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7.5 Versorgung mit hauswirtschaftlichen und medizinischen Alltagsartikeln

8. Pflegekonzept / Pflegemodell

8.1 Leitbild8.2 Pflegesystem8.3 Pflegeprozess8.4 Pflegedokumentation8.5 Pflegestandards8.6 Qualitätssicherung 8.6.1 Funktions- und Aufgabenbeschreibungen für Mitarbeiter8.6.2 Einarbeitungskonzept8.6.3 Fort- und Weiterbildung8.6.4 Klausurtagungen8.6.5 Beurteilungs- und Jahresgespräche8.6.6 Organisations-, Struktur- und Handlungsstandards8.6.7 Qualitätszirkel / Arbeitsgruppen8.6.8 Fachliteratur/ Fachzeitschriften 8.6.9 Supervision8.6.10 Fallbesprechungen8.6.11 Konzeptordner

9. Trauerarbeit und -begleitung

10. Kooperation mit externen Berufsgruppen / Dienstleistern /Institutionen

10.1 Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten10.2 Weitere Kooperationen

11. Konzept zur ehrenamtlichen Mitarbeit

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2. Vorwort

Das Johannes-Hospiz ist eine stationäre Hospizeinrichtung, in der Schwerstkranke undSterbende in der letzten Lebensphase palliativpflegerisch und palliativmedizinisch versorgtwerden. Das stationäre Hospiz hat einen eigenständigen Versorgungsauftrag und ist damitunabhängig von Krankenhaus und Altenhilfeeinrichtung. Schwerstkranke und sterbende Menschen finden Aufnahme, wenn ambulanteVersorgungsstrukturen nicht mehr ausreichen und auch die Einweisung in ein Krankenhausnicht indiziert ist. Das stationäre Hospiz bietet neben Unterkunft und Verpflegung palliativmedizinische,palliativpflegerische, psychosoziale und seelsorgliche Begleitung, Betreuung und Beratungdurch ein multidisziplinäres Team.Der Alltag eines stationären Hospizes ist geprägt von der Mitarbeit Ehrenamtlicher und stelltdahe r hohe An fo rde rungen an d i e Koope ra t i ons - , O rgan i sa t i ons - undKommunikationsstruktur aller Mitarbeitenden. In der Bilanz vieler Jahre, in denen stationäre Hospize bestehen, zeigt sich deutlich, dassbesonders durch die Mitarbeit der Ehrenamtlichen diese Lebensphase einen Stellenwerterhält, der ihr zusteht.

Diese Zeit als eine Zeit des Lebens zu betrachten und sich während dieser Zeit im„normalen“ gesellschaftlichen Umfeld und Alltag zu empfinden gelingt vor allem auch durchehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement.

3. Selbstverständnis und Trägerschaft

Sowohl aus der ethischen Wertschätzung für alles Leben und insbesondere dem Bemühen,menschliches Leben bis zum Tod lebenswert zu gestalten, als auch aufgrund derAnforderungen, die an die (professionelle) Pflege von Menschen gestellt werden, betrachtenwir die Pflege in einem Hospiz als eine originäre Aufgabe von christlichen Einrichtungen. Das Johannes-Hospiz in Münster ist eine gemeinnützige Gesellschaft.

Mitgesellschafter sollen christliche Institutionen sein.

Auf dieser Grundlage ist folgende Trägerkonstellation entstanden:

• das Diakonische Werk Münster e.V.,• die Bischof-Hermann-Stiftung Münster,• der Caritasverband für die Stadt Münster durch die Caritas- Betriebsführungs- und Trägergesellschaft Münster mbH,• die St. Franziskus-Stiftung Münster. Die Trägerschaft ist offen für weitere Gesellschafter, die in diesem Arbeitsfeld tätig sind.

4. Beschreibung der Einrichtung

Das Johannes-Hospiz befindet sich in zentraler Lage der Stadt Münster am Hohenzollernring66 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Franziskus-Hospital. Das Gebäude wurde in den 20er Jahren als Wohnhaus eines Münsteraner Unternehmers gebaut. In den 30 er Jahren

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wurde es von den Mauritzer Franziskanerinnen übernommen und bis zum Jahr 1999 inunterschiedlicher Weise genutzt. Seit September 1999 wird es nach einer umfassendenRenovierung und Erweiterung an die gemeinnützige Johannes-Hospiz GmbH vermietet undals stationäre Hospizeinrichtung genutzt.Da das Gebäude denkmalgeschützt ist, musste im Rahmen der Renovierung sichergestelltwerden, dass der ursprüngliche Charakter des Wohnhauses erhalten blieb. In den Jahren 2011-2012 wurde im Garten des Hospizes ein Erweiterungsgebäude errichtetund mit dem Altbau verbunden. Dies wurde notwendig, weil sich einerseits der Raumbedarffür Wohnzimmer, Küche sowie für Lager-, Funktions- und Personalräume als unzureichenderweis und andererseits der Bedarf für stationäre Hospizplätze zugenommen hat.Das alte Gebäude und neue Gebäude weisen jeweils hat eine Nutzfläche von ca. 650 qm aufund werden folgendermaßen genutzt:

