Abfallwirtschaftskonzept 2013-2017 für den Landkreis Uelzen · 2016. 10. 4. ·...

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Abfallwirtschaftskonzept 2013-2017 für den Landkreis Uelzen - Entwurf, Stand: November 2012 - Erstellt durch: Bearbeitung Dr.-Ing. Christoph Tiebel Hamburg, im Herbst 2012

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Abfallwirtschaftskonzept 2012

Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

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Abfallwirtschaftskonzept

2013-2017

für den Landkreis Uelzen

- Entwurf, Stand: November 2012 -

Erstellt durch:

Bearbeitung

Dr.-Ing. Christoph Tiebel

Hamburg, im Herbst 2012

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Inhalt

1 EINLEITUNG ................................................................................................................5

1.1 Abfallwirtschaft in Deutschland - Rückblick und Ausblick ......................................................... 5

1.2 Entwicklungen im Landkreis Uelzen ............................................................................................ 6

1.3 Gegenstand dieses Konzeptes ....................................................................................................... 6

2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER KOMMUNALEN ABFALLWIRTSCHAFT .....................8

2.1 Europäischer Rechtsrahmen ........................................................................................................ 8

2.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz ............................................................................................................ 8

2.3 Weiteres Abfallrecht des Bundes ................................................................................................ 10

2.4 Niedersächsisches Abfallrecht .................................................................................................... 11

2.5 Gebührenrecht ............................................................................................................................ 12

3 DER LANDKREIS UELZEN ALS ENTSORGUNGSRAUM ................................................13

4 ABFALLENTSORGUNG IM IST-ZUSTAND ...................................................................16

4.1 Organisationsstruktur der Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen .......................................... 16

4.2 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................. 17

4.3 Restabfall .................................................................................................................................... 18 4.3.1 Gefäßbestand und Behältervolumen ...................................................................................... 18 4.3.2 Restabfallmenge ................................................................................................................... 21 4.3.3 Restabfallzusammensetzung ................................................................................................. 22 4.3.4 Weitere Restabfallentsorgung: vertragliche Regelungen ........................................................ 24 4.3.5 Gefäßwechselgebühr............................................................................................................. 25

4.4 Organische Abfälle...................................................................................................................... 26 4.4.1 Bioabfall .............................................................................................................................. 26 4.4.2 Bioabfallqualität ................................................................................................................... 27 4.4.3 Grünabfall Annahme/Einsammlung ...................................................................................... 28 4.4.4 Behandlung der organischen Abfälle ..................................................................................... 28 4.4.5 Kosten .................................................................................................................................. 30

4.5 Sperrmüll und Elektrogroßgeräte .............................................................................................. 31 4.5.1 Gebührenfreie Straßensammlung, Getrennte Holzabfuhr ....................................................... 31 4.5.2 Gebührenpflichtige Abrufabfuhr: Holz, Restsperrmüll, Elektrogroßgeräte ............................. 32 4.5.3 Annahme Borg und Oldenstadt ............................................................................................. 32 4.5.4 Mengen ................................................................................................................................ 32 4.5.5 Weitere Verwertung Restsperrmüll und Altholz .................................................................... 33 4.5.6 Weitere Verwertung Elektroaltgeräte .................................................................................... 34

4.6 Altpapiererfassung ...................................................................................................................... 35

4.7 Erfassung schadstoffhaltiger Abfälle .......................................................................................... 35

4.8 Deponie Borg ............................................................................................................................... 36 4.8.1 Kapazität und Ablagerungsmengen ....................................................................................... 36 4.8.2 Nebenanlagen ....................................................................................................................... 38 4.8.3 Wirtschaftliche Situation Entsorgungszentrum Borg .............................................................. 39

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4.9 Wertstofferfassung durch Systembetreiber ................................................................................ 40

4.10 Zusammenfassende Darstellung der Abfallmengen aus Haushaltungen ................................... 42

4.11 Wirtschaftliche Aspekte .............................................................................................................. 43 4.11.1 Einnahmen und Kostendeckung ............................................................................................ 43 4.11.2 Ausgaben ............................................................................................................................. 44 4.11.3 Abfuhrkosten ........................................................................................................................ 46 4.11.4 Kosten einzelner Entsorgungspfade ....................................................................................... 47

5 BEWERTUNG UND VERBESSERUNGSANSÄTZE .........................................................48

6 ZUKÜNFTIGE MAßNAHMEN .....................................................................................49

6.1 Maßnahmen im Bereich organische Abfälle............................................................................... 49 6.1.1 Mehr Küchenabfall in die Biotonne ....................................................................................... 49 6.1.2 Grünabfall- Annahme Oldenstadt .......................................................................................... 50 6.1.3 Bio- und Grünabfall- Behandlung ......................................................................................... 52

6.2 Identsystem ................................................................................................................................. 53 6.2.1 Systeme ................................................................................................................................ 54 6.2.2 Kosten .................................................................................................................................. 55 6.2.3 Andere Auswirkungen, Empfehlung...................................................................................... 57

6.3 Restmüllverminderung: Auswirkung auf Gebühren ................................................................. 57

6.4 Maßnahmen zur Abfuhroptimierung ......................................................................................... 58 6.4.1 Seitenlader bei der Abfuhr von Rest- und Bioabfall im ländl. Raum....................................... 58 6.4.2 Gemeindeübergreifender Abfuhrplan .................................................................................... 59 6.4.3 Umsetzung der abfuhrbezogenen Empfehlungen ................................................................... 60

6.5 Abfuhr von Altpapier durch den AWB ...................................................................................... 60

6.6 Wertstoffwirtschaft ..................................................................................................................... 62 6.6.1 Wertstofftonne ...................................................................................................................... 62 6.6.2 Wertstofferfassung in Recyclinghöfen ................................................................................... 63 6.6.3 Weitere Behandlungs-/Verwertungsmaßnahmen in Borg ....................................................... 64

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Restabfallmengen 2011................................................................................................ 24

Tabelle 2: Kosten der Vergärungs- und Kompostierungsanlage einschl. Deponiegas ..................... 30

Tabelle 3: Elektroaltgeräte nach Gruppen .................................................................................... 35

Tabelle 4: Ablagerungsmengen in Borg 2011 ................................................................................ 38

Tabelle 5: Abfuhrkosten im Vergleich ........................................................................................... 46

Tabelle 6: Kostenschätzung für ein Identsystem ........................................................................... 56

Tabelle 7: Beispielhaftes Annahmespektrum eines Recyclingshofs im ländlichen Raum ................ 64

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage der Gemeinden im Kreisgebiet ........................................................................ 14

Abbildung 2: Behälterbestand Restmüll ....................................................................................... 19

Abbildung 3: Restabfall - Entwicklung von Leerungsvolumen und Menge ..................................... 20

Abbildung 4: Spezifisches Restmüllaufkommen in Niedersachsen ................................................ 21

Abbildung 5: Restmüllzusammensetzung (Ergebnis der Sortieranalyse)........................................ 23

Abbildung 6: Kostenstruktur der Restabfallbehandlung ................................................................ 25

Abbildung 7: Bioabfall - Entwicklung von Volumen und Menge .................................................... 27

Abbildung 8: Sperrmüllmengen .................................................................................................... 33

Abbildung 9: Erlöse und Aufwendungen EZ Borg .......................................................................... 40

Abbildung 10: LVP- und Glasmengen ............................................................................................ 41

Abbildung 11: Abfallmengen (kg/E,a) aus privaten Haushaltungen ............................................... 42

Abbildung 12: Erlöse des Abfallwirtschaftsbetriebs 2011.............................................................. 44

Abbildung 13: Aufwendungen des AWB 2011 .............................................................................. 45

Abbildung 14: Kosten je Abfallart/Entsorgungspfad ..................................................................... 47

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1 Einleitung

1.1 Abfallwirtschaft in Deutschland - Rückblick und Ausblick

Die Abfallentsorgung begann in Deutschland 1972 als Abfallbeseitigung; es ging darum, das hygie-

nische Problem „Abfall“ zu lösen und der mit dem Wirtschaftswunder angestiegenen Mengen

Herr zu werden. Hierfür wurden klare Zuständigkeiten festgelegt und zentrale Deponien bezeich-

net, welche die Abfälle aufnehmen sollten.

Mitte der 80er stellte man fest, dass die Abfallbeseitigung nun zu einem Umweltproblem gewor-

den war: die zentralen Deponien belasteten das Grundwasser, die Verbrennungsanlagen emittier-

ten Dioxine und der Kompost aus Müllkompostwerken enthielt Schwermetalle. Die Abfallbeseiti-

gung wurde in den Folgejahren bis ca. 1995 entschärft:

durch strenge Grenzwerte bei der Verbrennung,

durch verschiedene technische und Materialanforderungen an die Deponierung, welche

schließlich darin gipfelten, dass (mit einer Übergangsfrist von 12 Jahren) seit 2005 nur

noch quasi-inerte Abfälle abgelagert werden dürfen,

durch die Beschränkung der Kompostierung auf organische Abfälle, und

durch Reduzierung der (Rest-) Abfallmengen durch Vermeidung und Verwertung.

Die Abfallverwertung war zunächst aber dadurch geprägt, dass man Wertstoffe erzeugte, die

niemand haben wollte – manchem sind noch die Parkbänke aus wieder eingeschmolzenen Misch-

kunststoffen in Erinnerung. Das änderte sich aber in den Folgejahren:

Schrott und Nichteisen-(NE-)Metalle waren schon immer werthaltig

der Papierpreis glich früher einer Achterbahn; seit mehr als 10 Jahren – mit Ausnahme ei-

nes halben Jahres Wirtschaftskrise 2008/2009 – ist er konstant deutlich im Plus

Kunststoffe wie PET, aber auch Mischkunststoffe bringen inzwischen deutliche Erträge

Holz ist als Brennstoff der Biomassekraftwerke begehrt.

Zu dieser Entwicklung haben vor allem drei Faktoren beigetragen: die Rohstoffe sind endlich –

diese abstrakte Überzeugung wird zunehmend konkret spürbar. Überlagert und verschärft wird

dies durch den großen Rohstoffhunger der asiatischen Schwellenländer, wo Milliarden Menschen

zunehmend besser mit Waren versorgt werden sollen. Und last not least die Klimadiskussion – mit

ihren konkret spürbaren Maßnahmen und der Erkenntnis, dass man inzwischen mit erneuerbaren

Energien (incl. Biomasse) auch Geld verdienen kann.

Jedenfalls wandelt sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer „Versorgungswirtschaft mit Se-

kundärrohstoffen“.

Bis heute bleibt Kernaufgabe der kommunalen Abfallwirtschaft, die Bürger von ihren Abfällen zu

entsorgen. Es gibt jedoch zunehmend mehr Möglichkeiten, vorteilhafte Strategien zu finden, die

erfassten Abfälle nutzbringend zu verwenden.

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1.2 Entwicklungen im Landkreis Uelzen

Diese Entwicklungen haben sich jeweils entsprechend im Landkreis Uelzen niedergeschlagen.

Nach Übernahme der Entsorgungsverantwortung durch den Landkreis wurden die gemeindlichen

Müllplätze schrittweise stillgelegt. Zunächst wurden noch 4 Deponien in der Verantwortung des

Landkreises weiter geführt, aber ab 1988 wurde die Ablagerung auf die Zentraldeponie Borg be-

schränkt.

Mitte/Ende der 80er Jahre wurden weitergehende abfallwirtschaftliche Maßnahmen diskutiert.

Die „Komposttonne im ländlichen Raum“ wurde als gefördertes Modellvorhaben ab 1986 einge-

führt. Um 1990 wurde der Bau des Kompostwerkes ausgeschrieben und 1993 das Kompostwerk in

Betrieb genommen. Randbedingung der Förderung durch das Land Niedersachsen und das Um-

weltbundesamt war die Einschaltung eines erfahrenen Betreibers, weshalb die damalige Fa.

MABEG – später Veolia – mit der Betriebsführung beauftragt wurde. Seit 1993 besteht die ge-

trennte Sammlung kompostierbarer Abfälle im gesamten Kreisgebiet.

Etwa zeitgleich begann das Duale System mit der Einsammlung von Leichtverpackungen und Glas,

und übernahm auch die schon vorher bestehende Einsammlung von Glas. Altpapier wurde mit

Bündelsammlung erfasst, wobei das Duale System die kommunale Einrichtung mitbenutzte .

Zum Juni 2005 musste die Restabfallbehandlung neu geordnet werden. Im ersten Schritt wurde

mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Celle eine gemeinsame Deponiebewirtschaftung begon-

nen (ab 2003). Anschließend wurde die Restabfallbehandlung ab 2005 gemeinsam ausgeschrieben

und beauftragt; sichtbares Merkmal ist eine Umschlaganlage, welche durch die beauftragte Ar-

beitsgemeinschaft in Borg errichtet wurde.

Nach Ablauf des Betriebsführungsvertrags über das Kompostwerk wurde die Anlage in den Ab-

fallwirtschaftsbetrieb (AWB) übernommen und seitdem durch diesen betrieben. Zugleich wurden

technische Verbesserungen erforderlich; der AWB nutzte die Situation und errichtete eine Vergä-

rungsanlage, um mit den Bioabfällen Strom und Wärme zu erzeugen. Außerdem zeigt sich, dass

in der Region Uelzen – anders als in anderen Landstrichen - Kompost mit Erlös vermarktet wer-

den kann, so dass die Bioabfälle in doppelter Hinsicht nutzbringend eingesetzt werden.

Die Weiterentwicklung dieser Entwicklungstendenzen ist Gegenstand dieses Abfallwirtschaftskon-

zeptes.

1.3 Gegenstand dieses Konzeptes

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die Landkreise in § 21 dazu, ein Abfallwirtschaftskon-

zept aufzustellen; gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) ist dieses für mindes-

tens 5 Jahre im Voraus zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Der Landkreis macht sich

dieses Konzept durch Beschlussfassung im Kreistag zu Eigen und erfüllt so seine Verpflichtung aus

§ 5 NAbfG.

Dargestellt werden die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung

der Abfälle, die der Landkreis zu entsorgen hat. Das schließt alle zu beseitigenden und zu verwer-

tenden Abfälle aus privaten Haushalten sowie zu beseitigende Abfälle anderer Herkunft (Indust-

rie, Gewerbe etc.) mit ein.

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Es folgen zuerst die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung und eine Darstellung der regio-

nalen Gegebenheiten als Grundlagen der Abfallwirtschaft.

Anschließend wird in Kap. 4 der Ist-Zustand der Abfallentsorgung anhand der Mengen, Strukturen

und Kosten analysiert.

In Kap. 5 wird eine Bewertung des Ist-Zustands vorgenommen und ein Überblick über Verbesse-

rungsansätze gegeben. In Kap. 6 werden dann für die Themengebiete Maßnahmen erörtert und

Beschlussempfehlungen für die zukünftige abfallwirtschaftliche Entwicklung formuliert.

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2 Rechtliche Grundlagen der kommunalen

Abfallwirtschaft

Seit Mitte der 90er Jahre bildete das alte Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) den

Rechtsrahmen der deutschen Abfallwirtschaft. Seit Juni 2012 ist nunmehr ein novellierter Rechts-

rahmen in Kraft. Dieses Gesetz, sein europarechtlicher Rahmen und weitere Rechtsvorschriften

werden nachstehend vorgesellt.

2.1 Europäischer Rechtsrahmen

Die Europäische Union hat am 19. November 2008 eine novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie

(2008/98/EG) verabschiedet. Sie stärkt damit die Bestrebungen hin zu einer nachhaltigen Abfall-

wirtschaft. Unter anderem sind folgende Aussagen enthalten, die von den Mitgliedsstaaten in

nationales Recht umzusetzen waren:

Eine neue 5-stufige Abfallhierarchie (Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung

– Recycling – sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung – Beseitigung) ersetzt

die bisher 3-stufige.

Es wurde ein Kriterienrahmen für die Beendigung der Abfalleigenschaft festgeschrieben,

der besonders wichtig bei Wertstoffen wie Papier, Glas oder Kompost ist.

Die Entsorgungsautarkie der Mitgliedsstaaten ist zu gewährleisten, d.h. jeder Staat muss

seine Abfälle selbst entsorgen können, außerdem sind die Abfälle in den nächstgelegenen

Anlagen zu beseitigen („Prinzip der Nähe“). Abfälle zur Verwertung können EU-weit ver-

bracht werden, aber jedes Land kann Einfuhren begrenzen, wenn dafür eigene Abfälle be-

seitigt statt verwertet werden müssten bzw. Behandlungen unterzogen würden, die den

Abfallbewirtschaftungsplänen entgegenstehen.

Die Frage, ob die Verbrennung von Abfällen eine Beseitigung oder Verwertung darstellt,

wurde mithilfe einer Energieeffizienzformel geklärt. Dabei wird der Energieeintrag (Heiz-

wert) mit dem Energiegewinn verglichen.

Bis 2015 hat man als Ziel die getrennte Sammlung von Papier, Metall, Kunststoffen und

Glas gesetzt.

Es wurden für verschiedene Abfälle genaue Recyclingquoten beschlossen:

- Bis 2020 sollen Papier, Metall, Kunststoff und Glas zu 50% wiederverwertet werden

(betrifft Haushaltsabfälle oder haushaltsähnliche Abfälle anderer Herkunft).

- Nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sollen bis 2020 zu 70% recycelt oder sonst

stofflich verwertet werden.

2.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie wurde das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirt-

schaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirt-

schaftsgesetz - KrWG)“ am 24. Februar 2012 verabschiedet; es trat zum 01.06.2012 in Kraft.

Das Gesetz regelt praktisch alle Belange der privaten und öffentlichen Abfallwirtschaft.

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Das Gesetz übernimmt in § 6 die Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie; sie wird jedoch rela-

tiviert. Diejenige Maßnahme soll Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der

Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge-

Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet; dabei ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls

zugrunde zu legen.

Wie schon im Vorläufergesetz, sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Ab-

fälle verpflichtet, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 7). Eine hoch-

wertige Verwertung ist anzustreben (§ 8 Abs. 1); das Gesetz enthält hierfür eine Verordnungser-

mächtigung (§ 8 Abs. 2). Die energetische Verwertung ist einer stofflichen Verwertung gleichran-

gig, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls… mindestens 11.000 kJ/kg beträgt (§ 8 Abs. 3).

Nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des

Bundesrats die Anforderungen an ein Wertstoffsammelsystem bestimmen. Dabei wird ausdrück-

lich die Möglichkeit einer einheitlichen Wertstofftonne für stoffgleiche Nichtverpackungen und

Verpackungen der Systembetreiber erwähnt. In § 25, der die Rücknahme- und Rückgabepflichten

behandelt, wird ebenso die Ausgestaltung der Art und Weise der Abfallüberlassung mittels

Rechtsverordnung ermöglicht; Absatz 2 Nr. 3 sieht dafür auch die Möglichkeit einer einheitlichen

Wertstofftonne vor.

In welcher Weise solche Wertstoffsammelsysteme eingerichtet werden sollen und inwieweit die

Hoheit über diese von den Kommunen oder der Privatwirtschaft ausgeübt wird, soll nach Bekun-

dung der Bundesregierung in einem separaten Wertstoffgesetz geregelt werden.

Für Bioabfälle – und hierzu gehören nach den Begriffsbestimmungen auch Garten- und Park- so-

wie Landschaftspflegeabfälle – sind besondere Vorschriften in den §§ 11 und 12 enthalten. Bioab-

fälle sind spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln; Näheres soll durch Rechtsver-

ordnung festgelegt werden. Ferner wird für die Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm ein

Qualitätssicherungssystem vorgesehen.

Die europarechtlichen Vorgaben zur Getrenntsammlung von Papier, Metall, Kunststoff und Glas

und die zu erzielenden Verwertungsquoten sind in § 14 Abs. 1 und 2 umgesetzt.

Für die Tätigkeit des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) sind vor allem

die Überlassungspflichten des § 17 und der örE-Pflichtenkatalog nach § 20 von Bedeutung. Wie

schon im Vorgängergesetz, sind diese nicht ganz symmetrisch: die örE haben nicht nur solche

Abfälle zu entsorgen, für welche Überlassungspflichten bestehen, sondern alle in ihrem Gebiet

angefallenen und überlassenen Abfälle.

Nach § 17 Abs. 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet,

diese Abfälle den örE zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen

ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beab-

sichtigen. Eine Eigenverwertung kommt praktisch nur für organische Abfälle (Eigenkompostie-

rung) in Betracht. Ferner sind auch Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus ande-

ren Herkunftsbereichen überlassungspflichtig, soweit sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen.

Die Eigenbeseitigung betrifft in der Praxis nur große industrielle Abfallerzeuger.

Nach Abs. 2 ist die Überlassungspflicht jedoch eingeschränkt für

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Abfälle, die einer Rücknahme-oder Rückgabeverpflichtung … nach § 25 unterliegen, bei-

spielsweise Verpackungen oder Batterien, die durch die jeweiligen Rücknahmesysteme

verwertet werden

die durch gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung

zugeführt werden

die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zu-

geführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht ent-

gegenstehen.

Gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen können nicht durch gemeinnützige oder gewerbli-

che Sammlung verwertet werden.

