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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1941 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2010-06-10_ptk.wpd – [10.10.01] 789 www.bl.ch Protokoll 56. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 10. Juni 2010 10.00–12.05 / 14.00 – 17.30 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1941

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789www.bl.ch

Protokoll

56. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 10. Juni 2010

10.00–12.05 / 14.00 – 17.30 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101942

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Abwesend Vormittag:Frommherz Christoph, Wenger Paul und Willimann Karl

Abwesend Nachmittag:Frommherz Christoph, Hartmann Franz und WillimannKarl

KanzleiMundschin Walter

Protokoll:Maurer Andrea, Klee Alex, Schaub Miriam und EngesserMichael

IndexMitteilungen 1945Traktandenliste, zur 1945Persönliche Vorstösse 1957Überweisungen 1957Dringliche Vorstösse 1957

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1943

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Traktanden

1 2009/103a2010/170

Berichte des Regierungsrates vom 27. April 2010 und derPetitionskommission vom 11. Mai 2010: Erteilung desKantonsbürgerrechts im Einbezug in die Einbürgerung derElternbeschlossen 1945

2 2010/180Berichte des Regierungsrates vom 4. Mai 2010 und derPetitionskommission vom 11. Mai 2010: Einbezug in dieEinbürgerung des Vatersbeschlossen 1946

3 2010/061Berichte des Regierungsrates vom 9. Februar 2010 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 6.Mai 2010: Revision des Gesetzes über die öffentlichenRuhetage, Ruhetagsgesetz. 2. Lesungbeschlossen (mit 4/5-Mehr) 1946

4 2010/175Berichte des Regierungsrates vom 27. April 2010 und derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 27.Mai 2010: Abschluss einer Vereinbarung mit der ZentralenArbeitsmarkt-Kontrolle über den Vollzug des Bundesge-setzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarz-arbeit (BGSA)beschlossen 1949

5 2010/143Berichte des Regierungsrates vom 13. April 2010 und derFinanzkommission vom 27. Mai 2010: Geschäfts- undNachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2009 der Baselland-schaftlichen Kantonalbankgenehmigt 1952

6 2009/351Berichte des Regierungsrates vom 1. Dezember 2009 undder Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 20. Mai2010: Harmonisierung im Bildungswesen; Konkordat Son-derpädagogik, HarmoS-Konkordat, Bildungsraum Nord-westschweiz. Eintreten und 1. Lesung der Änderungendes Bildungsgesetzesabgeschlossen 1954 und 1962

9 Fragestundealle Fragen (5) beantwortet 1958

7 2009/367Postulat von Karl Willimann vom 9. Dezember 2009: Har-monisierung des Bildungsraums Nordwestschweizüberwiesen 1971

8 2009/312Berichte des Regierungsrates vom 3. November 2009 undder Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 20. Mai2010: Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Spra-chenkonzeptes an der obligatorischen Schule – Einfüh-rung von Französisch ab 3. Klasse von Englisch ab 5. Klassebeschlossen 1971

15 2009/230Postulat von Beatrice Fuchs vom 10. September 2009:Jubiläumsgeschenk der beiden Trägerkantone an dieUniversität Basel anlässlich des 550. Jubiläums

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101944

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Nicht behandelte Traktanden

10 2009/028Interpellation der Bau- und Planungskommission vom 29.Januar 2009: Strategische Schulraumplanung. SchriftlicheAntwort vom 11. Mai 2010

11 2009/167Motion von Urs Berger vom 11. Juni 2009: Beiträge an dieBerufsbildung

12 2009/176Interpellation von Jacqueline Simonet vom 11. Juni 2009:Anpassung der Löhne im Sozialpädagogischen Bereich

13 2009/189Postulat von Martin Rüegg vom 25. Juni 2009: Subventio-nierung des Sportmuseums Schweiz

14 2009/190Postulat von Kathrin Schweizer vom 25. Juni 2009: Attest-lehre für Fahrradmechaniker/in und Motorradmechani-ker/in

16 2009/232Postulat von Christine Gorrengourt vom 10. September2009: Familienfreundliche Musikschule für alle Bevölke-rungsschichten

17 2009/266Interpellation der SVP-Fraktion vom 24. September 2009:Weitere Irritationen im Bildungswesen Basel-LandschaftLehrplan 21: Mathematik, Deutsch und Lesen flop -Gleichstellung top!

18 2009/280Postulat von Jürg Wiedemann vom 15. Oktober 2009:Meldungen von schweren Straftaten: Welche Praxis be-steht in unserem Kanton?

19 2009/283Interpellation von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 15. Ok-tober 2009: Neufinanzierung von Kunstrasenfeldern.Schriftliche Antwort vom 2. Februar 2010

20 2009/307Postulat von Jürg Wiedemann vom 29. Oktober 2009:Schule ausserhalb des Klassenzimmers

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1945

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Nr. 1968

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) begrüsst alleAnwesenden herzlich zur heutigen Landratssitzung, ins-besondere auch die fünfte Klasse der Primarschule Sur-baum in Reinach mit ihrer Lehrerin Christine Madörin so-wie eine Gruppe der Stiftung Wolfbrunnen in Lausen mitihrer Lehrerin Ulrike Kleiner. Er hofft, sämtliche Gästeerleben heute eine lebhafte Landratsdebatte und könnendann mit guten Eindrücken nach Hause gehen. Wohl-weislich stehen heute nicht viele Geschäfte auf der Trak-tandenliste, da der Landrat mit der Harmonisierung desBildungswesen ein wichtiges, zukunftsorientiertes Sach-geschäft zu beraten hat. Es wird hoffentlich sachlich undklar debattiert und der nötige Witz soll immer wieder in dieDiskussionen einfliessen können. Hanspeter Frey gibt derHoffnung Ausdruck, für Traktandum 6 (Harmonisierung imBildungswesen; Konkordat Sonderpädagogik, HarmoS-Konkordat, Bildungsraum Nordwestschweiz) nicht denganzen Tag zu benötigen.

– Mitteilungen

– Tod von Alt-Regierungsrat Theo Meier

Theo Meier verstarb letzte Woche im Alter von 91 Jahren.Er war von 1947 bis 1967 Mitglied des Landrates undpräsidierte diesen im Jahre 1960/61. Von 1967 bis 1983war er Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft. Eserheben sich alle Anwesenden und gedenken Theo Meier.

– Rücktritt aus dem Landrat

Sehr geehrter Herr Landratspräsident, lieber HanspeterGeschätzte Kolleginnen und Kollegen

Mit diesem Schreiben gebe ich heute meinen Rücktritt aufEnde Juni 2010 aus dem Landrat bekannt.Nach reiflicher Überlegung und den damit verbundenenUmständen in meinem persönlichen Umfeld kommt nunder Moment, Prioritäten zu setzen, was für mich nichteinfach war.Als Mitglied der GPK, die ja auch die wichtigste Kommissi-on im Landrat ist, durfte ich in dieser Zeit Einblick in vielehochinteressante Sachgeschäfte nehmen. Dies war fürmich eine Bereicherung und eine sehr interessante Zeit,die ich mit entscheiden durfte.Ich möchte es nicht unterlassen, Ihnen, liebe Landrätin-nen und Landräte, für die gute Zusammenarbeit zu dan-ken, der Regierung für das Verständnis und dem Land-schreiber und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fürdie wertvolle Unterstützung.Ich wünsche Ihnen weiterhin viele gute Entscheide fürunseren Kanton und verbleibe mit den besten Grüssen

Walter Ackermann

– Geburtstage

Mirjam Würth konnte am 29. Mai 2010 einen runden Ge-burtstag feiern, einen weiteren runden Geburtstag feierteMyrta Stohler am 31. Mai 2010. Beiden gratuliert derLandratspräsident nachträglich herzlich. Er wünscht ihnenalles Gute und vor allem gute Gesundheit.

– Entschuldigungen

Vormittag: Frommherz Christoph, Wenger Paul undWillimann Karl

Nachmittag: Frommherz Christoph, Hartmann Franzund Willimann Karl

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1969

Zur Traktandenliste

Daniel Münger (SP) gibt im Namen der SP-Fraktion be-kannt, Traktandum 15 (2009/230 – Postulat von BeatriceFuchs: Jubiläumsgeschenk der beiden Trägerkantone andie Universität Basel anlässlich des 550. Jubiläums) wer-de zurückgezogen.

://: Traktandum 15 wird zurückgezogen.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1970

1 2009/103a 2010/170

Berichte des Regierungsrates vom 27. April 2010 und

der Petitionskommission vom 11. Mai 2010: Erteilung

des Kantonsbürgerrechts im Einbezug in die Einbür-

gerung der Eltern

Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) berichtet,ein Einbürgerungsgesuch dieser Familie sei bereits imApril 2009 zum Beschluss an den Landrat bereit gelegen,es wurde jedoch sistiert, weil nach Abschluss des Ein-bürgerungsverfahrens ein zweites Kind geboren wurde.Dieses soll nun auch in die Einbürgerung einbezogenwerden. Die Petitionskommission beantragt einstimmig,der Familie mit ihren beiden Kindern das Kantonsbürger-recht zu erteilen und die Gebühren gemäss dem regie-rungsrätlichen Vorschlag festzusetzen.

://: Der Landrat erteilt den Bewerberinnen und Bewerbernmit 66:6 Stimmen bei 4 Enthaltungen das Kantonsbür-gerrecht und setzt die Gebühren gemäss dem regie-rungsrätlichen Vorschlag fest.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.08]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101946

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Nr. 1971

2 2010/180

Berichte des Regierungsrates vom 4. Mai 2010 und

der Petitionskommission vom 11. Mai 2010: Einbezug

in die Einbürgerung des Vaters

Laut Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP)wurde der Vater des hier zur Einbürgerung vorgeschlage-nen Kindes am 29. Oktober 2009 vom Landrat eingebür-gert. Nun soll das Kind, welches am 19. Oktober 2009 zurWelt kam, nachträglich in die Einbürgerung des Vaterseinbezogen werden. Die Petitionskommission beantragteinstimmig, dem Kind per 29. Oktober 2009 das Kantons-bürgerrecht zu erteilen.

://: Dem Kind wird das Kantonsbürgerrecht mit Wirkungvom 29. Oktober 2009 mit 69:4 Stimmen bei 7 Enthal-tungen erteilt.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.10]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1972

3 2010/061

Berichte des Regierungsrates vom 9. Februar 2010

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 6. Mai 2010: Revision des Gesetzes über die

öffentlichen Ruhetage, Ruhetagsgesetz. 2. Lesung

Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) äus-sert sich an dieser Stelle noch einmal zur Revision desRuhetagsgesetzes, da sich inzwischen Dinge ereignethaben, mit welchen man nicht rechnen konnte. Einerseitshaben sich Diskussionen ergeben, weil der Landrat ge-genüber der ursprünglichen Fassung Änderungen vor-nahm, andererseits meldete sich Alt-Nationalrat RudolfKeller bei den Landrätinnen und Landräten und monierte,der Landrat verstosse mit den beschlossenen Bestimmun-gen zum 1. August gegen Bundesgesetz. Gemäss Bun-desverfassung handelt es sich beim 1. August um einenBundesfeiertag, welcher arbeitsrechtlich den Sonntagengleichgestellt ist. Im Rahmen der ersten Lesung wurdenVeränderungen bezüglich allgemeine und hohe Feiertageam Gesetz vorgenommen. Rudolf Keller vertritt nun dieAuffassung, beim 1. August handle es sich um einen ho-hen Feiertag. Genau dies jedoch ist nicht der Fall.Heute liegt eine Stellungnahme des Kiga vor, welche klar-stellt, dass die bundesrechtliche Bestimmung für unserRuhetagsgesetz nur insofern von Belang sei, als der 1.August im Verhältnis Arbeitnehmende/Arbeitgebende wieein gesetzlicher Sonntag zu behandeln sei. Was die Ru-hevorschriften im Sinne von Schutz vor Lärm und anderenRuhestörungen betrifft, können die Kantone eigenständigbestimmen, welches Tage als hohe oder allgemeine Fei-ertage gelten. Was der Landrat in der ersten Lesung be-treffend 1. August beschloss, bedeutet gegenüber demheutigen Gesetz keine Änderung.

– 2. Lesung

Titel und Ingress keine Wortbegehren

A. keine Wortbegehren

§ 1 keine Wortbegehren

B. keine Wortbegehren

§§ 2 und 3 keine Wortbegehren

§ 4

Franz Hartmann (SVP) erinnert an die vom Landrat imRahmen der ersten Lesung beschlossene Änderung vonAbsatz 2, wonach auch am Ostermontag, Pfingstmontagund Stephanstag lärmige Arbeiten möglich wären. ImNachhinein zeigt sich die SVP-Fraktion erstaunt, dassLeute, welche sich sonst immer für eine ruhige Umgebung(beispielsweise bezüglich Fluglärm) einsetzen, sich für dieÄnderung im Rahmen der ersten Lesung stark machten.Die SVP-Fraktion vertritt die Meinung, an der ursprüng-lichen Fassung müsse festgehalten werden, der Oster-montag, der Pfingstmontag und der Stephanstag würdensomit wieder aus Absatz 2 gestrichen.

Christine Gorrengourt (CVP) zeigt sich über den heuti-gen Antrag der SVP-Fraktion erstaunt. Die nach der er-sten Lesung vorliegende Variante entspricht dem heutigenGesetz, welche an Ostermontag, Pfingstmontag und Ste-phanstag auch lärmigere Arbeiten zulässt.

Elisabeth Schneider (CVP) staunt insbesondere darüber,dass ausgerechnet die SVP diesen Antrag stellt. Es gehedoch darum, dass im ländlichen Raum an den genanntenTagen lärmige Gartenarbeiten ausgeführt werden dürfen.Sie selbst stammt aus dem ländlichen Raum und weiss,dass vor allem am Ostermontag und Pfingstmontag imGarten gearbeitet wird. Bisher war dies möglich, der An-trag der SVP bedeutet eine restriktivere Haltung gegen-über der heutigen Gesetzgebung. Elisabeth Schneiderhofft, dass der Landrat einer solchen Einschränkung nichtzustimme.

Daniel Münger (SP) stellt fest, die Diskussion drehe sichum einige wenige Tage pro Jahr, an welchen man sichetwas ruhiger als sonst üblich zu verhalten habe. Er bittetdie Mitglieder des Landrates darum, dem Antrag der SVP-Fraktion zuzustimmen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) hat sich bereits an-lässlich der letzten Landratssitzung dafür stark gemacht,dass an den genannten Tagen weniger Lärm produziertwird. Sehr viele Gemeinden haben bereits entsprechendeRegelungen festgelegt. Erstaunt zeigt sich Hans-JürgenRinggenberg darüber, dass gerade aus CVP-Kreisen,welche ansonsten kirchliche Feiertage hoch halten, dasAnliegen eingebracht wird, dass auch am Ostermontag,Pfingstmontag und Stephanstag Lärmbelästigungen er-laubt sein sollen. Er spricht sich dafür aus, der von derKommission genehmigten Fassung zuzustimmen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1947

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Josua Studer (parteilos) bezeichnet das Anliegen, lärmi-ge Arbeiten an den genannten Tagen zuzulassen, alsersten Schritt in Richtung einer Abschaffung dieser zu-sätzlichen Freitage. Die Tage sollten so genutzt werden,wie sie ursprünglich gedacht waren, nämlich als Feierta-ge.

Claudio Wyss (CVP) wuchs auf dem Lande auf und durf-te in einem Landwirtschaftsbetrieb mithelfen. An denOster- und Pfingstmontagen musste, durfte und wollteman dort immer arbeiten. So wurde geheut, gepflanzt oderHolz gesägt, typische Tätigkeiten, welche ansonsten nurim Notfall an einem Sonntag ausgeführt werden dürfen.Nun sollen sie noch weiter eingeschränkt werden. In un-serem Kanton besteht eine Diskrepanz zwischen ländli-chen und eher städtischen Gebieten, jedoch soll denjeni-gen Personen mehr Achtung entgegengebracht werden,welche im Oberbaselbiet leben und gewisse Tätigkeitenausüben wollen, für welche ihnen am Oster- oder Pfingst-montag die Zeit zur Verfügung steht.

Daniele Ceccarelli (FDP) ist der Ansicht, staatlich ver-ordnete Rücksichtnahme bringe selten viel Erfolg. DerAntrag der SVP sieht eine restriktivere Haltung als in derursprünglichen Gesetzesvorlage vor, was einen Eingriff indie Wahlfreiheit darstelle und vermieden werden sollte.Nachbarn sollten sich grundsätzlich rücksichtsvoll verhal-ten. Ein Eingriff in die Freiheit und verordnete staatlicheRücksichtnahme ist nicht notwendig, weshalb die FDP-Fraktion den Antrag ablehnt.

Pia Fankhauser (SP) unterstützt den Antrag der SVP undbittet darum, den ganzen § 4 zu lesen. Arbeiten in Land-wirtschaftsbetrieben seien auch an den genannten Tagenerlaubt, es gehe einzig darum, unnötige Tätigkeiten, wel-che die öffentliche Ruhe stören, zu vermeiden. Pia Fank-hauser ist es wichtig, an einzelnen Tagen die Freiheiteines «freien Gehörs» geniessen zu können.

Isaac Reber (Grüne) würde für jeden Tag stimmen, anwelchem das Rasenmähen unterbunden werden kann.

Christine Gorrengourt (CVP) betont, nicht jede Person,welche mit Holz heizt und daher Holz sägt oder spaltetoder welche ein Stück Land bewirtschaftet, sei in einemlandwirtschaftlichen Betrieb tätig.

Regierungsrat Peter Zwick (CVP) stellt richtig, notwendi-ge Tätigkeiten auf Landwirtschaftsbetrieben seien auch anden Sonntagen sowie allgemeinen Feiertagen erlaubt.Wer am Stephanstag holzen müsse, um heizen zu kön-nen, habe es vielleicht verpasst, dies rechtzeitig zu tun.

://: Der Landrat beschliesst mit 50:34 Stimmen bei 1 Ent-haltung die folgende Formulierung von § 4 Absatz 2(Antrag SVP-Fraktion):

« Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht für den 1. Mai und2

den 1. August.»

[Namenliste einsehbar im Internet; 10.24]

§ 5 keine Wortbegehren

§ 6

Dorothée Dyck (EVP) kommt im Namen der EVP nocheinmal auf § 6 Absatz 1 lit. b zurück. In der ersten Lesungstellte die FDP den Antrag, nur Sportveranstaltungen imFreien an hohen Feiertagen nicht zu erlauben. Nach derersten Lesung hatte Dorothée Dyck den Eindruck, vielenLandrätinnen und Landräten sei nicht klar gewesen, dasses nur um Einschränkungen für Sportveranstaltungen anden vier hohen Feiertagen geht. Die Vertreterinnen undVertreter der EVP sind der Meinung, dass wir in einemchristlich geprägten Land leben und die vier hohen Feier-tage ein gewisses Gewicht haben dürfen und müssen.Übrigens wurde ein Antrag, Sportveranstaltungen in Turn-hallen zuzulassen, in der Kommission klar abgelehnt. DieEVP beantragt heute, wieder auf die von der Kommissionverabschiedete Fassung zurückzukommen und damit dieWorte «im Freien» aus § 6 Absatz 1 Buchstabe b zu strei-chen. An den vier hohen Sonntagen wären damit Sport-veranstaltungen allgemein nicht erlaubt.

Urs Hess (SVP) informiert, auch die SVP-Fraktion habesich noch einmal Gedanken gemacht. Die nun vorliegendeVersion von § 6 Absatz 1 Buchstabe b bedeutet gegen-über heute eine Verschlechterung, denn es ergäbe sichso eine Privilegierung der Indoor-Sportarten gegenüberden Outdoor-Sportarten. Auch die SVP beantragt daher,die Worte «im Freien» zu streichen und somit an denhohen Feiertagen Sportveranstaltungen generell zu unter-binden.

Daniel Münger (SP) betont, bereits in der Kommissionhabe die SP-Fraktion beliebt gemacht, während vier Ta-gen im Jahr inne zu halten und sich ein wenig zurück-zuhalten, weshalb er den Antrag der EVP unterstützt.

Christoph Buser (FDP) leuchtet es nicht ein, dass Kino-,Theater- und Musikveranstaltungen gegenüber Sportver-anstaltungen privilegiert werden sollen. Rund um unserenKanton herum finden über Ostern oder PfingstenHallensport-Turniere statt, unsere Vereine nehmen daranebenfalls teil, sie weichen dann eben beispielsweise nachDeutschland aus. Unsere Vereine sind darauf angewie-sen, über die verlängerten Wochenenden entsprechendeVeranstaltungen durchführen zu können. Er bittet denLandrat darum, die Anträge abzulehnen, wonach Sport-veranstaltungen an den hohen Feiertagen verboten wür-den.

Hannes Schweizer (SP) bittet die Ratsmitglieder eben-falls, die Anträge abzulehnen. Die verlängerten Wochen-enden werden von Vereinen als willkommene Gelegenheitwahrgenommen, um sportliche Wettkämpfe in Hallen,insbesondere auch Jugendturniere, durchzuführen. Han-nes Schweizer kann kein Problem entdecken, wenn aneinem Feiertag in einer Halle eine Sportveranstaltungabgehalten würde. Er bevorzugt Veranstaltungen in Sport-hallen gegenüber kilometerlangen Blechlawinen, welchesich Richtung Süden wälzen. Die Anträge auf ein Verbotvon Sportveranstaltungen an hohen Feiertagen sollenabgelehnt werden!

Elisabeth Schneider (CVP) sieht keinen Zusammenhangzwischen christlichen Grundwerten und der Frage, ob vorallem Jugendsport in Hallen an hohen Feiertagen zugelas-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101948

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sen wird. Im Landrat wurden bereits viele Vorlagen betref-fend Gesundheits- und Jugendförderung oder Präventionverabschiedet. An Ostern und Pfingsten finden traditionellLager und auch Sportveranstaltungen statt und ElisabethSchneider empfindet Sport als derart wichtig, dass sieSportveranstaltungen an diesen Tagen auch im Freienzugelassen hätte. In der Jugendprävention stelle Sporteinen der wichtigsten Grundpfeiler dar. Dass die Kulturgegenüber dem Sport bevorzugt wird, empfindet ElisabethSchneider als falsch. Sie bittet den Landrat darum, dieAnträge abzulehnen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) äussert sich als Ein-zelsprecher der SVP-Fraktion. Zumindest in Hallen sollseiner Meinung nach auch an hohen Feiertagen Sportgetrieben werden können. Ostern und Pfingsten seien inder Regel Termine, an welchen Vereine aus der Schweizverschwinden, um sich sportlich betätigen zu können.Dies müsste nicht sein! Es wird zugelassen, dass Men-schen sich an hohen Feiertagen beispielsweise in Kinosmit Cola und Chips vollstopfen, Sport treiben jedoch dür-fen sie nicht. Es wäre für die Jungen besser, sich sportlichzu betätigen, weshalb die in der ersten Lesung beschlos-sene Regelung zu begrüssen wäre.

Urs Hess (SVP) kann seinem Vorredner nicht beipflich-ten, denn gemäss § 6 Absatz 1 Buchstabe c seien auchTheater- und Musikveranstaltungen verboten. Ausserdembringen auch Indoor-Sportveranstaltungen Lärmproblemefür die AnwohnerInnen mit sich, welche eine Störung ei-nes Feiertags bedeuten. Er bittet noch einmal, den Antragder EVP und der SVP zu unterstützen.

Thomas de Courten (SVP) informiert, die Diskussion zudiesem Thema sei bereits in der Kommission geführt wor-den. Christoph Busers Antrag wurde damals mit 8:1 Stim-men abgelehnt und beschlossen, an den hohen Feierta-gen am ausgeprägten Ruhegebot festzuhalten. Betroffendavon sind konkret der Karfreitag, der Ostersonntag, derPfingstsonntag und der Weihnachtstag.Thomas de Courten selbst ist ebenfalls Familienvater undes ist ihm wichtig, dass seine Kinder sich in einem Sport-verein engagieren. Als Vater ist er praktisch jedes Wo-chenende mit seinen Kindern unterwegs und unterstütztsie. Am Ostersonntag sucht er jedoch lieber Eier in sei-nem Garten, als dann auch noch ein Sportturnier zu besu-chen. An den hohen Feiertagen sei es wichtig, Zeit imKreis der Familie zu verbringen. Dies stehe auch in Ver-bindung zu den christlichen Grundwerten in unseremLand, denn an diesen Tagen besucht sogar Thomas deCourten die Kirche.

Christoph Buser (FDP) korrigiert Urs Hess: Im Kultur-bereich seien Indoorveranstaltungen erlaubt, diesbezüg-lich soll also zum Sportbereich eine Differenz geschaffenwerden. Auch sei es nicht wegzudiskutieren, dass schonheute Turniere über Ostern oder Pfingsten stattfinden,jedoch im Ausland und nicht vor Ort.

Georges Thüring (SVP) spricht sich dafür aus, an denhohen Feiertagen Sport treiben zu dürfen. In den Gemein-den bestehen auch immer wieder Probleme im Zusam-menhang mit der Turnhallenbelegung. Gerade an Oster-oder Pfingstwochenenden stehen Turnhallen aber leerund könnten für Turniere genutzt werden.

Eva Chappuis (SP) empfindet es als wichtig, dass an vierTagen im Jahr sich Mütter, Väter und auch Alleinstehendedarauf verlassen können, dass – falls sie nicht Kranken-schwester, Arzt oder Polizist sind – sie einen arbeitsfreienFeiertag geniessen können. Je mehr hier eine Öffnungstattfindet, desto mehr Menschen müssen an den hohenFeiertagen trotz allem einen Einsatz leisten. Eva Chappuislehnt daher das Anliegen ab, Sportveranstaltungen inHallen zuzulassen. Sie würde sich dazu hergeben, eineGleichbehandlung zwischen Sport und Kultur herzustellenund das Wort Open-Air aus § 6 Absatz 1 Buchstabe cstreichen, auch wenn die Kulturschaffenden darüber be-stimmt nicht erfreut wären.

Thomas Schulte (FDP) bittet darum, die beiden Anträgeabzulehnen. Wer an eine Theater- oder Konzertveranstal-tung fahre, verursache Lärm. Er selbst habe auch jahre-lang Fussball gespielt und da sei man jedes Auffahrts-und Pfingstwochenende in Trainingslager gefahren. Sol-che Anlässe an den hohen Feiertagen werden so oder sostattfinden. Für Eltern sei der Aufwand (auch finanziell)grösser, wenn Vereine verreisen, als wenn die Veranstal-tungen hier stattfinden können.

Urs von Bidder (EVP) macht bewusst, dass gemäss demnun vorliegenden Gesetzestext Sportveranstaltungenauch am Weihnachtstag oder Karfreitag zugelassen wä-ren. Er selbst akzeptiert aber keine Sportveranstaltung amWeihnachtstag.

Thomas Schulte (FDP) kann sich gar nicht vorstellen,dass ein Verein am Weihnachtstag einen Anlass durch-führen würde.

://: Mit 43:42 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt der Land-rat den Anträgen der SVP und der EVP zu, an denhohen Feiertagen Sportveranstaltungen zu untersa-gen. § 6 Absatz 1 Buchstabe b lautet neu:

«b. Sportveranstaltungen;»

[Namenliste einsehbar im Internet; 10.41]

Daniele Ceccarelli (FDP) schlägt vor, § 6 Absatz 1 Buch-stabe c zur Vermeidung von Missverständnissen neu zuformulieren.