Erdgeschoss: die jeweiligen Bewohnerzimmer, Küche, Wohnzimmer, Raum der Stille,Dienstzimmer für Mitarbeiter, Büro für Verwaltung, 2 Gäste WCs, Pflegearbeitsraum,Wäscheraum, Raum für Pflegemittel, Hauswirtschaftsraum1.Obergeschoss: d ie jewei l igen Bewohnerz immer, Angehör igenz immer 2Pflegearbeitsräume, 1 Pflegemittelraum, 1 Wäscheraum2. Obergeschoss: Familienzimmer, Angehörigenzimmer, Büros für Leitung undstellvertretende Leitung, Lagerraum für Geräte und sonstigesKeller, großzügiges Badezimmer mit Hubbadewanne und Badelifter, Besprechungsraum,Büro- und Archivraum, 2 Mitarbeiterumkleiden, Waschkeller, Lagerraum für Pflegeartikel,Wäschelager, 2 Hausanschlussräume, Raum für technische Arbeiten,

Im Erdgeschoss schließt sich an die Küche eine überdachte Terrasse an. Das Gebäude istnach Süden ausgerichtet und geht in den Garten über. Die Wege sind befestigt und daher mitRollstuhl befahrbar.

5. Organisationsstruktur

5.1 Graphik Organigramm : ist der Anlage beigefügt

5.2 Leitung der EinrichtungDie Hospizleitung ist als Pflegedienst- und Hausleitung verantwortlich für alle Bereiche desHauses. Sie wird in Abwesenheit durch die stellvertretende Hospizleitung in beidenFunktionen vertreten. Die stellvertretende Hospiz- und Pflegedienstleitung verantwortet dieGestaltung der Dienstplanung, die Einsatzplanung für Praktikanten im Bereich der Pflege, dieSteuerung der alltäglichen Versorgung der Bewohner, die „Fachaufsicht“ bzw. Kontrolle der„Pflegequalität“.

5.3 Kommunikationsstruktur

5.3.1 nach außen 5.3.1.1 Hausleitung und Geschäftsführung In der Regel findet einmal wöchentlich ein Treffen im Büro des Geschäftsführers, das imGebäude der Provinzverwaltung der Ordensgemeinschaft der Mauritzer Franziskanerinnenliegt, statt. Dort werden Grundsatzthemen, Projekte, personalbezogene Themen u.ä.besprochen.

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5.3.1.2 Geschäftsführung und Träger / Förderverein / Stiftung(wird von Herrn Prinz ergänzt)

5.3.2 Kommunikationsstruktur nach innen

5.3.2.1 Dienstbesprechung mit hauptamtlichen MitarbeiternIn einem Rhythmus von zwei bis vier Wochen findet eine Dienstbesprechung für alleMitarbeiter aus dem Pflege- und Hauswirtschaftsbereich statt. Alle anderen Mitarbeiter(Geschäftsführung, Seelsorge, Hausreinigung, Verwaltung, Haustechnik) sind anlassbezogeneingeladen. Die Dienstbesprechung dient dazu, alle Mitarbeitenden auf den gleichenWissensstand zu bringen. Es werden Themen zur Organisation, offene Fragen,pflegefachliche oder medizinische Inhalte aufgegriffen. Die Dienstbesprechung kann ggf. alsFallbesprechung oder ethische Fallbesprechung genutzt werden. Diese werden jedoch in derRegel zeitnah zu einem Anlass zusätzlich festgelegt.

5.3.2.2 Besprechungen mit ehrenamtlichen MitarbeiternDiese werden ausführlich im Konzept zur ehrenamtlichen Mitarbeit (Punkt 9.ff) erläutert.

5.4 Mitarbeitersituation

5.4.1 PflegebereichFür diesen Bereich stehen die im erhebungsbogen benannten Vollzeitstellen zur Verfügung.Um eine ausreichende Wochenendbesetzung sicherstellen zu können, stehen in beidenSchichten jeweils 7 Pflegefachkräfte zur Verfügung. Regelmäßig und primär im Nachtdienstarbeiten vier Pflegefachkräfte. Dadurch können etwa 80 % der Nächte abgedeckt werden.Lediglich Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden von den übrigen Mitarbeiternabgedeckt.Grundsätzlich besteht die Erwartung, dass jede Pflegeperson an der Weiterbildung „Palliativcare“ teilnimmt.

5.4.2 HauswirtschaftHier stehen drei Personen zur Verfügung. Zwei Mitarbeiterinnen sind für den Küchenbereich,die Wäscheversorgung und die allgemeine Ordnung und Gestaltung im Haus zuständig, eineMitarbeiterin ist für die Hausreinigung vorgesehen.