Der Begriff der überwiegenden öffentlichen Interessen war schon im Vorläufergesetz enthalten.

Er ist jetzt durch eine lange Kaskade von Regelvermutungen konkretisiert worden. Im Ergebnis ist

festzustellen, dass eine gewerbliche Sammlung u.a. dann unzulässig ist, wenn der öffentlich-

rechtliche Entsorgungsträger eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung

und Verwertung derselben Abfälle durchführt, welche genauso leistungsfähig ist wie die vom örE

bereits angebotene oder konkret geplante Leistung.

§ 20 beschreibt die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE):

Ein örE hat die Pflicht, die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus

privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu

verwerten bzw. zu beseitigen.

Er hat die Pflicht, Abfälle zu verwerten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich

zumutbar ist, auch wenn der betreffende Abfall ihm zur Beseitigung überlassen wurde.

Er kann nur in eng begrenzten Fällen Abfälle von der Entsorgung ausschließen.

2.3 Weiteres Abfallrecht des Bundes

Zur Umsetzung einer EG-Richtlinie trat am 24. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

(ElektroG) in Kraft. Danach müssen die kommunalen Sammelstellen seit dem 24. März 2006 kos-

tenlos alte Elektrogeräte von Endverbrauchern oder Vertreibern annehmen. Die örE können auch

die Möglichkeit eines Holsystems schaffen. Die Verwertung übernimmt ein von den Herstellern

der Geräte finanziertes System, die „Stiftung Elektroaltgeräteregister“ (EAR) bzw. von diesem

beauftragte Entsorgungsfirmen; diese stellen auch die Container an den Annahmestellen bereit,

so dass die Aufgabe der örE nur in der Einrichtung einer Abgabestelle besteht.

Alternativ zur Entsorgung durch EAR können Kommunen auch auf die Selbstentsorgung „optie-

ren“. Da die Altgeräte reich an Edelmetallen sind, lassen sich einzelne Gerätegruppen recht lukra-

tiv selbst vermarkten.

Ebenfalls durch Gesetz wurde das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche

Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren geregelt (Batteriegesetz vom 15.6.2009).

Die übrigen Rechtsvorschriften sind Rechtsverordnungen, welche auf Basis des KrW-/AbfG bzw.

nunmehr des KrWG erlassen wurden. Schlaglichtartig seien einige hervorgehoben:

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) von 1992 wurde inzwischen bereits zum 5. Mal novelliert

und trat in der nun gültigen Fassung am 01. Januar 2009 in Kraft. Danach ist jeder Produktherstel-

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ler oder Vertreiber verpflichtet, falls von ihm eingesetzte Verpackungen zu privaten Endverbrau-

chern gelangen, sich von einem der z.Zt. zehn dualen Systembetreiber lizensieren zu lassen.

Die Systeme müssen nach § 6 Absatz 4 VerpackV auf vorhandene Sammelsysteme der örE abge-

stimmt werden (Abstimmungsvereinbarung mit zugehöriger Systembeschreibung). Die örE können

die Übernahme oder Mitbenutzung ihrer Einrichtungen gegen ein angemessenes Entgelt verlan-

gen; umgekehrt können die Systembetreiber von den örE verlangen, ihnen die Mitbenutzung ihrer

Einrichtungen gegen ein angemessenes Entgelt zu gestatten. Mit der 5. Novelle neu hinzugefügt

wurde die Vorschrift, dass die örE im Rahmen der Abstimmung verlangen können, dass stoffglei-

che Nichtverpackungen gegen ein angemessenes Entgelt mit erfasst werden.

Durch die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 wurden die vor-

malige Deponieverordnung, die Abfallablagerungsverordnung und die Deponieverwertungsver-

ordnung sowie die Verwaltungsvorschriften TA Abfall, TA Siedlungsabfall und die Erste allgemeine

Verwaltungsvorschrift zum Grundwasserschutz in einer einheitlichen Deponieverordnung zu-

sammengefasst. Interessanterweise wurde diese Konsolidierung der Vorschriften erst zu einem

Zeitpunkt erreicht, als die meisten Deponien in Deutschland sich bereits in der Stilllegung befan-

den.

Relevante stoffbezogene Vorschriften sind die Bioabfallverordnung, welche noch auf Basis des

alten KrW-/AbfG im Frühjahr 2012 novelliert wurde, die Altholzverordnung und die Klär-

schlammverordnung. Der Ordnung der Abfallentsorgung dienen unter anderem die Abfallver-

zeichnisverordnung, welche einen Abfallkatalog enthält und in welcher die gefährlichen Abfälle

definiert sind, sowie die Nachweisverordnung.

2.4 Niedersächsisches Abfallrecht

Durch das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.

Juli 2003 werden dem örE über die Anforderungen des KrW-/AbfG bzw. KrWG hinaus folgende

Pflichten auferlegt:

Er hat jährliche Abfallbilanzen zu erstellen und diese öffentlich bekannt zu machen und

den Behörden mitzuteilen,

er hat ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben,

er hat Abfälle, deren Verwertung aufgrund KrW-/AbfG geboten ist, getrennt einzusam-

meln und zu verwerten,

er hat Vorkehrungen für die Entsorgung von Problemstoffen zu treffen,

er hat – wie andere öffentliche Stellen auch – sich hinsichtlich seiner Beschaffungen vor-

bildlich umweltverträglich zu verhalten,

er hat die Abfallbesitzer regelmäßig über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -

verwertung zu informieren (Abfallberatung) und

verbotswidrig lagernde Abfälle aus dem Wald und der übrigen freien Landschaft aufzu-

sammeln und zu entsorgen, soweit das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt ist.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erlässt der Landkreis – d.h. seine Gremien, namentlich der

Kreistag – Satzungen. Darin kann er weitgehend autonom bestimmen, in welcher Form er die

gesetzlichen Pflichten umsetzt.

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- Seite 12 -

2.5 Gebührenrecht

Die Kosten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sollen vollständig durch Gebühren ge-

deckt werden. Für Gebühren gilt das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG), er-

gänzt durch die abfallbezogenen Bestimmungen in § 12 NAbfG.

Danach soll das Aufkommen aus den Gebühren alle Aufwendungen des örE für die Wahrnehmung

seiner abfallwirtschaftlichen Aufgaben decken. Die Gebühren sollen so gestaltet werden, dass die

Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert werden.

Wichtig ist die Regelung aus § 12 Abs. 2, wonach auch stillgelegte Anlagen, solange diese der

Nachsorge bedürfen, zur Einrichtung gehören. Maßnahmen der Stilllegung und Nachsorge sind

gebührenansatzfähig, soweit hierfür keine oder keine ausreichenden Rücklagen gebildet wurden.

Die Aufwendungen für die Entsorgung getrennt überlassener Abfälle dürfen nach Abs. 5 bei der

Ermittlung der Aufwendungen für die Entsorgung ungetrennt überlassener Abfälle einbezogen

werden, d.h. die Quersubventionierung beispielsweise der Biotonne durch die Restabfallgebühr

ist zulässig.

Nach § 12 Abs. 6 NAbfG sind die Gebühren nach § 5 Abs. 3 NKAG zu bemessen. Dieser bestimmt

eine Bemessung nach Art und Umfang der Inanspruchnahme (Wirklichkeitsmaßstab); wenn das

schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt

werden. Bei Einrichtungen mit Anschluss- und Benutzungszwang – und hierzu zählt auch die Ab-

fallwirtschaft – dürfen soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt werden.

Ebenfalls nach § 12 Abs. 6 NAbfG ist die Erhebung von Grundgebühren sowie von Mindestgebüh-

ren zulässig; der Anteil der Grundgebühren kann in begründeten Fällen 50 vom Hundert des ge-

samten Gebührenaufkommens übersteigen. Diese Vorgaben sind durch das OVG Lüneburg dahin-

gehend ausgelegt worden, dass eine einheitliche Grundgebühr nur dann zulässig ist, wenn diese

bis zu 30 % des gesamten Gebührenaufkommens deckt; bei einer darüber hinausgehenden

Grundgebührenhöhe muss das Maß der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung berücksichtigt

werden.

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- Seite 13 -

3 Der Landkreis Uelzen als Entsorgungsraum

Der Landkreis Uelzen liegt im Nordosten Niedersachsens im früheren Regierungsbezirk Lüneburg.

Er grenzt im Westen an die Landkreise Celle und Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel), im Nor-

den an den Landkreis Lüneburg, im Osten an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, im Südosten an

den Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) und im Süden an den Landkreis Gifhorn. Landschaft-

lich gehört er zur Haupteinheit Lüneburger Heide im nordwestdeutschen Tiefland. Der Landkreis

gehört zur Metropolregion Hamburg.

Der Landkreis umfasst insgesamt rd. 93.500 Einwohner auf einer Fläche von 1.454 km²; dies ent-

spricht einer Einwohnerdichte von 64 E/km², ein sehr niedriger Wert. Die Zahl der Einwohner geht

zurück, zwischen 2006 und 2011 um 3.000 entsprechend 3 %.

Die Kreisstadt Uelzen hat rd. 34.000 Einwohner, einzige weitere Einheitsgemeinde ist Bienenbüt-

tel mit 6.600 Einwohnern. Die übrigen 25 Gemeinden werden in vier Samtgemeinden verwaltet:

Samtgemeinde Aue: vier südöstliche Gemeinden mit 12.800 Einwohnern

Samtgemeinde Suderburg: drei südwestliche Gemeinden mit 6.900 Einwohnern

Samtgemeinde Rosche: fünf östliche Gemeinden mit 6.900 Einwohnern

Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf: 13 verbleibende Gemeinden einschließlich der Stadt

Bad Bevensen mit zusammen 26.300 Einwohnern.

Nachstehende Abbildung aus Wikipedia zeigt die Lage der Gemeinden im Kreisgebiet:

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- Seite 14 -

Abbildung 1: Lage der Gemeinden im Kreisgebiet1

Wirtschaftsstruktur: Verglichen mit anderen Kommunen der Metropolregion oder auch mit dem

bundesdeutschen Durchschnitt hat im Landkreis Uelzen die Landwirtschaft eine hervorgehobene

Bedeutung. 3% der Beschäftigten sind in diesem Bereich tätig, einschließlich der Selbstständigen

beträgt der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Personen 6,5%. Im Landkreis Uelzen wird über

die Hälfte der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Auf Grundlage der Feldberegnung entwickelte

sich hier ein seit mehr als 40 Jahren hoch spezialisierter und erfolgreicher Ackerbau mit Schwer-

punkten in der Zuckerproduktion, in der Erzeugung von Speise- und Industriekartoffeln, Gemüse

und nachwachsenden Rohstoffen. Die Lebensmittelindustrie ist mit 2000 Beschäftigten der größte

Zweig im produzierenden Gewerbe; hierzu zählen Betriebe der Zucker-, Speiseeis- und Frucht-

saftherstellung.2

Von begrenzter Bedeutung ist ferner der Fremdenverkehr; dieser konzentriert sich vor allem auf

Bad Bevensen und Umgebung samt Kliniken. Bad Bodenteich ist erst seit wenigen Jahren Kurbad.

In Suderburg befindet sich eine Fakultät der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften.

1 aus Wikipedia

2 Kreisporträt Landwirtschaft und Klimawandel im Landkreis Uelzen,

http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi_relaunch/themenfelder/Projekte/KLIMZUG-NORD/Handout_Kreispor_Uelzen.pdf

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 15 -

Nach dem Kommunalen Standort-Informations-System Niedersachsen (Komsis)3 sind 25% der Be-

schäftigten im produzierenden Gewerbe, 25% im Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr und

47% im übrigen Dienstleistungsbereich tätig, außerdem die erwähnten 3% in der Landwirtschaft.

(Diese Beschäftigtenstruktur ähnelt den Angaben zu den Nachbarkreisen Lüneburg, Heidekreis

und Gifhorn.) Es gibt – bei 25.700 Beschäftigten – 15.600 Einpendler und 19.200 Auspendler.

Verkehr: Der Landkreis Uelzen hat bisher keinen Autobahnanschluss; dies soll sich mittelfristig

durch die A 39 Lüneburg-Wolfsburg ändern. Die Planungen sehen einen Streckenverlauf östlich

Bad Bevensen und Uelzen mit insges. 6 Anschlussstellen im Kreisgebiet vor.

Im Übrigen ist der Landkreis durch die Bundes-

straßen 4, 71 und 191 an das überörtliche Netz

angeschlossen.

Die wichtigste Entsorgungsanlage ist das Entsor-

gungszentrum in Borg, Gemeinde Rosche. Dort

befinden sich die Zentraldeponie sowie das

Kompostwerk mit Vergärungsanlage und eine

Annahmestelle für diverse Abfallarten; am sel-

ben Standort betreibt die Firma Veolia eine Vor-

behandlungs- und Umschlaganlage für Restmüll

und Sperrmüll.

Daneben ist der Betriebshof des Abfallwirt-

schaftsbetriebs in Oldenstadt am westlichen

Rand von Uelzen zu nennen, an welchem bisher

in geringem - und zukünftig in größerem - Um-

fang Abfälle angenommen werden (sollen).

3 http://www.komsis.de/rd=0033600000/sisearch/profil_29.html

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- Seite 16 -

4 ABFALLENTSORGUNG IM IST-ZUSTAND

4.1 Organisationsstruktur der Abfallentsorgung im Landkreis

Uelzen

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich Abfallentsorgung hat der Landkreis Uelzen einen

Eigenbetrieb gegründet, den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Uelzen. Nach der aktuellen

Betriebssatzung vom 1.11.2011 ist

Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebes … die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen

nach Maßgabe der abfallrechtlichen Vorschriften und der Satzung über die Abfallentsor-

gung im Landkreis Uelzen (Einsammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Beseiti-

gung und Verwertung von Abfällen) inkl. der erforderlichen verwaltungsmäßigen Arbeiten.

Der Eigenbetrieb kann im Rahmen des § 136 NKomVG bei Bedarf weitere Aufgaben des ei-

genen Wirkungskreises übernehmen, soweit sie einer sachgerechten Wahrnehmung der

Aufgaben der Abfallwirtschaft dienen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb führt selbst die Abfallabfuhr im Kreisgebiet durch. Dies ist bemer-

kenswert; in den meisten Landkreisen Niedersachsens sind Dritte mit der Durchführung der Ab-

fallabfuhr beauftragt.

Ferner betreibt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Deponie Borg und das dort liegende Kompost-

werk mit Vergärungsanlage und den Betriebshof in Oldenstadt einschließlich der zwischen Borg

und Oldenstadt durchzuführenden Transporte. Der Abfallwirtschaftsbetrieb zieht außerdem die

Abfallentsorgungsgebühren ein.

Mit der Restabfallbehandlung ist dagegen ein Dritter beauftragt, die Arge ACU (Veolia und e.on

Energy from Waste, EEW). Diese betreibt ebenfalls in Borg eine Vorbehandlungs- und Umschlag-

anlage für Rest- und Sperrmüll. Drittbeauftragt ist auch die mobile Problemstoffsammlung und die

Entsorgung aller erfassten Problemstoffe.

Alle Angelegenheiten der Abfallentsorgung einschließlich der Gebühren sind in der Satzung über

die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen (Abfallentsorgungssatzung) geregelt; die aktuelle Fas-

sung stammt vom 29.03.2011.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs ist personenidentisch mit der Leitung des Amtes für Kreis-

straßen und Abfallwirtschaft, welches für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung des

Kreisstraßennetzes zuständig ist. Zum Amt gehören die Kreisstraßenbauverwaltung und die Kreis-

straßenmeisterei auf dem Betriebshof in Oldenstadt. Die Zusammenarbeit umfasst auch eine ge-

meinsame Werkstatt (Betreiber ist AWB, Straßenbauverwaltung nutzt sie mit) und inzwischen ein

gemeinsames Betriebsgebäude; eine operative Zusammenarbeit erfolgt bisher aber nur in sehr

eingeschränktem Umfang.

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- Seite 17 -

4.2 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit4

Unter dem Oberbegriff Abfallberatung verbirgt sich in erster Linie die Beratung von Bürgern und

Gewerbebetrieben im Rahmen der abfallrelevanten Belange.

Dem AWB stehen hierfür verschiedene Mittel zur Verfügung. Mit dem jährlich erscheinenden

Müllkalender werden Bürger und Betriebe rund um das Thema Abfall informiert und sensibili-

siert. Neben der Abfallvermeidung werden Möglichkeiten der Wiederverwendung aufgezeigt und

Systeme wie das Mehrweg oder Altkleiderspende beworben. Zu verschiedenen Themen werden

zusätzlich noch Flyer entworfen. Für spezielle Entsorgungsthemen, wie zum Beispiel für Bauher-

ren, werden ausführliche Informationsblätter angeboten. Neben den üblichen Rufnummern hält

der AWB für Fragen zum Thema Abfall mit der 0800 2920800 eine kostenlose Servicenummer

vor, die entsprechend nach Außen propagiert wird. Diese Nummer hat sich mittlerweile etabliert

und wird sowohl von der Bevölkerung, als auch den Gewerbetreibenden gut angenommen.

Eine wichtige Plattform zur Informationsbeschaffung ist für den Bürger das Internet. Hier präsen-

tiert sich der AWB zurzeit auf der Internetseite www.uelzen.de. Dort findet man sehr viele Infor-

mationen rund um das Thema Abfall und den AWB. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lay-

out-Gestaltung strebt der AWB für das Jahr 2013 einen eigenen Internetauftritt an.

Neben den üblichen Pressemitteilungen, wie Terminverschiebungen zu Feiertagen oder Tipps zu

saisonalen Behälternutzungen, werden die Printmedien auch für klärungsbedürftige Themen und

Kampagnen genutzt. Um eine breite Schicht zur erreichen, werden neben der Allgemeinen Zei-

tung auch immer der General- und Uelzener Anzeiger genutzt. Teilweise werden auch Anzeigen

und Sonderseiten geschaltet. Bei wichtigen Themen werden auch die Gemeinde- und regionalen

Blätter sowie die Infokästen der Gemeinden mit einbezogen. Für manche Kampagnen werden

auch eigene Plakate entworfen und veröffentlicht.

Um das Thema Abfall frühzeitig zu verinnerlichen bietet der AWB verschiedene Projekte für Kin-

der und Schüler an. Die Früherziehung beginnt teilweise schon in den Kindergärten, wo die richti-

ge Abfalltrennung spielerisch beigebracht wird. Gerade die Nachhaltigkeit wird den Schülern bei

Führungen auf dem Entsorgungszentrum Borg verdeutlicht. Dort sieht man mit eigenen Augen,

welche Dimensionen das Thema Abfall verbirgt. Weg vom Einweg, hin zum Mehrweg ist hier oft-

mals die Erkenntnis der Kinder und Jugendlichen.

Auch werden Müllsammelaktionen für jung und alt organisiert und durchgeführt. Der Frühjahrs-

putz in Uelzen ist z.B. eine gewachsene Müllsammelaktion. In Zusammenarbeit mit der Stadt Uel-

zen, Radio ZuSa und anderen Organisationen wird diese Veranstaltung geplant. An zwei Tagen

sammeln Schulklassen und Vereine im Stadtbereich Abfälle aller Art. Zur Veranschaulichung wird

der gesamte Abfall am Wochenende an einen zentralen Ort zusammengetragen und in Müllfahr-

zeuge des AWB verladen. Viele kleine Aktionen begleiten diese Sammelaktion.

Die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit hat einen wichtigen Stellenwert beim AWB. Hierüber

erfolgt zum einen die Außendarstellung des Eigenbetriebes, zum anderen werden die Bürger um-

fassend über abfallrelevante Themen informiert und zur Nachhaltigkeit aufgefordert. Bei Prob-

4 Gekürzte Selbstdarstellung der AWB-Abfallberatung

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- Seite 18 -

lemfällen oder allgemeinen Fragen haben sie einen kompetenten und zuverlässigen Ansprech-

partner, der bei allen Abfallbelangen helfen oder zumindest den richtigen Weg aufzeigen kann.

4.3 Restabfall

Die mengenmäßig und wirtschaftlich bedeutendste Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebs ist die

Restabfall-Entsorgung.

Im Landkreis Uelzen wird Restabfall in der Regel 2-wöchentlich abgefahren. Zum Einsatz kommen

Gefäße der Größen 40 l, 80 l, 120 l und 240 l („2-Rad-Behälter“) sowie 660 l und 1100 l (4-Rad-

Behälter“).

In § 14 der Abfallentsorgungssatzung ist ein Mindestbehältervolumen festgelegt. Dieses beträgt

10 l pro Woche und Bewohner. Dieser Wert entspricht der Vorgabe, welche das OVG Lüneburg in

einer – inzwischen schon älteren - Entscheidung getroffen hat.

Bei Wochenendgrundstücken sind Nachbarschaftstonnen (mehrere Grundstücke entsorgen über

ein Gefäß) mit entsprechend größerer Kapazität möglich. Für Spitzenaufkommen können gebüh-

renpflichtige 70 l-Abfallsäcke im Kreishaus, AWB-Betriebshof und bei den Gemeinden erworben

werden.

