Abnahmeordnung für Anlagen und Geräte

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x Abnahmeordnung Teil A

AGB zur Inbetriebnahme und Abnahme von Anlagen und Geräten

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Inhaltsverzeichnis Teil A

Seite

1 Allgemeines .............................................................................................. 3

2 Verantwortlichkeiten ................................................................................. 3

2.1 Vertragspartner......................................................................................... 3

2.2 MIBRAG ................................................................................................... 3

3 Schulungen............................................................................................... 4

4 Qualitätskontrollen, Inbetriebnahme, Probebetrieb ................................... 4

4.1 Qualitätskontrollen .................................................................................... 4

4.2 Inbetriebnahmehandlungen ...................................................................... 4

4.3 Probebetrieb ............................................................................................. 5

5 Abnahme .................................................................................................. 6

5.1 Abnahmetest ............................................................................................ 6

5.2 Ausnahmeregelung zum Abnahmetest ..................................................... 7

5.3 Erklärung der Abnahme............................................................................ 7

5.4 Abnahmeverweigerung............................................................................. 8

5.5 Abnahme mit geringfügigen Mängeln und/..................................................oder fehlenden Lieferungen/ Leistungen................................................... 8

6 Fachspezifische Festlegungen.................................................................. 9

Anlagen:

Anlage 1: Abnahmeprotokoll

Anlage 2: Protokoll zur Qualitätskontrolle

Anlage 3: Tabellarische Übersicht Prüfungen - Nachweise – Dokumentationen

Abnahmeordnung Teil B Dokumentationsformalien

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1 Allgemeines

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Inbetriebnahme- und Abnahme von Anlagen und Geräten“ („AGB“) dienen der Kontrolle der vertragsgerechten Ausführung von Lieferungen und Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Anlagen- und Arbeitssicherheit.

Sie regeln die Grundsätze für die Durchführung von Inbetriebnahmehandlungen („Funktionsproben“, „Inbetriebsetzungen“), den Probebetrieb/ Abnahmetest undAbnahmen von bei MIBRAG errichteten, montierten/ eingebauten bzw. gelieferten Anlagen, Maschinen und Geräten (zusammen „Abnahmeobjekt“).

Die Einbeziehung dieser und weiterer AGB und weitere Spezifizierungen erfolgen jeweils im Vertrag/ der Bestellung.

In den vorliegenden AGB werden die bei MIBRAG gültigen Begriffe, zu verwendende Formulare und Anforderungen an Dokumentationsunterlagen hinsichtlich Umfang, Layout und Zeitpunkt der Übergabe geregelt.

2 Verantwortlichkeiten

2.1 Vertragspartner

Durch den Vertragspartner ist auf der Grundlage der vertraglichen Bedingungen dasAbnahmeobjekt unter Beachtung aller Leistungs- und Sicherheitskriterien am vereinbarten Leistungsort zu montieren bzw. bereitzustellen.

Erforderliche Freigaben durch Sachverständige sind spätestens zum erstmaligen Betriebbeizubringen.

Voraussetzungen für den Beginn des Betriebs sind die Übergabe der vertragsgemäßen Anlagendokumentation zu den vereinbarten Terminen an MIBRAG und ein von MIBRAG bestätigtes Inbetriebnahmeprogramm.

Das MIBRAG-Bedienpersonal ist in die spezifischen Bedienabläufe, die Sicherheitskriterien und die Instandhaltungs- und Wartungsvorschriften einzuweisen.

2.2 MIBRAG

Die Inbetriebnahme-/ Abnahmehandlungen erfolgen durch einen MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten. Dieser wird im Bedarfsfall durch eine Abnahmekommission unterstützt.

MIBRAG gewährleistet im Rahmen des Inbetriebnahmeprogramms für Funktionsproben, Inbetriebsetzung, Probebetrieb, Abnahmetest und Abnahme die Zuführung der erforderlichen Medien, die Bereitstellung des Bedienungspersonals zur rechtzeitigenSchulung und Einweisung durch den Vertragspartner, die Verfügbarkeit des MIBRAG-Bedienpersonals und der Abnahmekommission sowie die vertraglich festgelegten produktionstechnischen Randbedingungen.

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3 Schulungen

Das MIBRAG-Bedien- und Wartungspersonal ist durch den Vertragspartner in dem für den späteren Leistungs- und Wartungsbetrieb erforderlichen Umfang mit dem Aufbau und der Funktionsweise des Abnahmeobjektes vertraut zu machen. Das MIBRAG-Bedien- und Wartungspersonal ist in der Bedienung, Wartung und Instandsetzung der Komponenten so zu unterweisen, dass es mit den Einzelheiten der Anlage/ Maschine/ des Gerätes vertraut ist und selbständig Bedien-, Prüf-,Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchführen kann.

Für die durchzuführenden Schulungen ist vom Vertragspartner zum vertraglich festgelegten Termin ein Schulungsprogramm an MIBRAG zu übergeben, in dem

SchulungsumfangBeginnZeitraumPersonenzahlSchulungsort

anzugeben sind. Eine Unterscheidung hinsichtlich der Teilkomponenten/ Gewerke ist hierbei, wenn nötig, vorzunehmen.

Schulungsunterlagen und -materialien sind durch den Vertragspartner zu stellen. Sie sind so ausführlich zu gestalten, dass MIBRAG über geeignete Handlungsrichtlinien (schriftlich + digital) für die Schulung von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal verfügt.Bei Erfordernis wird der Vertragspartner diese Unterlagen nach Durchführung der Inbetriebnahmearbeiten aktualisieren.

4 Qualitätskontrollen, Inbetriebnahme, Probebetrieb

4.1 Qualitätskontrollen

Bau- oder Anlagenteile, deren Beurteilung nach Abschluss der Montage oder Herstellung der Gesamtleistung nicht mehr möglich ist, sind durch den Vertragspartnergrundsätzlich für eine vorgezogene Qualitätskontrolle bei MIBRAG anzuzeigen. Die Originale der Protokolle zur Qualitätskontrolle (s. Anlage 2) sind durch den Vertragspartner im Rahmen der Gesamtabnahme als Bestandteil der Abnahmedokumentation zu übergeben.

4.2 Inbetriebnahmehandlungen

Der Beginn der Inbetriebnahmehandlungen ist beim MIBRAG-Abnahmebevollmächtigtenschriftlich zu beantragen.Nach Beendigung der Montage und Bereitstellung des Abnahmeobjektes zur Inbetriebnahme sowie unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen und vereinbarten Dokumentationsunterlagen, wie z. B. Inbetriebnahmeanweisung, Betriebsanleitung, Personalschulungsdokument etc., rechtzeitig bei MIBRAG vorgelegen haben, erfolgt die Freigabe zur Aufnahme der Inbetriebnahmehandlungen.

Die dem Vertragspartner obliegenden Inbetriebnahmehandlungen umfassen insbesondere:

die Erstbefüllung sämtlicher Aggregate mit Betriebsstoffen

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Überprüfung aller Geber und Stellglieder der Anlagenteile/ Baugruppendie Einzel- und Komplex-FunktionsprobenInbetriebsetzung und Durchführung der erforderlichen Messungen sowie Funktionsprüfungen und Optimierung von Leittechnik- und Steuerungsanlagen

Der Abschluss der Funktionsproben und die Bereitschaft des Abnahmeobjektes zur Inbetriebsetzung sind durch den Vertragspartner dem MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten anzuzeigen.

Der Inbetriebsetzungstermin wird durch den MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten in Abstimmung mit dem Vertragspartner festgelegt.

Voraussetzung für die Inbetriebsetzung des Abnahmeobjektes ist neben der Vollständigkeit der montierten Anlagenkomponenten und deren sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand auch die Beseitigung sämtlicher Abfälle, Materialreste und Montagehilfsmittel vom Montageort.

Restarbeiten, die nicht unmittelbar die Funktionsproben bzw. die Inbetriebsetzung beeinträchtigen bzw. keine sicherheitstechnischen Belange betreffen, können parallel zu den Inbetriebnahmehandlungen ausgeführt werden.

4.3 Probebetrieb

Nach Abschluss der Inbetriebnahmehandlungen und nachgewiesener Betriebsbereitschaft des Abnahmeobjektes ist der Beginn des Probebetriebes durch den Vertragspartner beim MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten schriftlich zu beantragen.

Beginn und Dauer des Probebetriebes richten sich, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, nach den einschlägigen Industriestandards.

Während des Probebetriebes wird unter betriebsnahen Bedingungen das Abnahmeobjekt unter Aufsicht und Verantwortung des Vertragspartners durch das geschulte und eingewiesene MIBRAG-Betriebspersonal nach einem durch MIBRAG vorgegebenen Programm zur Überprüfung einer dauerhaften Betriebstüchtigkeit und der abschließenden Beurteilung des Abnahmeobjektes auf vertragsgerechte Ausführung, Einhaltung aller sicherheitstechnischen Belange und der Funktions- undLeistungsfähigkeit genutzt. Zur Nachweisführung gelten die Festlegungen gemäß Punkt 5.1 – Abnahmetest.

Über Verlauf und Abschluss des Probebetriebes ist ein vom Vertragspartner undMIBRAG zu unterschreibendes Protokoll anzufertigen, das mindestens folgende Angaben enthalten muss:

Beginn und Abschluss des Probebetriebesverantwortliche Person des Vertragspartners für die Durchführung des Probebetriebes Verlauf des ProbebetriebesBeschreibung von aufgetretenen Störungenggf. vorgenommene Änderungen an der Anlage bzw. der Betriebsweise

Über während der Inbetriebnahmehandlungen und des Probebetriebes festgestellte Mängel erstellt der Vertragspartner eine Liste, die an MIBRAG zu übergeben ist.

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Der Vertragspartner ist in Abstimmung mit der MIBRAG zur unverzüglichen Behebung der festgestellten Mängel und zum Nachweis der Wirksamkeit eingeleiteter Reparaturen oder Änderungen verpflichtet.

Bei Störungen während des Probebetriebes wird unterschieden in „Unterbrechung“, „Abbruch“ und „Aussetzung“ des Probebetriebes.

Unterbrechung

Unterbrechungen des Probebetriebes sind erforderliche Zeiten für kleinere Instandsetzungsarbeiten und Nachbesserungen durch den Vertragspartner. Der MIBRAG-Abnahmebevollmächtigte ist über alle erforderlichen Unterbrechungen unverzüglich durch den Vertragspartner zu unterrichten und es ist ihm Gelegenheit zu geben, sich über Art und Umfang der Störungen zu informieren.Führen Störungen zu einer länger als 12 Stunden andauernden Einschränkung des Probebetriebes, ist der Probebetrieb um die Dauer der Störung zu verlängern.

Abbruch

Der Probebetrieb wird abgebrochen und ist zu wiederholen, wenn nach Art, Häufigkeit und Dauer der Störung(en) ein Nachweis der dauerhaften Betriebstüchtigkeit im laufenden Probebetrieb nicht mehr erbracht werden kann. Gleiches gilt, wenn der MIBRAG-Abnahmebevollmächtigte von einer Störung nicht rechtzeitig unterrichtet wird oder ein grundsätzlicher Fehler vorliegt.Nach einem Abbruch beginnt der vereinbarte Probebetrieb nach Beseitigung der Störung von neuem.Der Beginn des zu wiederholenden Probebetriebes wird zwischen MIBRAG undVertragspartner einvernehmlich festgelegt.

Aussetzung

Tritt während des Probebetriebes, aus vom Vertragspartner nicht zu vertretenden Gründen eine Störung ein, durch die der Probebetrieb unterbrochen oder wesentlich eingeschränkt wird, erfolgt eine Aussetzung des Probebetriebes für die Dauer dieser Störung.Wird der Probebetrieb um mehr als fünf (5) zusammenhängende Tage ausgesetzt, sindder Zeitpunkt der Fortsetzung und die Art der weiteren Durchführung des Probebetriebes zu vereinbaren.

5 Abnahme

Der Antrag auf Abnahme durch den Vertragspartner muss bei MIBRAG mindestens 5 Werktage (genaue Frist s. Anlage 3 - Punkt 1.4.7) vor dem vorgesehenen Abnahmetermin in Schriftform vorliegen.

Die Festlegung des Termins für die Abnahme erfolgt unter Berücksichtigung einer erforderlichen Teilnahme von Bergamt, Überwachungsorganisationen oder Aufsichtsämtern.

5.1 Abnahmetest

Sofern die abschließende Beurteilung des Abnahmeobjektes auf vertragsgerechte Ausführung, Einhaltung aller sicherheitstechnischen Belange und der Funktions- und

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Leistungsfähigkeit nicht innerhalb eines Probebetriebes gemäß Punkt 4.3 möglich ist, kann dieser Nachweis durch einen Abnahmetest unter Zugrundelegung der vertraglich festgelegten Bedingungen und Leistungskriterien erfolgen.

Leistungsumfang und Messmethodik des Abnahmetests werden durch den MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten unter Einbeziehung des Vertragspartners festgelegt.

Die MIBRAG behält sich vor, die Abnahmemessung ganz oder teilweise selbst durchzuführen oder von einem unabhängigen und anerkannten Sachverständigen, der gemeinsam mit dem Vertragspartner ausgewählt wird, durchführen zu lassen.

Sämtliche Messinstrumente, die zusätzlich zu den vorhandenen Betriebsmessinstrumenten bei der Nachweismessung verwendet werden müssen, sind durch den Vertragspartner zur Verfügung zu stellen und zu montieren.Die Messungen werden gemäß den zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Gesetzen und Normen durchgeführt.

Abnahmetests sind unter betriebsnahen Bedingungen durchzuführen.

Während der gesamten Dauer des Abnahmetests hat der Vertragspartnersicherzustellen, dass alle Betriebsdaten aufgezeichnet werden, die für den Betrieb und die Wartung des Abnahmeobjekts von Bedeutung sind. Dies gilt sowohl für den Liefer-/Leistungsumfang des Vertragspartners als auch für vor- und nachgeschaltete Anlagenteile. Letztere werden auf Vorschlag des Vertragspartners durch MIBRAG auf eigene Kosten mit den für die Messungen erforderlichen Messvorrichtungen ausgerüstet.

Der Abnahmetest ist abgeschlossen, wenn der MIBRAG-Abnahmebevollmächtigte die jeweils zu erstellenden Prüfungsberichte durch Gegenzeichnung anerkennt.

Die gesamten Kosten für Abnahmetests einschließlich der Sachverständigenleistungen trägt der Vertragspartner. Unberührt bleiben ausdrückliche Kostentragungsregelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.2 Ausnahmeregelung zum Abnahmetest

Ist eine Durchführung des Abnahmetests und des damit verbundenen Nachweises der vertraglich vereinbarten Leistungsdaten des Abnahmeobjektes aus produktionstechnischen Gründen innerhalb eines für beide Vertragspartner akzeptablen Zeitraumes vor der Abnahme nicht möglich, kann die Abnahme vorbehaltlich eines innerhalb einer vertraglich festzulegenden Frist zu erbringenden Leistungsnachweises erfolgen.

Für den Zeitraum bis zur erfolgreichen Erbringung des Leistungsnachweises hat der Vertragspartner eine angemessene/ zu vereinbarende Sicherheitsleistung beizubringen, die das MIBRAG-Risiko ausreichend abdeckt.

5.3 Erklärung der Abnahme

Ist vom Vertragspartner der Nachweis erbracht worden, dass das Abnahmeobjekt die vertraglichen Festlegungen erfüllt, die vereinbarten Funktions- und Leistungsdaten erreicht und alle sicherheitstechnischen Belange eingehalten wurden, wird die Abnahme schriftlich erklärt.

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Die Abnahme wird durch das vollständig ausgefüllte und vom Vertragspartner und dem MIBRAG–Abnahmebevollmächtigten unterschriebene Abnahmeprotokoll (Anlage 1)vollzogen.

Mit der Abnahme erfolgt der Gefahrenübergang auf MIBRAG und es beginnt die vertraglich vereinbarte, mindestens jedoch die gesetzliche Gewährleistungs- und/ oder Garantiefrist.

Hinweis: Die Unterschrift im Abnahmeprotokoll - Feld MIBRAG - in der Zeile „Projektverantwortlicher“ hat nur MIBRAG-interne Bedeutung und steht nicht für eine Bestätigung der Abnahme gegenüber dem Vertragspartner.

5.4 Abnahmeverweigerung

Beantragt der Vertragspartner die Abnahme, obwohl das Abnahmeobjekt nichtvertragsgemäß geliefert, hergestellt und/ oder vereinbarte Teile des Vertragsgegenstandes (z. B. Dokumentationen) nicht oder nicht rechtzeitig übergeben wurden oder wird im Rahmen der Abnahmehandlungen festgestellt, dass dasAbnahmeobjekt die Voraussetzungen für eine Abnahme nicht erfüllt, wird durch MIBRAG die Abnahme abgelehnt/ verweigert.