5.4.3 Betreuung / Begleitung

5.4.3.1 Seelsorge / Gottesdienste / spirituelle AngeboteDie seelsorgerischen Aufgaben werden durch einen katholischen Priester hauptamtlichwahrgenommen. Er ist 2-4 mal wöchentlich für etwa drei Stunden im Haus und besucht nachenger Abstimmung mit den Pflegenden die Bewohner oder / und nimmt Kontakt mit derenZugehörigen auf. Selbstverständnis seiner Aufgabe ist es, Menschen aller Konfessionen oderohne Konfession wertfrei zu begegnen und sich als Seelsorger ohne religiöse Absicht zuzeigen. Jedoch dort, wo Menschen religiöse, kirchliche oder spirituelle Bedürfnisse deutlichmachen, ist es der Anspruch als Diakon, Vertreter der Kirche oder religiöser Mensch präsentzu sein. Bewohner oder Gäste des Hauses sollen spüren, dass sie sich an einem Ort mitchristlicher Prägung befinden und in ihrem Glauben Menschen begegnen können, die diesenteilen. Daher sind Gottesdienstangebote, das Spenden von Sakramenten, die Teilnahme ander Eucharistie fest verankerte Angebote im Haus. Regelmäßig einmal wöchentlich findet ein

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offener ökumenischer Gottesdienst („Atem holen“) statt. Dieser wird von ehrenamtlichenMitarbeitern in engem Kontakt mit dem Seelsorger gestaltet.

5.4.3.2 Begleitung durch EhrenamtlicheDieses Angebot wird im Konzept zur Mitarbeit Ehrenamtlicher erläutert

5.4.3.3 Therapiehund-AngebotEtwa 2-3 mal wöchentlich ist in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr eine ausgebildeteTherapiehündin im Haus. Sie gehört einer Mitarbeiterin, die diese auf ihre regelmäßigePräsenz im Hospiz gezielt vorbereitet hat. Der Einsatz bei Bewohnern und Angehörigenerfolgt ausschließlich gemeinsam mit ihr und in ihrer Verantwortung als Hundeführerin. EinEinsatz und Angebot erfolgt nur dann, wenn dies im Vorfeld ausreichend mit allen Beteiligtenabgesprochen und vorbereitet wurde.

5.4.4 Verwaltung Die gesamte Personal- ,„Patienten“- , Mitarbeiterverwaltung und Buchhaltung wurdeausgelagert und wird vom St. Franziskus Hospital bzw. von der Mutterhausverwaltunggeleistet. Für organisatorische Aufgaben und hausinterne Verwaltungsaufgaben steht eineMitarbeiterin zur Verfügung.

5.4.5 technischer Dienst Um einfache Reparaturen, handwerkliche Aufgaben, Besorgungen u.ä. erledigen zu können,sind zwei Mitarbeiter mit acht Stunden in der Woche auf 400 € Basis angestellt. Für regelmäßige Wartungs- und spezielle Reparaturarbeiten an Geräten bzw. in dergesamten Haustechnik besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Dienstleister Fac`t .Dieser ist auf dem Gelände des St. Franziskus-Hospitals ansässig und steht kurzfristig undüber 24-stündige Rufbereitschaft zur Verfügung.

6. Bewohner- bzw. Wohnsituation

Es sind 10 Bewohnerzimmer als Einzelzimmer und je nach Bedarf 1 Familienzimmer(Doppelzimmer mit gemeinsamen Bad) vorhanden. Alle Zimmer sind vollständig möbliert undmit Telefon, Stereoanlage, Fernseher, Kühlschrank und Klimaanlage ausgestattet. Dasjeweils dazugehörige Bad hat eine Dusche, Toilette und Waschbecken. Angehörige habendie Möglichkeit, im Zimmer mit zu übernachten. 9 der 11 Zimmer haben ein Sofa, welches b.Bed. als vollwertiges Bett genutzt werden kann. In den übrigen Zimmern kann zur Nacht einmobiles Bett zugeschoben werden.

7. Versorgung

7.1 SpeiseversorgungDie Speiseversorgung / Verpflegung wird von den Mitarbeiterinnen aus der Hauswirtschaftkoordiniert. Das Essen kann in der Küche oder im eigenen Zimmer angeboten werden.Sofern die Mobilität dies zulässt, entscheidet der Bewohner zu jeder Mahlzeit neu, wann, wo,ob und so weit wie möglich auch, was er ist.Frühstück, Abendessen und Nachmittagskaffee bzw. Zwischenmahlzeiten werden im Haushergerichtet und unmittelbar vorher gefragt, was konkret gewünscht wird. Die Zubereitungdes Mittagessens erfolgt in der Küche des St. Franziskus-Hospital. Die Auswahl undBestellung eines der verschiedenen Gerichte wird in der Regel am Vortag gemeinsam mitKonzept Haus- und Pflegekonzept des JHM