4.3.1 Gefäßbestand und Behältervolumen

Nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung des Behälterbestands beim Restmüll seit 2006:

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- Seite 19 -

Abbildung 2: Behälterbestand Restmüll

Im Landkreis Uelzen sind ca. 32.500 Restabfallbehälter im Einsatz, davon ca. 1000 4- Rad-Behälter.

Wie aus der Abbildung erkennbar wird, sind die meist genutzten Gefäße die 80 l- Behälter und die

120 l- Behälter. Während sich in den letzten sechs Jahren die Gesamtzahl der Behälter kaum ver-

ringert hat, sind in der Größenverteilung Verschiebungen erkennbar. Besonders relevant sind die

Auswirkungen der 2011 eingeführten 40 l-Gefäße mit 2-wöchentlicher bzw. (nur für 1-Personen-

Haushalte) 4-wöchentlicher Leerung.

In nachstehender Abbildung ist nun nicht die Anzahl, sondern das jährlich geleerte Gesamtvolu-

men der jeweiligen Behälterklasse dargestellt. Das Volumen ist deshalb eine wichtige Größe, weil

es die abfallwirtschaftliche Leistung widerspiegelt und deshalb auch Basiseinheit der Gebühren-

kalkulation ist. Zugleich ist als Linienzug die Entwicklung der Restmüllmenge (Tonnen pro Jahr –

t/a) eingetragen:

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

Jul 06 Jul 07 Jul 08 Jul 09 Jul 10 Jul 11 Jun 12

Behälterbestand Restmüll (Anzahl)

RMC 1100 1 x wö.

RMC 660 1 x wö.

RMB 240 2 wö.

RMB 120 2 wö.

RMB 80 2 wö.

RMB 40 2 wö.

RMB 40 4 wö.

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- Seite 20 -

Abbildung 3: Restabfall - Entwicklung von Leerungsvolumen und Menge

Zunächst fällt auf, dass die zahlenmäßig ganz unbedeutende Gruppe der 4-Rad-Behälter einen

sehr wichtigen Anteil des Gesamtvolumens ausmacht, zuletzt etwa 34 %.

Ferner wird deutlich, dass das Gesamtvolumen beim Restabfall sich seit 2006 leicht vermindert

hat, von anfänglich rd. 134.000 m³ auf nunmehr 126.000 m³. Dieser Umstand ist deshalb anzu-

sprechen, weil mit einem Volumenrückgang – bei sonst unveränderten Kosten – immer ein ent-

sprechender Gebührenanstieg verbunden ist.

Der Rückgang ging vor allem auf folgende Behälterklassen zurück:

Rd. 5.000 m³ gingen bei den wöchentlich geleerten 1.100 l- Behältern verloren; dieser

Rückgang fand vor allem in den Jahren 2007 und 2008 statt.

Zwischen 2006 und 2010 war eine allmähliche Verschiebung von 120 l-Behältern hin zu

80 l-Behältern zu beobachten, welche auch in anderen Landkreisen als Trend zum kleine-

ren Gefäß stattfindet. Dies ist Ergebnis einer allmählichen Verkleinerung der Haushalts-

größe; gelegentlich schlägt sich hierin auch das abfallwirtschaftliche Ziel der Restmüllver-

minderung nieder.

Seit 2011 erfolgt eine Wanderung vor allem vom 80 l Behälter hin zu den neuen Ge-

fäßgrößen 40 l mit 2-wöchentlicher oder 4-wöchentlicher Leerung. Dabei gingen rund

4.000 m³ verloren.

Abgesehen von der Neueinführung der 40 l Behälter, welche aus gebührenrechtlichen Gründen

wohl unvermeidlich war, ist die Gefäßstatistik im Landkreis Uelzen aber von einer erfreulichen

Konstanz geprägt. Der relativ hohe Volumenanteil der 4-Rad-Behälter ist bemerkenswert; das

bedeutet, dass die Wohnungswirtschaft und das Gewerbe die Leistungen der Abfallwirtschaft in

0

4.000

8.000

12.000

16.000

20.000

24.000

0

25.000

50.000

75.000

100.000

125.000

150.000

Jul 06 Jul 07 Jul 08 Jul 09 Jul 10 Jul 11 Jun 12

Behälterbestand Restmüll (Volumen, m³/a) und -menge (t/a)

RMC 1100 1 x wö.

RMC 660 1 x wö.

RMB 240 2 wö.

RMB 120 2 wö.

RMB 80 2 wö.

RMB 40 2 wö.

RMB 40 4 wö.

Restabfallmenge t/a

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- Seite 21 -

Anspruch nehmen. Im Bereich der 2-Rad-Behälter besteht eine mittlere Behältergröße von 101 l,

was verglichen mit anderen Landkreisen ein ziemlich hoher Wert ist.

4.3.2 Restabfallmenge

In Abbildung 3 war auch die Restabfall-Mengenentwicklung der letzten Jahre dargestellt. Die ein-

gesammelte Menge lag in den meisten Jahren bei rund 19.000 t/a, und zwar weitgehend unab-

hängig von dem geleerten Volumen; lediglich in 2007 gab es einen Ausreißer nach oben.

Da im selben Zeitraum die Einwohnerzahl kontinuierlich gesunken ist, ist das pro Kopf-

Aufkommen seit 2006 gestiegen, von anfänglich 196 kg auf inzwischen 201 kg. Dies ist ein sehr

hoher Wert. Gemäß der niedersächsischen Abfallbilanz 2010 lag der Mittelwert im Land bei

156 kg Hausmüll, und nur drei Städte und drei Landkreise wiesen höhere Werte auf als der Land-

kreis Uelzen. Nachstehende Abbildung aus der Nds. Abfallbilanz 2010 stellt dies auf örE-Ebene

dar:

Abbildung 4: Spezifisches Restmüllaufkommen in Niedersachsen

Anzumerken ist, dass diese hohe Restmüllmenge pro Kopf mit dem vergleichsweise großen mitt-

leren Behälter korrespondiert.

Für 2011 haben wir Wiegedaten ausgewertet und dabei zwischen 2- und 4-Rad-Behältern unter-

schieden. Von den insgesamt 18.782 t in 2011 entfielen 14.289 t auf die 2-Rad- Behälter und

4.492 t auf die 4-Rad-Behälter. Rund 30% der 4-Rad-Behälter sind rein gewerbliche Behälter; dann

verbleibt eine Hausmüllmenge von 17.500 t bzw. 187 kg/E – immer noch ein hoher Wert.

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Betrachten wir schließlich die Behälterdichte in kg/m³: Diese Größe lag in den letzten Jahren im

Mittel bei ca. 148 kg/m³, was ein sehr niedriger Wert ist. Wenn wir getrennt die Werte für 2-Rad-

und 4-Rad-Behälter betrachten, so ergibt sich ein sehr heterogenes Bild: die 2-Rad-

Behälterkunden werfen je m³ 169 kg in den Behälter, die 4-Rad-Behälterkunden dagegen nur

109 kg. Auch der erstere der beiden Werte ist noch im Normalbereich; daraus lässt sich ablesen,

dass die Bürger im Landkreis Uelzen keine Notwendigkeit sehen, ihren Abfallbehälter möglichst

intensiv auszunutzen, und spricht für einen „entspannten“ Umgang mit Behältergrößen und Ab-

fallgebühren.

Der Wert bei den 4-Rad-Behältern ist dagegen sehr niedrig; für die zukünftige Entwicklung ist an-

zunehmen, dass die Benutzer (d.h. Hausverwaltungen) anfangen, das Volumen im Sinne einer

besseren Ausnutzung zu reduzieren.

4.3.3 Restabfallzusammensetzung

Aufgrund der schon im Vorfeld dieses Konzeptes bekannten hohen Restabfallmenge pro Kopf

wurde eine Restabfall-Analyse durchgeführt, welche hier in Kurzform wiedergegeben wird.

Die Stichprobenziehung erfolgte im Juli 2012 in drei repräsentativen Gebieten:

Gebiet 1 steht für die ländliche Struktur des Landkreises und umfasst 2-Rad-Behälter in

den Gemeinden Suderburg und Gerdau

Gebiet 2 steht für die städtische Struktur des Landkreises und umfasst 2-Rad-Behälter in

der Kreisstadt Uelzen

Gebiet 3 umfasst nur 4-Rad-Behälter von Mehrfamilienhäusern in der Stadt Uelzen.

In Gebiet 1 waren 67% der beprobten Adressen an die Biotonne angeschlossen, in Gebiet 2 69%

und in Gebiet 3 86%. Die Anschlussquote im gesamten Landkreis liegt bei knapp 60%, sodass die

Stichproben dieses Verhältnis gut widerspiegeln.

Insgesamt wurden die Anteile von 28 Sortierfraktionen ermittelt; nachstehende Abbildung fasst

die Ergebnisse in 13 Gruppen zusammen. Nachstehend die Werte für die 3 Gebiete sowie die zu-

sammengefassten Daten für den gesamten Landkreis:

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- Seite 23 -

Abbildung 5: Restmüllzusammensetzung (Ergebnis der Sortieranalyse)

Gut 20 % der Restabfälle sind Sortierreste, d.h. ein undefinierbares Gemisch aus kleinteiligen Ab-

fällen überwiegend mineralischer oder organischer Herkunft. Von den übrigen 80 % sind folgende

Gruppen hervorzuheben:

Organik: 23 % (im Landkreismittel) sind Küchenabfälle, wobei im Gebiet „2-Rad-Behälter Stadt“

deren Anteil besonders hoch ist. Weitere 5 % sind Gartenabfälle und ebenfalls 5 % Hygienepapie-

re. Diese drei Fraktionen sind grundsätzlich für die Biotonne bzw. die Kompostierung geeignet, so

dass etwa ein Drittel des Restabfalls in die Biotonne gelangen könnte.

Im Vergleich zu anderen Landkreisen bemerkenswert ist hierbei der vergleichsweise niedrige An-

teil der Gartenabfälle und der hohe Anteil der Küchenabfälle in Verbindung mit den Sammelmen-

gen der Biotonne. Häufig findet man in Biotonnen-Gebieten einen höheren Anteil von Gartenab-

fällen im Restmüll, jedoch weniger Küchenabfälle; dieses Sortierergebnis korrespondiert mit dem

Befund, dass Landkreis Uelzen die Biotonne vor allem für Gartenabfälle und weniger für Küchen-

abfälle verwendet wird.

Wertstoffe: Im Landkreismittel sind 5 % Papier, 7 % Leichtverpackungen, noch einmal 7 % „stoff-

gleiche Nichtverpackungen“ (d.h. Metalle, Kunststoffe und Verbunde, die nicht Verpackungen

sind) und 5 % Glas im Restmüll.

Die jeweils höchsten Werte entfallen auf die 4-Rad-Behälter (Mehrfamilienhäuser in der Stadt

Uelzen). Dies ist nicht überraschend; im Mehrfamilienhausbereich wird die Wertstoffsammlung

meist nicht so gut angenommen wie bei Einfamilienhäusern bzw. Im ländlichen Raum.

Im Übrigen sind diese Werte bezüglich der prozentualen Zusammensetzung nicht überraschend;

als Kilogramm pro Einwohner-Werte sind sie aber doch bedeutend:

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2-RadLand

2-RadStadt

4-RadStadt

Land-kreis

Sortierrest

Küchenabfall

Gartenabfall

Hygienepapiere

Papier(graph.+Verpack.)Leichtverpackungen

stoffgl.NichtverpackungenGlas

Holz

Textilien

Windeln,HygieneprodukteGefüllte Verpackungen

sonst.

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- Seite 24 -

Im Landkreis Uelzen werden etwa 30 kg über das „gelbe System“ erfasst; im Restmüll sind noch

einmal 15,7 kg Leichtverpackungen enthalten. Über die Glascontainer werden 28 kg erfasst, im

Restmüll sind noch 10 kg Glas. Und eine Wertstofftonne könnte in Uelzen ein Potenzial von rund

15 kg stoffgleicher Nichtverpackungen abschöpfen.

Die übrigen 20 % entfallen auf Textilien, Holz, Windeln und Hygieneprodukte sowie Mineralien,

Elektrogeräte und Problemstoffe, alles in relativ normalen Anteilen.

Insgesamt lässt die Sortieranalyse den Schluss zu, dass eine Restmüllverminderung insbesondere

über eine verbesserte Organik-und Wertstoffabschöpfung erzielt werden kann; wir kommen da-

rauf zurück.

4.3.4 Weitere Restabfallentsorgung: vertragliche Regelungen

Seit dem Juni 2005 dürfen in Deutschland unbehandelte Siedlungsabfälle nicht mehr deponiert

werden. Deshalb hat der Landkreis Uelzen gemeinsam mit dem Zweckverband Celle einen Be-

handlungsvertrag ausgeschrieben. Ausschreibungssieger war die „Arge ACU“, eine Arbeitsgemein-

schaft der Fa. Veolia gemeinsam mit der damaligen BKB, der heutigen „e.on Energy from Waste

(EEW)“. Der Vertrag läuft noch bis Ende 2022.

Ausschreibungsgegenstand war die Entsorgung von „Restabfällen“, d.h. Hausmüll und gewerbli-

che Siedlungsabfälle sowie Sperrmüll gemäß den Begriffsbestimmungen der Abfallwirtschaftssat-

zungen. Für den Landkreis Uelzen sind das folgende Fraktionen:

Erfasste Abfallmengen 2011

Hausmüll gesammelt (20 03 01) 18.782

Hausmüll angeliefert (20 03 01) 891

Hausmüllähnliche Abfälle (20 03 01) 134

sonstige Siedlungs- und andere Abfälle (z.B. Krankenhausabfälle) 338

Bau- und Abbruchabfälle (17 09 04) 464

Schlämme kommunaler Abwässer (19 08 05) 265

Sperrmüll gebührenfreie Abholung (20 03 07) 994

Sperrmüll auf Anforderung (20 03 07) 144

Sperrmüll angeliefert (20 03 07) 304

Summe 22.316

Tabelle 1: Restabfallmengen 2011

Angebotsgemäß wird der Uelzener Restabfall in einer – hierfür eigens in Borg errichteten - Be-

handlungs- und Umschlaganlage – angenommen und in zwei Fraktionen aufgeteilt. Die Feinfrakti-

on wird zur mechanisch-biologischen Behandlungsanlage in Bardowick, Landkreis Lüneburg,

transportiert, dort biologisch behandelt und der Rest abgelagert. Die Grobfraktion wird zur Müll-

verbrennungsanlage in Buschhaus, Landkreis Helmstedt gefahren und dort verbrannt.

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Abfallwirtschaftskonzept 2012

Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 25 -

Grundlage der gemeinsamen Ausschreibung mit dem Zweckverband Celle war, dass alle Kosten

gemeinsam getragen werden. Deshalb trägt Celle die Umschlag-und Transportkosten des Land-

kreises Uelzen mit, und umgekehrt. Für 2011 ergeben sich in €/a folgende Behandlungskosten:

Abbildung 6: Kostenstruktur der Restabfallbehandlung

Als linker Balken sind die letztjährigen Kosten dargestellt, sie addieren sich auf gut 3,2 Mio. €. Als

rechter Balken ist dargestellt, welche Kosten sich ergeben würden, wenn aus dem Landkreis Uel-

zen 5.000 t weniger Restabfälle zu entsorgen wären. Trotz relativ hoher Fixkostenanteile in der

vertraglichen Konstruktion würde sich eine solche Mengenverminderung kostenmäßig deutlich

bemerkbar machen, auf derzeitigen Stand um 683.000 € bzw. 136 € je eingesparter Tonne.

4.3.5 Gefäßwechselgebühr

Im Landkreis Uelzen stellt der Abfallwirtschaftsbetrieb dem Anschlusspflichtigen die erforderli-

chen Abfallbehälter zur Verfügung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anschluss-

pflichtige für Schäden an Abfallbehältern, nicht aber bei normalem Verschleiß.

Für Aufstellung, Abholung oder Tausch berechnet der Abfallwirtschaftsbetrieb eine Gebühr von

10 € je Behälter. Hierdurch wurden im Jahre 2011 6.340 € an Gebühren eingenommen. Dies ist

zwar kein hoher Betrag; die Erfahrung zeigt aber, dass ohne eine solche „Schutzgebühr“ die

Tauschanforderungen schnell ausufern können. Deshalb sollte diese Gebühr bestehen bleiben.

- €

500.000 €

1.000.000 €

1.500.000 €

2.000.000 €

2.500.000 €

3.000.000 €

3.500.000 €

2011 Uelzen 5000 t weniger

Kostenstruktur der Restabfallentsorgung

Transport CE variabel

Umschlag CE fix

Transport UE variabel

Umschlag UE fix

Entsorgung variabel

Entsorgung fix

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 26 -

4.4 Organische Abfälle

Der Abfallwirtschaftsbetrieb erfasst organische Abfälle als Bioabfall, außerdem Grünabfälle durch

Annahme in Borg (Bringsystem) sowie durch gebührenfreie Abholung von Weihnachtsbäumen

und gebührenpflichtige Abholung von Baum und Strauchschnitt (Holsystem).

4.4.1 Bioabfall

Seit 1993 wird im LK Uelzen Bioabfall getrennt eingesammelt. Nach

der Satzung gilt ein Anschlusszwang; auf schriftlich begründeten

Antrag kann eine Befreiung vom Anschlusszwang erteilt werden,

wenn gewährleistet ist, dass die Abfälle in einer das Wohl der All-

gemeinheit nicht beeinträchtigenden Weise entsorgt werden. Die

Befreiung ist zu widerrufen, wenn kompostierbare Abfälle im

Restabfallbehälter vorgefunden werden. Außerdem sind Nachbar-

schaftstonnen möglich.

Aktuell sind rd. 19.400 Behälter aufgestellt. Vergleicht man diese

Zahl mit der Zahl der Restabfallbehälter, so ergibt sich eine An-

schlussquote von 59,7%. Die Quote lag 2006 noch bei 55,5% und ist

in den letzten Jahren leicht angestiegen. Mit einer Anschlussquote

von ca. 60 % liegt der Landkreis Uelzen im üblichen Bereich für den

ländlichen Raum.

Zum Einsatz kommen 120 l- und 240 l-Behälter. Fast 90% sind 120 l-

Behälter. Nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung des geleerten Volumens und im selben

Zeitraum die der abgefahrenen Menge.

Biotonne statt Komposttonne Der Landkreis Uelzen hat seit dem Modellversuch 1986 den Begriff „Komposttonne“ verwendet. Damals lag der Schwerpunkt der Bioabfall-Sammlung auf der Kompostierung. Dies hat sich inzwischen geändert: In der Biotonne werden Bioabfälle ge-sammelt, die zur Erzeugung erneuer-barer Energien verwendet und erst anschließend kompostiert werden. Wegen der sprachlichen Angleichung an die Energieerzeugung aus Biomas-se, aber auch an bundesweit übliche Sprachregelungen (vgl. § 11 f. KrWG) empfehlen wir zukünftig die Verwen-dung der Begriffe Bioabfall und Bio-tonne.

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 27 -

Abbildung 7: Bioabfall - Entwicklung von Volumen und Menge

Etwa 80 % des Volumens entfallen auf die 120 l Behälter. Seit 2006 sind sowohl bei den 120 l-

Behältern als auch bei den 240 l-Behältern jeweils rund 3.000 m³ dazugekommen; das heißt, dass

bei den 240 l Behältern ein überproportionaler Anstieg stattfand. Insgesamt ist das Volumen um

10 % angestiegen.

Die Mengen sind seit 2006 um 13 % und damit in einem ähnlichen Umfang angestiegen; jedoch

gibt es starke Schwankungen, die unter anderem auf die unterschiedlich ergiebigen Vegetations-

perioden zurückzuführen sein dürften.

Die Behälterdichte lag zuletzt bei 170 kg/m³. Dies ist ein sehr niedriger Wert - andernorts liegt er

eher bei 215 kg/m³.

4.4.2 Bioabfallqualität

Im Zuge der Inbetriebnahme der Vergärungsanlage stellte sich heraus, dass die im Landkreis Uel-

zen gesammelten Bioabfälle zum weitaus größten Teil aus Gartenabfällen und nur zum geringen

Teil aus Küchenabfällen bestehen. Damit korrespondiert die geringe Behälterdichte bei der Bio-

tonne, da Gartenabfälle je Volumeneinheit ein geringeres Gewicht aufweisen als Küchenabfälle.

Damit korrespondiert auch, dass bei der Sortieranalyse im Restmüll wenig Grünabfälle, aber rela-

tiv viele Küchenabfälle aufgefunden wurden.

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

Jul 06 Jul 07 Jul 08 Jul 09 Jul 10 Jul 11 Jun 12

Bioabfallbehälter (Volumen, m³/a) und -menge (t/a)

BIO 240 2 wö.

BIO 120 2 wö.

Bioabfallmenge (t/a)

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 28 -

Die Abfallentsorgungssatzung (§ 5 (1)) definiert den Begriff der kompostierbaren Abfälle als

bewegliche Sachen nativ-organischen Ursprungs aus Haushaltungen und Gärten, deren

sich der Besitzer entledigen will. Dazu gehören zum Beispiel Gemüse-, Obst- und sonstige

Grünabfälle, nicht jedoch Speisereste.