Durch den Vertragspartner ist in diesem Fall nach Ablauf einer durch MIBRAG gesetzten, angemessenen Frist zur Beseitigung der Ursachen für die Abnahmeverweigerung eine Wiederholung der Abnahmehandlungen schriftlich beimMIBRAG-Abnahmebevollmächtigten zu beantragen.

Die gesamten bei der Wiederholung der Abnahmehandlungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

5.5 Abnahme mit geringfügigen Mängeln und/ oder fehlenden Lieferungen/Leistungen

Ist der Vertragsgegenstand trotz geringfügiger, die Betriebstauglichkeit und die Sicherheit nicht beeinträchtigender Mängel und/ oder noch fehlender Bestandteile des vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges bestimmungsgemäß und uneingeschränkt nutzbar, erfolgt eine Abnahme unter folgenden Voraussetzungen:

Im Abnahmeprotokoll (Deckblatt - Tabelle nach dem fettgedruckten Abschnitt oder Anhang) sind alle Mängel und/ oder fehlenden Bestandteile des vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges lückenlos aufzuführen und taggenaue Termine zur Abstellung bzw. Übergabe zu vereinbaren.

MIBRAG behält einen Betrag in dem Umfang und für die Dauer ein, der für dievollständige Abstellung aller aufgeführten Mängel und fehlenden Lieferungen/Leistungen erforderlich ist.

Der VP hat nach erfolgter Abnahme die Rechnung um den/ die jeweiligen Einbehalte lt. Abnahmeprotokoll (Deckblatt und Anlage 2 Zahlungsblatt - Ziffer 4und Ziffer 6) zu kürzen.

Wird zum Zahlungseinbehalt kein Einvernehmen erzielt, kann in der Regel keine Abnahme erfolgen.

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Die Abnahme der abgestellten Mängel ist durch den Vertragspartner bis zum festgelegten Termin schriftlich beim MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten zu beantragen.

6 Fachspezifische Festlegungen

Grundlage für Planung, Konstruktion, Montage und Inverkehrbringen des Abnahmeobjektes bildet insbesondere das Produktsicherheitsgesetz in der aktuellenFassung sowie den dazu erlassenen Verordnungen.

Prüfungsunterlagen, Nachweise und Dokumentationen sind entsprechend den o. g. Vorschriften sowie den dazu erlassenen Verordnungen und mindestens in dem in Anlage 3 „Prüfungen, Nachweise und Dokumentationen“ aufgeführten Umfang auszuführen und an MIBRAG zu übergeben.

Grundlagen für die inhaltliche und formelle Strukturierung zu übergebender Unterlagen sind in der Abnahmeordnung Teil B „Dokumentationsformalien“ festgelegt.

Abnahmeordnung

Teil B

Dokumentationsformalien

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Inhaltsverzeichnis Teil B

Kapitel Titel Seite

Inhaltsverzeichnis Teil B 2Tabellenverzeichnis 3Anlagenverzeichnis 3

1 Allgemeines 42 Gesetzliche Grundlagen 43. Zielgruppenbezogene Kurzübersicht Dokumentation 43.1 Ausrüstungsdokumentation 43.2 Qualitätsdokumentation 54 Anforderungen an die Dokumentation 64.1 Dokumentationsbezeichnung und Dokumentennummer 64.1.1 Allgemeines zur Nummerierung der Dokumentation 64.1.2 Struktur der Dokumentennummern 64.1.3 Struktur der Zeichnungsnummern 74.2 Dokumentenkennzeichnung 74.2.1 Deckblatt im Ordner 74.2.2 Revisions- und Änderungsverzeichnis 84.2.3 Ordnerrücken 84.3 Inhaltliche Struktur der Lieferantendokumentation 84.3.1 Betriebsanleitung 84.3.2 Instandsetzungsanleitung 114.3.3 Ersatzteilkatalog 124.3.4 Inbetriebnahmeanweisung - Erstinbetriebnahme 134.3.5 Technische Unterlagen der Unterlieferanten 144.3.6 Gefährdungsbeurteilung 144.3.7 Explosionsschutzdokument 144.3.8 Not- und Störfalldokument 144.3.9 Personalschulungsdokument 174.3.10 Rahmenkontrollplan 194.4 Spezifische Anforderungen an die Qualitätsdokumentation 195 Layoutvorgaben 205.1 Dokument 205.1.1 Ausschießschema 205.1.2 Art des Dokumentes 205.1.3 Papierformat 205.1.4 Papierarten 205.2 Seitenlayout 215.2.1 Maßeinheiten 215.2.2 Seitenformat/ Seitenlage 215.2.3 Leerseiten 215.2.4 Satzspiegel/ Ränder 215.2.4.1 Einseitige Dokumente 215.2.4.2 Zwei- bzw. doppelseitige Dokumente 215.2.4.3 Verwendung von Spalten 225.2.4.4 Spaltenmaße 225.2.4.5 Seitenzahlen (Pagina) 225.2.4.6 Kopf- und Fußzeilen 225.3 Inhaltsgestaltung 225.3.1 Textgestaltung 225.3.1.1 Kapitelüberschriften 235.3.1.2 Überschriften innerhalb der Kapitel 23

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Teil B

Dokumentationsformalien

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5.3.1.3 Fließtext 245.3.1.4 Abstände 245.3.1.5 Abkürzungen 245.3.1.6 Stichwortregister/ Index 245.3.1.7 Sicherheitssymbole 245.3.1.8 Hervorhebungen 255.3.1.9 zusätzliche Hinweise zur Textgestaltung 255.3.2 Ausführung von Abbildungen, Tabellen 265.3.2.1 Abbildungen, Tabellen 265.3.2.2 Format 265.3.2.3 Bild-/ Tabellenunterschriften 275.3.3 Schriften in technischen Zeichnungen 275.3.4 Ausführung Zeichnungsschriftfelder 275.4 Druck und Vervielfältigung 276 Elektronische Dokumentation 276.1 Anforderungen an die elektronische Dokumentation 276.2 Lieferanforderungen 286.3 Datenträgerformate 286.4 Struktur Datenträgernummer 286.4.1 Datenträgerbezeichnung der Dokumente 296.4.2 Datenträgerbezeichnung der Zeichnungen 297 Dokumentenprüfung 307.1 Dokumentenprüfung und Freigabe der Unterlagen 307.2 Endgültige Dokumentation und Fertigung der Ausrüstung 308 Dokumentenübergabe 308.1 Termine und Anzahl der Unterlagen 308.2 As built-Dokumentationen 319 Kennzeichnung von Änderungen (Revisionen) 31

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Kurzübersicht Ausrüstungsdokumentation 4Tabelle 2 Kurzübersicht Qualitätsdokumentation 6Tabelle 3 Gliederung/ Mindestinhalt Betriebsanleitung 7Tabelle 4 Gliederung/ Mindestinhalt Instandsetzungsanleitung 9Tabelle 5 Gliederung/ Mindestinhalt Inbetriebnahmeanweisung/

Erstinbetriebnahme 11Tabelle 6 Gliederung/ Mindestinhalt Not- und Störfalldokument 13Tabelle 7 Gliederung/ Mindestinhalt Personalschulungsdokument 16

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Schriftfeld FremdfirmaAnlage 2 Legende zum SchriftfeldAnlage 3 Muster Tabellarisches DokumentenverzeichnisAnlage 4 Muster Tabellarisches Zeichnungsverzeichnis

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Teil B

Dokumentationsformalien

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1 Allgemeines

Die vorliegenden Dokumentationsformalien bilden die Grundlage zur Erstellung Technischer Dokumentationen für Neuanlagen, komplexe Maschinen und Baugruppen einschließlich jeweils zugehöriger Ausrüstungen und Vorrichtungen. Sie beinhalten Vorgaben zu Umfang, Gliederung, Layout und inhaltlichen Schwerpunkten der zu liefernden Dokumentation.

2 Gesetzliche Grundlagen

Die Technische Dokumentation ist gemäß den für die Neuanlage/ komplexe Maschine/Baugruppe geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere demProduktsicherheitsgesetz, und Normen zu erstellen.

Die Erstellung im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ist auf der Basis der allgemein anerkannten Regeln und des Standes der Technik durchzuführen.

Projektrelevante Vorschriften, Richtlinien und technische Regeln (in der jeweils gültigen Fassung) sowie Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einschließlich der dazugehörenden Durchführungsanweisungen sind zu beachten.

3. Zielgruppenbezogene Kurzübersicht Dokumentation

3.1 Ausrüstungsdokumentation

Dokument Zielgruppe Ziel

Betriebsanleitung - Anlagenführer- Betriebspersonal

- Servicepersonal geschultes Fachpersonal (mit Anlagenkenntnissen)

- Überblick gewinnen- funktionelle Abläufe und Zusammenhängeverstehen

- technische Daten auffinden- fehlerfreie Bedienung im Automatikbetriebund im verriegelten Betrieb vor Ortbeherrschen

- Überblick über bestehende Sicherheits-anweisungen und Gefahrenstellen gewinnen

- Routine-Überprüfung beim Ein- und Ausschalten

- richtiges Verhalten bei Störungen

- Routine-Wartungen durchführen- Routine-Inspektionen durchführen- Wartungen entsprechend der festgelegtenWartungszyklen durchführen

- Störungssuche vornehmen- Instandsetzung vornehmen- fehlerfreies Bedienen im entriegeltem Betrieb beherrschen

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Teil B

Dokumentationsformalien

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Instandsetzungs-anleitung

- Montage- und Instand-setzungspersonal

- Elektropersonal

- Verschleißteile und Bauteile/ Baugruppen mit gegenüber der Anlagen-/ Gerätelebensdauer verkürzter Standzeit ersetzen

- einfache Störungen erkennen- Störungen beheben- Einstellgrößen

Ersatzteilkatalog - Bedien-, Service- undLogistikpersonal

- Zentraler Einkauf- Arbeitsvorbereitung

- Ersatzteile auffinden- Detailinformationen aus den Bildern/ Zeichnungen entnehmen

- Zuordnung zwischen Ersatzteilangaben und auftragsspezifischer Anlage erkennen

Inbetriebnahme-Anweisung (Erstinbetriebnahme)

- Inbetriebnahmepersonal (geschultes Fachpersonal mit Anlagenkenntnissen)

- fehlerfreie Erstinbetriebnahme beherrschen- Überprüfungen vor der Inbetriebnahme- richtiges Verhalten bei Störungen- richtiges Verhalten bei Störungen währendder Inbetriebnahme

Not- und Störfall-Dokument

- an der Anlage tätiges Personal

- Leitstandspersonal - Führungskräfte

- Überblick über die Beschilderung in der Anlage, Warneinrichtungen, das Feuer-löschsystem gewinnen

- Kenntnisse und Beherrschung der not-wendigen Maßnahmen beim Eintreten eines Not- bzw. Havariefalles (Handlungsrichtlinie)

- Kenntnis der Arbeitsschutzvorschriften, Betreiberrichtlinien und Meldepflichten

Personalschulungs-Dokument

zukünftig an der Anlage tätiges- Bedienpersonal- Instandsetzungspersonal

- Überblicke gewinnen- funktionelle Abläufe und Zusammenhänge verstehen

- fehlerfreie Bedienung beherrschen- Überprüfungen beim Ein- und Ausschalten durchführen

- richtiges Verhalten bei Störungen- exakte Kenntnisse für den Austausch von Ersatz-/ Verschleißteilen aneignen

Tabelle 1 Kurzübersicht Ausrüstungsdokumentation

3.2 Qualitätsdokumentation

Die Qualitätsdokumentationen der einzelnen Ausrüstungskomponenten als Bestandteil der Liefer- bzw. Ausrüstungsdokumentation der unterschiedlichen Lieferanten sind im Rahmen des Gesamtprojektes als eigenständiges Dokument (gesonderter Ordner) bauteil-/baugruppenorientiert zusammen zu fassen. In die Qualitätsdokumentation sind alle Prüfunterlagen zu integrieren, welche die allgemeinen und nicht auf einzelne Ausrüstungen bezogenen Prüfungen umfassen, die für das Einholen der Betriebsgenehmigung erforderlich sind.

Abnahmeordnung

Teil B

Dokumentationsformalien

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Dokument Zielgruppe Ziel

Qualitätsdokumentation Montagepersonal

Einkäufer, Qualitätsprüfung

Abnahmepersonal, Mitarbeiter Management

Voraussetzung zur Fertigung und zur qualitätsgerechten Montage sowie Einholung der erforderlichen Genehmigung

qualitätsgerechte Beschaffung der erforderlichen Materialien und Bauteile

Abnahme und Bescheinigung der qualitätsgerechten Errichtung der Anlage und Einholen der Betriebsgenehmigung

Tabelle 2 Kurzübersicht Qualitätsdokumentation

4 Anforderungen an die Dokumentation

4.1 Dokumentationsbezeichnung und Dokumentennummer

4.1.1 Allgemeines zur Nummerierung der Dokumentation

Die Dokumentation der Projekte, Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen, Vorrichtungen usw. hat nach der Struktur der MIBRAG-Dokumentennummern zu erfolgen. Abweichungenbedürfen der Abstimmung und Zustimmung seitens MIBRAG.

Grundsätzlich gelten für die Dokumentennummern und damit auch für die Bezeichnung der Datenträger die Festlegung nach Pkt. 4.1.2 und 4.1.3

Dokumente (außer Zeichnungen nach Pkt. 4.1.3) erhalten Dokumentennummern nach Pkt. 4.1.2

Die Dokumentennummer steht u.a. auf dem Ordnerrücken und zugehörigen Blättern/Seiten/Anlagen

4.1.2 Struktur der Dokumentennummern

a b cx x x x x. x x x . x x x x Struktur der Dokumentennummer

a: bis zu sechsstellige Geräte- oder Anlagennummer

b: 000 Verschiedenes001 Entwürfe002 Lagepläne, Übersichten011 Kataloge, Betriebsanleitungen, Kontrollpläne,

Technologien usw.012 Berechnungen028 Werkzeuge, Vorrichtungen, Stützen, Stapel

c: beginnend bei 001, bestehend aus 3 Ziffern und Rev.-Index

Beispiel: M-1553.011.001 für Bagger 1553, Katalog, lfd. Nr. 001

Abnahmeordnung

Teil B

Dokumentationsformalien

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4.1.3 Struktur der Zeichnungsnummern

Sofern sich Zeichnungen eindeutig den Baugruppen einer Anlage, eines Gerätes usw. zuordnen lassen, gilt folgende Struktur der Zeichnungsnummern

a b c dx x x x x x. x x x . x x x x Bl.xx Struktur der Zeichnungs-Nr.

a: bis zu sechsstellige Geräte- oder Anlagennummer

b: Baugruppennummer, bestehend aus B und 2 Ziffern der betreffendenBaugruppe

c: beginnend bei 001 , bestehend aus 3 Ziffern und Rev.-Index

d: kann optional genutzt werden, wenn eine Zeichnung aus mehreren Blättern besteht

Beispiel: M-1553.B42.005 für Bagger 1553, Baugruppe 42, lfd. Nr. 005M-1553.B42.005a Bl.2 für Bagger 1553, Baugruppe 42,

lfd. Nr. 005; Index „a“, Blatt 2

4.2 Dokumentenkennzeichnung

Alle Dokumente sind in Ordnern abzuheften.

Ordnerart: Stehordner (Kunststoff) mit Einschub vornFarbe: weißRückenbreite: 80 bzw. 50 mm mit EinschubBefestigungsart: Vierfach-Lochung

Die Ordner sind nicht vollständig zu füllen, es ist mindestens eine Reserve von 10 mm für Nachträge vorzusehen.

4.2.1 Deckblatt im Ordner

Jeder Ordner erhält vorn ein Deckblatt mit folgenden Angaben:

- Abbildung des Erzeugnisses- MIBRAG-Geräte-/ Anlagennummer- Projektbezeichnung- Projektnummer (Vertragspartner/ Hersteller)- Vertragsnummer (Vertragspartner/ Hersteller)- MIBRAG-Auftragsnummer- (KKS-Nr.) - Benennung- Dokumentennummer nach Pkt. 4.1

Abnahmeordnung

Teil B

Dokumentationsformalien

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4.2.2 Revisions- und Änderungsverzeichnis

Hinter jedem Deckblatt liegt dieses Verzeichnis mit Angabe der Revisionsnummer oder des Änderungsindexes, dem Änderungsgrund, Hinweisen, Datum, Bearbeiter und Firma (Tabelle).