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dem Bewohner vorgenommen. Wenn aus unterschiedlichen Gründen diese Auswahl amjeweiligen Tag nicht mehr angemessen ist, besteht immer auch die Möglichkeit, eine andereMahlzeit zu besorgen. Sofern Angehörige dies wünschen, haben sie ebenso die Möglichkeit,im Haus mit Speisen versorgt zu werden. Warme und kalte Getränke stehen vielfältig zurVerfügung. Angehörige haben die Möglichkeit, Speisen von zu Hause mitzubringen und diesein der Küche oder im zimmereigenen Kühlschrank zu lagern.Ein umfassender Vorrat an unterschiedlichen Lebensmitteln lässt auch Wünsche zu, dieaußerhalb der üblichen Mahlzeiten und Speisen liegen. Auch am Nachmittag und Abend,wenn die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Küche nicht mehr anwesend sind, kann durchdie regelmäßige Präsens der Ehrenamtlichen ein individuelles Angebot erhalten bleiben. 7.2 WäscheversorgungDie Versorgung der Bewohner- und Hauswäsche erfolgt je nach Wäscheart im Haus oderwird an eine Wäscherei gegeben. Die gekennzeichnete Oberbekleidung, Nacht- undUnterwäsche wird im Haus gewaschen und ggf. gebügelt. Ebenfalls werden Handtücher undWachlappen im Haus gewaschen. Die übrige Wäsche wird an die Wäscherei vergeben. DieAbholung und der Rücktransport werden von der Wäscherei in der Regel 3mal wöchentlichsichergestellt.Die Versorgung infektiöser Wäsche erfolgt nach einem vorgegebenen Standard.

7.3 HausreinigungDas Reinigungskonzept sieht vor, dass Bewohner-, Aufenthalts- und Diensträumemindestens einmal wöchentlich grundgereinigt werden. Die Reinigung der Bäder und WCerfolgt an allen Wochentagen. Flure werden je nach Bedarf ggf. auch täglich gewischt.Grundsätzlich gilt, dass in den Bewohnerzimmern und Aufenthaltsräumen täglich überprüftwird, ob außergewöhnliche Verschmutzungen vorliegen (Prinzip der Sichtreinigung).D ie Re in igung der Fenster e r fo lg t in den Bewohnerz immern durch d ieReinigungsmitarbeiterin und passt sich der Belegungssituation an bzw. wird auch nach demBefinden des jeweiligen Bewohners vorgenommen. In den übrigen Räumen ist in einemfesten Rhythmus eine Fensterreinigungsfirma beauftragt.

7.4 AbfallentsorgungDiese ist an die Firma Fac`t vergeben und erfolgt dreimal wöchentlich. Abfall wird in derüblichen Form nach Glas, Papier, Wertstoffen und Restmüll getrennt und im Kellerzwischengelagert.

7.5 Versorgung mit hauswirtschaftlichen und medizinischen AlltagsartikelnEs existiert eine Produktliste Hauswirtschaft, Pflege und Büroartikel. Die Lieferung erfolgteinmal in der Woche. Die Zuständigkeit liegt abwechselnd bei zwei Pflegefachkräften und derHauswirtschaft.

8. Pflegekonzept / Pflegemodell

Basis eines Pflegekonzeptes bildet in der Regel ein pflegewissenschaftliches Modell.Nach ausgiebiger Überprüfung wurde festgestellt, dass für die Hospiz- und Palliativpflegebislang kein Pflegemodell besteht, welches auf diese Lebenssituation ausgerichtet ist. Daher wurde in der konzeptionellen Entwicklung die alltägliche Erfahrung in Umgang undVersorgung mit schwerstkranken und sterbenden Menschen differenziert ausgewertet und

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als zentrales Steuerungsinstrument für den Pflegeprozess eine den Anforderungen dieserLebenssituation entsprechende Pflegedokumentation entwickelt. Dieser Prozess wurde vonaußen pflegewissenschaftlich und professionell begleitet.Grundlage bzw. Basis des Pflegekonzeptes des Johannes-Hospizes bildet die jeweils sehrunterschiedliche Erlebens- und Bedürfnissituation der Bewohner, die ihre letzte Lebenszeit insehr unterschiedlicher Weise gestalten, erleben, ignorieren bzw. damit umgehen.Ausgangssituation ist der immer wiederkehrende Wunsch, selbst bestimmen undentscheiden zu können und sich nicht einem von außen vorgegebenen Wertesystem undHandlungsmuster unterordnen zu müssen. Dem folgend sind alle pflegerischen undmedizinischen Maßnahmen dahingehend anzupassen. Die Rolle der „Helfer“ ist damit stärkerdaraufhin ausgerichtet, zu beraten, Angebote zu machen und gemeinsam nach Lösungen zusuchen, die auf beiden Seiten akzeptabel und leistbar erscheinen. Darüber hinaus ist dieBegleitung und Integration der Angehörigen/Zugehörigen von entscheidender Bedeutung.In der Situation des Sterbens ist oft nicht mehr das medizinisch mögliche und fachlichvernünftige die „erste Wahl“, die Entscheidung richtet sich nach anderen Kriterien.