Diese Definition ist enger als die Mustersatzung des niedersächsischen Landkreistages. Dort heißt

es

Dazu gehören z. B. Gemüse-, Obst- und sonstige Speisereste sowie Grünabfälle. Nicht dazu

gehören:

- Fleisch (auch von Fischen) und unbehandelte Knochen

- Exkremente von Menschen ( auch benutzte Einwegwindeln) und von Tieren

Die Regelung des LK Uelzen ist nun kein Versehen. Sie war darin begründet, dass bisher in Borg

eine offene Mietenkompostierung betrieben wurde, in der höhere Anteile von Küchenabfällen

(Speiseresten) nachteilige Auswirkungen gehabt hätten. Insoweit haben sich nun die Verhältnisse

geändert; die Bioabfälle werden in einer Vergärungsanlage im geschlossenen System behandelt,

und aus Gründen der Gaserzeugung wäre ein höherer Anteil von Küchenabfällen vorteilhaft.

Deshalb wird empfohlen, die Satzungsdefinition zu ändern und die Abfallberatung entsprechend

auszurichten (siehe 6.1.1).

4.4.3 Grünabfall Annahme/Einsammlung

Bisher bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb nur eine Möglichkeit an, Grünabfälle abzugeben, näm-

lich durch Anlieferung in Borg. Dies ist im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften ein relativ

gering ausgebautes und damit unkomfortables System. Dieser Sachverhalt erklärt auch, warum

die Biotonne verstärkt als Grünabfalltonne genutzt wird.

Die Abgabe in Borg ist gebührenpflichtig; eine Kleinanlieferung bis 200 kg kostet 4 €, größere

Mengen werden verwogen und mit 36 €/t abgerechnet. Die Annahmemengen betrugen in den

letzten Jahren zumeist rd. 500-550 t/a, in 2011 stieg die Menge auf 820 t an. Bezogen auf den

Einwohner sind das 6-9 kg, was ein außerordentlich niedriger Wert ist.

Alljährlich werden in der zweiten und dritten Januarwoche parallel zur Bioabfall-Abfuhr Weih-

nachtsbäume abgefahren. Hierdurch werden rund 100 t/a erfasst.

Schließlich bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb eine gebührenpflichtige Baum- und Strauchschnitt-

Abfuhr an. Diese kostet ebenso viel wie der Sperrmüll, für 3 m³ 18 €. Diese Abfuhr wird so selten

in Anspruch genommen, dass keine eigenständige Mengenermittlung möglich ist. Die Gebühren-

einnahmen beliefen sich in 2011 auf 492 €, d.h. 27 Abholungen.

4.4.4 Behandlung der organischen Abfälle

Die Kompostierungsanlage am Standort Borg wurde im Jahre 1993 in Betrieb genommen. In der

ursprünglichen Konzeption wurde die Anlage durch die damalige Firma MABEG, jetzt VEOLIA,

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 29 -

betrieben; das Anlagevermögen wurde jedoch von Anfang an beim Landkreis gehalten. Dieser

Vertrag lief 2005 aus. Anschließend übernahm der Abfallwirtschaftsbetrieb den Betrieb.

In der ursprünglichen Konzeption umfasste die Kompostierung eine aufwendige Grobaufbereitung

in der hierfür errichteten Maschinenhalle. Zwischenzeitlich wurde die gesamte Maschinenhalle

stillgelegt; es hatte sich hier und auch andernorts herausgestellt, dass Bioabfälle auch ganz gut

ohne Vorzerkleinerung und Störstoffauslese kompostiert werden können, solange eine Homoge-

nisierung gewährleistet ist und die Störstoffe schließlich bei der Kompost-Feinaufbereitung abge-

trennt werden.

Die eigentliche Rotte erfolgte als offene Mietenkom-

postierung; mit einem automatischen Umsetzer

wurde das Material regelmäßig umgewälzt, und

durch einen Schlitzboden konnte es belüftet werden.

Diese Technik entsprach aber nicht mehr den seit

2002 geltenden Anforderungen der TA Luft. Deshalb

wurde im Sommer 2009 die Entscheidung gefällt, die

Kompostierungsanlage durch eine Vergärungsanlage

zu ergänzen. Die Anlage wurde anschließend ausge-

schrieben, die Genehmigung eingeholt und errichtet;

seit Anfang 2012 ist sie im Betrieb, und Mitte 2012

wurde sie vom Abfallwirtschaftsbetrieb abgenommen.

Nunmehr werden die Bioabfälle nach der Verwiegung in einer Annahmehalle abgekippt und dort

zunächst gelagert; die Abluft der Annahmehalle wird erfasst und gereinigt. Etwa alle fünf Tage

wird ein Fermenter entleert und anschließend mit dem frischen Material befüllt; der Bioabfall

wird bei diesem Verfahren nicht zerkleinert oder anderweitig aufbereitet, sondern so wie er ist

per Radlader in den Fermenter gefahren. Dort wird er 21 Tage lang behandelt, im Wesentlichen

durch eine gesteuerte Berieselung mit warmem Wasser bzw. „Perkolat“. Bei etwa 35°C entwickelt

sich im Fermenter nach wenigen

Tagen eine Bakterienflora, wel-

che einen Teil der Organik zu

Biogas umsetzt.

Das Perkolat gelangt, nachdem

es durch den Fermenter durch-

geflossen ist, in einen Perkolat-

speicher; dort herrscht ebenfalls

eine methanbildende Atmosphä-

re, so dass auch hier Biogas ent-

steht.

Die Behandlung im Fermenter endet mit der Einstellung der Berieselung und einer Nachbelüf-

tungsphase, in deren Verlauf die Biogasbildung gestoppt und das Material „aerobisiert“, also mit

Sauerstoff versetzt wird. Wenn der Fermenter gasfrei ist, wird er geöffnet und der Gärrest wiede-

rum mit Radlader wird auf die Nachrottemieten gefahren. Die Nachrottemieten befinden sich in

dem Bereich, in welchem früher die Haupt-und Nachrotte stattfand. Während der Rotte erwärmt

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 30 -

sich das Material noch einmal auf 55-60° und wird dabei hygienisiert. Anschließend wird es abge-

siebt und kann als Kompost verkauft werden.

Das entstandene Biogas wird zwischengespei-

chert und anschließend in Blockheizkraftwerken

verstromt. In Borg stehen zwei Blockheizkraft-

werke zur Verfügung; eines davon ist ein „Hybrid-

BHKW“, in dem gleichzeitig das Deponiegas ver-

wertet wird. Der Strom wird, soweit er nicht den

Eigenbedarf des Entsorgungszentrums deckt,

eingespeist. Die Wärme dient zur Heizug von

Fermentern, Betriebsgebäude und Kläranlage;

außerdem kann auf einer Trocknungsfläche auch

Material getrocknet werden.

4.4.5 Kosten

Im Rahmen dieses Konzeptes wurde eine Kostenzusammenstellung der neuen Vergärungsanlage

einschl. der bestehenden Kompostierungsanlage versucht.

Die Kompostierungsanlage – ohne Vergärung - kostete im vergangenen Jahr 343.000 €. Die fol-

gende Tabelle stellt die Kosten und Erlöse der neuen Anlage (Vergärung, Kompostierung ein-

schließlich Deponiegasverwertung) zusammen:

Behandlungskostenermittlung

brutto

Summe Erlöse

242.678

Abschreibungen

-317.373

Zinsen

-38.085

Materialaufwand und sonst.betr.Aufw.

-117.651

andere Aufwendungen lt. Betriebsabrechnung

-178.078

Personalaufwand, Geräte

-155.728

Abwasserreinigung (Umlage Kläranlage)

-77.894

Summe Aufwendungen

-884.808

Erlöse + Aufwendungen

-642.130

Behandlungskosten €/t Bioabfall -58,38

Behandlungskosten €/t Bio- und Grünabfall 12.000 -53,51

Tabelle 2: Kosten der Vergärungs- und Kompostierungsanlage einschl. Deponiegas

Zunächst die Erlöse: Diese sind bedeutend niedriger als zuvor angenommen (alte Schätzung fast

400.000 €). Dies liegt vor allem daran, dass das Gaspotential der Bioabfälle nicht (wie anderen-

orts) bei 120 m³/t liegt, sondern analytisch mit ungefähr 70 m³/t ermittelt wurde – eine Folge des

hohen Grünabfall- und niedrigen Küchenabfallanteils. Außerdem ist in der Zwischenzeit die Depo-

niegasmenge unter den zugrunde gelegten Ansatz abgesunken.

Die Aufwendungen liegen bei rd. 880.000 €/a und damit rd. 10% höher als veranschlagt. Außer-

dem gab es deutliche Verschiebungen: die Investitionskosten und damit die jährliche AfA liegen

höher als veranschlagt, da verschiedene mit der Anlage erbrachte Nebenleistungen die Baukosten

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 31 -

erhöht haben. Das Zinsniveau ist demgegenüber gefallen. Beim Personalaufwand wurde nunmehr

von 1,75 Mitarbeitern ausgegangen; die Materialkosten werden dagegen niedriger als veran-

schlagt sein. Auch die Kosten des Altbestands und die Sickerwasserreinigungskosten liegen höher

als damals erwartet.

Je t Bioabfall ergeben sich derzeit Kosten von rd. 58 €. Durch Erhöhung des Gasertrags sollte sich

dies noch etwas senken lassen. Verglichen mit den Kosten der Restabfallbehandlung ist aber auch

schon jetzt festzustellen, dass eine Umlenkung von Mengen aus dem Restabfall hin zum Bioabfall

die Gesamt-Kostenbelastung deutlich reduzieren würde.

4.5 Sperrmüll und Elektrogroßgeräte

Der Abfallwirtschaftsbetrieb erfasst

Sperrmüll durch eine gebührenfreie Straßensammlung

Sperrmüll und Elektrogroßgeräte durch eine gebührenpflichtige Abrufabfuhr

Elektrogeräte und Altmetalle gebührenfrei im Bringsystem an den Annahmestellen Borg

und Oldenstadt

Sperrmüll gebührenpflichtig in Borg.

Nachstehend werden diese Systeme im Einzelnen beschrieben.

4.5.1 Gebührenfreie Straßensammlung, Getrennte Holzabfuhr

Durch eine Straßensammlung wird das gesamte Kreisgebiet einmal jährlich erfasst. Mitgenommen

wird nur „regulärer“ Sperrmüll aus privaten Haushalten, das heißt große und sperrige Abfälle,

welche nicht in die Mülltonne passen, nicht aber Baustellenabfälle und Elektrogeräte.

Seit 2005 sammelt der Abfallwirtschaftsbetrieb Altholz und Restsperrmüll getrennt. Das Mengen-

verhältnis ist etwa 60 % Holz und 40 % Restsperrmüll. Da sich Altholz wesentlich kostengünstiger

vermarkten lässt, ist dies grundsätzlich eine vorteilhafte Strategie. Der Abfallwirtschaftsbetrieb

setzt hierfür an 3 Tagen wöchentlich jeweils zwei Fahrzeuge ein. Zielanlage ist Borg bzw. die dorti-

ge Umschlaganlage, sowohl für den Restsperrmüll als auch (aufgrund separater vertraglicher Bin-

dung mit Veolia) für das Altholz.

Ein grundsätzlicher Nachteil der Straßensammlung besteht darin, dass die Sammeltermine öffent-

lich bekannt gemacht werden und demzufolge „Sperrmüllfledderer“, die insbesondere Metalle

suchen, leichtes Spiel haben. Dies hat bei den geltenden vertraglichen Bedingungen für den Ab-

fallwirtschaftsbetrieb keine Nachteile, da er verpflichtet ist, den Sperrmüll im Rahmen des Restab-

fallbehandlungsvertrags (vgl. Kap. 4.3.4) durch Veolia entsorgen zu lassen; anderenfalls müsste er

eine separate Schrottsammlung durchführen, die sich hierfür nicht lohnt.

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Sperrmüll-Straßensammlung meist nicht völlig „rück-

standsfrei“ vonstattengeht; die Anonymität der Straßensammlung verleitet manche, auch Nicht-

Sperrmüll bereitzustellen, der dann von den Bürgern oder den Gemeinden im Rahmen der Stra-

ßenreinigung entsorgt werden muss.

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 32 -

4.5.2 Gebührenpflichtige Abrufabfuhr: Holz, Restsperrmüll, Elektrogroßgeräte

Ferner führte Abfallwirtschaftsbetrieb eine gebührenpflichtige Abrufabfuhr von Sperrmüll und

auch von Elektrogroßgeräten durch. Die Gebührengestaltung ist so, dass für angefangene 3 m³

Sperrmüll eine Gebühr von 18 € erhoben wird; jeweils für angefangene drei Stück Elektrogroßge-

räte wird eine Gebühr von 13 € erhoben.

Auf Basis der Erlöse lässt sich rückrechnen, dass in 2011 rd. 1.100 Benutzer eine solche Sperrmüll-

abfuhr in Anspruch genommen haben. In diesem Rahmen wurden 419 t gesammelt, d.h. 370 kg je

Abruf. Weitere etwa 370 Benutzer ließen bis zu drei Geräte abholen.

Bei der Sperrmüllabfuhr werden wiederum zwei Fahrzeuge eingesetzt, die Holz und Restsperrmüll

getrennt abfahren. Dies erfolgt an 50 Tagen im Jahr.

Die Elektrogroßgeräte werden getrennt hiervon mit Pritschenfahrzeug abgefahren; solche Einsät-

ze werden an 50 Tagen im Jahr gefahren. Die Geräte werden nach Oldenstadt transportiert und

dort in die entsprechenden Container einsortiert.

4.5.3 Annahme Borg und Oldenstadt

Die Benutzer können verschiedene Abfälle in Borg anliefern. Hierzu gehört auch Sperrmüll, Altholz

und Elektrogeräte. Alle Anlieferungen werden verwogen.

Für Sperrmüll wird eine Gebühr in Höhe von 165 €/t bzw. bei Kleinmengen bis 200 kg von 17 €

pauschal erhoben.

Für Bau und Abbruchholz beträgt die Gebühr 70 €/t bzw. bei Kleinmengen bis 200 kg 7 €. Dabei

wird bei der Annahme unterschieden zwischen den Altholz an der Qualität A1 bis A3 (unbehandelt

bzw. beschichtete Spanplatte) und A4 (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz).

Elektrogeräte werden entsprechend der Vorschrift des ElektroG kostenlos angenommen; dasselbe

gilt auch für Altmetalle. Für Elektrogeräte und Altmetalle stehen auch in Oldenstadt Container

bereit, wo während der Öffnungszeiten Geräte abgegeben bzw. eingestapelt werden können.

4.5.4 Mengen

Nachstehende Abbildung stellt die Mengen, die durch die vorstehend genannten Systeme erfasst

werden, zusammen:

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 33 -

Abbildung 8: Sperrmüllmengen

In 2007 gab es einen statistischen Ausreißer bei der Altholzmenge; ansonsten ist in den letzten

Jahren ein stetiges Wachstum der Sperrmüllmenge zu verzeichnen. Inzwischen liegt die Gesamt-

menge bei knapp 4.500 t, das heißt 47 kg/E,a. Dies ist eine relativ große Menge.

Wenn wir die Gesamtmengen in die einzelnen Fraktionen aufteilen, ergibt sich folgendes Bild:

Holz macht insgesamt 53 % der Gesamtmenge aus,

Elektrogeräte und Metalle aus Oldenstadt und Borg - einschließlich der eingesammelten

Mengen - kommen zusammen auf 15 %,

die Restsperrmüll-Menge beträgt nur noch 33 % entsprechend 1.440 t pro Jahr, das sind

15,4 kg pro Einwohner und Jahr.

4.5.5 Weitere Verwertung Restsperrmüll und Altholz

Restsperrmüll wird, wie bereits angesprochen, im Rahmen des Restabfallbehandlungsvertrags

durch die Arge ACU behandelt. Die Arge übernimmt das Material an der Umschlaganlage in Borg.

Aufgrund einer separaten Vereinbarung übernimmt Veolia ebenfalls das Altholz. Je Tonne ange-

liefertem Holz aus der Sammlung bzw. Altholz A1 bis A3 aus der Annahme werden 15 €/t netto

bezahlt. Dies ist in der heutigen Marktsituation ein akzeptabler Preis; mittelfristig rechnen wir

damit, dass für Brennstoffe aus erneuerbaren Energien wieder Erlöse zu erzielen sind.

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011

SperrmüllmengenHolz, Elektroaltgeräte und Metalle, Restsperrmüll Anlieferung

Altmetalle / E-Schrott(20 01 40 + 20 01 23)

Anlieferung Holz IV(17 02 01)

Anlieferung Holz I - III(17 02 01)

Sperrmüll angeliefert(20 03 07)

Holz aus Sperrmüll aufAnforderung(20 01 38)

Sperrmüll auf Anforderung(20 03 07)

Holz aus gebührenfreierSperrmüllsammlung(20 01 38)

Sperrmüll gebührenfreieAbholung(20 03 07)

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 34 -

4.5.6 Weitere Verwertung Elektroaltgeräte

Bei den Elektrogeräten wird entsprechend der Vorschriften des ElektroG nach verschiedenen

Qualitäten unterschieden:

Bezeichnung Auswahl einiger Geräte

Gruppe 1 Haushaltsgroßgeräte Waschmaschine, Wäschetrockner, Schleuder, Dunst-

abzugshaube, Geschirrspüler, Herd, Backofen, Mikro-

welle

Gruppe 2 Kühl- und Gefriergeräte Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte

Gruppe 3 Informations-

/Telekommunikationsgeräte,

Unterhaltungselektronik (PC, TV

etc.)

PC Bereich (Rechner, Bildschirm, Tastatur, Maus, Lap-

top, Notebook, Drucker), elektronische Notizbücher,

Kopiergeräte, elektrische Schreibmaschinen, Taschen-

rechner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Ra-

diogeräte, Fernsehgeräte, Videokameras, Videorecor-

der, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, elektrische Mu-

sikinstrumente, Tonbandgeräte

Gruppe 4 Gasentladungslampen (Leucht-

stoffröhren, etc.)

Stabförmige Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstoff-

röhren (Energiesparlampen), Natrium-Hoch- und Nie-

derdrucklampen

Gruppe 5 Haushaltskleingeräte, elektri-

sche Werkzeuge, Spielzeuge,

Sport- und Freizeitgeräte

Staubsauger, Näh-, Strick- und Webmaschinen, Bügel-

eisen, Toaster, Fritteusen, Kaffeemaschinen, Haar-

trockner, elektr. Messer, Rasierapparate, Wecker,

Uhren, Waagen, Bohrmaschinen, elektrische Werk-

zeuge, elektr. Rasenmäher, elektrische Eisenbahnen,

Videospielkonsolen, Sportausrüstung mit elektr. Bau-

teilen, einfache medizinische Geräte, Rauchmelder

Hinsichtlich der Gruppen 1,3 und 5 hat der AWB „optiert“, d.h. die Containergestellung und die

weitere Verwertung der Geräte erfolgt in seinem Auftrag. Für diese drei Gruppen werden inzwi-

schen bei der Verwertung Erlöse erzielt. Mit der Verwertung dieser Geräte und des Altmetalls ist

die Firma elpro, Braunschweig beauftragt.

Bei der Gruppe 2 und auch den „Problemstoffen“ der Gruppe 4 erfolgt die weitere Entsorgung

durch die Stiftung EAR, welche aufgrund der Vorschriften des ElektroG durch die Hersteller bzw.

Inverkehrbringer der Elektrogeräte zu gründen war und welche die Geräte kostenfrei für den

Landkreis zu übernehmen hat.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Mengen und Erlöse des Jahres 2011:

Gerätegruppe Borg

t Oldenstadt

t Summe

t Erlöse € €/t

1 "Weißware" 23,4 63,5 86,9 18.159 € 209 €

2 Kühlgeräte 49,1 99,7 148,8

3 IT und Unterhaltung 42,5 312,5 355,0 - € - €

4 Leuchtstoffröhren 0,5 4,5 5,0

5 Kleingeräte 10,1 50,7 60,9 3.348 € 55 €

Summe 125,6 531,0 656,7 21.507 €

Verteilung 19% 81%

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

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Tabelle 3: Elektroaltgeräte nach Gruppen

Insgesamt wurden im Landkreis Uelzen 657 t Elektroaltgeräte erfasst, das sind pro Kopf 7 kg und

damit eine sehr gute Ausbeute.

Die Erlöse lagen im letzten Jahr „nur“ bei 21.500 €. Schon für das laufende Jahr ist mit deutlich

höheren Erlösen zu rechnen, da inzwischen für die Gruppe 3 35 €/t und für die Gruppe 5 130 €/t

gezahlt werden.

Wenn man das Mengenverhältnis von Borg und Oldenstadt betrachtet, wird deutlich, dass die

Erfassungsmenge in Oldenstadt mehr als 4mal so hoch ist wie die in Borg. Dies ist nicht weiter

verwunderlich, da die Kreisstadt Uelzen ganz klar den Siedlungsschwerpunkt des Landkreises dar-

stellt und Oldenstadt somit für die meisten Bürger deutlich besser erreichbar ist.

4.6 Altpapiererfassung

In der Vergangenheit führte der Landkreis für das Altpapier eine Bündelsamlung durch und beauf-

tragte hiermit einen Dritten.