4.2.3 Ordnerrücken

Jeder Ordnerrücken ist wie folgt zu beschriften:

- MIBRAG-Geräte-/ Anlagennummer- Projektbezeichnung- Dokumentennummer nach Pkt. 4.1.1- Inhalt- Ordnernummer (Nummerierung der Ordner innerhalb der gesamten

Dokumentation durch den Vertragspartner)

4.3 Inhaltliche Struktur der Lieferantendokumentation

Die Lieferantendokumentation ist in folgende Dokumente in der aufgeführten Reihenfolge zu gliedern:

1. Betriebsanleitung gemäß EG-Maschinenrichtlinie2. Instandsetzungsanleitung3. Ersatzteilkatalog4. Dokumentation Erstinbetriebnahme5. Technische Unterlagen der Unterlieferanten6. Gefährdungsbeurteilung7. Explosionsschutzdokument8. Not- und Störfalldokument9. Personalschulungsdokument (gesonderte Unterlage)10. Rahmenkontrollplan (erforderlich nur für Tagebaugeräte -

in Abstimmung mit Sachverständigen für Tagebaugeräte)11. Qualitätsdokumentation12. Lebenslaufakte13. Zeichnungsunterlagen

Die unter den Punkten 6./ 7./ 8. aufgeführten Dokumente sind unter Berücksichtigung bestehender betrieblicher MIBRAG-Regelungen, die dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, anzufertigen.Über die Dokumente 1-12 ist ein Dokumentenverzeichnis nach Anlage 3 und für Zeichnungsunterlagen ein Zeichnungsverzeichnis nach Anlage 4 in Abstimmung mit MIBRAG zu erstellen.

4.3.1 Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung enthält alle Informationen für den bestimmungsgemäßen Einsatz der Anlage, die Inbetriebnahme, den Betrieb, einschließlich der Sicherheitsanweisung für das Bedienpersonal sowie erforderliche Maßnahmen beim Eintreten von Störungen.

Die Betriebsanleitung muss alle erforderlichen Informationen der Komponentenhersteller enthalten.

Abnahmeordnung

Teil B

Dokumentationsformalien

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Querverweise auf die Dokumente der Komponentenhersteller sind nicht statthaft.

Gliederung Mindestinhalt

1. Einleitung grundsätzliche Einführung

2. Sicherheitsinformationen,Sicherheitssystem

- Sicherheitsinformationen- Allgemeine Vorschriften/ Richtlinien- Sicherheitshinweise- Personalqualifikation- Umweltschutzhinweise- Verhaltensmaßnahmen bei Gewitter, Sturm,

Schnee und Eis- Übersicht über Sicherheitssysteme

- Sicherheitszonen/ -bereiche- Not-Aus-Einrichtungen- Signal- und Warneinrichtungen- Reparaturschaltungen- Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen

an den einzelnen Maschinen/ Anlagenteilen- Verriegelungen- Feuerlösch- und Brandmeldesysteme- Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung- Restgefahren

3. Technische Daten - Übersichtsdaten zur Anlage- Ausrüstungsdaten- verfahrenstechnische Parameter- Emissions- und Immissionswerte (z. B. Lärm, Schwingung)- Abmessungen, Gewichte- Beschichtungen

4. Betrieb/ Arbeitsweise - Übersichtszeichnung mit Benennung der Hauptgruppen- technologische Beschreibung- Fahrweisen- Erläuterung der Bedienelemente- Anschlagmodule und deren Funktionsbeschreibung einschließlich Hebezeuge und Hilfseinrichtungen,elektronische Ausrüstung, Steuerung, Kommunikations-technik

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Teil B

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5. Inbetriebnahme/ Betrieb/Stillsetzen (Außerbetriebnahme)

-Einstellanweisung (Grundeinstellung)-Inbetriebnahme:

- Maßnahmen vor Inbetriebnahme- Einstellwerte überprüfen- Checklisten für die Funktionsprobe zur Erst-

und zur täglichen Inbetriebnahme, nach längerem Stillstand und nach Not- Aus

- Probebetrieb - Einschalten der Anlage

- Einschaltvorgang im Automatikbetrieb, im Vor-Ort-Betrieb und nach einem Not-Aus

-Vorgabe Soll-Werte für ggf. einzustellende Parameterbei verriegeltem Vor-Ort-Betrieb in Anlehnung anautomatische Fahrweise

-mögliche Störungen während des Betriebes

-Stillsetzen- Abschalten der Anlage/ Maschine- Abschalten durch Not-Aus- Stillsetzen durch die Steuerung- langfristiges Stillsetzen

6. Wartung/Inspektionen (gilt für alleAnlagenmodule, auch für alleUnterlieferanten)

- Wartungs-/ Inspektionsliste mit Angaben zu Wartungs- undInspektionszyklen für die Anlagenmodule, mit Angaben zuArbeitsschritten, notwendigen Arbeitskräften und Gesamt-arbeitszeit für die Realisierung der betreffenden Arbeits-schritte

- vorgeschriebene Prüfungen- Reinigungsmaßnahmen- Schmierung

7. Unterlagen der Unterlieferanten - Auflistung der Technischen Unterlagen der Unter-lieferanten (Lfd.-Nr., Erzeugnis/ Bauteil, Unterlieferant mit vollständiger Anschrift, enthalten in Ordner: .....)

8. Transport, Lagerung, Montage - Sicherheitshinweise- Maßnahmen für die Lagerung von

- Maschinenteilen- Gummierzeugnissen (allgemein)- Elektrotechnischen Geräten und Maschinen- Schmierstoffen, Ölen, Anstrichstoffen,

Lösungsmitteln und dergleichen- Hinweise für die Montage

- Einsatz von Hebezeugen, Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

- Hinweise für Schweiß- und Schneidarbeiten- Montagehinweise (Reihenfolge)

- Prüfungen während des Montageprozesses- Funktionsproben- Checkliste Montageabnahme

9. Service/ Kundendienst, - Hinweise für Service/ Kundendienste einschließlichvollständiger Anschriften

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Teil B

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10. Anlagenführerliste - dient zur Bestätigung des Anlagenführers, dass er dieBetriebsdokumentation kennt und die darin enthaltenenAnweisungen insbesondere die Sicherheitsvorschriftengewissenhaft befolgt

Tabelle 3 Gliederung/ Mindestinhalt Betriebsanleitung

4.3.2 Instandsetzungsanleitung

Durch die Instandsetzungsanleitung ist der Anlagenbetreiber in die Lage zu versetzen, eine Instandhaltungsmaßnahme zu planen und durchzuführen bzw. eine Montagefirma dazu zu befähigen.

Bei der Beschreibung von Instandsetzungstechnologien sind Hinweise bzw. Querverweise auf Beschreibungen und Darstellungen in den Technischen Dokumentationen der Unterlieferanten grundsätzlich zulässig.

Es ist darauf zu achten, dass in den Technischen Dokumentationen der Unterlieferanten nur Bauteile beschrieben sind, die bei der betreffenden Anlage zum Einsatz kommen.

Gliederung Mindestinhalt

Einleitung - grundsätzliche Einführung

Sicherheitsinformationen - Sicherheitsinformationen- Übersicht über Sicherheitssysteme- Mindestinhalt, d.h. Grenzwerte/ Einstellwerte

(Kräfte, Weg und Zeit sind anzugeben)

Mögliche Störungen/ Maßnahmen zur Störungsbeseitigung

- Übersicht über das Schadensbild, die vermutete Ursache sowie notwendige Maßnahmen für die Beseitigung der Störungen in Tabellenform

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Teil B

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Instandsetzungsarbeiten -Hinweise auf- erforderliche Instandsetzungswerkzeuge

einschließlich Sonderwerkzeuge- notw. Transportgeräte und Hilfsvorrichtungen- Instandsetzungsarbeiten an den einzelnen

Anlagenmodulen (Verweis auf entsprechende Herstellerdokumentation ist statthaft.)

- Festlegungen zur Erneuerung bzw. das Ausbessern von Anstrichen entsprechend gültiger MIBRAG-Korrosionsschutzanweisung

- Maßnahmen zur Konservierung von Bauteilen- Personalbedarf (Qualifizierung)- Zeitbedarf für Maßnahme- geprüfte und genehmigte Technologien wo

gesetzlich, behördlich oder betrieblich gefordert

Funktionsüberprüfung/ Probebetrieb

- Sicherheitshinweise- erforderliche Maßnahmen und Kontrollen nach der

Instandsetzung- Festlegung zum Umfang der Funktionsprüfung/

des Probebetriebes- Einschalthinweise

Übersicht zu den mitgeltenden Zulieferdokumentationen

- Auflistung der Technischen Unterlagen der Unterlieferanten (Lfd.-Nr.; Erzeugnis/ Bauteil;Dokumetennummer nach Pkt. 4.1.2;Unterlieferant mit vollständiger Adresse, enthalten in Ordner ….)

Lebenslaufakte (separates Dokument)

- zum Dokumentieren aller während der gesamten Betriebs-/ Lebensdauer der Anlage vorkommenden Störungen, Ursachen, durchgeführte Kontrollen, Revisionen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten

Tabelle 4 Gliederung/ Mindestinhalt Instandsetzungsanleitung

4.3.3 Ersatzteilkatalog

Der Ersatzteilkatalog listet alle erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile (auch die der Unterlieferanten) sowie Verbrauchsmaterialien auf. Er ist so aufzubauen, dass jedes benötigte Ersatzteil schnell und sicher zu identifizieren ist. An Hand der entsprechenden Ersatzteilnummer muss das dazugehörige Teil sofort bestellbar sein.

Ersatz- und Verschleißteile von Unterlieferanten müssen mit den Angaben aus diesem Katalog beim Unterlieferanten direkt bestellbar sein.

Dem Ersatzteilkatalog ist eine vollständige Herstellerliste mit Adressen beizufügen. Die Einteilung des Ersatzteilkataloges hat entsprechend Haupt- und Unterbaugruppen zu erfolgen.

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Ersatz- und Verschleißteile, die nicht einer “Serienausführung“ der Hersteller entsprechen, sind mit MIBRAG-Zeichnungsnummern auszuweisen.

Für Ersatz- und Verschleißteile sind Zuordnungszeichnungen erforderlich, aus denen deren Lage, Anordnung und Identifizierung eindeutig hervorgeht.

Es sind möglichst Explosionszeichnungen zu verwenden.Bei Verwendungen von zweidimensionalen Konstruktionszeichnungen sind diese entsprechend zu bearbeiten. Alle überflüssigen Angaben sind zu löschen.

Die Zeichnungen erscheinen im aufgeschlagenen Katalog jeweils auf der oberen Seite, der dazugehörige Text auf der gegenüberliegenden unteren Seite.

Für Normteile, Wälzlager, Dichtelemente, Sicherungen u. ä. sind die Normbezeichnungen/-daten anzugeben.

Alle Ersatz-/ Verschleißteile sowie Verbrauchsmaterialien sind mit folgenden Angaben in Listen (Querformat) zu spezifizieren:

- zugehörige Pos.-Nr. oder KKS-Nr. und Benennung der Ausrüstung- Benennung des Teiles bzw. Materials- technische Daten (Maße, Werkstoff, Normangaben)- Ersatzteil- und Identifizierungs-Nr.- Zeichnungs- und Teile-Nr. der Zuordnungszeichnung- Kennziffer 1 für Ersatzteile

2 für Verschleißteile3 für Verbrauchsmaterialien

- AnzahlAngaben, wie oft das spezifizierte Teil vorhanden/ eingebaut ist

- Herstellerpreis je Ersatzteilposition(verpackt ab Werk, einschließlich Kennzeichnung mit Aufkleber o. Anhänger)

- durchschnittliche Lieferzeit in Wochen

4.3.4 Inbetriebnahmeanweisung - Erstinbetriebnahme

Die Inbetriebnahmeanweisung (Erstinbetriebnahme) muss alle wichtigen Anweisungen für die Inbetriebnahme der Anlage enthalten, so dass eine Inbetriebnahme ohne zusätzliche und aufwändige Einweisung möglich ist.

Gliederung Mindestinhalt

Einleitung - grundsätzliche Einleitung

Übersicht über die Anlage/ Maschine - Anlagenübersicht- technologische Beschreibung

Inbetriebnahme - Baugruppenübersicht und transparente Funktionsbe-schreibung der Anlage und der Bedienelemente

- Einstellungsanweisung (Grundeinstellung)- Inbetriebnahme Automatikbetrieb/ Vor-Ort-Betrieb

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Überprüfung vor der InbetriebnahmeÜberprüfung der GrundeinstellungÜberprüfung der Schutzeinrichtungen

- Betriebsende, Stillsetzen, Sichern der Anlage/ Maschine- Abschalten durch Not-Aus- Mögliche Störungen bei der Inbetriebnahme und Maßnahmen beim Auftreten von Störungen

Tabelle 5 Gliederung/ Mindestinhalt Inbetriebnahmeanweisung/Erstinbetriebnahme

4.3.5 Technische Unterlagen der Unterlieferanten

Die Technischen Unterlagen der Unterlieferanten müssen vollständige Angaben enthalten. Bei Dokumentationen, welche das gesamte Sortiment des Lieferers beinhalten, sind die verwendeten Bauteile/ Baugruppen eindeutig kenntlich zu machen. Die Gliederung und das Layout für ingenieurtechnisch bearbeitete Teilprojekte/ -anlagen erfolgt analog der Dokumentation der Gesamtanlage.

Für standardisierte Bauteile/ Baugruppen ist die Standarddokumentation des jeweiligen Lieferers zulässig.

4.3.6 Gefährdungsbeurteilung

Mit den technischen Unterlagen ist eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sowie eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen ergriffenen Schutzmaßnahmen zu übergeben.Dabei sind auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, z. B. Wartung, Instandsetzung und Reparatur zu berücksichtigen.

4.3.7 Explosionsschutzdokument

Im Explosionsschutzdokument erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger gesetzlicher Grundlagen, Normen etc. sowie bestehender betrieblicher MIBRAG-Regelungen eine Bewertung der Gesamtanlage hinsichtlich einer Explosionsgefährdung (ggf. Explosionsschutzgutachten).

Insbesondere nachfolgende Angaben sind zu spezifizieren:

- sicherheitstechnische Kenngrößen brennbarer Stäube, Gase und Dämpfe - Bewertung potenzieller Zündquellen, Geräteauswahl, Staub- und

Gasexplosionsschutzmaßnahmen sowie Zoneneinteilung - Anforderungen an Betriebsmittel- Restgefährdungen und betriebsorganisatorische Maßnahmen

4.3.8 Not- und Störfalldokument

Das Not- und Störfalldokument legt die organisatorischen Vorkehrungen und erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Personals sowie zur Vermeidung von Schäden an der Umwelt und den Anlagen beim Eintreten eines Notfalles im entsprechenden Einflussbereich fest.

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Dies wären zum Beispiel:

- Brand in Anlagen oder Anlagenteilen- Explosion/ Einsturz von Gebäuden- Naturkatastrophen- Verunreinigung des Grundwassers- Umweltgefährdung durch Austritt von Chemikalien, Öl, etc.- Flugzeugabsturz- Sabotage, Bombendrohungen

Die Erstellung des Not- und Störfalldokumentes hat unter Beachtung der dazu seitens MIBRAG und zuständiger Behörden bestehenden Festlegungen zu erfolgen.

Das Not- und Störfalldokument ist entsprechend nachfolgender Gliederung zu erstellen,wobei der Vertragspartner anlagenspezifische Ergänzungen vorzunehmen hat:

Gliederung Mindestinhalt

Einleitung - Gegenstand des Handbuches- Verbindlichkeitserklärung- Geltungsbereich- Begriffe/ Abkürzungen- Handbuchbenutzeranweisungen- Organisation des Handbuchänderungs-

DienstesAllgemeiner Teil

-notfallvorsorgende Maßnamen

-Notfallorganisation bei vorliegeneines Unfalles

-Notfallbegleitende Maßnahmen

- Festlegung der Verantwortlichkeiten- Personalqualifikation (wer, wann, durch wen)- Unterweisungen

a) für mögliche Notfälleb) Im Brandschutz/ Brandschutzübungenc) Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällend) über Meldepflichten

- Übersicht über Feuerlöschsysteme, Warneinrichtungen, Beschilderung der Anlagenteile

- Einrichtung eines Krisenstabesa) Kriterien zur Einberufungb) Aufbauc) Zusammensetzungd) Funktions- und Aufgabenbeschreibung

- Kooperationsregelungen zwischen Krisenstab und externen Stellen

- Information der Öffentlichkeit in Notsituationen- Verhaltensregeln in Notfallsituationen für

a) Leitstandführerb) Steiger Betriebsüberwachung

c) vor Ort tätige Personen

- Meldesystemea) Meldung besonderer Ereignisseb) allgemeine Gefahrenabwehrpläne (Brand,

Explosion, Umweltverschmutzung, etc.)