://: Der Landrat verabschiedet folgende von Daniele Cec-carelli vorgeschlagene Neuformulierung mit 82:2Stimmen (0 Enthaltungen):

«c. Kino-, Theater- und Musikveranstaltungen im Frei-en;»

[Namenliste einsehbar im Internet; 10.43]

C. keine Wortbegehren

§§ 7 – 9 keine Wortbegehren

D. keine Wortbegehren

§§ 10 – 18 keine Wortbegehren

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1949

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– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt der Revision des Gesetzes überdie öffentlichen Ruhetage mit 83:1 Stimmen bei 2Enthaltungen zu. Das 4/5-Quorum von 69 Stimmen istdamit erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.45]

://: Der Landrat schreibt das Postulat 2008/037 von PaulWenger stillschweigend als erledigt ab.

Beilage 1: Gesetzestext

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1973

4 2010/175

Berichte des Regierungsrates vom 27. April 2010 und

der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission

vom 27. Mai 2010: Abschluss einer Vereinbarung mit

der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle über den Vollzug

des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämp-

fung der Schwarzarbeit (BGSA)

Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) be-richtet ausführlich zur aktuellen Vorlage. Grundlage derVorlage ist das neue Bundesgesetz über Massnahmenzur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) sowie diedazugehörige Verordnung (VOSA), welche im Jahr 2008in Kraft getreten sind. Unter dem Begriff der Schwarz-arbeit wird nicht immer das Gleiche verstanden.Schwarzarbeitende schaden sich selber, weil sie sich denZugang zu Sozialleistungen (AHV, IV, EO) verbauen undnicht gegen Unfälle versichert sind. Die Meinung, wonachSchwarzarbeit in erster Linie ein Phänomen mit individuel-len Risiken darstellt, wird von der grossen Mehrheit so-wohl der Bevölkerung wie auch der Arbeitgebenden ge-teilt. Zwar sind sich die meisten Leute der negativen Aus-wirkungen von Schwarzarbeit für den Staat (Verlust vonSteuersubstrat), die Gesellschaft (Schwächung Sozial-versicherungen) und die Wirtschaft (Wettbewerbsverzer-rungen) durchaus bewusst, dieses Wissen tritt aber in denHintergrund, weil der hauptsächliche Schaden beim Indivi-duum lokalisiert wird.Nicht nur der Schaden, sondern auch der Nutzen vonSchwarzarbeit wird in erster Linie beim Individuum vermu-tet, weshalb das Thema auch in Untersuchungen (sowohlin der Bevölkerung als auch bei den ArbeitgeberInnen)mehrheitlich in den Bereich der Eigenverantwortlichkeitdelegiert wird. Die individuellen Nutzenüberlegungen prä-gen das Bild der Bevölkerung über Schwarzarbeit dabeietwas stärker als jenes der ArbeitgeberInnen. So verstehtdie Bevölkerung Schwarzarbeit klarer als ein Mittel derExistenzsicherung für Menschen, die keine legale Arbeiterhalten würden.

Entsprechend vermag es auch nicht zu erstaunen, dassSchwarzarbeit in der Bevölkerung stärker als in der Arbeit-geberschaft als Ausländerphänomen definiert wird.Weil sowohl der Nutzen als auch der Schaden vonSchwarzarbeit in erster Linie beim betroffenen Individuumgeortet werden und Schwarzarbeit generell wenig untereinem gesamtgesellschaftlichen Blickwinkel betrachtetwird, ist das Thema aktuell auch kaum prädisponiert oderpolitisch gefärbt.Die Problemwahrnehmung besteht vielmehr aus einemMix aus persönlichen Faktoren, ist deshalb individuellausgebildet und so schwierig erklärbar.Trotzdem lassen sich sowohl die Bevölkerung als auchdie ArbeitgeberInnen entlang ihrer Haltungen zu den ver-schiedenen Aspekten von Schwarzarbeit in drei grobeGruppen segmentieren:– Relativierende: Die kleinste Gruppe, die 25 % der

EinwohnerInnen und 29 % der ArbeitgeberInnen um-fasst, relativiert das Problem der Schwarzarbeit, auchwenn bekannt ist, dass diese teilweise existenzbe-drohende Ausmasse annehmen kann.

– PragmatikerInnen: Die zweite Gruppe umfasst diePragmatikerInnen (Bevölkerung: 35%; Arbeitgebe-rInnen: 30%), welche Schwarzarbeit auf individuellerEbene als notwendiges Übel verstehen.

– Mit Status quo Unzufriedene: Die dritte und grössteGruppe (Bevölkerung: 40%; ArbeitgeberInnen: 41%)schliesslich erachtet die Schwarzarbeit wegen derkollektiven Schäden bereits heute als schwerwiegen-des Vergehen, welches nach einem harten Durch-greifen verlangt. Sie beklagen, dass der Staat aktuellaber weder genügend kontrolliert noch straft. In dieserGruppe dürften demnach die geplanten Massnahmenzur Bekämpfung der Schwarzarbeit besonders be-grüsst werden.

Was genau ist nun aber Schwarzarbeit? Eine eindeutigejuristische Definition der Schwarzarbeit gibt es nicht. Auchdas neue Bundesgesetz und die Verordnung über Mass-nahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit enthaltenkeine explizite Definition. Unter Schwarzarbeit wird jedocheine entlöhnte, selbstständige oder unselbstständige Ar-beit verstanden, die als Tätigkeit an sich legal ist, bei de-ren Ausübung aber gegen Rechtsvorschriften verstossenwird.Als Schwarzarbeit gelten gemäss dem Bundesgesetz überMassnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)folgende Tatbestände:– Die Beschäftigung von Angestellten, die den obligato-

rischen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO usw.)nicht gemeldet sind.

– Die nicht gemeldete Erwerbstätigkeit von Personen,die Leistungen einer Sozialversicherung (z.B. Arbeits-losenversicherung ALV) beziehen.

– Die Beschäftigung von Ausländerinnen und Auslän-dern ohne gültige Arbeitsbewilligung.

– Scheinselbstständigkeit, das heisst, eine Erwerbs-tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, demeine falsche Bezeichnung gegeben wird, um die obli-gatorische Arbeitnehmerversicherung zu umgehen.

– Die Beschäftigung von quellensteuerpflichtigen Ar-beitnehmenden ohne Meldung an die Steuerbehör-den.

– Unterlassene Meldung von Umsätzen, die der Mehr-wertsteuer unterliegen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101950

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Der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission war esein Anliegen, sich ein Bild über das Ausmass derSchwarzarbeit in der Schweiz zu verschaffen. Dies seinaturgemäss nicht einfach, da sich die Schwarzarbeit perdefinitionem im Schatten der Arbeitswelt bewegt. Sie istTeil der so genannten Schattenwirtschaft, wozu auchillegale Tätigkeiten wie Drogenhandel oder Prostitutiongehören. Der Anteil der Schattenwirtschaft am schweizeri-schen Bruttoinlandprodukt BIP beträgt Schätzungen ausdem Jahr 2008 zu Folge rund 9 Prozent und damit ca. 39Milliarden Schweizer Franken jährlich. Die Schweiz ist imVergleich zu anderen Staaten in einer relativ «komfortab-len» Lage: Eine Untersuchung von OECD-Staaten zeigtfür die Schweiz den zweittiefsten Anteil der Schattenwirt-schaft am BIP.Zu den Zielen des neuen Gesetzes: Grundsätzlich werdenzur Bekämpfung der Schwarzarbeit drei Stossrichtungenangestrebt:

– Neue Anreize durch administrative Erleichterungenbei der Anmeldung von Arbeitnehmenden bei Sozial-versicherungs- und Steuerbehörden;

– Verstärkte Repressionen gegen Schwarzarbeitgeben-de: Dazu gehören neue Kontrollorgane in den Kanto-nen sowie neue Sanktionsmöglichkeiten;

– Sensibilisierung der Bevölkerung und Schärfung desBewusstseins für die Probleme der Schwarzarbeit.

Folgende Massnahmen sind im neuen Gesetz vorgese-hen:– Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Dieses neue

Verfahren schafft administrative Erleichterungen imHinblick auf die Sozialversicherungen und die Quel-lensteuer. Das vereinfachte Abrechnungsverfahrenrichtet sich vorwiegend an Private, die z.B. im eigenenHaushalt Angestellte mit einer kleinen jährlichen Ge-samtlohnsumme beschäftigen, sowie an Betriebe mitmehreren Angestellten mit einer kleinen jährlichenGesamtlohnsumme. Gegenwärtig gelten folgendeObergrenzen: 19'890 Franken pro Arbeitnehmende(n)oder 53'040 Franken Gesamtlohnsumme.

– Neue Sanktionen: Die neuen Sanktionen richten sichgegen Schwarzarbeitgebende und nicht gegenSchwarzarbeitnehmende. Den fehlbaren Arbeitgeben-den drohen bei schwerwiegenden und wiederholtenVerstössen gegen die Sozialversicherungs- und Aus-ländergesetzgebung der Ausschluss vom öffentlichenBeschaffungswesen sowie die Kürzung von öffentli-chen Finanzhilfen.

– Kantonales Kontrollorgan: Die Kantone sind verpflich-tet, ein Kontrollorgan zu bestimmen, das den Arbeits-markt auf Schwarzarbeit kontrolliert. Damit sollen inallen Kantonen die Kontrollkompetenzen verstärkt unddie Koordination der betroffenen Behörden und Orga-nisationen verbessert werden.

– Datenaustausch: Das kantonale Kontrollorgan leitetseine Kontrollprotokolle an die zuständigen Behördenweiter. Umgekehrt informieren die zuständigen Behör-den und weitere Organisationen das kantonale Kon-trollorgan über Anhaltspunkte für das Vorliegen vonSchwarzarbeit und arbeiten mit ihm zusammen. Die-ser Datenaustausch wurde detailliert und mit Ein-schränkungen geregelt. Der Datenschutz ist gewähr-leistet. Die Massnahmen zum Datenaustausch sorgenfür einen optimalen Informationsfluss unter den be-teiligten Behörden und Organen.

– Finanzierung der Kontrolltätigkeit: Die Kontrolltätigkeitfinanziert sich zu einem Teil durch die bei Kontrollenerhobenen Gebühren und Bussen. Die übrigen Kon-trollkosten werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälftevon den Kantonen getragen.

Die Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenorganisationendes Kantons Basel-Landschaft werden aktiv in die Be-kämpfung der Schwarzarbeit einbezogen, u.a. durch dieMöglichkeit, Organisationen der Sozialpartner mit derDurchführung der Schwarzarbeitskontrollen zu ermächti-gen. Zu diesem Zweck haben die Sozialpartner des Aus-baugewerbes den Verein Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle(ZAK) gegründet. Im Jahr 2009 hat der Regierungsrat dieVereinbarung mit der ZAK, befristet auf ein Jahr, geneh-migt. Diese Vereinbarung soll nun bis Ende Dezember2013 verlängert werden. Für die Abgeltung dieser Kon-trolltätigkeit beantragt der Regierungsrat dem Landrat dieBewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 1,14Mio. (jährlicher Pauschalbetrag von CHF 380'000).Für die Kommission stellte sich grundsätzlich die Fragezur Situation bezüglich Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft und der von den zuständigen Behörden erwar-teten künftigen Entwicklung derselben. Damit verbundenwar auch die Frage nach der Wirksamkeit der bisherigenkantonalen Kontrolltätigkeit. Der Vorsteher des KIGA er-läuterte dazu, dass sich aufgrund der bisher beschränktenRessourcen die kantonalen Inspektoren vorwiegend aufden Bereich der flankierenden Massnahmen im Zusam-menhang mit den Abkommen zur Personenfreizügigkeitfokussiert hätten. Generell wird festgestellt, dass dieSchwarzarbeit im Kanton tendenziell im Zunehmen sei.Der Kanton Basel-Landschaft habe aber frühzeitig Mass-nahmen ergriffen. Die Kontrollen und ein konsequenterVollzug seien wichtig und hätten auch eine Signalwirkungfür potentielle Delinquenten.In der Kommission stellte sich damit auch die Frage derAbgrenzungslinien zwischen dem KIGA, bzw. der kan-tonalen Verwaltung einerseits und den privatrechtlichenKontrollorgan ZAK andererseits. Zum einen besteht einebranchenmässige Abgrenzung der Kontroll-Tätigkeit.Während sich die Kontrolltätigkeit der ZAK auf die Bau-wirtschaft beschränkt, zeichnet das KIGA weiterhin für alleanderen Branchen verantwortlich. Da in anderen Wirt-schaftszweigen bisher keine effizienteren Kontroll-Organebestünden, sei dort bisher noch keine Delegation der Kon-troll-Kompetenz erfolgt.Näher eingegangen ist man auch darauf, dass die ZAKlediglich eine Kontrollfunktion wahrnimmt. Für die Koordi-nation insgesamt, insbesondere aber für Massnahmenund für Sanktionen gegenüber fehlbaren Unternehmenbzw. Personen, ist weiterhin das KIGA (oder im letzterenFall auch die jeweils zuständige Behörde) verantwortlich.Davon sind festgestellte GAV-Verstösse auszunehmen,für deren Sanktionierung wie bisher die Sozialpartner (alsVertragsparteien) verantwortlich bleiben.Von der Kommission wurde auch die Unabhängigkeit derTPK als beratendes Organ der Regierung (mit Prüfpflichtder Berichte der Vollzugsorgane) einerseits und der ZAKals operative Kontrollorganisation der Sozialpartner ander-erseits hinterfragt. Thomas Keller, der als Amtsvorsteherdes KIGA ex officio auch die TPK präsidiert, bestätigt dieSelbständigkeit der TPK. Ergänzend wird festgehalten,dass die relevanten Ausstandsregelungen konsequenteingehalten würden.Seitens der Regierung wird betont, dass mit dem Lei-stungsauftrag an die ZAK nicht die «kleinen Fische», son-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1951

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dern vielmehr die immer häufiger vorkommenden syste-matischen, gross angelegten Betrugs- und Schwarzar-beitsfälle ins Visier genommen werden. Mit der Delegationder Kontroll-Kompetenz mache man sich die Branchen-kenntnisse und die (Arbeits-)Marktnähe der Sozialpartnerzu Nutze. Die konsequente Durchsetzung des vor Ortgeltenden Arbeits-, Sozialversicherungs-, Ausländer-,Steuer- und Sozialhilferechts diene nicht zuletzt auch demSchutz des heimischen Gewerbes vor unlauterer Kon-kurrenz.Die vorberatende Volkswirtschafts- und Gesundheitskom-mission beantragt nach unbestrittenem Eintreten auf dieVorlage und kürzestmöglicher Detailberatung dem Landrateinstimmig, dem Antrag der Regierung zu folgen.

Daniel Münger (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion stimmedem vorliegenden Geschäft einstimmig zu.

Franz Hartmann (SVP) betont, bei der Schwarzarbeithandle es sich um ein Milliardengeschäft, durch welchesdem Fiskus und den Sozialwerken viele Gelder verlorengehen. Im Bereich der Schwarzarbeit wirke sich sicherlichdie Personenfreizügigkeit gemäss Schengen/Dublin-Ab-kommen negativ aus, denn früher konnten bereits an denGrenzen gewisse Kontrollen durchgeführt werden. Es seivernünftig, die Kontrollen nun gesetzlich zu regeln und dievorliegende Vereinbarung zu beschliessen. Wichtig seidie Koordination durch das KIGA. Die SVP-Fraktion wirddem vorliegenden Landratsbeschluss zustimmen.

Judith van der Merwe (FDP) bezeichnet die heutige Vor-lage zur Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle als bedeutungs-voll, was auch die detaillierte Einführung des Kommis-sionspräsidenten rechtfertige. Eine effiziente Bekämpfungder Schwarzarbeit, wie sie im Regierungsprogramm vor-gesehen ist, stellt ein vordringliches Anliegen der FDPdar. Die Schwarzarbeit und die Schattenwirtschaft sind fürdie Volkswirtschaft schädlich. Dass es immer wieder Fällevon Schwarzarbeit gebe, darüber könne in den Zeitungengelesen werden, wenn diese aufgedeckt werden. DieFDP-Fraktion begrüsst die aktuelle Vorlage und stimmt ihrauch zu.

Beatrice Herwig (CVP) zeigt sich nach derart viel Infor-mation erschlagen. Die CVP/EVP-Fraktion wird der Ver-einbarung sowie dem Verpflichtungskredit zustimmen.

Marie-Theres Beeler (Grüne) bezeichnet die Bekämpfungder Schwarzarbeit aus den bereits genannten Gründen alswichtig. Wirkungsvolle Instrumente zur Kontrolle seienunerlässlich. Die Beauftragung von Institutionen aus derArbeitswelt mit den Kontrollen ist sinnvoll, denn so könnendie branchenspezifischen Mechanismen gut ins Visiergenommen werden. Das vorliegende Konzept setzt dengesetzlichen Auftrag zur Arbeitsmarkt-Kontrolle wirksamum und die Grüne Fraktion stimmt der Vereinbarung desKantons mit der ZAK sowie dem Verpflichtungskredit ein-stimmig zu.

Urs Hess (SVP) bezeichnet die Zustimmung zur aktuellenVorlage als selbstverständlich. Schwarzarbeit müsse be-kämpft werden, da ansonsten sowohl dem Fiskus alsauch den Arbeitnehmenden zu viele Gelder verloren ge-hen. Zur Umsetzung möchte er wissen, ob die von derZAK ergriffenen Sanktionen auch umgesetzt werden und

wie beispielsweise ausländische Firmen dazu gebrachtwerden können, Bussen zu bezahlen.

Regierungsrat Peter Zwick (CVP) freut sich über die Un-terstützung des vorliegenden Geschäfts durch den Land-rat. Früher gab es arbeitslose Personen, welche nebenbeiarbeiten gingen und so Schwarzarbeit verrichteten. Heutesei das Ganze raffinierter: Heute erteilt jemand guten Ge-wissens einen Auftrag an ein Baselbieter Unternehmen,welcher dann nach Deutschland, von dort nach Italien undRumänien weitergeleitet wird. Am Schluss kommen alba-nische Arbeiter bei uns arbeiten. Neulich wurde ein Fallaufgedeckt, bei welchem die Arbeiter für 3.80 Euro arbei-teten und erst noch auf der Baustelle schliefen. Dies seimenschenunwürdig und komme Sklaverei gleich.Zur Frage von Urs Hess: Eigentlich wollte man, dass Fir-men, welche im Baselbiet arbeiten, eine Kaution von20'000 Franken oder entsprechend dem Arbeitswert hin-terlegen. Vor Kantonsgericht verlor der Kanton jedoch,weil Deutsche Unternehmen über eine Schweizer Ein-zelmaske Klage einreichten. Eine deutsche Firma, welchebeispielsweise die Sozialleistungen im Baselbiet nichtbezahlt, kann zwar eingeklagt werden. Der Kanton erhältjedoch selten Recht, da die deutschen Gerichte sich fürdie Einhaltung der Gesetze im Kanton Basel-Landschaftnicht verantwortlich sehen. Der Kanton erhielt jedoch Rü-ckendeckung durch das SECO und den Bund, man sucheLösungen für das Problem.

Thomas de Courten (SVP) ergänzt, die Frage nach derDurchsetzung der Gesetzgebung habe auch die Kommis-sion beschäftigt. Im Kommissionsbericht wird denn auchauf den Unterschied zwischen der Kontrolltätigkeit imBereich der Personenfreizügigkeit und im Bereich derSchwarzarbeit hingewiesen. Der Leiter des KIGA versi-cherte, dass im Bezug auf die Schwarzarbeitskontrollestärkere gesetzliche Grundlagen vorhanden sind, welcheauch in den ausländischen Staaten anerkannt sind und soviel einfacher Amtshilfeverfahren durchgeführt werdenkönnen.

– Eintreten

Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffern 1 bis 3 keine Wortbegehren

– Rückkommen

Rückkommen wird nicht verlangt.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat verabschiedet den Landratsbeschluss mit82:0 Stimmen bei einer Enthaltung.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.11]

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101952

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Landratsbeschlussbetreffend Abschluss einer Vereinbarung mit der Zen-tralen Arbeitsmarkt-Kontrolle über den Vollzug desBundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfungder Schwarzarbeit (BGSA)

vom 10. Juni 2010

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Abschluss der Vereinbarung mit der ZentralenArbeitsmarkt-Kontrolle über den Vollzug des Bundes-gesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung derSchwarzarbeit (BGSA) wird zur Kenntnis genommen.

2. Für die Jahre 2011 bis 2013 wird ein Verpflichtungs-kredit von insgesamt Fr. 1'140'000 für die Ausrichtungder vereinbarten Pauschalvergütung von Fr. 380'000pro Jahr (inkl. Mehrwertsteuer) an die ZentraleArbeitsmakt-Kontrolle bewilligt.

3. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss §31Abs. 1 Bst. B der Kantonsverfassung der fakultativenVolksabstimmung.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

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Nr. 1974

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Berichte des Regierungsrates vom 13. April 2010 und

der Finanzkommission vom 27. Mai 2010: Geschäfts-

und Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2009 der Ba-

sellandschaftlichen Kantonalbank

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) fasst den Kom-missionsbericht kurz zusammen. Wie jedes Jahr wurdedie Finanzkommission durch die Verantwortlichen derKantonalbank eingehend über das Geschäftsjahr infor-miert und ein langer Fragekatalog wurde beantwortet. DieKantonalbank erzielte im Jahr 2009 ein Rekordergebnis,mit 40 Mio. Franken partizipiert auch der Kanton an die-sem Gewinn. Die Eigenmittelsituation der Kantonalbankpräsentiert sich sehr gut. Die Vorschriften der Finanz-marktaufsicht werden bei Weitem eingehalten. Im letztenJahr wurde die Privatbank AAM verkauft, womit ein für dieBank nicht sonderlich erfolgreiches Kapitel abgeschlossenwurde. Die Sanierung der Pensionskasse ist im Gange.Zur Zeit wird mit der Basellandschaftlichen Pensionskasseabgeklärt, wie eine gute Lösung aussehen könnte. Weite-re Themen waren die Boni-Zahlungen, IT-Umstellung«STEP», Kundenumfrage 2009 (als Resultat ergab sicheine grosse Zufriedenheit), Sponsoring und AAA-Ratingvon Standard & Poor’s.Die Finanzkommission kann sich der Empfehlung derRevisionsstelle anschliessen und sie beantragt einstimmigmit 12:0 Stimmen, den Geschäftsbericht und die Jahres-rechnung der Basellandschaftlichen Kantonalbank zugenehmigen. Dies wird mit dem Dank an das Personal,die Geschäftsleitung und den Bankrat für den im vergan-genen Jahr geleisteten Einsatz verbunden.

Mirjam Würth (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion freuesich selbstverständlich über das Rekordergebnis und dieAusschüttung der BLKB an den Kanton. Nicht nur absolut,sondern auch im Vergleich zu anderen Kantonalbankenhat die BLKB ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielt. DieBLKB konnte von der allseits herrschenden Wirtschafts-krise profitieren, ihr liefen viele Kunden zu und das bewirt-schaftete Kapital nahm signifikant zu.Weiter fällt die sehr solide personelle Basis der BLKB auf,die Bank werde nachhaltig und solide geführt. Als Nach-haltigkeitsanalystin ist dies Mirjam Würth ein besonderesAnliegen. In den letzten Jahren konnte sie sich davonüberzeugen, dass die BLKB die KMUs ernster nimmt alsauch schon und vermehrt versucht, in wirtschaftlichschwierigen Situationen Hilfestellungen zu leisten. Rück-meldungen aus den KMU bestätigen diese Beobachtung.Im Namen der SP-Fraktion bedankt sich Mirjam Würth beider Belegschaft der BLKB, bei der Geschäftsleitung undbeim Bankrat für die gute Leistung. Den Geschäfts- undNachhaltigkeitsbericht sowie die Jahresrechnung der Ba-sellandschaftlichen Kantonalbank wird die SP einstimmiggenehmigen.

Peter Brodbeck (SVP) stellt fest, der Bericht der Finanz-kommission liste die wesentlichen Punkte auf und dieSVP-Fraktion folge dem Kommissionsantrag vorbehaltlos.Folgende Punkte möchte er jedoch hervorheben:– Neue Lösung Pensionskasse: Die Mutter (der Kanton

Basel-Landschaft) habe neben der Kantonalbank eineweitere Tochter namens Basellandschaftliche Pen-sionskasse. Es würde die SVP sehr wundern, wennsich die beiden Töchter nicht auf eine künftige Zu-sammenarbeit einigen könnten. Es sei eine Aufgabeder Mutter, in diesem Fall ihre Töchter in die Pflicht zunehmen.

– Bonizahlungen: Es handle sich heutzutage dabei umein Reizwort und vor allem das oberste Kader bedienesich heute zuweilen sehr unverschämt. In der Ausge-staltung der Bonizahlungen der Kantonalbank, vonwelchen sämtliche Mitarbeitende profitieren könnenund bei welchen sich die Summe auch in einem ak-zeptablen Rahmen bewegt, handle es sich um einInstrument der Wertschätzung für den Arbeitseinsatzder Mitarbeitenden. Die Zahlungen können auch vonSeiten der SVP-Fraktion akzeptiert und unterstütztwerden.

– IT-Umstellung: Eine zeitgemässe IT-Plattform stelltheute das A und O dar, um am Mark mit aktuellenProdukten präsent zu sein. Die zukunftsorientierteInvestition wird daher mit Interesse zur Kenntnis ge-nommen.

– Kundenzufriedenheit: Die SVP geht davon aus, dassnicht nur Geldgeber, sondern auch Kreditnehmer be-fragt wurden. Die grosse Kundenzufriedenheit deutetdarauf hin, dass nicht nur Hypothekarkredite von1,2 % oder sogar noch tiefer gut ankommen, sondernauch die Kreditvergabepraxis für Unternehmen, wel-che unbürokratisch und bedürfnisorientiert erfolgt.

Abschliessend stellt Peter Brodbeck im Namen der SVP-Fraktion fest, dass die BLKB in einem schwierigen Umfeldeine sehr gute Arbeit leistete. Die Eckdaten sind erfreu-lich, eine Leistung, hinter welcher eine umsichtige Ge-schäftsleitung und tüchtige Mitarbeitende stehen, welcheunseren Dank verdient haben.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1953

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Peter Schafroth (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion werdeden Geschäftsbericht 2009 mit dem Nachhaltigkeitsberichtselbstverständlich genehmigen. Sie freut sich über dasgute Jahresergebnis unserer Bank, dies vor allem in ei-nem schwierigen Umfeld. Immer wieder wurde die kon-servative Haltung bei der Kreditvergabe der KB kritisiert,heute jedoch hat sich diese konservative Unternehmens-politik bewährt, da die KB ansonsten die Wirren der letz-ten Jahre nicht derart erfreulich überstanden hätte.Zwei Punkte will Peter Schafroth besonders erwähnen:– Kreditgewährung an unsere KMU: Es ist eine zentrale

Aufgabe der Kantonalbank, nicht nur Gewinn zu er-wirtschaften, sondern die regionale Wirtschaft zu stüt-zen und zu fördern. Man erhielt den Eindruck, dieKantonalbank verfolge eine andere Politik als bei-spielsweise die Grossbanken, vor allem werdenGewerbe- und Industriebetriebe in der Region nichteinfach fallen gelassen, wenn es einmal nicht so rundläuft. Die FDP bittet die Kantonalbank darum, dieseUnternehmenspolitik weiterzuführen.

