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4 Inhalt

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaftsplanung 9

1.1 Rechtliche Grundlagen und Aufstellungsverfahren 9

1.2 Geltungsbereich 10

1.3 Planungszeitraum 10

1.4 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung 10

1.4.1 Strategische Umweltprüfung (SUP) 10

1.4.2 Verpackungsabfälle 11

2 Rechtlicher Rahmen und Organisation der Sonderabfallwirtschaft 12

2.1 Rechtlicher Rahmen der Sonderabfallwirtschaft 12

2.2 Organisation der Sonder abfallentsorgung 13

2.3 Zentrale Stelle 13

3 Ziele der Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 14

3.1 Einfuhr von gefährlichen Ab fällen nach Nordrhein-Westfalen aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind 15

4 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen 16

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung 18

5.1 Datengrundlagen 18

5.2 Entstehung gefährlicher Abfälle in Nordrhein-Westfalen 20

5.2.1 In NRW entstandene gefährliche Abfälle nach Abfallarten und -gruppen 20

5.2.2 In NRW entstandene gefährliche Abfälle nach Wirtschaftsbereichen 29

5.3 Entsorgung gefährlicher Abfälle 31

5.3.1 In NRW entsorgte gefährliche Abfälle nach Art der Abfälle 33

5.3.2 Aus anderen Bundesländern nach NRW verbrachte gefährliche Abfälle 34

5.3.3 Aus dem Ausland nach NRW verbrachte gefährliche Abfälle 35

5.3.4 In NRW entsorgte gefährliche Abfälle nach Entsorgungsverfahren 36

5.3.5 Aus NRW in andere Bundesländer verbrachte gefährliche Abfälle 42

5.3.6 Aus NRW in das Ausland verbrachte gefährliche Abfälle 43

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5Inhalt

Seite

6 Prognose zur Sonderabfallentsorgung im Jahr 2017 45

6.1 Prognosegrundlagen und Vorgehensweise 45

6.2 Prognose der im Jahr 2017 zu entsorgenden gefährlichen Abfälle 46

7 Entsorgungsinfrastruktur 50

7.1 Deponien 51

7.2 Verbrennungsanlagen 53

7.3 Kraftwerke, Feuerungsanlagen, Zement- und Kalkwerke 55

7.4 Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen 55

7.5 Bodenbehandlungsanlagen 55

7.6 Sortier- und Aufbereitungsanlagen 58

7.7 Produktionsanlagen 58

7.8 Zwischenlager, Umschlaganlagen 58

8 Schlussfolgerungen zur Entsorgungssicherheit 59

9 Glossar 61

10 Anhang 65

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6 Inhalt

Tabellenverzeichnis Seite

Tab. 4.2-1: Bevölkerung, Bevölkerungsdichte und Fläche NRW (Quelle: LDS NRW) 17

Tab. 5-1: In NRW im Jahr 2005 entstandene gefährliche Abfälle nach Datenquellen 18

Tab. 5.2.1-1: Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, Altlastensanierungen 2005 21

Tab. 5.2.1-2: Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen > 10.000 Mg 2005 23

Tab. 5.2.1-3: Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen nach Herkunftsbereichen bzw. Stoffgruppen 2005 26

Tab. 5.2.1-4: Abfälle aus Umweltschutzmaßnahmen nach Herkunftsbereichen 2005 28

Tab. 5.2.2-1: In NRW im Jahr 2005 entstandene gefährliche Abfälle nach Wirtschaftsbereichen und Art der Abfälle 30

Tab. 5.3-1: Gegenüberstellung der im Jahr 2005 in NRW entstandenen und entsorgten gefährlichen Abfälle 31

Tab. 5.3-2: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle nach regionaler Herkunft und Art der Abfälle 32

Tab. 5.3.2-1: Herkunftsländer der im Jahr 2005 nach NRW verbrachten gefährlichen Abfälle 34

Tab. 5.3.3-1: Herkunftsstaaten der im Jahr 2005 nach NRW verbrachten gefährlichen Abfälle 35

Tab. 5.3.4-1: Entsorgung gefährlicher Abfälle nach Art des Verfahrens und der Abfälle 2005 37

Tab. 5.3.4-2: Deponierung gefährlicher Abfälle in NRW nach Deponieklassen und Art der Abfälle 2005 39

Tab. 5.3.4-3: Anzahl der Anlagen in NRW, in denen im Jahr 2005 gefährliche Abfälle gelagert, behandelt, verwertet oder beseitigt wurden 40

Tab. 5.3.5-1: Aus NRW im Jahr 2005 in andere Bundesländer verbrachte gefährliche Abfälle nach Bestimmungsländern 42

Tab. 5.3.6-1: Aus NRW im Jahr 2005 in das Ausland verbrachte gefährliche Abfälle nach Bestimmungsstaaten 43

Tab. 7.1-1: Oberirdische Deponien zur Ablagerung von gefährlichen Abfällen in NRW 51

Tab. 7.1-2: DK III-Deponien und Deponien mit DK III-Abschnitten in NRW 52

Tab. 7.2-1: Sonderabfallverbrennungsanlagen in NRW 54

Tab. 7.4-1: Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen in NRW 56

Tab. 7.5-1: Bodenbehandlungsanlagen in NRW 58

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7Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Abb. 4.1-1: Verwaltungsgliederung Nordrhein-Westfalen 16

Abb. 5.2.1-1: In NRW im Jahr 2005 entstandene gefährliche Abfälle 20

Abb. 5.2.2-1: Herkunft der in NRW entstandenen gefährlichen Abfälle nach Wirtschaftsbereichen 2005 29

Abb. 5.3-1: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle nach regionaler Herkunft 31

Abb. 5.3.1-1: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle nach Art der Abfälle 33

Abb. 5.3.4-1: Entsorgung gefährlicher Abfälle in NRW nach Art des Verfahrens 2005 36

Abb. 5.3.4-2: Verbrennung und energetische Verwertung von gefährlichen Abfällen 2005 38

Abb. 5.3.4-3: Deponierung gefährlicher Abfälle in NRW nach Art der Abfälle 2005 38

Abb. 5.3.4-4: Deponierung gefährlicher Abfälle in NRW nach Deponieklassen 2005 39

Abb. 5.3.4-5: Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle aus anderen Bundesländern 2005 40

Abb. 5.3.4-6: Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle aus dem Ausland 2005 41

Abb. 5.3.5-1: Aus NRW im Jahr 2005 in andere Bundesländer verbrachte gefährliche Abfälle nach Entsorgungsverfahren 43

Abb. 6.2-1: Mengenentwicklung der gefährlichen Abfälle in NRW 2002 bis 2017 46

Abb. 6.2-2: Entsorgungswege der in NRW entstandenen gefährlichen Abfälle 2002 bis 2005 49

Abb. 7-1: Verbrennungsanlagen (SAV) und Deponien der Klasse III (SAD) für gefährliche Abfälle in NRW 50

Seite

Tab. A5.2.2-1: In NRW im Jahr 2005 entstandene gefährliche Abfälle nach Wirtschaftszweigen (gemäß Klassifi kation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003) 65

Tab. A5.3.1-1: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, Altlastensanierungen 67

Tab. A5.3.1-2: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen 68

Tab. A5.3.1-3: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle aus Umweltschutzmaßnahmen 79

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91 Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaftsplanung

Die Verpfl ichtung zur Aufstellung von Abfallwirtschafts-plänen nach überörtlichen Krite rien ergibt sich aus dem EU-Abfallrecht (Artikel 7 der Richtlinie über Abfälle 2006/12/EG1, Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie über gefährliche Abfälle 91/689/EWG) und dem nationalen Abfallrecht (§ 29 des Kreislaufwirtschafts- und Abfall-gesetz es - KrW-/AbfG).

Die EU-rechtlichen Anforderungen an Abfallwirtschafts-pläne sind im Wesentlichen in Artikel 7 der Abfall-Rahmen-richtlinie (RL 2006/12/EG) enthalten. Danach haben die zuständigen Behörden zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie 2 Abfallbewirtschaf tungspläne aufzustellen.

In Deutschland sind die Länder zuständig für die Auf-stellung von Abfallwirtschafts plänen für ihren Bereich (§ 29 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG). Sie regeln auch das Verfah ren zur Aufstellung sowie zur Verbindlicherklärung der Abfallwirtschaftspläne mit Aus nahme der Öffent-lichkeitsbeteiligung. Die Verfahrensvorschriften zur Öffent lichkeits beteiligung sind vom Bund erlassen wor-den (siehe § 29a KrW-/AbfG).

Die von den jeweils zuständigen Behörden aufzustel-lenden Abfallwirtschaftspläne haben u. a. die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Siche-rung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbesei-tigungsanlagen darzustellen (§ 29 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG). Bei der Darstellung des Bedarfs sind die zukünf-tigen, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartenden Entwicklungen zu berücksichti-gen (§ 29 Abs. 2 KrW-/AbfG). Es sind die zugelassenen Abfallbeseiti gungsanlagen, geeignete Flächen für Abfall-beseitigungsanlagen zur Endablagerung von Abfällen (Deponien) sowie für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen auszuweisen. Auch können die Abfallwirtschaftspläne bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorge sehen ist und welcher Abfallbeseitigungsanlage sich die Beseiti-gungspfl ichtigen zu bedienen haben (§ 29 Abs. 1 Sätze 3 und 4 KrW-/AbfG). Die Ausweisungen der für Beseiti-gungsanlagen geeigneten Flächen sowie der Entsor-gungsträger bzw. Abfall beseitigungsanlagen können für die Beseitigungspfl ichtigen für verbindlich erklärt wer-den (§ 29 Abs. 4 KrW-/AbfG).

1 Abfall-Rahmenrichtlinie (ARRL)

2 Vermeidung vor Verwertung, Gemeinwohlverträglichkeit der Ver-

wertung und Beseitigung, Errichtung eines integrierten Netzes von

Beseitigungsanlagen zur Erreichung der Beseitigungsautarkie in der

Gemeinschaft insgesamt und in den einzelnen Mitgliedsstaaten

Das Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 19883 (Landesabfallgesetz-LAbfG) sieht vor, dass Abfallwirtschaftspläne für Abfälle, zu deren Entsorgung Abfallentsorgungsanlagen von überregionaler Bedeutung erforderlich sind, von der obersten Abfallwirtschafts-behörde im Benehmen mit den für die Abfallentsorgung und die Kommunalpolitik zuständigen Ausschüssen des Landtags und im Einvernehmen mit den beteiligten Lan-desministerien aufzustellen sind (§ 17 Abs. 3 LAbfG). Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind die betroffenen kreisfreien Städte, Kreise und kreisange-hörigen Gemeinden sowie Abfallentsorgungsverbände nach § 6 und nach § 17 KrW-/AbfG und der Altlastensanie-rungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) Nord-rhein-Westfalen zu beteiligen. Andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Belange von den Plänen be-rührt werden, sollen vor Aufstellung des Abfallwirtschafts-plans gehört werden; dabei ist ein Ausgleich der Interes-sen anzu stre ben (§ 17 Abs. 1 Sätze 2 und 4 LAbfG).

Gemäß § 29 Abs. 6 KrW-/AbfG soll auch zwischen den Bundesländern eine Abstimmung ihrer Abfallwirtschafts-planungen erfolgen.

Der Abfallwirtschaftsplan wird mit seiner Bekanntgabe Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnah-men und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeu-tung haben (§ 17 Abs. 5 LAbfG). Er ist zu veröffentlichen (Art. 6 Abs. 1 RL 91/689/EWG) und der EU-Kommission zu übermitteln (Art. 7 Abs. 2 RL 2006/12/EG).

Mit dem am 15. Dezember 2006 in Kraft getretenen Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz (Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG) sind entsprechende europarechtliche Regelungen umgesetzt und die Voraus-setzungen für die Ratifi zierung der Aarhus-Konvention durch Deutsch land geschaffen worden. Durch das Öffent-lichkeitsbeteiligungsgesetz (Artikel 7) ist u. a. das KrW-/AbfG geändert worden. Es wurde ein neuer § 29a einge-fügt, der die Öffent lichkeitsbeteiligung bei Abfallwirt-schaftsplänen regelt. Dieser neue § 29a gilt für Ver fahren zur Aufstellung oder Änderung von Abfallwirtschafts-plänen, die nach dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden sind.

3 (GV.NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2007

(GV.NRW. S. 142)

1 Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaftsplanung

1.1 Rechtliche Grundlagen und Aufstellungsverfahren

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10 1 Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaftsplanung

Danach ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung oder Änderung von Abfallwirtschafts plänen nach § 29 Abs. 1 KrW-/AbfG, einschließlich besonderer Kapitel oder geson derter Teilpläne insbesondere über die Entsor-gung u. a. von gefährlichen Abfällen von der zuständigen Behörde zu beteiligen. Informationen über die Aufstel-lung oder Ände rung, das Beteiligungsverfahren sowie über die Annahme des Plans sind in einem amt lichen Veröffentlichungsblatt4 und auf andere geeignete Weise5 bekannt zu machen. Der Abfallwirtschaftsplan ist so-wohl im Entwurf als auch in der angenommenen Fas sung zur Einsicht für die Öffentlichkeit auszulegen. Natürli-chen und juristischen Perso nen sowie sonstigen Verei-nigungen, insbesondere Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes, deren Belange oder deren sat-zungsgemäßer Aufgabenbereich durch den Abfallwirt-schaftsplan berührt werden, ist Gelegenheit zur schrift-lichen Stellung nahme zu geben.

1.2 Geltungsbereich

Räumlicher Geltungsbereich dieses Abfallwirtschafts-plans ist das Bundesland Nord rhein-Westfalen.

Der sachliche Geltungsbereich des Abfallwirtschafts-plans, Teilplan Sonderabfälle, erstreckt sich auf die gefährlichen Abfälle gem. § 41 KrW-/AbfG. Diese sind in der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (dem Abfall verzeichnis) mit einem * gekennzeichnet.

Soweit in diesem Abfallwirtschaftsplan der Begriff Sonderabfall verwendet wird, dient er als Synonym für gefährliche Abfälle.

1.3 Planungszeitraum

Die Aussagen des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Sonder-abfälle, beziehen sich auf den Zeitraum von 2007 bis 2017. Durch diesen Abfallwirtschaftsplan wird das Rahmenkon-zept zur Sonderabfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (5. Aufl age, 1996) weiterentwickelt und ersetzt.

4 Ministerialblatt NRW

5 www.umwelt.nrw.de

1.4 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung

Die kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung in den vergangenen Jahren ergab keine Anhaltspunkte für Eng-pässe bei der Entsorgung der in Nordrhein-Westfalen an-fallenden gefährlichen Abfälle. Bei der Konzeption und der Erarbeitung dieses Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Sonderabfälle, wurde daher von folgenden Annahmen bzw. Rahmenbedingungen ausgegangen:

Entsorgungssicherheit

kein zusätzlicher Kapazitäts- bzw. Anlagenbedarf

keine Verbindlicherklärung

Der Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Sonderabfälle, dient in erster Linie der Darstellung der derzeitigen Strukturen so-wie der zukünftigen Entwicklungen der Sonderabfallent-sorgung in Nordrhein-Westfalen, der Überprüfung der An -nahmen zur Entsorgungs sicherheit und zum Kapazitäts-bedarf sowie der Erfüllung europarechtlicher Verpfl ich-tungen.

Durch den vorliegenden Abfallwirtschaftsplan wird be-stätigt, dass Entsorgungssicher heit für die in Nordrhein-Westfalen anfallenden gefährlichen Abfälle gegeben ist (siehe insbesondere Kapitel 8). Ein Bedarf an zusätz-lichen Anlagen für die Entsorgung gefährlicher Abfäl-le in Nordrhein-Westfalen besteht nicht. Der Plan weist weder zusätzliche Flächen für Abfallbeseitigungsanla-gen aus, noch bestimmt er Entsorgungsträger oder An-lagen, derer sich die Beseitigungspfl ichtigen zu bedie-nen haben. Es wird daher keine Notwendigkeit gesehen, Bestimmungen dieses Abfallwirtschaftsplans für ver-bindlich zu erklären.

1.4.1 Strategische Umweltprüfung (SUP)

Mit der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswir kungen bestimmter Plä-ne und Programme (SUP-RL) wurde die Strategische Umwelt prüfung eingeführt. Diese ist zukunftsorientiert und verfolgt das Ziel, Umweltauswirkungen bereits auf der Ebene der Planung und nicht erst bei der konkreten Projekt-/Anla genzulassung einzubeziehen.

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111 Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaftsplanung

Die SUP-RL ist durch das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUPG) vom 25. Juni 2005 bzw. eine Ergänzung des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) umgesetzt worden. Abfall-wirtschaftspläne sind nach § 14b Abs. 1 Nr. 2 UVPG nur dann einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen, wenn sie einen Rahmen setzen für Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung des Einzelfalls bedürfen. Pläne und Programme setzen gem. § 14b Abs. 3 UVPG einen Rahmen, wenn sie Festlegun-gen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidun-gen enthalten, insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingun-gen von Vorhaben oder zur Inan spruchnahme von Res-sourcen.

Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan weist weder einen Bedarf für zusätzliche Abfallbeseitigungsanlagen und folglich auch keine dafür geeigneten Flächen aus, noch enthält er verbindliche Bestimmungen zu den Entsor-gungsträgern oder Anlagen, derer die Beseitigungspfl ich-tigen sich zu bedienen haben. Damit ist keines der für die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung erfor-derlichen Kriterien erfüllt.

1.4.2 Verpackungsabfälle

Durch § 16 Abs. 4 LAbfG wird Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpa-ckungsabfälle umgesetzt, der die Vorgabe enthält, dass die gem. Artikel 7 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) aufzustellenden Abfallbewirtschaftungspläne ein beson deres Kapitel über Verpackungen und die Bewirt-schaftung der daraus entstehenden Abfälle, einschließ-lich der zur Vermeidung und Wiederverwertung getroffe-nen Maß nahmen zu enthalten haben.

Die Vorschriften der Verpackungsverordnung (VerpackV) fi nden Anwendung auf alle im Geltungsbereich des Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig davon, ob sie in der Indus trie, im Handel, in der Verwal tung, im Gewerbe, im Dienstleis-tungsbereich, in Haushaltungen oder anderswo anfal len und unabhängig von den Materialien, aus denen sie beste-hen (§ 2 Abs. 1 VerpackV).

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe ent-halten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV-Abfallschlüssel 15 01 10*) sowie Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehält-nisse (AVV-Abfallschlüssel 15 01 11*) fallen als gefährliche Abfälle in den sachlichen Geltungsbereich dieses Abfall-wirtschaftsplans.

Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden. Die Wiederverwendung, die stoffl iche Verwertung sowie andere Formen der Verwertung haben Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen (§ 1 Abs. 1 VerpackV).

Nach § 7 Abs. 1 VerpackV sind die Hersteller und Ver-treiber von Verkaufsverpackun gen schadstoffhaltiger Füllgüter gem. § 3 Abs. 7 VerpackV verpfl ichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass gebrauch-te, restentleerte Verpackungen vom End verbraucher in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Die zurückgenommenen Verpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer Verwertung, Verpackungen gem. § 3 Abs. 7 Nr. 36 VerpackV einer stoffl ichen Verwer tung, zuzuführen, soweit dies tech-nisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Seit dem 1. Januar 2000 besteht eine Rücknahmepfl icht für Verpackungen, die schad stoffhaltige Füllgüter ent-halten haben (§ 7 VerpackV). Hersteller und Vertreiber können dieser Verpfl ichtung nachkommen, indem sie als so genannte „Selbstentsorger“ eigene Rücknahme- und Verwertungsmöglichkeiten anbieten oder von der Mög-lichkeit nach § 11 VerpackV Gebrauch machen, sich zur Erfüllung ihrer Pfl ichten Dritter zu bedienen. Von ver-schiedenen Rücknahmesystemen für einzelne Packmit-telgruppen werden, soweit diese den jeweiligen Annah-mebedingungen entsprechen, u. a. auch Verpackun gen entgegen genommen, die schadstoffhaltige Füllgüter enthalten haben, und einer Wiederverwendung oder Ver-wertung gemäß den Vorgaben der Verpackungsverord-nung zugeführt.

6 Zubereitungen von Diphenylmethan-4,4’-diisocyanat (MDI), soweit

diese als gesundheitsschädlich und mit dem R-Satz R 42 nach der

Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen sind und in Druckgas-

packungen in Verkehr gebracht werden (PU-Schaumdosen).

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12 2 Rechtlicher Rahmen und Organisation der Sonderabfallwirtschaft

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (§ 41 KrW-/AbfG) unterscheidet hinsichtlich des Grades der Über-wachungsbedürftigkeit zwischen gefährlichen und nicht gefähr lichen Abfällen7. Die gefährlichen Abfälle im Sinne des § 41 KrW-/AbfG sind in der Abfallverzeichnis-Verord-nung (AVV) mit einem Sternchen * gekennzeichnet.

Durch die Abfallverzeichnis-Verordnung wurde das Euro-päische Abfallverzeichnis ein geführt, das seit dem 1. Janu-ar 2002 in Deutschland anzuwenden ist. Dieses Europäi-sche Abfallverzeichnis umfasst insgesamt 839 Abfallarten bzw. -schlüssel, von denen 405 mit einem Sternchen * versehen sind. 170 dieser 405 Abfallschlüssel sind so genannte „Spiegeleinträge“.