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-Einsatz- und Aufstellungsort-Gefahrenstelle/ Gefahrenstoff-Ereignis-Ausbreitungsabschätzung-Sicherheitsmaßnahmen

Fachspezifischer Teil

-Notfallsituation Wasser

-Notfallsituation Strom

-Notfallsituation Fernwärme

- Notfallsituation Gas

- Notfallsituation Gerätehavarie

- welche Ereignisse können eintreten und welche Gefahren sind damit verbunden

- Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen- erforderliche Verhaltensmaßregeln beim

Eintreten des Ereignisses- Meldepflichten

- welche Ereignisse können eintreten und welche Gefahren sind damit verbundena) einfacher Störfall in der Energieversorgung

(Teilausfall)b) Komplettausfall der Energieversorgungc) Ausfall der Steuerungsanlaged) elektrische Brände

- Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen- erforderliche Verhaltensmaßregeln beim

Eintreten des Ereignisses- Meldepflichten

- welche Ereignisse können eintreten und welche Gefahren sind damit verbunden (z. B. Ausfall von Heizungen)

- Ergreifung von Sicherheitsmaßnahen- erforderliche Verhaltensmaßregeln beim

Eintreten des Ereignisses- Meldepflichten

- welche Ereignisse können eintreten und welche Gefahren sind damit verbunden (z. B. Ausfall von Heizungen)

- Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen/Auslösen von Warnungen

- erforderliche Verhaltensmaßregeln beim Eintreten des Ereignisses

- Meldepflichten

- welche Ereignisse können eintreten und welche Gefahren sind damit verbundena) Ausfall von zuliefernden Teilanlagen bzw.

einzelner Gerätegruppen innerhalb einer Anlage

b) Verstopfung von Übergabestellen, Schurren oder Maschinen durch Fremdkörper, Überschüttung durch Fremdkörper

c) Ausfall einer zentralen Schmieranlaged) Kollision

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- Notfallsituation Austreten von Gefahrenstoffen/ Verhinderung von Umweltschäden bzw. Umwelt-katastrophen

Anhang

-Pläne und Unterlagen

Liste der notfallrelevanten Gesetze und Vorschriften

- Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen- erforderliche Verhaltensmaßregeln beim

Eintreten des Ereignisses- Meldepflichten

- welche Ereignisse können eintreten und welche Gefahren sind damit verbundena) Verunreinigung des Bodensb) Verschmutzung des Grund- und

Oberflächenwassersc) Verunreinigung der Luft

- Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen- erforderliche Verhaltensmaßregeln beim

Eintreten des Ereignisses- Meldepflichten

- Zufahrten- Flucht- und Evakuierungspläne- Sammelstellen- Feuerwehrpläne- Feuerlöscheinrichtungen- Plan Löschwasserentnahmestellen- Feuerwehrlaufkarten- Lagepläne gefährdeter Bereiche- Trafopläne- Erdgasleitungspläne- Kanäle- Rohrtrassen

Tabelle 6 Gliederung/ Mindestinhalt Not- und Störfalldokument

4.3.9 Personalschulungsdokument

Das Personalschulungsdokument bildet die Schulungsgrundlage zur Ausbildung des künftigen Anlagenpersonals.Durch die Schulung wird das Personal mit der Anlage/ Maschine vertraut gemacht, lernt funktionelle Zusammenhänge verstehen und eine fehlerfreie Bedienung sowie das richtige Verhalten bei Störungen kennen.Im Ergebnis der im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens durchgeführten Gefährdungsanalysen sind im Personalschulungsdokument anlagenbezogen sicherheitsrelevante Schwerpunkte herauszuarbeiten, und für das betreffende Personal diesbezügliche Verhaltensvorgaben zu definieren.

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Gliederung Mindestinhalt

Einleitung - grundsätzliche Einführung

Übersicht über die Anlage/ Maschine - Übersichtsschema/ Fließschema- technologische Beschreibung

Sicherheitsinformationen - Gefährdungen und Schutzmaßnahmen- Informationen über die erforderlichen

Qualifikationen für bestimmte Arbeiten- Umweltschutzhinweise- Verhalten bei Bränden- richtiges Verhalten bei Gewitter, Sturm,

Schnee und Eis- Übersicht über Sicherheitssysteme, z. B.:

-Sicherheitszonen-Not-Aus-Einrichtungen-Signal- und Warneinrichtungen-Sicherung von Antrieben und Schutz vor Antriebseinwirkungen-Sicherheitseinrichtungen an den einzelnen Maschinen/ Anlagenteilen-Feuerlösch- und Brandmeldesysteme-Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung-Restgefahren

Einweisung zur Übernahme der betriebsbereiten Anlage/ Maschine

- Sicherheitseinrichtungen- Bedienfelder- Überprüfung der Betriebsbereitschaft

Einweisung zum Einschalten - Einschalten nach Unterbrechung der Stromzufuhr

- Einschalten, ohne dass die Stromzufuhr unterbrochen wurde

- Einschalten nach Not-Aus

Einweisung zum Bedienen der Anlage/Maschine

- Bedienen im Automatikbetrieb- Bedienen im Handbetrieb

Einweisung zum Stillsetzen der Anlage/Maschine

- Abschalten der Anlage/ Maschine- Abschalten durch Not-Aus- Abschalten für einen längeren Zeitraum

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Einweisung zu Wartungsarbeiten - optische/ akustische Kontrollen an der Anlage/Maschine

- Wartungs-Intervalle- Ein-/ Ausbau von Ersatz- oder Verschleißteilen

(Verweis auf Zulieferdokumente zulässig)- Reinigung- Schmierungs-Intervalle

Übergabe-/ Schulungsprotokoll - Bestätigung der sachgemäßen und vollständigen Unterweisung durch den Schulungsleiter und das Bedien- undWartungspersonal

Tabelle 7 Gliederung/ Mindestinhalt Personalschulungsdokument

4.3.10 Rahmenkontrollplan

Der Rahmenkontrollplan ist in Abstimmung mit dem zuständigen Sachverständigen für Tagebaugroßgeräte und entsprechend der DIN 22261 in der zum Abnahmezeitpunkt gültigen Fassung zu realisieren.

4.4 Spezifische Anforderungen an die Qualitätsdokumentation

Die Voraussetzungen zur Fertigung sind durch Vorlage

- des Qualitätssicherungshandbuches- des Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 – 2008 und- die Herstellerqualifikation für Schweißarbeiten

zu dokumentieren.

Die Qualitätsdokumentation ist mit folgendem Inhalt zu erstellen:

- Inhaltsverzeichnis mit Angabe der Baugruppen- Zertifizierungsurkunde- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauteilen- EG-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung - Abnahmeprüfzeugnis und Genehmigung für abnahmepflichtige Anlagen/ Teilanlagen- schweißtechnische Erklärung, Schweißeraufstellung- Qualitätsprotokolle mit Bestätigung über:

- ordnungsgemäße Fertigung und Montage nach Projekt- Hinweise zu Provisorien, Einschränkungen und Abweichung sowie deren Beseitigung

- Kontrolle der Verbindungsmittel (Niet-, Schraub- und Schweißverbindungen)- Verwendung der vorgeschriebenen Werkstoffe- ordnungsgemäße Erstfüllung mit Schmier-, Treib- und Betriebsstoffen- durchgeführte Funktionsproben

- Protokolle über durchgeführte Prüfungen und Kontrollen, wie - Ultraschall-/ Durchstrahlprüfungen- Oberflächenrissprüfung- Mess-/ Wägeprotokolle

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- Anlagenverzeichnis über Werkstoffnachweise- Werkstoffnachweise für alle eingesetzten Werkstoffe, wie

- Bleche (Beachtung der Z-Güte)- Profilstähle- Rundmaterial/ Rohre

- Werkstoffnachweise für alle eingebauten Maschinenteile und Halbzeuge, wieGetriebe, Bremsen, Kupplungen, Kugeldrehverbindungen, Lager, Räder, Achsen, Trommeln, Bandagen usw.

- Qualitätsnachweise (Prüfbescheinigungen) für alle eingesetzten Hebezeuge, Druckgefäße, Seile usw.

- Qualitätsnachweise über Art und Qualitätsgerechte Ausführung des Korrosionsschutzes sowie Abnahmeprotokolle für Kontrollflächen

- Qualitätsnachweise über alle eingesetzten Transportgummibänder und die ausgeführten Stoßverbindungen

Bei der Bindung von Subunternehmen ist zu gewährleisten, dass deren Fertigungsvoraussetzungen und der Inhalt der Qualitätsdokumentation die gleichen wie beim Vertragspartner sind.

5 Layoutvorgaben

5.1 Dokument

5.1.1 Ausschießschema

Dokumente sind generell in zweiseitiger (Vorder- und Rückseite werden bedruckt) Form zu erstellen.In Ausnahmefällen (z. B. Anlagelisten) kann die einseitige Form (Rückseiten werden nicht bedruckt) angewendet werden.

5.1.2 Art des Dokumentes

- lose Blätter im Ordner- 4-fach gelocht

5.1.3 Papierformat

Das Dokument ist einheitlich im Papierformat DIN A4 auszuführen.Für Darstellungen und Tabellen können größere Formate verwendet werden.Diese Seiten sind auf das Grundformat des Dokumentes zu falzen.

5.1.4 Papierarten

Dokumente werden auf einem Laserdrucker mit einer Auflösung vom mindestens 300 dpi auf holzfreiem Papier ausgegeben.Ein Durchscheinen des Rückseitendruckes ist zu vermeiden (Papierart mit 80g/m²).Für die Deckblätter oder das Register soll eine Papierart ab 120g/m² verwendet werden.

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5.2 Seitenlayout

5.2.1 Maßeinheiten

Einheitlich für alle Maßangaben wird Millimeter (mm) verwendet.

5.2.2 Seitenformat/ Seitenlage

Dokumente in einseitiger Form bestehen nur aus rechten, in zweiseitiger Form sowohl aus linken als auch aus rechten Seiten.

- hochformatige Seitenlage für Textdokumente- querformatige Seitenlage für Ersatz- und Verschleißteillisten u. ä.

5.2.3 Leerseiten

Kapitel beginnen immer auf einer rechten Seite. Auslaufende Seiten des vorhergehenden Kapitels werden Leerseiten.

- Leerseiten mit Kopf- und Fußzeile, Seitenzahl und mit Raum für Notizeintragungen

5.2.4 Satzspiegel/ Ränder

Als Satzspiegel bezeichnet man den definierten Raum auf einer Seite, in welchem Text und Bild/ Grafik einheitlich angepasst bzw. gesetzt werden.Diese Definition ist für alle folgenden oder vorhergehenden Seiten im Format A4 verbindlich.

Der Text beginnt auf jeder Seite unterhalb der Kopfzeile (50 mm von der Blattoberkante) und endet oberhalb der Fußzeile (30 mm von der Blattunterkante).

Die Ränder betragen:

vom Blattrand oben 15 mmunten 17 mmrechts 12 mmlinks 25 mm

Bundsteg 0 mmbündig

5.2.4.1 Einseitige Dokumente

Bei einseitigen Dokumenten wird nur jeweils die rechte Seite verwendet.Die Rückseite bleibt leer (keine Kopf- und Fußzeile)

5.2.4.2 Zwei- bzw. doppelseitige Dokumente

Zwei- bzw. doppelseitige Dokumente bestehen aus linken (geraden) und rechten (ungeraden) Seiten.Der Satzspiegel wird für linke und rechte Seiten symmetrisch angeordnet.

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5.2.4.3 Verwendung von Spalten

Texte bzw. Bilder können auf einer Seite mehrspaltig gesetzt werden, wobei die Proportionen beider Elemente jeweils der definierten Spaltenbreite anzupassen sind.

5.2.4.4 Spaltenmaße

Listen sind mit mehreren Spalten zu definieren, wobei der Spaltenabstand immer möglichst einheitlich gehalten werden soll (Ersatz- und Verschleißteillisten).

5.2.4.5 Seitenzahlen (Pagina)

Alle Inhaltsseiten sind kapitelweise fortlaufend mit Seitenzahlen zu versehen.

1-1, 1-2, ... 1-n 2-1, 2-2, ... 2-n usw.Position: unten im Seitenformatbei einseitigem Druck: rechts auf der Blattvorderseitebei zweiseitigem Druck: rechts auf der Blattvorderseite

links auf der Blattrückseite

5.2.4.6 Kopf- und Fußzeilen

Kopf- und Fußzeilen dienen zur besseren Orientierung innerhalb verschiedener Abschnitte oder Kapitel. Sie sind wie folgt auszuführen:

Kopfzeile:

Erzeugnis: FirmenlogoProjekt: (max. 2 Zeilen)MIBRAG-Auftragsnummer:Projekt-Nr.: (Vertragspartner/ Hersteller)

Fußzeile:

Erstellungsdatum: Kapitelangabe Kapitel Nr., SeitenzahlRevisionsangabe:Dokumentationsnummer

5.3 Inhaltsgestaltung

5.3.1 Textgestaltung

Der fortlaufende Text eines Dokumentes kann aus Kapitelüberschriften, Überschriften mehreren Grades und Fließtext bestehen.

Innerhalb einer Seite sollte man nicht mehr als drei verschiedene Schriftarten, im fortlaufenden Fließtext nicht mehr als drei verschiedene Schriftschnitte (Standard, Fett, Kursiv, usw.) verwenden.

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Zur schnellen Texterfassung sind Aufzählungen oder geeignete tabellarische Darstellungen einzusetzen. Aufzählungen können durch Spiegelstriche, Punkte oder geeignete Symbole (jedoch einheitlich im gesamten Dokument) gekennzeichnet werden.

Fußnoten sind zu vermeiden.Falls diese unvermeidbar sind, müssen Fußnoten auf der gleichen Seite angeordnet werden.

5.3.1.1 Kapitelüberschriften

Kapitelüberschriften bezeichnen jeweils einen abgeschlossenen Abschnitt innerhalb des Dokumentes.

- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 11 pt- Schriftschnitt: Fett- Formatierung: linksbündig auf einer neuen Seite

5.3.1.2 Überschriften innerhalb der Kapitel

Überschriften zeichnen abgeschlossene Abschnitte oder Absätze innerhalb eines Kapitels aus.Sie werden, zur besseren Unterscheidung, in verschiedenen Formaten definiert.

a) Überschrift 1- Schriftart: Arial- Schriftgröße: 11 pt- Schriftschnitt: Unterstrichen- Formatierung: linksbündig

b) Überschrift 2- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 11 pt- Schriftschnitt: Normal- Formatierung: linksbündig

c) Überschrift 3- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 11 pt- Schriftschnitt: Normal- Formatierung: linksbündig auf einer neuen Seite

Bei Erfordernis ist eine weitere Untergliederung der Überschriften möglich.

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5.3.1.3 Fließtext

Fließtext kann bis zu drei Schriftschnitte in einer Grundschrift enthalten.

- Formatierung: linksbündig Blocksatz- Schriftart: Arial- Schriftgröße: 11 pt- Schriftschnitt: Normal - für den Grundtext

Fett - für notwendige Hervorhebungen im Text

5.3.1.4 Abstände

Abstände zwischen den einzelnen Textelementen verdeutlichen deren Unterschiede.Generell wird die Grundlinie der oberen Zeile und die Grundlinie der darunter liegenden Zeile als Abstand bezeichnet.

- Abstand zwischen Überschriften 1. Grades und Überschriften 2. Grades, Überschriften 3. Grades und Fließtext 11,5 mm

- Abstand zwischen Überschriften 2. Grades und Überschriften 3. Grades, und Fließtext 11,5 mm

- Abstand zwischen Überschriften 3. Grades und Fließtext 11,5 mm

5.3.1.5 Abkürzungen

Abkürzungen von Maßangaben werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Weitere Maßeinheiten, welche von den SI-Einheiten abweichen, werden nachstehend in eckigen Klammern angegeben.Abkürzungen im Fließtext (wie z. B., usw., bzw.) werden als Standardabkürzungen nicht näher ausgeführt.Bei Bedarf kann ein Abkürzungsverzeichnis nach Abschluss des letzten Kapitels angeführt werden.

5.3.1.6 Stichwortregister/ Index

Ein Stichwortregister/ Index ist nach Abschluss des letzten Kapitels anzufügen. Die Eintragungen des Index richten sich nach den Inhalten der einzelnen Kapitel und sind logisch zu ordnen.

5.3.1.7 Sicherheitssymbole

Sicherheitssymbole werden zur Verdeutlichung von Gefahren-, Achtungs- oder Warnhinweisen verwendet. Sie werden dem jeweiligen Hinweis zugeordnet. Gefahren-, Achtungs- oder Warnhinweise sind wie folgt zu gliedern:

Gefahr z. B. Verbotszeichenunmittelbar drohende Gefahr durchNichtbefolgen von Anweisungen

Warnung z. B. Warnzeichenmöglicherweise gefährliche Situationdurch ungenaues oder Nichtbefolgenvon Anweisungen

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Vorsicht z. B. Gebotszeichenweniger gefährliche Situationdurch ungenaues oder Nichtbefolgenvon Anweisungen

Umweltgefahr z. B. Umweltsymbolgefährliche Situation durch Verwendungvon Stoffen, durch die eine Gesundheits-und Umweltgefahr ausgeht

Hinweise z. B. Symbole, Piktogramme,wichtige Informationen an das SchriftformBedienpersonal

Weitere Hinweise zur Verwendung der Sicherheitssymbolik entsprechend Unfallverhütungsvorschrift.

5.3.1.8 Hervorhebungen

Gefahren-, Achtungs- oder Warnhinweise sind zur Verdeutlichung besonders hervorzuheben. Der Sachverhalt ist durch den Text und ein entsprechendes Sicherheitszeichen kenntlich zu machen.