Dann begannen zwei private Entsorger damit, im Kreisgebiet Blaue Tonnen aufzustellen und Alt-

papier gewerblich zu sammeln. Die vom Landkreis ausgesprochene Untersagungsverfügung wur-

de gerichtlich angegriffen; in der zweiten Instanz führte dies im Januar 2008 zu einer bundesweit

viel beachteten Entscheidung des OVG Lüneburg, dass die gewerbliche Altpapiersammlung mittels

Blauer Tonne rechtens sei.

Daraufhin stellte der Landkreis die Bündelsammlung ein. Die Firmen Melosch und Formata führen

seitdem jeweils im gesamten Kreisgebiet eine Altpapiersammlung durch. Formata sammelt gene-

rell 4-wöchentlich, Melosch sammelt in der Stadt Uelzen sowie in der Samtgemeinde Bevensen

14-täglich, sonst 4-wöchentlich.

Die beiden Firmen teilen nicht immer die von ihnen erfassten Mengen mit; für 2011 liegen jedoch

Mengenangaben vor. Danach wurden von beiden zusammen 6.941 t entsprechend 74 kg/E,a er-

fasst. Dies ist eine recht gute Erfassungsquote; wir gehen üblicherweise von einem Aufkommen

von 80 kg/E,a aus.

Der Landkreis sammelt nur noch sehr punktuell: in Oldenstadt hat Fa. Melosch vier 1,1m³-

Behälter aufgestellt; in Borg steht ein Container, dessen Inhalt über Fa. Melosch vermarktet wird,

in dem allerdings weniger als 5 t erfasst wurden.

Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage wieder geändert; hierzu Kap. 6.4.

4.7 Erfassung schadstoffhaltiger Abfälle

Sogenannte Problemstoffe, d.h. gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen, erfasst der AWB

in folgenden Systemen:

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Stationäre Sammlung: Im Entsorgungszentrum Borg und im Betriebshof Oldenstadt werden je-

weils Problemstoffe angenommen. Die Öffnungszeiten sind Mo.-Do. 08:00 - 15:30 Uhr, Fr. 08:00 -

12:00 Uhr (Oldenstadt) bzw. 15.30 (Borg), sowie (nur Borg) Sa 08.00 – 11.30 Uhr.

Die in Borg angelieferten Abfälle werden mit eigenen Fahrzeugen nach Oldenstadt verbracht und

von dort vom Sonderabfallentsorger, derzeit Fa. Meyer, abgeholt.

Sonderabfall-Kleinmengen aus gewerblicher Herkunft werden in Borg und Oldenstadt gebühren-

pflichtig angenommen.

Mobile Sammlung:

Zweimal jährlich findet an 4 Nachmittagen hintereinander eine mobile Schadstoffsammlung statt;

angefahren werden jeweils 14 Standorte.

Dabei stellt der Sonderabfallentsorger ein „Schadstoffmobil“ mit zugehörigem Personal; ergän-

zend werden durch den AWB mit eigenem Pritschenfahrzeug Altfarben (Binderfarben) und Altöl

sowie Elektrokleingeräte angenommen5.

2011 wurden knapp 75 t Sonderabfälle erfasst, davon 65 t in der stationären Sammlung und 10 t

in der mobilen Sammlung. Die mengenmäßig wichtigsten Fraktionen waren dabei ölhaltige Be-

triebsmittel, Altlacke/Altfarben und Lösemittelgemische (einschl. Frostschutzmittel und Brems-

flüssigkeiten). Pro Einwohner lag die Sammelmenge bei 0,8 kg; dies ist ein ziemlich hoher Wert.

Die Fremdkosten der Sonderabfallentsorgung lagen bei 31.000 €, was ein günstiger Wert ist.

4.8 Deponie Borg

Bis Mitte der 80er Jahre wurden die Abfälle des Landkreises Uelzen in verschiedenen kleineren

Deponien abgelagert; bis heute sind die Altdeponien in Kirchweyhe, Rosche, Vinstedt und Hol-

denstedt-Borne in der Nachsorge und werden damit regelmäßig überprüft und ggf. gesichert.

Anfang der 80er Jahre wurde die Notwendigkeit einer Zentraldeponie gesehen und ein Standort in

Borg, Gemeinde Rosche festgelegt.

4.8.1 Kapazität und Ablagerungsmengen

1986-1988 wurde der erste Bauabschnitt der Deponie errichtet und Ende 1988 in Betrieb ge-

nommen; er hat eine Kapazität von 300.000 m³. Der 1. Bauabschnitt wurde von 1988 bis 1996 mit

ca. 329.000 t Siedlungsabfall verfüllt. Die Hälfte der Fläche ist inzwischen mit einer 1,5 mm star-

ken Kunststoffabdichtungsbahn überdeckt. Dies dient zur Minimierung des Eintrages von Oberflä-

chenwasser und Verhinderung von Sauerstoffeinträgen durch den Entgasungsbetrieb. Die Entga-

sung dieses Abschnittes erfolgt seit 1994.

1992 - 1995 wurde der zweite Bauabschnitt mit einer Kapazität von 800.000 m³ errichtet und

1994 in Betrieb genommen.

5 Binderfarben werden als Restmüll entsorgt, Kleingeräte im Betriebshof Oldenstadt in den dortigen Container gefüllt (die Mengen sind

in der Darstellung Tabelle 3, Kap. 4.5.6 enthalten).

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- Seite 37 -

1993 verabschiedete die Bundesregierung die damalige „Technische Anleitung zur Verwertung,

Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TA Siedlungsabfall)“. Danach sollte

die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle nicht mehr zugelassen sein; eine Übergangsfrist

wurde bis Mai 2005 eingeräumt. Die folgenden zehn Jahre waren geprägt von intensiven fachli-

chen und politischen Auseinandersetzungen über diese Festlegung, bis 2001 die Abfallablage-

rungsverordnung einerseits diesen Termin bestätigte, andererseits die Ablagerung von mecha-

nisch biologisch vorbehandelten Abfällen ermöglichte.

Mitte 2005 wies die Deponie noch ein Restvolumen von

450.000 m³ auf. Seitdem dürfen nur noch mineralische

Abfälle (z.B. nicht verwertbarer Bodenaushub, nicht ver-

wertbarer Bauschutt, Asbestzementabfälle und künstli-

che Mineralfaserabfälle sowie Böden aus Sanierungs-

maßnahmen) abgelagert werden. Diese Abfälle müssen

vorgeschriebene Zuordnungskriterien für die Deponie-

klasse II (Einstufung des Entsorgungszentrum Borg) erfül-

len. Die zur Deponierung zugelassenen mineralischen

Abfälle sind in einem von der Aufsichtsbehörde geneh-

migten Katalog gelistet.

Seit 2006 wurden in Borg über 140.000 t mineralische Abfälle angenommen und eingelagert; 2011

waren es 30.400 t. Folgende Tabelle zeigt die Ablagerungsmengen 2011:

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- Seite 38 -

Tabelle 4: Ablagerungsmengen in Borg 2011

Diese Abfälle stammen nicht sämtlich aus dem Landkreis Uelzen; der Abfallwirtschaftsbetrieb

akquiriert erfolgreich zusätzliche Mengen am Markt, um zumindest einen Teil der mit der Deponie

verbundenen Kosten zu decken (s.u.). Ende 2011 wies die Deponie ein Restvolumen von knapp

300.000 m³ auf.

4.8.2 Nebenanlagen

Zur Deponie gehören verschiedene Nebenanlagen:

Eingangsbereich: Der Eingangsbereich umfasst die Fahrzeugwaage, den Kleinanliefererbereich

und die Sonderabfallannahmestelle. In Borg werden alle Fahrzeuge verwogen; für Anlieferungen

bis 200 kg werden pauschale Annahmegebühren erhoben, darüber bemessen sich die Gebühren

nach der Menge.

Im Kleinanliefererbereich stehen Container für folgende Abfallarten: Restabfall, Sperrmüll, Alt-

holz, Baustellenabfälle, Bauschutt, Grünabfälle, Altpapier und Elektrogeräte.

Kläranlage: Sickerwasser entsteht bei der Ablagerung von Abfall, wenn Regen in den Deponiekör-

per eindringt und durch Schadstoffe aus den Abfällen kontaminiert wird. Das Sickerwasser wird

über Dränageleitungen in die Sickerwas-

serfassung geleitet und zur betriebseige-

nen Kläranlage geführt, die seit 1998 exis-

tiert. Die Anlage besteht aus einem Sam-

melteich mit Belüftung, einem geschlosse-

nen Speicherbehälter, einer biologischen

Vorbehandlung, einer Flotation und einer

nachgeschalteten Aktivkohlestufe. Auf-

grund der hohen Belastung mit verschie-

denen Schadstoffen ist für die Aufberei-

tung des Sickerwassers eine Reinigung in

zwei Stufen erforderlich. Mit Hilfe der

AVV Bezeichnung Menge

01 05 08 Chlorhaltige Bohrschlämme 12.789 42%

19 12 09 + Mineralien (z.B. Sand und Steine) 5.876 19%

10 01 01 Rost- und Kesselasche 5.261 17%

17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik 1.587 5%

17 06 05 asbesthaltige Baustoffe 1.281 4%

17 05 03 Boden und Steine die gefährliche Stoffe enthalten 1.279 4%

17 01 06 * Mineralische Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten 758 2%

17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis 541 2%

17 03 01 + Kohlenteerhaltige Bitumengemische 429 1%

17 06 03 Dämmmaterial das aus gefährlichen Stoffen besteht 137 0%

483 2%

Summe 30.421 100%

11 weitere Abfallarten mit jeweils < 100 t

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biologischen Reinigungsstufe mit Flotation und dem Einsatz von vier Aktivkohlefiltern wird das

Sickerwasser soweit gereinigt, dass es den strengen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und

als Abwasser in die Wipperau geleitet werden kann.

Deponiegasnutzung: durch den Abbau der organischen Substanz im Deponiekörper entsteht De-

poniegas, welches in beiden Bauabschnitten gefasst wird. Das Gas wurde bis 2010 durch die SVO

in einem Blockheizkraftwerk verstromt; die entstandene Wärme wurde und wird zur Heizung der

Gebäude und in der Kläranlage eingesetzt, wo sie auch bei kalten Temperaturen den biologischen

Abbau sicherstellt.

Im Zuge des Baus der Vergärungsanlage wurde die Gasnutzung neu geordnet und insbesondere in

den Betrieb des Abfallwirtschaftsbetriebs übernommen; dies ist lukrativ, weil nach EEG auch für

das Deponiegas Einspeiseerlöse zu zahlen sind. Nunmehr stehen zwei Blockheizkraftwerke für das

Biogas und das Deponiegas zur Verfügung. Die Deponiegas-Entstehung ist jedoch rückläufig, weil

keine neuen organikhaltigen Abfälle mehr in die Deponie eingebaut werden dürfen.

Das Kompostwerk mit Vergärungsanlage wurde bereits im Kapitel 4.4.4 dargestellt.

4.8.3 Wirtschaftliche Situation Entsorgungszentrum Borg

Wie dargestellt, wurde die Deponie Borg zu einem Zeitpunkt errichtet bzw. ausgebaut, in der man

von der langfristigen Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle ausging. Im Landkreis Uelzen

wie auch in vielen anderen Landkreisen sah man Anfang der 90er Jahre vor allem das Risiko eines

Entsorgungsnotstands, dem durch den Ausbau von Deponiekapazität zu begegnen war. Dass

schon wenige Jahre später durch die TA Siedlungsabfall und anschließend durch das neue KrW-

AbfG die gewerblichen Abfallmengen wegbrechen würden, die Hausmüllmenge durch getrennte

Sammlung von Verpackungen und Bioabfällen reduziert würde und die Deponielaufzeit auf 2005

begrenzt würde, war seinerzeit nicht abzusehen. Somit belastet die Deponie Borg bis heute - und

voraussichtlich noch bis 2022 - den Abfallgebührenhaushalt, ohne dass dem ein abfallwirtschaftli-

cher Nutzen im entsprechenden Umfang gegenüberstünde.

Nachstehende Abbildung beruht auf der Betriebsabrechnung des Abfallwirtschaftsbetriebs. 2011

wurden im Entsorgungszentrum gut 650.000 € an Gebühren vereinnahmt, teilweise für ablage-

rungsfähige Abfälle, teilweise aber auch für Restabfälle, welche durch die Arge ACU weiter zu

behandeln waren. Weitere 470.000 € wurden im Rahmen gewerblicher Tätigkeit – das heißt auch

umsatzsteuerpflichtig – mit deponierbaren Abfällen erwirtschaftet. Hinzu kamen rund 100.000 €

sonstige Erlöse – Einspeisevergütung für Deponiegas, Schrotterlöse usw..

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 40 -

Abbildung 9: Erlöse und Aufwendungen EZ Borg

Dem standen Aufwendungen von rd. 2,9 Mio. € gegenüber. In vorstehender Abbildung sind diese

farblich unterschieden worden: die Kosten des laufenden Betriebs einschließlich der anteiligen

Restabfallbehandlungskosten machten insgesamt rund 1,0 Mio. € aus. Etwa 1,2 Mio. € entfallen

auf Abschreibungen und Zinsen für Deponie und Entsorgungszentrum, weitere 370.000 € auf den

Betrieb der Sickerwasserkläranlage – der ja überwiegend den bereits getätigten Ablagerungen

zuzuordnen ist – und weitere 330.000 € auf Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge.

Rückstellungen: Der Gesamtbedarf für Rekultivierung und Nachsorge wurde 2010 in einem Gut-

achten aus unserem Hause ermittelt; abgezinst auf das Jahr 2022 wurde ein Gesamtbedarf von

20,3 Mio. € ermittelt. Bis Ende 2011 waren davon 10,135 Mio. € angespart; kalenderjährlich sieht

das Gutachten eine Zuführung zwischen 800.000 und knapp 1,0 Mio. € vor.

Der Restbuchwert der Deponie liegt noch bei 3,675 Mio. €. Die Anlage soll bis 2022 abgeschrieben

sein.

4.9 Wertstofferfassung durch Systembetreiber

Seit 1992 gibt es die Verpackungsverordnung, aufgrund derer die Erfassung und Verwertung von

Verpackungen von den Herstellern bzw. „Inverkehrbringern“ von Waren zu finanzieren sind. Diese

haben seinerzeit zunächst die Duales System Deutschland (DSD) gegründet; aus wettbewerbs-

rechtlichen Gründen mussten sich später die Hersteller und Entsorger aus der DSD zurückziehen.

Inzwischen sind die Strukturen in diesem Bereich so gestaltet, dass so genannte „Systembetrei-

ber“ das Duale System betreiben. Hersteller und Inverkehrbringer beauftragen einen Systembe-

treiber damit, ihre verpackungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen; die Systembetreiber wiederum

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

Erlöse Aufwendungen

Erlöse/Aufwand Entsorgungszentrum Borg

Nachsorge

AfA + Zins

Sickerwasserreinigung

sonst. Aufwand

Verwaltung/Gemeinkosten

Fahrzeuge

Personalkosten

anteilige Restabfallbehandl.

sonst. Erlöse

Erlöse Deponie 19% USt

Gebühren

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- Seite 41 -

beauftragen Entsorgungsfirmen damit, Leichtverpackungen und Glas zu erfassen und weiter zu

behandeln bzw. verwerten.

Eine Besonderheit besteht beim Altpapier: dort liegt eigentlich die Entsorgungspflicht für die

„graphischen Altpapiere“ bei den Kommunen und nur die für die Verpackungspapiere bei den

Systembetreibern. Da der Anteil des graphischen Altpapiers höher ist, benutzten die Systembe-

treiber das von den Kommunen eingerichtet bzw. beauftragte System mit und finanzieren ihren

Anteil. Im Landkreis Uelzen, wo der Abfallwirtschaftsbetrieb derzeit keine eigene Sammlung be-

treibt, haben die Systembetreiber entsprechende Vereinbarungen mit der Firma Melosch abge-

schlossen. Im Übrigen wurde auf Altpapier bereits im Kapitel 4.6 eingegangen.

Die Erfassung von Altglas und Leichtverpackungen erfolgt derzeit in alleiniger Verantwortung der

Systembetreiber. Glas wird im Landkreis Uelzen über Depotcontainer gesammelt; derzeit gibt es

133 Standorte, an denen jeweils Container für zwei Farben aufgestellt sind.

Leichtverpackungen (LVP) werden im Landkreis Uelzen 14-täglich in gelben Säcken abgefahren.

Die Systembetreiber schreiben die Leistungserbringung jeweils für 2-3 Jahre aus. In den Jahren

2011-2012 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb diese Leistung für die Systembetreiber durchgeführt;

bei der letzten Ausschreibung ging dieser Auftrag jedoch verloren, so dass ab 2013 die Firma Me-

losch die Durchführung übernehmen wird.

Nachstehende Abbildung zeigt die Mengenentwicklung im Bereich Glas und Leichtverpackungen

für das Gebiet des Landkreises Uelzen:

Abbildung 10: LVP- und Glasmengen

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011

LVP- und Glasmengen

Glas

Leichtverpackungen

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- Seite 42 -

Bei beiden Fraktionen gibt es Mengenschwankungen, aber keinen deutliche Entwicklungstrend.

4.10 Zusammenfassende Darstellung der Abfallmengen aus

Haushaltungen

Betrachten wir nun die Abfallmengen aus Haushaltungen einmal im Zusammenhang. Hier ist ins-

besondere die Entwicklung der pro-Kopf-Menge interessant, da diese auch einen Vergleich mit

anderen Landkreisen erlaubt. Einbezogen werden alle vorstehend behandelten Abfallarten, ein-

schließlich der privat erfassten Altpapiermengen und LVP/Glas, jedoch ohne die mineralischen

Abfälle zur Deponierung.

Abbildung 11: Abfallmengen (kg/E,a) aus privaten Haushaltungen

Auf den ersten Blick sind bei der Gesamtmenge beträchtliche Schwankungen zu verzeichnen. Dies

täuscht jedoch: die Angaben der privaten Altpapierverwerter liegen nicht für jedes Jahr vor. Be-

trachtet man deshalb die Linie unter dem Altpapier, so ist zwar zwischen 2006 und 2007 ein deut-

licher Anstieg erfolgt, seitdem aber die Gesamtmenge relativ unverändert geblieben.

Es ist jedoch festzustellen, dass die Verteilung der Abfallarten im Landkreis Uelzen sich von der

typischen Verteilung in vielen anderen, von uns betreuten niedersächsischen Landkreisen mit

Biotonne deutlich unterscheidet. Nachstehende Tabelle verdeutlicht dieses:

0

100

200

300

400

500

600

2006 2007 2008 2009 2010 2011

Abfallmengen (kg/E,a) aus privaten Haushalten Altpapier

Sonstiges(Sonderabfall,Geräte usw.)Glas

LVP

Grünabfälle

Bioabfall

Holz

Sperrmüll

Hausmüll

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[kg/E,a] Uelzen

Typische Verteilung Landkreise Differenz

Hausmüll 210 dv. 16 kg aus Gewerbe

100-130 100

Biomüll 122 85-115 20

Grünabfall 10 30-60 -35

Sperrmüll incl. Holz

40 35 5

PPK 74 75-80 0

LVP 31 30 0

Glas 28 25 0

Summe 490 425 85

Dass im Landkreis Uelzen höhere Restabfallmengen eingesammelt werden, wurde bereits festge-

stellt6; die Differenz beträgt rund 100 kg/E,a.

Auffallend ist das Verhältnis von Bioabfällen und Grünabfällen: im Landkreis Uelzen wird trotz

normaler Anschlussquote sehr viel Biomüll pro Kopf erfasst; wir haben bereits festgestellt, dass

der Bioabfall hier sehr „gartenabfallhaltig“ ist. Spiegelbildlich ist die Sammelmenge an Grünabfall

im Landkreis Uelzen sehr gering; dies liegt auch an den kaum ausgebauten Erfassungsstrukturen.

Die Sammelmengen Sperrmüll inklusive Holz sind leicht höher als der Durchschnitt, dies hat keine

größere Bedeutung. Keine nennenswerten Abweichungen bestehen bei den trockenen Wertstof-

fen Altpapier, LVP und Glas.

4.11 Wirtschaftliche Aspekte

4.11.1 Einnahmen und Kostendeckung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat 2011 insgesamt einen Umsatz von 10,05 Mio. € erwirtschaftet.

Nachfolgende Graphik zeigt die einzelnen Positionen:

6 Die 2011 eingesammelte Menge betrug (mit gewerblichen 4-Rad-Behältern) 201 kg/E, vgl. Kap. 4.3.2. Hinzu kamen 9,5 kg/E Haus-

müllanlieferung in Borg.

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Abbildung 12: Erlöse des Abfallwirtschaftsbetriebs 2011

Die größten Erlösbeträge sind Restabfall-Leistungsgebühr, Grundgebühr und Biotonnen- sowie

Anliefergebühren und –entgelte Borg. Die weiteren Gebühren für Sperrmüll-, Baum/ Strauch-

schnitt- und Elektrogeräteabholung fallen erlösmäßig nicht ins Gewicht (zus. 25.000 €), dasselbe

gilt für die Annahmegebühren Sonderabfall etc. Mit der Veräußerung von Schrott und Kompost

konnten immerhin rd. 56.000 € erlöst werden.

