus in Sarmersbach am Dienstag, dem 11. Dezember um 14.30 Uhr.Wir freuen uns auf einen gemütlichen Nachmittag mit euch.

    gillenfeld

    StellenausschreibungBei der Ortsgemeinde Gillenfeld ist zum 01.03.2019 die Stelle

    Sachbearbeiter/in im Bereich der Tourist-Information/ Gemeindebüroneu zu besetzen. Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung (450,00 € Job).Die Regelarbeitszeiten sind:Jan. - Feb. Mi., Fr. und Sa. 09.30 - 11.30 UhrMrz. - Okt. Di. - Sa. 09.30 - 11.30 UhrNov. - Dez. Mi., Fr. und Sa. 09.30 - 11.30 UhrBewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 21.12.2018 an:Ortsbürgermeister Karl-Heinz SchlifterAm Markt 5, 54558 Gillenfeld, zu richten.

    Einladung zur Adventsfeier 2018Im Namen des Gemeinderates darf ich die Damen und Herren aus Gillenfeld ab 60, selbstverständlich mit ihrem/r Partner/-in, herzlich einladen für den 3. Adventssonntag, 16.12.2018 in das Pfarrheim in Gillenfeld.Beginnen werden wir mit einer Andacht im Pfarrheim um 15.00 Uhr. Anschließend bleiben wir bei einem kleinen Programm sowie Kaffee und Kuchen zu einem gemütlichen Nachmittag zusammen.Es ist schön, wenn Sie dabei sind!

    Eine Bitte noch: Wenn Sie sich bis Donnerstag, den 13.12.2018 anmel-den möchten: (Tel.: 06573 720 Touristinformation, 06573 9530394 Koordinierungsstelle). Vielen Dank! Sollte ein Fahrdienst benötigt wer-den, so bitte ich dies bei der Anmeldung anzugeben.Bis dahin herzliche Grüße.

    Karl-Heinz Schlifter, Ortsbürgermeister

    § 8Steuerermäßigung

    (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäu-den, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind; jedoch für höchstens zwei Hunde.(2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff. ausgenommen.(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehal-ten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder wei-tere Hunde.

    § 9Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung

    und Steuerermäßigung(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet

    sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden,

    2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,

    3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes ent-sprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,

    4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

    § 10Überwachung der Anzeigepflicht

    (1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Gemeinde zurückzugeben.(2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei kön-nen folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift des Hundehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde3. Herkunft und Anschaffungstag4. Geburtsdatum5. Rasse

    § 11Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, nicht recht-

    zeitig oder fehlerhaft anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht

    rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht zurückgibt, bzw. einen erforderlichen Nachweis nicht vorlegt,

    3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 a Abs. 2 Satz 2 die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit, Steuer-ermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,

    4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt.

    5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hun-debestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntau-send Euro geahndet werden.

    §12In-Kraft-Treten

    Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Dreis-Brück über die Erhebung der Hundesteuer vom 25.11.2002 außer Kraft.

    Dreis-Brück, den 08.11.2018Ortsgemeinde Dreis-Brück

    gez. Michael Jax (L. S.)Ortsbürgermeister

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    2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,

    3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und

    4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf-bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung ver-gleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

    (4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American Staffordshire Terrier und- Staffordshire Bullterriersowie Hunden, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstam-men, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermu-tet.

    § 6Festsetzung und Fälligkeit

    (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt.(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljähr-lich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig.(3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abwei-chend von Abs. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.(5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die glei-che Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hun-desteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

    § 7Steuerbefreiung

    (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder

    sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwer-behindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden.

    2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophen-schutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbil-dung und Prüfung