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Planungshinweise Löschwassertechnik Wandhydranten Löschwasser-Einspeise und Entnahmeeinrichtungen Füll- und Entleerungsstationen Druckerhöhungsanlagen

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Planungshinweise Löschwassertechnik

Wandhydranten Löschwasser-Einspeise und Entnahmeeinrichtungen

Füll- und Entleerungsstationen Druckerhöhungsanlagen

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Planungshinweise Löschwassertechnik

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Planungshinweise Löschwassertechnik

Artikel-Nr.: 924 366.0000 – 01

Ausgabe: März 2008

Herausgeber: GLORIA GmbH Diestedder Straße 39

59329 Wadersloh Tel. +49 2523 / 77-0 www.gloria.de

Nachdruck und sonstige Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der GLORIA GmbH gestattet.

Die Urheberrechte und die strafrechtliche Verfolgung von Zuwiderhandlungen‚ behalten wir uns vor.

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Hinweise für den Benutzer Diese Broschüre ist alle Personen gerichtet, der sich mit der Planung und Auslegung von Löschwasseranlagen beschäftigen. Angesichts der vielfältigen örtlichen Gegebenheiten und der anwendbaren Normen ist es besonders wichtig, für den Bedarfsfall bereits in der Projektierungsphase das richtige Konzept auszuwählen.

Dieses Dokument soll Sie bei der Konzipierung solcher Anlagen unterstützen. Schwerpunkte bilden die aktuellen Normen und deren Umsetzung. Als weitere Grundlage der behandelten Themen sind umfangreiche Erfahrungen während der Entwicklung und dem Betrieb von Löschwasseranlagen herangezogen worden.

Diese Planungshinweise können jedoch nicht als alleiniger Leitfaden sein und die Kenntnisse der gelten Vorschriften und Normen ersetzen. Für den Umgang mit dieser Broschüre werden vielmehr grundlegende Kenntnisse im Bereich Sanitärinstallation und baulicher Brandschutz vorausgesetzt.

Als Komplettanbieter im Bereich Löschwassertechnik wird GLORIA einem hohen Anspruch gerecht und entwickelt die eigene Produktpalette entsprechend den Bedürfnissen der Kundschaft ständig weiter und ist auch im Bereich der nationalen Normung wie auch im europäischen Normungswesen tätig. Somit ist diese Broschüre ein Produkt der aktuellen Informationen auf der Planungsseite und aktiver Mitgestaltung im Normungswesen sowie jahrelanger Kompetenz auf der Herstellerseite.

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InhaltsverzeichnisHinweise für den Benutzer ................................................................................................................... 4 Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................. 5 1 Planung einer Löschwasseranlage .............................................................................................. 7

1.1 Rechtliche Grundlagen............................................................................................................................. 7 1.2 Fachplaner ............................................................................................................................................... 7 1.3 Fachfirma für die Anlagenerrichtung ........................................................................................................ 7 1.4 Planungsablauf ........................................................................................................................................ 8

1.4.1 Informationsbeschaffung ...........................................................................................................................................8 1.4.2 Löschwasserbereitstellung ........................................................................................................................................8 1.4.3 Auswahl einer Löschwasseranlage ...........................................................................................................................9 1.4.4 Anzahl und Installationsorte der Schlauchanschlusseinrichtungen.........................................................................11 1.4.5 Konzeptionierung des Rohrleitungssystems ...........................................................................................................12 1.4.6 Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an das Trinkwassernetz ..........................................................................14 1.4.7 Auslegung eines Vorlagebehälter bei mittelbarem Anschluss.................................................................................16 1.4.8 Auswahl einer Druckerhöhungsanlage für die Löschwasseranlage........................................................................16 1.4.9 Auswahl der geeigneten Schlauchanschlusseinrichtungen.....................................................................................20 1.4.10 Absprache von Sonderausführungen mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen ...................................21 1.4.11 Genehmigung des Anschlusses an das Trinkwassernetz durch den Wasserversorger .....................................21 1.4.12 Dokumentation der Löschwasseranlage.............................................................................................................21

2 Löschwasseranlagen „trocken“.................................................................................................. 22 2.1 Schematische Darstellung ..................................................................................................................... 22 2.2 Definition und Einsatzbereich................................................................................................................. 23 2.3 Allgemeine Anforderungen..................................................................................................................... 23 2.4 besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen ....................................................... 23 2.5 Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen.................................................................................................... 24 2.6 Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen ................................................................................................... 25 2.7 Be- und Entlüfter für Löschwasseranlagen „trocken“ ............................................................................. 26 2.8 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „trocken“................................................................... 26

3 Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten............................................................................. 27 3.1 Schematische Darstellung ..................................................................................................................... 27 3.2 Definition und Einsatzbereich................................................................................................................. 28 3.3 Allgemeine Anforderungen..................................................................................................................... 28 3.4 besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen ....................................................... 29 3.5 Druckerhöhungsanlagen in Trinkwasser-Installationen.......................................................................... 29 3.6 Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ S nach DIN 14461-1.................................................. 30 3.7 Be- und Entlüfter in Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten...................................................... 31

4 Löschwasseranlagen „nass“ ...................................................................................................... 32 4.1 Schematische Darstellung ..................................................................................................................... 32 4.2 Definition und Einsatzbereich................................................................................................................. 33 4.3 Allgemeine Anforderungen..................................................................................................................... 33 4.4 besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen ....................................................... 33 4.5 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass“....................................................................... 34 4.6 Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ F nach DIN 14461-1.................................................. 35 4.7 Wandhydranten mit Flachschlauch nach DIN 14461-6 .......................................................................... 36 4.8 Wandhydranten mit Schaummittelzumischung („Schaum-Wasser-Wandhydranten“)........................... 37

5 Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ........................................................................................ 38 5.1 Schematische Darstellung ..................................................................................................................... 38 5.2 Definition und Einsatzbereich................................................................................................................. 39 5.3 Allgemeine Anforderungen..................................................................................................................... 39 5.4 besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen ....................................................... 40 5.5 Füll- und Entleerungsstationen .............................................................................................................. 42

5.5.1 Hinweise zur Sanitärinstallation...............................................................................................................................42 5.5.2 Hinweise zur Elektroinstallation...............................................................................................................................42

5.6 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ .......................................................... 44 5.7 Wandhydranten für Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ...................................................................... 45 5.8 automatische Entleerungseinrichtungen ................................................................................................ 45

5.8.1 Hydraulische Entleerungseinrichtungen ..................................................................................................................46 5.8.2 elektrische Entleerungseinrichtungen......................................................................................................................47

5.9 Be- und Entlüfter in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ...................................................................... 48 6 Normverzeichnis...............................................................................................................................

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1 Planung einer Löschwasseranlage

1.1 Rechtliche Grundlagen Vor der Planung einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Es sind die jeweiligen Landesbauordnungen, für die Objektart geltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (z.B. Hochhausrichtlinie, Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung, Garagen-verordnung) sowie die anerkannten Regeln der Technik dabei unbedingt zu berücksichtigen.

Für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes und die weitere Fachplanung der Löschwasseranlagen sind Angaben und Genehmigungen bei den für den Brandschutz zuständigen Stellen, wie z.B. Bauaufsicht, Feuerwehr, Gutachter, einzuholen. Darüber hinaus sind dem Wasserversorgungs-unternehmen die zur Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen) vorzulegen.

Löschwasseranlagen dürfen nur durch eine Fachfirma geplant und errichtet werden. Der Einbau muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Es dürfen zudem grundsätzlich nur Bauteile verwendet werden, die den geltenden Normen, Vorschriften und sonstigen Bestimmungen ent-sprechen und als Betriebssicher gelten. Ausnahmen sind in jedem Fall von der für den Brandschutz zuständigen Stelle abzustimmen und von Ihr freigeben zu lassen.

Feuerlösch- und Brandschutzanlagen kommen während ihrer Lebensdauer nur im Brandfall zum Einsatz. Sind sie mit Wasser gefüllt und nicht durchflossen, besteht die Gefahr, dass das Wasser so lange in den Anlagen verbleibt, so das es hygienisch bedenklich wird. Sind solche Anlagen mit der Trinkwasserversorgungsanlage verbunden, stellen sie eine Gefahr für das Trinkwasser dar.

Bei der Planung muss daher darauf geachtet werden, dass sich entweder stagnierendes Wasser nicht bilden kann oder aber, dass es mit Sicherheit von der Trinkwasserversorgungsanlage ferngehalten wird. Anlagen in denen Löschmittelzusätze verwendet werden, dürfen nur mittelbar angeschlossen werden.

Jeder Planer sollte deshalb, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, sein Augenmerk nicht nur auf die Einhaltung der Brandschutzanforderungen richten, sondern muss auch die hygienische Anforderun-gen bei seiner Anlagenauslegung zwingend beachten. Gerade bei der Löschwassertechnik ist wegen der Kompliziertheit der Materie ein hohes Risiko durch Planungs- und Ausführungsfehler gegeben. Die sich daraus ergebenen Konsequenzen im Schadensfall, können typischer Weise erst nach Jahren auftreten.

1.2 Fachplaner Die Planung ist von fachkundigen Personen auszuführen, der im allgemeinen Sprachgebrauch in der Regel als „Fachplaner“ bezeichnet wird.

In Anlehnung an DIN 1988-1 und DIN 14462 kann als fachkundig gelten, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die Kenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften ist dabei unabdingbar.

Je nach Objekttyp und Bauauflagen kann zudem die Auflage bestehen, dass zusätzlich zu den Arbeiten des Fachplaners für die technische Auslegung der Anlage auch ein Brandschutzgutachten zu einen Brandschutzsachverständigen zu erstellen ist.

1.3 Fachfirma für die Anlagenerrichtung Die Errichtung von Löschwasseranlagen darf nur durch eine Fachfirma im Sinne von DIN 14462 erfolgen. Als Fachfirma gilt dabei ein Unternehmen, wenn deren Mitarbeiter über die erforderliche Ausbildung und praktische Erfahrung verfügen, um die Installation entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und den Vorgaben der Bauteil-Hersteller zuverlässig durchführen zu können und mögliche Gefahren erkannt werden können. Das Unternehmen muss hierfür auch über die erforderlichen Werkzeuge und Prüfeinrichtungen verfügen und Zugang zu den Informationen der Hersteller zu den Bauteilen haben.

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1.4 Planungsablauf

1.4.1 Informationsbeschaffung Vor der Konzeption einer Löschwasseranlage ist es erforderlich wichtige Gegebenheiten im Vorfeld abzuklären. Nur so ist eine effektive und optimale Planung möglich. Das Sammeln von Informationen ist unerlässlich.

Für weitere Planung der Löschwasseranlagen sollten daher die wesentlichen Grundlagen für die anstehende Auslegung bekannt sein. So sollten folgende Bedingungen abgeklärt werden:

• Gibt es besondere Bauauflagen oder gelten für das Objekt bestimmte Sondervorschriften aufgrund besonderer Risiken oder geltenden Vorschriften für bestimmte Objektarten (wie z.B. Musterbauverordnungen für Hochhäuser, Versammlungsstättenrichtlinie)?

• Liegt bereits ein Brandschutzgutachten vor und was sagt dieses aus?

• Existiert schon ein Brandschutzkonzept und/oder gibt es bereits Absprachen mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle?

• Wer soll die Löschwasseranlage im Brandfall nutzen (reine Selbsthilfe, nur für anwesende Personen / Bedienung nur durch die Feuerwehr / Nutzung durch beide Personenkreise)?

• Welche Brandlasten sind abzusichern und welche Brandklassen müssen erfüllt werden?

• Welche Anforderungen werden an die Wandhydranten gestellt (Wasserlieferung, Mindestdrücke, gleichzeitige Nutzung)?

• Gibt es spezielle Anforderungen an die Wandhydranten (z.B. Kombinationsmodell mit Feuerlöscher und/oder Handfeuermelder)?

• Ist zu Nennweite der Zuleitung und des Wasserzählers ausreichend dimensioniert (insbesondere bei Löschwasseranlagen nass/trocken zu beachten!)

• Müssen die Rohrleitungen oder Entnahmestellen der Löschwasseranlage im frostgefährdeten Bereich installiert werden?

• Welcher maximale Höhenunterschied ist innerhalb der Löschwasseranlage vorhanden? o Zwischen Wasserversorgung und Feuerlöschanlage (Druckerhöhung, Füll- u.

Entleerungsstation) o Zwischen Feuerlöschanlage und ungünstigst gelegener Entnahmestelle

• Muss eventuell hygienisch unbedenkliches Wasser als Löschwasser verwendet werden? Dieses kann z.B. in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder auch in Gebäuden, in denen Lebensmittel verarbeitet/gelagert werden, erforderlich sein.

1.4.2 Löschwasserbereitstellung Nach den für Brandschutz geltenden Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer ist der Brand-schutz als Grundschutz eine Aufgabe der Gemeinden. Von der Gemeinde ist jeweils zu prüfen, welche Löschmittel zur Anwendung kommen sollen. Wird Löschwasser zum Brandschutz benötigt, so ist zunächst festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Wasserläufen, Teichen, Brunnen, Behältern (Löschwasserbehälter, auch Behälterfahrzeuge) oder dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen werden kann. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung.

Feuerlösch- und Brandschutzanlagen in Grundstücken und Gebäuden dienen dem Objektschutz im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 405. Der Lieferumfang von Wasser für den Objektschutz ist für jeden Einzelfall mit dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu vereinbaren.

Hinsichtlich benachbarter Gebäude ist es zu berücksichtigen, dass auch während der Löschwasser-entnahme die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein soll. Genauso darf die Trinkwasserentnahme nicht die Löschwasserversorgung gefährden. Es dürfen keine unübersehbaren Risiken, die den Bedarf der Wasserverteilungsanlagen gefährden, eingegangen werden.

Innerhalb des Gebäudes ist aber davon auszugehen, dass im Brandfall in diesem Gebäude keine Trinkwasserentnahme mehr erfolgt. Der Ansatz des Trinkwasserbedarfs für die Dimensionierung des Versorgungsanschlusses kann daher in der Regel entfallen.

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Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze sollte in einem ersten Vorgespräch mit dem örtlichen Wasserversorger besprochen werden, ob er Löschwasser für die Wandhydrantenanlage aus seinem Netz zur Verfügung stellen wird, insbesondere in welchem Umfang (Wassermenge) und mit welchen garantierten Drücken (Mindestfließdruck bei Löschwasserentnahme im Gebäude gemäß ausgewählter Löschwasseranlage, maximaler Ruhedruck).

1.4.3 Auswahl einer Löschwasseranlage Nachdem die grundsätzliche Informationsbeschaffung erfolgt ist, sollte als nächster Schritt ermittelt werden, welcher Typ von Löschwasseranlage in Frage kommt.

Löschwasseranlagen werden grundsätzlich zunächst einmal dahingend unterteilt, ob es sich um Selbsthilfeeinrichtungen, die im Brandfall durch anwesende Personen bedient werden können, handelt oder ob die Anlage ausschließlich für die Nutzung durch die Feuerwehr konzipiert ist. Dementsprechend unterscheidet man die Löschwasseranlage „trocken“ von den typischen Wandhydrantenanlagen.

Die Wandhydrantenanlagen werden dann - abhängig von der Art der Löschwasserbereitstellung – nochmals untergliedert in Löschwasseranlagen „nass“, Löschwasseranlagen „nass/trocken“ und einer reinen Trinkwasserinstallation mit angeschlossenen Wandhydranten.

Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht diese Einteilung der Löschwasseranlagen. Zusätzlich werden auch die jeweils zugehörigen Schlauchanschlusseinrichtungen (Wandhydranten, Einspeiseeinrichtungen oder Entnahmeeinrichtungen) mit aufgeführt.

Die einzelnen Details zu den verschiedenen Löschwasseranlagen sind in den nachfolgenden Kapiteln 2 - 5 jeweils individuell für Löschwasseranlagen „trocken“, „nass“ „nass/trocken“ sowie für Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten detailliert aufgeführt.

Die letztendliche Auswahl der Löschwasseranlage und der zugehörigen Schlauchanschluss-einrichtungen muss zum einen die unterschiedenen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten berück-sichtigen. Zusätzlich sind aber auch Betriebssicherheit und Kosten für Errichtung und Betrieb der Löschwasseranlage sowie die Löschwasserbereitstellung (insbesondere bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“) berücksichtigt werden.

Abbildung 1 - schematische Übersicht der verschiedenen Löschwasseranlagen

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Abbildung 2 zeigt einen möglichen Entscheidungsbaum für die Auswahl einer Löschwasseranlage:

Für die Auswahl der erforderlichen und für den jeweiligen Anwendungsfall optimalen Löschwasseranlage ist aber natürlich keine pauschale Beurteilung immer zielführend und universell verwendbar, da sie nicht alle objektspezifische Rahmenbedingungen berücksichtigen kann,

Daher st es auch hilfreich, sich die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlagentypen vor Augen zu halten, um gegebenenfalls auch verschiedene Einzelaspekte abwägen zu können.

Hierzu soll die nachfolgende Tabelle 1 eine Hilfestellung geben:

Abbildung 2 - beispielhafter Entscheidungsbaum für die Auswahl einer Löschwasseranlage

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Bedienung durch die Feuerwehr oder anderweitig speziell geschultes Personal X X X X Bedienung durch anwesende Personen (Laien) X X X X Unmittelbarer (direkter) Anschluss an die Trinkwasserversorgung zulässig X X Eignung für frostgefährdete Bereiche X O O X X Trinkwasserqualität bleibt in der Löschwasseranlage erhalten X X Fremdeinspeisung durch Feuerwehr ist zulässig X X X Schaummittelzumischung / Schaum-Wasser-Wandhydrant zulässig X X X In der Regel keine elektrische Verkabelung erforderlich X X O Druckerhöhungsanlage wird in der Regel nicht benötigt X X X Vordruckschwankungen beeinflussen nicht die Wandhydranten X X X Wandhydrant sind bei Ventilbetätigung sofort einsatzbereit X X Stromausfall/Elektronikstörung beeinflusst nicht die Löschwasserversorgung X X X Alarmmeldung bei Betätigung eines Wandhydranten O O X X

X = geeignet / zutreffend O = eingeschränkt geeignet / nur bedingt zutreffend (Sonderfall oder nur mit Zusatzausstattung)

Tabelle 1 - Vor- und Nachteile der verschiedenen Löschwasseranlagen

1.4.4 Anzahl und Installationsorte der Schlauchanschlusseinrichtungen Als nächster Schritt werden in der Regel die erforderliche Anzahl und die Installationsorte der Wandhydranten beziehungsweise Löschwasser-Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen definiert. Vorgaben hierzu können entweder in objektspezifischen Bauauflagen oder Verordnungen (z.B. Hochhaus-Richtlinie) enthalten sein oder sie sind im Rahmen eines Brandschutzgutachtens bzw. Brandschutzkonzepts festzulegen.