Unter einem Spiegeleintrag sind zwei Abfallschlüssel-nummern8 zu verstehen, die mög liche Varianten eines Abfalls beschreiben, von denen die eine gefährlich und die andere nicht gefährlich ist. Als gefährlich ist jeweils die Variante eines Abfalls einzu stufen, die eine oder mehr ere der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle aufgeführten Eigenschaf-ten und hinsichtlich der dort aufge führten Eigenschaf-ten H3 bis H8, H10 und H119 eines oder mehrere der in § 3 Abs. 2 Nrn. 1 bis 14 der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) aufgeführten Merk male aufweist.

Gefährliche Abfälle können grundsätzlich verwertet oder beseitigt werden. An ihre Ent sorgung und Überwachung werden jedoch besondere Anforderungen gestellt.

7 Der Begriff „gefährliche Abfälle“ ersetzt seit dem Inkrafttreten des

Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung am

1. Februar 2007 den bisherigen Begriff „besonders überwachungs-

bedürftige Abfälle“. Dies dient der Anpassung an die europarecht-

liche Terminologie.

8 z. B. 17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

und 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter

17 05 03* fallen

9 entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich, giftig, krebserzeugend,

ätzend, teratogen, mutagen

Die Anforderungen an die Entsorgung von gefährlichen Ab-fällen nach dem Stand der Technik sind u. a. in der Depo-nieverordnung (DepV), der Versatzverordnung (VersatzV), der TA Abfall10 sowie den sog. BVT11-Merkblättern für Abfallverbrennungs- und Abfallbehandlungsanlagen fest- gelegt.

Zur Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle sind gesetzlich vorgeschriebene Nachweise zu führen (§ 43 Abs. 1 KrW-/AbfG). Ausgenommen von diesen Nachweis pfl ichten sind z. B.

Erzeuger, die gefährliche Abfälle in eigenen Anlagen (Eigenentsorgung) entsorgen, sofern diese in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhangmit den Anfallstellen des Abfalls stehen (§ 43 Abs. 2 KrW-/AbfG)

die verordnete Rücknahme oder Rückgabe12 der nach Gebrauch von Erzeugnissen verbleibenden gefährli-chen Abfälle (§ 43 Abs. 3 KrW-/AbfG)

private Haushalte (§ 43 Abs. 4 KrW-/AbfG)

die freiwillige Rücknahme durch Hersteller und Ver-treiber im Rahmen der Produktverantwortung (§ 25 Abs. 3 KrW-/AbfG)

Erzeuger von Kleinmengen13 gefährlicher Abfälle (§ 2 Abs. 2 NachwV)

die Überlassung von Elektro-, Elektronik-Altgeräten an Einrichtungen zur Sammlung und Erstbehandlung (§ 2 Abs. 3 Satz 4 ElektroG)

10 Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall),

Teil 1: Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch/physikalischen,

biologischen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von

besonders überwachungsbedürftigen Abfällen

11 BVT(Beste Verfügbare Technik)-Merkblätter

(engl.: BREFs Best Available Techniques Reference Documents);

www.bvt.umweltbundesamt.de

12 siehe Altfahrzeug-, Altöl-, Batterie-, Verpackungsverordnung

13 Erzeuger, bei denen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen

gefährliche Abfälle jährlich anfallen.

2 Rechtlicher Rahmen und Organisation der Sonderabfallwirtschaft

2.1 Rechtlicher Rahmen der Sonderabfallwirtschaft

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132 Rechtlicher Rahmen und Organisation der Sonderabfallwirtschaft

Das Nachweisverfahren umfasst im Grundverfahren eine Vorabkontrolle (Genehmi gung des Entsorgungsweges vor Beginn der Entsorgung mittels Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweis) und eine Verbleibskon-trolle (Dokumentation jedes ein zelnen Entsorgungsvor-gangs mittels Übernahme- und/oder Begleitschein).

In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Vor-abkontrolle im Grundverfahren (Entsorgungsnachweise) bei den Bezirksregierungen als oberen Abfallwirtschafts-behörden. Zuständig für die Verbleibskontrolle (Begleit-scheine) sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Abfallwirtschaftsbehörden sowie die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, für die unter Bergaufsicht stehen den Betriebe.

Die grenzüberschreitende Verbringung (Import, Export) gefährlicher Abfälle wird durch die EG-Abfallverbrin-gungsverordnung (EG-AbfVerbrV) geregelt. Diese setzt das Basler Übereinkommen14 und OECD- Ratsbeschlüsse in der Europäischen Union um. In Deutsch land erfolgt eine weitere Konkretisierung der Regelungen zur grenzüber-schreitenden Abfallverbringung durch das Abfallverbrin-gungsgesetz (AbfVerbrG).

Mit diesen Rechtsgrundlagen ist ein umfassendes Rege-lungssystem für die Über wachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringung vorhanden.

Für Abfälle zur Beseitigung aus dem Geltungsbereich des Abfallverbringungsgesetzes gilt grundsätzlich das Prinzip der Inlandsentsorgung. Ausnahmen davon sind zulässig, wenn im Inland keine geeigneten Anlagen zur Beseitigung vorhanden sind oder eine dem Prinzip der Nähe entsprechende Nutzung von Anlagen im benach-barten Ausland möglich ist.

Demgegenüber sind Abfälle zur Verwertung als Wirt-schaftsgut zu betrachten, das den Regeln des freien Waren verkehrs unterliegt. Danach kann eine Verwertung von Abfäl len grundsätzlich auch im Ausland erfolgen.

Grenzüberschreitende Verbringungen gefährlicher Abfälle sind generell genehmi gungspfl ichtig (notifi zierungs-pfl ichtig). Es sind Genehmigungen des Ausfuhrstaates, sämtlicher Durchfuhrstaaten sowie des Einfuhrstaates erforderlich. In Nordrhein-West falen sind die Bezirksre-gierungen als obere Abfallwirtschaftsbehörden zustän-dig für die Durchführung der Notifi zierungsverfahren zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Import, Export) nach der EG-Abfallverbringungsverordnung.

14 Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüber-

schreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer

Entsorgung vom 22. März 1989

2.2 Organisation der Sonder abfallentsorgung

In Nordrhein-Westfalen ist die Entsorgung gefährlicher Abfälle privatwirtschaftlich organisiert. Es bestehen keine landesrechtlich verankerten Andienungs- oder Überlas-sungspfl ichten für gefährliche Abfälle im Sinne von § 13 Abs. 4 KrW-/AbfG. Abfall erzeuger oder -besitzer bzw. die von diesen beauftragten Entsorgungsunternehmen führen die Entsorgung ohne Beteiligung staatlicher oder gemischtwirtschaftlicher Ein richtungen durch, während in Bundesländern mit Andienungs- oder Überlassungs-pfl ichten für gefährliche Abfälle in der Regel Landesge-sellschaften (sog. Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaf-ten) eingeschaltet sind.

Die in privaten Haushalten anfallenden gefährlichen Abfälle sind den öffentlich-recht lichen Entsorgungsträ-gern zu überlassen und durch diese getrennt zu entsor-gen (§ 5 Abs. 3 LAbfG). Soweit die jeweiligen Abfallsat-zungen gefährliche Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten nicht von der Entsorgung durch die öffentlich-rechtlichen Entsor-gungsträger ausschließen, besteht auch für diese eine Überlassungspfl icht.

2.3 Zentrale Stelle

Mit der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Novelle des Landesabfallgesetzes vom 24. November 1998 wurde in Nordrhein-Westfalen eine Zentrale Stelle15 eingerich-tet mit dem Ziel, die Überwachung der Abfallströme zu optimieren und eine einheitliche Datengrundlage für die Abfallwirtschaftsplanung zu schaffen. Durch die Einrich-tung der Zentralen Stelle wurde die Erfassung der Begleit-scheine und der notifi zierungspfl ichti gen Abfälle neu orga-nisiert. Aufgabe der Zentralen Stelle ist es, die Daten aus den Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und der EG-Abfallverbringungsverord-nung zu erfassen bzw. zusammenzuführen, zu prüfen und aufzubereiten. Die von der Zentralen Stelle aufbe-reiteten Daten werden den unteren Abfallwirtschafts-behörden und anderen Stellen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Überwachung von Abfallerzeugern/-besit-zern, Erfüllung von Berichtspfl ichten u. a.) zur Verfügung gestellt.

Seit dem 1. Januar 2007 ist die Zentrale Stelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelt.

15 www.lanuv.nrw.de/abfall/abfstroeme/zstabfnw.htm

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14 3 Ziele der Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Übergeordnete Ziele der Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen sind die Förde rung einer mög-lichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung einer umwelt-verträglichen Beseitigung (§ 1 Abs. 1 LAbfG).

Gefährliche Abfälle sind entsprechend den Bestimmun-gen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vor-rangig zu vermeiden, insbesondere durch die Verminde-rung ihrer Menge und Schädlichkeit. Zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen können ins besondere eine abfallar-me Produktgestaltung und Produktion sowie die anlagen -interne Kreislaufführung von Stoffen beitragen.

Nicht vermeidbare gefährliche Abfälle sind stoffl ich oder energetisch zu verwerten. Die Verwertung hat ordnungs-gemäß und schadlos zu erfolgen. Es ist eine möglichst hoch wertige Verwertung anzustreben.

Gefährliche Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind zur Verringerung ihrer Menge und Schädlichkeit einer Behandlung zu unterziehen.

Die Beseitigung von gefährlichen Abfällen hat in dafür geeigneten Anlagen auf hohem technischem Niveau zu erfolgen.

In Nordrhein-Westfalen anfallende gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind möglichst in der Nähe ihres Entstehungs-ortes (Grundsatz der Nähe), vorrangig im Land selbst zu beseitigen (Grundsatz der Beseitigungsautarkie).

Um auch für die Zukunft die Beseitigung der in Nordrhein-Westfalen entstehenden gefährlichen Abfälle entspre-ch end den Grundsätzen der Nähe und der Beseitigungs-autarkie zu gewährleisten (Entsorgungssicherheit), ist eine angemessene Anlagen infrastruktur vorzuhalten. Diese hat sich am Ziel einer wettbewerbsorientierten Kreis laufwirtschaft auszurichten.

Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel einer am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierten, Ressourcen schonenden Abfallwirtschaft. Ungeachtet der bereits er-zielten Erfolge bei der Abfallvermeidung und -verwertung gilt es weitere Potentiale zu erschließen. Dafür sprechen sowohl ökologische als auch ökonomische Gründe.

Viele große Unternehmen haben durch die Optimie-rung ihrer Produktionsprozesse und durch die Ver-meidung sowie die Verwertung von Abfällen u. a. auch ihre Entsorgungs kosten reduziert. Kleine und mittlere Unter nehmen verfügen oft nicht über die erforder lichen fi nanziellen, personellen und zeitlichen Kapazitäten, die zur Ermittlung der Potentiale sowie zur Entwicklung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen erfor derlich sind. Das Land Nordrhein-Westfalen bzw. das MUNLV unterstützen daher ins besondere diese Unternehmen bei Maßnahmen zur Steigerung der Ressourcen effi zienz.

Im Rahmen von Branchenprogrammen zur Abfallvermei-dung und -verwertung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG werden in Absprache mit den Wirtschaftsverbänden Leit-fäden für Betriebe und Behörden erarbeitet. Mit Vorschlä-gen für die Prüfung des Standes der Technik zur Ver-meidung von Abfällen und Abwässern bieten diese eine Hilfestellung für Unternehmen bzw. Anlagenbetreiber und die Umweltverwaltung. Auf grund der abfallwirtschaftli-chen Bedeutung der Chemie- und Metallindustrie in Nord-rhein-Westfalen befassen sich die derzeit laufenden Pro-gramme mit gemäß BImSchG genehmigungsbedürftigen Chemieanlagen16 und Anlagen zur Behandlung metalli-scher Oberfl ächen (Oberfl ächenbehandlungsanlagen).

Die Effi zienz-Agentur NRW (EFA)17 mit Sitz in Duisburg wurde auf Initiative des MUNLV gegründet. Ihre Auf gabe ist die Förderung des produktionsintegrierten und des produktintegrierten Umweltschutzes sowie der Umwelt-managementsysteme ein schließlich des Ökoprofi t18. Zur Förderung des produktions- und produktintegrier-ten Umweltschutzes wurden folgende Instrumente ent-wickelt:

PIUS-Check Betriebe werden durch einen externen Berater hin-sichtlich der Umweltrelevanz ihrer Produktionspro-zesse und Stoffströme analysiert. Gemeinsam mit dem Unternehmen werden Potentiale zur Steige-rung der Ressourceneffi zienz ermittelt und entspre-chende Maßnahmen ausgearbeitet.

16 Branchenprogramm zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen

und Abwässern nach § 5 (1) Nr. 3 BImSchG in Chemieanlagen

(Abschlussbericht der Phase 1)

17 www.efanrw.de

18 www.oekoprofi t-nrw.de

3 Ziele der Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

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153 Ziele der Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Ökoeffi zienz-Check Handwerk Der Ökoeffi zienz-Check Handwerk ist ein speziell auf die Anforderungen von Hand werksbetrieben zuge-schnittenes Instrument. Es werden Maßnahmen zum ressour ceneffi zienten Wirtschaften, d. h. zur Verbes-serung von Prozessen und Abläufen in Handwerks-betrieben aufgezeigt.

JUMP-Ja zur umweltgerechten ProduktgestaltungMit dem JUMP-Tool steht ein Beratungsinstrument zur Verfügung, das Unter neh men bei der Entwick-lung neuer Produkte im Sinne einer umweltgerechten Produkt gestaltung unterstützt.

Ressourcenkostenrechnung Die Ressourcenkostenrechnung erlaubt eine Kalku-lation der Kostenvorteile, die durch Einsparmaßnah-men erzielbar sind, unter Einbeziehung aller betrieb-

lichen Abläufe. Sie dient zur Aufdeckung von Schwach-stellen und Optimierungspoten tialen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht den Weg des kooperativen Umwelt schutzes. Mit dem Dialog Wirtschaft und Umwelt (DWU)19 wurde eine Kommunika-tionsplattform geschaffen, die im Konsens konstruktive Beiträge zur nachhaltigen Ent wicklung in Nordrhein-Westfalen leisten soll. Die Förderung der Kreislaufwirt-schaft und die Schonung von Ressourcen gehören zu den Themen, die im Rahmen des Dialogs Wirtschaft und Um-welt behandelt werden. Positionspapiere, die zu einzel-nen Themen verabschiedet werden, sind als gemeinsame Posi tionen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und der Landesregierung zu verstehen.

19 www.dwu.nrw.de

Zur Unterstützung der Umsetzung der in Kapitel 3 genann-ten Ziele der Sonderabfall wirtschaft werden Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr von zur Beseitigung be-stimmten gefährlichen Abfällen nach Nordrhein-Westfa-len ergriffen.

Die Einfuhr von zur Beseitigung bestimmten gefährlichen Abfällen nach Nordrhein-Westfalen aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind, ist ver-boten. Von diesem Einfuhrverbot ausgenommen sind die in Art. 41 Abs. 1 der EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrV) genannten Vertragsparteien des Basler

Übereinkommens oder Staaten, mit denen Überein künfte bestehen, sowie andere Gebiete während Krisen- oder Kriegssituationen. In diesen Fällen erteilt die zuständi-ge Behörde Ausnahmen vom Einfuhrverbot, sofern die Vor aussetzungen des Art. 41 Abs. 4 EG-AbfVerbrV erfüllt sind. Danach haben die in Art. 41 Abs. 1 EG-AbfVerbrV ge-nannten Staaten einen ausreichend be grün deten Antrag vorzulegen, der sich darauf stützt, dass sie die erforder-lichen Anlagen für die umweltgerechte Beseitigung der Abfälle nicht besitzen und billigerweise nicht erwerben können.

3.1 Einfuhr von gefährlichen Ab fällen nach Nordrhein-Westfalen aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind

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16

4 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsgliederung

Nordrhein-Westfalen ist auf der Ebene der staatlichen Mittelinstanz in fünf Regierungs bezirke gegliedert. Die Bezirksregierungen – als obere Abfallwirtschaftsbehörden – sind u. a. zustän-dig für die Nachweisführung über die Zulässigkeit der vorgesehenen Ent sorgung (Entsorgungs-nachweisverfahren) sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

Abb. 4.1-1: Verwaltungsgliederung Nordrhein-Westfalen

4 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen

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174 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen

Bevölkerung

Nordrhein-Westfalen ist mit 18.058.105 Einwohnern (Stand: 31.12.2005) das bevölke rungs-reichste und mit einer Fläche von 34.085 km2 das viertgrößte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die Bevölkerungsdichte ist mit 530 Einwohnern pro km2 mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

Tab. 4.2-1: Bevölkerung, Bevölkerungsdichte und Fläche NRW (Quelle: LDS NRW)

Wirtschaftsstruktur

Nordrhein-Westfalen hat mit rd. 442 Mrd. € einen Anteil von rd. 22 % an der deutschen Brutto-wertschöpfung20 (rd. 2.012 Mrd. €) bezogen auf das Jahr 2005. Zunehmende Bedeutung hat in den vergangenen Jahrzehnten der Dienstleistungssektor gewonnen, dessen Anteil an der Brutto-wertschöpfung von 42 % im Jahr 1970 auf 70 % im Jahr 2005 angewachsen ist. Das Produzieren-de Gewerbe hatte im Jahr 2005 einen Anteil von 29 % an der Bruttowertschöpfung gegenüber 56 % im Jahr 1970.

Gleichwohl wird die nordrhein-westfälische Wirtschaftsstruktur nach wie vor durch das Produ-zierende Gewerbe geprägt. 25 % der Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen sind im Produzie-renden Gewerbe beschäftigt. Dieses ist der wichtigste Umsatzträger in Nordrhein-Westfalen, ge-folgt vom Groß- und Einzelhandel. Zu den hinsichtlich ihres Umsatzes bedeutendsten Branchen innerhalb des Produzierenden Gewerbes zählen die Chemie- und die Metallindustrie. Nordrhein-Westfalen ist der bedeutendste Stand ort der Chemieindustrie in Deutschland sowie der Stahl-industrie in Europa.

20 in jeweiligen Preisen

RegierungsbezirkBevölkerung

Flächekm2

Einwohner je km2

31.12.2005

Düsseldorf 5.226.648 5.290 988

Köln 4.378.622 7.365 595

Münster 2.622.623 6.908 380

Detmold 2.069.758 6.520 317

Arnsberg 3.760.454 8.003 470

Nordrhein-Westfalen 18.058.105 34.085 530

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18 5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

5.1 Datengrundlagen

Für die Analyse und Darstellung der Strukturen der Ent-stehung und Entsorgung gefährlicher Abfälle in Nord-rhein-Westfalen im Jahr 2005 (siehe Kapitel 5.2 und 5.3) sind Daten aus folgenden Quellen zusammengeführt und ausgewertet worden:

Begleitscheinverfahren

Notifi zierungsverfahren21

Jahresübersichten22, Abfallbilanzen

Es konnte weitgehend auf bei den jeweils zuständigen Behörden vorliegende Daten zurückgegriffen werden. In einigen wenigen Fällen wurden Daten direkt von den Anlagen betreibern zur Verfügung gestellt.

Seit dem Jahr 2002 werden die Daten aus dem Begleit-scheinverfahren von der Zentralen Stelle (siehe Kapitel 2.3) erfasst, geprüft und aufbereitet. Sie stehen jeweils zeitnah für Auswertungen zur Verfügung.

21 Daten über die jeweils durchgeführten grenzüberschreitenden

Abfallverbringungen (Abfallimporte, -exporte)

22 gem. § 6 Deponieselbstüberwachungsverordnung (DepSüVO),

TA Siedlungsabfall (TASi), TA Abfall

Daten über die durchgeführten grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden von den Bezirksregierun-gen als in Nordrhein-Westfalen zuständigen Behörden erfasst. Sie werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW zusammenge-führt und u. a. für die gem. Art. 13 Abs. 3 des Basler Über-einkommens jährlich zu erstellenden Berichte aufbereitet.

Zur Ermittlung der Mengen an gefährlichen Abfäl-len, für die Ausnahmen von den Nachweispfl ichten gem. § 43 Abs. 2 KrW-/AbfG gelten (siehe Kapitel 2.1), wurden Jahresübersichten und Abfallbilanzen genutzt. Diese dienen als Ersatz für entsprechende Einzel-Nach-weise. Angaben aus Jahresberichten oder Abfallbilanzen wurden für insgesamt rd. 30 Anlagen berücksichtigt. Dazu zählen u. a. 12 Sonderabfallverbrennungs anlagen (SAV) sowie sechs Deponien der Klasse III (SAD). Die auf diesem Wege ermittelten Mengen an gefährlichen Abfäl-len, die nicht über das Begleitscheinverfahren dokumen-tiert werden, bewegen sich in einer Größenordnung von rd. 700.000 Mg/a (siehe Tab. 5-1).