– Bonizahlungen: Das Konzept der KB wird als mass-voll erachtet, vor allem habe sie auch sehr gut gewirt-schaftet und die Ausrichtung gewisser variabler Ent-schädigungen sei vertretbar. Es soll keine Diskussionum die Boni herbeigeführt werden, das Thema seijedoch wichtig und es müsse transparent operiertwerden. Aus diesem Grund reichte Judith van derMerwe eine Interpellation zum Thema ein.

Die FDP-Fraktion empfiehlt dem Landrat, dem Kommis-sionsantrag zuzustimmen.

Laut Rita Bachmann (CVP) wird die CVP/EVP-Fraktionsehr gerne auf die vorliegende Vorlage eintreten und demAntrag der Kommission folgen. Die BasellandschaftlicheKantonalbank nimmt bei der Beurteilung von 240 Ge-schäftsberichten der grössten Schweizer Unternehmenden sehr erfreulichen zweiten Rang ein. Eine beachtlicheLeistung! Im Jahr 2009 haben die Hypothekarforderungenum 500 Mio. Franken auf 13,2 Mia. Franken zugenom-men, die Spar- und Anlagegelder nahmen um 15,9 % auf7,6 Mia. Franken zu. 12'700 neue Kundinnen und Kundensprachen der BLKB ihr Vertrauen aus. Die Deckungslückeder BLKB konnte vollständig mittels Rückstellungen von47 Mio. Franken abgesichert werden.Die CVP/EVP nimmt gerne zur Kenntnis, dass der Bankratein Nachhaltigkeits-Leitbild verabschiedete, welches inden Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales Leit-planken setzt. Bei der BLKB handelt es sich um ein Er-folgsmodell, von welchem nicht nur unser Kanton, son-dern auch viele Anleger profitieren. Die Anteilscheineverzeichnen entsprechend einen stetig andauernden,starken Kursanstieg.Wir dürfen stolz sein auf unsere Kantonalbank! DieCVP/EVP bedankt sich bei allen Personen, welche zudiesem Rekordergebnis beigetragen haben.

Klaus Kirchmayr (Grüne) bezeichnet die Baselland-schaftliche Kantonalbank als mustergültiges Unterneh-men, auf welches wir stolz sein können. Das Resultat istnicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch relativ top.Die strategischen Hausaufgaben wurden angegangen undwerden in diesem Jahr mit der Einführung der neuen Infor-matikplattform hoffentlich erfolgreich abgeschlossen. DiePhilosophie der Bank ist sehr gut, die Leitung der Bankzeichnet sich durch verantwortungsvolles Handeln und

Bescheidenheit aus. Klaus Kirchmayr richtet ein grossesDankeschön an den Bankrat, die Geschäftsleitung undalle Mitarbeitenden der BLKB.Auch für unsere Kantonalbank ist die Deckungslücke derPensionskasse ein Problem. Eine neue Lösung musserarbeitet werden und Klaus Kirchmayr hofft, die Pen-sionskasse könne eine Lösung anbieten, welche den Be-dürfnissen der Kantonalbank Rechnung trägt. Die GrüneFraktion spricht sich einstimmig für Kenntnisnahme desvorliegenden Geschäftsberichts aus.

Regierungsrat Adrian Ballmer dankt für die zu Recht sehrgute Aufnahme der Rechnung der BLKB. Zu Peter Brod-beck meint er, die Mutter setze sich sehr dafür ein, dassdie Töchter gut zusammenarbeiten. Diesbezüglich istAdrian Ballmer sehr guten Mutes.Die Kantonalbank wirtschafte konservativ, was in diesemZusammenhang mit nachhaltig gleichgestellt werden kön-ne. Adrian Ballmer zeigt sich erfreut über das diesjährigeRekordergebnis der Kantonalbank, nur müsse man auf-passen und nicht allein das Ergebnis in den Vordergrundstellen. Je mehr man Rekorden nachrennt, desto wenigerhandle ein Unternehmen in der Regel nachhaltig und kon-servativ. Adrian Ballmer spricht sich für eine mittel- undlangfristig gute Politik aus, welche nicht allein Rekordennachjagt. Er ist überzeugt, dass die Kantonalbank genau-so wie der Eigner eine solche Politik verfolgt.Die Kantonalbank wird sehr umsichtig und erfolgreichgeführt, sie ist sehr solide, wofür die Regierung den Mit-arbeitenden, der Geschäftsleitung und dem Bankratdankt.

Oskar Kämpfer (SVP) bezeichnet es als schwierig, sichnach den Äusserungen zum Rekordergebnis nun nochzum Firmenergebnis verlauten zu lassen. Letztlich disku-tiere der Landrat hier über ein Firmenergebnis einer Bank,welche am nationalen Wettbewerb teilnimmt. Heute wirdüber den Geschäftsbericht beschlossen, denn der Landrathat die Oberaufsicht über die Kantonalbank und damiteine gewisse Verantwortung. Dies bedeutet, dass auchkritische Fragen gestellt werden müssen. Der Landratjedoch kann wegen einer gewissen Geheimhaltungspflichtder Bank nicht alle Geschäfte öffentlich diskutieren. Be-fremdet zeigt sich Oskar Kämpfer, dass die Geheimhal-tungspflicht auch gegenüber der Finanzkommission gilt.Er hätte detailliertere Informationen über den Verkauf derPrivatbank AAM und den damit verbundenen Verlust er-wartet. Diesbezüglich wurde die Finanzkommission nichtumfassend informiert und vor allem auch im Zusammen-hang mit den bevorstehenden Änderungen bezüglich Pen-sionskasse müssen die Augen sehr weit offengehaltenwerden.

Marc Joset (SP) betont, bereits im Vorfeld habe die Fi-nanzkommission zusammen mit Mitarbeitenden der Kan-tonalbank einen reichhaltigen Fragekatalog ausgearbeitet,welcher alle heiklen Fragen an die Bank enthielt. An-schliessend wurden die Kommissionsmitglieder von denVerantwortlichen eingehend schriftlich und mündlich infor-miert.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101954

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://: Der Landrat genehmigt den Geschäfts- und Nachhal-tigkeitsbericht sowie die Jahresrechnung für das Jahr2009 der Basellandschaftlichen Kantonalbank mit75:0 Stimmen und ohne Enthaltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.30]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

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Nr. 1975

6 2009/351

Berichte des Regierungsrates vom 1. Dezember 2009

und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom

20. Mai 2010: Harmonisierung im Bildungswesen;

Konkordat Sonderpädagogik, HarmoS-Konkordat,

Bildungsraum Nordwestschweiz. Eintreten und

1. Lesung der Änderungen des Bildungsgesetzes

Kommissionsvizepräsident Christian Steiner (CVP) stelltheute den Kommissionsbericht vor, da Kommissionsprä-sident Karl Willimann (SVP) einen Spitalaufenthalt absol-vieren muss. Er wünscht Karl Willimann gute Genesungund dankt ihm für das Verfassen des vorliegenden Be-richts, in welchem er viele Dutzend Protokollseiten zu-sammenfassen musste. In den Dank schliesst er auch dieProtokollführerinnen ein, welche die Mammutsitzungender Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zu protokollie-ren hatten. Die über vier Tage Sitzung zur aktuellen Vorla-ge haben in den meisten Fällen knappste Kommissions-entscheide erbracht. Bei derart knappen Entscheiden istjeweils die Befürchtung gross, dass die Debatte im Land-rat wieder bei Null anfängt. Christian Steiner plädiert je-doch dafür, eine gewisse Flughöhe bei der Behandlungder Traktanden zu wahren.In der Vorlage 2009/351 sind im Grunde genommen dreiGeschäfte enthalten. In Absprache mit Karl Willimannschlägt Christian Steiner vor, jedes Geschäft vorzustellenund separat abzuhandeln, weil ansonsten die Übersichtverloren gehen könnte. Zur besseren Übersicht schlägtChristian Steiner ausserdem vor, den Bericht zur Vorlage,welcher nur bis Seite 8 nummeriert ist, bis zum Schlussdurchzunummerieren. Ausserdem sollten sämtliche Land-rätinnen und Landräte das Zusatzformular, welches heuteaufliegt, zur Hand haben. Darin sind die Landrats-beschlüsse gemäss Kommissionsbeschluss aufgelistet.Im Anhang zum Kommissionsbericht hingegen sind dieLandratsbeschlüsse grösstenteils noch so formuliert, wiedies der Regierungsrat vorschlug.Nachdem das vorliegende Geschäft nun bereits sehr lan-ge diskutiert wird und Basel-Landschaft als einer der letz-ten Kantone nun ebenfalls Beschluss fassen muss, nimmtChristian Steiner an, Eintreten auf die Vorlage sei unbe-stritten. Dabei geht es um die interkantonale Vereinbarungim Bereich der Sonderpädagogik (Schwerpunkt: Vorzugs-weise Integration behinderter Kinder in die Regelklasse),um die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisie-rung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat mitfolgenden Schwerpunkten: neue Aufteilung der Schuls-tufen (6 Jahre Primar, 3 Jahre Sekundar), Frühfremdspra-chen) und um die Vereinbarung im Bildungsraum Nord-westschweiz zwischen den vier Kantonen.

Diese Vereinbarung musste bereits ziemlich Haare lassenund es geht nun noch um das vierjährige Gymnasium undum gemeinsame Leistungschecks.

– Eintreten

Marc Joset (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion werde zuraktuellen Vorlage dreimal Ja sagen. Sie bekennt sich zurHarmonisierung des Bildungswesens, unterstützt einheitli-che Schulstrukturen, aber auch inhaltliche Harmonisierun-gen (gemeinsame Bildungsstandards, überregionale Lehr-pläne, etc.). Sowohl beim HarmoS- als auch beim Sonder-pädagogikkonkordat wird die SP noch ergänzende An-träge im Bezug auf die Ressourcierung stellen, damit dieUmstellung an den Schulen gelingen kann. Unser födera-listisches Schulsystem in der Schweiz mit 26 verschiede-nen Systemen für 7 Mio. Einwohner gehört der Vergan-genheit an. Auch unser Nachbarland Deutschland strebtnach einer Harmonisierung. Allein der NachbarstaatBaden-Württemberg verfügt jedoch bereits heute für 11Mio. Einwohner über ein Schulsystem.Auch mit dem Beitritt zu HarmoS wird unser System inZukunft föderalistisch bleiben. Die Kantone werden ihreeigenen Bildungsgesetze behalten, auch hat jede Schuleihre eigene Kultur und Atmosphäre. Jeder Unterrichtsraumlässt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zu, undletztlich machen diese Punkte die Qualität unserer Bildungaus. Marc Joset kennt einige Schulen in Basel-Land-schaft, an welchen die Schulleitungen mit den Lehrerin-nen und Lehrern erfolgreich Projekte durchzogen, welcheden Vorgaben des Landrates weit vorausgehen. Sie rea-gieren auf die gesellschaftlichen Anforderungen.Es gilt, strukturelle und inhaltliche Harmonisierung zuunterscheiden. Die inhaltliche Zusammenarbeit zwischenden Kantonen, welche auch in der Vereinbarung zwischenden vier Nordwestschweizer Kantonen verankert ist, warnie besonders umstritten. Dazu gehört der sprachregiona-le Lehrplan, die Leistungstests mit der dazugehörigenAufgabensammlung, die Abschlusszertifikate, die Lehrer-ausbildung an der Fachhochschule, Lehrmittel, etc. Diesegemeinsamen Inhalte sollen nun unter dem kleinsten ge-meinsamen Nenner (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Pri-marschule, 3 Jahre Sekundarschule und 4 Jahre Gymna-sium) zugeordnet werden. Dies, nicht mehr und nicht we-niger, ist HarmoS.In der Stellungnahme des Verbandes Basellandschaftli-cher Gemeinden wurde zu den geplanten Vereinheitli-chungen das Stichwort «HarmoS light» genannt. DiesenAusdruck bezeichnet Marc Joset als nicht unpassend, dieSP-Fraktion jedenfalls steht zum HarmoS-Konkordat. EinAbseitsstehen unseres Kantons könnte teuer zu stehenkommen, auch wartet die Lehrerschaft auf einen klarenEntscheid der Politik. Mit einem Nein zu HarmoS würdedie Diskussion weitergehen, denn in gewissen Bereichenmüssten wir uns doch den Nachbarkantonen anschlies-sen.In der Detailberatung wird die SP-Fraktion einen Antragstellen, zu prüfen, inwiefern im Zusammenhang mit demLehrplan 21 auf der Primarschulstufe die 45-Minuten-Lek-tion eingeführt werden soll.Zum Sonderpädagogik-Konkordat: Mit den Beiträgen derIV entstand in den letzten Jahren ein paralleles Schulsys-tem für Kinder mit einer Behinderung. Mit dem Rückzugder IV übernimmt nun der Kanton die volle Verantwortungfür die Sonderschulung. Es handelt sich hier einerseits um

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eine Herausforderung, andererseits jedoch auch um eineChance. Nicht zuletzt verlangen auch internationale Kon-ventionen, dass die Schulung von Kindern mit einer Be-hinderung integrativ ausgerichtet wird. In der Schweizexistiert daher seit 2004 das eidgenössische Behinderten-gleichstellungsgesetz, welches in Art. 20 Abs. 2 lautet:

« Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl2

des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entspre-chenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinderund Jugendlicher in die Regelschule.»

Die Regierung schlägt nun im Bildungsgesetz eine ent-sprechende Formulierung vor. Daraus ist jedoch kein ab-soluter Anspruch auf Integration abzuleiten. Schülerinnenund Schüler mit einer Behinderung haben jedoch einenAnspruch darauf, dass vor dem Entscheid über den Ein-tritt in eine Sonderschule geprüft wird, ob sie die öffentli-che Schule mit Stützmassnahmen besuchen können.Entscheiden ist, welche Schulungsform dem Bildungs-und Förderungsbedarf des Kindes entspricht und ob dasschulische Umfeld dafür geeignet ist.Für die SP-Fraktion ist es wichtig, dass für die integrativeSonderschulung genügend Ressourcen zu Verfügungstehen und dass diese nicht auf Kosten der Regelschulegehen. Im Durchschnitt war bisher die separative Sonder-schulung teurer als die integrative, dies inklusive Lohn-kosten für unterstützende pädagogische Lehrpersonen,zusätzliche therapeutische Massnahmen und speziellesUnterrichtsmaterial. Bisher wurden in unserem Kantonetwa gleich viele Kinder integrativ oder separativ geschult.Wenn nach sorgfältiger Abklärung in Zukunft noch mehrKinder integrativ geschult werden können, so ist dies sogenannt kostenneutral und für die geforderten, zusätzli-chen Ressourcen stehen entsprechend Mittel zur Verfü-gung.Die SP-Fraktion wird einen Antrag stellen, die Formulie-rung des Konkordates auch im Bildungsgesetz zu ver-ankern. Damit soll klargestellt werden, dass für den Kan-ton keine weitergehende Interpretationsmöglichkeit fürdas Wort «Bevorzugung» besteht. Die Umsetzung sollgenau so erfolgen, wie dies die übrigen Kantone handha-ben und wie es im Konkordat vorgesehen ist.Im Namen der SP-Fraktion kann Marc Joset Eintreten aufdas vorliegende, grosse Geschäft erklären.

Georges Thüring (SVP) bezeichnet die heutige Landrats-debatte als für die Bildungsentwicklung in unserem Kan-ton von schicksalhafter Bedeutung. Im Landratssaal be-stehen sehr unterschiedliche Meinungen und Überzeu-gungen. Heute geht es nun um das Konkordat Sonder-pädagogik, das Konkordat HarmoS und den BildungsraumNordwestschweiz. Zu den einzelnen Teilen des Geschäftswird sich die SVP-Fraktion im Rahmen der Detailberatungnoch äussern.Harmonisierung, dies tönt gut und kaum jemand will sichwohl dagegen aussprechen. Doch muss sich der Landratehrlicherweise an das Jahr 2006 zurück erinnern. Damalsstimmte das Schweizer Volk am 21. März folgender Rege-lung in der Bundesverfassung zu:

«Art. 62 Schulwesen Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig.1

Sie sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der2

allen Kindern offen steht. Der Grundschulunterricht ist obligato-risch und untersteht staatlicher Leitung oder Aufsicht. An öffent-lichen Schulen ist er unentgeltlich. Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung3

aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zumvollendeten 20. Altersjahr.

Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des4

Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schul-pflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von derenÜbergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustan-de, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften. Der Bund regelt den Beginn des Schuljahres.5

Bei der Vorbereitung von Erlassen des Bundes, welche die6

Zuständigkeit der Kantone betreffen, kommt der Mitwirkung derKantone besonderes Gewicht zu.»

Gegen eine vernünftige Vereinheitlichung, wie sie dieBundesverfassung vorsieht, kann kein vernünftigerMensch sein. Bei der vorliegenden Bildungsvorlage je-doch geht es um sehr viel mehr. Harmonisierung im Sinnedes Bildungsartikels und Harmonisierung im Sinne vonHarmos sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Die EDKhat das ihr vom Volk erteilte Mandat in Eigenregie zu ei-nem umfassenden Infrastrukturprogramm erweitert, wel-ches den Staat zu einer erzieherischen Anstalt aufrüstensoll. Auch unser Bildungsdirektor, RegierungspräsidentUrs Wüthrich (SP), half in der EDK mit, durch die Wahldes Konkordats das kantonale Parlament in Volksfragenweitgehend zu entmachten. Urs Wüthrich handelte gegendie Interessen unseres Kantons, denn er will eine Volks-schule ohne Volk. Die SVP-Fraktion will dies klar nicht.Wenn wir heute die Konkordate regeln, müssen wir wis-sen, dass Konkordatsrecht gemäss schweizerischemStaatsrecht über dem kantonalen Recht steht. Gegenüberdem Stimmbürger in höchstem Masse unehrlich ist dieTatsache, dass die rechtliche Wirkung des Konkordatesvöllig unterschlagen wird. Auch unser Bildungsdirektoräussert sich hartnäckig nicht dazu.Wollen wir Baselbieter Landräte tatsächlich eine Volks-schule ohne Volk? Wollte dies das Schweizer Volk imJahr 2006 ebenfalls? Lange, vielleicht zu lange, überliessdie SVP die wichtigen Themen Bildung, Erziehung undSchule den so genannten Fachleuten. Wohin dies führt,konnte am 15. Mai 2010 in einem lesenswerten Artikel vonMartin Beglinger im Magazin gelesen werden («In derFalle – Wie die Schule von Reformwahn und Bildungs-bürokratie erdrückt wird»). Der Titel des erwähnten Arti-kels trifft den Nagel voll auf den Kopf. Der Präsident desDachverbandes Schweizerischer Lehrerinnen und Lehrer(LCH), Beat Zemp, erklärte neulich, die Schule dürfe nichtverpolitisiert werden. Politik hat seiner Meinung nach dieFinger von der Schule zu lassen, und damit meint BeatZemp sicherlich die SVP. Dass lange die linken Parteiendie Schulen weitgehend gestalteten, davon hört mannichts.Die SVP Basel-Landschaft sagt Ja zu einer sinnvollenHarmonisierung, jedoch Nein zum vorliegenden HarmoS-Konkordat. Auch das Konkordat Sonderpädagogik wirddie SVP-Fraktion heute ablehnen. Georges Thüring wirdsich später dazu noch einmal melden.

Michael Herrmann (FDP) stellt fest, ab und zu gelinge esder Politik, Emotionen zu wecken, und HarmoS bringediese Voraussetzungen sicherlich mit sich. Leider kanndie FDP-Fraktion die heutige Vorlage nicht einfach durch-winken, sie werde sich etwas aufmüpfig verhalten. DieMitglieder der FDP haben sich intensiv über die Vorlagegebeugt und Michael Herrmann empfindet es als Privileg,dass sich das Kantonsparlament mit Bildungsfragen aus-einander setzen darf. Als Parteipräsident ist es für MichaelHerrmann zudem ein besonderes Privileg, auch mit sei-nen Parteikollegen über das Thema diskutieren zu dürfen,auch wenn nicht immer alle gleicher Meinung seien.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101956

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Dass die Diskussionen in einer konstruktiven Atmosphärestattfanden, schätzt Michael Herrmann sehr.Die FDP-Fraktion spricht sich für Harmonisierung aus undlehnt daher die heutige Vorlage nicht generell ab, auchwenn sie ihr kritisch gegenüber stehe. Trotzdem könne dieFDP nicht als Verhinderer, als rückständig oder anti-bas-lerisch bezeichnet werden. Mit der vorliegenden Form derHarmos-Reform jedoch ist die FDP nicht einverstanden.Es stellt sich die Frage, wie sauer der Apfel sein wird, inwelchen die FDP beissen muss. Ist er so sauer, dass ernicht geschluckt werden kann, oder verfügt er noch übereine gewisse Restsüsse? In der Vernehmlassung stelltesich die FDP grundsätzlich positiv zu Harmos und negativzum Frühfremdsprachenkonzept.Da die FDP nicht zu allem Ja und Amen sagt, brachte sieihre Vorbehalte gegenüber Harmos an. Dies brachte ihreiniges an Kritik, aber auch viel Lob ein. Die FDP will sichauf keinen Fall ein Denkverbot auferlegen lassen. Lieberein geistiger Salto als geistiger Stillstand!Der Druck, welcher auf die Bildungsharmonisierung inBasel-Landschaft ausgeübt wird, hängt nicht zuletzt damitzusammen, dass Basel-Landschaft einer der letzten Kan-ton in der Schweiz ist, welcher einen Grundsatzentscheidzu HarmoS fällen wird. Dieser Grundsatzentscheid hättegemäss Michael Herrmann früher gefällt werden sollenund müssen, was die FDP auch immer wieder wiederholthabe. Jeder fühlt sich frei, in der Bildungspolitik mitzure-den, denn jeder ging selbst einmal zur Schule und verfügeüber die entsprechenden Kompetenzen. Aus Sicht derFDP ist daher auch eine Volksabstimmung zu HarmoSnotwendig. Das heutige Geschäft wurde zu einem Jahr-hundertgeschäft hochstilisiert und daher sei die Legitimati-on des Volkes notwendig, um eine nachhaltige Bildungs-politik für unseren Kanton zu betreiben.Alle Fraktionsmitglieder der FDP sprechen sich klar füreine Harmonisierung des Bildungssystems Schweiz aus,jedoch führen verschiedene Wege zu diesem Ziel. Einegrosse Minderheit der FDP-Fraktion erkennt die Notwen-digkeit, HarmoS als Grundgerüst einer Bildungsharmoni-sierung in der Schweiz zu unterstützen und später daraufaufzubauen. Nachdem Basel-Stadt sich für HarmoS aus-gesprochen hat, soll auch Basel-Landschaft nicht abseitsstehen und keine Bildungsinsel werden, auch wenn derBildungsraum Nordwestschweiz auf eine Regierungsver-einbarung zusammengeschrumpft ist.Die Befürworter meinen, die Investition von rund 50 Mio.Franken werde sich lohnen, der Frühfremdsprachenunter-richt sei nützlich und notwendig, Harmos wurde bereits in13 Kantonen angenommen und ist rechtlich in Kraft, einAlleingang wäre schwierig.Eine Mehrheit in der FDP-Fraktion lehnt das HarmoS-Konkordat ab. Ein Hauptgrund ist das Sprachenkonzept,welches zwei Fremdsprachen an der Primarschule vor-sieht, was von der FDP bereits in der Vernehmlassungbemängelt wurde. Die Ablehnung von zwei Frühfremd-sprachen bedeutet zwingend eine Ablehnung von Har-moS. Die hohen Erwartungen, welche in den frühen schu-lischen Fremdsprachenunterricht gesetzt werden, schei-nen sich gemäss Studien nicht zu erfüllen. Das Volk habeauch nie beschlossen, das der Fremdsprachenunterrichtein derart starkes Gewicht erhalten soll.Ein Konkordat gehe immer mit einem Verlust von kan-tonaler Souveränität einher. Heute verfügt Basel-Land-schaft als Standortvorteil über ein wettbewerbsfähigesBildungssystem, welches ein Stück weit aufgegeben wür-de. Selbstverständlich besteht auch in unserem Bildungs-

system Verbesserungspotential, solche Verbesserungensind aber auch ohne HarmoS möglich.Mit HarmoS entstünden Basel-Landschaft Initialkostenvon 50 Mio. Franken, der Gegenwert wäre jedoch unklar.Gerade in der heutigen Zeit werde sich der Landrat andem mit der Bildungsreform verbundenen Kostenschubnoch die Zähne ausbeissen müssen. Im bereits erwähntenMagazin-Artikel sprach Professor Reichenbach von einerConcorde-Falle. Oftmals geschehe es, dass bereits derartviel Geld in ein Projekt investiert wurde, dass ein Zurücknicht mehr möglich sei.Das HarmoS-Konkordat geht wesentlich weiter als der2006 beschlossene Bildungsartikel. Dort wurden rudimen-täre Grundsätze festgelegt (Schuleintritt, Schulpflicht,Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie Übergänge undAnerkennung von Abschlüssen. Leider bedeutet HarmoSnicht gleichzeitig auch Harmonisierung. Zu viel wurdefreigegeben, so dass heute unterschiedliche Eingangs-stufen und Frühfremdsprachen bestehen, auch die Dauerder Sekundarstufe I und ihre Niveaus wurde nicht harmo-nisiert. Weiter ist HarmoS auf die Deutschschweiz ausge-richtet. Bisher hat man es nicht einmal geschafft, dass einKind, das von Kaiseraugst nach Augst zieht, mit der glei-chen Fremdsprache starten würde.Eine Mehrheit der FDP-Fraktion ist der Meinung, eineHarmonisierung sei auch ohne HarmoS möglich. Eineinhaltliche Harmonisierung wäre zudem wichtiger als einerein auf strukturelle Harmonisierung ausgerichtete Re-form.Die Befürworter wollen zuerst eine Strukturanpassung, umdas Bildungsniveau zu verbessern.Immer wieder wird von der Bildungsinsel Basel-Land-schaft gesprochen. Bisher wurde HarmoS in sechs Kanto-nen abgelehnt! Michael Herrmann erinnert sich daran,dass 1992 im Zusammenhang mit der EWR-Abstimmungder Schweiz viele negative Konsequenzen wegen ihresInseldaseins angedroht wurden. Heute steht die Schweizsowohl wirtschaftlich als auch finanzpolitisch aber gut da.Auch eine Insel könne Erfolg haben.Leider wurde es verpasst, mit HarmoS eine echte Harmo-nisierung vorzunehmen. Anstatt nach dem Besten zu su-chen, einigte man sich auf den kleinsten gemeinsamenNenner. Die FDP möchte echte Verbesserungen errei-chen, wenn schon Geld ausgegeben wird.Für die Äusserungen, eine Volksabstimmung sei nichtnotwendig, da im Jahr 2006 der Bildungsartikel mit gros-sem Mehr verabschiedet wurde, zeigt Michael Herrmannkein Verständnis. HarmoS muss zwingend vors Volk,denn das Volk hat immer wieder bewiesen, dass es auchzu schwierigen Entscheiden besonnene Entschlüsse fas-sen kann.Zum Konkordat Sonderpädagogik: Dieses Konkordat lehntdie FDP-Fraktion mit grösster Mehrheit ab. Der Grund-gedanke einer Priorisierung von integrativer Schulung istfür die FDP falsch, denn richtig sei das gleichwertige Ne-beneinander integrativer und separativer Schulungsfor-men. In der Praxis funktioniert integrative Schulung, je-doch ist dazu mehr Personal notwendig, was zu einerstarken Verteuerung führt.Die FDP steht grösstenteils hinter dem BildungsraumNordwestschweiz. Eine Verlängerung der Gymnasialzeitvon 3,5 auf 4 Jahre macht Sinn und auch dem Kredit fürdas Projekt Aufgabensammlung und Leistungscheckswird die FDP zustimmen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1957

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Auf die aktuelle Vorlage tritt die FDP-Fraktion ein.