Im Wesentlichen sollten Wandhydranten und Entnahmeeinrichtungen immer leicht auffindbar und gut erreichbar sein. In der Regel befinden sie sich daher z.B. immer in unmittelbarer Nähe zu Treppenhäusern und sonstigen Fluchtwegen. Es muss hierbei beachtet werden, dass sich die Türen später um 180° öffnen lassen sollten und dass der Feuerlöschschlauch später auch wirklich in alle Richtungen genutzt werden kann und dass bei Bedienung des Wandhydranten der Fluchtweg jedoch nicht behindert werden darf. Hierfür sind Einbauschränke besonders geeignet, jedoch darf hierdurch weder die statisch erforderliche Wandstärke unterschritten werden noch darf die vorgegebene Feuerwiderstandsdauer beeinträchtigt werden.

Die Installationshöhe der Einrichtungen muss so gewählt werden, dass bei Wandhydranten das Schlauchanschlussventil später 1400 (+/- 200 mm) über Oberkante Fertigfußboden angeordernet ist. Für Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen gilt ein Maß von 1200 (+/- 400 mm) über Fertigfußboden bzw. 800 (+/- 400 mm) über Fläche für die Feuerwehr bei Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen.

Die Anzahl richtet sich ganz entscheidend nach der gewählten Ausführung und den örtlichen Gegebenheiten, wobei stets die gesamte Grundfläche des Gebäudes durch die Einrichtungen abgesichert sein sollte. Nach DIN zulässig sind bei Wandhydranten mit formstabilem Schlauch 30 m Schlauchlänge bzw. 15 m bei Wandhydranten mit Flachschlauch. Im Normalfall darf der Abstand zwischen zwei Wandhydranten nicht somit mehr als 60 m bzw. 30 m betragen. Dabei sind aber auch noch bauliche Hindernisse (Trennwände, Ecken, etc.) zu beachten sowie auch Hindernisse, die erst durch den späteren Betrieb des Objektes entstehen können (Regale, Lagerflächen, Maschinenaufstellungen, etc.), die den „Luftlinien-Abstand“ deutlich verringern können.

Zwar sind technisch auch größere Schlauchlängen möglich (früher waren formstabile Schläuchen bis 35 m und Flachschläuchen bis 30 m Schlauch zulässig), jedoch sind derartige Anlagen nicht mehr DIN-konform. Diese Ausführungen sollten daher nur in begründeten Einzelfällen eingesetzt werden.

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1.4.5 Konzeptionierung des Rohrleitungssystems Auslegungsgrundlagen

Für die Druckverlustberechnung und damit auch die Rohrleitungsdimensionierung ist es hilfreich, an dieser Stelle zunächst eine Isometriezeichnung des Rohrleistungssystems zu erstellen. Hierbei kann bei Löschwasseranlagen „trocken“ oder „nass/trocken“ auch sofort die Anzahl der erforderlichen Be- und Entlüfter (siehe Kapitel 2.7 bzw. 5.7) und die Notwendigkeit von zusätzlichen Entleerungs-einrichtungen (siehe Kapitel 2.4 bzw. 5.4) ermittelt werden.

Auf Basis dieser Rohrleitungsisometrie wird nun die Dimensionierung der Löschwasserleitungen vorgenommen. Weil die Rohrleitungsdimensionierung abhängig von der gewählten Löschwasser-anlage vorzunehmen ist, entnehmen Sie die weiteren Informationen hierzu bitte den jeweiligen Kapiteln unter Abschnitt 2.4, 3.4, 4.1 beziehungsweise 5.1.

Bei der Auslegung von Wandhydrantenanlagen ist darauf zu achten, dass die Summe aus Druckstoß und Ruhedruck den zulässigen Betriebsdruck der Armaturen und Wandhydranten nicht übersteigen darf (bei Wandhydranten in der Regel 12 bar).

Rohrleitungsverlauf und -materialien

Rohrleitungen sind nach den Anforderungen der einschlägigen Normen (insbesondere DIN 14462 und DIN 1988) sowie dem anerkannten Stand der Technik und unter Berücksichtigung von Hersteller-vorgaben auszuwählen und zu verlegen. Trinkwasser- und Nicht-Trinkwasserleitungen sind entsprechend DIN 2403 bzw. bei Löschwasserleitungen nach DIN 4066 zu kennzeichnen,

Löschwasserleitungen und Zuleitungen zu Löschwasseranlagen sollten nicht durch frostgefährdete Bereiche verlegt werden. Ist dieses unumgänglich, so müssen sie durch besondere Maßnahmen ausreichend gegen Einfrieren geschützt werden, wobei auch mögliche Störfälle, wie z.B. der Ausfall der Stromversorgung (z.B. bei Rohrbegleitheizungen) hierbei mit zu berücksichtigen sind. Löschwasseranlagen „nass“ sollten in frostgefährdeten Bereiche grundsätzlich nicht vorgesehen werden, sondern die Wandhydrantenanlage in diesen Fällen als Löschwasseranlage „nass/trocken“ ausgeführt werden.

Die Leitungen müssen für den Nenndruck PN 10 bemessen werden, sofern nicht höhere Innendrücke einen höheren Nenndruck erforderlich machen (sie hierzu insbesondere Kapitel 2.4 und 5.4).

Zulässige Werkstoffe für Rohrleitungen sind in DIN 14462 - Tabelle 1 beschrieben. Danach sind folgende Rohre zulässig:

• Rohre aus schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffen nach DIN EN 10255 und DIN EN 10240 mit Gewindeverbindungen nach DIN EN 10242 oder auch mit Klemmverbindungen

• Rohre aus nichtrostendem Stahl nach DVGW GW 541 mit Klemmverbindungen oder Pressverbindungen nach DVGW W 534

• Kupferrohre nach DIN EN 1057 und DVGW GW 392 mit Rohrverbindungen nach DVGW GW 2 und Fittings nach DVGW GW 6, DVGW GW 8, DIN EN 1254-1, -4 und -5 bei Hartlötverbindungen, nach DIN 2607 und DIN EN 14640 bei Schweißverbindungen, nach DVGW W 534 und DIN EN 1254-7 bei Press- und Steckverbindungen sowie nach DVGW W 534, DIN EN 1254-2 und -4 bei Schweißverbindungen und DVGW W 534 und DIN 1254-7 bei metallisch dichtenden Klemmverbindungen.

• Innenverzinnte Kupferrohre nach DIN EN 1057 und DVGW GW 392 mit Rohrleitungsverbindungen nach DVGW GW 2 und Fittings mit Pressverbindung nach DVGW W 534 und DIN EN 1254-7 oder Steckverbindung nach DVGW W 534 und DIN EN 1254-2 und -4 oder Fittings mit metallisch dichtender Klemmverbindung nach DVGW W 534 und DIN EN 1254-2 und -4.

Brennbare Werkstoffe (z.B. Kunststoffrohre) dürfen nur verwendet werden, wenn die Rohrleitungen erdverlegt werden oder die Rohrleitungen in einem Hausanschlussraum eingebaut sind, in dem keine Brandlast vorhanden ist. Flexible Anschlußleitungen aus Edelstahl können zum Ausgleich von seitlichen Verschiebungen und Winkelbewegungen verwendet werden, z.B. als Kompensatoren vor und hinter Druckerhöhungsanlagen.

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Kommen innerhalb der Löschwasseranlage verschiedene Werkstoffe zur Anwendung, so ist besonders darauf zu achten, dass es später nicht zu elektrochemischer Korrosion kommt.

Press-, Klemm und Steckverbindungen sind bei Löschwasseranlagen „trocken“ und „nass/trocken“ nur dann zulässig, wenn sie für den Einsatz (insbesondere im Hinblick auf die Kräfte beim Füllvorgang sowie äußere Brandeinwirkung bei leerer Leitung) geeignet sind. Dieses darf dann angenommen werden, wenn Sie von einer anerkannten Prüfstelle für die Verwendung in Wasserlöschanlagen (wie zum Beispiel Trocken-Sprinkleranlagen oder Sprühwasserlöschanlagen) freigegeben wurden.

Dichtungsmaterialien müssen konstruktiv (z.B. Kupplungen mit gekammerter Dichtung) oder durch entsprechende Werkstoffauswahl (z.B. Metalkammdichtung) ausreichend gegen Brandeinwirkung geschützt sein, sofern die Leitungen nicht in Schächten oder Kanälen der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-2 verlegt sind.

Bei allen Rohrleitungen muss ein funktionsfähiger Potenzialausgleich nach den einschlägigen Normen der Elektrotechnik hergestellt werden.

Anforderungen an Armaturen

Sollen innerhalb Löschwasseranlagen oder in der Zuleitung zur Löschwasserleitung Armaturen installiert werden, so darf von diesen Armaturen keine Beeinträchtigung der Löschwasseranlage ausgehen können. Sie sind mindestens für den gleichen Nenndruck wie die Löschwasserleitung selber zu bemessen.

(Wand-)hydranten, Schieber und sonstige Bedieneinrichtungen von Feuerlösch- und Brandschutz-anlagen müssen stets gut zugänglich sein und jederzeit ohne Schwierigkeiten betätigt werden können.

Besondere Anforderungen an Absperreinrichtungen

Absperreinrichtungen sind möglichst zentral anzuordnen und sofern sie die Löschwasserbereitstellung beeinflussen können besonders zu kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern. Armaturen mit einem Schließvorgang auf/zu durch eine 90° Drehung der Betätigungseinrichtungen (z.B. Kugelhahn) dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie als Absperrorgane für Wartungsarbeiten dienen und nicht für den regelmäßigen Gebrauch bestimmt sind. In Löschwasser-anlagen „trocken“ sind Absperreinrichtungen (außer der Einspeisearmatur und den Entnahme-armaturen) grundsätzlich nicht zulässig.

Besondere Anforderungen an Schmutzfänger für Feuerlöschanlagen / Filteranlagen

Bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ sollte zum Schutz der Füllarmatur der Füll- und Entleerungsstation immer ein Schmutzfänger vorgeschaltet sein. Es muss aus ausreichend korrosionsbeständigem Material bestehen und die Maschenweite darf 0,25 mm nicht unterschreiten. Ebenso empfiehlt es sich bei mittelbar angeschlossenen Anlagen den Schwimmerventilen am Vorbehälter ebenso stets einen Schmutzfänger vorzuschalten, um Störungen an den Schwimmerventilen zu vermeiden.

Filteranlagen sollten Löschwasseranlagen „nass“ oder „nass/trocken“ nicht vorgeschaltet sein, um Störungen bei größeren Wasserentnahmemengen zu vermeiden. Sie sollten bei diesen Anlagen stets erst im Abgang zu den Trinkwasserverbrauchern installiert werden (siehe auch die schematische Darstellung der Anlagen in Kapitel 4.1 bzw. Kapitel 5.1).

Besondere Anforderungen an Druckminderer in Feuerlöschanlagen

Gemäß DIN 1988-5 sind Druckminderer generell in Feuerlöschleitungen zu vermeiden. Sind diese unumgänglich, so sind die örtlichen Bestimmungen des Brandschutzes zu beachten. Die minimal notwendigen Druckwerte an den Entnahmestellen dürfen nicht beeinflusst werden.

Der Einsatz von Druckminderern kann unter folgenden Umständen notwendig werden:

• Bei der Versorgung von mehreren Stockwerken ist unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Drücke an den Entnahmestellen, die Aufteilung in mehrere Druckzonen notwendig. In solchen Fällen wird der Druckminderer entweder in die Zonensteigleitung oder in die Stockwerksleitung eingebaut.

• Bauartenbedingt, verläuft die Kennlinie einer vorgeschalteten Druckerhöhungsanlage so, dass in gewissen Bereichen (oftmals bei geringer oder ohne Wasserabnahme) die maximal zulässigen Druckwerte der Entnahmestellen oder sonstiger Feuerlöschkomponenten

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überschritten werden. Hierbei kommt der Druckminderer direkt hinter der Druckerhöhungs-anlage zum Einsatz.

• Bei Vordruckschwankungen größer als 1 bar können Druckminderer und Druckerhöhungs-anlage hintereinander geschaltet erforderlich werden. Höhere Eingangsdrücke verschieben die Pumpenkennlinie nach oben. Dieses hat zur Folge, das bei dem definierten Ausschaltdruck ein größerer Volumenstrom zustande kommt. Der höhere Volumenstrom verursacht beim Abschalten der Pumpe somit einen höheren Druckstoß.

Druckminderer dürfen nicht nach der Nennweite der Rohrleitungen dimensioniert werden. Die eingesetzten Druckminderer müssen für den zu erwartenden Spitzendurchfluss geeignet sein (siehe hierzu Tabelle 4 und 5 der DIN 1988-5).

1.4.6 Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an das Trinkwassernetz Möglichst sofort in Absprache mit dem Wasserversorgungsunternehmen sollte dann die Anschlussart an das Trinkwassernetz diskutiert werden, sofern eine derartiger Anschluss vorgesehen ist.

Grundsätzlich ist nach DIN 1988-6 der unmittelbare Anschluss von Feuerlöschanlagen an das Trinkwassernetz nur dann zulässig, wenn Stagnation innerhalb des Leitungs-netzes konstruktiv ausgeschlossen ist. Hierzu kann entweder die Feuerlöschleitung im Normal entleert gehalten werden (Löschwasseranlage „nass/trocken“, siehe Kapitel 5) oder die Feuerlöschleitungen müssen mittels nachgeschalteter Verbraucher ständig durchspült werden, wobei die Verbrauchsmengen mindestens so groß sein müssen wie der Brandschutzbedarf, der der Planung zugrunde liegt.

Bei trinkwasserführenden Zuleitungen zu Vorlagebehälter sowie bei Zuleitungen zu Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die unmittelbar angeschlossen sind, ist durch konstruktive Maßnahmen eine ausreichende Wassererneuerung sicherzustellen. Dies geschieht im Idealfall durch die Anbindung einer Verbrauchsleitung, die unmittelbar vor der Feuerlösch- und Brandschutzanlage bzw. vor der Nachspeisearmatur des Vorbehälters abgriffen wird. Der Abstand zwischen dem Abzweig dieser Verbrauchsleitung und dem Punkt, bis zu dem es ohne Absicherung zur Stagnation kommen kann, darf maximal 10 x Rohrleitungsnennweite betragen. Bei einer Rohrleitung in DN 80 also pauschal betrachtet bis zu 0,8 m.

Ein Alibispülbecken ist selbstverständlich für diese Verbrauchsleitung nicht ausreichend. Die an-geschlossenen Verbraucher müssen selbstverständlich über mindestens die gleiche Spülleistung verfügen, wie eine automatische Spüleinrichtung. Vor allem muss die Entnahme häufig und regelmäßig erfolgen, d.h. ein ständiges Durchfließen der Verbrauchsleitung muss gewährleistet sein.

Ist der Abgriff durch eine entsprechende Verbrauchsleitung nicht möglich, ist der Einsatz einer automatischen Spüleinrichtung notwendig. Bei Spüleinrichtungen ist einmal wöchentlich selbsttätig ein Wasservolumen vom 1,5fachen Leitungsinhalt der Zuleitung bis zur Feuerlösch- und Brandschutz-anlage zu spülen. Dabei sollte der Volumenstrom bei 20 - 50 % des Berechnungsdurchflusses liegen.

Unmittelbarer Anschluss

Besitzt die Feuerlösch- und Brandschutzanlage einen direkten Anschluss in Form eines festen Anschlusses (also ohne freien Auslauf nach DIN EN1717) an das Trinkwassernetz, so spricht man von einem „unmittelbaren Anschluss“. Auch ein Anschluss mittels Systemtrenner oder Rohrtrenner gilt also als unmittelbarer Anschluss.

In diesem Fall müssen auch innerhalb der Feuerlöschanlage alle geltenden Normen und Vorschriften für Trinkwasserinstallationen erfüllt werden. So muss eine ausreichende Wassererneuerung in allen Anlagenteilen sichergestellt sein. Ferner darf kein Nichttrinkwasser (z.B. Wasser aus Feuerwehrfahrzeugen, Löschteichen oder Schaummittelzusätze) eingespeist werden, so dass Fremdeinspeisungen grundsätzlich unzulässig sind.

Das Wasserversorgungsnetz, Wasserzähler und sämtliche Einrichtungen vor der Löschwasseranlage müssen gemäß dem maximal zu erwartenden Spitzenvolumenstrom ausreichend bemessen sein. Dabei ist zu beachten, dass der Löschwasserbedarf in vielen Fällen den Trinkwasserbedarf übersteigt. Eine entsprechende Anpassung der Trinkwasserversorgungsanlage an den erhöhten Bedarf würde zu einer Überdimensionierung führen, mit der Gefahr des Stagnierens des Trinkwassers bzw. von unzulässigen Verkeimungen, und ist somit nicht zulässig.

Die Installation von Wandhydrantenanlagen mit unmittelbarem Anschluss an das Trinkwassernetz muss durch eine im Installateurverzeichnis eines WVU eingetragene Fachfirma erfolgen.

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Aus brandschutztechnischer Sicht ist der unmittelbare Anschluss von Löschwasseranlagen meist die zuverlässigere Lösung, da die Wasserversorgung als nahezu unerschöpflich angesehen werden kann und Störungen wie zum Beispiel ein Stromausfall in alle Regel nicht zum vollständigen Ausfall der Löschwasseranlage führen.

Aus Sicht der Trinkwasserversorgung ist diese Anschlussart jedoch oftmals problematisch, da Löschwasseranlagen in der Regel nur selten benutzt werden und somit eine Gefahr hinsichtlich Stagnation und damit Verkeimung der Trinkwasseranlage darstellen können. Bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ist zudem der in der Regel deutlich höhere Volumenstrom für die Flutung der im Normalfall leeren Löschwasserleitung zu beachten, der im Brandfall kurzfristig aus dem Trinkwasser-netz entnommen wird.

Mittelbarer Anschluss Wenn die Feuerlösch- und Brandschutzanlage durch die Zwischenschaltung eines drucklosen Vorbe-hälters mit freiem Auslauf nach DIN EN 1717 und anschließender Druckerhöhungsanlage keine direk-te Verbindung zum Trinkwasser-Versorgungsnetz hat, spricht man von einem „mittelbaren Anschluss“. Diese Anlagen gelten als Nichttrinkwasser-Anlagen, so dass DIN 1988 für Anlagenteile hinter dem freie Auslauf in der Regel keine Anwendung mehr findet. Die Errichter der Wandhydrantenanlage muss bei einem mittelbarem Anschluss für die Arbeiten ab dem freien Auslauf somit nicht zwingend in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sein.