Nicht im engeren Sinne zu den betrieblichen Erlösen gehört das Entgelt für die LVP-Abfuhr und die

Mitbenutzung des Betriebshofs durch die Kreisstraßenbauverwaltung und -meisterei.

Wenn wir als Vergleichsbasis die durch Restabfall- und Bioabfallgebühr erlösten Beträge heran-

ziehen, sind dies knapp 7,9 Mio. € bzw. 84 € pro Einwohner. Dies ist ein ziemlich hoher Betrag.

4.11.2 Ausgaben

Die Ausgaben addierten sich im letzten Jahr zu 10,27 Mio. €. Folgende größere Positionen sind zu

nennen:

Allein 3,2 Mio. € kostet die Restabfall- und Sperrmüllbehandlung durch die Arge.

Weitere 3,03 Mio. € sind Personalkosten. Diese sind nicht den einzelnen Betriebsberei-

chen zugeordnet.

655.000 € sind Abschreibungen und Zinsen des Entsorgungszentrums Borg (ohne Kom-

postwerk); hinzu kommt 865.000 € Nachsorgeaufwand für die Deponie, zusammen gut

1,5 Mio. €.

Mitbenutzung, Erstattung,

sonst.4%

LVP Abfuhrentgelt4%

Nebenentgelte Systembetreiber

1%

Veräußerungserlös1%

Sonderabfall usw.0%

Abholung,Gefäßwechsel usw.

0%

Anlieferentgelte Borg5%

Anlieferergebühren Borg7%

Biotonne8%

RestabfallLeistungsgebühren

51%

Grundgebühr19%

Erlöse des Abfallwirtschaftsbetriebs 2011

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Abbildung 13: Aufwendungen des AWB 2011

Die Betriebskosten des Entsorgungszentrums (ohne Personalkosten, aber einschl. Entsor-

gungskosten) machten rd. 340.000 € aus.

Die Kosten der Sickerwasserbehandlung beliefen sich auf 340.000 €, die des Kompost-

werks auf 230.000 € (jeweils ohne Personalkosten, aber mit Kapitaldienst).

Der Betrieb der Müllfahrzeuge kostete 285.000 € an Abschreibungen und 580.000 € an

Betriebskosten (Treibstoffe, Reparaturen usw.). Auf diesen Bereich werden wir unten

noch eingehen.

Der Betriebshof Oldenstadt kostete (einschl. Kreisstraßenmeisterei) knapp 180.000 €.

Gut 100.000 € entfielen auf Sachkosten der LVP-Abfuhr (Säcke, Umschlag).

Etwa 0,6 Mio. € von den vorstehenden Beträgen entfallen nicht auf den Abfallgebührenhaushalt

(LVP-Abfuhr, Kreisstraßenbauamt).

Die großen Kostenpositionen sind also Restabfallbehandlung, Deponie/Entsorgungszentrum und

Müllabfuhr. Die Restabfallbehandlung ist vertraglich bis 2022 fixiert (vgl. 4.3.4). Ebenso lange wird

die Deponie noch Abschreibungen und Zinsen brauchen, auch wenn diese Aufwendungen heute

nur zu einem Teil durch aktuelle Einnahmen gedeckt werden; hierbei handelt es sich um „vergra-

bene Aufwendungen“, denn die Entscheidungen zum Bau der Deponie wurden unter völlig ande-

ren abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen, wirken aber heute wirtschaftlich noch

nach.

Auf die Müllabfuhr wird nachstehend eingegangen.

Restabfallbehandlung31%

Personalkosten29%

EZ Kapital/Nachsorge15%

EZ Betriebskosten3%

Müllfahrzeuge AfA, 3%

Müllfahrzeuge Betriebsko.

6%

Sickerwasser-kläranlage

3%

Kompostwerk2%

Betriebshof Oldenstadt incl. KSM

2%

LVP-Auftrag (ohne Fahrzeuge und

Personal)1%

Rest5%

Aufwendungen des Abfallwirtschaftsbetriebs 2011

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4.11.3 Abfuhrkosten

Der Abfallwirtschaftsbetrieb betreibt die Müllabfuhr selbst. Diese soll nachstehend hinsichtlich

der Durchführungskosten betrachtet werden.

Restmüll und Biomüll (2-Rad):

Derzeit fährt jedes Fahrzeug täglich eine Restmüll- und eine Biomülltour; in der Regel sind 7 Ko-

lonnen mit jeweils einem Fahrer und einem Lader im Einsatz. In der Summe erledigen die Fahr-

zeuge täglich rd. 5.050 Leerungen, davon 3.120 Restmüll- und 1.930 Biomüll-Leerungen. Das sind

je Fahrzeugeinsatztag gut 700 Leerungen im Mittel von Rest- und Biomüll; das ist im Vergleich der

Kommunalbetriebe ein guter Wert, private Entsorger erreichen meist höhere Werte.

Die Abfuhr erfolgt mit Heckladern im 1+1-Betrieb, also 1 Fahrer und 1 Lader je Fahrzeug.

Sperrmüll und 4-Rad-Behälter:

Die Abfuhr dieser Fraktionen teilen sich drei Fahrzeuge; nach Maßgabe der Einsatztage entfallen

rd.

1,4 Fahrzeuge auf Containerabfuhr,

je 0,6 Fahrzeuge auf Sperrmüll und Holz Straßensammlung

je 0,2 Fahrzeuge auf Sperrmüll und Holz Abrufabfuhr.

Diese Fahrzeuge werden generell im 1+2 –Betrieb gefahren, also 1 Fahrer und 2 Lader.

Kosten: Folgende Tabelle zeigt die Gesamt- und die spezifischen Kosten der Abfuhr:

Restabfall Bioabfall 4-Rad

Sperrmüll +Holz gebührenfrei

Sperrmüll +Holz Abruf

EAG Pritsche

Fahrzeugeinsatz (Stück) 3,5 3,5 1,54 1,06 0,40 0,2

Fahrzeugkosten je Fraktion 264.653 264.653 104.835 63.773 24.065 2.640

Personalkosten je Fraktion 451.904 451.904 259.157 178.381 67.314 9.407

Abfuhrkosten ges. 716.557 716.557 363.992 242.153 91.379 12.046

Leerungen/a 815.438 504.218 47.134

Leerungen je Betriebstag 896 554 118

Kosten je Leerung 0,88 1,42 7,72

Menge (t) 14.289 11.402 4.492 2.316 420

spezifische Kosten (€/t) 50,1 62,8 81,0 104,6 217,8

Abrufe 1.094 370

€/Abruf 84 33

Tabelle 5: Abfuhrkosten im Vergleich

Auch unter Berücksichtigung der niedrigen Einwohnerdichte im Landkreis Uelzen sind dies relativ

hohe Werte, so dass wir empfehlen, kostensenkende Maßnahmen bei der Abfallabfuhr zu ergrei-

fen.

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Abfallwirtschaftskonzept 2012

Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 47 -

4.11.4 Kosten einzelner Entsorgungspfade

Nachfolgende Darstellung zeigt nun die Kosten der einzelnen Entsorgungspfade, bestehend aus

Abfuhrkosten und den Kosten der weiteren Verwertung:

Abbildung 14: Kosten je Abfallart/Entsorgungspfad

Bedingt durch die relativ hohen Abfuhrkosten und die hohen Entsorgungskosten beim Restmüll

bzw. Sperrmüll liegen alle Fraktionen verglichen mit anderen Gebietskörperschaften auf einem

recht hohen Niveau.

Es gibt jedoch Unterschiede, welche auch für die konzeptionellen Überlegungen bedeutsam sind:

Die separate Abfuhr von Holz stellt sich kostenmäßig als vorteilhaft dar.

Die Abrufabfuhr ist insgesamt recht teuer; jeder Abruf verursacht Kosten von 104 €. Die

Abrufgebühr von 18 € hat also eher den Charakter einer Schutzgebühr.

Bioabfall ist – trotz nicht niedriger Abfuhrkosten – bedingt durch die kostengünstige Be-

handlung eine sehr vorteilhafte Fraktion.

0 50 100 150 200 250 300 350 400

Restabfall2-Rad

Restabfall4-Rad

Bioabfall

SperrmüllStraßensammlung

HolzStraßensammlung

SperrmüllAbruf

HolzAbruf

Entsorgungskosten je Abfallart [€/t]

Abfuhr

weitere Entsorgung

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- Seite 48 -

5 BEWERTUNG UND VERBESSERUNGSANSÄTZE

Der Landkreis Uelzen bietet seinen Bürgern ein gut ausgebautes Entsorgungssystem.

Aufgabe dieses Konzeptes ist nun, Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen; deshalb seien hier

die Schwächen und Stärken der Entsorgung durch den AWB aufgezeigt:

Schwächen Stärken

Relativ hohe Gesamtkosten pro Ein-

wohner

Hohe Restabfallmenge

Hohe Restabfall-Entsorgungskosten

Keine eigene Altpapiererfassung

Weniger komfortabel bezügl. Annah-

mestellen

Vergärungsanlage/Kompostwerk für

klimaschonende Abfallbehandlung

Entsorgungszentrum mit Möglichkeiten

für stoffstromspezifische Behandlung

Eigener Fuhrpark ermöglicht flexible

Anpassung auf wechselnde Erforder-

nisse

Wichtigster Ansatzpunkt für die Zukunft sind Anstrengungen zur Verminderung der Restabfall-

mengen. Damit lassen sich „mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen“, denn die Restabfallbe-

handlung ist zugleich der höchste Einzelposten der Kosten. In diesem Rahmen werden folgende

Maßnahmen diskutiert:

Öffentlichkeitsarbeit: mehr Küchenabfälle in die Biotonne (verbessert gleichzeitig den

Gasertrag)

Verbesserte Grünabfallerfassung durch Annahmestelle in Oldenstadt (ggf. weitere??)

Maßnahmen im Bereich Behältergrößen

Restmüll-Identsystem: gebührenscharfe Abrechnung.

In dem Umfang, in dem zusätzliche Organikmengen erfasst werden, muss auch die Behandlungs-

kapazität angepasst werden.

Wir regen verschiedene Maßnahmen zur Kostenreduzierung bei der Abfallabfuhr an. Umgekehrt

empfehlen wir eine Betriebsausweitung dahingehend, Altpapier wieder in kommunaler Verant-

wortung abzufahren.

Der letzte Block der Empfehlungen betrifft die Wertstoffwirtschaft. Wir empfehlen, die Möglich-

keiten des Entsorgungszentrums Borg noch stärker zu nutzen, um stoffstromspezifisch zu behan-

deln und Wertschöpfung im Unternehmen zu halten, beispielsweise

Behandlung des Sperrmüllholzes mit eigenen Geräten (bzw. Lohnunternehmer) zur Erzeu-

gung marktgängiger Hackschnitzel

getrennte Erfassung von Wertstofffraktionen (Kunststoffe usw.) im Eingangsbereich sowie

in Oldenstadt.

Im Zusammenhang mit der Wertstoffwirtschaft wird ein kurzer Ausblick auf das Thema Wertstoff-

tonne gegeben.

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 49 -

6 Zukünftige Maßnahmen

6.1 Maßnahmen im Bereich organische Abfälle

6.1.1 Mehr Küchenabfall in die Biotonne

Die Befunde aus der Abfallsortieranalyse und weitere oben dargestellte Teilergebnisse verdichten

sich zu dem Bild, dass die Biotonne im LK Uelzen von den Bürgern vor allem für die Entsorgung

von Gartenabfällen genutzt wird, weniger für die Aufnahme der Küchenabfälle.

Wie dargestellt, war das in der Vergangenheit auch gewollt. Angesichts der neuen Verhältnisse

(Vergärungsanlage) ist dies aber nicht mehr angemessen; sowohl Küchenabfälle (außer

Fleisch/Knochen) als auch bspw. Hygienepapiere, Frittierfette u.ä. können in der Vergärung be-

handelt und zu Biogas umgesetzt werden.

Die Schwierigkeit besteht nun, die alten Gewohnheiten durch neue Benutzungsregeln zu ersetzen.

Hierfür sehen wir grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

a) satzungsmäßige Regelung

b) Beratung/Werbung

c) Steuerung über Behältergröße

d) Steuerung über Gebührenhöhe

e) Ordnungsrecht.

ad a) Die Anpassung von § 5 Abfallentsorgungssatzung ist in jedem Fall erforderlich; sonst wür-

den Beratung und Satzungsregelung auseinanderfallen. Wir empfehlen, den alten Text

(1) Kompostierbare Abfälle im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sind bewegliche Sachen nativor-

ganischen Ursprungs aus Haushaltungen und Gärten, deren sich der Besitzer entledigen

will. Dazu gehören z.B. Gemüse-, Obst- und sonstige Grünabfälle, nicht jedoch Speisereste.

durch den Standardtext der NLT-Mustersatzung zu ersetzen.

(1) Kompostierbare Abfälle im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sind bewegliche Sachen nativ-

organischen Ursprungs. Dazu gehören z. B. Gemüse-, Obst- und sonstige Speisereste sowie

Grünabfälle. Nicht dazu gehören:

- Fleisch (auch von Fischen) und unbehandelte Knochen

- Exkremente von Menschen (auch benutzte Einwegwindeln) und von Tieren.

ad b) Die Abfallberatung wurde bereits auf den neuen Stand gebracht. Der AWB sollte aber er-

gänzend Werbung betreiben. Hierfür kommen infrage

Faltblättchen zu Vergärung und den neuen Zuordnungsregeln

Werbung auf dem Müllkalender

Werbung auf Müllfahrzeugen.

Wir empfehlen, für eine griffige textliche/graphische Gestaltung eine Agentur einzuschalten. Wie

in Kap. 4.3.4 dargestellt, lassen sich bei einer Umlenkung von Mengen aus der Restmüll- in die

Biotonne in beträchtlichem Umfang Kosten sparen, so dass diesbezügliche Ausgaben sich schnell

amortisieren.

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ad c) Steuerung über Behältergröße: Der mittlere 2-Rad-Restabfallbehälter ist im Landkreis Uel-

zen rechnerisch 101 l groß (vgl. Kap. 4.3.1). Man könnte nun theoretisch die Restabfallbehälter

generell verkleinern, oder umgekehrt die Bioabfallbehälter vergrößern.

Beides wird nicht empfohlen. Zum einen wäre das sehr teuer, da der Altbestand teilweise durch

neu zu beschaffende Behälter ersetzt werden müsste. Eine Vergrößerung der Biotonne würde

eher noch mehr (sperrige) Gartenabfälle anziehen, als die vergleichsweise weniger voluminösen

Speisereste. Eine Verkleinerung der Restabfalltonne wäre sachlich zwar grundsätzlich zielführend

(gewünscht ist schließlich, dass weniger Restabfall bereitgestellt wird); aber dieser Effekt lässt sich

wesentlich eleganter durch Steuerung der Bereitstellungshäufigkeit (gebührenscharfes Identsys-

tem) erzielen. Hierauf wird in Kap. 6.2 eingegangen.

ad d) Steuerung über Gebührenhöhe: 10 Liter Leerungsvolumen kosten beim Restabfall 42 ct.

und beim Bioabfall 12 ct. Das ist schon jetzt ein beträchtlicher Kostenanreiz, die Tüte mit den Kü-

chenabfällen in die Biotonne zu geben.

Der Kostenanreiz läuft jedoch dann leer, wenn in der Restmülltonne noch genügend Platz ist. Da-

mit sind wir wieder bei der Verknappung des Restmüllbehältervolumens bzw. dem Ident-System.

ad e) Ordnungsrecht: Die Abfallentsorgungssatzung enthält in § 5 (3) die Regelung:

Die Befreiung vom Anschlusszwang an die Abfuhr kompostierbarer Abfälle kann … vom

Landkreis erteilt werden… Die Befreiung ist zu widerrufen, wenn kompostierbare Abfälle

im Restabfallbehälter vorgefunden werden.

Wir empfehlen nun nicht den Einsatz der „Müllpolizei“; sofern aber bei der Restmüllabfuhr ein

hohes Küchenabfallaufkommen bei nicht an die Biotonne angeschlossenen Grundstücken auffällt,

sollte durch vorbereitete Hinweiszettel auf diese Regelung aufmerksam gemacht und im Wieder-

holungsfall der Benutzer aufgefordert werden, eine Biotonne zu verwenden.

Beschlussempfehlung:

1) Der AWB soll eine Änderung der Abfallentsorgungssatzung dahingehend herbeiführen,

dass Speisereste über die Biotonne entsorgt werden sollen.

2) Der AWB soll eine Agentur mit einer Werbekampagne beauftragen mit dem Ziel, die Kü-

chenabfälle verstärkt der Biotonne und damit der Vergärungsanlage zuzuführen. Werbe-

träger können die Müllfahrzeuge, der Müllkalender usw. sein.

3) Durch diese und weitere Maßnahmen (s.u.) sollte innerhalb von 2 Jahren eine beträchtli-

che Restmüllmengenverminderung erreicht werden.

4) Sofern dies allein durch Werbung und Abfallberatung nicht erreichbar ist, wird empfoh-

len, den gebührenscharfen Betrieb des Identsystems (s.u.) zu prüfen.

6.1.2 Grünabfall- Annahme Oldenstadt

Im LK Uelzen bestehen recht wenige Möglichkeiten der Grünabfall-Abgabe. Bisher gibt es – außer

der Biotonne – insoweit nur die Abgabemöglichkeit in Borg. Dies führt zu den sehr niedrigen Er-

fassungsmengen von 10 kg/E,a, während in anderen Landkreisen 30-60 kg/E,a üblich sind – nicht

zu reden von Kreisen mit mehr als 100 kg.

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- Seite 51 -

Dies ist abfallwirtschaftlich deshalb kein größeres Problem, da die Benutzer ihre Gartenabfälle

über die Biotonne „loswerden“; in der Restmülltonne sind nur 5% Grünabfälle.

Dennoch empfehlen wir, die Erfassungssysteme für Grünabfälle zu verbessern - nur am Rande zur

Reduzierung der Restmüllmenge, vor allem aber aus Gründen der Serviceverbesserung und aus

strategischen Gründen. Nicht wenige Marktbeobachter erwarten, dass früher oder später die

organischen Abfälle ähnlich umkämpft sein werden wie heutzutage das Altpapier. Schließlich

handelt es sich bei den organischen Abfällen um Energieträger, die durch Vergärung (feuchte Ab-

fälle) oder Verbrennung (trockene Abfälle) eine wichtige Bedeutung im Rahmen der Energiewen-

de haben. Wenn man sieht, welcher Aufwand auf Maisäckern oder in Biomasseplantagen zur Er-

zeugung von Biomasse getrieben wird, kann man ermessen, dass die „einfach so vorhandenen“

organischen Abfälle Begehrlichkeiten wecken.

Damit der Abfallwirtschaftsbetrieb nicht (wieder) bei einem Wertstoff ins Hintertreffen gerät,

empfehlen wir, die Erfassungssysteme für Grünabfälle sukzessive auszubauen.

Im ersten Schritt soll der Betriebshof

Oldenstadt zu einem Recyclinghof aus-

gebaut werden; entsprechende Pla-

nungsaufträge sind bereits erteilt. Dort

sollte ausreichend Platz für die Annahme

von Grünabfällen vorgehalten werden.

Nebenstehend ist eine überschlägige

Mengenschätzung dargestellt. Wir emp-

fehlen, bei der Annahme zwischen Baum- und Strauchschnitt einerseits und feuchten, struktur-

armen Grünabfällen andererseits zu unterscheiden. Das feuchte Material sollte in Containern

erfasst und in die Vergärungsanlage gebracht werden. Das verholzte Material kann dagegen lose

gelagert werden; wir empfehlen, die Geräte des Kreisbauhofs für eine Aufbereitung (Zerkleine-

rung) zu nutzen und das Material entweder als Strukturmaterial in der Kompostierung oder als

Brennstoff zu vermarkten.

Mittelfristig empfehlen wir, zur Abdeckung auch des nördlichen Kreisgebiets über einen weiteren

Recyclinghof im Raum Bad Bevensen - Bienenbüttel nachzudenken.

Die zentrale Frage bei der Grünabfall-Erfassung ist natürlich der Annahmepreis. Derzeit wird

Grünabfall in Borg zum Preis von 36 €/t bzw. 4 € bis 200 kg angenommen; 200 kg sind etwa 1 m³.

Dies halten wir für einen angemessenen Preis; bei der Anlieferung in Oldenstadt sollten ebenfalls

4 € für den ersten m³ verlangt werden.

Grundsätzlich rechnen wir für die Zukunft mit einer erhöhten Nachfrage insbesondere nach ver-

holzten Grünabfällen (Baum- und Strauchschnitt) durch Biomassekraftwerke. Derzeit sind die

Vergütungen für dieses Material noch nicht hoch genug, um die Kosten der Aufbereitung und

Logistik zu decken. Sobald dies aber gegeben ist, wäre zu erwägen, diese Mengen zu niedrigeren

Gebühren oder (wenn die Vergütung hoch genug ist) gebührenfrei anzunehmen.