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Datenquelle

In NRW entstandene gefährliche

Abfälle

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

Begleitscheine / Notifi zierungen

5.291.769 88% 2.349.562 94% 1.836.689 78% 1.105.518 94%

Jahresberichte gem. DepSüVO(9 Deponien, davon 6 SAD)

231.856 4% 137.574 6% 69.394 3% 24.888 2%

Bilanzen, Jahresberichte(27 Anlagen, davon 12 SAV)

491.039 8% 5.111 0% 437.242 19% 48.686 4%

Summe 6.014.664 100% 2.492.247 100% 2.343.325 100% 1.179.092 100%

Tab. 5-1: In NRW im Jahr 2005 entstandene gefährliche Abfälle nach Datenquellen

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195 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Darüber hinaus sind keine weiteren vom Nachweisver-fahren ausgenommenen bzw. freigestellten Mengen an gefährlichen Abfällen, z. B. aus der freiwilligen Rücknah-me im Rahmen der Produktverantwortung, in die Daten-basis des vorliegenden Abfallwirt schaftsplans eingefl os-sen. Die Angaben zu den zwischen Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern verbrachten Mengen (siehe Kapitel 5.3.2 und 5.3.5) können daher geringfü-gige Abweichungen zu den dort erfassten und u. a. in Abfallwirt schaftsplänen oder Abfallbilanzen dargestell-ten Mengen aufweisen.

Mit dem verfügbaren Datenmaterial ist keine Differenzie-rung zwischen gefährlichen Abfällen zur Beseitigung und gefährlichen Abfällen zur Verwertung möglich, da dieses weder vollständige noch ausreichend belastbare Anga-ben dazu enthält. Von der Ermittlung einer Verwertungs-quote wurde daher abgesehen. Aus den jeweiligen Ent-sorgungsverfahren sind jedoch überschlägige qualitative Aussagen zur Rolle der Verwertung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle ableitbar.

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20

Die im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen entstande-ne Menge an gefährlichen Abfällen beläuft sich auf rd. 6 Mio. Mg (6.014.664 Mg).

Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen sowie Altlas-tensanierungen (siehe Tabelle 5.2.1-1, Seite 21) haben mit einer Menge von rund 2,5 Mio. Mg bzw. 41 % den größ-ten Anteil an der in NRW entstandenen Menge gefährli-cher Abfälle. Mit 2,3 Mio. Mg folgen Abfälle aus Produk -

t ionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen (siehe Tabellen 5.2.1-2 und 5.2.1-3, Seiten 23 und 26); ihr Anteil beträgt 39 %. In bedeutendem Umfang tragen außerdem Abfälle, deren Entstehung auf Umweltschutz-maßnahmen zurückzuführen ist (siehe Tabelle 5.2.1-4, Seite 28), zum Aufkommen an gefährlichen Abfällen in Nordrhein-Westfalen bei. Mit nahezu 1,2 Mio. Mg haben diese vor allem aus Abfall- und Abwasserbehandlung stammenden Abfälle einen Anteil von 20 %.

5.2 Entstehung gefährlicher Abfälle in Nordrhein-Westfalen

5.2.1 In NRW entstandene gefährliche Abfälle nach Abfallarten und -gruppen

Abb. 5.2.1-1: In NRW im Jahr 2005 entstandene gefährliche Abfälle

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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21

Vier Abfallarten mit jeweils mehr als 100.000 Mg machen bei Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen sowie der Sanierung von Altlasten nahezu 92 % der Gesamt-menge aus. Verunreinigter Bodenaushub (17 05 03*) ist mit rund 1 Mio. Mg die domi nierende Abfallart, ge-folgt von Straßenaufbruch (17 03 01*) mit 0,76 Mio. Mg, Bau schutt (17 01 06*) mit 0,36 Mio. Mg und Baustellen-abfällen (17 02 04*) mit 0,12 Mio. Mg. Bei den Baustellen-abfällen handelt es sich vor allem um Holzabfälle sowie

um Bahnschwellen, die bei Ausbau, Instandhaltung und Rückbau von Gleis anlagen anfallen.

Bei der Altlastensanierung und dem Rückbau u. a. von Industrieanlagen können dar über hinaus auch Abfäl-le (z. B. Altöl, ölhaltige Wässer, Schlämme) anfallen, die nicht dem Kapitel 17, sondern anderen Kapiteln des Abfallverzeichnisses (z. B. Kapitel 13, 19) zuzuordnen sind.

Abfälle aus Bau- und Abbruch maßnahmen, Altlastensanierungen (Kapitel 17 AVV)

Tab. 5.2.1-1: Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, Altlastensanierungen 2005

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge Anteil

Anteilkum.

Mg %

1 170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 1.034.745 41,5% 41,5%

2 170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische (Asphalt) 760.979 30,5% 72,1%

3 170106*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

360.905 14,5% 86,5%

4 170204*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

124.264 5,0% 91,5%

5 170507* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält 98.377 3,9% 95,5%

6 170605* asbesthaltige Baustoffe 51.845 2,1% 97,5%

7 170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte 28.535 1,1% 98,7%

8 170603*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

18.109 0,7% 99,4%

9 170410* Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten 5.250 0,2% 99,6%

10 170903*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

4.155 0,2% 99,8%

11 170409* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 2.536 0,1% 99,9%

12 170902*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

1.196 0,05% 99,9%

13 170901* Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten 739 0,03% 100,0%

14 170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält 255 0,01% 100,0%

15 170801*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

224 0,01% 100,0%

16 170505* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 134 0,01% 100,0%

Summe 2.492.247 100%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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22

Die Menge der aus Produktionsprozessen und der Erbrin-gung von Dienstleistungen stammenden Abfälle beläuft sich auf insgesamt rd. 2,3 Mio. Mg.

51 Abfallarten mit jeweils mehr als 10.000 Mg ergeben 84 % der Gesamtmenge (siehe Tabelle 5.2.1-2). Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Arten von Abfällen:

Emulsionen, Beizlösungen und Schlämme aus der mechanischen und chemischen Oberfl ächenbearbei-tung und -beschichtung von Metallen

Abfälle aus chemischen Prozessen (vor allem Löse-mittel, lösemittelhaltige Abfälle, Reaktions-, Destil-lationsrückstände, Schlämme aus der Abwasserbe-handlung)

Öle, ölhaltige Abfälle, Abfälle aus Öl-/Wasserabschei-dern und Sandfanganlagen

Salzschlacken aus der (Sekundär-) Aluminiumpro-duktion

Elektro-, Elektronikgeräte bzw. aus diesen Geräten entfernte gefährliche Bestand teile

Schlämme, Filterkuchen und feste Abfälle aus der Abgasbehandlung der Eisen- und Stahlindustrie

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

Bleibatterien

Altfahrzeuge (ausschließlich Schienenfahrzeuge)

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Mitverbrennung von Abfällen in Kraftwerken (ASN 10 01 14*, siehe Tabelle 5.2.1-3, lfd. Nr. 13)

Verpackungen, die durch gefährliche Stoffe verunrei-nigt sind

Farb- und Lackabfälle, die Lösemittel enthalten

Insgesamt umfasst das Spektrum 276 Abfallarten. Die-se Abfallarten wurden aus Grün den der Übersichtlich-keit entsprechend ihrer jeweiligen Entstehungsbereiche oder Eigenschaften zu Gruppen zusammengefasst (sie-he Tabelle 5.2.1-3).

Die Gruppe der aus der chemischen Industrie bzw. aus der Anwendung chemischer Erzeugnisse stammen-den gefährlichen Abfälle (Kapitel 06 und 07 AVV; lfd. Nr. 1 Tab. 5.2.1-3) macht mit 772.104 Mg ein Drittel der Menge aus. Es handelt sich im Wesentlichen um Löse-mittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen sowie um Reak tions- und Destillationsrückstände.

Bei der Formgebung, Bearbeitung und Beschichtung von Metallen anfallende gefähr liche Abfälle (Kapitel 11 und 12 AVV, lfd. Nrn. 3 und 4 Tabelle 5.2.1-3) haben ei-nen Anteil von 20 %. Ihre Menge, die sich auf insgesamt 467.039 Mg beläuft, setzt sich vor allem aus Bearbei-tungsemulsionen, Beizlösungen und Schlämmen (u. a. den sog. Galvanik schlämmen) zusammen.

Einen Anteil von knapp 6 % haben Abfälle aus der Alu-miniumproduktion. Dominierende Abfallart sind hier die Salzschlacken aus der (Sekundär-) Aluminiumproduk-tion mit 106.054 Mg bzw. 82 %.

Die aus der Eisen- und Stahlindustrie stammenden gefährlichen Abfälle (117.701 Mg) sind überwiegend auf die Behandlung von Abgasen aus den Produktionsanla-gen zurückzuführen. Es handelt sich im Wesentlichen um Schlämme, Filterkuchen und feste Abfälle aus der Abgas-behandlung. Ihr Anteil beträgt 5 %.

Eine mengenmäßig bedeutende Gruppe, die 30 Abfallar-ten umfasst, sind außerdem Altöle bzw. ölhaltige Abfäl-le. Diese machen mit 292.089 Mg rd. 13 % der Menge der Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbrin-gung von Dienstleistungen aus.

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen

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23

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge Anteil

Anteilkum.

Mg % %

1 120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 213.681 9,1% 9,1%

2 070104* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 181.375 7,7% 16,9%

3 130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 116.390 5,0% 21,8%

4 100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze 106.054 4,5% 26,4%

5 070108* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 83.444 3,6% 29,9%

6 070208* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 75.279 3,2% 33,1%

7 100213* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 74.990 3,2% 36,3%

8 150202*Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfi lter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

71.561 3,1% 39,4%

9 070107* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 61.124 2,6% 42,0%

10 160601* Bleibatterien 60.588 2,6% 44,6%

11 110202* Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) 57.294 2,4% 47,0%

12 110105* saure Beizlösungen 55.722 2,4% 49,4%

13 130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 46.969 2,0% 51,4%

14 130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 44.816 1,9% 53,3%

15 160708* ölhaltige Abfälle 37.685 1,6% 54,9%

16 070504* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 37.088 1,6% 56,5%

17 110109* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten 33.835 1,4% 57,9%

18 070608* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 31.993 1,4% 59,3%

19 200135*gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen

31.405 1,3% 60,7%

20 070103* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 29.951 1,3% 61,9%

21 160213* gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen 28.522 1,2% 63,1%

22 130503* Schlämme aus Einlaufschächten 25.573 1,1% 64,2%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Tab. 5.2.1-2: Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen > 10.000 Mg 2005

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24

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge Anteil

Anteilkum.

Mg % %

23 070403* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 24.920 1,1% 65,3%

24 100207* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 24.480 1,0% 66,3%

25 160104* Altfahrzeuge 23.521 1,0% 67,4%

26 060101* Schwefelsäure und schwefl ige Säure 22.418 1,0% 68,3%

27 060502* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 21.308 0,9% 69,2%

28 100114* Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten 20.624 0,9% 70,1%

29 150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 20.572 0,9% 71,0%

30 110107* alkalische Beizlösungen 19.431 0,8% 71,8%

31 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 19.036 0,8% 72,6%

32 110111* wässrige Spülfl üssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten 18.208 0,8% 73,4%

33 200123* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 18.164 0,8% 74,2%

34 060205* andere Basen 16.102 0,7% 74,9%

35 140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische 15.333 0,7% 75,5%

36 070304* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 14.932 0,6% 76,1%

37 160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile 14.728 0,6% 76,8%

38 050603* andere Teere 14.539 0,6% 77,4%

39 120118* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) 14.025 0,6% 78,0%

40 130507* öliges Wasser aus Öl-/ Wasserabscheidern 13.020 0,6% 78,6%

41 070503* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 12.843 0,5% 79,1%

42 080117* Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 12.423 0,5% 79,6%

43 161101* Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 12.100 0,5% 80,1%

44 140605* Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 11.700 0,5% 80,6%

45 060405* Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten 11.632 0,5% 81,1%

46 070201* wässrige Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 11.324 0,5% 81,6%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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25

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge Anteil

Anteilkum.

Mg % %

47 161105* Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetall urgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 11.287 0,5% 82,1%

48 060703* quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme 10.837 0,5% 82,6%

49 050103* Bodenschlämme aus Tanks 10.339 0,4% 83,0%

50 070704* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 10.325 0,4% 83,5%

51 070204* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 10.109 0,4% 83,9%

Summe 51 Abfallarten 1.965.615 83,9%

weitere 225 Abfallarten 377.710 16,1%

Summe 2.343.325 100%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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Lfd.Nr. AVV-Kapitel Anzahl

ASNMenge Anteil

Mg %

1

Abfälle aus chemischen Prozessen und der Anwendung chemischer Erzeugnisse (06, 07) 80 772.104

32,9%

Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen und der Anwendung entsprechender Erzeugnisse (06)

24

103.416

davon Schlämme aus der Abwasserbehandlung (06 05 02*) 21.308

Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen und der Anwendung entsprechender Erzeugnisse (07)

56

668.688

davon Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 338.729

davon Reaktions- und Destillationsrückstände 267.647

2

Ölabfälle und Abfälle aus fl üssigen Brennstoffen (13, 20 01 26*)

30

292.089

12,5%davon nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis (13 02 05*) 116.390

3

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physika-lischen und mechanischen Oberfl ächenbearbeitung von Metallen und Kunst-stoffen (12) 12

260.987

11,1%

davon halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen (12 01 09*) 213.681

4

Abfälle aus der chemischen Oberfl ächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (11)

15

206.052

8,8%davon saure Beizlösungen (11 01 05*) 55.722

davon Schlämme 100.628

5

Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie (10 03)

8

129.406

5,5%

davon Salzschlacken aus der Zweitschmelze (10 03 08*) 106.054

6

Abfälle aus Eisen- und Stahlindustrie, Metallurgie, Gießerei (10 02, 10 04,10 05, 10 06, 10 08, 10 09, 10 10)

19

117.701

5,0%davon Abfälle aus der Abgasbehandlung der Eisen- und Stahlindustrie (10 02 07*, 10 02 13*) 99.470

7 Abfälle aus elektrischen, elektronischen Geräten, Leuchtstoffröhren (16 02, 20 01 21*, 20 01 23*, 20 01 35*) 9 109.927 4,7%

8 Aufsaug-, Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung (15 02 02*) 1 71.561 3,1%

9

Batterien und Akkumulatoren (16 06, 20 01 33*)

4

61.496

2,6%

davon Bleibatterien (16 06 01*) 60.588

10 Abfälle aus der Herstellung und Anwendung von Farben, Lacken, Klebstoffen usw. (08 01, 08 03, 08 04, 08 05, 20 01 27*) 15 60.180 2,6%

Tab. 5.2.1-3: Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen nach Herkunftsbereichen bzw. Stoffgruppen 2005

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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Lfd.Nr. AVV-Kapitel Anzahl

ASNMenge Anteil

Mg %

11

Abfälle aus Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (16 07)

2

41.861

1,8%

davon ölhaltige Abfälle (16 07 08*) 37.685

12 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen (14, 20 01 13*) 6 33.798 1,4%

13

Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (10 01)

6

33.486

1,4%davon Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub, Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung 20.624

14

Altfahrzeuge und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (16 01)

9

30.322

1,3%

davon Altfahrzeuge (ausschließlich Schienenfahrzeuge) 23.521

15 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen und nichtmetallurgischen Prozessen (16 11) 3 30.068 1,3%

16 Abfälle aus Erdölraffi nation und Kohlepyrolyse (05 01, 05 06) 7 26.660 1,1%

17 Verpackungen, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (15 01) 2 21.153 0,9%

18 Abfälle aus fotografi scher Industrie (09, 20 01 17*) 8 18.105 0,8%

19 Abfälle aus dem Gesundheitsdienst (18, 20 01 31*) 7 3.060 0,1%

20

Sonstige Abfälle(01 03, 01 04, 02 01, 03 01, 03 02, 04 02, 10 11, 10 13, 10 14, 16 03, 16 04, 16 05, 16 08, 16 09, 16 10, 20 01 14*, 20 01 15*, 20 01 19*, 20 01 29*)

32 23.309 1,0%u. a. wässrige fl üssige Abfälle, gebrauchte Katalysatoren, Gase in Druck-behältern und gebrauchte Chemikalien, Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse, Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen

Summe 276 2.343.325 100%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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Bei den Abfällen aus Umweltschutzmaßnahmen (Abfall- und Abwasserbehandlung, Recycling usw.) handelt es sich vor allem um Rückstände aus

Abfallverbrennungsanlagen,

mechanischen und chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen sowie

Deponien (Deponiesickerwasser).

Rückstände aus der Abfallverbrennung, die vor allem auf die Abgasbehandlung zurückzuführen sind, machen mit 395.996 Mg ein Drittel der Gesamtmenge aus. Von mecha nischen Abfallbehandlungsanlagen werden insge-samt nahezu 300.000 Mg schadstoffbelastete Materia-lien ausgeschleust. Diese verteilen sich in etwa zur Hälfte auf schadstoffbelastetes Holz (158.623 Mg) und Sortier-reste bzw. Materialmischungen (131.977 Mg).

Außerdem tragen Schlämme aus chemisch-physikali-scher Behandlung (19 02 05*) bzw. Abwasserbehandlung (19 08 13*) mit zusammen 159.765 Mg sowie Deponie-sickerwasser (19 07 02*) mit 147.765 Mg mit bedeuten-den Anteilen zum Aufkommen der aus Umweltschutz-maßnahmen stammenden Abfälle bei.

Auf Umweltschutzmaßnahmen zurückzuführende Abfäl-le fi nden sich darüber hinaus unter den Abfällen, die Pro-duktionsprozessen zugeordnet sind. Hier sind z. B. Abfäl-le aus der Abgasbehandlung der Eisen- und Stahlindustrie sowie Schlämme aus der innerbetrieblichen Abwasser-behandlung (siehe Tabelle 5.2.1-3) zu nennen.

AVV-BezeichnungMenge Anteil

Mg %

Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen, davon 395.996

33,6%190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 157.549

190113* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 141.679

Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen, davon 168.34614,3%

190205* Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 104.923

Stabilisierte und verfestigte Abfälle 70.900 6,0%

Deponiesickerwasser 147.765 12,5%

Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g., davon 58.062

4,9%190813* Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten

54.842

Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen 2.843 0,2%

Abfälle aus der Altölaufbereitung 2.960 0,3%

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, davon 290.600

24,6%191206* Holz, das gefährliche Stoffe enthält 158.623

191211* sonstige Abfälle (einschließl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten

131.977

Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser 41.619 3,5%

Summe 1.179.092 100%

Tab. 5.2.1-4: Abfälle aus Umweltschutzmaßnahmen nach Herkunftsbereichen 2005

Abfälle aus Umweltschutz- und Ver wert ungsmaßnahmen (Kapitel 19 AVV)

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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Dem Produzierenden Gewerbe sind 2,43 Mio. Mg bzw. 40 % der in Nordrhein-West falen entstandenen gefähr-lichen Abfälle (rd. 6 Mio. Mg) zuzuordnen. Den größ-ten Anteil daran haben Unternehmen der Chemischen Industrie mit 1,09 Mio. Mg, gefolgt von Unternehmen der Metallindustrie mit 0,65 Mio. Mg. Es dominieren Rück-stände bzw. Abfälle aus den jeweiligen Produktionspro-zessen und aus der innerbetrieblichen Behandlung von Abgasen und Abwasser (siehe Tabelle 5.2.2-1).

1,86 Mio. Mg (31 %) der zur Verwertung und Beseiti-gung abgegebenen gefährlichen Abfälle sind Unterneh-men und Einrichtungen zuzurechnen, die auf dem Gebiet der Abfall- und Abwasserentsorgung, des Recycling so-

wie der Altlastensanierung tätig sind. Mehr als die Hälf-te dieser Menge (56 %) machen Abfälle (z. B. Filterstäu-be, Schlämme, Deponiesickerwasser) aus, die bei der Behandlung von Abfällen und Abwasser anfallen (siehe Tabelle 5.2.2-1).

1,41 Mio. Mg (23 %) der Menge an gefährlichen Abfäl-len stammen von Unternehmen und Einrichtungen, die sonstige Dienstleistungen erbringen (z. B. Transport und Verkehr, Grundstücks-, Wohnungswesen, Handel, öffent-liche Verwaltung). Abfälle aus Bau- und Abbruchmaß-nahmen sowie aus der Sanierung von Altlasten machen mehr als 90 % dieser Menge aus (siehe Tabelle 5.2.2-1).

5.2.2 In NRW entstandene gefährliche Abfälle nach Wirtschaftsbereichen

Abb. 5.2.2-1: Herkunft der in NRW entstandenen gefährlichen Abfälle nach Wirtschaftsbereichen 2005(gemäß Klassifi kation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003)

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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Die aus Sammelentsorgungen23 in Nordrhein-Westfalen stammende Menge an gefähr lichen Abfällen beläuft sich auf insgesamt 318.857 Mg. Dies entspricht einem Anteil von 5 % an der Gesamtmenge. Mengenmäßig bedeuten-de Abfälle sind Öle bzw. ölhal tige Abfälle, Bau- und Ab-bruchabfälle sowie Bleibatterien. Bei einigen Abfallarten, wie z. B. Schlämmen aus Einlaufschächten, Bleibatte-rien, Abfällen aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserab-scheidern sowie asbesthaltigen Baustoffen, stammen große Anteile der insgesamt zur Entsorgung abgegebe-nen Menge aus der Sammelentsorgung.

23 Bei der Sammelentsorgung tritt im Nachweisverfahren der

Einsammler bzw. Beförderer als Abfallerzeuger auf.

Sammelentsorgungsnachweise enthalten keine Angaben, aus

denen sich die jeweilige Wirtschaftszweigzugehörigkeit der an einer

Sammelentsorgung beteiligten Unter nehmen ergibt. Die Abfall-

mengen aus der Sammelentsorgung werden daher dem Wirtschafts-

zweig des Einsammlers bzw. Beförderers, in der Regel dem Bereich

„Abfallentsorgung“, zugeordnet.