8.1 LeitbildDas Leitbild des Johannes-Hospizes wurde etwa fünf Jahre nach der Eröffnung derEinrichtung entwickelt. Ausgangspunkt für die Entwicklung waren die christliche Ausrichtungund Trägerschaft, aber auch die Leitlinien zur Hospizarbeit des deutschen Hospiz- undPalliativverbandes. Es basiert auf den ausgewerteten und diskutierten Erfahrungen derMitarbeiter. Es beschreibt den Anspruch, die Haltung und die Werteorientierung, die für dietägliche Arbeit wichtig erscheinen und soll im Alltag der im Johannes-Hospiz tätigen undlebenden Menschen spürbar werden.Als Leitbild bezieht es sich auf alle Menschen, die dort einander begegnen und begrenzt sichnicht auf den Bereich der Pflege. Dennoch wird das Ziel und die Richtung pflegerischenHandelns deutlich. Darüber hinaus bietet das Leitbild einen inhaltlichen und strukturellen Rahmen für dieReflexion jeglicher Arbeit im Hospiz.Das Leitbild ist als Anlage angefügt.

8.2 PflegesystemDas Pflegesystem basiert auf der Grundlage eines Bezugspflegesystems.Im Sinne einer effektiven Arbeitsorganisation und der Kontinuität des Pflegeprozesseszwischen Pflegepersonen und Bewohnern erfolgt eine Zuordnung der Mitarbeiter zu einerfestgelegten Bewohnergruppe. Bewohner erhalten dadurch Bezugspersonen und damitKontinuität im Pflegeprozess. Bewohnerbezogene Tätigkeiten werden von der Bezugspersondurchgeführt. Ebenso ist festgelegt, welche bewohnerfernen Tätigkeiten in die Zuständigkeiteiner jeweiligen Schicht bzw. eines bestimmten Mitarbeiters fallen. Auf Grund des hohenAnteils von Teilzeitmitarbeitern sind die Phasen einer festen Zuordnung der Pflegenden zuden Bewohnern unterschiedlich lang.

8.3 Pflegeprozess Der Pflegeprozess beginnt mit der Planung einer Aufnahme eines zukünftigen Bewohners.Im Vorfeld erfolgt ein Besuch der Leitung an seinem aktuellen Wohnort. Dies geschieht nach Möglichkeit zeitnah vor der Aufnahme. Eine differenzierte Einschätzungder bisherigen Lebenssituation und wichtige pflegebezogene Informationen werden dadurchmöglich. Der Besuch bildet die Basis für die Informationssammlung.

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Neben der Einschätzung der derzeitigen Verfasstheit des neuen Bewohners findet eineAbsprache bezüglich der organisatorischen Planung für den Einzug statt. Offene Fragenkönnen direkt miteinander geklärt werden.Die Informationen werden schriftlich festgehalten, so dass der aufnehmende Mitarbeiter aufden neuen Bewohner vorbereitet ist. Für die Aufnahme ist der zuständige Mitarbeiter inAbsprache mit der Schicht von anderen Aufgaben befreit. Zentraler Bestandteil der Aufnahme ist eine differenzierte Erhebung der aktuellen Situation.Sie orientiert sich an der Struktur des Dokumentationssystems.

8.4 PflegedokumentationDie Pflegedokumentation ist das zentrale Instrument zur Sicherstellung und Steuerung einesgeplanten, verbindlichen, nachvollziehbaren und fortgeschriebenen Pflegeprozesses, indemalle wesentlichen pflegerischen, medizinischen und biographischen sowie Informationen zuraktuellen Befindlichkeit, Wünschen, Vorstellungen und Erwartungen festgehalten werden.Die Pflegedokumentation bildet - so weit beschreibbar - die Lebenssituation des Bewohnersund seiner sozialen Situation ab.