Mengenschätzung Grünabfälle Oldenstadt: pro Kopf-Menge 45 kg Einwohner Uelzen 34.000 Potential Uelzen 1.500 t Schüttdichte ca. 0,15-0,2 t/m³ maximale Wochenmenge 3,6% = 55 t = 300 – 350 m³

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- Seite 52 -

Beschlussempfehlung:

1) Der AWB sollte aus strategischen Gründen die Grünabfallentsorgung nicht brach liegen

lassen (und damit womöglich privaten Entsorgern überlassen), sondern auch insoweit at-

traktive Angebote unterbreiten.

2) Als ersten Schritt sollten im neu geplanten Recyclinghof Oldenstadt Grünabfälle ange-

nommen werden. Mittelfristig wäre über einen weiteren Hof im nördlichen Kreisgebiet

nachzudenken.

3) In Anlehnung an die geltende Gebührenregelung in Borg sollte für Anlieferungen bis 1 m³

eine Gebühr von 4 € erhoben werden.

4) Es empfiehlt sich, Baum/Strauchschnitt einerseits und nasse, strukturarme Grünabfälle

andererseits getrennt zu erfassen und weiter zu behandeln.

5) Wenn der Markt entsprechend hohe Vergütungen für Baum/Strauchschnitt zahlt, kann

für dieses Material über eine Gebührenreduzierung nachgedacht werden.

6.1.3 Bio- und Grünabfall- Behandlung

Verschiedene vorgeschlagene Maßnahmen haben Steigerungen der erfassten Organik-Mengen

zur Folge. Deshalb ist deren Behandlung zu erörtern.

Die vorhandene Vergärungsanlage mit 4 Fermentern ist für 11.000 t/a ausgelegt; die Genehmi-

gung ermöglicht 7 Fermenter mit einer Gesamtmenge von 18.000 t/a. Der Hersteller, die Fa.

Helector, hat eine Erweiterung der Anlage um 3 Fermenter angeboten; innerhalb von 3 Jahren

nach Inbetriebnahme – d.h. bis Ende 2014 – gilt dafür ein bereits vereinbarter Festpreis von

926.000 € netto.

Bioabfallmehrmengen und Mehrmengen nasser Grünabfälle können also durch eine Erweiterung

der Vergärung abgedeckt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine mechanische Behand-

lung vorzuschalten: Durch Absiebung

bspw. über 100 mm ließe sich der struk-

turreiche Teil der Bioabfälle abtrennen,

welcher ohnehin nur über ein geringe-

res Gasspotential verfügt und direkt in

die Nachkompostierung gebracht wer-

den könnte. In die Vergärung würde

lediglich das feinere/ kleinere Material

eingebracht.

Der AWB verfügt bereits über ein

Trommelsieb für die Kompostaufberei-

tung, für welches ein weiterer Siebkorb

benötigt würde. Auch ein Radlader zur

Beschickung ist vorhanden. Sofern die

Mengen deutlich steigen, könnten noch

Baumaßahmen an die Anlieferhalle

erforderlich werden. Es versteht sich, dass hierfür Personal- und Gerätebetriebskosten anfallen.

Hinweis zur personellen Ausstattung im Entsorgungszentrum: Nach unserer Einschätzung ist das Entsorgungszentrum als Standort einer Annahmestelle, einer Betriebsdeponie und einer Vergärungsanlage mit Deponiegasverwertung eher knapp mit Personal ausgestattet. Zugleich werden in diesem Konzept an verschiedenen Stellen Vorschläge unterbreitet, was die Deponie „noch alles machen könnte“, um zu einer höheren Gesamtwirtschaftlichkeit zu kom-men. Wir geben dazu den ausdrücklichen Hinweis, dass dies entspre-chende personelle Aufstockungen zur Folge haben muss; es könnten z.B. auch Baumaßnahmen zur Vergrößerung der Lager-flächen nötig werden. Angesichts der beträchtlichen Einsparungen, die mit einer Ver-minderung der Restabfallmengen erreicht werden können, sind diese aber aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sinnvoll.

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

- Seite 53 -

Mehrmengen an Grünabfällen (Baum/Strauchschnitt) können grundsätzlich ohne vorgeschaltete

Vergärung nachkompostiert werden; mit der Kompostierung dieser Stoffströme sind deutlich

geringere Emissionen verbunden als bei Bioabfällen. Wir empfehlen aber hierfür, mehr als bisher

die Möglichkeiten der energetischen Verwertung solcher Stoffströme auszunutzen, auch in Zu-

sammenhang mit dem Kreisbauamt, wo ja ebenfalls Baumschnitt und ähnliche Abfälle anfallen.

Behandlungsmöglichkeiten sind vorhanden: die Kompostierung verfügt über Radlader, Sieb und

eine Trocknungsfläche, Zerkleinerer können bei Bedarf von Lohnunternehmern bestellt werden.

Damit sind alle Möglichkeiten gegeben, um marktgängige Brennstoffe zu erzeugen.

Beschlussempfehlung:

1) Bioabfall- und Grünabfallmehrmengen können durch eine Erweiterung der Vergärung auf

7 Fermenter oder durch eine mechanische Stoffstromtrennung abgedeckt werden. Die

tatsächlich erforderlichen Maßnahmen richten sich nach dem Mengenaufkommen.

2) Mehrmengen an Baum- und Strauchschnitt können insbesondere energetisch verwertet

werden – je besser an die Erfordernisse des Marktes angepasst, desto günstiger.

3) Eine entsprechende personelle Ausstattung des Entsorgungszentrums ist sicherzustellen.

6.2 Identsystem

In immer mehr Kommunen kommen sogenannte Identsysteme zur Behälteridentifikation zum

Einsatz. In der Region haben bspw. der Zweckverband Celle, der Landkreis Lüchow-Dannenberg,

der Altmarkkreis Salzwedel und jüngst die Abfallwirtschaft Heidekreis ein Identsystem eingeführt.

Bei einem solchen System wird jeder Behälter mit einem Transponderchip ausgestattet (in ande-

ren Systemen sind es Barcode-Etiketten, die an einer definierten Stelle auf den Behälter aufge-

klebt sind). In der Einführungsphase und dann später bei jeder Änderung wird ein genauer Ab-

gleich zwischen Gebührenveranlagung und mit Transpondern ausgestatteten Behältern vorge-

nommen.

Im weiteren Verlauf werden die Behälterinformationen bei jeder Leerung gelesen; d.h. das Fahr-

zeug ist mit einer entsprechenden Lese- und Auswertesoftware ausgestattet. Üblicherweise sind

die Fahrzeuge so eingestellt, dass Behälter nur dann geleert werden, wenn sie über einen gültigen

und nicht gesperrten Chip verfügen.

Ergänzend kann die Leerungshäufigkeit je Behälter als Maßstab der Gebührenveranlagung heran-

gezogen werden („gebührenscharfes System“).

Mit einem solchen System können folgende Vorteile verbunden werden:

Bekämpfung der „Schwarzmüllerei“, also nicht angemeldete Benutzer, die trotzdem Be-

hälter zur Leerung herausstellen.

Beim Behälterbestand im Landkreis Uelzen handelt es sich um ein langjährig „gewachsenes Sys-

tem“, welches der Abfallwirtschaftsbetrieb erst vor wenigen Jahren von den gemeinden über-

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Abfallwirtschaftsbetrieb LK Uelzen

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nommen hat. Es ist damit zu rechnen, dass zwischen dem Datenbestand der Gebührenveranla-

gung und den zur Abfuhr bereitgestellten Behälter Divergenzen bestehen, insbes. dass Benutzer

Behälter herausstellen können, ohne Gebühren zu zahlen. Ein Identsystem würde helfen, diesen

Missbrauch auszuschließen und Gebührengerechtigkeit herstellen; der Landkreis hätte ein effek-

tives Werkzeug zur Behälterbestandsverwaltung.

Hilfsmittel der Tourenplanung

Bei jeder Leerung wird ein Datensatz geschrieben, dass zu einer bestimmten Zeit ein bestimmter

Behälter geleert wurde; letzteres lässt sich mit den Daten der Behälterdatenverwaltung verknüp-

fen, so dass geographische Datensätze entstehen. Bei neueren Identsystemen wird bei jeder Lee-

rung – und in regelmäßigen Abständen auch sonst – eine GPS-Position aufgezeichnet.

Dies sind sehr hilfreiche Instrumente für eine optimierte Tourenplanung.

Benutzerbetreuung/Beschwerdemanagement

Die häufigsten abfuhrbezogenen Beschwerden beziehen sich auf „Meine Tonne stand draußen, ist

aber nicht geleert worden“. Mit den Identdaten lässt sich dies sofort beweiskräftig überprüfen, da

die Befahrung der Straße und Leerung der Nachbartonnen sekundengenau aufgezeichnet wird.

Es lässt sich aber auch mit geringerem Aufwand eine Nachleerung organisieren, da der Standort

des Fahrzeugs übermittelt wird und folglich die Kundenbetreuung sofort einschätzen kann, ob

eine Nachleerung mit großem oder mit geringem Aufwand verbunden wäre.

Last not least: Mengenreduzierung

Identsysteme sind ursprünglich als Instrument der Abfallmengenreduzierung entwickelt worden:

durch eine genaue, an der Wirklichkeit (nicht nur an der Wahrscheinlichkeit) orientierte Gebüh-

renbemessung sollten starke Anreize für eine Abfallmengenreduzierung gegeben werden.

Nach allen Erfahrungen funktioniert dies gut. Wir raten jedoch dringend dazu, die Gestaltung mit

„Fingerspitzengefühl“ vorzunehmen. Instrument ist dafür eine Mindestentleerungs-Vorgabe. Bis-

her wird jeder Behälter 26mal jährlich geleert. Die Volumenreduzierung sollte zumindest anfäng-

lich nicht mehr als 20-25% betragen, so dass dann jeder Behälter bspw. mindestens 20mal jährlich

bereitgestellt werden muss – oder anders ausgedrückt: der Benutzer nicht mehr als 6 Leerungen

jährlich einsparen kann. Auf den Zusammenhang zwischen Restmüllbehältervolumen und Gebüh-

rensatz wird in Kap. 6.3 eingegangen.

6.2.1 Systeme

Es werden zwei verschiedene Systeme zur Behälteridentifikation angeboten:

Erkennung der Behälter mittels Transponderchip

Erkennung der Behälter mittels Barcode

Die ausgereifteste und deshalb meist eingesetzte Technik ist die Identifikation anhand eines

Transponderchips. Zwar können Barcodeaufkleber per Post versendet und vom Benutzer selbst

angebracht werden, so dass ein geringerer logistischer Aufwand nötig ist, jedoch ist die Störanfäl-

ligkeit dieses Systems höher als bei der Chiptechnologie, welche dafür höhere Kosten verursacht.

Sofern über ein solches System Gebühren abgerechnet werden sollen, gibt es folgende Möglich-

keiten:

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Einfache Zählung einer Leerung: Die Gebühren für den Benutzer richten sich danach, wie

oft sein Gefäß im Jahr geleert wurde; wobei eine Anzahl von Mindestleerungen definiert

werden müsste, damit Restmüllströme nicht in illegale Kanäle gelenkt werden, nur weil

die Möglichkeit besteht, die Gebühr komplett zu sparen.

Verwiegung der Gefäße: Es ist ergänzend möglich, die Behälter beim Leerungsvorgang

durch die Schüttung elektronisch verwiegen zu lassen. Der Benutzer zahlt die durch ihn

verursachte Menge an Abfall. Dabei wird verhindert, dass das Volumen der Tonne über-

mäßig ausgenutzt wird.

Volumenmessung des Abfalls: Ultraschallsensoren sind in der Lage, den Füllstand der

Tonne vor und nach der Leerung zu messen und so das Volumen des Abfalls zu bestim-

men. Diese Methode lädt jedoch die Benutzer dazu ein, ihren Abfall extrem zu verpres-

sen, um Kosten zu sparen, und ist somit nicht zu empfehlen.

Die verschiedenen Möglichkeiten können miteinander kombiniert werden, so dass sich die Ge-

bühr auch pro Leerung und Gewicht berechnen lässt.

6.2.2 Kosten

Im Folgenden wird eine Schätzung der Kosten vorgestellt, die bei Einführung und Betrieb eines

Identsystems für Rest- und Bioabfall entstehen könnten; dabei wird davon ausgegangen, dass

Transponderchips ohne Verwiegung oder Sensoren zum Einsatz kommen.

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Tabelle 6: Kostenschätzung für ein Identsystem

Der Preis von 1,80 € pro Chip für eine reguläre Tonne schwankt je nach Ausschreibungsergebnis,

liegt bei einer großen Stückzahl aber tendenziell eher niedriger. Noch nicht beziffert werden kann

der Aufwand für den vorgezogenen Austausch von alten Behältern, die nicht mehr sinnvoll mit

einem Chip versehen werden. Die Einbaukosten basieren auf Ausschreibungsergebnissen; grund-

sätzlich kann der Abfallwirtschaftsbetrieb den Einbau aber auch mit eigenem Personal durchfüh-

ren.

Für die Fahrzeugausstattung gehen wir von 10 Fahrzeugen mit Doppelschüttung aus.

Für die Öffentlichkeitsarbeit wird 1,00 € pro Behälter angesetzt. Die Kosten für Software, Schulun-

gen und Planungen werden pauschal veranschlagt.

Der Landkreis hätte mit Einführungskosten von knapp 400.000 € netto zu rechnen; legt man diese

Kosten auf 8 Jahre um und verzinst sie mit 4%, ergeben sich knapp 60.000 € pro Jahr. Einschließ-

lich eines Ansatzes für Fahrzeughardware und Software ergeben sich brutto 75.000 €. Hinzu

kommt ein gewisser Mehraufwand bei der Behälterverwaltung und im Behälterdienst, der mit ca.

15.000 € jährlich beziffert wird. Jährliche Kosten von 90.000 € entsprechen rd. 1 € pro Einwohner

und Jahr.

Der mittlere Restabfallkunde (ohne 1,1 m³) verfügt über einen Behälter mit 100 l Größe (vgl.

4.3.1) und zahlt einschl. Grundgebühr derzeit 169,20 €. Legt man dies zugrunde, so müssten rd.

538 vorher nicht angemeldete Behälter zusätzlich erfasst werden, um die Kosten des Identsys-

tems zu decken. Das entspricht einem Anteil von 1,7% der Restmüllgefäße. Erfahrungswerte von

„Schwarzmülleranteilen“ liegen bei über 2%, so dass sich die Anschaffung eines solchen Systems

schon allein dadurch rechnen dürfte. Hinzu kommen die weiteren o.g. Vorteile.

Restabfall Anzahl Einzelkosten Gesamtkosten

Transponderchip für 2-Rad-Behälter 32.504 1,80 € 58.507 €

Transponderchip für 4-Rad-Metallbehälter 100 5,0 € 500 €

Einbau bei 2-Rad-Behälter 32.504 2,0 € 65.008 €

Einbau bei 4-Rad-Behälter 100 5,0 € 500 €

Bioabfall

Transponderchip für 2-Rad-Behälter 19.393 1,80 € 34.907 €

Einbau bei 2-Rad-Behälter 19.393 2 € 38.786 €

Ausrüstung (inkl. Einbau) für Sammelfahrzeuge (Rest- und Bioabfall) 10 7.000 € 70.000 €

Öffentlichkeitsarbeit (1 € je RM-Behälter) 32.504 1 € 32.504 €

Software, Datenübernahme 40.000 €

Schulungen etc. 15.000 €

Ausschreibungen, Projektbetreuung 40.000 €

Gesamtkosten (netto) 395.713 €

Annuität (8 Jahre; 4 % Zinsen) 58.774 €/a

Wartungskosten der Software und Fahrzeuge 5.000 €/a

jährliche Gesamtkosten (netto) 63.774 €

jährliche Gesamtkosten (brutto) 75.891 €

pauschal

pauschal

pauschal

jährlich

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6.2.3 Andere Auswirkungen, Empfehlung

Die Einführungsphase eines Identsystems ist nicht wenig aufwendig, denn in dieser Phase werden

jedem Behälter eine Nummer und eben der Transponderchip zugeordnet, welcher wiederum mit

dem Benutzer verknüpft ist. Mit diesen Vorgängen ist automatisch eine Bereinigung aller Daten

verbunden. Hat ein Benutzer bisher zwei Behälter (und zahlt nur für einen), oder eine falsche Be-

hältergröße, oder ist er gar nicht bei der Abfallabfuhr gemeldet, so fällt das in dieser Phase auf

und wird entsprechend revidiert. In einer von uns begleiteten Einführungsphase in einem anderen

Landkreis stieg die Zahl der Grundgebühren um fast 5%.

Der Behälterdienst ist bei Betrieb eines Identsystems etwas aufwendiger. Nach Ausgabe des Be-

hälters muss die Behälternummer notiert und anschließend im Datenbestand eingepflegt werden.

Das Beschwerdemanagement lässt sich durch ein Identsystem wesentlich verbessern (s.o.).

Das System ermöglicht eine leichte Überprüfung der 40 l-Behälter. Falls im Einzelfall jemand nur

die 4-wöchentliche Nutzung zahlt, aber häufiger bereitstellt, lässt sich dies erkennen.

Umsetzung: Grundsätzlich sind solche Systeme gut erforscht und planbar, so dass eine Einführung

im gesamten Kreisgebiet vorgenommen werden kann. Wir gehen von einer Vorlaufzeit von 1,5

Jahren aus.

Beschlussempfehlung:

1) Wir empfehlen,

a. die Rest- und Bioabfallbehälter (und auch etwaige PPK-Behälter, s.u.) mit Trans-

ponderchips nachzurüsten

b. die Fahrzeuge mit entsprechender Hardware auszustatten und

c. die Behälterverwaltungssoftware um die entsprechenden Funktionalitäten zu er-

gänzen,

und zukünftig bei der Abfuhr ein Identsystem einzusetzen.

2) In der Anfangsphase dient das System lediglich der Reorganisation des Behälterbestan-

des und damit dem Aufspüren von „Schwarzmüllern“ sowie als Hilfsmittel des Beschwer-

demanagements und der Tourenplanung.

3) Sofern die „weichen Maßnahmen“ zur Restmüllverminderung (vgl. 6.1.1) nicht fruchten,

bietet ein bereits eingerichtetes Identsystem auch die Möglichkeit für einen gebühren-

scharfen Betrieb.

6.3 Restmüllverminderung: Auswirkung auf Gebühren

An verschiedenen Stellen dieses Konzeptes wird die Empfehlung gegeben, die Restmüllmenge zu

vermindern. An dieser Stelle sollen kurz die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Kosten und auf die

Gebührenhöhe dargestellt werden.

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Nehmen wir an, dass – wie in Kap. 4.3.4 beispielhaft durchgespielt – die Restmüllmenge um

5.000 t jährlich sinken würde. Dann würden – wie dort durchgespielt - in diesem Bereich die Aus-

gaben des Abfallwirtschaftsbetriebs um 683.000 € sinken.

Diese 5.000 t müssen auf anderen Wegen entsorgt/verwertet werden; wenn wir von einem Be-

trag von rd. 20 €/t ausgehen, ergeben sich 100.000 € an Mehrkosten z.B. für Personal-

/Geräteeinsatz bei der Kompostierung. Per Saldo spart der Gebührenzahler 583.000 €. Die Ge-

samtaufwendungen der Einrichtung Abfallwirtschaft (soweit die durch Behältergebühren gedeckt

werden) sinken von 7,9 Mio. € auf 7,3 Mio. € bzw. von 84 € je Einwohner auf 78 €.

5.000 t/a sind 26,6% der letztjährigen Restmüllmenge. Wir müssen nun davon ausgehen, dass die

Bürger aufgrund der sinkenden Restmüllmenge auch Behältervolumen reduzieren – sei es durch

Veränderung der Behältergröße, sei es durch Verminderung der Leerungshäufigkeit. Das hat Aus-

wirkungen auf den Gebührensatz.

Die Restmüll-Leistungsgebühr belief sich 2011 auf 5,1 Mio. €. Insgesamt wurden rd. 125.000 m³

geleert, der Gebührensatz betrug 42 €/m³.

Der Gebührenbedarf würde jetzt auf ca. 4,5 Mio. € sinken. Der Nenner, also das Gesamtvolumen,

sinkt im selben Zuge aber deutlich stärker, nämlich bspw. um 25% auf 93.750 m³. Der Gebühren-

satz je m³ müsste dann auf 48 €/m³ steigen, also um 15%.

Fazit dieser Betrachtung:

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Restmüllverminderung sinken Kosten und Restmüll-

volumen. Der mittlere Einwohner im LK Uelzen profitiert davon, seine Kosten sinken von 84 € auf

78 €, also um 6 € bzw. 7%.

Wer jedoch weiterhin dasselbe Restmüllvolumen in Anspruch nimmt, dessen Restmüll-

Leistungsgebühr steigt um 15%; unter Berücksichtigung der Grund- und Bioabfallgebühr, die in

dieser Betrachtung unverändert bleiben, ergibt sich ein Gesamtanstieg von 8%.