Eine weiter differenzierte Darstellung der in Nordrhein-Westfalen entstandenen gefähr lichen Abfälle nach Wirt-schaftszweigen und Art der Abfälle ist im Anhang zu fi n-den (siehe Tabelle A5.2.2-1).

Wirtschaftsbereich

Mengeinsgesamt

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

Chemieindustrie 1.089.109 18,1% 272.789 25% 758.851 70% 57.469 5%

Metallindustrie 650.936 10,8% 55.196 8% 539.540 83% 56.201 9%

Sonstiges Produzierendes Gewerbe

685.603 11,4% 472.911 69% 203.449 30% 9.243 1%

Produzierendes Gewerbe insgesamt

2.425.648 40,3% 800.895 33% 1.501.840 62% 122.912 5%

Sammelentsorgung 318.857 5,3% 62.060 20% 255.769 80% 1.028 0%

Abfall- und Abwasserentsorgung, Altlastensanierung, Recycling

1.860.779 30,9% 329.285 18% 483.876 26% 1.047.618 56%

Sonstige Dienstleistungen (Transport/Verkehr, Grundstücks-, Wohnungswesen, Handel, Öffentl. Verwaltung)

1.405.226 23,4% 1.295.966 92% 101.726 7% 7.535 1%

Dienstleistungen insgesamt 3.584.862 59,6% 1.687.311 47% 841.371 24% 1.056.180 29%

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht

4.155 0,1% 4.041 97% 114 3% 0 0%

Summe 6.014.664 100% 2.492.247 41% 2.343.325 39% 1.179.092 20%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Tab. 5.2.2-1: In NRW im Jahr 2005 entstandene gefährliche Abfälle nach Wirtschaftsbereichen und Art der Abfälle

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5.3 Entsorgung gefährlicher Abfälle

In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2005 insgesamt rd. 6,8 Mio. Mg gefährliche Abfälle entsorgt. Dies sind 0,8 Mio. Mg mehr als die in Nordrhein-Westfalen entstan-dene Menge. Knapp ein Viertel der in Nordrhein-Westfalen entsorgten Menge an gefährlichen Abfällen stammt aus anderen Bundesländern (1,0 Mio. Mg) und dem Ausland (0,6 Mio. Mg) (siehe Abbildung 5.3-1, Tabelle 5.3-2).

86 % (5,2 Mio. Mg) der in Nordrhein-Westfalen entstan-denen gefährlichen Abfälle werden im eigenen Bundes-land entsorgt.

in NRW entstandene gefährliche

Abfälle

in NRW entsorgte

gefährlicheAbfälle

Saldo entstandene-entsorgte gefährliche

Abfälle

Mg Mg %

Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, Altlastensanierungen

2.492.247 2.879.537 387.290 116%

Abfälle aus Produktionsprozessen,der Erbringung von Dienstleistungen

2.343.325 2.826.595 483.271 121%

Abfälle aus Umweltschutz maßnahmen (Abfall-, Abwasserbehandlung u. a.)

1.179.092 1.125.235 -53.857 95%

Summe 6.014.664 6.831.368 816.703 114%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Tab. 5.3-1: Gegenüberstellung der im Jahr 2005 in NRW entstandenen und entsorgten gefährlichen Abfälle

Abb. 5.3-1: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle nach regionaler Herkunft

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In andere Bundesländer wird eine Menge in Höhe von rd. 0,8 Mio. Mg (13 %), überwie gend zur Verwertung, ver-bracht. Abfälle aus der Abfallverbrennung, die als Versatz-material unter Tage eingesetzt werden, machen ein Vier-tel dieser Menge (0,2 Mio. Mg) aus (siehe Kapitel 5.3.5).

Die Mengen an gefährlichen Abfällen, die grenzüber-schreitend aus Nordrhein-West falen in andere Staaten verbracht werden, bewegen sich seit Jahren auf niedrigem

Niveau. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 0,07 Mio. Mg gefährliche Abfälle, das ist 1 % der in Nordrhein-Westfa-len entstandenen Menge, überwiegend zur energetischen und stoffl ichen Verwertung, in das benachbarte Ausland (Niederlande, Belgien, Frankreich) verbracht (siehe Kapi-tel 5.3.6).

Herkunft

Mengeinsgesamt

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

Nordrhein-Westfalen 5.172.605 76% 2.384.932 46% 1.948.852 38% 838.821 16%

andere Bundesländer 1.035.804 15% 363.897 35% 549.972 53% 121.935 12%

Ausland 622.958 9% 130.708 21% 327.770 53% 164.479 26%

Summe 6.831.368 100% 2.879.537 42% 2.826.595 41% 1.125.235 17%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Tab. 5.3-2: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle nach regionaler Herkunft und Art der Abfälle

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Abb. 5.3.1-1: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle nach Art der Abfälle

Bau- und Abbruchabfälle (2,9 Mio. Mg) sowie Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleis-tungen (2,8 Mio. Mg) machen jeweils ungefähr 40 % der in

Nordrhein-Westfalen entsorgten Menge an gefährlichen Abfällen aus. Aus Umwelt schutzmaßnahmen stammen-de Abfälle (1,1 Mio. Mg) haben einen Anteil von 17 %.

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

5.3.1 In NRW entsorgte gefährliche Abfälle nach Art der Abfälle

Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, Altlastensanierungen (Kapitel 17 AVV)

Verunreinigter Bodenaushub und Bauschutt, teerhal-tiger Straßenaufbruch sowie Gleisschotter machen ca. 90 % der in Nordrhein-Westfalen entsorgten Men-ge an Bau- und Abbruchabfällen, die als gefährlich ein-gestuft sind, aus (siehe Tabelle A5.3.1-1 im Anhang). Es werden rd. 0,4 Mio. Mg mehr Bau- und Abbruchabfälle in Nordrhein-Westfalen entsorgt als hier entstehen. Z. B. stammt mehr als die Hälfte des in Nord rhein-Westfalen entsorgten Gleisschotters aus anderen Bundesländern.

Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen

Die in Nordrhein-Westfalen entsorgte Menge beläuft sich auf 2,8 Mio. Mg. Sieben Abfallarten mit jeweils mehr als 100.000 Mg machen ein Drittel dieser Menge aus. Men-genmäßig relevant sind u. a. Abfälle aus der Erzeugung und Bearbeitung von Metallen, aus der Chemischen Industrie und der Anwendung chemischer Erzeugnis-se, Altöle, ölhaltige Abfälle sowie Aufsaug- und Filterma-terialien (siehe Tabelle A5.3.1-2 im Anhang). Insgesamt

umfasst das Spektrum 286 Abfallarten. Die entsorg-te Menge ist um 0,5 Mio. Mg höher als die in Nordrhein-Westfalen entstandene.

Abfälle aus Umweltschutz- und Verwertungs-maßnahmen (Kapitel 19 AVV)

Rückstände aus der Abfallverbrennung machen ein Viertel der insgesamt entsorgten Menge in Höhe von 1,1 Mio. Mg aus. Auf schadstoffbelastetes Holz und sonstige Rück-stände, die bei der mechanischen Abfallbehandlung aus-geschleust und überwiegend verwertet werden, entfällt ein weiteres Viertel. Zu den mengenmäßig bedeutenden Abfall arten zählen außerdem Deponiesickerwasser und Schlämme aus der chemisch-physikalischen bzw. der Abwasserbehandlung (siehe Tabelle A5.3.1-3 im Anhang).

Das Aufkommen an Abfällen aus Umweltschutzmaßnah-men ist um rund 50.000 Mg höher als die in Nordrhein-Westfalen entsorgte Menge. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass insbesondere Rückstän-de aus der Abfallverbrennung zur Ent sorgung in andere Bundesländer verbracht werden, wo sie als Versatzma-terial unter Tage eingesetzt werden.

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Aus anderen Bundesländern wurden insgesamt rd. 1,0 Mio. Mg gefährliche Abfälle nach Nordrhein-West-falen verbracht. Rund zwei Drittel der Gesamtmenge stammen aus den benachbarten Bundesländern Hes-sen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Bei den Bau- und Abbruchabfällen kommen 93 % der nach Nord-rhein-Westfalen ver brachten Menge aus diesen drei Bundesländern (siehe Tabelle 5.3.2-1).

Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen machen mehr als die Hälfte der aus anderen Bundesländern nach Nordrhein-Westfalen ver-brachten Menge aus. Das Spektrum umfasst insgesamt 202 Abfallarten. Zu den 71 Abfallarten mit Mengen von jeweils mehr als 1.000 Mg, die 94 % der Gesamtmenge ausmachen, zählen u. a. Schwefelsäure, Lösemittel, Alt-öl bzw. ölhaltige Abfälle sowie Rückstände aus der Metall-erzeugung und -bearbeitung (u. a. Salzschlacken aus der Aluminium-Metallurgie, Bearbeitungsemulsionen, Beiz-lösungen, metallhaltige Schlämme).

Bundesland

Mengeinsgesamt

Anteil

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

Niedersachsen 271.517 26,2% 153.849 42,3% 88.845 16,2% 28.822 23,6%

Rheinland-Pfalz 207.908 20,1% 103.856 28,5% 87.478 15,9% 16.574 13,6%

Hessen 196.240 18,9% 79.608 21,9% 105.840 19,2% 10.792 8,9%

Baden-Württemberg 104.685 10,1% 7.849 2,2% 80.007 14,5% 16.828 13,8%

Bayern 75.608 7,3% 611 0,2% 68.404 12,4% 6.593 5,4%

Sachsen-Anhalt 47.695 4,6% 344 0,1% 45.944 8,4% 1.407 1,2%

Schleswig-Holstein 26.056 2,5% 260 0,1% 12.731 2,3% 13.065 10,7%

Saarland 25.959 2,5% 4.377 1,2% 20.152 3,7% 1.430 1,2%

Hamburg 24.636 2,4% 2.659 0,7% 4.970 0,9% 17.007 13,9%

Bremen 16.879 1,6% 9.016 2,5% 2.144 0,4% 5.719 4,7%

Sachsen 13.169 1,3% 84 0,0% 13.086 2,4% 0 0,0%

Brandenburg 11.999 1,2% 310 0,1% 10.416 1,9% 1.273 1,0%

Thüringen 7.444 0,7% 106 0,0% 5.381 1,0% 1.957 1,6%

Berlin 4.886 0,5% 902 0,2% 3.752 0,7% 233 0,2%

Mecklenburg-Vorpommern 1.123 0,1% 65 0,0% 823 0,1% 235 0,2%

Summe 1.035.804 100% 363.897 100% 549.972 100% 121.935 100%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

5.3.2 Aus anderen Bundesländern nach NRW verbrachte gefährliche Abfälle

Tab. 5.3.2-1: Herkunftsländer der im Jahr 2005 nach NRW verbrachten gefährlichen Abfälle

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Aus dem Ausland wurden insgesamt 0,6 Mio. Mg gefähr-liche Abfälle nach Nordrhein-Westfalen verbracht. Mehr als die Hälfte dieser Menge stammt aus den benachbar-ten Niederlanden. Aus außer europäischen Staaten nach Nordrhein-Westfalen verbrachte gefährliche Abfälle ha-ben einen Anteil von weniger als 1 %.

Bei mehr als der Hälfte der importierten Menge handelt es sich um Abfälle aus Produk tionsprozessen. Es domi-nieren Rückstände aus der Metallerzeugung und -bear-beitung (u. a. Abfälle aus der Abgasbehandlung der Eisen- und Stahlindustrie, Salzschlacken aus der Alumi-nium-Metallurgie, Beizlösungen aus der Oberfl ächenbe-handlung von Metallen), Lösemittel, Altöle bzw. ölhaltige Abfälle und Schwefelsäure. Diese Abfälle werden über-wiegend verwertet.

Lfd.Nr.

Herkunftsstaat

Mengeinsgesamt

Anteil

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Er bringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

1 Niederlande 327.438 52,6% 98.510 75,4% 136.770 41,7% 92.157 56,0%

2 Belgien 80.980 13,0% 6.333 4,8% 52.108 15,9% 22.539 13,7%

3 Frankreich 60.365 9,7% 1.858 1,4% 58.427 17,8% 80 0,0%

4 Vereinigtes Königreich 39.498 6,3% 0 0% 14.852 4,5% 24.646 15,0%

5 Österreich 36.379 5,8% 0 0% 33.408 10,2% 2.972 1,8%

6 Italien 18.866 3,0% 15.020 11,5% 3.456 1,1% 389 0,2%

7 Schweiz 16.619 2,7% 234 0,2% 11.052 3,4% 5.334 3,2%

8 Irland 13.234 2,1% 3.227 2,5% 8.818 2,7% 1.189 0,7%

9 Dänemark 12.820 2,1% 0 0% 1.119 0,3% 11.702 7,1%

10 Luxemburg 11.919 1,9% 5.490 4,2% 3.761 1,1% 2.667 1,6%

11 Spanien 3.123 0,5% 0 0% 2.319 0,7% 804 0,5%

12 Türkei 427 0,1% 0 0% 427 0,1% 0 0%

13 Schweden 326 0,1% 0 0% 326 0,1% 0 0%

14 Slowenien 324 0,1% 0 0% 324 0,1% 0 0%

15 Slowakei 177 0,03% 0 0% 177 0,1% 0 0%

16 Tschechische Republik 100 0,02% 0 0% 100 0,03% 0 0%

17 Griechenland 95 0,02% 36 0,03% 59 0,02% 0 0%

18 Portugal 94 0,02% 0 0% 94 0,03% 0 0%

19 Rumänien 73 0,01% 0 0% 73 0,02% 0 0%

20 Mexiko 52 0,01% 0 0% 52 0,02% 0 0%

21 Kolumbien 28 0,004% 0 0% 28 0,01% 0 0%

22 Polen 9 0,001% 0 0% 9 0,003% 0 0%

23 Brunei Darussalam 8 0,001% 0 0% 8 0,002% 0 0%

24 Serbien 6 0,001% 0 0% 6 0,002% 0 0%

Summe 622.958 100% 130.708 100% 327.770 100% 164.479 100%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

5.3.3 Aus dem Ausland nach NRW verbrachte gefährliche Abfälle

Tab. 5.3.3-1: Herkunftsstaaten der im Jahr 2005 nach NRW verbrachten gefährlichen Abfälle

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Mehr als die Hälfte der Menge an gefährlichen Abfällen wird Verfahren bzw. Prozes sen24 zugeführt, bei denen ein direkter Einsatz als Sekundärrohstoff, -brennstoff oder eine Aufbereitung bzw. Behandlung mit dem Ziel der an-schließenden stoffl ichen und energetischen Verwertung erfolgt.

In Produktionsprozesse werden 0,86 Mio. Mg (13 %) zurückgeführt. Es werden z. B. metallhaltige Schlämme und Rückstände, Lösemittel, Dünnsäure, Beizlösungen und Straßenaufbruch in insgesamt 70 Produktionsanla-gen, im Wesentlichen der Chemie-, Metall- und Baustoff-industrie, eingesetzt.

Einer Sortierung oder Aufbereitung werden 1,45 Mio. Mg bzw. 21 % der Menge unter zogen. Dies erfolgt in insge-samt 175 Anlagen. Dabei handelt es sich vor allem um Anlagen zur Herstellung von Baustoffen und Sekundär-brennstoffen, zur Aufbereitung von metallhaltigen Rück-ständen und Holz (u. a. Bahnschwellen) sowie zur Zerle-gung von Elektro- und Elektronikgeräten.

24 Sortierung/Aufbereitung,

Verwertung in Produktionsprozessen,

chemisch-physikalische Behandlung,

energetische Verwertung u. a. in Kraftwerken/Feuerungsanlagen

Mehr als die Hälfte der an Sortier- und Aufbereitungsan-lagen angelieferten Menge machen Bau- und Abbruch-abfälle aus. Dominierende Abfallarten sind Straßenauf-bruch mit 0,3 Mio. Mg und Gleisschotter mit 0,2 Mio. Mg, die nach entsprechender Aufberei tung als Baumaterial zum Einsatz kommen.

Bei 9 % (135.311 Mg) der an Aufbereitungsanlagen an-gelieferten Menge handelt es sich um Salzschlacken (10 03 08*) aus der Sekundär-Aluminium-Produktion. Aus diesen Schlacken werden u. a. Aluminium und Sal-ze zurückgewonnen.

In einem Viertel der Aufbereitungsanlagen (44 Anla-gen) erfolgt die Zerlegung von Elektro- und Elektronik-geräten. Die in diesen Anlagen durchgesetzten Mengen (94.925 Mg) haben einen Anteil von ca. 7 % an den ins-gesamt aufbereiteten gefähr lichen Abfällen.

Abb. 5.3.4-1: Entsorgung gefährlicher Abfälle in NRW nach Art des Verfahrens 2005

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

5.3.4 In NRW entsorgte gefährliche Abfälle nach Entsorgungsverfahren

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Tab. 5.3.4-1: Entsorgung gefährlicher Abfälle nach Art des Verfahrens und der Abfälle 2005

Entsorgungsverfahren

Mengeinsgesamt

Anteil

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

Zwischenlagerung 140.989 2,1% 13.166 0,5% 127.537 4,5% 287 0,0%

Sortierung / Aufbereitung 1.451.101 21,2% 791.854 27,5% 427.690 15,1% 231.558 20,6%

Verwertung in Produktionsprozessen

858.267 12,6% 360.028 12,5% 462.891 16,4% 35.348 3,1%

Chemisch-physikalische Behandlung

930.756 13,6% 2.747 0,1% 857.310 30,3% 70.699 6,3%

Bodenbehandlung 260.909 3,8% 250.259 8,7% 6.453 0,2% 4.197 0,4%

Abfallverbrennung /energetische Verwertung

1.120.754 16,4% 66.223 2,3% 730.899 25,9% 323.632 28,8%

Deponierung 1.931.741 28,3% 1.395.260 48,5% 195.352 6,9% 341.129 30,3%

Sonstiges 136.850 2,0% 0 0% 18.463 0,7% 118.387 10,5%

Summe 6.831.368 100% 2.879.537 100% 2.826.595 100% 1.125.235 100%

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

An Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen (CPB) werden rd. 14 % (0,93 Mio. Mg) der gefährlichen Abfäl-le angeliefert. Etwa ein Viertel der 63 Anlagen, in denen im Jahr 2005 gefähr liche Abfälle behandelt wurden, deckt ein breites Spektrum ab. Andere Anlagen, wie z. B. Destill ationsanlagen, Raffi nerien, Silber-Elektroly-sen, dienen der Rückgewinnung spezieller Stoffe (z. B. Lösemittel, Basisöle, Silber). In den chemisch-physikali-schen Behandlungsanlagen wurden insgesamt mehr als 250 Abfallarten eingesetzt. Dabei handelt es sich nahe-zu ausschließlich um Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen.

Die biologische und thermische Bodenbehandlung, die dem Abbau bzw. der Zer störung von Schadstoffen dient, hat einen Anteil von 4 % (0,26 Mio. Mg). Es sind im Wesent-lichen Abfälle aus der Sanierung von Altlasten und aus Schadensfällen, die in einer thermischen sowie sieben bio-logischen Anlagen einer Bodenbehandlung unter zogen werden.

Der Abfallverbrennung bzw. energetischen Verwertung werden 1,12 Mio. Mg gefähr liche Abfälle zugeführt. Die-se Menge verteilt sich auf 31 Abfallverbrennungsanla-gen (55 %) sowie 31 Kraft werke/Feuerungsanlagen und Zement-, Kalkwerke (45 %), die heizwertreiche Rückstän-de, wie z. B. Lösemittel, Altöl und Holz, als Sekundärbrenn-stoffe einsetzen.

In den 13 Sonderabfall- bzw. Rückstandsverbrennungs-anlagen in Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 2005 eine Menge von 0,43 Mio. Mg durchgesetzt. Hausmüllverbren-nungsanlagen hatten einen Anteil von 13 % (0,14 Mio. Mg) an der insgesamt ver brannten bzw. energetisch verwer-teten Menge gefährlicher Abfälle.

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Abb. 5.3.4-2: Verbrennung und energetische Verwertung von gefährlichen Abfällen 2005

Ein knappes Drittel der in Nordrhein-Westfalen entsorg-ten Menge an gefährlichen Abfällen (1,9 Mio. Mg) wird auf oberirdischen Deponien abgelagert sowie für den Depo-niebau oder Maßnahmen im Rahmen der Stilllegungs-phase eingesetzt.

Bei den auf 66 oberirdischen Deponien entsorgten gefähr-lichen Abfällen dominieren eindeutig Bau- und Abbruch-abfälle mit einem Anteil von 72 % (rd. 1,4 Mio. Mg). Abfälle aus Produktionsprozessen machen 10 % der auf Deponien abgelagerten Menge an gefährlichen Abfällen aus.

Abb. 5.3.4-3: Deponierung gefährlicher Abfälle in NRW nach Art der Abfälle 2005

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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Art der Deponie

Mengeinsgesamt

Anteil

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

DK I - Deponien 566.315 29% 496.735 88% 47.202 8% 22.378 4%

DK II - Deponien 432.672 22% 337.179 78% 13.564 3% 81.929 19%

Deponien mit DK III-Abschnitten 152.922 8% 100.589 66% 11.164 7% 41.169 27%

DK III - Deponien 779.831 40% 460.757 59% 123.422 16% 195.652 25%

Summe 1.931.741 100% 1.395.260 72% 195.352 10% 341.129 18%

Tab. 5.3.4-2: Deponierung gefährlicher Abfälle in NRW nach Deponieklassen und Art der Abfälle 2005

Abb. 5.3.4-4: Deponierung gefährlicher Abfälle in NRW nach Deponieklassen 2005

Die im Jahr 2005 abgelagerte Menge an gefährlichen Abfällen verteilt sich ungefähr zur Hälfte auf 14 Depo-nien der Klasse III25 bzw. Deponien mit DK III-Abschnit-ten (48 %) sowie auf 52 Deponien der Klassen II und I (51 %).