Die Pflegesituation fast aller im Hospiz aufgenommenen Bewohner lässt selten längerfristigeAbsprachen und Planungen zu, da Befindlichkeiten häufig wechseln, Symptome sich oftverändern, körperliche Abbauprozesse in unterschiedlicher Dynamik stattfinden, psychischeKrisen auftreten, Angstzustände einsetzten oder auch familiäre oder andereBeziehungskonflikte aufbrechen.Um dieser Realität in der gesamten Versorgung angemessen begegnen zu können, muss dieDokumentation so strukturiert sein, dass in der jeweiligen Situation jede Pflegeperson oderder zuständige Arzt ein zusammenhängendes Bild angeboten bekommt und adäquatreagieren kann.Dem folgend wurden zehn sog. Erhebungsbereiche festgelegt, in denen dort zugehörige,dokumentationsbedürftige Inhalte hinterlegt werden. Ein Erhebungsbereich ist so aufgebaut,dass auf einem Blatt die Ersterhebung (Anamnese bei der Aufnahme), der Bericht,Maßnahmen und Ziele eingetragen werden. Zentrale Funktion hat der Bericht, in demInformationen festgehalten und Situationen ausgewertet werden. Sofern planbar, werdendurchzuführende Maßnahmen benannt, die in den nächsten Tagen Gültigkeit behalten.Ebenso werden Ziele festgelegt, wenn sie von grundlegender Bedeutung sind und in diesemErhebungsbereich Orientierung für alle nachfolgenden Situationen geben. Maßstab für das Dokumentieren ist, dass jeder nachfolgende Mitarbeiter in diesem Bereichohne Befragung eines Kollegen und des Bewohners pflegerisch und medizinisch handelnkann.Erst eine unmittelbare Zusammenführung von Anamnese, Bericht und Planung lässt dieMöglichkeit zu, differenziert auszuwerten und Zusammenhänge herzustellen. Darüberhinaus kann für jeden Erhebungsbereich ohne Mühe chronologisch ein Prozess betrachtetwerden.Für die Versorgung von Bewohnern hat dies zur Folge, dass zunächst überprüft werdenmuss, was sich im Vergleich zur letzten Situation verändert hat und an Maßnahmenfestgelegt wurde. Wenn der Bewohner noch kommunikationsfähig ist, wird mit ihmabgesprochen, wie am jeweiligen Tag vorgegangen werden soll. Gibt es keine Vorkommnisseund Wünsche, kann sich der Ablauf an den festgelegten Maßnahmen oder dem im Berichtbeschriebenen vom Vortag orientieren.Lediglich dann, wenn es in der Durchführung Änderungen gegeben hat, wird dies berichtet.Alle festgelegten Maßnahmen beziehungsweise die letzte im Bericht beschriebeneVorgehensweise bleiben Maßstab für die Versorgung.

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Im letzten Erhebungsbereich im Blatt „medikamentöse Therapie“ befindet sich auf derRückseite ein Bereich, in dem die Pflegeperson für diesen Bewohner alle durchgeführtenMaßnahmen der jeweiligen Schicht mit einem Handzeichen bestätigt.

Das Dokumentationssystem hat folgende Struktur:

• Arbeitsaufträge ( Zählt nicht zu den Erhebungsbereichen)• Grunddatenblatt I und II (Zählen nicht zu den Erhebungsbereichen)• Orientierung• Ruhe und Schlaf• Mobilität• Ernährung / Übelkeit• Ausscheidung• Atmung / vitale Funktionen• Körperpflege• Kommunikation • psychische Verfasstheit / Sinnfragen• Kommunikation mit Seelsorge und anderen Therapeuten• Medikamentöse Therapie und Bericht Bedarfsverordnung • Schmerzerhebung• Schmerzbeobachtung• Kommunikation mit dem beh. Arzt

Zusatzblätter:

• Kontrollen (diese werden im jeweiligen Erhebungsbereich hinterlegt) • Wundbericht und Versorgung (wird bei Bedarf im Erhebungsbereich Körperpflege

hinterlegt)• Durchführung von Behandlungsmaßnahmen (wird bei Bedarf im Erhebungsbereich Körperpflege hinterlegt)• Lagerungsplan (wird bei Bedarf im Erhebungsbereich Mobilität hinterlegt)• Zopa (wird ersatzweise zur Schmerzerfassung bei bewußtseinsgetrübten Menschen

genutzt)

8.5 PflegestandardsStandards sind allgemein gültige und akzeptierte Normen, die den Aufgabenbereich und dieQualität der Pflege definieren. Standards legen themen- und tätigkeitsbezogen fest, wasPflegepersonen in einer konkreten Situation generell leisten wollen bzw. sollen und wie dieseLeistung auszusehen hat. Bevor ein Standard zur Anwendung kommen kann, muss gesichert sein, dass er dem Bedarfund der Erwartung des Pflegebedürftigen entspricht. In der palliativen Pflege kommt es oft zuAbweichungen von Standards. Beispielsweise muss in der Dekubitusprophylaxe ggf.billigend in Kauf genommen werden, dass keine ausreichende Lagerung erfolgt, da jedeSeitenlage zu mehr Luftnot oder Schmerz führt (s. Anpassung des ExpertenstandardDekubitusprophylaxe im Qualitätshandbuch „Sorgsam“).Eine hohe Versorgungsqualität entsteht, wenn Fachkompetenz und Expertenwissen zurVerfügung stehen und in dem Maß eingesetzt werden, wie dies im Einklang mit der Situation,bzw. den Wünschen und Erwartungen des Pflegebedürftigen ist. Das heißt, es ist plausibelzu begründen, warum eine Abweichung vom „Standard“ erfolgt.

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Pflegerische und medizinische Standards sind in den verschiedenen Nachschlagewerken,die in der Einrichtung vorgehalten werden enthalten.Darüber hinaus finden die Expertenstandards des DNQP (Deutsches Netzwerk fürQualitätssicherung in der Pflege) Anwendung bzw. bieten Orientierung.