An dieser Stelle unterbricht Landratspräsident Hanspeter

Frey (FDP) aus zeitlichen Gründen die Eintretensdebatte,welche am Nachmittag fortgesetzt wird.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1976

Frage der Dringlichkeit:

2010/230

Dringliche Motion von Georges Thüring vom 10. Juni

2010: Rückzug der Theater-Vorlage zugunsten der

Sicherstellung von genügend Mitteln im Bildungsbe-

reich!

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) erklärt, der Re-gierungsrat lehne die Dringlichkeit der Motion ab. Abgese-hen davon, dass der Regierungsrat eine Vorlage nichtzurückziehen kann, welche bereits ans Parlament über-wiesen wurde, sei eine Dringlichkeit in dieser Frage nichtgegeben. Die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sport-kommission hat die Vorlage bereits beraten und intensivdiskutiert und der Landrat wird schon bald Gelegenheiterhalten, aufgrund einer Vorlage zu diskutieren und ent-sprechende Beschlüsse zu fassen. Es macht Sinn, dieDiskussion aufgrund der Vorlage und nicht im luftleerenRaum zu diskutieren. Ausserdem erachtet es Urs Wü-thrich nicht als sinnvollen Beitrag zur politischen Kultur, inden Ablauf eines Geschäfts nach Beratung in der Kom-mission mit parlamentarischen Vorstössen einzugreifen.

Georges Thüring (SVP) ist sich bewusst, dass er mitseiner Motion in ein laufendes Geschäft eingreift. Er istjedoch überzeugt, dass angesichts der bevorstehendenKürzungen im Bildungsbereich von 37 Mio. Franken zu-gunsten der Ausbildungen eben die Theatervorlage zu-rückgezogen werden müsse. Er bittet seine Kolleginnenund Kollegen um Zustimmung zur Dringlichkeit.

://: Die Dringlichkeit der Motion 2010/230 wird mit 21:59Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 12.05]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1977

2010/231Motion von Hanspeter Weibel vom 10. Juni 2010: Anpas-sung des Sozialhilfegesetzes (SHG)

Nr. 1978

2010/232Interpellation von Thomas de Courten vom 10. Juni 2010:Finanzielle Auswirkungen für den Kanton Baselland ausden Stützungskäufe der SNB für den Euro und die wirt-schaftliche Hilfe durch die Eidgenossenschaft zur Sanie-rung von Griechenland

Nr. 1979

2010/233Interpellation von Rosmarie Brunner vom 10. Juni 2010:Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität imAsylwesen

Nr. 1980

2010/234Interpellation von Sabrina Mohn vom 10. Juni 2010: Si-cherheit an Schulen: Einführung von Sicherheitssyste-men?

Zu sämtlichen Vorstössen keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

Ende der Vormittagssitzung: 12.05 Uhr

Nr. 1981

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Hanspeter Frey begrüsst die Anwe-senden zur Fortsetzung der Sitzung und gibt Kenntnis vonfolgenden Überweisungen:

2010/224Bericht des Regierungsrates vom 25. Mai 2010: Beitritt zurInterkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über diecomputergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei derAufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) sowieÄnderung des Polizeigesetzes und des Einführungsgeset-

zes zur Schweizerischen Strafprozessordnung; an die

Justiz- und Sicherheitskommission

2010/225Bericht des Regierungsrates vom 25. Mai 2010: Jahresbe-

richt 2009 der Basellandschaftlichen Pensionskasse; an

die Finanzkommission

2010/226Bericht des Regierungsrates vom 1. Juni 2010: Postulat2007/252 von Landrätin Sarah Martin, Grüne “Verwertungvon Grünabfällen” und Postulat 2008/206 von LandratThomas de Courten, SVP “Änderung des Umweltschutz-

gesetzes; Bioabfälle effizient verwerten”; an die

Umweltschutz- und Energiekommission

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101958

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2010/227Bericht des Regierungsrates vom 1. Juni 2010: Fachhoch-schule Nordwestschweiz (FHNW); Bericht über die Erfül-

lung des Leistungsauftrags für das Jahr 2009; an die IPK

FHNW

2010/228Bericht des Regierungsrates vom 1. Juni 2010: Organisa-torische Zusammenlegung des Kantonsspitals Laufen mitdem Kantonsspital Bruderholz und Weiterführung derzusammengelegten Spitalbetriebe als Kantonsspital Bru-derholz / Laufen respektive Kantonsspital Laufen / Bru-

derholz; an die Volkswirtschafts- und Gesundheits-

kommission

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 1982

9 Fragestunde

1. Sabrina Mohn: CyberbullingAktuelle Studien legen nahe, dass Bullying mithilfe digita-ler Medien ein zunehmendes Phänomen darstellt, vonwelchem immer mehr Personen betroffen sind. Vor überzwei Jahren hat die CVP/EVP-Fraktion das Postulat2008/123 «Schutz vor Cyberbullying» eingereicht, wel-ches am 28. November 2008 vom Landrat überwiesenwurde. Die Vorlage ist noch immer unter den hängigenGeschäften der Sicherheitsdirektion zu finden, obwohl unsin der Vorlage 2010/041 eine Überweisung an den Land-rat im 1. Quartal 2010 angekündigt wurde.

Die Fragen werden von Regierungsrätin Sabine Pegora-

ro (FDP) beantwortet:

Fragen 1 und 2Warum steht die angekündigte Landratsvorlage nochaus? Bis wann kann mit der Vorlage gerechnet werden? Wie istder Stand der Dinge?

AntwortDie Sicherheitsdirektion hat den Entwurf für die Landrats-vorlage zur Beantwortung des Postulats praktisch fertigerstellt. Es soll aber noch ein Bericht des Bundes abge-wartet werden, der sich umfassend mit diesem Themabefasst; dieser liegt seit 2. Juni 2010 vor, und nun wird erin die Vorlage, die sonst unvollständig wäre, noch «einge-baut». Die Vorlage dürfte im Juli oder im August 2010erscheinen.

2. Rosmarie Brunner: Brand in Zelle im UG Arles-

heimIm Untersuchungsgefängnis in Arlesheim kam es amAbend des 27. Mai 2010 zu einem Zellenbrand, nachdemein bereits mehrfach als «psychisch auffällig» qualifiziertersyrischer Häftling absichtlich zwei Matratzen in Brandgesteckt hatte. Es entstand ein Sachschaden von mehre-ren zehntausend Franken, zum Glück wurde niemandverletzt! Der Vorfall wirft Fragen auf.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortetfolgende Fragen:

Frage 1Wie kommt ein «psychisch auffälliger» Häftling an Streich-hölzer oder Feuerzeug?

AntwortDer betreffende Häftling sitzt seit längerer Zeit im Straf-vollzug. Es gab bisher keinen Anlass, ihm das Rauchenzu verwehren oder das Feuerzeug zu entziehen. Ist je-mand psychisch auffällig, heisst das noch lange nicht,dass ihm deswegen das Rauchen verboten wird. Diemeisten sogenannt «psychisch auffälligen» Insassen ver-ursachen eigentlich keine Probleme mit Feuer – dies nichtzuletzt, weil sie sich damit ja selbst gefährden würden.

Frage 2Wer kommt für den grossen Schaden auf?

AntwortFür den Schaden ist grundsätzlich der Verursacher haft-bar. Weil im konkreten Fall aber die Einkommens- undVermögensverhältnisse einen Rückgriff nicht möglicherscheinen lassen, werden die Schäden durch die obliga-torische Brandversicherung gedeckt.

Frage 3Hat der Vorfall Konsequenzen, z.B. ein Rauchverbot imGefängnis?

AntwortDas Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, am 1.Mai 2010 in Kraft getreten, nimmt neben Hotels- undHeimzimmern auch Gefängniszellen ausdrücklich vomVerbot aus. Das ist sinnvoll, denn man kann Gefängnisin-sassen ja nicht gut sagen, sie sollen zum Rauchen auf dieStrasse gehen. [Heiterkeit]Ein generelles Rauchverbot in den Gefängnissen wirdnicht angestrebt, denn das Rauchen hat eine gewisseberuhigende Wirkung auf die Insassen. Würde es verbo-ten, gäbe es mehr Unruhe.

Frage 4Wer ist in der Nacht für die Überwachung zuständig imUG? Fachpersonal?

AntwortWährend der Nacht ist stets eine Person präsent. DieserDienst wird von Personen geleistet, die extra zu diesemZweck angestellt und instruiert worden sind. Aber keinWachmann und kein Gefangenenbetreuer ist ausgebilde-ter Feuerwehrmann, und deshalb wird im Brandfall sofortdie Feuerwehr alarmiert. Das ist im konkreten Fall in vor-bildlich kurzer Zeit geschehen. So konnte der Brand ge-löscht werden. Der grosse Sachschaden wurde – wie sooft – in erster Linie durch die starke Rauchentwicklungausgelöst, und zwar nicht von der in Brand gesetztenMatratze, sondern von der Wäsche.Die Zelle selbst und die Ausstattung ist mit wenigen Aus-nahmen nicht brennbar. Das einzige brennbare Elementwäre ein Holzregal gewesen, das aber vom Feuer ver-schont blieb.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1959

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Selbstverständlich werden dieser Vorfall und die behördli-chen Reaktionen darauf noch genau analysiert werden.Nach einer ersten Sichtung steht fest, dass das Interven-tionskonzept mit Nachtdienst, Polizei, Feuerwehr, Sanitätund Betreuerpikett gut funktioniert hat.

Rosmarie Brunner (SVP) dankt für die Antworten undstellt folgende

ZusatzfrageDer Schutz vor Passivrauchen sollte in öffentlichen Ge-bäuden – wie Gefängnissen – mindestens so scharf um-gesetzt werden wie in öffentlich zugänglichen privatenRäumen, beispielsweise Restaurants. Werden Häftlingebezüglich Rauchverbot anders behandelt als beispiels-weise Bürger in Restaurants?

AntwortEs ist nicht möglich, in den Gefängnissen Fumoirs ein-zurichten. Bei der Besetzung von Zweierzellen wird, so-fern es die Umstände zulassen, darauf geachtet, dassnicht ein Raucher und ein Nichtraucher zusammengelegtwerden. Ein generelles Rauchverbot wäre in Gefängnis-sen schwer durchsetzbar, denn die meisten Insassen sindstarke Raucher. Die mit einem Rauchverbot verbundenenzusätzlichen Probleme sollten, wenn irgend möglich, ver-mieden werden.

3. Josua Studer: Zoll- und PolizeipatrouillenDie Gemeinden Allschwil und Schönenbuch werden inletzter Zeit wieder vermehrt von Einbrechern heimgesucht.Mangelnde Zoll- und Polizeipatrouillen und ein unbesetz-ter Polizeiposten lassen ein Sicherheitsgefühl vermissen.Es werden immer wieder Erkundungen von fremden Per-sonen um Wohngebäude festgestellt. Diesem Umstandkönnte begegnet werden durch regere Präsenz der Grenz-wache oder Polizei.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet dieFragen nach folgenden Vorbemerkungen:Die Kriminalstatistik 2009 zeigt klar auf, dass sich dieAnzahl der Einbruchdiebstähle im Kanton Baselland ge-genüber 2008 um 53,3 % erhöht hat. Das ist ein starker,besorgniserregender Zuwachs. Die Polizei hat entspre-chende Massnahmen ergriffen. Bereits im 1. Quartal 2010war wieder ein Rückgang um 17 % festzustellen. Es ist zuhoffen, dass dieser Trend anhält.Ein weiteres Phänomen besteht darin, dass die Täter-schaft sehr mobil ist, d.h. in der ganzen Schweiz delin-quiert, manchmal sogar an einem Tag in mehreren Kanto-nen. Das macht die Aufklärung natürlich nicht einfacher.Von den Einbruchswellen ist nicht nur Baselland betrof-fen, sondern es handelt sich um einen gesamtschweizeri-schen Trend.Betrachtet man die Entwicklung von 2005 bis 2009, stelltman fest, dass es immer wieder zu Schwankungenkommt: 2005 wurden 1'533 Einbrüche verzeichnet, 2006deren 1'248, 2007 noch 1'127, 2008 1'064 und 2009 dann1'631.Eine wirkungsvolle und flächendeckende Prävention ge-gen Einbruchdiebstähle im ganzen Kanton ist schwierigauszugestalten. Müsste sie Tag und Nacht sichergestelltsein, bräuchte es wesentlich mehr Polizeikräfte.Die Aufklärungsquote ist nicht sehr hoch: Sie liegt ge-samtschweizerisch bei 13 %, im Baselbiet bei 14 %.

Frage 1Wie beurteilt die Regierung die Vorfälle in Allschwil undSchönenbuch?

AntwortIn den Wochen 21 und 22 wurden in Allschwil drei Einbrü-che und vier Einbruchversuche gemeldet, in Schönenbuchein Einbruch und drei Einbruchversuche. In Allschwil wur-den in diesen beiden Wochen 16, in Schönenbuch 14polizeiliche Präventionsaktionen durchgeführt. Diese wur-den jeweils von der uniformierten und von der zivilen Poli-zei vollzogen. Die Tätigkeit der Zivilpolizei wird allerdingsvon der Bevölkerung nicht so gut wahrgenommen wiejene der Uniformpolizei.

Frage 2Ab wann dürfen die Bewohner von Allschwil und Schö-nenbuch vermehrte Kontrollen und Patrouillen erwarten?

AntwortDie Polizei Basel-Landschaft führt wöchentlich eine Beur-teilung der Sicherheitslage durch. Selbstverständlich wirddabei auch die Kriminalitätsanalyse für den ganzen Kan-ton berücksichtigt. Aufgrund der Ergebnisse der Lagebe-urteilung definiert die Polizei dann die notwendigen Aktio-nen und legt die entsprechenden Aufgaben fest. Konkretwird auch die aktuelle Einbruchssituation in allen Gemein-den mitberücksichtigt.Vermehrte Kontrollen und Patrouillen in Allschwil undSchönenbuch gibt es; dies ist aber nicht an ein bestimm-tes Verhalten gekoppelt, sondern abhängig von der jewei-ligen Situationsanalyse.Im Bereich Zoll ist der Bund zuständig; deshalb kann da-rüber keine detaillierte Auskunft gegeben werden.

Josua Studer (parteilos) dankt für die Antworten und stelltfolgende

ZusatzfrageDie Antworten sind wenig beruhigend. Den Allschwilernnützt es nichts, wenn die Polizei einen Überblick über dasGeschehen im Rest des Kantons hat. Denn im Momentgibt es viele Einbrüche, und es sind keine Patrouillenwahrnehmbar. Vor dem Inkrafttreten des Schengen-Ab-kommens waren mehr Kontrollen wahrnehmbar. Weshalbgibt es diese nicht mehr, und wann gibt es sie wieder?

AntwortEs wurden Schwerpunktaktionen mit vermehrter Patrouil-lentätigkeit durchgeführt, und zwar zivil und uniformiert.Dass weniger Kontrollen stattfinden seit dem Schengen-Beitritt, stimmt bezüglich der Polizei nicht. Für den Zollkann das nicht beurteilt werden. Aber generell ist nochnicht abschätzbar, ob die vermehrten Einbrüche auf denSchengen-Vertrag zurückgeführt werden können. Für einesolche Analyse ist es noch zu früh. Die aktuellen Zahlenliegen im Rahmen der Schwankungen, die schon früherzu beobachten waren.

4. Oskar Kämpfer: Sanierung Gymnasium Mün-

chensteinDer Regierungsrat hat die Realisierung der Erweiterung,Umnutzung und Sanierung des Gymnasiums Münchens-tein bis ins Jahr 2017 zurückgestellt. Verschiedene Kon-flikte mit Gesetzen hätten dadurch behoben werden sol-

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len. Das ist jetzt in Frage gestellt. Die folgenden Fragensind sicher Teil der Entscheidungsfindung für die Verzöge-rung des Projekts gewesen und können daher (hoffent-lich) ohne Probleme beantwortet werden.

Die Fragen werden von Regierungsrat Jörg Krähenbühl(SVP) beantwortet.

Frage 1Sind vor dem Entscheid die Opportunitätskosten abgeklärtworden? Falls ja, wie hoch werden sie?

AntwortDie Opportunitätskosten wurden mittels eines zu erwar-tenden Massnahmenkatalogs grob abgeschätzt. Eineexakte Berechnung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht mög-lich. Bei den Kosten handelt es sich um zusätzlich an-fallende Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnah-men, aber auch um Provisorien für Übergangslösungen.Die Grobschätzung ergibt Kosten von ungefähr CHF 4 bis8 Mio. Mit der Schulleitung werden bis voraussichtlichEnde 2010 die notwendigen Massnahmen und deren Prio-risierung festgelegt. Danach können die Kosten quantifi-ziert werden.

Frage 2Der Beschluss des Landrats vom 10. April 2008 zum Kre-dit (und damit auch zur sofortigen Ausführung) wird da-durch zur Makulatur, weil die Kosten im Jahre 2017 einMehrfaches sein werden. Gibt es weitere Projekte, beidenen der Landrat die Kredite und damit die Ausführungbeschlossen hat, welche der Regierungsrat zurückstellenwill?

AntwortDie Regierung wird die Öffentlichkeit im September an-lässlich der Medienorientierung über das Budget 2011auch über die Priorisierung des Investitionsprogramms2008-2020 informieren. Vorgängig werden schon die Fi-nanzkommission und die Bau- und Planungskommissiondes Landrates orientiert werden.

Frage 3Die Gebäudeversicherung hat den Verpflegungsraum nurals Provisorium für eine kurze Zeit geduldet. Wer über-nimmt bei einem Vorfall die Kosten, wenn die Gebäude-versicherung nicht zahlt?

AntwortDie Raumkombination Verpflegungszubereitung und -aus-gabe ist durch Um- und Nachrüstungsmassnahmen heutegesetzeskonform eingerichtet. Einzig gesetzwidrig ist nurdie eigentliche, improvisierte Mensa im Fluchtwegbereich.Diese angemessene, sinnvolle Zwischenlösung wird vonder Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung mittel-fristig für fünf bis sieben Jahre toleriert. Mit der jetzt ge-planten Verschiebung wird diese Zwischenlösung längerbenötigt werden. Deshalb ist in den Opportunitätskostenein Provisorium für einen Aufenthaltsraum im Aussen-bereich, auf dem Aula-Dach, eingerechnet.

Frage 4Das Gebäude des Gymnasiums Münchenstein entsprichtin keiner Weise den heute gültigen Gesetzen bezüglichder Energienutzung. Wie geht der Regierungsrat mit der

Tatsache um, dass das Energiegesetz von 4. Februar1991 und die Verordnung über die rationelle Energienut-zung vom 22. März 2005 länger als notwendig verletztwerden?

AntwortDie Verschiebung des Ausführungszeitpunkts der Investi-tion führt zu keiner Gesetzesverletzung bezüglich Energie-versorgung. Jedes Gebäude ist mit der Zeit juristisch ir-gendwann nicht mehr kompatibel mit dem neusten Gesetzund den Verordnungen. Für diese Tatsache kennen dieGesetze den Begriff «Besitzstandsgarantie». Aus derSicht des Regierungsrates besteht beim Gymnasium Mün-chenstein nur Handlungsbedarf, wenn Auflagen bezüglichSicherheit und Arbeitshygiene verletzt würden, was abernicht der Fall ist.

5. Madeleine Göschke: Gleiche Nachtflugsperre in

Basel wie in ZürichAm 29. Juli 2010 tritt in Zürich die verlängerte Nachtflug-sperre von 23:00 bis 06:00 Uhr in Kraft.Am 22. Mai 2008 wurde im Landrat meine Motion «Nacht-flugsperre auf dem EAP» für die Zeit von 23:00 bis 06:00Uhr mit 57:18 Stimmen überwiesen. Der zuständige Re-gierungsrat erklärte wiederholt, dass diese verlängerteNachtruhe auch in Basel eingeführt werde, sobald einentsprechender Beschluss für den Flughafen Zürich vor-liege. Zitat: «Es wurde versprochen, eine Verkürzung derBetriebszeit am Euro-Airport zu fordern, wenn es auch aufdem Flughafen Zürich-Kloten zu einer solchen kommt.»(LR-Protokoll vom 22. 5. 08).Auf keinen Fall dürfen in Zürich verbotene Nachtflügenach Basel verschoben werden.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet dieFragen. Er bemerkt vorweg, die Fragestellerin habe am20. Mai 2010 eine dringliche Interpellation 2010/208 mitetwa den gleichen Fragen eingereicht. An der Landratssit-zung wurde der Dringlichkeit der Interpellation nicht statt-gegeben. Allerdings gilt es zu unterscheiden zwischen derDringlichkeit des Problems und der Dringlichkeit der Trak-tandierung. Die Regierung hat sich damals gerne bereiterklärt, diese Interpellation – wie auch die Interpellation2010/207 in gleicher Sache – rasch schriftlich zu beant-worten. Im übrigen befindet sich die Regierung mitten ineinem entsprechenden, diffizilen Prozess, so dass in dennächsten Wochen die Antworten folgen dürften.Nun liegen diese Frage erneut, diesmal in der Fragestun-de, vor. Sollte dem Landrat in der Interpellationsbeant-wortung also ein grösserer Teil des Texts bekannt vor-kommen, wäre dies selbstverständlich rein zufällig. [Hei-terkeit]

Frage 1Was hat die Regierung seit Bekanntgabe der ZürcherNeuregelung am 20. April 2010 getan, um ihr Versprecheneinzuhalten?

Antwort«Gouverner c’est prévoir», sagte einmal der französischePublizist, Verleger und Politiker Émile de Girardin im 19.Jahrhundert. Die Regierung ist deshalb nicht erst seit derBekanntgabe der Zürcher Regelung daran, zusammen mitdem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und denanderen Schweizer Mitgliedern des Flughafen-Verwal-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1961

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tungsrates eine gemeinsame Haltung auszuarbeiten. Dieschweizerische Haltung wird dann mit den französischenVerwaltungsratsmitgliedern diskutiert werden mit der Ab-sicht, diese von den Schweizer Vorstellungen zu überzeu-gen. Das Ziel ist, eine möglichst breite Mehrheit im Ver-waltungsrat zu gewinnen.Die Betriebszeiten des EuroAirport werden grundsätzlichdurch einen französischen ministeriellen Erlass geregelt.Darüber hinaus ist es gemäss Staatsvertrag möglich, dassder Verwaltungsrat zusätzliche Einschränkungen desFlugbetriebs festlegt. Das hat er in der Vergangenheitbereits getan, indem er beispielsweise ein Verbot vonCharterflügen zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr be-schlossen hat.Der Verwaltungsrat besteht aus je acht Mitgliedern ausFrankreich und aus der Schweiz. Jeder Beschluss mussvon einer Mehrheit unterstützt werden. In diesem Sinnwurden bereits verschiedene Gespräche geführt, um einetragfähige Lösung auszuloten; aber es ist eine etwas diffi-zile Angelegenheit.

Frage 2Wird die neue Nachtflugsperre am EAP zeitgleich mitZürich am 29. Juli 2010 eingeführt?

AntwortDer Landrat beschloss am 14. Januar 1999 den Investi-tionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mül-hausen mit 57:23 Stimmen. Dem Landratsbeschlussstimmte das Volk am 13. Juni 1999 mit 62 % Ja-Stimmenzu. Der Beschluss enthält die folgende Auflage: «Restrikti-vere Handhabung der Ausnahmebewilligung in der Sperr-zeit zwischen 24:00 Uhr und 05:00 Uhr und eine weitereAnnäherung der Nachtflugregelung in der übrigen Nacht-zeit mit dem Ziel der Handhabung wie bei den anderenschweizerischen Landesflughäfen (insbesondere Zürich-Kloten».

Der Regierung hat die Arbeit zur Erledigung dieses Auf-trags aufgenommen, aber angesichts des geschildertendiffizilen Verfahrens kann eine Änderung sicher nicht per29. Juli 2010 vorgenommen werden. Die Zielsetzung derlaufenden politischen Arbeit muss sein, die Bevölkerungmöglichst effektiv vor übermässigen Fluglärmimmissionenzu schützen und gleichzeitig die volkswirtschaftliche Be-deutung des Nachtflugbetriebs am EuroAirport angemes-sen mitzuberücksichtigen.Die Ausarbeitung von sachlich fundierten und gleichzeitigpolitisch tragfähigen Lösungen braucht Zeit. Die Regie-rung will nicht – wie in Zürich – unter Zeitdruck und Zug-zwang Lösungen einführen, die letztlich nicht im Sinneiner nachhaltigen Entwicklung des EuroAirports und desWirtschaftsstandorts Nordwestschweiz wirken.

Frage 3Was hat die Regierung getan, damit in Zürich un-erwünschte Nachtflüge nicht nach Basel verschoben wer-den?

AntwortDer EuroAirport stellt für die Wirtschaft in seinem Einzugs-gebiet primär Verbindungen zu den europäischen Ge-schäftszentren in den Tagesrandzeiten bereit. Auf dieseWeise ist es den Geschäftsleuten möglich, persönlicheKontakte in Europa zeit- und geldsparend wahrzunehmen,

indem der Hinflug am Morgen und der Rückflug am Abenddes gleichen Tages stattfinden und keine auswärtigeÜbernachtung nötig ist. Das hat frühe Starts und späteLandungen zur Folge.Dem gegenüber ist Zürich-Kloten als Hub primär für Inter-kontinentalverbindungen konzipiert. Ein Hub ist nicht teil-bar, sondern funktioniert nur integral. Ein Hub ist ein Um-steigeflughafen, eine Zubringer-Drehscheibe für Inter-kontinentalflüge.Wenn ein Flugzeug spät abends auf einem falschen Flug-hafen landet, ist es am nächsten Morgen nicht am richti-gen Flughafen startbereit. Und die Passagiere finden esübrigens gar nicht lustig, wenn auf einem falschen Flugha-fen gelandet wird.Tagesgeschäftsreisen mit Flügen in Randzeiten wie inBasel haben in Zürich eine weit geringere Bedeutung.Deshalb gab es in Zürich-Kloten bisher auch praktischkeine Landungen oder Starts nach 23:00 Uhr. Es liegenkeine Indizien vor, dass entsprechende Flüge verschobenwerden könnten.

Madeleine Göschke (Grüne) dankt dem Regierungsratfür die Antworten – auch wenn sie vieles schon mehrfachgehört hat – und für seine Arbeit und stellt folgende

ZusatzfrageWeshalb braucht der kleine EuroAirport mehr Zeit alsZürich?