An Zwischenlager (96) werden vor allem gefährliche Abfälle angeliefert, die für eine Verwertung vorgese-hen sind, wie z. B. Altöl, ölhaltige Abfälle, Lösemittel,

25 Zwischenzeitlich sind drei DK III-Deponien stillgelegt worden.

Bleibatterien. Bei den unter „Sonstiges“ aufgeführten Verfahren handelt es sich im Wesentlichen um Abwas-ser- und Sickerwasserbehandlung, den Einsatz in Klär-anlagen sowie den untertägigen Versatz in Bergwerken (18.622 Mg).

Insgesamt werden in mehr als 500 Anlagen in Nordrhein-Westfalen gefährliche Abfälle gelagert, behandelt, stoff-lich oder energetisch verwertet und beseitigt.

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

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40 5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Art der Anlage Anzahl

Zwischenlager 96

Sortier-, Aufbereitungsanlagen 175

Produktionsanlagen 70

Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen 63

Bodenbehandlungsanlagen 8

Abfallverbrennungsanlagen (Sonderabfall-, Hausmüll-, Klärschlammverbrennung) 31

Kraftwerke, Feuerungsanlagen, Zement-, Kalkwerke 31

Deponien 66

Sonstige Anlagen (Abwasserbehandlungsanlagen, Kläranlagen) 25

Summe 565

Tab. 5.3.4-3: Anzahl der Anlagen in NRW, in denen im Jahr 2005 gefährliche Abfälle gelagert, behandelt, verwertet oder beseitigt wurden

Die aus anderen Bundesländern stammenden gefährli-chen Abfälle (rd. 1,0 Mio. Mg) werden überwiegend direkt stoffl ich oder energetisch verwertet (z. B. in Produktions-prozessen, Kraftwerken, Feuerungsanlagen) oder Ver-fahren unterzogen, die eine an schließende Verwer-tung zum Ziel haben (z. B. Sortierung, Aufbereitung, chemisch-physikalische Behandlung).

Auf Deponien werden insgesamt 0,18 Mio. Mg der aus anderen Bundesländern nach Nordrhein-Westfalen ver-brachten gefährlichen Abfälle abgelagert. Mit 0,13 Mio. Mg überwiegt die Ablagerung auf Deponien der Klasse III bzw. mit DK III-Abschnitten.

In Sonderabfallverbrennungsanlagen und Hausmüllver-brennungsanlagen werden 9 % der aus anderen Bundes-ländern stammenden gefährlichen Abfälle entsorgt.

Abb. 5.3.4-5: Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle aus anderen Bundesländern 2005

Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle aus anderen Bundesländern

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Bei den aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen ver-brachten gefährlichen Abfällen (0,6 Mio. Mg) dominieren eindeutig Verwertungsverfahren. 46 % der Menge werden direkt in Produktionsprozessen oder zur energetischen Verwertung in Kraftwerken (u. a. Biomassekraftwerken) eingesetzt, weitere 36 % an Sortier- und Aufbereitungs-anlagen sowie chemisch-physikalische Behandlungsanla-gen geliefert.

In nordrhein-westfälische Abfallverbrennungsanlagen wur-den im Jahr 2005 insgesamt 0,07 Mg gefährliche Abfälle aus dem Ausland verbracht. Die Entsorgung dieser Abfälle erfolgt überwiegend in Sonderabfallverbrennungsanlagen.

Die Deponierung von aus dem Ausland stammenden ge-fährlichen Abfällen erfolgt im Wesent lichen auf vier Son-derabfalldeponien (DK III).

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle aus dem Ausland

Abb. 5.3.4-6: Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle aus dem Ausland 2005

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BundeslandMenge Anteil

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

Niedersachsen 166.517 21,4% 12.990 13,6% 136.619 38,7% 16.908 5,2%

Thüringen 163.856 21,1% 9.178 9,6% 21.710 6,2% 132.968 40,5%

Sachsen-Anhalt 118.378 15,2% 2.558 2,7% 48.604 13,8% 67.217 20,5%

Rheinland-Pfalz 72.076 9,3% 40.387 42,3% 27.643 7,8% 4.047 1,2%

Bayern 57.553 7,4% 8.497 8,9% 15.932 4,5% 33.124 10,1%

Hessen 54.124 7,0% 592 0,6% 23.757 6,7% 29.776 9,1%

Sachsen 45.384 5,8% 3.976 4,2% 33.723 9,6% 7.684 2,3%

Schleswig-Holstein 21.566 2,8% 1.797 1,9% 16.255 4,6% 3.514 1,1%

Mecklenburg-Vorpommern 20.691 2,7% 3.584 3,8% 1.780 0,5% 15.327 4,7%

Hamburg 17.207 2,2% 790 0,8% 9.774 2,8% 6.644 2,0%

Baden-Württemberg 14.568 1,9% 4.129 4,3% 6.148 1,7% 4.290 1,3%

Bremen 12.643 1,6% 3.829 4,0% 6.489 1,8% 2.325 0,7%

Brandenburg 6.342 0,8% 2.889 3,0% 2.189 0,6% 1.264 0,4%

Berlin 3.361 0,4% 0 0,0% 234 0,1% 3.127 1,0%

Saarland 2.477 0,3% 362 0,4% 2.115 0,6% 0 0,0%

Summe 776.742 100% 95.557 100% 352.972 100% 328.214 100%

776.742 Mg (13 %) der in Nordrhein-Westfalen entstan-denen gefährlichen Abfälle werden überwiegend zur stoff-lichen und energetischen Verwertung in andere Bundes-länder verbracht.

Ein Viertel (195.908 Mg) der in andere Bundesländer ver-brachten gefährlichen Abfälle sind Rückstände aus Abfall-verbrennungsanlagen, die vor allem in Thüringen sowie in Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen als Versatz-material unter Tage eingesetzt werden. Mit einem Anteil von ca. 29 % ist der Untertageversatz das dominierende Verfahren (siehe Abbildung 5.3.5-1).

Altöle und ölhaltige Abfälle, die rund 10 % der in andere Bundesländer verbrachten Menge an gefährlichen Abfäl-len ausmachen, werden im Wesentlichen in zwei Raffi ne-rien in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verwertet.

Zu den mengenmäßig bedeutenden gefährlichen Abfäl-len, die in anderen Bundeslän dern ver wertet werden, zählen auch Aluminium-Salzschlacken, deren Aufbe-reitung in Niedersachsen erfolgt. Die Aufbereitung und

Verwertung metallhaltiger Abfälle und Schlämme fi ndet schwerpunkt mäßig in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt statt. Bei Bleibatterien konzentriert sie sich auf die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.

Die zur energetischen Verwertung in andere Bundes-länder verbrachten gefährlichen Abfälle werden dort vor allem in Zementwerken eingesetzt. Im Jahr 2005 wurden außerdem rd. 36.000 Mg Holz aus der mechanischen Behandlung (19 12 06*) zur energetischen Verwertung nach Bayern verbracht. Für die Folgejahre ist nicht mit ver gleich baren Lieferungen zu rechnen.

In Sonderabfallverbrennungsanlagen u. a. in Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg werden überwiegend Pro-duktionsabfälle (z. B. Reaktions-, Destillationsrück stände, Lösemittel) entsorgt. Diese zur Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Nordrhein-Westfalen genutzten Anlagen wer-den in der Regel von Konzernen bzw. Unternehmen betrie-ben, die bundesweit und z. T. da rüber hinaus tätig sind.

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

5.3.5 Aus NRW in andere Bundesländer verbrachte gefährliche Abfälle

Tab. 5.3.5-1: Aus NRW im Jahr 2005 in andere Bundesländer verbrachte gefährliche Abfälle nach Bestimmungsländern

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Die Mengen an gefährlichen Abfällen, die grenzüber-schreitend aus Nordrhein-West falen in andere Staaten verbracht werden, bewegen sich seit Jahren auf niedri-gem Niveau. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 65.344 Mg, das entspricht rd. 1 % der in Nordrhein-Westfalen ent-standenen gefährlichen Abfälle, überwiegend zur stoff-

lichen und energetischen Verwertung, in das Ausland verbracht. Die Exporte konzentrieren sich im Wesentli-chen auf die Nachbarstaaten Niederlande und Belgien sowie auf Frankreich. Auf diese drei Staaten entfallen rund 90 % der insgesamt exportierten Menge.

5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Abb. 5.3.5-1: Aus NRW im Jahr 2005 in andere Bundesländer verbrachte gefährliche Abfälle nach Entsorgungsverfahren

5.3.6 Aus NRW in das Ausland verbrachte gefährliche Abfälle

BestimmungsstaatMenge Anteil

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg % Mg % Mg % Mg %

Niederlande 26.917 41,2% 7.745 65,7% 10.311 24,8% 8.860 73,5%

Belgien 22.336 34,2% 3.983 33,8% 16.338 39,4% 2.015 16,7%

Frankreich 10.100 15,5% 0 0% 8.919 21,5% 1.182 9,8%

Italien 3.752 5,7% 0 0% 3.752 9,0% 0 0%

Norwegen 877 1,3% 0 0% 877 2,1% 0 0%

Kanada 446 0,7% 0 0% 446 1,1% 0 0%

Österreich 361 0,6% 0 0% 361 0,9% 0 0%

Spanien 354 0,5% 0 0% 354 0,9% 0 0%

Schweden 143 0,2% 0 0% 143 0,3% 0 0%

Dänemark 58 0,1% 58 0,5% 0 0% 0 0%

Summe 65.344 100% 11.786 100% 41.500 100% 12.058 100%

Tab. 5.3.6-1: Aus NRW im Jahr 2005 in das Ausland verbrachte gefährliche Abfälle nach Bestimmungsstaaten

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44 5 Sonderabfallentstehung und -entsorgung

Bei den in das Ausland verbrachten gefährlichen Abfäl-len handelt es sich um einen be grenzten Kreis von Abfall-arten. Mengenmäßig bedeutsam sind Bleibatterien (rd. 13.000 Mg), die zur Aufbereitung und Verwertung, vor allem nach Frankreich, ver bracht werden. Sie machen

20 % der Gesamtmenge aus. Mit einem Anteil von 18 % folgen Bau- und Abbruchabfälle (rd. 12.000 Mg). Dabei handelt es sich überwiegend um verunreinigten Boden-aushub, der in den Niederlanden einer thermischen Be hand lung unterzogen wird.

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456 Prognose zur Sonderabfallentsorgung im Jahr 2017

6 Prognose zur Sonderabfallentsorgung im Jahr 2017

Die in diesem Abfallwirtschaftsplan zu treffenden Aus-sagen hinsichtlich der für die Ent sorgung von gefährli-chen Abfällen erforderlichen Kapazitäten bzw. Anlagen haben die zukünftigen, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartenden Entwicklungen zu berücksichtigen (§ 29 Abs. 2 KrW-/AbfG).

Zur Abschätzung der zukünftigen Mengen und Entsor-gungswege von gefährlichen Abfällen wurde daher eine auf das Jahr 2017 ausgerichtete Prognose durchgeführt. Diese Prognose stellt ausschließlich auf die in Nordrhein-Westfalen entstehenden gefährlichen Abfälle ab. Die Entwicklung der Mengen, die aus anderen Bundeslän-dern oder dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen ver-bracht und hier entsorgt werden, ist nicht Gegenstand dieser Prognose.

6.1 Prognosegrundlagen und Vorgehensweise

Die Basis für die Prognose der zukünftig zu entsorgen-den gefährlichen Abfälle nach Art und Menge sowie der Entsorgungswege bilden entsprechend aufbereitete Daten für die Jahre 2002 bis 200526. Den Daten für die-sen Zeitraum liegt das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) zu Grunde, das durch die Abfallverzeichnisverord-nung (AVV) vom 10.12.2001 in Deutschland eingeführt wurde und seit dem 1. Januar 2002 anzu wenden ist.

Darüber hinaus wurde bei der Prognose auch die Ent-wicklung der Entsorgung gefähr licher Abfälle in Nord-rhein-Westfalen im Zeitraum von 1996 bis 2001 berück-sichtigt. Die für diesen Zeitraum vorliegenden Daten sind jedoch nur bedingt mit den ab dem Jahr 2002 als gefährlich bzw. besonders überwachungsbedürftig er-fassten Abfällen vergleichbar, da sie auf abweichen-den Abfallkatalogen (LAGA-Abfallartenkatalog bis 1998, EAK Europäischer Abfallkatalog bis 2001) bzw. Klassi-fi zierungssystemen basie ren. Durch diese Umstellungen der Abfallkataloge hat sich u. a. auch die jeweilige An-zahl der als gefährlich eingestuften Abfälle geändert. Mit der Einführung des Euro päischen Abfallverzeichnisses zum 1. Januar 2002 hat sich die Anzahl der gefährlichen Abfälle um 170 auf insgesamt 405 erhöht.

26 2002-2003: Begleitscheindaten + Umweltstatistikdaten

(Erhebung über die betriebliche Abfallentsorgung);

die Erhebung wird seit dem Jahr 2004 nicht mehr durchgeführt

2004-2005: Begleitscheindaten + Jahresübersichten/Abfallbilanzen

Bei der Prognose wird von der Annahme ausgegangen, dass im Planungszeitraum keine grundsätzlichen Ände-rungen hinsichtlich der Klassifi zierung sowie der Einstu-fung von gefährlichen Abfällen erfolgen werden.

Eine Differenzierung hinsichtlich der zukünftig zu besei-tigenden und zu verwertenden Mengen erfolgt nicht, da das verfügbare Datenmaterial keine entsprechenden An-gaben enthält und belastbare Abgrenzungen nicht zu-lässt.

Besonderes Augenmerk wurde auf Abfallarten bzw. Grup-pen von Abfällen gerichtet, die mengenmäßig relevant sind und/oder deren Entsorgung schwerpunktmäßig auf Sonderabfalldeponien (SAD), in Abfallverbrennungsan-lagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen sowie im Untertageversatz (UTV) erfolgt.

Für bestimmte Abfallarten bzw. -gruppen wurden bedeu-tende nordrhein-westfälische Erzeuger und Entsorger bzw. deren Verbände um eine überschlägige Abschät-zung der zukünftigen Entwicklung von Mengen und Ent-sorgungswegen gebeten. Dabei wurde u. a. deutlich, dass insbesondere bei den gefährlichen Abfällen aus Produktionspro zessen die Entwicklung vor allem durch die jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedin gungen (konjunkturelle, strukturelle Faktoren) beeinfl usst wird.

Ausgehend von der Analyse der Entwicklungen im Zeit-raum 2002 bis 2005 und unter Berücksichtigung der von Erzeugern, Entsorgern und Verbänden mitgeteilten Ein-schätzungen wurden die zukünftig zu erwartenden Men-gen an gefährlichen Abfällen und deren Entsorgungswege abgeschätzt.

Dabei wurde auch geprüft, ob aufgrund von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingun gen zukünftig Veränderun-gen z. B. bei den über Begleitscheine erfassten Mengen oder bei den Entsorgungswegen zu erwarten sind. Da die möglichen Auswirkungen des Gesetzes bzw. der Verord-nung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwa-chung sowie der angekündigten Verordnung zur Verwer-tung mineralischer Stoffe zurzeit noch nicht absehbar sind, fi nden diese keinen Niederschlag in der Prognose.

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46 6 Prognose zur Sonderabfallentsorgung im Jahr 2017

6.2 Prognose der im Jahr 2017 zu entsorgenden gefährlichen Abfälle

Abb. 6.2-1: Mengenentwicklung der gefährlichen Abfälle in NRW 2002 bis 2017

Die Menge der in Nordrhein-Westfalen anfallenden gefähr-lichen Abfälle bewegte sich im Zeitraum von 2002 bis 2005 zwischen 5,7 Mio. Mg und 6,3 Mio. Mg. Im Durch-schnitt kann von einer jährlichen Menge an gefährlichen Abfällen in einer Größenordnung von rd. 6 Mio. Mg aus-gegangen werden.

Die Mengen aus Produktionsprozessen und der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind im Zeitraum 2002 bis 2005 verhältnismäßig konstant gewesen.

Bei den Abfällen aus Umweltschutzmaßnahmen ist seit 2004 eine Zunahme zu beobachten, die sich, wie vorläufi ge Daten zeigen, auch in 2006 fortsetzt.

Starken jährlichen Schwankungen unterliegen die Mengen aus Bau- und Abbruch maßnahmen sowie aus Altlastensanierungen. Im Zeitraum zwischen 2002 und 2005 waren hier Mengenunterschiede von 0,18 Mio. Mg bis zu 0,36 Mio. Mg jährlich zu verzeichnen.

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476 Prognose zur Sonderabfallentsorgung im Jahr 2017

Für den Zeitraum von 2007 bis 2017 wird von folgenden Entwicklungen ausgegangen:

Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen

Bei den Produktionsabfällen, insbesondere aus der Chemie- und Metallindustrie, ist in den nächsten Jah-ren aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Lage eine Zunahme der Mengen gegenüber 2004 und 2005 nicht auszuschließen. Diese Einschätzung beruht auf einer entsprechenden Auslastung von Produktionskapazitä-ten sowie bereits erfolgten bzw. geplanten Produktions-erweiterungen.

Ausgehend von diesem für die nächsten Jahre erwarte-ten hohen Niveau wird bezogen auf den Prognosehorizont 2017 jedoch mit rückläufi gen Mengen u. a. aufgrund der weiteren konjunkturellen und strukturellen Entwicklung gerechnet. Außerdem wird die Fortsetzung von Vermei-dungs- und Verwertungsbestrebungen zu einer Verringe-rung der Mengen führen, die in Abfallentsorgungs anlagen zu entsorgen sein werden.

In einem Rückgang der zukünftig über Begleitscheine erfassten Mengen dürften sich u. a. die rechtliche Ein-stufung von bestimmten Produktionsrückständen als Produkt (Entlassung aus dem Abfallregime) sowie die Produktrücknahme durch die Hersteller niederschlagen. Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des ElektroG ist mit einer Verringerung der über Begleitscheine erfass-ten Mengen zu rechnen, da nach § 2 Abs. 3 Elek troG nur noch die von der Erstbehandlungsanlage abgegebenen Abfälle den Vorschriften der Nachweisverordnung unter-liegen.

Aufgrund der Abschätzung der zukünftigen Entwicklung, die auf der Ebene einzelner Abfallarten bzw. -gruppen er-folgte, ergibt sich für die Abfälle aus Produktionsprozes-sen und der Erbringung von Dienstleistungen eine im Jahr 2017 voraussichtlich zu entsor gende Menge in einer Größenordnung von insgesamt ca. 2,2 Mio. Mg. Dies ent-spricht einem Mengenrückgang um ca. 6 %.

Abfälle aus Umweltschutzmaßnahmen (Abfall-, Abwasserbehandlung u. a.)

Die zukünftig aus Umweltschutzmaßnahmen zu erwar-tende Menge an gefährlichen Abfällen wird im Wesent-lichen durch die Entwicklung bei den Abfällen aus der Verbrennung (19 01) und der mechanischen Behandlung von Abfällen (19 12) sowie beim Deponiesickerwasser (19 07 02*) beeinfl usst.

Aufgrund von Deponiestilllegungen und Oberfl ächenab-dichtungen ist beim Sicker wasser von einem Rückgang in einer Größenordnung von rd. 50.000 Mg bis zum Jahr 2017 auszugehen. Bei den Rückständen aus der Abfallver-brennung dagegen wird eine Zunahme um ca. 60.000 Mg durch die Erweiterung vorhandener Hausmüllverbren-nungsanlagen sowie die Inbetriebnahme von Ersatz-brennstoffkraftwerken zu verzeich nen sein.

Eine deutliche Mengenzunahme ist bei mechanisch auf-bereitetem Altholz zu beob achten, das zu einem gro-ßen Teil für die energetische Verwertung vorgesehen ist. Die hier zukünftig zu erwartende Menge lässt sich nur schwer abschätzen. Sie wird im Wesentlichen vom jewei-ligen Anteil schadstoffhaltiger Hölzer und der sich dar-aus ergebenden Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall beeinfl usst.

Die hohen Mengen an Abfällen aus der Sanierung von Böden (19 13 01*), insbeson dere im Jahr 2004, stam-men aus einer einmaligen Maßnahme. Für die Zukunft ist nicht mit vergleichbaren Mengen zu rechnen.

Insgesamt wird für die Abfälle aus Umweltschutzmaßnah-men von einer Zunahme (um ca. 3 %) ausgegangen. Für das Jahr 2017 wird mit einer Menge in einer Größenord-nung von ca. 1,2 Mio. Mg gerechnet.