5.3.1.9 zusätzliche Hinweise zur Textgestaltung

Darstellung von Maßeinheiten, Zahlenwerten, Vor- und Rechenzeichen:

Beispiele Maßeinheiten und Zahlenwerte:

4 A: Leerschnitt zwischen Zahl und MaßeinheitVDC: ohne Leerschnitt+4 V: kein Leerschnitt zwischen + und Zahl3 + 4: Leerschnitt vor und nach „+“, wenn es als Rechenzeichen steht

Beispiele sprachliche und mathematische Aussagen:

falsch: Spannung>16Vrichtig: Spannung U > 16 V oder in Tabellen U > 16 V

Beispiele Bereiche mit Zahlenangaben:

im Text: 20 V bis 25 Vin Tabellen/ Datenblättern: 20...25 VSignaldarstellung: 4...20 mA-Signal

Schreibweise im Zusammenhang mit Schrägstrichen:

kein Leerschritt vor und nach dem Schrägstrich

falsch: Warn-/ Sicherheitseinrichtungenrichtig: Warn-/ Sicherheitseinrichtungen

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5.3.2 Ausführung von Abbildungen, Tabellen

5.3.2.1 Abbildungen, Tabellen

Abbildungen und Tabellen dienen zur Verdeutlichung von komplexen Zusammenhängen und sollen sich auf den konkreten Sachverhalt beziehen.

Abbildungen

Mit Hilfe von Abbildungen sollen Texte verständlicher oder durch selbsterklärende Abbildungen vollständig ersetzt werden.

- unwichtige Details sind wegzulassen- Um eine ausreichende Transparenz der Darstellungen zu erhalten, ist bei

Abbildungen auf die Ausführungen in 3D zu orientieren.- Für Ersatz- und Verschleißteillisten sollen Explosionszeichnungen verwendet

werden.- In einer Abbildung dargestellte Einzelheiten sind, wenn es der Sachverhalt erfordert,

mit fortlaufenden Positionszahlen zu versehen.Der Abbildung ist dann eine Legende zuzuordnen, die jene Einzelheiten in der Reihenfolge der Positionszahlen benennt.Die Legende ist in Fließtext auszuführen.

Wird innerhalb des beschreibenden Textes auf ein Dokument, eine Abbildung oder Tabelle verwiesen, so hat die Angabe in folgender Weise zu erfolgen:

Beispiel: - Angabe der Dokumentennummer- Gurtbandförderer (Pos. 5 Abb. 3-1)Schmierstellen (siehe Tabelle 15)

Tabellen

Sind wie folgt auszuführen:

- Tabellenumrandung: 1 pt- Schriftgröße: nicht kleiner als 8 pt- Hervorhebungen sind zwecks besserer Verständlichkeit zulässig- Überschriften in der Tabelle: gleiche Schrift wie Text in der Tabelle,

Schriftschnitt Fett

Tabellen, die auf der Folgeseite weitergeführt werden, bleiben am unteren Rand offen.

5.3.2.2 Format

Die Formate und Abbildungen richten sich nach der Festlegung des Satzspiegels, der Definition der jeweiligen Kapitel und/ oder den dazugehörigen Spaltendefinitionen.Sie werden entweder über und unter dem Text platziert, oder auf eigenen Abbildungsseiten geführt. Abbildungen sind bei Größenänderungen proportional zu vergrößern oder zu verkleinern.

Abnahmeordnung

Teil B

Dokumentationsformalien

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5.3.2.3 Bild-/ Tabellenunterschriften

Abbildungen werden mit Bild-, Tabellen mit Tabellenunterschriften bezeichnet. Sie setzen sich aus Bild- bzw. Tabellennummern und erläuternden Text zusammen.Die Schriftart entspricht dem Fließtext, die Schriftgröße wird dagegen kleiner gewählt.

- Schriftdefinition: Schriftart: ArialSchriftgröße: 10 ptSchriftschnitt: Fett

- Formatierung: linksbündig

Bildnummern werden in den einzelnen Kapitel fortlaufend bezeichnet.Beispiel:

Abb. 5-4 Vor-Ort-Steuerkasten Walzenrostsieb bedeutet Kapitel 5 Bild 4Abb. 3-1 Gurtbandförderer bedeutet Kapitel 3 Bild 1

Tabellennummern werden fortlaufend innerhalb des gesamten Dokumentes bezeichnet.Beispiel:

Tabelle 1 Ausführung von SicherheitshinweisenTabelle 21 Handschmierstellen mit Schmiernippel

5.3.3 Schriften in technischen Zeichnungen

In Abhängigkeit von Zeichnungsformat und der verwendeten Liniengruppe ist entsprechend DIN 6774 die Schriftgröße auszuwählen.Es ist zu gewährleisten, dass auch bei Formatverkleinerungen im Rahmen der Dokumentation die Schrift eindeutig und deutlich lesbar ist.

5.3.4 Ausführung Zeichnungsschriftfelder

Die Ausführung des Schriftfeldes aller erstellten Zeichnungsunterlagen erfolgt entsprechend den Vorgaben der Anlagen 1 u. 2.

5.4 Druck und Vervielfältigung

Für eine geringfügige Auflage des Dokumentes reicht in der Regel ein Laserausdruck als Kopievorlage aus.

6 Elektronische Dokumentation

6.1 Anforderungen an die elektronische Dokumentation

- einfache Navigation durch Teilestruktur, in der die Anlagenstruktur abgebildet ist- intuitive Bedienung durch eine einfache Benutzeroberfläche- ergänzende Angaben zu Ersatzteilen, beispielsweise Hinweise zu bestehenden

Maschinentypen, Normen etc.- Einfaches und vor allem fehlerfreies Bestellen von Ersatzteilen - Möglichkeiten der Einbindung in ein rechnergesteuertes Bediensystem

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Teil B

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6.2 Lieferanforderungen

Die beschreibenden Dokumentationsteile sind auf der Basis der Datensätze aus den Einzeldokumentationen zu erstellen.Diese sind modular aufzubauen und in MS- Word bereitzustellen. Als Bildformate sollen JPEG, TIF, GIF, BMP oder PNG zur Anwendung kommen.Ersatzteilkataloge sind auf der Basis der Daten eines Produktionsplanungs- und Steuerungssystems (PPS) automatisch zu generieren. In einem einzigen Arbeitsgang wird der komplette Datenträger erstellt.

Dieser automatische Prozess umfasst das:

- Einlesen der PPS-Daten- Generieren der (grafischen) Baumstruktur- Ermitteln der erforderlichen Zeichnungen- Generieren eines Indizes- Publizieren auf CD-Rom und/ oder im Inter-/ Intranet

Inhalts/ Indexverzeichnisse sind automatisch generierend zu erstellen und abzubilden.

Gliederung der Konstruktionsunterlagen nach MIBRAG-Vorgabe in Haupt - und Untergruppennummern und Einzelteilnummern

6.3 Datenträgerformate

- Aus den Dokumentationsteilen der Satzdokumente sind für den Gebrauch PDF/A-Dateien zu generieren, die mit den mindest möglichen Navigiermerkmalen Inhalts-und Indexverzeichnis zu erstellen sind.Es ist eine Mindestauflösung für eine druckoptimierte Einstellung zu verwenden.

- Vektorbasiertes 3-D-Cad-Modell in DWG- bzw. DGN-Format

- Zeichnungserstellung im Rahmen der Konstruktionsunterlagen sind möglich mit:

- AUTO CAD Format DWG- MICRO STATION Format DGN- STÜCKLISTEN in EXCEL

(mit dem Beginn der Projektphase „Engineering“ führen die Vertragspartner einen Testlauf bei TDM durch)

- Farbtabellen und Schrftfonts, mit denen die o. g. Dokumentationen erstellt wurden, sind mit zu übergeben.

(mit dem Beginn der Projektphase „Engineering“ führen die Vertragspartner einen Testlauf bei TDM durch)

- Die Daten sind auf geschützten, virenfreien Datenträgern bereitzustellen.Elektromagnetische Datenträger sind nur nach gesonderter Vereinbarung zu liefern. In der Regel sind abgeschlossene Tracks auf CD-Rom zu erzeugen.

6.4 Struktur Datenträgernummer

Der Inhalt der Datenträger ist in einer Baumstruktur (wie Explorer) abzubilden und in geeigneter Form auf dem Datenträger und dessen Hülle darzustellen.

Abnahmeordnung

Teil B

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Angaben zur Lieferfirma und Erstellungsdaten sind aufzunehmen.Die Vergabe der Zeichnungsnummern erfolgt gemäß vorgegebener MIBRAG-Struktur. Abweichungen sind im Ausnahmefall nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch TDMMaschinentechnik/ Konstruktionsbüro bzw. die zuständige Fachabteilung zulässig.

6.4.1 Datenträgerbezeichnung der Dokumente

Das Datenträgerverzeichnis der Dokumentation ist in einer Baumstruktur (wie Explorer) zu gliedern in:

* Ordner Dokumente Geräte- oder Anlage xxxxxx (Kreuze Nr.)

darunter

* Ordner 000_Verschiedenes* Ordner 001_Entwürfe* Ordner 002_Lagepläne_Übersichten* Ordner 011_Kataloge_Betriebsanl_Technologien* Ordner 012_Berechnungen* Ordner 028_Werkzeuge, Vorrichtungen, Stützen, Stapel

In diesen Ordnern werden die Dateien der Dokumente zugeordnet abgelegt.

z. B.: M-1553_011_001Betriebsanleitung_SRs1301.docM-1553_028_001-Hilfsstütze.dwg

Im Ordner 000 sind u. a. das Zeichnungsverzeichnis gemäß Muster nach Anlage 4 und das Dokumentenverzeichnis gemäß Muster nach Anlage 3erfasst.

6.4.2 Datenträgerbezeichnung der Zeichnungen

Sind Zeichnungen eindeutig den Baugruppen einer Anlage, eines Gerätes usw. zuzuordnen, ist das Datenträgerverzeichnis der Zeichnungsdokumentation in einer Baumstruktur (wie Explorer) wie folgt zu gliedern:

* Ordner Geräte- oder Anlage xxxxxx (Kreuze Nr.)

* Ordner Zeichnungen und Stücklisten

darunter

* Ordner Baugruppe (Nummer_Kurzbezeichnung)Beispiel:B42_Schaufelrad

In diesem Ordner werden die Dateien aller Zeichnungen (DGN, DXF, DWG, TIF) und Stücklisten (XLS) oder später geänderte Zeichnungen, Stücklisten abgelegt.

Beispiel:M-1553_B42_005_a_02v04-Radnabe.dwg

d.h. in Baugruppe B42 die Zeichnung mitlfd. Nr. 005, Index „a“; Blatt 2 von 4 (4 =Gesamtanzahl der Blätter)

Abnahmeordnung

Teil B

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Innerhalb der Dokumentationsart sind Verzeichnisse der Originaldateien getrennt in Text/Bild/ PDF und HTML Dokumente anzulegen.

Übersteigt die Datenmenge die verfügbare Kapazität, so sind logische Trennungen nach Dokumentationsarten vorzunehmen, wobei der Gesamtumfang der Datenträgerlieferung zum Projekt erkennbar sein muss.

Packprogramme und Komprimierungen sind nicht zulässig.

7 Dokumentenprüfung

7.1 Dokumentenprüfung und Freigabe der Unterlagen

Einreichung an MIBRAG Alle Unterlagen der Projektdokumentation (Zeichnungen, Spezifikationen, Beschreibungen usw.), die im Dokumentationslieferverzeichnis aufgeführt sind.

Anzahl: 3-fach zur Prüfung und zur Freigabe

Alle Unterlagen von Unterlieferanten, nach denen der Nachunternehmer bestellt oder ausführt, müssen den Vermerk des Kunden und/ oder Auftraggebers „Zur Ausführung freigegeben“ und das dazugehörige Datum einschließlich Abteilung und Zeichen des Prüfers enthalten.

7.2 Endgültige Dokumentation und Fertigung der Ausrüstung

Die endgültige Produktdokumentation und die Fertigung der Ausrüstung dürfen nur nach Genehmigung durch MIBRAG erfolgen.

Stellt sich bei der Montage oder Inbetriebnahme heraus, dass die Produktdokumentation fehlerhaft ist, hat der Vertragspartner/ Unterauftragnehmer die entsprechenden Dokumente unverzüglich zu korrigieren. Die korrigierten Exemplare sind in der erforderlichen Stückzahl kostenlos bereitzustellen.

8 Dokumentenübergabe

8.1 Termine und Anzahl der Unterlagen

1. Lieferung: notwendige Unterlagen zur Bestätigung der FertigungAnzahl: 3-fachTermin: mindestens 3 Wochen vor Fertigungsterminfreigabe

2. Lieferung Vorab-Unterlage, die der Planung der Gesamtanlage dienen(Schnittstellen, Lastangaben, Maßangaben)

Anzahl: 3-fachTermin: festgelegt vom Planer

3. Lieferung Lieferantendokumentation (endgültige Dokumentation) mit der Lieferung bzw. der Abnahme der Komponente/Leistung

Anzahl: 3-fach als Papierexemplar1-fach als Papierexemplar in wetterfester

Ausführung

Abnahmeordnung

Teil B

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zusätzlich für E- und Leittechnische Unterlagen (Übersichts- und Stromlaufpläne)

Anzahl: 2-fach auf elektronischen DatenträgernTermin: mit Lieferung bzw. der Abnahme der

Komponente/ Leistung

8.2 As built-Dokumentationen

Nach Abgabe der endgültigen Dokumentation sind genehmigte Ausführungsveränderungen in die betreffenden Unterlagen einzuarbeiten.

Die korrigierten Dokumente sind mit dem Aufdruck „As built“- Dokumentation zu kennzeichnen.

9 Kennzeichnung von Änderungen (Revisionen)

Alle Ausgaben einer Dokumentation sind fortlaufend mit einem Revisionsindex (Änderungsindex) bestehend aus Buchstabe-Jahr-Monat-Tag zu versehen,

- Die erste Ausgabe erhält immer den Revisionsindex 0 (= Ersterstellung).- Die erste Änderung (Revision) wird mit A gekennzeichnet.- Weitere Revisionen werden entsprechend fortlaufend gekennzeichnet.

Kennzeichnung der Änderung auf Textseiten

Sie erfolgt durch den Index am linken unteren Rand in der Fußzeile unter dem Erstellungsdatum.Änderungsindexe sind entsprechend Punkt 4.2.2 zu erklären.

Der Revisionsindex ist auf dem Deckblatt und der entsprechenden Seite anzugeben.

Abnahmeordnung Teil B

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Schriftfeld FREMDFIRMA Anlage 1

x

Abnahmeordnung

Teil B

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Legende zum Schriftfeld Anlage 2

Schrifthöhe[mm]

1 2,5 Farbton gemäß Ausschreibung bzw. der Arbeitsanweisung Korrosionsschutz

2 2,5 MIBRAG-Bereich/ Abteilung

3 2,5 Änderungsindex in alphabetischer Reihenfolge (der aktuelle Index ist in der Zeichnungsnummer ausgewiesen)

4 2,5 Hinweis zu den geänderten Teilen

5 2,5 Art des Korrosionsschutzes gemäß Ausschreibung bzw. der Arbeitsanweisung Korrosionsschutz

6 2,5 Fertigungsvorgaben/ Qualitätsparameter

7 2,5 Angaben zum Material; bei diversen Materialien kann auf die Stückliste verwiesen werden

8 6,0 Format der Zeichnung

9 4,0 Gerätenummer; Gerätetyp/ Anlage

10 4,0 Benennung der Baugruppe des Gerätes/ der Anlage

11 6,0 Benennung der Zeichnung (Objekt, Baugruppen oder Teile)

12 6,0 MIBRAG-ZeichnungsnummerDie Vergabe der Zeichnungsnummern erfolgt gemäß nachfolgender MIBRAG-Struktur. Abweichungen sind im Ausnahmefall nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch TDM Maschinentechnik/Konstruktionsbüro bzw. zuständiger Fachabteilung zulässig.

- grundlegende Struktur der MIBRAG-Zeichnungsnummer

M–1553.B34.012a Bl.a b c d

a - Geräte- oder Anlagennummerb – Baugruppe oder Klassec – fortlaufende Zeichnungsnummer und Änderungsindexd – fortlaufende Blattnummer (kann entfallen, wenn Zeichnung nur aus

einem Blatt besteht

13 2,5 Angaben zu vorhergehenden Zeichnungen/ nachfolgende Zeichnungen

14 4,0 Angaben des Vertragspartners (z. B. gesonderte Zeichnungsnummer; Auftragsnummer)

15 2,5 Baugruppennummer

16 4,0 Blattnummer von Gesamtblattanzahl

Abnahmeordnung

Teil B

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Muster Tabellarisches Dokumentenverzeichnis Anlage 3

Dokumentenverzeichnis M-aaaa.bbb.ccc MIBRAG-Dokumente

Gruppe: M-aaaa Klasse:Originale: .bbb

Lieferfirmen-Pausen: x

d e Blatt.-Nr.

f

Zeichn.- Ä. Benennung >Ers. d. Zeichn. Zeichnungshersteller Zeichn.-Nr. d. Zeichn. Art

Nr. Ind. Erz. f. Zeichn.< Kurzz. Name Datum Liefererfirma DIN - Gr.