Der mittelbare Anschluss ist aus brandschutztechnischer Sicht oftmals problematisch, da im Falle eines Stromausfalls oder auch anderen Störung der Druckerhöhungsanlage die Löschwasseranlage nicht mehr einsatzbereit ist. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes müssen daher besonders auch Aspekte wie Redundanzanlagen, Phasenausfallüberwachung, Notstromversorgung und ähnliche Maßnahmen erörtert werden, die die Betriebssicherheit der Löschwasseranlagen erhöhen.

Die häufigsten Gründe, weshalb dennoch eine Löschwasseranlage mit mittelbarem Anschluss vorgesehen wird, sind dabei folgende:

• Die Feuerlöschanlage weist einen so hohen Spitzendurchfluss auf, dass sie eine Gefahr für vorgeschaltete Trinkwasserverteilungsanlagen darstellt (z. B. Druckabsenkung, Druckstöße).

• Eine ausreichende Wassererneuerung in allen Anlagenteilen kann nicht sichergestellt werden und es besteht somit die Gefahr der Stagnation im Leitungssystem.

• Die Feuerlöschanlage soll über eine Fremdeinspeisung verfügen oder dem Löschwasser sollen Zusätze zugemischt werden, wie z.B. bei Schaum-Wasser-Wandhydranten.

• Trinkwasserleitungen der öffentlichen Wasserversorgung und Leitungen einer Eigenwasser-versorgung sollen zur Löschwasserversorgung zusammengeführt werden.

Auch beim mittelbaren Anschluss ist die Zuleitung bis zum freien Auslauf natürlich als Trinkwasserleitung anzusehen und entsprechend auszulegen. Hier gelten alle vorher dargestellten Regeln für direkte Trinkwasseranschlüsse. Insbesondere auf die Vermeidung von Stagnation in der Zuleitung zum Vorlagebehälter ist zu achten.

Die nachfolgende Abbildung 3 zeigt beispielhaft einen unmittelbaren Anschluss mit vorgeschalteter Verbrauchsleitung zur Spülung der Zuleitung.

Abbildung 3 - Beispiel eines mittelbaren Anschlusses mit vorgeschalteter Verbrauchsleitung

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1.4.7 Auslegung eines Vorlagebehälter bei mittelbarem Anschluss Der Vorlagebehälter muss geschlossen sein und ständig in Verbindung mit der Atmosphäre stehen. Die Ausführung kann zum Beispiel nach DIN EN 12845 erfolgen. Das Material des Behälters sollte lichtundurchlässig sein, bzw. der Installationsort sollte über keine Sonneneinstrahlung verfügen, damit eine unnötig hohe Verkeimung vermieden wird.

Der Behälter sollte über einen Überlauf verfügen, damit bei einer evtl. Funktionsbeeinträchtigung der Zulaufarmatur kein unkontrollierter Wasseraustritt zustande kommt. Der Querschnitt des Überlaufes muss ≥ 4x des Zulaufquerschnittes betragen.

Der Zulauf zum Vorlagebehälter erfolgt durch eine oder mehrere wasserstandsabhängig gesteuerte Armaturen als freier Auslauf nach DIN EN 1717 und DIN EN 13076 bzw. DIN EN 13077. Im Bereitschaftszustand darf der Wasserinhalt des Behälters keine Verbindung zur Nachspeisearmatur besitzen

Die wasserstandsabhängig gesteuerten Armaturen dürfen nicht plötzlich öffnen und schließen (Öffnungs- und Schließzeit > 0,5 s). Die Nennweite von Schwimmerventilen ist auf DN 50 zu begrenzen. Bei großen Bedarfsmengen sind mehrere Schwimmerventile oder ein Membranventil mit Nennweite > DN 50 zu verwenden.

In den Behälter ist eine Füllstandsabfrage einzubringen, die bei Minimalpegel, einer nachgeschalteten Druckerhöhungsanlage als Wassermangelschutz dient und so einen Trockenlaufen der Pumpen verhindert.

Der Vorlagebehälter ist so auszuführen, dass eine ausreichende Nachführung von Löschwasser sichergestellt ist. Dabei sollte der zu vom Wasserversorger garantierte Mindestvolumenstrom und sowie Volumenstrom der Nachspeisearmatur mindestens so groß wie der Spitzenvolumenstrom der Löschwasseranlage sein. Kann das Löschwasser nicht in der erforderlichen Menge nachgespeist werden, so muss der Vorlagebehälter so vergrößert werden, dass die erforderliche Wassermenge für einen Zeitraum von zwei Stunden bereitgestellt wird.

Selbst wenn die Wassernachspeisung größer als die Löschwasserabnahme ist, darf das Behälter-volumen nicht beliebig klein gewählt werden. Bei der Berechnung sind Schalthysteresen von Zulauf-armaturen und von Schwimmerschaltern, evtl. Strudelbildungen, turbulente Strömungen, etc. zu berücksichtigen. Dabei hat es sich bewährt die Behältergröße entsprechend der Berechnung nach DIN 1988-5 für Trinkwasseranlagen durchzuführen.

Anstelle von mehreren Vorbehältern für unterschiedliche Löschanlagen kann ein gemeinsamer Vorbehälter eingesetzt werden, wenn die Gleichzeitigkeit und die Anforderungen des gemeinsamen Betriebes berücksichtigt werden und andere Bestimmungen nicht entgegenstehen.

Alternativ zu Vorlagebehältern können auch Löschwasserbehälter, Löschwasserbrunnen nach DIN 14210, Löschwasserteiche nach DIN 14220 und Regenwasserrückhaltebecken sowie Behälter anderer Löschanlagen verwendet werden, wenn die Gleichzeitigkeit und die Anforderungen des gemeinsamen Betriebs berücksichtigt werden und andere Bestimmungen dem nicht entgegen stehen.

1.4.8 Auswahl einer Druckerhöhungsanlage für die Löschwasseranlage Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen sind oftmals problematisch, da Störungen dieser Anlagen zu einer Funktionsbeeinträchtigung bzw. zum kpl. Funktionsausfall der Löschwasseranlage führen können. Ist der Einsatz einer Druckerhöhungsanlage unumgänglich, muss der Auslegung und Ausführung einer großen Bedeutung zukommen.

So lassen einige Einsatzbedingungen nur einen mittelbaren Anschluss zu und somit ist in diesen Fällen eine Druckerhöhungsanlage unumgänglich. Des Weiteren kommen Druckerhöhungsanlagen zum Einsatz, wenn die erforderlichen Druckwerte bzw. Volumenströme an den Entnahmestellen der Löschwasseranlage nicht durch die Trinkwasserversorgung gewährleistet werden können.

Druckerhöhungsanlagen sind grundsätzlich so auszulegen, zu betreiben und zu unterhalten, dass die ständige Betriebssicherheit der Wasserversorgung gegeben ist und weder die öffentliche Wasserversorgung noch andere Verbrauchsanlagen störend beeinflusst werden. Eine nachhaltige Veränderung der Trinkwassergüte muss bei unmittelbaren Anschluss ausgeschlossen sein.

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Ausführung der Druckerhöhungsanlage:

• Für Feuerlöschzwecke ist eine Einpumpenanlage ausreichend, jedoch ist die Frage, ob eine Redundanz aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist, besonders zu beleuchten. In diesen Fällen ist dann aber in der Regel eine 100%ige Redundanzanlage einzusetzen, da ein Ausfall der Steuerung ebenso möglich ist, wie der Ausfall einer einzelnen Pumpe.

• Bei mittelbarem Anschluss ist dafür Sorge zu tragen, dass die Pumpe gegen Trockenlaufen / Wassermangel geschützt ist. Bei unmittelbarem Anschluss kann von einem

• Flatterschaltungen sind durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ansteuerung über Grenztaster oder Drehzahlregelung der Pumpe) zu vermeiden.

• Wenn hinter der Druckerhöhungsanlage kein Druckminderer installiert ist, soll die Druckdifferenz zwischen Ein- und Ausschaltdruck nicht größer als 2,5 bar sein.

• Der Endruck der Druckerhöhungsanlage sollte in der Regel den Wert von 10 bar nicht überschreiten.

Aufstellung und Unterbringung der Druckerhöhungsanlage

• Der Aufstellungsort sollte so gewählt werden, dass der Vordruck der Pumpe mindestens 0,5 bar beträgt.

• Der Raum muss frostfrei, gut belüftet, abschließbar und nicht anderweitig genutzt sein. Schädliche Gase dürfen nicht in den Raum eindringen.

• Ein ausreichend bemessener Entwässerungsanschluss ist erforderlich.

• Der Betriebsraum der Druckerhöhungsanlage sollte nicht in unmittelbarer Nähe von Wohn- und Schlafräumen liegen.

Beispieldarstellung einer Druckerhöhungsanlage für Feuerlöschzwecke:

Abbildung 4 - Vorderansicht einer GLORIADruckerhöhungsanlage FLP II

Abbildung 5 - Rückseite einer GLORIA Druckerhöhungsanlage FLP II

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Allgemeine Empfehlungen in Bezug auf die konzeptzonale Ausführung einer Druckerhöhungsanlage zur Erzielung der erforderlichen Betriebssicherheit, gemäß Stand der Technik:

• Die Pumpe ist in regelmäßigen Abständen automatisch einzuschalten, damit ein Festsetzen der Mechanik vermieden wird.

• Die Absperrklappen vor und hinter der Druckerhöhungsanlage sind gegen unbefugtes Betätigen zu sichern.

• Der Hauptschalter zur Abschaltung der Versorgungsspannung ist nicht für jedermann frei zugänglich.

• Sobald sich die Druckerhöhungsanlage nicht mehr im normalen Automatikmodus befindet, z. B. durch das Umschalten von der Betriebsart „Automatik“ in „Hand“ oder in „Aus“, ist dieses durch geeignete Einrichtungen zu melden.

• Priorität hat der Brandschutz, vor dem Pumpenschutz. Das bedeutet folgendes: o Bei einem Drahtbruch in der Trockenlaufschutzleitung (Druckschalter Zulaufseite oder

Schwimmerschalter im Vorbehälter) wird die Pumpe nicht abgeschaltet. o Bei einem Drahtbruch in der Pumpenansteuerungsleitung (Druckschalter

Enddruckseite) läuft die Pumpe an. o Bei Drahtbruch oder Kurzschluss in der Pumpenansteuerungsleitung (Fern Ein/Aus)

läuft die Pumpe an. Dieses wird durch spezielle Steuergeräte erzielt, welche mit der Funktion der Linienauswertung bzw. den Schleifen einer Füll- und Entleerungsstation vergleichbar sind.

o Die Abschaltung der Pumpe durch Schutzeinrichtungen, wie z. B. bei Übertemperatur, sollte nur erfolgen, wenn keine Löschwasserentnahme vorhanden ist.

• Eine Beeinflussung der Spannungsversorgung, z. B. durch den Ausfall eines Außenleiters, ist durch geeignete Einrichtungen zu melden.

• Die wichtigsten Betriebszustände der Druckerhöhungsanlage, wie z. B. Betrieb und Störung sind durch geeignete Einrichtungen an einer ständig besetzten Stelle zu melden, damit bei einer Beeinflussung der Betriebsbereitschaft, entsprechende Sofortmaßnahmen ergriffen werden können.

• Das druckabhängige Ein- und Ausschalten der Pumpe ist während der Löschwasserentnahme zu vermeiden. Somit wird gewährleistet, dass bei einem Löschangriff mit evtl. nur einen Wandhydranten mit geringer Wasserentnahme, keine Wurfweitenänderung durch das Ein- und Ausschalten der Pumpe entsteht. Dieses ist durch eine Drehzahlregelung der Pumpe ebenso realisierbar wie durch eine Kombinationsansteuerung von „Fern Ein/Aus“ und „Druckschaltersteuerung“. Die Auswertung „Fern Ein/Aus“ sollte hierbei, wie bereits oben erwähnt, auf Drahtbruch und Kurzschluss überwacht werden. Die Auswertung des „Fern Ein/Aus“ erfolgt je nach Löschwasseranlage unterschiedlich.

o Bei der Löschwasseranlage „nass“ – Die Ansteuerung „Fern Ein/Aus“ erfolgt über die Verkabelung der Grenztaster die an den Schlauchanschlussventilen innerhalb der Wandhydranten montiert sind.

o Bei der Löschwasseranlage „nass/trocken“ – Die Ansteuerung „Fern Ein/Aus“ erfolgt über die Verkabelung des potentialfreien Kontakts (Pumpenansteuerung) der elektrischen Steuerung der Füll- und Entleerungsstation.

o Bei Löschwasseranlagen „trocken“ ist dagegen eine fallspezifische Betrachtung der bestmöglichen Ansteuerung erforderlich.

Eine Druckerhöhungsanlage für Löschwasseranlagen ist ein sicherheitsrelevanter Hauptbestandteil der gesamten Anlage. Störungen dieser Anlagen können zu einem kpl. Ausfall der Löschwasserversorgung führen. Somit werden an die elektrische Installation hohe Ansprüche gestellt:

• Die elektrische Anlage zur Löschwasserversorgung muss mit einer eigenen Zuleitung direkt von dem Hauptverteiler eingespeist werden. (DIN VDE 0108 Teil 1)

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• Die elektrischen Leitungen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen Druckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung müssen i. d. R. so ausgeführt oder durch Bauteile so verkleidet werden, dass diese bei äußerer Brandeinwirkung für eine Zeitdauer von 90 Minuten funktionsfähig bleiben. (Beiblatt 1 zu DIN VDE 0108 Teil 1) Je nach Bundesland können jedoch auch Abweichungen hiervon möglich sein. Im Zweifelsfall sind die geltenden Vorschriften bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen. (DIN VDE 0100 Teil 560)

• Beim Anschluss sind die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU zu beachten.

• Der Querschnitt der elektrischen Anschlussleitung ist nach dem Gesamtanschlusswert zu bestimmen.

• Die externe Absicherung erfolgt nach DIN VDE 0100 Teil 430.

• Ein Potentialausgleich der Rohrleitung vor und hinter der Druckerhöhungsanlage hat nach den örtlichen Vorschriften zu erfolgen.

• Die Druckerhöhungsanlage bedarf gegebenenfalls einer Sicherheitsstromversorgung. Diese kann notwendig werden, da Druckerhöhungsanlagen für Löschwasserzwecke der Gruppe von notwendigen Sicherheitseinrichtungen angehören, die im Gefahrenfall (insbesondere im Brandfall) der Sicherheit von Personen dienen. Die Notwendigkeit einer Sicherheitsstromversorgung wird i. d. R. in folgenden Verordnungen bzw. Vorschriften geregelt.

o Bauordnungsrichtlinien o Arbeitsschutzrichtlinien

Je nach Bundesland oder aber auch je nach Gebäudeart findet eine unterschiedliche Regelung statt.

Im Zweifelsfall sind die geltenden Vorschriften bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.

Ist gemäß den geltenden Richtlinien eine Sicherheitsstromversorgungsanlage notwendig, so wird die Ausführung dieser Anlage durch die DIN VDE 0108 Teil 1 reglementiert.

• Wenn nur eine Stromquelle für Sicherheitszwecke vorhanden ist und keine zweite Stromquelle gefordert ist, darf diese nicht für andere Zwecke verwendet werden. (DIN VDE 0100 Teil 560)

• Auflagen durch ein evtl. vorliegendes Brandschutzgutachten sind ebenso zu berücksichtigen.

Anforderungen an evtl. erforderliche Sicherheitsstromversorgungsanlagen für Anlagen zur Löschwasserversorgung:

• Die Nennbetriebsdauer der Ersatzstromquelle muss 12 Stunden betragen.

• Die Umschaltzeit auf die Ersatzstromquelle darf max. 15 Sekunden betragen.

Zulässige Ersatzstromquellen sind dabei in DIN VDE 0108 Teil 1 definiert:

• Ersatzstromaggregat sowie Schnell- und Sofortbereitschaftsaggregat gemäß DIN VDE 0108 Teil 1 (z. B. durch ein Dieselaggregat).

• Besonders gesichertes Netz Für ein besonders gesichertes Netz müssen die beiden voneinander unabhängigen Einspeisungen folgenden Anforderungen genügen:

o Bei Störung der allgemeinen Stromversorgung aus der einen Einspeisung muss die andere Einspeisung mindestens die Versorgung der notwendigen Sicherheitseinrichtungen übernehmen.

o Fehler im Stromversorgungsnetz der einen Einspeisung dürfen keine Störungen in Stromversorgungsnetz der anderen Einspeisung auslösen. Dies liegt z. B. vor bei:

- Einspeisung aus einem öffentlichen Verteilungsnetz und einem davon unabhängigen Kraftwerk (z. B. öffentliches Netz und Ersatzstromaggregat, in der Praxis die gebräuchlichste Art).

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- Zwei voneinander unabhängigen Kraftwerken (z. B. Eigenstromerzeugung durch Firmeneigenes Wärmekraftwerk und Dieselersatzstromaggregat / keine gängige Praxis).

- Zwei voneinander unabhängigen öffentlichen Verteilungsnetzen, netzschutz-technisch entkoppelt (Findet man ggf. nur in Großbetrieben wie z. B. in der Chemieindustrie. Somit keine gängige Praxis). Klärung meist nur über das Energieversorgungsunternehmen möglich.

Die Umschaltung auf eine zulässige Ersatzstromquelle wird durch eine Netzüberwachung und Umschaltung bei Netzausfall erreicht. Dieses wird durch ein Netzumschaltgerät am Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung realisiert. (siehe auch das Kapitel Zubehör / Netzumschaltgerät)

1.4.9 Auswahl der geeigneten Schlauchanschlusseinrichtungen Unter Berücksichtigung der Hinweise und Vorgaben zur Auswahl in dem Kapitel der jeweiligen Löschwasseranlage ist nun die geeignete Schlauchanschlusseinrichtung auszuwählen. Zu unterscheiden sind dabei Löschwassereinspeise- und –entnahmeeinrichtgungen, die ausschließlich in Löschwasseranlagen „trocken“ zum Einsatz kommen (siehe Kapitel 2) und Wandhydranten, die in erster Linie Selbsthilfezwecken dienen, aber je nach Ausführung auch von der Feuerwehr mit genutzt werden können (siehe Kapitel 3 bis 5).

Wandhydranten sind zu unterscheiden in die mittlerweile üblichen Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, die auch zur Anwendung durch nicht speziell geschultes Personal geeignet sind, und den Wandhydranten mit Flachschlauch (Feuerwehr-Druckschlauch), die nur für speziell geschulte Kräfte (z.B. eine Werkfeuerwehr) bestimmt sind und somit z.B. in öffentlich zugänglichen Gebäuden nicht eingesetzt werden dürfen sondern hauptsächlich nur noch im Industriebau eine Rolle spielen.