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48 6 Prognose zur Sonderabfallentsorgung im Jahr 2017

Abfälle aus Bau-, Abbruchmaßnahmen, Altlastensanierungen

Bei den Erzeugern von Bau- und Abbruchabfällen handelt es sich um einen jährlich wechselnden Kreis von Unter-nehmen, öffentlichen Einrichtungen sowie um Privat per-sonen, von denen überwiegend einmalig mehr oder we-niger große Mengen zur Entsor gung abgegeben werden, die in der Regel aus zeitlich begrenzten Bau-, Abbruch- oder Sanierungsmaßnahmen stammen. Dies hat zur Fol-ge, dass die Mengen an Bau- und Abbruchabfällen star-ken jährlichen Schwankungen unterliegen und auch eine Abschät zung der zukünftigen Entwicklung mit zahlrei-chen Unwägbarkeiten behaftet ist.

Bei den kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (Asphalt) und den asbesthaltigen Abfällen ist eine Mengenzunahme nicht auszuschließen, da in den nächsten Jahren schwer-punktmäßig die Sanierung von Straßen und Gebäuden anstehen dürfte, bei deren Bau diese Materialien verwen-det wurden.

Die insgesamt gewonnenen Erkenntnisse deuten weder auf eine Zunahme noch auf einen nennenswerten Rück-gang der Mengen in den nächsten Jahren hin. Es wird da-her ausgehend von dem im Vergleich zu den Vorjahren bzw. zum Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2005 verhält-nismäßig niedrigen Niveau im Jahr 2005 von konstanten bis leicht rückläufi gen Mengen (-2 %) ausgegangen.

Die im Jahr 2017 voraussichtlich zu entsorgende Menge an Bau- und Abbruchabfällen wird mit rd. 2,4 Mio. Mg ange-nommen. Es wird jedoch auch weiterhin mit jährlich schwan-kenden Mengen zu rech nen sein, die sich sowohl unter- als auch oberhalb dieses Prognosewertes bewegen können.

Entsorgungswege

Hinsichtlich der Entsorgungsverfahren der in Nordrhein-Westfalen entstandenen gefährlichen Abfälle sind im Zeitraum 2002 bis 2005 keine grundlegenden Verände-rungen festzustellen gewesen. Anders als im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung zeichnen sich keine Verschie-bungen in nennenswertem Umfang aufgrund des seit dem 1. Juni 2005 geltenden Ablagerungsverbots für behand-lungsbedürftige Abfälle bei der Entsorgung von gefähr-lichen Abfällen ab27.

27 Abgesehen von möglichen Verschiebungen zwischen einzelnen

Deponieklassen.

Auch durch das Inkrafttreten der Verord nung zur Um-setzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die An-nahme von Abfällen auf Abfalldeponien (Abfall depUmsV) am 1. Februar 2007 ist für Nordrhein-Westfalen nicht mit nennenswerten Veränder ungen bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle zu rechnen.

Insgesamt dürfte für das Jahr 2017 von einer gegenüber dem Jahr 2005 geringeren, sich unterhalb von 6 Mio. Mg bewegenden Menge an gefährlichen Abfällen auszu gehen sein.

Bei den Abfällen aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistun gen wird von (einem Rückgang um ca. 6 % und) einer voraussichtlich zu entsorgen den Menge in einer Größenordnung von ca. 2,2 Mio. Mg ausgegangen.

Mit einer Zunahme (um ca. 3 %) und Mengen in einer Größenordnung von ca. 1,2 Mio. Mg wird bei den Abfällen aus Umweltschutzmaßnahmen gerechnet.

Die zukünftig voraussichtlich zu entsorgende Menge an Bau- und Abbruchabfällen wird mit durchschnittlich rd. 2,4 Mio. Mg angenommen. Unter- oder Überschreitun gen dieses Prognosewertes sind aufgrund der jährlich schwankenden Mengen nicht auszuschließen.

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Abb. 6.2-2: Entsorgungswege der in NRW entstandenen gefährlichen Abfälle 2002 bis 2005

6 Prognose zur Sonderabfallentsorgung im Jahr 2017

Aufgrund der Prognose 2017 dürfte zukünftig insbeson-dere bei der Deponierung mit gerin geren und vor allem bei Untertagedeponierung und -versatz mit höheren Men-gen als im Jahr 2005 zu rechnen sein. Den größten Teil (> 70 %) der zukünftig zu deponie renden Menge machen

verunreinigter Bodenaushub, Bauschutt sowie asbest-haltige Baustoffe aus. Bei der Abfallverbrennung und der chemisch-physikalischen Behand lung werden keine nen-nenswerten Veränderungen erwartet.

Die Prognose ergibt folgende Verteilung auf die Entsorgungswege:

Chemisch-physikalische Behandlung ca. 0,8 Mio. MgBodenbehandlung ca. 0,3 Mio. MgAbfallverbrennung ca. 0,5 Mio. MgDeponierung ca. 1,7 Mio. MgUntertagedeponierung, -versatz ca. 0,3 Mio. Mg

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50 7 Entsorgungsinfrastruktur

Nordrhein-Westfalen verfügt über ein breites Spektrum an Anlagen zur Behandlung, Verwertung und Beseiti-gung von gefährlichen Abfällen. Insgesamt werden mehr als 500 Anlagen in sehr unter schiedlichem Umfang für die Entsorgung gefährlicher Abfälle genutzt.

Abbildung 7-1 zeigt Verbrennungsanlagen und Deponien der Klasse III bzw. mit DK III-Abschnitten in Nordrhein-Westfalen, die schwerpunktmäßig auf die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ausgerichtet sind. Chemisch-

physikalische Abfallbehandlungs anlagen, die ebenfalls eine bedeutende Rolle bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle spielen, sind aufgrund ihrer großen Anzahl (siehe Tabelle 7.4-1) in der Karte nicht dar gestellt.

Im Folgenden werden chemisch-physikalische Behand-lungsanlagen, Abfallverbren nungsanlagen und Deponi-en, deren Schwerpunkt auf der Entsorgung von gefähr-lichen Abfällen liegt, im Einzelnen dargestellt.

7 Entsorgungsinfrastruktur

Abb. 7-1: Verbrennungsanlagen (SAV) und Deponien der Klasse III (SAD) für gefährliche Abfälle in NRW

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517 Entsorgungsinfrastruktur

Auf Anlagen, in denen eine stoffl iche oder energetische Verwertung (Produktions anlagen, Kraftwerke, Feuer ungs -anlagen) oder eine darauf ausgerichtete Sortierung bzw. Aufbereitung sowohl gefährlicher als auch nicht gefährlicher Abfälle stattfi ndet, sowie auf Zwischenlager, die ausschließlich der Sammlung bzw. dem Umschlag die-nen, wird nicht näher eingegangen. Informationen zu die-sen Anlagen, die in großer Anzahl in Nordrhein-Westfalen vorhanden sind, liefert die Abfallinformations- und Daten-drehscheibe (AIDA)28 des Landesamtes für Natur, Um-welt und Verbraucher schutz (LANUV) NRW. Diese enthält auch weitergehende Informationen zu den auf die Entsor-gung gefährlicher Abfälle spezialisierten Anlagen in Nord-rhein-Westfalen, die fortlaufend aktualisiert werden.

7.1 Deponien

Auf die Ablagerung von gefährlichen Abfällen sind ins-besondere Deponien der Klassen III (SAD) und IV (UTD) spezialisiert. Diese verfügen über entsprechende Siche-rungssysteme. In Abhängigkeit vom jeweiligen Schad-stoffgehalt der Abfälle kommen für die Ablagerung gefährlicher Abfälle auch Deponien der Klassen II und I in Betracht, sofern die jeweiligen Zuordnungskriterien29 eingehalten werden.

28 www.abfall-nrw.de/aida

29 Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) vom 20. Februar 2001

(BGBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung

vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860)

In Nordrhein-Westfalen werden insgesamt 48 Deponi-en der Klassen III, II und I betrie ben, auf denen in unter-schiedlichem Umfang gefährliche Abfälle abgelagert wer-den können. 26 dieser Deponien, davon 6 der Klasse III, haben Laufzeiten, die zum Teil weit über das Jahr 200930 hinaus reichen.

Für eine Deponie der Klasse IV (Untertagedeponie) besteht ein Planfest stellungsbeschluss (UTD Niederrhein).

Der Einsatz von gefährlichen Abfällen als Versatzmaterial im Bergbau unter Tage (Untertageversatz - UTV) ist in Nordrhein-Westfalen seit Jahren rückläufi g. Er beschränkt sich seit dem Jahr 2005 auf das Eisenerzbergwerk Wohl-verwahrt-Nammen in Porta-Westfalica. Seit Inkrafttreten der Versatzverordnung (VersatzV) am 30.10.2002 ist auch dort der Einsatz von gefährlichen Abfällen als Ver-satzmaterial sukzessive zurückgegangen und mit Aus-laufen der Übergangsregelung gemäß § 6 VersatzV am 01.03.2006 weitgehend zum Erliegen gekommen.

30 Ab dem 16.07.2009 gilt die Deponieverordnung (DepV) in vollem

Umfang für alle Deponie klassen. Die gemäß DepV erforderlichen

technischen Sicherungsmaßnahmen waren von Deponien der

Klassen III und II bereits weit vor dieser Frist zu erfüllen.

Tab. 7.1-1: Oberirdische Deponien zur Ablagerung von gefährlichen Abfällen in NRW

Deponie-klasse

Deponien Restvolumen (Stand 31.12.2005)

Laufzeit

Summe

Laufzeit

Summemax.15.07.2009

> 2009max.

15.07.2009> 2009

Anzahl Mio. m3

DK III 2 * 6 8 0,8 20,2 21,1

DK III-Abschnitte 1 * 2 3 3,2 2,4 5,7

DK II 5 * 11 16 7,3 21,4 28,7

DK I 14 * 7 21 4,9 12,8 17,7

Summe 22 * 26 48 16,3 56,8 73,1

* Entscheidungen über Anträge auf Weiterbetrieb bzw. Laufzeitverlängerung über den 15.07.2009 hinaus stehen aufgrund klärungsbedürftiger Fragen noch aus.

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52 7 Entsorgungsinfrastruktur

Sonderabfalldeponien (DK III)

Die 8 Sonderabfalldeponien (DK III) in Nordrhein-West-falen verfügten zum Stand 31.12.2005 über ein Restvo-lumen von 21,1 Mio. m3. Hinzu kommen die Ablagerungs-kapazitäten von drei Deponien, die über DK III-Abschnitte verfügen. Diese DK III-Abschnitte haben ein Restvolumen von 5,7 Mio. m3. Damit beläuft sich das Rest volumen der Deponieklasse III auf insgesamt ca. 26,8 Mio. m3.

Drei der in der Tabelle 7.1-1 aufgeführten DK III-Deponien mit einem Restvolumen von insgesamt knapp 2,7 Mio. m3 werden ausschließlich bzw. überwiegend zur Entsorgung von Abfällen aus dem eigenen Unternehmen bzw. Kon-zern genutzt31.

31 Werksdeponie Halde III der Sachtleben Chemie GmbH in Duisburg

Klärschlammhochdeponie Oberbruch der Industriepark Oberbruch

GmbH & Co. KG

Sonderabfalldeponie für Produktionsabfälle der Evonik Degussa

Immobilien GmbH & Co. KG

Tab. 7.1-2: DK III-Deponien und Deponien mit DK III-Abschnitten in NRW

Lfd.Nr.

Entsorger-Nr.

Deponie BetreiberDeponie-Standort

1 E11216124 Werksdeponie „Halde III“ Sachtleben Chemie GmbH Duisburg

2 E16216056Sonderabfalldeponie „Dormagen-Rheinfeld“

Currenta GmbH & Co. OHG Dormagen

3 E17011350 Deponie „Eyller-Berg“ Eyller-Berg Abfallbeseitigungs GmbH Kamp-Lintfort

4 E17016018 SAD „Hünxe-Schermbeck“AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH

Hünxe

5 E31636010Sonderabfalldeponie „Leverkusen-Bürrig“

Currenta GmbH & Co. OHG Leverkusen

6 E36236037Deponie Knapsack im Tagebau „Vereinigte Ville“

REMONDIS Industrie Service GmbH Hürth

7 E37039011Klärschlammhochdeponie „Oberbruch“

NUON Energie und Service GmbH Heinsberg

8 E38236042Sonderabfalldeponie für Produktionsabfälle

Evonik Degussa Immobilien GmbH & Co. KG

Troisdorf

21,1 Mio. m3 Restvolumen DK III-Deponien (Stand: 31.12.2005)

1 E51351047 ZDE Zentraldeponie EmscherbruchAGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH

Gelsenkirchen

2 E91391032 Deponie „Dortmund Nord-Ost“ EDG Entsorgung Dortmund GmbH Dortmund

3 E95891190Zentrale Reststoffdeponie „Hochsauerlandkreis“

AHSK Abfallentsorgungsbetrieb des HSK Meschede

5,7 Mio. m3 Restvolumen Deponien mit DK III-Abschnitten (Stand: 31.12.2005)

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Deponien der Klassen II und I

Auf Deponien der Klasse II können gefährliche Abfäl-le abgelagert werden, sofern diese die entsprechenden Zuordnungskriterien der Abfallablagerungsverordnung einhalten. Eine über das Jahr 2009 hinaus reichende Laufzeit haben 11 von insgesamt 16 Depo nien der Klas-se II, auf denen gefährliche Abfälle abgelagert werden können. Ihr Restvolumen beläuft sich auf rd. 21 Mio. m3. Weitere rd. 7 Mio. m3 Restvolumen haben fünf Deponien, die ihren Betrieb voraussichtlich bis zum 15.07.2009 ein-stellen werden.

Unter der Voraussetzung, dass die dort abgelagerten gefährlichen Abfälle die Zuord nungskriterien der Abfall-ablagerungsverordnung erfüllen, können auch Deponien der Klasse I zur Sonderabfallentsorgung beitragen. Das Restvolumen von 21 Deponien der Klasse I, auf denen in unterschiedlichem Umfang gefährliche Abfälle abgela-gert wer den, beläuft sich auf insgesamt knapp 18 Mio. m3. Davon entfallen rd. 13 Mio. m3 auf Deponien, deren Lauf-zeit über das Jahr 2009 hinaus reicht.

7 Entsorgungsinfrastruktur

Nordrhein-Westfalen verfügt über 13 der Entsorgung gefährlicher Abfälle dienende Abfall- bzw. Rückstands-verbrennungsanlagen32. Die nutzbare Kapazität dieser Anlagen beläuft sich auf rund 0,6 Mio. Mg/a33.

Von Chemieunternehmen bzw. daraus hervorgegange-nen Unternehmen34 werden 12 Verbrennungsanlagen betrieben. Sechs dieser Anlagen35 mit einer Kapazität von zusammen ca. 0,15 Mio. Mg/a setzen ausschließlich eigene Abfälle ein (Eigenentsor gung) bzw. sind überwie-gend durch eigene Abfälle ausgelastet.

Fünf Anlagen36 mit einer Kapazität von rd. 0,3 Mio. Mg/a haben ihren Standort in Chemieparks. In diesen Anlagen werden außer den Abfällen der dort ansässigen Unterneh-men auch von Externen stammende Abfälle entsorgt.

32 Die Rückstands- und Abfallverbrennungsanlage der Currenta

in Leverkusen umfasst zwei Drehrohröfen, eine Klärschlamm-

verbrennungs- (Etagenofen) und eine Abwasserverbrennungsanlage

(Gasphasenoxidation).

33 Die nutzbare Kapazität bzw. der Durchsatz ist abhängig vom

jeweiligen Heizwert der eingesetzten Abfälle sowie der jeweiligen

Verfügbarkeit der Anlagen.

34 Currenta GmbH & Co. OHG, Infracor GmbH,

TRV GmbH & Co. KG (Basell Polyolefi ne GmbH, REMONDIS Industrie

Service GmbH)

35 INEOS Köln GmbH, DNES Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff- und

Systemtechnik, Vinnolit GmbH & Co. KG, Shell Deutschland Oil

GmbH, BASF Coatings AG

36 RVA Krefeld, Dormagen und Leverkusen der Currenta GmbH & Co.

OHG, SAV Marl der Infracor GmbH, SAV Bergkamen der Bayer

Schering Pharma AG

Eine einzige Sonderabfallverbrennungsanlage37 mit einer Kapazität von knapp 0,1 Mio. Mg/a ist bereits von ihrer ur-sprünglichen Konzeption her ausschließlich und uneinge-schränkt auf die Entsorgung von Unternehmen ausgerich-tet, die nicht über eigene Entsorgungsanlagen verfügen (Fremdentsorgung).

Für die Verbrennung von als gefährlich eingestuften Schlämmen aus der Behandlung von industriellem Abwas-ser stehen zusätzliche Kapazitäten in einer Größenord-nung von knapp 0,1 Mio. Mg/a in Klärschlammverbren-nungsanlagen zur Verfügung. In die sen Anlagen werden ansonsten überwiegend nicht gefährliche Abfälle bzw. Schlämme eingesetzt.

37 RZR Herten (Industriemülllinie) der AGR mbH

7.2 Verbrennungsanlagen

Sonderabfall-/Rückstandsverbrennungsanlagen

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Die nutzbare Kapazität der 16 Hausmüllverbrennungs-anlagen in Nordrhein-Westfalen beläuft sich auf rd. 5,7 Mio. Mg/a38. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist durch Erweiterun gen vorhandener Anlagen, die z. T. bereits in der Realisierungsphase sind, von einer zusätzlichen Kapazität in einer Größenordnung von knapp 0,4 Mio. Mg/a auszugehen, die bis 2008/2009 zur Verfügung stehen wird.

Bis auf eine Anlage verfügen alle Hausmüllverbrennungs-anlagen in Nordrhein-West falen über Genehmigun-gen zum Einsatz von gefährlichen Abfällen. Das Spek-trum umfasst rd. 100 gefährliche Abfallarten. Bei den im Jahr 2005 in Hausmüllverbren nungsanlagen durchge-

38 Stand: Februar 2007

setzten gefährlichen Abfällen dominieren Aufsaug- und Filter materialien (15 02 02*) und Sortierreste aus mecha nischer Abfallbehandlung (19 12 11*). Diese ma-chen zusammen rd. 70 % der in Hausmüllverbrennungs-anlagen insgesamt entsorgten Menge an gefährlichen Abfällen (0,14 Mio. Mg) aus.

Seit dem 1. Juni 2005 besteht ein Ablagerungsverbot für behandlungsbedürftige Abfälle. Die Menge der in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgten gefährlichen Abfälle ist seither rückläufi g. Für die Zukunft wird von einem niedrigeren Niveau in einer Größen ordnung von ca. 0,1 Mio. Mg/a ausgegangen.

Lfd.Nr.

Entsorger-Nr.

Anlage BetreiberStandort

der Anlage

1 E11412043 Rückstandsverbrennungsanlage Currenta GmbH & Co. OHG Krefeld

2 E16212061 Rückstandsverbrennungsanlage - RVAD Currenta GmbH & Co. OHG Dormagen

3 E31532002 Rückstandsverbrennungsanlage (Geb. O 22) INEOS Köln GmbH Köln

4 E31632082 Rückstands- und Abfallverbrennungsanlage Currenta GmbH & Co. OHG Leverkusen

5 E31632120 Verbrennungsanlage Werk SchlebuschDNES Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff- und Systemtechnik

Leverkusen

6 E36232007 Rückstandsverbrennungsanlage 0437 Vinnolit GmbH & Co. KG Hürth

7 E36232015 Rückstandsverbrennungsanlage 1447 Vinnolit GmbH & Co. KG Hürth

8 E36232104Rückstandsverbrennungsanlage im Werk UK Wesseling

Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffi nerie

Wesseling

9 E36232112 TRV SonderabfallverbrennungsanlageTRV Thermische Rückstands-verwertung GmbH & Co. KG

Wesseling

10 E51552417Rückstandsverbrennungsanlage im Energieversorgungszentrum

BASF Coatings AG Münster

11 E56252039 RZR-Herten (Industriemüllverbrennung)AGR Abfallentsorgungs-Gesell-schaft Ruhrgebiet mbH

Herten

12 E56252535 Abfallverbrennungsanlage Bau 506 Infracor GmbH Marl

13 E97892131 Sonderabfallverbrennungsanlage Bayer Schering Pharma AG Bergkamen

Kapazität: rd. 0,6 Mio. Mg/a

7 Entsorgungsinfrastruktur

Tab. 7.2-1: Sonderabfallverbrennungsanlagen in NRW

Hausmüllverbrennungsanlagen

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7.3 Kraftwerke, Feuerungsanlagen, Zement- und Kalkwerke

Die energetische Verwertung von Produktionsrückstän-den bzw. gefährlichen Abfällen in Kraftwerken, insbeson-dere der Chemieindustrie, hat eine lange Tradition. In die-sen Anlagen werden überwiegend eigene heizwertreiche Produktionsrückstände, wie z. B. Lösemittel, eingesetzt.

Einige Unternehmen der Holzindustrie setzen neben eige -nen Produktionsrückständen auch von Dritten stam-mende Althölzer zur energetischen Verwertung in dafür zugelas senen Feuerungsanlagen ein.

Die Menge an gefährlichen Abfällen, die in Zement- und Kalkwerken energetisch verwertet wird, ist demgegenüber verhältnismäßig gering. Es werden im Wesent lichen Altöle und Lösemittel als Sekundärbrennstoffe eingesetzt.

An Bedeutung hat die energetische Verwertung von Alt- hölzern in Biomassekraftwerken gewonnen. Neben Höl-zern der Kategorien I und II39 können einige Biomassekraft-werke, die über die dazu erforderlichen Genehmigungen verfügen, auch entsprechend aufbereitetes Altholz der Kategorien III und IV einsetzen.

