A-3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten - … · GEMEINDE BIRKENWERDER Seite 25 Die Werte entstammen...
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GEMEINDE BIRKENWERDER
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Die Werte entstammen der geprüften Jahresrechnung 2010.
A-3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzwert: 4.378,11 €
Auf der Aktivseite der Bilanz stellen die Rechnungsabgrenzungsposten bilanztechnische Posten und keine Vermögensgegenstände dar. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodischen Ergebnisermittlung. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind anzusetzen, wenn Ausgaben vor dem Bilanzstichtag eines Haushaltsjahres geleistet werden und dies Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Im Einzelnen handelt es sich typischerweise um Beamtenbezüge.
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Passiva Bilanzwert: 51.846.350,39 €
P-1. Eigenkapital
Bilanzwert: 34.414.089,08 €
Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen der Aktivseite einerseits und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen), Sonderposten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten andererseits.
P-1.1. Basis-Reinvermögen
Bilanzwert: 26.671.644,45 €
Der Wert der Bilanzposition Basis-Reinvermögen ergibt sich als Differenz aus der Gegenüberstellung aller Aktivposten und der übrigen Passivposten, jedoch ohne Rücklage aus Überschüssen und Sonderrücklage. Es handelt sich gemäß 4.1.1 BewertL Bbg um einen Bilanzposten, der nur einmalig im Rahmen der Eröffnungsbilanz gebildet wird und unverändert bestehen bleibt, sofern nicht nachträglich Veränderungen in der Eröffnungsbilanz erforderlich sind.
P-1.2. Rücklagen aus Überschüssen
Bilanzwert: 7.742.444,43 €
Der frei verfügbare Anteil der kameralen Rücklage kann gem. § 67Absatz 7 KomHKV in der Eröffnungsbilanz als Überschussrücklage für den Ausgleich künftiger Haushaltsjahre verfügbar gemacht werden. Der frei verfügbare Rücklagenanteil ist gem. Anlage 9 BewertL Bbg berechnet und beträgt 7.855.179,19 €.
Gem. § 67 Absatz 7 KomHKV darf die Summe der aus der kameralen Rücklage unter dem Eigenkapital gebildeten Posten die Summe der auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz aus Wertpapieren des Umlaufvermögens und der liquiden Mittel nicht überschreiten. Als frei verfügbare Finanzmittel wurden gem. Anlage 9 BewertL 7.742.444,63 € ermittelt.
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P-1.2.1. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Bilanzwert: 7.742.444,63 €
Der Bestand an frei verfügbaren Finanzmitteln wird in der Bilanzposition Überschüsse aus ordentlichem Ergebnis ausgewiesen, da das Ergebnis aus dem laufenden (regulären) Geschäft erzielt wurde.
P-1.2.2. Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
Bilanzwert: 0,00 €
In die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wären Ergebnisse aus Tätigkeiten, die die reguläre Tätigkeit übersteigen, zu bilanzieren. Dies wären beispielsweise Geschäftsvorfälle, die unvorhersehbar, selten oder ungewöhnlich wären.
In der Gemeinde Birkenwerder werden keine diesbezüglichen Überschüsse ausgewiesen.
P-1.3. Sonderrücklage
Bilanzwert: 0,00 €
Als Sonderrücklage wären zweckgebundene Rücklagen zu passivieren, soweit diese nicht rückstellungsrelevant sind. Dies wären beispielsweise nicht verbrauchte Mittel aus der Investitionspauschale/investiven Schlüsselzuweisung.
In der Gemeinde Birkenwerder wird keine Sonderrücklage gebildet.
P-1.4. Fehlbetragsvortrag
Bilanzwert: 0,00 €
Weisen die Ergebnisrechnungen der Vorjahre Fehlbeträge aus, die nicht durch Verrechnung mit Überschüssen aus Rücklagen ausgeglichen werden können, so wäre der kumulierte Fehlbetrag unter diesem Bilanzposten getrennt nach Fehlbetrag aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis auszuweisen. Durch den Wechsel von der Kameralistik gibt es keine Ergebnisrechnung aus Vorjahren und der kamerale Abschluss 2010 erfolgte mit einem Überschuss.
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P-1.4.1. Fehlbetrag aus ordentlichem Ergebnis
Bilanzwert: 0,00 €
Ein Fehlbetrag ist nicht vorhanden. Siehe Punkt Passiva 1.4.