AntwortIm Unterschied zu Zürich-Kloten ist Basel-Mülhausen-Freiburg ein (mindestens) binationaler Flughafen. Dasbraucht einfach mehr Zeit. Und zudem darf eines nichtvergessen werden: Die Franzosen übernehmen dengrössten Teil des Lärms.

Madeleine Göschke (Grüne) stellt eine weitere

ZusatzfrageWie will die Regierung das Hinausschieben der Nachtflug-sperre der betroffenen Bevölkerung glaubhaft verkaufen?

AntwortDiese Antwort erfolgt, wenn die Diskussionen abgeschlos-sen sind.

://: Damit sind alle Fragen beantwortet.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101962

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Nr. 1983

6 2009/351

Berichte des Regierungsrates vom 1. Dezember 2009

und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom

20. Mai 2010: Harmonisierung im Bildungswesen;

Konkordat Sonderpädagogik, HarmoS-Konkordat,

Bildungsraum Nordwestschweiz. Eintreten und 1.

Lesung der Änderungen des Bildungsgesetzes

[Fortsetzung der Eintretensdebatte]

Urs Berger (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion sagenach eingehender und sorgfältiger Diskussion Ja zumBeitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmo-nisierung der obligatorischen Schule, Ja zur interkantona-len Vereinbarung im Bereich Sonderpädagogik und Ja zurHarmonisierung des Bildungsraums Nordwestschweiz.Im Sinn der am Vormittag angesprochenen Flughöhe solldies nur kurz begründet werden: Nachdem vom SchweizerVolk und auch von der Nordwestschweizer Bevölkerungeindeutig eine Harmonisierung im Bildungswesen verlangtwird, sollte das Baselbiet kein Extrazüglein fahren. EineHarmonisierung ermöglicht eine grössere Mobilität und dielängt fällige Koordination für Schulsysteme, Lehrmittel,kantonsübergreifende Leistungsparameter und Bildungs-standards.Zur Sonderpädagogik hat sich die CVP/EVP-Fraktion inder Vernehmlassung sehr kritisch geäussert. Sie lehnteine generell integrative Schule ab, unterstützt deswegenaber keine strikt separative Lösung, sondern vielmehr eineindividuelle, bedarfsgerechte Integration.Die Fraktion unterstützt die vorliegende Form der Regie-rungsvereinbarung der Nordwestschweizer Kantone an-stelle eines unnötigen Staatsvertrags.Die CVP/EVP-Fraktion ist dafür, auf die Vorlage einzutre-ten.

Isaac Reber (Grüne) meint, «HarmoS» sei «harmlos».Das ist zugegebenermassen nicht nur ein bisschen, son-dern sehr überspitzt ausgedrückt, zumal auch die Grünennicht rundwegs glücklich sind mit der Vorlage. Aber es isteine Tatsache, dass bei genauer Betrachtung HarmoSlediglich einige wichtige Eckwerte festsetzt und dass Har-moS eine minimale Harmonisierung des schweizerischenBildungswesens bringt, die schon längst überfällig ist.Entscheidend ist für die grüne Fraktion nicht HarmoS ansich, sondern die Art und Weise, wie diese Vorlage umge-setzt wird. Das wird der Prüfstein sein, und daran wirdsich letztlich der Erfolg messen lassen. Bei der Umset-zung wird erwartet, dass mit Augenmass und Pragmatis-mus vorgegangen wird. Das ist unbedingt nötig, denn dasabsolut Wichtigste im Baselbieter Bildungswesen ist, dassin den Schulen endlich wieder Ruhe einkehrt. Reformenkann man bekanntlich nur mit den Beteiligten umsetzen,und Reformen müssen einen Anfang und ein Ende haben;sie dürfen nicht zum Dauerzustand werden.Letzte Woche titelten die Medien: «Die Grünen verhelfenHarmoS zum Erfolg». Das ist eine voreilige Meldung,denn entscheidend wird die heisse Abstimmung imHerbst, um die bestimmt mit viel Ideologie gekämpft wer-den wird. Es stellt sich die Frage, ob es gelingen wird,über diese Abstimmungsvorlage sachlich zu diskutieren.Es ist also bestimmt zu früh, schon heute von einem Er-folg zu sprechen.

Die Grünen hoffen, dass es nicht auf sie allein ankommt,sondern dass sich bei einer grossen Mehrheit der Fraktio-nen in diesem Saal die Vernunft durchsetzt und das Ba-selbieter Parlament mit klarer Mehrheit Ja sagt zur Harmo-nisierung im Bildungswesen. Es ist höchste Zeit, mit dembabylonischen Sprachgewirr im Bildungswesen endlichaufzuräumen. Solche Zustände braucht es nicht mehr. Esist anstrengend, dass man bisher keine kantonsübergrei-fenden Diskussionen über Bildungsthemen führen konnte,weil niemand den anderen versteht.Die grüne Fraktion glaubt, dass es in einer Zeit, in welcherdie Mobilität steigt und in welcher immer mehr Flexibilitätim Berufsleben und in den Lebensentwürfen gewünschtund verlangt wird, nötig ist, über ein harmonisiertes Bil-dungswesen zu verfügen, damit nicht die Kinder die Leid-tragenden sind.Die grüne Fraktion stellt sich praktisch einstimmig hinterdie Harmonisierung im Bildungswesen. Sie ist überzeugt,dass es ein Schildbürgerstreich erster Güte wäre, plötzlichaus der Übung auszusteigen, wo doch schon Basel-Stadtzugestimmt hat. Das darf nicht sein, und es wäre ein äus-serst schlechter und bedenklicher Schritt.Das Ja zur Vorlage ist kein bedenken- und kein vorbe-haltsloses Ja. Zum Beispiel ist das 5/4-System, das auf-gegeben werden muss, nicht schlecht. Viele hätten sichgewünscht, das Baselbiet könnte es behalten und alleanderen hätten es übernommen – aber das ist ein naiverWunsch, denn das Baselbieter Modell ist exotisch. Es istwichtig und richtig, diesen Schritt nun zu tun, damit dannendlich wieder Ruhe an den Schulen einkehren kann.Man muss jetzt einmal festlegen, was die nächsten zehnbis fünfzehn Jahre gelten soll.Nicht alle Grünen sind erfreut über zwei Frühfremdspra-chen in der Primarschule. Aber das ist ein für die födera-l is tische Schweiz typischer Fall: So wurden derLötschberg- und der Gotthardtunnel ausgebaut, weil mansich nicht auf eine Lösung einigen konnte. Mit den Fremd-sprachen verhält es sich ähnlich: Die einen wollten Fran-zösisch, die anderen Englisch, nun hat man halt zweiPrimar-Fremdsprachen. Bedauerlich ist insbesondere,dass in diesem Punkt die Harmonisierung nicht erreichtwerden konnte.Bezüglich des Sonderpädagogik-Konkordats bestehennoch Bedenken zur Umsetzung des Integrationsprinzips.Die Grünen stehen zum Grundsatz, dass die integrativeSchulung dort, wo es möglich ist, durchgesetzt wird. Aberdas Verhältnismässigkeitsprinzip muss gewahrt werden,und das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen,nicht die Ideologie. Deswegen wird die grüne Fraktioneinen Antrag zu § 5a stellen, der das Integrationsprinzipfestschreibt. Diese Bestimmung soll wie folgt ergänzt wer-den:

Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung werdenvorzugsweise integrativ geschult, unter Beachtung des Wohlesund der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Ju-gendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Um-feldes und der Schulorganisation.

Diese Einschränkungen sind wichtig und nötig, weil nichtdie Ideologie im Zentrum stehen darf – also Integrationversus Separation –, sondern das Wohl des Kindes, seineBildung und seine Zukunftschancen das höchste Gut dar-stellen müssen. Der § 5a ist einer der umstrittensten Para-graphen dieses Gesetzes, und dieser Antrag soll als Ver-such verstanden werden, etwas Entspannung zu schaf-fen. Hoffentlich wird er dazu führen, dass sich mehr Rats-mitglieder für einen Beitritt zum Konkordat entscheiden

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1963

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können. Der Antrag deckt sich übrigens weitgehend mitden Forderungen aus dem Positionspapier der Handels-kammer beider Basel. Sie hat klar gesagt, ein Ja zu Har-moS sei wichtig für die Region und ihre Wirtschaft, esbrauche aber eine Einschränkung des bedingungslosenIntegrationsprimats. Mit diesem Antrag wird genau diespostuliert.Was braucht es nun, damit dieses ambitionierte Reform-projekt erfolgreich sein kann? Zuerst muss eine qualifizier-te Mehrheit des Parlaments dazu Ja sagen. Dabei ist eswichtig, dass den verschiedenen Bedenken ernsthaftRechnung getragen wird und dass aufmerksam miteinan-der gesprochen wird. Es braucht weiter eine Umsetzungmit Augenmass, mit Spielräumen, die man ausnutzt, undmit Übergangsfristen, die konsequent ausgeschöpft wer-den – diese «Luft» ist dringend nötig.Die Schule muss möglichst bald zur Ruhe kommen undsich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können. Dazubedarf es einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrau-ens. Nur so kann gute Bildung stattfinden, und diesebraucht der Kanton unbedingt.Die grüne Fraktion ist klar für Eintreten auf die Vorlage.

Thomas de Courten (SVP) stellt den Antrag, auf die Vor-lage nicht einzutreten. Falls Eintreten beschlossen werdensollte, verlangt er Rückweisung der Vorlage an die Regie-rung.Das vom Regierungsrat vorgelegte Harmonisierungskon-zept fusst auf der vom Volk verabschiedeten Verfassungs-bestimmung zur Gewährleistung der Durchlässigkeit desBildungsraums Schweiz. Diese Bestimmung gilt. Aus die-sem Verfassungsartikel kann zweifellos abgeleitet wer-den, dass Schuleintrittsalter und Schulpflicht einheitlichgeregelt werden sollen, dass das Schuljahr, die Schulzie-le, die Übergänge und Abschlüsse in der ganzen Schweizeinheitlich geregelt sein sollen. Denn genau dies sind dieEckpfeiler, welche die vom Volk gewünschte Durchlässig-keit des Bildungssystems gewährleisten. Nur darüber hatdas Volk abgestimmt, aber nicht über eine Harmonisie-rung oder ein Konzept oder ein HarmoS-Konkordat, wiees jetzt auf dem Tisch liegt. Das sind zwei grundsätzlichunterschiedliche Paar Stiefel.Niemand kann im Ernst behaupten, der Bundesverfas-sungsartikel verlange eine generelle Schulpflicht ab vierJahren, eine generelle Hochdeutschpflicht oder die obliga-torische Einrichtung von Ganztagesstrukturen von Montagbis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr, oder er erteile deröffentlichen Hand einen umfassenden Integrationsauftragzur Ausländer-Eingliederung oder er übertrage die Erzie-hungsverantwortung von den Eltern auf den Staat oder erberechtige die staatlichen Bildungsfunktionäre zur Ent-rechtung der Eltern. Genau diese Punkte sind nun imHarmoS-Konkordat vorgesehen. So wird die Schule fürdie Kinderbetreuung zuständig, auch an schulfreien Nach-mittagen, und jede Schulgemeinde muss obligatorischdafür die Strukturen schaffen: Kinderbetreuung wird zurStaatsaufgabe. Auch darum muss sich die heutige Dis-kussion drehen.Die Finanzierung erfolgt nach einem Reichtumssteuer-Prinzip, das im Kanton Basel-Landschaft in mehrerenAbstimmungen immer wieder abgelehnt worden ist. Dieganztägige Kinderbetreuung hat laut HarmoS für jedeGemeinde die Schaffung von Ganztagesstrukturen zurFolge; dies bedeutet, dass zusätzliche Räumlichkeiten wieKüchen, Ess- und Ruheräume zur Verfügung gestellt wer-

den müssen. Die Nutzung dieser Räume ist vorerst nochfreiwillig, aber schon heute verlangen Vorstösse aus demsozialen und linken Lager, dass flächendeckendeGanztages- und Betreuungsstrukturen für alle Kinder ge-schaffen und durch die öffentliche Hand finanziert werdensollen. Die Eltern zahlen Beiträge, abgestuft nach Ein-kommen. Die Finanzierung der Tagesstrukturen steht inden Sternen. In den entsprechenden Vorlagen will derBildungsdirektor sogenannten Netto-Gesamtkosten vonrund vier bis fünf Millionen Franken für den ganzen Kan-ton weismachen. Zu einer entsprechenden Kostenschät-zung für die Gemeinden hat er sich nicht verstiegen. DerKanton Aargau rechnet aber mit Umsetzungskosten vonüber CHF 100 Mio., der Kanton Solothurn mit rund CHF40 Mio.; gesamtschweizerisch belaufen sich diese Kostenauf über CHF 2 Mrd. Das wird heute einfach verschwie-gen.HarmoS verlangt die staatliche Kleinkind-Erfassung abvier Jahren. Nach zurückgelegtem vierten Altersjahr be-steht für jedes Kind eine generelle Schulpflicht mit demobligatorischen zweijährigen Kindergarten. Ausnahmensind ausdrücklich keine vorgesehen. Nachzüglerkindersollen besondere Förderung erhalten bzw. durch beigezo-gene Heilpädagogen integriert werden. Diese Zusatzför-derung findet innerhalb des Klassenverbandes statt. Abder ersten Lektion gilt Hochdeutsch als Unterrichtsspra-che.Das HarmoS-Credo lautet: Staatliche Funktionäre über-nehmen die Erziehungsverantwortung. Unabhängig vompersönlichen Entwicklungsstand der Kinder erklärt Har-moS die Gesellschaft als zuständig für die Vorbereitungder Kinder und der Jugendlichen auf das Leben – undnicht mehr die Eltern. Das ist eine Kriegserklärung an alleEltern, die ihre Erziehungsaufgabe selbständig wahrneh-men und ernst nehmen. Die politische Strategie der um-fassenden staatlichen Kinderbetreuung ab vier Jahrenbefindet sich bereits in der Umsetzungsphase und mussnun gestoppt werden.Zum Stichwort «Wirtschaft»: Neuerdings zirkulieren javerschiedene Schreiben und Verlautbarungen – oder bes-ser: Behauptungen in Ermangelung überzeugender Argu-mente –, die Wirtschaft unterstütze HarmoS mit Überzeu-gung, ganz nach dem Motto: Die Mütter sollen gefälligstarbeiten gehen statt ihre Kinder zu erziehen. Aber Har-moS verlangt umfassende Tagesstrukturen. Diese kostenein Heidengeld. Dieses Geld ist heute in den öffentlichenHaushalten nicht vorhanden. Würden die Mehrkosteneinigermassen korrekt durchgerechnet, müsste man ehr-licherweise zugeben, dass massive Mehraufwände auf dieGesellschaft zukommen und dass die Wirtschaft dieseKosten letztlich tragen muss – entweder über Löhne oderüber Steuern. Es wird doch in diesem Saal niemand ernst-haft behaupten wollen, dass sich die Wirtschaft nach sol-chen zusätzlichen gesellschaftlich-staatlichen Lastensehne und folglich HarmoS befürworte.Zum ebenfalls regelmässig angeführten Argument, Basel-land werde zur «Bildungsinsel», muss man sich den ge-genwärtigen Stand der kantonalen Beschlüsse vergegen-wärtigen:

[Auf einer projizierten Karte wird folgender Stand per 7. März2010 wiedergegeben:angenommen und beigetreten BE, FR, GE, GL, JU,

NE, SG, SH, TI, VD,VS, ZH

abgelehnt GR, LU, NW, SZ, TG,UR, ZG

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101964

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notwendiges Schulgesetz abge-lehnt

AG, AI

Referendum: Volksabstimmung ARHarmoS zurückgestellt OWHarmoS in Parlamentsdebatte BL, BS, SO]

Dies verdeutlich, das es sich bei der Warnung vor einer«Bildungsinsel» um eine Mär handelt, die nicht den Fak-ten entspricht. Was im Jahr 2004 mit dem HarmoS-Weiss-buch begonnen und mit der Volksabstimmung über denBildungsartikel im Mai 2006 seinen Fortgang genommenhat, mündet in einem Desaster: das HarmoS-Konkordatals schweizweiter Einheitsbrei, verordnet durch die akade-mische Bildungsaristokratie! Ein bis ins letzte Detailgleichgeschaltete Volksschulsystem ist definitiv dem Un-tergang geweiht, solange in der Schweiz noch förderalisti-sche Strukturen gewünscht sind.Ein Band von Nein-Kantonen durchzieht das Land, einmalmehr klafft also ein Röstigraben, und auch in den Ja-Kan-tonen gibt es politische Bestrebungen zugunsten einesWieder-Ausstiegs (so werden in Schaffhausen Unter-schriften für eine entsprechende Initiative gesammelt). Beider Erziehungsdirektoren-Konferenz gilt die Devise: «DieHoffnung stirbt zuletzt – vielleicht kriegen wir das Konkor-dat ja trotzdem noch durch...»Aktuell sind zwölf Kantone dem Konkordat beigetreten.Sieben Kantone haben sich klar für ein Nein ausgespro-chen. In den Kantonen Aargau und Appenzell-Innerrhodensind die nötigen Änderungen des Schulgesetzes klar ver-worfen worden. Von den verbleibenden sechs Ständenwerden sich kaum alle geschlossen dem HarmoS-Konkor-dat anschliessen, zumal in vier Kantonen die Ratifikationdurch das Volk noch aussteht. Achtzehn Kantone müss-ten dem Konkordat beitreten, damit das Ziel der Allge-meinverbindlichkeit für die ganze Schweiz erreicht werdenkönnte. Dass dies möglich wird, ist, das muss deutlichgesagt werden, sehr unwahrscheinlich.Der Preis von HarmoS bestünde darin, dass die Kantone,die heute laut Verfassung immer noch zuständig sind fürdas Bildungswesen, sämtlichen Handlungsspielraum auf-geben und diese Kompetenzen an ein interkantonalesKonkordat abtreten müssten, in dem weder das Volk nochdie Parlamente eine Mitsprache haben.Sollte Eintreten beschlossen werden, beantragt die SVP-Fraktion Rückweisung der Vorlage. Denn auch sie wider-setzt sich in keiner Art und Weise dem Ziel der Durch-lässigkeit der Bildungssysteme – das ist genau jenes Ele-ment, das die Wirtschaft befürwortet. Dabei ist die Frakti-on sogar bereit, von gewissen Positionen, welche sie indiesem Rat bisher immer vertreten hat, abzurücken, umeinen Konsens zu finden, der diesem Ziel gerecht wird,ohne dass dem Konkordat mit all seinen Nachteilen bei-getreten werden müsste, ohne dass also das überladeneReformpaket, das der Regierungsrat aufgetischt hat unddas sowohl pädagogisch fragwürdig als auch kaum fi-nanzierbar ist, akzeptiert zu werden bräuchte. Auch dasVolk verlangt die Durchlässigkeit, und dieses Prinzip istauch in der SVP-Fraktion absolut unbestritten.Das Ziel muss daher sein, die eingangs erwähnten Eck-werte tatsächlich umzusetzen, also eine Art Kompromisszu finden. Obwohl sich eine Ablösung des heutigen, guten5/4/3½-Systems nicht aufdrängt, ist die SVP-Fraktion indiesem Punkt bereit, nachzugeben und einem Wechsel zu6/3/4 Jahren zuzustimmen. Sie würde, im Gegensatz zuihrem bisherigen Standpunkt, auch zu einer Vereinheitli-chung der Lern- und Leistungsziele, also zum Lernplan

21, Ja sagen sowie zur Vereinheitlichung der Lehrmittel.Denn damit wären immerhin auch einheitliche Messungenzur Zielerreichung möglich, damit beurteilt werden kann,wie gut das Baselbieter Schulsystem im gesamtschweize-rischen Vergleich tatsächlich abschneidet.Wenn die SVP-Fraktion zu diesem Kompromiss bereit ist,möchte sie aber auch als Zugeständnis, dass das vor-gelegte Frühfremdsprachenkonzept zurückgewiesen wird.Die Fraktion ist klar der Auffassung, dass zwei Frühfremd-sprachen zu viel sind und sowohl deutschsprachig alsauch (und erst recht) fremdsprachig aufwachsende Kinderüberfordern – ebenso wie die Lehrer und das ganzeSchulsystem. Die Bedingung für den Kompromiss wärenein Nein zum HarmoS-Konkordat und ein Nein zur Son-derpädagogik.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

Fortsetzung

Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, er vertrete bezüglichdes HarmoS-Teils die kleinstmögliche Minderheitspositionder Grünen Partei. Zum Teil Sonderpädagogik: Zurzeitwerden verschiedene Pilotprojekte durchgeführt. Auchhabe er eine Kollegin, die im Kanton Basel-Stadt einesolche Integrationsklasse durchführe, so Jürg Wiede-mann. Dort werden vier geistig behinderte Schüler in eineKlasse integriert. Dabei geht es nicht mehr um die Ein-haltung der Lehrpläne und darum, im Unterricht dem Stofffolgen zu können – eine schwierige Vorstellung. Für JürgWiedemann handelt es sich dabei um eine «Pseudo-In-tegration», mit der man letztlich auch den betroffenenSchülern und Schülerinnen keinen Gefallen tut. Jürg Wie-demann betont, er sei jedoch sehr stark für Integrationund fände es inakzeptabel, dass zum Beispiel an einenRollstuhl gebundene oder blinde Schüler nicht integriertwürden. Eine solche Integration ist problemlos, bedarfaber Ressourcen. Wenn die Integration jedoch trotz allenzur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich ist, istdiese nicht richtig und es würde letztlich bei einer sozialenIntegration bleiben. Die soziale Integration ist wichtig,jedoch kann diese nicht in erster Linie im Klassenzimmer,sondern muss im Schulhaus stattfinden. Das Konzept vonSonderschulen ist veraltet und gehört abgeschafft. Diebetroffenen Kinder sollen in die Schule aufgenommenwerden, das heisst, sie sollen im Schulalltag, an Sportta-gen oder in Klassenlagern integriert werden. Sind diebehinderten Kinder beispielsweise im Mathematik- oderFranzösischunterricht dabei, bei dem sich der Schwierig-keitsgrad «um Welten» über ihrem Niveau befindet, tutman ihnen keinen Gefallen. Des Weiteren spielt es keineRolle, auf welcher Stufe die Integration stattfindet, da esnur um die soziale Integration geht. Im Kanton Basellandgibt es rund 900 betroffene Kinder – dazu gehören auchdie Kinder in Sonder- oder in Kleinklassen – von deneneine Maximalzahl integriert werden soll. In den letztenzwei Jahren wurde die Zahl der integrativ geschulten Kin-der massiv erhöht, so werden zurzeit über 200 Kinderintegrativ geschult. Diese Zahl ist viel zu tief, es ist inak-zeptabel, dass im Kanton Baselland am wenigsten Kinderintegrativ geschult werden, diese Zahl muss erhöht wer-den. Beim vorliegenden Sonderpädagogik-Konzept gehtes aber nicht annähernd darum, dass die integrativ zu

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1965

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schulenden Kinder dem Unterricht einigermassen folgenkönnen, weshalb es sich um eine «Pseudo-Harmonisie-rung» handelt. Aus diesen Gründen werde er dasSonderpädagogik-Konkordat ablehnen, so der Votant.Zum HarmoS-Projekt: Ein Kantonswechsel stellt für Schul-kinder eine grosse Schwierigkeit dar. Jürg Wiedemann istes wichtig, den Kindern diese Schwierigkeiten wegzuneh-men, ein Kind soll in jedem Schuljahr den Schulort oderKanton ohne Schwierigkeiten wechseln können. Dafürbraucht es ausschliesslich eine inhaltliche und keinestrukturelle Harmonisierung, denn den Kindern ist es letzt-lich egal, ob sie in die 6. Primar-, die 1. Sekundar- oderdie 1. Bezirksschule gehen. Relevant ist jedoch, dass injedem Schuljahr der gleiche Stoff vermittelt wird und diegleichen Fächerkombinationen möglich sind. Mit der Um-setzung von HarmoS werden die Kinder aber künftig mehrSchwierigkeiten haben. Dies gründet einerseits im Fremd-sprachenkonzept, das absolut bedenklich ist, da sich dieKantone Basel-Stadt, Baselland und Aargau nicht einmalauf die erste Fremdsprache einigen können. Kritisch istauch die Abschaffung der Schwerpunktfächer.

Eva Chappuis (SP) attestiert Thomas de Courten eineblühende Fantasie. Seine Schlagwörter, die Inhalt vonHarmoS sein sollten, könnten ihm nur im Schlaf zugefal-len sein – «den Seinen gibt's der Herr im Schlaf». EvaChappuis liest aus dem Konkordatstext bezüglich Block-zeiten und Kinderbetreuung: «Auf der Primarstufe wird derUnterricht vorzugsweise in Blockzeiten organisiert.» DieBaselbieter Regierung schlägt nun vor, mit dem HarmoS-Beitritt die bereits für 85% der Kinder geltende Blockzei-tenregelung flächendeckend einzuführen. Theoretischwäre es möglich, hier eine abweichende Lösung beizube-halten. In Bezug auf die Betreuung heisst es weiter, «esbesteht ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuung derSchülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit(Tagesstrukturen). Die Nutzung dieses Angebotes istfakultativ und für die Erziehungsberechtigten grundsätz-lich kostenpflichtig.» Es geht nicht um staatliche Verwal-tung von Vierjährigen. Es geht darum, dass die Schulenihre Strukturen dem örtlichen Bedarf entsprechend entwi-ckeln können. Auch die separate Vorlage zur schulergän-zenden Betreuung folgt diesem Prinzip und bringt keineflächendeckende «Muss-Lösung». Wer mit solch falschenArgumenten operiert, ist völlig unglaubwürdig. Eva Chap-puis verzichtet auf das Anfügen von Beispielen und be-merkt, eine Rückwirkung bringe nichts.

Marc Joset (SP) verweist auf die bereits angesprocheneFrage, inwiefern die inhaltliche mit der strukturellen Har-monisierung verzahnt sei. Durch die von der Wirtschafts-kammer verteilte schematische Darstellung der Fächerund der dafür benötigten Strukturen ginge im Falle einerAblehnung ein Bruch, dargestellt mit der roten Linie. Dieszeigt, dass sich die Möglichkeit einer inhaltlichen Harmo-nisierung mit den gleichen Strukturen nicht verwirklichenlässt. Im Weiteren ist die SP-Fraktion durchaus mit einerVolksabstimmung einverstanden – damit könnte jeneVolksschule verwirklicht werden, die das Volk möchte.