7.4 Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen

In Nordrhein-Westfalen werden mehr als 50 Anlagen betrieben, in denen überwiegend fl üssige und pastö-se Abfälle einer chemisch-physikalischen Behandlung unter zogen werden. Neben gefährlichen Abfällen wer-den in diesen Anlagen in mehr oder weniger großem Um-fang auch Mengen aus der freiwilligen Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Produktverant-wortung40 sowie nicht gefährliche Abfälle behandelt.

Die chemisch-physikalische Behandlung dient u. a. der Abtrennung bzw. Umwandlung von Schadstoffen sowie der Rückgewinnung von Wertstoffen und deren Rück-führung in den Wirtschaftskreislauf. In Abhängigkeit von der Art der zu behandelnden Abfälle kommen dabei spe-zialisierte Verfahren (z. B. Destillation, Elektrolyse) oder Kombina tionen verschiedener Verfahren (Neutralisa tion, Oxidation, Reduktion, Filtration, Sedi mentation usw.) zum Einsatz.

39 Siehe Verordnung über Anforderungen an die Verwertung

und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)

vom 15. August 2002

40 Die freiwillige Rücknahme ist vom Nachweisverfahren freigestellt

(§ 25 Abs. 3 KrW-/AbfG), die Begleitscheindaten umfassen diese

Mengen daher nicht.

Ca. 10 Anlagen verfügen über ein breites Spektrum an Behandlungsverfahren und ent sprechend umfangrei-che Annahmekataloge, die nahezu das gesamte Euro-päische Abfallverzeichnis (EAV) umfassen. Weniger um-fangreich sind die Annahmekataloge der Anlagen, die auf die Behandlung bestimmter Abfallarten bzw. Stoffgrup-pen, wie z. B. Fotochemikalien oder Lösemittel speziali-siert sind. In der Regel sind auch die Behandlungskapa-zitäten dieser Anlagen geringer.

Insgesamt haben die chemisch-physikalischen Behand-lungsanlagen eine Kapazität von ca. 1,5 Mio. Mg/a ( siehe Tabelle 7.4-1). Hinzu kommen Kapazitäten von Anlagen der Chemie-, Metallindustrie, die ausschließlich bzw. überwie-gend der Behandlung eigener Abfälle dienen und sich in einer Größenordnung von knapp 0,1 Mio. Mg/a bewegen. Zur Behandlung insbesondere von Deponie sickerwasser (19 07 02*) stehen darüber hinaus Abwasser- bzw. Sicker-wasserbehandlungsanlagen zur Verfügung.

7.5 Bodenbehandlungsanlagen

Zur Behandlung von verunreinigtem Boden stehen in Nordrhein-Westfalen eine thermi sche und neun biologi-sche Bodenreinigungsanlagen zur Verfügung. Die Kapa-zitäten dieser Anlagen belaufen sich auf insgesamt rd. 0,9 Mio. Mg/a, davon entfallen 48.000 Mg/a auf die thermische Bodenbehandlung.

7 Entsorgungsinfrastruktur

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Lfd.Nr.

Entsorger-Nr.

Anlagenbezeichnung BetreiberStandort

der Anlage

1 E11115475Kesselwagenreinigung mit CP-Behandlungsanlage

Henkel KG aA Düsseldorf

2 E11215132 Altölzweitraffi nation Baufeld Oel GmbH Duisburg

3 E11315322Leuchtstoffl ampen- und Quecksilberrecyclinganlage

DELA GmbH Recycling und Umwelttechnik

Essen

4 E11614010 CP-AnlageGRUBA - Gesellschaft für Entsorgung mbH

Mönchengladbach

5 E11715338Aufbereitungsanlage für Nickel-Cadmium-Akkumulatoren

Accurec Recycling GmbHMülheim an der Ruhr

6 E11717022 Altölaufbereitungsanlage Mannesmannröhren Mülheim GmbHMülheim an der Ruhr

7 E12415011Behandlungsanlage für Sonderabfälle

BAD Behandlungsanlagen Duisburg GmbH

Wuppertal

8 E12415119Anlage zur Behandlung und Lagerung von Fotochemikalien

Sireco Silberrückgewinnungs GmbH Wuppertal

9 E15417040 Verwertungsanlage für Lösemittel RCN Chemie GmbH Goch

10 E15815335 EmulsionsspaltanlageBAD Behandlungsanlagen Duisburg GmbH

Langenfeld

11 E16215504 CPB-Anlage C603 Currenta GmbH & Co. OHG Dormagen

12 E17015336Redestillation Altöl/gebrauchte Lösemittel

KS-Recycling GmbH & Co.KG Sonsbeck

13 E35837033Aufbereitungsanlage für organische Lösungsmittel

SET Schröder GmbH Düren

14 E36234042Zwischenlager mit Behandlung für Photochemikalien

Andreas Meyer Kerpen

15 E36234085Zwischenlager für Altöl mit Behandlung

S & M Verwertungs- und Entsorgungsanlage GmbH

Hürth

16 E36237000Destillationsanlage für Lösemittelgemische

ESMA GmbH & Co. KG Hürth

17 E37035000 CP-Behandlungsanlage SalTec Umwelttechnik GmbH Hückelhoven

18 E37434215 Sonderabfallentsorgungsanlage J.C. Thomsen Entsorgung GmbH Gummersbach

19 E37435017 CPB für Photochemikalien REMONDIS Medison GmbH Gummersbach

20 E38237011 Verwertungsanlage für Lösemittel Modesta Destillations-Service GmbH Meckenheim

21 E51355565Aufbereitungsanlage für Fotochemikalien

Zeller Recycling Gelsenkirchen

22 E55454020 Abfallbehandlungsanlage H. Garvert GmbH & Co. KG Borken

23 E55455874 KonditionierungsanlageSTENAU Sonderabfalltransporte u. Wertstoffaufbereitungs GmbH

Ahaus

24 E55455990 SchlammbehandlungsanlageGroß-Bölting Entsorgungsgesellschaft mbH

Bocholt

25 E55855660Behandlungsanlage für Altöle und Emulsionen

Heinz Tersteeg GmbH & Co. KG Coesfeld

26 E56655486 Schlammbehandlungsanlage Manfred Woitzel GmbH & Co. KG Ibbenbüren

27 E56655648 Behandlungsanlage Ahlert GmbH & Co. KG Greven

28 E71175020Behandlungsanlage für Sonderabfälle

Lobbe Entsorgung GmbH Bielefeld

7 Entsorgungsinfrastruktur

Tab. 7.4-1: Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen in NRW

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Lfd.Nr.

Entsorger-Nr.

Anlagenbezeichnung BetreiberStandort

der Anlage

29 E71177001Verwertungsanlage für amalgamhaltige Stoffe

Medentex Recycling Service GmbH Bielefeld

30 E75474484Sonderabfallzwischenlager und -behandlungsanlage

GVE Gesellschaft für Verwertung und Entsorgung GmbH & Co.

Gütersloh

31 E75475003Behandlungsanlage für Sonderabfälle

Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung GmbH & Co.

Gütersloh

32 E75475049Behandlungsanlage für Sonderabfälle

Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung GmbH & Co.

Gütersloh

33 E75875001 Entwässerungsanlage Paul Schulten & Sohn GmbH & Co. KG Löhne

34 E76275002 Zwischenlager für Altöl Weise & Sohn GmbH Marienmünster

35 E76675084 Behandlungsanlage OWL-Entsorgungs-GmbH & Co. KGSchieder-Schwalenberg

36 E91195269 Emulsionsspaltanlage ThyssenKrupp Steel AG Bochum

37 E91197024Destillationsanlage für verunreinigte Lösungsmittel

Orm-Bergold Chemie GmbH & Co. KG Bochum

38 E91395225Behandlungsanlage für PCB-haltige Abfälle

Envio Germany GmbH Dortmund

39 E91495017 C/P-Anlage Hohenlimburg Lobbe Entsorgung GmbH Hagen

40 E91695105Behandlungsanlage für Sonderabfälle

Müntefering Industrie + Städtereinigung GmbH

Herne

41 E91695113 CP-AnlageREMONDIS Industrie-Service GmbH & Co. KG

Herne

42 E95497108Rückgewinnungsanlage für Buntmetalle

Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG

Ennepetal

43 E96294419Behandlungsanlage für Altöl/Emulsionen

Olaf Giebelhausen GmbH Iserlohn

44 E96295130 Zentrale EntsorgungsanlageRWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH

Iserlohn

45 E96295164 CP-Anlage Lobbe Entsorgung GmbH Iserlohn

46 E96297051Aufbereitungsanlage für organische Lösungsmittel

WEKA-Destillation GmbH Iserlohn

47 E96297122 Destillationsanlage Julius Grote GmbH Iserlohn

48 E96297163 Aufbereitung von Altsäuren-/laugen Steinebach GmbH & Co. KG Lüdenscheid

49 E96694440Zwischenlager mit Vorbehandlungsanlage

SITA Umwelt Service GmbH Lennestadt

50 E97095029 Behandlungsanlage Kölsch GmbH Siegen

51 E97095037Behandlungsanlage mit integrierter Ersatzbrennstoffaufbereitung

Lindenschmidt KG Umweltservice Kreuztal

52 E97095258 Behandlungsanlage AKM Olpe GmbH Wilnsdorf

53 E97495094 Behandlungsanlage Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG Lippstadt

54 E97495439Behandlungsanlage für Fettabscheider

Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG Lippstadt

rd. 1,5 Mio. Mg/a Kapazität

7 Entsorgungsinfrastruktur

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7.6 Sortier- und Aufbereitungsanlagen

Mit dem Ziel einer anschließenden stoffl ichen oder ener-getischen Verwertung werden in mehr als 100 Anlagen vor allem mineralische und metallhaltige Abfälle, Holzabfälle sowie Elektro- und Elektronikgeräte einer Sortierung bzw. Aufbereitung unterzogen. Die dabei zur Anwendung kom-menden Verfahren variieren je nach Art der Abfälle. Das Spektrum umfasst vor allem Brech-, Klassieranlagen für mineralische Abfälle, Aufbe reitungsanlagen für Holz so-wie Zerlegeeinrichtungen für Elektro-, Elektronikgeräte.

7.7 Produktionsanlagen

Wertstoffhaltige Abfälle, vor allem metallhaltige Rück-stände und Altsäuren, werden entweder direkt oder nach vorheriger Behandlung bzw. Aufbereitung schwerpunkt-mäßig als Sekundärrohstoffe in Produktionsprozessen/-anlagen eingesetzt. Die vor wiegend stoffl iche Verwer-tung entsprechend geeigneter Rückstände erfolgt vor allem in Anlagen der Metall- und Chemieindustrie. Ein Teil dieser in Produktionsprozesse bzw. -anlagen zurückge-führten Mengen stammt aus der freiwilligen Rücknahme

von gebrauchten Erzeugnissen durch die jeweiligen Her-steller bzw. durch von diesen beauftragte Dritte.

7.8 Zwischenlager, Umschlaganlagen

In ca. 100 Zwischenlagern bzw. Bereitstellungslagern werden vor allem gefährliche Abfälle, die für eine Verwer-tung vorgesehen sind, wie z. B. Altöl bzw. ölhaltige Abfälle und Bleibatterien, gesammelt und für den Weitertrans-port zusammengestellt. Zu diesen Zwischenlagern zäh-len u. a. auch (kommunale) Schadstoffsammelstellen.

Lfd.Nr.

Entsorger-Nr.

Bezeichnung der Anlage BetreiberStandort

der Anlage

1 E11215321Biologische Behandlung und Abfallkonditionierung

Ökoplan Umwelttechnik GmbH Duisburg

2 E11315320Behandlungsanlage für altölkontaminierte Böden

SITA Remediation GmbH Essen

3 E31535079 Bodenbehandlungsanlage Engel Umwelttechnik GmbH & Co. KG Köln

4 E35835077 Bodenbehandlungsanlage ASCA GmbH & Co. KG Aldenhoven

5 E36235081BSA Bodensanierungsanlage Hürth-Knapsack

Buchen SanierungsService GmbH Hürth

6 E37035221 Biologische Bodenbehandlungsanlage A. Frauenrath Recycling GmbH Heinsberg

7E56255020 Behandlungsanlage für

verunreinigte BödenUmweltschutz West GmbH Gladbeck

E56254030

8 E91495435 Bodensanierungszentrum Hagen Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG Hagen

9 E91695419 Thermische Bodenreinigungsanlage SITA Remediation GmbH Herne

10 E97897327 Bodenreinigungsanlage TU West GmbH Lünen

rd. 0,9 Mio. Mg/a Kapazität

Tab. 7.5-1: Bodenbehandlungsanlagen in NRW

7 Entsorgungsinfrastruktur

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598 Schlussfolgerungen zur Entsorgungssicherheit

Den Kapazitäten bzw. Restvolumina der schwerpunkt-mäßig auf die Entsorgung gefährlicher Abfälle ausgerich-teten Anlagen (siehe Kapitel 7) werden im Folgenden die in Nordrhein-Westfalen zukünftig voraussichtlich entste-henden Mengen (siehe Kapitel 6) gegenübergestellt.

Deponien Die acht Sonderabfalldeponien (DK III) in Nordrhein-West-falen haben ein Restvolumen von rd. 21 Mio. m3 (Stand: 31.12.2005). Hinzu kommt das Volumen der DK III-Ab-schnitte von drei weiteren Deponien, das rd. 5,7 Mio. m3 beträgt. Den zukünftig zu deponierenden gefährlichen Abfällen, deren voraussichtliche jährliche Menge mit ca. 1,7 Mio. Mg prognostiziert wird, stehen somit insge-samt rd. 26,8 Mio. m3 Restvolu men der Deponieklasse III gegenüber.

Darüber hinaus können auch auf Deponien der Klassen II und I gefährliche Abfälle abgelagert werden, sofern die jeweiligen Zuordnungskriterien der Abfallablage rungs-verordnung (AbfAblV) eingehalten werden. Die Rest-volumina dieser anteilig für die Ablagerung von gefähr-lichen Abfällen nutzbaren Deponien bewegen sich in einer Größenordnung von ca. 45 Mio. m3, davon entfal-len rd. 34 Mio. m3 auf Deponien, deren Laufzeit über das Jahr 2009 hinaus reicht.

Damit steht in Nordrhein-Westfalen ein Deponievolumen für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen zur Verfü-gung, durch das auch deutlich über den Planungszeit-raum hinaus Entsorgungssicherheit gewährleistet ist. Dies gilt auch dann, wenn zukünftig in vergleichbarer Größenordnung wie bisher gefährliche Abfälle aus ande-ren Bundesländern (ca. 180.000 Mg) und dem Ausland (ca. 25.000 Mg) abgelagert werden. Außerdem ist be-rücksichtigt, dass in mehr oder weniger großem Umfang auch nicht gefährliche Abfälle abgelagert werden.

Verbrennungsanlagen Die 13 Sonderabfallverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen haben eine Kapazität von rd. 0,6 Mio. Mg/a. Für die Verbrennung von als gefährlich eingestuftem industriel lem Klärschlamm steht eine zusätzliche Kapa-zität von ca. 0,1 Mio. Mg/a in speziell darauf ausgerich-teten Klärschlammverbrennungsanlagen zur Verfügung. Außerdem ist davon auszugehen, dass sich die Menge gefährlicher Abfälle, die in Hausmüllverbren nungsanlagen entsorgt werden, auch zukünftig in einer Größenordnung von ca. 0,1 Mio. Mg/a bewegen wird.

Insgesamt belaufen sich die in nordrhein-westfälischen Verbrennungsanlagen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle nutzbaren Kapazitäten auf ca. 0,8 Mio. Mg/a. Die zukünftig in diesen Anlagen zu entsorgende Menge wird mit ca. 0,5 Mio. Mg/a abge schätzt.

Es ist somit mehr Kapazität vorhanden als zur Verbren-nung der in Nordrhein-Westfalen entstehenden gefährli-chen Abfälle benötigt wird. Freie Kapazitäten werden da-her u. a. zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus anderen Bundesländern und benach barten Staaten ge-nutzt, in denen aufgrund zu geringer Mengen keine ent-sprechend spezialisierten Anlagen vorgehalten werden.

Chemisch-physikalische BehandlungsanlagenIn Nordrhein-Westfalen sind Kapazitäten von mehr als 1,5 Mio. Mg/a für die chemisch-physikalische Behand lung vorhanden. Hinzu kommen die Kapazitäten innerbetrieb-li cher Anlagen (rd. 90.000 Mg/a), die ausschließlich bzw. überwiegend der Behandlung eigener Abfälle die-nen. Diese Kapazitäten werden in mehr oder weniger gro-ßem Um fang auch zur Behandlung von Mengen aus der freiwilligen Rücknahme sowie von Abfällen, die als nicht gefährlich eingestuft sind, genutzt.

Zukünftig ist mit einer voraussichtlich chemisch-phy-sikalisch zu behandelnden Menge an gefährlichen Ab-fällen in einer Größenordnung von schätzungsweise ca. 0,8 Mio. Mg/a zu rechnen. Sowohl für diese Men-ge als auch für die Mengen aus der freiwilligen Rück-nahme und die nicht gefährlichen Abfälle sind damit die zur chemisch-physikalischen Behandlung erforderlichen Kapa zitäten in Nordrhein-Westfalen vorhanden.

BodenbehandlungsanlagenZur Behandlung von verunreinigtem Boden steht in Nord-rhein-Westfalen eine Kapazität von ca. 0,9 Mio. Mg/a zur Verfügung. Diese verteilt sich auf neun Anlagen zur biologi-schen Behandlung und eine thermische Bodenreinigungs-anlage mit einer Kapazität von rd. 0,05 Mio. Mg/a.

Die Menge gefährlicher Abfälle, die voraussichtlich einer Bodenbehandlung zu unter ziehen sind, wird mit durch-schnittlich ca. 0,3 Mio. Mg pro Jahr abgeschätzt. Analog zu dem schwankenden jährlichen Aufkommen an Abfällen aus Bau-, Abbruch- und Alt lastensanierungsmaßnahmen dürfte auch bei der Bodenbehandlung mit entsprechen-den Unterschieden hinsichtlich des jeweiligen Bedarfs zu rechnen sein.

8 Schlussfolgerungen zur Entsorgungssicherheit (Gegenüberstellung von zukünftig zu entsorgenden Mengen und Entsorgungskapazitäten)

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60 8 Schlussfolgerungen zur Entsorgungssicherheit

Mit den in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Kapazitäten ließe sich auch ein Bedarf decken, der die im Durchschnitt erwartete Menge von 0,3 Mio. Mg/a übersteigt.

Untertagedeponierung, -versatzEs liegt ein Planfeststellungsbeschluss für eine Untertage-deponie (DK IV) in Nordrhein-Westfalen vor. Entsprechen-de Ablagerungsmöglichkeiten bestehen zurzeit nicht.

Seit dem Auslaufen der Übergangsregelung gemäß § 6 VersatzV zum 01.03.2006 ist der Versatz von gefähr-lichen Abfällen in nordrhein-westfälischen Bergwerken weit gehend zum Erliegen gekommen. Dagegen ist bei den gefährlichen Abfällen, die zur Entsorgung unter Tage in andere Bundesländer – vor allem nach Thüringen und Sach sen-Anhalt – verbracht werden, eine stetige Men-genzunahme zu beobachten.

Ausgehend vom Jahr 2005 wird mit einem weiter zuneh-menden Bedarf gerechnet. Dieser dürfte eine Größenord-nung von schätzungsweise ca. 0,3 Mio. Mg/a erreichen.

Zur Deckung dieses Bedarfs stehen in anderen Bundes-ländern Kapazitäten zur Verfügung.

Zwischenlagerung, Sortierung, Aufbereitung, stoffl iche/energetische VerwertungNordrhein-Westfalen verfügt über eine große Anzahl an Anlagen zur Zwischenlage rung, Sortierung und Aufberei-tung von gefährlichen Abfällen sowie zur stoffl ichen und energetischen Verwertung (siehe Kapitel 7). Für bestimm-te Abfallarten bzw. -gruppen, wie z. B. Batterien, werden u. a. auch entsprechend spezialisierte Anlagen in anderen Bundesländern oder benachbarten Staaten genutzt.

Entsorgungssicherheit

Die Gegenüberstellung der in Nordrhein-Westfalen zu-künftig voraussichtlich entstehenden Mengen an gefähr-lichen Abfällen und der vorhandenen Entsorgungskapa-zitäten macht deutlich, dass für den Planungszeitraum Entsorgungssicherheit gewährleistet ist und auf Landes-ebene kein zusätzlicher Bedarf an Kapazitäten bzw. Anlagen besteht.

Gegenwärtig und zukünftig in Nordrhein-Westfalen entstehende gefährliche Abfälle können in speziell darauf ausgerichteten Anlagen im eigenen Bundes-land entsorgt werden. Für die Entsorgung unter Tage (UTD, UTV) stehen Kapazitäten in anderen Bundes-ländern zur Verfügung. Außerdem können auf die Auf-bereitung, Behandlung oder Verwertung bestimmter Abfallarten bzw. -gruppen spezialisierte Anlagen in an-deren Bundesländern bzw. im benachbarten Ausland genutzt werden.