P-1.4.2. Fehlbetrag aus außerordentlichem Ergebnis
Bilanzwert: 0,00 €
Ein Fehlbetrag ist nicht vorhanden. Siehe Punkt Passiva 1.4.
P-2. Sonderposten
Bilanzwert: 12.639.184,24 €
Hier sind die Zuwendungen und Beiträge, die zur Anschaffung bzw. Herstellung von Vermögensgegenständen geflossen sind, zu passivieren. Die Zeit der Auflösung der Sonderposten richtet sich nach der entsprechenden Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.
P-2.1. Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand
Bilanzwert: 8.532.249,74 €
Die Erfassung der Zuweisungen der öffentlichen Hand erfolgt in der Gemeinde Birkenwerder getrennt nach Sonderposten für Investitionspauschale (bis 2004) bzw. investive Schlüsselzuweisungen (ab 2005) und nach objektkonkreten investiven Zuweisungen.
Für den Ansatz der Investitionspauschale/investiven Schlüsselzuweisungerfolgt anhand der Ist-Buchungen der einzelnen Jahre. Wo dies nicht möglich war, werden die jeweiligen Bescheide des Landes herangezogen. Die Auflösung dieser Sonderposten erfolgt gem. Punkt 2.11 BewertL Bbg über einen Zeitraum von jeweils 20 Jahren, da keine investitionsscharfe Zuordnung möglich ist.
Objektkonkrete Zuweisungen werden dem jeweiligen Vermögensgegenstand zugeordnet und entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer aufgelöst.Der Nachweis der Fördermittel erfolgt jeweils über Fördermittelbescheide.
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P-2.2. Sonderposten aus Beiträgen, Baukosten- und Investitionszuschüssen
Bilanzwert: 4.095.555,05 €
Die Sonderposten dieser Bilanzposition werden unterteilt in Sonderposten aus Beiträgen und Sonderposten aus Baukosten- und Investitionszuschüssen.
In den Sonderposten aus Beiträgen werden die Anliegerbeiträge für den Straßenbau bilanziert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer analog zu den Abschreibungen. Die Ermittlung der Beiträge erfolgt aus den Endbescheiden des Straßenbaus bzw. – wo dies nicht möglich ist – aus einer Bewertungsmatrix.
In den Sonderposten aus Baukosten- und Investitionszuschüssen sind jene Mittel enthalten, die private Investoren aufgewendet haben. Dies ist beim privaten Straßenbau und bei privaten Erschließungsträgern der Fall. Auch hier erfolgt die Auflösung entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer und analog zu den Abschreibungen.
Als Bewertungseinheit wird analog der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Straßen und die Beleuchtung der Straßenabschnitt festgelegt. Die erhobenen und ermittelten Daten werden zum jeweiligen Straßenabschnitt erfasst. Grundlage für die Aufteilung der jeweiligen Gesamtbeiträge ist die Länge des Abschnitts. Es erfolgt eine getrennte Erfassung nach Straßenbauwerken und Beleuchtung.
Als Auflösungsdauer entsprechend BewertL Bbg werden für die Straßenbauwerke 40 Jahre und für die Beleuchtung 20 Jahre festgelegt.
P-2.3. Sonstige Sonderposten
Bilanzwert: 11.379,45 €
In dieser Bilanzposition werden zum einen Spenden und Schenkungen von und für Vermögensgegenstände bilanziert und zum anderen erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten.
In der Position Spenden und Schenkungen sind u.a. enthalten: Wassertretanlage, Hundetoiletten, Sitzbänke, Ortsgestaltungselemente, Spenden.
Darüber hinaus sind in dieser Bilanzposition erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten zu bilanzieren. Dies beinhaltet die Vorausleistungen der Grundstückseigentümer für den Straßenausbau. Erst nach Inbetriebnahme (Aktivierung) des jeweiligen Vermögensgegenstandes werden die Beiträge als Sonderposten in der passiven Bilanzposition 2.2. ausgewiesen.
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P-3. Rückstellungen
Bilanzwert: 4.171.833,93 €
Rückstellungen sind nach vorsichtiger Beurteilung und in angemessener Höhe für ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen zu bilden. Sie sind aufzulösen, wenn und soweit der Grund für die Bildung entfallen ist.