1 2 3 4 5 6 7 8

.ccc

Erläuterung:

Index Benennung Erläuterung Beispiel

a Gesamtobjekt/Gruppennummer Vorgabe durch MIBRAG 1112

b )1 Klasse Vorgabe durch MIBRAG 012

c Beginn laufende Nummer in Abstimmung mit MIBRAG 008 (bereits 7 Dokumente abgelegt)

d Bezeichn. Gesamtobjekt/WVK.-Nr. Vorgabe durch MIBRAG A2Rs-B 10000.150 - 1112

e Klassenverzeichnisbenennung Vorgabe durch MIBRAG Berechnungen (012)

f Blattnummer Vertragspartner 1v11 (Blatt 1 von 11)

)1 pro Klasse ein Tabellenblatt in Datei anlegen

Das vorliegende Muster gilt für Anlagen/ Geräte, die in Baugruppen gegliedert sind.Grundsätzlich sind die Ausführung des Dokumentenverzeichnisses und die Belegungder Dokumenten- und Zeichnungsnummern mit dem MIBRAG-Bereich Maschinentechnik/ Konstruktionsbüro TDM, abzustimmen.

Abnahmeordnung

Teil B

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Muster Tabellarisches Zeichnungsverzeichnis Anlage 4

Zeichnungsverzeichnis M-aaaa.bbb.ccc MIBRAG-Zeichnungen

Gruppe: M-aaaa Klasse/Baugruppe:

Originale: .bbb

Lieferfirmen-Pausen: x

d e Blatt.-Nr.

f

Zeichn.- Ä. Benennung >Ers. d. Zeichn. Zeichnungshersteller Zeichn.-Nr. d. Zeichn. Art

Nr. Ind. Erz. f. Zeichn.< Kurzz. Name Datum Liefererfirma DIN - Gr.

1 2 3 4 5 6 7 8

.ccc

Erläuterung:

Index Benennung Erläuterung Beispiel

a Gesamtobjekt/Gerätenummer Vorgabe durch MIBRAG 1553

b )1 Baugruppe Vorgabe durch MIBRAG B42

c laufende Nummer in Abstimmung mit MIBRAG 005

d Bezeichn. Gesamtobjekt/Geräte-Nr. Vorgabe durch MIBRAG SRs 1301 - 1553

e Baugruppenbenennung Vorgabe durch MIBRAG Schaufelrad

f Blattnummer Vertragspartner 1v11 (Bl. 1 von 11)

)1 pro Baugruppe ein Tabellenblatt in Datei anlegen

Das vorliegende Muster gilt für Anlagen/ Geräte, die in Baugruppen gegliedert sind.Grundsätzlich ist die Ausführung des Zeichnungsverzeichnisses und die Belegung der Dokumenten- und Zeichnungsnummern mit dem MIBRAG-Bereich Maschinentechnik/Konstruktionsbüro TDM abzustimmen.

MIBRAG-Festlegungen

zur

Durchführung von Abnahmen

Abnahmeordnung Teil C

x Abnahmeordnung Teil C

MIBRAG-Festlegungen zur Durchführung von Abnahmen

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Stand: 29.11.2017 2 von 7

Inhaltsverzeichnis Teil C

Seite

1 Zielstellung 3

2 Abnahmearten 3

2.2 A-Abnahme 3

2.3 B-Abnahmen 3

3 Abnahmegremien 4

3.1 Abnahmebevollmächtigter 4

3.2 Abnahmekommission 4

3.3 Anfahrstab 5

4 Abnahmehandlung 5

4.1 Interner Antrag auf Zustimmung zur Abnahme 5

4.2 MIBRAG-Abnahmenummer 5

4.3 Abnahme 6

4.4 Abnahmeverweigerung 6

4.5 Gewährleistung 6

4.6 Anlagen zum Abnahmeprotokoll 6

4.7 Zentrale Ablage des Abnahmeprotokolls 6

5 Freigabe zur Rechnungslegung 7

6 Anlage 3 - Übersicht „Prüfungen - Nachweise - Dokumentationen“ 7

Anlagen: (Anlagen 1 – 3 s. Teil A)

Anlage 4: Interner Antrag auf Zustimmung zur Abnahme

x Abnahmeordnung Teil C

MIBRAG-Festlegungen zur Durchführung von Abnahmen

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1 Zielstellung

Diese Arbeitsanweisung regelt Zuständigkeiten und Abläufe bei der Abnahme von Lieferungen und Leistungen, bei denen der Vertrag eine formelle Abnahmehandlung vorsieht.

Die Verantwortung für Kontrolle und Abnahme dieser Lieferungen und Leistungen trägt der Abnahmebevollmächtigte.

Diese Verantwortung beinhaltet:

- Kontrolle der vertragsgerechten Ausführung von Lieferungen und Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Qualität, der Sicherung vorgegebener Produktions- und Verfahrensparameter sowie der Anlagen- undArbeitssicherheit.

- Erklärung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Vertragspartner und Freigabe der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen.

In dieser Arbeitsanweisung werden Aufgaben und Befugnisse, wesentliche Grundsätze, gültige Begriffe, zu verwendende Formulare und einzuhaltende Handlungsabläufe für die Abnahme geregelt.

2 Abnahmearten

Durch den anfordernden Betriebsbereich ist mit Übergabe der Anforderung/Aufgabenstellung an den Bereich Einkauf die Einordnung gemäß nachfolgender Abnahmekriterien vorzunehmen bzw. vorzuschlagen. Die vertragliche Umsetzung erfolgt durch den Bereich Einkauf.

2.2 A-Abnahme

Lieferungen/ Leistungen für

- Anlagen und Geräte mit behördlich festgelegten Prüfungen/ Abnahmen/Zustimmungen, oder

- produktions- bzw. sicherheitsrelevante Anlagen und Geräte, oder- technisch anspruchsvolle Anlagen und Geräte mit komplexen Inbetriebnahme- und

Bedienungsansprüchen, oder- Anlagen und Geräte mit einem abzunehmenden Anlagewert ab EUR 100.000,00

A-Abnahmen werden durch Erstellung eines Abnahmeprotokolls (s. Punkt 4 + Anlage 1) dokumentiert.

2.3 B-Abnahmen

- alle nicht als A-Abnahme eingeordneten Abnahmen

- B–Abnahmen sind durch den anfordernden/ zuständigen Betriebsbereich bzw. die Wareneingangskontrolle eigenverantwortlich durchzuführen.

x Abnahmeordnung Teil C

MIBRAG-Festlegungen zur Durchführung von Abnahmen

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Die Dokumentation der B-Abnahme kann mittels

- Abnahmeprotokoll (Anlage 1)- MIBRAG – Formblatt „Leistungserfassung“ (ehem. „Leistungsnachweis“)- Wareneingangsbeleg

erfolgen.

3 Abnahmegremien

3.1 Abnahmebevollmächtigter

Abnahmebevollmächtigter ist in der Regel der Leiter der zuständigen Fachabteilung, der für die Umsetzung der betreffenden Leistung zuständig und Vorgesetzter des Projektverantwortlichen (Maßnahme-Verantwortlicher gemäß Abnahmeprotokoll -Anlage 1) ist. Der Leiter kann im Einzelfall eine befähigte Person beauftragen. Die Beauftragung ist zu dokumentieren.

Bei größeren Maßnahmen oder Projekten kann der Direktor der zuständigen Fachabteilung mit dem MIBRAG-Auftraggeber auch einen anderen Abnahmebevollmächtigten festlegen.

Aufgaben und Befugnisse des Abnahmebevollmächtigten

- Vertretung der MIBRAG bei den Inbetriebnahme- , Probebetriebs- undAbnahmehandlungen mit den entsprechenden vertraglichen Befugnissen für die Abnahme gegenüber dem Vertragspartner.

- Leitung der Abnahmeaktivitäten. - Erklärung der Abnahme durch Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll.- Durchführung von Teilabnahmen, wenn nach dem Vertrag fertig gestellte Bau- oder

Anlagenteile genutzt werden sollen- Freigaben zur Inbetriebnahme und zum Probetrieb- Durchführung der Abnahmehandlungen - Bestätigung der erfolgten Abnahme und Freigabe zum Leistungsbetrieb- Meldung der erfolgten Abnahme gemäß festgelegtem Verteiler des

Abnahmeprotokolls

3.2 Abnahmekommission

Der Abnahmebevollmächtigte kann im Bedarfsfall eine Abnahmekommission berufen.

Personelle Zusammensetzung der Abnahmekommission

- Sicherheitsfachkraft- Leiter des Anfahrstabes (falls Anfahrstab eingesetzt)- Fachpersonal Technischer Bereich/ weitere betroffene bzw. zu konsultierende- Bereiche (z. B. Betriebsbeauftragte für Umweltschutz)

x Abnahmeordnung Teil C

MIBRAG-Festlegungen zur Durchführung von Abnahmen

AO TEIL-C MIBRAG 2017 Seite

Stand: 29.11.2017 5 von 7

3.3 Anfahrstab

Durch den Abnahmebevollmächtigten kann für technisch anspruchsvolle Anlagen mit komplexen Inbetriebnahme- und Bedienungsansprüchen die Einsetzung einesAnfahrstabes bei dem für das Abnahmeobjekt zuständigen Direktor beantragt werden.

Personelle Zusammensetzung des Anfahrstabes

- Anfahrleiter (verantwortliche Person/ Unternehmeraufsichtsperson des Betreibers)- Fachpersonal der Betriebsbereiche- Vertreter des Vertragspartners

Aufgaben des Anfahrstabes

- Ausarbeitung erforderlicher MIBRAG-Regelungen (Betriebsvorschriften, Arbeitsanweisungen) zum Abnahmeobjekt

- Mitwirkung an der Erstellung des Inbetriebnahme- und Probebetriebsprogramms durch den Vertragspartner

- Überwachung und Mitwirkung bei der Durchführung der komplexen Funktionsproben einschließlich der Erprobung der Sicherheitseinrichtungen

- Überwachung und Mitwirkung bei der Inbetriebsetzung und Durchführung der erforderlichen Messungen sowie Funktionsprüfungen und Optimierung von Leittechnik- und Steuerungsanlagen

- Überwachung und Mitwirkung bei der Inbetriebsetzung der Gesamtanlage einschließlich der Nebeneinrichtungen

- Durchführung des Probebetriebes einschließlich Abnahmetests bzw. Leistungsnachweis

4 Abnahmehandlung

4.1 Interner Antrag auf Zustimmung zur Abnahme

Nach Eingang des Antrages auf Abnahme beim Projektbearbeiter ist durch diesen mittels Formblatt „Interner Antrag auf Zustimmung zur Abnahme“ (Anlage 4) die Zustimmung von allen zuständigen Fachabteilungen und der das Abnahmeobjekt übernehmenden Betriebsabteilung einzuholen.

Das vollständige Vorliegen aller Zustimmungserklärungen ist Voraussetzung für die Abnahmehandlung. Der Projektbearbeiter dokumentiert dies durch seine Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll.

4.2 MIBRAG-Abnahmenummer

Anträge auf A-Abnahme der Bereiche TB und TD sind zentral dem Sekretariat TD anzuzeigen. Dort werden alle Abnahmen zur Überwachung der Gewährleistungsfristeninventarisiert.Dazu ist eine Kopie des Antrages an das Sekretariat TD zur Vergabe einer fortlaufenden MIBRAG-Abnahmenummer zu übermitteln. Die MIBRAG-Abnahmenummer ist auf dem Formblatt „Interner Antrag auf Zustimmung zur Abnahme“ (Anlage 4) und dem Deckblatt des Abnahmeprotokolls (Teil A Anlage 1) in der Kopfzeile neben der Bestellnummer einzutragen.

Die vorstehende Regelung wird im Bereich TV durch das Sekretariat TVA wahrgenommen.

x Abnahmeordnung Teil C

MIBRAG-Festlegungen zur Durchführung von Abnahmen

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4.3 Abnahme

Der Vollzug der Abnahme durch die MIBRAG wird ausschließlich durch Unterschrift des MIBRAG–Abnahmebevollmächtigten unter das vollständig ausgefüllte und vom Vertragspartner unterschriebene Abnahmeprotokoll (Anlage 1) erklärt.

Das Abnahmeprotokoll ist in 2 Originalen auszufertigen. Jede Seite ist durch die Vertragspartner zu paraphieren.

4.4 Abnahmeverweigerung

Die Verweigerung der Abnahme aus den in Teil-A Punkt 5.1 aufgeführten oder sonstigen wesentlichen Gründen wird durch den MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten schriftlich unter Angabe der Gründe erklärt.

4.5 Gewährleistung

Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Garantie-/ Gewährleistungszeit (bei Staffelung die zuletzt auslaufende Frist) sind durch den MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten in das dafür vorgesehene Feld des Abnahmeprotokollseinzutragen.Bei mehreren Garantie-/ Gewährleistungszeiten ist das Feld „Achtung mehrere Fristen beachten! - siehe Anlage 3“ anzukreuzen.

Bestehen gemäß Vertrag für die abzunehmende Lieferung/ Leistung gestaffelte Garantie-/ Gewährleistungszeiten bzw. Mindeststandzeiten für Verschleißteile, sind diese in Anlage 3 zum Abnahmeprotokoll detailliert mit Bezeichnung, Beginn, Ende bzw. Laufzeit durch den MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten, gegebenenfalls auf der Grundlage einer entsprechenden Zuarbeit der Vertragspartners, aufzuführen und in den Stammdaten der Anlage im SAP einzupflegen.

Die Überwachung der Garantie- und Gewährleistungsfristen und die Wahrnehmung/Geltendmachung von vertraglichen und gesetzlichen Rechten im Schadensfall obliegendem zuständigen Betriebsbereich.Durch die Sekretariate TD/ TVA werden hierfür quartalsweise Erinnerungen an die Leiter der zuständigen Fachbereiche zu den unter der jeweiligen MIBRAG-Abnahmenummer hinterlegten Ablauffristen verschickt. Diese Erinnerung soll spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gewährleistung/ Garantie erfolgen.

4.6 Anlagen zum Abnahmeprotokoll

Alle Anlagen zum Abnahmeprotokoll (Deckblatt) sind durch den MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten aufzuführen. Dazu gehören auch, sofern Bestandteil, die Anlagen „Abnahmeprotokoll Teilnehmer Abnahme – Anlage 1“, „Abnahmeprotokoll Zahlungsblatt – Anlage 2“ und „Abnahmeprotokoll Festlegungen zur Abnahme - Anlage 3“... sowie objektkonkret weitere Anlagen, falls erforderlich.

Enthält das Abnahmeprotokoll keine weiteren Anlagen, ist „- entfällt –„ einzutragen.

4.7 Zentrale Ablage des Abnahmeprotokolls

Nach Vollzug der Abnahme ist durch den Maßnahme-Verantwortlichen das vollständige Abnahmeprotokoll einschl. aller dazu gehörenden Formblätter „Interner Antrag auf Zustimmung zur Abnahme“ als Scann- Datei zur zentralen Ablage gemäß Abnahmeordnung-Teil C Ziffer 4.2 (Sekretariat TD bzw. TVA) zu übergeben.

x Abnahmeordnung Teil C

MIBRAG-Festlegungen zur Durchführung von Abnahmen

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5 Freigabe zur Rechnungslegung

Mit der bestätigten Abnahme wird der vereinbarte Vertragspreis bzw. die im Vertrag an die Abnahme gebundene Zahlungsrate gegenüber dem Vertragspartner fällig.

Die Freigabe zur Rechnungslegung durch den Vertragspartner wird mit der Unterschrift des MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten unter das Abnahmeprotokoll erteilt.

Dabei wird der im Abnahmeprotokoll Zahlungsblatt – Anlage 2 unter Punkt 6 festgelegte Betrag zur Rechnungslegung fällig.

Bei der Rechnungseingangskontrolle ist darauf zu achten, dass der Rechnungsbetrag um die im Abnahmeprotokoll festgelegten Einbehalte gekürzt gelegt worden ist

6 Anlage 3 - Übersicht „Prüfungen - Nachweise - Dokumentationen“

Die tabellarische Übersicht „Prüfungen - Nachweise – Dokumentationen“ enthält eine Zusammenstellung der durch den Vertragspartner bei der Vertragsabwicklung für komplexe Maschinen und Anlagen zu übergebenden Unterlagen und Dokumentationen.

Sie ist als preisrelevante Vertragsposition bereits im Stadium der Erarbeitung der Aufgabenstellung für Objekte mit A-Abnahme nach Inhalt und Übergabeterminen durch den anfordernden Bereich dem Bereich Einkauf zu übergeben und von diesem zum Bestandteil der Aufgabenstellung/ Ausschreibung und zum Vertragsbestandteil zu machen.