Die privatwirtschaftlich organisierte Sonderabfallent-sorgung ist anders als die Sied lungsabfallentsorgung, die durch vorwiegend regionale Strukturen geprägt ist, auf über regionale, großräumige Einzugsgebiete aus-gerichtet. Aufgrund hoher technischer Anforderungen und einer damit verbundenen Spezialisierung – bei ver-gleichsweise geringen Mengen – sind bei der Entsor-gung gefähr licher Abfälle bundesweite und in einigen Bereichen auch Staatsgrenzen überschreitende Lösun-gen bzw. Kooperationen sinnvoll bzw. erforderlich.

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619 Glossar

9 Glossar

AAV Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW

AbfAblV Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung) vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860)

AbfalldepUmsV Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezem ber 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfall deponien vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860)

AbfVerbrG Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüber schreitenden Ver bringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz) vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771), zuletzt geändert durch Art. 63 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)

ADDIS Abfalldeponiedaten-Informationssystem

AIDA Abfallinformations- und Datendrehscheibe

AltfahrzeugV Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltver trägliche Ent sorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert durch Art. 364 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)

AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung) vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), zuletzt geändert durch Art. 2a der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

AltölV Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

ARRL Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) (ABl. Nr. L 114 S. 9)

AS Abfallschlüssel

ASN Abfallschlüsselnummer

AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfall verzeichnis-Verordnung) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)

AWP Abfallwirtschaftsplan

BattV Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S. 1486), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331)

BGS Begleitschein

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62 9 Glossar

BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft-verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immis sionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180)

BREF Best Available Techniques Reference Document

BVT Beste Verfügbare Technik

CPB Chemisch-physikalische Behandlungsanlage

DepSüVO Ordnungsbehördliche Verordnung über die Selbstüberwachung von oberirdischen Deponien (Deponieselbstüberwachungsverordnung) vom 2. April 1998 (GV.NRW. S. 284), zuletzt geändert durch Art. 130 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV.NRW. S. 332)

DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverord nung) vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860)

DK Deponieklasse

DWU Dialog Wirtschaft und Umwelt

EAK Europäischer Abfallkatalog

EAV Europäisches Abfallverzeichnis

EFA Effi zienz-Agentur NRW

EG-AbfVerbrV Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (EG- Abfallverbringungsverordnung) (ABl. Nr. L 190 S. 1)

EG-POP-VO Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schad stoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (ABl. Nr. L 158 S. 7, ber. Abl. Nr. L 229 S. 5), zuletzt geän-dert durch Verordnung (EG) Nr. 323/2007 der Kommission vom 26. März 2007 (ABl. Nr. L 85 S. 3)

ElektroG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-gesetz) vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)

EU / EWG Europäische Union / Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

HMV Hausmüllverbrennungsanlage

KrW-/AbfG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt-verträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819)

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639 Glossar

LAbfG Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfall gesetz) vom 21. Juni 1988 (GV.NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2007 (GV.NRW. S. 142)

LAGA Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

LDS Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW

LUA Landesumweltamt NRW

Mg Megagramm (entspricht einer Tonne)

MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development)

RL 91/689/EWG Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (ABl. Nr. L 377 S. 20, ber. ABl. 1998 Nr. L 23 S. 39), zuletzt geändert durch Art. 21 Abs. 1 ÄndVO (EG) 166/2006 vom 18. Januar 2006 (ABl. Nr. L 33 S. 1)

RL 94/62/EG Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Ver packungen und Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994 (ABl. Nr. L 365 S. 10), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 9. März 2005 (ABl. Nr. L 70 S. 17)

RL 2003/35/EG Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung des Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeits-beteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. Nr. L 156 S. 17)

RVA Rückstandsverbrennungsanlage

SAD Sonderabfalldeponie

SAV Sonderabfallverbrennungsanlage

Sonderabfall Gefährlicher (ehem. besonders überwachungsbedürftiger) Abfall

SUP Strategische Umweltprüfung

SUPG Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746)

SUP-RL Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkun gen bestimmter Pläne und Programme (ABl. Nr. L 197 S. 30)

TA Technische Anleitung

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64 9 Glossar

TA Abfall Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall), Teil 1: Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch/ physikalischen, biologi-schen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von besonders überwachungs-bedürftigen Abfällen vom 10. April 1990 (GMBl. S. 170), in der Fassung der Bekannt machung vom 12. März 1991 (GMBl. S. 139, ber. S. 469)

TASi Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall), Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen vom 14. Mai 1993 (BAnz. Nr. 99a S. 4967)

TgV Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungs verordnung) vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411, ber. 1997 I S. 2861), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)

UStatG Umweltstatistikgesetz vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)

UTD Untertagedeponie

UTV Untertageversatz

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekannt-machung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2797), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

VerpackV Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch Art. 1 der vierten Änderungsverordnung vom 30. Dezember 2005 (BGBl. I S. 2)

VersatzV Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatz verordnung) vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2833), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)

WZ Wirtschaftszweig

WZ 2003 Klassifi kation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (Hrsg.: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden)

ZRD Zentrale Reststoffdeponie

ZWL Zwischenlager

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6510 Anhang

10 Anhang

WZ-Code

Wirtschaftszweig / -bereich

Mengeinsgesamt

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg Mg % Mg % Mg %

A + B Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht 4.155 4.041 97,3% 114 2,7% 0 0%

C - F Produzierendes Gewerbe 2.933.258 921.974 31,4% 1.669.104 56,9% 342.181 11,7%

C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 45.022 36.279 80,6% 8.630 19,2% 113 0,3%

D Verarbeitendes Gewerbe 2.573.858 606.024 23,5% 1.629.930 63,3% 337.904 13,1%

DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung 9.865 8.882 90,0% 974 9,9% 10 0,1%

DB + DC

Textil- und Bekleidungs-gewerbe, Ledergewerbe 26.003 24.593 94,6% 1.410 5,4% 0 0,0%

DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) 7.611 2.758 36,2% 4.853 63,8% 0 0,0%

DE Papier-, Verlags- und Druck-gewerbe 11.229 1.918 17,1% 9.197 81,9% 114 1,0%

DF

Kokerei, Mineralölverarbei-tung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen

72.179 55.192 76,5% 16.757 23,2% 229 0,3%

DG Chemische Industrie 1.089.109 272.789 25,0% 758.851 69,7% 57.469 5,3%

DH Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 11.047 1.032 9,3% 9.634 87,2% 381 3,4%

DIGlasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

45.433 30.142 66,3% 15.246 33,6% 45 0,1%

DJMetallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen

650.936 55.196 8,5% 539.540 82,9% 56.201 8,6%

DK Maschinenbau 54.847 18.201 33,2% 36.254 66,1% 393 0,7%

DL

Herstellung von Büroma-schinen, Datenverarbei-tungsgeräten und -einrich-tungen, Elektrotechnik, Fein mechanik und Optik

21.689 2.746 12,7% 18.144 83,7% 799 3,7%

Tab. A5.2.2-1: In NRW im Jahr 2005 entstandene gefährliche Abfälle nach Wirtschaftszweigen (gemäß Klassifi kation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003)

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66 10 Anhang

WZ-Code

Wirtschaftszweig / -bereich

Mengeinsgesamt

davon Abfälle aus

Bau-, Abbruch-maßnahmen,

Altlasten-sanierungen

Produktions-prozessen,

Erbringung von Dienstleistungen

Umweltschutz-maßnahmen

Mg Mg % Mg % Mg %

DM Fahrzeugbau 63.720 11.449 18,0% 49.447 77,6% 2.825 4,4%

DN

Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstru-menten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling

510.190 121.127 23,7% 169.624 33,2% 219.439 43,0%

davon Recycling (37) 507.610 121.078 23,9% 167.264 33,0% 219.269 43,2%

E Energie- und Wasser-versorgung 165.905 134.637 81,2% 28.625 17,3% 2.643 1,6%

F Baugewerbe 148.473 145.034 97,7% 1.919 1,3% 1.520 1,0%

G - Q Dienstleistungen 3.077.251 1.566.233 50,9% 674.107 21,9% 836.912 27,2%

G + H

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeu-gen und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe

109.769 68.814 62,7% 40.766 37,1% 189 0,2%

I + JVerkehr und Nachrichten-übermittlung, Kredit- und Versicherungsgewerbe

473.352 442.005 93,4% 30.697 6,5% 650 0,1%

K

Grundstücks- und Wohnungs wesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen über-wiegend für Unternehmen

310.102 298.631 96,3% 8.179 2,6% 3.292 1,1%

L Öffentliche Verwaltung, Ver-teidigung, Sozial versicherung 445.214 431.896 97,0% 9.965 2,2% 3.353 0,8%

M + NErziehung und Unterricht, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen

26.369 20.296 77,0% 6.044 22,9% 29 0,1%

O

Erbringung von sonstigen öffentlichen und persön-lichen Dienstleistungen

1.706.332 303.689 17,8% 573.244 33,6% 829.399 48,6%

davon Abwasser- und Ab fallbeseitigung und sonstige Entsorgung (90)

1.326.150 208.207 15,7% 316.613 23,9% 801.330 60,4%

davon Sammelentsorgung 318.857 62.060 19,5% 255.769 80,2% 1.028 0,3%

P + QPrivate Haushalte, Exterri-toriale Organisationen und Körperschaften

6.113 900 14,7% 5.213 85,3% 0 0,0%

Summe 6.014.664 2.492.247 41,4% 2.343.325 39,0% 1.179.092 19,6%

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6710 Anhang

Tab. A5.3.1-1: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, Altlastensanierungen

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel AVV-Bezeichnung

Menge

Mg

1 170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 1.106.449

2 170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische (Asphalt) 886.822

3 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 376.715

4 170507* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält 216.638

5 170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 155.120

6 170605* asbesthaltige Baustoffe 64.141

7 170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte 32.349

8 170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 18.337

9 170903* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 10.332

10 170410* Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten 4.142

11 170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält 3.222

12 170409* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 1.902

13 170901* Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten 1.657

14 170902*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

1.371

15 170801* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 224

16 170505* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 117

Summe 2.879.537

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68 10 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

1 120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 225.421

2 070104* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 180.372

3 100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze 135.311

4 060101* Schwefelsäure und schwefl ige Säure 116.611

5 100207* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 114.918

6 130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 112.915

7 150202*Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfi lter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

110.937

8 100213*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

96.073

9 070108* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 94.335

10 110105* saure Beizlösungen 68.758

11 070208* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 66.772

12 070107* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 59.381

13 130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 57.575

14 110109* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten 51.595

15 130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 48.756

16 110202* Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) 44.168

17 110107* alkalische Beizlösungen 43.742

18 160708* ölhaltige Abfälle 43.524

19 070504* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 33.891

20 200135*gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen

31.609

21 160213*gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen

31.499

22 070103* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 30.463

23 120118* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) 29.242

24 100114*Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

28.834

25 070608* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 26.955

Tab. A5.3.1-2: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle aus Produktionsprozessen und der Erbringung von Dienstleistungen

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6910 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

26 130503* Schlämme aus Einlaufschächten 26.564

27 160601* Bleibatterien 26.547

28 010505* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle 26.311

29 150110*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

25.089

30 070403* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 24.314

31 200123* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 24.239

32 050603* andere Teere 23.763

33 060502*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

23.106

34 110111* wässrige Spülfl üssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten 21.628

35 200113* Lösemittel 21.098

36 070204* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 20.803

37 080111*Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

20.687

38 140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische 20.357

39 070304* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 19.363

40 070704* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 17.075

41 160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile 15.777

42 100401* Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 14.907

43 070503* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 14.884

44 070201* wässrige Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 14.004

45 060205* andere Basen 13.954

46 130507* öliges Wasser aus Öl-/ Wasserabscheidern 13.316

47 160104* Altfahrzeuge 13.127

48 080117*Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

12.326

49 161105*Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

11.964

50 070701* wässrige Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 11.240

51 161101*Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

11.082

52 060703* quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme 10.837

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70 10 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

53 060405* Abfälle, die andere Schwermetalle enhalten 10.740

54 050103* Bodenschlämme aus Tanks 10.638

55 120114* Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 10.338

56 130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 10.229

57 160211*gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten

9.464

58 140605* Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 9.440

59 070101* wässrige Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 9.116

60 080113*Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

8.931

61 100315*Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt

8.926

62 090104* Fixierbäder 8.732

63 100506* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 8.397

64 130703* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) 8.070

65 070501* wässrige Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 7.970

66 070601* wässrige Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 7.955

67 130501* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 7.265

68 070708* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 7.228

69 090101* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 7.205

70 120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) 7.025

71 070407* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 6.554

72 080115*wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

6.418

73 070110* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 6.333

74 070604* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 5.948

75 160212* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten 5.742

76 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 5.607

77 070404* andere organische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 5.595

78 200121* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle 5.503

79 070703* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 5.478

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7110 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

80 130701* Heizöl und Diesel 5.372

81 161001* wässrige fl üssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 5.328

82 120112* gebrauchte Wachse und Fette 5.261

83 100211* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 5.246

84 110108* Phosphatierschlämme 5.090

85 161103*andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

5.033

86 070401* wässrige Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 4.964

87 160606* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren 4.876

88 110198* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 4.750

89 140602* andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische 4.658

90 100116* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung,die gefährliche Stoffe enthalten 4.598

91 080409*Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

4.561

92 160709* Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten 4.477

93 160114* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 4.316

94 180103*Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden

4.200

95 120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 4.054

96 130105* nichtchlorierte Emulsionen 3.902

97 120301* wässrige Waschlüssigkeiten 3.883

98 160305* organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 3.773

99 130899* Abfälle a.n.g. 3.653

100 060106* andere Säuren 3.610

101 060204* Natrium- und Kaliumhydroxid 3.362

102 100905* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 3.358

103 110113* Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten 3.339

104 090105* Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 3.280

105 070203* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 3.136

106 160209* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten 3.130

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72 10 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

107 090102* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 3.117

108 060404* quecksilberhaltige Abfälle 3.064

109 130802* andere Emulsionen 2.863

110 070610* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 2.774

111 110106* Säuren a.n.g. 2.715

112 060315* Metalloxide, die Schwermetalle enthalten 2.584

113 101009* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 2.546

114 070210* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 2.468

115 070207* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 2.464

116 060102* Salzsäure 2.411

117 070111*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

2.360

118 130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 2.301

119 080314* Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 2.284

120 070308* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 2.087

121 130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern 2.012

122 100118* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 1.968

123 070211*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

1.957

124 100815* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 1.941

125 101113* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 1.840

126 061302* gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02) 1.821

127 120120* gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 1.804

128 080312* Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1.802

129 070710* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 1.732

130 101119*feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

1.707

131 160802*gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten

1.697

132 100109* Schwefelsäure 1.620

133 160807* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 1.555

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7310 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

134 160506*Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien

1.505

135 130301* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten 1.493

136 050106* ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung 1.492

137 100603* Filterstaub 1.484

138 060313* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten 1.445

139 200137* Holz, das gefährliche Stoffe enthält 1.393

140 100304* Schlacken aus der Erstschmelze 1.391

141 070611*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

1.375

142 160113* Bremsfl üssigkeiten 1.351

143 100321*andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten

1.320

144 160507*gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

1.255

145 070301* wässrige Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 1.251

146 160107* Ölfi lter 1.227

147 070513* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1.214

148 160602* Ni-Cd-Batterien 1.183

149 160508*gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

1.161

150 070303* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 1.128

151 080119*wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

1.102

152 070408* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 1.080

153 060105* Salpetersäure und salpetrige Säure 1.080

154 120110* synthetische Bearbeitungsöle 921

155 070309* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 901

156 100325*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

848

157 050701* quecksilberhaltige Abfälle 812

158 060104* Phosphorsäure und phosphorige Säure 752

159 070507* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 751

160 010407*gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

708

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74 10 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

161 100104* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung 685

162 200117* Fotochemikalien 683

163 050104* saure Alkylschlämme 669

164 130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis 641

165 180108* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 636

166 070508* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 633

167 060802* gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle 599

168 050109*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

594

169 200133*Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01,16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

588

170 140601* Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW 578

171 100402* Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 571

172 060203* Ammoniumhydroxid 560

173 070109* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 556

174 070310* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 554

175 061304* Abfälle aus der Asbestverarbeitung 535

176 200119* Pestizide 529

177 160504* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) 529

178 070707* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 478

179 070510* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 478

180 101111*Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Elektronenstrahlröhren)

474

181 140604* Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten 473

182 080121* Farb- oder Lackentfernerabfälle 465

183 160806* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden 444

184 100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 420

185 100503* Filterstaub 408

186 070307* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 405

187 150111*Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse

399

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7510 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

188 070509* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 389

189 200114* Säuren 372

190 120108* halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und –lösungen 371

191 160903* Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid 362

192 160303* anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 351

193 050115* gebrauchte Filtertone 350

194 200115* Laugen 335

195 020108* Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten 331

196 130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle 319

197 130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 310

198 060311* feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten 295

199 130702* Benzin 289

200 130401* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt 284

201 100606* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 284

202 060201* Calciumhydroxid 280

203 070216* gefährliche Silicone enthaltende Abfälle 279

204 070409* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 277

205 160805* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten 263

206 070410* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 260

207 010307*andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen

252

208 070711*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

245

209 100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 244

210 100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 243

211 080415*wässrige fl üssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

239

212 101209* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 224

213 100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 213

214 200126* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen 212

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76 10 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

215 050107* Säureteere 204

216 060103* Flusssäure 189

217 101312* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 189

218 110302* andere Abfälle 188

219 200131* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 187

220 160210*gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen

179

221 200129* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 179

222 130101* Hydrauliköle, die PCB enthalten 175

223 180202*Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden

173

224 030104*Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten

170

225 110115*Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten

168

226 080411*klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

163

227 100808* Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) 162

228 100120*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

160

229 130113* andere Hydrauliköle 157

230 070209* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 156

231 070214* Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten 152

232 100405* andere Teilchen und Staub 132

233 080501* Isocyanatabfälle 127

234 101007* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 123

235 070311*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

121

236 160111* asbesthaltige Bremsbeläge 114

237 080413*wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

103

238 070413* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 102

239 161003* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten 84

240 100810*Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben

82

241 160121*gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11,16 01 13 und 16 01 14 fallen

72

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7710 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

242 100122* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten 68

243 050108* andere Teere 61

244 070603* halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen 54

245 060403* arsenhaltige Abfälle 53

246 060702* Aktivkohle aus der Chlorherstellung 51

247 120106*halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

49

248 110301* cyanidhaltige Abfälle 44

249 060701* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse 41

250 130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle 41

251 090103* Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 41

252 130306*chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

38

253 060602* Abfälle, die gefährliche Sulfi de enthalten 34

254 100404* Filterstaub 32

255 100607* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 26

256 120302* Abfälle aus der Dampfentfettung 25

257 101011* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 24

258 100911* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 23

259 130111* synthetische Hydrauliköle 22

260 130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 22

261 101109* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen 16

262 090113*wässrige fl üssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen

15

263 030205* andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 15

264 061301* anorganische Pfl anzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide 14

265 100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 14

266 180110* Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin 13

267 180205* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 11

268 160110* explosive Bauteile (z.B. aus Airbags) 10

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78 10 Anhang

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

269 180106* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 10

270 070709* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 10

271 110116* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 8

272 160904* oxidierende Stoffe a.n.g. 8

273 160901* Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat 8

274 160902* Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat 8

275 130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 7

276 101401* quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung 7

277 090106* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografi scher Abfälle 3

278 070411*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

2

279 110503* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 2

280 130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle 2

281 050105* verschüttetes Öl 1

282 040214* Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten 0,2

283 160109* Bestandteile, die PCB enthalten 0,2

284 130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 0,2

285 160108* quecksilberhaltige Bestandteile 0,2

286 080317* Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 0,2

Summe 2.826.595

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7910 Anhang

Tab. A5.3.1-3: In NRW im Jahr 2005 entsorgte gefährliche Abfälle aus Umweltschutzmaßnahmen

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

1 191206* Holz, das gefährliche Stoffe enthält 163.998

2 190702* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält 150.556

3 190205*Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

146.798

4 190113* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 124.493

5 191211*sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten

115.034

6 190111* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten 70.923

7 190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 67.439

8 190813*Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten

58.441

9 190204* vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten 47.983

10 191301* feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 41.735

11 190306* als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle 40.853

12 190304* als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle 26.367

13 190811*Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

13.141

14 190117* Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 12.524

15 190105* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10.320

16 190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen 10.275

17 190115* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält 7.603

18 191003* Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten 6.794

19 190208* fl üssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 2.439

20 190211* sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1.618

21 191101* gebrauchte Filtertone 1.322

22 190810*Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen

1.235

23 191105*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

697

24 191005* andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten 546

25 190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 403

26 190806* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 352

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80

Lfd.Nr.

AVV-Schlüssel

AVV-BezeichnungMenge

Mg

27 191102* Säureteere 351

28 191303* Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 315

29 190106*wässrige fl üssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige fl üssige Abfälle

307

30 190209* feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 204

31 191103* wässrige fl üssige Abfälle 66

32 191305* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 55

33 191307*wässrige fl üssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

46

Summe 1.125.235

10 Anhang

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Impressum

Herausgeber

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)

40190 Düsseldorf

Text/Redaktion

Referat IV-3 (Kreislaufwirtschaft,

Abfallwirtschaftsplanung) des MUNLV

Bildnachweis

Titelbild: CHEMPARK Dormagen, Currenta GmbH & Co. OHG

Bild Rückseite: Chemiepark Marl, Infracor GmbH

Druck

jva druck+medien, Geldern

StandNovember 2007

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