P-3.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Bilanzwert: 960.776,99 €
Gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KomHKV sind für unmittelbare Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern Rückstellungen zu bilden. Die Ermittlung dieser Werte erfolgt durch den Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg, Versorgungskasse Gransee.
Weiterhin werden hier Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen bilanziert. Mit Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung sind die Aufstockungsbeträge für die gesamte Laufzeit als Rückstellung zu passivieren und im Zeitraum der Altersteilzeit zeitanteilig in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich ist der sog. Erfüllungsrückstand (im Blockmodell) zunächst in der Beschäftigungsphase anzusammeln und in der Freistellungsphase zeitanteilig in Anspruch zu nehmen.
In der Gemeinde Birkenwerder gibt es derzeit 8 Altersteilzeitvereinbarungen.Die Rückstellungswerte wurden durch den Personaldienstleister (Stadtverwaltung Hohen Neuendorf) ermittelt.
P-3.2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
Bilanzwert: 0,00 €
In der Eröffnungsbilanz sind Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung nicht zu bilden, da diese bei der Bewertung des Anlagevermögens zu berücksichtigen ist.
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P-3.3. Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien
Bilanzwert: 0,00 €
Rückstellungen für die Rekultivierung von Abfalldeponien werden nicht gebildet.
P-3.4. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
Bilanzwert: 570.000,00 €
Die gesetzliche oder vertragliche Pflicht der Kommunen zur Beseitigung von Altlasten löst ein Rückstellungsbildung aus. Die Rückstellung erfolgt in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten.
In der Gemeinde Birkenwerder werden in dieser Position Rückstellungen für die Beseitigung von möglichen Bombenfunden gebildet. Derzeit sind 19 Verdachtspunkte bekannt. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit wird mit durchschnittlichen Munitionsfreiheitsherstellungskosten von 30.000 € je Verdachtspunkt gerechnet.
P-3.5. sonstige Rückstellungen
Bilanzwert: 2.641.056,94 €
Sonstige Rückstellungen sind ein Sammelposten für ungewisse Verbindlichkeiten, die vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich begründet wurden.In dieser Bilanzposition werden Rückstellungen für folgende Risiken passiviert:
- anhängige Gerichtsverfahren - Prüfung Jahresrechnung und Eröffnungsbilanz - ungeklärte Grundstücksangelegenheiten.
Derzeit sind 4 Verfahren bei Gericht aus dem Bereich Straßenausbau sowie 3 Verfahren im Bereich Hochbau anhängig. Rückstellungen werden in Höhe des Streitwertes sowie der vorsichtig geschätzten Verfahrenskosten gebildet.
Arbeiten an der Aufstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben können regelmäßig erst nach Abschluss eines Haushaltsjahres stattfinden. Daher werden die Aufwendungen dafür in der Rückstellung abgebildet. Ähnlich verhält es sich im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz mit diesen Arbeiten. Auch hier wurde eine Rückstellung gebildet.
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Bei den ungeklärten Grundstücken handelt es sich zum einen um 2 Grundstücke, bei denen das vermögensrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Zum anderen werden hier Rückstellungen für rückständigen Grunderwerb gebildet. Beim rückständigen Grunderwerb handelt es sich um Flächen, wo die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast gehalten ist, Straßenland anzukaufen.Im Rahmen der Bewertung des Infrastrukturvermögens wurden diese Fälle selektiert. Es wird davon ausgegangen, dass 2.268 Fälle zu regeln sind. Dafür wird eine Rückstellung sowohl für die Verfahrenskosten als auch die Grunderwerbskosten gebildet.
P-4. Verbindlichkeiten
Bilanzwert: 274.342,27 €
Verbindlichkeiten stellen die Verpflichtung der Gemeinde zur Erbringung einer Geldleistung dar, bei der die Verpflichtung dem Grunde und der Höhe nach sicher feststeht. Die Verbindlichkeiten wurden durch eine Buchinventur erfasst und sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet.
P-4.1. Anleihen
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine Anleihen vorhanden.
P-4.2. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten vorhanden.
P-4.3. Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Kassenkrediten
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten vorhanden.
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P-4.4. Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen gleichkommen
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten vorhanden.