8.6 in- und externe Qualitätssicherung Qualitätssicherung in einer Pflegeeinrichtung beschreibt vorwiegend die Maßnahmen, diesicherstellen sollen, dass eine Dienstleistung, Tätigkeit, Aufgabe oder Handlung einfestgelegtes Qualitätsniveau erreicht. Dabei geht es auch darum, die Qualität auf demgewollten Niveau zu halten. In der regelmäßigen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung wird die Einrichtung durcheine externe Qualitätsbeauftragte mit Qualifikation im QM begleitet. Diese steht auch fürkurzfristige Unterstützung zur Verfügung.

Dazu sind folgende Strukturen implementiert:

8.6.1 Funktions- und Aufgabenbeschreibungen für MitarbeiterSie klären die Zuständigkeit für Aufgaben und Tätigkeitsfelder. Sie unterstützen eineeindeutige und für jeden nachvollziehbare Arbeits- und Ablaufplanung. Funktions- und Aufgabenbeschreibungen sind vorhanden für:

• Haus- und Pflegedienstleitung• Stellvertretende Haus- und Pflegedienstleitung• Pflegefachkraft • Mitarbeiterin in der Hauswirtschaft

8.6.2 EinarbeitungskonzeptJeder neue Mitarbeiter wird nach einem Rasterplan durch eine Bezugsperson (Anleitung) inseine neue Tätigkeit eingeführt und eingearbeitet. Dies fördert eine schnellst möglicheÜbersicht über Aufgaben Struktur und Abläufe. Gleichzeitig ist eine konstruktive und kritischeBegleitung während der Probezeit möglich und es können frühzeitig Fehlentwicklungenerfasst und so ggf. gegengesteuert werden. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen derProbezeit Zwischengespräche bzw. ein abschließendes Gespräch, in dem eine Beurteilungstattfindet.Auszubildende der Krankenpflege und ggf. auch der Altenpflege sind regelmäßig im Einsatz.Daher existiert auch für sie ein entsprechendes, mit der Schule abgestimmtesAnleitungskonzept.

8.6.3 Fort- und Weiterbildung Ziel der Fort- und Weiterbildung ist, allen Pflegepersonen mindestens eine Weiterbildung in„palliativ care“ zu ermöglichen. Regelmäßig nehmen Mitarbeiter an Fachtagungen undKongressen und externen Fortbildungen teil.In jedem Jahr wird ein Themenschwerpunkt für die interne Weiterentwicklung festgelegt undim laufenden Jahr ggf. auch mit externen Referenten behandelt. Seit Jahren besteht ein Qualitätszirkel mit sechs anderen Hospiz- und Pflegedienstleitungen.Dort wird jährlich eine Tagesveranstaltung für Mitarbeiter aus diesen Einrichtungen geplant.Sie besteht aus einem fachlichen Teil und lässt Raum für fallbezogenen Austausch. In der Jahresplanung werden zum Ende des Jahres Fortbildungswünsche der einzelnenMitarbeiter und des Teams erfasst und soweit wie möglich einbezogen.

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8.6.4 Beurteilungs- und JahresmitarbeitergesprächeBeurteilungen werden grundsätzlich zum Ende einer Probezeit angefertigt. Sie bilden dieGrundlage für die endgültige Zustimmung zu einer dauerhaften Zusammenarbeit. DasBeurteilungsgespräch für neue Mitarbeiter in der Pflege führt die stellv. Hospiz- undPflegedienstleitung. Für die anderen Mitarbeitergruppen ist die Leitung zuständig.Das Jahresmitarbeitergespräch hat zum Ziel, in einem vertrauen Rahmen eineBestandsaufnahme zur Kooperation und Zusammenarbeit, zu persönlichenEntwicklungsprozessen, Wünschen und Erwartungen, besonderen Vorkommnissen etc. zumachen. Es grenzt sich von einem Beurteilungs- und Konfliktgespräch ab, welches in derRegel anlassbezogen angesetzt wird.

8.6.5 HandlungsstandardsSie sichern Verbindlichkeit in Arbeitsabläufen, helfen, zeitliche Ressourcen anders zu nutzenund definieren eine Qualität.

Folgende Standards liegen vor:

8.6.5.1 Handlungsstandards im Bereich der Pflege

8.6.5.2 Handlungsstandards zur Struktur und Organisation

8.6.5.3 Handlungsstandards zur Hygiene und Desinfektion

8.6.7 Qualitätszirkel / ArbeitsgruppenDiese Gruppe besitzt keine feste personelle Besetzung und hat keinen festenBesprechungstermin. Sie wird von der Leitung o. stellv. Leitung in Absprache mit dem Teambzw. den Teilnehmenden einberufen, wenn Standards erarbeitet, erneuert oder überprüftwerden sollen. Ergebnisse werden in der Dienstbesprechung zur endgültigen Festschreibungvorgestellt.

8.6.8 Fachliteratur / FachzeitschriftenDie Akademie am Johannes-Hospiz verfügt über eine umfangreiche Ausstattung mitFachliteratur und steht allen Pflegenden in Absprache mit dem dortigen Leiter zur Verfügung.