Paul Wenger (SVP) möchte einige Argumente darlegen,welche ihm übrigens nicht im Schlaf eingefallen seien:HarmoS ist ein «Verwaltungsprodukt im staatsrechtlichenNiemandsland». Auch Erziehungsdirektor und Regie-rungspräsident Urs Wüthrich half als Mitglied der EDK

(Erziehungsdirektorenkonferenz) in irgendeiner Form mit,die Landratsmitglieder, das Volk, die Eltern und die Lehr-personen politisch weitestgehend zu entmachten. HarmoSspricht von Harmonisierung, meint in Wirklichkeit jedochmindestens ein Stück weit die Installierung eines Infra-strukturprogramms, dem das Volk in dieser Form nichtzugestimmt hat. Bezüglich der rechtlichen Form des Kon-kordats wird in der Presse und seitens der Regierungmeist hartnäckig unterschlagen, dass der Landrat in die-ser Form bei Volksschulfragen nicht mehr mitbestimmenkönnte. Mit einem Beitritt zum HarmoS-Konkordat wird dieEntscheidungsgewalt zu den durch das HarmoS-Konkor-dat festgelegten Konzepten vollständig an die EDK abge-treten. Die «Konkordatsfunktionäre» sind die einzigenstaatlichen Funktionäre in der Schweiz, die sich jeglicherdemokratischer Kontrolle entziehen können. Die Regelneiner Referendumsdemokratie in Volksschulfragen existie-ren bei Konkordaten nicht. HarmoS kennt im übertragenenSinne auch kein Ständemehr. Deshalb wird eine fast voll-ständige Entmachtung der kleinen Kantone in Volksschul-fragen bewirkt, denn das personelle Übergewicht in denverschiedenen Fachkonferenzen der EDK ist erdrückend.Die grossen Kantone sind massiv übervertreten und be-stimmen weitgehend das Geschehen. Die von Jürg Wie-demann vorgebrachten Argumente treffen den Kern sub-stanziell. Für die weitere Diskussion bittet Paul Wengerum Sachlichkeit und den Punkt bewusst zur Kenntnis zunehmen, dass man politisch in Volksschulfragen entmach-tet wird.

Regula Meschberger (SP) ist mit der Sachlichkeit einver-standen, fragt sich aber in Bezug auf gewisse Aussagensehr, wo diese Sachlichkeit bleibe. Was heisst «nicht de-mokratisch» und wo redet man von Entmachtung? Zu denHarmoS-Fragen wurde ein breites Vernehmlassungsver-fahren durchgeführt, an dem sich die SVP überhaupt nichtbeteiligt hat. Dabei hätte die Chance bestanden, alle wich-tigen Punkte einzubringen. Im Zusammenhang mit Demo-kratie: Das Baselbieter Bildungsgesetz bleibt weiter be-stehen. Im Zusammenhang mit HarmoS werden ein paarÄnderungen vorgenommen werden müssen – allerdingsdurch den Landrat – und es besteht die Möglichkeit einerVolksabstimmung. Was soll denn daran nicht demokra-tisch sein? Mit solchen Äusserungen sollte man vorsichtigsein. Noch zu Jürg Wiedemanns Votum bezüglich Integra-tion: Man kann nicht eine Diskussion führen aufgrundeiner Meldung, die man irgendwo gehört hat. Zu seinemVorschlag, Klassen mit Kindern mit einer Behinderung aufdem gleichen Stock wie andere Klassen mit sogenannten«gesunden Kindern» zu schaffen: Es ist fraglich, ob dieswirklich Integration ist – im Gegenteil, ist dies eine derschlimmeren Formen von Segregation.

Michael Herrmann (FDP) bemerkt zu den Anträgen vonThomas de Courten, seitens der FDP-Fraktion werde manauf das Geschäft eintreten, da man eine Diskussion überdiese Thematik für nötig erachte. Es muss endlich einGrundsatzentscheid zu HarmoS gefällt werden. Nur einVolksentscheid wird die Planung für den BildungsstandortBaselland weiterbringen und klare Verhältnisse schaffen.Auch mit dem Rückweisungsantrag kann HarmoS nichtaus der Welt geschafft werden.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101966

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Paul Wenger (SVP) möchte an die Adresse von RegulaMeschberger präzisieren, der entscheidende Punkt sei, obman zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Änderungerwirken könne. Ein kantonales Gesetz kann mittels einesparlamentarischen Vorstosses, auf parlamentarischemWeg im Landrat oder allenfalls mit einer Volksinitiative zurRevision vorgeschlagen werden. Bei einem Beitritt zumKonkordat könne dessen Inhalt mit den besagten Instru-menten nicht mehr beeinflusst werden. Hier wird die De-mokratie für das Volk und die kantonalen Parlamenteausser Kraft gesetzt.

Jürg Wiedemann (Grüne) sieht im Antrag de Courteneinen Widerspruch, indem die SVP einerseits eine Harmo-nisierung wolle, andererseits gegen die Unterrichtungeiner zweiten Fremdsprache an der Primarschule sei. Insämtlichen anderen Kantone werden jedoch Fremdspra-chen an der Primarschule unterrichtet. Mit einem Nein zueiner zweiten Frühfremdsprache würde eine eklatanteinhaltliche Differenz geschaffen zu den benachbartenKantonen. Dies wäre die falsche Richtung.

Urs Berger (CVP) erklärt, für die CVP/EVP-Fraktion seider Nichteintretensantrag undemokratisch und beschnei-de das Volksrecht. Deshalb wird man den Rückweisungs-antrag nicht unterstützen.

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, Innovat-ion und ständige Erneuerung – man könnte auch vonReformen sprechen – seien die entscheidenden Erfolgs-faktoren der ansässigen Unternehmen. Die Fähigkeit, sichrasch an neue Rahmenbedingungen anzupassen, ist un-verzichtbar für die Zukunftssicherung und das Bestehenim Wettbewerb. Was den Regierungspräsidenten beiregelmässigen Firmenbesuchen des Regierungsratesimmer wieder beeindruckt, ist die positive Grundhaltung,oft sogar die Begeisterung und der Stolz auf diese Refor-men, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, beimCEO, bei der Forschungsleiterin genauso wie bei denBeschäftigten in der Produktion. Ein Vorstandsmitglieddes Daimler-Konzerns sagte einmal aufgrund einer kriti-schen Äusserung des Regierungspräsidenten zu denvielen Erneuerungen, mit den Produktionsmethoden derGrosselten, könnten auch deren Löhne bezahlt werden.Wahrscheinlich will heute aber niemand solche Bedingun-gen. Das Fundament für Reform- und Entwicklungsfähig-keit muss in den Schulen gelegt werden.

Konsequenterweise kann es nicht sein, dass ausgerech-net die Schulen veränderungsresistent stehen bleiben,während sich das Umfeld immer rascher und stärker ver-ändert. Selbstverständlich darf Veränderung nicht Selbst-zweck bleiben.

Mit den Konkordaten HarmoS und Sonderpädagogik ha-ben sich die Kantone auf die koordinierte Weiterentwick-lung, die strukturelle und inhaltliche Harmonisierung derSchullandschaft sowie auf wirksame Massnahmen zurQualitätssicherung verständigt. HarmoS ist die föderalisti-sche Antwort auf den klaren Auftrag der Bevölkerung, imBildungsraum Schweiz Ordnung und Übersicht zu schaf-fen, Mobilitätshürden abzubauen und mit der gemeinsa-men Entwicklung von Lehrplänen und Lehrmitteln Syn-ergiepotenziale zu nutzen. Natürlich kann Harmonisierungnicht bedeuten, dass das eigene System unverändert als

allgemein verbindlich erklärt wird, weshalb man auch ge-fordert ist, von geschätzten Aspekten wegzukommen.Trotz einheitlicher struktureller Eckwerte und Kompetenz-standards sind die Kantone unverändert gefordert, ihreVerantwortung zu übernehmen und den grossen – viel-leicht zu grossen – Gestaltungsspielraum bei den gesetzli-chen Grundlagen und der Umsetzung in die Schulrealitä-ten zu übernehmen. Das Bildungsgesetz des KantonsBasel-Landschaft wird nicht ausser Kraft gesetzt, voneiner Entmündigung der Kantone kann keine Rede sein.

Man muss sich in Erinnerung rufen, dass Baselland nichtstehen geblieben ist. Mit einem zukunftstauglichen Bil-dungsgesetz steht man im interkantonalen Vergleich sehrgut da. Wichtige Neuerungen wie die Einführung derSchulsozialarbeit oder der Mittagstische, die Umsetzungdes neuen Lehrplans für die Sekundarstufe I, die starkvereinfachten Stundentafeln, der vergrösserte Gestal-tungsspielraum oder die Verankerung der Berufswahlvor-bereitung für alle Schülerinnen und Schüler, bedeutengezielte Investitionen in die Verbesserung der Bildungs-qualität. Dabei erlebt das Bildungssystem immer wiederheftige Wechselbäder. Zum Teil werden die Neuerungender letzten Jahre als Fehlentwicklungen abqualifiziert. Undes wird der Sinkflug des Bildungsniveaus bis zum Not-stand prophezeit. Sobald Kritik von aussen oder Reformenvon innen drohen, dürfe er sich nicht nur über die guteSchule Baselland, sondern über die beste Schule über-haupt freuen, so der Bildungsdirektor. Tatsache ist, dassman neben der berechtigten Freude über die ausgezeich-neten Leistungen und Erfolge des Bildungsangebots miternsthaften Schwächen konfrontiert ist. Zu denken gebenmuss der Spitzenplatz bei den Kosten der Primarschule,die Kosten der speziellen Förderung, bei denen es viel zuwenig Steuerungsmöglichkeiten gibt und der Anteil Risiko-schülerinnen und -schüler beim Abschluss der Volksschu-len. Stattdessen wäre ein Spitzenplatz bei den letztenPISA-Resultaten anstatt einer Positionierung im Mittelfeldzu wünschen.

Der Bildungsdirektor möchte sich an dieser Stelle nichtzur Thematik des Sprachenkonzepts, dafür aber zumThema Integration, äussern: Integration ist Realität, wes-halb man sich nicht mit der Frage, Integration Ja oderNein, beschäftigen kann. Über 200 Schülerinnen undSchüler mit besonderen Bedürfnissen werden bereitsheute in Regelklassen unterrichtet und gefördert – in vie-len Fällen mit beeindruckendem Erfolg. Es gibt auchScheitern, dies kommt aber in auch in Regelklassen mit«normalen» Schülerinnen und Schülern vor. Es ist wichtig,dass bei der kritischen Beurteilung der heutigen Integra-tionsleistungen den Lehrpersonen und Schulleitungen, diemit viel Engagement und Professionalität integrativeSchulung möglich machen, Dank und Respekt gebührt.Wer integrative Schulung als Alternative – ausdrücklichnicht als Ersatz – zur Separation ablehnt, muss konse-quenterweise auf der politischen Bühne den Mut habenund dazu stehen, dass man das Behindertengleichstel-lungsgesetz «aushebeln» will. Wichtig ist: Integration istkein Dogma und keine ideologische Modeströmung, son-dern es geht dabei um mehr Lebensqualität und mehrEntwicklungschancen. Vor diesem Hintergrund geht esdarum, mit dem Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogikund den zu schaffenden gesetzlichen und konzeptionellenGrundlagen klarzustellen, dass Integration dann die be-vorzugte Schulungsform darstellt, wenn damit die Entwick-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1967

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lungschancen eines Kindes verbessert werden könnenund die Rahmenbedingungen der Schule dies zulassen.Dies setzt auch eine geeignete Infrastruktur und zur Ver-fügung stehende Ressourcen voraus. In diesem Sinneunterstützt der Bildungsdirektor die Präzisierungen imRahmen der Anträge der SP- und der Grünen Fraktionsowie von der CVP-Fraktion in der Kommissionsberatung.

Nach vier ganztägigen vorberatenden Kommissionssit-zungen zu dieser Vorlage bedankt sich der Regierungs-präsident für die unterstützenden, aber auch für die kriti-schen Diskussionsbeiträge.Regierungspräsident Urs Wüthrich freut sich über Geor-ges Thürings Formulierung, «die Erziehungsdirektoren-konferenz habe den Auftrag vom Volk aufgenommen unddas Konkordat angepasst»; zwar habe er Georges Thü-ring danach von einer «Schule ohne Volk» gesprochen –aber er müsse nicht immer alle Formulierungen verstehen.Zur Thematik Demokratieverlust: Hier wird gerade derTatbeweis erbracht, dass es sich nicht um einen Demo-kratieverlust handelt. Es geht nicht einfach um ein Ja oderNein zur Vorlage, sondern es werden in diesem Zusam-menhang Gesetzesrevisionen und Kreditvorlagen beraten.Die sechs SVP-Erziehungsdirektoren wären wohl nichterfreut, wenn sie als Apparatschiks und Bildungsbürokra-ten abqualifiziert würden. Im Zusammenhang mit Demo-kratieverlust muss bedacht werden, dass diese Regie-rungsräte wahrscheinlich mit grösserer Stimmenzahl ge-wählt worden sind als die meisten Landratsmitglieder. Einweiterer Widerspruch ist, dass einerseits kritisiert wird,das HarmoS-Konkordat ginge über den Verfassungsauf-trag hinaus, andererseits werden Lücken bemängelt. Die-se Lücken sind aber eine Chance für die Ausgestaltungdes Baselbieter Bildungsangebots. Selbstverständlichwerden Kosten generiert, aber es ist wichtig, dass Refor-men auch mit Ressourcen ausgestattet werden. Sonstbesteht das grosse Risiko, dass ausser Aufregung nichtsbewirkt werden kann. Die teuerste Variante wäre der Al-leingang. So müssten eigene Lehrmittel entwickelt, dieAusbildung der Lehrer/innen müsste selbst gestaltet oderQualitätssicherungsmassnahmen selbst organisiert wer-den. Von verschiedener Seite wurde ein professoralerBeitrag in einem Magazin zitiert und als Beleg für Schä-den des Bildungspolitischen Reformwahns verwendet.Diese Pauschalverunglimpfungen sind mit sehr wenigSubstanz unterlegt, bisher kam dem Bildungsdirektor da-rüber wenig Anerkennung der Fachwelt zu Ohren.

Der Urheber dieser Aussagen ist in Zwischenzeit auchnicht seiner brillanten Leistungen wegen ausgezeichnetworden, beispielsweise vom Max-Planck-Institut für Bil-dungsforschung in Berlin.

Im Vorfeld dieser Debatte vertrat die SVP-Fraktion unter-schiedliche Positionen, jedoch aus ihrer politischen Sicht-weise und differenziert vertreten, als wohltuenden Unter-schied zum gesamtschweizerischen Pamphlet, mit demsich die SVP weitgehend lächerlich gemacht hat aufgrundder miserablen Qualität. Im Unterschied zu Eva Chappuishat Regierungspräsident Urs Wüthrich nicht den Eindruck,diese Argumente seien Thomas de Courten im Schlafeingefallen, sondern dass dieser irrtümlicherweise einManuskript der SP Schweiz erwischt hat, und nunHarmoS-Konkordat, Bildungskleeblatt, Kanton Aargau undweiteres durcheinander mischt. Doch dafür ist ja in einerparlamentarischen Debatte Platz. Es fehlte einzig der

Hinweis, mit HarmoS würden Klassenlehrpersonen abge-schafft – dies steht ebenfalls im Originaltext der SVPSchweiz. Zur gezeigten Landkarte muss bemerkt werden,dass die rot gefärbten Kantone, die flächenmässig deut-lich grösser aussehen als sie einwohnermässig sind, alleeine Struktur «6-3» haben und mit Ausnahme von Appen-zell Innerrhoden wird in diesen Kantonen das Fremdspra-chenkonzept umgesetzt.

Der Kanton Basel-Landschaft muss glaubwürdig bleiben.Mit seiner Standesinitiative zur Bildungsharmonisierunghat der Kanton Basel-Landschaft eine Pionierrolle aufgesamtschweizerischer Ebene übernommen. Diese For-derungen gingen massiv weiter als das HarmoS-Konkor-dat. 92% der Stimmberechtigten haben in diesem Kantonder Bildungsverfassung und damit dem unmissverständli-chen Auftrag in Richtung Bildungsharmonisierung zuge-stimmt. Dieser Rückhalt für die konsequente Bildungs-harmonisierung auf schweizerischer Ebene mit dem Auf-trag der Bevölkerung bedeutet, dass das Begonnene nunfortgesetzt werden muss. Der Regierungspräsident danktfür die Unterstützung und Zustimmung der Vorlagen.

Thomas de Courten (SVP) freut sich, dass seinen Votenauch Gehör geschenkt wird, sieht sich aber auch zu ei-nem Quellennachweis veranlasst. Er stützte seine Aus-sagen auf die Vorlage des Regierungsrats inklusive Syno-psen, Nachträge und Vernehmlassungsresultate, auf denKonkordatsvertrag HarmoS inklusive damit verbundeneKommentare sowie auf die Umsetzung von HarmoS inanderen Kantonen. Tatsächlich besteht eine von der SVP-Schweiz betreute Gruppierung, welche wachsam mitver-folgt, wie die politischen Entscheide am Volk vorbei umge-setzt werden. Heute hat man im Kanton noch Handlungs-spielraum für solche Fragen. Das Konkordat wurde voneinem Zusammenschluss von Erziehungsdirektoren aus-gearbeitet, ohne Mitsprache der kantonalen Parlamente,und dieses Konkordat wird sich weiterentwickeln. Es wirdsich auch bezüglich der Tagesstrukturen weiterentwickeln– gemäss HarmoS-Vertrag handelt es sich dabei um zuerfüllende Mindestanforderungen.Die Nebenerlasse Frühfremdsprachenkonzept oder Kon-zept für die familienergänzende Kinderbetreuung zeigen,dass der Kanton Baselland bereits über diese Mindest-anforderungen hinausgeht und klar zu Ziel hat, die staatli-che Kinderobhut für die Zeit von 8 Uhr morgens in derunterrichtsfreien Zeit und von 7 Uhr morgens bis 18 Uhrzu übernehmen. Dagegen strebt sich die SVP.

Eva Chappuis (SP) meint bezüglich des Demokratiever-lusts, es handle sich beim Konkordat um einen Staatsver-trag. Das Konkordat wird sich – hoffentlich – weiterentwi-ckeln. Sobald die Weiterentwicklung gesetzeswesentli-chen Inhalt hat, ist eine Vertragsänderung wiederum imParlament zu beschliessen. Unwesentliche Änderungenkönnen von der Regierung beschlossen werden – diesgeschieht aber auch in allen anderen Bereichen so; die-ses Vorgehen funktioniert und führte noch nie zu Tragö-dien. Anders gestaltet sich die Situation, sollte das Kon-kordat mangels Beteiligung scheitern und eine Einheitlich-keit zu den in der Verfassung verankerten Punkten nichterzielt werden: Dann kann der Bund das Konkordat nichtfür allgemein verbindlich erklären, aber ihm steht die Mög-lichkeit zu, auf Bundesebene zu legiferieren. Will mandenn den «Bundesvogt» in Bildungsfragen?

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101968

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Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) erinnert, dassdie erste Lesung heute abgeschlossen werden soll.

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) erklärt, aufAntrag von Thomas de Courten werde nun über das Ein-treten abgestimmt.

://: Der Landrat tritt mit 66:18 Stimmen bei 1 Enthaltungauf die Vorlage ein.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.35]

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) berichtet, esliege folgender Rückweisungsantrag der SVP-Fraktionvor:

Antrag auf Rückweisung an die Regierung mit dem Auf-trag, eine Vorlage auszuarbeiten mit folgenden Eckwer-ten:– Schulstufen 6/3/4– Gleiche Lerninhalte und Lernziele– Gleiche Lehrmittel– Kein Beitritt zum Konkordat HarmoS– Kein Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik

://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag mit 63:19Stimmen bei 1 Enthaltung ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.37]

1. Änderungen aufgrund Genehmigung Konkordat Son-derpädagogik

Kommissionsvizepräsident Christian Steiner (CVP) er-innert, die drei Konkordate würden einzeln abgehandeltund er werde zu allen drei kurz Stellung aus Sicht derKommission nehmen.Das Konkordat Sonderpädagogik ist kein Bestandteil desHarmoS-Konkordats, sondern eine eigenständige Vorlage,die ihren Ursprung in der Neugestaltung des Finanzaus-gleichs zwischen Bund und Kantonen hat, wodurch dieVerantwortung für die Sonderpädagogik den Kantonenübertragen wurde. Mit dem Konkordat beabsichtigen dieKantone, die Qualitätsstandards zu vereinheitlichen undzu sichern. Dem Konkordat konnte die Kommission mitAusnahme eines Punktes zustimmen. Diese Ausnahmebetrifft § 5a. In diesem Paragraphen wird vorgeschlagen,dass Schulkinder mit einer Behinderung vorzugsweiseintegrativ geschult werden sollen. Hierbei gab es grosseBefürchtungen, die Regelklassen würden von Kindern mitBehinderungen überschwemmt und ein Regelunterrichtkönnte fast nicht mehr möglich sein. Ein Vorschlag derBKSD sowie ein Rückweisungsantrag in der Kommis-sionsberatung, die zum Ziel hatten, die vorzugsweiseIntegration abzuschwächen, indem nur integriert wird,wenn nebst dem Wohl des Kindes auch das schulischeUmfeld und die Organisation berücksichtigt werden, wur-de abgelehnt. Genau dieser Antrag wird jetzt wieder aufsTapet gebracht. Die BKSK lehnte dementsprechend denBeitritt zur interkantonalen Vereinbarung über diese Zu-sammenarbeit ab, gemäss Ziffer 1 des rosaroten Hand-outs. In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, dass dieunerlässliche Zusammenarbeit im Bereich Sonderpäd-agogik in den Konkordatskantonen, insbesondere mit demKanton Basel-Stadt, erschwert würde, da die KantoneBaselland und Basel-Stadt dafür ein gemeinsames Kon-zept erarbeitet haben. Im Weiteren wurde bemerkt, dass

der Kanton Basel-Landschaft die sonderpädagogischenAngebote ohne interkantonale Zusammenarbeit gar nichtbereitstellen kann. Kann der Kanton nicht auf das stan-dardisierte Abklärungsverfahren zur Feststellung sonder-pädagogischer Massnahmen zurückgreifen, muss er eineigenes Verfahren entwickeln. Stimmt der Landrat derVorlage zu, muss eine Umsetzungsvorlage ausgearbeitetwerden, von der heute noch nicht allzu viel bekannt ist.

– Erste Lesung

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I.§ 3 Abs. 1 keine Wortbegehren

§ 5a Integrative Schulung

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) berichtet, eslägen je ein Antrag der SP-Fraktion und der Grünen Frak-tion vor, welche inhaltlich fast gleich lauten würden.

Antrag der SP-Fraktion:

§ 5a Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinde-rung werden vorzugsweise integrativ geschultunter Beachtung ihres Wohles und ihrer Entwick-lungsmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigungdes schulischen Umfeldes und der Schulorgani-sation.

Antrag Grüne Fraktion:

§ 5a Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinde-rung werden vorzugsweise integrativ geschult,unter Beachtung des Wohles und der Entwick-lungsmöglichkeiten des Kindes und des Jugendli-chen sowie unter Berücksichtigung des schuli-schen Umfeldes und der Schulorganisation.

Isaac Reber (Grüne) erklärt, seitens der Grünen Fraktionverstehe man den Antrag als notwendige Einschränkungdes «bedingungslosen Integrationsprinzips», wie das jetztin § 5a der Vorlage festgeschrieben ist. Man könnte sichauf den Standpunkt stellen, die Einschränkungen stündenschon im Konkordat. In der heutigen Situation ist es je-doch notwendig, Vertrauen zu schaffen – Vertrauen ineine Umsetzung mit Augenmass – denn dieses Vertrauen«bröckelt» momentan etwas. Aus diesem Grund soll derWille des Gesetzgebers klar festgeschrieben werden. Eswerden Unruhen und Dissonanzen zwischen der Lehrer-schaft und der Bildungsdirektion festgestellt, was Sorgebereitet. Wie gehört, hat Thomas de Courten bereits dasMesser gewetzt und viel in die Vorlage hineingedichtet,was eher mit der gesellschaftspolitischen Meinung seinerFraktion als mit der vorliegenden Vorlage zu tun hat. DieSchule, die Eltern und die Kinder stecken mittendrin –weshalb es wichtig ist, diesen Antrag als vertrauensbil-dende Massnahme einzubauen.

Marc Joset (SP) kann sich der Begründung von IsaacReber einigermassen anschliessen und erklärt, die Unter-schiede zwischen den beiden Anträgen seien sehr geringund sprachlicher Art. Er zieht den Antrag der SP-Fraktionzugunsten des Antrags der Grünen Fraktion zurück.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1969

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Urs Berger (CVP) zeigt sich erfreut über diesen Antrag;genau diesen habe die CVP-Fraktion in der Kommissions-beratung gestellt, weshalb man ihn selbstverständlichunterstützen werde.

Michael Herrmann (FDP) erklärt, wenn die FDP-Fraktionsich an der Detailberatung aktiv beteilige, bedeute diesnoch nicht, dass man dem Hauptantrag zustimmen werde.

Urs von Bidder (EVP) möchte diesem Konkordat nurzustimmen, wenn dieser Antrag durchkommt.

Bea Fünfschilling (FDP) erklärt, weshalb sie dem sehrvernünftig daherkommenden Antrag nicht zustimmen wer-de: Für sie ist das Wort «vorzugsweise» sowohl im Kon-kordat wie im Gesetz falsch. Sie hätte gerne eine gleich-wertige Schulung – integrativ und separativ – und nichtschon von vornherein eine «vorzugsweise». Sie hat Rück-meldungen erhalten über die Umsetzung aus Schulen desKantons Baselland sowie anderer Kantone, die absolutnicht funktionieren. Da die vorzugsweise Integration nichtmöglich ist und im Konkordat steht, möchte sie diesesWort nicht im Gesetz stehen haben, aber nicht weil siegegen Integration per se wäre.

Isaac Reber (Grüne) möchte Bea Fünfschilling entgeg-nen, dass es wohl nicht in ihrem Sinne wäre, das Wort«vorzugsweise» zu streichen, denn somit wäre klar, dassintegrativ geschult würde. Es handelt sich um einen Denk-fehler, denn sonst hätte man auch dort volle Integration,wo es keinen Sinn macht.

Hanspeter Weibel (SVP) schlägt vor, «vorzugsweise»durch «nach Möglichkeit» zu ersetzen. Im Weiteren störter sich, dass man von den Jugendlichen, vom Kind undvom schulischen Umfeld spricht – die Eltern aber schei-nen vergessen gegangen zu sein. Hanspeter Weibel stelltentsprechend Antrag.

Daniele Ceccarelli (FDP) fragt den Regierungspräsiden-ten, ob im Rahmen des Konkordats eine Kann-Vorschriftmöglich sei.

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, er könnediese Frage von den Juristen der EDK überprüfen lassen– er sei aber der Auffassung, die relativierte Formulierungsei nicht mehr konkordatskonform. Der Grundsatz dervorzugsweisen integrativen Schulung ist im Zweckartikelverankert.

Bea Fünfschilling (FDP) meint, im Konkordat stehe nicht«vorzugsweise», sondern «integrative Schulung ist sepa-rativer Schulung vorzuziehen». Sinngemäss ist dies iden-tisch und kann nicht umgangen werden. Der Konkordats-text ist übergeordnet, weshalb diese Problematik im Raumstehe.

Eva Chappuis (SP) meint, eine Kann-Formulierung seiweder konkordatswürdig noch entspreche sie dem Behin-dertengleichstellungsgesetz.

Paul Wenger (SVP) ist der Ansicht, dass genau hier dasProblem der Konkordate liege. Man kann lange über Fein-heiten der Formulierung diskutieren, letztendlich ist aberder Konkordatstext entscheidend und muss innerhalb

gewisser Fristen angepasst werden. Der Kanton passtsich dem Konkordat an und nicht das Konkordat demKanton.