Wandhydranten sind aufgrund des Löschmediums Wasser grundsätzlich nur für die Brandklasse A nach DIN EN 3 (feste, glutbildende Stoffe) geeignet. Die einzige Ausnahme bilden Wandhydranten mit Schaummittelzumischung, so genannte Schaum-Wasser-Wandhydranten, die je nach Schaummittel auch die Brandklasse B (flüssige bzw. flüssig werdende Stoffe) mit abdecken können.

Sofern besondere optische Ansprüche gestellt werden, gestattet es die DIN 14461-1 mittlerweile neben Schränken aus Edelstahl auch Wandhydranten mit Türen aus transparenten Werkstoffen zu verwenden. Hierbei bietet sich als kostengünstige Variante Plexiglas oder Makrolon an oder als widerstandsfähigere Oberfläche ESG-Glastüren. Die nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft derartige Sonderausführungen.

Abbildung 7 – Modell 7002 S mit transparenter ESG-Glastür

Abbildung 6 - Modell 7152 S aus Edelstahl mit ausgestanz-ten Piktogrammen

Abbildung 8 - Modell 7112 S Sonderausführung Köln/Bonn(ähnlich DIN)

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Grundsätzlich sollten Feuerlöscheinrichtungen immer zusammengefasst werden. So empfiehlt es sich immer Kombinationsmodelle mit einem Feuerlöscherfach zu installieren, wenn zusätzlich zu den Wandhydranten auch Feuerlöscher in dem Objekt an gleicher Stelle vorgehalten werden sollen. Ist für das Objekt auch eine Brandmeldezentrale vorgesehen, so sollte in dem Wandhydranten oder zumindest in unmittelbarer Nähe auch ein Handfeuermelder mit vorgesehen werden. Für die spätere Ausschreibung ist dabei aber unbedingt zu beachten, dass der Handfeuermelder zur Brandmelde-zentrale kompatibel sein muss und daher immer zusammen mit der Zentrale ausgeschrieben werden sollte und zum Lieferumfang des Wandhydranten gehören sollte. Gleichzeitig ist aber darauf zu achten, dass der Ausschnitt für den Feuermelder groß genug ist, um den Melder später auch wirklich im Wandhydranten montieren zu können.

Als weitere Regel sind grundsätzlich Einbauschränke (Bauart „B“ nach DIN 14461) der Aufputz-Installation von Wandschränken (Bauart „C“ nach DIN 14461) vorzuziehen, sofern dadurch nicht die statisch erforderliche Wanddicke unterschritten wird oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer beeinträchtigt wird.

Von der Installation von Wandhydranten mit Rollladen sollte grundsätzlich kein Gebrauch gemacht werden, da hier beobachtet werden konnte, dass die Rollladen in der Paniksituation oftmals nicht problemlos geöffnet werden können und – bei Rollladen mit Kunststofflamellen – durch Hitzeeinwirkung auch Verformungen auftreten können, durch die der Wandhydrant nicht mehr problemlos geöffnet werden kann. Aus diesem Grund sind Rollladen auch nach den geltenden Normen für Wandhydranten (DIN 14461-1 und DIN 14461-6) nicht zugelassen.

Um auch unter normalen Umgebungsbedingungen einen guten Korrosionsschutz zu bieten, werden GLORIA Wandhydranten aus verzinktem Stahlblech anstelle von kostengünstigem Schwarzblech gefertigt und pulverbeschichtet. In Bereichen mit direkten Witterungseinflüssen oder grundsätzlich hoher Luftfeuchtigkeit sollte dennoch immer darauf geachtet werden, dass dort Wandhydranten aus Edelstahl installiert werden.

Wandhydranten sollten nach DIN 14461-1 und -6 sowie nach BGV A8 bzw. GUV grundsätzlich nach Einbau signalrot, RAL 3001, lackiert werden. Hierzu kann der Wandhydrant entweder mit einer werksseitigen Pulverbeschichtung in RAL 3001 vorgesehen werden oder aber auch in einer neutralen Farbgebung ausgeschrieben werden, die dann im Bedarfsfall auch andere Farbtöne ermöglichen würde. Seitens GLORIA wird hierfür serienmäßig eine Pulverbeschichtung mit einem Glattlack im Farbton RAL 7035 („lichtgrau“) oder eben eine Endlackierung im Farbton RAL 3001 mit einem Strukturlack angeboten.

1.4.10 Absprache von Sonderausführungen mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen

Grundsätzlich empfiehlt es sich die geplante Ausführung der Löschwasseranlage im Vorfeld mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen abzustimmen. Im Falle von Abweichungen zwischen dem ermittelten System und den ursprünglichen Auflagen der zuständigen Dienststelle oder falls Sonderlösungen, die von den einschlägigen DIN-Normen abweichen zum Einsatz kommen sollen, ist in jedem Fall die Zustimmung der Dienststelle einzuholen.

1.4.11 Genehmigung des Anschlusses an das Trinkwassernetz durch den Wasserversorger

Die Berechnungen der Löschwasseranlage einschließlich des ermittelten Löschwasserbedarfs und der gewünschten Anschlussart sind möglichst zusammen mit schematischen Zeichnungen des Rohrleitungssystems dem Wasserversorgungsunternehmen zur Genehmigung vorzulegen.

1.4.12 Dokumentation der Löschwasseranlage Nach den geltenden Normen ist ein Prüfbuch zu erstellen, in dem der Aufbau der Wandhydrantenanlage sowie alle Absprachen mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen sowie mit dem Wasserversorger zu dokumentieren sind. So können z.B. Sonderregelungen bei den späteren Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen mit berücksichtigt werden und im Streitfalle gegebenenfalls auch Bestandsschutz für Sonderkonstruktionen ausgesprochen werden.

Das somit vorbereitete Prüf- und Kontrollbuch ist vom Installateur der Wandhydrantenanlage um die Dokumentation der verwendeten Bauteile und den Wartungsvorgaben zu ergänzen und bei Inbetriebnahme dem Betreiber zu übergeben. Das Dokument ist dann vom Betreiber fortzuführen und um alle die Löschwasseranlage betreffenden Ereignisse, wie Einsätze, Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen zu ergänzen

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2 Löschwasseranlagen „trocken“

2.1 Schematische Darstellung

Steigleitung trockenfür die Feuerwehr

für die FeuerwehrSteigleitung trocken

Abbildung 9 – Löschwasseranlage „trocken“

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2.2 Definition und Einsatzbereich Löschwasseranlagen „trocken“ dienen nicht der Selbsthilfe sondern sind ausschließlich zur Nutzung durch die Feuerwehr bestimmt. Sie sollten ihr dabei insbesondere bei schlecht unzugänglichen Gebäuden das zeitraubende Verlegen von Schlauchleitungen ersparen und somit einen möglichst schnellen Löschangriff durch die Feuerwehr ermöglichen.

Es handelt sich hierbei um Löschwasserleitungen, in die das Löschwasser erst im Brandfall durch die Feuerwehr eingespeist wird. In der Regel wird das Leitungssystem über das Feuerwehrfahrzeug an mit Löschwasser versorgt, welches aus Hydranten, Löschwasserteichen oder nahe gelegenen Flüssen entnommen wird. Die Löschwasserentnahme erfolgt an den einzelnen Entnahme-einrichtungen im Gebäude, an denen die Feuerwehr eigens mitgebrachte Schläuche und Strahlrohre ankuppelt. Nach Gebrauch wird die Löschwasseranlage über eine Entleerungseinrichtung wieder entleert.

Die Vorteile der Löschwasseranlagen liegen - neben der Ersparnis für die Feuerwehr im Brandfall Schlauchleitungen verlegen zu müssen - darin, dass sie ohne Einschränkungen auch für Installationen in frostgefährdeten Bereichen geeignet ist und der Feuerwehr auch Fremdeinspeisungen, wie z.B. eine Schaummittelzumischung ermöglicht. Außerdem weist sie eine hohe Betriebssicherheit auf, da sie – außer bei großen Gebäudehöhen, die eine Druckerhöhungsanlage erforderlich machen – ohne elektrische Komponenten auskommt. Der entscheidende Nachteil liegt natürlich in der fehlenden Selbsthilfemöglichkeit für anwesende Personen, weshalb Löschwasseranlagen „trocken“ auch z.B. nicht auf die Anzahl erforderlicher Feuerlöscher nach Arbeitsstättenrichtlinie angerechnet werden.

2.3 Allgemeine Anforderungen Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass nur Bauteile installiert werden, die den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Abweichungen und Sonderkonstruktionen sind einer Risikoanalyse zu unterziehen und mit den zuständigen Stellen abzustimmen sowie im Prüfbuch zu dokumentieren.

So wird z.B. vereinzelt auf die Installation eines Schutzschrankes bei Einspeiseeinrichtungen verzichtet, wodurch die Anschlusskupplungen aber nun für Jedermann leicht zugänglich sind und durch das Hineinstecken von Müll z.B. die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage beeinflusst werden kann. Diese Ausführung stellt also ebenso ein Sicherheitsrisiko dar, wie z.B. auch der Einbau von Schlauchanschlussventilen anstelle von Entnahmearmaturen an den Entnahmestellen, da die Ventile leicht durch Unbefugte geöffnet werden können und so die Befüllung und Nutzung der Löschwasseranlage durch die Feuerwehr aufgrund der geöffneten Ventile nicht mehr möglich ist.

2.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen Löschwasseranlagen „trocken“ dürfen keine unmittelbare Verbindung mit anderen Leitungssystemen, insbesondere nicht zu trinkwasserführenden Installationsteilen. Werden in einem Gebäude mehre Steigleitungen installiert eingebaut, so ist jede als getrennte Löschwasseranlage auszuführen und mit einer eigenen Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen auszuführen. Über die allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu beachten:

Die Rohrleitungswerkstoffe den Anforderungen von DIN 14462 entsprechen, mit Ausnahme von schwarzem Stahlrohr. Da es sich nicht um eine Trinkwasserinstallation handelt, können im Einzelfall und nach Abstimmung mit der Feuerwehr auch andere metallische Werkstoffe verwendet werden, wenn bestimmte Anwendungen den Einsatz eines Rohrmaterials nach DIN 14462 verbieten. Die Forderung, dass grundsätzlich nur verzinktes Stahlrohr zulässig ist besteht nicht mehr.

Die Rohrleitungssystem ist in Druckstufe PN 16 auszuführen. Hinsichtlich der Befestigung der Rohrleitungen sind die erhöhten hydraulischen Kräfte beim Füllvorgang zu berücksichtigen. Ansonsten ist die Rohrleitungsbefestigung gemäß DIN 1988-2 vorzunehmen.

Press-, Klemm und Steckverbindungen sind bei Löschwasseranlagen „trocken“ nur zulässig, wenn sie für den Einsatz (insbesondere im Hinblick auf die Kräfte beim Füllvorgang sowie äußere Brandeinwirkung bei leerer Leitung) geeignet sind. Dieses darf dann angenommen werden, wenn Sie von einer anerkannten Prüfstelle für die Verwendung in Wasserlöschanlagen (wie zum Beispiel Trocken-Sprinkleranlagen oder Sprühwasserlöschanlagen) freigegeben wurden.

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Die Steigleitungen der Löschwasseranlage werden üblicherweise in DN 80 dimensioniert. Bei Einsatz kleinerer Nennweiten sowie bei Leitungslängen > 100 m ist die ausreichende Dimensionierung rechnerisch nachzuweisen. Dabei muss - sofern keine abweichenden Vorgaben bestehen – nach-gewiesen werden, dass an den Entnahmeeinrichtungen die Druckdifferenz zwischen Einspeisestelle und Entnahmestelle nicht mehr als 1 bar + geodätischem Druckunterschied bei einer Durchflussmenge von 300 l/min an der Entnahmestelle beträgt. Abzweigungen von der Steigleitung müssen mindestens die gleiche Nennweite wie die angeschlossenen Armaturen haben.

Sind aufgrund objektspezifischer Gegebenheiten mit Ausnahme der Einspeise- und Entnahme-einrichtungen sowie der Be- und Entlüfter weitere Armaturen zwingend erforderlich, so müssen diese so beschaffen sein, dass von ihnen keine Beeinträchtigung der Löschwasseranlage ausgehen kann. Sie sind ebenso wie die Löschwasserleitungen für die Druckstufe PN 16 auszulegen. Zusätzliche Absperreinrichtungen sind innerhalb von Löschwasseranlagen „trocken“ grundsätzlich nicht zulässig.

Die Löschwasseranlage muss am tiefsten Punkt des Rohrleitungssystems über eine plombierbare Entleerungseinrichtung verfügen, die üblicherweise direkt an der Einspeisearmatur montiert ist. In unmittelbarer Nähe der Entleerung ist eine ausreichende Entwässerungsmöglichkeit vorzusehen. Im Einzelfall, zum Beispiel bei Rohrleitungsführungen unterhalb des Niveaus der Einspeisearmatur kann der Einbau einer automatischen Tiefenentleerung (siehe Abschnitt 5.8) in Kombination mit einer Entleerung an der Einspeisearmatur zur Druckentlastung sinnvoll sein, z.B. wenn diese Entleerung in einem im Brandfall nur schwer zugänglichen Bereich liegt.

Für Wartungs- und Prüfungszwecke muss in der Nähe der obersten Entnahmestelle ein Entwässerungsanschluss nach DIN 1988-100 vorhanden sein, der für Prüfwassermenge von 300 l/min ausreichend groß dimensioniert sein muss. Ebenso ist im Bereich der Be- und Entlüfter ein Ablauf über freie Atmosphäre für die Tropfwasserleitung vorzusehen. Hiervon kann allerdings abgesehen werden, wenn austretendes Wasser keine Schäden verursachen kann. Das Entwässerungssystem für die Löschwasseranlage muss innerhalb von Gebäuden nach DIN 1986-100 bzw. nach den Normen der Reihe DIN EN 12056 gebaut und dimensioniert werden.

2.5 Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen Zur Löschwassereinspeisung sind so genannte Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen nach DIN 14461-2 vorzusehen. Sie bestehen aus einem Schutzschrank nach gleicher Norm mit einer eingebauten Einspeisearmatur nach DIN 14461-4 und einem B/C-Kupplungsschlüssel.

Die Einspeiseeinrichtung ist gut zugänglich und in unmittelbarer Nähe zur vorgesehenen Fläche für die Feuerwehr gut sichtbar anzuordnen. Sie ist so zu installieren, dass die Kupplungen der Einspeisearmatur (800 ± 200) mm über der Fläche für die Feuerwehr liegen.

Abbildung 10 - GLORIA Einspeiseeinrichtung 7005 S

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Es ist darauf zu achten, dass bei Einspeisearmaturen nach DIN der Anschluss von oben erfolgen sollte, um direkt an der Armatur das Entleerungsventil mit vorsehen zu können. Alternativ kann der Anschluss von unten vorgesehen werden, wobei dann die Anschlusskupplungen um 180° gedreht werden müssen und zusätzlich am tiefsten Punkt der Rohrleitung eine Entleerungseinrichtung zu installieren ist. Ein seitlicher Anschluss der Armatur an die Rohrleitung ist nicht möglich. Ferner ist es nach DIN 14461-2 verboten die Zuleitung durch den Innenraum des Schrankes zu führen.

Sollen Einbauschränke vorgesehen werden, so darf dadurch die statisch erforderliche Wanddicke nicht unterschritten werden und die vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer darf nicht beeinträchtigt sein. Bei Installationen im Außenbereich oder sonstigem Witterungseinflüssen ist aus Gründen des Korrosionsschutzes immer Schutzschrank aus Edelstahl vorzusehen.

Alle Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen sind gemäß DIN 14461-2 nach Einbau zu lackieren (in der Regel wird der Farbton RAL 3001 „signalrot“ vorgesehen) und deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Einspeiseeinrichtungen sind dabei außen mit einem Schild „Löschwasserleitung trocken“ im Format 148 x 420 mm zu kennzeichnen und müssen innen mit einem gleichgroßen Hinweisschild mit dem Text „Vor Gebrauch Entleerungsventil schließen, nach Gebrauch Entleerungsventil öffnen“ versehen sein. Diese Schilder gehören in der Regel bereits zum normalen Lieferumfang der Schutzschränke.

Befindet sich das Entleerungsventil für die Löschwasserleitung nicht direkt an der Einspeisearmatur, so muss im Schrank der Löschwassereinspeisung zusätzlich ein Hinweisschild angebracht werden, welches in deutlich lesbarer und dauerhafter Schrift anzeigt, wo sich die Entleerungsstelle befindet. Dieses ist bauseitig entsprechend mit vorzusehen.

Solange die Löschwasserleitungen nicht betriebsbereit sind – entweder aufgrund festgestellter Defekte oder auch schon während der Bauphase – muss die Einspeiseeinrichtung zudem gut lesbar mit einem Hinweisschild „Außer Betrieb“ gekennzeichnet sein.

2.6 Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen Zur Löschwasserentnahme ist in jedem Geschoss mindestens eine Entnahmeeinrichtungen vorzusehen. Die Entnahmeeinrichtungen müssen DIN 14461-2 entsprechend und aus einem Schutzschrank nach gleicher Norm mit eingebauter Entnahmearmatur nach DIN 14461-5 bestehen.

Die Schutzschränke sind so zu montieren, dass die Entnahmearmatur später (1.200 ± 400) mm über Oberkante Fertigfußboden angeordnet ist. Bei Kombinationsmodellen mit weiteren (Brandschutz-) Einrichtungen sind gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen für diese Einbauteile mit zu berück-sichtigen, wie zum Beispiel die Einbauhöhe von Handfeuermeldern.

Bei der Anordnung ist ferner zu beachten, dass die Entnahmearmatur nur ein seitliche an die Zuleitung angeschlossen werden kann und die Bedienung der Einrichtung mit einem Kupplungsschlüssel nach DIN 14822-1 bzw. -2 ungehindert möglich sein muss.

Abbildung 11 – GLORIA Entnahmeeinrichtung 7006 S

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Sollen Einbauschränke vorgesehen werden, so ist darauf zu achten, dass dadurch die statisch erforderliche Wanddicke nicht unterschritten wird und dass die vorgeschriebene Feuerwiderstands-dauer nicht beeinträchtigt wird.

Alle Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen sind gemäß DIN 14461-2 nach Einbau zu lackieren (in der Regel wird der Farbton RAL 3001 „signalrot“ vorgesehen) und deutlich sichtbar zu kennzeichnen.