Folgende Fachzeitschriften sind vorhanden:

• „Die Hospizzeitschrift“ des Hospiz-Verlag•„Zeitschrift für Palliativmedizin“ der deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin•„Hospiz-Dialog“ ALPHA-Westfalen, Münster (Ansprechstelle im Land NRW zur Pflege Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung)

8.6.9 SupervisionDie supervisorische Begleitung aller hauptamtlichen Mitarbeiter, die auf Grund ihrer Aufgabenund Tätigkeit mit Bewohnern und ihren Zugehörigen in Kontakt kommen, ist festerBestandteil des Personalmanagements. Supervisionen werden in der Regel alle zwei Monatedurchgeführt und sind im Jahresprogramm hinterlegt. Sie können aber auch außer der Reihestattfinden, wenn Bedarf besteht. Sie finden in der Arbeitszeit statt, die Teilnahme kann dahernur abgesagt werden, wenn sie begründet ist.

Konzept Haus- und Pflegekonzept des JHM

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Page 13: 7.5 Versorgung mit hauswirtschaftlichen und medizinischen ... · 7.5 Versorgung mit hauswirtschaftlichen und medizinischen Alltagsartikeln 8. Pflegekonzept / Pflegemodell 8.1 Leitbild

8.6.10 Fallbesprechungen / ethische FallbesprechungenDiese werden anlassbezogen angesetzt. Eingeladen sind je nach Situation behandelndeÄrzte, Angehörige, Seelsorger und beteiligte Mitarbeiter des Teams. Sofern eine ethischeFallbesprechung notwendig ist, steht dafür ein Konzept und Leitfaden zur Verfügung, mit demeine möglichst „weite Betrachtung“ erreicht werden kann.

8.6.11 Konzept- und StandardordnerUm jedem Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit geben zu können, sich selbständig einenÜberblick bzw. gezielt Informationen zu verschaffen, ist ein Ordner mit dem Haus-undPflegekonzept, sowie den vorhandenen Standards einem zugänglichen Ort hinterlegt.

9. Trauerarbeit und zur Trauerbegleitung

Angehörige bzw. Personen, denen der Verlust eines nahen Menschen bevorsteht bzw.stattgefunden hat, suchen ggf. neben der Begleitung durch ihr persönliches UmfeldUnterstützung durch Personen oder Einrichtungen, die darauf eingestellt und vorbereitetsind. Das Johannes-Hospiz sieht seinen gesellschaftlichen Auftrag auch darin, Menschen, dienach dem Verlust eines ihnen nahen Menschen keine ausreichende Unterstützung impersönlichen Umfeld finden, ihnen einen Ort, Angebote und Personen bereit zu stellen, dieprofessionell und ohne Kosten ein Hilfe anbieten. Regelmäßig öffnet z.B. das Trauercafebzw. finden moderierte Gruppen für Trauernde statt.

10. Kooperation mit externen Berufsgruppen / Dienstleistern / Institutionen

10.1 Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten Kern der größtmöglichen Reduzierung von krankheitsbezogenen Beschwerden bildet eineprofessionelle palliativmedizinische Versorgung. Dafür verantwortlich ist der behandelndeHaus- oder ggf. konsiliarisch tätige Palliativarzt. Daher ist eine enge und konstruktiveZusammenarbeit mit ihm unerlässlich. Anspruch seines Patienten ist es, vorausschauend allezu erwartenden und denkbaren Entwicklungen im Krankheitsverlauf abzuwägen und dieaktuelle und ggf. benötigte Therapie als Bedarfstherapie schriftlich festzulegen. Für nichterwartete, aber dennoch eingetroffene Entwicklungen bleibt es notwendig, kurzfristigreagieren zu können. Daher muss mit dem Arzt seine Erreichbarkeit abgesprochen sein.Sollte diese nicht gewährleistet bleiben, muss zwischen ihm, seinem Patienten bzw. dessenBevollmächtigten und den Pflegenden eine für den Patienten und die Pflegenden akzeptableVertretungssituation geschaffen werden. Diese kann z.B. darin bestehen, dass Ärzte desPalliativnetzes Münster oder andere Ärzte angesprochen werden.

10.2 weitere Kooperationen•Zusammenarbeit mit der „Klaraapotheke“ •Zusammenarbeit mit der Physiotherapiepraxis Terstegge•Versorgung durch „Medical Order Services“•Zusammenarbeit mit der Friseurin •Zusammenarbeit mit verschiedenen „Sanitätshäusern und deren Dienstleistungen(Stomaversorgung …)

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11. Konzept zur ehrenamtlichen MitarbeitDas Konzept ist zusammen mit dem Haus- und Pflegekonzept an einem für zugänglichen Orthinterlegt.

12. HeimfürsprecherinUm die Interessen der Bewohner und Angehörigen durch dritte vertreten lassen zu können wurde von der Heimaufsicht in Abstimmung mit dem Johannes-Hospiz eine Heimfürsprecherin bestellt.

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