Urs von Bidder (EVP) stimmt diesbezüglich Bea Fünf-schilling zu. Aber auch im Konkordatstext steht «unterBeachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglich-keiten des Kindes und des Jugendlichen sowie unter Be-rücksichtigung des schulischen Umfelds und der Schul-organisation». Es ist wohl richtig, dem Antrag der GrünenFraktion zuzustimmen.

Regula Meschberger (SP) bittet ebenfalls um Annahmedes Antrags. Es handelt sich nicht um etwas neues, son-dern das vorliegende Modell wird bereits im Kanton prakti-ziert. Wenn ein behindertes Kind eingeschult wird, hat esein Recht auf Abklärung, was für sein Wohl wichtig ist. Fürdas Wohl der Kinder müssen selbstverständlich auchimmer die Eltern einbezogen werden, dafür braucht eskeine separate Erwähnung.

Wortlaut Antrag Weibel:Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung wer-den nach Möglichkeit integrativ geschult, unter Beachtungdes Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kin-des und des Jugendlichen und der Erziehungsberechtig-ten sowie unter Berücksichtigung des schulischen Um-feldes und der Schulorganisation.

Eventualabstimmung Antrag Grüne Fraktion versus An-trag Hanspeter Weibel:

://: Der Landrat gibt dem Antrag der Grünen Fraktion mit62:19 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Vorrang.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.58]

Abstimmung Antrag Grüne Fraktion:

://: Der Landrat heisst den Antrag der Grünen Fraktionmit 73:2 Stimmen bei 10 Enthaltungen gut.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.59]

§ 47 keine Wortbegehren

§ 48 Absatz 1 Buchstaben a und c keine Wortbegehren

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

://: Somit ist die erste Lesung des 1. Teils (betreffendÄnderungen aufgrund Genehmigung Konkordat Son-derpädagogik) abgeschlossen.

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101970

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Fortsetzung

2. Änderungen aufgrund Genehmigung HarmoS-Konkor-dat

In den Augen von BKSK-Vizepräsident Christian Steiner(CVP) regelt das HarmoS-Konkordat wichtige Eckpfeilerder Schule: das Eintrittsalter, Dauer und Ziele der Schuls-tufe – namentlich in der 6-3-Regelung –, Übergängen imBildungssystem und die Anerkennung von Abschlüssen.Enthalten ist auch die Verpflichtung für Frühfremdspra-chen – diese wird im Falle des Kantons Basellands mitder Vorlage 2009/312 gesondert behandelt. Das hat be-stimmte Folgen für den Abstimmungsablauf: W ird demKonkordat zugestimmt und soll dieses umgesetzt werden,muss zwingend auch der Vorlage 2009/312 zugestimmtwerden. Würde das HarmoS-Konkordat abgelehnt, könntedas Frühfremdsprachenkonzept trotzdem eingeführt wer-den – allerdings hat die BKSK bei letzterer Vorlage eineneue Ziffer 3 eingefügt, die die Einführung des Frühfremd-sprachenkonzepts zwingend von der Zustimmung zumHarmoS-Konkordat abhängig macht. Würde jetzt demHarmoS-Konkordat zugestimmt und die Vorlage zu denFremdsprachen abgelehnt, würde HarmoS eigentlich rück-wirkend erledigt. Gemäss Ziffer 2 des rosaroten Blattslehnt die BKSK den Beitritt zur Interkantonalen Verein-barung über die Harmonisierung der obligatorischenSchule ab, vor allem wegen der Fremdsprachen und derUmstellung auf 6 Jahre Primar- und 3 Jahre Sek-I-Schule.Sie hat aber alle notwendigen Änderungen des Bildungs-gesetzes für den Beitritt zum HarmoS-Konkordat bereitsberaten und gutgeheissen, namentlich die Punkte Dauerder Schulpflicht, Inhalt des Volksschulabschlusses undAbschlusszertifikate. Dies geschah mit der Absicht, demLandrat bei einem allfälligen Beitritt zum HarmoS-Konkor-dat eine erneute Beratung der Vorlage zu ersparen. DieBKSK hat sozusagen die HarmoS-Konkordatsbeitritt-Tortealso fertig gebacken und garniert, schlägt aber vor, dieseTorte «an eine Wand zu schmeissen».Die Kosten für den Beitritt und die notwendigen Umset-zungsarbeiten betragen CHF 32,07 Millionen für die Jahre2010 bis 2019, bzw. CHF 4,35 Millionen in den Jahren2015 bis 2025 für die Besitzstandwahrung für Lehrkräfte,die von der Sekundarstufe auf Primarstufe wechseln müs-sen. Der Bildungsdirektor meinte allerdings, dass er die-ses Geld wohl eher für die Anwerbung von neuen undeinsatzbereiten Lehrkräften brauchen werde.Bei Zustimmung zur Vorlage ist der Weg vorgezeichnet.Im Fall der Ablehnung muss beachtet werden, dass diePflicht zur Harmonisierung der in der Bundesverfassungfestgehaltenen Eckwerte dennoch bestehen bleibt. Dasheisst, ein Festhalten an der jetzigen Situation ist ein Ver-harren an Ort auf Zeit und keine endgültige Lösung.

– Erste Lesung

Zu allen Ziffern und Paragraphen Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

://: Die erste Lesung des 2. Teils (betreffend Änderungenaufgrund Genehmigung HarmoS-Konkordat) ist damitabgeschlossen.

3. Änderungen aufgrund Harmonisierung im Bildungs-raum Nordwestschweiz

Gemäss BKSK-Vizepräsident Christian Steiner (CVP)musste die entsprechende Regierungsvereinbarung zwi-schen Baselland, Basel-Stadt, Aargau und Solothurnschon «arg Federn lassen». Heute bezieht sich diesenoch auf die Einführung des vierjährigen Gymnasiums, dieDurchführung von gemeinsamen Leistungsmessungenund entsprechende Berichterstattung darüber, wobei dieLeistungsmessungen für die Leistungsbeurteilung verwen-det werden können.Die Kommission konnte dieser Vereinbarung zustimmen,wie sie aus S. 13 des Kommissionsberichts und denPunkten 3, 4 und 5 des rosaroten Blatts ersichtlich sind.Die Kosten von CHF 3,44 Millionen für die Jahre 2011 bis2014 werden benötigt, um eine Aufgabensammlung undLeistungschecks zu erstellen.

– Erste Lesung

Titel und Ingress, I., §§ 41 Absatz 3, 60 Absatz 1

Keine Wortbegehren.

§ 60 Absatz 1bis

Michael Herrmann (FDP) beantragt namens der Mehrheitseiner Fraktion, das Wort «nicht» zu streichen. Damitsollen die Qualitätsstandards und die Informationen zurQualitätssicherung im Interesse der Öffentlichkeit und zurFörderung des Wettbewerbs bewusst vergleichbar ge-macht werden.

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) geht nicht von einerDifferenz zum Antragsteller aus. Aber die mit dem Berichtbeantragte Formulierung sollte belassen werden. Es sol-len jene Informationen öffentlich zugänglich gemacht wer-den, die Vergleichsmöglichkeiten sicherstellen und Steue-rungswissen generieren. Die aktuellen Gesetzesgrundla-gen in Sachen Öffentlichkeitsprinzip würden bedeuten,dass irgendjemand Einsicht in Details und allenfalls auchin nicht harmonisierte Grundlagen nehmen kann. Mit die-ser Formulierung soll, mit Blick auf die Berichterstattung,eine Mauer hochgezogen werden, um die in Ziffer 4bis

erwähnten Kompetenzen schaffen und die nötigen Grund-lagen gewährleisten zu können.

Daniele Ceccarelli (FDP) meint, genau dies sei der fal-sche Weg. Es gibt ein Öffentlichkeitsgesetz, es gibt einÖffentlichkeitsprinzip: Allenfalls kann auf die zweite Le-sung hin ein Kompromiss ausgearbeitet werden, der be-sagt, dass das Prinzip gelte, dieses aber durch die Regie-rung mittels Verordnung hinsichtlich persönlicher Datenund/oder Klassendaten eingeschränkt werden könne.Das würde zu einem Rating unter den Schulen führen,denn für Eltern ist es nicht unwichtig zu wissen, welcheSchule welche Qualität aufweist. Bekanntlich kann dies –neben den Steuern – ein Kriterium für oder gegen einenZuzug in eine bestimmten Gemeinde sein. Wenn es guteSchulen gibt, muss man dies auch nicht verschweigen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1971

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Jürg Wiedemann (Grüne) möchte wissen, ob die Schüle-rInnen die Resultate der Überprüfungen und Checks er-fahren sollen. Er geht davon aus, dass dies der Fall seinwird. Dies wird ihm von der Gegenseite bestätigt.

Ruedi Brassel (SP) erachtet die Frage der öffentlich zu-gänglichen Informationen als heikel. Es geht beim Antragvon Michael Herrmann nicht um die Informationen, auf-grund derer die Auswertung der Checks generiert wird,sondern um öffentlich zugängliche Rohdaten von Schüle-rinnen und Schüler und Klassen.Klar ist, dass die Grundsätze des Datenschutzes berück-sichtigt werden müssen, was Ratings nicht ausschliesst,welche aber eine Frage der Verarbeitung sind. Auf diezweite Lesung hin ist deshalb ein Vorschlag auszuarbei-ten, der den Umgang mit den jeweiligen Daten klarer dar-stellt, denn Checks werden ja schliesslich gemacht, umöffentlich darüber berichten zu können.

Urs von Bidder (EVP) findet, die Crux sei, dass schon imersten Absatz von § 60 gleichzeitig von der internen undexternen Evaluation die Rede sei. Solange dies zusam-men erfolgen soll, müssen die Informationen nicht öffent-lich bleiben: Die interne Qualifikation muss in der Schulebleiben, da die Resultate den Betroffenen gehören. Dieexterne Evaluation ist anders zu lösen, da diese von Aus-senstehenden durchgeführt wird.

Daniele Ceccarelli (FDP) repliziert auf Ruedi Brassel,dass dieser ihn wohl missverstehen wollte. Es geht nichtum persönliche Daten, sondern um Check-Daten, auf-grund derer die jeweilige Schule bzgl. der einzelnen Fä-cher eingestuft werden können soll. Es wäre falsch, indiesem Bereich mit § 60 Abs. 1 den Grundsatz derbis

Nicht-Öffentlichkeit einzuführen.

Michael Herrmann (FDP) zieht seinen Antrag zurück, umauf die zweite Lesung hin einen Vorschlag im eben be-sprochenen Sinne auszuarbeiten.

§§ 60 Absatz 4 , 62a, 110a, II.bis

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

://: Damit ist die erste Lesung des 3. Teils (betreffendÄnderungen aufgrund Harmonisierung im Bildungs-raum Nordwestschweiz) abgeschlossen.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 1984

7 2009/367

Postulat von Karl Willimann vom 9. Dezember 2009:

Harmonisierung des Bildungsraums Nordwestschweiz

Gemäss Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) ist dieRegierung bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 1985

8 2009/312

Berichte des Regierungsrates vom 3. November 2009

und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom

20. Mai 2010: Verpflichtungskredit für die Umsetzung

des Sprachenkonzeptes an der obligatorischen Schu-

le – Einführung von Französisch ab 3. Klasse von

Englisch ab 5. Klasse

Kommissionsvizepräsident Christian Steiner (CVP) er-innert daran, dass das Sprachenkonzept für Frühfremd-sprachen ein verpflichtender Teil von HarmoS und einAuftrag des Landrats aus dem Jahr 2007 sei. Damalswurde eine Vorlage für Französisch ab dem dritten Schul-jahr und Englisch ab dem fünften Schuljahr gefordert.Diese Vorlage sollte eng mit den «Passepartout»-Kanto-nen an der deutsch-französischen Sprachgrenze ausge-arbeitet werden.Eine wesentliche Änderung der Vorlage hat der Bildungs-rat beschlossen: Ab dem siebten Schuljahr sollen aufNiveau A der Sekundarstufe I Englisch und FranzösischWahlpflichtfächer sein, d.h., es müsste nur noch ein Fachgewählt werden.Ursprünglich war die Einführung von Französisch ab derdritten Klasse für 2011/2012 vorgesehen. Dann wurdedieser Zeitpunkt um ein Jahr verschoben, und jetzt soll derEinführungstermin um weitere drei Jahre auf 2015/2016verschoben werden (Englisch immer zwei Jahre später).Man geht davon aus, dass weniger Geld für Nachqualifi-kationen benötigt wird, weil aus der Pädagogischen Hoch-schule mehr qualifiziertes Personal zur Verfügung stehenwird.

Ziffer 3, die durch die BKSK im LRB eingefügt worden ist,ist hinfällig, wenn dann dem HarmoS-Konkordat definitivzugestimmt worden sein wird. Konsultativ befragt ist dieBKSK mehrheitlich gegen zwei Fremdsprachen. Die Kos-ten betragen CHF 12,5 Millionen für die Jahre 2011 bis2018 und das Sprachenkonzept und jährlich CHF 107'000ab 2011 für die Austauschpädagogik.Diese Vorlage abzulehnen, wäre die letzte Möglichkeit fürden Landrat, das HarmoS-Konkordat rückwirkend zu erle-digen.

Eva Chappuis (SP) macht zunächst darauf aufmerksam,dass durch Ablehnen dieser Vorlage das HarmoS-Konkor-dat nicht rückwirkend abgelehnt werden könne. Es bedeu-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101972

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tet nur, dass die Baselbieter Regierung eine neue Vorlagefür zwei Fremdsprachen unterbreiten muss. Die beidenVorlagen 2009/351 und 2009/312 sind nicht derart ver-knüpft, dass man die Zustimmung zum HarmoS-Konkor-dat mit der Vorlage zum Sprachenkonzept rückgängigmachen könnte.Die SP ist eindeutig für Eintreten auf diese Vorlage undfür generelle Zustimmung zum Sprachenkonzept. Dasfrühe Lernen von Fremdsprachen ist für Schülerinnen undSchüler nur von Vorteil, und zwar dann, wenn dies seriösund gut gemacht wird. Dies ist an gewisse Vorausset-zungen geknüpft: Es müssen ausgezeichnet ausgebildeteLehrkräfte zur Verfügung stehen, und der Unterricht darfnicht zu geringfügig sein.Deshalb wird gefordert, dass die Primarlehrkräfte, dieFranzösisch oder Englisch unterrichten, Sprachniveau C1erreichen müssen, so dass sie sich auf verschiedenstenGebieten fliessend in der jeweiligen Zielsprache äussernkönnen müssen und Debatten führen können müssen.Ebenso handelte es sich bei den anderthalb Wochen-stunden, die man in den 1990er-Jahren für Französischeingesetzt hat, und bei den für diesen Unterricht relativrudimentär ausgebildeten LehrerInnen an der Primarschu-le tatsächlich um Geld, das in den Sand gesetzt wordenist.Eine dritte Voraussetzung ist, dass nach einer gewissenWeile auch Sachunterricht, z.B. Turnen, in der Zielspra-che erteilt werden kann, um möglichst viel «Sprachbad»anzubieten.Die SP ist nicht glücklich über die Verschiebung der Ein-führung des Sprachenkonzepts von 2012 auf 2015, weildadurch der Fortbildungsbedarf der LehrerInnen bzgl.Fremdsprachen stark mit Weiterbildungsbedürfnissen ausdem Lehrplan 21 und mit der Umstellung von 5 Primar-und 4 Sek-I-Schuljahren auf deren 6, bzw. 3, kollidierenwird. Ebenso wird der Planungsprozess der BKSD alsunglücklich beurteilt. Der Antrag der SP in der BKSK, dieVerschiebung abzulehnen, ist gescheitert und wird imLandrat nicht wiederholt werden, um das Geschäft nichtzu gefährden.Gleichzeitig hätte die SP gerne den ursprünglichen Betragbeibehalten. Der entsprechende Antrag wurde in derBKSK gestellt, ist aber im Bericht nicht erwähnt worden.Und auch wenn dieser Antrag abgelehnt worden ist, ist dieSP nicht überzeugt davon, dass es gelingen wird, bis2015 ausreichend BerufseinsteigerInnen ab der Pädago-gischen Hochschule zu bekommen, die das geforderteSprachniveau bereits erreichen, weil mit der Verschiebungerheblich weniger Lehrkräfte die nötige Ausbildung nach-holen müssten. Es ist aber davon auszugehen, dass dasin der Vorlage beschriebene Konzept der Weiterbildungohnehin gestartet werden wird. Müssten dann mehr Lehr-kräfte als geplant nachgeschult werden, dürften die Spiel-regeln während eines laufenden Prozesses nicht einfachgeändert werden, sondern müsste allenfalls ein Nach-tragskredit gesprochen werden. Die SP stellt heute keinenAntrag auf Erhöhung des Betrags, obwohl bezweifelt wird,dass das Geld ausreichen wird.Die SP ist erfreut, dass die BKSK auf Antrag der SP dieAustauschpädagogik in der Vorlage wieder berücksichtigthat. Um Zustimmung zu dieser Ziffer wird gebeten. Einweiterer Ergänzungsantrag wird zu gegebener Zeit nocheingebracht werden.

Gemäss Urs Berger (CVP) stimmt die CVP/EVP-Fraktionder Genehmigung des Verpflichtungskredits im Sinne derUmsetzung des Sprachkonzepts mit W irkung ab2015/2016 zu. Das Erlernen von Fremdsprachen in frü-hem Alter stellt eine gute Grundlage für gute, spätereSprachkompetenz dar. Erfahrungen zeigen, dass Jugend-liche ohne oder mit nur sehr schwachen sprachlichenVorkenntnissen beim Übertritt von der Sekundarstufe I indie Sekundarstufe II sehr grosse Mühe haben, die ent-sprechenden Sprachkompetenzen noch zu erwerben. Jefrüher Kinder mit Fremdsprachen konfrontiert werden,desto natürlicher gehen sie damit um. Sie haben es auchleichter, später beim vertieften Lernen der Sprache be-stimmte Kompetenzen zu erlangen. Bedingung ist, dassder Sprachunterricht mit der notwendigen Fachkompetenzvermittelt wird. Deshalb spricht sich seine Fraktion auchfür eine fundierte und gute Ausbildung der Lehrkräfte aus.

Paul Wenger (SVP) meint zu den Voten, die betonen, wiewichtig Fremdsprachenausbildung im frühesten Kindesal-ter sei, dass sich auch Sprachwissenschafter in dieserFrage nicht ganz einig seien. Es wird eine Qualifikationauf Hochschulniveau C1 gefordert, was Nachqualifikatio-nen nötig machen würde und zwar mindestens so lange,bis genügend Nachwuchs von den Hochschulen in denSchuldienst eintritt. Was aber in der Analyse eindeutigfehlt, ist die Frage, welche Folgen zwei Fremdsprachenauf Primarschulstufe für den Alltag haben. Die SVP-Frakti-on ist der Meinung, dass zwei Fremdsprachen in der Pri-marschule zuviel sind. Einer der Nachteile davon liegtdarin, dass andere Fächer darunter leiden. In einer Schul-woche steht nur begrenzt Zeit zur Verfügung: Wird nocheine zweite Fremdsprache eingebaut, kann dies nur zulas-ten anderer Fächer, z.B. Deutsch, Mathematik und Rea-lien, geschehen.Beim Wechsel von der Sek-I-Stufe auf die Sek-II-Stufemögen die Fremdsprachen zweifellos wichtig sein. Aberes gibt noch andere Fächer, die zentral wichtig sind. Zu-dem würde die Promotion von der Primar- auf die Sek-I-Stufe tendenziell sprachlastig: Schüler, die sprachlichvielleicht nicht so begabt sind, würden also allenfalls ineine Schulstufe eingeteilt, in die sie nicht gehen müssten,wenn sie vorher nur eine Fremdsprache hätten lernenmüssen.Zuerst muss sichergestellt werden, dass Deutsch alsSprache des Wohnorts wirklich sicher beherrscht wird.Deutsch ist auch in Baselland für den weiteren Schuler-folg absolut unverzichtbar: Ohne solide Deutschkennt-nisse erzielt man in den meisten Fächern keine genügen-den Resultate.Sehr verwunderlich ist zudem, dass der Ausbildungsstan-dard C1 für Sprachfächer gefordert wird, um in jeder Si-tuation schlagfertig reagieren zu können. Für die anderenFächer wie Mathematik wird aber nicht das gleiche Niveaugefordert. Das zeigt, dass die Sprachfächer gegenüberden naturwissenschaftlichen Fächern überbewertet wer-den. Gerade deshalb haben die SVP und andere Fraktio-nen Vorstösse lanciert, die fordern, dass insbesondere dienaturwissenschaftlichen Fächer mindestens gleichwertigbehandelt werden.Aus all diesen Gründen, und weil sowohl Schüler als auchLehrpersonen überfordert zu werden scheinen, lehnt dieSVP diese Vorlage ab.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1973

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Michael Herrmann (FDP) macht klar, dass der Verpflich-tungskredit zum Sprachenkonzept für die FDP einer derHauptgründe gewesen sei, um sie auch das HarmoS-Kon-kordat kritisch betrachten zu lassen. Eine Minderheit inder Fraktion hält es für gut und nötig, Fremdsprachenmöglichst früh zu lernen, aber das Sprachenkonzept gehteiner Fraktionsmehrheit zu weit. Eintreten auf die Vorlageist unbestritten.Das HarmoS-Konkordat verlangt die erste Fremdspracheab der dritten Klasse, was aus Sicht der FDP pädagogischzu früh ist. Deshalb wird der Kredit abgelehnt.Fremdsprachen ab der dritten Klasse stellen für fremd-sprachige sowie für lernschwächere Kinder eine Über-forderung dar: Im Kanton Zürich wird schon kurz nachEinführung von Frühenglisch über die Befreiung von Lern-zielen nachgedacht, was aber nicht Sinn der Sache seinkann. Fremdsprachen als Promotionsfächer von der Pri-marschule in die Sek-I-Stufe können zudem für vieleSchülerInnen ein Nachteil sein, so dass man sich tatsäch-lich fragen muss, wo hier die Chancengleichheit bleibt.Fremdsprachen ab der dritten Klasse kosten jährlichCHF 17 Millionen: Ein Aufwand, der sich aus Sicht derFDP nicht lohnt, weil der Bildungserfolg mager ist. Studienzeigen, dass 2-3 Wochenstunden nicht den gewünschtenErfolg zeitigen, dass aber ältere Kinder mit guten Grundla-gen in ihrer Muttersprache Fremdsprachen sehr schnellerlernen.Fremdsprachen waren weder in der damaligen Standes-initiative Basellands ein Thema noch im eidgenössischenBildungsartikel – das Volk hat diese auch nie gefordert. Inder BKSK beantragte die FDP, das Sprachenkonzept nurdann einzuführen, wenn ein positiver Entscheid zu Har-moS vorliege. Dieser Antrag wurde angenommen und istin Ziffer 3 des LRB abgebildet, und dieser Vorschlag istsinnvoll.

Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, dass die Grünen demvon der BKSK vorgeschlagenen Entwurf zustimmen. Voneinem Teil der Fraktion wird noch ein Antrag für eine neueZiffer zur Ausbildung der Lehrkräfte gestellt werden.Die Vorlage bewirkt eine Verschiebung der Einführung derFremdsprachen, was wichtig und notwendig ist und vonder Fraktion einstimmig unterstützt wird. Im Moment wä-ren die benötigten ausgebildeten Lehrkräfte gar nicht ver-fügbar, so dass mit dieser Vorlage auch Kosten gespartwerden können, weil zum späteren Zeitpunkt der Einfüh-rung wesentlich mehr junge Lehrkräfte auf dem Marktverfügbar sein werden, die nun die entsprechende Aus-bildung absolvieren können.Die Vorlage enthält einen Vorbehalt, so dass die Ableh-nung derselben durch die SVP überraschend kommt. DasKonzept wird ja nur umgesetzt, wenn das HarmoS-Kon-kordat vom Volk definitiv bestätigt worden ist. Die SVP willalso diese Vorlage ablehnen, ohne zu wissen, was mitHarmoS passiert. Diese Vorlage könnte also abgelehntwerden, und anschliessend das HarmoS-Konkordat, wel-ches ein Konzept mit zwei Fremdsprachen in der Primar-schule verlangt, könnte gutgeheissen werden. Dannmüsste unsinnigerweise doppelte Arbeit geleistet und eineneue Vorlage für ein Fremdsprachenkonzept vorbereitetwerden, wobei heute wie – nach «einem kleinen Geplän-kel» – eigentlich auch in der BKSK kein inhaltliches Argu-ment gegen die Vorlage vorgebracht worden ist. Der Vor-behalt im LRB ist richtig, weil das Frühsprachenkonzeptwegen der 6-3-Abstufung nur zusammen mit HarmoS

eingeführt werden kann. Deshalb ist dieser Vorlage zu-zustimmen. Ob zwei Fremdsprachen tatsächlich sinnvollsind, muss noch diskutiert werden, aber erst dann, wennder Entscheid zum HarmoS-Konkordat definitiv gefälltworden ist, weil dann auch klar sein wird, ob diese Diskus-sion überhaupt noch sinnvoll ist.

Oskar Kämpfer (SVP) meint, es gebe sehr viele prakti-sche Argumente für eine Ablehnung. Bisher ist sehr theo-retisch argumentiert worden. Aus der Praxis weiss er, derSpanisch, Französisch, Englisch und Deutsch spricht,aber, dass er diese Sprachen nicht in der Schule, sondernbei gegebenem Bedarf durch den Markt gelernt hat. Diemit dieser Vorlage vorgesehenen Investitionen sind über-flüssig: Schaut man sich den Immersionsunterricht z.B.am Gymnasium Münchenstein an, stellt man fest, dassfast nur SchülerInnen aus einem zweisprachigen Eltern-haus daran teilnehmen. Deshalb lehnt die SVP diese In-vestition ab. Die Verknüpfung mit HarmoS ist von der SVPnicht gewollt, aber es geht um ein Konzept, das nicht halt-bar, nicht nötig und nicht tragbar ist.

Rosmarie Brunner (SVP) fragt, auf Kosten welcher Fä-cher diese zusätzlichen Stunden für Sprachunterrichteingeführt werden sollen. Man will ja offenbar kein spiele-risches Frühsprachenkonzept, so dass pro Woche minde-stens zwei bis drei Stunden Französisch oder Englischunterrichtet werden müssen. Man kann aber nicht einfachso drei Stunden mehr Unterricht geben, damit diese Spra-chen gelernt werden können, so dass zu befürchten ist,dass den Kindern später Wissen aus anderen Bereichenfehlen wird.

Eva Chappuis (SP) weist darauf hin, dass die Stunden-tafeln für die Zeit nach der Einführung der beiden Fremd-sprachen vom Bildungsrat erstellt worden seien. Selbst-verständlich wird es zusätzlichen Unterricht geben: Ande-re Fächer werden nicht gekürzt, da dadurch nur endloseDiskussionen entstehen würden. Französisch führt zueiner Erhöhung der Lektionenzahl an der Primarschule,was aber teilweise ausgeglichen werden kann durch denEnglischunterricht. Dennoch werden die Kinder nicht völligüberfordert sein, «und Schule ist keine Kindesmisshand-lung»: Für gut gestalteten Unterricht und beste Lehrkräftebraucht es Geld. In den Augen der Rednerin könnte esnoch mehr Angebote der Schule geben, aber dazu gehör-ten dann auch Freizeitaktivitäten.