Entnahmeeinrichtungen sind außen mit einem Schild „Löschwasserleitung, trocken für Feuerwehr“ (neue Ausführung) oder „Steigleitung trocken für die Feuerwehr“ (alte Ausführung) im Format 74 x 210 mm zu kennzeichnen. Diese Schilder gehören in der Regel bereits zum normalen Lieferumfang der Schutzschränke.

2.7 Be- und Entlüfter für Löschwasseranlagen „trocken“ Be- und Entlüfter sind selbsttätige Einrichtungen mit Schwimmkörper für Löschwasserleitungen, die an den Endpunkten und obersten Stellen der Löschwasserleitung sitzen und eine schnelle Flutung sowie eine Entleerung der Leitung nach Gebrauch ermöglichen.

Bei Löschwasseranlagen „trocken“ ist an den Endpunkten der Steigleitung jeweils mindestens ein selbsttätiger Be- und Entlüfter mit einer Entlüftungsmenge von mindestens 2.000 l/min vorzusehen. Durch die Länge der Rohrleitung und/oder durch den Rohrverlauf können zudem weitere Be- und Entlüfter erforderlich werden. So sollten bei langen horizontalen Rohrleitungswegen in vertretbaren Abständen weitere Be- und Entlüfter installiert werden, wenn ansonsten eventuell mit Druckstöße zu rechnen wäre.

Be- und Entlüfter in Löschwasseranlagen müssen DIN 14463-3 entsprechen und dementsprechend für einen Betriebsdruck von mindestens 16 bar im Dauerbetrieb zugelassen sein und spätestens bei einem Schließdruck von 0,3 bar den Wasseraustritt abregeln.

Der Einbau von Be- und Entlüftern darf nur in vertikaler Anordnung erfolgen. Der Be- und Entlüfter muss später ohne Veränderung der Löschwasseranlagen auswechselbar sein. Der Tropfwasseranschluss muss mit einer nicht absperrbaren Tropfwasserleitung mit Ablauf über freie Atmosphäre verbunden sein; es sei denn, dass austretendes Wasser keinen Schaden verursachen kann.

Die nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft einen Be- und Entlüfter nach DIN 14463, wie er für Löschwasseranlagen „trocken“ zugelassen ist.

2.8 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „trocken“ Auch bei Löschwasseranlagen trocken muss sichergestellt sein, dass der erforderliche Mindestdruck an allen Entnahmestellen erreicht wird. Nach DIN 14462 ist hierfür ab einer Gebäudehöhe von mehr als 30 m im Regelfall immer eine Druckerhöhungsanlage vorzusehen. Weite Vorgabe wie z.B. die Hochhaus-Richtlinie sind zusätzlich zu beachten.

Die Auswahl der Druckerhöhungsanlage erfolgt grundsätzlich gemäß der Anforderungen bei Löschwasseranlagen (siehe Kapitel 1.4.8). Bei Löschwasseranlagen „trocken“ ist zu berücksichtigen, dass die Anlagen im Normalfall leer sind, so dass Standardanlagen in der Regel nicht eingesetzt werden können, da z.B. eine Entlüftung der Pumpe vor Einsatz erfolgen müsste und auch der tägliche Probelauf sowie eine druckabhängige Anlagensteuerung nicht ohne weiteres möglich ist.

Abbildung 12 - GLORIA Be- und Entlüfter BEG 50Entlüftungsmenge 3.000 l/min

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3 Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten

3.1 Schematische Darstellung

Abbildung 13 - Trinkwasser-Installation mit Wandhydranten

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3.2 Definition und Einsatzbereich Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten sind Wandhydrantenanlagen, die in der Regel ausschließlich der Selbsthilfe dienen und bei denen somit auch spezielle „Selbsthilfe-Wandhydraten“ (Wandhydrant Typ „S“ nach DIN 14461-1) in die Trinkwasserleitungen integriert werden. Hierfür muss gemäß DIN 1988-6 der Trinkwasserverbrauch im Anlagensystem größer sein als der erforderliche maximale Löschwasserbedarf und die Feuerwehr muss auf die Anschlussmöglichkeit für eigene Feuerwehrschläuche an dem Wandhydranten verzichten. Aus diesem Grund wird teilweise auch eine Löschwasseranlage „trocken“ zusätzlich zu dieser Wandhydranten-Installationen mit vorgesehen.

Die in diesem System zu verwendenden Wandhydranten vom Typ S nach DIN 14461-1 sind speziell zum Betrieb mit den in Trinkwassernetzen üblichen Drücken und Durchflussmengen konzipiert. Sie verfügen daher über einen formstabilen Schlauch mit geringerer Nennweite und einem Strahlrohr mit geringerer Wasserlieferung als die „normalen“ vom Wandhydranten vom Typ F. Außerdem sind sie mit einem besonderen Schlauchanschlussventil (eigensichere Armaturenkombination mit Rückfluss-verhinderer und Rohrbelüfter) ausgestattet, das zudem auch eine DIN-DVGW-Zulassung nach DIN 14461-3 für den Trinkwasseranschluss besitzen muss.

Ein Nachteil dieser Anlagenform liegt in den niedrigen Betriebsdrücken und damit auch geringeren Durchflussmengen, die damit zu einer geringeren Löschwirkung führen. Außerdem ist diese Anlagenausführung nicht zur Nutzung durch die Feuerwehr als Löschwasserversorgung geeignet, so dass im Einzelfall auch eine zusätzliche Installation einer Löschwasseranlage „trocken“ neben dieser Wandhydrantenanlage erforderlich sein kann (siehe Entscheidungsbaum unter Abschnitt 1.4.3). Bei der Planung und Errichtung der Anlage muss zudem die Einhaltung der Trinkwasserreinhaltung besonders beachtet werden.

Ein Vorteil ist die in der Regel günstigeren Errichtungskosten verglichen mit einer Löschwasseranlage „nass“ oder „nass/trocken“. Wichtiger ist aus brandschutztechnischer Sicht, dass durch die direkte Versorgung aus dem Trinkwassernetz in der Regel eine hohe Betriebssicherheit gewährleistet und die Wandhydranten jederzeit ohne zeitliche Verzögerung einsatzbereit sind, da durch die Trinkwasser-installation Wasser mit ausreichendem Druck stets an jedem Wandhydranten ansteht.

3.3 Allgemeine Anforderungen Aufgrund der direkten Einbindung in die Trinkwasserinstallation stehen nur solche Löschwasser-mengen und –drücke zur Verfügung, wie sie zum Betrieb „normaler“ Trinkwasserverbraucher benötigt werden. Gemäß DIN 1988-6 und DIN 14462 dürfen daher für diesen Anwendungsfall nur Wandhydranten vom Typ S nach DIN 14461-1 mit einer Löschwasserlieferung von 24 l/min bei 2 bar Fließdruck installiert werden. Hierbei handelt es sich um Wandhydranten, die speziell für diesen geringen Betriebsdruck und die reduzierte Löschwassermenge konzipiert sind. Sie dienen ausschließlich der Selbsthilfe anwesender Personen und können nicht durch die Feuerwehr genutzt werden, z.B. als Löschwasserversorgung und zum Anschluss mitgebrachter Feuerwehr-Druckschläuche.

Vor Errichtung dieser Anlagenausführung ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen, in dem die Wirksamkeit der Einrichtung bei den geringeren Löschwassermengen des Wandhydranten Typ S nachzuweisen ist. Ferner muss aufgrund der fehlenden Anschlussmöglichkeit zur Versorgung der Feuerwehr im Brandfall eine Freigabe der der für den Brandschutz zuständigen Stelle erfolgen. Im Einzelfall kann auch als Auflage erteilt werden, dass zusätzlich zu dieser Wandhydrantenanlage noch für die Belange der Feuerwehr Löschwasseranlage „trocken“ (siehe Abschnitt 2) zu errichten ist.

In Ausnahmefällen kann auch die Installation von Wandhydranten Typs „F“ mit speziellen eigensicheren Armaturen1 vorgenommen werden. Hierzu muss eine Freigabe der zuständigen Stellen (insbesondere von Seiten des Wasserversorgers) vorliegen. Ferner ist zu beachten, dass bei diesen Anlagen der Trinkwasserverbrauch immer noch größer als der deutlich gestiegene Löschwasserbedarf (siehe Abschnitt 4.1 bzw. 4.7) liegen muss.

Grundsätzlich muss immer sichergestellt sein, dass bei dieser Anlagenform neben den brandschutz-technischen Regelungen auch alle Regeln bezüglich Trinkwasserinstallation eingehalten werden, insbesondere DIN 1988, DIN EN 1717 und DIN EN 806. Es dürfen nur Bauteile installiert werden, die 1 Zum Zeitpunkt des Drucks sind solche Armaturen nicht mit einer DVGW-Zulassung erhältlich. Seitens des DVGW liegt ferner ein Antrag bei zuständigen Normungsausschuss vor, diese Sonderregelung aus der Norm zu streichen (Stand: April 2006).

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den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Armaturen, die unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verbunden ins, insbesondere das Schlauchanschlussventil des Wandhydranten muss zudem eine DVGW-Zulassung besitzen. Abweichungen sind einer Risikoanalyse zu unterziehen. Sollen Sonderkonstruktionen vorgesehen werden, so sind sie dann mit den zuständigen Stellen abzustimmen und müssen im späteren Prüfbuch explizit dokumentiert werden.

3.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen Das Rohrleitungssystem muss bei dieser Anlagenform allen Anforderungen an Trinkwasserinstallationen genügen. Fremdeinspeisungen sind unzulässig; dies gilt auch sowohl für eine eventuelle Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr („Noteinspeisung“) wie für den Anschluss von Wandhydranten mit Schaummittelzumischung (Schaum-Wasser-Wandhydranten). Über die allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu beachten:

Alle Wandhydranten und Stockwerksleitungen (Verbrauchsleitungen) sind über eine gemeinsame Steigleitung zu versorgen. Stichleitungen zwischen Steigleitung und Wandhydrant dürfen maximale eine Länge vom 10 x Rohrleitungsdurchmesser haben. Hinter jedem Wandhydranten müssen sich zudem Trinkwasserinstallationen befinden, die über ausreichende Verbrauchsmengen verfügen, um eine Stagnation innerhalb des Leitungssystems auszuschließen (mindestens 2 x 24 l/min bei einem Wandhydranten vom Typ S).

Die Werkstoffe der Rohrleitungen müssen entsprechend DIN 14462 ausgewählt werden. Die gilt nicht nur für die Anschlussleitung der Wandhydranten sondern eben für das gesamte Rohrleitungssystem, da ansonsten im Brandfall durch eine Beschädigung der Rohrleitung eventuell die Wirksamkeit der Wandhydrantenanlage nicht mehr gegeben wäre.

Die Dimensionierung der Trinkwasserleitung erfolgt nach den Erfordernissen der angeschlossenen Trinkwasserverbraucher. D.h. die Rohrleitungsdimension darf nicht aufgrund der angeschlossenen Wandhydranten vergrößert werden.

Bei Anschluss von Wandhydranten vom Typ S muss sichergestellt sein, dass an allen Wandhydranten bei einer Durchflussmenge von jeweils 24 l/min noch ein Fließdruck von mindestens 2 bar vorhanden ist. Dabei ist von der gleichzeitigen Nutzung von je zwei benachbarten Wandhydranten auszugehen. Der Auslegungsvolumenstrom für den Brandfall liegt somit bei 48 l/min. Werden Wandhydranten vom Typ F mit entsprechendem Sonder-Schlauchanschlussventil oder vorgeschaltetem Systemtrenner BA beziehungsweise Rohrtrenner GB angeschlossen (Ausnahmefall), so sind die höheren Mindestfließ-drücke und größeren Durchflussmengen gemäß Kapitel 4.1 zu beachten. Gleiches gilt bei der Installation von Wandhydranten mit Flachschlauch (Details siehe Kapitel 4.7).

Das Rohrleitungssystem ist grundsätzlich für Nenndruck PN 10 zu bemessen, sofern nicht höhere Innendrücke einen höheren Nenndruck erforderlich machen. Der zulässige Fließdruck am Wandhydranten darf max. 8 bar bei einem Volumenstrom von 24 l/min betragen. Der maximale Ruhedruck der Installation darf 12 bar nicht übersteigen.

Hinsichtlich der sonstigen Armaturen innerhalb der Trinkwasserinstallation ist zu beachten, dass diese nach den Anforderungen der DIN 1988-6 auszuwählen sind und so beschaffen sein müssen, dass von ihnen keine Beeinträchtigung der Wandhydranten ausgehen kann. Absperreinrichtungen, die sich in der Zuleitung zu Wandhydranten befinden, sind möglichst zentral anzuordnen, speziell zu kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern.

3.5 Druckerhöhungsanlagen in Trinkwasser-Installationen Grundsätzlich sollte bei dieser Anlagenform keine Druckerhöhungsanlage allein für die Feuerlöscheinrichtungen erforderlich sein. Wenn dieses der Fall sein, so ist zu überlegen, die Wandhydrantenanlage als Löschwasseranlage „nass“ gemäß Abschnitt 4 auszuführen.

Insofern dienen Druckerhöhungsanlagen bei dieser Anlage grundsätzlich in erster Linie auch der „normalen“ Trinkwasserversorgung und würden im Brandfall dann gegebenenfalls eben auch die Löschwasserversorgung mit sicherstellen.

In diesen Fällen ist somit, natürlich unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen Aspekte bei der Auswahl von Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen (siehe Abschnitt 1.4.8), die Druckerhöhungsanlage gemäß DIN 1988-5 auszulegen und zu betreiben. Grundsätzlich ist also hier anders als bei reinen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen eine Anlage mit Reservepumpe vorzusehen. Lediglich, wenn gemäß Brandschutzkonzept eine 100%ige Redundanzanlage sowieso

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mit vorgesehen werden muss, kann im Einzelfall darauf verzichtet werden, da die Reservepumpe im Prinzip durch die Redundanzanlage sichergestellt würde, sofern ansonsten eine 2-Pumpen-Anlage zum Einsatz käme.

3.6 Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ S nach DIN 14461-1 Wandhydranten vom Typ S nach DIN 14461-1 sind ausschließlich für die Brandbekämpfung durch Laien (Selbsthilfe) mit Löschwasser, das direkt aus dem Trinkwassernetz entnommen wird, vorgesehen.

Der Wandhydrant besteht nach Norm dabei im Wesentlichen aus folgenden Bauteilen:

• dem eigentlichen Schutzschrank in einer Ausführung nach DIN 14461-1

• einer drehbaren Montageverschraubung 1“ aus Messing als Verbindungselement zwischen Rohrleitung und Schlauchanschlussventil, im Einzelfall auch direkt im Ventil integriert

• dem Schlauchanschlussventil, Ausführung nach DIN 14461-3 in Baugröße 1“ als Sicherungsarmatur mit integriertem Rückflussverhinderer und Schlauchbelüfter, wahlweise mit lösbarer Verbindung zur Schlauchhaspel oder direkt eingebundenem Verbindungsschlauch, mit DVGW-Zulassung zum direkten Trinkwasseranschluss.

• einer ausschwenkbaren Schlauchhaspel nach DIN EN 671-1 mit entsprechender CE-Kennzeichnung, bestückt mit 30 m formstabilem Schlauch DN 19 und einem Strahlrohr mit einer Ausbringungsmenge von 24 l/min.

• Einer selbstklebenden Bedienungsanleitung im Schrank, mindestens DIN A5, sowie außen einen Piktogramm „Feuerlöschschlauch“ mit Zusatztext „Typ S“.

Die nachfolgende Abbildung zeigt den typischen Wandhydranten Typ S nach DIN 14461-1:

Abbildung 14: Wandhydrant Typ S nach DIN 14461-1, GLORIA Modell 7002 CS

Werden Wandhydranten in Außenbereichen installiert oder ist aus anderen Gründen von einer erhöhten Korrosionsgefahr auszugehen, so sollten Wandhydrantenschränke aus Edelstahl vorgesehen werden. Alle Wandhydranten sind gemäß DIN 14461-1 nach Einbau zu lackieren, wobei gemäß BGV A8 und GUV der Farbton RAL 3001 „signalrot“ vorzusehen ist.

Zusätzlich sind die Schränke außen mit einem Symbolschild „Feuerlöschschlauch“ im Format 200 x 200 mm zu kennzeichnen, welches zusätzlich noch den Zusatztext „Typ S“ umfassen muss. Auf der Schrankinnenseite, möglichst in Nähe des Schlauchanschlussventils, ist zudem eine Bedienungsanleitung als selbstklebende Folie, Mindestformat DIN A 5, in dauerhafter Ausführung anzubringen. Diese Schilder gehören in der Regel bereits zum normalen Lieferumfang der

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Schutzschränke. Je nach örtlichen Gegebenheiten (siehe z.B. (z.B. Arbeitsstättenrichtlinie BGV A8) muss das Symbolschild jedoch in nachleuchtender Ausführung ausgeführt werden.

Die Nutzung des Wandhydranten durch die Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund dürfen Wandhydranten vom Typ S nur eingebaut werden, wenn hierfür das Einverständnis der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle vorliegt.

Für den einwandfreien Betrieb des Wandhydrant genügt ein Mindestfließdruck von 2 bar bei einer Entnahmemenge von 24 l/min. Dabei muss nach Norm sichergestellt sein, dass der Fließdruck auch bei gleichzeitigem Betrieb von zwei Wandhydranten immer garantiert wird. Um die erforderlichen Kräfte am Schlauch beim Löscheinsatz nicht zu hoch werden zu lassen, wurde in DIN 14461-1 der zulässige Fließdruck bei geöffnetem Strahlrohr auf max. 7 bar begrenzt, wobei die neue DIN 14462 sogar Drücke bis 8 bar zulässt. Der maximale Betriebsdruck und damit der höchst zulässige Ruhedruck im Rohrleitungssystem ist auf 12 bar begrenzt.

Bei Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten können Wandhydranten vom Typ S in der Regel auf die erforderlichen Löschmitteleinheiten und damit auf die Anzahl vorzuhaltender Feuerlöscher angerechnet werden. Nähere Informationen hierzu sind zum Beispiel der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.201 zu entnehmen.

Nicht betriebsbereite Wandhydranten (auch wenn nur vorübergehend nicht betriebsbereit oder gerade im Bau) sind gut lesbar mit einem Hinweisschild „Außer Betrieb“ zu kennzeichnen.

3.7 Be- und Entlüfter in Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten Gemäß DIN 14461-1 sind alle Wandhydranten mit einem Schlauchanschlussventil als eigensichere Armatur für die Trinkwasserinstallation ausgestattet. Auch alle anderen Verbraucher müssen nach DIN EN 1717 mit Einzelabsicherung ausgeführt werden.