AO Anlage 1-Abnahmeprotokoll 2017 - Stand 29.11.2017 Zuletzt gedruckt 19.12.2017 08:30:00

Abnahmeprotokoll MIBRAG-Abnahmenummer:

Bestellnummer: Bestelldatum: 01.01.2017

Objekt:

Leistung:

Leistungsort:

Vertragspartner (VP)

Anschrift:

Der Leistungsgegenstand entspricht den vertraglichen Festlegungen der oben genannten Bestellung. Technische Unterlagen und Dokumentationen wurden bis zur Abnahme vertragsgemäß übergeben. Die vom Vertragspartner benutzten Betriebsanlagen und -einrichtungen der MIBRAG wurden in ordnungsgemäßem Zustand verlassen bzw. werden über-/ abgegeben.Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich der Beseitigung nachfolgend aufgeführter Mängel und/ oder ausstehender Restleistungen.

Mängel/ Restleistungen, die noch zu beseitigen/ erbringen sindZu ergänzende und fehlende technische Unterlagen

Wenn erforderlich, sind weitere Mängelfeststellungen als Anlage (3 ff) beizufügen!

Frist zur Abstellungbzw. Übergabe

- -

Festgelegter Einbehalt bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel und/oder Restleistungen und Übergabe der fehlenden technischen Unterlagen (s. a. Anlage 2 – Zahlungsblatt Ziffer 4.3):

- für Mängelbeseitigung und/oder Restleistungen €

- für fehlende technische Unterlagen €

Die Gewährleistungszeit beginnt am 01.01.2017 und läuft am 01.01.2019 ab, soweit nicht eine Unterbrechung oder Hemmung der Gewährleistung eintritt.

Achtung mehrere Fristen beachten!- siehe Anlage 3

Die Abnahme wird hiermit ausgesprochen.MIBRAG behält sich vor, etwaig entstandene Vertragsstrafen geltend zu machen.

Anlagen zum Abnahmeprotokoll:

Anlage 1 – TeilnehmerAnlage 2 – ZahlungsblattAnlage 3 – Festlegungen zur Abnahme

01.01.2017Ort Datum

Auftragnehmer / Vertragspartner Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH

Firmenname

Anschrift

(Stempel)

übernehmender Betriebsbereich

Bereich Unterschrift

Vorhaben-verantwortlicher

Bereich Unterschrift

Abnahmebevollmächtigter Die Rechtsverbindlichkeit des Abnahmeprotokolls wird seitens MIBRAG nur durch die Unterschrift des Abnahmebevollmächtigten erbracht.

Name Unterschrift Name Unterschrift

AO Anlage 1-Abnahmeprotokoll 2017 - Stand 29.11.2017 Zuletzt gedruckt 19.12.2017 08:30:00

Abnahmeprotokoll – Teilnehmer Anlage 1Bestellnummer:

Name Funktion/Bereich

Firma Unterschrift

Bemerkung keine

AO Anlage 1-Abnahmeprotokoll 2017 - Stand 29.11.2017 Zuletzt gedruckt 19.12.2017 08:30:00

Abnahmeprotokoll – Zahlungsblatt Anlage 2Bestellnummer:

1 Gesamtwert des Vertragsgegenstandes 0,00 €

einschließlich Nachträgedavon:

1.1 Hauptauftrag vom 0,00 €1.2 1. Nachtrag vom 0,00 €1.3 2. Nachtrag vom 0,00 €

1.4 Festgelegte Minderung des Vertragspreises 0,00 €

2 Bereits abgerechneter Betrag des Gesamtwertes des Vertragsgegenstandes

0,00 €

davon2.1 1. Zahlungsrate 0,00 €2.2 2. Zahlungsrate 0,00 €2.3 3. Zahlungsrate 0,00 €

3 Noch nicht berechneter Betrag des Gesamtwertes des Vertragsgegenstandes

0,00 €

davon3.1 4. Zahlungsrate nach Abnahme 0,00 €3.2 5. Zahlungsrate nach Übergabe Enddokumentation 0,00 €3.3 1. Nachtrag 0,00 €

4Einbehalte

Einbehalte nach Ziffer 4.1 und 4.2 beziehen sich auf den Gesamtwert des Vertragsgegenstandes.

4.1 Gewährleistungseinbehalt 5% 0,00 €4.2 Einbehalt bis Erbringung Leistungsnachweis 5% 0,00 €

4.3 Festgelegter Einbehalt (s. Deckblatt Abnahmeprotokoll + Anlage)

Die Rechnung nach Bestätigung der Abnahme ist um den gemäß Ziffer 4.3 festgelegten Zahlungseinbehalt gekürzt zu legen (Ziffer 6.2).Der gekürzte Betrag ist erst nach Erbringung der Restleistungen/ nach Mängelbeseitigung (ggf. mit separater Abnahme) in Rechnung zu stellen

0,00 €

5 Bankbürgschaften für Einbehalte nach Ziffer 4.1 und 4.2Einbehalte nach Ziffer 4.1 und 4.2 können durch Übergabe einer entsprechenden Bankbürgschaft, bezogen auf den Gesamtwert des Vertragsgegenstandes inkl. der gesetzl. gültigen Umsatzsteuer abgelöst werden.

5.1 Bürgschaftswert Gewährleistungseinbehalt einschl. Umsatzsteuer 5% 0,00 €

5.2 Bürgschaftswert für Einbehalt bis Erbringung Leistungsnachweis einschl. Umsatzsteuer

5%0,00 €

6 Rechnungslegung nach Bestätigung der Abnahme

6.1 Betrag der Rechnungslegung gemäß Vertrag 0,00 €

6.2 Betrag der Rechnungslegung abzüglich festgelegtem Zahlungseinbehalt nach Ziffer 4.3

0,00 €

7 Ausstehende Rechnungslegungen

noch zur Rechnungslegung ausstehender Betrag gemäß Ziffer 3 und 4.3

0,00 €

Alle Angaben ohne Umsatzsteuer!

(ausgenommen Punkt 5)

AO Anlage 1-Abnahmeprotokoll 2017 - Stand 29.11.2017 Zuletzt gedruckt 19.12.2017 08:30:00

Abnahmeprotokoll – Festlegungen Anlage 3Bestellnummer:

VerteilerVertragspartnerTechnische DiensteRechnungsbearbeitung

BetriebsbereichEinkauf

Auftrags / ProjektleitungAnlagenbuchhaltung

AO Anlage 2-Protokoll Qualitätskontrolle Zuletzt gedruckt 19.12.2017 08:29:00

Protokoll zur QualitätskontrolleBestellnummer

Objekt: Datum

Maßnahme:

Veranlassung:

Vertragspartner (VP)

Anschrift:

Die Qualitätskontrolle dient zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Qualität des Vertragsgegenstandes

während der Leistungsausführung und stellt keine Abnahme dar.

Dieses Protokoll wird Bestandteil der Abnahmedokumentation.

Gegenstand, Ergebnisse und Festlegungen der Qualitätskontrolle Als spätester Termin für die Beseitigung aller festgestellten Mängel und / oder Unvollständigkeiten gilt, sofern

nachstehend nicht anders vereinbart, der vertraglich festgelegte Termin der Abnahme des Vertragsgegenstandes!

Anlagen zum Protokoll der Qualitätskontrolle: Anlage 1 – Teilnehmer

Anlage 2 – Festlegung zur Qualitätskontrolle

Auftragnehmer / Vertragspartner

Firma

(Stempel)

Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH

Bereich Ort und Datum

Unterschrift – Verantwortlicher der Qualitätskontrolle

Ort Datum optional

Andere

hinzugezogene

Fachabteilung

Name Unterschrift

AO Anlage 2-Protokoll Qualitätskontrolle Zuletzt gedruckt 19.12.2017 08:29:00

Protokoll zur Qualitätskontrolle – Teilnehmer Anlage 1Bestellnummer

Name Funktion/Bereich Firma Unterschrift

Bemerkung

Verteiler Vertragspartner

Technische Dienste

Betriebsbereich

Auftrags / Projektleitung

AO Anlage 2-Protokoll Qualitätskontrolle Zuletzt gedruckt 19.12.2017 08:29:00

Protokoll zur Qualitätskontrolle – Festlegungen Anlage 2Bestellnummer

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 19.12.2017 1 von 8

Prüfungen - Nachweise - Dokumentationen

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe

1 Bereichsübergreifende Dokumentationen und technische Unterlagen1.0.1 Standardqualitätssicherungshandbuch mit dem Angebot

1.0.2 Zertifizierungsnachweis (DIN EN ISO 9001 - 2015 mit dem Angebot Q-Doku.

1.0.3 Projektablaufplan mit dem Angebot

1.0.4 Auflistung erforderlicher Genehmigungen und Genehmigungszeitablaufplan vor Vergabe

1.0.5 Projektorganisationsplan (Verantwortlichkeiten/Unterstellungen) vor Vergabe

1.0.6 Auflistung Verschleißteile und garantierte Mindeststandzeiten mit dem Angebot

1.0.7 Detailterminpläne ... nach Vergabe

1.0.8 Projektfortschrittsbericht zu vereinbaren

1.0.9 Zusammenstellung der Ersatzteile, die für mehrjährigen Betrieb am Lager gehalten werden sollten ... vor Abnahme

1.0.10 Angebote zu Service- und Wartungsleistungen M + E-Technik ... vor Abnahme

1.0.11 Gutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen unmittelbar nach Erstellung

1.1 Montage

1.1.1 Zustimmungserklärung des Bergamtes vor Werkliefervertrag/Arbeitsbeginn durch MIBRAG

1.1.2 Personaleinsatzpläne ... vor Montagebeginn

1.1.3präzisierte Baustelleneinrichtungspläne incl. Vormontageplätze, Kranaufstellflächen mit Belastungsangaben etc.

... vor Montagebeginn

1.1.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (Baustelle) mit Baustelleneröffnung

1.1.5 Antrag auf Montagefreigabe .... vor Montagebeginn

1.2 Inbetriebnahme

1.2.1 Inbetriebnahmeprogramm für alle Teilanlagen M + E - Technik ... vor Inbetriebnahme

1.2.2 Personalschulungsdokument ... vor Inbetriebnahme

1.2.3 Gefährdungsbeurteilung ... vor Inbetriebnahme in Zusammen-

1.2.4 Not- und Störfalldokument ... vor Inbetriebnahme arbeit mit

1.2.5 Explosionsschutzdokument ... vor Inbetriebnahme MIBRAG

1.2.6 Betriebsanleitung ... vor Inbetriebnahme

1.2.7 Instandsetzungsanleitung ... vor Inbetriebnahme

1.2.8 Ersatzteilkatalog ... vor Inbetriebnahme

1.2.9 Technische Unterlagen der Unterlieferanten ... vor Inbetriebnahme

1.2.10 kompletter Satz handrevidierter Zeichnungsunterlagen ... vor Inbetriebnahme

1.2.11Erklärung über Einbau/Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen, Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtungen bzw. eingeleitete Maßnahmen bei Nichtrealisierung der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen

... vor Inbetriebnahme

1.2.12Zustimmung bzw. Protokoll der Prüfung der Feuerlöschanlagen und Brandschutzeinrichtung durch die zuständige Brandschutzorganisation

... vor Inbetriebnahme

1.2.13 Erklärung über den Einsatz von Gefahrenstoffen durch den Hersteller ... vor Inbetriebnahme

1.2.14 Bereitschaftserklärung und Antrag auf Beginn der Inbetriebnahme ... vor Inbetriebnahme

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 19.12.2017 2 von 8

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe1.3 Probebetrieb

1.3.1 Technologie für den Zeitraum des Probebetriebes ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.2Erklärung des Herstellers über die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Betriebsführung, Anlagen- und Personensicherheit (Konformitätserklärung)

... vor Beginn Probebetrieb

1.3.3 Risikobeurteilung ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.4 Bestätigung der Mängelabstellung aus früheren Kontrollen ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.5 Protokoll über durchgeführte Funktionsproben ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.6 Nachweis über Einweisung des Betriebspersonals für die Betriebsführung ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.7 Bereitschaftserklärung und Antrag auf Beginn des Probebetriebes ... vor Beginn Probebetrieb

1.4 Abnahme

1.4.1 Dokumentation zur Anlagenkennzeichnung ... vor Abnahme

1.4.2 Erklärung über eingewiesenes Bedienungs-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal ... vor Abnahme

1.4.3 revidierte Zeichnungen und Medienpläne (as build), Stücklisten ... vor Abnahme

1.4.4 Qualitätsdokumentation ... vor Abnahme 2- fach

1.4.5 Protokoll des Probebetriebes (im Anschluss an Probebetrieb) und ggf. Mängelliste ... vor Abnahme

1.4.6 Protokoll des Abnahmetests ... vor Abnahme

1.4.7 Antrag auf Abnahme min. 5 Werktage vor Abnahme

1.4.8 Abnahmeprotokoll im Ergebnis der Abnahme

1.4.9Dokumentation-Endfassung einschl. aller aus Pos. 1.2; 1.3 und 1.4 resultierenden Änderungen/Ergänzungen

4 Wochen nach Abnahme

1.5Leistungsnachweis (gemäß Abnahmeordnung Teil A Punkt 5.2 - Ausnahmeregelung zum Abnahmetest)

1.5.1 Technologie für die Durchführung des Leistungsnachweises .. vor Leistungsnachweis

1.5.2 Protokoll über die Durchführung des Leistungsnachweises unmittelbar nach Abschluss

2 Fachbereich Maschinentechnik2.0.1 Herstellerqualifikation für Schweißarbeiten mit dem Angebot Q-Doku.

2.0.2 Schweißeraufstellung ... vor Montagebeginn Q-Doku.

2.1 Qualitätsprotokolle mit Bestätigung über

2.1.1 ordnungsgemäße und projektgerechte Fertigung und Montage ... vor Beginn Probebetrieb Q-Doku.

2.1.2 Hinweise zu Provisorien, Einschränkungen und Abweichungen sowie deren Beseitigung ... vor Beginn Probebetrieb

2.1.3 Kontrolle der Verbindungsmittel (Niet-, Schraub- und Schweißverbindungen) ... vor Beginn Probebetrieb Q-Doku.

2.1.4 Bestätigung über vorgeschriebene und ordnungsgemäße Erstfüllung mit Schmier-, Treib- und Betriebsstoffen ... vor Beginn Funktionsproben Q-Doku.

2.2 Überwachungspflichtige Anlagen/Bauteile und Sicherheitseinrichtungen

2.2.1 Technische Unterlagen zur Inbetriebnahme Hebezeuge, Druckgefäßen, Aufzüge ... vor Inbetriebnahme

2.2.2 Einstellungsprotokolle Sicherheitsventile und Druckprüfung ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

2.2.3 Prüfbescheinigung für Druckgefäße, Hebezeuge, Seile usw. ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

2.2.4 Bauartzulassungen/Baumusterprüfungen ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

2.2.5 Erstabnahmeprotokolle (eingebauter Zustand) ... vor Inbetriebnahme

2.2.6 Prüfbücher ... vor Inbetriebnahme

2.3. Werkstoffnachweise/Materialprüfungen ... vor Abnahme Q-Doku.

2.3.1 Materialzeugnisse/Datenblätter ... vor Abnahme Q-Doku.

2.3.2 Prüfprotokolle (Ultraschall-/Durchstrahlungs-/Oberflächenrissprüfungen) ... vor Abnahme Q-Doku.

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 19.12.2017 3 von 8

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe2.3.3 Mess-/Wägprotokolle ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

2.3.4 Qualitätsnachweis Gurte und Stossverbindungen ... vor Abnahme Q-Doku.

2.3.5 Korrosionsschutzprotokolle einschl. Kontrollflächen ... vor Abnahme Q-Doku.

2.4 Instandhaltung

2.4.1 Rahmenkontrollplan ... vor Abnahme

2.4.2 Liste der gelieferten Ersatz- und Verschleißteile für Probebetrieb mit Angabe des Verbrauchers ... vor Abnahme

2.4.3 Übergabeprotokoll Montagehilfsmittel/Spezialwerkzeuge ... vor Abnahme

3 Fachbereich Elektrotechnik3.1 Zusammenstellung des elektrischen Leistungsbedarfes der Anlage/Anlagenteile mit dem Angebot

3.2 Erstellen von Prüfkonzepten zur Fehlersuche (in Abstimmung mit MIBRAG) ... vor Inbetriebnahme

3.3 Prüftechnologien für Sicherheitseinrichtungen (Schutzrelais, Sicherheitsschaltung, Reißleine usw.) ... vor Inbetriebnahme

3.4 Bericht über durchgeführte Schutz- und Funktionsprüfungen

3.4.1 Schutzmaßnahmen, z.B. Auslösedaten, Schleifenmessungen... ... vor Inbetriebnahme

3.4.2 Schutzauslösungen für Leitungen und Antriebe ... vor Inbetriebnahme

3.4.3 Nachweis der Funktion von Sicherheitseinrichtungen sowie Warn- und Meldeanlagen (z.B. Brandwarnanlagen) ... vor Inbetriebnahme

