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Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Sanierung und Neugestaltung des Stadtplatzes in Vilshofen Ausloberin Stadt Vilshofen vertreten durch Ersten Bürgermeister Florian Gams Stadtplatz 27 94474 Vilshofen an der Donau Auslobung nach RPW 2013 A U S L O B U N G

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Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil

Sanierung und Neugestaltung des Stadtplatzes in Vilshofen

Ausloberin

Stadt Vilshofen

vertreten durch Ersten Bürgermeister Florian Gams

Stadtplatz 27

94474 Vilshofen an der Donau

Auslobung nach RPW 2013

A U S L O B U N G

OFFENER REALISIERUNGSWETTBEWERB MIT IDEENTEIL

Sanierung und Neugestal tung des Stadtplatzes in Vilshofen

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Ausloberin

Stadt Vilshofen an der Donau

vertreten durch Ersten Bürgermeister Florian Gams

Ansprechpartner:

Herr Georg Haslinger, Stadtbaumeister

Stadtplatz 27

94474 Vilshofen an der Donau

Tel. +49 (0)8541/208-411

Fax +49 (0)8541/208-190

email:

[email protected]

Wettbewerbsbetreuung

oberprillerarchitekten

Dipl. Ing. Univ. Jakob Oberpriller

Architekt Stadtplaner BDA DASL DWB

Regierungsbaumeister Energieberater

Ansprechpartner Jakob Oberpriller

Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf

t. 08702 / 91480

f. 08702 / 91339

email: [email protected]

internet: www.oberprillerarchitekten.de

Vilshofen, den 26.11.2018

OFFENER REALISIERUNGSWETTBEWERB MIT IDEENTEIL

Sanierung und Neugestal tung des Stadtplatzes in Vilshofen

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Inhaltsverzeichnis

TERMINE 4

Teil I ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 5

1. Anwendung / Anerkennung der RPW 2013 5

2. Wettbewerbsgegenstand 5

3. Wettbewerbsart / - verfahren 6

4. Wettbewerbsbeteiligte 6

5. Wettbewerbssumme 9

6. Wettbewerbsunterlagen /

Datenschutzhinweise 10

7. Wettbewerbsleistungen und

Kennzeichnung 10

8. Termine 12

9. Zulassung der Arbeiten,

Voraussetzungen 14

10. Weitere Beauftragung und Urheberrecht 14

11. Bekanntmachung des Ergebnisses und

Ausstellung 15

12. Prüfung 16

13. Bestätigung 16

Teil II WETTBEWERBSAUFGABE 17

1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs 17

2. Allgemeine Angaben und Forderungen

des Auslobers 19

3. Aufgabenstellung 35

Teil III BEURTEILUNGSKRITERIEN 43

Teil IV ANLAGEN 44

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TERMINE

Preisrichtervorbesprechung 19.10.2018

Tag der Bekanntmachung 26.11.2018

Rückfragenfrist 07.01.2019

Kolloquium 11.01.2019

Beantwortung der Rückfragen 17.01.2019

Abgabe der Planunterlagen 01.03.2019

Preisgerichtssitzung 28.03.2019 (29.03.2019)

Verhandlungsverfahren Ende April 2019

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TEIL I ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Anwendung / Anerkennung der RPW 2013

Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW

2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013

herausgegebenen Fassung und mit Veröffentlichung

vom 22.02.2013 zugrunde, soweit in einzelnen

Punkten dieser Auslobung nichts ausdrücklich anderes

bestimmt ist.

An der Vorbereitung des Teils 1 der Auslobung hat die

Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt (§

2 Abs. 4 RPW; Art. 13 Abs. 4 BauKaG); die Auslobung

wurde dort registriert unter der Nr. 2018/20.15

Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren

Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als

verbindlich an. Die Auslobung wurde ordnungsgemäß

bekannt gemacht (§ 3 Abs. 2 und 3 RPW).

2. Wettbewerbsgegenstand

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil

ist die Sanierung und Neugestaltung des Stadtplatzes

von Vilshofen a. d. Donau einschließlich Vilsbrücke

und nördlicher Teil Vilsvorstadt. Der Ideenteil bezieht

sich auf die Einmündung Vilsvorstadt - Passauer Straße

und das Flurstück Nr. ... nordwestlich des Stadtturms.

Der Stadtplatz von Vilshofen wurde in seiner

bestehenden Qualität vor 25 Jahren saniert und weist

viele Potenziale, gleichzeitig jedoch einige Mängel auf.

Der Stadtplatz ist durch erhebliches

Verkehrsaufkommen geprägt und wenig fußgänger-

bzw. radfahrerfreundlich. Auch die gewünschte

Barrierefreiheit ist wenig gegeben. Die Stadt Vilshofen

hat in einem intensiven Beteiligungsprozess gemeinsam

mit den Bürgern Planungsparameter für die

Neugestaltung und Aufwertung des Stadtzentrums

erarbeitet. Diese sollen als Grundlage für die weitere

Planung dienen.

Das Stadtzentrum soll künftig im Sinne einer

zukunftsträchtigen Gesamtvision in moderner Weise

umgestaltet werden, mit dem Ergebnis einer

Gleichberechtigung der Fußgänger, Radfahrer und

Autofahrer.

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Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil II im Einzelnen

beschrieben.

3. Wettbewerbsart / - verfahren

Der Wettbewerb wird ausgelobt als „Offener

Realisierungswettbewerb mit Ideenteil“, teilnahme-

berechtigt sind Architekten, Landschaftsarchitekten und

Stadtplaner, die am Tage der Bekanntmachung

berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Stadtplaner",

"Landschaftsarchitekt" oder "Architekt" zu führen.

Obwohl die Teilnahme eines Vertreters der o. g.

Fachrichtungen allein zulässig ist, werden

Arbeitsgemeinschaften in folgenden Kombinationen

empfohlen:

Architekt und Stadtplaner,

Landschaftsarchitekt und Stadtplaner,

Landschaftsarchitekt und Architekt.

Die Hinzuziehung eines Verkehrsplaners als

Fachberater wird empfohlen. Die Durchführung des

Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie

RPW 2013. Das Verfahren wird als einphasiger offener

Wettbewerb durchgeführt. Der Zulassungsbereich

umfasst die Staaten des Europäischen

Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der

Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das

öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Das

Wettbewerbsverfahren ist anonym, die

Wettbewerbssprache ist Deutsch.

Tag der Auslobung: 26.11.2018

4. Wettbewerbsbeteiligte

4.1 Ausloberin und Vertreter

Stadt Vilshofen an der Donau

vertreten durch Ersten Bürgermeister Florian Gams

Ansprechpartner:

Herr Georg Haslinger, Stadtbaumeister

Stadtplatz 27

94474 Vilshofen an der Donau

Tel. +49 (0)8541/208-411

Fax +49 (0)8541/208-190

email: [email protected]

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4.2 Wettbewerbsbetreuung

oberprillerarchitekten

Ansprechpartner Jakob Oberpriller

Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf

t. 08702 / 91480

f. 08702 / 91339

email: [email protected]

4.3 Wettbewerbsteilnehmer

Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung

eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Erklärung

gemäß Anlage 00 ab.

4.3.1 Teilnahmehindernisse

Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die

in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme

am Wettbewerb ausgeschlossen.

Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden

Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV

gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum

Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):

Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme

am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung,

dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB

vorliegen. Diese Erklärung ist erst im

Verhandlungsverfahren vorzulegen.

Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine

Berufshaftpflichtversicherung mit den

Deckungssummen von mindestens 3.000.000 Euro für

Personenschäden und über 1.500.000 Euro für

sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der

EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über

den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsver-

trägen mit Pauschaldeckungen (also ohne

Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung

des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass

beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel

zueinander mit den geforderten Deckungssummen

abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers

muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro

Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über

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die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines

entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine

entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.

4.4 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung

gebildet und vor der endgültigen Abfassung der

Auslobung gehört.

Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.

Fachpreisrichter

Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin,

München

Josef Garnhartner, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner,

Deggendorf

Katrin Hootz, Architektin, München

Rolf Peter Klar, Architekt, Stadtplaner, Ltd. BD

Regierung von Niederbayern, Landshut

Ralph Kulak, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner,

Landshut

Walter Landherr, Architekt, Stadtplaner, München

Manfred Lippl, Architekt, Vilshofen

Erwin Wenzl, Architekt, Stadtplaner, Passau

Stellvertretende Fachpreisrichter

Doris Grabner, Landschaftsarchitektin, Freising

Barbara Franz, Landschaftsarchitektin, Passau

John Höpfner, Architekt und Stadtplaner, München

Sylvia Mögele, Regierung von Niederbayern, Landshut

Klaus Neisser, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Bad

Kissingen

Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München

Walter Schwetz, Architekt, Passau

Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter

Peter Kemper, Architekt, Passau

Sachpreisrichter

Florian Gams, Erster Bürgermeister

Karl Würdinger, Stadtrat

Christian Gödel, 2. Bürgermeister

Sigrid Huber, Stadträtin

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Brigitte Pollok-Will, Stadträtin

Wolfgang Leuzinger, Stadtrat

Stefan Meyer, Stadtrat

Stellvertretende Sachpreisrichter

Dr. Robert Metzler, Stadtrat

Katharina Uttenthaler, Stadträtin

Siegfried Steinbauer, Stadtrat

Silvia Ragaller, Stadträtin

Siegfried Piske, Stadtrat

Katrin Knollmüller, Stadträtin

Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter

Fritz Lemberger, 3. Bürgermeister

Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)

Georg Haslinger, Stadtbaumeister

Christian Anthuber, Vorsitzender "ProVilshofen"

Rainer Burmberger, Stadtentwicklungsmanager

Dr. Thomas Kupferschmied, Landesamt für

Denkmalpflege

Peter Wallner, Leiter des Ordnungsamtes

Frank Reisinger, Behindertenbeauftragter Landkreis

Passau

Vorprüfung erfolgt gemäß Anlage VI zur RPW durch:

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Ansprechpartner Jakob Oberpriller

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5. Wettbewerbssumme

Die Wettbewerbssumme ist 74.000,00 € netto, als

Preise folgendermaßen aufgeteilt:

1.Preis 29.600,00 €

2.Preis 18.500,00 €

3.Preis 11.100,00 €

Anerkennungen 14.800,00 €

Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete

Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird

ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das

Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch

einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

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6. Wettbewerbsunterlagen / Datenschutzhinweise

Die Unterlagen werden von der Wettbewerbsbetreuung

zur Verfügung gestellt.

Auslobungstext mit folgenden Teilen:

Teil I Allgemeine Bedingungen

Teil II Wettbewerbsaufgabe

Teil III Beurteilungskriterien

Teil IV Anlage 00-09

7. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung

Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch

eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern

(1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen.

Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen.

Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen

unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht

zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der

Beurteilung ausgeschlossen und können in

begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit

führen.

Die Plandarstellungen sind als Strichzeichnung, dunkler

Strich auf hellem Grund auszuführen. Farbige

Darstellung ist erlaubt. Sämtliche Bezeichnungen und

Funktionsangaben sind in die Zeichnungen direkt

einzutragen (Schriftgröße mind. 11pt.), Legenden sind

nicht zulässig. Die Präsentationspläne sind ungefaltet

einzureichen.

Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbs-

leistungen verlangt:

7.1 Präsentationspläne

Alle Wettbewerbsleistungen sind auf max. 4 Plänen

DIN A0 Hochformat darzustellen. Sämtliche Pläne sind

so aufzutragen, dass Norden oben liegt.

- Freiraumplanerisches und Verkehrsplanerisches

Gesamtkonzept M 1/500

Die Linienführung der Verkehrsflächen ist auf der

gesamten Länge neu zu planen. Hierbei ist ein

besonderes Augenmerk auf die Zonierung des

gesamten Raumes zu legen und es sind die

Entwurfselemente einschließlich Beleuchtung

zeichnerisch darzustellen.

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Es wird ein freiraumplanerisches, verkehrliches und

städtebauliches Gesamtkonzept für das gesamte

Wettbewerbsgebiet mit folgenden Darstellungen

gefordert:

• der Baumassen, Raumkanten und Eingänge, mit

Darstellung der Dachaufsichten

• der Oberflächengestaltung der öffentlichen

Flächen mit Materialangaben

• der Stellflächen für den ruhenden Verkehr

• der Bushaltestelle

• der Entwässerung

- Beleuchtungskonzept M 1/1000

Zusätzlich wird für den gesamten

Neuordnungsbereich ein Beleuchtungskonzept inkl.

Nachtbeleuchtungsplan gefordert.

- Freianlagen und Verkehrsanlagenplanung,

2 Vertiefungsausschnitte Stadtplatz M 1/50

Gefordert wird die Darstellung der Gestaltung des

nordwestlichen Abschnitts des Stadtplatzes, vom

Stadtturm aus 50 m nach Südosten und eines

weiteren, frei wählbaren Ausschnitts in einer

detaillierteren Entwurfsdarstellung (Oberfläche,

Ausstattung, Freischankflächen, Beleuchtung,

Fahrradstellplätze, Maßnahmen für Behinderte etc.).

Die Topographie und Entwässerung unter Angabe

der Bestands- und Planungshöhen sowie der

Anschluss an den Bestand sind darzustellen. Die

Lage des Ausschnitts ist im Grundlagenplan zu

kennzeichnen. Darüber hinaus werden

Erläuterungen zu Material und Gestaltungsabsicht in

Text und Skizzen gefordert.

- Schnitte - Ansichten M 1/50

Es werden 5 aussagekräftige Schnitte (Schnittlinien

und -richtung s. Anlage 02) gefordert.

Dargestellt werden sollen:

• Straßenraumprofil

• Funktionsverteilung und Materialien

• Gelände- und Anschlusshöhen, Entwässerung,

Ausstattung

- Visualisierungen

Eine räumliche Darstellung vom Kirchenvorplatz aus

in Richtung Stadtturm vom im Lageplan

angegebenen Standort aus in Augenhöhe und

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eine räumliche Darstellung nach freier Wahl.

7.2 Erläuterungen

Textliche Erläuterungen und ergänzende Skizzen

(maximal 3 DIN A 4 Seiten Text – auf den Plänen) zur

städtebaulichen, verkehrlichen, freiräumlichen und

funktionalen Konzeption. Angaben zu Materialien,

Möblierungen, Belägen und Beleuchtungen sind an

den entsprechenden Stellen zu erfassen. Erwartet

werden insbesondere Aussagen zum Lichtkonzept.

7.3 Plansatz Vorprüfung (Berechnungspläne)

Grundlage der Pläne für die Vorprüfung muss eine

vollständige Kopie der Präsentationspläne sein; die

Papier- und Druckqualität kann abweichen. Die Prüf-

und Berechnungspläne sind auf DIN A4 mit Heftrand

gefaltet abzugeben.

7.4 Datenträger

Alle Unterlagen müssen zur Vorprüfung auf CD oder

USB-Stick im PDF-Format in Originalgröße eingereicht

werden, das Extrahieren von Text und Bildern muss

erlaubt sein. CDs müssen bruchsicher verpackt werden.

Auch hier ist bei den Dateiinformationen auf die

Einhaltung der Anonymität zu achten.

7.5 Verfassererklärung

Undurchsichtiger, neutraler, verschlossener Umschlag

mit der Erklärung über die Teilnahmeberechtigung (s.

Anlage 00).

7.6 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen

8. Termine

Preisrichtervorbesprechung 19.10.2018

Tag der Bekanntmachung 23.11.2018

Kolloquium Bis zum 07.01.2019 15:00 Uhr können Rückfragen

schriftlich per E-Mail ausschließlich an die

Wettbewerbsbetreuung oberprillerarchitekten

[email protected]

gerichtet werden.

Kolloquium 11.01.2019, Ort und Uhrzeit wird zeitnah

auf der Homepage des Betreuungsbüros veröffentlicht.

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Die Besichtigung des Wettbewerbsgebietes ist jederzeit

möglich.

Die Rückfragen werden bis zum 17.01.2019 vom

Auslober beantwortet. Die Antworten werden allen am

Verfahren Beteiligten zur Verfügung gestellt. Sie werden

Bestandteil der Auslobung.

Abgabe der Planunterlagen 01.03.2019: Spätestens an diesem Tag bis 12:00 Uhr

ist die Wettbewerbsarbeit einzureichen. Später

eingegangene Arbeiten werden vom Verfahren

ausgeschlossen. Der Entwurf kann entweder persönlich

abgeliefert oder an unten stehende Postadresse

aufgegeben werden. Die persönliche Abgabe ist am

01.03.2019 bis spätestens 12.00 Uhr möglich.

Adresse Empfänger:

oberprillerarchitekten

z. Hd. Frau Melissa Schendl

Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf

Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. In allen

Fällen sind die Wettbewerbsbeiträge für den

Empfänger porto- und zustellfrei einzusenden.

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der

Einlieferung bei Post, Bahn oder anderen

Transportunternehmen, das auf dem

Einlieferungsschein angegebene Datum, unabhängig

von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim Auslober die auf

der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.

Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass

er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung

führen kann. Da ein Tagesstempel auf dem (Post-)

Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der

Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege

sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens

aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.

In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des

späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung

mitbeurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt

werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen.

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die

Anschrift des Auslobers einzusetzen.

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Sitzung des Preisgerichts 28.03.2019 (29.03.2019)

9. Zulassungen der Arbeiten, Voraussetzungen

Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die:

- den formalen Bedingungen entsprechen;

- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungs-

umfang entsprechen;

- termingerecht eingegangen sind;

- keinen Verstoß gegen den Grundsatz der

Anonymität erkennen lassen;

- es sind keine bindenden inhaltlichen Vorgaben

vorhanden

Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die

Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss

von Arbeiten sind zu protokollieren.

10. Weitere Beauftragung und Urheberrecht

10.1 Beauftragung durch die Ausloberin

Die Ausloberin wird unter Würdigung der

Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger

die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs

notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:

Es ist unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen

Voraussetzungen mindestens eine Beauftragung der

Lph 1–3, in einer weiteren Stufe 4-5 HOAI §39

Freianlagen, § 47 Verkehrsanlagen vorgesehen. Die

Ausloberin behält sich optional eine stufenweise

Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 vor.

Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch

das Ergebnis der anschließenden Verhandlung mit

allen Preisträgern bestimmt, die Eignungs- und

Zuschlagskriterien sind in der Bekanntmachung

ersichtlich.

10.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den

Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des

Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten

Preises nicht erneut vergütet (gilt nur für den

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Realisierungsteil), wenn der Wettbewerbsentwurf in

seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren

Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gem. § 8 Abs. 2

RPW).

10.3 Eigentum Rücksendung und Haftung

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und

Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden

Eigentum der Ausloberin.

Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin

nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb

von vier Wochen nach Zugang des Protokolls

eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine

Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der

Teilnehmer, auf sein Eigentum an den eingereichten

Unterlagen der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Im

Übrigen erfolgt eine Versendung durch die Ausloberin

nur, wenn die Teilnehmer eine geeignete Verpackung

mit abgegeben haben.

10.4 Urheberrechte, Nutzung

Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbs-

arbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer

gilt § 8 Abs. 3 RPW.

Die von der Stadt Vilshofen bereitgestellten Unterlagen

zum Wettbewerb "Gestalterische Aufwertung der

Ortsmitte" sind nur zur Bearbeitung der

Wettbewerbsaufgabe zu verwenden. Eine anderweitige

Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Nach Abschluss der Arbeiten sind die überlassenen

Daten und Unterlagen zu löschen bzw. zu vernichten.

11. Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung

Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs

unter dem Vorbehalt der Prüfung der

Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch

Übersendung des Protokolls über die

Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen und der

Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt machen. Der

Tag der Ausstellung wird noch bekannt gegeben.

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12. Prüfung

Eine Nachprüfmöglichkeit des Verfahrens besteht im

Anwendungsbereich der VgV über die zuständige

Vergabekammer.

13. Bestätigung

Der vorstehenden Auslobung hat der Stadtrat der Stadt

Vilshofen in seiner Sitzung vom 12.07.2018

zugestimmt.

________________________________

Erster Bürgermeister Florian Gams

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TEIL II WETTBEWERBSAUFGABE

Luftbild

1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs

Die Stadt Vilshofen an der Donau betreibt seit über 25

Jahren effektiv, erfolgreich und zeitgemäß

Stadtsanierung bzw. Stadterneuerung.

Der Erhalt und die Pflege der historischen Altstadt, aber

auch die Stärkung der Vitalität und Funktionalität der

Altstadt, angepasst an die sich permanent ändernden

Anforderungen der Gesellschaft an diesen

Lebensraum, standen immer im Mittelpunkt dieses

Sanierungs- und Entwicklungsprozesses.

Die definierten Planungsziele bzw. Maßnahmen des

bisherigen Sanierungs- und Entwicklungskonzeptes sind

weitgehend umgesetzt, dennoch geht der

Stadtentwicklungsprozess auch im lnnenstadtbereich

weiter und erfordert eine gesamtheitliche und

konzeptionelle Planungsstrategie zur weiteren

Realisierung abgestimmter Einzelmaßnahmen.

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Zu diesem Zweck hat die Stadt gemäß Baugesetzbuch

die Voruntersuchung zur Sanierung u. Entwicklung der

Altstadt mit der Erstellung eines interdisziplinären

Entwicklungskonzeptes (ISEK) fortgeschrieben (s.

Anlage 04).

Grundlegende Handlungsfelder der weiter

notwendigen Sanierung und Stadtentwicklung im

Planungsgebiet waren:

1. Städtebau - Architektur - Stadtgestaltung

2. Frei- und Grünraumplanung- Landschaftsarchitektur

3. Verkehrsraum - Verkehrsplanung

Bei der Sanierungs- und Entwicklungsplanung wurden

neben einer umfassenden Bestandsanalyse vor allem

die bereits sanierten Bereiche und Objekte beachtet,

der Untersuchungsraum wurde jedoch über das

bisherige Sanierungsgebiet hinaus ausgedehnt, um die

Bereiche mit aktueller Bedeutung und Auswirkung für

die Altstadt in ein entsprechend gesamtheitliches und

nachhaltiges Sanierungs- und Entwicklungskonzept

einbeziehen zu können (s. Anlage 04).

Im Anschluss an diese Untersuchung wurde ein

umfangreicher Bürger-Beteiligungsprozess durchgeführt

(s. Anlage 05).

Die Bürger wurden eingeladen, sich zu informieren und

sich aktiv an den Überlegungen zur Neugestaltung des

Stadtplatzes zu beteiligen.

In mehreren Veranstaltungen wurden gemeinsam mit

den Bürgerinnen und Bürgern von Vilshofen die

Schwächen und Stärken der Innenstadt festgestellt als

Grundlage für den vorliegenden Wettbewerb, der gute

und vor allem dauerhafte Lösungen für die einzelnen

Problemstellungen liefern soll.

Bei der Neugestaltung sollen die Bedürfnisse aller

Nutzergruppen berücksichtigt werden, soweit es

innerhalb der bestehenden Gegebenheiten möglich

und realisierbar ist.

Das Ziel des Beteiligungsprozesses war es, gemeinsam

mit den Bürgerinnen und Bürgern die

Planungsparameter für die Neugestaltung des

Stadtplatzes und der Innenstadt zu erarbeiten. Die

Stadträte haben als Zuschauer den Prozess begleitet -

die Bürgerinnen und Bürger sollten im Mittelpunkt

stehen. Es sollte keine Denkverbote geben, so konnten

scheinbar unverrückbare Gegebenheiten in Frage

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gestellt werden. Genauso durften Visionen eingebracht

werden, die bei erster Betrachtung als unrealistisch

erscheinen. Alle Beteiligten sollten gehört werden, da

eine ganzheitliche Betrachtung besonders wichtig ist.

Der Stadtplatz von Vilshofen ist ein Musterbeispiel für

einen historischen Stadtplatz, die prägendsten

Merkmale sind die starke Vertikalität der Gebäude, der

Stadtturm und das Stadttor, welche in der Gesamtheit

den öffentlichen Raum gut fassen und bestimmen.

Auffallend ist das hohe Verkehrsaufkommen. Den

begrenzt verfügbaren Raum müssen sich

unterschiedlichste Funktionen und Nutzungen teilen:

- ruhender und fließender Kfz-Verkehr

- Fußgänger

- Radfahrer

- Gastronomen

- Geschäfte

Die Architektur bildet den Rahmen. Wichtig ist das

Leben, welches innerhalb des Rahmens stattfindet. Im

Wettbewerb soll geklärt werden, wie das Leben in der

„guten Stube“ der Stadt Vilshofen am besten ge-

fördert und attraktiver gestaltet werden kann.

Die Ausloberin erwartet von den Bearbeitern unter

Berücksichtigung des Ortsbildes eine Steigerung der

Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten, welche

die vorhandenen Stärken und Potenziale des

Ortszentrums aktivieren und die Identität des Ortes

steigern. Auf die unterschiedlichen Anforderungen der

einzelnen Personengruppen ist dabei entsprechend

Rücksicht zu nehmen.

2. Allgemeine Angaben und Forderungen der Ausloberin

2.1 Wettbewerbsort – Stadt Vilshofen

Lage

Vilshofen an der Donau liegt an den Einmündungen

der Nebenflüsse Vils, Pfudrach und Wolfach, südlich

des Bayerischen Waldes, gut 20 Kilometer

flussaufwärts von Passau. Die Nord-Süd-Ausdehnung

des Stadtgebiets beträgt etwa 6 km und die Ost-West-

Ausdehnung etwa 10 km. Die Höhe über dem

Meeresspiegel reicht von 309 bis 457 m über NHN.

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Die Stadt liegt an der BAB 3 - Ausfahrt

Garham/Vilshofen und an der Bahnlinie Regensburg -

Passau. Zudem ist sie gut über die Bundesstraße 8 zu

erreichen.

Geomorphologie und Geologie

Vilshofen an der Donau liegt direkt an der Mündung

der Vils in die Donau. Die Donau hat sich hier

während der Hebung des Bayerischen Waldes im

Spät-Tertiär und Quartär in das kristalline

Grundgebirge eingeschnitten. Die Folge war die

Ausbildung eines antezedenten Durchbruchstals. In

diesem Fall schneidet sich der Fluss aktiv, mit der

tektonischen Hebung Schritt haltend, in den

aufsteigenden Gebirgskörper ein. Die Donau schuf

dadurch ab Vilshofen bis weit über Passau hinaus ein

beeindruckendes Flusstal. Die Tiefe des

Durchbruchtals beträgt im Passauer Raum etwa

100 Meter und steigt auf bis zu 180 Meter an

(Schlögener Schlinge, Oberösterreich). Im

Naturschutzgebiet Vils-Engtal wurde Granit abgebaut,

was Mitte des 20. Jahrhunderts aus wirtschaftlichen

Gründen eingestellt wurde. Die Abbaustätten wurden

der Natur überlassen und zum Teil überflutet, so

entstand beispielsweise der Taferlsee, welcher

heutzutage in einer naturbelassenen Umgebung zu

finden ist und ein beeindruckendes Beispiel für

anthropogenetische Geomorphologie darstellt.

Klima

Vilshofen an der Donau liegt auf 48° Nord. Dadurch

befindet sich die Stadt überwiegend im Einfluss von

Luftströmungen aus westlicher Himmelsrichtung. Wie

aus dem Klimadiagramm ersichtlich wird, kann

Vilshofen dem kühlgemäßigten Klima zugeordnet

werden. Ein kontinentaler Einschlag ist zusätzlich

gegeben und ist gekennzeichnet durch zum Teil sehr

kalte und schneereiche Winter und heiße und trockene

Sommer. Auch treten im Sommer immer wieder

Wärmegewitter auf.

Die niederschlagsärmsten Monate sind Oktober und

November mit etwa 50 mm Niederschlag. Das

Auftreten eines Altweibersommers ist somit jährlich

gegeben und führt zu milden Temperaturen im

Frühherbst.

Durch die Lage in der Donauebene am

Zusammenfluss der beiden Flüsse Donau und Vils

bildet sich häufig Nebel und Hochnebel, vor allem in

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Frühling und Herbst. Auch der ausgleichende Einfluss

auf Klimaschwankungen vor allem im Winter macht

sich in Vilshofen dadurch bemerkbar, dass es im

Stadtgebiet aufgrund der Flüsse Donau und Vils stets

um 1–2 °C wärmer ist, als in Stadtteilen, die weiter

von den Flüssen entfernt liegen.

Nachbargemeinden

Direkt an das Stadtgebiet grenzen die Gemeinden

Aidenbach, Aldersbach, Beutelsbach, Künzing,

Windorf, Ortenburg, Hofkirchen und Fürstenzell und

die kreisfreie Stadt Passau.

Stadtgliederung

Zu Vilshofen gehören 135 Stadtteile

Geschichte

Historische Karte ca. 1830

Das Jahr 776 war der Anfang der urkundlich

belegbaren Geschichte von Vilshofen. Bei einer

Schenkung eines Hofes an das Kloster Mondsee

(Salzkammergut) wird Vilusa (Name des Bauerngutes)

bereits erstmals erwähnt. Im 12. Jahrhundert entstand

die Namensform Vilshofen. Zu dieser Zeit war der

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Bischof von Passau Grundherr an Donau und Vils.

Vilshofen hatte der Graf von Ortenburg als Lehen

inne. 1206 wurde Vilshofen von Graf Heinrich I. von

Ortenburg zur Stadt erhoben. 1220 wird bereits von

einer Brücke über die Vils, die den neuen Stadtbereich

mit der Altsiedlung am rechten Vilsufer (heute

Vilsvorstadt) verbindet, berichtet. 1236 wird Hainricus

Plebanus de Vilshouen als Pfarrer mit Pfarrkirche

erwähnt.

1241 wird die Stadt von Herzog Otto II. von Bayern

nach Erbstreitigkeiten im Hause Ortenburg gewaltsam

in Besitz genommen und somit zur Grenzstadt

zwischen dem Herzogtum Bayern und dem Fürstbistum

Passau. Hiervon zeugt auch heute noch das

„Vilshofener Zollhaus“, das gleich am Donauufer zu

finden ist. 1258 wurde Vilshofen Mittelpunkt eines

herzöglichen Pflegegerichts. 1262 ging die Stadt

endgültig an Bayern über, nachdem Herzog Heinrich

von Niederbayern, der Nachfolger von Otto II., nach

langwierigen Verhandlungen einen Vertrag mit Bischof

Rüdiger von Passau ausgehandelt hatte. 1345

bestätigte Kaiser Ludwig der Bayer das Stadtrecht.

1376 wurde das Kollegiatstift Vilshofen gegründet.

1434 entstand das älteste Stadtsiegel mit

hochgezogenem Vierpass mit Engel als Schildhalter

und mit Stadtwappen im Halbrundschild. 1504 wurde

die Stadt im Landshuter Erbfolgekrieg gegen

anstürmende Pfälzer und Böhmen erfolgreich

verteidigt. 1536 wurden durch einen großen

Stadtbrand 36 Häuser zerstört.

Im Jahr 1572 bewilligte Herzog Wilhelm V. von

Bayern die Errichtung einer Salzniederlage in

Vilshofen, die noch im gleichen Jahr den Bau der

ersten Donaubrücke und die Einrichtung einer

Weißbierbrauerei nach sich zog. Hierbei wird der

„Goldene Steig“ oder auch „Gulden Straß“ genannte

Salzhandelsweg von Vilshofen nach Bergreichenstein

(Böhmen) erwähnt. Von hier aus wurde das „weiße

Gold“, das Salz, bis nach Prag verbracht. 1642 wurde

das Kapuzinerkloster Vilshofen errichtet. Ebenso wurde

mit dem Bau des Stadtturms begonnen.

1706 wurde durch die Besetzung weiter Teile Bayerns

durch die Kaiserlich Österreichischen Truppen auch

Vilshofen betroffen. Auch Söhne der Stadt kämpften im

nahen Aidenbach um die Freiheit, wobei 4000

Menschen in der Schlacht starben. Am 12. Mai 1794

zerstörte einer der vielen Brände nahezu die ganze

Stadt, nur ganz wenige Häuser des Stadtplatzes

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blieben unversehrt. Der größte Teil des Stadtplatzes

trägt noch heute das Kleid des damaligen

Wiederaufbaues.

Im Jahr 1802 wurde das Kapuzinerkloster wieder

aufgehoben. 1805 erfolgte die erste

Straßenbeleuchtung mit Öllampen. Im Jahr 1813

ereignete sich ein weiterer Stadtbrand an der oberen

Zeile des Stadtplatzes.

Im Jahr 1842 zapfte ein großer Sohn der Stadt

Vilshofen, der Braumeister Josef Groll, das erste

Pilsener Bier in Pilsen, Böhmen, und geht so als dessen

Erfinder in die Geschichte ein. 1860 wurde die

Bahnstrecke zwischen Regensburg und Passau eröffnet

und verband so auch Vilshofen mit den anderen

Städten Ostbayerns. In den Jahren 1886 und 1887

unterhielt der Vilshofener Unternehmer Felix Wieninger

in der Danubiamühle einen Stromgenerator, mit

welchem er mittels einer 100-kV-Gleichspannungs-

leitung zwei Häuser in der Stadt mit elektrischer

Energie versorgen konnte. Damit war Vilshofen einer

der ersten Orte Niederbayerns mit elektrischem Licht.

Im Jahr 1904 oder 1905 wurde die Benediktinerabtei

Schweiklberg gegründet.

In den Jahren von 1957 bis 1959 und 1968 wurden

die ersten Dämme an Donau und Vils errichtet, die

den häufigen Überschwemmungen ein Ende setzen.

Mit Wirkung vom 1. Juli 1972 wurde der Landkreis

Vilshofen aufgelöst. Das Gebiet wurde den

Landkreisen Deggendorf und Passau zugeschlagen.

Bis zur Auflösung zählte der Landkreis Vilshofen zu den

„reichsten“ Landkreisen Bayerns, was vor allem auf die

Steuereinnahmen durch das Kraftwerk Pleinting

zurückzuführen war.

Im Rahmen der Gebietsreform in Bayern wurde

Aunkirchen am 1. Januar 1972 in die Stadt

eingegliedert. Am 1. Mai 1978 kamen Alkofen, der

Markt Pleinting und Zeitlarn sowie Gebietsteile der

aufgelösten Gemeinden Albersdorf und Sandbach

hinzu.

1994 erhielt Vilshofen den Status eines Mittelzentrums.

Im Jahr 2002 wurde der Bau der neuen Donaubrücke

vollendet, ebenso wurde durch die neu angelegte

Donaupromenade sowohl eine Park-, als auch

Spaziermöglichkeit geschaffen. Die dadurch

entstandene Anlegemöglichkeit für Donau-

Kreuzfahrtschiffe verschaffte Vilshofen viele Touristen.

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Demografie und Einwohnerentwicklung

Im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert

verzeichnete Vilshofen eine moderate

Bevölkerungszunahme, obwohl die Entwicklung des

produzierenden Sektors in der Donaustadt insgesamt

etwas schwächer ausfiel, als im bayerischen

Durchschnitt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde

die 10.000er-Marke geknackt. Zwei signifikante

Bevölkerungsanstiege ereigneten sich in der zweiten

Hälfte des 20. Jahrhunderts. So trafen unmittelbar

nach dem Zweiten Weltkrieg mehrere Tausend

Flüchtlinge aus Böhmen und Osteuropa in Vilshofen

ein. Eine Vielzahl dieser Menschen verblieb in der

Stadt. Ein weiterer Anstieg erfolgte durch das Öffnen

des Eisernen Vorhanges. Zum einen trafen 1989 etwa

1400 DDR-Bürger aus Ungarn in Vilshofen ein, zum

anderen viele deutschstämmige Menschen aus der

ehemaligen Sowjetunion. Seit den 1990er-Jahren

pendelte sich die Einwohnerzahl auf etwa 16.000

Menschen ein.

Aktueller Stand zum 01.06.2018 nur Hauptwohnsitze

17.005 (Quelle: Wikipedia)

Das bayerische Landesamt für Statistik hat für die Stadt

Vilshofen bis zum Jahr 2034 keinen Anstieg der

Bevölkerung prognostiziert. Zudem wird sich die

Altersstruktur in Richtung der über 65-jährigen

verschieben.

Die Anforderungen der immer älter werdenden

Bevölkerung sind in der Planung zu berücksichtigen.

Verkehr

Der Bahnhof Vilshofen (Niederbay) an der Bahnstrecke

Regensburg–Passau hat drei Haltegleise (zwei

Bahnsteige), von dem aus stündlich Regional-Express-

Züge unter dem Namen Donau-Isar-Express nach

München und Passau verkehren. Fernverkehrszüge auf

der Linie Wien–Passau–Nürnberg durchfahren diesen

Bahnhof. Die nächsten Fernverkehrshalte sind Passau

Hbf und Plattling. Vom Bahnhof Vilshofen zweigten

zwei Nebenbahnen nach Aidenbach und Ortenburg

ab, von welcher nur noch diejenige Richtung

Ortenburg zum Teil existiert und heute nur noch im

Güterverkehr, sowie teilweise mit Sonderzügen

befahren wird.

Im öffentlichen Nahverkehr ist Vilshofen in die

Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau integriert. Es

verkehren Regionalbusse insbesondere der RBO. Dazu

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existiert ein Stadtbussystem, welches teilweise als

Rufbussystem ausgeführt ist.

Vilshofen ist über die Anschlussstelle 113 (Garham) an

die Bundesautobahn 3 angeschlossen. Des Weiteren

liegt die Stadt direkt an der Bundesstraße 8, welche

von Passau über Plattling nach Straubing führt.

Daneben sind die beiden nach Süden führenden

Staatsstraßen 2083 nach Aidenbach und 2119 nach

Ortenburg weitere wichtige Verkehrsverbindungen.

Diese führen rechts der Vils durch die Stadt und sollen

in nächster Zukunft durch eine Ortsumgehung mit der

B 8 verbunden werden, so dass die Verkehrsbelastung

von 20.000 Fahrzeugen pro Tag abnimmt.

In Vilshofen endet der insgesamt 113 km lange

Vilstalradweg, der dort an den Donauradweg und an

den EuroVelo 6, die Flüsseroute vom Atlantik bis zum

Schwarzen Meer entlang von sechs europäischen

Flüssen, angebunden ist.

Des Weiteren gibt es in Vilshofen den

Verkehrslandeplatz Vilshofen, der 1956 eröffnet wurde

und der über eine 1.257 Meter lange Betonstartbahn

verfügt.

2.2 Landes- und Regionalplanung

Die Stadt Vilshofen liegt in der Planungsregion 12

Donau-Wald und ist rund 22 km vom nächsten

Oberzentrum Passau entfernt. Vilshofen wird dem

ländlichen Raum mit besonderem Handlungsbedarf

zugeordnet. Daraus folgt für die Stadt grundsätzlich ein

vorrangiger Entwicklungsbedarf für Einrichtungen der

Daseinsvorsorge. Damit einher geht die Förderung und

Bereitstellung von Finanzmitteln. Der Regionalplan der

Region Donau-Wald (Stand 2016) weist die Stadt

Vilshofen als Mittelzentrum aus.

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2.3 Bauleitplanung

Das Bearbeitungsgebiet ist im Flächennutzungsplan als

gemischte Baufläche dargestellt. Im Wettbewerbsgebiet

besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan.

2.4 Wirtschaft / Handel, öffentliche und andere soziale Einrichtungen

Im Bearbeitungsgebiet ist eine ausgewogene Mischung

aus öffentlichen Einrichtungen, Einzelhandel und

Dienstleistungen festzustellen. Diese befinden sich in

fußläufig gut erreichbarer Entfernung. Auch das

Rathaus und die Stadtpfarrkirche befinden sich in

zentraler Lage am Stadtplatz. Sonstige gewerblich

genutzte Einrichtungen können der Anlage 06

Fortschreibung Einzelhandelskonzept entnommen

werden.

Die Einzelhandelsstruktur in Vilshofen wird durch den

zumeist kleinteiligen Besatz der Innenstadt entlang des

Stadtplatzes und Kirchplatzes, sowie der Vilsvorstadt

und Passauer Straße geprägt.

Die Einzelhandelszentralität von Vilshofen zeigt mit

einem Wert von 161 %, dass per Saldo

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Kaufkraftzuflüsse aus dem Marktgebiet vorhanden sind,

welche sich vor allem auf die Sortimentsbereiche

Nahrungs- und Genussmittel / Gesundheit und

Körperpflege / Bekleidung, Schuhe, Sport / Bau-,

Heimwerker-, Gartenbedarf sowie Optik, Uhren,

Schmuck verteilen. In diesen Bereichen besteht in

Vilshofen eine überdurchschnittliche Verkaufsflächen-

ausstattung für eine Stadt dieser Größe (15.000 –

20.000 Einwohner).

Im Sinne der nachhaltigen städtebaulichen

Entwicklung sollte ein Fokus auf Sortimente des

Innenstadtbedarfs gelegt werden, die zur Sicherung

und Stärkung des Angebots in dem zentralen

Versorgungsbereich „Innenstadt Vilshofen“ beitragen.

Für eine Weiterentwicklung der Innenstadt von

Vilshofen inkl. Frequenzerhöhung ist die Umsetzung

künftiger Entwicklungspotenziale also vor allem hierher

zu konzentrieren.

Um die Stärken der städtebaulichen Qualität des

Einzelhandelsstandortes Vilshofen zu erhalten und

weiter zu stärken, wird außerdem die Beseitigung

der identifizierten Leerstände empfohlen. Diese

Potenzialflächen können unter Berücksichtigung der

„Vilshofener Sortimentsliste“ und den identifizierten

Potenzialbranchen positiv für die innerstädtische

Einzelhandelsentwicklung in Wert gesetzt werden.

Dementsprechend ist der Fokus auf den Erhalt und die

Modernisierung bestehender Flächen zu richten und

das Angebot punktuell zu ergänzen.

In der Kernstadt von Vilshofen sind einzelne Lücken in

der Nahversorgungsstruktur zu beobachten. In der

Altstadt nördlich der Vils ist kein großflächiger

Lebensmitteleinzelhändler aufzufinden, weshalb die

wohnortnahe Versorgung mit Waren des kurzfristigen

Bedarfs für einen Teil der Bevölkerung nicht gegeben

ist (s. Anlage 06: Fortschreibung des

Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Vilshofen an der

Donau (2018), GMA Gesellschaft für Markt- und

Absatzforschung mbH).

2.5 Ortsbild, Ortsmitte

Das prägendste Element im Ortsbild der Stadt

Vilshofen stellt nach wie vor die historische Altstadt im

Herzen des Ortes dar.

Die Anlage hat eine etwa rechteckige Form und ist

primär auf das rechte Donauufer ausgerichtet; die

südöstliche Schmalseite bezieht sich auf das linke

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Vilsufer. Der Binnenraum der Siedlung ist durch vier

parallel zur Donau verlaufende Straßenzüge

erschlossen, dabei liegen die südlichen jeweils etwas

höher als die nördlichen. Die Donaulände, ehemals

das Ufer unmittelbar begleitend, war eine Schiffer- und

Fischergasse. Durch die Auflassung der

Stadtbefestigung nach 1794 hat sie ihre äußere

Einfassung verloren. Es folgt die Donaugasse, ein

langer, schmaler, schluchtartiger Straßenzug,

geschlossen mit drei- bis viergeschossigen ehemaligen

Schiffer- und Handwerkerhäusern bebaut. Auf

wesentlich höher gelegenem Gelände dehnt sich der

stattlichste Straßenzug aus, der Stadtplatz, ein

Straßenmarkt, der im Zuge der Durchgangsstraße liegt,

dem die größten Grundstücke und bürgerlichen

Anwesen und auch das Rathaus zugehören. Die

Stadtpfarrkirche am Südostende des Platzes, die heute

im Platzbild wesentlich mitwirkt, war bis 1794 vom

Marktbetrieb des Platzes durch eine Häuserzeile vor

ihrer Westseite abgeschirmt, sodass die Einschnürung

des Platzes vor seinem Einlaufen in die Vilsbrücke an

dieser Stelle wesentlich enger war. - Als vierter

Straßenzug erschließt die "Burg" bogenförmig den

höchstgelegenen Südteil der Altstadt, in der sich die

Stadtburg bzw. der Sitz des Pflegers befand. Die

Anlage, die schon 1713 als ruinös bezeichnet wird,

kann nicht groß gewesen sein. Von ihr ist nichts mehr

zu erkennen, wie auch dieser Bereich überhaupt seinen

historischen Charakter fast ganz verloren hat.

Bauwerke

Erwähnenswerte Bauwerke sind unter anderem die teils

mittelalterliche Stadtpfarrkirche St. Johannes der

Täufer, die von 1803 bis 1804 nach dem Stadtbrand

1794 wiederaufgebaut wurde. Die barocke

Ausstattung stammt aus der Klosterkirche des

ehemaligen Augustinerchorherrenstifts St. Nikola in

Passau.

Der Stadtturm wurde 1647 fertiggestellt.

Darüber hinaus ist ein Großteil der Altstadt unterkellert,

jedoch nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Das

historische Zentrum, besonders die langgezogene

Marktstraße, ist im sogenannten „Inn-Salzach-Stil“

erbaut.

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Denkmäler

Ensemble

Einzeldenkmäler

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Bodendenkmal

Das gesamte Wettbewerbsgebiet liegt im Bereich des

denkmalgeschützten Ensembles Altstadt Vilshofen. "Das

Ensemble schließt die Stadtanlage des 13.

Jahrhunderts, die beiden Vorstädte im Osten und

Westen (Vilsvorstadt, Obere Vorstadt) und die

Kleinhausbebauung an der Südseite der Altstadt, hinter

der "Burg" und am linken Vilsufer, ein." Im gesamten

Altstadtbereich befinden sich zahlreiche

Einzeldenkmäler.

Zugleich ist der gesamte Bereich auch als

Bodendenkmal mit folgender Kurzbeschreibung

geschützt: "Untertägige mittelalterliche und

frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der

historischen Altstadt von Vilshofen."

Weitere Informationen: Liste der Baudenkmäler in

Vilshofen an der Donau

Der erlebbare Raum der Straßen und Plätze im

Ortszentrum wird durchgehend durch unmittelbar an

den Straßenraum angrenzende Gebäude gefasst. Nur

selten (z. B. an der Kirche) stellen Bäume raumbildende

Elemente dar. Die geschlossene Bebauung mit

aneinandergebauten Häusern wird nur durch wenige

enge Gassen unterbrochen. Aus Anlage 09

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Bestandsbilder können die Höhen der Gebäude am

Stadtplatz entnommen werden.

Der gesamte Platzbereich befindet sich im städtischen

Besitz. Näheres zu den Grundstücksverhältnissen kann

auch dem ISEK unter "Eigentumsverhältnisse,

Bodenordnung" entnommen werden. (s. Anlage 04)

2.6 Leerstandssituation in der Ortsmitte

Die Entwicklung der Leerstandsproblematik sollte – wie

in jeder Gemeinde – auch in Vilshofen im Auge

behalten werden, da sich Leerstände negativ auf das

Ortsbild auswirken.

Im Bereich des Stadtplatzes sind Leerstände vorhanden.

Seit dem 1. Juli 2018 gibt es bei der Stadt einen

Stadtentwicklungsmanager, der sich mit dieser

Problematik beschäftigt.

Eine Aufwertung des öffentlichen Raumes kann die

Wiedervermietungschancen von leer stehenden

Immobilien und somit die Belebung des Ortszentrums

erhöhen.

2.7 Verkehr und Erschließung im Wettbewerbsgebiet

Im Ortszentrum liegt eine erhöhte Verkehrsbelastung

vor. Aufbauend auf einem Gutachten von Prof. Kurzak

aus dem Jahr 2005 (Verkehrszählung 2004) wurden

die Verkehrsströme 2014 (Bericht Februar 2015, Univ.

Prof. Dr. Ing. Klaus Bogenberger (b+p gmbh), Dipl.

Ing. Ulrich Glöckl (TRANSVER GmbH)) aufgrund der

aktuellen Gegebenheiten erneut untersucht (s. Anlage

08 Verkehrskonzept).

Unter anderem lagen bei dieser Untersuchung die

Schwerpunkte

- beim Verkehrsgeschehen auf dem Stadtplatz

- bei der Erschließung des Parkhauses Bürg

- und bei Verbesserungen für den nicht-motorisierten

Verkehr (NMIV) und den öffentlichen

Personennahverkehr (ÖPNV).

Als Leitziel der Aufgabenstellung ist ein „gemeinsames,

gleichberechtigtes Miteinander“ der diversen

Verkehrsarten anzustreben. Aus diesem Leitgedanken

– auf die Gegebenheiten in Vilshofen bezogen –

können als allgemeine Planungsziele die "Identifikation

eines Gleichgewichtszustands" aus der

Aufenthaltsqualität am Stadtplatz und weiteren

städtischen Straßen, Verkehr (ruhend und fließend, MIV

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und NMIV) und der Ökonomie (wirtschaftlicher Betrieb

des Parkhauses und keine wirtschaftliche

Beeinträchtigung der Geschäfte am/um den Stadtplatz)

entwickelt werden.

Folgende Übersicht über die Tagesverkehrsmengen

(Kfz/24h) wurde aufgrund der durchgeführten

Zählungen erstellt.

Tagesverkehrsmengen [Kfz/24h]

Die werktägliche Verkehrsbelastung (DTVW) stellt sich

wie folgt dar:

- Stadtplatz (Einbahnstraße) 5.400

- Bürg in Richtung Norden (Einbahnstraße) 530

- Bürg in Richtung Kirchplatz (Gegenverkehr) 1.050

- Stadtplatz - Donaulände (Einbahnstraße) 3.200

- Vilsbrücke (Gegenverkehr) 6.500

Einordnung der vorhandenen Verkehrsmengen:

Gemäß RASt 06 können Straßen nach Kategorien

(Belastungsklassen) eingeordnet werden. In diese

Einordnung gehen auch Gebietscharakter,

Umfeldnutzung / Aufenthaltscharakter, straßenräum-

liche Situation und eben die Verkehrsbelastung ein:

Belastung < 4000 Kfz/24h: Wohnstraße

- Bürg

- Kirchplatz Richtung Donaulände

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Belastung zwischen 4000 bis 10000 Kfz/24h:

Sammelstraße, Quartiersstraße

- Stadtplatz

- Vilsbrücke/Vilsvorstadt

Einschätzung des Verkehrsgutachtens:

"Obgleich subjektiv die vorhandenen Verkehrsmengen

sicher störend vor allem auf die Anwohner wirken,

kann nach Analyse der Zahlenwerte konstatiert werden,

dass die Belastungen den angrenzenden Nutzungen

durchaus angemessen erscheinen. Nach eigener

Anschauung wirken die fahrenden Fahrzeuge am

Stadtplatz vor allem deswegen störend auf die

Aufenthaltsqualität, weil vergleichsweise hohe

Geschwindigkeiten auftreten, welche auf dem

Kopfsteinpflasterbelag ein lautes Abrollgeräusch

verursachen.

Hinsichtlich der Ausprägung der Radwegenetze sollte

auch die Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA

2010) berücksichtigt werden. Gemäß ERA 2010 kann

bis zu einer Verkehrsmenge von 4000 Kfz/24h bei 50

km/h Radverkehr im Mischbetrieb (ohne eigene

Radverkehrsinfrastruktur) abgewickelt werden (bei 30

km/h bis zu 8000 Kfz/24h).

Nachfolgend werden aus Expertensicht, aber ohne

exakte Analyse der tatsächlich quantifizierbaren Nutzen

und Kosten, die wichtigsten Maßnahmen dargestellt:

1. Im Bereich Altstadt/Stadtplatz für Fußgänger und

Fahrrad attraktiver werden

a. Stadtplatz als „verkehrsberuhigter Bereich“ (Umkehr

der Wartepflicht)

b. Stadtplatz mit weniger ruhendem Verkehr

c. Oberflächen für Fuß- und Radverkehr attraktiver

gestalten (Pflasterung)

d. Radverkehr in beide Richtungen öffnen

Ruhender Verkehr:

Im Bereich des Stadtplatzes sind derzeit rund 55

öffentliche Parkplätze verfügbar.

Weitere Parkplätze in unmittelbarer Nähe des

Wettbewerbsgebietes sind das Parkhaus Bürg (180

Stellplätze), die Parkplätze an der Donaulände und an

der Donaupromenade (ca. 400 Stellplätze).

Problematisch in Bezug auf die Verkehrs- und

Stellplatzsituation am Stadtplatz ist der Parksuchverkehr

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aufgrund der hohen Auslastung der Stellplätze zu

Hauptverkehrszeiten.

Entfernung Parkhaus "Bürg" und Parkplatz Donaupromenade vom Stadtplatz

Im Zuge der Bearbeitung des Wettbewerbs soll ein

einheitliches Parkkonzept entwickelt werden, um eine

Verbesserung der Parkplatzsituation im Ortszentrum zu

erreichen.

Im Wettbewerbsgebiet sind fünf Behindertenstellplätze

vorhanden.

Fußgänger:

Die Gehbereiche sind durch die bauliche Enge des

Stadtplatzes und die Vielfalt an weiteren

Nutzungsansprüchen stark eingeschränkt. Teilweise

steht nur eine Gesamtbreite von 13,50 m zur

Verfügung, die sich der Fahrverkehr (Kfz und

Fahrradfahrer), der ruhende Verkehr (auf beiden Seiten

Längsparker), die Außengastronomie (in Gitterboxen),

die Aufsteller vor den Geschäften, Pflanz- und

Möblierungselemente und der Fußgängerverkehr

teilen.

Die Barrierefreiheit ist aufgrund unebener Beläge, vor

allem aufgrund des Großsteinpflasters eingeschränkt.

Radverkehr:

Entlang des Stadtplatzes sind für Radfahrer keine

eigenen Anlagen in Form von beispielsweise

Schutzstreifen oder Radwegen vorhanden. Ein Problem

stellt auch die Einbahnregelung dar, die von den

Radfahrern in der Regel durch das Ausweichen auf die

Gehwege unterlaufen wird.

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Darüber hinaus gibt es kaum

Fahrradabstellmöglichkeiten im Wettbewerbsgebiet.

Ausnahmen sind die wenigen Abstellplätze vor dem

Rathaus.

ÖPNV:

Am Stadtplatz besteht eine Bushaltestelle im Bereich

der Platzaufweitung Richtung Kirchplatz.

Die Haltestelle entspricht nicht den derzeitigen

Standards. (s. Anlage 09_Fotodokumentation).

2.8 Sanierungsgebiet

Der Umgriff des Wettbewerbsgebietes umfasst rund

1,14 ha ist komplett im Sanierungsgebiet enthalten.

Auf Grundlage des Sanierungsgebietes wird der

Wettbewerb und die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt

mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt.

Weitere Informationen zur Stadt Vilshofen können dem

ISEK (Anlage 04_ISEK) entnommen werden.

3. Aufgabenstellung, Wettbewerbsumgriff

Wettbewerbsumgriff

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Die Stadt Vilshofen plant als Ergebnis des

vorangegangenen ISEK-Prozesses die Sanierung und

Neugestaltung des Stadtplatzes, einen weitreichenden,

nachhaltigen Umbau, der eine flexible und

multifunktional nutzbare Situation schafft. Der Platz soll

zukunftsfähig sein, d. h. für einen langen Zeitraum

nutzbar und er sollte ohne Umbau an neue Situationen

angepasst werden können. Das Bearbeitungsgebiet soll

zu einem qualitativ hochwertigen und attraktiven

Aufenthaltsbereich für alle Generationen entwickelt

werden.

Die gegenwärtige übermäßige Dominanz des

fließenden und ruhenden Verkehrs hat eine erhebliche

Auswirkung auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer,

insbesondere der Kinder und der älteren Personen.

Ein wichtiges Ziel des Wettbewerbs ist somit auch die

strukturierte Neuordnung des Verkehrs im

Betrachtungsgebiet.

Dabei spielt auch der Radfahrverkehr eine wichtige

Rolle. Am Bahnhof soll demnächst ein Radfahr-

Terminal entstehen, das über die Vilsbrücke und über

die Vilsvorstadt an den Stadtplatz angebunden werden

soll. Deshalb ist bei der Neugestaltung, insbesondere

von Vilsbrücke, "Vilsvorstadt" und anschließendem

Einmündungsbereich "Passauer Straße" (Ideenteil) ein

Augenmerk auf den Radfahrverkehr zu richten.

3.1 Im ISEK wurden folgende Ergebnisse festgehalten:

"Der langgestreckte "Stadtplatz" im Zentrum von

Vilshofen bedarf funktional und gestalterisch einer

gewissen Anpassung und Fortschreibung:

Die Verkehrsbelastung mit 5400 Kfz / 24 Std ist sehr

groß und muss zugunsten einer deutlich steigerbaren

Aufenthaltsquaiität für Anwohner , Besucher, Kunden

und Gäste spürbar reduziert werden. Dies kann

sicherlich nur durch ein Maßnahmenbündel erreicht

werden.

Durch verschiedene ( Gestaltungs- )Maßnahmen muss

zunächst vor allem der Durchgangsverkehr reduziert

oder ganz vermieden werden, z. B. durch

Geschwindigkeitsreduzierung und Einbau

entsprechender Barrieren wie z. B. weiterer

Möblierungszonen, Ausweitung der Bushalteflächen,

versetzte Fahrlinien u. ä. m.

Der Zielverkehr - hier vor allem der Parksuchverkehr -

ist ebenfalls zu reduzieren durch entsprechend effektive

Maßnahmen im Platz selbst, im Umfeld und im

Verkehrssystem:

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- das Parkplatzangebot im Stadtplatz ist zu reduzieren

- im Gegenzug ist das Parkplatzangebot im nahen

Umfeld weiter zu verbessern, quantitativ (Anzahl),

qualitativ ( Erreichbarkeit der Parkplätze, Weglänge

f. Fußgänger)

und auch kommunikativ (Beschilderung,

Parkleitsystem)

- Der Kfz-Verkehr ist künftig verträglich(-er)

abzuwickeln - in jedem Fall auf leisem Belag.

- Die Erreichbarkeit des Stadtplatzes für Fußgänger

und auch Radfahrer ist zu verbessern.

- Die Fahrerlaubnis für Radfahrer (in beide

Richtungen) im Stadtplatz ist konzeptbedingt

denkbar.

- Der gesamte Platz ist barrierefrei mit einer sehr

gehfreundlichen Belagsstruktur zu gestalten.

- Die Erreichbarkeit des historischen Platzraumes ist zu

stärken.

- Flächen für Außengastronomie und auch für

konsumfreien Aufenthalt sind zu vergrößern

- Die Einsehbarkeit der Ladenlokale, der Gastronomie

und öffentlichen Gebäude ist zu verbessern.

- Die Beleuchtung, Lichtstimmung soll optimiert

werden.

Die Gestaltungsmaßnahmen sollen intensiv mit den

Nutzern und Anliegern abgestimmt werden."

3.2 Bürgerbeteiligung

In einem Beteiligungsprozess wurde gemeinsam mit

den Bürgern nach einer Stärken-Schwächen-Analyse

ermittelt, wo die Potentiale des Stadtplatzes liegen,

ebenso was verbessert werden kann.

Anschließend wurden in kleineren Arbeitsgruppen erste

Ideen entwickelt: Wie kann der Stadtplatz zukünftig

aussehen, bzw. an welchen Ecken muss angesetzt

werden?

Ziel war es, am Ende des Prozesses einen umfassenden

Überblick über den Ist-Zustand zu haben und die

Ergebnisse als Planungsparameter weiterentwickeln zu

können.

Allgemeine Ziele aus diesem vorgeschalteten Verfahren

für den gesamten Planungsbereich sind:

- die Entwicklung Gesamtvision ("wo soll es

hingehen?")

- eine moderne Umgestaltung und attraktivere

Gestaltung des gesamten Planungsumgriffs

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Sanierung und Neugestal tung des Stadtplatzes in Vilshofen

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- die Gleichberechtigung Fußgänger / Auto /

Radfahrer

Die Sicherheit für alle Nutzer des Stadtplatzes ist der

Stadt ein zentrales Anliegen.

Von den Teilnehmern wird ein auf die Gestaltung

abgestimmter Vorschlag für eine verkehrsrechtliche

Anordnung erwartet, z. B. Spielstraße (6 km) oder

verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (20 km).

- das Schaffen hoher Aufenthaltsqualität für die

Bürger

- die Verbesserung der Barrierefreiheit im gesamten

Planungsbereich

Die Barrierefreiheit ist eines der Kernanliegen der

Neugestaltung. Im gesamten Planungsbereich sollten

keine Schwellen (Ausnahme Kasseler Bord) vorhanden

sein. Abgrenzungen sollten durch die Möblierung

gelöst werden. Die Maßnahmen für die Barrierefreiheit

beziehen sich nicht nur auf Gehbehinderte und

Rollstuhlfahrer, sondern entsprechend der DIN 18040-

3 auch auf weitere Behinderungen (z. B. Leitlinien für

Sehbehinderte etc.).

- Verbesserung der Verkehrsführung,

Fahrbahnführung kann verändert werden (z.B.

verschwenkte Fahrbahn, Mindestbreite 3,5 m, ...)

- Ruhender Verkehr: sinnvolle Neuordnung und

Organisation der Parkplätze (ggf. einseitig), eine

Reduzierung dieser ist zu prüfen, vorzugsweise

Schrägparker, lt. Stadtratsbeschluss sollten vorläufig

ca. 35 Stellplätze inkl. 4 Behindertenstellplätze auf

dem Stadtplatz (ohne Kirchplatz und Vilsvorstadt)

eingeplant werden, die aber flexibel änderbar sein

sollten.

- Behindertenstellplätze

- Verbesserung des Verhältnisses Verkehrsfläche

(Fahrbahn, ruhender Verkehr) – Freifläche (Gehweg,

Freisitze, Stellfläche Verkehrsführung Aufsteller, …)

- die "Wegeführung" bzw. Verlauf des Gehwegs

zwischen Gastronomie und Fahrbahn oder zwischen

Gastronomie und Gebäude ist zu prüfen

- Ausweisen von Radstellplätzen, Anzahl dieser ist

entwurfsabhängig; die bisherige Anzahl an

Fahrradstellplätzen ist mindestens einzuhalten

- Verbesserung des Radverkehrs kann im Sinne einer

Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer sein,

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eigenständiger Radweg auf dem Stadtplatz wird

nicht gewünscht, der Radverkehr soll auf der

Fahrbahn erfolgen

- gute Begehbarkeit/Befahrbarkeit des Belags für alle

Personengruppen (für Geh- und Sehbehinderte) soll

gewährleistet sein, lärmreduzierender Belag

- Klimaanpassungsstrategien sind in die

Überlegungen miteinzubeziehen

- die Bushaltestelle (Stellplätze für 2 Busse, Kasseler

Bord nur für einen Bus) ist zu erhalten; die Lage

kann verschoben werden, die neue Lage dieser ist

zu prüfen und abzustimmen

Gestaltung

- die Parkplätze sind zu kennzeichnen, die

Abgrenzung der Parkbuchten soll möglichst flexibel

sein, Abgrenzung Fahrbahn / Gehbereich kann

beispielsweise über Belag oder

Ausstattungselemente erfolgen

- der Gehbereich soll ausreichend breit sein

- eine Einfassung der Gastronomie (Freisitze) ist zu

prüfen (entwurfsabhängig) und Vorschläge zur

Gestaltung bzw. Alternativen zu erbringen

- die Breite des Gebäudes soll grundsätzlich nicht

überschritten werden, bei gegenseitigem

Einverständnis der Nachbarn soll eine

Erweiterbarkeit des Freisitzes möglich sein

- die bestehenden Gastronomieflächen sind in ihrem

Umfang zu erhalten

Die Abgrenzungen und die Aufteilung / Zonierung der

Flächen sollten flexibel handhabbar sein, so dass man

ohne aufwendige Umbauten auf veränderte

Randbedingungen reagieren kann.

Ein Sonderelement ist die Vilsbrücke, die zwar nicht

konstruktiv geändert werden soll, deren Oberflächen

aber neu gestaltet werden sollen. Neben den

Verkehrsfunktionen sollte auch hier die

Aufenthaltsqualität und die Erlebbarkeit eine wichtige

Rolle spielen.

Ausstattungselemente

- eine Begrünung soll eher punktuell und über mobile

Elemente erfolgen, hier sind denkmalpflegerische

Gesichtspunkte zu beachten (z. B. bzgl. Freihaltens

der Hausfassaden)

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- die Beleuchtung soll als gestalterisches Element in

den Entwurf einfließen

- „Ruhezonen“ (Spielelemente, Sitzgelegenheiten,

Brunnen, …) sollen als gestalterische Elemente in

den Entwurf integriert werden

- ein gestalterisches Alleinstellungsmerkmal ist zu

entwickeln (ggf. eine Mischung aus Funktionalität /

Kunst)

Der Brunnen vor dem Rathaus ist kein historisches

Element und könnte deshalb versetzt werden. Dabei ist

allerdings zu beachten, dass dies aufgrund der

Brunnenstube und Technik relativ aufwendig wäre.

Die derzeit im Wettbewerbsbereich vorhandenen

Kunstwerke sollen grundsätzlich bleiben, allerdings

kann ihr Standort verändert werden.

Im Ergebnis des Prozesses soll als Schwerpunkt der

Umsetzung der oben formulierten Ziele die Sanierung

der öffentlichen Räume erfolgen, mit der Absicht, deren

Aufenthaltsqualität und Funktionalität zu verbessern.

Das Bearbeitungsgebiet umfasst den Bereich des

Stadtplatzes und der Vilsvorstadt.

3.3 Vorhandene Situation

Oberflächen:

Folgende Materialien werden derzeit im

Wettbewerbsgebiet verwendet:

Der Stadtplatz ist mit einem Belag aus gebrochenen

Granitgroßsteinen im Verband gepflastert. Die

Fahrbahn ist von der restlichen Fläche entlang der

Bebauung durch einen als Rinne ausgebildeten

Dreizeiler bzw. mit einem Einzeiler aus den gleichen

Granitgroßsteinen abgetrennt. eine Ausnahme bildet

der erst vor einigen Jahren neu gestaltete Bereich vor

dem Rathaus, der mit großflächigen Granitplatten mit

engen Fugen im Verband belegt ist.

Straßenprofil:

Die Fahrbahnbreite einschließlich beidseitiger

Längsparker beträgt im Bereich des Stadtplatzes derzeit

8,0 bis 9,0 m bei einer Gesamtbreite in weiten Teilen

von ca. 13 Metern. Vor dem Rathaus verengt sich die

Fahrbahn in einem kurzen Abschnitt auf 4,3 m. Südlich

der Kirche ist sie zwischen 4,4 und 5,4 m breit,

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während sie auf der Brücke und in der Vilsvorstadt

wieder auf 7,0 m zunimmt.

Der Stadtplatz ist durchgehend ohne Höhenabsetzung

gepflastert. Die Fahrbahn ist von der restlichen Fläche

entlang der Bebauung nicht höhenmäßig abgetrennt.

Der schmale Seitenbereich wird multifunktional als

Gehweg, Radweg, für die Außengastronomie und für

die Auslagen der Geschäfte genutzt.

Ausstattung:

Durch das geringe Platzangebot in den Flächen, die

von Fußgängern oder zum Aufenthalt genutzt werden,

ist auch die Ausstattung neben den Verkehrsschildern

und Parkscheinautomaten überschaubar. Eine

Ausnahme bildet der Vorplatz des Rathauses, der als

Teilbereich vor wenigen Jahren neu gestaltet wurde

und mit einem niedrigen Bordstein und einer

Pollerreihe von der Fahrbahnfläche abgegrenzt ist. Hier

sind Sitzmöglichkeiten, ein Brunnen, Fahrradständer

und Pflanztröge platziert. Ebenso stellt der

Eingangsbereich der Sparkasse mit einer

Zugangsrampe und einer Metallskulptur eine

Besonderheit dar.

Negativ fallen die käfigartigen Abgrenzungen zwischen

den Außengastronomiebereichen und dem übrigen

Freibereich auf.

Beleuchtung:

Die Beleuchtung wurde bei der Bürgerbeteiligung, die

vor dem Wettbewerbsverfahren durchgeführt wurde

einhellig als unzureichend eingestuft.

Einen Eindruck zum Wettbewerbsgebiet bei Nacht kann

der Dokumentation zur Bürgerbeteiligung (Anlage 05)

entnommen werden. Im Zuge der Bearbeitung soll ein

einheitliches Gesamtkonzept zur Beleuchtung

entstehen.

Grünflächen und Bäume:

Im Bereich des Stadtplatzes sind keine Bäume oder

Grünflächen vorhanden. Lediglich auf dem

Rathausvorplatz gibt es zwei mobile Pflanztröge mit

zwei kleinen Bäumen. Die Kirche ist nördlich und

westlich von einer halbkreisförmigen Baumreihe

umgeben.

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Technische Infrastruktur, Sparten:

Die Angaben zur technischen Infrastruktur (Sparten)

werden den Teilnehmern soweit vorhanden zur

Verfügung gestellt. Die Lage der Sparten ist bei der

Planung, insbesondere bei der Führung der

Entwässerungsrinnen und bei den Baumpflanzungen

und der sonstigen Ausstattung zu berücksichtigen.

Eigentumsverhältnisse:

Die gesamte Freifläche ist im Besitz der Stadt Vilshofen.

Vorhandene Bebauung s. Anlage 09:

Die Bebauung am Stadtplatz von Vilshofen ist

charakterisiert durch ihre Geschlossenheit, die für

mittelalterliche Städte typisch ist. Auffällig ist die im

Verhältnis zur Breite des Straßenraums große Höhe der

drei- bis viergeschossigen zusammengebauten Häuser.

Die sehr engen Gassen, durch die die Häuserzeilen

durchbrochen sind, sind mit Strebebögen überbrückt,

um die angrenzenden Häuser zu stützen. Die

Einheitlichkeit der Bebauung ist durch den

Wiederaufbau nach einem Stadtbrand vor gut 200

Jahren entstanden. Am 12. Mai 1794 äscherte ein

Großbrand fast die ganze Altstadt zwischen Stadtturm

(blieb verschont) und Vilsufer ein. Der damals bekannte

Baumeister Franz Anton Glonner aus Burghausen

baute die Altstadt dann im sogenannten Inn-Salzach-

Stil wieder auf. Unverkennbar für diese Stilart sind die

Blendgiebel, horizontal abschließende Frontmauern,

hinter denen sich der Dachstuhl verbirgt.

3.4 Ideenteil (s. Anlage 01 Umgriff)

Als Ideenteil sollen Vorschläge für die zukünftige

Gestaltung der Einmündung des vom Stadtplatz

kommenden Teils der Straße "Vilsvorstadt" in den

Straßenzug "Vilsvorstadt" - "Passauer Straße" erarbeitet

werden. Die derzeitige Verkehrssituation lässt allerdings

eine mittelfristige Realisierung nicht zu. Deshalb kann

kein Auftragsversprechen gegeben werden. Trotzdem

ist der Ausloberin eine ganzheitliche Betrachtung

wichtig.

Besondere Beachtung verdient auch die

Eingangssituation vor dem Stadtturm am

Nordwestende des Stadtplatzes. Hier wird der mögliche

Abbruch des Hauses Obere Vorstadt Nr. 17, Fl. Nr.

252 diskutiert.

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TEIL III – BEURTEILUNGSKRITERIEN

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden

gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten

beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach

einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung

oder geringfügiger Veränderungen durch das

Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbs-

arbeiten.

Qualität des Gesamtkonzeptes (Verkehr und

Nutzung) und der Gestaltung

Qualität und Nutzbarkeit der Verkehrsflächen

und Freiräume

Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen,

-angebote und Funktionalität

Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit hinsichtlich

Bauunterhalt und der Folgekosten

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TEIL IV – ANLAGEN

Anlage 00 Verfassererklärung

Anlage 01 Wettbewerbsumgriff (pdf, dwg, dxf)

Anlage 02 Lageplan Schnittlinien und –richtungen

Anlage 03 Lageplan Visualisierungen

Anlage 04 Entwicklungskonzept (ISEK)

Anlage 05 Dokumentation der Bürgerbeteiligung

Anlage 06 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes

Anlage 07 Planungsparameter aus der Bürgerbeteiligung

Anlage 08 Verkehrskonzept

Anlage 09 Fotodokumentation Bestand

Die Auslobung wurde am 06.07.2018 erstellt und umfasst 44 Seiten und die Anlagen 00 – 09