P-4.5. Erhaltene Anzahlungen
Bilanzwert: 37.062,48 €
Hier werden die Mittel bilanziert, die durch einen Investor als Ausgleich zur Pflege der Sandseewiesen bereits gezahlt wurden und aus denen nunmehr jährlich die Pflege der Sandseewiesen bezahlt wird.
P-4.6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Bilanzwert: 62.624,52 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen oder ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-) Leistung (z.B. Kaufpreiszahlung) noch aussteht. Der Wert wurde auf der Grundlage des kameralen Abschlusses des Jahres 2010 ermittelt und setzt sich aus Verbindlichkeiten gegenüber der GeHUS mbH (z. B. Verwaltergebühr aus der Jahresabrechnung 2010),zusammen.
P-4.7. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten vorhanden.
P-4.8. Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten vorhanden.
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P-4.9. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten vorhanden.
P-4.10 Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten vorhanden.
P-4.11. Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungen
Bilanzwert: 0,00 €
In der Gemeinde Birkenwerder sind keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten vorhanden.
P-4.12. Sonstige Verbindlichkeiten
Bilanzwert: 174.655,27 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ein Sammelposten für die Verbindlichkeiten, die nicht unter den vorherigen Positionen auszuweisen sind.
Hierunter werden u.a. bilanziert: 17.100 € Verbindlichkeiten für Erarbeitung des Generalentwässerungsplanes und 96.082,30 € aus Sicherheitsleistungen.
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P-5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzwert: 346.900,87 €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, wenn sie Ertrag für eine nachfolgende Rechnungsperiode darstellen.
In der Gemeinde Birkenwerder werden hierunter Grabnutzungsrechte bilanziert. Dafür wurden alle Nutzungsrechte erfasst, die noch nicht abgelaufen sind. Die Erfassung erfolgte pro Grab mit der jeweiligen Nutzungsgebühr, der Nutzungsart sowie der Laufzeit und gegebenenfalls den Nutzungszeitverlängerungen.
III. Mittelbare Pensionsverpflichtungen
Zum Bilanzstichtag hat die Gemeinde Birkenwerder mittelbare Pensionsverpflichtungen in Höhe von 664.426 € (siehe Anlage 4)
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Anlage 1
bis zu einem Jahr
einem bis zu fünf Jahren
mehr als fünf Jahren
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 198.507,24 170.153,29 28.353,94 Gebühren 8.603,95 8.603,95 0,00 Beiträge 98.889,10 77.735,35 21.153,75 Wertberichtigungen auf Gebühren und Beiträge
15.277,63 14.219,95 1.057,69 Steuern 101.477,19 100.106,69 1.370,50 Transferleistungen 3.240,30 3.240,30 0,00 Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen
20.932,99 13.610,99 7.322,00 Wertberichtigung auf Steuern, Transferleistungen und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
19.358,66 18.924,04 434,62 Privatrechtliche Forderungen
153.631,13 153.631,13 0,00 gegenüber dem privaten Bereich und dem öffentlichen Bereich
161.716,98 161.716,98 0,00 gegen Sondervermögen
gegen verbundene Unternehmen
gegen Zweckverbände
gegen sonstige Beteiligungen
Wertberichtigung auf privat-rechtliche Forderungen
8.085,85 8.085,85 0,00 Sonstige Vermögensgegenstände
36.104,86 36.104,86 0,00 Wertberichtigung auf Sonstige Vermögensgegenstände
2.565,76 2.565,76 0,00 Gesamtsumme Forderungen
388.243,24 359.889,28 28.353,94 0,00
Forderungsübersicht zum 01.01.2011
Forderungsarten
Stand zum 01.01. des
Haushaltsjahres
mit einer Restlaufzeit von
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Anlage 2
bis zu einem Jahr
einem bis zu fünf Jahren
mehr als fünf Jahren
AnleihenVerbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Kassenkrediten
Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäf-ten, die Kreditaufnahmen wirtschaft-lich gleichkommen
erhaltene Anzahlungen* 37.062,48 12.354,16 24.708,32
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen
** 62.624,52Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden
Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungen
sonstige Verbindlichkeiten ***174.655,27 25.939,93 70.142,37
GesamtsummeVerbindlichkeiten
274.342,27 38.294,09 94.850,69 0,00
Verbindlichkeitenübersicht zum 01.01.2011
Art der Verbindlichkeiten
Stand zum 01.01. des
Haushaltsjahres
mit einer Restlaufzeit von
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