3.4.4 Funktionsprüfkontrolle ... vor Probebetrieb

3.4.5 Not- und Sicherheitsbeleuchtung ... vor Probebetrieb

3.4.6 Notstromversorgung über Notstromaggregate ... vor Probebetrieb

3.5 Prüfberichte über:

3.5.1 Isolierölprüfung (Prüfung A, B, PCB-Anteile) ... vor Inbetriebnahme

3.5.2 Hochspannungsprüfung (bei Anlagen > 1 kV) ... vor Inbetriebnahme

3.5.3 Isolationswertprüfung (bei Anlagen <1 kV) ... vor Inbetriebnahme

3.5.4 Nachweis der Kontaktstabilität (kn-Wert), > 1 kW ... vor Inbetriebnahme

3.5.5 Kabelmantelprüfungen > 1 kV ... vor Inbetriebnahme

3.5.6 TE - Messungen bei SF6 - Anlagen ... vor Inbetriebnahme

3.5.7 Ergonometrische Ergebnisse (Beleuchtung, Schallschutz, Emissionen) ... vor Abnahme

3.6 Vorlage der handrevidierten Schaltunterlagen ... vor Inbetriebnahme

3.7 Dokumentation ELCAD auf Datenträger (1x - sofern nicht gesondert festgelegt) ... vor Abnahme

3.8 Vorlage der originalrevidierten Schaltunterlagen ... nach Inbetriebnahme

3.9Prüfzertifikate der Anlagenbaugruppen bzw. Werkzeugnisse für fabrikfertige Bauteile bzw. technische Datenblätter

3.9.1 Schaltzellen - Herstellernachweis ... vor Inbetriebnahme

3.9.2 Motoren - Herstellerprotokoll ... vor Inbetriebnahme

3.9.3 Transformatoren, Drossel - Herstellerprotokoll ... vor Inbetriebnahme

3.9.4 Wandler - Herstellernachweis ... vor Inbetriebnahme

3.9.5 Trenner - Herstellernachweis ... vor Inbetriebnahme

3.9.6 Leittechnik/Fernwirktechnik ... vor Inbetriebnahme

3.9.7 Schutztechnik ... vor Inbetriebnahme

3.9.8 Kurzschlusseinrichtungen ... vor Inbetriebnahme

3.9.9 Kapazitätsprüfung von Batterieanlagen ... vor Inbetriebnahme

3.9.10 Überspannungsableiter und Schutzeinrichtungen ... vor Inbetriebnahme

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 19.12.2017 4 von 8

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe3.9.11 Gleichrichtanlagen ... vor Inbetriebnahme

3.9.12 Kabelarmaturen (Freiluft und Innenraum) ... vor Inbetriebnahme

3.9.13 Anlasseinrichtungen ... vor Inbetriebnahme

3.9.14 Schaltungsunterlagen ... vor Inbetriebnahme

3.9.15 Iso - Dämpfungswerten bei Kabelanlagen sowie das Nebensprechverhalten ... vor Inbetriebnahme

3.9.16 Erdungswerte bei Vermittlungsanlagen und der Potentialausgleichmaßnahmen ... vor Inbetriebnahme

3.9.17Einhaltung der geforderten Toleranzbereiche der Versorgungsspannungen bei unterschiedlichen Belastungssituationen

... vor Abnahme

3.10 Relaisprüfprotokolle der Schutztechnik

3.10.1 Leitungsschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.2 Transformatorenschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.3 Anlagenschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.4 Generatorschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.5 Motorschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.6 Kondensatorschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.7 Einspeisung ... vor Inbetriebnahme

3.10.8 Abgänge ... vor Inbetriebnahme

3.10.9 Kupplung ... vor Inbetriebnahme

3.10.10 Eichnachweis für Verrechnungszähler ... vor Inbetriebnahme

3.11 Kapazitätsprüfung von Batterieanlagen ... vor Inbetriebnahme

3.12 Brandschutzbestätigung für die ETA ... vor Inbetriebnahme

3.13 Erdungsanlagen

3.13.1 Erdungsmessprotokolle ... vor Inbetriebnahme

3.13.2 Plan der Erdungsanlage ... vor Inbetriebnahme

3.14 Nachweis Überspannungsschutz/Blitzschutz ... vor Inbetriebnahme

3.15 Nachweis von Expositionsbereichen elektromagnetischer Felder EMF ... vor Inbetriebnahme

3.16 Einstellungshinweise für Notstromanlagen mit Einschaltkriterien ... vor Inbetriebnahme

3.17 Druckluftanlagen/Druckluftbehälter für Schaltanlagen Q-Doku.

3.17.1 Einstellungsprotokoll der Sicherheitsventile und Baudruckprüfung

3.17.2 Prüfbescheinigung für Druckluftbehälter

3.17.3 Funktionsprüfprotokoll ... vor Probebetrieb

3.18 Prüfprotokolle des Anlass- und Nennlastbetriebes bei Förderantrieben mit Ein- und Mehrmotorenantrieben ... vor Probebetrieb

3.19 Schaltpläne ... vor Abnahme

3.19.1 Übersichtsschaltpläne

3.19.2 Schutzrelais und Staffelpläne

3.19.3 Stromlaufpläne

3.19.4 Bauschalt- und Anschlusspläne

3.19.5 Installationspläne

3.20 Endschalterliste mit Prüfergebnis, Anordnung und Funktion ... vor Abnahme

3.21 Trafoliste ... vor Abnahme

3.22 Motorenliste ... vor Abnahme

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 19.12.2017 5 von 8

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe3.23 Leitungsliste ... vor Abnahme

3.24 Liste für Last- und Trägheitsmomente von Antrieben ... vor Abnahme

3.25 Übersicht über nicht motorische Elektroenergieverbraucher ... vor Abnahme

3.26 Hardwaredokumentation ... vor Probebetrieb

3.27 Softwaredokumentation ... vor Probebetrieb

3.28 Software für die eingesetzte Leittechnik und Schutztechnik unterteilt in ... vor Probebetrieb

3.28.1 Standardsoftware mit Zertifikat, Lizenzen

3.28.2 Anwendungssoftware und detaillierte Beschreibung ... vor Abnahme

3.28.3 Parameterliste mit Festwerten und durch Anwender änderbare Werte

3.29 Inbetriebsetzungsprotokoll von Leistungstransformatoren ... vor Abnahme

3.30 Lagepläne der eingemessenen Anlagen mit Auflistung (Kabel, Leitungen, Muffen, Gebäude usw.) ... vor Abnahme

3.31komplette Dokumentation Elektrotechnische Unterlagen (Elektrotechnisches Schaltbuch - 3 x A3 Papierexemplare kopierfähig)

... vor Inbetriebnahme

3.32 Schaltbuch Original 4 Wochen nach Abnahme

4 Fachbereich Bau4.0 Bauzeitenplan

4.0.1 Grobbauzeitenplan mit Angebotsabgabe

4.0.2 Detailablaufplan ... vor Baubeginn permanente Aktualisierung

4.0.3 Prüfplan der Eigen- und Fremdüberwachung 14 Tage nach Vertragsabschluss permanente Aktualisierung

4.1 Zertifikate der eingesetzten Bauprodukte

4.1.1allg. bauaufsichtliche Zulassung (CE-Kennzeichnung/RAL/VDE) für Bauprodukte und Ausgangsstoffe speziell für mineralische Dämmstoffe

... vor Montagebeginn

4.1.2 Leistungserklärung nach EG-Vorschrift für alle eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte ... vor Montagebeginn

4.1.3 Sonderzulassungen für best. Einsatzbereiche chem. Beständigkeit, Brandverhalten, Ex-Bereiche ... vor Montagebeginn

4.1.4 Klassifizierungsgutachten für Schüttgüter

Prüfung der Verwitterungsbeständigkeit

Eignungsprüfung (u.a. Prüfung der Verwitterungsbeständigkeit)

Frostempfindlichkeit

Kornzusammensetzung insbes. Für Bettungsmaterial

4.1.5 Zertifikate der Stahlqualität (Walzstahl, Rohre, Bewehrungsstahl) ... vor Fertigungsbeginn Q-Doku.

4.1.6 Liefernachweise Mauerwerk und Mörtel mit Anlieferung

4.1.7 Eignungsprüfung Transportbeton ... vor Montagebeginn

4.1.8 Klassifizierung Feuerwiderstand Brandschutztüren, RWA's, Schottung von Wanddurchführungen ... vor Montagebeginn

4.1.9 Liefernachweis Sonderglas ... vor Montagebeginn

4.1.10Werkszeugnisse diverser Anbauteile, Lüftungsgitter, Druckentlastungsflächen, Filter und Armaturen, Befestigungsmittel, Dübel

... vor Montagebeginn Q-Doku.

4.2 Prüfprotokolle

4.2.1 TÜV-Prüfprotokolle für Maschinen und Anlagen ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

4.2.2 Sachverständigenprotokolle für technische Anlagen ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

4.2.3 Fremdüberwachung allg. Betonbau insbesondere ÜK-II-Baustellen ... vor Montagebeginn

4.2.4 Eigenüberwachung allg. Betonbau gemäß Prüfplan und Betonierplan

alle Lieferscheine von Transportbeton

... vor Montagebeginn

laufende Dokumenation und Kontrolle, Zusammenfassung 10 Tage vor Abnahme

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 19.12.2017 6 von 8

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe

4.2.5Protokoll Druck- und Dichteprüfung (Rohrleitungen, Behälter) sowie Kamerabefahrung einschließlich der Spülarbeiten

... vor Inbetriebnahme

4.2.6 Protokoll über Verdichtungsarbeiten im Erdbau ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.2.7Güteüberwachung von Asphaltarbeiten, Liefernachweise Mischwerk, Nachweis Einbaudicke, Übergabe Walzschema

... vor Abnahme

4.2.8 Protokoll über Oberflächenschutzsysteme

Messung der Beschichtungsdicke

Abreißfestigkeit

Zulässige Ausführungsbetriebe für Sonderbeschichtung

4.2.9 Prüfprotokolle über Einstellwerte (Heizungs- und Lüftungsanlagen) ... nach Inbetriebnahme

4.2.10 Luftstrommessungen nach Herstellung Regelzustand Räume

4.2.11 Nachweis über Messungen von Beleuchtungen in Räumen und Außenanlagen entsprechend Verordnungen nach Herstellg. Regelzustand Räume

4.2.12 Anlagenkennzeichnung

Flucht- und Rettungswege

Standorte Löschmittel

Brandschottung und Brandschutzabschlüsse

Gefahrenkennzeichnung, Zutrittsbeschränkungen

4.3 Abnahmeprotokolle

4.3.1 Abnahme Baugrund ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.2 Fundamentabnahme ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.3 Vergussprotokolle von Ankern etc. ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.4 Abnahme Bewehrung (ggf. mit Prüfstatiker) ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.5 Abnahme Betonarbeiten

Sauberkeitsschicht Kenntnisgabe bei Vorlage

Verdichtungskontrolle/Entmischungserscheinungen bei Bedarf

Ebenheit und Qualität/Sichtbeton nach Ausschalen der Bauteile

4.3.6 Abnahme Stahlbau Q-Doku.

Tolleranzenangaben mit Projektübergabe

Korrosionsschutz ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

Stahl-/Schweißnahtqualität ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

Schraubverbindungen mit Projektübergabe/je Abschnitt Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.7 Rohbauabnahme

Mauerwerk Kenntnisgabe bei Vorlage

Abdichtungsarbeiten Kenntnisgabe bei Vorlage

Wärmebrücken/Feuchteschutz Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.8Abnahmeprotokolle mit anderen Rechtsträgern bei Fertigstellung von Leitungs-/Trassenkreuzen, bzw. Erklärung der ordnungsgemäßen Ausführung

... nach Durchführung oder bei Folgeleistungen sofort nach Realisierung

4.3.9 Abnahme der Funktionalität technischer Anlagen ... nach Funktionsproben

4.3.10 Protokolle zur Qualitätskontrolle mit Erklärung zur Mängelbeseitigung entsprechend Baufortschritt

4.4 Qualifikationen und Nachweise

4.4.1 Urkunden über erfolgreich absolvierte Lehrgänge ... vor Ausführungsbeginn

4.4.2 TÜV - Bescheinigungen ... vor Ausführungsbeginn

Kenntnisgabe bei Vorlage

... vor Inbetriebnahme

... vor Abnahme

... vor Abnahme

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 19.12.2017 7 von 8

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe4.4.3 Überwachungsbescheinigungen des Betriebs ... vor Ausführungsbeginn

4.4.4 Zertifizierungen des Unternehmens für spezielle Arbeiten ... vor Ausführungsbeginn

4.4.5 großer und kleiner Schweißnahtnachweis ... vor Ausführungsbeginn Q-Doku.

4.4.6 Bescheinigung für ÜK_II-Baustellen ... nach Vertragsabschluss

4.4.7 Lieferscheine aller eingebauter Materialien ... vor Abnahme

4.5 Bedienungsanleitungen & Dokumentationen technischer Anlagen ... vor Beginn Inbetriebnahme

4.5.1 eingebaute Heizungs-/Lüftungs-/Sanitärobjekte

4.5.2 Ersatz- und Verschleißteillisten

4.5.3 Angabe von Wartungsintervallen

4.5.4 Elektrische Anlagen

Durchgangs- und Kurzschlussmessprotokolle E- und Leittechnik-

Nachweis der Schutzmaßnahme Dokumentation

Erdungsmessung/Erdübergangswiderstand bei Blitzschutzanlagen

Revisionsunterlagen, Schaltpläne

4.5.5 Telefon-/Datenanlagen E- und Leittechnik

4.5.6 Türöffner-/Haussprechanlagen E- und Leittechnik

4.5.7 Brandmelde-/Feuerlöschanlagen mit Funktionsnachweis

4.5.8 Fenster und Türen

4.6 Einweisungsprotokolle über Bedienung o.g. technische Anlagen ... vor Probebetrieb

4.6.1 Inhalt

wann und durch wen eingewiesen

wer wurde in was eingewiesen

kurzer Inhalt der Einweisung

Datum und Unterschrift

4.6.2 Nachweis von durchgeführten Schulungen mit Betreiberpersonalen

4.7 Projektunterlagen/Projektänderungen

4.7.1 allgemeine Projektunterlagen ... vor Ausführungsbeginn

Grundrisse, Schnitte, Bewehrungspläne etc.

statische Berechnungen, Wärme-, Schall- & Brandschutznachweise

Baugrundgutachten und andere Gutachten einschließlich Fremdüberwachung

Prüfunterlagen von Prüfstatikern und Sachverständigen

Genehmigungen von Baubehörden

Erklärung des AN über Realisierung und Umsetzung von Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweisen

4.7.2 Revisionszeichnungen/Bestandspläne ... nach Abnahme

4.7.3 Abstimmungs-/Festlegungsprotokolle sofort nach Erstellung

4.7.4 evtl. geänderte statische Berechnungen mit Prüfvermerk ... vor Ausführungsbeginn

4.7.5 Anzeige zur Einmessung für erdverlegte Leitungen und Bauteile ... vor geplanter Verfüllung

4.7.6 Einmessprotokolle für Punkte von Probenahmen ... vor Abnahme

4.7.7 Einmessprotokolle von Widerlagern mit Voreinstellmaßen ... vor Abnahme

4.7.8 Einmessprotokolle für ausgeführte Sanierungen in Bauphase ... vor Abnahme

4.7.9 Fachgutachten zu Ursache & Festlegung Sanierungstechnologie ... vor Ausführungsbeginn

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 19.12.2017 8 von 8

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe4.7.10 Erklärung über fachgerechte Ausführung der Sanierung ... vor Abnahme

4.7.11 Achsvermessungen mit Toleranzangaben sofort nach Erstellung

4.7.12 Höheneinmessungen mit Toleranzangaben sofort nach Erstellung

4.8 Allgemeine Erklärungen ... vor Abnahme

4.8.1Fachbauleitererklärung von allen Gewerken & Subunternehmern einschließlich der Erklärung der Schadstofffreiheit der eingebauten Baustoffe und Bauprodukte

4.8.2 GU - Erklärung

4.8.3 Subunternehmeraufstellung ... nach Abnahme

Adresse/Leistungsumfang/Telefon/Fax

verantwortlicher Vorarbeiter

4.9 Endabnahmeprotokoll mit Abnahme

4.9.1 Datum/Anwesende/Unterschriften aller Anwesenden

4.9.2 Mängelliste mit Datum der Abstellung

4.9.3 Zusammenstellung der Garantie-/Gewährleistungszeiten einzelner Teilobjekte

Beginn und Ablauf der Garantie-/Gewährleistungszeit

Tag/Monat/Jahr (ggf. Uhrzeit)

5 Fachbereich Bahnen5.1 Projektteil 1

5.2 Projektteil 2

5.3 Bescheinigung Bahnaufsicht für Anlagen der Anschlussbahn

5.4 Genehmigung der Bahnaufsicht bei Abhängigkeiten der Deutschen Bahn AG

5.5 Sachverständigengutachten (nur nach gesonderter Anforderung durch Bahn AG)

5.6 Prüfnachweise und Bescheinigungen für Neubaugleise

5.7 Weichenmessblätter für Neubauweichen

5.8 Prüfnachweise für Bremsinstandhaltung