6.4 Maßnahmen zur Abfuhroptimierung

6.4.1 Seitenlader bei der Abfuhr von Rest- und Bioabfall im ländl. Raum

In vielen Landkreisen Niedersachsens und bundesweit erfolgt die Abfuhr mit Seitenlader.

Charakteristikum dieser Fahrzeuge ist, dass der Fahrer per „Joystick“ einen Lifter bedient; dieser

greift unter den Kamm eines

Behälters, hebt ihn an, zieht ihn

an das Fahrzeug heran und lädt

den Abfall in einen Pressraum

direkt hinter dem Führerhaus.

Beim Seitenladerbetrieb wird

also kein Lader mehr gebraucht

(1/0-Betrieb: 1 Fahrer, 0 Lader).

Ein Seitenlader ist vom Invest

her etwas teurer als ein Heck-

lader; die Fahrzeugkosten liegen jährlich etwa 20.000 € brutto höher als beim Hecklader. Dafür

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wird ein Lader eingespart, der beim AWB einschl. Reserve mit knapp 60.000 €/a zu Buche schlägt.

Insgesamt verringern sich unter den AWB-Bedingungen die Kosten je „Kolonne“ von derzeit jähr-

lich 210 T€ auf 170 T€ .

Nach allen Erfahrungswerten ist die Stundenleistung eines Seitenladers i.d.R. etwas höher, min-

destens aber gleich hoch wie beim Hecklader. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, bei der

Abfuhr im Landkreis Uelzen Seitenlader einzusetzen.

Für die Umsetzung empfehlen wir Folgendes:

Es sollten gleichzeitig möglichst 3 Fahrzeuge beschafft werden, um einen „Puffer“ bei

Fahrzeugausfällen zu haben (in der Vergangenheit hat der AWB einmal einen Seitenlader

beschafft, der dann oft ausgefallen ist, was betrieblich zu großen Schwierigkeiten führte).

Wir empfehlen, den Seitenlader im ländlichen Raum – d.h. weniger im Stadtgebiet Uelzen

– einzusetzen. Gerade bei weit auseinander stehenden Behältern ist es vorteilhaft, wenn

die Strecke nur von einem Mann gefahren werden muss, nicht von zwei.

Die Tourenplanung sollte so gestaltet werden, dass die Fahrzeuge sich gegenseitig aushel-

fen können – also Abfuhr derselben Frakti-

on und in räumlicher Nähe.

Die Einführung muss in dem betreffenden Gebiet

durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Die

Seitenladerabfuhr läuft dann am besten, wenn

die Behälter mit dem Kamm zur Straße po-

sitioniert werden,

Behälter möglichst auf einer Straßenseite

und

möglichst paarweise bereit gestellt werden

(Doppelkammschüttung).

6.4.2 Gemeindeübergreifender Abfuhrplan

Der aktuelle Abfuhrplan ist so gestaltet, dass die kleinste Einheit i.d.R. die Gemeinde ist. So ist

bspw. für die Samtgemeinde Rosche ein Abfuhrtag vorgesehen, ein anderer für Bad Beven-

sen/Jelmstorf/Barum und ein Dritter für Altnemdingen/Himbergen/Römstedt/Weste und auch

Emmendorf. An letzterem Beispiel merkt man, dass das unpraktisch ist – Emmendorf hängt nicht

mit den übrigen Gebieten zusammen. Insgesamt führt der an Gemeindegrenzen orientierte Zu-

schnitt der Abfuhrgebiete zu „suboptimalen“ Lösungen – was im Ergebnis bedeutet, dass die Ab-

fuhr teurer ist als sie sein müsste.

Die Gemeinde als „kleinste Einheit“ des Abfuhrplans ermöglicht, den gesamten Plan auf einer

Seite im „Müllkalender“ darzustellen. Ein differenzierter Plan setzt voraus, dass die Bürger indivi-

dualisierte Abfuhrkalender erhalten. Entsprechende Softwareprodukte sind aber in hinreichender

Zahl auf dem Markt; sie sind in vielen Landkreisen im Einsatz, und wir haben keinen Zweifel daran,

dass sich auch für den Landkreis Uelzen geeignete Lösungen finden.

Wir empfehlen deshalb, bei einer anstehenden Änderung der Tourenplanung gemeindeübergrei-

fende Abfuhrbezirke hinzunehmen.

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6.4.3 Umsetzung der abfuhrbezogenen Empfehlungen

Der Einsatz von Seitenladern und die gemeindeübergreifende Tourenplanung haben – wenn auch

geringe – Auswirkungen auf die Servicequalität und verdienen deshalb einen Platz im Abfallwirt-

schaftskonzept. Andere betriebliche Maßnahmen etwa zur Kolonnenstärke müssen hier nicht

weiter erörtert werden.

Generell sollen solche Maßnahmen, welche vor allem den Bedarf der Lader reduzieren, natürlich

keine Entlassungen zur Folge haben. Vielmehr hören wir aus dem Betrieb, dass oft die Personal-

decke dünn ist bzw. mit Aushilfskräften gearbeitet werden muss; diese Situation würde damit

entspannt. Ferner haben einige der hier vorgeschlagenen Maßnahmen einen erhöhten Personal-

bedarf in Borg zur Folge; ggf. können auch Müllabfuhr-Mitarbeiter dort eingesetzt werden.

Schließlich werden im nächsten Kapitel Vorschläge zu einer Betriebsausweitung gemacht, für die

Personal benötigt würde.

Beschlussempfehlungen

Wir empfehlen,

1) eine geeignete Software für die Erstellung individualisierter Abfuhrkalender zu beschaf-

fen und einzuführen, so dass gemeindeübergreifende Touren geplant werden können;

2) die Durchführung der Seitenladerabfuhr beim Rest/Bioabfall zu prüfen und bei positivem

Ergebnis entsprechende Beschaffungen vorzubereiten.

6.5 Abfuhr von Altpapier durch den AWB

In Kapitel 4.6 wurde die Vorgeschichte der heutigen Situation bei der Altpapiererfassung bereits

dargestellt. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage zweimal verändert:

Während im Januar 2008, wie eingangs schon angesprochen, das OVG Lüneburg ein überwiegen-

des öffentliches Interesse nicht erkennen konnte, worauf eine Untersagungsverfügung gestützt

werden könnte, hat das Bundesverwaltungsgericht in einer viel beachteten Entscheidung vom 18.

Juni 2010 ausgesprochen kommunalfreundlich geurteilt:

Das Gericht hat den Begriff der gewerblichen Sammlung stark verengt: Der Sammlungsbegriff

schließe solche Tätigkeiten aus, die nach Art eines Entsorgungsträgers auf der Grundlage vertrag-

licher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in

dauerhaften Strukturen abgewickelt werden.

Zugleich hat das Gericht die Untersagungsmöglichkeit für die Behörden und damit die Kommunen

gestärkt. Überwiegend öffentliche Interessen könnten einer gewerblichen Sammlung bereits dann

entgegenstehen, wenn die Sammlungstätigkeit nach ihrer konkreten Ausgestaltung mehr als nur

geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit des öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträger nach sich ziehe.

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Die Reaktionen auf dieses Urteil waren – wie zu erwarten – sehr geteilt. Während die Kommunen

nunmehr auf die grundlegende Unzulässigkeit gewerblicher Sammlungen pochten, machten die

privaten Entsorger u. a. europarechtliche Argumente dagegen geltend. Die Bundesregierung gab

frühzeitig zu erkennen, dass sie in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-

Abfallrahmenrichtlinie eine Formulierung wählen würde, welche den gewerblichen Sammlern

wieder etwas mehr Spielräume zubilligt.

Der neu gefasste § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) regelt nunmehr die Überlassungs-

pflichten. Dieser Paragraph war bis zuletzt umstritten und wurde erst am 09.02.2012 nach Ver-

mittlungsausschuss durch Bundesrat und Bundestag in folgender Fassung beschlossen. Im Aus-

gangspunkt geht es auch hier – wie in den früheren abfallrechtlichen Vorschriften – um den Be-

griff des überwiegenden öffentlichen Interesses. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird in § 17

Abs. 3 viermal hintereinander durch eine Kaskade weiterer unbestimmter Rechtsbegriffe defi-

niert. Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei der Satz 3: 3Eine wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die gewerbli-

che Sammlung … Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger … eine

haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle

durchführt,…

es sei denn, dass nach Satz 4 die vom gewerblichen Sammler angebotene Sammlung und Verwer-

tung der Abfälle wesentlich leistungsfähiger ist als die von dem öffentlich-rechtlichen Entsor-

gungsträger … bereits angebotene oder konkret geplante Leistung.

Im Klartext: wenn der AWB Landkreis Uelzen selbst eine haushaltsnahe getrennte Erfassung und

Verwertung der Abfälle durchführt, die genauso leistungsfähig ist wie die des gewerblichen

Sammlers, dann ist eine grundsätzlich wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit bzw.

Organisationsverantwortung des örE anzunehmen - mit der Folge, dass die gewerbliche Samm-

lung grundsätzlich untersagt werden könnte. Dabei ist bei bestehenden Sammlungen der Grund-

satz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere ein schutzwürdiges Vertrauen des Trägers der Samm-

lung auf ihre weitere Durchführung, zu beachten (§ 18 (7) KrWG).

Unabhängig von dieser Regelung könnte der AWB schon jetzt Altpapier einsammeln und verwer-

ten; er hätte bloß zunächst keinen Anspruch darauf, dass die im Kreisgebiet aktiven Unternehmen

ihre gewerbliche Sammlung einstellen. Er würde also in Konkurrenz zur gewerblichen Sammlung

treten. Durch Werbung kann er Bürger im Landkreis auffordern, das Altpapier in die Behälter des

AWB einzuwerfen, da es nur dort positive Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt hat.

Mittelfristig könnte er dann auf eine Untersagung der gewerblichen Sammlung dringen; er könnte

beispielsweise gegenüber der unteren Abfallbehörde geltend machen, dass die gewerbliche

Sammlung spätestens nach zehn Jahren, d.h. zum Ende 2017, eingestellt werden muss.

Es gibt noch eine zweite Möglichkeit: der AWB könnte mit den gewerblichen Sammlern darüber in

Verhandlungen treten, ob sie mit ihm zusammenarbeiten. Es ist beispielsweise denkbar, dass der

AWB die Behälter übernimmt und die Abfuhr durchführt und der private Partner die Altpapier-

Vermarktung durchführt.

Hierbei würde es sich um einen öffentlichen Auftrag handeln, der dem Vergaberecht unterfällt.

Das ist jedoch kein grundsätzliches Problem: es ist durchaus denkbar, ein Vergabeverfahren

durchzuführen, indem der Auftragnehmer das exklusive Recht der Vermarktung des vom Auftrag-

geber gesammelten Altpapiers für einen längeren Zeitraum erhält und im Gegenzug dem Auftrag-

geber Behälter übereignet, die bereits beim Bürger im Abfuhrgebiet aufgestellt sind.

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Beschlussempfehlung

Wir empfehlen, dass der AWB wieder die Altpapiererfassung in kommunaler Zuständigkeit durch-

führt.

Sofern die im Kreisgebiet tätigen gewerblichen Sammler Bereitschaft erkennen lassen, dem AWB

Behälter zu überlassen, erscheint ein Vergabeverfahren Vermarktung/Behälterübernahme ziel-

führend.

Wenn die gewerblichen Sammler hierzu nicht bereit sind, kann auch eine Sammlung durch den

AWB in Konkurrenz zu den gewerblichen Sammlern begonnen werden. Diese kann zunächst auf

Versuchsbasis in Teilgebieten des Landkreises begonnen und langsam ausgeweitet werden.

Der AWB sollte auf eine Befristung der Genehmigung der gewerblichen Sammlung dringen, damit

auf mittlere Sicht die Altpapiererfassung im Landkreis Uelzen wieder vollständig kommunal erfol-

gen kann.

6.6 Wertstoffwirtschaft

Die EG-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichten die Abfallbesitzer

und die örE darauf, Abfälle möglichst zu vermeiden, und in nächster Priorität sie wieder zu ver-

wenden bzw. möglichst hochwertig zu verwerten. Auch soll kurzfristig ein einheitliches System

der Wertstofferfassung (Wertstofftonne) etabliert werden.

Aus der Restabfall-Sortieranalyse ließ sich ablesen, dass die Anteile trockener Wertstoffe (Kunst-

stoffe, Papier, Verbundstoffe, Metalle etc.) im Restmüll relativ gering sind. Daher erachten wir

diese Thematik nicht als besonders dringend. Gleichwohl sollen an dieser Stelle einige Überlegun-

gen zur Verbesserung der Wertstoffwirtschaft angestellt werden.

6.6.1 Wertstofftonne

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Möglichkeit einer einheitlichen Wertstofftonne an verschie-

denen Stellen verankert. Näheres soll ein Wertstoffgesetz regeln, für welches der Bundesum-

weltminister kürzlich erste Eckpunkte vorgelegt hat. Angesichts der Umstrittenheit des Themas

und der divergierenden Mehrheitsverhältnisse von Bundestag und Bundesrat ist jedoch eher un-

wahrscheinlich, dass dieses Gesetz noch während der laufenden Legislaturperiode verabschiedet

werden wird.

Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung dürfte gewesen sein, die Verpackungsverordnung

„aufzubohren“ und gemeinsam mit den Verpackungen auch stoffgleiche Nichtverpackungen

(Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe) erfassen und verwerten zu lassen. Die kommunalen Ver-

bände liefen jedoch dagegen Sturm: Sie befürchteten, dass die lukrativen Elemente der zukünfti-

gen Abfallwirtschaft damit der privaten Entsorgungswirtschaft zufallen und der kommunalen Ab-

fallwirtschaft nur der unverwertbare und teuer zu beseitigende Rest verbleiben würde.

Nach unserer Wahrnehmung ist dieser Teil der Diskussion zwischenzeitlich versachlicht. Weder

handelt es sich bei den stoffgleichen Nichtverpackungen um so große Mengen, dass deren Ver-

schiebung gleich die Verhältnisse in der Abfallwirtschaft grundlegend verändern würde; tatsäch-

lich geht es im Bundesdurchschnitt um etwa 7 kg je Einwohner und Jahr. Vor allem aber ist bis auf

weiteres noch nicht absehbar, dass diese Stoffe wirtschaftlich selbstgängig erfasst und verwertet

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werden können; vielmehr bedürfen diese ebenso wie die Leichtverpackungen einer Sortierung

und beträchtlicher Zuzahlungen bei der Verwertung.

Was jedoch mehr in den Fokus der Diskussion gerückt ist, sind die schwierigen Verhältnisse bei

den Dualen Systemen. Seit Jahren häufen sich Berichte über nicht nachvollziehbare Mengen-

stromnachweise; das Problem der Trittbrettfahrer ist offenbar ebenfalls schwer in den Griff zu

kriegen. Hinzu kommt, dass die verpackungsrechtlichen Regelungen stets von einer Abstimmung

aller Systembetreiber und des örE ausgehen; das bedeutet, dass möglicherweise divergierende

Interessen von zehn Systembetreibern und dem örE „unter einen Hut“ gebracht werden müssen.

Dies erscheint nicht nur uns als wenig praktikables Modell. Möglicherweise wird es so doch eher

zu einer stärkeren Beteiligung der kommunalen Seite kommen.

Jedenfalls – bis auf weiteres ist nicht erkennbar, in welche Richtung die gesetzlichen Regelungen

führen werden, so dass zum heutigen Zeitpunkt keine Empfehlungen zur Umsetzung der Wert-

stofftonne im Landkreis Uelzen ausgesprochen werden können.

6.6.2 Wertstofferfassung in Recyclinghöfen

Dem Abfallwirtschaftsbetrieb bleibt es indes unbenommen, andere Instrumente zur Wertstoffer-

fassung weiter zu verbessern und auszubauen.

Bisher ist das Entsorgungszentrum Borg die wichtigste Annahmestelle für Wertstoffe im Kreisge-

biet. Es wurde im Zusammenhang mit der Elektrogeräteerfassung (Kap. 4.5.6) und der zukünftigen

Grünabfallerfassung (Kap. 6.1.2) schon die Bedeutung des zukünftigen Recyclinghofes in Olden-

stadt hervorgehoben und angedeutet, dass dieses System mittelfristig durch einen weiteren Hof

im nördlichen Kreisgebiet ergänzt werden könnte. Damit würde sowohl der Komfort für den Bür-

ger gesteigert als auch mutmaßlich die Restmüll bzw. Restsperrmüll-Menge reduziert, die sonst

teuer über die Arge entsorgt werden muss.

Wir empfehlen insbesondere, die Vielfalt der Annahmefraktionen zu erweitern (natürlich im

Rahmen der gegebenen Platzverhältnisse). Nachstehende Liste stammt von einem Recyclinghof

aus Schleswig Holstein7; sie sei hier als Beispiel für ein vielfältiges Annahmespektrum auch in ei-

nem ausgesprochen ländlichen Raum angeführt.

7 Recyclinghof Pahlen der Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen

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Asbest-Eternit (max. 10 m²) Flachglas Pappe/ Papier

Batterien (Klein-, Knopfzellen) Glas, Weiß-, Grün-, Braun- PE- Folie, sauber, keine Silofolie

Bauschutt (Ziegel, Beton, sauber) Gipskarton, Rigips Pflanzenabfälle

Bauschutt, gering belastet Holz unbehandelt Pflanzenabfälle - Stubben (handhabbare Größe)

Dachpappe (teerhaltig) Holz behandelt Reifen

DSD Leichtverpackungen Holz schadstoffbelastet a) Pkw-Altreifen ohne Felge

Edelmetalle (Alu, Blei, Kupfer, Messing)

Keramik (Waschbecken, WC) b) Pkw-Altreifen mit Felge

Elektrogroßgeräte Korken c) LKW-Altreifen ohne Felge

Elektrokleingeräte Kühlgeräte d) LKW-Altreifen mit Felge

Elektronikschrott (demontierte Geräte)

Kunststofffenster (Element) Schrott (keine Autos)

Elektrokabel Mineralwolle Sperrmüll

Mischabfälle Styropor, (Formteile, weiß, sauber)

Tabelle 7: Beispielhaftes Annahmespektrum eines Recyclingshofs im ländlichen Raum

Nach unserer Einschätzung sind die Möglichkeiten der Wertschöpfung aus Altfraktionen in den

letzten Jahren deutlich gewachsen, und sie werden es während der Laufzeit dieses Abfallwirt-

schaftskonzeptes noch weiter tun. Wir empfehlen, die Möglichkeiten des AWB im Hinblick auf

Standorte und Transportmöglichkeiten hier noch weiter auszuschöpfen.

6.6.3 Weitere Behandlungs-/Verwertungsmaßnahmen in Borg

In eine ähnliche Richtung geht auch die nächste Empfehlung.

Der AWB sammelt Altholz aus Sperrmüll getrennt und liefert dieses in Borg an Veolia; Veolia

nimmt dieses Material dort an, bereitet es auf und vermarktet es weiter.

Grundsätzlich hätte der AWB auch die Möglichkeit, diese Aufbereitung selbst durchzuführen und

beispielsweise Hackschnitzel zu erzeugen, welche als Brennstoffe weiter vermarktet werden kön-

nen. Der AWB verfügt über Radlader und Sieb; ein Hacker müsste erforderlichenfalls durch einen

Lohnunternehmer beschafft werden.

Wir empfehlen also dem AWB, seine Möglichkeiten noch besser zu nutzen und in vielfältiger Hin-

sicht im Rahmen der Sekundärrohstoffwirtschaft tätig zu werden. An dieser Stelle sei der Bogen

zum Einleitungskapitel geschlagen: wir beobachten, dass sich die Abfallwirtschaft derzeit weiter

entwickelt; zur Entsorgung der Bürger und Gewerbebetriebe tritt die Versorgung von Energiewirt-

schaft und Industrie mit Energieträgern (Strom, Wärme, Biobrennstoffe) und Sekundärrohstoffen.

Für solche Aktivitäten braucht ein Betrieb ein Minimum an „Beinfreiheit“, also ein grundsätzliches

Plazet seiner Aufsichtsorgane.

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Empfehlungen zur Wertstoffwirtschaft:

Zur Verbesserung der Erfassung und Verwertung trockener Wertstoffe:

1) Eine haushaltsnahe Erfassung durch eine Wertstofftonne steht unter dem Vorbehalt ent-

sprechender rechtlicher Regelungen; zum heutigen Zeitpunkt sind hierzu keine Empfeh-

lungen möglich.

2) Im Bereich der Annahmestellen empfehlen wir eine vorsichtige Erweiterung in quantita-

tiver Hinsicht (bisher Annahme in Borg, schon jetzt geplante Annahme in Oldenstadt,

eventuell zukünftige Erweiterung) und eine marktorientierte Erweiterung in qualitativer

Hinsicht, d.h. durch Erweiterung des Annahmespektrums.

3) Wir empfehlen ferner, dem Abfallwirtschaftsbetrieb einen grundsätzlichen Auftrag zur

Marktteilnahme im Bereich sekundäre Rohstoffe/Biomasse zu erteilen, soweit diese mit

vorhandenen Mitteln und gegebenenfalls angemessenem Einsatz von Lohnunternehmen

erbracht werden kann.