Be- und Entlüfter, wie sie z.B. bei Löschwasseranlagen „trocken“ oder „nass/trocken“ eingesetzt werden oder als Sammelabsicherung für die Wandhydranten vorgesehen wurden, sind daher bei Trinkwasseranlagen mittlerweile nicht mehr erforderlich.

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4 Löschwasseranlagen „nass“

4.1 Schematische Darstellung

Abbildung 15: Löschwasseranlage "nass"

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4.2 Definition und Einsatzbereich Löschwasseranlagen „nass“ sind Wandhydrantenanlagen die ständig mit Wasser befüllt sind und unter Druck stehen. Es handelt sich hierbei um Nichttrinkwasserleitung nach DIN 1988-1, bei der in der Regel kein ausreichender Wasseraustausch gegeben ist oder die von vorne herein mit Nicht-Trinkwasser (z.B. Regenwasser, Wasser aus Löschteichen, Flusswasser, etc.) betrieben werden. Somit darf bei dieser Anlagenform auch keine unmittelbare Verbindung zur Trinkwasser-Installation bestehen.

Üblicher Weise werden hier Wandhydranten mit formstabilem Schlauch installiert, die sich als Selbsthilfe-Einrichtung eignen, aber auch von der Feuerwehr im Bedarfsfall mit genutzt werden können (Typ F nach DIN 14461-1). In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch (Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes Personal ausgelegt sind. dDurch den ständig anstehenden Betriebsdruck sind die Wandhydranten immer sofort einsatzbereit.

Löschwasseranlagen „nass“ haben den Vorteil, dass hier die Feuerlöscheinrichtung eindeutig vom Trinkwassernetz getrennt ist und separat ausgeführt wird. Sie ist damit hinsichtlich der Einhaltung der Trinkwasserrichtlinien unproblematisch. Sie sind daher gemäß DIN 1988-6 eine Lösungsmöglichkeit zur Errichtung von Wandhydrantenanlagen mit einem Löschwasserbedarf größer 2 x 24 l/min.

Die Löschwasseranlage „nass“ findet auch dann Anwendung, wenn eine (ausreichende) Löschwasserbereitstellung durch den Wasserversorger nicht gegeben ist, da durch den Vorlagebehälter auch eine Zwischenspeicherung erforderlicher Löschwassermengen möglich ist.

Problematisch ist jedoch der Umstand, dass bei Ausfall der Druckerhöhungsanlage die gesamte Wandhydrantenanlage nicht mehr betriebsbereit ist, so dass gerade auf diesen Punkt besonderer Augenmerk zu legen ist (siehe auch Abschnitt 1.4.8).

Ebenso ist zu beachten, dass diese Anlagenform konzeptionell eine Verkeimung des Löschwassers beinhaltet, da die Anlage nur im Brandfall betrieben wird und das Wasser im System somit eventuell über Jahre hinweg stagniert. Im Brandfall sowie bei einer sonstigen Löschwasserentnahme, wie z.B. Betätigung des Wandhydranten durch Unbefugte („Putzwasserentnahme“), ist also von Wasser der Gefahrenklasse 4 oder 5 auszugehen. In Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, Krankenhäusern und Altenheimen sind solche Anlage also unter Umständen als bedenklich anzusehen.

4.3 Allgemeine Anforderungen Löschwasseranlagen „nass“ sind nach DIN 1988-6 als Nichttrinkwasseranlagen definiert, die keine unmittelbare Verbindung zur Trinkwasser-Installation haben dürfen. Sie müssen über einen Vorlagebehälter mit freien Auslauf AA, AB oder AD nach DIN EN 1717 und nachgeschalteter Druckerhöhungsanlage vom Trinkwassernetz getrennt sein oder werden von vorneherein mit Betriebswasser betrieben. Hinter der Druckerhöhungsanlage ist eine Fremdeinspeisung oder auch das Zumischen von Schaummitteln zulässig, so dass dieses System auch für Schaumlöschanlagen oder zum Anschluss von Schaum-Wasser-Wandhydranten geeignet ist.

Üblicher Weise werden bei Löschwasseranlage „nass“ Wandhydranten des Typs „F“ nach DIN 14461-1 eingesetzt. Diese Wandhydranten verfügen über eine Schlauchhaspel mit formstabilem Schlauch mit entsprechender Düse, wodurch die Handhabung durch den Laien möglich ist. Die Nutzung durch die Feuerwehr ist ebenso gegeben, da ein Abkupplung der vorhandenen Schlauchhaspel und der Anschluss von eigens mitgebrachten Schläuchen möglich ist.

In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch (Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes Personal ausgelegt sind. Der Betreiber muss hierfür ständig eine ausreichende Anzahl entsprechend unterwiesener Personen vorhalten, so dass diese Wandhydranten in der Praxis eigentlich nur noch in Industrieben mit eigener Werkfeuerwehr installiert werden.

4.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen Über die allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu beachten:

Das Rohrleitungssystem muss bei dieser Anlagenform bis zum Vorlagebehälter mit freiem Auslauf den Anforderungen an Trinkwasserinstallationen genügen. Dahinter sind Fremdeinspeisungen

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grundsätzlich zulässig; dies gilt auch sowohl für eine Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr („Noteinspeisung“) wie für den Anschluss von Wandhydranten mit Schaummittelzumischung (Schaum-Wasser-Wandhydranten).

Die Werkstoffe der Rohrleitungen müssen entsprechend DIN 14462 ausgewählt werden (siehe Abschnitt 1.4.5). Die gilt nicht nur für die Leitungen der Löschwasseranlage „nass“ sondern auch für die Zuleitung zum Vorlagebehälter, da ansonsten im Brandfall durch eine Beschädigung der Rohrleitung eventuell die Wirksamkeit der Wandhydrantenanlage nicht mehr gegeben wäre.

Die Rohrleitungsdimensionierung ist bei Löschwasseranlagen „nass“ nicht vorgegeben und wird in der Regel durch eine Druckverlustberechnung ermittelt. Ein mögliches Berechnungsverfahren ist in DIN 1988-3 angegeben. Dabei ist je nach Löschwasserbedarf der Feuerwehr bei gleichzeitiger Nutzung von drei Wandhydranten entweder ein Fließdruck von mindestens 3,0 bar bei einer Durch-flussmenge von jeweils 100 l/min (= insgesamt 300 l/min bzw. 18 m³/h) oder aber 4,5 bar bei einer Durchflussmenge von 200 l/min (= insgesamt 600 l/min bzw. 36 m³/h) sicherzustellen. Diese Leistungsdaten sind Anforderungen für die Nutzung der Wandhydranten durch die Feuerwehr mit deren Feuerlöschgeräten. Bei Schaum-Wasser-Wandhydranten sind zusätzlich die Vorgaben des jeweiligen Herstellers hinsichtlich Durchflussmenge und Mindestfließdrücken zur Schaumerzeugung zu beachten.

Das Rohrleitungssystem ist grundsätzlich für Nenndruck PN 10 zu bemessen, sofern nicht höhere Innendrücke einen höheren Nenndruck erforderlich machen. Der zulässige Fließdruck am Wandhydranten darf max. 8 bar bei voll geöffnetem Strahlrohr betragen. Der maximale Ruhedruck der Installation darf 12 bar nicht übersteigen.

Hinsichtlich der sonstigen Armaturen innerhalb der Trinkwasser-Installation ist zu beachten, dass diese nach den Anforderungen der DIN 1988-6 auszuwählen sind und so beschaffen sein müssen, dass von ihnen keine Beeinträchtigung der Wandhydranten ausgehen kann. Absperreinrichtungen, die sich in der Zuleitung zu Wandhydranten befinden, sind möglichst zentral anzuordnen, speziell zu kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern.

4.5 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass“ Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass“ müssen entsprechend den brandschutz-technischen Anforderungen (siehe Kapitel 1.4.8) ausgewählt werden. Gerade bei dieser Form eine Löschwasseranlage ist besonders auf eine möglichst hohe Betriebssicherheit zu achten. So sind hier Sicherheitsstromversorgung und Redundanz besonders bedeutsam.

Wenn gemäß Brandschutzkonzept auf eine Sicherheitsstromversorgung und/oder Redundanzanlage verzichtet werden kann, sollte bei diesen Anlagen dann mindestens immer auch eine Löschwasser-Einspeiseeinrichtung nach DIN 14461-2 (siehe Abschnitt 2.5) als Noteinspeisung für die Feuerwehr hinter der Druckerhöhungsanlage mit vorgesehen werden.

Der Vorbehälter für die Löschwasserbereitstellung ist entsprechen Kapitel 1.4.7 auszuwählen. Die typische Auslegung nach DIN 1988-5 für einen Vorbehälter zeigt die nachfolgende Beispielrechnung:

Beispielrechnung: Volumenberechnung bei einer Löschwasseranlage „nass“:

Das erforderliche Nutzvolumen (in m³) des Vorbehälters nach DIN 1988-5 muss mind. 3 % des Spitzenvolumenstroms (in m³/h) der Löschwasseranlage betragen.

Es gilt somit:

Behältervolumen = 0,03 x V max. in m³

Bei einem Spitzenvolumenstrom der Löschwasseranlage „nass“ von beispielsweise 3 x 100 l/min (= 18 m³/h) ergibt sich damit folgende Rechnung:

Behältervolumen = 0,03 x 18 = 0,54

Somit muss in diesem Beispiel ein Vorlagebehälter mit einem Nutzvolumen (nicht Nenninhalt!) von 540 l (= 0,54 m³) installiert werden. Aufgrund der marktüblichen Behältergrößen würde man damit in diesem Fall in der Regel einen 800 l Behälter auswählen.

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4.6 Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ F nach DIN 14461-1 Bei Wandhydranten vom Typ F nach DIN 14461-1 ist die Brandbekämpfung durch Laien (Selbsthilfe) wie auch durch die Feuerwehr möglich. Der Wandhydrant besteht nach Norm dabei im Wesentlichen aus folgenden Bauteilen:

• dem eigentlichen Schutzschrank in einer Ausführung nach DIN 14461-1

• einer drehbaren Montageverschraubung 2“ aus Messing als Verbindungselement zwischen Rohrleitung und Schlauchanschlussventil

• dem Schlauchanschlussventil, Ausführung nach DIN 14461-3 mit aufgeschraubter C-Festkupplung aus Messing in Baugröße 2“

• einer ausschwenkbaren Schlauchhaspel nach DIN EN 671-1 mit entsprechender CE-Kennzeichnung, bestückt mit 30 m formstabilem Schlauch DN 25 und einem Strahlrohr mit 6 mm Austrittsöffnung

• Einer selbstklebenden Bedienungsanleitung im Schrank, mindestens DIN A5, sowie außen einen Piktogramm „Feuerlöschschlauch“ mit Zusatztext „Typ F“.

Während im Selbsthilfefall der Löschangriff mit dem formstabilem Schlauch ausgeführt wird, nutzt die Feuerwehr den Wandhydranten in der Regel eher zur Löschwasserversorgung, indem Sie die vorhandene Schlauchhaspel am Ventil abkuppelt und einen selber mitgebrachtem Schlauch mit entsprechendem Strahlrohr anschließt. Aus diesem Grund richten sich die zu garantierenden Mindestfließdrücke von 3 bar bei 3 x 100 l/min bzw. 4,5 bar bei 3 x 200 l/min auch in erster Linie nach den Anforderungen der Feuerwehr (entweder Löschangriff mit CM-Mehrzweckstrahlrohr oder Hohlstrahlrohr). Beide Leistungswerte sind mit einem formstabilen Schlauch nicht realisierbar.

Um die erforderlichen Kräfte am Schlauch beim Löscheinsatz nicht zu hoch werden zu lassen, wurde in DIN 14462 der zulässige Fließdruck bei geöffnetem Strahlrohr auf max. 8 bar begrenzt. Der maximale Betriebsdruck und damit der höchst zulässige Ruhedruck im Rohrleitungssystem in DIN 14461-1 ist auf 12 bar festgeschrieben.

Wandhydranten vom Typ F können entsprechend Arbeitsstättenrichtlinie in der Regel auf die erforderlichen Löschmitteleinheiten und damit auf die Anzahl vorzuhaltender Feuerlöscher angerechnet werden. Nähere Informationen hierzu sind zum Beispiel der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.201 zu entnehmen.

Abbildung 16: Wandhydrant Typ F nach DIN 14461-1, GLORIA Modell 7112 S

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Seite 36 Technische Änderungen vorbehalten 924 366-01 Abbildung 17: Wandhydrant mit Flachschlauch, GLORIA Modell 7004 S

4.7 Wandhydranten mit Flachschlauch nach DIN 14461-6 Der Wandhydrant mit Flachschlauch dient sowohl zur Selbsthilfe durch unterwiesene Personen als auch der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung. Der Wandhydrant ist nicht zur typischen Selbsthilfe durch Nutzung durch ungeschultes Personal geeignet, weshalb diese Ausführung z. B. in Gebäuden mit öffentlichem Personenverkehr nicht installiert werden sollte.

Der Wandhydrant muss DIN 14461-6 entsprechend und besteht in der Regel aus folgenden Bauteilen:

• dem eigentlichen Schutzschrank in einer Ausführung nach DIN 14461-6

• einer drehbaren Montageverschraubung 2“ aus Messing als Verbindungselement zwischen Rohrleitung und Schlauchanschlussventil

• dem Schlauchanschlussventil, Ausführung nach DIN 14461-3 mit aufgeschraubter C-Festkupplung in Baugröße 2“

• einer Schlauchhaltevorrichtung nach DIN EN 671-2, in der Regel als Schlauchtrommel ausgeführt, und bestückt mit 15 m Flachschlauch C-42 und einem Hohlstrahlrohr oder oftmals auch einem CM-Mehrzweckstrahlrohr nach früherer DIN 14365 (Norm zurückgezogen).

• Einer selbstklebenden Bedienungsanleitung im Schrank, mindestens DIN A5, sowie außen einen Piktogramm „Feuerlöschschlauch“ ohne weiteren Zusatztext.

Die zu garantierenden Mindestfließdrücke liegen in der Regel bei 3 bar bei 3 x 100 l/min, wenn der Wandhydrant mit einem CM-Mehrzweckstrahlrohr ausgestattet ist bzw. 4,5 bar bei 3 x 200 l/min bei Ausrüstung mit einem Hohlstrahlrohr. Letztendlich kann auch bei der Ausführung mit CM-Mehrzweckstrahlrohr im Einzelfall der höhere Leistungswert gefordert werden, wenn die Feuerwehr sich z. B. die Möglichkeit erhalten möchte, den Wandhydranten im Bedarfsfall auch mit einem eigenen Hohlstrahlrohr betreiben zu können.

Um die erforderlichen Kräfte am Schlauch beim Löscheinsatz nicht zu hoch werden zu lassen, wurde in DIN 14462 der zulässige Fließdruck bei geöffnetem Strahlrohr auf max. 8 bar begrenzt. Der maximale Betriebsdruck und damit der höchst zulässige Ruhedruck im Rohrleitungssystem ist auf 12 bar festgeschrieben.

Der Flachschlauch in dem Wandhydranten muss anders als ein formstabiler Schlauch zum Löschangriff stets vollständig und knickfrei ausgerollt werden, da ansonsten eine einwandfreie Wasserlieferung nicht möglich ist bzw. es sogar im Einzelfall zu Beschädigungen am Wandhydranten oder des Schlauches kommen kann, wenn dieser nicht abgerollt befüllt wird.

Aus diesem Grund ist auch die Schlauchlänge auf maximal 15 m begrenzt worden, damit auch Entstehungsbrände in direkter Nähe des Wandhydranten noch problemlos gelöscht werden können. Größere Schlauchlängen können daher im Einzelfall eine Einschränkung in der Nutzbarkeit des Wandhydranten bedeuten.

Aufgrund der zu beachtenden besondere Vorgehensweise in der Handhabung dieser Wandhydranten sind sie auch nicht als Selbsthilfeeinrichtung für ungeschulte Personen geeignet. Sie dürfen daher nach Arbeitsstättenrichtlinie auch nicht auf die Anzahl der vorzuhaltenden Feuerlöscher angerechnet werden.

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4.8 Wandhydranten mit Schaummittelzumischung („Schaum-Wasser-Wandhydranten“)

Schaum-Wasser-Wandhydranten kommen dort zum Einsatz, wo erhöhte Anforderungen an die Löschkraft eines Wandhydranten gestellt werden. Insbesondere in Bereichen, wo Brände der Brandklasse B (flüssige Stoffe) auftreten können, ist die Anwendung von Schaummitteln erforderlich.

Der Schaum-Wasser-Wandhydrant ist nicht bislang nicht genormt, die Anforderungen und Auslegungen können somit nur in Anlehnung an DIN 14461-6 (Wandhydranten mit Flachschlauch) beziehungsweise DIN 14461-1 (Wandhydrant mit formstabilem Schlauch) erfolgen.

Die Verwendung bedarf im Grund immer geschulter Fachkräfte. Der Bediener muss grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Wasser und Schaum als Löschmittel haben. So muss er entscheiden können, welches der beiden Löschmittel bei einem Brand das geeignetere Löschmittel ist und wie die Einrichtung dann dementsprechend zu bedienen ist (z. B. Handhabung von Zumischer, Strahlrohre, Schaumrohr u. ä.). Beim Löschangriff mit Schaum ist ferner zu beachten, dass der Einsatz in elektrischen Anlagen, die unter Spannung stehen, anders als beim Löschangriff mit Wasser grundsätzlich nicht zulässig ist.

Hinsichtlich der Betriebsdrücke gilt hier grundsätzlich auch die Vorgabe der DIN 14462, die Fließdrücke über 8 bar am Strahlrohr bzw. hier Schaumrohr untersagt. Hierbei sind aber zudem die Druckverluste innerhalb des Zumischsystems gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen, ebenso wie die erforderlichen Fließdrücke zum bestimmungsgemäßen Schaummittelbetrieb.

So muss nach DIN 14366-1 bei Verwendung von Schwer- oder Mittelschaumrohren ein Fließdruck von mindestens 5 bar am Schaumrohr sichergestellt werden. Hinzuzurechnen ist, dass der Druckverlust innerhalb eines Normzumischers pauschalisiert bei ca. 1/3 des Eingangsdrucks liegt und zusätzlich der Flachschlauch auch noch zusätzliche Druckverluste erzeugt. Bei dieser Konstellation sollte daher zum Beispiel der Eingangsdruck am Ventil mindestens bei 8 bar liegen.

Da diese Einrichtung nicht in Normen geregelt ist und hersteller- und armaturenbedingt auch unterschiedliche Druckwerte vorliegen, kann die obige Rechnung nicht pauschalisiert werden. Bei der Verwendung von Schaum-Wasser-Wandhydranten bedarf es daher immer der Angabe der individuellen Vorgaben des Herstellers hinsichtlich der erforderlichen Drücke und Durchflussmengen.

Schaum-Wasser-Wandhydranten dürfen nicht auf die erforderlichen Löschmitteleinheiten und damit auf die Anzahl vorzuhaltender Feuerlöscher angerechnet werden, wenn sie mit einem Flachschlauch ausgestattet sind. Auch bei Schaum-Wasser-Wandhydranten mit formstabilem Schlauch ist jedoch eine Rücksprache mit den zuständigen Stellen zu empfehlen, da auch hier zumindest einsatztaktische Grundkenntnisse erforderlich sind, insbesondere in welchen Fällen bevorzugt mit Wasser und wann mit Schaum zu löschen ist. Auch gelten hinsichtlich der Handhabung der Wandhydranten in elektrischen Anlagen, die unter Spannung stehen, besondere Vorgaben.

Abbildung 18: Schaum-Wasser-Wandhydrant Typ 7000 S

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5 Löschwasseranlagen „nass/trocken“

5.1 Schematische Darstellung

DN 100

Abbildung 19: Löschwasseranlage "nass/trocken"

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5.2 Definition und Einsatzbereich Löschwasseranlagen „nass/trocken“ dienen der Selbsthilfe, sind aber auch zur Nutzung durch die Feuerwehr geeignet. Wie bei Löschwasseranlagen „nass“ werden hier meist Wandhydranten mit formstabilem Schlauch installiert, die sich als Selbsthilfe-Einrichtung eignen, aber auch von der Feuerwehr im Bedarfsfall mit genutzt werden können (Typ F nach DIN 14461-1). In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch (Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes Personal, wie zum Beispiel einer Werkfeuerwehr, ausgelegt sind.

Die Löschwasserleitungen sind bei dieser Anlagenform im Normalfall leer und werden erst im Brandfall - in der Regel mittels einer Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 (kurz: FES) – automatisch geflutet. Hier sind die Schlauchanschlussventile in den Wandhydranten mit einem elektrischem Signalgeber, dem so genannten Grenztaster, ausgestattet, der mit dem Steuergerät der Füll- und Entleerungsstation verkabelt ist und bei Betätigung des Ventils einen Alarm auslöst. Die Einsatzbereitschaft der Wandhydranten muss sich dabei nun nach maximal 60 Sekunden einstellen, indem alle Entleerungen geschlossen werden und die Wasserzufuhr zu den Wandhydranten über die Füll- und Entleerungsstation freigegeben wird und das Leitungssystem so geflutet wird. Sobald nach Einsatz alle Ventile wieder geschlossen sind, erfolgt ebenso automatisch wieder die Entleerung der Löschwasserleitungen.

Löschwasseranlagen „nass/trocken“ werden installiert, um Wandhydrantenanlage auch mit größeren Volumenströmen als 2 x 24 l/min mit unmittelbarem (direkten) Trinkwasseranschluss betreiben zu können, wobei eine Stagnation innerhalb der Löschwasserleitungen dabei durch die Füll- und Entleerungsstationen wirksam vermieden werden kann. Die Station muss dabei gemäß DIN 1988-6 neben der brandschutztechnischen Konformität zu DIN 14463-1 auch ein DVGW-Prüfzeichen tragen und mit einem integrierten Rückflussverhinderer ausgestattet sein.

Ein zweiter wichtiger Einsatzbereich sind Wandhydrantenanlagen, bei denen Rohrleitungsteile durch frostgefährdete Bereiche (Außenbereiche oder z.B. unbeheizte Lagerhallen) geführt werden. Dadurch, dass die Leitungen erst im Brandfall gefüllt werden, kann ein Einfrieren des Löschwassers in den Leitungen vermieden werden. Hierbei kann die Anlagen im Einzelfall auch mit Betriebswasser (Nicht-Trinkwasser) oder mit einem mittelbaren Trinkwasseranschluss betrieben werden, wobei dann der Rückflussverhinderer innerhalb der Füll- und Entleerungsstation entfallen kann.

Ein Vorteil der Löschwasseranlage „nass/trocken“ ist der mögliche direkte Anschluss an das Trink-wassernetz auch für Wandhydrantenanlagen mit einem Löschwasserbedarf > 24 l/min bei vollem Erhalt der Trinkwasserqualität.

Anders als bei der Löschwasseranlage „nass“ wird hier eine erhöhte Funktionssicherheit gewährleistet, indem der erforderliche Druck zum Betrieb der Wandhydranten in der Regel durch das Trinkwassernetz gewährleistet ist und Füll- und Entleerungsstationen so konzipiert sind, dass im Störfall immer die Löschwasserleitungen geflutet werden. Zudem verfügen die Anlagen über eine interne Stromquelle für 60 h Funktionserhalt und bieten aufgrund der elektrischen Ansteuerung auch noch die Möglichkeit der Alarmgebung bei Anlagenbetätigung bzw. der Einbindung von z.B. Brandmeldezentralen oder sonstiger Gebäudeleittechnik.

Ein Nachteil der Anlagen liegt in den oftmals relative großen Volumenströmen, die zur Erstbefüllung der Anlage innerhalb von 60 Sekunden erforderlich werden, sowie in dem Zeitverlust aufgrund der erst verzögerten Wasserlieferung an sich. Außerdem ist durch die Füllzeit auch die mögliche Rohrnetzgröße begrenzt, wenn unzulässig hohe Fließgeschwindigkeiten vermieden werden sollen.

5.3 Allgemeine Anforderungen Löschwasseranlagen „nass/trocken“ gelten nach DIN 1988-6 als Trinkwasseranlagen und sind dementsprechend auszulegen, sofern sie nicht über einen Vorlagebehälter mit freiem Auslauf AA, AB oder AD nach DIN EN 1717 vom Trinkwassernetz getrennt sind oder mit Nicht-Trinkwasser betrieben werden.

Üblicher Weise werden bei Löschwasseranlage „nass/trocken“ Wandhydranten des Typs „F“ nach DIN 14461-1 eingesetzt. Diese Wandhydranten verfügen über eine Schlauchhaspel mit formstabilem Schlauch mit entsprechender Düse, wodurch die Handhabung durch den Laien möglich ist. Die Nutzung durch die Feuerwehr ist ebenso gegeben, da ein Abkupplung der vorhandenen Schlauchhaspel und der Anschluss von eigens mitgebrachten Schläuchen möglich ist.

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In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch (Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes Personal ausgelegt sind. Der Betreiber muss hierfür ständig eine ausreichende Anzahl entsprechend unterwiesener Personen vorhalten, so dass diese Wandhydranten in der Praxis eigentlich nur noch in Industrieben mit eigener Werkfeuerwehr installiert werden.

Anders als bei Löschwasseranlagen „nass“ ist der Anschluss von Wandhydranten mit Schaummittel-Zumischung, so genannten Schaum-Wasser-Wandhydranten, gemäß DIN 1988-6 nicht zulässig sofern eine unmittelbare Verbindung zum Trinkwassernetz besteht, da die Füll- und Entleerungsstation während der Anlagennutzung im Brandfall alleine keine ausreichende Absicherung für das Trinkwassernetz darstellt.

Auch bei dieser Anlagenform dürfen selbstverständlich grundsätzlich nur Bauteile installiert werden, die den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Sollen Sonderkonstruktionen vorgesehen werden, so ist deren Einsatz mit den zuständigen Stellen abzustimmen und im Prüfbuch zu dokumentieren.

Bei unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verbundenen Löschwasseranlagen ist zudem auch auf die Einhaltung der Regelungen nach DIN 1988-6 und DIN EN 1717 zu achten, so wie darauf, dass die Füll- und Entleerungsstation ein DVGW-Prüfzeichen tragen muss und mit einem integriertem Rückflussverhinderer ausgestattet sein muss.

5.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen Üblicherweise werden Löschwasseranlagen „nass/trocken“ unmittelbar an das Trinkwassernetz angeschlossen, um den dort vorhandenen Vordruck ausnutzen zu können. Ein mittelbarer Anschluss mit Vorlagebehälter und Druckerhöhungsanlage ist aber ebenso möglich, wie der Betrieb der Anlage mit Betriebswasser (Nicht-Trinkwasser). Über die allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu beachten:

Anders als bei Löschwasseranlagen „nass“ oder Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten können bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ Löschwasserleitungen hinter der Füll- und Entleerungsstation auch problemlos durch frostgefährdete Bereiche geführt werden, ohne dass in der Regel besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Fremdeinspeisungen sind allerdings nur dann zulässig, wenn die Anlage mittelbar über Vorbehälter mit freiem Auslauf mit Trinkwassernetz verbunden ist.

Die Rohrleitungsdimensionierung ist nicht direkt vorgegeben und wird in der Regel durch die Kombination einer Druckverlustberechnung und einer Füllzeitberechnung ermittelt. Ein mögliches Berechnungsverfahren für die Druckverlustberechnung ist in DIN 1988-3 angegeben, wobei zusätzlich zu beachten ist. Dabei ist je nach Löschwasserbedarf der Feuerwehr bei gleichzeitiger Nutzung von drei Wandhydranten entweder ein Fließdruck von mindestens 3,0 bar bei einer Durchflussmenge von jeweils 100 l/min (= insgesamt 300 l/min bzw. 18 m³/h) oder aber 4,5 bar bei einer Durchflussmenge von 200 l/min (= insgesamt 600 l/min bzw. 36 m³/h) sicherzustellen.

Bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ist immer auch eine Füllzeitberechnung durchzuführen, da im Alarmfall gemäß DIN 14462 und DIN 1988-6 nach maximal 60 Sekunden das Leitungsnetz vollständig geflutet und der erforderliche Mindestfließdruck sichergestellt sein muss.

Die für diese Flutungsphase erforderlichen Wassermengen und Volumenströme überschreiten dabei oftmals den späteren Löschwasserbedarf, so dass diese Berechnung nicht nur für Rohrleitungs-dimensionierung sondern auch für die Auswahl vorgeschalteter Armaturen wie insbesondere dem Wasserzähler sowie die Abstimmung der vom Wasserversorger bereitgestellten Wassermengen unabdingbar ist.

Überschlägig kann die Füllzeit allgemein nach folgender Formel berechnet werden:

Rohrleitungslänge ab FES [m] x Rohrvolumen [l/m] Füllzeit [min] = ----------------------------------------------------------------------- garantierter Volumenstrom [l/min]

Die nachfolgende Beispielrechnung veranschaulicht die Anwendung dieser Formel.

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Beispiel für eine Füllzeitberechnung:

Vorgaben:

o geplante Füllzeit 60 Sekunden (zulässiger Höchstwert)

o Wandhydranten Typ F, Vorgabewert: 3 x 100 l/min

o Rohrleitungsgesamtvolumen ab FES: 150 m DN 80 (bei DN 80 mit 5,5 l/m)

o Garantierte Wasserlieferung vom Wasserversorger: 10 l/s mit entsprechendem Zähler

Berechnung:

a) Löschangriff: QBrandfall = 3 x 100 l/min = 300 l/min QWVU = 10 l/s = 600 l/min Die Wasserlieferung ist also ausreichend, um einen Löschangriff wirksam durchführen zu können.

b) Erstbefüllung 150 m x 5,5 l/m 825 l tFlutung = ------------------------ = --------------- = 1,375 min = 82,5 s 600 l/min 600 l/min Die Wasserlieferung ist nicht ausreichend, um die Leitungen innerhalb des maximal zulässigen Grenzwerts von 60 Sekunden zu fluten. Es ist zu prüfen, inwiefern durch Verringerung der Rohrleitungsquerschnitte das Rohrleitungsvolumen sinnvoll reduziert werden kann, wobei natürlich die Druckverluste im Rohrleitungssystem steigen würden. Ansonsten ist eine Löschwasserbevorratung mittels Vorlagebehälter erforderlich.

Unabhängig von dieser rein theoretischen Überschlagsrechnung sind in der Praxis auch die dynamischen Vorgänge während des Öffnen der Füllarmatur sowie der unterschiedlichen Fließ-geschwindigkeiten innerhalb der Gesamtrohrleitung durch veränderte Nennweite und unterschiedliche Druckverhältnissen an verschiedenen innerhalb des Rohrleitungssystems zu berücksichtigen, sowie andere Faktoren wie z.B. die in DIN 14463-1 festgelegten Reaktionszeiten auf einzelne Meldebefehle.

Spätestens wenn bei der oben genannten Überschlagsrechnung eine Füllzeit > 45 Sekunden ermittelt wurde, empfiehl es sich daher eine detaillierte Füllzeitberechnung durchzuführen, bei der auch die oben genannten Faktoren mit berücksichtigt werden. Entsprechende Berechnungen bietet GLORIA für die eigenen Anlagen an.

Hinsichtlich der zulässigen Fließgeschwindigkeiten gilt DIN 1988-2. Nach Absprache mit den zuständigen Stelle kann hiervon im Einzelfall abgewichen werden, wenn es um die Erstflutung des Rohrleitungsnetzes und damit einem kurzzeitigen Spitzenvolumenstrom geht. Um die Sicherheit von Bauteilen zu gewährleisten und eventuelle Schäden durch Druckstöße zu vermeiden, sollte aber unbedingt sichergestellt werden, dass Fließgeschwindigkeiten größer 5 m/s ausgeschlossen sind.

Die Werkstoffe der Rohrleitungen müssen entsprechend DIN 14462 ausgewählt werden (siehe Abschnitt 1.4.5). Die gilt nicht nur für die Leitungen der eigentlichen Löschwasseranlage, sondern auch für die Zuleitung, da ansonsten im Brandfall durch eine Beschädigung der Rohrleitung eventuell die Wirksamkeit der Wandhydrantenanlage nicht mehr gegeben wäre.

Das Rohrleitungssystem muss nach Norm mindestens für Nenndruck PN 16 bemessen sein, wobei bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ grundsätzlich die Auslegung auf einen Nenndruck von 16 bar empfehlenswert ist, da durch die Fließgeschwindigkeiten bei der Erstbefüllung des Rohrleitungs-systems je nach Rohrleitungsführung und Druckverhältnissen höhere Kräfte auftreten können.

Hinsichtlich der Befestigung der Rohrleitungen sind die erhöhten hydraulischen Kräfte beim Füllvorgang ebenso mit zu berücksichtigen. Ansonsten ist die Rohrleitungsbefestigung gemäß DIN 1988-2 vorzunehmen.

Press-, Klemm und Steckverbindungen sind bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ nur zulässig, wenn sie für den Einsatz (insbesondere im Hinblick auf die Kräfte beim Füllvorgang sowie äußere Brandeinwirkung bei leerer Leitung) geeignet sind. Dieses darf dann angenommen werden, wenn Sie

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von einer anerkannten Prüfstelle für die Verwendung in Wasserlöschanlagen (wie zum Beispiel Trocken-Sprinkleranlagen oder Sprühwasserlöschanlagen) freigegeben wurden.

Der Fließdruck am Wandhydranten darf max. 8 bar bei voll geöffnetem Strahlrohr betragen. Der maximale Ruhedruck der Installation darf 12 bar nicht übersteigen.

Hinsichtlich des Rohrleitungsverlaufs ist darauf zu achten, dass gemäß DIN 14462 an allen Stellen ein Gefälle von mindestens 0,5% zur Füll- und Entleerungsstation bzw. zu von der Station automatisch gesteuerten Entleerungen oder offenen Düsen sichergestellt sein muss, um eine automatische und restlose Entleerung der Leitung nach Gebrauch sicherstellen zu können. Dementsprechend sind bei Rohrleitungsführungen unterhalb der Decke mit Fallleitungen zu Wandhydranten dort jeweils derartige zusätzliche automatische Tiefenentleerung (siehe Abschnitt 5.6) erforderlich. Ferner sollte die Anlage so konzipiert sein, dass Druckschläge bei der Befüllung möglichst vermieden werden.

Hinsichtlich der installierten Armaturen ist zu beachten, dass diese so beschaffen sein müssen, dass von ihnen keine Beeinträchtigung der Wandhydranten ausgehen kann. Absperreinrichtungen, die sich in der Zuleitung zu Wandhydranten befinden, sind möglichst zentral anzuordnen, speziell zu kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern, ebenso wie auch die Absperreinrichtungen innerhalb der Füll- und Entleerungsstation.

5.5 Füll- und Entleerungsstationen

5.5.1 Hinweise zur Sanitärinstallation Die Füll- und Entleerungsstation ist grundsätzlich am tiefsten Punkt des Rohrleitungssystems zu installieren. Erfolgt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Leitungsführung bzw. die Installation von Entnahmestellen unterhalb des Niveaus der Füll- und Entleerungsstation, müssen zusätzliche automatische Tiefenentleerungen (siehe Abschnitt 5.8) eingesetzt werden. Handbetätigte Kugelhähne sind nicht zulässig.

Bei Füll- und Entleerungsstation mit Membranüberwachung über Druckschalter empfiehlt es sich zudem zu externen Tiefenentleerungen oder offener Düsen ein Höhenunterschied von 2 m sicherzustellen (ggf. durch einfaches Verspringen der Rohrleitung als senkrechte Schleife), um eine Membranstörung möglichst schnell detektieren zu können. Dieses ist bei GLORIA Füll- und Entleerungsstationen vom Typ FES II ab Baujahr 08/2006 nicht mehr erforderlich.

Die Zuleitung zur Füll- und Entleerungsstation sollte so ausgeführt werden, dass die Rohrleitungslänge zwischen Füll- und Entleerungsventil und letztem vorgeschaltetem Trinkwasserabzweig nicht länger als 10 x Rohrleitungsnennweite ist, um die Gefahr von Stagnation in der Zuleitung minimieren zu können. Kann dieser in DIN 1988-6 angegebene Grenzwert nicht eingehalten werden oder sind die vorgeschalteten Trinkwasserverbraucher selber nicht ausreichend groß, um eine regelmäßige Spülung der Zuleitung gewährleisten zu können, so ist die Füll- und Entleerungsstation mit einem zusätzlichen Spülventil für die Zuleitung auszustatten.

Der Einbauort der Station selber muss frostsicher und gut belüftet sein. Er muss zudem gegen unbefugten Zugriff geschützt sein, um die Anlagen gegen Missbrauch und Manipulation zu schützen. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten muss die Anlage dort gut zugänglich installiert sein.

Für den ordnungsgemäße Entleerung der Löschwasserleitung, die durch die Füll- und Entleerungsstation gewährleistet wird, muss gemäß DIN 14462 ein Abfluss mit Mindestnennweite DN 100 vorhanden sein. Der Anschluss der Station hat dabei über einen freien Auslauf zu erfolgen.