Paul Wenger (SVP) hält die Worte von Eva Chappuis fürsehr theoretisch. Sie irrt sich «gewaltig», wenn sie meint,die PrimarschülerInnen könnten problemlos zwei bis dreizusätzliche Stunden mit den entsprechenden Lernforde-rungen durch die Lehrpersonen meistern. VerschiedenePrimarschulen haben sich über Schreiben zu Wort gemel-det, um ihre Sorgen bei dieser Vorlage auszudrücken.Klar ist, dass Primarschülern mit zusätzlichen Wochen-stunden genau diese Zeit ausserhalb der Schule fehlenwird: Mehr Schulstunden bedeuten mehr Arbeit zuhauseund weniger Zeit z.B. für Sport, Musik und andere Freizeit-beschäftigungen.Man muss sich fragen, ob man inskünftig Primarlehrkräftehaben will, die zwar Kinder unterrichten wollen, aber amEnde frustriert sind, weil die Kinder den vielen Lernstoffnicht mehr aufnehmen können. Die hier anwesenden Pri-marschullehrpersonen mögen sich bitte dazu äussern, ob

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101974

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in ihren Augen durchschnittliche oder weniger begabtePrimarschüler noch zusätzlichen Fremdsprachenunterrichtverkraften können. Es bestehen ja schon genug Proble-me, die Kinder an das nötige Niveau heranzuführen, damitder spätere Wechsel von der Sek-I- an die Sek-II-Stufeeinigermassen sicher vollzogen werden kann.

Marianne Hollinger (FDP) meint zur Chancengleichheit,die durch die zwei beförderungsrelevanten Sprachen be-einträchtigt werden könnte, dass die entsprechende Ver-ordnung die Beförderung regle. Da die Verordnung in derKompetenz der Regierung liegt, schlägt die Votantin vor,den Entwurf zur Verordnung durch die Regierung über-prüfen zu lassen – in § 21 ist die Beförderung geregelt –und eine Lösung finden zu lassen, mit welcher die Chan-cengleichheit gewahrt werden soll, z.B. durch nicht über-mässige Bewertung der Sprachen für die Beförderung. Sokönnte vielleicht mancher Gegner des Konzepts umge-stimmt werden.

Urs Hess (SVP) hält zwei Fremdsprachen in frühem Alterpraktisch für eine «Vergewaltigung dieser Kinder». Inverschiedenen Gemeinden des Kantons sind 50% derKinder schon von Haus aus fremdsprachig, so dass fürdiese die erste Fremdsprache Deutsch ist. Und diesensollen in jungen Jahren nochmals zwei Fremdsprachen«aufgepfropft» werden, so dass sie am Ende keine Spra-che richtig beherrschen und chancenlos sind, eine Berufs-lehre anzutreten. Dieser Überforderung von Kindern istEinhalt zu gebieten.

Nach Regula Meschberger (SP) kann man durchausunterschiedlicher Meinung sein, was den Beginn desFremdsprachenunterrichts betreffe. Baselbieter Kinderhaben allerdings nicht den dichtesten Stundenplan, undKinder können auch Freude an einer Sprache haben. Die«Passepartout»-Kantone planen eine neue Form der Di-daktik, von welcher man sich dank einer neuen Haltungverspricht, dass die Kinder gerne Fremdsprachen lernen.An der Schule, die sie leitet, hat es einen hohen Anteil vonfremdsprachigen Kindern, wobei diese im Französisch gutabschneiden. Es stimmt also nicht, dass etwas aufge-pfropft und die Kinder überfordert werden, auch wenn esEinzelfälle geben mag. Diese heute schon vorhandenenFälle müssen aber separat behandelt werden.Die Lehrpersonen werden in der neuen Didaktik ausge-bildet, wobei deren Fachkompetenz genauso wichtig ist,weshalb Niveau C1 gefordert wird. Die jetzigen Studentenwerden auf C1 abschliessen, so dass bis in ein paar Jah-ren viele junge LehrerInnen dieses Kriterium erfüllen wer-den, und guten Unterricht kann man nur erteilen, wennman auch fachlich gut qualifiziert ist. Diese Qualifikationmuss sich der Staat auch etwas kosten lassen.

Regina Vogt (FDP) findet es wichtig, neben der Über-forderung der Schüler auch die Überforderung der Primar-schullehrer zu erwähnen. Diese waren als Schüler viel-leicht auch nicht gut im Sprachunterricht, so dass sie nunheute mit viel Aufwand das geforderte Level erreichenmüssen. Über kurz oder lang müssen sie sich zudem mitSonderpädagogik, Musik etc. befassen, was die Anforde-rungen noch erhöht. Der heute schon vorhandene Lehrer-mangel wird sich dadurch wahrscheinlich weiter verschär-fen.

Agathe Schuler (CVP) zitiert Rolf Coray, den Präsidentender Amtlichen Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehre-rinnen und Lehrer, der am 7. Juni 2010 in einem Interviewmit der Basler Zeitung auf die Frage zu den Anforderun-gen durch die neuen Unterrichtsformen geantwortet hat:

«Tatsache ist, dass die Lehrer Profis sind, die schon viele He-rausforderungen gemeistert haben und auch diese meisternwerden.»

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) meint, Baselland habeim Interesse des trinationalen Lebens- und Wirtschafts-raumes Pionierarbeit geleistet: einerseits mit der Schaf-fung von trinationalen Studiengängen in den BereichenWirtschaft und Mechatronik – eine wichtige Erfolgspositi-on der FHNW –, andererseits durch das trinationale Zerti-fikat für Berufslehren z.B. der Firma Endress+Hauser,welches die Mobilitätschancen und damit die beruflichenPerspektiven der Jugendlichen der Region wesentlichverbessert.Mehrsprachigkeit ist unverzichtbar, vor allem dann, wennsich MitarbeiterInnen der Grossfirmen in der hiesigenLeitindustrie Arbeitsplatz- und Entwicklungschancen si-chern wollen. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass möglichstviele SchülerInnen ein möglichst hohes Niveau in SachenVielsprachigkeit erreichen. Mit dem Sprachkonzept wirdein doppelter Anspruch eingelöst: Erstens verlangt Har-moS die Einführung von zwei Fremdsprachen auf Primar-stufe als wichtigen Bestandteil der gesamtschweizeri-schen Bildungsharmonisierung; zweitens hat der Landratam 1. Februar 2007 der Regierung mit 72:6 Stimmen bei2 Enthaltungen den Auftrag zur nun unterbreiteten Vorla-ge erteilt. Entgegen der Absicht des Bildungsrats und derRegierung hat der Landrat beschlossen, dass die ersteFremdsprache Französisch sein solle. Nun gilt es, diegeforderte Grundlage und die dafür nötigen Mittel definitivzu beschliessen.Auf Antrag der BKSD soll die Umsetzung auf den Schul-jahresbeginn 2015/2016 verschoben werden. Damit sollendrei Ziele erreicht werden. Erstens wird der finanzpolitischenge Handlungsspielraum des Kantons respektiert: OhneQualitäts- und Leistungsabbau können die Kosten umCHF 2,5 Millionen gesenkt werden, und die Finanzierungfällt in eine spätere Budgetperiode. Zweitens habenSchul- und Lehrpersonen mehr Zeit, die Vorbereitungs-und Umsetzungsarbeiten, insbesondere jene für die er-forderliche Qualifikation für die neue Aufgabe, in die We-ge zu leiten. Drittens ist die Einführung wie z.B. in Aargauparallel zur Umstellung auf die verlängerte Primarschulevorgesehen.Das Sprachenkonzept ist ein wichtiger Schritt in RichtungBildungsharmonisierung. Die Kritik ist berechtigt: Es iststossend, dass sich die Deutschschweizer Kantone nichtauf eine einheitliche Reihenfolge des Fremdsprachen-unterrichts verständigen konnten. Ein Abseitsstehen jetztwäre aber kein Beitrag zur Lösung dieser Situation, son-dern es würden – zusammen mit Appenzell-Innerrhoden –neue Grenzen und Mobilitätshürden geschaffen.Bezüglich Beurteilung der Qualität des Konzepts und derVorlage ist die hohe Mitwirkungskultur als Erfolgsfaktor inErinnerung zu rufen. Die Interessenvertretungen vonSchulleitungen und LehrerInnen sind von Beginn weg ander Ausarbeitung der Rahmenbedingungen für den künfti-gen Fremdsprachenunterricht beteiligt gewesen. DieSchulen haben durchgesetzt, dass mit einem hochwerti-gen Fortbildungsangebot, mit Hilfestellungen im Hinblickauf die Umsetzungsarbeiten und mit fairen Freistellungs-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1975

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regelungen die Akzeptanz und die Erfolgschancen gesi-chert werden sollen. Pädagogische und beschäftigungs-politische Überlegungen bilden die Grundlagen zum Be-kenntnis, den Fremdsprachenunterricht, wenn immer mög-lich, den Klassenlehrpersonen zu übertragen.Der Fremdsprachenunterricht auf Primarstufe ist in derübrigen Schweiz umgesetzt oder durch politische Aufträgein Aussicht gestellt worden. Es gibt Anlaufschwierigkeitenund berechtigte kritische Feststellungen, welche aber dieGrundlage für Optimierungsmassnahmen bilden und si-cher nicht für einen Projektabbruch.Es stimmt – um Marianne Hollinger zu antworten –, dassin den Beratungen mit der BKSK zugesichert worden ist,die entsprechende Verordnung über Beurteilung, Beför-derung und Zeugnisse unter Einbezug der erwähntenErwägungen zu aktualisieren und zu überarbeiten. DieBehauptung, der Fremdsprachenunterricht auf Primarstufewürde auf Kosten anderer Fächer eingeführt, ist nichtbelegt worden und ist nicht zutreffend. Vielmehr ist erläu-tert worden, wie diese Herausforderung angepackt wer-den soll. In den Augen der BKSD sind SchülerInnen undLehrpersonen in der Lage, diese zu lösen. Auch wird im-mer wieder behauptet, in anderen Kantonen und auchLändern sei der Fremdsprachenunterricht gescheitert. Inder BKSK, bzw. in den Basellandschaftlichen Schulnach-richten hat Prof. Dr. Heiner Böttger die Frage, wie sich einfrüher Fremdsprachenunterricht im Unterschied zu einemspäteren Beginn auf den Lernerfolg von Kindern auswirke,mit «ausserordentlich positiv» beantwortet:

«Imitationsfähigkeit, kommunikative Bereitschaft und Experi-mentierfreudigkeit sind, was die neue Sprache angeht, bei denKindern erhöht, wenn mit dem Fremdsprachenerwerb früherbegonnen wird.»

Mit dieser Vorlage wird die Grundlage dafür geschaffen,dass die SchülerInnen in Zukunft besser darin unterstütztwerden, in eine mehrsprachige, kulturell und sozial viel-schichtige Welt hineinzuwachsen, diese Mehrsprachigkeitein Leben lang zu pflegen und sie für die berufliche undpersönliche Zukunft zu nutzen.

Für Thomas Bühler (SP), der selbst Primarlehrer ist undPaul Wenger antwortet, ist die Frage, ob die Primarschü-lerInnen überfordert seien oder nicht, tatsächlich nichtleicht zu beantworten, da Studien zu belegen scheinen,dass die Kinder damit umgehen können. Zwei Faktorengilt es zu beachten: der Lehrplan 21 und die Grösse derGruppe, der die Fremdsprache vermittelt werden soll.Beim ersten sind die Fremdsprachen darin eingebettet.Entscheidend ist, ob die Lernziele als Ganzes so definiertsind, dass die grosse Mehrheit der Kinder den Stoff zubewältigen vermögen. Heute kann nicht beurteilt werden,wie der Lehrplan mit Einführung einer zweiten Fremd-sprache aussehen wird.

Es ist davon auszugehen, dass die Fachleute, auch auf-grund von Erfahrungen aus anderen Kantonen, der Tatsa-che Rechnung tragen, dass nicht alle SchülerInnen belie-big aufnahmefähig sind.Der zweite Faktor ist wichtig wegen der bei Fremdspra-chen zentralen Kommunikation. Dies ist einfacher zu be-werkstelligen mit 18 bis 20 Kindern als mit 26 Kindern.

://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

– Detailberatung

Titel und Ingress, Ziffer 1Keine Wortbegehren.

Ziffer 2

Klaus Kirchmayr (Grüne) beantragt namens der grossenMehrheit seiner Fraktion eine neue Ziffer 2:«Für die Nachqualifikation bestehender Lehrkräfte in denFremdsprachen Französisch und Englisch gilt das NiveauB2 (mündlich und schriftlich).»Von verschiedenster Seite sind Bedenken zum Ausdruckgekommen, ob SchülerInnen und Schulen diese Umstel-lung verkraften können. Das Niveau C1 wird auch im Jahr2015 erst von einem kleinen Teil der Lehrer erreicht wer-den, so dass viele Nachqualifikationen notwendig werdenwerden. Praktisch wird dies dazu führen, dass an denPrimarschulen für Französisch und Englisch Fachlehrereingesetzt werden werden. Für den Lernerfolg gerade inder Primarschule ist es aber entscheidend, ein Vertrau-ensverhältnis im Schulzimmer zu haben, weshalb es nichtrichtig ist, auf der untersten Schulstufe ein Fachlehrersys-tem zu fördern.Der zweite Grund für diesen Antrag sind die je nach Fachunterschiedlichen Anforderungen an die Lehrpersonenbzgl. Ausbildung. Oder soll in Zukunft jeder PrimarlehrerDifferentialgleichungen lösen können? Soll ein Primar-lehrer perfekt ab Blatt singen können, mit Synkopen undTriolen? Soll ein Primarlehrer standardmässig 3400m im12-Minuten-Lauf zurücklegen? Das wären die äquivalen-ten Anforderungen für die anderen Fächer – von Deutschganz zu schweigen. Das ist einfach zuviel!Die Schule soll reformiert werden, was nur mit Unterstüt-zung der Lehrkräfte gelingt. Diese nun noch mit einerunnötigen Nachqualifikation auf Niveau C1 zu belasten,scheint falsch und ein grosses Risiko für das gesamteProjekt zu sein. Eine Nachqualifikation in Sachen Didaktikist zu vollziehen, aber Niveau B2 bei den Sprachen – diesentspricht einer Sprachmatur mit Note 5 oder 5,5 – reicht,um guten Unterricht machen zu können, da auf Primar-stufe die Persönlichkeit der Lehrperson wichtiger ist alsderen fachliche Qualifikation. Ein Nebeneffekt des An-trags ist, dass dieser weniger Kosten verursacht.

Jürg Wiedemann (Grüne) bittet den Landrat im Namender Minderheit der Fraktion der Grünen, diesen Antragabzulehnen. Es ist Gift für die Schule, Lehrpersonen un-terrichten zu lassen, die schlechter qualifiziert sind alsSchülerInnen: Mit HarmoS haben diese in der Primar-schule vier Jahre lang Französisch bei drei Wochenstun-den, so dass die Kinder diese Sprache sehr schnell spre-chen werden können und die Gefahr besteht, dass einigesie besser beherrschen, als dies die Lehrpersonen tun.Das Fachlehrersystem kommt im Übrigen wegen der neu-en Ausbildung auch auf Primarstufe immer mehr zumEinsatz. Jetzt geht es nur um die Frage, ob man den be-stehenden Lehrkräften die C1-Nachqualifikation aufbür-den könne. Dies sollte grundsätzlich möglich sein, wobeisich wegen des begrenzten Bedarfs allerdings nicht zwin-gend alle nachqualifizieren müssen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101976

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Eva Chappuis (SP) schliesst sich ihrem Vorredner an.Sie hält die Vergleiche von Klaus Kirchmayr für «relativlächerlich» und «dumm». Wieso soll eine Primarlehrkraft3400m in 12 Minuten schaffen? Dies schafft wohl auchkein Schüler, resp. ist nicht Teil des Lehrplans. Für denUnterricht einer Fremdsprache muss man aber in selbigersattelfest sein, und in Mathematik muss mindestens derdoppelte Sachverstand vorhanden sein. Je nach Fachmüssen andere Voraussetzungen erfüllt sein.

Michael Herrmann (FDP) unterstützt den Antrag eben-falls nicht. Um das System zu harmonisieren – und daswill die FDP auch –, will ja Basel-Stadt ab 2011/2012 beimFranzösisch-Unterricht mit Niveau B2 beginnen und in dennächsten Jahren auf C1 aufstocken. Deshalb ist es nichtsinnvoll, in Baselland von C1 auf B2 zurückzustufen.Müsste dann die FHNW B2-Lehrgänge für Baselland undC1-Studien für Basel-Stadt anbieten? Wenn in Zukunft eingrosser Teil des Französisch-Unterrichts auf Primarstufestattfindet, müssen dort dafür auch die besten Lehrperso-nen angestellt werden.

Urs Berger (CVP) lehnt den Antrag namens seiner Frakti-on ab. Zum einen würde eine Zwei-Klassen-Gesellschaftgeneriert, zum anderen wurden gut ausgebildete Lehr-kräfte mit hoher Fachkompetenz für die Sprachvermittlunggefordert.

Philipp Schoch (Grüne) meint zu Jürg Wiedemann, die-ser habe wohl etwas verwechselt. Das Gift ist im Trink-wasser und nicht bei der Sprachbildung. [Erheiterung]

Isaac Reber (Grüne) entgegnet Eva Chappuis, sie habevorhin selbst gesagt, die Weiterbildung im Sprachbereichkollidiere mit der Weiterbildung für den Lehrplan 21 undmit der Weiterbildung für die Umstellung auf das 6-3-Sys-tem. Nun ist plötzlich alles kein Problem mehr: Die Lehrerkönnen sich gleichzeitig für Lehrplan 21, Sprachen unddie Umstellung weiterbilden. Hier besteht erneut die Ge-fahr, dass man gleichzeitig zuviel will. Das wird Unmuterzeugen, auch bei der Lehrerschaft. Niveau B2 reichtaus, um qualitativ guten Unterricht anzubieten. Im Sinneauch von Kostenbewusstsein und Effizienz ist dieser An-trag zu unterstützen.

://: Der Antrag der Mehrheit der Grünen wird mit 48:26Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 17.11]

Ziffer 3Keine Wortbegehren.

Neue Ziffer 4

Eva Chappuis (SP) beantragt namens ihrer Fraktion eineneue Ziffer 4:«Für Lehrpersonen mit Jahrgang 1955 oder älter, denenaus schulorganisatorischen Gründen ohne Fremdspra-chenunterricht kein Vollpensum mehr garantiert werdenkann, sind im Rahmen von personalrechtlichen Mass-nahmen sozialverträgliche Lösungen zu finden.»Damit soll das für die Weiterbildung nötige Geld möglichsteffizient und gewinnbringend eingesetzt werden. Vor al-lem sollen diejenigen Lehrpersonen berücksichtigt wer-den, die befürchten, noch im hohen Alter von 55 Jahren

neue Dinge lernen zu müssen, die sie dann nicht mehrumsetzen können. Sie sollen also keine Fortbildung absol-vieren müssen, welche für den Staat keinen Ertrag mehrabwirft.Nur noch 37% der Primarlehrer haben überhaupt ein Voll-pensum, so dass sich schon alleine deshalb die Diskussi-on um Fachlehrer erübrigt. Aber jenen in der Realitätwahrscheinlich wenigen Personen, die in dieser Alters-kategorie sind und ein Vollpensum bewältigen wollen, sollan den Schulen ein Vollpensum oder etwas Äquivalentesgarantiert werden.

Jürg Wiedemann (Grüne) erwähnt die, so hofft er, ein-stimmige Unterstützung dieses sehr sozialen Antragsdurch seine Fraktion. [Erheiterung]

Urs Berger (CVP) hält dies ebenfalls für einen sehr sozia-len und guten Antrag, der unterstützt werden wird.

Thomas de Courten (SVP) wünscht eine Stellungnahmedes Vorstehers der BKSD zu diesem Antrag. Es ist davonauszugehen, dass der Antrag nicht kosten- und ressour-cenneutral umgesetzt werden kann.

Michael Herrmann (FDP) vermerkt die Ablehnung desAntrags durch seine Fraktion.

Rolf Richterich (FDP) möchte vom Bildungsdirektor wis-sen, wieso die SP überhaupt einen solchen Antrag stelle.In der Vorlage ist darüber nichts geschrieben worden.

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erinnert daran, dass eskein Exklusivmerkmal der SP sei, Anträge zu stellen, dievorher nicht schon in der Fachkommission beraten wor-den seien. Der Antrag ist relativ offen formuliert und istinhaltlich postulatähnlich, weshalb ihm zugestimmt wer-den kann und dieser entgegengenommen werden kann.Damit werden keine direkten Rechtsansprüche begründet.Bzgl. Kosten ist dies ein Auftrag, der sinnvoll sein kann:Bildungsinvestitionen sollten über einen längeren Zeit-raum verwertet werden können, so dass es zweckmässigsein kann, jemanden, der kurz vor der Pensionierungsteht, für Zusatzunterricht in einer anderen Klasse ein-zusetzen anstatt zu einer Weiterbildung zu verpflichten.

Eva Chappuis (SP) weist darauf hin, dass in den letztenWochen zahlreiche Schreiben eingetroffen seien, in de-nen viele Befürchtungen ausgedrückt worden seien. Die-sen soll mit diesem Antrag Rechnung getragen werden,der hilft, Geld zu sparen: In diejenigen Personen, die kei-ne Freude mehr an dieser Weiterbildung haben, mussauch nicht investiert werden. Man muss aber, wenn siedas wollen, um deren weitere hundertprozentige Beschäf-tigung besorgt sein. Mit 60 Jahren erhalten Lehrpersonenim Vollpensum ja eine Altersentlastung, so dass man alsonur für eine ganz kleine Gruppe eine Lösung suchenmuss: Es ist eine soziale und keine finanzielle Frage.

Thomas de Courten (SVP) weiss nicht, ob es sich umeinen Gesetzestext handle oder nicht, der nun behandeltwerden solle. Es ist «ein absoluter Blindflug», da nichtbekannt ist, wieviele Lehrpersonen von dieser Regelungbetroffen sein werden, wieviele Ressourcen verschobenwerden müssen, und was es kosten wird.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1977

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Entweder wird die neu vorgeschlagene Ziffer noch von derBKSK beraten oder abgelehnt.

Urs von Bidder (EVP) meint, es handle sich um einenLandratsbeschluss. Wäre er selbst jünger, wäre er davonbetroffen, aber er findet den Antrag der SP sehr anstän-dig, weil er für eine gewisse Beruhigung und Erleichterungsorgen wird. Allerdings soll eine fest angestellte Lehrper-son aus organisatorischen Gründen, d.h. weil kein ent-sprechendes Pensum mehr gelegt werden kann, nichteine Reduktion der Anstellungsbedingungen in Kauf neh-men müssen. Der Antrag ist rechtlich gesehen nicht unbe-dingt nötig, aber in der jetzigen Situation sehr hilfreich.

Marianne Hollinger (FDP) will dem Antrag nicht blindlingszustimmen, weil die finanziellen Auswirkungen nicht be-kannt seien. Vorstellbar ist, dass anstatt «sozialverträgli-che» auch organisatorische Lösungen gefunden werdenkönnten, aber auch das wäre ein übereilter, unseriöserVorschlag. Das Geschäft müsste in den Augen eines Teilsder Fraktion an die BKSK zurückgewiesen werden.

Eva Chappuis (SP) bittet um Stellungnahme des Land-rats zum Antrag jetzt. Die Vorlage zurück an die BKSK zuschicken und nach den Sommerferien zu verhandeln,wäre völlig unangebracht.

Rolf Richterich (FDP) macht Eva Chappuis darauf auf-merksam, dass die SP den Antrag auch zurückziehen undein entsprechendes Postulat einreichen könnte, zu demdie Regierung dann Auskunft geben kann. Der Rest derVorlage ist unbestritten, aber dieser Punkt hat eine gewis-se Tragweite, so dass er ordentlich behandelt werdenmüsste.

://: Der Antrag der SP wird mit 46:30 Stimmen bei 2 Ent-haltungen gutgeheissen.[Namenliste einsehbar im Internet; 17.22]

Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass sie imZusammenhang mit der von der SP beantragten neuenZiffer 4 einen Rückweisungsantrag gestellt habe.

://: Der Antrag von Marianne Hollinger auf Rückweisungan die Kommission wird mit 48:28 Stimmen bei 0 Ent-haltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 17.24]

Neue Ziffern 5 und 6 (alt 4 und 5)Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

://: Der Landrat heisst den Verpflichtungskredit für dieUmsetzung des Sprachenkonzeptes an der obligatori-schen Schule, bzw. den abgeänderten Landratsbe-schluss mit 49:29 Stimmen bei 0 Enthaltungen gut.[Namenliste einsehbar im Internet; 17.25]

Landratsbeschlussbetreffend Verpflichtungskredit für die Umsetzung desSprachenkonzeptes an der obligatorischen Schule -Einführung von Französisch ab 3. Klasse und vonEnglisch ab 5. Klasse der Primarschule

Vom 10. Juni 2010

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Einführung des Sprachenkonzeptes wird fürdie Jahre 2011 bis 2018 ein Verpflichtungskredit inder Höhe von 12.5 Millionen Franken bewilligt.

2. Für den Ausbau der Austauschpädagogik an der Se-kundarstufe I und II sind ab dem Jahr 2011 jährlichwiederkehrend CHF 107'000 in den Voranschlag ein-zustellen.

3. Die Bewilligung des Verpflichtungskredites gemässZiffer 1 erfolgt unter dem Vorbehalt des Beitritts desKantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Verein-barung über die Harmonisierung der obligatorischenSchule (HarmoSKonkordat / LRV 2009/351).

4. Für Lehrpersonen mit Jahrgang 1955 oder älter, de-nen aus schulorganisatorischen Gründen ohneFremdsprachenunterricht kein Vollpensum mehr ga-rantiert werden kann, sind im Rahmen von personal-rechtlichen Massnahmen sozialverträgliche Lösungenzu finden.

5. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht dem fakultati-ven Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buch-stabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984.

6. Folgende Vorstösse werden als erfüllt abgeschrieben:a. Postulat von Jacqueline Simonet, CVP EVP Frak-

tion: Für besseres Fremdsprachenlernen durchAustauschpädagogik (2007/010) vom 18. Januar2007

b. Postulat von Heinz Aebi, Rita Kohlermann undMatthias Zoller: Förderung der Zweisprachigkeitin der Oberrheinregion (2000/145) vom 22. Juni2000

c. Postulat von Jürg Wiedemann, Grüne: Einsatzvon Fachlehrkräften an der Primarschule in denFremdsprachen Französisch und Englisch(2007/272) vom 1. November 2007

d. Postulat von Jürg Wiedemann, Grüne: Konzeptund Ausbildung der Fremdsprachen (Französischund Englisch) an der Primarschule (2008/234)vom 25. September 2008

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 20101978

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Nr. 1986

Mitteilungen

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) meint nach demfür alle anstrengenden Tag, dass dieser dennoch immerharmonisch verlaufen sei. Die wichtige Debatte ist abge-schlossen worden, so dass er nur noch eine gute Heim-kehr wünschen kann und sich auf die zweite Lesung derVorlage 2009/351 von nächster Woche freut.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Ende der Sitzung: 17.30

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010 1979

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Die nächste Landratssitzung findet statt am

17. Juni 2010

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

der Präsident:

der Landschreiber: