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ABCDEF Förderprogramme Wohnungswirtschaft 2007 VwV Mehrgenerationenwohnen VwV Energetische Sanierung Mietwohnungsbau I und Städtebauförderung Uwe Lehmann

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ABCDEF

Förderprogramme Wohnungswirtschaft 2007

VwV Mehrgenerationenwohnen

VwV Energetische Sanierung

Mietwohnungsbau I und Städtebauförderung

Uwe Lehmann

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ABCDEF

I. Programmziel/ Grundlagen

III. Antrags- und Bewilligungsverfahren

II. Zuwendungsvoraussetzungen

Inhalt

IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung

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1. Förderziel

MGW Anpassung innerstädtischer Wohnquartiere an sich ändernde Wohnbedürfnisse mit dem Schwerpunkt, älteren Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen

ES Unterstützung der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden auf Basis einer energetischen Bewertung

2. Fördergegenstand

Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden 3. Zuwendungsempfänger

Eigentümer von Wohngebäuden oder einer Wohnung

I. Programmziel / Grundlagen (a)

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4. Projektförderung (ANBest-P; siehe VwV Punkt VI. 2.)

5. De-minimis-Regelung (VO (EG) Nr. 1998/2006 der KOM vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf De-minimis- Beihilfen

6. öffentliche Darlehen (Ratendarlehen); über 50 T€ dingliche Sicherung an rangbereitester Stelle

7. Anteilsfinanzierung bis zu 75 % (MGW) bzw. 90% (ES) der förderfähigen Kosten; max. 50.000 €/ WE(bei ES zzgl. Tilgungszuschuss von 500 €/ Gebäude für energetische Bewertung)

8. LZ: 20 Jahre; max. 1 tilgungsfreies Jahr; 100% Auszahlung; Zinsstaffel

I. Programmziel / Grundlagen (b)

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Grundsatz: Staatliche Beihilfen, gleich welcher Art, welche bestimmte Unternehmen/ Produktionszweige begünstigen, sind mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar (Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag).

Notifizierung: Staatliche Beihilfen können ausnahmsweise genehmigt werden, wenn die KOM feststellt, dass diese mit dem gemeinsamen Markt zu vereinbaren sind (Einzelnotifizierung/ Notifizierung von Förderprogrammen).

De-minimis: Nach Einschätzung der KOM, beeinträchtigen Beihilfen mit einem Subventionswert von bis zu 200 T€ innerhalb von drei Jahren (lfd. sowie die beiden vorangegangenen Steuerjahre), den Handel zwischen den Mitgliedsstatten nicht.

Folge: Beihilfen müssen bei der KOM nicht angemeldet und von dieser nicht genehmigt werden (unabhängig von der Beihilfeart)

EXKURS: Beihilferelevanz der Förderprogramme- Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis-Beihilfen I -

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1. Gemeinsam mit dem Darlehensantrag wird die „Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen“ eingereicht

2. SAB errechnet für jedes auszureichende (öffentliche) Darlehen den Beihilfewert Berechnung des Effektivzinssatzes Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents (BSÄ) unter

Nutzung des EU-Referenzzinssatzes REGELFALL, Referenzzinssatz= 9,42% p.a. (+400 BP)

Darlehen ohne Besicherung Darlehen mit dinglicher Besicherung an „rangbereiter“ Stelle

AUSNAHME, Referenzzinssatz= 5,42% p.a. Kunden mit ausreichender Bonität werthaltige Sicherheiten 100 % BLW

Bsp. BSÄ 44,437872% * Darl.betrag 1.500 T€= Beihilfewert 666,6 T€

EXKURS: Beihilferelevanz der Förderprogramme- Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis-Beihilfen II -

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3. Der Darlehenbetrag ist ggf. dem maximal noch möglichen Beihilfewert anzupassen (Kürzung).

4. SAB erstellt die „De-minimis-Bescheinigung für das Unternehmen“

EXKURS: Beihilferelevanz der Förderprogramme- Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis-Beihilfen III -

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I. Programmziel/ Grundlagen

III. Antrags- und Bewilligungsverfahren

II. Zuwendungsvoraussetzungen

Inhalt

IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung

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Wohngebäude muss in einem Gebiet liegen, welches als konsolidiert bzw. konsolidierungswürdig ausgewiesen ist oder in der Innenstadt (Bestätigung der Gemeinde!)

MGW zukunftsorientiertes Nutzungskonzept ES energetische Bewertung des Gebäudes durch einen Fachmann,

nicht älter als 3 Jahre, [(1) Ist-Zustand (2) Sanierungsmaßnahmen (3) Berechnung der erzielbaren Energieeinsparungen]; nach Maßnahmeumsetzung müssen die Mindestanforderungen der EnEV unterschritten werden

Objektwirtschaftlichkeit muss dauerhaft gewährleistet erscheinen Wohnraum darf für die kommenden 15 Jahre nicht zum Abriss

vorgesehen sein oder einer anderen Nutzung zugeführt werden Vorhaben darf öffentlich- rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben

II. Zuwendungsvoraussetzungen

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I. Programmziel/ Grundlagen

III. Antrags- und Bewilligungsverfahren

II. Zuwendungsvoraussetzungen

Inhalt

IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung

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1. Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität (FÖRDERFÄHIGKEIT), insbesondere:

a) vollständiges, rechtsverbindlich unterzeichnetes Antragsformular

b) Bestätigung der Gemeindeverwaltung unter Punkt 8

c) gesellschaftsrechtl.-, Bonitäts-, Objektunterlagen soweit erforderlich

d) Nutzungskonzept!

e) statistisches Beiblatt

f) Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen

III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Antragserfassung MGW -

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g) Plausibilität:

• Fördersatz eingehalten (Obergrenzen der Förderung)?- de-minimis Grenze (ein Jahr tilgungsfrei)

„unbesicherte“ Darlehen: ca. 429 T€„besicherte“ Darlehen, ausreichende Bonität:

ca. 759 T€- 75% der förderfähigen Ausgaben- maximal 50 T€/ WE

• Wirtschaftlichkeitsberechung mathematisch richtig und sinnvoll (z.B. Nettokaltmieten und Bewirtschaftungskosten)

ggf. Unterlagen/ Antragsüberarbeitung nachfordern

III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Plausibilitätsprüfung MGW -

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2. Nutzungskonzept (FÖRDERWÜRDIGKEIT)

a) „schlüssig und zukunftsorientiert“ (SMI)

b) kein „reines“ Alten- oder Jugendwohnen sondern „integrative generationsübergreifende Wohnformen“

c) passt Nutzungskonzept zu den dargestellten Maßnahmen; sind die Maßnahmen geeignet das Förderziel zu erreichen?

d) erscheinen Maßnahmen/ Nutzungskonzept geeignet, ein langfristiges Wohnen im (gewohnten) Umfeld sicher zu stellen

e) wurden soziale Belange/ Bedürfnisse der Mieter berücksichtigt

f) Angabe der Kosten gemäß DIN 276 (Kosten im Hochbau)

III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Nutzungskonzept MGW -

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a) (vorrangig) kleinere Gebäude in der Innenstadt oder in gewachsenen Stadtteilkernen

b) (vorrangig) Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. Familien- und Stadtteilzentren

c) Bewilligungssumme (soll) nicht größer als 200 T€ sein (aufgehoben)

Förderwürdigkeit- und fähigkeit des Vorhabens ist gegeben; die Prioritäten sind eingehalten Abstimmung mit SMI

III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Prioritäten SMI MGW -

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3. Vorlage der Bewilligungsvorschläge in Listenform beim SMI inklusive der Nutzungskonzepte

4. nach „Informationsaustausch“ SAB – SMI Bewilligung der Darlehen

5. Erstellen Beschlussvorschlag

III. Antrags und Bewilligungsverfahren- Bewilligung MGW -

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1. Voraussetzungen (VwV VI. Punkt 1)

formloser, begründeter Antrag zeitlicher Aufschub nicht vertretbar sachliche oder wirtschaftliche Gründe

2. Genehmigung (§ 44 SäHO Punkt 1.3)

die Finanzierung des Vorhabens muss - überschlägig – gesichert sein

die Maßnahme muss sachlich geprüft sein (Nutzungskonzept!) im Risiko des Antragstellers

EXKURS: Vorfristiger Maßnahmebeginn

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I. Programmziel/ Grundlagen

III. Antrags- und Bewilligungsverfahren

II. Zuwendungsvoraussetzungen

Inhalt

IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung

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Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme bzw. nach Baufortschritt (Bestätigung durch den Bauleiter oder Architekten!)

bei Darlehensbeträgen über 25 T€ sind bis zu 3 Teilauszahlungen zulässig („kann“)

Verwendungsnachweis ist mit Beantragung der Schlussrechnung ohne Einzelbelege zu erbringen [(1) Sachbericht (2) Finanzierungsplan (3) Baurechnung (4) Bestätigung Kostentrennung (5) Bestätigung durch externen Dritten, dass Maßnahmen entsprechend Bewilligung durchgeführt wurden]

die Gesamtausgaben sind je Wohngebäude aufgeschlüsselt nach Wohnungen darzustellen

es ist eine Baurechnung zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen

IV. Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung (a)

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Die derzeit für 2007/ 2008 zur Verfügung stehenden Mittel müssen

bewilligt sein bis zum 30.11.2007

ausgezahlt sein bis zum 30.11.2008

www.mehrgenerationenhaeuser.de

Aktuelle Termine

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Beispiel: Antrag auf MGW i.H.v. 500 T€ der WG Glück Auf (1 J. tilg.frei)1. „Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-

Beihilfen“ erklärter Beihilfewert: 120.000,00 €(freier Beihilfewert): 80.000,00 €

2. Subventionswertberechnung für Darlehensantrag (RZ EU= 9,42%)BSÄ 46,564993% * 500.000 €= 232.824,97 €

errechneter Beihilfewert: 232.824,97 €

Beihilfewert gesamt: 352.824,97 €

Kürzungsbetrag: 152.824,97 €

3. Anpassung Darlehenbetrag an den max. noch mgl. Beihilfewert 80.000,00 € ./. BSÄ 46,564993%= 171.802,88 €

Darlehensbetrag max.: 171.802,88 €Kürzung Darlehen um: 328.197,12 €

4. SAB erstellt die „De-minimis-Bescheinigung für das Unternehmen“ Fördersumme: 171.802,88 €Beihilfewert: 80.000,00 €

EXKURS: Beihilferelevanz der Förderprogramme- Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis-Beihilfen -Beispielrechnung