5.5.2 Hinweise zur Elektroinstallation Bei der Elektroinstallation von Füll- und Entleerungsstationen ist folgendes zu beachten:

• Die elektrischen Leitungen für Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an Besucher und Beschäftigte müssen so ausgeführt oder durch Bauteile umkleidet werden, dass sie bei äußerer Brandeinwirkung für eine Zeitdauer von 30 Minuten funktionsfähig bleiben. Dieses betrifft somit die Verkabelung von optischen oder akustischen Alarmeinrichtungen, welche an der Füll- und Entleerungsstation angeschlossen sind, oder die Abfrage der potentialfreien Kontakte, wenn diese für eine Alarmierung genutzt werden. (Beiblatt 1 zu DIN VDE 0108 Teil 1)

• Sonstige elektrischen Leitungen müssen i. d. R. nicht den Vorschriften zum Funktionserhalt von elektrischen Leitungen entsprechen. Dieses ergibt sich aus folgenden Gegebenheiten:

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o Die Steuerung verfügt über eine integrierte Notstromversorgung mit einer Überbrückungszeit von mind. 60 Stunden. Nach der Überbrückungszeit kommt es zu einer Zwangsöffnung des Hauptmembranventils, wodurch die Befüllung der Rohrleitung erfolgt.

o Die Auslöselinien / Schleifen werden auf Drahtbruch und Kurzschluss überwacht und jegliche Störung führen ebenfalls zum Öffnen des Hauptmembranventils.

o Jegliche sicherheitsrelevante Störungen der Füll- und Entleerungsstation ziehen ebenso das Öffnen der Füllarmatur nach sich.

o Ein Spannungsausfall führt i. d. R. zum Schließen der Entleerungseinrichtungen

• Durch die Beschichtung der Absperrarmaturen und durch den Rückflussverhinderer wird der Potentialausgleich des Rohrleitungsnetzes unterbrochen. Ein Potentialausgleich der Rohrleitung vor und hinter der Station hat nach den örtlichen Vorschriften zu erfolgen.

• Steuerleitungen sollten nicht direkt neben Starkstromkabel bzw. Leitungen mit einer erhöhten Störstrahlung verlegt werden. Eine Beeinflussung der Signalverarbeitung ist selbst bei der Verwendung von abgeschirmten Leitungen möglich.

• Bei vorhandener Brandmeldeanlage empfiehlt es sich, zur schnelleren Einsatzbereitschaft der Wandhydranten neben der Grenztaster-Ansteuerung auch eine parallele Ansteuerung über eine Brandmeldezentrale vorzusehen.

• Sofern ein Druckknopfmelder als Notauslösung für die Station vorgesehen ist, sollte dieser in der Nähe der Tür zum Installationsraum der Anlage angebracht werden.

Achtung! Vorgaben durch ein Brandschutzgutachten oder bauordnungs- oder arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen sind generell zu berücksichtigen. Diese Vorgaben können den Einsatz von elektrischen Leitungen mit Funktionserhalt bei Brandeinwirkung, in größerem Umfang erfordern.

Das nachfolgende Schema stellt eine typische Anlagenverkabelung dar:

Elektr. Steuerung derFüll- u. Entleerungsstation

akustische Alarmierung

Versorgungsspannung230 V AC

Druckknopfmelder alsNotauslösung

Grenztaster amSchlauchanschlussventil

Auslöselinie / Schleifeauf Drahtbruch und Kurzschluss überwacht

evtl. weitere Auslöselinieder FES-Steuerung

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evtl. E30

Ventilstation

Abbildung 20: Verkabelungsschema FES II

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5.6 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ Druckerhöhungen in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ werden immer dann erforderlich, wenn der vorhandene Betriebsdruck nicht ausreicht, um den vorgegebenen Mindestfließdruck an allen Wandhydranten garantieren zu können.

Grundsätzlich gelten auch hier die allgemeinen brandschutztechnischen Anforderungen gemäß der Abschnitte 1.4.7 und 1.4.8. Gerade bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ empfiehlt es sich zudem, die Druckerhöhungsanlagen im Brandfall über die Alarmmeldung der Füll- und Entleerungsstation direkt zuzuschalten. Die GLORIA Füll- und Entleerungsstationen verfügen hierfür über eine eigene Schnittstelle zu GLORIA Druckerhöhungsanlagen, wobei hierüber in der Regel auch Anlagen anderer Hersteller mit angesteuert werden können.

Am häufigsten kommt dabei eine Anlage mit unmittelbarem (direktem) Trinkwasseranschluss vor, um den vorhandenen Vordruck nutzen zu können. Bei dieser Anschlussart muss die Füll- und Entleerungsstation aber generell über ein Spülventil für die Zuleitung verfügen, da bedingt durch den Aufbau, die Stichstrecke der Zuleitung den Grenzwert von 10 x Leitungsnennweite überschreitet.

Die nachfolgende Abbildung zeigt einen hierfür typischen Aufbau der Löschwasserzuleitung:

Druckerhöhung Füll- u. Entleerungsstationmit Spülventil

evtl. Druckminderer

Abbildung 21: unmittelbar angeschlossene FES mit Druckerhöhungsanlage

Ebenso ist aber auch der mittelbare Anschluss an das Trinkwassernetz mittels Vorbehälter mit freiem Auslauf und anschließender Druckerhöhungsanlage möglich. Diese Anschlussart wird insbesondere dann gewählt, wenn die Wasserversorgung nicht ausreichend ist, um die Flutung des Rohrleitungsnetzes innerhalb von 60 Sekunden gewährleisten zu können oder wenn Fremdeinspeisungen, wie z.B. eine Noteinspeisung für die Feuerwehr oder der Anschluss von Schaum-Wasser-Wandhydranten vorgesehen ist.

Bei der Auslegung des Vorbehälters muss dann neben den Volumenströmen des Löscheinsatzes auch die erforderlichen Wassermengen zur Erstbefüllung des Rohrleitungsnetzes angemessen berücksichtigt werden (siehe Abschnitt 1.4.7). Die Auslegung des Vorbehälters nach DIN 1988-5 kann analog des folgenden Rechenbeispiels erfolgen:

Beispielrechnung: Volumenberechnung bei einer mittelbar angeschlossenen Löschwasseranlage „nass/trocken“:

Das erforderliche Nutzvolumen des Vorbehälters ergibt sich aus folgenden Berechnung:

Erstens aus 3% des Spitzenvolumenstroms (in m³/h) der Löschwasseranlage wie in DIN 1988-5 festgelegt. Bei einer Wandhydrantenanlage mit drei oder mehr Wandhydranten, die auf einen Löschwasserbedarf von 100 l/min ausgelegt sind, also 540 l (siehe auch Beispielrechnung unter Abschnitt 4.5).

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Zweitens aus dem Volumen des Rohrleitungsnetzes hinter der Füll- und Entleerungsstation, welches im Alarmfall innerhalb von maximal 60 Sekunden zu befüllen ist.

Das ergibt bei einer beispielhaft angenommenen Rohrleitung von

80 m DN 50 (ca. 2 Liter Rohrinhalt je laufender m) 160 Liter + 60 m DN 80 (ca. 5 Liter Rohrinhalt je laufender m) 300 Liter = Behältervolumen für die Erstbefüllung der Rohrleitung: 460 Liter

Der Nutzinhalt des Behälters müsste in diesem Beispiel mind. 1000 Liter (540 + 460 Liter) betragen.

5.7 Wandhydranten für Löschwasseranlagen „nass/trocken“ Zum Einsatz in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ kommen wahlweise entweder Wandhydranten mit formstabilem Schlauch vom Typ F nach DIN 14461-1 (siehe Abschnitt 4.6) oder im Einzelfall dann auch ein Wandhydrant mit Flachschlauch nach DIN 14461-6 (siehe Abschnitt 4.7). Wandhydranten des Typ S nach DIN 14461-1 sind grundsätzlich ebenso wenig für Löschwasseranlagen „nass/trocken“ vorgesehen wie Schaum-Wasser-Wandhydranten, obschon im Einzelfall auch derartige Einrichtungen angeschlossen werden könnten.

Die Wandhydranten in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ entsprechen im Grunde in allen Punkten derer für Löschwasseranlagen „nass“, nur sind die Schlauchanschlussventile hier zusätzlich mit einem so genannten Grenztaster ausgestattet, der als elektrischer Signalgeber für die Füll- und Entleerungsstation im Falle einer Ventilbetätigung dient.

Außerdem müssen alle Wandhydranten noch mit einem zusätzlichen Hinweis auf die verzögerte Wasserlieferung bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ versehen werden, indem unter oder neben die Bedienungsanleitung ein Aufkleber mit zum Text „Wasser kommt nach max. 60 Sekunden“ anzubringen ist.

Abbildung 22: an einem Schlauchanschlussventil montierter Grenztaster

5.8 Automatische Entleerungseinrichtungen Automatische Entleerungseinrichtungen werden innerhalb von Löschwasserleitungen „nass/trocken“ immer dann eingesetzt, wenn die Löschwasserleitungen nicht mit ausreichendem Gefälle zur Füll- und Entleerungsstation verlegt werden können. Typische Anwendungsfälle sind Fallleitungen von der Decke zu einzelnen Wandhydranten oder Versprünge innerhalb des Rohrleitungssystems, die aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht vermeidbar.

Grundsätzlich werden zwei verschiedene Bauarten unterschieden: Die hydraulischen Entleerungseinrichtungen, die über den in den Löschwasserleitungen vorhandenen Wasserdruck betrieben werden, und die elektrischen Entleerungseinrichtungen, die direkt über die Füll- und Entleerungsstation zwangsgesteuert werden.

In beiden Fällen ist jedoch immer zu beachten, dass die Entleerungen automatisch Öffnen, so dass an den verschiedenen Installationspunkten solcher Entleerungen stets auch entsprechende Abflussmöglichkeiten für das austretende Wasser vorhanden sein müssen.

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5.8.1 Hydraulische Entleerungseinrichtungen Bei hydraulischen Entleerungen handelt es sich aus einer Armaturenkombination von Schmutzfänger und Absperreinrichtung (für Wartungszwecke) mit einem federbelastetem Entleerungsventil. Die Entleerung arbeitet somit autark ohne Stromversorgung oder sonstige direkte Ansteuerung durch die Füll- und Entleerungsstation.

Wird im Brandfall die Löschwasserleitung befüllt, so wird durch den anstehenden Wasserdruck das federbelastete Ventil ab einem voreingestellten Schließdruck von 0,5 bar oder 1,0 bar geschlossen, abhängig von der Ausführung des Entleerungsventil. Genauso wird nach einem Löschangriff die Hauptentleerung an der Füll- und Entleerungsstation geöffnet, wodurch die Hauptleitung entleert wird und zudem der Druck im Leitungssystem abfällt. Sobald der Schließdruck der hydraulischen Entleerung somit wieder unterschritten wird, öffnet sich das Ventil und das Restwasser wird aus der Leitung abgelassen.

Bei hydraulischen Entleerungen mit 1,0 bar Schließdruck darf die Wassersäule, die auf der Entleerungseinrichtung lastet max. 8 m betragen; bei 0,5 bar Schließdruck sogar nur 3 m. Werden diese Grenzen überschritten, so ist die einwandfreie Funktion der Entleerung nicht mehr gewährleistet, so dass die Verwendungsmöglichkeit der Entleerungen in diesem Punkt begrenzt ist.

Der Vorteil hydraulischer Entleerungseinrichtungen liegt in den niedrigen Anschaffungskosten, da insbesondere eine Verkabelung zwischen Füll- und Entleerungsstation entfällt und keine zusätzliche Stromversorgung erforderlich ist. Dem gegenüber ist zu beachten, dass die Entleerungen bis zum Erreichen des Ansprechdrucks geöffnet bleiben, also auch während der Füllphase dort Wasser austritt und die Füllzeit der Anlage damit verlängert wird. Dementsprechend ist immer ein möglichst geringer Ansprechdruck zu verwenden. Je nach Bauobjekt kann es auch möglich sein, dass Restwassermengen mit einer Gebäudehöhe von mehr als 8 m auf einer Entleerung liegen, so dass die Verwendung dieser Entleerungen überhaupt nicht mehr möglich ist.

Abbildung 23: hydraulische Entleerungseinrichtung HYE

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5.8.2 Elektrische Entleerungseinrichtungen Elektrische Entleerungseinrichtungen sind Armaturenkombinationen aus einem Schmutzfänger und einem Kugelhahn als Absperreinrichtung zu Wartungszwecken, denen ein Magnetventil als eigentliches Entleerungsventil nachgeschaltet ist. Die Steuerung der Entleerung erfolgt direkt zwangsgesteuert über die Füll- und Entleerungsstation, wobei für je sechs Entleerungseinrichtungen immer eine zusätzliche Spannungsversorgung vom Typ GSV 24-3 zusätzlich erforderlich ist.

Elektrische Entleerungseinrichtungen sind im Normalfall stets geöffnet und gewährleisten so, dass das Leitungssystem immer entleert ist. Im Brandfall sowie auch bei Störungen werden die Magnetventile innerhalb der Entleerungen über die Füll- und Entleerungsstation geschlossen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Entleerungen bereits während der Füllphase geschlossen sind und somit – anders als bei hydraulischen Entleerungen – hier kein Wasser während der Flutung austritt.

Ebenso wird nach einem Löschangriff über die Füll- und Entleerungsstation wie in DIN 14462 gefordert wieder zwangsweise geöffnet und die Löschwasserleitung somit wieder entleert. Durch Einstellungen an der Füll- und Entleerungsstation kann dabei der Zeitpunkt, zu dem diese zusätzlichen Entleerungen im Gebäude geöffnet werden, variiert werden. Hierdurch kann man bei verzweigten Leitungssystemen z.B. die Hauptentleerung an der Füll- und Entleerungsstation zuerst öffnen und so dort das Abfließen der Hauptwassermengen sicherstellen, bevor man dann zeitverzögert die zusätzlichen Entleerungseinrichtungen im Gebäude öffnet.

Der Vorteil der elektrischen Entleerungseinrichtungen liegt also darin, dass der Schaltzustand der Entleerung durch die Füll- und Entleerungsstation direkt gesteuert wird. Insbesondere für die Flutung der Leitung ergeben sich dadurch Vorteile, so dass man bei kritischen Füllzeiten ausschließlich auf elektrische Entleerungseinrichtungen zurückgreifen sollte. Nachteil ist die erforderliche Verkabelung zwischen Füll- und Entleerungsstation, den zusätzlichen Stromversorgungen für die Entleerungen und die Entleerung selber, wodurch die Kosten für diese Entleerungen höher sind als bei hydraulischen Entleerungseinrichtungen.

Abbildung 25: elektrische Entleerung EA 24

Abbildung 24: Stromversorgung GSV 24-3

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5.9 Be- und Entlüfter in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ Bei der Steigleitung „nass – trocken“ muss die Entlüftungsleistung aller eingesetzten Be- und Entlüfter so bemessen sein, dass die Befüllung der kpl. Rohrleitung in max. 60 Sekunden möglich ist. Auch Stichstrecken zu Wandhydranten mit einer Länge über 2 m sind dabei jeweils mit mindestens einem Be- und Entlüfter zu versehen, um einerseits Druckschläge durch Luftpolster zu vermeiden und andererseits auch ein Ablassen der Luft über den Wandhydrantenschlauch zu vermeiden, was zu einer ungleichmäßigen Wasserlieferung führen würde.

Die grundsätzliche Anzahl und die benötigte Nennweite von Belüftern mit Tropfwasserleitung ist aus der DIN 1988-2 Tabelle 4 ersichtlich:

• Bei Steigleitungen bis DN 50: Belüfter mit Mindestnennweite DN 20, Tropfwasserleitung DN 25

• Bei Steigleitungen größer DN 50: Belüfter mit Mindestnennweite DN 32, Tropfwasserleitung DN 25

Beispielhafte Abbildungen von Be- und Entlüftern nach DIN 14463-3:

Abbildung 26 – GLORIA BEV 25 Entlüftungsmenge 1.000 l/min

Abbildung 27 - GLORIA BEG 50 Entlüftungsmenge 3.000 l/min

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6 Verzeichnis der wichtigsten Normen DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) Teil 3 „Ermittlung von Rohrdurchmessern“ Teil 4 „Schutz des Trinkwassers; Erhaltung der Trinkwassergüte“ Teil 5 „Druckerhöhung und Druckminderung“ Teil 6 „Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“ Teil 8 „Betrieb der Anlagen“

DIN 14461 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen Teil 1 „Wandhydranten mit formstabilem Schlauch“ Teil 2 „Einspeiseeinrichtungen und Entnahmeeinrichtungen für Steigleitungen trocken“ Teil 3 „Schlauchanschlussventile PN 16“ Teil 4 „Einspeisearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen“ Teil 5 „Entnahmearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen“ Teil 6 „Schrankmaße und Einbau von Wandhydranten mit Flachschlauch nach DIN EN 671-2“

DIN 14462 Löschwassereinrichtungen – „Planung und Einbau von Wand- hydrantenanlagen und Löschwasserleitungen“

DIN 14463 Löschwasseranlagen – Fernbetätigte Füll- und Entleerungsstationen Teil 1 „Füll- und Entleerungsstationen für Wandhydranten“ Teil 2 „Füll- und Entleerungsstationen für Wasserlöschanlagen mit leerem oder drucklosem Rohrnetz – Anforderungen und Prüfverfahren“ Teil 3 „Be- und Entlüftungsventile für Löschwasserleitungen nass/trocken und trocken“

DIN 14811 Druckschläuche Teil 1 „Anforderungen, Prüfung, Behandlung“ Teil 2 „Ermittlung des Druckverlustes“

DIN EN 671 Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten Teil 1 „Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch“ Teil 2 „Wandhydranten mit Flachschlauch“ Teil 3 „Instandhaltung von Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch und Wandhydranten mit Flachschlauch“

DIN EN 694 Feuerwehrschläuche – Formstabile Schläuche für Wandhydranten

DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser- Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungs- einrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen

DIN EN 14540 Feuerlöschschläuche - Flachschläuche für Wandhydranten

DIN EN 15182 Strahlrohre für die Brandbekämpfung Teil 1 „allgemeine Anforderungen“ Teil 2 „Hohlstrahlrohre PN 16“ Teil 3 „Strahlrohre mit Vollstrahl und/oder einem unveränderlichen Sprühstrahlwinkel PN 16“

DIN VDE 0132 Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen

DVGW Arbeitsblatt W 405 Technische Regeln des DVGW; Wasserversorgung, Rohrnetz/Löschwasser – „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“

BGR 133 Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

BGV A8 Unfallverhütungsvorschrift: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“